Lesermeinungen:
Wer bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien einen Makler beauftragt, spart viel Zeit. Dieser Service kostet aber: Wir erklären, wer wann wie viel Maklerprovision zahlen muss.
Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar, das Immobilienmakler für ihre Tätigkeiten und Dienste verlangen dürfen. Die Provision muss nur nach erfolgreicher Vermittlung – also, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist, gezahlt werden. (BGB, § 652).
Beim Kaufimmobilien gilt seit 23. Dezember 2020 das Bestellerprinzip und die geteilte Maklerprovision:
Davor war die Zahlung der Maklerprovision frei verhandelbar, wurde aber in der Praxis oft komplett vom Käufer gezahlt – auch dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte.
Seit 23. Dezember 2020 gelten für den Kauf beziehungsweise Verkauf von Immobilien folgende Neuregelungen:
Das Gesetz gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Käufer ein Haus als Eigenheim erwirbt. Oder aber, wenn eine Immobilie zur privaten Vermietung erworben werden soll. Handelt der Käufer hingegen gewerblich oder es handelt sich beim Kauf um ein Mehrfamilienhaus, kann die Maklerprovision weiterhin frei verhandelt werden.
Mehr dazu liest du im Kapitel Wer zahlt die Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien?
Wie hoch die Maklerprovision sein darf, ist gesetzlich nicht genau festgelegt. Beim Immobilienverkauf gilt jedoch der Rahmen des Üblichen: Meist wird ein fester prozentualer Anteil des tatsächlichen Kaufpreises vereinbart, der zuzüglich Mehrwertsteuer je nach Bundesland und Region zwischen drei und rund sieben Prozent liegt.
An diesem vor Ort üblichen Prozentanteil sollte sich die Höhe der Maklerprovision auch orientieren. So urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Provision nicht rund elf Prozent des Kaufpreises betragen darf, wenn in der Region sieben Prozent gängig sind (BGH, Az.: I ZR 5/15).
Die folgende Übersicht orientiert sich an den marktüblichen Regelungen der Maklerprovision in den verschiedenen Bundesländern. Die geteilte Maklerprovision war beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen bereits vor dem 23. Dezember 2020 gängige Praxis. In den Bundesländern Hessen, Brandenburg, Berlin, Bremen und Hamburg war es dagegen vor diesem Stichtag üblich, dass der Käufer die Maklerprovision allein trug.
Bundesland | Maklerprovision gesamt(% des Kaufpreises, inkl. MwSt.) | ||
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 7,14% | ||
Bayern | 7,14% | ||
Berlin | 7,14% | ||
Brandenburg | 7,14% | ||
Bremen | 5,95% | ||
Hamburg | 6,25% | ||
Hessen | 5,95% | ||
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95% | ||
Niedersachsen* | 7,14% bzw. 4,76-5,95% | ||
Nordrhein-Westfalen | 7,14% | ||
Rheinland-Pfalz | 7,14% | ||
Saarland | 7,14% | ||
Sachsen-Anhalt | 7,14% | ||
Sachsen | 7,14% | ||
Schleswig-Holstein | 7,14% | ||
Thüringen | 7,14% |
*in Niedersachsen gibt es zwei unterschiedliche Modelle zu Provisionshöhe und Verteilung, je nach Region.
(Stand: Juni 2022
Pauschal lässt sich das nicht sagen, da es immer eine Entscheidung des jeweiligen Maklers ist. Ein Versuch schadet aber nicht. Der Rechtsexperte Lohmann sagt: „Vor Abschluss des Kaufvertrages kann die Provisionshöhe nachverhandelt werden.“ So können Käufer und Verkäufer mit dem Makler nochmals über die Provisionshöhe reden. Nach Abschluss des Kaufvertrages sei dies nicht mehr möglich, so Lohmann.
Beim Immobilienverkauf errechnen sich die Maklerkosten aus einem gewissen Prozentanteil der Maklerprovision. Ein Beispiel: Ein Haus wird für 600.000 Euro verkauft. Es ist eine Maklerprovision von 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer vereinbart, die Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen zahlen. Der Hausverkauf kostet also jeden 3,57 Prozent Maklerprovision.
Rechenbeispiel:
Kaufpreis x Prozentsatz der Maklerprovision = Höhe der Maklerprovision
600.000 x 0,0357 = 21.420 Euro Maklerprovision für jede Partei.
Für die Vermietung von Wohnraum gilt seit 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Beauftragt also der Vermieter den Makler mit der Vermittlung einer Wohnung, muss er ihn nach Abschluss eines Mietvertrages auch bezahlen. Reagiert ein Mieter auf ein Angebot des Immobilienmaklers, so muss er diesem dafür nichts zahlen. Dann darf der Vermieter die Maklercourtage auch nicht hinterher vom Mieter zurückfordern, oder anderweitig auf ihn umlegen.
Manche Mietinteressenten fürchten, dass Vermieter sich die Maklerprovision durch überhöhte Ablösezahlungen, zum Beispiel für eine alte Einbauküche, von ihnen zurückholen. Doch so einfach geht das nicht: Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) legt fest, dass „Entgeltvereinbarungen“ unwirksam sind, wenn sie in „auffälligem Missverhältnis zum Wert der Einrichtung“ stehen. Die Rechtsprechung nimmt ein krasses Missverhältnis an, wenn die Ablöse mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Wert des Einrichtungsgegenstandes liegt.
Makler gezahlt, aber nicht bestellt? Es gilt das Bestellerprinzip: Wer zu Unrecht eine Maklerprovision gezahlt hat, hat drei Jahre Zeit, die Provision wieder zurückfordern.
Die maximale Höhe der Maklergebühren ist für den Mieter klar begrenzt: Laut Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) darf sie nicht mehr als zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Der Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht in Berlin, Friedrich Wilhelm Lohmann ergänzt: „Wenn hingegen der Vermieter den Auftrag gibt, ist die Provisionshöhe prinzipiell frei verhandelbar.“ Der Mietinteressent zahlt in diesem Fall nichts.
Ein Beispiel: Eine Wohnung mit einer Monatskaltmiete von 580 Euro wird vermittelt. Die Maklerprovision beträgt zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (in der Regel 19 Prozent).
Rechenbeispiel:
2 Monatskaltmieten + 19 Prozent Mehrwertsteuer = Höhe der Maklerprovision
(580 Euro x 2) x 1,19 = 1.380,40 Euro Maklerprovision inklusive Mehrwertsteuer.
Egal wer der Auftraggeber des Maklers ist: Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn der Makler seinen Auftrag erfolgreich abgeschlossen hat – also wenn der Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag unter Dach und Fach ist (§ 652 BGB). Zudem muss die Tätigkeit des Maklers ursächlich für das Zustandekommen des Vertrages gewesen sein, damit er Provisionsforderungen stellen kann. Rechtsexperte Lohmann erklärt: „Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kaufinteressent über den Makler von dem Objekt erfährt, oder wenn die Vertragsverhandlungen über den Makler laufen.“ Auch wenn der Makler sein Wissen an den Käufer oder Verkäufer weitergebe, könne dies je nach Situation ausschlaggebend sein.
Findet der Auftraggeber jedoch selbst einen Käufer oder ein Haus, einen Mieter oder eine Wohnung, ohne dass der Immobilienmakler dazu beigetragen hat, wird er dadurch in der Regel nicht provisionspflichtig. Außer, der Käufer oder Verkäufer hat dem Makler einen qualifizierten Alleinauftrag erteilt. Denn bei dieser besonderen Art des Maklervertrages wird die Immobilie exklusiv vom Makler vermarktet und der Eigentümer darf gar nicht selbst nach Interessenten suchen.
Wichtig: Begeht der Makler einen gravierenden Fehler, kann das dazu führen, dass er seinen Provisionsanspruch verliert – trotz erfolgreicher Vermittlung. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Maklervertrag online in die Wege geleitet wird und der Auftraggeber keine Widerrufsbelehrung erhält.
Gerade bei Immobiliensuchenden wirft das Widerrufsrecht oft Fragen auf. Diese fünf Fakten zum Widerrufsrecht schaffen Klarheit.
Das kann unter Umständen der Fall sein. Ein Beispiel: Der Makler wurde nur für einen befristeten Zeitraum mit dem Verkauf eines Hauses beauftragt, während dieser Dauer kommt aber kein Kaufvertrag zustande. Nach Vertragsablauf meldet sich aber einer der von ihm vermittelten Interessenten doch wieder beim Immobilieneigentümer und es kommt zum Hauskauf. Dann hat der Makler dennoch Provisionsanspruch, denn der Kaufvertrag kam durch seine Vermittlung zustande.
Das heißt: Die Beendigung des Maklervertrages wirkt nur für die Zukunft. Sofern der Immobilienmakler während der Vertragsdauer seine Leistung erbracht hat, kann sich der Auftraggeber seiner Vergütungspflicht nicht entziehen. Der Vertragserfolg muss somit nicht zwingend während der Laufzeit des Maklervertrags eintreten (BGH NJW 66, 2008).
Wer einen Immobilienmakler beauftragt, kann sich die Kosten für die Provision in manchen Fällen zumindest zum Teil vom Fiskus zurückholen:
Bei Gewerbeimmobilien gibt es keine Vorgaben zur Höhe der Maklerprovision – weder bei Kauf noch bei Vermietung. Die neue Regelung, also das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wird bei der Regelung einer gewerblichen Maklercourtage nicht angewandt.
Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie ist es je nach Bundesland unterschiedlich, wer die Maklerprovision zahlt. In einigen Ländern wird die Provision üblicherweise je zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar und wird lediglich durch das Wucherverbot nach Bürgerlichem Gesetzbuch beschränkt (Paragraf 138 BGB). Ob Wucher vorliegt, wird am Verhältnis von vereinbarter und üblicher Provision beurteilt (BGH, Az.: IX ZR 121/99).
Wer hierbei die Maklerkosten trägt, hängt in der Regel stark vom Objekt, der Lage und dementsprechend der Nachfrage ab. Häufig zahlt der Vermieter die Provision, je höher die Nachfrage ist, desto mehr Möglichkeit bietet sich ihm jedoch, die Courtage zu teilen oder ganz auf den Mieter abzuwälzen. Vorteil für die Mieter: Sie können angefallene Maklerkosten steuerlich geltend machen.
Die Höhe der Maklerprovision wird meist nach der Laufzeit des Gewerbemietvertrages berechnet. So beträgt sie bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren zum Beispiel drei Monatsmieten und bei einer längeren Laufzeit vier Monatsmieten. Dabei berechnen manche Makler die Summe anhand der Bruttomonatsmiete, andere anhand der Nettomonatsmiete.
Andreas Steger09.06.2022SofieChristin am 18.08.2023 15:07
Hallo,
ich habe eine Besichtigung einer Immobilie mit einem Makler hinter mir. Zur Besichtigung teilte er mir mit, dass die Maklerprovision nicht wie üblich 3,57% (NRW) beträgt, sondern, dass er 4,95% von der Kaufsumme der Immobilie verlangt. Kann es sein, dass wir 1,38% mehr zahlen müssen?, weil der Verkäufer nur 2,19% zahlt? Ist das Rechtens, denn bekannt ist mir, dass beide Parteien (Käufer und Verkäufer ) jeweils 50% zu zahlen haben. Oder 2. Möglichkeit, da das Haus zu den vor 1 Jahr ausgeschriebenen Preis nie verkauft wurde, der Makler durch die Reduzierung so an seine Provision kommen will?
auf Kommentar antwortenDumpfbacke am 26.05.2023 05:50
Zahlt der Markler dann auch die Anzeige in z.B. Immowelt oder darf er dann dies zusätzlich zur Marklerprovision vetlangen
auf Kommentar antwortenrasim am 21.01.2023 12:30
Ich möchte auch fragen, wenn die Anzeige sagt, dass die Provision des Maklers 3,76% beträgt. Bedeutet das, dass ich als Käufer 1,88 % zahlen muss?
auf Kommentar antwortenRasim am 21.01.2023 12:27
Hallo . solche Situation. Wir suchten Häuser in der Nachbarschaft. Siehe Ankündigungen und Exposition. Nach einem halben Jahr kam zufällig durch einen Nachbarn zu einem Besitzer. Alle waren sich einig und entschieden sich für den Kauf. Nun stellte sich heraus, dass dieses Haus vor 6 Monaten von einem Makler verkauft wurde, der uns nur eine Ausstellung geschickt hat. Wir als Käufer hatten keine Verbindungen mehr zu diesem Makler. Hat dieser Makler nun nach dem Kauf und Verkauf das Recht, Provisionen von uns zu verlangen? nur für die Tatsache, dass er uns vor 6 Monaten eine Anzeige geschickt hat? Oder wen muss er verklagen?
auf Kommentar antwortenmanniSmile17. am 07.01.2023 11:00
Habe bei einem Makler eine Wohnung besichtigt
Nun möchte aber meine erwachsene Tochter diese kaufen. Fällt die Provision trotzdem an?
auf Kommentar antwortenDanneberg Immobilien am 08.12.2022 15:53
Hallo Franzi vom 9.10.22!
Hier sind mehrere Aspekte zu beachten: Hatten Sie Vorkenntnis von dem Verkaufswillen Ihres Vermieters, bevor der Makler in Erscheinung trat? Kann Ihnen der Makler nachweisen, dass er Sie auf Ihr Widerrufsrecht (bezüglich des Maklervertrages) aufmerksam gemacht hat? Kann der Makler nachweisen, daß Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben? Ich gehe davon aus, daß u.a. durch diesen Formfehler kein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist, und keine Provision verlangt werden kann.
auf Kommentar antwortenFranzi am 09.10.2022 22:59
Hallo :)
Mein Opa ist vor ein paar Monaten gestorben und die Vermieter seiner Wohnung (er hat dort zu Miete gewohnt) wollten die Wohnung dann verkaufen und hatten auch schon einen Makler damit beauftragt. Da ich sehr an der Wohnung hänge haben mein Freund und ich beschlossen die Wohnung zu kaufen. Einen maklervertrag mit dem Makler haben wir nie abgeschlossen. Auch haben wir ihm die Wohnung gezeigt und er hatte sie nie irgendwo online stellen müssen.
Jetzt meine Frage: müssen wir trotzdem die Hälfte der Makler Provision zahlen? Wir haben ihn nie beauftragt und auch nie einen maklervertrag unterschrieben aber jetzt eine Rechnung erhalten.
Vielen dank im Voraus und liebe Grüße
auf Kommentar antwortenBe ko am 07.10.2022 17:28
Hallo, ich möchte meine Wohnung verkaufen und wurde hierzu von diversen Maklern kontaktiert. Bisher hatte man mir gesagt das ich keine Provision zahlen müsste, solange die Makler mit Suchaufträgen arbeiten. Jetzt sagte mir eine Maklerin das dies falsch wäre und ich in jeden fall Provision zahlen muss, obwohl ich niemanden beauftragt habe.
auf Kommentar antwortenDanneberg Immobilien am 08.12.2022 15:32
Der Makler, der von Ihnen eine Provision haben möchte, muss nachweisen, dass er mit Ihnen vor Beginn seiner Vermittlungstätigkeit einen provisionspflichtigen Maklervertrag abgeschlossen hat. Sie müssen eventuell nachweisen, daß Sie einen solchen Maklervertrag abgelehnt haben. z.B. durch eine E-Mail-Nachricht an den Makler.
Gisoll am 16.08.2022 14:21
Ich habe einen Makler gebeten, mir einen Mieter für meine Eigentumswohnung zu vermitteln. Dies ist nach nur einem Besichtigungstermin erfolgreich geschehen. Der Makler schickt mir jetzt einen Mietvertrag mit der Bitte um Unterschrift. Für mich ist der Auftrag mit der Vermittlung erledigt und natürlich werde ich die Provision bezahlen. Muss ich akzeptieren, das der Makler weiter in dieser Angelegenheit tätig wird? Zum Beispiel durch den Mietvertrag ?
auf Kommentar antwortenJutta am 14.07.2022 16:15
Muss der Makler beim vorherigen Mieter die Nebenkostenabrechnung beim Auszug veranlassen, oder wer muss sich darum kümmern?
auf Kommentar antwortenSebastian K. am 14.09.2022 08:42
Dafür ist der Vermieter zuständig. Der Makler vermittelt nur und hat nichts mit der Verwaltung zu tun. Es sei denn es ist eine explizite Verwaltung.
B.Blum am 01.07.2022 13:31
Verkauf Immobilie: Für welchen Zeitraum bestellt man üblicherweise einen Makler? ist es nicht klug, den Vertrag dann z.B. auf zwei Monate zu befristen, so dass man ggf. einen weiteren beauftragt? Der Erste wird ja immernoch Anfragen erhalten?
auf Kommentar antwortenB.Blum am 11.07.2022 12:31
Danke für keine Antwort :-(
Danneberg Immobilien am 08.12.2022 16:12
Bei einer so kurzen Befristung hat der Makler keine Lust, eine ordentliche Leistung zu erbringen. Der nächste ist oftmals auch nicht besser motiviert. Ausser der Preis liegt ein ganzes Stück unter Marktpreisen. Dann geht das schnell weg. Im Gegenzug für eine Vertragslaufzeit von 3,6,oder mehr Monaten (hängt vom Objekt ab) hast Du die Möglichkeit, den Maklervertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Makler untätig ist. Immer gut ist ein offener Austausch mit dem Makler über diese Themen bei Abschluß des Maklervertrages.
OGB am 07.06.2022 12:00
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich will das Haus kaufen in dem meine Frau eine Praxis in NRW betreibt. den Makler hat der Eigentümer bestellt, der auch uns gegenüber in seinem Namen handelt. Wer muss jetzt beim Kauf den Makler bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Brümmer
auf Kommentar antwortenSebastian K. am 14.09.2022 08:45
Es zahlt, wer bestellt. Bei Kauf/Verkauf kann aber 50% der Provision aber auf die andere Partei abgewälzt werden
Natalia Berg am 04.04.2022 21:16
Hallo liebe Redaktion,
würden Sie mir bitte verraten wie es sich bei einem Mischgewerbe verhält. Es ist eine Kapitalanlage, alles vermietet. Es liegt in Niedersachsen. Ist es auch so, dass der Käufer dann nur die Provision zahlen muss. Oder wie ist da die Regel. Sie würden mir sehr helfen. Vielen Dank im Vorwege.
auf Kommentar antwortenGundula aus Peine am 11.10.2021 16:22
Hallo,beim Verkauf unserer Eigentumswohnung, mußten wir die komplette Maklercourtage zahlen,es war noch kurz vor dem neuen Gesetz 2020.Der Käufer unserer Wohnung hat sich nicht dazu bereit erklärt die Maklercourtage zu übernehmen. Ist das rechtens, können wir dagegen noch vorgehen auch wenn es schon 10 Monate her ist?Viele Grüße aus Peine
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 12.10.2021 12:18
Hallo Gundula aus Peine,
das Bestellerprinzip gilt seit 23. Dezember 2020. Seit diesem Tag darf der Auftraggeber maximal die Hälfte der Maklerprovision auf die andere Vertragspartei abwälzen. Rückwirkend ist das unseres Wissens nach nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Picco999 am 19.09.2021 20:57
Hallo,
Ich wollte 2020 das von mir seit 11 jahren gemietete Haus kaufen, leider kam mir die pandemie dazwischen. Jetzt möchte ich einen neuen Anlauf zum Erwerb des Hauses starten. Mein vermieter hat aber vor kurzem den verkauf an eine Bank vergeben. Die preisverhandlungen für ich aber immer noch mit meinem vermieter. Die Bank will aber beim Verkauf von mir ihre provision. Muss ich diese jetzt bezahlen ?
Über ein Einschätzung von ihnen würde ich mich freuen.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 20.09.2021 15:55
Das kommt auf die Vertragsart an: Bei einem einfachen Maklervertrag oder einem Makleralleinauftrag hat der Eigentümer stets auch die Möglichkeit, selbst einen Käufer zu finden und das Haus auch privat zu verkaufen. Anders bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag: Dann ist exklusiv nur der Makler, indem Fall die Bank, berechtigt, die Immobilie zu vermitteln. Findet der Verkäufer auch ohne ihn einen möglichen Interessenten, so muss er ihn an den Makler verweisen. Hält er sich nicht daran, hat der Makler einen Anspruch auf Schadenersatz.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
SY am 25.08.2021 06:51
Wir bauen 7 Doppelhaushälften und zwei Wohnungen, der Verkauf soll über einen Makler abgewickelt werden. Der Makler hat schon viele Objekte für uns vermarket und würde diesmal auf die Innenprovision/Prov. Verkäufer verzichtet. Lediglich die Marketingkosten würden wir als Verkäufer tragen. Von den Käufern sollen 3,57% berechnet werden. Ist das trotz der neuen Gesetzgebung möglich?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 26.08.2021 11:21
Hallo SY,
das ist in der Regel nicht möglich denn der Verkäufer muss mindestens 50 Prozent übernehmen, auch mehr. Nur der Käufer darf nicht mehr als 50 Prozent der Provision stemmen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
ML am 29.06.2021 22:24
Hallo, bei einem Hauskauf möchte ein Makler "Provision: 3 % zzgl. ges. MwSt.", dem soll ich zunächst zustimmen, um überhaupt eine Besichtigung vereinbaren zu können. Ist diese Berechnung rechtens? In Bayern sind für Käufer und Verkäufer 3,57 % üblich.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 30.06.2021 15:07
Hallo ML,
die Übersendung einer Widerrufsbelehrung und dem Exposé ist noch keine Dienstleistung, die ein Makler erbringen muss, um eine Provision zu erhalten. Die Maklercourtage ist erfolgsabhängig. Der Makler kann erst Geld verlangen, wenn Sie einen Vertrag unterschreiben. Das gilt natürlich nur vorbehaltlich individueller Vereinbarungen.
die immowelt Redaktion
NL am 21.06.2021 17:42
Ich muss aus meiner Wohnung vor Ablauf des Kündigungsverzichts ausziehen und soll 2,38 Monatskaltmieten an den Makler als Provision zahlen. Bezüglich der Begrenzung auf 2 Monatskaltmieten bei Beauftragung durch den Mieter finde ich im Gesetzestext lediglich § 3, Absatz 2 WoVermRG. Aus diesem erschließt sich für mich allerdings nicht, dass diese Begrenzung dann eintritt, wenn der Mieter den Makler beauftragt. Können Sie mir eventuell erklären, inwiefern in meinem Fall die Provision begrenzt ist?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 23.06.2021 15:09
Hallo NL,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Jantiena am 17.05.2021 15:25
Ich habe meine Wohnung in Niedersachsen verkauft. Der Makler verlangt die gleiche Provision von 4,76% vom Kaufer und Verkaufer. Im Prospekt stand 4,76% . Ich dachte man soll teilen . So ist dass neue Gesetz doch gemeint? Nicht um die Lohne des Maklers zu verdoppeln.
auf Kommentar antwortenredaktion.immowelt.de am 17.05.2021 16:03
Hallo Jantiena, das ist durchaus unüblich, jedoch gibt es kein Gesetz, das den Makler verbietet einen bestimmen Prozentsatz einzuhalten. Solange die 50/50-Reglung eingehalten ist, ist es okay. Den Rest entscheidet der Markt, also ob Verkäufer und Käufer bei der Summe mitgehen oder eben nicht.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Lotta am 03.05.2021 10:46
Darf der makler beim privaten verkauf von beiden parteien unterschiedliche Höhen der Provision vereinbaren?
Unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer einen Maklervertrag abgeschlossen hat darf der Makler mit dem Käufer eine andere Provision vereinbaren?
auf Kommentar antwortenredaktion.immowelt.de am 17.05.2021 16:05
Hallo Lotta,
der Verkäufer muss mindestens 50 Prozent übernehmen, auch mehr. Nur der Käufer darf nicht mehr als 50 Prozent der Provision stemmen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Johann am 24.04.2021 13:04
Hallo, ich habe zufällig einen Makler in der Stadt getroffen u ihm von meinem Mehrfamilienhausverkauf erzählt. Er meinte, er habe Kunden, die sofort mehr bezahlen, als ich denke. Er hat Bilder nur von den schönsten Zimmern gemacht u nach ca 3 Monaten hat es mir gereicht u ihm gesagt, er soll das Inserat rausnehmen, weil ich die Nase voll habe u jetzt nicht mehr verkaufe. Am gleichen Tag der Löschung rief er an u er habe nun Käufer, die sehr Liqid u interessiert sind. Nach Besichtigung sagten diese zu u eine Woche später wurde beim Notar alles besiegelt. Er steht im Notarvertrag als Vermittler. Ich sagte ihm vor Verkauf, dass der Verkäufer Maklergebührenfrei ist. Er sagte kein Wort darüber, dass beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses der Verkäufer Maklergebührenfrei u nur der Käufer zahlen muss. Das wusste ich von einem anderen Makler. 1 Woche nach Notarvertragsabschluss rief er an und meinte, dass ich ihm doch für seine aufopfernde Tätigkeit 10.000€ extra (unterm Tisch) zahlen soll. Ich lehnte dies ab u teilte ihm mit, dass sein Verhalten völlig unseriös ist. Er gibt aber mit seiner Forderung nicht nach! Was empfehlen Sie mir? Grüße
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 26.04.2021 08:28
Hallo Johann,
der Verkauf von Mehrfamilienhäusern unterliegt nicht der Provisionsteilung. Somit haben Sie Recht, der Verkäufer muss keine Provision entrichten. Es sei denn, vertraglich wurde es anders geregelt. In Ihrer Schilderung sagen Sie nichts zu dem, was denn im Vertrag steht. Sie haben den Vertrag ja offenbar zugesagt und nicht widerufen, oder? Wenn dort eine entsprechende Regelung von Ihnen unterzeichnet wurde, müssen sie natürlich der Regelung auch nachkommen. Allerdings nicht unterm Tisch, sondern so, dass die Provisionszahlung bei Makler nicht am Fiskus vorbei geht.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Amit am 21.04.2021 23:46
Hi,
I moved from different city and rented the apartment with help of real state broker whom I paid the fee in cash. I dont have any reciept as such to claim in my tax refund? what can be done here?
thank u,
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 22.04.2021 09:30
Hello Amit,
ask the real estate broker to issue you a subsequent confirmation of the payment.
Best regards
immowelt editorial
Marc Doe am 21.01.2021 18:17
Wenn ein Immobilienunternehmen eine Immobilie auf ihrer Website anbietet, Besichtigungstermine vergibt und Exposés verschickt, gibt es dann die Konstellation, dass der Interessent / Käufer die gesamte Provision von 7,14% zahlen muss? Also kann der Anbieter die Makler-Beauftragung auf den Käufer abwälzen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 22.01.2021 07:36
Hallo Marc,
aus gesetzlichen Gründen darf der Verkäufer - wenn er der Auftraggeber ist - maximal 50 % an den Käufer abwälzen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Valeria am 29.01.2021 22:47
Nein, kann er nicht komplett abwälzen. Jeder, Verkäufer und Käufer, zahlen jeweils zur Hälfte, d.h. Jeder zahlt in gleicher vertraglich geregelten prozentualen Höhe.
Lieben Gruß
Marc Doe am 30.01.2021 13:58
Der Kaufinteressenten-Makler-Auftrag, der dem Interessenten zur Unterschrift vorgelegt wurde, enthielt jedoch die volle Maklerprovision in Höhe von 7,14% zu Lasten des Käufers. Man kann also vorsichtig davon ausgehen, dass dieses Vorgehen nicht dem aktuellen Recht entspricht? Der Makler hat bis jetzt auf die Bitte dieses Vorgehen schriftlich zu begründen nicht reagiert.
Selin am 18.01.2021 14:16
Hallo,
ich habe vor 3 Monaten ein Einfamilienhaus mit einem Makler besucht. Damals hat das Haus uns sehr gefallen aber wir haben es teuer gefunden. Dwas war nur kurzen Besichtigungstermin. Und dann wird die Anzeige auf der Internetseite entfernt. Wir dachten, dass es verkauft wird.
Aber wir haben letzte Woche gesehen, dass dasselbe Haus von anderem Makler vertreten wird. Der Preis ist jetzt günstiger, den wir leisten können. Aber der neue Makler hat uns erzählt dass beim Hauskauf wir zu ihm und vorherigem Makler die Courtage bezahlen müssen, weil wir früher von vorherigem Makler das Haus besichtigt haben. Wir haben keine Verträge mit niemandem untergeschrieben.
Ich möchte fragen, dass es richtig ist?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 19.01.2021 15:07
Hallo Selim,
Sie haben vermutlich mit dem vorherigen Makler einer Vertrag via "Fernabsatzgesetz" geschlossen. Da reicht eine E-Mail, der Vertrag kam durch "schlüssiges Handeln", in dem Sie das Expose angefordert haben, zustande. Das war bis zu 23.12.2020 so üblich. Schauen Sie sich den Mailverkehr von damals genauer an, daraus können Sie auch erschließen, wann dieser Vertrag auslaufen wird.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
immowelt Redaktion am 19.01.2021 15:07
Hallo Selim,
Sie haben vermutlich mit dem vorherigen Makler einer Vertrag via "Fernabsatzgesetz" geschlossen. Da reicht eine E-Mail, der Vertrag kam durch "schlüssiges Handeln", in dem Sie das Expose angefordert haben, zustande. Das war bis zu 23.12.2020 so üblich. Schauen Sie sich den Mailverkehr von damals genauer an, daraus können Sie auch erschließen, wann dieser Vertrag auslaufen wird.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
unkemal am 27.12.2020 14:56
Hallo, konnte bisher kein Kommentar zu meiner Frage finde. Ist Provision anteilig fällig, wenn
ich als Verkäufer den Makler nicht beauftrage. Der Käufer bekommt durch den Makler die Vermittlung, wobei er aus meiner privaten Anzeige den Verkauf erfährt, also ohne Verkäufer Auftrag. Und der Verkauf käme zustande.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 30.12.2020 10:24
Hallo unkemal,
in dem Fall ist der Käufer der alleinige Auftraggeber des Maklers. Er kann, wie es auch der Verkäufer als alleiniger Auftraggeber machen könnte, der anderen Partei maximal die Hälfte der Provision überwälzen. Ob ein Verkäufer unter diesen Konditionen verkaufen will, ist dann die eigene Entscheidung.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Dunn am 15.12.2020 16:26
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Wohnung über einen Agenten besucht (ich habe keine Dokumente für ihn unterschrieben und er hat mir auch keine Dokumente gesendet oder gezeigt. Er hat mir nur eine gefälschte Apartmentadresse gesendet, nachdem ich dies über die Website verlangt hatte). Nach dem Besuch teilte mir der Agent mit, dass jemand die Wohnung zu einem höheren Preis gebucht habe. Der neue Preis war zu hoch für mich und ich sagte dem Agenten, dass ich nicht mehr interessiert sei. Später zog der Agent die Anzeige auf der Website zurück.
Danach stellte ich fest, dass der Eigentümer die Wohnung privat auf einer anderen Website beworben hatte (Schließlich weiß ich, dass der Eigentümer den Makler nicht zum Verkauf autorisiert hat. Der Makler ist ein Nachbar des Eigentümers und hält seine Schlüssel, weil der Eigentümer umgezogen ist eine andere Stadt). Ich habe den Eigentümer direkt kontaktiert und den Kaufvertrag ohne die Hilfe des Agenten unterschrieben (der Agent hat auch nach meiner Kündigung keine Hilfe in Anspruch genommen).
Hat der Makler noch Anspruch auf seine Maklerprovision, weil er mich zum ersten Mal besucht hat?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und viele Grüße
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 16.12.2020 08:21
Hallo Dunn,
das ist eine sehr difuse Situation, die Sie da beschreiben. Wenn der Makler vom Eigentümer beauftragt wurde, die Immobilie zu vermitteln, dann dürfte da auch keine Provision fällig werden, auch wenn der Makler die Schlüssel zur Wohnung hat. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Fachanwalt oder einem Eigentümerverband rechtlich beraten lassen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Cora Richter am 01.12.2020 17:37
Seit einiger Zeit bewohne ich als Mieterin eine Eigentumswohnung. Mit dem Vermieter war ich im Gespräch, dass ich nach Einleben mich entscheide , ob ich die Wohnung kaufe. Wegen Corona hat sich vieles verzögert wie Möbellieferung/ - aufstellung. Plötzlich heißt es von der Tochter des Vermieters, der Vater sei unter ihre Betreuung gestellt, sie wolle die Wohnung verkaufen und mit einem Makler Besichtigungen durchführen. Ist das mir versprochene Vorkaufsrecht nun außer Kraft, und ich muss auch noch den Makler bezahlen, wenn ich die Wohnung kaufen will, obwohl der Makler ja bei einem Kauf durch mich keine Arbeit hat ?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 04.12.2020 14:09
Hallo Cora Richter,
ob Sie ein Vorkaufsrecht haben, kommt stark darauf an, ob dies nachweisbar ist, beispielsweise durch einen notariell beurkundeten Vertrag oder einem Eintrag im Grundbuch. Wenn der Eigentümer dies nur mündlich zugesagt hat, ist das Vorkaufsrecht nicht wirksam zustandegekommen. Ob Sie einen Makler bezahlen müssen, hängt unter anderem auch vom Maklervertrag der Verkäuferin ab. Wenn dieser ihr die Freiheit lässt, auch ohne sein zu tun selbstständig nach Käufern zu suchen, dann kann das ohne Makler abgewickelt werden. Es gibt aber auch Verträge, da muss die Verkäuferin ihren Kontakt an den Makler weiterleiten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Für eine rechtssichere Antwort wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Sissy_ST am 22.08.2020 15:59
Hallo,
ich habe über Freunde von einem zum Verkauf stehen Grundstück erfahren. Letztenendes hat die Eigentümerin eine Maklerin engagiert. Trotzdem läuft alles weiter über die Eigentümerin, da ich sie privat kenne. Sowohl Preisverhandlung als auch Besichtigung. Lediglich einen Grundbuchauszug und ein Exposé habe ich mal von der Maklerin erhalten.
Wenn ich nun auch weiterhin alles nur mit der Eigentümerin kläre, muss ich dann die Maklerprovision zahlen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 24.08.2020 08:27
Hallo Sissy_ST,
das kommt u.a. darauf an, welche Art Maklervertrag die Eigentümerin abgeschlossen hat. Denn es gibt Maklerverträge, da darf der Eigentümer selbst nebenher noch nach Interessenten suchen und auch mit ihnen verhandeln. Es gibt jedoch auch Verträge, da ist der Eigentümer verpflichtet, die Interessenten an den Makler weiterzuleiten. Nun haben Sie bereits Dienstleistungen durch die Maklerin erhalten, was die Pflicht, Provision zahlen zu müssen wahrscheinlicher macht. Abschließend können wir das jedoch nicht beurteilen. Zudem bitten wir um Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Für eine rechtssichere Antwort wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder einen Eigentümerverband wie Haus & Grund.
Beste Grüße
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