Lesermeinungen:
Vermieter können von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen oder einen Makler beauftragen, diese einzuholen. Mieter müssen aber nichts Persönliches offenlegen – unsere kostenfreie Muster-Mieterselbstauskunft zum Download sorgt für Klarheit.
Diese Mieterselbstauskunft können Mieter ausgefüllt ihrem Vermieter übergeben.
Eine Mieterselbstauskunft wird bei der Wohnungssuche oft vom Vermieter gewünscht. Darin informiert der Mietinteressent seinen künftigen Vermieter vorab über seine familiäre, private und wirtschaftliche Situation. Diese Informationen helfen dem Vermieter, einen geeigneten Mieter für die zu vermietende Wohnung zu finden. Der Vermieter kann zum Beispiel über die gelieferten Informationen herausfinden, ob der Mieter sich die Wohnung leisten kann oder er kann im Vorfeld auch Mietnomaden entlarven.
Mieter sind nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen. Doch wird derjenige, der auf die Angaben verzichtet wohl das Nachsehen gegenüber anderen Interessenten haben. Deswegen füllen in der Praxis die meisten Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft aus.
Doch sind dem Vermieter beim Informationeneinholen auch Grenzen gesetzt. Nicht alle Fragen sind erlaubt,
Nicht alle Fragen in einer Mieterselbstauskunft sind zulässig. Der Vermieter und auch der Makler dürfen nur Fragen stellen, die das Mietverhältnis in irgendeiner Form betreffen könnten. Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt das Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Der Vermieter beziehungsweise Makler darf also nur Informationen einholen, die dem Zweck der Vermietung dienen. .
Zudem kommt es auch auf den Zeitpunkt an, denn der Vermieter darf in verschiedenen Phasen jeweils unterschiedliche Fragen stellen:
Wohnungsbesichtigung,
Vertragsanbahnung
Vertragsabschluss.
Vermieter und Immobilienmakler dürfen vor oder während des Besichtigungstermins nur wenige Informationen erfragen. Dazu gehören:
Eine Ausweiskopie anzufertigen ist laut Datenschutzkonferenz unzulässig.
Vermieter oder Makler dürfen weitere Auskünfte erlangen, sobald ein Mietinteresset nach der Wohnungsbesichtigung erklärt, diese anmieten zu wollen.
Dazu gehören:
Fragen zu einer beabsichtigten Haustierhaltung muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten.
Laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz gilt das aber nur, wenn die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt und daher nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist. Das gilt bei großen Tieren, die unter Umständen Nachbarn stören könnten. Für Kleintiere gilt das nicht – für Hamster oder Kaninchen dürfen Mietinteressenten also lügen.
Lies hier, welche Haustiere Vermieter verbieten dürfen und welche nicht.
Hat sich der Vermieter für einen Mietinteressenten entschieden, darf er oder der von ihm beauftragte Makler vor Vertragsabschluss noch folgende Details erfragen:
Je nach Einzelfall müssen Mieter von sich aus Informationen an den Vermieter weitergeben, selbst wenn sie nicht gefragt wurden. Das ist dann der Fall, wenn ein Schweigen sonst den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt – mit der Folge, dass der Mietvertrag vom Vermieter angefochten werden kann oder er gar unwirksam ist (§§ 123, 124 BGB). Zum Beispiel besteht meist eine Aufklärungspflicht, wenn der Mieter arbeitslos ist und sich die Miete eigentlich gar nicht leisten kann oder gegen ihn derzeit ein Insolvenzverfahren läuft.
Generell sind Fragen unzulässig, die in den schutzwürdigen Bereich der Privatsphäre des Mietinteressenten eingreifen, zum Beispiel zur Familienplanung.
Unzulässige Fragen:
Nach Ansicht von Datenschützern ist auch die Frage nach dem Familienstand, die in vielen Mieterselbstauskünften enthalten ist, unzulässig. Wird der Ehepartner nicht Mietvertragspartei, so besteht keine gesamtschuldnerische Haftung. Die Auskunft zum Familienstand ist demzufolge für den Vermieter nicht von wirtschaftlichem Interesse. Wird hingegen der Ehepartner Vertragspartei, so greift ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung, unabhängig vom Familienstand.
Stellt ein Makler oder Vermieter unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Bußgeld zur Folge haben – „der allgemeine Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 20 Millionen Euro, ist aber stark vom Einzelfall abhängig“, betont Alexander Filip, Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Lügt ein Mietinteressent bei Fragen, die er wahrheitsgemäß beantworten muss, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen – im Einzelfall bis hin zur fristlosen Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter in der Mieterselbstauskunft bewusst eine viel bessere als die tatsächliche finanzielle Situation vortäuscht.
Neben der Mieterselbstauskunft ist die Bonitätsprüfung ein gutes Mittel für Vermieter, herauszufinden, an wen sie ihre Wohnung vermieten.
Erfahre hier, was die Bonitätsprüfung verrät und wie der Score-Wert zustande kommt.
Vergissmeinnicht am 28.09.2022 11:48
Hallo, als Rentnerin (71 J.) habe das Gefühl, dass ich bei der Wohnungssuche diskriminiert werde. Ich möchte gern in eine kleinere Wohnung ziehen, aus der Großstadt in eine kleine Stadt. Werde aber durch fadenscheinige Begründungen erst gar nicht zu Besichtigungen eingeladen. Leisten kann ich mir die Wohnungen. Bin NRin, habe keine Haustiere und gar Schulden/Rückstände. Pflegebedürtig bin ich auch nicht.
Auch schon bei der Erstbewerbung!! am PC muss man schon sehr viel Persönliches beim Makler angeben: eine Kopie vom Personalausweis, Einkommensnachweis, ob Raucher, Angaben (Name und Anschrift) zum jetzigen Vermieter, ob Haustiere, Musikinstrumente, Mietschulden habe oder in den letzten 3 Jahren insolvent war. Sind diese Fragen beim Erstkontakt schon zulässig? Obwohl ich bisher immer alle Fragen beantwortet habe, bekomme ich keine Chance.
Herzliche Grüße
auf Kommentar antwortenMaria am 26.05.2022 21:54
Hallo, ist das richtig:
x ob der Mieter rauch - fehlt da ein t ?
x nach Angaben des Vormieters -Vorvermieters, den Vormieter kennt der Vermieter doch selbst?
Das Formular der Mieterselbstauskunft finde ich als nicht praxisfreundlich!
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 27.05.2022 07:07
Hallo Maria,
vielen Dank für die Hinweise, wir haben die Textstellen korrigiert. Warum empfinden Sie das Formular nicht als praxisfreundlich?
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Scholli am 04.04.2022 09:30
Hallo, ich hätte nur eine Frage: Nachdem ich dem potenziellen Vermieter alle Unterlagen (Schufa Bonitätsnachweis, die letzen drei Einkommensnachweise) bereits bei der Besichtigung übergeben habe, will der Vermieter jetzt unsere Renteninformationen einsehen: Bin ich dazu verpflichtet? Darf es das überhaupt? Nicht falsch verstehen, wir werden sie ihm aushändigen aber ein wenig Zweifel habe ich schon.
Wenn jemand etwas darüber weiß, bitte ich um schnelle Mitteilung
auf Kommentar antwortenRainer Unsinn am 08.03.2022 11:29
Eigentum verpflichtet.
Ja, das stimmt, allerdings auch zum Erhalt der Immobilie.
Es geht nicht an, dass sich Mieter und Vermieter als Feinde sehen und das in der Presse auch oft so lanciert wird
Wenn ich jemandem etwas überlasse, dass einen erheblichen Wert hat, muss ich mir sicher sein, dass ich keinen Schaden und Nachteile erleide.
Wenn ich hier lese was ich alles nicht fragen darf ist das nach meinen Erfahrungen her realitätsfremd.
Mit fasst allen Mietern gibt es keine Probleme.
Zwei negative Beispiele: In der Selbstauskunft geordnete Verhältnisse ´Nichtraucher´. In ihren vorherigen Wohnung keine Mietzahlung, Wohnung vermüllt, Wohnung so verraucht, dass der Putz abgeschlagen werden musste. Schaden über 17 000,- Euro( Namen und aressen kann ich benennen)
Mein Mieter vom Sozialamt hoch empfohlen: Keine Mietzahlungen, Schäden im Haus verursacht, Haltung einer albino Würgeschlange (ca. 1,5 m ) Skorpionen, Vogelspinnen und Mäusen.
Verurteilt wegen Gewalttätigkeit und Drogenhandel mit Minderjährigenin 120 Fällen.
Den nagelbespickten Baseballschläger hinter der Wohnungstür. Ansonsten anhand seiner zurückgelassenden Gegenständen ein Sozialschmarotzer erster Güte.
Schaden mehrere Tausend Euro. (Namen , Adressen, Unterlagen kann ich belegen)
Zusätzlich hat mich die Dame vom Sozialamt zweimal vorsätzlich und nachweislich belogen.
Jeder, ob Mieter oder Vermieter, kann sich jetzt einmal Gedanken machen.
auf Kommentar antwortenToni am 26.02.2022 17:19
Hallo ich habe eine Frage ich habe vor 8 Jahren privat Insolvenz beantragt wie lange dauert das Verfahren
auf Kommentar antwortenIoan Luca am 23.02.2022 16:34
Ich Bill nur sagen mitte bezalen jobcenter direct in conto eu ist dass probleme ich habe insolvență ferfaren in fise zait eu ich war nicht hier web sie vollen mich ain wohnung suchen ist gut web nicht ich suchen eu andr
auf Kommentar antwortenMoni20 am 23.11.2021 19:42
Hallo,
wir haben nach 16 Jahren die Kündigung wg Eigenbedarf erhalten. Da wir aber bis dato keine passende Wohnung gefunden haben, hat der Vermieter eine Räumungsklage eingereicht. Nun haben wir die Aussicht auf eine neue Wohnung aber der evtl. zukünftige Vermieter möchte eine Selbstauskunft haben in der auch die Frage vorkommt ob eine Räumungsklage stattgefunden hat und die Anschrift vom jetzigen Vermieter. Wissen leider nicht weiter und haben natürlich auch Angst keine Wohnung zu bekommen wg der Räumungsklage. Ich hoffe ihr könnt uns aus der Zwickmühle helfen.
Vielen lieben Dank
Moni K.
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 24.11.2021 11:54
Hallo Moni20,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Chris am 23.09.2021 17:13
Wie ist das oder/hätte es Konsequenzen wenn ich bei der (momentanen) Anschrift anstatt meiner die von die von meinen Eltern angebe ??
auf Kommentar antwortenChris am 23.09.2021 18:40
bei der Selbstauskunft meine ich
redaktion.immowelt.de am 24.09.2021 15:01
Hallo Chris,
wir kennen weder den Sachverhalt, noch verstehen wir, welchen Vorteil das für Sie haben würde.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Wörthsee 2021 am 20.06.2021 13:48
Hallo, muss ich als Immobilieninteressent Angaben zu meinen Arbeitgebern der letzten 3 Jahre machen?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 21.06.2021 13:07
Hallo,
die Frage nach dem Beruf und dem derzeitigen Arbeitgeber des Mietinteressenten ist in Ordnung. Allerdings nicht nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Demnach sollten auch die Fragen nach den den letzten drei Jahren nicht gültig sein.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Schnatzi78 am 14.05.2021 18:46
Hallo. Ich möchte aus Eigenheim ausziehen!Was geb ich da bei mieterauskunft an,wenn ich in eine Wohnung ziehe?(Vormieter ect.)
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 17.05.2021 15:40
Hallo Schnatzi78,
Geben Sie an der Stelle an, dass sie zuvor nicht zur Miete sondern in einem Eigenheim gewohnt haben.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
tnnies am 07.04.2021 19:28
mein Mann und ich suchen seit 2018 eine Wohnung. Haben bis heute keine bekommen, weil andere vorgezogen werden. Anfragen über Anfragen und jedesmal heißt es das die für uns keine Wohnung hätten. Beide berufstätig und keine Mietschulden keine Rückstände. Betriebkostenabrechnungen sind immer pünktlich bezahlt worden. Ich verstehe nicht woran es liegt.
auf Kommentar antwortenMr. H. am 01.02.2021 16:43
Es ist immer wieder amüsant zu lesen, wie Mieter gegen Vermieter schießen. Hauptsächlich, in den Großstädten betreffend. Es ist doch ganz einfach, wenn die Gesellschaft, hier meine ich den Staat, die Medien, die Judikative, sowie die vielen unzufriedenen Mieter, so weiter machen, kommt irgendwann auch der letzte noch so dumme Vermieter zur Erkenntnis, dass sich vermieten, in diesem Land, weder finanziell noch anderweitig lohnen. Das Ergebnis ist, dass dann, keine Wohnungen und Häuser mehr zum Vermieten gebaut werden und die Wohnungsnot noch weiter zunimmt.
auf Kommentar antwortenHenry am 15.07.2022 11:39
Richtig, es wäre doch eigentlich so einfach: Der Mieter gibt die Wohnung in dem Zustand zurück in dem er sie erhalten hat. Punkt.
Die Gesetze und die Rechtsprechung sind so einseitig mieterfreundlich, dass vermieten ein Abenteuer ist, evtl. ein teures dazu. Ich habe einen Freund der Steuerberater ist. Er könnte mir auf Anhieb 6 Mandanten nennen, die ihre Wohnungen, sogar Häuser leer stehen lassen, weil sie es satt haben ihr Leben mit diesen Problemen zu verbringen.
Curiositas am 07.03.2022 12:19
Im Laufe meines Lebens hätte ich gerne gebaut, angebaut, aufgestockt und Wohnraum geschaffen. Ginf nicht, weil Auflagen und Ablehnungen des Baubehörden kamen. So wurde eine Dachaufstockung mit dem Argument des Sachbearbeiters erschwert und verteuert, wörtlich: " Wenn ich vom Turmberg herunterschaue, stört mich das!" 1969 gekauftes Bauerwartungsland wurde über die Jahre zum Niemandsland und ist jetzt ein ausgewiesenes Biotop! 8 Reihenhäuser hätten dort stehen können. Erschließung über die Straße, denn gegenüber ist bebaut! Ich habe den Behörden gesagt: Ich habe eine Wohnung, aber ihr werdet mal welche brauchen. Dafür wurden Gebiete bebaut, wo niemand daran geglaubt hat. Wer hatte da wohl Beziehungen?
Edel am 02.02.2021 15:52
Genau richtig, was sich Mieter heute und hierzulande leisten ist einfach bald nicht mehr tragbar.
Wenn der Staat doch meint immer noch mehr auf den Vermieter umzuwälzen, weil doch die armen
Mieter sonst nur noch ausgebeutet werden, dann soll er doch selbst Wohnungen schaffen und so
diesen armen Mietern diese ganz und günstig vermieten. Wir als Vermieter müssen doch leider den
Mietern sooooooo viel Geld abnehmen, weil Vater Staat mitsamt seinen Energiegesetzen und den
vielen Ausbeutern die Kosten so drastisch ansteigen lässt. Es sind nicht die Mieten, die ach so hoch
sind., sondern die Nebenkosten, wie Müll, Grundsteuer, Wasser, Versicherungen und Energie!!!
Wir haben die Kaltmiete schon über Jahrzehnte nicht mehr erhöht, aber wir müssen unseren
Mietern Jährlich immer mehr und mehr abnehmen und abführen, das ist die Realität.
Reisetti am 20.11.2020 09:42
Guten Morgen zusammen, ich bin ziemlich sauer über die Art, wie bei mir ein Makler vorgeht. Ich interessiere mich für eine Wohnung die von ihm inseriert wurde. Ich bekam die Antwort dass diese vorerst reserviert sei, aber ich soll dem Mieterbewerberbogen ausfüllen, 2 Gehaltsabrechnungen und Kopie meines Personalausweises. Dann würden sie einen Besichtigungstermin machen. Ich finde dieses Vorgehen sehr unmöglich und habe dieses auch dem Makler geantwortet, dass das nicht zulässig ist. Es kam prompt die Antwort, wenn mir die Vorgehensweise nicht zusagt, können sie mich nicht berücksichtigen. Es kann doch niemand von mir verlangen, dass ich meinen Personalausweis jedem überlasse damit ich einen Besichtigungstermin erhalte?
auf Kommentar antwortenAlex am 02.01.2022 16:16
Personalausweis darf sowieso GAR NICHT kopiert werden.
HotteHü am 09.12.2020 10:53
Was sollte der Makler ihrer Meinung nach denn sonst bei ihnen abfragen?? Wenn sie den Perso nicht zeigen möchten dann machen sie schriftlich persönliche Angaben über sich und gut ist...
Wenn ich das alles hier lese kommt es mir sehr oft vor als wenn Krieg zwichen Mietern und Vermietern geführt wird. Ich weiß wovon ich rede den mein Vermieter / Beauftragter führt meiner Meinung nach Krieg gegen seine Mieter....
Aber das er wissen möchte wen er sich da anlacht halte ich für legitim
Angelika Münch am 18.11.2020 00:04
Seit fast einem Jahr suchen mein Partner und ich eine neue Wohnung, da wir zum Jahresende wg. Eigenbedarf aus der akt. Wohnung ausziehen müssen. Aber es scheitert immer daran, dass wir die Miete vom Jobcenter bezahlt bekommen würden. Sind wir Menschen 2.Klasse? Es sind nur noch 6 Wochen, dann bleibt nur eine Brücke oder ein Strick.
Ich reagiere auf jedes Angebot v.versch.Immobilienfirmen und mehr als die Standardantwort passiert nicht. Dabei schreibe ich extra schon eine pers. Anfrage...
Wer kann helfen? 2Z-Whg.in Köln bis ca. 650€ Kaltmiete.
auf Kommentar antwortenSVETLANA am 05.11.2020 22:48
Wo soll ich melden wenn der Vermieter nach Herkunftsland fragt?
auf Kommentar antwortenMensch am 16.01.2021 20:34
Das würde ich auch gern wissen..
Pettor am 10.10.2020 19:03
Wiso darf man nicht Fragen ob ein Mieter Raucher ist?
Einer meiner Mieter ist starker Raucher. In der Wohnung sind inzwischen alle Oberflächen vergilbt, selbst Türblätter und Fensterrahmen. Das ist ein massiver, vorhersehbarer Schaden und ich habe doch das gute Recht, mich davor zu schützen!
auf Kommentar antwortenEdel am 02.02.2021 16:01
Genau diesen Schutz finde ich auch unmöglich. Es sollte hier wenigstens eine Klausel geben, wenn
Sie in der Wohnung rauchen, sind alle Schäden die dadurch entstehen bei Auszug zu beseitigen.
Wenn jemand soviel Geld besitzt sich das Rauchen zu leisten, hat er nach meiner Meinung auch
das Geld, den zugefügten Schaden zu beseitigen.
Hund2010 am 09.09.2020 21:00
Warum müssen Vermieter keine SCHUFA vorlegen. Wir hatten in der Vergangenheit schon öfters, dass der Vermieter die notwendigen Reparaturen wegen Geldmangel nicht ausführen konnte. Wir mussten schon öfters im Winter mit Strom heizen und dementsprechend sah die SCHUFA aus. Dadurch ist man auf einmal ein schlechter Mieter
auf Kommentar antwortenIngo Burk am 23.02.2022 11:58
Geht‘s noch?
Andi am 07.03.2022 12:35
??? Verstehe ich nicht. Es geht doch darum, das der Mieter eine Wohnung benötigt, oder? Man sieht sich im Miethaus um, und kann doch schon bei Besichtigung feststellen, ob vieles intakt ist, oder einiges zukünftig zu sanieren ist. wenn Sanierungsstau erkennbar ist, wird der Vermieter kaum plötzlich renovieren wenn ein neuer Mieter einzieht. Und wenn es einem nicht passt wie der Vermieter mit seinem Eigentum umgeht, dann muss ich mir als Mieter eine neue Bleibe suchen, die die gewünschten Eigenschaften hat.
Alex am 02.01.2022 16:21
Wie wirkt sich heizen mit Strom auf die Schufa aus?
schralgiz am 01.02.2021 13:47
Wer aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage /aus welchem Grund auch immer/ eine Wohnung mietet bei der jede Menge Mängel im Laufe der Mietdauer zum Vorschein kommen hat dann noch die Nachteile eines nicht solventen Vermieters zu ertragen verbunden mit all den nicht enden wollenden Diskussionen wegen nicht durchgeführter Reparaturen oder gar Instandsetzung. Die Anwaltschaft welche man als Mieter beauftragen möchte hält sich hier sehr bedeckt und man muß Glück haben sollte ein Anwalt ein Mandat übernehmen.
Der Gesetzgeber hält sich hier ebenfalls mehr als bedeckt und leistet damit Vermietern Vorschub Wohnungen oder Immobilien zu vermieten welche zwar optisch hergerichtet sind aber im Grunde nicht mal als Stall durchgehen würden.
Wir haben viele Reparaturen deshalb als Mieter in Eigenleistung durchgeführt damit die notwendigen Funktionen erhalten wurden.
Eine andere/bessere Wohnung zu finden wird jedes Jahr schwieriger und die Preise kennen nur eine Richtung - nach oben -.
Sie haben meine volle Zustimmung wenn Sie verlangen, daß auch Vermieter zur Selbstauskunft verpflichtet werden. Das wäre doch mal ein neues interessantes Geschäftsfeld für die Schufa.