Lesermeinungen:
Im Sommer wollen viele Mieter ihren Balkon ausgiebig nutzen – auch zum Grillen. Doch nicht immer sind Vermieter und die Nachbarn mit der Grillparty einverstanden. Was in der Mietwohnung erlaubt ist und worauf Mieter beim Grillen auf Balkon und Terrasse achten sollten.
Es gibt zwar kein Grillgesetz, dass Mietern das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verbietet – aber auch kein festgeschriebenes Recht darauf. Das führt dazu, dass Vermieter das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag oder der Hausordnung verbieten oder einschränken können – beispielsweise indem sie festlegen, dass kein Holzkohlegrill verwendet werden darf.
Wer sich daran als Mieter nicht hält, riskiert eine Abmahnung und, wenn er sich über das Grillverbot weiterhin hinwegsetzt, sogar die Kündigung. Das Landgericht Essen entschied bereits im Jahr 2002, dass in einem solchen Fall sogar eine fristlose Kündigung gestattet ist, weil der Mieter sich vertragswidrig verhält (Az.: 10 S 438/01). Wer ein solches Grillverbot im Mietvertrag stehen hat, sollte sich daran halten – das Gleiche gilt im Übrigen für das Grillen auf einer angemieteten Terrasse oder einem mitgemieteten Garten.
Durch das Internet geistern immer wieder vermeintliche Regeln, die besagen, wie oft ein Mieter im Jahr grillen darf. Handelt es sich dabei um Gerichtsurteile, sind dies immer Einzelfallentscheidungen – entsprechende allgemeingültige Gesetze oder ein höchstrichterliches Urteil vom Bundesgerichtshof gibt es nicht.
Die regionalen Gerichte urteilten bisher zu der Frage unterschiedlich:
Ob und wie oft ein Mieter auf dem Balkon seiner Mietwohnung grillen darf, lässt sich daher nicht pauschal sagen.
Neben etwaigen Regelungen im Mietvertrag gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Selbst, wenn das Grillen auf dem Balkon nicht im Mietvertrag verboten ist, sollen Mieter ihre Nachbarn so wenig wie möglich stören. Dringt etwa über ein offenes Fenster starker, dichter Qualm in die Wohnung des Nachbarn, fühlen sich diese zu Recht gestört.
Gleichzeitig sind im Übrigen auch die Nachbarn in der Pflicht. Ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, müssen sie auch gelegentlichen Grillgeruch hinnehmen.
Unabhängig davon, ob der Grill nun stark qualmt oder nicht, müssen Mieter die gesetzliche Nachtruhe einhalten. Diese ist von Gemeinde zu Gemeinde individuell geregelt, dauert aber im Allgemeinen von 22 bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit sollten sich Partygesellschaften auf dem Balkon nur noch im gedämpften Flüsterton unterhalten.
Bei allen Vorsichtsmaßnahmen, die Grill-Fans treffen können, lässt sich viel Streit mit den Nachbarn und mit dem Vermieter schon vorab durch ein Gespräch und eventuell eine Einladung zur Grillparty vermeiden.
Darüber hinaus gelten die üblichen Gebote der Rücksichtnahme: Nach 22 Uhr sollte der Rauch verflogen und die Lautstärke heruntergefahren werden – insbesondere, weil viele Menschen gerade im Sommer gern bei offenem Fenster schlafen. Vorsorglich empfiehlt es sich natürlich, eine Grillfeier möglichst am Wochenende und nicht unter der Woche abzuhalten.
Wer gar keine Möglichkeit hat bei sich zuhause zu grillen, kann sich informieren, ob es bei ihm in der Nähe eine Grillwiese oder Parkanlagen mit Grillzonen gibt. Informationen dazu finden sich meist auf den Internetseiten der Kommunen.
Sofern im Mietvertrag zum Beispiel ein Holzkohlegrill nicht untersagt wird, ist grundsätzlich jeder Grill erlaubt. Ist nur der Holzkohlegrill verboten, kann auf Gas- oder Elektrogrills ausgewichen werden. Bei einem grundsätzlichen Grillverbot darf keiner der drei benutzt werden.
Das sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Grills:
Vorteile
Nachteile
Wer auf den Holzkohlegrill auch auf dem Balkon nicht verzichten will, sollte auf Brandbeschleuniger oder chemische Grillanzünder verzichten und darauf achten, dass Kohle und Grillanzünder immer trocken sind. Ebenfalls empfehlenswert: langsames Grillen bei niedriger Temperatur und indirekter Hitze – Kohle auf die eine Seite des Grills, Fleisch auf die andere.
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
Der größte Störfaktor beim Grillen auf dem Balkon ist der Qualm. Einige Tipps helfen dabei, den lästigen Rauch erst gar nicht entstehen zu lassen und trotzdem Fleisch und Gemüse frisch vom Rost genießen zu können:
Wer seine Nachbarn einräuchert, verstößt unter Umständen sogar gegen das Immissionsschutzgesetz und muss eventuell mit einer Geldbuße rechnen. Das ist der Fall, wenn sich die Nachbarn durch den Qualm übermäßig stark gestört fühlen. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten gegrillt wird. Wichtig ist: Grillrauch darf nicht in Wohn- und Schlafräume der Nachbarn ziehen.
Grillen auf dem Balkon mit einem Holzkohlegrill ist gefährlicher als das Grillen im Freien. Wer nicht aufpasst, kann durch herumfliegende Funken schnell seine Balkon-Dekoration in Brand setzen. Diese Sicherheitstipps helfen dabei, das Grillen auf dem Balkon möglichst ungefährlich zu gestalten:
Grillen mit einem Gasgrill birgt immer eine Gefahr, egal ob auf dem Balkon oder woanders. Wer sich an die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit einer Gasflasche hält, hat damit jedoch wenig Probleme. Das Grillen mit dem Elektrogrill birgt die wenigsten Gefahren. Die größte Gefahr dabei ist wohl, sich am Grill selbst zu verbrennen – das ist aber bei allen drei Grillarten möglich.
Regine Curth11.11.2021Lärm22 am 29.06.2022 20:16
Muss ich es hinnehmen, wenn mein Nachbar unter meinem Balkon mit einem Holzkohlegrill mindestens 1x pro Woche grillt?
Der Rauch zieht in meine Wohnung.
Kann nicht mal lüften.
Und muss ich den Dauerlärm dulden, wenn er jedes Wochenende Besuch von 13 Uhr bis abends 1 Uhr hat.
Auch werktags bis 23 Uhr oder noch länger. Teilweise 4 Tage hintereinander.
auf Kommentar antwortenGünter Seydack am 17.04.2022 18:54
Ich kann der Empfehlung zum Elektrogrill nur beistimmen, und zwar einem, bei dem das Element oben liegt. Wenn man aufpasst, das Grillgut nicht zu verbrennen, entsteht wenig bis kein Rauch, der die Nachbarn stören könnte. Ausserdem auch gesund, weil kein Fett verbrannt wird, was sich selbst beim Braten nicht vermeiden lässt.
auf Kommentar antwortenErna Knopf am 03.06.2021 11:06
Wie verhält es sich denn, wenn man selbst Mieter einer Wohnung im Mehrparteienhaus ist, der Nachbar von unten aber Eigentümer seiner Wohnung ist? Ich kann ja in den Mietvertrag schauen und weiß dann, was ich darf und was nicht. Was aber kann ich dem grillenden Eigentümer-Nachbarn sagen, wenn er Sonntags seinen Grill anwirft und mein Schlafzimmer dann nach Würstchen riecht?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 04.06.2021 10:55
Hallo Erna Knopf,
auch ein Eigentümer kann nicht nach Lust und Laune auf seinem Balkon grillen. Er muss sich ebenfalls an die Hausordnung halten. Auch verschiedene Gerichte urteilten bereits zu diesem Sachverhalt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine gültige Rechtsberatung leisten können oder dürfen, wenden Sie sich im Zweifel an einen Fachanwalt, einen Mieterschutzbund oder suchen Sie das Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
monomenzel am 20.10.2020 16:22
Alles altbekannte Regeln wie man sich im Alltag vernünftig gegenüber seinen Mitmenschen zu verhalten hat. Aber es gibt immerwieder Leute,die denken das sie allein auf dieser Welt sind und ihre eigenen Gesetze sich zurechtbasteln. Grillen an der Hauswand eines Mehrfamilienhauses ist nun wirklich unangebracht mit der enormen Geruchsbelästigung! Nach höfflicher Ansage, es zu unterlassen, da der Geruch bis in unsere Wohnung zog,verfinsterten sich die Gemüter. Später wurde uns von den Nachbarn empfohlen uns eine andere Wohnung zu suchen. Was soll man dazu noch sagen ????
auf Kommentar antwortenMandy lustig am 11.12.2019 14:40
Muss ich meine Blumenkästen entfernen wegen verwitterten Pflanzen
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 12.12.2019 08:16
Hallo Mandy lustig,
aus der Ferne lässt sich das schwer beurteilen. Ein beseitigungsanspruch könnte dann bestehen, wenn die verwitterten Bepflanzungen den optischen Gesamteindruck des Ensembles deutlich beeinträchtigen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Wehner am 27.06.2017 21:29
Seid kurzen wohne ich in einer schönen Eigentumswohnung, leider ist der Balkon nach Westen ausgerichtet, so daß die Sonne erst nachmittags bis abends auf den Balkon scheint. Nun habe ich aber Nachbarn, die in regelmäßigen Abständen gegen 18 Uhr auf ihren Balkon grillen. Der starke Qualm zieht dann zu mir herüber. Obwohl ich meine Nachbarn und deren Vermieter angesprochen habe, wird ohne Rücksicht weiter gegrillt.
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