Kinderwagen, Fahrrad, Schuhe: Was darf im Treppenhaus stehen?

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Ob Kinderwagen, Schuhschrank oder die Topfpflanze auf dem Fensterbrett im Treppenhaus. Was im Hausflur stehen darf und wie der Brandschutz trotzdem eingehalten wird.

Treppenhaus, Fahrrad, Foto: iStock.com / PM78
Das Treppenhaus ist nicht Teil der Mietsache beziehungsweise der Eigentumswohnung, weswegen darin das wenigste nichts abgestellt werden darf. Foto: iStock.com / PM78

Manchmal kommt man vollbepackt vom Einkaufen zurück und dann das: Das Treppenhaus ist so vollgestellt, dass man kaum an Schuhschränken, Fahrrädern oder der überdimensionierten Palme vorbeikommt. In der Regel müssen Mieter das nicht dulden. Grund dafür ist, dass das Treppenhaus ein gemeinschaftlich genutzter Raum ist. Diesen dürfen Mieter beziehungsweise der Wohnungseigentümer nicht uneingeschränkt nutzen. Generell gilt für alle Hausbewohner das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Das Wichtigste in Kürze – Was darf im Treppenhaus stehen?

  • Fluchtwege in Treppenhäusern müssen aus Brandschutzgründen frei bleiben.
  • Ein generelles Verbot für Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle gibt es im Mietrecht nicht. Entsprechende allgemeine Formulierungen in Hausordnung oder Mietvertrag sind in der Regel nicht zulässig.
  • Fahrräder dürfen meist nicht im Hausflur abgestellt werden.
  • Fußmatten gelten als übliche Nutzung des Treppenhauses und sind in der Regel erlaubt, auch gegen schlichte Dekoration hat meist niemand Einwände.
  • Zeitweises Abstellen von Schuhen ist ebenfalls meist zulässig. Generelle Verbote sind auch hier meist unwirksam, da sie unverhältnismäßig sind.

Brandschutz spielt im Treppenhaus eine wichtige Rolle

Eine gesetzliche Regelung, ob und welche Gegenstände im Treppenraum abgestellt werden dürfen, gibt es nicht. Jedoch enthalten die verschiedenen Bauordnungen der Länder Brandschutz-Vorschriften, wie ein Treppenhaus beschaffen sein muss, um zu gewährleisten, dass im Falle eines Brandes die nötigen Rettungsmaßnahmen erfolgen können.

Daraus ergibt sich meist unweigerlich ein Verbot zum Abstellen von Gegenständen im Hausflur, wenn dadurch die Flucht- und Rettungswege versperrt beziehungsweise Lösch- und Rettungsarbeiten behindert würden. Eine pauschale Angabe, wie breit ein Fluchtweg mindestens sein muss, gibt es allerdings nicht. In Mehrfamilienhäusern ist in der Regel meist rund ein Meter Breite vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Treppenhaus zugestellt werden darf, solange nur der Fluchtweg frei bleibt. Doch was darf denn nun stehen – und was nicht?

Was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht

Der Vermieter hat die Pflicht, den Hausflur und die Treppen verkehrssicher zu halten. Daher ist er ermächtigt, die Nutzung der Gemeinschaftsflächen einzuschränken. Er darf also verbieten, bestimmte Dinge im Hausflur abzustellen. Doch es gibt auch Gegenstände, die – sofern sie keinen Fluchtweg versperren – nicht verboten werden dürfen. Aus diesem Grund entbrennen immer wieder Streits, die nicht selten vor Gericht landen.

Darf der Kinderwagen im Treppenhaus stehen?

Treppenhaus, Kinderwagen im Hausflur, Foto: Jogerken / stock.adobe.com
Ist im Hausflur genug Platz und versperrt der Kinderwagen die Fluchtwege nicht darf er dort auch stehen. Foto: Jogerken / stock.adobe.com

Ein großes Thema ist der Kinderwagen. Dieser ist meist recht groß, sperrig und schwer. Doch sobald der Flur breit genug ist, dass der Kinderwagen den Fluchtweg nicht versperrt, dürfen Mieter ihn auch laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs dort abstellen (Az.: V ZR 46/06). Ein ähnliches Urteil fällte das Oberlandesgericht Hamm für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (Az.: 15 W 444/00). Denn es ist, sofern es im Haus keinen Fahrstuhl gibt, den Eltern nicht zuzumuten, den Wagen mitsamt Kind mehrfach am Tag nach oben oder in den Keller zu schleppen.

Den Kinderwagen am Geländer festketten, aus Angst, er könnte gestohlen werden, ist jedoch nicht erlaubt (LG Berlin, Az.: 63 S 487/08). Er muss beweglich bleiben, damit die Nachbarn das Treppenhaus uneingeschränkt nutzen können. Der Wagen muss bei Bedarf aus dem Weg zu räumen sein, wenn beispielsweise andere größere Gegenstände durch das Treppenhaus transportiert werden müssen, wie bei einem Umzug.

Dürfen Rollator oder Rollstuhl im Hausflur stehen?

Ähnlich wie beim Kinderwagen verhält es sich mit Rollatoren oder Rollstühlen. „Hier greifen in der Regel die gleichen Regelungen“, erklärt Julia Wagner, Rechtsreferentin beim Eigentümerverband Haus & Grund. Für gehbehinderte Menschen ist es oftmals schlicht ein Ding der Unmöglichkeit, ihre Gehhilfen in die oberen Stockwerke zu tragen. Das Amtsgericht Hannover entschied, dass Menschen ihre Gehhilfen, wenn sie zwingend darauf angewiesen sind, trotz Verbot im Treppenhaus abstellen, sofern ausreichend Platz dafür da ist (Az.: 503 C 3987/05).

Info

Wer einen Kinderwagen oder Rollator im Eingangsbereich abstellen will, sollte ihn möglichst platzsparend zusammenklappen. So haben die Nachbarn weniger Grund sich zu beschweren.

Sind Fußmatten im Treppenhaus verboten?

Selten zu Streitigkeiten kommt es bei der Fußmatte. Sie gilt als übliche Nutzung des Treppenhauses und wird daher in der Regel nicht verboten. „Die Eigentümergemeinschaft kann aber ein Verbot der Fußmatte in einer Eigentümerversammlung vereinbaren“, sagt Rechtsreferentin Wagner. Doch auch dabei gilt: An die Nachbarn denken. Die Matte sollte die üblichen Maße nicht überschreiten, damit sie nicht zur Stolperfalle wird.

Dürfen Schuhe und Schuhregal im Treppenhaus stehen?

Treppenhaus, Schuhe, Foto: OSORIOartist / stock.adobe.com
Schuhe vor der Wohnungstür können schnell zur Stolperfalle werden. Also, wenn überhaupt, nur kurz auf der Fußmatte abstellen. Foto: OSORIOartist / stock.adobe.com

Schuhe sind oftmals ein schwieriges Thema. Auch die Rechtsprechung ist dazu nicht einheitlich. Die Probleme dabei sind nicht nur optischer Natur – es ist auch eine Frage der Sicherheit. Denn liegen überall Schuhe herum, kann leicht jemand ins Stolpern geraten, nicht nur in Notsituationen.

Doch gerade bei schlechtem Wetter lassen manche Mieter ihre nassen Schuhe gern vor der Tür, bis sie abgetropft sind. Ist das verboten? Meist wird das zeitweilige Abstellen nasser Schuhe auf der Fußmatte vor der Tür geduldet. Entsprechende Verbotsklauseln im Mietvertrag, der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung, die das Abstellen der Schuhe im Hausflur generell untersagen, sind in der Regel unwirksam, da sie als unverhältnismäßig gelten. Jedoch sollten Mieter oder Wohnungseigentümer es nicht übertreiben und die Toleranz der Nachbarn herausfordern, indem sich Schuhe vor der Wohnungstür türmen oder aber dauerhaft dort lagern.

Mit einem Schuhschrank oder Schuhregal im Hausflur wird zwar die Stolpergefahr reduziert, allerdings verengen sie den Flur. Ist der Fluchtweg durch den Schrank versperrt, steht außer Frage, dass er dort nicht stehen darf. „Ansonsten ist die Rechtsprechung in diesem Fall uneinheitlich, während das Amtsgericht Herne ein Schuhregal für zulässig erachtet, sieht das Amtsgericht Lichtenberg dies restriktiver und verbietet ein dauerhaftes Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus“, erklärt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.

Ein höchstrichterliches Urteil, ob ein Schuhschrank im Flur stehen darf, gibt es nicht und die zuständigen Amtsgerichte urteilten sowohl für als auch gegen die Entfernung eines aufgestellten Schuhschranks.

Darf das Fahrrad im Hausflur stehen?

Treppenhaus, Fahrrad in die Wohnung tragen, Foto: iStock.com / xavierarnau
Das Fahrrad einfach im Treppenhaus abstellen, ist in der Regel nicht erlaubt. Foto: iStock.com / xavierarnau

Aus Angst vor Diebstahl scheuen sich viele Mieter oder Wohnungseigentümer davor, ihr Fahrrad vor dem Haus stehen zu lassen. Doch das Fahrrad in den Hausflur stellen? Das ist oftmals nicht erlaubt. Anders als beim Kinderwagen oder einem Rollator ist ein Fahrrad nicht zwingend für die Mobilität nötig. Außerdem gehen Gerichte davon aus, wer fit genug ist, Rad zu fahren, kann es auch in den Keller oder in die Wohnung tragen. Ist jedoch ausreichend Platz im Flur und sowohl Vermieter als auch Nachbarn haben nichts dagegen, darf das Rad im Flur stehen bleiben. „In der Praxis mag das zwar oft vom Vermieter geduldet werden. Ein Anspruch ergibt sich daraus jedoch nicht“, sagt Werner vom Berliner Mieterverein. Das heißt, der Vermieter kann eine einmal erteilte Erlaubnis wieder zurückziehen, wie das Landgericht Berlin urteilte (Az. 67 S 70/11).

Darf Müll im Treppenhaus stehen?

Es sieht nicht nur unschön aus, auch mögliche strenge Gerüche sprechen dafür, den Müll nicht im Hausflur zwischenzulagern. Wer es doch über einen längeren Zeitraum macht, kann sogar von seinem Vermieter dafür abgemahnt werden. Fühlen sich die Nachbarn dauerhaft gestört, kann dies sogar ein Grund für eine Mietminderung sein.

Link-Tipp

Nicht nur, wenn sich Müllsäcke im Treppenhaus stapeln, auch Baustellenschutt auf dem Boden oder Ungeziefer in der Wohnung können zu einer Mietminderung führen: Wann Schmutz zur Mietminderung berechtigt.

Sind Pflanzen im Treppenhaus verboten?

Ein paar schöne Orchideen auf dem Flurfenster oder eine große Palme in der Ecke des Treppenhauses: Pflanzen sollen in der Regel die Treppenhausatmosphäre auflockern, es gemütlicher wirken lassen. Jedoch gehören Pflanzen, ohne Zustimmung des Vermieters oder Verwalters dort nicht hin. Das bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Münster aus dem Jahr 2008 (Az.: 38 C 1858/08).

Versperren die Pflanzen den Fluchtweg, sind sie sogar komplett verboten. Ist die Zustimmung des Vermieters gegeben, sollte der Pflanzenfreund sich anschließend auch um die Pflanzen kümmern. Und zwar so, dass sich keiner der Nachbarn gestört fühlt. Also weder darf nach dem Gießen das Treppenhaus überflutet sein, noch sollten die Pflanzen vertrocknet in der Ecke stehen.

Darf der Hausflur dekoriert werden?

Oftmals ist Mietern die Treppenhausgestaltung zu trist, sie wollen es mit Bildern, Postern oder Ähnlichem dekorieren. Doch auch, wenn so ein Poster an der Flurwand nicht den Fluchtweg behindert, darf es nur unter bestimmten Umständen dort hängen. Eine Möglichkeit wäre, erst beim Vermieter und dann bei den Nachbarn nachzufragen, ob sie etwas gegen Deko an den Treppenhauswänden hätten.

Generell erlaubt sind schlichte und vorübergehende Dekorationen zu besonderen Anlässen, wie zu Ostern oder Weihnachten. Sie bedürfen keiner zusätzlichen Zustimmung durch den Vermieter – wenn sie nur während der Feiertage an der Wohnungstür hängen, sie niemanden übermäßig stören und ausreichend Platz für den Fluchtweg bleibt. Ebenfalls als zulässig erklärte das Landgericht Hamburg ganzjährige schlichte Tür-Dekorationen, wenn sie nicht über den Türrahmen hinausreichen, neutral und unauffällig sind (Az.: 333 S 11/15).

Rauchen im Treppenhaus – erlaubt oder verboten?

Treppenhaus, Rauchen im Treppenhaus, Foto: Roman Rvachov / stock.adobe.com
In den meisten Hausordnungen ist das Rauchen im Treppenhaus untersagt. Foto: Roman Rvachov / stock.adobe.com

In den eigenen vier Wänden darf grundsätzlich geraucht werden. Selbst wenn etwas Rauch davon ins Treppenhaus dringt, gehört das noch zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch – jedoch nur solange es nicht überhandnimmt. Denn Nachbarn müssen es nicht hinnehmen, wenn der blaue Dunst durch das Treppenhaus in ihre Wohnung zieht. Mieter, die deswegen ihre Miete minderten, haben in der Vergangenheit häufig Recht bekommen.

Im Treppenhaus selbst herrscht in der Regel jedoch Rauchverbot. Dies ist meist über die Hausordnung geregelt.

Achtung

Dampfen ist nicht rauchen!

Für Nutzer einer E-Zigarette gilt nach wie vor: Dampfen kann nicht mit Rauchen gleichgesetzt werden. Daher sind die Regeln, die für Raucher gelten nicht automatisch auf Dampfer ableitbar. Auch die Rechtsprechung ist nicht vom Rauchen auf Dampfen zu übertragen.

Was darf der Vermieter verbieten?

In der Hausordnung sind jede Menge privatrechtliche Vorschriften festgehalten, die für ein harmonisches Zusammenleben der Hausgemeinschaft sorgen sollen. Das heißt, der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft kann bestimmen, was im Treppenhaus zulässig ist. Im Streitfall sollten Mieter oder Eigentümer als erstes einen Blick in die Hausordnung beziehungsweise ihren Mietvertrag oder die Gemeinschaftsordnung werfen. Pauschale Verbote oder Klauseln, die ein generelles Abstellen jeglicher Dinge verbietet – also auch Kinderwagen und Rollatoren – unter Umständen nicht zulässig. Einzig dann, wenn es für Eltern oder gehbehinderte Menschen eine zumutbare Alternative gibt, den Kinderwagen oder den Rollator abzustellen, ist ein generelles Verbot zulässig. Dies gilt auch dafür, wenn der Fluchtweg dadurch versperrt wäre.

Was tun, wenn der Nachbar durch Gegenstände im Treppenhaus stört?

Treppenhaus, Rücksichtnahme, Foto: iStock.com / CrazyD
Besonders, wenn der Hausflur eher eng ist, sollte dort besser nichts abgestellt werden. Foto: iStock.com / CrazyD

Generell sollten sich Mieter und Wohnungsbesitzer an die Regeln, die im Haus herrschen, halten. Denn ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis hat nur durch gegenseitige Rücksichtnahme auf Dauer Bestand.

Doch was tun, wenn der Nachbar sich partout nicht an Verbote halten will und weiterhin seinen Müll vor der Wohnungstür deponiert, sein Fahrrad in den eh schon engen Flur stellt oder im Treppenhaus raucht? „Als Mittel der Wahl empfehlen wir, mit der betroffenen Person zu reden. Dadurch können schon viele Konflikte beseitigt werden“, rät Julia Wagner von Haus & Grund. Kann das Problem so nicht aus der Welt geschafft werden, sollte der Vermieter beziehungsweise Verwalter informiert werden. Dieser kann den betreffenden Bewohner auffordern, den Gegenstand wegzuräumen. Passiert das nicht, endet der Streit dann oftmals vor Gericht.

Info

Vermieter müssen Hinweisgeber unter Umständen preisgeben

Hat ein Vermieter von einem Mieter eine Beschwerde über einen Nachbarn erhalten, so darf er den Hinweisgeber nicht zwingend geheim halten und muss dem betroffnen Mieter sagen, wer sich beschwert hat – vorausgesetzt die Beschwerde war nicht anonym.  Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann das Auskunftsinteresse der angezeigten Person dem Geheimhaltungsinteresse des Hinweisgebers überwiegen (BGH, Az.: VI ZR 14/21). Davon ist beispielsweise dann auszugehen, wenn der gegebene Hinweis nicht der Wahrheit entspricht.

Bei Kinderwagen und Rollator sollten Bewohner jedoch etwas mehr Verständnis zeigen und sich in die Lage des anderen versetzen. Denn kommt man selbst in diese Situation, hofft man auch auf das Verständnis seiner Nachbarn. Und gerade der Gebrauch eines Kinderwagens ist in der Regel zeitlich begrenzt. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, muss er auch aus dem Hausflur verschwinden.

Fazit: An Sicherheit und die Nachbarn denken

Grundsätzlich gehören die Treppenhäuser zur Mietsache beziehungsweise zur Eigentumswohnung dazu. Dennoch haben Mieter und Eigentümer keine freie Hand in der Nutzung der Gemeinschaftsräume. Oftmals sind der Flur und die Treppe der einzige Fluchtweg im Haus und müssen daher frei bleiben. Das verringert die Stolpergefahr und das Schüren eines ausgebrochenen Feuers durch die im Flurabgestellte Dinge, die zudem eine Flucht verzögern oder komplett verhindern könnten. Vermieter oder Verwalter können daher auch ausgelagerte Möbel entfernen lassen, wenn die betroffene Person auf die Aufforderung, diese aus dem Flur wegzuräumen, nicht reagiert.

Auch wenn aus Sicht des Brandschutzes nichts dagegenspricht und weder Mietvertrag noch Gemeinschafts- oder Hausordnung eine Regelung vorgeben, ist es ratsam, vorher mit den Nachbarn und dem Verwalter beziehungsweise Vermieter zu sprechen, bevor irgendetwas im Hausflur abgestellt wird. Fühlen sie sich nicht übergangen, kommt nicht so schnell Frust auf und sie fühlen sich dadurch vielleicht weniger gestört.

Caroline Schiko 31.03.2022

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15 Kommentare

Ingeborg am 01.06.2023 11:46

Der Vater meiner Enkelkinder hat sich in unserem Haus, das an unsere Tochter vermietet ist eingenistet. Meine Tochter, die Mutter der Enkelkinder, hat ihn schon sehr oft der Tür verwiesen. Im letzten Jahr war er schon einmal 3 Monate aus dem Haus, nach dem er unserer Tochter gegenüber handgreiflich geworden ist. Kurz vor Ostern diesen Jahres hat er erneut unsere Tochter geschlagen, gewürgt und die Treppen herunter gestoßen. Gottseidank hat sie sich nicht die Knochen gebrochen. Nach dem Vorfall hat sie gesagt, dass sie, sobald er das Haus verlässt neue Schlösser einbaut. Seitdem geht er nicht mehr arbeiten und kontrolliert die Haustür sobald es schellt. Er ist Türke und gewalttätig. Können wir als Hausbesitzer etwas unternehmen? Ihn des Hauses verweisen?

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moellie am 31.05.2023 12:28

Wir haben einen Treppenaufgang außen , der von meinem Nachbarn mit einem Wäscheständer zugestellt wird . Auf seinem Balkon wäre kein Platz mehr für weitere Wäscheständer ,weil in seiner Wohnung zu viele Personen sind ,von denen die Wäsche ist . Kann man das nicht verbieten lassen ? Wir kommen kaum noch dadurch .Oder darf seine Wäscheständer überhaupt im Aufgang stehen ?

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Martin am 31.05.2023 20:42

Das ist ziemlich sicher ein Problem von diesem Nachbarn. Das ist was grundsätzliches, wenn man eine zu kleine Wohnung für viele Personen hat. Dieser muss so konsequent sein, dass er z.B. jeden Tag ein-/zweimal wäscht und in seiner Wohnung bzw. seinem Balkon trocknet. Wenn das nicht reicht, soll er sich einen Trockner besorgen - oder seltener waschen. Für viele Personen soll er sich noch besser um eine größere Wohnung umsehen.


WWAD am 31.05.2023 21:53

Oft hilft eine Besichtigung durch die örtliche Feuerwehr. Wenn die bescheinigt, dass der Fluchtweg bei einem evtl. Feuer durch den Wäscheständer oder - oder beeinträchtigt wird, hat man einen Hebel.


moellie am 01.06.2023 08:33

Danke schön - das ist schon eine Hilfe !

paula am 05.09.2022 13:49

ich wohne in einem 12 Parteien Haus und werde seit über 2 Jahren extrem rausgemobbt mit allen Mitteln. Ich wohne im Treppenhaus und die anderen im Laubengang, die gehen durch das Treppenhaus, mehr nicht. Das Mobbing bezieht sich darauf, dass eine Irre jeden Morgen ab ca. 7 Uhr bis spät in die Nacht die Türen im Treppenhaus ( 1 Etage) aufreißt um mich verrückt zu machen, da es extrem durch zieht. Die wird von meinem Nachbarn dafür bezahlt. Ich zahle für ein eiskaltes kaltes Treppenhaus, da meine Türen völlig undicht sind, trotz Neubau und alles zugeklebt. Das ist das unterste Niveau was es gibt. Die halten alle zusammen.

Der Vermieter macht nichts, obwohl er weiß das ich gemobbt werde. mit Reifen zerstechen, Dreck vor der Tür u.v.m. Meine Frage, ist es gestattet das rund um die Uhr die Türen aufstehen, denn es hat nichts mit Lüften zu tun. Die hören erst auf wenn ich ausgezogen bin, aber das geht nicht. Ist das erlaubt oder dürfen Türen immer offen stehen????

Vielen Dank

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Eddie am 31.05.2023 12:47

Hallo nein das dürfen sie nicht,wenn du schreibst ,das du genobbt wirst,und der oder die jenigen dafür bezahlt wird,um dich raus zueckeln,dann Versuche vorerst ein Gespräch zu suchen,um die Sache und den Grund zu erfahren, warum sie das tun. Hilft dies nix Versuche Beweise zu sammeln,, Uhrzeit wann wer wie versucht dich zu terrorisieren,auch das mit der bezahlerei musst du irgendwie beweisen können. Fange an mit einem Zettel alles aufzuschreiben was gegen dich angebracht wird,,,aber wie gesagt handfeste Beweise,sonst ist alles mühe umsonst. Hilft das auch nix,,geh zum Rechtsanwalt,erklär im alles, vielleicht weiß er Rat.

inga am 15.06.2022 10:04

In dem Haus gibt es keinen Fahrradkeller und keine Abstellmöglichkeit für Fahrräder. Wir stellen die Fahrräder jetzt auf dem Grundstück im Garten ab. Der Vermieter möchte das nicht, da der Garten nicht mitvermietet ist und ihn die Fahrräder dort stören. Uns bleibt dann nur noch die Möglichkeit, die Fahrräder in die Wohnung hochzutragen oder an der Straße abzuschließen. Haben wir einen Anspruch darauf, die Fahrräder im Garten abzustellen?

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Bluebigpappa am 28.05.2022 14:07

In einem Haus mit vier Mietparteien wohne ich in der ersten Etage. Die Mieter der beiden Wohnungen im EG lassen tagsüber die Haustür und die Kellertür geöffnet bzw. legen einen Holzkeil in die Eingangstür. Gespräche, Hinweise über Abwehr von Einbrüchen etc. halfen nicht, der Vermieter hat einmal auf mein Anliegen reagiert mit einem Schreiben, es zu unterlassen. Geändert hat sich die Situation nicht und eine friedliche, sachliche Lösung ist mit der Familie im EG (sind miteinander verwandt) nicht möglich, die Vermietergesellschaft ist ebenfalls kaum hilfreich. Was kann man machen gegen solche Situationen und Mieter?

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philipp013 am 27.04.2021 13:38

Hallo, ich konnte hierzu leider nirgendwo etwas finden:

Was ist, wenn ein Kinderwagen den Zugang zur Kellertreppe größtenteils versperrt, im Keller sind Heizung, Waschkeller etc. - abgesehen davon, dass wir mit unserer Wäsche gerade so noch in den Keller kommen, würden Löscharbeiten hierdurch doch sicher gestört werden? Kann man vom Vermieter (Mieter sind uneinsichtig) das Entfernen verlangen? Der Wagen müsste dann ein Stockwerk hoch getragen werden, das ist also nicht unzumutbar..

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philipp013 am 27.04.2021 13:38

P.S. Das Treppenhaus ist sehr klein, der Wagen kann nur entweder vor der Haustür, vor der Treppe, vor unserer Tür (EG-Wohnung) oder vor der Kellertreppe stehen..


immowelt Redaktion am 28.04.2021 10:16

Hallo philipp013,

grundsätzlich dürfen Rettungswege nicht versperrt werden. Sie sollten aber erst mit dem Vermieter sprechen, ob er eine Reglung mit der betroffenen Mietpartei finden kann.

Was unzumutbar ist, und was nicht, sollten Gerichte entscheiden. Das Problem: Meist hat die Person, die den Kinderwagen die Treppe hochtragen soll, noch ein Kind auf dem Arm. Das macht es zumindest schwierig, den Wunsch der Nachbarn auch nachzukommen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Bille am 28.03.2021 19:35

Hallo wär kann mir da Auskunft geben. Ich wohne in einer Mietwohnung . Eine Frau wohnet da die und Ständig was uns Zu Schimpfen hat. Wir werden Ständig Beschimpf(Arschloch) und vor meine Tür Zucker verstreut oder was Neue ist Spielegeräte Aufgebaut es sind mittlerweile 6 Stück und das siebe steht schon Keller und Wort Demnächst aufgebaut bei mir vor dem Fenster ist nur noch Schlafzimmer und Küche noch platz um was auf zu stehlen vor der Toilette habe ich eine Kinde Rüsche Stehen. Wär kann mir da helfen. Gespräche helfen nichts.

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immowelt Redaktion am 29.03.2021 14:49

Hallo Bille,

Sie sollten hier das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Dieser muss dafür Sorge tragen, dass das Treppenhaus als Fluchtweg genutzt werden kann und nicht vollgestellt ist. Was die Beleidigungen angeht, so sind dies Straftaten, die sie anzeigen können. Hierzu sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Csaby am 13.10.2020 08:47

Hallo 👋 ich habe eine ganz kleine gemalte Kürbis🎃 so wie eine mensch Daum vor meine Haustür gestellt und die Vermieter verlangt dass ich entferne darf behalten oder muss es weg?Danke

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 13.10.2020 08:52

Hally Casby,

wenn die Hausordnung verlangt, dass nichts im Treppenhaus steht, dann ist dem auch nachzukommen. Auch wenn es sich nur ein Dekoration handelt.

Best Grüße

Hornblower am 19.04.2020 17:08

Habbe im Fahrradraum an einem Platz Wand/Ecke am Boden einen Radträger gelagert. An dieser Position stört er keinem, die Tür geht auf, derüber hängt mein eigenes Rad, also es gibt keinen Grund es zu verbieten. Ich bin 79 Jahre alt und kann den sperrigen Träger nicht jedesmal in die Wohnung (Beschädigung der Wände des Fahrstuhls und der Wohnung) bzw. in den Keller bugsieren (Treppe zum Keller-Gefahr des Stürzens) Bin froh, dass ich noch einigermaßen auf ebener Erde gehen kann. Soll den Träger nun aus dem Fahrradraum entfernen, sonst wird er vom Hausmeister beseitigt.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.04.2020 08:26

Hallo Hornblower,

das Montieren eines Radträgers im Fahrradraum ist streng genommen eine bauliche Veränderung, die Mieter nur dann vornehmen dürfen, wenn sie die Erlaubnis des Vermieters haben. Wir können nachvollziehen, dass Sie ein Interesse daran haben, diesen Träger beizubehalten, sehen aber keinen generelllen Rechtssanspruch. Vielleicht hilft ein Gespräch mit der Verwaltung/dem Vermieter, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Ellewitsch am 12.08.2019 19:29

Ein Mieter beschwert sich weil ich um 22.30 Uhr meine katze mittels klingeln mit dem hausschlüssel Locke damit sie rein kommt.sie ist am Tage draussen.kann er rechtlich etwas machen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 13.08.2019 08:55

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wie immer kommt es auch in diesem Fall auf das Ausmaß an. Ein gelegentliches Klappern mit dem Schlüsselbund dürfte kaum als Ruhestörung zu werten sein, ein wiederholtes, langes und für alle laut hörbares dagegen unter Umständen schon. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir aus der Ferne nicht abschließend bewerten können, wie die Lage in Ihrem Fall ist. Im Streitfall empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

mantalina am 19.07.2019 20:35

Ich bin vor einigen Wochen zu meiner Mutter in ihre Eigentumswohnung gezogen. Das Haus besteht aus 6 Eigentumswohnungen. Nun bin ich Prospektverteilerin und bekomme jeden Freitag ein paar Pakete AUSSEN vor die Haustür geliefert, wo sie fein säuberlich am Rand aufgestapelt und am Samstag ausgetragen werden. Da die Haustür über 1m weg ist, versperren sie niemandem den Weg oder die Briefkästen oder gefährden die Sicherheit.

Allerdings wollen 2 Parteien im Haus nicht, dass die Pakete dort liegen. Sie behaupten Dinge wie „sieht hässlich aus“, „ist ein asozialer Job“ und „die müssen aus Brandschutzgründen weg“.

Muss ich jetzt meinen Job aufgeben?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.07.2019 08:45

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

es ist zumindest fraglich, ob die Eigentümergemeinschaft hier verlangen kann, dass das Abstellen der Pakete zu unterbleiben hat, zumal es nur einmal wöchentlich geschieht. Im äußersten Fall müsste die Gemeinschaft Sie auf Unterlassung verklagen. Uns ist allerdings bislang kein ähnlicher Fall bekannt, über den ein Richter entschieden hätte. Insofern können wir Ihnen leider nur raten sich rechtlich beraten zu lassen, beispielsweise durch Ihre Mutter über einen Eigentümerverein wie Haus & Grund oder direkt durch einen Fachanwalt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Susanne A. am 17.06.2019 20:55

Ich habe heute von meiner Vermieterin einen Zettel im Briefkasten gehabt, mit der Aufforderung mein 1 Paar Schuhe die sauber vor meiner Wohnungstür in der Ecke (es ist als keine Stolpergefahr für andere) stehen sofort zu beseitigen, unter Androhung einer Kündigung. Mich verwundert das weil- dies seit 4 Jahren geduldet wird, das Vermieterehepaar wohnt mit einem Sohn über mir und dort stehen immer ca 5 Paar Schuhe draussen, ihre Schwiegertochter mit dem anderem Sohn wohnen in einer Etage darüber und da stehen immer ca 20 Paar Schuhe draussen. Auch andere Mieter stellen Schuhe raus, aber nur ich habe solch einen Zettel im Briefkasten gehabt. Ich schätze das hat bei mir wohl auch damit zu tun, das ich die einzige Mieterin im Haus bin die sich in der Vergangenheit gewagt hat den Vermietern persönlich zu sagen das ich es nicht toll finde das ihre gesamten Familienmitglieder ihre Wäsche über eine Waschmaschine im Keller waschen, welche an dem Hausstrom angeschlossen ist, heißt- wir Mieter bezahlen denen das Wäschewaschen. Die sagten mir damals nur frech - das ist eben so , ist ihre Angelegenheit wie sie was mach und mich hat das nichts anzigehen. Ich kann gegen diesen Stromklau von Vermietern natürlich nix ausrichten, aber seit dem ist unser Verhältnis leider nicht mehr das Beste wie ich spüre.

Nun meine Frage zu meinem einem Paar Schuhe vor der Tür in der Ecke, (im Mietvertrag, der Hausordnung steht dazu gar nichts) , es geht mir hier auch um‘s Prinzip weil eben viele andere Mieter hier das Gleiche tun, sogar im größerem Umfang-

kann ich eine Kündigung befürchten wenn ich das Paar Schuhe draussen stehen lasse ?

Viele Grüße

Susanne A.

auf Kommentar antworten

Susanne A. am 25.02.2021 23:41

Hallo Hans Rammig,

vielen Dank für Ihren Kommentar vom 24.02. In der letzten BA wurde mir von den Vermietern 15% von der Position „Allgemeinstrom“ erlassen, mit dem Hinweis „wegen priv Nutzung einer Waschmaschine“. Da die aber seitdem gleichzeitig auch mit unendlichen Schikanen gegen mich vorgehen, habe ich das jetzt einen Anwalt übergeben. Dieser wird jetzt eine berechtigte Aufrechnung der Stromkosten rückwirkend bis zu Beginn meines Mietverhältnis vor einigen Jahren erstellen und Einfordern.


Hans Rammig am 24.02.2021 16:09

Hallo Susanne

Dem Vermieter würde ich rechtlich angehen und die Stromrechnung nicht hinnehmen. Die Waschmaschine kann und darf nicht auf den Hausstrom laufen. Da werden Sie immer Recht bekommen. Bitte nicht gefallen lassen.


Immowelt-Redaktion am 18.06.2019 09:25

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

es gibt kein generelles Verbot, mal ein paar Schuhe vor der Tür abzustellen, wenn kein Nachbar darüberfallen kann, aber gleichzeitig auch kein prinzipielles Anrecht darauf. Als Grund für eine Kündigung dürfte ein paar Schuhe vor der Wohnungstür aber keinesfalls ausreichen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen und die Gesamtsituation aus der Ferne nicht abschließend klären können. Im Streitfall empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


Susanne A. am 18.06.2019 14:14

Hallo Immowelt-Redaktion,

mit Ihrer Antwort und dem Hinweis auf zwei mögliche Varianten, haben Sie mir eine Beruhigung in der Angelegenheit gegeben.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Susanne A.

Christina am 01.02.2019 17:54

Ich habe jetzt die fristlose Kündigung bekommen, weil ich angeblich Müll im Treppenhaus gelagert haben soll. Ist erfunden. Eine Nachbarin, die sich ständig über mich beschwert, will mich anscheinend mobben. Ich hab sie durch den "Spion" beobachtet, wie sie mit einem Hörrohr an meiner Wohnungstür lauscht.

Wie kann ich auf so eine fristlose Kündigung reagieren?

Viele Grüße Christina M.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.02.2019 08:44

Hallo Christina und vielen Dank für Ihren Kommentar,

zunächst können Sie dem Vermieter natürlich den Sachverhalt schildern. Gerade wenn aber bereits eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, empfiehlt es sich, sich rechtlich beraten zu lassen um für eine etwaige Räumungsklage gewappnet zu sein. Hierzu empfehlen wir das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Juva am 22.12.2018 14:25

Unser Vermieter verlangt, dass wir die Schuhe im Treppenhaus ausziehen, wir wohnen im 3.OG, ist es rechtens das wir mit Socken oder Barfuß das Treppenhaus hoch auch runter sollen?

Es ist uns z.b. auch unmöglich bei einem Großeinkauf, noch mal alles aus der Hand zu legen-Schuhe ausziehen und diese dann auch noch mit hoch nehmen!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 27.12.2018 12:53

Hallo Juva,

besten Dank für Ihren Kommentar. Generell kann der Vermieter nicht verlangen, dass die Mieter ihre Schuhe ausziehen - auch wenn das Haus hellhörig ist. Allerdings sollte in diesem Fall auch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden und lautes Trampeln vermieden werden.

Mit besten Grüßen

Ihre Immowelt-Redaktion

AH am 26.07.2018 13:53

Hallo guten Tag, mein Vermieter wohnt im EG, ich im 1. OG. Seit 14 Jahren darf ich meine Sommerpflanzen, wie Oleander, die es auf dem Dachboden zu dunkel haben, vor meiner Eingangstür im Treppenhaus überwintern. Seit 1 Jahr sagt er, dass er keine Blumenerde mehr im Treppenhaus möchte. Platz war immer genug. Das 2.Problem: Wenn ich in den Keller gehe, stehen seine Schuhe nicht neben seiner Tür, sondern an der 1. Stufe zum Keller, wo ich dann aufpassen muss, dass ich z. B. mit dem Wäschekorb nicht stürze, da ich die Schuhe dann fast übersehe. Das mit den Schuhen werde ich ihm selber sagen. Das größere Problem sind die Pflanzen, die ich jetzt auf dem Balkon lassen muss mit einer dicken Hülle, wo sie sich nur langsam wieder im Frühjahr erholen können. Scheint im Winter die Sonne, schwitzen die darunter, bin oft ständig am Aufdecken und am Abdecken der Pflanzen.

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