Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher Energieausweis der richtige ist

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Wer seine Immobilie verkauft oder neu vermietet, kommt um den Energieausweis nicht mehr herum. Es gibt allerdings zwei Arten von Energieausweisen: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Erfahre, worin der Unterschied besteht und welcher Ausweis wann benötigt wird.

Energieausweis – das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Gebäuden
  • Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet oder verkauft werden sollen
  • Es gibt zweit Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis
  • Bei Verbrauchsausweisen ist in der Regel günstiger, hier wird die Energieeffizienz auf Berechnungsgrundlage des tatsächlichen Verbrauchs vergangener Heizperioden ermittelt
  • Bei Bedarfsausweisen wird die Energieeffizienz anhand eines Gutachtens und technischer Daten des Gebäudes errechnet
  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Meist herrscht freie Wahl, es gibt aber Ausnahmen.

Die rechtliche Grundlage für den Energieausweis ist das GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – was sind die Unterschiede?

Beim Hausverkauf und bei der Vermietung von Immobilien ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Es gibt allerdings zwei verschiedenen Arten von Energieausweisen, die sich nach ihrer Berechnungsgrundlage unterscheiden:

•    Bei Bedarfsausweisen wird der Energiebedarf auf Grundlage von Daten wie etwa die verwendeten Baumaterialien berechnet.

•    Beim Verbrauchsausweis wird anhand des früheren Energieverbrauchs eine Prognose erstellt.
Beide sind zehn Jahre gültig. Anhand der ermittelten Kennwerte kann in beiden Fällen eine Aussage über den zu erwartenden jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter (m²) Nutzfläche getroffen werden.

Was ist die Nutzfläche?

Die Nutzfläche kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller aus der Wohnfläche mit dem Faktor 1,35 und bei allen sonstigen Wohnungen mit dem Faktor 1,2 errechnet werden. Dabei gilt: Je höher der Kennwert, desto schlechter ist der energetische Zustand der Immobilie.

Der Verbrauchsausweis

Energieausweis, Verbrauchsausweis, Quelle: bmwi
Der Verbrauchsausweis. Quelle: bmwi

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Er wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt – es gibt also keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur einen für das ganze Haus.

Bei der Berechnung des Verbrauchskennwertes im Energieausweis müssen länger andauernde Leerstände ebenso berücksichtigt werden wie die lokalen Witterungsverhältnisse für die einzelnen Abrechnungsperioden. Letzteres ist nötig, da ein besonders milder Winter ansonsten einen besseren energetischen Zustand des Hauses darstellen könnte, ein besonders harter umgekehrt einen schlechteren Dämmzustand. Dies erfolgt durch die rechnerische Einbeziehung des so genannten Klimafaktors. Eingetragen werden die Ergebnisse auf der Seite drei des Energieausweises.

Der Vorteil liegt darin, dass die Datenerhebung im Regelfall einfacher ist und weniger Fehler passieren können. Nachteilig ist, dass die Kennwerte stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängig sind. Auch Leerstand wird manchmal falsch erfasst und kann das Ergebnis verfälschen.

Der Bedarfsausweis

Energieausweis, Bedarfsausweis, Quelle: bmwi
Der Bedarfsausweis. Quelle: bmwi

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen allein bauliche Aspekte wie beispielsweise das Baujahr, der Gebäudetyp, die Gebäudegröße und Anzahl der Wohnungen sowie technische Daten der Heizungsanlage, die Qualität der Fenster und der Dämmung zugrunde.

Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für Mehrfamilienhäuser, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben. Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten geht der Gesetzgeber davon aus, dass das unterschiedliche Verbrauchsverhalten zahlreicher Bewohner sich gegenseitig ausgleichen und ein Verbrauchsausweis demzufolge ausreichend ist. Hier werden die Ergebnisse auf Seite zwei des Energieausweises eingetragen.

Der Bedarfsausweis enthält sowohl einen Wert zum Endenergiebedarf als auch einen zum Primärenergiebedarf. Ist letzterer Wert höher als der Endenergiebedarf, ist von einer Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger auszugehen. Der Verbrauchsausweis enthält statt der Angabe zum Endenergiebedarf eine Zahl zum – tatsächlichen – Endenergieverbrauch.

Link-Tipp

Wie liest man eigentlich den Energieausweis? Hier findest du Antworten.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Wann ist welcher Energieausweis erforderlich?

Prinzipiell können Eigentümer frei wählen, ob sie sich für ihre Immobilie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lassen.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Der Bedarfsausweis ist in folgenden Fällen Pflicht:

  • Bei Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.
  • Wenn bei einer Immobilie erst vor kurzem nachträglich die Fassade gedämmt worden ist oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert worden sind. Für einen Verbrauchsausweis müssten hier erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen.
  • Bei Neubauten – denn hier liegen noch keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor.

Was kostet ein Verbrauchs- und ein Bedarfsausweis?

Der genaue Preis für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei spielen die Gebäudegröße, der Aufwand der Erfassung, die Komplexität des Gebäudes oder das Heizsystem eine Rolle. Die Kosten muss der Eigentümer tragen.

Kosten Verbrauchsausweis: In der Regel ist der Verbrauchsausweis ein wenig günstiger und kann auch online bestellt werden. Ein solcher Online-Energieausweis ist meist schon für einen zweistelligen Euro-Betrag erhältlich. Erforderlich sind Angaben zum Gebäude und zu den Verbrauchswerten der drei vergangenen Heizperioden.

Kosten Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis kostet meist mehrere hundert Euro, ist aber auch aussagekräftiger. Für den Bedarfsausweis untersucht ein Experte, der berechtig ist, einen Energieausweis auszustellen, die Immobilie. Ausstellungsberichtigte können zum Beispiel Architekten sein.

Auch hier gibt es inzwischen auch Online-Anbieter, die einen solchen Ausweis anhand von detaillierten Angaben des Eigentümers wesentlich günstiger ausstellen. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass falsche oder ungenaue Angaben, die bei der Online-Eingabe der Daten gemacht werden, einen Bedarfsausweis ungültig machen können. Auch dann, wenn sie aufgrund von Unkenntnis gemacht wurden.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis: Welche Vorteile hat welche Ausweisart?

Verbrauchsausweis    Bedarfsausweis
preiswertAngaben zum Energieverbrauch unabhängig von individueller Nutzung
Wenige Unterlagen erforderlich Genauigkeit hoch: Modernisierungsempfehlungen können sehr konkret sein.
 Nach energetischen Sanierungsarbeiten leicht zu aktualisieren.

Welche Regeln gelten für aktuelle Energieausweise?

Für Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die seit dem 1. Mai 2021 neu ausgestellt werden, gelten folgende Regeln:

  • Die Ausweises müssen jetzt auch über die Höhe der CO2-Emissionen des Gebäudes informieren. Dafür wird die Höhe der CO2-Emmissionen aus dem Primärenergiebedarf des Gebäudes errechnet, wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt. Beim Verbrauchsausweis dienen die tatsächlichen Verbrauchswerte als Berechnungsgrundlage.
  • Was bei Bedarfsausweisen schon der Fall war, gilt seit 1. Mai 2021 auch bei Verbrauchsausweisen: Eigentümer müssen die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben, dazu gehört auch ein Hinweis auf inspektionspflichte Klimaanlagen und das Datum der nächsten fälligen Untersuchung.
  • Wer einen Bedarfsausweis ausstellt, muss das Gebäude weiterhin vor Ort prüfen, es reichen aber jetzt für die Bewertung auch Fotos aus, wenn sie geeignet sind, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen.
  • Stellen Eigentümer Daten für die Erstellung des Ausweises zur Verfügung, sind sie für die Richtigkeit der Daten verantwortlich. Der Aussteller ist zusätzlich verpflichtet, die Daten zu prüfen.
  • Bei Neuvermietung muss der Energieausweis spätestens zur Besichtigung vorgelegt werden. Bestandsmieter haben aber kein Recht auf Einsicht in den Energieausweis. Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Danach müssen sie erneuert werden.
  • Seit 2014 erhalten Ausweise zudem eine Registriernummer, die das Deutsche Institut für Bautechnik vergibt und den Behörden zur stichprobenartigen Kontrolle dient.
Info

Ausnahmen von der Energieausweispflicht bilden

  • kleine Häuser mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern
  • denkmalgeschützte Gebäude
  • selbst genutzte Einfamilienhäuser, solange diese nicht verkauft oder vermietet werden

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Ausstellen dürfen die Energieausweise nur Personen, die nach dem GEG besondere Aus- und Weiterbildungen sowie Berufspraxis haben. In Frage kommen Berufsgruppen wie Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker.

Info: Stellen nicht berechtigte Personen Energieausweise aus, können bis zu 10.000 Euro Bußgeld fällig werden. Da es aber kein allgemein gültiges Zertifikat über die Zulassung gibt, müssen die Auftraggeber von Energieausweisen sich auf die Angaben verlassen. Der Aussteller sollte deswegen am besten über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

Wie finde ich einen seriösen Aussteller eines Energieausweises?

Um einen seriösen Aussteller zu finden, hilft unsere Checkliste:

  • Ausführliche Beschreibung der Leistungen im Vertrag
  • Schriftliche Erklärung des Ausstellers über seine Ausstellungsberechtigung nach GEG
  • Bestätigung der Daten und Angaben, die für die Erstellung verwendet wurden
  • Sicherung der übermittelten Daten nach DSGVO
  • Daten der Berufshaftpflichtversicherung des Ausstellers

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, braucht einen Energieausweis. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Die Grundlage bildet das GEG. Die Angaben aus dem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis müssen bei kommerziellen Immobilieninseraten schon aus dem Inserat hervorgehen. Angaben zur Höhe des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs, der verwendete Energieträger, Baujahr der Immobilie sowie bei nach dem 1. Mai 2014 ausgestellten Ausweisen die Energieeffizienzklasse des Hauses sind ebenso Pflicht. Ausweise, die seit dem 1. Mai 2021 ausgestellt werden, müssen zusätzlich die CO2-Emission des Gebäudes informieren. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis dann tatsächlich vorgezeigt werden. Den Ausweis erst auf Nachfrage des Interessenten vorzulegen, ist mittlerweile unzulässig.

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Frank Kemter08.07.2022

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21 Kommentare

Sonja am 05.02.2024 13:22

Hallo,

ich möchte mein EFH, Baujahr 2006, verkaufen und benötige einen neuen Energieausweis.

Muss ich jetzt einen neuen Energiebedarfsausweis, oder einen Engergieverbrauchsausweis (basierend auf dem Verbrauch der letzten Jahre) erstellen lassen, oder beides??

Viele Grüße und danke im voraus für Info.

auf Kommentar antworten

Missus am 07.08.2023 11:12

Hallo,

wir sind seit 15 Jahren Mieter eines EFH von 1972, haben keinen Energieausweis. Wie wird die CO² Steuer auf wen umgelegt?

auf Kommentar antworten

Kunst am 10.12.2022 16:52

Hallo,

wie wird diese Co2-Abgabe denn genau berechnet. Z. B. bei einer Wohnung mit 64qm muss der Co2-Wert unbedingt mit diesem Faktor 1,2 multipliziert werden (da ja bei der Berechnung die Nutzfläche zugrunde liegt), richtig?

Viele Grüße

auf Kommentar antworten

Brigitte am 18.11.2022 13:54

Liebes Immo-Team,

in welcher Stufe bin ich mit 112,8? Diese Aufstellung fehlt leider in Ihrer Übersicht.

Vielen lieben Dank!

auf Kommentar antworten

inkapegasus am 05.07.2022 00:27

Guten Tag,

wollen unser Haus Baujahr 1899, 5 Wohnungen festvermietet, an der Ostsee liegend, verkaufen. Die Wohnungen werden lediglich als Ferienwohnungen von den Mietern genutzt. Welchen Energieausweis benötigen wir?

auf Kommentar antworten

Hubi am 03.05.2021 12:35

Leider fehlt der Hinweis, ob man immer noch keinen Energieausweis für denkmalgeschützte Immobilien benötigt.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 05.05.2021 11:39

Hallo Hubi,

für denkmalgeschützte Immobilien wird weiterhin kein Energieausweis vorgeschrieben. Das ist im Text oben in einer Box mit weiteren Ausnahmen zusammengefasst.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

James am 03.05.2021 12:03

Das ist eine per Gesetz festgelegte Gelddruckmaschine und ein großer Blödsinn.

auf Kommentar antworten

Fritz Klein am 23.01.2022 21:05

Richtig erkannt, die 30 Euro gehen natürlich in den Mietpreis ein. Der Aussagewert des Papiers hat 0 Wert. 8 Familienhaus Brennwert und Heizwert Etagenheizungen. Warmwasser wird teilweise elektrisch erzeugt. Teilweise wird nicht geheizt, eine Familie mit 5 Personen duscht mit Gastherme. 35m² und 80 m² Wohnungen gemischt. Einfach und doppelt Verglasung gemischt. Das geht in keinen Verbrauchsausweis eingetragen.

Barranco am 01.02.2021 12:58

Wir möchten unser Fachwerkhaus, steht unter Denkmalschutz, Baujahr 1798, das im Jahr 1985 komplett saniert wurde, demnächst verkaufen. Benötigen wir dazu einen Energie- oder Verbrauchs-Ausweis? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 01.02.2021 15:30

Hallo Barranco,

leider können wir das aufgrund Ihrer Angaben und aus der Ferne nicht beurteilen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Wolfgang M. am 30.01.2021 15:01

Wir möchten unsere DHH verkaufen, BJ 1975. Wir haben das Flachdach isoliert, die Fassade gedämmt und die Fenster getauscht. Unser Energieberater hat uns gesagt, wir benötigen einen Bedarfsausweis mit genauer Vermessung der Örtlichkeit. Er hat uns einen daraufhin Bedarfsausweis erstellt, das Ergebnis war grottenschlecht, Endenergiebedarf 213 kWh/(m2*a). Das entspricht bei der Beschreibung einem „EFH energetisch nicht wesentlich saniert“. Das passt auch überhaupt nicht mit unserem Heizölverbrauch zusammen (5 Jahre gemittelt). Wir haben das eingehend mit unserem Energieberater besprochen, worauf er uns zusätzlich einen Verbrauchsausweis erstellt hat. Das Ergebnis war 127,8 kWh/(m2*a). Die Beschreibung zu dem Wert lautet: „EFH energetisch gut modernisiert“ bzw. „Durchschnitt Wohngebäudebestand“. So würden wir unsere DHH auch einschätzen. Das passt wesentlich besser zu unserem Heizölverbrauch. Wie sind denn so große Unterschiede erklärbar. Wir bewohnen die DHH ganz normal zu zweit, Rautemperatur ca. 21°C Heizung mit Nachtabsenkung. Die Ausrichtung Ost-Süd-West, so dass wir viel Wärmeeintrag durch Sonneneinstrahlung bekommen.

In der Berechnungsgrundlage haben wir dann festgestellt, dass durch Kellerdecke, Wärmebrückenzuschlag und berechnete Lüftungswärmeverluste bereits 66,8% der gesamten Wärmeverluste verbraucht ist. Da kann man ja als Hausbesitzer gar nichts mehr machen.

Können Sie mir einen Rat geben?

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Mike am 29.12.2020 15:17

Hallo,

wir besitzen ein Zweifamilienhaus in dem die obere Wohnung vermietet ist. Die untere Wohnung wird von uns genutzt. Die obere Wohnung haben wir im November, bereites vermietet, gekauft.

Das Haus ist so um 1985 vom Vorbesitzer in Eigenregie gebaut worden.

Es wir über Fernwärme geheitzt und natürlich auch Warmwasser bereitet.

Welchen Ausweis benötigen wir ?.

Benötigen wir überhaupt schon einen da die Wohnung ja schon 20 Jahre vermietet ist ?.

Danke vorab für die Antwort

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immowelt Redaktion am 30.12.2020 11:10

Hallo Mike,

wenn die Immobilie die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wurde, was bei einem Bau 1985 der Fall sein sollte, müsste der Verbrauchsausweis der richtige für Ihre Immobilie sein. Der Energieausweis hätte allerdings bereits vorliegen müssen, als Sie die Immobilie gekauft haben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder einen Eigentümerverband.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Björn am 12.10.2020 22:17

Bei mir handelt es sich um 2 Reihenhäuser BJ.1984. 1Mittelhaus und 1Endhaus die um ca. die Hälfte versetzt voreinander sitzen. Nun sind die Häuser aber auch noch untrennbar miteinander verbunden. Eine Wohnung in einem Haus ist nur zugänglich durch das andere Haus. Auch die Heizung-\Wasser-\Stromtechnik sitzt nur in einem Haus und versorgt beide Häuser. Ich habe zwei Energiebedarfsausweise dafür. In jedem Haus leben 3 Parteien. Im Schnitt bescheinigen mir die Bedarfsausweise ein Energiebedarf von ca. 138kWh/(m²a). (Im Schnitt).

Tatsächlich schaue ich mir die Verbräuche der letzten 35Jahre an mit mehr als 20 Mieterwechseln. Der Fernwärmeverbrauch der Heizung und Warmwasser erzeugt schwankt zwischen 19 und 25 Megawatt im Jahr. Im Schnitt unter 22Megawatt. Das ergibt ca. 70kWh/(m²a). Der Bedarfsausweis ist folglich fast doppelt so hoch wie die hiesige Tatsache. Und meinen tatsächlichen gesammelten Werten über die Jahre und die unterschiedlichen Gegebenheiten mit Mieterwechsel wird der Bedarfsausweis überhaupt nicht gerecht.

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Björn am 12.10.2020 22:25

Und was noch verwunderlicher ist, ich habe zwischenzeitlich alle doppelt verglasten Fenster in dreifach verglaste austauschen lassen. Am Verbrauch hat sich allerdings nichts merklich verändert. Das subjektive Empfinden in der Wohnung ist allerdings angenehmer.

S.H. am 07.08.2020 18:09

Hallo, brauche ich eine Energieausweis für ein Grundstück mit Altbestand d er abgerissen werden muss?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.08.2020 12:27

Hallo,

vielen Dank für deinen Kommentar. Bei kommerziellen Immobilieninseraten sind die Angaben aus dem Energieausweis in der Regel Pflicht. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis dann tatsächlich vorgezeigt werden. Ob es in dem von dir beschriebenen Fall eine Ausnahme gibt, können wir leider nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir würden dir empfehlen, dich an einen Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht zu wenden oder einen Eigentümerverein.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Carmen am 09.06.2020 07:42

Hallo,

das Haus ist 1920 ungefähr erbaut, Dach ist nicht isoliert, Fenster wurden in den 1990-ern erneuert. Reicht der Bedarfsausweis? Haus steht leer seit 03/2019.

Viele Grüße

Carmen

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 10.06.2020 07:39

Hallo Carmen,

die Infos, die Sie übermittelt haben, reichen leider nicht aus, das zu beurteilen. Grundsätzlich gilt aber, dass dann, wenn die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten werden oder wenn das Haus 5 oder mehr EInheiten hat, der Verbrauchsausweis ausreicht.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Caro am 25.05.2020 08:32

Hallo! Das Baujahr des Hauses ist 1977, es besteht aus drei Wohneinheiten. Es wurden allerdings bereits Dach und oberste Geschoßdecke isoliert und 2016 alle Fenster getauscht. Kann ich dann davon ausgehen, dass die Bestimmungen vom November 1977 inzwischen als erfüllt gelten, und reicht daher ein Verbrauchausweis, oder muss nach wie vor ein Bedarfsausweis erstellt werden?

Vielen Dank!

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.05.2020 14:00

Hallo Caro,

eigentlich sollte unter diesen Voraussetzungen die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten werden, ja. Wenn dem so ist, reicht ein Verbrauchsausweis.

Herzliche Grüße,

die immowelt Redaktion

Andresa am 24.02.2020 09:47

Hallo, wolllen das Elternhaus BJ 1966 verkaufen. Wird nur mit Nachtspeicheröfen beheizt und hat noch einfach verglaste Fenster( energetischer Wahnsinn) Reicht der Verbrauchsnachweis?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 24.02.2020 12:07

Hallo Andresa,

bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren energetischer Standard nicht den Mindeststandards der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Bei Gebäuden mit besserer Dämmung bzw. fünf oder mehr Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Georg am 10.02.2020 17:00

Was ist bei einem Doppelhaus, wo es von einer Hälfte Abrechnungen mit Verbrauch gibt und die andere kleinere Hälfte allerdings 15 Jahre leer steht und entsprechend keine brauchbaren Abrechnungen vorliegen.

Kann man einen Verbrauchsnachweis für das komplette Haus bestellen mit den einen Abrechnungen und vereinfacht mal 2? Oder ist ein Bedarfsnachweis nötig und wenn ja, nur für die eine Hälfte?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 11.02.2020 10:20

Hallo Georg,

handelt es sich um zwei Doppelhaushälften oder um ein Zweifamilienhaus? Sofern es sich (auch rechtlich) um zwei Doppelhaushälften handelt, so sind diese völlig unabhängig voneinander zu betrachten, im Prinzip so wie zwei Einfamilienhäuser, die zufällig aneinanderkleben. In diesem Fall müssen für jedes Haus einzeln Energieausweise erstellt werden, und zwar jeweils Bedarfsausweise, sofern die Gebäude schon älter sind, also nicht gewissen Mindeststandards an den Wärmeschutz einhalten. Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, so würde ein Energieausweis reichen. Auch hier müsste es ein bedarfsausweis sein, sofern nicht gewisse Mindeststandards an den Wärmeschutz eingehalten werden. Auch ansonsten böte sich wohl eher ein Bedarfsausweis wegen des Leerstands an.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

MdG am 15.09.2019 20:54

Hallo liebes Immoteam,

Wir planen den Verkauf unserer Wohnung. 3 Parteienhaus Baujahr 2007. Verkauft werden soll an eine der anderen Parteien. Langt in unserem Fall ein Verbrauchsausweis? Und benötige ich dazu auch die Verbrauchswerte der anderen Parteien?

Mfg

Michael

auf Kommentar antworten

MdG am 16.09.2019 07:13

Was noch zu erwähnen wäre. Jede Wohnung verfügt über eine eigene Heizung mit der auch das warme Wasser erzeugt wird.


Immowelt-Redaktion am 16.09.2019 13:08

Hallo MdG,

Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Wenn dies also gegeben ist, reicht ein Verbrauchsausweis. Dieser muss dann den tatsächlichen Verbrauch sämtlicher Einheiten berücksichtigen, denn der Energieausweis wird nicht für einzelne Wohneinheiten, sondern immer für das gesamte Gebäude ausgestellt.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Keine Ahnung am 09.08.2019 12:39

Moin, was ist mit Häusern die Etagenheizungen haben (Jede Einheit hat eine eigene Gastherme)

Da die Thermen nacheinander installiert wurden gab es teilweise Leerstände und Daten für 3 Jahre gibt es noch nicht. Wie ist da zu verfahren ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 09.08.2019 14:15

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

auch in diesem Fall kann für die einzelnen Wohnungen ein Bedarfsausweis erstellt werden. Wir würden Ihnen allerdings empfehlen, das genaue Vorgehen mit einem Energieberater zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Immobilienfrage am 14.03.2019 20:01

Hallo Immowelt,

Sie schreiben immer von Wohnhäusern, Sie bieten doch auch eine Gewerberubrik an !

Es fehlt der Fokus auch auf diesem Sektor, hier ist meine Frage;

Wie ist es bei Lagerhallen oder Industriehallen allgemein

"ohne Heizung" wie greift hier der Energieausweiß oder auch Bedarfsausweiß ???

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 15.03.2019 08:49

Hallo und vielen dank für Ihren Kommentar,

der Energieausweis kommt generell nur für Gebäude in Frage, die durch eine Energieform beheizt oder gekühlt werden. Unbeheizte Lagerhallen benötigen keinen Energieausweis.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

PF am 05.05.2018 01:17

Hallo Immowelt-Redaktion,

kurze frage: Wo kann ich denn einen Energieausweis überprüfen lassen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 07.05.2018 08:56

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

solche Dienstleistungen bieten beispielsweise Energieberater an. Einen Energieberater vor Ort finden Sie beispielsweise über die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Rob am 17.05.2017 23:47

Können die Messwerte älter als 10 Jahre alt sein und der Verbrauchsausweis trotzdem noch Gültigkeit haben?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.05.2017 10:00

Hallo Rob und vielen Dank für Ihren Kommentar,

egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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