Die Hausordnung: Was man vom Mieter erwarten darf

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Ob Grillen oder Lagern von Müllsäcken im Hausflur – bestimmte Dinge können Vermieter in der Hausordnung verbieten. Doch es gibt auch Grenzen. Was Vermieter von ihren Mietern verlangen können.

Hauordnung, Vermieter, Foto: iStock.com / AlenaPaulus
Mit der Hausordnung können Vermieter so manche Arbeit auf den Mieter übertragen. Alles dürfen sie jedoch nicht verlangen. Foto: iStock.com / AlenaPaulus

Vermieter sind nicht verpflichtet, eine Hausordnung aufzustellen. Mit einer Hausordnung können Vermieter das Zusammenleben im Mietshaus jedoch regeln, Streitigkeiten zuvorkommen und ihren Mietern bestimmte Pflichten auferlegen. Beispielsweise wie und wann Mieter Gemeinschaftsräume eines Mehrfamilienhauses nutzen können oder wann Ruhezeiten gelten. So kann Streitigkeiten unter den Hausbewohnern zuvorgekommen werden.

Auch bestimmte Arbeiten, wie die turnusmäßige Reinigung des Treppenhauses oder den Winterdienst, können auf den Mieter übertragen werden. Allerdings müssen Vermieter auch einige Dinge beachten, wenn sie eine Hausordnung erstellen wollen.

Hausordnung: Aushang im Flur oder Teil des Mietvertrags

Grundsätzlich spielt es eine große Rolle, ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder lediglich ein Aushang im Treppenhaus: 

Will der Vermieter seinem Mieter bestimmte Arbeiten, wie Schneeschippen, Hofkehren oder die Treppenhausreinigung, auferlegen, muss die Hausordnung zwingend Bestandteil des Mietvertrags sein. Das heißt: Die Hausordnung muss entweder ein Anhang zum Mietvertrag sein oder im Mietvertrag erwähnt werden.  

Ist die Hausordnung nur ein Aushang im Flur oder wird sie dem Mieter getrennt vom Mietvertrag überreicht, dürfen den Hausbewohnern darin keine Aufgaben und Pflichten auferlegt werden, die über seine gesetzliche oder vertragliche Pflicht hinausgehen. Die Hausordnung darf dann nur sogenannte „ordnende Regelungen“ enthalten, wie etwa Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume, Schließzeiten der Haustür oder Regelungen zu Ruhezeiten. Natürlich dürfen die Regelungen aber den Mieter nicht in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken oder gegen geltendes Recht verstoßen.

Diese Punkte können Vermieter in der Hausordnung regeln

Es gibt kein Gesetz, das Vermieter dazu verpflichtet, eine Hausordnung aufzustellen. Aus diesem Grund gibt es auch keine einheitlichen Formulare. Folgende Punkte können in Hausordnungen geregelt werden:

Ruhezeiten

Hausordnung, Lärm, Ruhezeiten, Foto: iStock.com / hobo_18
Trompete spielen rund um die Uhr? Das geht nicht – Ruhezeiten können Vermieter in der Hausordnung regeln. Foto: iStock.com / hobo_18

Hinweise zu den gesetzlichen Ruhezeiten im Haus sind Bestandteil fast jeder Hausordnung. Nachtruhe herrscht zwischen 22 und 6 Uhr. Die Mittagsruhe ist zwar nicht mehr bundeseinheitlich geregelt, kann aber zwischen 12 und 15 Uhr angesetzt werden. Diese Ruhezeiten müssen nicht extra im Mietvertrag erwähnt werden. Denn mit diesen Vorschriften fordert der Vermieter nur ein, was auch im Gesetz steht und woran sich der Mieter ohnehin halten muss.

Nutzung der Gemeinschaftsräume

Nutzen Mieter bestimmte Räume, wie die Waschküche, Kellerräume oder den Dachboden, gemeinsam, ist es ratsam, in der Hausordnung die Rechte und Pflichten der Mieter diesbezüglich zu regeln. Vermieter können beispielsweise vorgeben, zu welchen Zeiten die Mieter die Gemeinschaftswaschmaschinen benutzen dürfen oder wie viel Platz jedem Mieter zum Trocknen seiner Wäsche zusteht. Diese Vorschriften müssen nicht zwingend im Mietvertrag erwähnt werden.

Regeln für den Gemeinschaftsgarten

Hausordnung, Garten, Gemeinschaftsgarten, Foto: Halfpoint / adobe.stock.com
Hecken schneiden oder Unkraut jäten – soll das der Mieter übernehmen, müssen diese Aufgaben auch Bestandteil des Mietvertrags sein. Foto: Halfpoint / adobe.stock.com

Gehört zum Mietshaus ein Gemeinschaftsgarten, sollte in der Hausordnung geregelt werden, was im Garten erlaubt ist und was nicht. Geregelt werden kann zum Beispiel, ob und wann Mieter Liegestühle, Blumenkübel und anderes bewegliches Mobiliar aufstellen dürfen oder ob sie Gemüse anbauen dürfen. Diese Regeln müssen nicht im Mietvertrag erwähnt werden.
Will der Vermieter aber, dass seine Mieter den Garten pflegen, also den Rasen mähen, Laub rechen oder Unkraut jäten, müssen diese Aufgaben auch Bestandteil des Mietvertrags sein.

Sonderfall Grillen: Zum beliebten Streitthema Grillen gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Grundsätzlich ist Grillen auf Balkon, Terrasse oder im Garten erlaubt. Allerdings können Vermieter das Grillen im Mietvertrag und dann auch in der Hausordnung ihren Hausbewohnern verbieten oder einschränken. 

Link-Tipp

Welche Rechte Mieter haben, wenn sie auf dem Balkon grillen wollen, hat unser Autor in diesem Artikel zusammengefasst.

Haussicherheit

Unbedingt in der Hausordnung sollten auch Sicherheitsaspekte geregelt werden. So können Vermieter beispielsweise Schließzeiten für die Haustür, Keller und Hofeingänge festlegen oder vorschreiben, dass Fluchtwege nicht verstellt werden dürfen. Das Abstellen von Fahrrädern kann zum Beispiel nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder im Fahrradkeller erlaubt werden.

Auch dass Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit geschlossen bleiben sollten, kann in der Hausordnung festgehalten werden. Das gilt insbesondere für Dachfenster bei Regen und Unwetter. Die Regeln dienen der Haussicherheit. Es kann auch verboten werden, gefährliche Stoffe in der Tiefgarage zu lagern. Diese Maßnahmen gelten auch, wenn sie nicht Teil des Mietvertrags sind. 

Reinigungsaufgaben, Laub kehren und Schnee räumen

Hausordnung, Laub rechen, Foto: Kathrin39 / stock.adobe.com
Soll der Mieter Arbeiten wie Laubrechen übernehmen, muss die Hausordnung unbedingt Teil des Mietvertrags sein. Foto: Kathrin39 / adobe.stock.com

Vermieter sollten in der Hausordnung auch auf die allgemeine Einhaltung von Ordnung im Haus eingehen. So kann den Mietern beispielsweise untersagt werden, Müll vor der Wohnungstür zu deponieren.

Mittels der Hausordnung können Vermieter ihren Mietern aber auch Arbeiten im und am Haus auferlegen. Dazu zählen Schneeschippen, Laubkehren oder die wöchentliche Reinigung des Treppenhauses. Will der Vermieter, dass seine Mieter diese Aufgaben erledigen, muss die Hausordnung aber zwingend Bestandteil des Mietvertrags sein. Andernfalls ist der Mieter zu diesen Arbeiten nicht verpflichtet. Wichtig: Der Vermieter darf seinen Mietern aber keine Arbeiten auferlegen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder unverhältnismäßig sind. So kann der Vermieter zum Beispiel nicht vom Mieter verlangen einmal im Jahr die Hausfassade zu streichen oder die Fliesen im Hausflur zu erneuern. 

Das darf die Hausordnung nicht vorschreiben

Generell gilt: Die Hausordnung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder den Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken.

Mit diesen Verboten und Regelungen hatten Vermieter in der Vergangenheit vor Gericht schlechte Karten:

  • Besuchsverbot
  • Generelles Haustierverbot 
  • Untersagen von Kinderlärm
  • Generelles Bade- und Duschverbot nach 22 Uhr
  • Kinderwagenverbot im Hausflur
  • Verbot, den Fahrstuhl in den Nachtstunden zu nutzen
  • Übernachtungsverbot für Besucher des Mieters
  • Regelung der Zimmertemperatur in der Wohnung
  • Generelles Verbot, in der Wohnung zu musizieren
  • Regeln zur Balkongestaltung (Farbe und Form der Blumenkästen, Art der Balkonmöbel)
  • Verbot, die Wäsche auf dem Balkon oder in der Wohnung aufzuhängen (führt das Trocknen aber zur Schimmelbildung ist der Mieter Schadenersatzpflichtig)

Problematisch wird es für Vermieter meist auch, wenn sie in der Hausordnung regeln, ob in der Mietswohnung eine Waschmaschine betrieben werden darf oder zu welchen Tageszeiten diese laufen darf. Nach vorherrschender Meinung der Gerichte müssen normale Wohngeräusche – dazu zählen auch die Geräusche von Waschmaschinen und Trocknern – von anderen Bewohnern hingenommen werden. Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass Waschmaschinen auch am Sonntag laufen dürfen (Az.: 16 Wx 165/00). Allerdings sollten die Geräte während der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) nicht laufen (Landgericht Frankfurt, Az.: 2/25 O 359/89).

Achtung

Kann der Vermieter Individuelle Aufgaben auf einzelne Mieter übertragen?

Der Vermieter muss die Mieter gleichermaßn behandeln. Er kann beispielsweise nicht bestimmen, dass nur ein Mieter des Erdgeschosses den Winterdienst leistet. Es gilt, dass alle Mieter grundsätzlich dasselbe Recht haben. Soll beispielsweise der Mieter einer Erdgeschosswohnung zum Schneeräumen oder Kehren der Gehbereiche durch eine vertragliche Hausordnung verpflichtet werden, kommt dies einer unangemessenen Benachteiligung gleich. Wenn es eine solche Verpflichtung gibt, müssen sie für alle Mieter gelten (AG Köln, 14.09.11, 221 C 170/11).

Was passiert, wenn ein Mieter gegen die Hausordnung verstößt?

Ob und welche Konsequenzen es hat, wenn Mieter gegen die Hausordnung verstoßen, hängt wieder davon ab, ob sie Teil des Mietvertrags oder ein Aushang ist.

Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist sie rechtlich bindend. Verletzt der Mieter die Hausordnung erheblich oder missachtet sie immer wieder, wird das häufig als Vertragsbruch bewertet und der Vermieter kann eine Kündigung aussprechen. Allerdings muss er den Mieter zuvor abgemahnt haben (§ 543 Abs. 2 BGB). Bei wiederholter Verletzung der Hausordnung ist danach die fristlose Kündigung möglich.

Anders ist es, wenn die Hausordnung nur als Aushang im Treppenhaus hängt. Da in einem Aushang, was einer allgemeinen Hausordnung entspricht, nur Hinweise zum Verhalten, aber keine konkreten Rechte oder Pflichten festgelegt werden, gestaltet sich das Feststellen eines Vertragsbruches schwierig. Vermieter können in diesem Fall nicht sofort abmahnen, sondern erst nach wiederholten und schweren Verstößen bei Störung des Hausfriedens.

In beiden Fällen gilt: Weil jedoch beim Vermieter immer die Beweislast in solchen Fällen liegt, sollte er Zeugen benennen können, die auch vor Gericht aussagen können.

Info

Wie Vermieter in diesem Fall eine fristlose Kündigung aussprechen, wird hier geschildert.

Wann und wie Vermieter die Hausordnung ändern dürfen

Hausordnung, Waschmaschine, Foto: iStock.com / JackF
Normale Wohngeräusche – dazu zählt auch der Lärm von Waschmaschinen – müssen in der Regel hingenommen werden. Foto: iStock.com / JackF

Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags, kann sie nicht so einfach vom Vermieter geändert werden. Der Mieter muss erst seine Zustimmung geben.

Ist die Hausordnung hingegen kein Bestandteil des Mietvertrags, darf der Vermieter einseitige Änderungen vornehmen. Allerdings dürfen auch diese Änderung wieder nur ordnenden Charakter haben – wenn zum Beispiel im Haus nachträglich ein Waschraum oder Fahrradkeller eingerichtet wird, darf der Vermieter auch nachträglich Regelungen für diese Räume in der Hausordnung erlassen. 

Sonderfall: Mieter und Wohnungseigentümer im Mehrfamilienhaus

Wohnen in einem Mehrfamilenhaus Mieter wie Eigentümer gemeinsam, stellt sich die Frage, ob es verschiedene Hausordnungen für die jeweiligen Parteien gibt. Dabei ist die Antwort klar: Es kann de facto nur eine gültige Hausordnung geben. 

Mehrfamilienhäuser, in denen auch nur eine einzelne Wohnung an einen Eigentümer verkauft wurde, müssen von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verwaltet werden. Und eine WEG ist gesetzlich verpflichtet, eine Hausordnung zu erstellen (§ 27 Abs. 1 WEG). Sie ist zunächst für alle Wohnungseigentümer gleichermaßen gültig. Darin wird geschildert, wie sie das Sondereigentum sowie das Gemeinschaftseigentum zu nutzen beziehungsweise was sie zu unterlassen haben. Doch viele Eigentümer vermieten die Wohnung an Dritte.

Das Problem: Hausordnungen können nur zwischen direkten Vertragspartnern geschlossen werden. Vermieten Wohnungseigentümer nun eine Wohnung an Dritte, entsteht dadurch das juristische Problem, dass die Hausordnung der WEG nicht automatisch auf den Dritten, den Mieter, übertragen wird, da zwischen ihnen kein Vertrag geschlossen wurde. Sollte in einem solchen Fall der Mieter also gegen die Hausordnung der WEG verstoßen, ist in dem Fall der Wohnugseigentümer in der Pflicht, sich vor der WEG-Verwaltung zu verantworten beziehugsweise für Schäden aufzukommen.

Die Lösung: Haben Eigentümer eine Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vermietet, sollte eine Hausordnung, die der der WEG gleichkommt, Bestandteil des Mietvertrags zwischen vermietenden Eigentümer und Mieter sein. Nur dadurch wird der Mieter an die geltende Hausordnung gebunden.

Sollte der vermietende Eigentümer jedoch eine abweichene Hausordnung im Mietvertrag vereinbaren, ist er im Zweifel dann für die Erfüllung der nicht übertragenen Regeln zuständig.

Hat der Wohnungseigentümer zum Beispiel die turnunsgemäße Reinigung des Treppenhauses vergessen, in die Hausordnung seines Mieter zu übernehmen, so muss der Vermieter die Reinigung durchführen. Nicht sein Mieter.

Um sich auch für die Zukunft abzusichern, ist es zudem auch ratsam für den die Wohnungseigentümer, sich Änderungen der Hausordnung vertraglich vorzubehalten. Es ist schließlich durchaus denkbar, dass eine WEG die Hausordnung auf Wunsch der Eigentümer anpasst. Ohne eine solche Klausel im Mietvertrag wäre der Mieter in der Theorie nicht verpflichtet, sich an die neue Hausordnung zu halten, da für sein Mietvertrag die alte Hausordnung gilt.

Kilian Treß14.05.2021

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28 Kommentare

Christian F. am 13.01.2024 12:43

Danke für die umfassenden Informationen hier im Bezug auf Hausordnung.

Leider kann mir nicht mal ein Rechtsanwalt sagen, wie das ist, wenn in einem

Mehrfamilienhaus der Erdgeschoß-Mieter (wir) einen angehängte Hausordnung hat,

die anderen Parteien im Haus (Vermieter und Dachgeschoßmieter) aber keinen.

Gelten dann die Ruhezeiten nur für uns als Beispiel? Jahrelanger Stress deshalb.

Selbst eine MIetminderung deshalb juckt den Vermieter kein bisschen. Zum kotzen!

Aber wir dürfen laut Hausordnung Treppenhaus reinigen, Winterdienst vollrichten,

Sauberkeit sorgen und anderes. Das kann doch nicht sein, oder? Und im erstem Satz

steht sogar etwas von Hausgemeinschaft.... Lachnummer!

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ChristianF am 19.12.2023 01:00

Das Team Immowelt oder andere haben wohl

keine Lust oder Zeit mehr, hier irgendein Mieter-Problem zu

beantworten. Schade! Selbst über einen bezahlten Mieterschutz-Verein

bekomme ich per Rechtsanwalt keine vernünftigen Antworten

mehr. Nur wischi-waschi. Time is Money!

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Irfan am 26.10.2023 19:42

Hallo, darf ein Mieter aus dem Erdgeschoss in die 1te und zweite Etage und Kontrollieren ob die Nachbarn Kehrwoche machen? Wir haben keinen dachboden, was als ausreden gelten konnte. Kann man die Gesellschaft mit einem Paragraphen untersagen das die uns alle 2 Wochen anschreiben, da die Gesellschaft ja nicht selber kontrolliert! Hat jemand eine Hilfestellung?

Lg

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Rina am 07.07.2023 20:04

Hallo, wir wohnen in einem Haus mit zwei Mietparteien. Leider sieht eine Partei sich nicht in Lage, die Hausordnung zu machen. Weil sie keine Lust hat. Ich bin sehr verärgert und fange an einen Frust auf diese Person zu entwickeln. Kann man da was machen, damit sie die Hausordnung ebenfalls erledigt?

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Lemuria am 26.04.2023 11:39

Hallo Herr Treß,

Wir wohnen in einem Haus mit einer Hausverwaltung.

Wir hatten Streitigkeiten über Haussicherheit.

Sehen Sie, wir haben eine Vorder- und eine Hintertür und nur die Vordertür führt zum Aufzug.

Da einige Mieter nachts ständig vergessen, die Tür abzuschließen (wir würden dies bemerken, wenn wir von der Spät-/Nachtschicht zurückkommen oder in die Frühschicht gehen). Wir haben es sogar fotografisch dokumentiert und an die Hausverwaltung geschickt.

Haussicherheit ist uns sehr wichtig. Jemand ist bereits in unsere Waschküche eingebrochen und hat Kleidungsstücke aus der Waschmaschine gestohlen. Einmal folgte mir nachts ein seltsamer betrunkener Mann zur Haustür, und ich schaffte es gerade noch, die Tür vor ihm abzuschließen.

Irgendwann sei im 3. Stock in ein Geschäft eingebrochen worden und die Verwaltungsfirma habe eine allgemeine Abmahnung an alle Mieter verschickt. Während wir im Urlaub waren, wurde wieder in dasselbe Geschäft eingebrochen. So kommen wir aus dem Urlaub zurück und erhalten einen Brief, dass die Hausverwaltung ab sofort während der Geschäftszeiten die Haustür abschließt und wir den Fahrstuhl außerhalb dieser Zeiten nicht benutzen können.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Aufzug manchmal sogar während der Geschäftszeiten nur bis in die 3. Etage fährt, aber nicht in die Wohnungsetage. Wir können es nicht auf unsere Etage rufen und nach oben gehen, wir können nur in die 3. Etage gehen und von dort die Treppe hinaufsteigen.

Alle Versuche, ihre einseitige Entscheidung anzufechten, schlugen fehl. Ich bekomme nur Antworten von Sekretärinnen, die mir alles sagen zwischen "Ich weiß nicht", "Es ist eine vorübergehende Maßnahme", "Der Eigentümer will es so". Mein letzter Einigungsversuch zu diesem Thema wurde rüde beantwortet und am nächsten Tag erhielt ich einen Brief, dass wir die Wohnung neuen Mietern zeigen und in 7 Wochen ausziehen müssten. Und das trotz Unterzeichnung einer Mietvertragsverlängerung vor 5 Monaten. Ich glaube, sie schikanieren mich, die Wohnung zu verlassen, weil ich immer wieder auf mein Recht bestehe, den Aufzug zu benutzen, und mich beschweren, wenn sie ihn tagsüber nur teilweise einschalten.

Meine Versuche, irgendjemand über den Sekretärinnen zu kontaktieren, sind gescheitert, und letztere antworten nie schriftlich. Versprechungen, dass sich jemand bei mir meldet, werden nicht erfüllt. Ich bin einen Schritt bevor ich einen Anwalt einschalte.

Ist es einem Vermieter generell erlaubt, Mieter kollektiv zu bestrafen, wenn sie gegen Haussicherheitsregeln verstoßen?

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Wohngemeinschaft Mühlhausen am 23.03.2023 14:47

Hallo, wir wohnen jetzt schon 3,5 Jahre in einem Mehrfamilienhaus da hat es keinen gestört das die Kinder draußen auf dem großen Grundstück was wir haben spielen oder wir uns eine gemeinschaftliche Ecke zum sitzen erschaffen haben.

Seit letztem Wochenende haben die Nachbarn aus dem Nachbargrundstück die neu eingezogen sind sich über unserem Lärm von den Kindern bei unserer Hausverwaltung beschwert und die uns jetzt untersagt hat das wir uns die Kinder sich nicht mehr aufhalten dürfen,wir hätten ja in der Nähe einen Spielplatz auf den aber nur ältere Kinder sich aufhalten könnten da es nichts für die ganz kleinen zum spielen gibt.

Das Nachbarpärchen verlangt so gar das wir draußen die Mittagsruhe einhalten müssen.

Können sie uns bitte einen Rat geben was wir tun können. Dankeschön

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wohneninkuerenz am 27.02.2023 17:31

Hallo,

ich bin seit Oktober 2022 Mieter eines Mehrfamilienhauses mit Eigentümern sowie dritten Parteien als Mieter. Bei Unterzeichnung des Mietvertrags wurde keine Hausordnung vorgelegt, noch hängt eine bei Betreten des Hauses aus um die Punkte nachzulesen.

Ich parke auf einem Stellplatz rückwärts ein, damit ich beim ausparken einen besseren Überblick der Verkehrslage habe, da gegenüber eine Tiefgaragenausfahrt ist und ich beim Ausparken in den fließenden Straßenverkehr fahre. Ein Mitbewohner / Wohnungseigentümer möchte mir nun seit 4 Monaten aufzwingen mein Auto korrekt analog Hausordnung einzuparken allerdings liegt mir nichts vor um zu überprüfen ob die Punkte in der Hausordnung stehen.

Ich wohne in einer Stadt, ca. 150.000 Einwohner. Hinter meinem Stellplatz kommt Grünfläche sodass eine Rußverschmutzung der Hausfassade ausgeschlossen ist. Die Hausfassade wurde ebenfalls speziell verputzt um den Verschmutzungen vorzubeugen.

Argumentiert wird nun mit einer eingeschränkten Lebensqualität der Personen denen der angrenzende Balkon gehört (ist nicht die beschwerende Partei sondern eine weitere, die sich persönlich noch nie bei mir beschwert hat) sowie der Verschmutzung der Hausfassade.

Gehe ich richtig der Annahme aus, dass vorerst einmal eine Hausordnung ausgehängt werden muss damit diese auch überhaupt greifen kann? Für mich sieht es so aus, dass hier auf nötigende Art und Weise (Mitbewohner schreit mich an, wenn ich zum Auto gehe brüllt er mich aus einer Garage an, wenn ich zum Auto gehe brüllt er aus dem Küchenfenster aus dem zweiten Stock) ein Einknicken versucht wird zu erwirken.

Nach Rücksprache mit einer weiteren Person des Hauses (direkter Nachbar) und der Ansprache der Parkordnung wurde nur folgendes erwidert "Hier gibt es eine Parkordnung? Hinter Ihnen ist doch grün, wen soll das denn stören?" was mich natürlich darin bestärkt, dass dieser Punkt nicht in der Hausordnung enthalten ist, da diese nach 4 Monaten immer noch nicht im Hausflur hängt.

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Iris bachschuster am 28.10.2022 22:42

Wir sind ei 6 parteien Haus und haben mit einer Mieterin in1 Stock das Problem das sie ihren Freund über 80 Jahre zu sich genommen hat. Jetzt kommt seit Januar 4 mal am Tag der Pflegedienst ist ja ganz ok. Aber Mo Mi Fr Mittag das ROTE KREUZ MIT 8 MANN UND HOLT IHN MIT EINER TRAGE AUS DEM ERSTEN STOCK UND ABENS UM 19 UHR BRINGEN SIE WIEDER. MEINE FRAGE IST DAS SO OK.? DIE LÄRMBELÄSTIGUNG IST SCHON GROß UND 2 SANITÄTSAUTOS VERSPERREN 3 MAL DIE WOCHE DIE GANZE STRAßE ODER PARKEN MEINEN PKW EIN. VIELEN DANK FÜR EINE ANTWORT

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drachen am 18.07.2023 07:13

Sorry, aber für mich unverständlich ihr Anliegen. Da hat ein Mensch ein Gesundheitliches Problem und sie machen sich gedanken darüber, das der Rettungsdienst oder ein Fahrdienst den Mann mehrmals am Tag/die Woche holt und bringt. Das das natürlich etwas lauter werden kann - ist doch klar.... ! Da haben sie aber glück das keine Firma kam, die bei einem Nachbarn die Wand aufstämmen musste, wegen einem Wasserschaden ...... Was soll ich sagen ...... Hoffendlich geht es ihnen immer gut, und müssen nie jemanden Rufen (Rettungsdienst oder dergleichen) - egal zu welcher Zeit. Auf die Gesundheit


schmitz am 06.03.2023 11:30

Wow. Das stört sie?

Hoffentlich sterben sie gesund.

Solche nachbarn wünscht man niemandem

Adi am 26.10.2022 13:09

Ist eine Hausordnung für eine Wohneigentümergemeinschaft gültig, die vorsieht, dass jeder vor seiner Tür reinigen muss? Damit machen die Eigentümer in der Paterre immer den Dreck aller weg!

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Irmengard Huber am 09.08.2022 09:33

Der Mieter über mir schüttet Wasser über seinen Balkon, so dass alles auf meine Terrasse läuft. Somit ist die Terrasse selten wirklich benutzbar, letztens wurde meine Wäsche am Wäscheständer wieder total versaut. Der Vermieter kümmert sich nicht darum. Was kann ich dagegen unternehmen?

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Susi am 26.07.2022 17:03

Ich habe eine Frage und hoffe auf Antwort.

Ich soll kehrwoche machen rund ums Haus und Parkplatz obwohl ich das nicht nutzen darf. Der Hof ist nur für die Vermieter die jeden Tag Besuch bekommen, sie Pflanzen sehr viel an, ernten und hängen ihre Wäsche auf. Uns ist es Untersagt. Wir dürfen nur zur Wohnung laufen und gut.

Meine Kehrwoche mache ich natürlich im Haus vor meiner Tür

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Knulb am 29.03.2022 13:00

Hallo, darf mir mein neuer Vermieter bzw die Hausordnung verbieten an einem Samstag (gesetzlicher Werktag) umzuziehen ? Vielen Dank

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ChristianF am 18.03.2022 22:40

Grüß Gott. So ganz werde ich aus Ihrem Text nicht schlau. Wir wohnen seit 8 Jahren in einem Mehrfamilienhaus (Erdgeschoß) mit schriftlichen Mietvertrag und Hausordnung. Der Vermieter im 1. Stock und seit neuestem im Dachgeschoß ein junges Paar. Diese haben nur einen mündlichen Vertrag gemacht und natürlich auch keine Hausordnung ausgehändigt bekommen. Grundsatzfrage: gilt unsere damals ausgehändigte Hausordnung nur für uns oder auch für den Vermieter und den Neu-Mietern? Da wir hier im in einem 50er Jahre Haus keine Trittschalldämmung haben und wir wohl die Einzigen sind, die sich an den Ruhezeiten 13-15 und 22-6 Uhr halten, würde uns das mal sehr interessieren. Vielen Dank! Auf diese Frage konnte mir noch kein Mietrecht-Portal antworten. :(

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Kecks79 am 28.02.2021 19:40

Ich wohne seit 4,5 jahren in meiner Wohnung, seit 2 tagen gibt es plötzlich eine Hausordnung wo mir verbietet mein kinderwagen unter der treppe im keller abzustelln, genauso mein Rad. Dann das man keine wasche auf Terrasse oder balkon trocknen darf und ich im keller plötzlich keine Kartons und kleintierkäfige mehr lagern darf! Andere haben in ihrem kellerabteil sogar einen Kleiderschrank stehen!

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redaktion.immowelt.de am 01.03.2021 15:19

Hallo,

schauen Sie in den Mietvertrag, ob dort bereits auf eine Hausordnung verwiesen wurde. Gab es vorher keine, muss diese mit dem Mieter abgesprochen sein. Sieht in diesem Ratgeber unter "Wann und wie Vermieter die Hausordnung ändern dürfen".

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Jadajo am 21.12.2020 20:02

Hallo, ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Es geht um Dienstleistungen, die außerhalb des Hauses passieren, z.B. Gehwegreinigung, Gartenpflege, Winterdienst. Wieso sind meine Kosten höher als die einer anderen Mietwohnung? Wir wohnen in einem Haus mit sechs Wohnungen. Auch wenn wir vllt. eine geringfügig größere Wohnung haben, sollten solche Kosten doch nach Anzahl der Mietwohnung gehen?

Vielen Dank.

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immowelt Redaktion am 23.12.2020 13:42

Hallo Jadajo,

die Nebenkosten können anhand unterschiedlicher Schlüssel berechnet werden. Nimmt der Vermieter die Wohnfläche als Berechnungsschlüssel, zahlen die Mieter der größeren Wohnung einen größeren Anteil als die der kleineren Wohnung. Das wird in diesem Fall wohl auf Ihre Situation zu treffen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

SCHWENK am 09.12.2020 11:12

Kann ich als Vermieter das parken im Hof (4 FH) was in der Hausordnung steht, aber nicht Bestandteil des Mietvertrages ist untersagen ? Hausordnung wird diesbezüglich geändert. Und kann ich als Vermieter nur ein oder zwei Parteien das parken erlauben ?

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immowelt Redaktion am 09.12.2020 14:08

Hallo,

sofern die Mitbenutzung der Parkplätze durch den Vermieter nicht im Vertrag gestattet wurde, kann diese wohl auch durch einseitige Erklärung dem Mieter entzogen werden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Katrin Seifert am 14.10.2020 19:18

Hallo !

Wir wohnen mit einer anderen Mieterin , sie in ihrer Wohnung uns gegenüber , auf der gleichen Etage .

Dort ist nur ihre und unsere Wohnung .

Wir haben Grünpflanzen auf das Fensterbrett im Treppenhaus gestellt . Wochenlang hat die andere Mieterin dies toleriert . Als wir jetzt 1 Woche weg waren und nach Hause kamen , standen unsere Pflanzen vor unserer Wohnungstür mit einem Zettel der Mieterin , dass ihr die Pflanzen nicht gefallen würde und sie bei'm putzen stören würden .

Es ärgert uns sehr , weil sie nicht persönlich mit uns gesprochen hat .

Dies haben wir ihr auch geschrieben und das ihr Verhalten sehr egoistisch ist .

Jetzt meine Frage : Hat die Mieterin mehr Rechte als wir , nur weil sie mehrere Jahre länger hier wohnt als wir ?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.10.2020 10:01

Hallo Frau Seifert,

um ihre Frage zu beantworten: Nein. Sie haben alle dieselben Rechte.

Das Thema mit den Pflanzen müssen sie aber unter einander ausmachen. :)

Beste Grüße


herzwolde am 16.10.2020 13:34

Hallo Frau Seifert,

das ist einfach nur ein feiges Verhalten von der Nachbarin. Warum hat sie denn nicht gleich als Sie die Pflanzen ins Fensterbrett gestellt haben, gesagt, das ihr die nicht zusagen. Haben Sie die Pflanzen denn wieder zurück ins Fensterbrett gestellt? Es gibt eben immer welche Leute, die rumstänkern müssen. Ich hätte mich auch geärgert an Ihrer Stelle. Alle Mieter haben die gleichen Rechte. Wie ich mich kenne, hätte ich die Pflanzen nicht wieder auf das Fensterbrett gestellt, hätte sie aber jetzt ständig auf den Kicker und würde sie bei der passenden Gelegenheit ermahnen.

Viele Grüße aus Thüringen Susann


Katrin Seifert am 20.10.2020 09:31

Herzwolde

Hallo Susann aus Thüringen

( Meine Eltern stammen aus Suhl und meine Großeltern haben [Adresse aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt, die Redaktion] , grünes Haus , gewohnt . )

Nein , wir haben die Pflanzen nicht zurück gestellt . Die Mieterin/Nachbarin reagierte nur total aggressiv und drohte mit RA und ich sollte mich ja nicht mit ihr anlegen ,

als ich ihr mitteilte , dass ihr Verhalten feige und charakterlos wäre , die Pflanzen schon wochenlang auf dem Fensterbrett stehen würden und sie erst jetzt reagieren würde . Und das auf eine sehr miese Art und Weise , statt mit den Nachbarn persönlich zu reden . Und wenn wir 10 x nicht zu Hause sind .

Dann wartet man so lang bis wir da sind und stellt nicht einfach die Pflanzen vor die Wohnungstür .

Die Vermieterin , die auch im Haus wohnt , hält natürlich zu ihr . Zu ihr ist die Nachbarin ja gleich gegangen , weil sie jemanden braucht , der zu ihr hält .

LG Katrin


herzwolde am 22.10.2020 11:44

Liebe Katrin,

meine Schwiegereltern wohnen auch in einem Mehrfamilienhaus (5 Etagen) in Zwickau Eckersbach. Da haben so gut wie alle Mieter, Pflanzen auf den Fensterbänken im Hausflur, auch meine Schwiegereltern. Alle finden, das es freundlicher aussieht mit Pflanzen, als so leere Fensterbänke. Wenn ich meiner Schwiegermutter erzählen würde, das es Leute gibt, die Pflanzen im Fensterbrett in Hausfluren nicht mögen, die würde sagen, das muss ja dann wirklich eine trostlose Person sein, die sich selber nicht leiden kann.

Ich habe jetzt mal recherchiert, was stänkern eigentlich bedeutet und habe herausgefunden: mit jemandem, etwas nicht einverstanden sein und daher – mehr auf versteckte, nicht offene Art – gegen ihn, dagegen opponieren.

Mich würde ja mal interessieren, ob die Vermieterin auch Pflanzen im Hausflur auf dem Fensterbrett stehen hat. Solange die Pflanzen regelmäßig gegossen werden und nicht verwelkt aussehen, dürfte doch alles ok sein. Und wegen dem beim Putzen stören, das ist doch lachhaft. Entweder man wischt drum herum oder hebt die Töpfe mal kurz hoch und wischt darunter weg. Das ist doch nun nicht so eine große Fensterbank, das ist doch schnell gemacht. Normalerweise spricht man höflich mit den Nachbarn, wenn einem irgendetwas nicht gefällt und macht es nicht auf so eine Art und Weise.

Da müssten Sie eher zum Rechtsanwalt gehen, schon alleine wegen Schikane. Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht mehr darüber aufregen, man schadet sich ja nur selber. Guten Tag und guten Weg, wie man so schön sagt. Aber wie ich mich kenne, ich hätte die Nachbarin jetzt automatisch auf dem Kieker.

Ich bin 51 Jahre alt und wohne in der Nähe von Ilmenau. Letzten Sonnabend waren wir erst im Lauterbogen in Suhl einkaufen. Ansonsten gehe ich dort zum HNO Arzt Dr. Krauslach (bester HNO Arzt).

Ist die Nachbarin Rentnerin? Mich würde ja mal interessieren, wie die anderen im Haus mit ihr klarkommen, außer der Vermieterin.

Viele liebe Grüße Susann


Katrin Seifert am 22.10.2020 12:26

Hallo Susann !

Nein , die Vermieterin hat auf unserem Fensterbrett nur eine künstliche Pflanze stehen . Das weiss ich von der besagten Nachbarin , die es nicht für nötig hielt , mit uns darüber zu reden , dass sie die Pflanzen stören . Es waren keine Blütenpflanzen , sondern Bogenhanf , also eine Grünpflanze .

Die anderen Mieter kommen gut mit ihr aus , die haben ja auch nichts mit dem Fensterbrett zu tun .

Wir sind ja auch gut mit ihr ausgekommen , bis wir dann die Pflanzen auf das Fensterbrett gestellt haben . Und selbst dann kam keine Reaktion von der Mieterin . Erst jetzt nach Wochen auf diese feige , charakterlose Art und Weise . Sie hat zwar einen Zettel in eine Pflanze gelegt , aber ihre Schrift konnten wir zum größten Teil nicht entziffern .

Es sagt ihr ja keiner , dass ihr Verhalten nicht OK war !

Richtig oder besser wäre es gewesen , wenn die Mieterin mit uns in einem normalen Ton gesprochen hätte und wenn wir 10 x nicht zu Hause waren . Dann wartet man , bis wir da sind .

Aber dann so aggressiv und laut zu reagieren und gleich mit RA drohen , ich hätte sie beleidigt , weil ich charakterlos und feige gesagt habe . . .

Ja , getroffene Hunde bellen , wenn Du die Redewendung kennst


herzwolde am 22.10.2020 16:05

Hallo Katrin,

die Redewendung kannte ich noch nicht und Bogenpflanzen kannte ich auch nicht. Ich habe mir jetzt im Internet mal die Bogenpflanzen angeschaut.

Wieso hat die Vermieterin auf Eurem Fensterbrett ihre künstliche Pflanze stehen und nicht auf ihrem selber.

Sie hatten im ersten Beitrag geschrieben, das auf dem Zettel der Nachbarin stand, dass ihr die Pflanzen nicht gefallen würden und sie beim putzen stören würden. Im letzten Beitrag hatten Sie geschrieben, dass Sie hat zwar einen Zettel in eine Pflanze gelegt hatte, aber ihre Schrift zum größten Teil nicht entziffern konnten. Sie hatten der Nachbarin geschrieben und haben extra noch mal mit ihr gesprochen.

Miri am 22.07.2020 11:10

Hallo,

über uns wohnt eine Dame mit einem 10jährigen Kind welches trampelt und schreit und das zusätzlich mit mindestens ein Kind als besuch dazu fast jeden Tag und das über 6 Stunden am Tag.

Da haben wir angefangen Protokoll zu führen.

Die Dame von oben hat uns nun beim Vermieter gemeldet weil wir über die Terrasse zum Garten oder Spielplatz laufen über das Beet welches wir mit einem großen Schritt überqueren.

Der Vermieter verbietet uns nun den Durchgang zum Garten und Spielplatz über die Terrasse weil wir das Beet beschädigen könnten.

im Mietvertrag war das nicht so vereinbart.

Darf der Vermieter uns das verbieten, trotz dem das wir einen großen Schritt machen können und somit das Beet nicht beschädigen ?

Ich würde mich über Erfahrungen, oder Tipps freuen.

Danke.

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immowelt Redaktion am 23.07.2020 15:23

Hallo Miri,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus der Ferne können wir Ihren Fall leider nicht beurteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden und diese um eine individuelle Beratung zu fragen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Anne am 11.06.2020 12:35

Hallo,

wir sind vor zwei Jahren in ein 2-Parteien Haus gezogen und bewohnen die obere Haushälfte. Unsere Mitbewohnerin ist Eigentümerin der unteren Haushälfte. Unseren Mietvertrag haben wir mit dem Eigentümer der oberen Wohnung geschlossen. Dieser enthält keine Regelung über Reinigungsarbeiten an den Gemeinschaftsflächen. Unsere Mitbewohnerin, die von Anfang an sehr distanziert und ablehnend uns gegenüber auftrat, stellte sofort die Forderung, wir sollten im wöchentlichen Wechsel die Gemeinschaftsflächen reinigen, und zwar: Eingangsbereich, Kellereingang, Mülltonnen, Windfang, Glasreinigung Haustür und Kellerfenster, Kellerreinigung, Reinigung des Zaunes, Gehwegreinigung, Gießen der Pflanzen im Vorgarten. Da uns ein entspanntes Nachbarschaftsverhältnis wichtig ist, führen wir diese Reinigungsarbeiten auch regelmäßig in dem Maße aus, der nach gesundem Menschenverstand angemessen und ausreichend ist. Wir wischen den Keller nur dann nass aus, wenn nach dem Fegen oder Saugen noch Schmutzspuren übrig sind und reinigen den Zaun und die Mülltonnen nur dann, wenn sie verschmutzt sind. Unsere Mitbewohnerin gießt täglich die Kirschlorbeerbüsche im Eingangsbereich (außer wenn es regnet) und verlangt dies auch von uns in unserer „Kehrwoche“. Das lehnen wir ab, da wir nach jahrzehntelanger Gartenerfahrung wissen, dass gut eingewachsene Büsche nur bei extremer Trockenheit gegossen werden müssen, und weil wir die vollen Gießkannen aus der Oberwohnung herunterschleppen müssen, während unsere Mitbewohnerin im Erdgeschoss einfach nur ihren Gartenschlauch nehmen kann. Nun verlangt sie, dass ein Reinigungsdienst für den Gehweg beauftragt wird. Nach ihrer Auffassung erledigen wir die Reinigungsarbeiten nicht gründlich genug - sie beobachte dies sehr genau. Dazu hat sie mich persönlich vor der Haustür zur Rede gestellt, mich dabei beleidigt und vorgeschlagen, wir sollten doch einfach wieder ausziehen.

Meine Frage: Wir haben aus gutem Willen regelmäßig und ordentlich in angemessenem Umfang für Sauberkeit in den gemeinsamen Bereichen gesorgt, obwohl im Mietvertrag dazu nichts geregelt ist und auch keine Hausordnung vorliegt. Können wir uns gegen diesen „Putzterror“ wehren? Leider kann man mit der Person nicht vernünftig reden. Welche Verpflichtungen haben wir überhaupt, wenn es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt? Wir sind generell kompromissbereit um des lieben Friedens Willen, aber terrorisieren lassen möchten wir uns nicht länger.

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immowelt-Redaktion am 15.06.2020 07:42

Hallo Anne,

wenn es weder eine Hausordnung gibt (die Bestandteil der mietvertraglichen vereinbarung ist) noch eine Vereinbarung im Mietvertrag selbst, sehen wir eigentlich keine Verpflichtung Ihrerseits. Selbst wenn man eine solche herleiten könnte, dürfte der Umfang der geforderten Arbeiten das zumutbare Maß übersteigen. Wenn man mit dem Vermieter hier nicht reden kann, sollten Sie Ihr Anliegen schriftlich klarstellen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Thomas Reiss am 06.06.2020 00:22

Schriftlich hat mir mein Vermieter untersagt, ein Fahrrad abzustellen. Weder in der angemieteten Garage (in der auch keine Räder lagern dürfen), noch im vorhanden Fahrradraum (weil er bereits viel zu voll sei und die Räder den Eigentümern gehörten), im Kellerraum (zur Wohnung gehörend; falsche Nutzung) oder gar in der Mietwohnung. Was geschieht, wenn ich aufgrund vorsätzlicher Nichtbeachtung der Hausordnung fristlos gekündigt werde?

auf Kommentar antworten

Thomas Reiss am 06.06.2020 00:32

Ergänzung: Mit "keine Räder in der Garage" ist gemeint: fertig montierte Sommer- oder Winterräder für ein Auto. Mein Vermieter will mich dazu verpflichten, Allwetterreifen zu nutzen. Autoräder zu lagern seien ein Sicherheitsrisiko im Falle eines Brandes.


immowelt-Redaktion am 08.06.2020 09:46

Hallo Thomas Reiss,

in den Landesbauordnungen ist geregelt, dass Garagen nur im zulässigen rahmen genutzt werden dürfen. Dazu zählt das Abstellen von KfZ und dessen Zubehör wie Reifen, aber auch zweirädrige Verkehrsmittel. Eine gemietete Garage darf in diesem Sinne vertragsgemäß genutzt werden. Wenn Ihr Vermieter Sie dazu zwingen will, Allwetterreifen zu kaufen, so hat er ziemlich groteske Vorstellungen zu seinen Verpflichtungen.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass dann, wenn eine Garage nicht zusammen mit einer Wohnung vermietet wurde, auch nicht die Regelungen des Wohnraummietrechts gelten. Die Garage könnte dann auch ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Sind allerdings Wohnungs- und Garagenmietvertrag verbunden, so gelten die Regelungen des Wohnraummietrechts mit dem Kündigungsschutz für Mieter, wonach eine Kündigung eines gesetzlich zulässigen Kündigunsggrundes bedarf. Die Nichtanschaffung von Allwetterrreifen ist jedenfalls kein Kündigungsgrund.

Beste Grüße

dei immowelt-Redaktion

Rita am 03.06.2020 16:45

Hallo bisher hatten wir einen Hausmeister der auch für Rasen mähen, Winterdienst und Reinigung Treppenhaus zuständig war. Jetzt sollen wir das selbst machen. Wir haben eine Hausordnung zum Mietvertrag dort steht nur drin: Alle Mieter sind verpflichtet die Hausordnung einzuhalten. Verreist der Mieter oder ist er nicht in der Lage die Hausordnung durchzuführen so hat er dafür zu sorgen das ein anderer für ihn durchführt. Sind damit die oben genannten Sachen eingeschlossen? Können wir dazu verpflichtet werden?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 04.06.2020 09:11

Hallo Rita,

nur dann, wenn es eine vertragliche Grundlage, etwa durch eine konkrete Hausordnung, gibt, kann der Vermieter seine Mieter für diese Arbeiten einspannen. Ohne genaue Kenntnis der Details können wir Ihr Anliegen allerdings nicht abschließend bewerten.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Gabriele am 24.05.2020 19:11

Wie formuliere ich im Mietvertrag dass der neuen Mieterin gegen Erledigung von Hausreinigungs- und Gartenarbeiten der Mietbetrag reduziert wird?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 27.05.2020 08:32

Hallo Gabriele,

dies kann im Rahmen einer Individualvereinbarung geschehen. Diese muss klar und verständlich formuliert sein, dass es später nicht zum Streit kommt.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Sophie0307 am 16.05.2020 20:49

Wir wohnen mit dem Vermiter in 2-Familienhaus zusammen und haben gemeinsamer kalt, warm wasserzähler. Darf der Vermieter Auto auf dem hof waschen.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 18.05.2020 11:03

Hallo Sophie0307,

bei Zweifailienhäusern, in denen der Vermieter auch selbst wohnt, gelten weniger strenge Regelungen bei der Abrechnung, sofern diese im Mietvertrag vereinbart wurden. Insofern wäre es, so im Vertrag vereinbart, zulässig.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Dora1965 am 14.05.2020 22:10

Hallo, ich wohne in einem 4 Parteien Mietshaus. Im November 2019 ist eine neue Mieterin, die mit mir auf der gleichen Etage wohnt, eingezogen. Mein Problem ist folgendes: ich höre in meiner Wohnung, obwohl meine Wohnungstür, der Flur und ihre Wohnungstür dazwischen liegen, jeden Schritt von der Wohnungsnachbarin, für mich hört es sich so an, als ob die Kinder n ihrer Wohnung mit Stöckelschuhen rumläuft. Ich werde durch diese Schrittgeräusche aus dem Schlaf gerissen und meinem Fernseher muss ich auch lauter stellen, damit ich die Schrittgeräusche nicht höre. Mein Vermieter hat auch schon mit ihr gesprochen, sie hat Einsicht gezeigt und gesagt, dass sie Rücksicht nehmen wolle, das ging auch 4 Wochen gut und dann fing es wieder an. Ich fühle mich belästigt durch die Schrittgeräusche. Von den anderen Mietern höre ich nichts. Muss ich das hinnehmen oder kann ich noch was anderes machen?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 18.05.2020 08:58

Hallo Dora1965,

bei Kindergeräuschen sind die Gerichte üblicherweise toleranter als bei Lärm, der von Erwachsenen verusracht wird. In einem gewissen Umfang muss man das also hinnehmen. Ob bei Ihnen die Grenze des nicht mehr hinnehmbaren bereits überschritten wurde, können wir aus der Ferne allerdings nicht beurteilen. Vielleicht sollten Sie selbst oder Ihr Vermieter nochmal mit der Nachbarin sprechen, immerhin war sie vor 4 Wochen ja einsichtig.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

jarno am 09.05.2020 11:13

Guten Tag,

in unserer Hausordnung ist auszugsweise Folgendes geregelt: "Hauswirtschaftliche oder handwerkliche Tätigkeiten müssen von Montag bis Freitag (von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr) beschränkt bleiben."

Seit nunmehr 6 Jahren setzt sich der Mieter über mir über diese Regelung hinweg. Auch heute, Samstag, nimmt er handwerkliche Tätigkeiten vor, die insbesondere durch den Altbau (1918) und fehlende Isolierungen laut übertragen werden.

Frage 1: ist diese Regelung in der Hausordnung so in Ordnung und für die Mieter bindend?

Frage 2: Auch nach mehrmaligem Hinweis an meinen Vermieter, der daraufhin wohl tatsächlich das Gespräch suchte, setzt sich der Mieter über mir auch weiterhin über diese Regelung hinweg. Beim letzten Gespräch mit meinem Vermieter äußerte dieser dann, wortgetreu, dass ich mir in diesem Fall dann vielleicht eine andere Wohnung suchen solle. Er betonte, dass ihm Beschwerden durch andere Mieter nicht bekannt seien und er diesbezüglich sich nicht allein auf meine Seite stellen könne.

Was nur läuft hier entweder falsch oder richtig?

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jarno am 09.05.2020 11:18

Korrektur: *"Wenn bei diesen hauswirtschaftlichen oder handwerklichen Tätigkeiten belästigende Geräusche unvermeidlich sind", sind diese auf die Zeiten wie oben beschrieben zu beschränken.


immowelt-Redaktion am 11.05.2020 10:24

Hallo jarno,

daadurc,h dass Sie Klausel in der Hausordnung, wie in Ihrem zweiten Kommentar dargelegt, eingeschränkt ist auf belästigende Geräusche, erscheint Sie aus unserer Sicht zulässig. Sofern der Nachbar sich nicht daran hält, sollten Sie besser ein Lärmprotokoll anfertigen, und den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel anzustellen. Ob die Lärmbelästigungen bereits so schwerwiegend sind, dass man im mietrechtlichen Sinne aber bereits von einem Mangel sprechen kann, können wir aus er Ferne freilich nicht beurteilen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Johanna am 05.05.2020 06:10

Hallo,

wir wohnen zusammen mit unserer Vermieterin in ihrem Zweifamilienhaus. Dieses ist sehr hellhörig, das heißt, wenn wir (2 Erw., 3 Kinder 8,8,9) rumlaufen oder die Kinder spielen, hört sie das unter uns als Trampeln. Wir haben ständig Ärger, dass wir zu laut sind, obwohl sich die Kinder schon fast nicht mehr spielen trauen. Jetzt sind wir auf den Hof ausgewichen, z.b mit Springseil, Federball, Ball spielen oder auch mit manchen Rollenspielen. Der Hof wird immer ordentlich verlassen. Jetzt hat sie uns das auch verboten. Der Hof gehört ihr und sie habe uns nur erlaubt mit Strassenkreiden zu malen. Es gibt auch einen Garten, den wir auch nicht nutzen dürfen. Die Kinder sollen sich gefälligst hinsetzen und ein Buch lesen, sie sei lärmempfindlich und ihr gehöre das Haus - das ist ihr Standardsatz. Wie viel muss ich von all dem hinnehmen? Mir ist klar, dass man auch Rücksicht nehmen muss bzgl der hellhörigkeit des Hauses, aber das machen wir eh schon so weit wie möglich.

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immowelt-Redaktion am 06.05.2020 08:50

Hallo Johanna,

die intensive Gartennutzung ist nur dann zulässig, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde. Hinsichtlich des Kinderlärms gibt es allerdings zahlreiche Gerichtsurteile, wonach die durch Spielen verursachten Lärmemissionen, so sie sich im üblichen Rahmen bewegen sozialadäquat und damit zulässig sind. Das muss die Vermieterin also hinnehmen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion


Starfish0508 am 03.07.2020 18:30

Liebe Johanna, viel wichtiger als die ganzen Verbote ist noch, dass Ihre Vermieterin Ihnen in einem Einfamilienhasu mit Einliegerwohnung ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten( oder entsprechend länger wenn Sie schon länger dort wohnen) kündigen kann.

Mir ist das passiert und ich hatte auch vor Gericht keine Chance. Insofern sollten Sie sich lieber eine andere Wohnung suchen, wo Kinder willkommen sind und alle Flächen nutzen dürfen. Ein Umzug ist zwar ärgerlich, aber ständiger Ärger mit und auf die Vermieterin ist auch kein angenehmes Wohnen.

Nicole am 29.04.2020 23:03

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen:

Eir müssen Kehrwoche machen, ist ja in Ordnung. Jedoch meinen unsere Nachbarn, dass es monatlich ist, das ist ja auch noch okay. Aber in einem Gemeinschaftsraum stehen 2 Pflanzen der Nachbarn. Diese bestehen darauf, dass ich die heruntergefallen Blätter beseitige. Meiner Meinung nach ist das nicht in Ordnung, da es weder meine Pflanzen sind oder mir es so ziemlich egal ist warum die da stehen. Nun ist meine Frage muss ich die wirklich entfernen? Ich finde nicht, dass das zu meinen Aufgaben gehört. Oder sehe uch das falsch? Es ist ja nicht mein Eigentum somit bin ich dafür nicht verantwortlich?

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Immowelt-Redaktion am 05.05.2020 07:55

Hallo Nicole,

welche Regelungen gelten, müsste eigentlich in der Hausordnung geregelt sein. Hinsichtlich der Pflanzen sehen wir hier eher weniger ein juristisches, Problem, sondern eher eines der persönlichen Ebene. Vielleicht hilft ja ein klärendes Gespräch mit dem Nachbar?

Mit freundlichen Grüßen

die immowelt-Redaktion

Kerstin Schmidt am 28.04.2020 14:04

Ich habe eine Frage....ich wohne seit 8 Jahren in der Wohnung habe heute einen Brief von meinem Vermieter bekommen das ich die Kellertüre die mit Spinnweben voll ist reinigen soll...davon steht aber nichts im Mietvertrag und wir hatten uns bei Einzug geeinigt das der Vermieter für die Hofreinigung zuständig ist, auf dem sich auch die Türe zur meinem Keller befindet

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Immowelt-Redaktion am 29.04.2020 11:23

Hallo Kerstin,

die Kellertüre gehört eigentlkich nicht zum Hof. Sofern eine Reinigungsfirma o.ä. sich um das Haus kümmert, müsste allerdings diese die Weben beseitigen. Andererseits ist das ja keine große Arbeit, die man ja um des Friedens willen selbst machen kann.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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