Lesermeinungen:
Die Müllentsorgung in Mehrfamilienhäusern bietet viel Konfliktpotenzial zwischen Mietern untereinander oder mit dem Vermieter. Diese Rechte und Pflichten gelten.
Weißt du, was in welche Tonne gehört? Falsche Mülltrennung führt vor allem in Mehrparteienhäusern immer wieder zum Streit. Hol dir jetzt unsere kostenlose Übersichts-Grafik zur Mülltrennung und häng sie in deine Küche.
Jeder ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dazu verpflichtet seinen Müll zu trennen. Halten Mieter diese Pflicht zur Mülltrennung nicht ein, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen.
Die Mülltrennung von Hausmüll erfolgt in sechs Kategorien:
Achtung! Die genaue Zuordnung, welcher Müll in welchen Abfallbehälter gehört, ist regional zum Teil unterschiedlich. Informationen gibt es bei den zuständigen Abfallwirtschaftsstellen. Diese erstellen auch die Abfallkalender, denen man die Abfuhrtermine für die einzelnen Tonnen entnehmen kann. Weitere Informationen gibt es in der Abfallsatzung der jeweiligen Kommune.
Müll falsch zu trennen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Stellen Gemeinden einen Verstoß fest, drohen Bußgelder. Bei erstmaligen Verfehlungen hält sich die Strafe noch in Grenzen und bewegt sich zwischen 10 und 100 EUR. Je nach Bundesland kann die Höhe der Bußgelder bei wiederholten Verstößen im vierstelligen Bereich liegen.
Der Vermieter muss seinen Mietern Mülltonnen bereitstellen, da der Mieter ein Recht darauf hat, die Mietsache vertragsgemäß nutzen zu können. Dazu gehört auch den Müll richtig entsorgen zu können. Es müssen jedoch nicht alle Tonnen vorhanden sein. Pflicht sind jene für Restmüll sowie Biomüll.
Bestellt werden die Tonnen in der Regel bei der jeweiligen Abfallwirtschaft der Kommune.
Ist die Tonne voll, können verschiedene Schritte unternommen werden:
Nicht erlaubt ist:
Sind in einem Mietshaus die Abfalltonnen regelmäßig zu voll, sollten die Bewohner ihren Vermieter ansprechen. Er muss ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stellen. Wird mehr Müll entsorgt, als in die Mülltonnen passt, müssen zusätzliche oder größere Mülltonnen bereitgestellt werden. Die Mehrkosten für die Müllentsorgung zahlen die Mieter dann über die Betriebskosten.
Sollte der Vermieter trotz ständiger Überfüllung der Abfallbehälter keine Maßnahmen ergreifen, verstößt er gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, was einen Mangel darstellt.
Die Tonnen sind regelmäßig zu leer? Auch dann sollte der Hauseigentümer handeln und die Anzahl oder Größe reduzieren. Das spart der Hausgemeinschaft Kosten ein.
Ja. In einigen Fällen ist die Müllabfuhr nicht verpflichtet die Mülltonnen zu entleeren:
Die Abfallentsorgung in einem Mehrfamilienhaus kann schnell zu Streit führen. Die einen Nachbarn trennen den Müll nicht richtig, die anderen lagern ihn im Treppenhaus. Doch auch zwischen Mieter und Vermieter kann es zu Konflikten kommen.
Die Kosten für die Müllentsorgung übernimmt zunächst der Vermieter. Die Höhe der Müllgebühren hängt von der Menge des Mülls, beziehungsweise der Größe und Anzahl der Tonnen ab. Während der Vermieter die laufenden Abfallgebühren auf die Mieter umlegen kann, muss er die Anschaffungskosten für die Mülltonnen und die Anmeldung bei der Kommune selbst tragen.
Die laufenden Kosten der Müllentsorgung können mit den Betriebskosten nach einem bestimmten Verteilerschlüssel umgelegt werden. Wichtig ist dabei, dass die Umlage wirksam im Mietvertrag vereinbart ist.
Zudem gilt dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Es dürfen keine unwirtschaftlich hohen oder unnötigen Betriebskosten auf Mieter umlegt werden. Sind die Mülltonnen beispielsweise zu groß, muss der Vermieter sie soweit möglich gegen kleinere Tonnen austauschen, um unnötige Kosten zu sparen.
Die Kosten für die Müllentsorgung eines Gewerbes müssen aus den Betriebskosten für die Wohnfläche herausgerechnet werden.
Kümmert sich der Gewerbetreibende selbst um die Müllentsorgung und entsorgt nur seinen Hausmüll über die Mülltonnen am Haus, ist das nicht notwendig.
Ja. Erhöht die Kommune die Gebühren für die Müllentsorgung, steigen auch die Betriebskosten. Gegen höhere Müllgebühren können Mieter also nichts tun. Lediglich gemeinschaftlich weniger Müll produzieren, könnte in diesem Fall die Kosten für die Müllentsorgung senken.
Ja. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet alle privaten Haushalte dazu, ihre Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Gemeinden regeln die genauen Bestimmungen der Entsorgung in der sogenannten Abfallsatzung. Die darin festgelegten Müllgebühren decken den Aufwand ab, den die Kommunen mit dem Betrieb der Entsorgungseinrichtungen, der Abfallverwertung und der Förderung der Abfallvermeidung haben. Die Abholung des Abfalls ist also nur ein Teil des Leistungsspektrums, der mit den Müllgebühren abgegolten wird.
Mieter dürfen laut gängiger Rechtsprechung in ihrer Wohnung keinen Müll lagern (AG Brühl, Urteil v. 4.4.1997, 23 C 193/96). Das bedeutet für den Vermieter, dass er einen geeigneten Abstellplatz für die Mülltonnen zur Verfügung stellen. Eine Pflicht dazu einen Müllraum zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht.
Die Mülltonnen, insbesondere die Biotonne, müssen so aufgestellt werden, dass Mieter ohne Geruchsbelästigung ihre Wohnung lüften können (LG Osnabrück, Urteil vom 18.06.1997 - Az. 11 S 402/96). Allerdings gibt es auch eine Duldungspflicht, wenn die Tonnen bereits am Vorabend der Leerung dafür bereitgestellt werden (AG Köln, Urteil v. 28.12.1989, 205 C 397/89, WuM 1991, 3430).
Der Abstellplatz für die Mülltonnen darf keine Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten verstellen.
Entsorgt der Nachbar seinen Müll regelmäßig falsch, kann ein Gespräch mit ihm helfen. Manche kennen die Regeln der Müllentsorgung nicht. Bleibt das Problem bestehen oder ist der Nachbar uneinsichtig, droht im schlimmsten Fall, dass die Müllabfuhr den Müll nicht mehr mitnimmt. Um das Problem zu beheben, sollten Mieter sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden.
Der einzelne Mieter kann von seinen Nachbarn die Einhaltung der Hausordnung verlangen. Das wird zum Beispiel wichtig, wenn eine Mietpartei ihren Müll ständig im Treppenhaus abstellt. Wenn dieser Müll übel riecht oder sich sogar Ungeziefer einnistet, liegt womöglich sogar ein Mangel vor. Behebt der Vermieter die Ursache nicht, kann eine Mietminderung geltend gemacht werden. Der Einzelfall entscheidet, ob und in welcher Höhe die Mietminderung gerechtfertigt ist.
Falsch getrennter Abfall kann auf Dauer teuer werden: Die Müllabfuhr oder das Entsorgungsunternehmen hat einen höheren Aufwand, der eine Anhebung der Müllgebühren nach sich ziehen kann. Manchmal werden die vollen Mülltonnen auch einfach nicht von der Müllabfuhr geleert.
Das können Vermieter tun, wenn im Mehrfamilienhaus der Abfall falsch getrennt wird:
Der Vermieter darf und sollte die Abfallentsorgung in der Hausordnung regeln. Zu den klassischen Tätigkeiten zählt zum Beispiel, den Müllabstellplatz sauber zu halten oder die Mülltonnen rechtzeitig zur Abholung bereitzustellen. Nicht auferlegt werden dürfen Arbeiten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder unverhältnismäßig sind. Werden die Aufgaben durch einen Hausmeister erledigt, sind die Kosten auf den Mieter umlegbar.
Nimmt ein Bewohner seine Aufgaben nicht wahr, verstößt er gegen die Hausordnung. Das kann zu einer Abmahnung oder bei wiederholtem Verstoß auch zur fristlosen Kündigung führen.
Sind die Mülltonnen schneller voll, weil Fremde ihren Müll hineinwerfen, muss der Vermieter sich darum kümmern. Eine notwendige Sonderentleerung müsste der Vermieter bei der Gemeinde beantragen und auch die Kosten dafür selbst übernehmen.
Ist der Verursacher bekannt, muss er sich um die Müllentsorgung kümmern. Entsorgt dieselbe Person ihren Müll dauerhaft in fremden Tonnen, kann sogar auf Unterlassung geklagt werden. Abgeschlossene Müllplätze beziehungsweise Tonnen können das Problem komplett abschaffen.
Im Sinne der Vorhaltepflicht und der Wirtschaftlichkeit kann der Vermieter gelegentlich prüfen, ob die Anzahl der Müllbehälter der anfallenden Müllmenge gerecht wird und ob der Abfall richtig getrennt wird. Problematisch ist es, wenn der Vermieter den Müll kontrolliert, um seinen Mietern hinterher zu spionieren.
Die Sperrmüllentsorgung in Deutschland wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Gemeinden kommunizieren feste Abholtage für Sperrmüll, anderswo muss die Abholung angemeldet werden. Mancherorts werden die Einwohner gebeten, den Sperrmüll selbst zum Wertstoffhof beziehungsweise Recyclinghof zu bringen.
Je nach Region fallen zudem unterschiedlich hohe Kosten für die Sperrmüllentsorgung an. Manchmal ist eine Sperrmüllabholung pro Jahr kostenlos, andernorts ist sie grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Frage, wer die Kosten übernimmt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn der Vermieter eine Sperrmüllfläche zur Verfügung stellt, darf der Mieter seinen Sperrmüll dort abstellen. Der Vermieter legt die für die Abfuhr entstehenden Kosten dann auf alle Mieter um.
Wenn man sich für die Sperrmüllabfuhr dagegen bei Bedarf beim Vermieter melden muss, übernimmt nur der Mieter die Kosten, der das Angebot in Anspruch genommen hat.
Muss der Mieter die Abfuhr seines Sperrmülls selbst anmelden oder wegbringen, wendet er sich direkt an den zuständigen Entsorger und rechnet auch mit ihm ab.
Caroline Schiko16.03.2023Jahiran am 05.06.2023 20:34
In den Papiertonnen von unserem Hauseingang hat laut Rundschreiben der Hausverwaltung jemand benutzte Windeln in den Papiertonnen entsorgt, die deswegen nun nicht abgeholt wurden.
Diese müssen jetzt in einer Sonderleerung als Restmüll entsorgt werden.
Die Kosten für diese Sonderleerung sollen dann alle Mieter tragen.
In anderen Fällen ist das sicher nicht so leicht rauszukriegen wie hier. Aber mich würde mal interessieren, wie es hier rechtlich aussieht. Von 10 Familien haben nur zwei im Haus Kinder im "Windelalter".
Besteht da die Chance, dass dann auch nur diese Familien zusätzlich zur Kasse gebeten werden?
Ich habe keine Kinder und sehe es ehrlich gesagt auch nicht ein, dafür zahlen zu müssen. Es kann einfach nachgewiesen werden, wer hier im Haus Windeln nutzt.
auf Kommentar antwortenStücken am 08.05.2023 20:02
Bei uns im Haus stehen die Mülltonnen im Keller, ohne Trenntüren, so daß es sehr unangenehme Gerüche entstehen. Außerdem müssen die Tonnen ca. 14 Stufen die Kellertreppe bei Leerung hochgetragen werden. Ist so etwas zulässig?
auf Kommentar antwortenDV am 03.04.2023 18:07
Abgeschlossene Müllplätze beziehungsweise Tonnen können das Problem komplett abschaffen. - Das stimmt einfach nicht. Der Fremdmüll wird einfach auf dem Grundstück hinterlassen.
auf Kommentar antwortenAH am 29.03.2023 12:49
Wir haben schon oft den anderen Mietern gesagt, dass die Kippen, die aus dem Fenster geworfen werden, nicht alle 30 oder 40 Stück in die Biotonne gehören. Das ist denen egal. Wenn sie Lust hat, sammelt sie die Kippen ihres Freundes ein und schmeißt sie in die braune Tonne. Der Vermieter weiß das und macht gar nichts. Dreck vom Hasenstall liegt mal in Bio, mal im Restmüll, wie es denen gerade passt.
auf Kommentar antwortenFredi am 09.03.2023 16:11
Guten Tag,
Ich habe neuerdings 2 Müllgebühren Positionen: a) Müllgebühren - Wohnungen und b) Müllgebühren - Leerung. a ist klar die Kosten seitens der Stadt umgelegt auf Mieter, aber was Bitteschön ist jetzt eine "Leerungs - Gebühr" ? Kann mir vielleicht jemand helfen? Daaaanke
auf Kommentar antwortenLanca am 02.03.2023 22:36
Was mir fehlt ist: wohin mit dem Müll, wenn die Müllabfuhr streikt?
Ist es zumutbar dass die Mieter den Müll in den Wohnungen lagern? Oder sollte eine Fläche zb Keller dafür zur Verfügung gestellt werden?
Und:
Werden Vermieter entschädigt wenn die Müllabfuhr streikt? Und wie wirkt sich das dann auf die Nebenkosten aus?
auf Kommentar antwortenhehe am 03.04.2023 11:45
am besten vor dem gemeindamt ablagern. diese ist verantwortlich dafür, dass der müll korrekt und laut plan entsorgt wird.
Juju am 08.01.2023 09:25
Darf der Vermieter die blauen Tonnen einfach entfernen?
Es gibt nämlich kaum noch große Container im Saarland und wenn dann sind die für größere Gebäude gedacht die mehrere Mietparteien haben.
Also wohin mit dem Altpapier?
auf Kommentar antwortenJuju am 08.01.2023 09:25
Darf der Vermieter die blauen Tonnen einfach entfernen?
Es gibt nämlich kaum noch große Container im Saarland und wenn dann sind die für größere Gebäude gedacht die mehrere Mietparteien haben.
Also wohin mit dem Altpapier?
auf Kommentar antwortencuchafen am 15.11.2022 12:40
ist das möglich da ein vermiter 3800 eur für müllentsorgung bezahlt bei 2 rest mülltonnen eine bio und 2 papiertonnen
auf Kommentar antwortenSara am 10.10.2022 13:23
Hallo, wir sind ein 66 Mietparteienhaus. Seit längerer Zeit reisst der Hausmeister ( auch Mieter des Hauses) jeden Müllbeutel auf. Laut eigener Aussage will er wissen wer seinen Müll einwirft. Er glaubt fest daran das er irgendwann mal einen unbeabsichtigten weggeworfenen Brief mit Empfängeradresse findet. Von der Hausverwaltung gibt es keine Vorgabe zur Mülltrennung. Die älteren machen es, die meisten jüngeren Mieter machen es nicht, wissen es vielleicht auch nicht. Wir haben 2 grosse Müllcontainer und einen Papiercontainer. Diese Container sind nicht übervoll aber sehen aus, als wenn ein Waschbär durchgepflügt wäre. Frage: Darf der HM die Abfalltüten aufreissen, wohlgemerkt es geht hier nicht um das Thema Mülltrennung?
Wäre für eine Antwort dankbar.
auf Kommentar antwortenMini Matz am 20.09.2022 09:31
Hallo, also ich habe vom Vermieter vor einigen Tagen ein Schreiben vom Kreis erhalten. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass nur Selbstkompostierer auf eine Biotonne verzichten könnten, allen anderen würde diese kostenpflichtig zugestellt. So weit, so gut, aber jetzt kommts: Als Nachweis wurden Skizze und Fotos vom Garten und der Kompostiervorrichtung als Nachweis ZWINGEND verlangt. Auch wurde darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter des Entsorgers Kontrollen auf meinem Grundstück vornehmen dürften. Das kann doch nicht stimmen, oder wie sehen dass die Spezialisten hier?
auf Kommentar antwortenTessa am 07.09.2022 17:18
Hi, hab ne Frage;
wohne in einem Wohnhaus mit 7 Parteien- 2 Miet-der Rest Eigentümer. Die Biotonne wird von allen Parteien bezahlt, auch von denen die einen Komposter stehen haben und diese nicht nutzen. Die Verwaltung meint, man kann aus dem Vertrag nicht raus und alle müssen zahlen. Ich als Mieter nutze die Tonne nicht weil die nicht ordnungsgemäße befüllt wird, es stinkt bestialisch, von Madenbefahl wollen wir gar nicht mehr reden! Ich habe es schon paar mal angesprochen aber die Leute hier verstehen es nicht! Darauf hin habe ich beschlossen dass ich die Tonne rausstellen aber nicht reinigen werde. Muss ich die Tonne reinigen? In meinem Mietvertrag ist davon keine Rede!
auf Kommentar antwortenPati am 03.09.2022 07:56
Hallo, bei uns im Wohnvirtel stehen 8 Wohnblöcke die unterschiedliche Besitzer haben. Unser Block ist der einzige der die Mülltonnen ofen zugäglich hat die anderen sind alle eingezäunt. Nun sind bei uns die Mülltonnen nach einer Woche schon voll und die werden alle 14 Tage abgeholt. Leider kommen hier viele ihren Müll ablagern und wir als Mieter müssen zusehen wo wir unsern Müll lassen. Den Vermieter haben wir schon mehrmal eine Mail geschrieben und er Antwortet nicht mehr. Muss der Vermieter den Mülltonnenplatz einzäunen? Ich würde gerne was in dem schreiben einfügen wollen was auch rechtlich ist. Ich hatte mal angerufen und da sagte er das die Müllentsorgungsfirma keine abschließbaren Tonnen zu verfügung stellen. Wie kann ichjetzt weiter agieren um zu unserem Recht zukommen denn wir bezahlen ja auch die Kosten für die Entsorgung. Viele Grüße
auf Kommentar antwortenAsta0174 am 21.08.2022 13:06
Wir haben ein Mülltonnenhaus mit den erforderlichen Mülltonnen. In der Wohnanlage befinden sich auch Sandspielplätze und es waren Abfalleimer vorhanden. Die hat der Hausmeister nun alle entfernt mit der Begründung die Mieter sollen ihren Abfall selbst entsorgen und er leert sie nicht weil sie gleich wieder voll sind????Wenn eine Wohnanlage sauber gehalten werden soll dann müssen doch auch Abfalleimer zu Verfügung stehen, wie an jedem Spielplatz. Wie ist hie die Regelung? Denke es gehört zur Hausmeistertätigkeit, die wir ja auch durch die Betriebskostenabrechnung bezahlen.
auf Kommentar antwortenKlavots am 11.08.2022 10:22
Hallo,
ich habe mal eine frage.
Wir wohnen auf ne grundstuck in ein Mehrfamilienhaus.
Unsere Vermieter hat ein Hausmeister Firma angestellt für alles was draußen passieren soll (Schnee räumen, Mülltonne rausstellen, rasen mähen usw.)
Wir haben 3 restmülltonnen was mehr als genug ist, im Moment brauchen wir nur 2 davon.
Diese Woche habe die den mulltonnen nicht rausgestellt also sind die auch nicht geleert worden.
Es ist fast jeden Tag 30 grad draußen und es stinkt auf dem ganze Gelände.
Uns würde jetzt gesagt das die Tonnen erst in 2 Wochen geleert werden da wir noch eine leere tonne haben.
Eigentlich benutzen wir die dritte Tonne nicht und hoffte damit etwas Geld zu sparen für allen die hier wohnen.
Das ganze Gelände stinkt und die Fenster können nicht mal auf deswegen.
Uns würde aber gesagt das, egal ob wir 1 oder 2 tonne draußen haben, immer 3 abgerechnet werden.
Meine 2 fragen sind:
Darf es sein das die Mülltonnen nicht draußen gestellt worden sind von Hausmeister?(angeblich sogar weil er eine Ratte gesehen hat)
Und, stimmt es das immer 3 Tonne abgerechnet werden, egal das nur 2 draußen stehen?
auf Kommentar antwortenBlacksGood am 01.08.2022 18:45
Moinsen,
vllt. kann hier jmd. mir kurz helfen.
In unserem Mehrfamilienhaus gibt es immer eine unbekannte Partei, die ihren Restmüll in die Gelbe Tonne wirft.
Nachdem der Vermieter nun zum 2. Mal eine Rundmail schrieb und sagte, dass sie noch eine Tonne hinstellt, was mehr kostet und das sie die Mehrkosten der Sortierung auf ALLE Mieter umlegt, frage ich mich, ob das überhaupt gehen darf.
Müssen alle leiden, wiel einer/eine es nicht geschissen bekommt? Hat da jmd. Erfahrungen zu?
Vielen Dank schon mal!
auf Kommentar antwortenMiss Yellowstones am 27.07.2022 10:41
Hallo, mein ehemaliger Vermieter brauch eine Ummeldebescheinigung von mir für Müll, bedarf es diese wirklich? Ich muss dazu sagen dass ich in keinem guten Verhältnis mit ihm auseinander gegangen bin da da er sich mehrfach falsch verhalten hat und ich am Ende die Wohnung gekündigt habe.
auf Kommentar antwortenManuelaulbricht am 17.07.2022 16:42
Wir wohnen in einem wohnkomplex mit ca 200 Familien,viele haben einen Garten und bringen regelmäßig ihre gartenabfälle mit nach hause und entsorgen ihn in die restmülltonnen,die für uns Mieter bereitgestellt wurden.Ist dies erlaubt? Unsere restmülltonnen sind eh immer voll und wenn die gartenbenutzer ihren Müll ständig hier reinschmeissen,haben wir hier Probleme und ausserdem zahlen wir ja die müllentsorgung.
auf Kommentar antwortenME am 23.09.2022 13:55
Liebe immowelt Redaktion,
ihre Antwort ist nicht korrekt. Einfach so zusätzliche Müllsäcke neben Tonnen zu stellen ist in vielen Kommunen eine illegale Abfallentsorgung! Wenn sie doch einmal mitgenommen werden ist das manchmal aus reiner Nettigkeit. Da könnte ja jeder kommen und Säcke irgendwo dazustellen, um Abfallgebühren zu sparen. Wenn Tonnen voll sind muß man den Abfall entweder lagern, bis sie geleert wurden oder man sollte ihn zum nächsten Recyclinghof bringen. Genaueres sollte man der jeweiligen Abfallsatzung vor Ort entnehmen.
immowelt Redaktion am 26.09.2022 08:30
Hallo ME,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Stelle im Text noch einmal spezifiziert, damit deutlicher wird, dass damit kostenpflichtige Säcke gemeint sind. Diese dürfen dann auch neben die Tonnen gestellt werden. Auch in unserer Antwort hier im Kommentar ist das nicht wirklich herauszulesen gewesen. Wir bitten hierfür um Entschuldigung.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
immowelt Redaktion am 20.07.2022 11:04
Hallo,
Müll aus Kleingärten kann zu Hause in den Mülltonnen ordnungsgemäß entsorgt werden. Wenn Ihre Mülltonnen regelmäßig voll sind, können sie dies Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung sagen, damit diese mehr Tonnen zur Verfügung stellen. Alternativ können sie volle Müllsäcke neben den Tonnen abstellen. Die Müllentsorgung wird diese auch mitnehmen.
Beste Grüße
Ihre immowelt Redaktion
Rudi am 11.07.2022 19:44
Wenn der Vermieter den Mietern nicht bescheid gegeben hat das Sperrmüll abgeholt wird. Kann er dann die Kosten auf die Mieter umlegen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 12.07.2022 13:53
Hallo Rudi,
wenn der Vermieter eine Sperrmüllfläche zur Verfügung stellt, darf der Mieter dort seinen Sperrmüll abstellen und muss ihn nicht selbst anmelden. Der Vermieter kann dann in diesem Fall die für die Abfuhr entstehenden Kosten auf alle Mieter umlegen. Muss man den Sperrmüll beim Vermieter anmelden, übernimmt nur der Mieter die Kosten, der das Angebot in Anspruch genommen hat. Genauso ist es, wenn man seinen Sperrmüll selbst beim zuständigen Entsorger anmelden muss.
Beste Grüße
deine immowelt Redaktion
Ichbinich am 16.06.2022 13:59
Hallo,
unsere Mülltonnen stehen hinter dem Haus unter einem Unterstand, der sehr schmal gebaut ist. Inzwischen ist das neu renovierte Haus belegt und demnach die Mülltonnen angeliefert wurden. Diese Tonnen stehen in doppelter Reihe unter diesem Unterstand und es ist nicht möglich an die hinteren Tonnen zu gelangen. Die Verwaltung meint... "nach Rücksprache mit dem Hausmeister ist eine andere Stellung der Tonnen nicht möglich, auch der Hausmeisterdienst findet es nicht optimal, jedoch gibt der Platzmangel keine andere Lösung her."
Ich bin der Meinung das man ran kommen muss, um ordentlich den Müll zu trennen. wir haben 4 Plaste-Tonnen und können nur 2 nutzen.
Was kann man tun?
auf Kommentar antwortenPalmisano.s am 24.05.2022 15:23
Hallo wie sind eine Mietreihe mit 6 Eingang bro Eingang 12 Apartments und jedes Haus hat sein eigenen müllraum jetzt ist es so das egal aus welchem Haus oder aus wie vielen Häuser Sperrmüll entfernt wurde zahlen alle Mieter der 6 Häuser die Rechnung seit zwei Jahren liegt bei uns kein Sperrmüll meher da ich immer aufpasse tu aber soll immer für die anderen Häuser zahlen ist das rechtlich so wie mein Vermieter es macht
auf Kommentar antwortenBiMa am 11.05.2022 16:57
Kurze Frage: eine Häuserreihe mit drei Eingängen /links 2 Whg./mitte 4 Whg./ rechts 2 Whg.)und eine Müllsammelstelle(Rest- Biomülltonnen und Wertstofftonnen)
Kosten lt. Gebührenbescheid(jedes Haus separat)wird als Berechnungsgrundlage genommen, jeweiliges Haus dividiert durch die darin wohnende Anzahl der Mieter, obwohl alle Mieter Zugang zu allen Behältern haben. Ist das rechtens? Oder müssen dann nicht die Mülltonnen den Häusern zugeordnet und dann mit einem Schloss versehen werden?
auf Kommentar antwortenRon am 05.05.2022 08:10
Hallo. Wir sind Vermieter einer Wohnanlage (8 Eingange, 80 Wohnungen). Wir haben ständig das Problem, dass der Müll durch den Entsorgen nicht mitgenommen wird, da der Müll fehlerhaft getrennt wird. Können aber keinen eindeutigen Mieter beschuldigen und ggf. abmahnen. Können wir den nicht entsorgten Müll auf eigene Kosten entsorgen und die Kosten auf alle Mieter aufteilen?
auf Kommentar antwortenIcke am 30.04.2022 18:54
Hallo
Muss ich bei Auszug aus der Wohnung die Restmüllsäcke dem Nachmieter geben?
auf Kommentar antwortenShaun am 05.05.2022 08:11
Nein das musst du nicht.
Doris Z. am 13.04.2022 19:05
Mein Vermieter wohnt mit in einem 3 FAMILIENHAUS, er zahlt keine Müllgebühren, weil er angeblich keinen Müll produziert und lässt nur uns beide Wohnungsmieter die Müllgebühren zahlen! Ist das rechtens.
auf Kommentar antwortenMini Matz am 20.09.2022 09:39
Definitiv nein, er muss zahlen wie alle anderen, ganz unabhängig vom anfallenden Müll. Du solltest die Nebenkosten bei der jährlichen Abrechnung entsprechend kürzen.
MAD am 03.02.2022 11:53
Was kann man als Vermieter tun, wenn die meisten Mieter (nicht benennbar) sich nicht an die Mülltrennung halten (trotz mehrmaliger Aufforderung mit Infobroschüren) und die Mülltonnen immer überfüllt sind!
auf Kommentar antwortenLalelu am 17.12.2022 10:22
Das würde mich auch brennend interessieren!!!
Lufrosch am 27.01.2022 23:19
seit einigen Jahren hat mein Vermieter vergessen ,mir die Müllabfuhr zu berechnen,N un
möchte er,dass ich die letzten 2 Jahre nachzahle, und für das neue Jahr im voraus zahle .
Bin ich dazu verpflichtet?
auf Kommentar antwortenWindrose am 19.07.2022 07:29
Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.
Die Gebühren kann der Vermieter noch bis spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr), was im Übrigen für sämtliche Betriebs-/Nebenkosten gilt, geltend machen. Heißt: Müllgebühren für fas Kalenderjahr 2021 kann der Vermieter bis spätestens zum 31.12.2022 geltend machen und fordern. Aber keinen Tag länger!
Eine Vorauszahlung komplett in einer Summe für das Folgejahr ist nicht zulässig, sondern immer nur anteilg.
Heißt: im Januar 2022 Betrag xx anteilig für 01 bis 03/2022. Im April 2022 Betrag xx anteilig für 04 bis 06/2022 usw.
Alexandra am 20.01.2021 07:15
Hi ich bin Hausmeisterin. Ich will gerne wissen ob ich muste die ganze karton von Bestellung klein machen?es ist ein wahnsinnig. Die alle bringen einfach Kartons zum muhl ohne das zum klein machen.danke
auf Kommentar antwortenredaktion.immowelt.de am 20.01.2021 08:14
Hallo Alexandra,
eigentlich sollten die Mieter den Müll klein in die Mülltonnen werfen, damit sie ausreichend gefüllt werden kann. Demnach sollte es nicht Ihre Aufgabe sein.
Best Grüße
immowelt Redaktion
Suse am 17.01.2021 18:06
Wir wohnen in einem 2 Familien Haus darf der Vermieter mich auffordern eine eigene Mülltonne zu beschaffen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 19.01.2021 11:04
Hallo Suse,
das ist im Mietrecht leicht erklärt. Die Kosten der Mülltonnen müssen die Vermieter übernehmen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
HummelsBiene am 27.07.2020 15:50
Hallo,
seit einigen Wochen halten meine Nachbarn auf deren Balkon eine Mülltonne. Diese steht mit blauem Deckel den Tag über in der vollen Sonne. Wenn diese voll ist, wird sie geleert. Das stinkt!!!! Wenn unsere Wohnungstür geöffnet ist, dann zieht der Gestank durch unsere Wohnung.
Ich hatte meine Nachbarin darauf angesprochen, ergebnislos. Unserer Balkon ist lediglich ca. 2,50 m entfernt, gleiche Ebene und n ur 3 m lang. Die Ausweichmöglichkeit ist nicht gegeben.
Ich habe vor über einer Woche meinen Vermieter wie auch den Verwalter angeschrieben, nichts tut sich.
Ist das Aufstellen einer Mülltonne auf dem Balkon rechtens? Wenn ja, wie kann ich dagegen vorgehen? Die Nachbarn sind junge Leute mit gesundem Körper, der Weg zur Hausmülltone ist nur 2 Treppen tiefer in der Tirfgarage.
auf Kommentar antwortenTusnelda2020 am 04.10.2020 18:01
Ich würde ohne juristische Vorkenntnisse und absolut unverbindlich sagen, dass das Aufstellen des Eimers nicht das Problem sein mag, sondern die Geruchsbelästigung und da würde ich behaupten, das du nur privatrechtlich dagegen vorgehen kannst. Versuch es persönlich, tut sich nichts, Gestankprotokoll fertigen und beim örtlichen Schiedsmann Anträge stellen zB das die Tonne entfernt wird oder ähnliches. Damit du etwas in der Hand hast. Sollte sich danach nichts ändern, dann würde ich während es stink einen Anwalt kontaktieren der sofort kommt und den Gestank bezeugen kann. Da du ja alles erdenktliche getan hast, wird der Anwalt tätig und du musst die Kosten dann nicht übernehmen. Wenn es Solzialhilfeempfänger sind, kann man sich dann auf Abzahlung einigen...
immowelt Redaktion am 05.10.2020 15:43
Hallo HummelsBiene,
eine unzumutbare Geruchsbelästigung kann ein Grund zur Mietminderung sein, was dem Vermieter wiederum einen Anreiz bietet, diese Belästigung zu unterbinden.
Ob und in wie weit der Gestank eine unzumutbare Belästigung ist können wir selbst aus der Ferne nicht beurteilen. Sollte dem aber so sein, müssten Sie dem Vermieter zum einen eine Mängelanzeige schreiben und dürften dann Ihre Miete um einen gewissen, angemessenen Prozentsatz mindern.
Zum konkreten Vorgehen empfehlen wir Ihnen, sich erst durch einen Mieterverein oder einen Fachaanwalt für Mietrecht beraten zu lassen.
Bitte verstehen Sie zudem, dass wir selbst keine Rechtsberatung leisten dürfen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Nadine am 23.07.2020 08:26
Hallo.
Ich habe ein Problem.
Ich habe im Jahr 2018 eine hohe Nachzahlung an Betriebskosten bekommen. Diese kam durch eine mir unbekannte Position "Sperrmüll, Sonderleerung/Wäsche", die in vorherigen Jahren sowie auch in der Betriebskostenabrechnung 2019 nicht stand.
Angeblich sollen 7mal Sonderleerungen nur alleine für eine Hausnummer in dem Jahr 2018 stattgefunden haben.
Darf ein Vermieter solche Sonderleerung stattfinden lassen wegen überfüllten Mülltonnen? Für jedermann zugänglich.
Ohne die Mieter zu informieren um ggf überfüllte Mülltonnen zu vermeiden?
Zudem hat in dem selben Jahr eine große Modernisierung stattgefunden mit der es angeblich nichts zu tun hat. Aber wo kommen diese Unmengen Müll her? Wer muss dafür aufkommen ?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 23.07.2020 10:03
Hallo Nadine,
danke für Ihren Kommentar. Leider können wir den Fall aus der Ferne nicht beurteilen. Der Vermieter kann die Kosten für eventuelle Sonderleerungen in der Regel auf jene Personen umlegen, die diese verursacht haben. Wenn diese nicht zu ermitteln sind, gestaltet sich der Fall komplizierter. Außerdem gilt in der Regel aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes bei häufiger Überfüllung der Mülltonnen, dass der Vermieter größere oder zusätzliche Tonnen bereitstellen muss. Dabei fallen aber auch höhere Entsorgungskosten an, die die Mieter über die Betriebskosten bezahlen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Für eine rechtssichere Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder eine Mietervereinigung.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Dorern am 15.06.2020 11:44
Guten Tag.. Wir wohnen in einem 2 Familienhaus.. Mein Schwager hat eine große Tonnen und wir eine kleine. Zahlen an meinen Schwager Nebenkosten.. Jetzt meine Frage darf mein Schwager uns zwei Tonnen berechnen da sie nicht abschließbar ist.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 22.06.2020 08:45
Hallo Dorern,
grundsätzlich können Vermieter die Müllgebühren auf die Mieter umlegen. Wie viel Gebühren anfallen, hängt von der Größe und Anzahl der Tonnen ab. Da bei Ihnen die Tonnen zugeordnet scheinen, darf Ihnen auch nur die Ihnen zugeordnete Tonne abgerechnet werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Mieterschutzverein wenden.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Melanie Ziegler am 10.06.2020 20:40
Ich wohne in einem 9 Parteien Haushalt. Und wir haben für 3 Hauseingänge (insgesamt 29 Wohnungen) 8x240 l Restmülltonnen. Hinzu kommt noch eine Minibar, die ebenfalls ihren Müll über unsere Tonnen Säcke weise entsorgt. So sind die Tonnen schon nach knapp einer Woche voll. Leerung alle 14 Tage. Ist es zulässig, dass Kneipen ihren Müll über Hausmüll Tonnen entsorgen?
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 12.06.2020 10:03
Hallo Melanie Ziegler,
sofern durch das Gewerbe ein erheblicher Mehrbedarf besteht, ist üblicherweise ein Vorwegabzug für den gewerblichen Teil vorgesehen, das aber nur dann, wenn das Gewerbe tatsächlich auch viel mehr Müll produzieren als die Wohneinheiten.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
N.Meier am 08.06.2020 19:57
Was ist, wenn mein Anteil 2/3 ist und DFG die Tonne ständig durch den Vermieter überfüllt wird?
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 10.06.2020 07:28
Hallo N.Meier,
Vermieter sind verpflichtet, ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stellen. Wenn er trotz ständiger Überfüllung der Tonnen keine Maßnahmen ergreift, verstößt er gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Es liegt dann ein Mangel vor, den der Mieter dem Vermieter in Form einer Mängelanzeige schriftlich zukommen lassen sollte. Wird das Problem weiterhin nicht behoben, ist der Mieter eventuell zur Mietminderung berechtigt.
Beste Grüße
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Monika Müller am 08.06.2020 10:37
wieso wird die Müllgebühr nach den qm der Wohnung und nicht nach der Personenzahl der Wohnung berechnet ?
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 09.06.2020 08:58
Hallo Monika Müller,
das ist so, weil der Gesetzgeber dies so als Regelfall vorsieht. In § 556a BGB heißt es: "Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen." Dies betrifft kalte Betriebskosten wie etwa Müll.
Beste Grüße
die immowel-Redaktion
Nocki am 24.05.2020 21:39
Vermieter saniert Wohnung und bestellt einen Container, dieser wird den restlichen Mietern berechnet!!! Darf er das???
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 27.05.2020 08:33
Hallo Nocki,
das sind keine Betriebskosten i.S. der Betriebskosten und somit nicht auf die Mieter umlegbar.
Beste Grüße
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Molly am 24.05.2020 18:00
Was kann man tun? Wenn der Vermieter mit Rundschreiben an die Mieter mitteilt wie sie die Papier tonne zu befüllen haben ,und es nicht wahr genommen oder so umgesetzt wird.
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 27.05.2020 08:16
Hallo Molly,
Ihre Frage ist leider nicht konkret genug, um hier eine qualifizierte Antwort zu geben. Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen, wie die Papiertonne zu befüllen ist, es sollte nur so sein, dass andere Mitbewohner durch Nachlässigkeiten nicht beeinträchtigt werden, oder dass Papiermüll herumfliegt.
Beste Grüße
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Gerhard Glück am 17.05.2020 13:48
Bei den Müllgefässen soll laut Mietvertrag ein geeigneter abstellort vorhanden sein .......gilt dies auch für die gelven Säcke oder kann ddr Vermieter tatsächlich verlangen das man die gelben Säcke in der Wohnung horten soll oder auf dem Balkon ?
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 19.05.2020 08:32
Hallo Gerhard Glück,
es gibt keine gesetzliche Regelung, wonch der Vermieter verpflichtet wäre, einen eigenen Sammelplatz für gelbe Sacke bereitzustellen. Grundsätzlich kann also verlangt werden, dass der Mieter die Säcke in der Wohnung oder im Keller bis zur Abholung zwischenlagert.
Beste Grüße
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Juergen Jekel am 12.05.2020 15:53
Hallo, wir sind Vermieter eines 5 Familienhauses. Die vier Mietparteien wohnen unterschiedlich lang in den Wohnungen teiweise seit 2012. Über die Jahre mussten wir aus unterschiedlichen Gründen immer mal wieder Hausordnung ändern. Die neue Hausordnung haben wir jeweils am schwarzen Brett veröffentlich und die Mieter mit separatem Schreiben an Sie auf die Änderungen hingewiesen. Jahrelang hatte dies funktioniert. Jetzt tritt der Fall ein dass ein Mieter der seit Jahren hier wohnt sich weigert
die Mülltonnen entsprechend der für ihn maßgebenden Kalenderwoche an die Strasse vorzustellen. Hinweise seitens deren Anwalt dass im ursprünglichen Mietvertrag aus 2012 kein Hinweis auf diese Tätigkeit vorhanden ist. Alle anderen Mieter sind mit der geänderten Hausordnung einverstanden und stellen die Mülleimer an die Strasse. Was kann ich jetzt tun? Auf meine Abmahnung hin kam das Schreiben des Anwaltes? Muss ich als Vermieter nun die Mülltonnen für diese Partei rausstellen? Oder kann ich jemanden anderes beauftragen und dann über Nebenkosten abrechnen. Danke für Ihre Stellungnahme
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 13.05.2020 08:11
Hallo Juergen Jekel,
wenn Sie die Hausordnung dahingehend ändern, dass Sie Mietern zusätzliche Verpflichtungen aufbürden, so ist dies eine Vertragsänderung. Vertragsänderungen bedürfen jedoch i.d.R. beidseitiger Zustimmung, eine einseitige Vertragsänderung muss ein Mieter nicht so ohne weiteres akzeptieren. Wenn also im Mietvertrag hinsichtlich der Hausordnung nichts vereinbart wurde, so hat ein Mieter nicht die Pflicht, solche Vertragsänderungen zu akzeptieren.
Beste Grüße
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Eintracht am 11.05.2020 05:32
Als wir einzogen in die Wohnung gabe es eine großen Mülltonne hienterdem Gebäude drausen. Der Wohnkoplex besteht aus 18 Wohnungen. Auf geteilt in 3 Gebäude mit jeweils 6.Wohnungen in einen Gebäude. Seit Februar sollen wir unsere Mülltonne im Keller aufbewahren.Der Gestank ist sehr unangenehm weil es 3 Familien mit Kleinkinder die noch Windel benötigen.Der Vorherige Platz ist gegeben auch für alle 18 Tonnen . Manche Mieter wollen die Tonne nicht rausstellen,weil die Tonne geklaut werden könnte oder andere ihren Müll entsorgen könnten . Ich hab beschlossen meine Tonne Drausen wieder hinzustellen. Darf ich das Überhaupt?
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 12.05.2020 09:57
Hallo Eintracht,
der Vermieter kann i.d.R schon den Stellplatz der Mülltonnen wechseln. Allerdings dürfe es wohl nicht so sein, dass dem Mieter dadurch Nachteile entstehen, was ja der Fall ist, wenn es im Treppenhaus stinkt, weil die Tonnen im Keller sind. Wir raten, dem Vermieter/Verwalter ds Problem schiftlich mitzuteilen und zu bitten, eine ndere Lösung zu suchen.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
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