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Ein Wasserschaden in der Wohnung kann teuer werden. Die Folgen feuchter Wände, Böden, zerstörter Möbel und Schimmelbildung können tausende Euro kosten. Unsere Checkliste hilft, das Schlimmste zu verhindern.
Ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben: Der Waschmaschinenschlauch platzt, ein Wasserohr bricht oder die Badewanne läuft über. Auch Naturgewalten wie Starkregen oder Überschwemmung können Wasserschäden nach sich ziehen. Die Folge: Möbel und Teppiche werden beschädigt, die Wände durchfeuchtet. Dann müssen Betroffene schnell handeln.
Ein Szenario, das so niemand erleben möchte: Aus Rohren oder Wänden dringt plötzlich Wasser in die Wohnung ein, das Zimmer steht unter Wasser, Mobiliar und Böden werden nass und in Mitleidenschaft gezogen. Jetzt hilft nur eins: Rasch handeln, retten was zu retten ist und dennoch alles dokumentieren, damit die Versicherung am Ende einspringt und für Schäden aufkommt. Wer nach der unserer Checkliste vorgeht, macht alles richtig. Diese kann jeder Vermieter auch seinem Mieter aushändigen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, um schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Bei einer Überschwemmung in Haus oder Wohnung muss man schnell und vor allem richtig vorgehen. Einerseits soll der Schaden möglichst gering gehalten, zeitgleich muss alles für die Versicherung dokumentiert werden. Auch der Vermieter muss bei einem Wasserschaden umgehend informiert werden. Wer nach dieser Checkliste vorgeht, macht es richtig.
Tritt aus einem Rohr oder einer Wand Wasser aus, muss schnell gehandelt werden. Als erstes sollte umgehend die Wasserzufuhr unterbrochen werden, damit der Schaden nicht noch größer wird, als er schon ist. Das bedeutet, sofort den Hauptwasserhahn zudrehen. Ist der nicht zu finden, gibt es eine Alternative. Im Mehrfamilienhaus befindet sich auch das sogenannte Hauptabsperrventil am Hausanschluss. Das findet man meistens im Keller vor.
Wasser leitet elektrischen Strom, daher besteht unter Umständen sogar Lebensgefahr, wenn Wasser austritt. Damit ein Kurzschluss oder sogar ein Ausbruch von Feuer verhindern werden kann, sollte die Stromversorgung sofort abgeschaltet werden. Im Stromkasten kann dafür der Kippschalter für das betroffene Zimmer oder die Sicherung herausgedreht werden. Zur Sicherheit kann aber auch der komplette Stromkreislauf der Wohnung abgeschaltet werden.
Sind Wasser und Strom abgeschaltet, sollte das Wasser beseitigt werden. Dafür helfen Tücher, Zeitungen, oder auch der Wischmopp. Sind die Wassermengen zu groß und läuft das Wasser ins Treppenhaus und somit in den Keller, sollte sofort die Feuerwehr alarmiert werden. Diese verfügt über spezielle Pumpen, die das Wasser aus dem vollgelaufenen Keller abpumpen.
Sind diese Schritte erfolgt, kann man sich um den Hausrat kümmern. Ist das Wasser so gut es geht entfernt, sollten gefährdete Möbel oder Elektrogeräte aus dem Schadenbereich gebracht werden. Stühle, Tische oder Schränke können aufquellen. Lassen sich bestimme Möbel wie ein Klavier nicht transportieren, sollten diese mittels improvisierter Füße erhöht werden, je nach dem was der Haushalt bereithält. Dazu können je nach Wassermenge beispielsweise schon dickere Schneidebrettchen aus Kunststoff dienen. Hinweis: Um den Schaden zu minimieren, kann in Folge eine Fachfirma engagieren, die die Trocknung mittels spezieller Geräte vornimmt.
Nach der Sicherung der Gegenstände folgt die Schadensdokumentation. Es sollte die Stelle fotografiert werden, an der das Wasser ausgetreten ist wie auch alle beschädigten Gegenstände. Damit der Versicherer sich einen authentischen Eindruck machen kann, hilft es, den Austrittsort des Wassers und die Schäden aus vielen Blickwinkeln zu fotografieren. Zeitgleich stellt man damit auch sicher, alle Schäden für sich zu erfassen. Ist der Schadensbericht erstmal übermittelt, können weitere Ansprüche nur schwer nachträglich eingereicht werden.
Nach der ausführlichen Dokumentation der Schäden sollten sie umgehend der Versicherung mitgeteilt werden. Hier genügt zunächst ein Anruf bei der Schadenshotline oder ihrem persönlichen Ansprechpartner. Der Versicherer klärt dort auch auf, ob weitere Unterlagen zur Schadensregulierung notwendig sind. Per E-Mail können dann alle Dokumente und Fotos übermittelt werden. Viele Versicherer gegeb Tipps über ihre Online-Plattformen via Live-Chat.
Die Checkliste gibts es hier zum Download. Vermieter können die Checkliste auch ihren Mietern zur Verfügung stellen.
Ist der Wasserschaden einmal da, stellt sich schnell die Frage, wer die Verantwortung dafür übernehmen muss. Mieter, Eigentümer oder Vermieter? Manchmal ist das gar nicht so einfach. Wir nennen die häufigsten Schadensfälle und zeigen auf, wann wessen Versicherung greift.
Nach § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB muss "der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen“. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass er immer für den Schaden aufkommen muss.
Schnell sein und dabei sechs Schritte beachten. Die Wasserzufuhr abdrehen, Strom abstellen, Wasser beseitigen und bei viel Wasser die Feuerwehr rufen, die Wasser aus dem Keller abpumpt. Danach, wenn möglich, den Hausrat retten und Schäden aus allen Winkeln fotografieren, um sie zu dokumentieren. Danach Schaden der Versicherung melden. Hier geht’s zur Checklist als Download.
Bei Wasserschäden greifen beim Mieter die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Bei Vermietern übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten der Schadensbeseitigung. Dasselbe gilt auch und bei Hauseigentümern. Hinzu kommt Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Optionale Elementarschaden-Versicherungen können zusätzlich abgeschlossen werden. Sie schützen Haus und Hausrat bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben.
Wenn der Schaden auf das ausgeströmte Wasser zurückzuführen ist, zahlt die Versicherung auch die Renovierung. Vorher muss aber geklärt werden, wer für den Wassershafen verantwortlich ist.
Ein Wasserrohrbruch ist einem Mietshaus gilt als Verschulden des Vermieters. In dem Fall muss die Versicherung des Vermieters die Kosten für die Schäden am Haus übernehmen. Für den Hausrat des Mieters kommt die Hausratsversicherung auf.
Ist der Vermieter für den Wasserschaden verantwortlich, können Mieter die Mietzahlung angemessen mindern. Als Mangel kann der aufkommende Lärm der Trocknungsgeräte angegeben werden oder gar die teilweise oder völlige Unbewohnbarkeit der Wohnung. Jedoch gibt es keine pauschale Mietminderung, jeder Fall ist ein Einzelfall und muss gesondert behandelt werden. Mehr zum Thema Mietminderung gibt es hier.
Wenn die Wohnung unbewohnbar wird, trägt die Versicherung in der Regel die Hotelkosten des Bewohners. Dazu zählen nur die Grundkosten, nicht Telefon-, Frühstücks- und andere Nebenkosten.
Elektrische Geräte oder Möbel: Geschädigte Mieter sollten jeden Schaden in Form von Fotos festhalten. Nur so kann die Versicherung ein authentisches Bild erhalten und im Zweifel für alle Schäden aufkommen.
Bautrockner Experten am 15.01.2024 13:33
Vielen Dank für diesen informativen Artikel! Wasserschäden können wirklich verheerend sein, und es ist wichtig, richtig zu handeln, um weitere Schäden zu vermeiden. Ein Punkt, den ich gerne betonen möchte, ist die Bedeutung der regelmäßigen Wartung von Wasserleitungen und Haushaltsgeräten. Oft können undichte Rohre oder defekte Geräte vermieden werden, wenn man frühzeitig auf Anzeichen achtet und sie reparieren lässt.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob es bestimmte Versicherungspolicen gibt, die speziell Wasserschäden abdecken und wie sich die Prämien gestalten. Kann jemand Empfehlungen für gute Versicherungsgesellschaften aussprechen? Es wäre hilfreich, diesbezüglich mehr Informationen zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten und danke nochmals für den hilfreichen Artikel!
auf Kommentar antwortenEllis am 19.07.2022 14:14
Hallo,
ich war bei meiner Tochter in ihrer Mietwohnung zu Besuch. Mein Ohrring ist in ihre Wanne gefallen und im Ausfluss verschwunden. Ich habe daraufhin den Trapps mit einem Schraubenzieher geöffnet, in der Hoffnung den Ohrring wiederzufinden. Nach erfolgloser Suche habe ich den Trapps wieder geschlossen. Meine Tochter war an diesen Tag nicht vor Ort und ich habe es ihr auch nicht weiter erzählt. Am nächsten Tag nahm meine Tochter ein Bad, als sie das Wasser abließ, floss das Wasser, von ihr nicht zuerkennen, nicht in den dafür vorgesehenen Rohr ab, sondern daneben. Es gab in beiden unterliegenden Wohnungen einen Wasserschaden. Natürlich wusste meine Tochter nichts davon bis sie mich anrief und mir davon erzählte. Natürlich ist das meine Schuld. Jetzt meine Frage: Übernimmt meine Hausratsversicherung den von mir verursachten Schaden oder muss ich selbst dafür aufkommen?
auf Kommentar antwortenUwe Koch am 10.08.2020 15:17
Wir hatten einen Wasserschaden, da Regenwasser sehr stark in die Wohnung gelaufen ist. Schaden am Dach vom Gebäude. Renovierungskosten zahlt jetzt der Vermieter, aber die nicht mehr benutzbaren Matratzen. Der Vermieter verweist auf die Hausratsversicherung von uns. Diese lehnt die Regulierung ab. Was Nun ?
auf Kommentar antwortenjean francois pradelles am 17.06.2020 22:57
Hallo ich haben eine gebäudeversicherung und haben keine hausratversicherung wenn ich eine wasserschaden haben solten der gebäudeversicherung meine hotel kosten zahlen oder zahlt nur die hausratversicherung?
Danke
auf Kommentar antwortenAndreal. am 22.06.2021 09:04
In manchen fällen die Gebäudeversicherung das muss aber in der Police drinne stehen.Bei mir hat damals die Hausrat komplett über ein Jahr die Ferienwohnungskosten übernommen.Erst die Hausratv.fragen wie hoch die Miete am Tag sein darf dann unterkunft suchen.
Monika am 22.02.2019 23:25
Guten Abend, vielleicht kann mir hier einer helfen.
Bin Eigentümerin von einer Wohnung. Über mir würde ein Loch in die Wasserleitung gebohrt . Verschuldung vom Eigentümer. Jetzt habe ich Wasserschaden in der Küche, Flur und Schlafzimmer. Laut Gutachter ist die Wohnung nicht bewohnbar. Laut meiner Hausratversicherung habe ich kein Anspruch auf Hotel da mein Bett nicht beschädigt wurde.
Die Füße vom Bett sind nass aber nicht die Matratze. In allen Zimmern und Flur stehen Trocknungsmaschinen. Die werden jetzt mind. 3 Wochen laufen müssen. Sind bei Freunden die nacht aber können hier auch keine 2 Monaten bleiben.
Was nun? Bin schwanger und im 7 Monat, und bin fix und fertig!!! Vielen Dank
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 25.02.2019 09:34
Hallo Monika und vielen Dank für Ihren Kommentar,
zumindest dürfte in einem solchen Fall eine Mietminderung in Frage kommen, gegenebenfalls auch Schadensersatzansprüche. Abschließend klären können wir das aus der Ferne aber leider nicht, weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir würden Ihnen daher zum Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt raten.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Robby am 21.12.2018 09:15
Danke für diesen informativer Artikel. Genau nach solchen Informationen habe ich gesucht.
auf Kommentar antwortenPatrick am 08.08.2017 19:01
Guten Abend,
Ich hatte einen Rohrbruch unter der Dusche meiner Mietwohnung, Möbel sind aber in Ordnung.
Mein Vermieter hat infolgedessen Trockengeräte in meine Wohnung aufgestellt, die unerträglich sind und die Wohnung unbenutzbar machen.
Welche Rechte habe ich? Mein Vermieter will mir erzählen, ich solle mich bezüglich Hotelkosten an meine Hausrat wenden, die mir allerdings sagt, dass sie nur bei einem Schaden an den Möbel aufkommt.
Bin daher nun etwas verunsichert, was richtig ist.
Können Sie mir bitte helfen?
Danke und Gruß
Patrick
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 10.08.2017 09:39
Hallo Patrick und vielen Dank für Ihren Kommentar,
für die Hotelkosten muss ein Vermieter in einem solchen Fall nur dann, wenn er den Schaden selbst verschuldet hat. Trifft den Vermieter dagegen keine Schuld, kann er auch nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden. Auf der anderen Seite hat ein Mieter allerdings bei einer unbenutzbaren Wohnung das Recht, die Miete zu mindern. Wenn sie gänzlich unbewohnbar ist, sogar um 100 Prozent. Ob das in ihrem Fall gegeben ist, können wir allerdings aus der Ferne nicht einschätzen. Wir raten Ihnen daher zu einer Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder einen Mieterverein.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
klara.scheibenzuber am 03.08.2017 15:53
ich habe mal eine frage, mein vermieter hat riesen löscher in die außenwände geschlagen wegenbrunnenwasserleitungen im hause. letztes jahr hatte die sturzflut dort das ganze wasser reingeschossen und zusätzliche alte gullis im haus , die verstopft waren , haben mit dafür gesorgt das meine wohnung komplett unter wasser standen . meine hausratsversicherung ist für nichts auf gekommen und der vermieter ebenfalls nicht. in wieweit kann bzw könnte ich ihn in regress dafür nehmen? wäre um eine antwort dankbar, da mein neues beschafftes mobiliar wieder dahin schimmelt da der vermieter nichts unternimmt um des gemäuer trocken zu legen
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 04.08.2017 08:54
Sehr geehrte Frau Scheibenzuber,
unter Umständen könnte es möglich sein, Schadensersatz vom Vermieter zu verlangen. Eindeutig beantworten können wir diese Frage an dieser Stelle aber nicht. Beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, den Fall einem Fachanwalt oder einem Mieterverein vorzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
klara.scheibenzuber am 04.08.2017 11:10
vielen dank für ihre antwort, das hilft mir schon weiter
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