Lesermeinungen:
Mieter müssen ihrem zukünftigen Vermieter oft beweisen, dass sie ihre Miete zuverlässig zahlen. Ein beliebtes Mittel ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Was das ist, wie man die Bescheinigung bekommt und welchen Haken es gibt, erfährst du im Ratgeber.
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Diese kostenlose Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kannst du ausgefüllt deinem Vorvermieter vorlegen. Er muss lediglich unterschreiben.
Vermieter wollen oft sichergehen, dass der künftige Mieter zuverlässig zahlt – wer dies schwarz auf weiß beweisen kann, ist als Wohnungssuchender oft im Vorteil. Ein möglicher Beweis ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.
Dabei handelt es sich um ein Schreiben, in dem der ehemalige Vermieter bestätigt, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich und in voller Höhe nachgekommen ist. und keine Mietschulden bestehen. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist damit ein Nachweis über die Bonität des Mietinteressenten.
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt der bisherige Vermieter oder sein Hausverwalter aus.
Hat die Hausverwaltungen keinen Vordruck, kann dieses Muster verwendet werden.
Doch Vorsicht: Der bisherige Vermieter ist zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht verpflichtet. Was du in diesem Fall tun kannst, liest du hier.
Handelt es ich um eine Wohngemeinschaft mit einem Hauptmieter und Untermietern, so sind die Untermieter die Mieter des Hauptmieters. Nur letzterer kann vom Wohnungsvermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen.
Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung enthält folgende Angaben:
Die Frage, ob und wie viel Geld ein Vermieter für das Ausstellen einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen darf, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Da es sich aber bei der Ausstellung einer solchen Zahlungsbestätigung um eine Leistung handelt, zu der der Vermieter nicht verpflichtet ist, spricht einiges dafür, dass sich der Vermieter diesen Aufwand bezahlen lassen darf.
Eine Gebühr bis 50 Euro wird für den aufkommenden Aufwand einschlägig als angemessen angesehen. Solche Kosten über Höhe der Gebühren für Quittungen und Bescheinigungen können auch in Mietverträgen geregelt sein.
Andererseits ist es dem Vermieter freigestellt, die Bestätigung kostenlos zu erteilen, wenn ihm von seinem Mieter beispielsweise ein vollständig ausgefüllter Vordruck zur Unterschrift vorliegt.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie alt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sein darf. Das hängt einzig von den Ansprüchen des Vermieters ab. Hier hilft der Vergleich als Annäherung. Bonitätsauskünfte sind in der Regel 3 bis 6 Monate gültig sind, was für Vermieter durchaus als Richtlinie gesehen werden kann.
Die Mietschuldfreiheitsbescheinigung besitzt keine rechtliche Aussagekraft und enthält in vielen Fällen weder Hinweise über die Dauer des bescheinigten Zeitraumes noch Aussagen über die Zahlung der Betriebskosten. Auch über die aktuelle oder zukünftig zu erwartende Bonität des Mietinteressenten liefert die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keine Anhaltspunkte.
Allerdings bestehen Vermieter gerade in Gebieten mit knappem Wohnraum auf einem solchen Nachweis. Dies liegt darin begründet, dass – neben einer Mieterselbstauskunft und einer Bescheinigung über ein regelmäßiges Einkommen – die Mietzahlungsbestätigung für den Vermieter eine zusätzliche Sicherheit bedeutet. Je mehr Unterlagen dem Vermieter vorliegen, desto besser kann er sich einen Gesamteindruck von seinem potenziellen Mieter verschaffen. Jedoch müssen Mieter immer selbst entscheiden, wieviel sie von sich Preis geben möchten.
Vermieter dürfen nicht völlig ausschließen, dass ein Mietinteressent eine gefälschte Bescheinigung vorlegt. Sollte der Vermieter tatsächlich Zweifel an der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben, darf er sich aufgrund der Datenschutz-Bestimmungen nicht unangekündigt an den Vorvermieter wenden. Sollte der Vermieter dies wünschen, benötigt er vom Mietinteressenten erst eine entsprechende schriftliche Zustimmung.
Sollte sich erst im Nachhinein die vorgelegte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Fälschung entpuppen, gilt das als Vertragsbruch und ist somit ein Grund dem Mieter fristlos zu kündigen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 30.09.2009 – VIII ZR 238/08) kann ein Mieter keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geltend machen. Der Vermieter ist also nicht in der Pflicht, dem Wunsch nachzukommen. Der Grund liegt in einer „Gefährdung der Rechtsposition“ des Vermieters, heißt es in der Verlautbarung. Das kann verschiedene Gründe haben:
Aus Datenschutzgründen müssen Mieter wie Vermieter bei der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einiges beachten. Dalia Kues, Sprecherin der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erklärt:
Es sind Konstellationen denkbar, bei denen der Mieter eine Bescheinigung nicht erbringen kann.
Alternativ zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann der Vermieter seine Zuverlässigkeit anderweitig belegen:
Susanne am 15.06.2022 08:27
Vielen Dank für den hilfreichen Artikel! Ich habe die letzten Jahre im Wohneigentum meiner Eltern gewohnt und lediglich Nebenkosten gezahlt. Kann ich mir über die Nebenkosten eine Bescheinigung ausstellen lassen? Oder ginge in meinem Fall lediglich die normals Schufa-Auskunft?
auf Kommentar antwortenJolie am 05.05.2022 18:04
Hello, How does this apply when you are moving to Germany from another country ?
auf Kommentar antwortenFionn Ó Tuama am 08.02.2022 13:52
What is the best thing to do if I am living in a WG and are moving into an apartment?
auf Kommentar antwortenkay am 31.05.2021 20:59
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich kein Mietverhältnis habe, da ich in einem eigenem Haus lebe.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 01.06.2021 14:27
Hallo Kay,
neben der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Sie einem künftigen Vermieter Ihre Bonität auch mit einer Bonitätsauskunft nachweisen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
leon am 04.03.2018 21:53
Kann man mir meine Wohnung kündigen ,wenn ich meine Miete verspätet zahle da ich Krank geschrieben bin und seit 6 Monaten.ich bekomme seit 3 Monaten oder 4 Monaten jetzt Geld von der Rentenkasse gezahlt aber immer dann wenn ich mich habe krankschreiben lassen weiter.Beispiel ich bin am 1, Krank geschrieben bis 15, dann muss ich zu Rentenversicherung einreichen dann bekomme ich 3 tage später Geld also 18, und zahle meine miete weil ich ja anders kein Geld bekomme,aber meine Vermieterin weiß darüber bescheid das meine Miete später gezahlt wird durch Krankheit.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 05.03.2018 11:48
Hallo leon,
unter bestimmten Umständen kann nicht oder verspätet gezahlte Miete ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Dafür müsste der Mietrückstand jedoch bereits eine gewisse Höhe erreicht haben, zum Beispiel wenn Sie bereits zwei Monate hintereinander keine Miete zahlen, oder die Miete wird regelmäßig zu spät überwiesen. Selbst dann könnten Sie aber durch Ihr eigenes Vorgehen eine Kündigung wegen Mietrückstand abwenden. Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie in unserem Ratgeberbereich: https://ratgeber.immowelt.de/a/mietschulden-erste-hilfe-fuer-mieter.html Zudem haben Sie bei einer Kündigung noch die Möglichkeit, aufgrund eines Härtefalles wie zum Beispiel Krankheit zu widersprechen.
Es ist gut, wenn Sie, wie Sie bereits sagten, mit Ihrer Vermieterin direkt darüber reden und am besten gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Sollten Sie dennoch eine Kündigung befürchten, so empfehlen wir Ihnen, sich durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
die Immowelt-Redaktion
Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.