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Mieter sollen oft eine Mieterselbstauskunft ausfüllen, um dem potenziellen Vermieter Informationen über seine Person zu geben. In diesem Ratgeber erfährst du, wann du eine Mieterselbstauskunft brauchst, was drinstehen muss und was du verschweigen kannst. Mit Muster zum Download.

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Mieterselbstauskunft

Diese Mieterselbstauskunft können Mieter ausgefüllt ihrem Vermieter übergeben.

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Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das von Vermietern verwendet wird, um Informationen von potenziellen Mietern zu sammeln. Es dient dazu, den Vermieter über die Bonität und Zuverlässigkeit des Mieters zu informieren und so eine fundierte Entscheidung über die Vermietung der Wohnung zu treffen.

In der Regel enthält eine Mieterselbstauskunft folgende Angaben:

  • Informationen zu deinen persönlichen Daten
  • Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis
  • Familienstand
  • Wohnsituation
  • Namen deines etwaigen Vorvermieters
  • Angaben zu Haustieren
  • Angaben zu deiner finanziellen Situation
  • Nicht alle Angaben darf der potenzielle Vermieter sofort erfragen.  Er muss eine strenge Reihenfolge einhalten.

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Mieter sind nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen. Doch wird derjenige, der auf die Angaben verzichtet wohl das Nachsehen gegenüber anderen Interessenten haben. Deswegen füllen in der Praxis die meisten Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft aus. Eine sorgfältig ausgefüllte Mieterselbstauskunft kann einem potenziellen Mieter dabei helfen, seine Chancen auf eine Wohnung zu erhöhen. Es ist daher empfehlenswert, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Doch sind dem Vermieter beim Informationeneinholen auch Grenzen gesetzt.

Wann braucht man eine Mieterselbstauskunft

In der Regel fordern Vermieter eine Mieterselbstauskunft, wenn sich der Mieter sich um eine Mietwohnung bewirbt. Mieter bringen sie also bestenfalls ausgedruckt bei der Besichtigung mit und übergeben sie bei Interesse an der Wohnung nach der Besichtigung an den Vermieter. In einigen Fällen kann es auch sein, dass der Vermieter oder die Vermietungsgesellschaft die Mietselbstauskunft per E-Mail oder online zur Verfügung stellt und dich auffordert, sie ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Es ist ratsam, die Mietselbstauskunft sorgfältig und vollständig auszufüllen, da dies den Vermieter oder die Vermietungsgesellschaft bei der Entscheidung für oder gegen dich als Mieter beeinflussen kann.

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Mieterselbstauskunft

Diese Mieterselbstauskunft können Mieter ausgefüllt ihrem Vermieter übergeben. Die PDF ist völlig kostenfrei.

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Wer füllt die Mieterselbstauskunft aus?

Für die Mieterselbstauskunft ist der potenzielle Mieter verantwortlich, er füllt die Mieterselbstauskunft aus. Es ist wichtig, dass alle Angaben – bis auf einige Ausnahmen – wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden, da falsche Angaben eine Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen können.

Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?

Der Vermieter oder auch der Makler darf nur die Informationen verlangen, die für die Entscheidung über die Vermietung der Wohnung relevant sind. Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt das Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Der Vermieter beziehungsweise Makler darf also nur Informationen einholen, die dem Zweck der Vermietung dienen. Dazu gehören insbesondere

  • die finanzielle Situation des zukünftigen Mieters
  • die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen werden
  • ob Haustiere gehalten werden
  • Informationen zu früheren Wohnorten und gegebenenfalls Vermietern

Der Vermieter darf jedoch keine Fragen stellen, die gegen den Datenschutz verstoßen oder diskriminierend sind. Zum Beispiel darf der Vermieter nicht nach der Religionszugehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder dem Familienstand fragen.

Selbstauskunft für Mieter: Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?

Der Vermieter prüft in der Regel die Bonität des zukünftigen Mieters. Dazu gehören in erster Linie die Einkommensnachweise und die Schufa-Auskunft. Auch Vorstrafen können für den Vermieter relevant sein. Doch kommt es auch auf den Zeitpunkt an. Denn der Vermieter darf in verschiedenen Phasen der Vertragsanbahnung jeweils unterschiedliche Fragen stellen:

Phasen der Vertragsanbahnung

  1. Wohnungsbesichtigung
  2. Vertragsanbahnung
  3. Vertragsabschluss

1. Fragen bei der Wohnungsbesichtigung

Vermieter und Immobilienmakler dürfen vor oder während des Besichtigungstermins nur wenige Informationen erfragen. Dazu gehören:

  • allgemeine Daten zur Identifikation des Interessenten. Hierzu zählen: Name, Vorname und Anschrift (durch Personalausweis) sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, um in Kontakt mit dem Interessenten treten zu können.
  • Bei durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen: Angaben aus dem Wohnungsberechtigungsschein.
Achtung

Eine Ausweiskopie anzufertigen ist laut Datenschutzkonferenz unzulässig.

2. Fragen bei der Vertragsanbahnung

Vermieter oder Makler dürfen weitere Auskünfte erlangen, sobald ein Mietinteresset nach der Wohnungsbesichtigung erklärt, diese anmieten zu wollen.

Dazu gehören:

  • die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
  • die Information, ob es sich bei diesen um Kinder und/oder Erwachsene handelt
  • die Frage, ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde
  • Angaben darüber, ob ein Räumungstitel wegen Mietrückständen vorliegt. Nach vorherschender Meinung der Juristen muss der Mietinteressent dies allerdings nur dann angeben, wenn eine frühere Räumungsklage nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.
  • die Frage nach dem Beruf und dem derzeitigen Arbeitgeber des Mietinteressenten. Achtung: Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses geht den Vermieter hingegen nichts an.
  • die Frage nach den Einkommensverhältnissen des Interessenten: Hier darf aber nur nach Nettoeinkommen und dem Betrag, der nach Abzug der laufenden monatlichen Kosten für die Miete zur Verfügung steht, gefragt werden. Hier würde es aber auch reichen, wenn Mietinteressenten einen bestimmten Betrag nennt, den er überschreitet. Aber: Wird die Miete von der Bundesagentur für Arbeit oder einer anderen öffentlichen Stelle übernommen und der Vermieter bekommt die Miete direkt von dieser, so darf er nicht nach Einkommensverhältnissen fragen.
  • Fragen zur beabsichtigten Haustierhaltung sind in einem engen Rahmen ebenfalls zulässig:
Achtung

Fragen nach dem Haustier

Fragen zu einer beabsichtigten Haustierhaltung muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten.

Laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz gilt das aber nur, wenn die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt und daher nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist. Das gilt bei großen Tieren, die unter Umständen Nachbarn stören könnten. Für Kleintiere gilt das nicht – für Hamster oder Kaninchen dürfen Mietinteressenten also lügen.

Lies hier, welche Haustiere Vermieter verbieten dürfen und welche nicht.

3. Fragen beim Vertragsabschluss

Hat sich der Vermieter für einen Mietinteressenten entschieden, darf er oder der von ihm beauftragte Makler vor Vertragsabschluss noch folgende Details erfragen:

  • Nachweise zu den Einkommensverhältnissen, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, einen Kontoauszug oder einen Einkommenssteuerbescheid in Kopie – jeweils natürlich unter Schwärzung der nicht erforderlichen Angaben.
  • die Bonitätsauskunft des Mietinteressenten
  • Auch Bank- oder Kontodaten darf der Vermieter erst zu diesem Zeitpunkt erfragen – er benötigt sie, um zum Beispiel später Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen an den Mieter auszuzahlen.

Was kann der Vermieter dem Schufa-Eintrag entnehmen?

Wenn der Vermieter bei der Schufa eine Bonitätsprüfung beauftragt, kann er auch Informationen über die Kreditwürdigkeit des Mieters erhalten. Dazu zählen:

  • zur Zahlungshistorie
  • zu laufenden Krediten
  • zu etwaigen Schulden

Dabei darf der Vermieter jedoch nicht alle Informationen einsehen, sondern nur solche, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Mieters relevant sind.

Zu den relevanten Informationen gehören beispielsweise:

  1. Zahlungshistorie: Informationen darüber, ob der Mieter seine Rechnungen und Mieten pünktlich bezahlt hat oder ob es zu Zahlungsrückständen gekommen ist.
  2. Schulden und Kredite: Informationen über laufende Kredite, Schulden und Verbindlichkeiten des Mieters können Aufschluss darüber geben, ob der Mieter in der Lage ist, die Miete zu bezahlen.
  3. Einkommen und Beschäftigungsverhältnis: Informationen über das Einkommen des Mieters und sein Beschäftigungsverhältnis können dem Vermieter helfen, einzuschätzen, ob der Mieter langfristig in der Lage sein wird, die Miete zu bezahlen.
  4. Wohnhistorie: Informationen über die bisherigen Mietverhältnisse des Mieters können ein Hinweis sein, ob er in der Vergangenheit die Miete pünktlich bezahlt wurde und ein verantwortungsvoller Mieter war.
  5. Negative Einträge in der Schufa: Wenn der Vermieter eine Bonitätsprüfung bei der Schufa durchführt, können negative Einträge wie Zahlungsverzögerungen oder Inkassoforderungen ein Hinweis auf eine schlechte Zahlungsmoral des Mieters sein.

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Generell sind Fragen unzulässig, die in den schutzwürdigen Bereich der Privatsphäre des Mietinteressenten eingreifen, zum Beispiel zur Familienplanung.

Unzulässige Fragen:

  • zu Vorstrafen
  • zur sexuellen Orientierung
  • zu Mitgliedschaft in Vereinen, Gewerkschaften oder Parteien
  • zur politischen Gesinnung
  • zur Religion
  • zur ethnischen Herkunft oder zur Nationalität
  • zu Hobbys
  • ob der Mieter raucht
  • nach Krankheiten
  • nach Angaben des Vorvermieters
  • nach bestehender Schwangerschaft, Heiratsplänen oder Familienplanung

Nach Ansicht von Datenschützern ist auch die Frage nach dem Familienstand, die in vielen Mieterselbstauskünften enthalten ist, unzulässig. Wird der Ehepartner nicht Mietvertragspartei, so besteht keine gesamtschuldnerische Haftung. Die Auskunft zum Familienstand ist demzufolge für den Vermieter nicht von wirtschaftlichem Interesse. Wird hingegen der Ehepartner Vertragspartei, so greift ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung, unabhängig vom Familienstand.

Achtung

Stellt ein Makler oder Vermieter unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Bußgeld zur Folge haben – „der allgemeine Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 20 Millionen Euro, ist aber stark vom Einzelfall abhängig“, betont Alexander Filip, Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Was bringt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei der Wohnungssuche?

Damit sich Mieter bei der Wohnungsbewerbung einen weiteren einen Vorteil verschaffen kann, kann dem potenziellen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorgelegt werden. In diesem Dokument bestätigt der aktuelle Vermieter, dass es keine offenen Mietforderungen gibt und die Miete immer anstandslos gezahlt wurde.

Diese Angaben müssen in die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung:

  • Anschrift, Telefonnummer des Vermieter oder Hausverwaltung
  • Mietzeitraum
  • Die Aussage mit Unterschrift des Vermieters, dass keine Mietzahlungen mehr offen sind.

Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen (BGH, Az. VIII ZR 238/08.) Als Aufwandsentschädigung darf er bis zu 50 Euro verlangen.

+ Alles weitere zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung findest du hier.

Was müssen Mieter auch ohne Selbstauskunft dem Vermieter sagen?

Je nach Einzelfall müssen Mieter von sich aus Informationen an den Vermieter weitergeben, selbst wenn sie nicht gefragt wurden. Das ist dann der Fall, wenn ein Schweigen sonst den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt – mit der Folge, dass der Mietvertrag vom Vermieter angefochten werden kann oder er gar unwirksam ist (§§ 123, 124 BGB). Zum Beispiel besteht meist eine Aufklärungspflicht, wenn der Mieter arbeitslos ist und sich die Miete eigentlich gar nicht leisten kann oder gegen ihn derzeit ein Insolvenzverfahren läuft.

Welche Folgen haben Falschangaben in der Mieterselbstauskunft?

Lügt ein Mietinteressent bei Fragen, die er wahrheitsgemäß beantworten muss, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen – im Einzelfall bis hin zur fristlosen Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter in der Mieterselbstauskunft bewusst eine viel bessere als die tatsächliche finanzielle Situation vortäuscht.

Link-Tipp

Neben der Mieterselbstauskunft ist die Bonitätsprüfung ein gutes Mittel für Vermieter, herauszufinden, an wen sie ihre Wohnung vermieten.

Erfahre hier, was die Bonitätsprüfung verrät und wie der Score-Wert zustande kommt.

Muster einer Mieterselbstauskunft

Bei Interesse an der Wohnung

Mietobjekt: Ich bin / Wir sind an der Anmietung folgender Räumlichkeiten interessiert: Straße und Hausnummer (Zimmer / Etage): PLZ, Ort: 

Mietbeginn:
Gesamtmiete:

Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile/n ich/wir dem Vermieter nachfolgende Informationen zum Zweck einer möglichen Anmietung des o.g. Mietobjektes:

Mietinteressent/in und weitere Mietinteressent/innen:
Name:
Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Geburtsdatum und -ort:
Telefon:
E-Mail-Adresse: 
Beruf :
Nettoeinkommen / Monat in Euro:
Arbeitgeber (aktuell:)
Firma/Name:
in ungekündigtem Anstellungsverhältnis: Ja / Nein

Weitere Mitbewohner

Außer mir/uns sollen noch weitere Personen das Mietobjekt beziehen:
Vorname:
Name:
Anschrift:
Geboren am:
Verhältnis zum Vermieter:

Die Wohnung wird für Personen benötigt. Die Liste der weiteren Mitbewohner ist vollständig. Die Gründung einer Wohngemeinschaft ist nicht beabsichtigt. Es besteht keinerlei Absicht, das Mietobjekt gewerblich zu nutzen.

Ich/Wir habe/n folgende Haustiere:

Ich versichere: Über meine/unsere bisherigen Wohnräume war/ist in den letzten 5 Jahren kein Räumungstitel wegen Mietrückständen anhängig.
Gegen mich/uns läuft kein Mietforderungsverfahren. Gegen mich/uns läuft keine Lohn- bzw. Gehaltspfändung. Ich/Wir habe/n weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, noch ist ein solches Verfahren anhängig. 

Über mein/unser Vermögen wurde in den letzten 5 Jahren kein Konkurs- oder Vergleichsverfahren bzw. Insolvenzverfahren eröffnet und die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde auch nicht mangels Masse abgewiesen.

Solche Verfahren sind derzeit auch nicht anhängig. Ich erkläre/Wir erklären, alle mietvertraglich zu übernehmenden Verpflichtungen leisten zu können, insbesondere die Zahlung von Kaution, Miete und Betriebskosten.

Ich versichere/Wir versichern mit meiner/unserer Unterschrift, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Falsche Angaben stellen einen Vertrauensbruch dar und berechtigen den Vermieter, den Mietvertrag anzufechten und gegebenenfalls sofort fristlos zu kündigen.

Ort, Datum und Unterschrift Mietinteressent/in 
Ort, Datum und Unterschrift 2. Mietinteressent/in

Muster bei Vertragsabschluss

Nach Zusage der Wohnung

Mietobjekt:

Straße und Hausnummer (Zimmer / Etage):

PLZ, Ort:

Mietbeginn:

Gesamtmiete:

Vertragspartner/in:

Weitere Vertragspartner/innen:
Name:
Vorname:

Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail-Adresse:

Anlagen

• Einkommensnachweis

• Bonitätsnachweis

Haftungsausschuss

Diese Dokumente sind unverbindliche Vorlagen. Es besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. SIe ersetzten nicht eine individuelle rechtsanwaltliche Beratung. Die Verwendung liegt in der Verantwortung des Lesers. Alle Rechte, auch der auszugsweisen Vervielfältigung, liegt bei der AVIV Germany GmbH.

Kilian Treß07.03.2023

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37 Kommentare

Knut Kahnt am 06.03.2024 10:34

...und noch ein Wort an alle Mieter: Es sind nur die "schwarzen Schafe", "Mietnomaden", Zahlungsunwillige, die dauerhaft das Mietverhältnis zum Nachteil aller Mieter stören. Wenn jemand vorsätzlich seine Miete über einen langen Zeitraum grundlos nicht zahlt, so muß der Vermieter für alle Kosten, auch Nebenkosten des zahlungsunwilligen Mieters, wie Wasser, Heizung, etc. aufkommen. Er ist schließlich verantwortlich, daß den übrigen Mietern nicht das Wasser abgedreht wird, weil einer nicht zahlt. Und so zahlt der Vermieter drauf. Und die nächste Mieterhöhung betrifft dann alle anderen, netten, zahlungswilligen Mieter gleichermaßen, bloß weil ein Mieter sich bewußt quer stellt. Und ja, es gibt auch unter den Vermietern viele Halsabschneider, denen die Mieter völlig egal sind, die Ihre Immobilien vernachlässigen oder "entwohnen" für Luxussanierung, aber auch das ist nicht die Mehrheit der Vermieter.

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Knut Kahnt am 05.03.2024 09:45

.. nur noch flg. Hinweis an alle Vermieter: lassen Sie ich die berufliche Qualifikation durch vorgelegte Urkunden/ Abschlußzeugnisse belegen. Ich hatte eine Hilfsarbeiter/Bauhelfer als Mieter, der sich in seiner Selbstauskunft als "Fliesenleger" ausgegeben hat. Meine Klage wegen Falschaussage in der Selbstauskunft wurde abgewiesen. Deshalb immer zusätzlich eigene Zeugen auf der Vermieterseite und alle schriftl. Angaben belegen lassen!

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Troglio72 am 04.03.2024 14:41

Moin Immowelt-Team,

bei Eurer Mieterselbstauskunft geht es um die Personen, die einziehen wollen. Dann kommt noch ein Feld für `weitere Mitbewohner`. In welchem Verhältnis sollen diese Personen zum VERMIETER stehen?

auf Kommentar antworten

in domum am 10.05.2023 11:38

Anstatt sich auf die Geldesfrage so sehr zu "fixieren", die durchaus wichtig ist, sollte es möglich sein, dass jeder, das Recht gegeben wird, ein angemessener Wohnraum anzumieten. Zuletzt gab es von Gesetzgeber einen Beschluss, in dem Altbauhäuser, also wohlgemerkt Bauten, die aus Vorkriegszeiten entstanden sind, wurden „am Tisch“ besser vereinbart und neu bewertet, als sie tatsächlich sind. Das ist schon kriminell. Und außerdem gibt es Menschen die keinen super Boni haben, aber trotzdem ehrbare Bürger sind. Die Vermieter haben ja noch die Kaution in der Tasche und auch sollen sie Ihre Pflichten erfüllen!

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Peter Schulze am 08.03.2023 11:00

Vermieter darf nicht nach dem Rauchverhalten fragen? Wenn in einer Wohnung jahrelang stark geraucht wurde, muss man den Innenputz entfernen. Nur neu tapezieren hilft nicht.

auf Kommentar antworten

Ihr habt wirklich ein Problem am 07.03.2023 03:02

"Wann Mieter lügen dürfen."

Ich werte diese Aussage schon als Anstiftung! Soll etwa so ein Neues Mietverhältnis aussehen? Von Anfang an den Vermieter über den Tisch ziehen, belügen? Ist es nicht der Mieter der sich seine eigene Existenz zusammenlügt und damit anderen von Anfang an nur Schaden zufügt? Und solche Handlungen sollen auch noch geschützt werden? Es gibt keine Rechtfertigung dafür anderen bewusst Schaden zuzufügen. Wenn es dabei noch um Geld geht "... Ja Ja ich verdiene ja so und soviel und kann mit die Wohnung leisten alles kein Problem..." dann wird aus der Lüge ein Betrug.

auf Kommentar antworten

Ingrid am 15.01.2024 13:02

Es gibt auch Menschen, die aus einer alten Selbstständigkeit Schulden abtragen und trotzdem die Miete immer pünktlich zahlen, seit 16 Jahren.


Stefan13 am 11.03.2023 13:13

Ja, genauso ist es!


Stefan13 am 11.03.2023 13:27

Ich stimme dem vollkommen zu.


immowelt Redaktion am 13.03.2023 07:40

Hallo,

wir bedauern, dass Sie unsere Überschrift als Anstiftung zum Lügen wahrgenommen haben. Dies war keineswegs von uns gewollt. Auch die von Ihnen beschriebene Situation ist keine der Möglichkeiten, wo Mieter lügen dürfen. Denn das dürfen Sie nur dann, wenn der Vermieter die Frage eigentlich gar nicht hätte stellen dürfen, beispielsweise wenn es um die sexuellen Vorlieben geht oder die Religionsangehörigkeit geht. Lügt der Interessent hierbei, um sich die Chance auf die Wohnung zu wahren, kann er dafür im Nachhinein nicht bestraft werden.

Wir haben die Überschrift im Turnuns unser regelmäßigen Überarbeitungen angepasst, um das Missverständnis aus der Welt zu räumen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion


empe am 05.03.2024 11:48

Genau , aber deshalb überlegen sich ja viele Eigentümer , ob sie überhaupt noch vermieten wollen , weil es wg. so klugen Gerichten immer mehr ganz schlaue , schwarze Schafe gibt.


Harald am 12.04.2023 13:56

Gerade was das Finanzielle betrifft dürfen angehende Mieter nicht lügen.

titus1966 am 06.03.2023 17:45

Interessiert mich bei der Vermietung nicht. Möchte vorher wissen, mit wem ich es zu tun habe.

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CASA DIMEN am 08.03.2023 13:46

In Hamburg haben wir mietinteressenten die noch nicht mal eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen können und dann gehts weiter mit call me K. Bei Nachfrage des wirklichen Namens kommt gleich ah sie haben was gegen Ausländer! NEIN haben wir nicht,aber wir haben etwas gegen Betrug


Harald am 12.04.2023 14:03

Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die DSGVO geht laut meinen Recherchen bis zu 2 Mio. Euro. Ich würde das also nicht auf die leichte Schulter nehmen. Unzulässig sind im Übrigen meist nur Fragen wie nach Sexualität, Schwangerschaft, Religion ... während Fragen die das Mietverhältnis betreffen - insbesondere nach dem Einkommen, Schulden ... durchaus erlaubt sind.

Hilla Meißner-Hand am 06.03.2023 14:18

Die deutschen Gesetzte machen es den Mietern sehr leicht, die Miete nicht zu bezahlen und große Schäden anzurichten. Meine Eltern haben an zwei Deutsche Mieter vermietet. Sie bekamen keine Miete.

Sie mussten sogar Strom, Wasser und die Heizung zur Verfügung stellen. Da meine Eltern von der Miete eine kleine Rente hatten, waren sie auf die Miete angewiesen. Selbst vor Gericht haben sie K

kein Recht bekommen, weil die Mieter nicht genügend Einkünfte hatten und ein Mieter hat zwar das Geld vom Sozialamt bekommen, allerdings hat er die Miete nicht abgegeben. Anwalt und Gerichtskosten haben sie auch noch bezahlen müssen. Durch all diesen Ärger und Ängste ist meine Mutter sehr schwer geworden. Irgendwann sind die Mieter dann ausgezogen. Der Jenige, der diese

Mietnomaden mit den Gesetzten unterstützt soll diese Mieter mit nach Hause nehmen und für sie versorgen. Manche Wohnungen oder sogar Häuser müssen bis auf den Putz neu renoviert werden.

Habe genügend dieser Wohneinheiten gesehen.

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Knut Kahnt am 05.03.2024 09:55

das stimmt leider, daß das Mietrecht in Deutschland für den Vermieter zeitlich nur eingeschränkte Möglichkeiten bietet, z.B. eine Zwangsräumung tatsächlich umzusetzen. Die s.g. "Mietnomaden" kennen ihre Rechte aus dem Mietrecht genau und die Schulden mit RA gerichtlich einzutreiben ist ein sehr langwieriger Prozeß, wenn man einen gerichtlichen Titel für 30 Jahre bekommt um ggf. Lohnpfändung zu betreiben. ... zum leisen Trost: es gab und gibt aber auch vernünftige Menschen, mit denen eine Mietverhältnis problemlos funktioniert...

cladie am 06.03.2023 13:44

Ich hatte einen Mieter, der mich bezüglich seiner Eintragung ins Schuldnerregister angelogen hat. Ich habe dann den Mietvertrag angefochten. Bis es zur Räumung kam, vergingen Monate (so ist eben der Mieterschutz in Deutschland), in denen der Mieter natürlich keine Miete bezahlte. Insgesamt hatten wir einen Schaden über mehrere Tausend Euro. Als Konsequenz haben wir entschlossen, die Wohnung nicht mehr zu vermieten.

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Knut Kahnt am 05.03.2024 10:00

... kann ich voll nachvollziehen; schlußendlich lebt man ggf. ohne Mieter streßfreier und hat zudem keine Mieter, für deren Unterhaltskosten man mit aufkommen muß.

Moellersickte am 06.03.2023 12:42

Ich habe in meinem Mieterbestand insgesamt 7 Personen/Familien gehabt, deren Miete vom Jobcenter bezahlt wurde. Mit 5 Personen gab es Zahlungsschwierigkeiten, wegen Unterschlagung der Miete, Nichtzahlung der Nebenkostennachforderung oder Nichtrenovierung der Wohnung nach Auszug (hier starker Raucher, alles vergilbt und enorme Beschädigungen an der Wohnung durch seinen elektrischen Rollstuhl. Handwerker haben es abgelehnt, die Wohnung zum Festpreis - ich habe 17.000€ geboten - wieder bezugsfertiug zu machen) . 2 Personen sind spielsüchtig gewesen und haben die vom Jobcenter gezahlte Miete "verzockt". Ich zahle Rechtsanwalts und Gerichtskosten und den Gerichtsvollzieher aus eigener Tasche, damit ich die Mietpreller aus meiner Immobilie bekomme und die Wohnung wieder vermieten kann. Mietausfall und "Nebenkosten" in diesen beiden Fällen mehr als 20.000€! (Bekomme ich - obwohl im Recht - natürlich nie wieder!) Hätten meine Kinder mich nicht finanziell unterstützt, wäre ich durch diese 3 Fälle selbst bankrott gegangen und ein Fall für die Sozialhilfe geworden geworden. Wer kann es mir nach dem hier Gesagten verübeln, wenn ich nun nach der Devise handele: "Keine Jobcenterleute mehr, so viel Informationen wie möglich über einen potentiellen Mieter abragen und Überprüfung aller dieser Mieterangaben. Hätte ich das bereits in einem der Mietpreller getan, hätte ich vermutlich 12.000€ gespart und mir etliches an Leid nicht bereitet.

auf Kommentar antworten

Susanne Höhmann am 06.03.2023 16:27

Ich kann hier nur zustimmen!! NIE WIEDER LEUTE VOM JOBCENTER. Wir haben, bis auf minimale Abweichungen, entweder gleiche Erfahrungen oder wesentlich schlimmere Erfahrungen gemacht. Wie z. B. I. Kalten Monaten wurden viele weitere "Kumpels" (ebenfalls vom Job Center) über die Fenster eingelassen, die dann mit in den Wohnungen Campiert haben. Die Beschädigungen reichen von: gestohlenen Einrichtungen (bei Möblierten sogar ganze Einbauküchen, TV, Receiver, Einbaugeräte, Küchengeräte), bis hin zu eingetreten Türen, beschädigten Türrahmen, großen Löchern in Rigips Wänden (wohl eingeschlagen), Verbrannte Lami at öden und Echtholzböden durch hunderte auf dem Boden ausgetretene Zigarettenkippen, vor das WV Uriniert (die Fliesen und Teile vom Unterboden mussten wegen des massiven Uringestanks ebenfalls raus) und und und.... Ich könnte Bücher füllen. Und bis man rechtlich Besitz über seine Wohnung erlangt und diese Leute wieder raus hat, dauert Monate. Und kostet nochmal, je nach Sachlage, viele weitere tausende Euro.

FAZIT: NIE WIEDER VERMIETUNG AN JOB-CENTER-LEUTE !!

Claudia Johnson am 28.02.2023 10:05

Ich wohne in einem nicht EU Mitgliedstaats im Ausland und ziehe im

Sommer nach Deutschland. Ich habe zwar ein Deutsches Konto aber benutze es sehr selten ich habe eine Handi Nummer aber keinen Vertrag. Wie bekomme ich am besten Besichtigungs Termine . Ich bin bereit Miete im

Voraus zu zahlen. Ich versuche das mein jetziger Vermieter mir einen Mietschuldfrei Document ausfüllt hab den aber noch Nichtsein der Hand.

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renzo busciolà am 23.02.2023 09:21

Buongiorno,

sono un pensionato residente in Italia a Milano in un'abitazione di mia propietà e sono interessato ad affittare un appartamento a Norimberga , meglio a Stain. Non posseggo una Shufa in quanto sono cittadino italiano quindi che garanzie avete bisogno ? La dichiarazione dei redditi ? Il cedolino della pensione ? La visione di un conto corrente bancario ?

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Eser am 23.02.2023 06:57

Sehr geehrte Damen und Herren.

Wir Familien Eser sind zeit 5 Monaten auf Wohnung zuche,da die Wermiterin Eigenbedarf gemeldet hat Mit Freundlichen Grüßen Familien Eser.

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Eser am 23.02.2023 07:06

Wir Wohnen Zeit 16 Jahren in dieser Wohnung,

Nach 16 Jahren musste wir die Wohnung verlassen. Wenn wir eine Wohnung finden, Reinickendorf ist unser Wunsch da wir eine Garten in Reinickendorf haben. 3 Zimmer Wohnung mit WBS Dringlichkeit. Mit Freundlichen Grüßen Eser

Alex am 22.02.2023 22:38

Immowelt ist für mich ganz OK aber die Vermieter lügen ohne Ende bei viele Firmen hat überhaupt kein Sinn zu bewerben

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Vertrauen am 22.02.2023 19:07

Ich habe auch eine kleine 2 Zimmerwohnung vermietet. Neben Schufa und Gehaltsnachweis war mir wichtig ein gutes Gefühl zu haben. Meine Mieterin ist sympathisch, ist mit einer Bewerbungsmappe zur Besichtigung gekommen. Es war noch ein Familienmitglied dabei. Ein paar Tage später, hat sie mir angerufen, hat sich für die nette Besichtigung bedankt und mir gesagt, dass sie die Wohnung nehmen würde. Ich hat die Wohnung bekommen und sie sowieso ich sind glücklich damit. Es kommt einfach auf ein gutes Bauchgefühl an. L.G.

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MoellerSickte am 06.03.2023 12:09

Das ist aber mehr als blauäugig. Gerade die Mietpreller sind bestens darin geübt, einen positiven Ersteindruck zu vermitteln. Und den durchschaut man als normaler Vermieter nicht. Vor dem Tip "Es kommt einfach auf ein gutes Bauchgefühl an" kann ich nur warnen!


Ihr habt wirklich ein Problem am 07.03.2023 03:34

Im Ernst. Die Story ist doch absolut frei Erfunden. Merkt bestimmt keiner. Ich kann nur davon Abraten ins Blaue hinein in Mietverträge zu gehen. Und dies gilt für beide Seiten.

Angelo Riva Immobilien am 22.02.2023 15:17

da der Vermieter eine Einzugsbestätigung unterzeichnen muss, geht die Nationalität daraus ohnehin hervor. Ggf ist auch der Vermieter für die Einhaltung der Wohnortsanmeldung verpflichtet. Ausserdem ist der Mieter oder Makler auch Schwarzgeldzahlungen nachzugehen (Kaution). Daher ist eine Kopie des Ausweises und der Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Auch hieraus geht die Staatszugehörigkeit hervor. Der Vermieter hat immer noch die Freiheit, sich den Mieter auszusuchen und das wird nicht zuletzt auch der/die sein, der/die möglichst umfassende Angaben macht. Der Vermieter kann auch nicht angehalten werden, die Sprache der Interessenten zu verstehen. So müssen die Intetessenten halt einen Dolmetscher mitbringen. Andernfalls könnte der Mieter darlegen, er hätte den Vertragsinhalt nicht verstanden, somit wäre der Vertrag ungültig. Fazit: Je mehr Verbote der Gesetzgeber macht, umsomehr schürt er die Xenophobie. Das sollten sich die Herren/Damen Richter und Gesetzmacher mal hinter ihre Ohren schreiben. Für Vermietervereine sei das auch zum Nachdenken empfohlen.

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Manfred am 06.03.2023 15:04

👍

Der Vermieter sollte sich bei einem Vertrag auch von dem Dolmetscher schriftlich bestätigen lassen

das dieser wahrheitsgemäß übersetzt hat. Auch sollte der Mieter bestätigen, dass dieser die Übersetzung verstanden hat, und keine weiteren Fragen offen sind.

fazeli.afshin am 22.02.2023 14:34

Ich glaube es, kann man nicht hier eine Wohnung finden. Die Firma Immo hat sich auch der Gruppe der falschen Anzeigen angeschlossen.viel Spaß ✌️👍

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Gabiso am 22.02.2023 13:49

Bei dem letzten Inserat zur Vermietung einer 4 Zimmerwohnung habe ich 250 Anfragen erhalten. Aus Zeitlichen Gründen und weil es mehrer Anfragen unter dem Pseudoym privat gab , mußte ich dazu übergehn die Anzeige dahingehend zu ändern, da? Namensangaben , Anzahl der Personen und Alter der Kinder bei der Anfrage angegeben werden mußten um eine weiter Auskunft und/ oder einen Termin zur Besichtigung erfolgen konnte.

auf Kommentar antworten

Shahidkhan sherzad am 22.02.2023 12:10

Ich brauche eine Zimmer

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Klingers am 22.02.2023 12:01

Ich habe bei der Suche nach einer Mietwohnung noch nie vorab irgendwelche privaten Daten offengelegt. Die Eckdaten habe ich natürlich erwähnt, aber keine Infos zu Gehalt, Schufa, etc. Stattdessen habe ich bei meiner Bewerbung angegeben, dass ich diese Daten selbstverständlich nachreiche, sobald wir uns vertragseinig geworden sind. Bislang hat das noch immer geklappt. Eine Schufaauskunft wollte noch kein Vermieter sehen. Und dabei habe ich jedesmal meine Wunschwohnung bekommen. Ich finde, viele Suchende gehen das Ganze viel zu strategisch an. Da tauchen manche mit einer dicken Bewerbungsmappe auf mit kompletten Daten, gemalten Bildern von den Kindern, Heiratsurkunde usw. Was versprechen Sie sich davon? Könnte der Schuss nicht sogar nach hinten losgehen, weil es allzu übertrieben, bemüht und verzweifelt wirkt? Ich finde es am Wichtigsten, beim ersten Gespräch absolut authentisch zu sein. Und in dem Moment werden dann auch die Fragen nicht mehr so wichtig. Ein wirklich erfahrener Vermieter sollte nämlich in der Lage sein, auf der zwischenmenschlichen Ebene seine Entscheidung zu fällen und nicht nur anhand irgendwelcher purer Daten. Wenn ein Vermieter aber unbedingt diese Daten für seine Entscheidung braucht, dann viel Glück! Ich bin für weniger Zahlen, Daten, Fakten und mehr Intuition.

Liebe Suchende, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vermieter, der vor dem Einzug schon recht seltsam ist auch während der Mietdauer (zum Beispiel bei den Nebenkostenabrechnungen) oder später mal beim Auszug sich seltsam verhalten wird? Seht es doch mal von eoner völlig anderen Seite: der Vermieter ist auf der Suche nach ordentlichen Mietern, also bewirbt er sich quasi bei euch!

Und liebe Vermieter: wenn ihr "bösen" Mietern auf den Leim gegangen seid, sucht die Schuld dafür doch mal bei euch, anstatt alle künftigen Bewerber von vorneherein zu verdächtigen, genauso böse zu sein.

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Gelamini53 am 06.03.2023 13:22

Lieber Klingers,

Entschuldigung aber du scheinst von einem anderen Stern zu sein. Wie kann man denn böse Menschen von guten unterscheiden? Wir hatten nie ein Problem damit, unseren Vermietern die Adresse unserer Vormieter zu geben und auch eine Bankauskunft war für uns nie ein Problem. Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man auch gerne Auskunft geben. Das große Problem ist doch, dass ein Vermieter seine Mieter nicht raus bekommt, wenn die nicht zahlen oder wenn sie die Bude verwüsten. Deshalb vermieten viele Eigentümer nicht mehr. Ich kenne einige, die an den Rand des Ruins gebracht wurden, weil sie keine Chance gegen unverschämte Mieter hatten.


Chris am 06.03.2023 22:39

Sorry aber der Kommentar dass der Vermieter böse ist sieht ja wohl anders aus …bei Neuvermietungen nach 1.5 Jahren neuen Backofen einbauen! Dankeschön und ich vermiete derzeit nicht mehr ! Warum auch ??? Ich brauch ja keine Wohnung !

Vergissmeinnicht am 28.09.2022 11:48

Hallo, als Rentnerin (71 J.) habe das Gefühl, dass ich bei der Wohnungssuche diskriminiert werde. Ich möchte gern in eine kleinere Wohnung ziehen, aus der Großstadt in eine kleine Stadt. Werde aber durch fadenscheinige Begründungen erst gar nicht zu Besichtigungen eingeladen. Leisten kann ich mir die Wohnungen. Bin NRin, habe keine Haustiere und gar Schulden/Rückstände. Pflegebedürtig bin ich auch nicht.

Auch schon bei der Erstbewerbung!! am PC muss man schon sehr viel Persönliches beim Makler angeben: eine Kopie vom Personalausweis, Einkommensnachweis, ob Raucher, Angaben (Name und Anschrift) zum jetzigen Vermieter, ob Haustiere, Musikinstrumente, Mietschulden habe oder in den letzten 3 Jahren insolvent war. Sind diese Fragen beim Erstkontakt schon zulässig? Obwohl ich bisher immer alle Fragen beantwortet habe, bekomme ich keine Chance.

Herzliche Grüße

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She Equalizer am 22.02.2023 12:32

Hallo, das selbe ist bei mir. Ich wollte innerhalb einer Wohnungsbaugenossenschaft umziehen. Stattdessen wurde mir folgendes mitgeteilt: Balkon brauchen Sie nicht, die Renovierungen müssen Sie für die alte Wohnung sowie für die neue selber übernehmen." Der beste Satz war: wir haben andere Mieter, die sich das leisten können, die haben das Geld, Sie können ja einen Kredit aufnehmen"

Tja, so ist es in Flensburg, hier bist du verloren, wenn du nicht genügend Verdienst.


Knut Kahnt am 05.03.2024 10:05

Hallo,

bin Vermieter in einer sehr schönen kl. Stadt in Thüringen und habe eine sehr zentrale, ruhige 2RW mit kl. Garten demnächst zu vermieten.

Küche wird mit gestellt. Vielleicht kommen wir zusammen?

Maria am 26.05.2022 21:54

Hallo, ist das richtig:

x ob der Mieter rauch - fehlt da ein t ?

x nach Angaben des Vormieters -Vorvermieters, den Vormieter kennt der Vermieter doch selbst?

Das Formular der Mieterselbstauskunft finde ich als nicht praxisfreundlich!

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immowelt Redaktion am 27.05.2022 07:07

Hallo Maria,

vielen Dank für die Hinweise, wir haben die Textstellen korrigiert. Warum empfinden Sie das Formular nicht als praxisfreundlich?

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Scholli am 04.04.2022 09:30

Hallo, ich hätte nur eine Frage: Nachdem ich dem potenziellen Vermieter alle Unterlagen (Schufa Bonitätsnachweis, die letzen drei Einkommensnachweise) bereits bei der Besichtigung übergeben habe, will der Vermieter jetzt unsere Renteninformationen einsehen: Bin ich dazu verpflichtet? Darf es das überhaupt? Nicht falsch verstehen, wir werden sie ihm aushändigen aber ein wenig Zweifel habe ich schon.

Wenn jemand etwas darüber weiß, bitte ich um schnelle Mitteilung

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djfoxy762 am 22.02.2023 11:46

meines Wissens fällt die renteninformation in ihre persönlichen Daten, welche sie nicht angeben müssen. Sie haben ihm Einkommens Nachweise geliefert, was ausreichend ist. Die renteninformation ( wie sich die Rente berechnet und alles) geht den Vermieter nichts an.

Rainer Unsinn am 08.03.2022 11:29

Eigentum verpflichtet.

Ja, das stimmt, allerdings auch zum Erhalt der Immobilie.

Es geht nicht an, dass sich Mieter und Vermieter als Feinde sehen und das in der Presse auch oft so lanciert wird

Wenn ich jemandem etwas überlasse, dass einen erheblichen Wert hat, muss ich mir sicher sein, dass ich keinen Schaden und Nachteile erleide.

Wenn ich hier lese was ich alles nicht fragen darf ist das nach meinen Erfahrungen her realitätsfremd.

Mit fasst allen Mietern gibt es keine Probleme.

Zwei negative Beispiele: In der Selbstauskunft geordnete Verhältnisse ´Nichtraucher´. In ihren vorherigen Wohnung keine Mietzahlung, Wohnung vermüllt, Wohnung so verraucht, dass der Putz abgeschlagen werden musste. Schaden über 17 000,- Euro( Namen und aressen kann ich benennen)

Mein Mieter vom Sozialamt hoch empfohlen: Keine Mietzahlungen, Schäden im Haus verursacht, Haltung einer albino Würgeschlange (ca. 1,5 m ) Skorpionen, Vogelspinnen und Mäusen.

Verurteilt wegen Gewalttätigkeit und Drogenhandel mit Minderjährigenin 120 Fällen.

Den nagelbespickten Baseballschläger hinter der Wohnungstür. Ansonsten anhand seiner zurückgelassenden Gegenständen ein Sozialschmarotzer erster Güte.

Schaden mehrere Tausend Euro. (Namen , Adressen, Unterlagen kann ich belegen)

Zusätzlich hat mich die Dame vom Sozialamt zweimal vorsätzlich und nachweislich belogen.

Jeder, ob Mieter oder Vermieter, kann sich jetzt einmal Gedanken machen.

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Harald am 12.04.2023 14:14

Wenn ich vom Sozialamt "nachweislich" belogen worden wäre würde ich zu einem Anwalt gehen und und versuchen dort den dadurch entstandenen Schaden einzuklagen. Fragen nach Haustieren sind im Übrigen laut meinen Recherchen erlaubt. Wird die Frage falsch beantwortet kann der Vermieter zwar nicht fristlos kündigen aber den Mieter abmahnen und auffordern die Tiere zu entfernen (LG Berlin, ZMR 1999, 28).

Toni am 26.02.2022 17:19

Hallo ich habe eine Frage ich habe vor 8 Jahren privat Insolvenz beantragt wie lange dauert das Verfahren

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Ioan Luca am 23.02.2022 16:34

Ich Bill nur sagen mitte bezalen jobcenter direct in conto eu ist dass probleme ich habe insolvență ferfaren in fise zait eu ich war nicht hier web sie vollen mich ain wohnung suchen ist gut web nicht ich suchen eu andr

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Moni20 am 23.11.2021 19:42

Hallo,

wir haben nach 16 Jahren die Kündigung wg Eigenbedarf erhalten. Da wir aber bis dato keine passende Wohnung gefunden haben, hat der Vermieter eine Räumungsklage eingereicht. Nun haben wir die Aussicht auf eine neue Wohnung aber der evtl. zukünftige Vermieter möchte eine Selbstauskunft haben in der auch die Frage vorkommt ob eine Räumungsklage stattgefunden hat und die Anschrift vom jetzigen Vermieter. Wissen leider nicht weiter und haben natürlich auch Angst keine Wohnung zu bekommen wg der Räumungsklage. Ich hoffe ihr könnt uns aus der Zwickmühle helfen.

Vielen lieben Dank

Moni K.

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Begee am 22.02.2023 15:10

Es war doch kein Räumungstitel wegen Mietrückständen anhängig, daher hätte ich keine Bedenken, an der Stelle das Kreuzchen zu setzen.


immowelt redaktion am 24.11.2021 11:54

Hallo Moni20,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Chris am 23.09.2021 17:13

Wie ist das oder/hätte es Konsequenzen wenn ich bei der (momentanen) Anschrift anstatt meiner die von die von meinen Eltern angebe ??

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Chris am 23.09.2021 18:40

bei der Selbstauskunft meine ich


redaktion.immowelt.de am 24.09.2021 15:01

Hallo Chris,

wir kennen weder den Sachverhalt, noch verstehen wir, welchen Vorteil das für Sie haben würde.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Wörthsee 2021 am 20.06.2021 13:48

Hallo, muss ich als Immobilieninteressent Angaben zu meinen Arbeitgebern der letzten 3 Jahre machen?

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immowelt Redaktion am 21.06.2021 13:07

Hallo,

die Frage nach dem Beruf und dem derzeitigen Arbeitgeber des Mietinteressenten ist in Ordnung. Allerdings nicht nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Demnach sollten auch die Fragen nach den den letzten drei Jahren nicht gültig sein.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Schnatzi78 am 14.05.2021 18:46

Hallo. Ich möchte aus Eigenheim ausziehen!Was geb ich da bei mieterauskunft an,wenn ich in eine Wohnung ziehe?(Vormieter ect.)

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immowelt Redaktion am 17.05.2021 15:40

Hallo Schnatzi78,

Geben Sie an der Stelle an, dass sie zuvor nicht zur Miete sondern in einem Eigenheim gewohnt haben.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

tnnies am 07.04.2021 19:28

mein Mann und ich suchen seit 2018 eine Wohnung. Haben bis heute keine bekommen, weil andere vorgezogen werden. Anfragen über Anfragen und jedesmal heißt es das die für uns keine Wohnung hätten. Beide berufstätig und keine Mietschulden keine Rückstände. Betriebkostenabrechnungen sind immer pünktlich bezahlt worden. Ich verstehe nicht woran es liegt.

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Mr. H. am 01.02.2021 16:43

Es ist immer wieder amüsant zu lesen, wie Mieter gegen Vermieter schießen. Hauptsächlich, in den Großstädten betreffend. Es ist doch ganz einfach, wenn die Gesellschaft, hier meine ich den Staat, die Medien, die Judikative, sowie die vielen unzufriedenen Mieter, so weiter machen, kommt irgendwann auch der letzte noch so dumme Vermieter zur Erkenntnis, dass sich vermieten, in diesem Land, weder finanziell noch anderweitig lohnen. Das Ergebnis ist, dass dann, keine Wohnungen und Häuser mehr zum Vermieten gebaut werden und die Wohnungsnot noch weiter zunimmt.

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Ralf am 06.03.2024 15:03

Zu dem gleichen Schluss bin ich auch gekommen.


Henry am 15.07.2022 11:39

Richtig, es wäre doch eigentlich so einfach: Der Mieter gibt die Wohnung in dem Zustand zurück in dem er sie erhalten hat. Punkt.

Die Gesetze und die Rechtsprechung sind so einseitig mieterfreundlich, dass vermieten ein Abenteuer ist, evtl. ein teures dazu. Ich habe einen Freund der Steuerberater ist. Er könnte mir auf Anhieb 6 Mandanten nennen, die ihre Wohnungen, sogar Häuser leer stehen lassen, weil sie es satt haben ihr Leben mit diesen Problemen zu verbringen.


Curiositas am 07.03.2022 12:19

Im Laufe meines Lebens hätte ich gerne gebaut, angebaut, aufgestockt und Wohnraum geschaffen. Ginf nicht, weil Auflagen und Ablehnungen des Baubehörden kamen. So wurde eine Dachaufstockung mit dem Argument des Sachbearbeiters erschwert und verteuert, wörtlich: " Wenn ich vom Turmberg herunterschaue, stört mich das!" 1969 gekauftes Bauerwartungsland wurde über die Jahre zum Niemandsland und ist jetzt ein ausgewiesenes Biotop! 8 Reihenhäuser hätten dort stehen können. Erschließung über die Straße, denn gegenüber ist bebaut! Ich habe den Behörden gesagt: Ich habe eine Wohnung, aber ihr werdet mal welche brauchen. Dafür wurden Gebiete bebaut, wo niemand daran geglaubt hat. Wer hatte da wohl Beziehungen?


Edel am 02.02.2021 15:52

Genau richtig, was sich Mieter heute und hierzulande leisten ist einfach bald nicht mehr tragbar.

Wenn der Staat doch meint immer noch mehr auf den Vermieter umzuwälzen, weil doch die armen

Mieter sonst nur noch ausgebeutet werden, dann soll er doch selbst Wohnungen schaffen und so

diesen armen Mietern diese ganz und günstig vermieten. Wir als Vermieter müssen doch leider den

Mietern sooooooo viel Geld abnehmen, weil Vater Staat mitsamt seinen Energiegesetzen und den

vielen Ausbeutern die Kosten so drastisch ansteigen lässt. Es sind nicht die Mieten, die ach so hoch

sind., sondern die Nebenkosten, wie Müll, Grundsteuer, Wasser, Versicherungen und Energie!!!

Wir haben die Kaltmiete schon über Jahrzehnte nicht mehr erhöht, aber wir müssen unseren

Mietern Jährlich immer mehr und mehr abnehmen und abführen, das ist die Realität.

Reisetti am 20.11.2020 09:42

Guten Morgen zusammen, ich bin ziemlich sauer über die Art, wie bei mir ein Makler vorgeht. Ich interessiere mich für eine Wohnung die von ihm inseriert wurde. Ich bekam die Antwort dass diese vorerst reserviert sei, aber ich soll dem Mieterbewerberbogen ausfüllen, 2 Gehaltsabrechnungen und Kopie meines Personalausweises. Dann würden sie einen Besichtigungstermin machen. Ich finde dieses Vorgehen sehr unmöglich und habe dieses auch dem Makler geantwortet, dass das nicht zulässig ist. Es kam prompt die Antwort, wenn mir die Vorgehensweise nicht zusagt, können sie mich nicht berücksichtigen. Es kann doch niemand von mir verlangen, dass ich meinen Personalausweis jedem überlasse damit ich einen Besichtigungstermin erhalte?

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Alex am 02.01.2022 16:16

Personalausweis darf sowieso GAR NICHT kopiert werden.


HotteHü am 09.12.2020 10:53

Was sollte der Makler ihrer Meinung nach denn sonst bei ihnen abfragen?? Wenn sie den Perso nicht zeigen möchten dann machen sie schriftlich persönliche Angaben über sich und gut ist...

Wenn ich das alles hier lese kommt es mir sehr oft vor als wenn Krieg zwichen Mietern und Vermietern geführt wird. Ich weiß wovon ich rede den mein Vermieter / Beauftragter führt meiner Meinung nach Krieg gegen seine Mieter....

Aber das er wissen möchte wen er sich da anlacht halte ich für legitim

Angelika Münch am 18.11.2020 00:04

Seit fast einem Jahr suchen mein Partner und ich eine neue Wohnung, da wir zum Jahresende wg. Eigenbedarf aus der akt. Wohnung ausziehen müssen. Aber es scheitert immer daran, dass wir die Miete vom Jobcenter bezahlt bekommen würden. Sind wir Menschen 2.Klasse? Es sind nur noch 6 Wochen, dann bleibt nur eine Brücke oder ein Strick.

Ich reagiere auf jedes Angebot v.versch.Immobilienfirmen und mehr als die Standardantwort passiert nicht. Dabei schreibe ich extra schon eine pers. Anfrage...

Wer kann helfen? 2Z-Whg.in Köln bis ca. 650€ Kaltmiete.

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SVETLANA am 05.11.2020 22:48

Wo soll ich melden wenn der Vermieter nach Herkunftsland fragt?

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Mensch am 16.01.2021 20:34

Das würde ich auch gern wissen..

Pettor am 10.10.2020 19:03

Wiso darf man nicht Fragen ob ein Mieter Raucher ist?

Einer meiner Mieter ist starker Raucher. In der Wohnung sind inzwischen alle Oberflächen vergilbt, selbst Türblätter und Fensterrahmen. Das ist ein massiver, vorhersehbarer Schaden und ich habe doch das gute Recht, mich davor zu schützen!

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Edel am 02.02.2021 16:01

Genau diesen Schutz finde ich auch unmöglich. Es sollte hier wenigstens eine Klausel geben, wenn

Sie in der Wohnung rauchen, sind alle Schäden die dadurch entstehen bei Auszug zu beseitigen.

Wenn jemand soviel Geld besitzt sich das Rauchen zu leisten, hat er nach meiner Meinung auch

das Geld, den zugefügten Schaden zu beseitigen.

Hund2010 am 09.09.2020 21:00

Warum müssen Vermieter keine SCHUFA vorlegen. Wir hatten in der Vergangenheit schon öfters, dass der Vermieter die notwendigen Reparaturen wegen Geldmangel nicht ausführen konnte. Wir mussten schon öfters im Winter mit Strom heizen und dementsprechend sah die SCHUFA aus. Dadurch ist man auf einmal ein schlechter Mieter

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Ingo Burk am 23.02.2022 11:58

Geht‘s noch?


Andi am 07.03.2022 12:35

??? Verstehe ich nicht. Es geht doch darum, das der Mieter eine Wohnung benötigt, oder? Man sieht sich im Miethaus um, und kann doch schon bei Besichtigung feststellen, ob vieles intakt ist, oder einiges zukünftig zu sanieren ist. wenn Sanierungsstau erkennbar ist, wird der Vermieter kaum plötzlich renovieren wenn ein neuer Mieter einzieht. Und wenn es einem nicht passt wie der Vermieter mit seinem Eigentum umgeht, dann muss ich mir als Mieter eine neue Bleibe suchen, die die gewünschten Eigenschaften hat.


Alex am 02.01.2022 16:21

Wie wirkt sich heizen mit Strom auf die Schufa aus?


schralgiz am 01.02.2021 13:47

Wer aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage /aus welchem Grund auch immer/ eine Wohnung mietet bei der jede Menge Mängel im Laufe der Mietdauer zum Vorschein kommen hat dann noch die Nachteile eines nicht solventen Vermieters zu ertragen verbunden mit all den nicht enden wollenden Diskussionen wegen nicht durchgeführter Reparaturen oder gar Instandsetzung. Die Anwaltschaft welche man als Mieter beauftragen möchte hält sich hier sehr bedeckt und man muß Glück haben sollte ein Anwalt ein Mandat übernehmen.

Der Gesetzgeber hält sich hier ebenfalls mehr als bedeckt und leistet damit Vermietern Vorschub Wohnungen oder Immobilien zu vermieten welche zwar optisch hergerichtet sind aber im Grunde nicht mal als Stall durchgehen würden.

Wir haben viele Reparaturen deshalb als Mieter in Eigenleistung durchgeführt damit die notwendigen Funktionen erhalten wurden.

Eine andere/bessere Wohnung zu finden wird jedes Jahr schwieriger und die Preise kennen nur eine Richtung - nach oben -.

Sie haben meine volle Zustimmung wenn Sie verlangen, daß auch Vermieter zur Selbstauskunft verpflichtet werden. Das wäre doch mal ein neues interessantes Geschäftsfeld für die Schufa.

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