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Restschuldversicherungen versprechen, dann einzuspringen, wenn ein Kreditnehmer sein Darlehen nicht mehr bedienen kann. Sie bieten aber keinen vollständigen Schutz. Wir zeigen auf, welche Alternativen es gibt.
Viele Banken empfehlen eine Restschuldversicherung, wenn ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, Diese soll helfen, wenn ein Kreditnehmer beziehungsweise dessen Hinterbliebene nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod den Kredit nicht mehr bedienen können. Das klingt zunächst gut. Doch welche Leistungen sich dahinter verbergen, ist auf den ersten Blick oft unklar. „Der Begriff ist nicht geschützt und keine genaue Beschreibung eines Produkts“, sagt der Versicherungsexperte Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Kreditnehmer sollten deshalb nicht voreilig eine Restschuldversicherung abschließen, sondern genau abwägen, ob eine solche Police für sie sinnvoll ist – oder ob andere Alternativen besser passen.
Je nach Vertragsgestaltung zahlt eine Restschuldversicherung – oder auch Restkreditversicherung – dann, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, durch Krankheit arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Dabei kann zum Beispiel geregelt werden, dass
Doch oft springt die Restschuldversicherung nicht in jedem Fall ein.
Der Ernstfall ist eingetroffen, die Restschuldversicherung zahlt aber nicht? Hier findest du Tipps zur Selbsthilfe, und wie du eine drohende Zwangsversteigerung verhinderst.
In der Vergangenheit waren Restschuldversicherungen oftmals untrennbar mit dem Darlehen verknüpft – mit der Folge, dass die Versicherung nur dann gekündigt werden konnte, wenn das Darlehen auch komplett getilgt wurde. Zudem waren die Kosten für Verbraucher oft intransparent gestaltet. Doch eine 2017 umgesetzte EU-Richtlinie gibt Verbrauchern hier mehr Rechte:
Für den Verbraucher heißt das: Er kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrags die Restschuldversicherung widerrufen, und muss dafür keine Gründe nennen. Wurde der Verbraucher nicht oder nur unzureichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich diese Frist um ein Jahr – ab Zahlung der ersten Prämie. Zu einem späteren Zeitpunkt kann er sich nur in bestimmten Fällen von seiner Restschuldversicherung trennen.
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Aufgrund der durch die EU-Richtline gestärkten Verbraucherrechte ist es möglich, die Restschuldversicherung unabhängig vom laufenden Darlehensvertrag zu kündigen. Zu welchen Bedingungen der Kreditnehmer die Restschuldversicherung kündigen kann, ist in der Regel im Vertrag festgeschrieben. Kundenfreundliche Produkte lassen sich monatlich kündigen, ab dem Ende der Beitragszahlung ist der Versicherungsschutz allerdings aufgehoben.
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Das Wunschszenario wäre, dass die Restschuldversicherung in möglichst vielen Fällen zahlt – und den Verbraucher möglichst wenig kostet. Wer die Versicherungskonditionen genauer prüft, findet jedoch oft Nachteile und Einschränkungen:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 2020 in einer Untersuchung zu Restschuldversicherungen herausgefunden, dass die höchste Ablehnungsquote beim Risiko Arbeitslosigkeit zu finden ist. Außerdem haben sich die bereits 2017 gewonnenen Erkenntnisse bestätigt, dass die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen bei Vermittlungen einer Restschuldversicherung „teilweise außerordentlich hoch“ sind.
Eine Absicherung für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann, ist sicherlich sinnvoll. Wer sich gut absichern will, sollte seinen Blick aber auf das große Ganze lenken – eben jene Schicksalsschläge, die die Zahlungsunfähigkeit verursachen können. Diese Risiken lassen sich individuell oft besser absichern:
All diese Absicherungen haben einen Vorteil: Sie decken viele Risiken ab und lassen sich individuell kombinieren. „Die Frage sollte sein, was der Kunde braucht und welche Risiken für ihn besonders schwer wiegen“, sagt Verbraucherschützer Grieble.
Ein individueller Versicherungsschutz ist oft besser als eine Restschuldversicherung. „Es gibt nicht den einen Schutz, der alle Risiken abdeckt. Das kann keine Versicherung zu guten Konditionen leisten", sagt Griebele. Bei der Auswahl passender Versicherungsprodukte kann die Beratung durch einen Experten helfen. Gemeinsam mit diesem sollte der Kunde überlegen, welche Risiken er tatsächlich absichern will, wie schwer diese wiegen und welche Leistungen einen wirkungsvollen Schutz bieten.
Andreas Steger26.08.2021Roger am 02.08.2017 21:14
Besser als eine Restschuldversicherung ist eine Risiko Lebensversicherung , über die der Baufinanzierungsbetrag abgesichert wird. Daei sollte beachtet werden, daß der Ernährer der Familie in voller Höhe des ursprünglichen Finanzierungsbetrages abgesichert ist. Ggf. kann diese Risikoversicherung auch auf Eheleute abgeschlossen werden, immer dann, wenn der Lebenspartner mit eigenem Einkommen an der Tilgung der Darlehen mitwirkt. Somit ist sichergestellt, dass beim Tod des Ernährers die Restschuld getilgt werden kann. Bitte auch die Absicherung bei Berufsunfähigkeit nicht vergessen.
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