Lesermeinungen:
Wer heute eine Wohnung mieten will, braucht oft nicht nur viel Zeit, sondern auch eine gute Bonität, weil Vermieter solvente Mieter bevorzugen. Eine Bonitätsprüfung ist eine Möglichkeit, die Solvenz eines Interessenten offenzulegen.
Vermieter wollen unbedingt sichergehen, dass ihre künftigen Mieter zahlungsfähig sind. Deshalb verlangen sie oft eine Bonitätsprüfung.
Mietinteressenten können bei verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien eine Auskunft über die eigene Bonität anfordern und dem Vermieter als Beleg für ihre Bonität vorlegen. Solch ein Bonitätsnachweis stammt zum Beispiel von Auskunfteien wie der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), Creditreform, Boniversum, Deltavista, Infoscore Consumer Data oder Bürgel.
Auskunfteien beziehen Informationen aus verschiedenen öffentlichen Quellen wie Telefonverzeichnissen, Handels- und Vereinsregistern, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, Publikationen über Insolvenzen, Vergleichen, Betriebsgründungen oder öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Auch die Zusammenarbeit mit Inkassobüros spielt hier eine große Rolle. Zudem dürfen Vertragspartner wie Banken nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei den Auskunfteien melden, zum Beispiel Konten- und Kreditkartenmissbrauch oder Nichtzahlung von Forderungen.
Während alle Auskunfteien Negativdaten von Kreditinstituten sammeln – beispielsweise laufende Kredite und beantragte Hypotheken – speichern einige Auskunfteien wie Boniversum und Schufa auch Positivdaten. Solche Positivmerkmale sind Informationen zu vertragsgemäßen Verhalten wie langfristig bestehenden Girokonto-Verbindungen.
Vertragspartner der Auskunfteien sind Unternehmen, die mit ihren Leistungen und Lieferungen gegenüber ihren Kunden in Vorleistung treten und somit ein Kreditrisiko eingehen. Dazu zählen etwa:
Die Auskunfteien erhalten von diesen Vertragspartnern unter anderem Angaben zu schlechtem Zahlungsverhalten wie die Nichtzahlung von Forderungen oder die fristlose Kündigung eines Vertrages aufgrund eines Zahlungsrückstands.
Das neue Datenschutzrecht aus Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) macht es von einem sogenannten Erlaubnistatbestand abhängig, ob und welche Dateien eine Auskunftei speichern oder übermittelt bekommen darf.
Dabei ist in der Regel eine Interessensabwägung nach der Datenschutzgrundverordnung erforderlich (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Das heißt, das Interesse des Verantwortlichen, hier also der Auskunftei, die Daten zu speichern, muss das Interesse der betroffenen Person überwiegen.
Auch schon vor Geltung des neuen Datenschutzrechts am 25. Mai 2018 durften Unternehmen nach dem alten Recht bonitätsrelevante Daten ohne Einwilligung der Betroffenen an die Auskunfteien übermitteln (§ 28a BDSG-alt). Doch nun gelten für Auskunfteien die allgemeinen Erlaubnistatbeständen der DSGVO.
Üblicherweise speichern Auskunfteien die folgenden Daten für die Bonitätseinstufung:
Diese Daten dürfen hingegen nicht gespeichert werden:
Informationen zu
Auf Basis der gesammelten Daten berechnen die Auskunfteien den Scorewert, der aufzeigt, ob der Verbraucher zukünftigen Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich zuverlässig nachkommen kann. Bei diesem statistischen Verfahren ordnen die Auskunfteien die betreffende Person einer Vergleichsgruppe mit ähnlichen Merkmalen zu.
Dies bedeutet, dass sie entsprechend der Zahlungsmoral der Gruppe eingeschätzt wird. Hier wird vor allem beim Stichwort Geo-Scoring – der Ermittlung der Kreditwürdigkeit anhand des Wohnortes – Kritik laut, denn teilweise bekommen solvente Personen schlechte Scorewerte, weil beispielsweise die Nachbarn verschuldet sind.
Generell müssen die Auskunfteien zwar gemäß § 31 BDSG zur Berechnung des Werts ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren anwenden, allerdings müssen sie die konkrete Scoreformel der Bonitätseinstufung nicht offenlegen – diese fiel nach der alten Rechtslage unter das Geschäftsgeheimnis (BGH, Az.: VI ZR 156/13). Ob das nach der DSGVO und den erhöhten Transparenzanforderungen noch Bestand hat, werden die Gerichte entscheiden.
Selbst wenn eine Bank einem Kunden einen hohen Dispo-Rahmen einräumt, sollte dieser nur selten in Anspruch genommen beziehungsweise nicht ausgereizt werden. Eine Meldung an die Schufa erfolgt erst, wenn der Dispo überzogen ist und der Kunde der Zahlungsaufforderung der Bank nicht nachkommt.
Je nach Auskunftei bewegt sich der Scorewert innerhalb einer bestimmten Skala. Während der Bürgel- Bonitätsindex von 1 bis 6 reicht, wobei 1,0 für eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit und 6,0 für Ausfall steht, bewertet Creditreform den Bonitätsscore auf einer Skala von 100 (sehr gute Bonität) bis 600 (sehr hohes Risiko).
Wer wissen möchte, welchen Scorewert er hat und ob die gespeicherten Informationen auch richtig sind, sollte unter Berufung auf Artikel 15 der DSGVO eine Auskunft anfordern und auch angeben, dass der Scorewert errechnet werden soll. Diese erste Auskunft ist immer kostenlos, nur weitere Auskünfte innerhalb eines Jahres sind entgeltpflichtig (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Ist der Scorewert unerwartet schlecht, weil die diesem Wert zu Grunde liegenden Daten falsch sind, kann man gemäß Artikel 16 DSGVO einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Entsprechen die Daten der Wahrheit, kann der Verbraucher den Scorewert verbessern, indem er beispielsweise Raten pünktlich bezahlt, auf Kleinkredite verzichtet oder überzogene Konten ausgleicht. Außerdem hilft es, häufige Wohnort- und Girokontenwechsel zu vermeiden und nicht mehrere Girokonten zu eröffnen.
Wer regelmäßig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommt, hat einen schlechten Scorewert. Als Hinweise für ein nicht vertragsgemäßes Verhalten gelten zum Beispiel ein von der Bank gekündigter Kredit, Informationen aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen oder Zahlungsausfälle. All das sind Negativmerkmale, die in drei verschiedene Kategorien unterteilt werden, je nach Schwere des jeweiligen Verstoßes:
Säumige Zahler müssen aber nicht bei jedem Malheur einen negativen Eintrag fürchten: Erst muss er zweimal dazu angemahnt werden, die offene Forderung zu begleichen. Zudem muss er vier Wochen vor dem Eintrag durch das Unternehmen zur Bonitätsprüfung darauf hingewiesen werden, dass es zu einem SCHUFA-Eintrag kommt, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Dies schreibt das Bundesdatenschutzgesetz vor (§ 31 BDSG).
Der sogenannte SCHUFA-BonitätsCheck, ist ein Bonitätsnachweis für Mieter, welcher direkt online bestellt und nach erfolgreicher Identifikation heruntergeladen werden kann. Das Zertifikat mit den für den potentiellen Vermieter relevanten Informationen, kann für den Abschluss eines Mietvertrags entscheidend sein. Wesentliche Inhalte sind:
Enthält die Bonitätsauskunft Fehler wie bereits getilgte Kreditraten, die nicht als solche gekennzeichnet sind, sollten Kreditnehmer unbedingt die Sperrung und Berichtigung der Daten verlangen. Generell sind Auskunfteien dazu verpflichtet, falsche personenbezogene Daten zu korrigieren (§ 35 Abs. 1 BDSG/Art. 16 DSGVO).
Wer falsche Informationen findet, sollte auch Vertragspartner wie Banken, bei denen sie Schuldner waren, ansprechen und sich erkundigen, ob diese den aktuellen Stand – beispielsweise nach Tilgung der letzten Kreditrate – an die Auskunfteien weitergeleitet haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Betroffene die Bank um einen Erledigungsvermerk und die Weiterleitung an die Auskunftei bitten, damit diese die Daten aktualisiert. Generell sind alle Unternehmen verpflichtet, Änderungen zu den bisherigen Mitteilungen der Auskunftei mitzuteilen (Art. 19 DSGVO).
Doppelt hält besser: Zusätzlich sollte der Verbraucher die Auskunftei nochmals informieren, sobald die Bank ihm die Tilgung bestätigt hat. Bis der Sachverhalt geklärt ist, kann die Verarbeitung eingeschränkt - also die Daten in den meisten Fällen für andere gesperrt werden, wenn man das verlangt (Art. 18 DSGVO).
Sofern keine unrichtigen Daten vorliegen, kann der Verbraucher in der Regel schlecht verlangen, dass diese vorzeitig gelöscht werden. Die Auskunfteien in Deutschland haben allerdings gemeinsam mit den Landesdatenschutzbehörden einen eigenen Verhaltenskodex zu Löschfristen vereinbart, der eine Regelung für kürzere Löschfristen beinhaltet:
Informationen | Löschung nach |
---|---|
Forderungen aus z.B. Darlehen, Krediten, Ratenlieferungsverträgen oder Teilzahlungen | drei Jahren nach Ausgleich der Forderungen |
Vertragsdaten über Konten wie z.B. Girokonto, Kreditkarte, Energiekonto (ohne dass Forderungen bestehen) | wenn das jeweilige Konto aufgelöst wird |
Pfändungsschutzkonten, Basiskonten und andere Verträge mit Evidenzprüfung | wenn deren Beendigung mitgeteilt wird |
Bürgschaften | wenn die Beendigung der Bürgschaft mitgeteilt wird |
Handelskonten | drei Jahre nach Zurückzahlen sämtlicher Forderungen |
Bei der SCHUFA gibt es eine Kulanzregelung: Beläuft sich die Forderung auf höchstens 2.000 Euro und wurde diese innerhalb von sechs Monaten bezahlt, können Verbraucher vor Ablauf der gesetzlichen Fristen eine Löschung beantragen. Dabei darf es sich allerdings nicht um eine titulierte Forderung handeln, wie zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung.
Vermieter verlangen oft Nachweise für die Solvenz des Mieters. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen sie das aber nur innerhalb eines fest abgesteckten Rahmens. Dabei darf der Vermieter erst dann eine Bonitätsauskunft verlangen, wenn er sich bereits auf einen Mietinteressenten festgelegt hat.
Gleiches gilt für den Fall, dass er sich vom Mieter die Erlaubnis geben lässt, die Auskunft selbst bei einer Auskunftei einzuholen. Eine Besonderheit gibt es nur bei größeren Wohnungsgesellschaften: Diese erhalten die Auskunft über einen Mietinteressenten auch ohne dessen Einverständnis, sofern sie ein Vertragspartner der SCHUFA sind.
Etwas früher kann der Vermieter dem Mieter eine Selbstauskunft zum Ausfüllen geben. Aber auch darin darf er nur begrenzt Informationen abfragen: Laut der „Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften von Mietinteressenten“ der Datenschutzkonferenz darf er je nach Situation nur bestimmte Informationen einholen.
Wer als Vermieter schon umfangreiche Informationen verlangt, bevor überhaupt feststeht, dass ein Interessent überhaupt infrage kommt, verstößt gegen den Datenschutz. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach Artikel 83 Abs. 5 DSGVO mit Geldbuße geahndet werden kann.
Zumindest theoretisch liegt hier der Bußgeldrahmen bei bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens. Im Bereich der Wohnungswirtschaft sei bei derartigen Verstößen laut dem Datenschutzexperten allerdings nur eine wesentlich geringere Geldbuße realistisch.
Lesen Sie hier, welche Fragen genau in der Mieterselbstauskunft erlaubt sind – und wann Sie lügen dürfen.
Allgemein gilt: Was der Vermieter wissen darf, sollten auf jeden Fall auch Mieter kennen: ihre Kreditwürdigkeit. Ist alles im grünen Bereich, lebt es sich entspannter – sind die Werte kritisch, lässt sich dagegen etwas unternehmen. Denn mag die Selbstauskunft auch kostenlos sein, umsonst ist sie nicht.
Unter Bonität versteht man die Eigenschaft von Personen oder Unternehmen, Schulden zurückzahlen zu können und zu wollen. Bei der Bonitätsprüfung von Wirtschaftsauskunfteien wie zum Beispiel der SCHUFA werden hierzu Informationen gesammelt, anhand derer sich das abschätzen lässt. Diese Informationen werden über ein Scoring-Verfahren bewertet und geben dann die finanzielle Zuverlässigkeit dieser Person als eine Art Zeugnis aus.
Bei der Bonitätsprüfung werden verschiedene Informationen gesammelt und bewertet, die Hinweise auf die Kreditwürdigkeit einer Person geben. Jede Auskunftei hat hierfür ihre eigene Datenbasis und Methode, diese zu ermitteln.
Bei der SCHUFA-Selbstauskunft handelt es sich um die spezifische Bonitätsprüfung der Auskunftei SCHUFA, die die Kreditwürdigkeit einer Person in Form eines Dokumentes belegt – allerdings ohne die wichtigen personenbezogenen Daten weiterzugeben, auf deren Basis diese Einschätzung ermittelt wurde. Das heißt, die SCHUFA-Selbstauskunft kann an Dritte weitergegeben werden, ohne mehr als nötig über sich selbst preiszugeben.
Kreditinstitute, Unternehmen oder Vermieter prüfen die Bonität von Personen, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand bei der Bank einen Kredit aufnehmen will. Oder eben wenn der Vermieter einen Mietinteressenten hat, mit dem er einen Mietvertrag abschließen will. Wichtig hierbei: Der Vermieter muss sich bereits auf diesen einen Mietinteressenten festgelegt haben, das präventive Einholen von Bonitätsauskünften zum Beispiel bei der ersten Wohnungsbesichtigung, ist unzulässig.
Unter Selbstauskunft verstehen die meisten eine Art Fragebogen vom Vermieter, in dem der Mietinteressent einige Angaben zu sich selbst macht, damit der Vermieter ihn besser einschätzen kann. Bei der Selbstauskunft sind allerdings nur bestimmte Fragen zulässig.
Die Frage nach der Bonität ist die nach der finanziellen Zuverlässigkeit oder auch Kreditwürdigkeit eines Mieters. Nach Belegen hierfür darf der Vermieter allerdings erst fragen, wenn er bereits einen Mietinteressenten ausgewählt hat und der Mietvertrag so gut wie auf dem Tisch liegt.
Ein möglicher Nachweis für die Kreditwürdigkeit ist eine Bonitätsauskunft, die bei der SCHUFA auch SCHUFA-BonitätsCheck oder SCHUFA-BonitätsAuskunft heißt. Es gibt daneben aber auch noch andere Anbieter solcher Bonitätsauskünfte, zum Beispiel Boniversum, Infoscore, Deltavista und Bürgel.
Alternativ kann der Vermieter zur Überprüfung der Solvenz auch nach Einkommensnachweisenfragen, wie zum Beispiel:
Eine weitere Möglichkeit, die Bonität als Mieter zu belegen, kann eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter sein, in der dieser bestätigt, dass der Mieter keine Mietschulden hat und stets vertragsgemäß gezahlt hat. Allerdings ist der Vorvermieter nicht verpflichtet, diese Auskunft auszustellen. Darum kann der neue Vermieter sie auch nicht fordern.
Bei Fragen zur SCHUFA-Auskunft kann das Service-Team der SCHUFA weiterhelfen.
Wer wissen will, welche Daten die SCHUFA über ihn gespeichert hat, der kann bei dieser kostenlos eine Datenübersicht anfordern: Die sogenannte „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“. In dieser werden unter anderem die personenbezogenen Daten, der Speicherungszweck und Angaben, an wen die Daten weitergeleitet wurden. Diese Datenkopie kann online oder postalisch angefordert werden, zugesendet wird sie dann postalisch, in Textform.
Die Daten der Auskunfteien stammen von Vertragspartnern, mit denen die Auskunfteien zusammenarbeiten – zum Beispiel Banken, Kreditkartenorganisationen, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen oder Inkassobüros; außerdem stammen sie aus öffentlichen Registern und Quellen.
Diese dürfen die Auskunfteien nutzen, sofern das Interesse des Verantwortlichen – also der Auskunftei – jenes der davon betroffenen Person überwiegt (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Das dürfte bei Telefonverzeichnissen, Handels- und Vereinsregistern, Bundesanzeiger oder den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte der Fall sein. Allerdings sei die Auskunftei verpflichtet, diese Interessensabwägung im Einzelfall vorzunehmen und zu dokumentieren.
Nicht jeder kann einfach Daten bei der SCHUFA einsehen, sondern nur Vertragspartner der SCHUFA. Wer eine Information will, muss erst einen entsprechenden Antrag stellen, dann wird die Berechtigung eingehend geprüft und die Auskunftei gibt die Daten weiter. Allerdings nicht alle, denn zwischen den Fragestellern wird unterschieden:
Nein, sie erhalten Informationen nur im Rahmen des Datenschutzes. Nähere Informationen sind in der Antwort zur vorherigen Frage zu finden.
In der Regel nicht. Wer seine Raten stets pünktlich bezahlt, muss mit keinen negativen Auswirkungen rechnen. Wer allerdings zu spät überweist oder gar nicht, verschlechtert damit seine Auskunft.
Vorsicht ist allerdings bei Kreditanfragen geboten, da dabei oftmals die Kreditinstitute die Bonität des potenziellen Darlehensnehmers überprüfen – und eine sogenannte „Kreditanfrage“ bei der SCHUFA hat negativen Einfluss auf den Bonitätsscore. Stattdessen sollten Banken eine „Anfrage Kreditkonditionen“ stellen, denn diese lässt den Score unberührt.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn die Bank nimmt den SCHUFA-Score lediglich als Entscheidungshilfe. Daneben sind aber auch weitere Faktoren wie Einkommen und Beruf entscheidend, oder ob der Antragsteller bereits bei einer anderen Bank einen Kredit hat.
Ohne Bonitätsprüfung gibt es keinen Kredit, denn in Deutschland sind alle Finanzinstitute verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Wenn die Bank also keine Auskunft bei der SCHUFA einholt, dann eher nur, weil sie diese von einer anderen Auskunftei bekommt. Auch ist diese Überprüfung nötig für die Bank, um finanziellen Schaden zu vermieden.
Seit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 sind Auskunfteien mit ihren Bonitätsprüfungen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Diskutiert wird, ob sie aus Transparenzgründen ihr Scoring-System öffentlich machen müssen.
Das ist nach bisheriger BGH-Rechtsprechung, die sich noch am alten Bundesdatenschutzgesetz orientiert, nicht der Fall. Offen ist, ob sich aufgrund der DSGVO in Zukunft eine andere Auslegung ergeben wird. Oberste Instanz für eine solche Auslegung wäre hier der Europäische Gerichtshof (EuGH): Es ist auch denkbar, dass der EuGH das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses höher bewertet als das Interesse der betroffenen Personen an einer vollständigen Transparenz – wie es bereits vor einigen Jahren der BGH getan hatte (Az.: VI ZR 156/13).
Pavol am 22.02.2023 17:34
Ich habe ein Problem mit der Untervermietung. Wir wollen nach Deutschland ziehen. Wir leben in der Slowakei.
Wie kann man den Teufelskreis durchbrechen? Der Vermieter verlangt eine SCHUFA-Auskunft. Die SCHUFA verlangt eine Bankverbindung. Die Bank benötigt eine feste Adresse in Deutschland.
Wie beurteilt die SCHFA meine Kreditwürdigkeit, wenn ich eine Wohnung in der Slowakei besitze, ich ein Konto in der Slowakei habe.
gut danke
auf Kommentar antwortenMilo am 10.02.2022 18:13
Ich habe kein ANGST über BONITET !!!
BIN 100 % Sauber !!!!
auf Kommentar antwortenMilo am 10.02.2022 17:54
Ich komme aus ehermalige Jugoslawien , bin in Bayreuth seit 1971 . Bin allein : Besitze keine Haustiere .
Mitte und Kosten werden punktlich und regelmässig bezahlt , per Abbuchung von mein Bankkonto .
Bin kein Student ! Suche Wohnung für mich alleine ! Zahlungsmöglichkeiten vorhanden ( RENTE .
Suche eine Wohnung für unbegrenzten Zeit .
Bezahlung der Miete und Nebenkosten dauerhaft !Bin um 70,Jahren alt . Suche ein dauerhafte Wohnung .
Bin etwas Behindert - mein Gehör ist nicht 100 % OK !
Wohnung gesucht in 95444 Bayreuth . Bitte Angebote auf meine e-mail Adresse .
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 11.02.2022 11:09
Hallo Milo,
wir empfehlen Ihnen die Wohnungssuche von immowelt.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
B. Lex am 24.07.2021 12:01
Mir ist zu Ohren gekommen, das ich Schufaeintragungen habe, die unwahr sind. Wie kann ich erfahren, was eingetragen wurde. Ohne zu prüfen, ob die Unwahrheiten stimmen, geben Sie diese Unwahrheiten an 3. Personen weiter. Ich erwarte Ihre Antwort.
Jeder Hans Dampf kann Eintragungen verlangen und die Schufa prüft nicht einmal, ob das der Richtigkeit entspricht.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 28.07.2021 14:34
Hallo B.Lex.
laut Artikel 15 der DSGVO haben Sie Anspruch alle Ihre personenbezogenen Daten bei der SCHUFA zu erfragen und zu erhalten (schufa.de/ueber-uns/daten-scoring/daten-schufa/). Falls sich Ihre Anfrage unmittelbar an uns richtet, können wir Ihnen versichern, dass wir Ihre SCHUFA Daten weder einsehen, noch an Dritte weitergeben können. Wir fungieren lediglich als Vermittler zwischen Ihnen und anderen Parteien.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Hans am 21.06.2021 18:22
Auf dem freien Arbeitsmarkt ist es illusorisch wenn man mit solchen Redewendungen wie :" ich interessiere mich für den ... Arbeitsplatz. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf" bewirbt. Eine bessere formulierte, erweiterte Anfrage verbessert auch die Chance auf den Arbeitsplatz ebenso bei der Anfrage wegen der angebotenen Wohnung, Also liebe Suchenden schreibt ein bischen mehr über euch und warum, wieso, weshalb ihr der beste Aspirant für die Wohnung seid. Denn es ist ärgerlich für den Vermieter wenn permanent bei Interessenten während der Besichtigung Informationen zutage treten die, wenn bereits im Vorfeld bekannt wären, zur sofortigen Ablehnung geführt hätten. Ebenso für den Suchenden wenn wichtige, erlaubte Fragen gestellt werden die dann nur ein betroffenes stottern produzieren.
auf Kommentar antwortenSchluffi am 08.03.2021 11:35
Die Aussage von Immowelt, dass man überhaupt nur in Betracht kommt wenn die Schufa keinen Eintrag enthält, selbst wenn die Schuld schon beglichen ist und nur noch die "Wartezeit" zur entgültige Löschung abgewartet werden muss.
Es verstößt schon alleine die vorherige Abfrage der Schufa gegen geltendes Recht, da erst eine Auskunft verlangt werden darf wenn man in die engere Auswahl gekommen ist.
Aber solche Firmen machen was sie wollen ohne Konsequenzen.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 09.03.2021 09:24
Hallo Schluffi,
wir behaupten an keiner Stelle, dass Mieter nur in Betracht kommen, wenn die Schufa keinen Eintrag erhält. Dies liegt immer in der Entscheidung des jeweiligen Vermieters. Die Chancen auf eine Zusage stehen in der Regel jedoch besser, wenn es keinen Eintrag in der Schufa gibt. Auch machen wir im Text sehr deutlich, dass diese Abfrage vom Vermieter erst zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen darf und erläutern die Konsequenzen, wenn dies zu früh geschieht.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Schluffi am 09.03.2021 12:03
Hallo.
Meine Nichte ist zur Zeit auf Wohnungssuche und hat diese Aussage bekommen.
immowelt Redaktion am 10.03.2021 09:23
Hallo Schluffi,
kam diese Aussage von uns oder vom Anbieter? Gern können Sie sich auch per E-Mail an redaktion@immowelt.de wenden und den Fall genauer schildern, damit wir dem nachgehen können. Sollte die Aussage jedoch vom Anbieter stammen, darauf haben wir keinen Einfluss.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Sina am 20.12.2020 22:14
Ich habe eine Schufa-Auskunft am 09.12.20 beantragt bis heute (20.12.20) habe ich keine erhalten. Ich habe auch versucht jemanden zu erreichen, aber keine Antwort bekommen.
auf Kommentar antwortenRB am 06.11.2019 16:19
Greatings
I have the Schufa auskunft already, do I have to buy it again to post it in Immowelt or can I use the same one as I use in the other immobilien site? Thank you.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 07.11.2019 10:55
Hello, RB,
You can also use the Schufa-Auskunft here.
Kind regards
die Immowelt-Redaktion
Magda am 10.09.2019 16:54
Ich habe ein Problem mit Schufa, ich beantrage ein Darlehen, aber es gibt eine Ablehnung von Schufa, anscheinend niedrige Punkte, d. H. Hohes Risiko. Ich habe den Bericht bestellt und es stellte sich heraus, dass die Rechnungen nicht pünktlich bezahlt wurden. Seit 7 Monaten ist alles im Voraus bezahlt worden, aber leider kann ich die Bank immer noch nicht verifizieren. Sogar der Herr, der bei der Bank arbeitet, rief Schuf an und sie sagten ihm, dass es nur wenige Punkte gäbe. Wie kann ich die Punktzahl noch steigern und wie viel muss ich warten, anscheinend nach 3 Monaten sollte sich verbessern. Aber ich habe die Verifizierung immer noch nicht bestanden.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 11.09.2019 10:19
Hallo Magda,
wenn ein schlechter Schufa-Score aufgrund eines Fehlers zustande kam, können Sie eine Korrektur verlangen. Sie können von der Schufa diejenigen Daten verlangen, die über Sie gespreichert sind; erkennen Sie hier Fehler, so können Sie eine Berichtigung verlangen. Gibt es zwischen der Schufa und Ihnen unterscheidliche Auffassungen, so können Sie (kostenfrei) den Ombudsmann der Schufa anrufen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Magda am 10.09.2019 15:40
Mam problem z Schufa, staram się o kredyt ale jest odmowa z Schufy podobno mało punktow tzn wysokie ryzyko, zamowiłam raport i wyszlo że to przez niepłaenie rachunków na czas. Od 7 mc wszystko mam opłacane przed czasem ale niestety dalej nie mogę przejść weryfikacji w banku. Nawet pan który pracuje w banku dzwonił do Schufa i tam mu powiedzieli że było tylko mało punktów. Jak mogę jeszcze podnieść punktację i ile jeszcze muszę czekać, podobno po 3 mc powinno się poprawić. Ale ja dalej nie przechodzę weryfikacji.
auf Kommentar antwortenBerndpeter am 12.05.2019 22:53
Ich bin Deutsch/Kanadier, wohnhaft in Mexiko und plane, nach 45 Jahren nach Deutschland zurueckzukehren.
Ausser eines Konto's auf dem meine Rente eingeht, haben ich keine finanziellen Beziehungen zu Deutschland. Ich habe Konten in Kanada und Mexiko, sowie Debit und Kreditkarten
auf Kommentar antwortenMarisun am 05.09.2018 18:27
Ist es auch möglich als Niederländer einen Bonitätsprüfung an zu fragen?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 06.09.2018 08:44
Hallo Marisun,
ja, das ist möglich.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Marisun am 06.09.2018 09:25
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Marisun
Portuguesa am 26.08.2018 20:49
Ich habe knapp 5 Jahre in Portugal gearbeitet und bin jetzt wieder in Deutschland und habe auch einen neuen Job. Ich habe während meines Auslandaufenthaltes ein deutsches Girokonto beibehalten, worauf auch Geld ruhend lag. In Portugal habe ich gearbeitet und Geld verdient, das auf ein portugiesisches Girokonto floss. Schulden hatte ich nie und keinerlei Kredite. Jetzt benötige ich eine Schufa Auskunft für eine neue Wohnung. Wird mir die fehlende Zeit in Deutschland irgendwie als Lücke negativ ausgelegt?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 27.08.2018 11:53
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,
das dürfte keine negativen Auswirkungen auf den Schufa-Score haben, nein. Abschließend beantworten könnte diese Frage allerdings nur die Schufa selbst, die jedoch die Details Ihrer Berechnungsmethoden nicht veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Portuguesa am 27.08.2018 15:13
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe bereits eine positive Schufa Auskunft erhalten. Alles ist gutgegangen ;-)
alex am 21.06.2018 14:10
Was passiert denn, wenn ein Student aus dem Ausland eine Wohnung in Deutschland mieten will und die Miete von den Eltern bezahlt wird?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 21.06.2018 14:50
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,
wenn der fragliche Student oder seine Eltern noch keine Geschäfte mit einem Unternehmen getätigt haben, dass mit einer Auskunftei zusammenarbeitet, wird eine Bonitätsauskunft dem Vermieter in diesem Fall natürlich nicht viel bringen. Eine Selbstauskunft ist aber unabhängig davon trotzdem möglich.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Tom am 23.02.2018 20:59
Mit welchem Recht darf eine "Größere Wohnungsgesellschaften" auch ohne "Einverständnis des Mieters" eine Auskunft über dessen Bonität erhalten? Dürfen kleinere Wohnungsgesellschaften das nicht? Dürfen vielleicht beide das doch nicht?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 27.02.2018 14:36
Lieber Tom,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar und Hinweis. Wir müssen dies korrigieren: Generell haben Wohnungsgesellschaften (unabhängig von ihrer Größe) bei berechtigtem Interesse die Möglichkeit - sofern sie Vertragspartner bei der Schufa sind - eine Bonitätsprüfung über einen potenziellen Mieter einzuholen. Dies ist auch ohne Einverständnis des Mieters zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
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