Tipps für Eigentümer eines Mietobjektes
Bei der Mietersuche sollten Eigentümer mit Bedacht vorgehen. So ist es sinnvoll, von potenziellen Mietern eine Mieterselbstauskunft zu verlangen, um sich über deren finanzielle Verhältnisse zu informieren. Doch Achtung: Mieter sind nicht verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Fragen, die die Privatsphäre betrifft, dürfen Mietinteressenten lügen.
Ist ein Mieter gefunden, sollte der Zustand der Wohnung bei der Wohnungsübergabe genau protokolliert werden. Das hilft dabei, späterem Streit beim Auszug des Mieters vorzubeugen, da dann genau nachvollziehbar ist, ob und welche Mängel ein Mieter verursacht hat.
Im Mietvertrag sollte vereinbart werden, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. In diesem Fall muss üblicherweise einmal jährlich über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vermieter können aber nicht alle Kosten abrechnen, sondern nur solche, die laut Betriebskostenverordnung umlagefähige Betriebskosten sind. Nicht umlegbare Kosten, also etwa für Reparaturen oder Instandhaltungen, können Vermieter allerdings von der Steuer absetzen. Verbleibt am Ende des Jahres ein Gewinn aus der Vermietung, so müssen diese Einnahmen als Einkommen versteuert werden. Wird die Wohnung an Angehörige vergünstigt vermietet, können unter Umständen nicht alle Kosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Nicht immer verläuft ein Mietverhältnis reibungslos. Mietrückstände oder auch andere Vergehen des Mieters können so etwa eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Doch auch vertragstreuen Mietern kann in manchen Konstellationen gekündigt werden, etwa wegen Eigenbedarf.
Um die Mietersuche möglichst effizient zu gestalten, sollte die Immobilie optimal beworben werden. Dabei kann der Eigentümer sein Objekt entweder selbst vermarkten oder auch die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen.