Hausmeisterservice: Was er leistet, was er kostet

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In Mehrfamilienhäusern wird oft ein Hausmeisterservice beauftragt, der für die Gebäudereinigung in Treppenhaus und Keller, die Gartenpflege oder für kleine Arbeiten am Haus zuständig ist. Die Kosten hierfür müssen bei einer Eigentumswohnanlage von allen Eigentümern getragen werden, bei Mietwohnungen können Mietern nur diejenigen Kosten verrechnet werden, die vertraglich vereinbart wurden.

Kehrwoche oder Hausmeisterservice? In den meisten Mehrfamilienhäusern kümmern sich heute meist nicht mehr die Bewohner selbst um Pflege und Reinigung, sondern ein Hausmeisterservice. Das kostet zwar Geld, die Arbeiten werden aber zuverlässig erledigt und die Bewohner müssen sich um nichts mehr kümmern.

Hausmeisterservice: Welche Aufgaben er hat, was er kostet

Hausmeisterservice, Hausmeister, Foto: Aycatcher/fotolia.com
Kleine Reparaturen gehören genauso wie Reinigungsarbeiten zu den Aufgaben eines Hausmeisterservices. Foto: Aycatcher/fotolia.com

Ein Hausmeisterservice kümmert sich in der Regel um Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, die Gartenpflege, oft auch den Winterdienst sowie die Bedienung oder  Überwachung technischer Anlagen, etwa der Heizung. Außerdem führt er auch kleinere Reparaturen durch. Es ist auch möglich, im Vertrag nur einzelne Aufgaben festzulegen. Verwaltungsarbeiten sind hingegen keine Hausmeistertätigkeit, hierfür ist der Hausverwalter zuständig.

Link-Tipp

Wer eine Hausverwaltung sucht, sollte bei der Auswahl systematisch vorgehen. Welche Aufgaben der Hausverwalter übernimmt und worauf beim Verwaltervertrag zu achten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag rund ums Thema Hausverwaltung.

Bei Vertragsschluss ist darauf zu achten, dass alle vom Hausmeisterservice zu erledigenden Aufgaben klar definiert und auch zeitliche Intervalle festgelegt sind.

Hausmeister vs Facility Manager

Bei größeren Gebäudekomplexen wird häufig nicht ein Hausmeisterservice, sondern ein Facility Management beauftragt. Dieses hat ein weiteres Aufgabenfeld als ein Hausmeisterservice, unter anderem kommen hier auch Verwaltungsaufgaben hinzu. Denn der Facility Manager bewirtschaftet nicht nur das Gebäude, sondern verfolgt einen Ansatz, der zu nachhaltigem Werterhalt und auch Wertsteigerungen durch ordnungsgemäße und kosteneffiziente Bewirtschaftung führen soll.

Was kostet ein Hausmeisterservice?

Hinsichtlich der Kosten eines Hausmeisterservices kann es deutliche Unterschiede geben. „Der vereinbarte Leistungsumfang ist abhängig von der technischen Ausstattung des Gebäudes, der Grundstücksgröße und den Ansprüchen beziehungsweise Wünschen der Eigentümergemeinschaft“, sagt Franziska Bock vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV): „Die Größe des Objekts ist dann auch ausschlaggebend für den Preis. Je größer die Immobilie oder der angeschlossene Garten, desto mehr Zeiteinsatz wird der Hausmeisterservice für die Pflege aufwenden müssen“, so die Expertin. Der durchschnittliche Stundensatz für die Leistung eines Hausmeisterservices liege derzeit bei rund 32,50 Euro.

Hausmeisterservice, Wohnanlage, Foto: Elxeneize/fotolia.com
In einer WEG-Wohnanlage ist die Eigentümergemeinschaft für die Bestellung eines Hausmeisterservices verantwortlich. Foto: Elxeneize/fotolia.com

Hausmeisterservice in der WEG-Wohnanlage

Wollen die Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus den Hausmeisterservice wechseln oder erstmals einen beauftragen, so erfordert dies einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft. Üblicherweise ist bereits in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geregelt, wie die Kosten geteilt werden.

Hausmeisterservice, Mehrfamilienhaus, Foto: Christian Schwier/fotolia.com
Im Mehrfamilienhaus müssen die Mieter für den Hausmeisterservice nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Foto: Christian Schwier/fotolia.com

Hausmeisterservice im Miethaus

Wird in einem Mietshaus ein Hausmeisterservice beauftragt, so stellt sich zunächst die Frage, wer die Kosten zu tragen hat. Denn ein Vermieter kann die Kosten nur dann auf seine Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Wurde nichts vereinbart, ist eine einseitige nachträgliche Änderung durch den Vermieter allein nicht möglich, vielmehr ist eine Zustimmung der Mieter erforderlich.

Link-Tipp

So manche Hausordnung in deutschen Mietshäusern liest sich wie ein regelrechter Verbots- und Pflichtenkatalog. Mieter müssen jedoch nicht alle Regelungen hinnehmen. Welche Regelungen zulässig sind, und welche nicht, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Hausordnung.

Zudem kann der Vermieter auch nicht alle Hausmeisterkosten umlegen, sondern nur diejenigen, die durch regelmäßig anfallende Arbeiten – etwa die Treppenhausreinigung – entstehen. Die Kosten für kleinere Reparaturen muss er hingegen herausrechnen. Denn die Instandhaltung und Instandsetzung ist Sache des Vermieters.

Info

Vermieter, die eine Wohnung in einem Haus neu vermieten, in dem noch kein Hausmeisterservice beauftragt wurde, sollten im Mietvertrag trotzdem vereinbaren, dass die Kosten des Hausmeisters gemäß Betriebskostenverordnung umgelegt werden können. Wird dann später ein solcher Service beauftragt, können die Kosten ab diesem Zeitpunkt umgelegt werden.

Wird für ein Miethaus ein Hausmeisterservice beauftragt, ist alleine der Eigentümer verantwortlich. Er bestimmt, welche Firma die Arbeiten übernimmt, ist im Gegenzug aber verpflichtet, seine Auswahl nach den Geboten der Wirtschaftlichkeit zu treffen. Wählt er also eine Firma aus, die ihre Leistungen deutlich über dem marktüblichen Preis anbietet, haben Mieter die Möglichkeit, sich gegen die diesbezüglich umgelegten überhöhten Nebenkosten zu wehren.

Wie hoch die Kosten eines Hausmeisterservices sein dürfen, haben Gerichte bisher unterschiedlich bewertet. Als ortsüblich und damit wirtschaftlich werden von Gerichten oft Kosten bis rund 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat angesehen. Liegen sie deutlich darüber, können sie überhöht und damit nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend sein. Die Folge: Der Mieter muss nur den angemessenen Kostenanteil zahlen.

Link-Tipp

Vermieter können manche laufende Kosten ihren Mietern berechnen: Hier finden Sie einen Überblick, welche umlagefähige Nebenkosten es gibt.

Hausmeisterservice, Winterdienst, Foto: Jamrooferpix/fotolia.com
Unfallgefahr: Hat der Hausmeisterservice nicht sauber gearbeitet, so haftet er – beziehungsweise seine Versicherung. Foto: Jamrooferpix/fotolia.com

Winterdienst: Wer für Unfälle haftet

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich dem Eigentümer einer Immobilie. Dazu gehört, dass er bei Wintereinbruch auch Schnee schippt und Wege eisfrei hält. Das gilt in der Regel auch für die öffentlichen Wege vor dem Gebäude, denn die meisten Gemeinden haben die diesbezügliche Verkehrssicherung per Satzung an die Gebäudeeigentümer übertragen. Dies bedeutet: Verletzt sich ein Passant, weil er auf Glatteis vor dem Haus ausrutscht, haftet unter Umständen der Immobilieneigentümer. Diese Risiken kann jener abfedern, indem er eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließt.

Link-Tipp

Eigentümer sollten ihre Immobilie möglichst gut absichern: Sie benötigen eine Wohngebäude- und eine Elementarschadenversicherung und sollten sich auch gegen Wasserschäden ausreichend absichern.

Ist ein Hausmeisterservice mit dem Winterdienst beauftragt, muss dieser ebenfalls über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen. „Ist der Hausmeisterservice für die unzureichende Räumung von Schnee und Eis auf dem Gehweg verantwortlich, greift die Betriebshaftpflicht des Unternehmens. Obliegt die Räumpflicht den Eigentümern, muss die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WEG die Kosten übernehmen“, erläutert Fachfrau Bock. Eigentümer sollten sich vor dem Abschluss eines Vertrags mit dem Hausmeisterservice den ordnungsgemäßen Versicherungsschutz nachweisen lassen.

Wie man einen guten Hausmeisterservice findet

In den meisten Fällen werden Mehrfamilienhäuser – gleich, ob es sich um eine Eigentumswohnanlage oder um ein Mietshaus handelt – von einem professionellen Verwalter betreut. „Jede Immobilienverwaltung hat einen Topf mit Hausmeisterunternehmen und vermittelt Kontakte beziehungsweise holt Angebote ein“, sagt Bock. Dadurch, dass die Verwalter über Erfahrungswerte verfügen, ist das Risiko, an ein Schwarzes Schaf zu gelangen, eher gering. Besteht trotzdem Unzufriedenheit mit einem Hausmeisterservice, sollten Eigentümer handeln. Fachfrau Bock rät: „Abmahnen! Sollte sich auch nach der dritten Abmahnung keine Besserung bei den geforderten und auch vereinbarten Leistungen einstellen, darf die Wohnungseigentümergemeinschaft kündigen“. Eine solche Abmahnung sollte von der Hausverwaltung schriftlich ausgesprochen werden und genau zu erkennen geben, welches Verhalten bemängelt wird.

Kehrwoche billiger – aber weniger zuverlässig

Aus Sicht der Mieter ist es billiger, selbst das Treppenhaus zu reinigen und den Winterdienst zu erledigen, denn Hausmeisterkosten können, wenn im Mietvertrag vereinbart, über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Gerade in größeren Mehrfamilienhäusern stellt sich aber oft das Problem, dass einige Mieter ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Kehrwoche nicht oder nur unzureichend nachkommen. Das bringt Ärger. Aus Sicht eines Eigentümers ist es deshalb meist besser, einen Hausmeisterservice zu beauftragen.

Frank Kemter

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19 Kommentare

Bruno55 am 24.03.2024 13:32

Ich habe eine Frage zu den Hausmeisterkosten. Kann es sein, dass eine Wohnanlage mit 6 Parteien mit einem Hausmeistervertrag mit einer Mieterin vereinbart wurde, der uns bei 418 qm Wohnfläche mittlerweile 3.754,00 € im Jahr kostet. Der Aufwand der Hausmeisterin ist dafür wöchentlich max. 1 bis 1,5 Stunden.

Ich finde das viel zu teuer, zumal ich den Löwenanteil von 959,98 € tragen muß, obwohl ich an der Hausflur-Reinigung im vorderem 5-Familien-Haus nicht beteiligt bin, da ich separat mit einem separatem Eingang im angebauten 1-Fam.-Haus wohne. Ist mir schon klar, dass ich durch diese Eigentümergemeinschaft an den Kosten beteiligt bin. Aber wenn nicht mal vor meiner Eingangstür regelmäßig und ordentlich gekehrt wird, warum muß ich dann die fast 1.000 € im Jahr zahlen? Ich finde das ungerecht. Damit es zwei andere Mieter kostenmäßig nicht trifft, hat man mal die Tiefgaragen-Reinigung ganz heraus genommen, die bisher seit 25 Jahren immer mit dabei war, damit man Mieter die keinen Tiefgaragen-Stellplatz, haben nicht belastet werden und damit verärgert werden. Aber ich darf deren Hausflur-Reinigung mit bezahlen.

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Jörg Clemens am 26.02.2023 09:25

Hallo es wurden hausreinigungskosten berechnet obwohl kein reinigungsdienst tätig ist.

Ist das rechtens ?

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MaMa am 15.05.2022 21:29

Liebes Team, ich wohne in einem Dreiparteienhaus (pro Wohnung 73 qm), Altbau mit einem schmalen Treppenhaus. Alle drei Mieter sind Single, die den ganzen Tag berufstätig sind. In der Nebenkostenabrechnung sind die Hausmeister/Reinigungskosten mit 2.200 € veranlagt, zusätzlich 761 € für Gartenpflege (ca. 100 qm Unkrautwiese) und 351 € Winterdienst (ja es hat 2021 auch in Koblenz mal geschneit). 2020 waren das insgesamt 1.300€. Das macht 2021 für mich einen Kostenanteil für Hausmeisterdienste von ca 1.20 € pro qm im Monat. Dies erscheint mir viel zu hoch oder liege ich da völlig falsch?

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HHG-Service Heinz am 02.08.2022 07:18

Hallo ... schon mal überlegt, dass man von 0,50 €/m" als Hausmeisterservice nicht überleben kann, wenn Sie selber Ihre Dienstleistungen machen, wiviel Stunden brauchen sie dafür, setzen Sie das in Relation, was Sie selber an Arbeitszeit = Freizeit aufzubringen zu haben. Sie werden feststellen, dass Sie dann doch lieber einen fremden Dienst beauftragen wollen. Wenn natürlich die Qualität des Dienstes nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie mit dem Vermieter darüber sprechen! Ansonsten immer erst einmal überlegen, was Ihnen wichtiger ist ...

Charles am 28.02.2022 16:11

Hallo Zusammen,

wir wohen in einem 440qm großen Haus mit 6 Parteien zur Miete. Der Hausmeister stellt die Mülltonnen an die Straße, und putzt das Treppenhaus. Jetzt sind Hausmeisterkosten von 5500Euro angefallen. Ist das noch angemessen?

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Dagmar am 04.01.2022 10:21

Hallo, ich als Hausmeisterin in einem 4 Parteien Haus, bekomme 100,00€ monatlich eine Vergütung.

Sind im Jahr 1200,00€.

Jetzt kam die Jahresabrechnung , inder werden aber 1789,00€ als Hausmeisterkosten berechnet.!

Ist das in Ordnung ...?

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Bruno Otto am 24.03.2024 12:14

Es ist immer das gleiche Problem. Was müssen Sie für die 100 € mtl. alles machen? Arbeiten sie im Auftrag z.B. einer Hausverwaltung? Wenn ja, kommen da noch Kosten für Ihre Absicherung, wie z.B. die Berufsgenossenschaft etc. hinzu. Auch wenn Sie Material bei der Hausverwaltung abrechnen, wie z.B. Werkzeuge oder Putzmittel, kommen diese ebenfalls zu den Gesamtkosten für die Hausmeisterkosten hinzu. Frage ist auch, ob alle Hausmeistertätigkeiten von Ihnen erledigt werden oder ob da noch Kosten durch Fremdfirmen angefallen sind. Am besten Sie lassen Sie sich einfach die Hausmeisterkosten detailliert ausweisen. Dann können Sie es besser nachvollziehen.

Hausgemeinschaft am 02.10.2021 07:44

Hallo, wir haben seit über 40 Jahren einen Hausmeister vor Ort wohnen. 20 Familien insgesamt zur Miete. Nun wurde der Hausmeister gekündigt wegen interne Umstrukturierung und Neuausrichtung unserer Hausbetreuungsorganisation. Wir denken damit ist eine Firma dann gemeint. Sind wir Mieter gezwungen diese Entscheidung hin zu nehmen. Wir möchten alle den Hausmeister behalten und verstehen auch nicht warum er gekündigt wurde. Er bekommt 200€ monatlich, was ja nicht viel ist. Können wir als Hausgemeinschaft was ausrichten damit der Hausmeister bleiben kann?? Da ja auch die Umlagen durch eine Firma steigen werden für uns alle ... Oder müssen wir das so hin nehmen einfach?

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immowelt Redaktion am 05.10.2021 10:44

Hallo,

in erster Linie ist das die Angelegenheit des Vermieters bzw. der Hausverwaltung. Da können Sie beispielsweise in Form einen Briefs den alle unterschreiben ihren Einwände darstellen. In wie weit das Erfolg haben wird, ist aber nicht klar. Rechtlich gesehen haben Sie aber keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

immowelt Redaktion

Uwe am 29.07.2021 11:50

Hallo, ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 13 Parteien. Folgender Sachverhalt ist seit längerer Zeit aufgetreten.... Das Gras wächst bis auf 30 cm an, keine Hecken pflege, Gehwege werden nicht gesäubert usw. Nach mehrmaligen nachfragen was denn mit Rasen mähen ist oder ähnlichem, kam diese Nachricht von der Hausverwaltung: "Tatsächlich ist es so, dass derzeit die Hausmeister den schnell wachsenden Gras und Hecken nicht mehr nachkommen. Die Vegetation ist enorm. Hinzukommt, dass die Hausmeisterfirma Ausfälle durch Krankheit und Urlaub zu verzeichnen hat.Alle Werbeaktionen für Neueinstellungen sind bisher fehlgeschlagen."

Kann man hier die Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung reduzieren?

Wenn ja um wie viel %?

Oder kann man einfach den Hausmeisterservice wechseln?

MfG Uwe

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immowelt Redaktion am 30.07.2021 16:10

Hallo Uwe,

in der Regel sollten die Eigentümergemeinschaft dann abmahnen. Sollte sich auch nach der dritten Abmahnung keine Besserung bei den geforderten und auch vereinbarten Leistungen einstellen, darf die Eigentümergemeinschaft kündigen. Eine solche Abmahnung sollte von der Hausverwaltung schriftlich ausgesprochen werden und genau zu erkennen geben, welches Verhalten bemängelt wird. Ob eine Reduzierung der Zahlungen möglich ist, können wir Ihnen pauschal nicht beantworten.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Birgit am 29.07.2021 08:35

Hallo, meine Mama wohnt in einem 4 Familien Haus ist 87 Jahre und kann daher die Kehrwoche nicht mehr so gut erledigen. Vor allem wenn es bald ans Schneeschippen geht. Ein weiteres Ehepaar im Haus ist auch gesundheitlich beeinträchtigt. Jetzt haben sie die Vermieterin gefragt wegen Hausmeister, einfach nur Gehweg kehren und sie sagte dass sie sich selbst darum kümmern müssen. Meine Frage dazu. Ist das nicht die Aufgabe des Vermieters? Daß die Kosten dafür übernommen werden ist klar.

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immowelt Redaktion am 30.07.2021 16:07

Hallo Birgit,

das kommt ganz auf den Mietvertrag an und lässt sich pauschal nicht beantworten. Falls Ihre Mutter eine Vereinbarung zur Kehrwoche im Mietvertrag hat, müsste Sie sich um Ersatz kümmern.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

cobscht am 25.07.2021 23:21

Hallo liebes Team, was können wir als Mieter tun, wenn sich in unserem Objekt die Kosten für den Hausmeisterservice von ca. 3,00 Euro/qm im Vorjahr (was mir auch schon sehr hoch vorkommt) auf nunmehr ca. 10 Euro/qm erhöht haben. (Es wurde eine neue Firma beauftragt).

Danke im voraus für eine Rückantwort.

Cobscht

auf Kommentar antworten

cobscht am 25.07.2021 23:25

Entschuldigung, ich nehme meinen Kommentar zurück - Rechenfehler !

andreasjeichler am 07.07.2021 12:56

Hallo, meinem Mieter möchte ich im Eigenheim Hausmeisterarbeiten übertragen und dies pauschal mit 120€ monatlich vergüten. Muss ich da noch Mehrwertsteuer draufzahlen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 09.07.2021 10:44

Hallo andreasjeichler,

nein, müssen Sie nicht. Bitte haben Sie allerdings Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Knallerbse am 17.02.2021 16:48

Hallo zusammen,

Wenn der Vermieter keinen Dienst wie auch immer beauftragt hat, sondern alle anfallenden Hausmeisterarbeiten selbst erledigt, inwieweit darf er das bei den Betriebs/- und Nebenkosten tatsächlich berechnen? Vergleichbar mit einer professionellen Firma oder nach dem durchschnittlichen Stundensatz?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 18.02.2021 11:36

Hallo Knallerbse,

ein Vermieter kann Hausmeisterarbeiten in Eigenleistung abrechnen. Die Höhe darf dabei die üblichen Kosten nicht übersteigen. In der Regel sollte ein Vermieter ein detailliertes Leistungsverzeichnis eines Unternehmens vorlegen, damit Leistungen vergleichbar sind. Wichtig dabei - es müssen die Preise ohne Mehrwertsteuer betrachtet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Mieterschutzverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

caprice am 26.05.2020 14:10

Liebes Team, die Hausmeisterkosten in einer 42 Qm² Mietwohnung im Ortsbereich 63477 betragen 1,04 EUR pro Qm², somit knaoo 44 EUR im Monat und knapp 530 EUR im Jahr. Es gilt, dass ein Höchstbetrag von 0,5 EUR im Monat pro Quadratmeter abgerechnet werden darf um dem Gebot der Wirtschaflichkeit zu folgen, also ca 252 EUR im Jahr. Hier sind die Kosten also mehr als doppelt so hoch für den Hausmeister. Darf das sein? Vielen Dank .

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immowelt-Redaktion am 27.05.2020 10:12

Hallo Caprice,

nach unserer Kenntnis gibt es keine offiziell festgelegten Obergrenzen für Hausmeisterkosten, zumal sich der Leistungsumfang ja auch unterscheiden kann. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist dann verletzt, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis sind. Das ist dann der Fall, wenn es Konkurrenzanbieter die gleiche Leistung für bedeutend weniger Geld anbieten. Dies wäre der Prüfungsansatz, um zu prüfen, ob das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletzt ist.

Mit freundlichen Grüßen

die immowelt-Redaktion

Brigitte Zwietz am 01.04.2020 19:39

Warum muss man einiges Doppel Zahlen ,,zB. Fernseher Gebühren und bein Vermieter Gemeinschaft Antenne und Fernseher gebühren+ Strom ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 02.04.2020 10:59

Hallo Brigitte Zwietz,

Mieter/Eigentümer müssen nur diejenigen Betriebskosten zahlen, die auch tatsächlich anfallen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

UFU2805 am 27.08.2019 16:30

Guten Tag,

ist es korrekt, wenn bei einem Objekt mit gewerblicher und privater Nutzung einer Tiefgarage die Nebenkosten über alle Stellplätze gleich abgerechnet werden? Gewerblich REWE Markt mit 74 Stellplätze privat abgegrenzt 11 Stellplätze

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 29.08.2019 08:41

Hallo UFU2805,

bei gemischter Nutzung gilt im Allgemeinen: Ob ein Vorwegabzug wegen der gewerblichen Nutzung vorgenommen werden sollte/muss, hängt hinsichtlich der Betriebskosten davon ab, ob sich wegen der gewerblichen Nutzung erhebnlich höhere Betriebskosten ergeben, eine Abrechnung ohne Vorwegabzug also eine unangemessene Benachteiligung der privaten Nutzer ergeben würde. Ob das hier der Fall ist, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Sie sollten diesbezüglich die Kostenbelege genau prüfen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

piet am 02.07.2019 19:38

Sind Kontoführungsgebühren in der Abrechnung zulässig?Wir haben unseren Mietvertrag 2003 unterschrieben.Darin wurden Handschriftlich " Verwalterkosten "aufgeführt. Damals waren wir noch blauäugig. Können wir nachträglich dagegen vorgehen?

auf Kommentar antworten

Jürgen von der Libbe am 14.09.2019 13:26

verjährt nach drei Jahren also bei der nächsten Abrechnung nicht akzeptieren und rückwirkend mit der Miete verrechnen.

An den vielen Infos sehe ich das Vermieter machen können was die wollen mit der Politik in einem Boot sitzen mit der Invasion [gekürzt, die Red.: Bitte beachten Sie die Netiquette]


Immowelt-Redaktion am 03.07.2019 09:38

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

Kontoführungsgebühren gehören zu den Verwaltungskosten und sind somit nicht umlagefähig. Wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde, so ist diese Vereinbarung unwirksam. Die rückwirkende Erstattung der Kosten dürfte nur schwer möglich sein. Hat ein Mieter Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung, muss er diese binnen zwölf Monaten mitteilen – andernfalls gilt die Abrechnung sozusagen als stillschweigend akzeptiert. Künftig zahlen müssen Mieter mit einer solchen Vereinbarung die Verwalterkosten aber nicht mehr.

Bitte haben Sie abschließend jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Streitfall empfehlen wir das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Michael am 09.04.2019 19:24

hallo, für das neue Jahr wurde ein Hausmeisterservice beauftragt, vorher machten die Mieter (wir ) das selbst. Der erste Anbieter machte nichts und wurde nach 2 Monaten gekündigt. Seit März erledigt die Arbeit ein anderer Service der bisher auch kaum sichtbar etwas gemacht hat. Diese Arbeit, Winterdienst, kehren, Rasen (25 qm) mähen und Mülltonnen REIN !!!stellen kostet 350 euro auf 6 Parteien. Selbst wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt werden erscheint mir das unmäßig teuer (?)

auf Kommentar antworten

Jürgen von der Libbe am 30.08.2019 15:57

Guten Tag,

natürlich sollte alles nach dem realen Arbeitszeitaufwand und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit berechnet werden,

Bei uns in Weimar ist diese Position auch zu teuer bis ich feststellte das die Herren Kontrollen Objekt und Haustechnik mit berechnen um die Kosten zu begründen, aber die Firmem kontrollieren ihre eigene Arbeit?? Ich habe es abgezogen Jahr für Jahr, übrigens habe ich

diese Kontrollen nur in der Kalkulation der Hausmeister Firmen gefunden.

Die BRD hat einen Weg gefunden die Betriebskosten und die Herren Vermieter zu schützen alles zu verherrlichen, denn die Vermieter müssen seit 2018 keine Ordnungsgemäße Abrechnung mehr vorlegen nur den Gesamtbetrag. Aus dem Grund muss der Mieter jährlich die Abrechnung einsehen, weil das kaum einer macht funktioniert der beschiss.


Immowelt-Redaktion am 02.09.2019 08:32

Hallo Jürgen von der Libbe,

Ihre Aussage: "Vermieter müssen seit 2018 keine Ordnungsgemäße Abrechnung mehr vorlegen nur den Gesamtbetrag" trifft nicht zu. Da hat Ihnen jemand etwas falsches erzählt. An der Gesetzeslage und Rechtsprechung hat sich diesbezüglich nichts geändert, Vermieter müssen nach wie vor ordnungsgemäß abrechnen. Welche Möglichkeiten Mieter haben, sich gegen eine falsche/ungenaue Abrechnung zu wehren, haben wir hier zusammengefasst: ratgeber.immowelt.de/a/nebenkostenabrechnung-pruefen-tipps-fuer-mieter.html

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Immowelt-Redaktion am 10.04.2019 09:00

Hallo Michael und vielen Dank für Ihren Kommentar,

grob geschätzt liegt der von Ihnen genannte Preis noch im Rahmen. Das hängt aber natürlich auch davon ab, welche Arbeiten genau mit dem Hausmeisterservice vereinbart wurden und welche tatsächlich ausgeführt werden. Sie können hierzu als Mieter die entsprechenden Belege bei Ihrem Vermieter überprüfen. Hilft auch das nicht weiter und haben Sie Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Handelns Ihres Vermieters, können wir Ihnen leider nur die rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

robiman34 am 15.01.2019 19:02

ich betreue als Hausmeister eine Wohnanlage mit 116 Familien, Das gesamte Grundstück ist ca 14000m²groß, davon 7000m² Rasen, mein Lohn von Hand beträgt 18,50 € netto und 26,50 € mit Maschine. Ich mache das schon 5 Jahre bei gleichen Lohn, sollte ich die Vergütung nicht langsam erhöhen ? Der Auftraggeber ist mit meiner Arbeit zu frieden. Der Job ist mir wichtig wegen Hauptertrag. Gibt es da noch Konkurenz am Markt ? Mein Ort ist 15230 Ffo.

auf Kommentar antworten

Galgenstein am 23.02.2020 15:42

An Ihrem Lohn dürfte wenig auszusetzen sein, wenn der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten trägt und sich ihr Netto auf versteuertes Einkommen bezieht. Für einen Selbständigen wäre die Vergütung jedoch ziemlich knapp bemessen, wenn sie nach Abzug der Mehrwertsteuer (netto?) alle weiteren Kosten selbst treffen müssen.

Entscheidend scheint mir wieviel Zeit Sie zur Erledigung, der Ihnen übertragenen Aufgaben benötigen. Leistung ist bekanntlich das Produkt aus Arbeit und Zeit. Bei einem mittleren Stundenlohn von 22 Euro ergäbe das bei einer Vollzeitstelle etwas mehr als 3.000 Euro pro Monat.

Sollte dies ihre einzige Tätigkeit sein, könnte ein Fall von Scheinselbständigkeit vorliegen. In diesem Falle müsste die Verwaltung die Sozialversicherungsabgaben nachentrichten.


Immowelt-Redaktion am 16.01.2019 09:13

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

hierzu können wir Ihnen leider keinen Ratschlag geben. Sicher wäre es aber hilfreich, zunächst zu vergleichen, was andere für vergleichbare Arbeiten verlangen. Im Internet finden Sie hierzu auch Vergleichsportale.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Sibylle Wagner am 14.12.2018 18:04

Was ist ,wenn der Vermieter zusätzlich zum Hausmeister eine Putzfrau einstellt für die Hausflurreinigung?Kann der Vermieter das ganze Jahr die Zreppenhausreinigung umlegen auch wenn des öfteren das Treppenhaus nicht geputzt wird?Oder wenn der Hausmeister bei der Firma die die Außenanlagen in Ordnung hält ,beschäfigt ist.

auf Kommentar antworten

Jürgen von der Libbe am 30.08.2019 16:18

Hallo,

kann der Vermieter nicht! Er braucht ihre Zustimmung zu Vertragsänderung und Hallo Immowelt Kontrollen sind nicht Umlegbar, das ist und bleibt ein Wunsch der Vermieter(…). Sein Haus kontrollieren ist ureigenste Sache des Eigentümers


Immowelt-Redaktion am 03.09.2019 08:19

Hallo Jürgen von der Libbe,

wir haben weder im Beitrag noch im Kommentarbvereich behauptet, dass Kontrollen umlegbar sind. Hinsichtlich der generellen Umlegbarkeit von Betriebskosten gelten die Regelungen der Betriebkostenverordnung und - soweit wirksam vereinbart - die Regelungen im Mietvertrag. Die persönliche Meinung des Herrn von der Libbe dürfte in einem Rechtsstreit nur dann von Belang sein, soweit sie sich im Rahmen der gefestigten Rechtssprechung bewegt.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Immowelt-Redaktion am 17.12.2018 08:52

Sehr geehrte Frau Wagner,

der Vermieter kann solche Reinigungsarbeiten und Hausmeistertätigkeiten grundsätzlich umlegen, unabhängig davon, wer die Arbeiten durchführt. Natürlich können aber nur solche Arbeiten umgelegt werden, die tatsächlich erbracht werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihre Betriebskostenabrechnung aus der Ferne nicht abschließend prüfen könne. Im Zweifelsfall würden wir Ihnen empfehlen, diese von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

immo-wolf am 08.11.2018 11:09

Unsere Eigentümergemeinschaft von 8 Parteien beschäftigt einen Hausmeister auf Mini-Job-Basis. Der fleißige Mann ist vorschriftsmäßig bei der Bundesknappschaft gemeldet und es werden alle erforderlichen Abgaben entrichtet. Für die jährliche Korrespondez mit der Bundesknappschaft und die übermittlung von Daten und Beiträgen ist ein örtlicher Steuerberater befasst. Er macht die Arbeit für 200 € im Kalenderjahr, also für 25 € pro Jahr und Eigentümer. Frage: Darf dieser Betrag auf Mieter umgelegt werden oder zählt der Vorgang zur Hausverwaltung. Würde unser Verwalter die Tätigkeit des Steuerberaters (ist der nicht zwingend vorgeschrieben ?) übernehmen, fielen höhere Kosten an.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 08.11.2018 15:02

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

zu den typischen Hausmeisterarbeiten, die auf den Mieter umgelegt werden können, zählen etwa Reinigungsarbeiten oder die Wartung der Heizung. Die von Ihnen genannten Kosten dürften zu den Verwaltungskosten zählen, sie sind demnach nicht auf den Mieter umlegbar. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Eigentümerverein wie Haus & Grund oder einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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