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Vermieter müssen ihre Mieteinnahmen versteuern, können sich manche Ausgaben aber vom Staat zurückholen – von Wartungs- bis hin zu Renovierungskosten. Was genau Vermieter von der Steuer absetzen können, erfährst du hier.
Lade dir hier die Checkliste herunter, was du als Vermieter von der Steuer absetzen kannst.
Damit der Vermieter viele seiner Aufwendungen von der Steuer absetzen kann, muss er in seiner Steuererklärung die Anlage V für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausfüllen. Das Finanzamt verlangt für viele Ausgaben Belege, um die Kosten in der Steuererklärung berücksichtigen zu können. Der Vermieter sollte seine Ausgaben daher mit einer Quittung oder einer Rechnung belegen.
Selbstnutzer können, anders als Vermieter, die meisten Kosten nicht absetzen. Das können Selbstnutzer von der Steuer absetzen.
Art der Kosten | Was kann abgesetzt werden? | Höhe der Einsparung |
Anschaffungs- und Herstellungskosten | Absetzbar ist das Gebäude, nicht der Wert des Grundstücks in Form der Abschreibung (AfA) | Zwischen 2 und 3 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Jahr. |
Maklerprovision | Eine Maklerprovision zählt zu den Kosten, die im Rahmen der AfA abgesetzt werden können. | |
Grunderwerbsteuer | Auch die Grunderwerbsteuer kann im Rahmen der AfA über den Absetzungszeitraum hinweg abgesetzt werden. | |
Kreditzinsen | Die Kreditzinsen können vollständig von der Steuer abgesetzt werden. | Zinsanteil der Darlehensrate. |
Kontoführungsgebühren | Kontoführungsgebühren sind steuerlich absetzbare Werbungskosten. | I.d.R. wenige Euro im Monat. |
Immobilienanzeigen und Werbung | Immobilienanzeigen, die der Mietersuche dienen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. | Abhängig von Art und Laufzeit. |
Grundsteuer | Die Grundsteuer kann als laufende Kosten vollständig steuerlich geltend gemacht werden. | |
Reparatur, Renovierung und Sanierung | Je nach Umfang der Arbeiten können die Kosten in einem Jahr, oder verteilt auf mehrere Jahre steuerlich abgesetzt werden. | Vollständig im Jahr, in dem sie anfallen oder verteilt auf zwei bis fünf Jahre. |
Denkmal-Sanierung | Wer eine denkmalgeschützte Immobilie saniert und vermietet, profitiert von einer hohen Abschreibung. | Bis zu neun Prozent der Sanierungskosten pro Jahr. |
Nebenkosten im Mietshaus | Nebenkosten sind zunächst Einnahmen, die zu versteuern sind, können aber in voller Höhe als Kosten abgesetzt werden. | Eigentlich ein durchlaufender Posten. |
Mitgliedsbeiträge für Verbände | Voll absetzbar. | |
Leerstandskosten | Solange eine Vermietungsabsicht vorliegt, können Leerstandskosten voll steuerlich geltend gemacht werden. | Kosten in voller Höhe. |
Diese Kosten werden nicht im Jahre der Zahlung in voller Höhe abgezogen, sondern durch Abschreibung auf einen langen Zeitraum als Werbungskosten verteilt. Abschreibbar ist dabei nur das Gebäude, nicht der anteilige Wert von Grund und Boden. Vermieter können für eine Immobilie, die bis einschließlich 31. Dezember 1924 errichtet worden ist, 40 Jahre lang jedes Jahr 2,5 Prozent von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Hauses oder der Wohnung von der Steuer absetzen. Für alle Immobilien, die nach 1924 errichtet wurden, können 50 Jahre lang zwei Prozent im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Neubauten können Vermieter seit dem 1. Januar 2023 mit jährlich drei Prozent abschreiben.
Für die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien gelten bei der Abschreibung andere Regelungen und es sind höhere Abschreibungssätze möglich.
Zu den Anschaffungskosten zählen auch:
- die Grunderwerbsteuer
- Notarkosten
- Maklerkosten
- bei Neubauten auch das Architektenhonorar.
Außerdem können nachträglich auch wesentliche Verbesserungen an der Immobiliedazu zählen, zum Beispiel die Kosten durch das Anbauen oder Aufstocken: Wird zum Beispiel die nutzbare Fläche vergrößert, zählt dies in der Regel zu den nachträglichen Herstellungskosten.
Hinzukommen können auch anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr.1a EstG): Diese liegen vor, wenn die Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des Gebäudes ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes ausmachen. Dann zählen diese Modernisierungskosten rechtlich ebenfalls zu den Anschaffungskosten und sind wie diese auch linear abzuschreiben.
Kommen hingegen nur kleinere Baumaßnahmen vor, die keine derartige Summe ergeben, können diese innerhalb eines kürzeren Zeitraums steuerlich geltend gemacht werden.
So kannst du mit der Immobilien-Afa Steuern sparen.
Will der Vermieter nicht selbst nach neuen Mietern suchen, beauftragt er einen Makler, der für seine Arbeit eine Provision verlangt. Diese Ausgaben kann der Vermieter von der Steuer absetzen, denn es handelt sich um Kosten, die im Zusammenhang mit seiner gewinnorientierten Vermietung stehen.
Die Grunderwerbsteuer beläuft sich auf 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises – je nach Bundesland. Diese Kosten können Vermieter im Rahmen der AfA über den entsprechenden Abschreibungszeitraum absetzen.
Der Vermieter kann die Grunderwerbsteuer aber auch anderweitig reduzieren:
Wer ein Mietshaus sein Eigen nennt, es aber noch nicht abbezahlt hat, kann die Zinsen für das Darlehen bei der Steuer geltend machen. Dabei ist zu beachten, dass bei typischen Annuitätendarlehen im Verlauf der Anteil der Zinsen an der Rate kontinuierlich sinkt, während der Tilgungsanteil steigt: Der Steuervorteil verringert sich also im Zeitverlauf.
Erfahre hier mehr über Annuitätendarlehen.
Ausgaben und Einnahmen für eine Immobilie laufen häufig über ein speziell dafür eingerichtetes Konto. Die Kontoführungsgebühren können Vermieter von der Steuer absetzen.
Um einfach und schnell Mieter für die Wohnung zu finden, müssen Vermieter in jedem Fall Annoncen schalten. Die Kosten für die Wohnungsanzeigen können sie in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Auch die Kosten für Prospekte, die als Werbung für ein neu zu vermietendes Objekt dienen, können Vermieter von der Steuer absetzen.
Wer Eigentümer einer Immobilie ist, muss jedes Jahr Grundsteuer an die Kommune zahlen. Wie hoch diese ausfällt, legt die zuständige Gemeinde fest. Vermieter können diese Grundsteuer in voller Höhe in der Steuererklärung geltend machen. Da Vermieter die Grundsteuer meist als Betriebskosten mit ihren Mietern abrechnen, ist diese allerdings meist eher eine Art durchlaufender Posten, der dann die Steuer nicht mehr mindert.
Vermieter können Kosten für Reparaturen, Renovierungen und Sanierungen von der Steuer absetzen.
Handelt es sich um kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, kann der Vermieter die Kosten als Erhaltungsaufwendungen in dem Jahr, in dem sie anfallen, vollständig von der Steuer absetzen. Alternativ hat der Vermieter die Möglichkeit, diese Kosten auf einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren zu verteilen. Wer in mehreren Etappen von maximal 4.000 Euro saniert, um die kompletten Kosten als Werbungskosten im gleichen Jahr abzusetzen, der kann dies nur begrenzt tun.
Denn wenn sich der Standard einer Wohnung durch mehrere Baumaßnahmen innerhalb von fünf Jahren wesentlich verbessert, werten die Behörden diese Aufwendungen als Herstellungskosten – und der Vermieter muss die Kosten eben doch wieder über einen selbst gewählten Zeitraum von zwei bis maximal fünf Jahren abschreiben.
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie saniert und anschließend vermietet, kann die Sanierungskosten mit hohen Abschreibungssätzen steuerlich geltend machen.
Normalerweise tragen Mieter die anfallenden Hausnebenkosten – zum Beispiel für Müllabfuhr, Versicherungen, Wasserverbrauch in Gemeinschaftsräumen, Pflege der Außenanlagen oder Hausmeisterdienste. Vermieter müssen diese Nebenkosten, die sie vom Mieter bekommen, zwar auch als Einkünfte in der Steuererklärung angeben, können diese danach aber auch noch als Werbungskosten absetzen.
Die Beitragskosten für Vermieterverbände können Vermieter ebenso steuerlich geltend machen.
Selbst wenn eine Mietwohnung einmal längere Zeit leer steht und damit keine Einkünfte erzielt werden, können Vermieter die laufenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen, zum Beispiel für Strom, Gebäudeversicherung oder Grundsteuer. Allerdings muss der Vermieter in diesem Fall auch glaubhaft beweisen können, dass er ernsthaft nach einem Mieter sucht. Als ernsthafte Einkünfteerzielungsabsicht wertet das Finanzamt etwa:
Achtung, Steuerfalle: Wer an Verwandte billig vermietet, kann oft nicht alle seine Kosten steuerlich geltend machen. Hier liest du, worauf du bei der Vermietung an Angehörige achten musst.
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 32a EStG) haben alle Steuerpflichtigen Freibeträge, die jährlich aufs Neue festgelegt werden. Somit sind Einnahmen bis zu einem festgelegten Grundfreibetrag steuerfrei. 2023 gilt für Alleinstehende ein Grundfreibetrag von 10.908 Euro, für Paare das Doppelte. Wenn jemand also insgesamt aus allen Einkunftsarten, also auch der Vermietung, weniger verdient als den Grundfreibetrag, so fällt keine Einkommensteuer an.
Von der Theorie in die Praxis – wer sich nun an die Steuererklärung machen will, findet in diesem Ratgeber einen Leitfaden dafür, wie Mieteinnahmen zu versteuern sind.
Wer sich überlegt, zum Zwecke der Kapitalanlage und um Steuern zu sparen, eine Immobilie zu erwerben, sollte dies vorher mit seinem Steuerberater besprechen. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Aspekte sollten nicht allein die Entscheidung bestimmen. Eine Immobilie sollte nachhaltig und langfristig Gewinne abwerfen.
Stefanie Messelken27.01.2023Rothenroth am 27.10.2022 20:14
Hallo zusammen,
in 2021 habe ich erstmalig eine Neubauwohnung vermietet.
Die Wohnung habe ich ausgestattet mit:
- Malerarbeiten Decken und Wände komplett
- Schlafzimmer mit Parkettfussboden
Ich frage mich jetzt, wie ich mit dem Aufwand steuerlich umgehen kann:
- voller Abzug im ersten Jahr
- Verteilung über mehrere Jahre
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
auf Kommentar antwortenherveulrich am 11.10.2022 13:04
Hallo,
Nachdem ich die Nebenkosten die ich von dem Mieter bekommen habe als Einkünfte in der Steuererklärung eingegeben habe.
Darf ich die gesamten Kosten wieder als Werbungskosten wieder eingeben ?
Oder gibt da einige Posten die ich noch als Werbungskosten geboten machen können?
VG
Uli
auf Kommentar antwortenherveulrich am 11.10.2022 13:08
Korrektur:
Darf ich die kompletten Nebenkosten als Werbungskosten eingeben oder gibt Positionen die nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden?
VG
Uli
Maike am 05.09.2022 10:14
Hallo,
ich besitze eine Wohnung in Berlin und benötige Unterlagen für die Anschlussfinanzierung. Diese kann ich nur persönlich bei Bauamt anholen, so dass mir Reisekosten (Fahrt und Hotel) entstehen, da ich eine weite Anreise habe.
Frage: Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen?
Gruß,
Maike
auf Kommentar antwortenAndrea am 22.05.2022 10:12
Hallo, ich habe die Therme in der Eigentumswohnung ersetzt, die vermietet ist. Kann ich die Kosten (4.985,10) voll in einem Jahr absetzen? Sie wurde nur ersetzt.
auf Kommentar antwortenMPreuss am 17.05.2022 12:42
Nachträgliche Herstellungskosten
Hallo, ich habe 2020 ein größeres Gebäude gekauft. Bei den nachträglichen Herstellungskosten gilt ja die 15% Regel, d.h. alles was darunter ist, kann ich direkt abziehen?
auf Kommentar antwortenJens am 05.05.2022 16:33
Hallo,
Unsere Kinder würden gerne eine von uns vermietete Wohnung kernrenovieren (neue Tapeten, streichen, neue Fußböden etc). Wir würden ihnen dafür auch gerne einen Stundenlohn zahlen.
Sind diese Aufwendungen für uns steuerlich absetzbar und wenn ja bis in welche Höhe und was wäre ein angemessener Stundensatz?
Vielen Dank im Voraus
auf Kommentar antwortenChrisi am 21.04.2022 15:30
Hallo,
wir mussten in 2021 eine neue Wechselsprechanlage einbauen, da eine Reparatur nach 30 Jahren nicht mehr möglich war. Kann diese Postion von immerhin 1800 Euro steuerlich abgesetzt werden?
auf Kommentar antwortenPeter am 18.12.2021 11:50
Ich werde meine Wohnung möbliert vermieten. Aufgrund Lieferschwieriegkeiten bei Ikea Deutschland muss ich die fehlende Sachen in Polen kaufen. Darf ich im
Ausland gekaufte Möbel als Werbungskosten abrechnen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 20.12.2021 14:38
Hallo Peter,
wichtig ist nur, dass Sie die originalen Rechnungen auch vorweisen können, wenn mal eine Prüfung stattfinden sollte.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
arsalan am 15.11.2020 01:18
Hallo,
ich warte noch 2 Jahre bis eine Neubauwohnung, die ich schon jetzt gekauft habe, fertiggebaut wird. Dann habe ich vor diese zu vermieten. Ich zahle aber schon jetzt Zinsen für meine Finanzierung. Kann ich diese Zinsen schon bei meine nächsten Steuererklärung absetzen? (solange die Wohnung nicht gebaut und selbstverständlich noch nicht vermietet ist)
Danke und Grüße
Arsalan
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 20.11.2020 11:04
Hallo arsalan,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Aufwendungen können bereits vor der Erzielung von Einnahmen als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich abgezogen werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine steuerrechtlich gültige Beratung leisten können und dürfen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Udo2020 am 11.10.2020 11:30
Wir haben vor 3 Jahren, also 2015 eine 2 Zimmer ETW gekauft die von unserer Tochter in 2017 bezogen wurde. Mitte 2021 wird sie ausziehen und dann möchten wir die Wohnung möbliert vermieten.
Ist es möglich, die Kosten für die Küche, Waschmaschine sowie die gesamte Möblierung noch nach Bezug des Mieters, steuerlich abzusetzen? Oder kann mir meine Tochter eine Rechnung schreiben für die Teile, die in der Wohnung verbleiben ( mit Kaufbelegen oder geht auch pauschal)
Danke im Voraus und Gruss
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 12.10.2020 15:41
Hallo Udo,
Sie können die Wohnung möbliert vermieten. Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie in unserem Ratgeber.
Liebe Grüße
Franz am 06.10.2020 09:12
Franz 06.10.2020 9:20
Ich habe in mein Mehrfamilienhaus, das vermietet ist eine neue Heizung einbauen lassen ca. 17000,00 € kann ich diese Summe in einem Jahr bei der Steuer absetzen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 06.10.2020 15:58
Hallo Franz,
größere Sanierungs- und Modernisierungskosten können in der Regel nicht im gleichen Jahr steuerlich geltend gemacht werden, sondern werden im Rahmen der AfA in der Regel gleichmäßig verteilt über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben. Der Eigentümer kann also zum Beispiel wählen, ob er die Kosten in zwei Jahren mit jeweils 50 Prozent oder zum Beispiel in fünf Jahren mit jeweils 20 Prozent abschreiben will.
Bitte verstehen Sie jedoch, dass wir selbst keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater oder einen Eigentümerverein wie Haus und Grund zu kontaktieren und sich individuell beraten zu lassen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
iron-eddie am 12.06.2020 16:46
Guten Tag, ich plane einen Wohnungskauf, um diese danach zu vermieten.
Sowohl der Kaufpreis als auch die Kaufnebenkosten sollen finanziert werden, es handelt sich somit um eine Vollfinanzierung (110%).
Kann ich die Zinskosten, die für die Finanzierung der Kaufnebenkosten anfallen auch steurlich geltend machen?
Viele Dank für die Antwort
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 16.06.2020 08:25
Hallo iron-eddie,
Kreditzinsen sind dann steuerlich absetzbar, wenn der Kredit aufgenommen wurde, um Einkünfte zu erzielen. Da dies bei Ihnen der Fall ist, müssten jegliche Zinsen in diesem Zusammenhang absetzbar sein.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Beste Grüße,
die immowelt Redaktion
R.Willecke am 09.06.2020 14:52
Hallo,
kann ich den Immobilienrechtschutz in der Anlage V eintragen oder bei den anderen Versicherungen als Sonderausgaben?
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 10.06.2020 08:21
Hallo R.Willecke,
Kosten wie z.B. für Versicherungen, die im direkten Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie stehen, können steuerlicha ls Kosten geltend gemacht werden.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Uschi Belitz am 07.06.2020 15:47
Hallo,
kann ich meine eigenen Arbeitskosten, die ich erbrachte in meinem vermieteten Haus Laufe des Jahres erbrachte steuerlich absetzen in der Einkommensteuer-
erkläund absetzen?
Viele Grüße
Uschi
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 09.06.2020 08:27
Hallo Uschi Belitz,
bei Eigenleistungen können zwar Material-, Fahrtkosten etc. steuerlich geltend gemacht werden, nicht jedoch die eigene Arbeitsleistung.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Thomas am 27.05.2020 19:50
Hallo :) Vielen Dank für die Info auf dieser Seite. Ich bin gerade dabei viele Szenarien zu berechnen, wenn ich eine Wohnung kaufe, um sie zu vermieten, und ob es sich lohnt.
Ich bin ein Arbeitnehmer und für Arbeitnehmer gibt es die sogennante 1000 euro Werbungskostenpauschale.
Wenn ich einen Steuervorteil von den Werbungskosten die mit der vermieteten Wohnung zu tun haben, haben will, sehe ich gerade ein großes Problem, was eine große Auswirkung auf die Berechnungen (meine gesamte cash flows als potenzieller Vermieter) hat und zwar:
Alle vermietungsbezogene Absetzungen von den Steuern sind als Werbungskosten in der Steuererklärung einzutragen. Für alle Arbeitnehmer sind 1000€ abgesetzte Werbungskosten vom Arbeitgeber schon miteinberechnet in der Lohnbabrechnung. Angenommen, der Arbeitnehmer (ich), der hier auch in der Rolle vom Vermieter ist, hat schon (ohne die Werbungskosten die mit der Vermietung zusammenhangen) 400€ Werbungskosten. Dann muss er erstmal die 1000€ Schwelle überschreiten um überhaupt einen Steuervorteil zu sehen. Für das Beispiel hier (cash flow) wäre es 600€ weniger abgesetze Werbungskosten, und das macht einen enorm großen Unterschied.
Ist es tatsächlich so, oder habe ich etwas falsch verstanden?
LG
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 28.05.2020 10:15
Hallo Thomas,
die Werbungskostenpauschale hat nichts mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kapitalanlageimmobilien zu tun. Die Immobilie wird in der Steuererklärung separat in der Anlage "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" berechnet. Ergibt sich hier ein rechnerischer Verlust (der aufgrund der AfA auch bei einem positiven Cashflow eintreten kann), dann reduziert sich die Steuerlast entsprechend.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Sammy am 26.05.2020 16:35
Hallo,
ich habe Räume, die ich nach einer Renovierung als WG-Zimmer vermieten möchte. Ich selbst wohne als Eigentümer in dem Haus. Kann ich die Renovierungskosten voll absetzen? Danke für eine Antwort.
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 27.05.2020 10:29
Hallo Sammy,
wenn eine Immobilie teilweise vermietet ist und teilweise selbst genutzt,so können üblicherweise Renovierungskosten nur für den vermieteten Teil anteilig geltend gemacht werden. Wie Sie dabei am besten vorgehen, sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Vladi am 26.05.2020 11:34
Hallo. Ich habe vor ca. 5 Jahren eine Wohnung gekauft. Damals wusste ich noch nicht genau, ob ich sie selbst beziehen werde oder vermiete. Bis jetzt stand die Wohnung leer, ab nächstem Monat werde ich diese vermieten. Kann man die ganzen Kaufnebenkosten, Darlehenszinsen usw... aus den Vorjahren/Kaufjahr noch steuerlich absetzen? Vielen Dank
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 27.05.2020 10:03
Hallo Sammy,
Sie können ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Gewinnerzielungsabsicht (durch Vermietung) besteht, ganz normal die AfA in Anspruch nehmen, allerdings eben nicht rückwirkend für den zeitraum, in dem keine Gewinnerzielungsabsicht bestand.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Heinrich am 04.05.2020 13:15
Vermieter: Können Kosten für Reparaturen die nach der Vermietung ausgeführt werden noch steuerlich im Jahr der Veranlagung absetzbar. Mietzahlungen im Jahr der Reparaturen sind noch erfolgt allerdings erfolgt keine neue Vermietung mehr.
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 05.05.2020 11:50
Hallo Heinrich,
steuerlich absetzbar sind solche Kosten so lange eine Gewinnerzielungsabsicht bestand. D.h., dass Kosten die nach dem Zeitraum der Vermietung anfallen, dann nicht meh steuerlich geltend gemacht werde können.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
Thomas am 29.04.2020 21:46
Guten Tag
Kann ich Gartenmöbel für die vermietete Wohnung steuerlich absetzen
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 04.05.2020 10:42
Hallo Thomas ,
vom Prinzip her sollte das möglich sein. Fragen Sie aber sicherheitshalber nochmal Ihren Steuerberater.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Birkenbusch am 20.04.2020 14:02
GutenTag. ! Ich bin Vermieter . in der Anlage V bei Werbungskosten sind u.a. " Heizkosten" aufgeführt. Kann ich also den Rechnungsbetrag der Öl - Lieferung geltend machen ? Ich bin unsicher. Danke für eine präzise Antwort.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 21.04.2020 11:08
Hallo Birkenbusch,
die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfolgt, vereinfacht ausgedrückt, so: Alles was reinkommt abzüglich alles was rausgeht abzüglich Zinsen und Abschreibungen. Rein kommt die Warmmiete, die auch die Heizkosten enthält, raus gehen die Kosten fürs Öl. Im Prinzip sind Heizkosten für den Vermieter also eine durchlaufende Kostenposition. Wenn Sie sich unsicher sind, wie die Anlage auszufüllen ist, kann es ratsam sein, einmal die Hilfe eines Steuerberaters zu beanspruchen. Dann könnten Sie sich, wenn Sie dann Ihre Steuerklärung wieder selbst machen wollen, in den Folgejahren an dieser Vorlage orientieren (Steuerberaterkosten können übrigens auch steuerlich geltend gemacht werden).
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
RH am 30.03.2020 16:13
Guten Tag, für die Steuererklärung nehme ichbezgl. der Werbungskosten immer die Abrechnung der Verwaltung und führe die dann im Steuerprogramm einzeln auf + Grundsteuer etc. Dem MIeter händige ich die Auflistung der "Haushaltsnahen Dienstleistungen " aus mit dem Hinweis dass er nur die Posten nehmen kann die auch in der Abrechnung stehen.
Jetzt die Frage: ich setzte ja alle Kosten als Werbungskosten an...der Mieter bekommt 20% der Lohnkosten für bestimme Dienstleistungen zurück, somit wird doch quasi doppelt verrechnet für mich in Höhe meines Steuersatzes und für den Mieter pauschal oder hab ich da einen Denkfehler?!
auf Kommentar antwortenSteuerlaie am 10.03.2022 12:13
Hallo, es ist ganz einfach so, dass derjenige der am Ende die Kosten trägt, die Rechnung bezahlt. D.h. alles was dem Mieter weitergereicht wird, kann der Mieter über seine ESt-Erklärung mit 20% der Lohnkosten etc ansetzen und die Rechnungen, die letztlich der Vermieter bezahlt, als Werbungskosten Anlage V des Vermieters. Etwas doppelt abzusetzen, würde ich nicht empfehlen, da wird das Finanzamt irgendwann stutzig.
Immowelt-Redaktion am 31.03.2020 09:00
Hallo RH,
Kosten, die einmal anfallen, können natürlich nicht doppelt steuerlich berücksichtigt werden. Wir raten dazu, die Vorgehensweise mit einem Steuerberater abzustimmen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Robert am 21.03.2020 08:27
Guten Tag,
wir haben geplant unser Einfamilienhaus, in dem wir wohnen, zu teilen um einen Teil zu vermieten.
Kann man die dafür anfallenden Umbaukosten steuerlich geltend machen? Auch wenn der Mietvertrag erst nach dem Umbau zustande kommt?
Vielen Dank in Voraus
MfG Robert
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 23.03.2020 09:34
Hallo Robert,
sobald eine Einkünfteerzielungsabsicht vorhanden ist - also eine Vermietung angestrebt wird - können die Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Um hier keine Fehler zu machen, kann es ratsam sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
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