Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Die Mietzahlungsbestätigung

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Mieter müssen ihrem zukünftigen Vermieter oft beweisen, dass sie ihre Miete zuverlässig zahlen. Ein beliebtes Mittel ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Was das ist, wie man die Bescheinigung bekommt und welchen Haken es gibt, erfährst du im Ratgeber.

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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Diese kostenlose Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kannst du ausgefüllt deinem Vorvermieter vorlegen. Er muss lediglich unterschreiben.

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Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Vermieter wollen oft sichergehen, dass der künftige Mieter zuverlässig zahlt – wer dies schwarz auf weiß beweisen kann, ist als Wohnungssuchender oft im Vorteil. Ein möglicher Beweis ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.

Dabei handelt es sich um ein Schreiben, in dem der ehemalige Vermieter bestätigt, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich und in voller Höhe nachgekommen ist. und keine Mietschulden bestehen. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist damit ein Nachweis über die Bonität des Mietinteressenten.

Wer stellt die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt der bisherige Vermieter oder sein Hausverwalter aus.

Hat die Hausverwaltungen keinen Vordruck, kann dieses Muster verwendet werden.

Doch Vorsicht: Der bisherige Vermieter ist zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht verpflichtet. Was du in diesem Fall tun kannst, liest du hier.

Achtung

Handelt es ich um eine Wohngemeinschaft mit einem Hauptmieter und Untermietern, so sind die Untermieter die Mieter des Hauptmieters. Nur letzterer kann vom Wohnungsvermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen.

Was steht in einer Mietschuldenfreiheits­bestätigung?

Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung enthält folgende Angaben:

  • Name des Mieters
  • Adresse der Mietwohnung
  • Bestätigung, dass es keine Mietrückstände gibt
  • Alternativ: Angaben über die Höhe der bestehenden Mietschulden
  • Bestätigung der regelmäßigen, fristgerechten Zahlung
  • Name, Anschrift und Unterschrift des Vermieters / der Hausverwaltung

Kosten für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Frage, ob und wie viel Geld ein Vermieter für das Ausstellen einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen darf, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Da es sich aber bei der Ausstellung einer solchen Zahlungsbestätigung um eine Leistung handelt, zu der der Vermieter nicht verpflichtet ist, spricht einiges dafür, dass sich der Vermieter diesen Aufwand bezahlen lassen darf.

Eine Gebühr bis 50 Euro wird für den aufkommenden Aufwand einschlägig als angemessen angesehen. Solche Kosten über Höhe der Gebühren für Quittungen und Bescheinigungen können auch in Mietverträgen geregelt sein.

Andererseits ist es dem Vermieter freigestellt, die Bestätigung kostenlos zu erteilen, wenn ihm von seinem Mieter beispielsweise ein vollständig ausgefüllter Vordruck zur Unterschrift vorliegt.

Wie alt darf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sein?

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie alt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sein darf. Das hängt einzig von den Ansprüchen des Vermieters ab. Hier hilft der Vergleich als Annäherung. Bonitätsauskünfte sind in der Regel 3 bis 6 Monate gültig sind, was für Vermieter durchaus als Richtlinie gesehen werden kann.

Wie aussagekräftig ist eine Mietschuldfreiheitsbescheinigung?

Die Mietschuldfreiheitsbescheinigung besitzt keine rechtliche Aussagekraft und enthält in vielen Fällen weder Hinweise über die Dauer des bescheinigten Zeitraumes noch Aussagen über die Zahlung der Betriebskosten. Auch über die aktuelle oder zukünftig zu erwartende Bonität des Mietinteressenten liefert die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keine Anhaltspunkte.

Allerdings bestehen Vermieter gerade in Gebieten mit knappem Wohnraum auf einem solchen Nachweis. Dies liegt darin begründet, dass – neben einer Mieterselbstauskunft und einer Bescheinigung über ein regelmäßiges Einkommen – die Mietzahlungsbestätigung für den Vermieter eine zusätzliche Sicherheit bedeutet. Je mehr Unterlagen dem Vermieter vorliegen, desto besser kann er sich einen Gesamteindruck von seinem potenziellen Mieter verschaffen. Jedoch müssen Mieter immer selbst entscheiden, wieviel sie von sich Preis geben möchten.

Gefälschte Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen: Die Folgen

Vermieter dürfen nicht völlig ausschließen, dass ein Mietinteressent eine gefälschte Bescheinigung vorlegt. Sollte der Vermieter tatsächlich Zweifel an der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben, darf er sich aufgrund der Datenschutz-Bestimmungen nicht unangekündigt an den Vorvermieter wenden. Sollte der Vermieter dies wünschen, benötigt er vom Mietinteressenten erst eine entsprechende schriftliche Zustimmung.

Sollte sich erst im Nachhinein die vorgelegte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Fälschung entpuppen, gilt das als Vertragsbruch und ist somit ein Grund dem Mieter fristlos zu kündigen.

Vermieter verweigert Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – was tun?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 30.09.2009 – VIII ZR 238/08) kann ein Mieter keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheits­bescheinigung geltend machen. Der Vermieter ist also nicht in der Pflicht, dem Wunsch nachzukommen. Der Grund liegt in einer „Gefährdung der Rechtsposition“ des Vermieters, heißt es in der Verlautbarung. Das kann verschiedene Gründe haben:

  1. Es könnte sich um eine in der Zukunft abzurechnende Kaution handeln, bei der der „Vermieter sich bei Beendigung eines Mietverhältnisses nicht sofort über einen Bestand an verbliebenen Forderungen“ gegenüber dem Mieter klar werden muss. Dem Vermieter sei eine angemessene Frist zuzubilligen.
  2. Die fehlende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung seit zudem nicht automatisch ein Hinweis auf eine schlechte Bonität. Manche Vermieter befürchten vielmehr, sich schadensersatzpflichtig zu machen, wenn Sie bei Ausstellung der Bescheinigung eine Kleinigkeit übersehen. Es sind auch Konstellationen denkbar, in denen der Mieter aus berechtigten Gründen die Miete gekürzt hat und der Vermieter im Gegenzug keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt.
  3. Auch könne die Erklärung als "Zeugnis gegen sich selbst" interpretiert werden: Sollte es nachträglich zum Streit über den Bestand oder die Erfüllung von Mietforderungen kommen, wäre das für den Vermieter von Nachteil. Dass der Mieter keinen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat, bedeutet umgekehrt aber auch: „Der künftige Vermieter kann sie nicht verlangen“, sagt Dalia Kues, Sprecherin der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI).

Ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung rechtssicher?

Aus Datenschutzgründen müssen Mieter wie Vermieter bei der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einiges beachten. Dalia Kues, Sprecherin der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  erklärt:

  1.  „Erst wenn der Mietinteressent sein konkretes Interesse an der Wohnung bekundet hat, darf der Vermieter nach Nachweisen für die Bonität des Mieters fragen.“ Denn: Zu einem früheren Zeitpunkt sind solche Informationen aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht relevant genug.

    Da der Mieter keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat, gilt zudem:
     
  2. „Der Vermieter muss immer auch Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anbieten.“ Das können zum Beispiel Gehaltsabrechnungen sein. 

    Bekommt der Vermieter bereits vor dem Besichtigungstermin Unterlagen wie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zugesendet, rät Kues:
     
  3. „Vermieter sollten die übersendeten Dokumente ohne Aufforderung löschen und Unterlagen erst nach Äußerung eines konkreten Interesses zur Anmietung entgegennehmen.“ Denn andernfalls könnten weniger auskunftsfreudige Mitbewerber unter Umständen benachteiligt werden.

Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Es sind Konstellationen denkbar, bei denen der Mieter eine Bescheinigung nicht erbringen kann.

  • Der bisherige Vermieter stellt eine solche Bescheinigung nicht aus.
  • Der bisherige Vermieter ist längerfristig nicht erreichbar aufgrund von Urlaub oder Krankheit.
  • Es handelt sich um das erste Mietverhältnis, zum Beispiel bei Auszubildenden oder Studenten.
  • Der Mietinteressent war Mitbewohner, aber nicht Mieter einer gemeinsamen Wohnung.


Alternativ zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann der Vermieter seine Zuverlässigkeit anderweitig belegen:

  • Durch eine vom Vermieter ausgestellte Quittung über bisher geleistete Mietzahlungen; hierzu ist der Vermieter verpflichtet Az.: VIII ZR 238/08; § 368 BGB).
  • Durch die Vorlage der eigenen Kontoauszüge (irrelevanten Transaktionen schwärzen)
  • Freiwillige Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft. Es reicht dabei die abgespeckte Variante ohne Score-Werte, die nur über positive Vertragsinformationen des Mieters informiert.
Kilian Treß23.03.2023

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5 Kommentare

Susanne am 15.06.2022 08:27

Vielen Dank für den hilfreichen Artikel! Ich habe die letzten Jahre im Wohneigentum meiner Eltern gewohnt und lediglich Nebenkosten gezahlt. Kann ich mir über die Nebenkosten eine Bescheinigung ausstellen lassen? Oder ginge in meinem Fall lediglich die normals Schufa-Auskunft?

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Jolie am 05.05.2022 18:04

Hello, How does this apply when you are moving to Germany from another country ?

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Fionn Ó Tuama am 08.02.2022 13:52

What is the best thing to do if I am living in a WG and are moving into an apartment?

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kay am 31.05.2021 20:59

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich kein Mietverhältnis habe, da ich in einem eigenem Haus lebe.

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immowelt Redaktion am 01.06.2021 14:27

Hallo Kay,

neben der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Sie einem künftigen Vermieter Ihre Bonität auch mit einer Bonitätsauskunft nachweisen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

leon am 04.03.2018 21:53

Kann man mir meine Wohnung kündigen ,wenn ich meine Miete verspätet zahle da ich Krank geschrieben bin und seit 6 Monaten.ich bekomme seit 3 Monaten oder 4 Monaten jetzt Geld von der Rentenkasse gezahlt aber immer dann wenn ich mich habe krankschreiben lassen weiter.Beispiel ich bin am 1, Krank geschrieben bis 15, dann muss ich zu Rentenversicherung einreichen dann bekomme ich 3 tage später Geld also 18, und zahle meine miete weil ich ja anders kein Geld bekomme,aber meine Vermieterin weiß darüber bescheid das meine Miete später gezahlt wird durch Krankheit.

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Immowelt-Redaktion am 05.03.2018 11:48

Hallo leon,

unter bestimmten Umständen kann nicht oder verspätet gezahlte Miete ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Dafür müsste der Mietrückstand jedoch bereits eine gewisse Höhe erreicht haben, zum Beispiel wenn Sie bereits zwei Monate hintereinander keine Miete zahlen, oder die Miete wird regelmäßig zu spät überwiesen. Selbst dann könnten Sie aber durch Ihr eigenes Vorgehen eine Kündigung wegen Mietrückstand abwenden. Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie in unserem Ratgeberbereich: https://ratgeber.immowelt.de/a/mietschulden-erste-hilfe-fuer-mieter.html Zudem haben Sie bei einer Kündigung noch die Möglichkeit, aufgrund eines Härtefalles wie zum Beispiel Krankheit zu widersprechen.

Es ist gut, wenn Sie, wie Sie bereits sagten, mit Ihrer Vermieterin direkt darüber reden und am besten gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Sollten Sie dennoch eine Kündigung befürchten, so empfehlen wir Ihnen, sich durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen.

Bitte beachten Sie zudem, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

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