Restschuldversicherung: Wenn Hauseigentümer den Kredit nicht mehr bezahlen können

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Restschuldversicherungen versprechen, dann einzuspringen, wenn ein Kreditnehmer sein Darlehen nicht mehr bedienen kann. Sie bieten aber keinen vollständigen Schutz. Wir zeigen auf, welche Alternativen es gibt.

Restschuldversicherung, Mann sitzt verzweifelt vor dem Laptop und wird von Frau im Hintergrund mit Kind auf dem Arm beobachtet, Foto: djile / stock.adobe.com
Wenn Hauseigentümer nach einem Schicksalsschlag den Kredit nicht mehr bezahlen können, ist es gut, nicht nur durch eine Restschuldversicherung abgesichert zu sen. Foto: djile / stock.adobe.com

Restschuldversicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung und soll einspringen, wenn Kreditnehmer die monatlichen Raten nicht mehr zahlen können.
  • Eine Restschuldversicherung wird zwar in der Regel von der kreditgebenden Bank vermittelt, ist aber unabhängig vom Darlehensvertrag.
  • In einer Restschuldversicherung können Szenarien festgelegt sein, bei denen die Übernahme der Raten nicht greift.
  • Ein individueller Versicherungsschutz kann Vorteile gegenüber einer Restschuldversicherung haben.

Viele Banken empfehlen eine Restschuldversicherung, wenn ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, Diese soll helfen, wenn ein Kreditnehmer beziehungsweise dessen Hinterbliebene nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod den Kredit nicht mehr bedienen können. Das klingt zunächst gut. Doch welche Leistungen sich dahinter verbergen, ist auf den ersten Blick oft unklar. „Der Begriff ist nicht geschützt und keine genaue Beschreibung eines Produkts“, sagt der Versicherungsexperte Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Kreditnehmer sollten deshalb nicht voreilig eine Restschuldversicherung abschließen, sondern genau abwägen, ob eine solche Police für sie sinnvoll ist – oder ob andere Alternativen besser passen.

Wann und wie sollte eine Restschuldversicherung helfen?

Je nach Vertragsgestaltung zahlt eine Restschuldversicherung – oder auch Restkreditversicherung – dann, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, durch Krankheit arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Dabei kann zum Beispiel geregelt werden, dass

  • im Sterbefall die ausstehende Restschuld von der Versicherung getilgt wird.
  • bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die fälligen Monatsraten von der Versicherung übernommen werden.

Doch oft springt die Restschuldversicherung nicht in jedem Fall ein.

Link-Tipp

Der Ernstfall ist eingetroffen, die Restschuldversicherung zahlt aber nicht? Hier findest du Tipps zur Selbsthilfe, und wie du eine drohende Zwangsversteigerung verhinderst.

Verbraucherrechte bei Abschluss einer Restschuldversicherung

In der Vergangenheit waren Restschuldversicherungen oftmals untrennbar mit dem Darlehen verknüpft – mit der Folge, dass die Versicherung nur dann gekündigt werden konnte, wenn das Darlehen auch komplett getilgt wurde. Zudem waren die Kosten für Verbraucher oft intransparent gestaltet. Doch eine 2017 umgesetzte EU-Richtlinie gibt Verbrauchern hier mehr Rechte:

  • Verbraucher dürfen von den Banken nicht zum Abschluss der Versicherung gedrängt werden. Das Zustandekommen des Darlehensvertrags darf nicht abhängig gemacht werden vom Abschluss der Versicherung.
  • Der Kreditnehmer muss detailliert über Umfang und Kosten der Versicherung aufgeklärt werden.
  • Es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das unabhängig vom Darlehensvertrag besteht.

Für den Verbraucher heißt das: Er kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrags die Restschuldversicherung widerrufen, und muss dafür keine Gründe nennen. Wurde der Verbraucher nicht oder nur unzureichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich diese Frist um ein Jahr – ab Zahlung der ersten Prämie. Zu einem späteren Zeitpunkt kann er sich nur in bestimmten Fällen von seiner Restschuldversicherung trennen.

Link-Tipp

Kenne deine Rechte bei Abschluss eines Darlehensvertrages: Lese hier, worauf es ankommt.
Überprüfe außerdem, ob dein Darlehen tatsächlich günstig ist und wie hoch der finanzielle Aufwand ist: Mit den kostenfreien Immobilienrechnern.

Restschuldversicherung kündigen

Aufgrund der durch die EU-Richtline gestärkten Verbraucherrechte ist es möglich, die Restschuldversicherung unabhängig vom laufenden Darlehensvertrag zu kündigen. Zu welchen Bedingungen der Kreditnehmer die Restschuldversicherung kündigen kann, ist in der Regel im Vertrag festgeschrieben. Kundenfreundliche Produkte lassen sich monatlich kündigen, ab dem Ende der Beitragszahlung ist der Versicherungsschutz allerdings aufgehoben.

Link-Tipp

Du möchtest den Kredit kündigen und umschulden? So geht’s.

Restschuldversicherung: Nachteile und Einschränkungen

Restschuldversicherung, Paar prüft auf den Sofa sitzend einen Vertrag, Foto: fizkes / stock.adobe.com
Wenn sich Kreditnehmer für eine Restschuldversicherung entscheiden, sollten sie den Vertrag genau prüfen. Oft gibt es Einschränkungen, die im Ernstfall zu einer Zahlungslücke führen können. Foto: fizkes / stock.adobe.com

Das Wunschszenario wäre, dass die Restschuldversicherung in möglichst vielen Fällen zahlt – und den Verbraucher möglichst wenig kostet. Wer die Versicherungskonditionen genauer prüft, findet jedoch oft Nachteile und Einschränkungen:

  • Die Kosten einer Restschuldversicherung variieren erheblich, je nach individuellen Voraussetzungen. Sie können durchaus mehrere Prozent der Darlehenssumme erreichen und so die Finanzierung deutlich verteuern.  
  • Der Versicherungsschutz deckt nicht alle erdenklichen Risiken ab, sondern nur Fälle, die explizit im Vertrag genannt werden.
  • Ältere Kreditnehmer können unter Umständen gar keine Restschuldversicherung abschließen.  
  • Führen bekannte Vorerkrankungen zum Tod oder zur Arbeitsunfähigkeit, verweigern Versicherungen in der Regel die Zahlung. Auch wenn eine separate Gesundheitsprüfung wie etwa für eine Lebensversicherung in der Regel nicht nötig ist.
  • Oft gibt es bei der Restschuldversicherung Warte- und Karenzzeiten: Der Versicherungsschutz greift zum Beispiel erst drei oder sechs Monate nach Abschluss der Versicherung. Kann ein Schuldner seinen Kredit in dieser Zeit nicht mehr bedienen, ist dieser Schutz nahezu wertlos für ihn.
  • Oft ist der Zeitraum der Versicherungsleistung begrenzt. Zum Beispiel zahlen manche Versicherungen im Falle einer Arbeitslosigkeit maximal 18 Monate lang. Ist der Versicherte danach noch ohne Job, hilft ihm die Versicherung nicht mehr.
Info

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 2020 in einer Untersuchung zu Restschuldversicherungen herausgefunden, dass die höchste Ablehnungsquote beim Risiko Arbeitslosigkeit zu finden ist. Außerdem haben sich die bereits 2017 gewonnenen Erkenntnisse bestätigt, dass die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen bei Vermittlungen einer Restschuldversicherung „teilweise außerordentlich hoch“ sind.

Alternativen zur Restschuldversicherung: individueller Versicherungsschutz

Restschuldversicherung, Versicherungsberater sitzt mit Paar am Tisch, Foto: fizkes / stock.adobe.com
Im Beratungsgespräch mit einem Versicherungsmakler kann sich herausstellen, dass ein individueller Versicherungsschutz Vorteile gegenüber einer Restschuldversicherung hat. Foto: fizkes / stock.adobe.com

Eine Absicherung für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann, ist sicherlich sinnvoll. Wer sich gut absichern will, sollte seinen Blick aber auf das große Ganze lenken – eben jene Schicksalsschläge, die die Zahlungsunfähigkeit verursachen können. Diese Risiken lassen sich individuell oft besser absichern:

  • Eine Risikolebensversicherung hilft, wenn der Versicherte stirbt und zahlt eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen aus. Für jüngere Versicherte ist eine solche Absicherung günstiger, da das Sterberisiko in jungen Jahren gering ist. Ein 30-jähriger, der eine solche Versicherung mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Versicherungssumme von 200.000 Euro abschließt, zahlt oft nur einen monatlichen Beitrag im unteren zweistelligen Bereich.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn der Versicherte wegen einer Erkrankung oder Behinderung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch hier gilt: Wer jung ist, zahlt wegen des geringeren Risikos kleinere Beiträge. Berufsunfähigkeitsversicherungen, die im Versicherungsfall eine Rente von 1.000 bis 1.500 Euro zahlen, gibt es ebenfalls schon für Beiträge im unteren zweistelligen Bereich.
  • Eine private Unfall- oder Invaliditätsversicherung zahlt bei Invalidität eine monatliche Unfallrente. Je nach Variante wird bei Vollinvalidität eine vorher vereinbarte Einmalzahlung geleistet. Manche Versicherungen zahlen auch Krankenhaustage- und Genesungsgeld oder auch eine vereinbarte Summe an Angehörige im Todesfall. Auch solche Versicherungen gibt es für vergleichsweise geringe Monatsbeiträge.

All diese Absicherungen haben einen Vorteil: Sie decken viele Risiken ab und lassen sich individuell kombinieren. „Die Frage sollte sein, was der Kunde braucht und welche Risiken für ihn besonders schwer wiegen“, sagt Verbraucherschützer Grieble.

Fazit: Restschuldversicherung allein ist keine Lösung

Ein individueller Versicherungsschutz ist oft besser als eine Restschuldversicherung. „Es gibt nicht den einen Schutz, der alle Risiken abdeckt. Das kann keine Versicherung zu guten Konditionen leisten", sagt Griebele. Bei der Auswahl passender Versicherungsprodukte kann die Beratung durch einen Experten helfen. Gemeinsam mit diesem sollte der Kunde überlegen, welche Risiken er tatsächlich absichern will, wie schwer diese wiegen und welche Leistungen einen wirkungsvollen Schutz bieten.

Andreas Steger26.08.2021

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1 Kommentar

Roger am 02.08.2017 21:14

Besser als eine Restschuldversicherung ist eine Risiko Lebensversicherung , über die der Baufinanzierungsbetrag abgesichert wird. Daei sollte beachtet werden, daß der Ernährer der Familie in voller Höhe des ursprünglichen Finanzierungsbetrages abgesichert ist. Ggf. kann diese Risikoversicherung auch auf Eheleute abgeschlossen werden, immer dann, wenn der Lebenspartner mit eigenem Einkommen an der Tilgung der Darlehen mitwirkt. Somit ist sichergestellt, dass beim Tod des Ernährers die Restschuld getilgt werden kann. Bitte auch die Absicherung bei Berufsunfähigkeit nicht vergessen.

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