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Grundsteuererklärung in Elster ausfüllen – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
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- Grundsteuer – auf einen Blick
- Die neue Grundsteuer: Das müssen Eigentümer jetzt tun
- Was sind die Fristen?
- Frist versäumt, was nun?
- Wie wurde die Grundsteuererklärung abgegeben?
- Grundsteuererklärung vom Steuerberater?
- Kann ich gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen?
- Welche Daten werden benötigt?
- Wo finde ich die benötigten Daten?
- Grundsteuerreform: Die Berechnungsmodelle im Vergleich
- Grundsteuer berechnen – so geht´s
- Wie hoch ist die jährliche Grundsteuer?
- Wann und wie oft muss die Grundsteuer gezahlt werden?
- Wer muss die Grundsteuer zahlen?
- Welche Immobilien und Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit?
- Erhöht sich die Grundsteuer bei Änderungen am Grundbesitz?
- Kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?
Grundsteuer – auf einen Blick
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die auf das Eigentum von Grundstücken erhoben wird. Kaum ein Immobilienbesitzer kommt an ihr vorbei: Sie wird einmal jährlich von der Gemeinde verlangt.
Unterschieden wird zwischen drei Arten der Grundsteuer:
- Die Grundsteuer A (agrarisch): gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
- Die Grundsteuer B (baulich): gilt für bebaubare und bebaute Grundstücke und für Gebäude.
Für die meisten Immobilieneigentümer ist die Grundsteuer B und ihre Berechnung wichtig. Ab 1. Januar 2025 wird eine neue Grundsteuer B erhoben. Dafür müssen die Finanzämter in Deutschland bis Ende 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewerten. Je nach Bundesland variiert die Berechnung der Grundsteuer und Eigentümer müssen unterschiedliche Informationen bereithalten. - Die ab 2025 geltende Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): sie ist Teil der Grundsteuerreform und soll eingeführt werden, damit Kommunen unbebaute Grundstücke höher besteuern können. Ziel ist es, dadurch Spekulationen zu verhindern und mehr Wohnraum zu schaffen.
Bundesmodell verfassungswidrig?
Nach einer Studie von April 2023 hält Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof das Bundesmodell für verfassungswidrig – dieses wird in elf Bundesländern angewendet.
Die Studie wurde im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund erhoben. Die Verbände wollen nun in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen mit Musterklagen vor Gericht ziehen.
Im November 2023 schätzte nun auch das erste Gericht das Bundesmodell für die neue Grundsteuer als verfassungswidrig ein. Vor allem die Bewertung auf Basis der Bodenrichtwerte sieht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisch (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23).
Eigentümer sollen die ergangenen Bescheide genau prüfen und gegebenenfalls Einspruch gegen den festgesetzten Wert ihrer Immobilien einlegen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Hintergrund für die Probleme ist zum einen, dass die festgelegten Bodenrichtwerte nicht vergleichbar sind und der sogenannte Hebesatz der Gemeinde. Dieser wird so kurzfristig festgelegt, dass Eigentümer sich kaum noch gegen ihre Bescheide wehren können.
Die neue Grundsteuer: Das müssen Eigentümer jetzt tun
Seit Jahren steht die Berechnung der Grundsteuer in der Kritik. Die Grundsteuer wurde bislang über den Einheitswert auf Basis der Werteverhältnisse des Grunds aus den Jahren 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland berechnet. Da sich die Preise seitdem extrem stark verändert haben, liegen die ermittelten Einheitswerte unter den realen Verkehrswerten der Grundbesitze.
Da eine einheitliche Bewertung von Grundbesitz so kaum noch möglich ist, hat der Bundesfinanzhof die Berechnung der Einheitswerte bereits als verfassungswidrig erklärt (Urteil BFH II R 16/ 13). Ende 2019 wurde durch den Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, welche die Berechnung der Grundsteuer B neu regelt. Für die neue Berechnung haben die Bundesländer und Kommunen bis Ende 2024 Zeit, 2025 wird die Steuer dann nach der neuen Grundsteuerreform erhoben.
Grundstücksbesitzer sind zur Mithilfe verpflichtet und müssen eine sogenannte Feststellungserklärung – umgangssprachlich Grundsteuererklärung – abgeben, die in der Regel über das Online-Finanzamt Elster erstellt wird.
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Grundsteuer – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Grundsteuer: Ausfüllen der Formulare in Elster Schritt für Schritt erklärt.
Neue Grundsteuer: Was sind die Fristen?
Zwischen dem 1. Juli und 31. Januar 2023 mussten Grundstücksbesitzer eine einmalige Grundsteuererklärung abgeben. Nur Bayern hatte die Frist bis 30. April 2023 verlängert.
Aus den abgegebenen Angaben berechnet das zuständige Finanzamt dann den neuen Grundsteuerwert und die jeweilige Kommune bestimmt den Hebesatz. Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer dann ab 2025.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Eigentümer, die die Frist verpasst haben, bekamen zunächst ein Erinnerungsschreiben von der zuständigen Finanzbehörde. Innerhalb einer neuen Frist müssen sie die Grundsteuererklärung abgeben, sonst droht ein Bußgeld. Zudem werden die notwendigen Angaben durch das zuständige Finanzamt geschätzt – die Steuer kann dementsprechend höher ausfallen.
Wie wurde die Grundsteuererklärung abgegeben?
Die Grundsteuererklärung musste auf elektronischem Wege über Elster gemacht werden. Grundstücksbesitzer brauchen dafür auf elster.de ein Benutzerkonto, das nutzen die meisten schon für die Einkommensteuererklärung.
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Grundsteuererklärung in Elster ausfüllen – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Davon gibt es folgende Ausnahmen:
- Für Grundstücke in Bayern kann die Grundsteuererklärung auch auf Papier abgegeben werden.
- Auch in Härtefällen können die Formulare auf Papier abgegeben werden. Ein solcher Härtefall muss aber beantragt werden.
- In Bundesländern, die das Bundesmodell verwenden, kann auch die Webseite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de für die Abgabe genutzt werden. Zumindest bei einfach gelagerten Sachverhalten, zu denen unbebaute Grundstücke, Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen gehören.
Grundsteuererklärung vom Steuerberater?
Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht selbst machen wollen, können auch eine Steuerberatungskanzlei damit beauftragen. Mehr als 200 bis 300 Euro sollten Eigentümer aber nicht pro Grundsteuererklärung zahlen.
Kann ich gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen?
Bevor endgültig klar ist, wie viel Grundsteuer Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen, erhalten sie einige Zeit nach erfolgter Grundsteuererklärung den Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt. Gegen diesen müssen sie dann innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, falls sie denken, dass die Bewertung zu hoch ausgefallen ist. Verpassen Eigentümer diese Einspruchsfrist, ist der Grundsteuerwertbescheid für die kommenden 7 Jahre nicht mehr anfechtbar.
Neue Grundsteuer: Welche Daten werden benötigt?
Laut Bundesfinanzministerium sind folgende Angaben für die separate Grundsteuererklärung erforderlich:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
- Lage des Grundstücks
- Nutzungsart, also ob es landwirtschaftlich genutzt wird oder zu reinen Wohnzwecken
Je nach Bundesland können aber weniger oder zusätzliche Angaben nötig sein. Dabei kommt es darauf an, für welches Berechnungsmodell sich das jeweilige Bundesland entschieden hat.
Wohnfläche richtig angeben
In allen Bundesländern außer Baden-Württemberg muss die Wohnfläche in der Grundsteuererklärung gesondert angegeben werden. Zur Bestimmung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung entscheidend, nach der beispielsweise Räume erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern vollständig in die Berechnung der Wohnfläche eingehen und Terrassen sowie Balkone in der Regel nur zu 25 Prozent zur Wohnfläche gehören. Da die Höhe der neuen Grundsteuer in den meisten Bundesländern ganz entscheidend von der Wohnfläche abhängt, sollten Eigentümer die Angaben genau prüfen und gegebenenfalls nachmessen.
Wie du die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnest, erfährst du hier in unserem Ratgeber
Notwendige Daten für die Feststellungserklärung in den Bundesländern:
Notwendige Daten | Bayern | BaWü | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | MeckPomm | Niedersachsen | NRW | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen |
Allgemeine Grundbuchdaten, wie Flurnummer, Grundstücksfläche | ||||||||||||||||
Bodenrichtwert |
| |||||||||||||||
Immobiliennutzung | ||||||||||||||||
Wohnfläche | ||||||||||||||||
Immobilienart (Mietshaus, Einfamilienhaus etc.) | ||||||||||||||||
Wohnungszahl und Größe | ||||||||||||||||
Garage / Stellplätze | ||||||||||||||||
Baujahr | ||||||||||||||||
Nettokaltmiete |
Praxis-Tipp zur Immobilienart: Bei einer Doppelhaushälfte handelt es sich in der Regel um ein Einfamilienhaus. Befinden sich in einem Haus zwei Wohnungen, dann können Eigentümer von einem Zweifamilienhaus ausgehen.
Feststellungserklärung: Wo finde ich die benötigten Daten?
Die meisten Grundbuchdaten, wie die Fläche des Grundstücks oder die Flurnummer, finden Grundstückseigentümer im Kaufvertrag, den Grundbuchauszügen oder beim Grundbuchamt.
Das Baujahr findet sich im Kaufvertrag oder in der Bauakte beim Bauordnungsamt.
Über die Bodenrichtwerte geben die Online-Portale der einzelnen Bundesländer Auskunft. Einen schnellen Überblick verschafft das Bodenrichtwertinformationsystem bodenrichtwerte-boris.de.
Müssen Angaben zur Wohnfläche gemacht werden, kann es kompliziert werden. Zwar kann man die im Kaufvertrag genannten Quadratmeterzahlen nennen, doch müssen diese nicht immer stimmen. Ist kein Kaufvertrag vorhanden, weil das Haus beispielsweise, vererbt worden ist, fehlen die Angaben zur Wohnfläche meist auch. Hier hilft es nur, die Wohnfläche selbst zu berechnen oder einen Vermesser zu bestellen – dieser kostet ein paar Hundert Euro.
Du hast schon einmal alle Angaben zu deinem Grundstück und Gebäude parat? Dann finde mit der Immobilienbewertung von immowelt heraus, wie viel deine Immobilie wert ist:
Grundsteuerreform: Die Berechnungsmodelle im Vergleich
Die Bundesländer haben durch die Öffnungsklausel nach der Reform mehr Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer. Je nachdem für welches Modell sich die Bundesländer entschieden haben, sind unterschiedliche Angaben erforderlich:
Das Bundesmodell
Elf Bundesländer halten sich an das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Sachsen in leicht abgewandelter Form
Das Bundesmodell ist ein werteorientiertes Verfahren, bei dem auch individuelle Grundstücksfaktoren wie aktuelle Boden- oder Mietpreise berücksichtigt werden.
Leicht abgewandelt folgen die Länder Sachsen und Saarland dem Bundesmodell:
Im Saarland soll bei der Besteuerung des Grundvermögens im Bereich der Steuermesszahlen eine Differenzierung nach Grundstücksarten vorgenommen werden.
In Sachsen wird eine eigene Steuermesszahl verwendet. Grundlage dafür ist das sogenannte Reformgesetz. Für Geschäftsgrundstücke soll die Steuermesszahl bei 0,72 Promille, bei Wohngrundstücken sowie unbebauten Grundstücken bei 0,36 Promille liegen. Das Reformgesetz hat am 3. Februar 2021 den sächsischen Landtag passiert.
Bodenwertmodell
Für das einfachste Berechnungsmodell hat sich Baden-Württemberg entschieden. Dafür müssen Eigentümer lediglich die Grundstücksfläche angeben, die dann mit dem amtlichen Bodenrichtwert multipliziert wird.
Flächenmodell
Weniger aufwendig als das Bundesmodell ist auch das Flächenmodell, für das sich vier Bundesländer entschieden haben:
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
Hier werden vor allem Angaben zur Wohnfläche, der Fläche von Gebäude und Grundstück sowie zur Nutzungsart benötigt.
Garage, Stellplatz und Gartenhaus
In Bayern, Hamburg und Niedersachsen zählen Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, bis zu einer Fläche von 50 Quadratmetern nicht zur Wohnfläche. In Hessen sind Garagen sogar bis 100 Quadratmeter ausgenommen. Für andere Nebengebäude wie beispielsweise Gartenhäuser oder Scheunen gilt in diesen vier Bundesländern eine Freifläche von 30 Quadratmetern. Für die Grundsteuererklärung bedeutet dies, dass nur Flächen angegeben werden müssen, die diese Freibeträge überschreiten.
Grundsteuer berechnen – so geht´s
Auch nach der Grundsteuer-Reform wird die Höhe der Grundsteuer B über drei Faktoren mit dem bisherigen Verfahren ermittelt. Neu ist, dass der Einheitswert zukünftig Grundsteuerwert heißt und anders berechnet wird:
- Suche dir den Grundsteuerwert/Einheitswert aus deinem Einheitswertbescheid heraus, den du vom Finanzamt bekommen hast.
- Entnehme die Grundsteuermesszahl für deine Gebäudeart aus dem Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
- Erfrage den Hebesatz bei deiner Gemeinde.
- Multipliziere die drei Faktoren miteinander und du erhältst deine zu zahlende Grundsteuer.
Grundsteuer-Formel:
Einheitswert (ab 2025 Grundsteuerwert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer
Aufgrund der mit der Grundsteuer-Reform eingeführten Öffnungsklausel müssen sich die Bundesländer ab 2025 nicht mehr strikt an das Verfahren halten – sie können die Berechnung des Grundsteuerwerts und die Grundsteuermesszahl in einem gewissen Rahmen anpassen.
Welche Bundesländer das Modell zur Berechnung der Grundsteuer eins zu eins umsetzen und welche es modifiziert haben, liest du hier auf dieser Seite
Wie wird der Grundsteuer-Einheitswert berechnet?
Zur Berechnung des Grundsteuer-Einheitswerts ziehen die Finanzämter bis 2024 entweder das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren heran:
- Nach dem Ertragswertverfahren bewerten die Finanzämter grundsätzlich Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder gemischt genutzte Immobilien. Sie multiplizieren dafür die Jahresrohmiete, die ein Mieter im Jahr 1935 oder 1964 für ein gesamtes Jahr entrichten müsste, mit einem Vervielfältiger. Dieser Vervielfältiger, auch Wertfaktor genannt, wird eingesetzt, um den Ertragswert eines Gebäudes zu ermitteln. Er berücksichtigt wertmindernde und werterhöhende Faktoren wie beispielsweise Größe und Ausstattung des Hauses. Zur Berechnung dieses Wertfaktors, wird der Kaufpreis einer Immobilie durch die jährliche Nettokaltmiete geteilt.
- Das Sachwertverfahren hat sich in den Fällen bewährt, in denen sich die Jahresrohmiete für 1935 oder 1964 nicht ermitteln lässt. Das betrifft beispielsweise ehemalige Luxushäuser. Es kommt ebenfalls immer bei Einfamilienhäusern im ehemaligen Ostteil Berlins zum Einsatz, aber auch dann, wenn Grundstücke besonders hochwertig gestaltet sind. Das Sachwertverfahren addiert die Werte von Boden, Gebäude und Außenanlage, wobei sich der Gebäudewert aus den durchschnittlichen Herstellungskosten zum 1. Januar 1964 beziehungsweise 1. Januar 1935 berechnet.
Eine Sonderregelung existiert für Mietwohngrundstücke oder Einfamilienhäuser in den neuen Bundesländern, für die sich der Wert im Jahr 1935 – meist aufgrund fehlender Unterlagen – nicht ermitteln lässt. In diesen Fällen greift eine Ersatzbemessungsgrundlage, die sich an der Wohn- oder Nutzfläche des Grundstücks orientiert.
Ab 2025: So wird der Grundsteuerwert berechnet
Ab 2025 werden bebaute Grundstücke künftig nur noch mithilfe des Ertragswertverfahrens bewertet. Dafür multiplizieren die Finanzämter die neu festgestellte statistische Nettokaltmiete mit dem Immobilienwert, der ab 2025 aus folgenden Kriterien gebildet wird:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Bei unbebauten Wohngrundstücken entfallen die Kriterien zum Gebäude – zusätzlich erlaubt die neue Grundsteuer C den Kommunen solche Grundstücke höher zu besteuern.
Das Sachwertverfahren wird in Zukunft nur noch bei Nichtwohngrundstücken zum Einsatz kommen. Es addiert die Werte von Boden, Gebäude und Außenanlage.
Was ist die Grundsteuermesszahl?
Die Grundstücksart und die Höhe des Einheitswertes bestimmen den zweiten Faktor: die Grundsteuermesszahl. Sie legt fest, welcher Teil des Einheitswertes steuerpflichtig ist. Hierfür gelten strenge Vorschriften aus dem Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
In den alten Bundesländern gelten folgende Staffelungen:
- Einfamilienhäuser bis 38.346,89 Euro: 2,6 Promille
- Einfamilienhäuser ab 38.346,89 Euro: 2,6 Promille für den unter 38.346,89 Euro liegenden Teil des Einheitswerts, 3,6 Promille für den darüberliegenden Teil
- Zweifamilienhäuser: 3,1 Promille
- anderes Wohneigentum: 3,5 Promille
- Land- und Forstwirtschaft: 6 Promille
Promille bezeichnet einen in Tausendstel ausgedrückten Bruchteil (1 Promille = 0,1 Prozent).
In den neuen Bundesländern gelten Grundsteuermesszahlen zwischen fünf und zehn Promille, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Alter des Gebäudes oder Einwohnerzahl der zuständigen Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Eigentümer die genaue Zahl bei der zuständigen Gemeinde erfragen. Grundsätzlich liegt die Grundsteuermesszahl im Osten aber deutlich höher als im Westen Deutschlands.
Grundsteuer-Reform: Das ändert sich bei der Grundsteuermesszahl
Da die Grundstückswerte der neuen Grundsteuer gegenüber den Werten aus den Jahren 1935 beziehungsweise 1964 erheblich steigen werden, wird im Gegenzug die Grundsteuermesszahl ab 2025 deutschlandweit einheitlich drastisch reduziert auf 1/10 des bisherigen Wertes: Das heißt beispielsweise von 2,6 Promille auf 0,26 Promille.
Was ist der Hebesatz?
Der dritte Berechnungsfaktor ist der sogenannte Hebesatz. Er ist ein individuell von Gemeinden festgelegter Wert, der letztlich die Steuerlast bestimmt. Es herrschen innerhalb Deutschlands starke regionale Unterschiede – vor allem zwischen Ballungszentren und ländlichen Gebieten.
Grundsteuer-Reform: Das ändert sich beim Hebesatz
Den Hebesatz bestimmen auch bei der Grundsteuer die Gemeinden. Durch ihn sollen die Kommunen Mehr- beziehungsweise Mindereinnahmen ausgleichen, denn die Einnahmen durch die Grundsteuer sollen nach der Reform insgesamt nicht steigen.
- Mehr erfahren: Welche Ziele die Bundesregierung mit der neuen Grundsteuer verfolgt, liest du hier auf dieser Seite
Wie hoch ist die jährliche Grundsteuer?
Die Höhe der jährlichen Grundsteuer ist sehr unterschiedlich, da der Gesetzgeber den Gemeinden über den Hebesatz relativ viel Gestaltungsspielraum bei der Berechnung der Grundsteuer lässt.
In allen Gemeinden gleich ist die Formel zur Berechnung der Grundsteuer:
Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer
Folgende Beispiele sollen verdeutlichen, wie hoch die Grundsteuer für verschiedene Gebäudetypen in einer Kommune ist:
Wie viel Grundsteuer kostet ein Einfamilienhaus pro Jahr?
In unserem Beispiel nehmen wir für ein Einfamilienhaus in Nürnberg einen Einheitswert von 35.000 Euro an. Daraus resultiert eine Steuermesszahl von 2,6 Promille. Der Hebesatz in Nürnberg beträgt 490 Prozent. Das ergibt folgende Rechnung:
35.000 x 0,0026 x 4,90 = 445,90 Euro Grundsteuer pro Jahr
Wie viel Grundsteuer kostet ein Mehrfamilienhaus pro Jahr?
Ein Mehrfamilienhaus in Nürnberg wird mit einem Einheitswert von 75.000 Euro bemessen. Die Steuermesszahl für ein solches Gebäude beträgt 3,5 Promille. Der Hebesatz für Nürnberg ist 490 Prozent. Für das Mehrfamilienhaus wird folgende Grundsteuer fällig:
75.000 x 0,0035 x 4,90 = 1.286,25 Euro Grundsteuer pro Jahr
Wie viel Grundsteuer kostet ein unbebautes Grundstück pro Jahr?
Für ein unbebautes, aber baureifes Grundstück in Nürnberg nehmen wir einen Einheitswert von 15.000 Euro an. Die Steuermesszahl ist hier bei 3,5 Promille festgesetzt – der Hebesatz bliebt bei 490 Prozent. Für dieses unbebaute Grundstück muss der Eigentümer also folgende Grundsteuer:
15.000 x 0,0035 x 4,90 = 227,25 Euro Grundsteuer pro Jahr
Wer muss ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen?
Wer ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Tendenzen lassen sich aber erkennen.
Tendenziell teurer wird es für:
- Bewohner von Großstädten, da sich in sowohl beliebten als auch teuren Gegenden wie Hamburg, München oder Stuttgart die tatsächlichen Immobilienpreise sehr stark von den aktuellen Einheitswerten unterscheiden. Bei einer Anpassung würde vermutlich der Einheitswert stark ansteigen. Tatsächlich könnten die Kommunen solch einen rapiden Anstieg abfangen, müssten dafür allerdings bereit sein auf Mehreinnahmen zu verzichten.
- Eigentümer von Einfamilienhäusern, da deren Grundstücke nach der Reform deutlich höher bewertet werden.
- Eigentümer unbebauter Grundstücke, da diese über die neue Grundsteuer C mit einem erhöhten Hebesatz besteuert werden können.
Wer muss ab 2025 weniger Grundsteuer zahlen?
Mit einer ab 2025 niedrigeren Grundsteuer können rechnen:
- Bewohner strukturschwacher Gebiete, wenn die Immobilien aufgrund von rückläufiger Nachfrage an Wert verloren haben, da sich der Einheitswert dieser Tatsache anpasst und sinkt. Allerdings könnten die Kommunen dann bei Bedarf ihre Hebesätze wieder erhöhen.
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, da nur das Grundstück besteuert wird, auf dem das Gebäude steht. Der Gesamtbetrag würde sich dann auf die einzelnen Bewohner oder Eigentümer verteilen.
Wird es nach der Grundsteuer-Reform für Mieter teurer?
Da die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt, kann sie der Vermieter über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Zahlt der Vermieter also ab 2025 mehr Grundsteuer, dann wird es vermutlich auch für die Mieter teurer. Im umgekehrten Fall kann es allerdings auch günstiger für Mieter werden.
Wann und wie oft muss die Grundsteuer gezahlt werden?
Die Grundsteuer wird einmal im Jahr fällig. Liegt die jährliche Grundsteuer über 30 Euro, müssen Grundstückseigentümer die Steuer nicht auf einmal zahlen. Die Eigentümer werden dann einmal pro Quartal – also alle drei Monate – aufgefordert, je ein Viertel des Grundsteuerbetrags zu entrichten. Fällig wird die Grundsteuer dann immer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres.
Wenn die jährliche Grundsteuer zwischen 15 und 30 Euro liegt, wird sie jeweils zur Hälfte am Stichtag im Februar und August fällig.
Liegt die Jahresgrundsteuer unter 15 Euro, kann sie einmal jährlich am 15. August gezahlt werden.
Wer muss die Grundsteuer zahlen?
In Deutschland muss jeder Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks die jährliche Grundsteuer zahlen. Zahlen muss die Grundsteuer immer derjenige, der zum 1. Januar eines Jahres Eigentümer war.
Ein Beispiel: Ein Haus wird im Juni verkauft und wechselt den Eigentümer. Trotzdem muss der alte Eigentümer noch die ausstehenden Grundsteuerraten im August und November zahlen. Der neue Eigentümer ist erst ab 1. Januar des Folgejahres verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen.
Häufig treffen aber Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag privatwirtschaftliche Regelungen, um die Steuerlast unter Berücksichtigung des Verkaufszeitpunktes aufzuteilen.
Wenn eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft wird, ändert sich weder die Höhe der Grundsteuer noch die Steuernummer – denn die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und somit immer an das Objekt gebunden und nicht an den Eigentümer. Ausnahme: Wenn nach einem Immobilienverkauf beispielsweise Wohneigentum geteilt wird, erhalten diese Objekte eigene Steuernummern. Außerdem wird die Höhe der Steuer für diese Objekte dann auch neu berechnet.
Welche Immobilien und Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit?
In manchen Fällen ist es möglich, sich komplett oder teilweise von der Grundsteuer befreien zu lassen. Das Grundsteuergesetz regelt genau, wer weniger Grundsteuer zahlen muss:
- Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses, denn die Kosten zum Erhalt oder Umbau dieser Häuser sind häufig besonders hoch.
- Vermieter, deren Wohnung beispielsweise nach einem Brand oder Wasserschaden leer steht und dadurch Mietausfälle entstehen.
- Wenn Mietpreisverfall in der Gemeinde herrscht oder es durch strukturelle Probleme der Region keine Nachfrage nach Wohnraum gibt.
Grundsätzlich gilt: Fallen die Mieterträge um 50 Prozent, mindert sich die Grundsteuer um ein Viertel, bei einem Totalausfall der Miete gibt es die Hälfte zurück (BFH, Az. II R 36/ 10). Betroffene müssen dafür bis zum 31. März des Folgejahres einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde oder dem zuständigen Finanzamt stellen.
Gänzlich von der Grundsteuer befreit sind beispielsweise Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen oder Bildungseinrichtungen.
Erhöht sich die Grundsteuer bei Änderungen am Grundbesitz?
Baut ein Eigentümer an sein Haus an, reißt er ein Gebäude ab oder teilt er sein Grundstück auf, muss er damit rechnen, dass sich die Grundsteuer ändert. Denn immer dann, wenn der Eigentümer Änderungen am Grundstück oder der Immobilie vornimmt, ändert sich der Wert des Grundbesitzes. Dann muss das Finanzamt einen neuen Einheitswert und, falls nötig, eine neue Grundsteuermesszahl festlegen.
Häufig ändert sich die Grundsteuer aber auch dann, wenn die Gemeinden ihre Haushaltskassen sanieren möchten – und daher den Hebesatz erhöhen.
Kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden?
Der Vermieter kann die Grundsteuer anteilig auf die Mieter umlegen, da sie zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?
Häufig wird die Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer verwechselt oder gleichgesetzt. Beides sind zwei verschiedene Steuerarten. Während die Grundsteuer den Besitz versteuert und jährlich gezahlt werden muss, wird die Grunderwerbsteuer nur ein einziges Mal fällig, und zwar nur dann, wenn ein neues Grundstück erworben wird.