Lesermeinungen:
Mieter können einem Vermieter nicht nur mit einer Schufa-Auskunft ihre Bonität nachweisen. Ein weiterer typischer Mietzahlungsnachweis ist die sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die bestätigt, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde. Was eine Mietzahlungsbestätigung ist, wie man die Bescheinigung bekommt und worauf du achten solltest, erfährst du im Ratgeber.
Vermieter wollen oft sichergehen, dass der künftige Mieter zuverlässig seine Miete bezahlt. Wer seine Zuverlässigkeit schwarz auf weiß beweisen kann, ist als Wohnungssuchender oft im Vorteil. Als Nachweis eignet sich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bzw. ein Mietzahlungsnachweis des bisherigen Vermieters.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist nichts anderes als eine Mietzahlungsbestätigung. Dabei handelt es sich um ein Formular, in dem der ehemalige Vermieter bestätigt, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich und in voller Höhe nachgekommen ist. Der Mietzahlungsnachweis belegt, dass keine Mietschulden bestehen. Die Mietschuldenfreiheitsbestätigung ist damit ein Nachweis über die Bonität des Mietinteressenten.
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt der bisherige Vermieter oder sein Hausverwalter aus.
Müssen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen? Nein. Der bisherige Vermieter ist nicht verpflichtet, einem Mieter einen Mietzahlungsnachweis auszufüllen. Sollte er sich weigern, die Bescheinigung auszustellen, haben wir weiter unten im Ratgeber ein paar Tipps für dich.
Bei einer Wohngemeinschaft mit einem Hauptmieter und Untermietern sind die Untermieter die Mieter des Hauptmieters. Nur Hauptmieter können vom Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beantragen.
Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung muss folgende Informationen enthalten:
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Diese kostenlose Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kannst du ausgefüllt deinem Vorvermieter vorlegen. Er muss lediglich unterschreiben.
Gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen Mieter wie Vermieter bei der Mietzahlungsbestätigung einiges beachten:
Die Mietschuldenfreiheitsbestätigung besitzt keine rechtliche Aussagekraft. Sie enthält meistens keine Hinweise über die Dauer des bescheinigten Zeitraumes noch Aussagen über die Zahlung der Betriebskosten.
Auch über die aktuelle oder zukünftige Bonität des Mietinteressenten liefert die Mietzahlungsbestätigung keine Anhaltspunkte.
Allerdings bestehen Vermieter gerade in Gebieten mit knappem Wohnraum auf einen solchen Nachweis. Dies liegt darin begründet, dass – neben einer Mieterselbstauskunft und einer Bescheinigung über ein regelmäßiges Einkommen – die Mietzahlungsbestätigung für den Vermieter eine zusätzliche Sicherheit bedeutet. Je mehr Unterlagen dem Vermieter vorliegen, desto besser kann er sich einen Gesamteindruck von seinem potenziellen Mieter verschaffen. Jedoch müssen Mieter immer selbst entscheiden, wie viel sie von sich preisgeben möchten.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 30.09.2009 – VIII ZR 238/08) hat ein Mieter keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Mietzahlungsbestätigung. Der Vermieter ist also nicht verpflichtet, seinem Wunsch nachzukommen. Der Grund liegt gemäß der Verlautbarung in einer „Gefährdung der Rechtsposition“ des Vermieters. Und das kann verschiedene Gründe haben:
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, warum Mieter keine Mietzahlungsbestätigung vorlegen können:
In diesem Fall kann der Mieter seine Mietschuldenfreiheit anderweitig belegen:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie alt ein Mietzahlungsnachweis sein darf. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er eine ältere Mietschuldenfreiheitsbescheinigung akzeptiert. Mieter und Vermieter können sich jedoch daran orientieren. Bonitätsauskünfte sind in der Regel 3 bis 6 Monate gültig.
Diese Frage ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Da es sich aber um eine Leistung handelt, zu welcher der Vermieter nicht verpflichtet ist, spricht einiges dafür, dass er sich diesen Aufwand bezahlen lassen darf.
Eine Gebühr von bis zu 50 Euro wird für diesen Aufwand als angemessen angesehen. Solche Kosten über die Höhe von Gebühren für eine Vermieterbescheinigung über die Mietschuldenfreiheit könne auch im Mietvertrag geregelt sein. Andererseits ist es dem Vermieter freigestellt, die Bescheinigung kostenlos zu erteilen, wenn ihm von seinem Mieter beispielsweise ein vollständig ausgefüllter Vordruck zur Unterschrift vorliegt.
Sollte ein Vermieter Zweifel an einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben, darf er sich aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht unangekündigt an den Vorvermieter wenden. Dazu benötigt er vom Mietinteressenten erst eine entsprechende schriftliche Zustimmung. Sollte sich erst im Nachhinein die vorgelegte Mietzahlungsbestätigung als Fälschung entpuppen, gilt dies als Vertragsbruch und ist somit ein Grund, dem Mieter fristlos zu kündigen.
Kilian Treß07.02.2024Susanne am 15.06.2022 08:27
Vielen Dank für den hilfreichen Artikel! Ich habe die letzten Jahre im Wohneigentum meiner Eltern gewohnt und lediglich Nebenkosten gezahlt. Kann ich mir über die Nebenkosten eine Bescheinigung ausstellen lassen? Oder ginge in meinem Fall lediglich die normals Schufa-Auskunft?
auf Kommentar antwortenJolie am 05.05.2022 18:04
Hello, How does this apply when you are moving to Germany from another country ?
auf Kommentar antwortenFionn Ó Tuama am 08.02.2022 13:52
What is the best thing to do if I am living in a WG and are moving into an apartment?
auf Kommentar antwortenkay am 31.05.2021 20:59
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich kein Mietverhältnis habe, da ich in einem eigenem Haus lebe.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 01.06.2021 14:27
Hallo Kay,
neben der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Sie einem künftigen Vermieter Ihre Bonität auch mit einer Bonitätsauskunft nachweisen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
leon am 04.03.2018 21:53
Kann man mir meine Wohnung kündigen ,wenn ich meine Miete verspätet zahle da ich Krank geschrieben bin und seit 6 Monaten.ich bekomme seit 3 Monaten oder 4 Monaten jetzt Geld von der Rentenkasse gezahlt aber immer dann wenn ich mich habe krankschreiben lassen weiter.Beispiel ich bin am 1, Krank geschrieben bis 15, dann muss ich zu Rentenversicherung einreichen dann bekomme ich 3 tage später Geld also 18, und zahle meine miete weil ich ja anders kein Geld bekomme,aber meine Vermieterin weiß darüber bescheid das meine Miete später gezahlt wird durch Krankheit.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 05.03.2018 11:48
Hallo leon,
unter bestimmten Umständen kann nicht oder verspätet gezahlte Miete ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Dafür müsste der Mietrückstand jedoch bereits eine gewisse Höhe erreicht haben, zum Beispiel wenn Sie bereits zwei Monate hintereinander keine Miete zahlen, oder die Miete wird regelmäßig zu spät überwiesen. Selbst dann könnten Sie aber durch Ihr eigenes Vorgehen eine Kündigung wegen Mietrückstand abwenden. Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie in unserem Ratgeberbereich: https://ratgeber.immowelt.de/a/mietschulden-erste-hilfe-fuer-mieter.html Zudem haben Sie bei einer Kündigung noch die Möglichkeit, aufgrund eines Härtefalles wie zum Beispiel Krankheit zu widersprechen.
Es ist gut, wenn Sie, wie Sie bereits sagten, mit Ihrer Vermieterin direkt darüber reden und am besten gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Sollten Sie dennoch eine Kündigung befürchten, so empfehlen wir Ihnen, sich durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
die Immowelt-Redaktion
Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.