Was Makler beim Bestellerprinzip beachten sollten
Nach wie vor lässt das Bestellerprinzip verschiedene Provisionsmodelle zu. Beispielsweise ist es möglich, dass bei einer Immobilienvermittlung sowohl Mieter als auch Vermieter provisionspflichtig werden. Und zwar in dem Fall, dass ein Makler einen Suchauftrag für eine Mietwohnung erhält und dann bei einem anderen Makler ein passendes Objekt findet. Kommt es daraufhin zur Unterzeichnung eines Mietvertrags, können beide Makler jeweils von ihrem Auftraggeber Provision verlangen – es handelt sich um ein Gemeinschaftsgeschäft.
Zielgruppe Mieter
Durch das Bestellerprinzip haben Makler die Chance, sich stärker auf eine bestimmte Zielgruppe zu spezialisieren. Das kann einerseits der Mieter sein – Makler, die als reine Suchmakler arbeiten, nehmen in diesem Fall nur Aufträge von Mietinteressenten an, haben selbst aber keinerlei Mietwohnungen im Angebot. Sie können dann bei Wohnungsunternehmen oder Hausverwaltern gezielt nach Mietwohnungen für ihre Interessenten suchen.
Zielgruppe Eigentümer
Wer als Makler dagegen darauf setzen möchte, seine Provision hauptsächlich vom Vermieter zu bekommen, muss sich als Zielgruppe auf Wohnungseigentümer spezialisieren. Dabei sind beispielsweise verschiedene Komplettpakete denkbar, die Leistungen wie die Beschaffung fehlender Unterlagen enthalten – beispielsweise den Energieausweis. Ebenfalls möglich ist zum Beispiel eine Neuvermietungsgarantie: Kündigt ein vermittelter Mieter innerhalb einer bestimmten Zeit, sucht der Makler kostenlos einen neuen.
Wichtig dabei ist vor allem, dass der Vermieter den Nutzen eines guten Maklers erkennt. Makler sollten ihre Leistungen daher detailliert beschreiben und transparent machen, welche Leistungen sie erbringen.
Vorsicht Bußgeld!
Wer das Bestellerprinzip missachtet und vom Mieter eine Provision verlangt, obwohl dieser nicht der Auftraggeber ist, riskiert ein Bußgeld in einer Höhe bis zu 25.000 Euro.