Wohnung besenrein übergeben: Was bedeutet das?

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Das Mietverhältnis endet – was muss der Mieter vor der Übergabe alles erledigen? In vielen Fällen reicht eine besenreine Übergabe. Doch was bedeutet besenrein?

Auszug: Wie muss ich meine Wohnung verlassen?

Vielen Mietern, aber auch Vermietern ist nicht immer ganz klar, was der Mieter am Ende des Mietverhältnisses erledigen muss und was Sache des Vermieters ist. Grundsätzlich kommt es dabei auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an und es gibt einen Unterschied zwischen Saubermachen und handwerklichen Arbeiten, also Schönheitsreparaturen.

Grundsätzlich gilt: Fallen keine Schönheitsreparaturen an, reicht es, wenn der Mieter die Wohnung besenrein überergibt.

Was bedeutet besenrein?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil deutlich gemacht, was der Begriff besenrein bedeutet: „Die Verpflichtung zur ‚besenreinen‘ Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen“, heißt es im Leitsatz des Urteils (Az.: VIII ZR 124/05). Demnach muss der Mieter lediglich grobe Verschmutzungen wie etwa Spinnenweben oder Essensreste entfernen.

Wohnungsübergabe besenrein, fegen, Foto: iStock.com / GoodLifeStudio
Mieter müssen am Ende der Mietzeit oft nicht mehr machen, als die Wohnung besenrein zu übergeben. Foto: iStock.com / GoodLifeStudio

Auszug: Müssen die Fenster geputzt werden?

Mieter müssen beim Auszug die Wohnung nicht komplett reinigen – demnach müssen sie in der Regel auch keine Fenster putzen. Anderes gilt nur dann, wenn beispielsweise Klebereste von Aufklebern vorhanden sind – diese müssen entfernt werden.

Muss der Boden gewienert werden?

Mieter müssen beim Auszug nicht den Boden sorgfältig wienern und bohnern: Es reicht, die leeren Räume einmal kurz durchzufegen, um grobe Verschmutzungen zu beseitigen.

Müssen Teppichböden gereinigt werden?

Dasselbe gilt für Teppichböden: Staubsaugen genügt, sofern keine Essensreste oder sonstiger grober Dreck vorhanden sind oder der Mietvertrag eine wirksame Klausel zur Grundreinigung mit geeigneten Reinigungsmitteln enthält (BGH Az.: XII ZR 15/07).

Müssen Dübellöcher verschlossen werden?

Dübellöcher dürfen bleiben, sofern es sich um eine für Wandbefestigungen notwendige Anzahl handelt (BGH VIII ZR 10/92).

Muss der Mieter den Balkon von Unkraut befreien?

Unkraut darf auf dem Balkon bleiben, der Mieter muss es nicht entfernen (AG Schleiden Az.: 2 C 258/99).

Besenrein: Wie sauber muss eine gestellte Einbauküche übergeben werden?

Auch bei der Einbauküche reicht es aus, diese kurz für der Wohnungsübergabe abzufegen und grobe Kalkablagerungen zu entfernen.

Es müssen nicht mal Kühlschrank oder Gefriertruhe abgetaut werden. Gammelnde Lebensmittelreste müssen allerdings aus dem Kühlschrank genommen werden.

Wie sauber muss das Bad übergeben werden?

Muss die Wohnung lediglich besenrein übergeben werden, reicht es auch im Bad, nur die groben Verschmutzungen zu entfernen. Kalkablagerungen zählen meist zu den groben Verschmutzungen und müssen beseitigt werden.

Müssen Nikotinrückstände beseitigt werden?

Ein streitrelevantes Thema ist auch immer wieder das Rauchen in der Mietwohnung. Rauchen gehört laut BGH-Rechtsprechung (Az.: VIII ZR 124/05) zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Was Raucher bei ihrem Auszug erledigen müssen, hängt aber davon ab, ob es eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag gibt: Ist die Klausel vorhanden und wirksam, muss der Mieter rauchvergilbte Wände neu streichen.

Ist sie unwirksam, kann er seine Rauchspuren lassen und muss nichts erledigen – weder Wände streichen noch Fenster oder Böden putzen. Dann gilt: Einfach besenrein übergeben. Ausnahme: Exzessives Rauchen kann zu einem Schadensersatzanspruch des Vermieters führen. Das tritt in der Regel jedoch erst dann ein, wenn die Rauchspuren nicht mehr durch Malerarbeiten beseitigt werden können (BGH Az.: VIII ZR 37/07).

Info

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 535) ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Wohnung zu einem vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538). Daraus folgt: Weil Rauchen nach ständiger BGH-Rechtsprechung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört, kann es formularvertraglich nicht verboten werden, denn der Mieter ist grundsätzlich berechtigt, seine Mietwohnung vertragsgemäß zu benutzen. Eine individuelle Nichtraucher-Vertragsabsprache kann unter Umständen aber wirksam sein.

Fazit: Schnelle Reinigung reicht meist

Das Mietrecht ist bei der Frage, wie der Mieter die Wohnung bei seinem Auszug überlassen muss, inzwischen sehr mieterfreundlich: Sind keine Schönheitsreparaturen fällig, genügt es, einmal kurz durchzufegen, um sich dann um etwas Wichtigeres zu kümmern: den anstehenden Umzug.

Frank Kemter04.02.2022

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34 Kommentare

Escriba am 12.10.2023 01:26

Diese Rechtssprechung hat für das Mietverhältnis eine dumme Asymetrie zu Lasten von Vermietern geschaffen, die sich ungünstig auf die Mietpreise auswirkt, weil unter derartigen Bedingungen ein Investor lieber eine abstrakte Geldanlage macht, als sich mit einer Vermietungsimmobilie zu quälen. Die durch Mieterbund, Rechtssprechung und den ÖRR aufgehetzten Mieter gewöhnen sich immer mehr daran keine Mitverantwortung für die Immobilie zu tragen.

Welcher Investor baut heute in Deutschland noch Vermietungsimmobilien? Dieser Markt ist auch durch die grüne Energiewendepolitik zusammengebroche.

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Christine am 31.08.2022 14:37

Ich sehe das als Mieter so. Ich finde alles sollte schon im Vorfeld so behandelt werden, dass es ordentlich bleibt. Alles kostet Geld und ich behandle meine Mietwohnung so, dass ich nicht denke ist mir doch egal ist ja nicht meine Wohnung. Ich möchte im umgekehrten Fall auch nicht, dass meine Wohnung herunter geschunden wird. Bin damit immer gut gefahren.

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Isi am 01.10.2023 11:05

Genau so sehe ich das auch !

Conny am 31.08.2022 13:44

Als Vermieter hat man stets die "Arschkarte" und im Nachteil, egal um welches Thema es im Mietrecht gibt. Alle Mieter erwarten eine Tip-Top-Wohnung bei der Vermietung und loben auch jedes Mal den Zustand, aber beim Auszug habe ich es noch nie erlebt eine Wohnung sauber oder wirklich renoviert zurückzuerhalten. Ich hätte mich an Stelle der Mieter geschämt mich so zu verhalten oder eine Wohnung in einem solchen Zustand abzugeben. Der Gang zum Gericht lohnt sich nicht, denn da muss eine Wohnung schon regelrecht verwüstet sein, um vielleicht Recht zu bekommen, aber dann ist in der Regel eh kein Geld von Seiten der Mieter da, so dass man immer auf seinen Kosten sitzen bleibt. Hat sich eigentlich schon mal ein Mieter Gedanken gemacht, was eine Renovierung kostet, um sie wieder in den Zustand zu versetzen, damit sie wieder Tip-Top ist für den nächsten Mieter? Und wie oft habe ich stundenlang eine Wohnung geputzt. Letztes Weihnachten z. B. , da haben wir eine Wohnung zum 23. übergeben bekommen. Da noch Renovierungsarbeiten anstanden und kurz darauf die nächste Vermietung, habe ich das ganze Weihnachtsfest damit zugebracht den Dreck der Mieter wegzuputzen, statt Weihnachten zu feiern. Ich denke mal bei den Mietern, die mir das eingebrockt haben, sah das Weihnachtsfest anders aus ... Da hat man nur noch Wut und Frust in sich! Wenn ich nicht auf die Einnahmen angewiesen wäre, würde ich alles hinwerfen. In jedem Fall ist Vermieter sein sehr hart verdientes Geld und zumindest mir nimmt es jegliche Lebensfreude!

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Interloh am 27.09.2023 14:41

Genau so ist es. Ich frage mich warum ich noch vermieten soll. Ich werde die Wohnung als ETW verkaufen, soll doch der Staat die Dreckarbeit machen.


Gert am 29.09.2022 22:35

Den Auszugs- und Übergabetermin wird ja nicht vom Mieter bestimmt. Tipp den nächsten Übergabetermin nicht auf den 23.12 legen


Keinmiethai am 26.05.2023 21:52

😁 Das kenne ich. Jedes Mal sind die Lüsterklemmen an den Decken weg und die blanken Drähte hängen dicht zusammen. Kaputte Dinge werden verschwiegen, wie 8er Dübellöcher in einer Holztür für eine Kleiderschiene. Von Kindern bemalte Wände, Dachfenster aus den Angeln, weil man zu blöd ist, diese richtig zu öffnen und zu schließen, wie es erklärt wurde. Anhängekupplungen haben die schweren Podestplatten des Eingangs aus dem Mörtel gedrückt und Stücke aus der Kante gebrochen. Der letzte hat einen Wasserschaden von 35000 Euro hinterlassen. Zahlen muss meine Versicherung. Soll ich weiter machen ?? Reicht für heute ! Und ich dachte, ich hab Menschenkenntnis.


SLang am 03.09.2022 08:30

Wo steht in dem Artikel, dass eine Wohnung "renoviert" übergeben werden muss bitte? Wohnungen eignen sich nicht als Kapitalanlage oder um Geld zu verdienen, dann lieber anderweitig investieren. Gruß von einer, die das auch hinter sich hat.

Heidemarie Graef am 31.08.2022 13:43

dem zufolge sollte man fast nicht mehr vermieten.

Es gibt ja soviele Ferkel, gerade ist ein solcher ausgezogen der fast lieber bei Mama geschlafen und bekommt worden ist.Trotzdem gab es einen Haufen Müll

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Stahl am 31.08.2022 12:36

Könnte es sein das der Zustand der Wohnung bei Einzug entscheidend ist, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden muss ???

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Gaby am 31.08.2022 12:23

Was ist mit Stock und schimmelföeclen in der Dusche. Muss ich die Fugen und das Silikon erneuern. Danke für eine Auskunft.

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Simon am 25.04.2023 13:26

Ja, das sind grobe Verschmutzungen und je nach Schimmel sogar gesundheitsschädliche Mykotoxine die durch die Luft verteilt werden. Bitte entfernen/Erneuern!

Dulgheru am 20.08.2022 08:28

Sehr kompetent und schneller.5 Sterne

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Kerstin am 10.04.2022 19:33

Hallo

Ich muss eine Wohnung auflösen. Im Mietvertrag seht Besenrein. Nun hat meine Oma den Flur und teile der Küche mit Holz verkleidet. Muss diese verkleidung entfernt werden?

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Vero am 30.03.2022 18:36

Als Vermieterin

Ist man noch viel schlechter dran.Man ist froh die miete zu bekommen und darf such buchstäblich alles gefallen lassen .Auch wenn alles im Vertrag geregelt ist ist es noch lang nicht umgesetzt. Ich hatte und habe mega Pech gehabt und darf jetzt renovieren. Und wenn er seine Kaution nicht bekommt wird er noch saurer und wer weiß was er dann macht .Am besten man vermietet nicht

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Hausverwaltung Weber am 03.06.2022 11:31

Hier hilft sicherlich die Zwischenschaltung einer Hausverwaltung, die sich damit herumschlägt.

Schneeflocke7 am 31.07.2021 08:07

Es geht leider auch umgekehrt ins andere Extrem. Ich wohne mit dem Vermieter im Haus. Seit 4 Jahren muss ich sehr viele Unverschämtheiten und Respektlosigkeiten, pedantischem, kontrollorierendem Verhalte, Ordnungswahn und Putzsucht seinerseits gefallen lassen. Egal ob Treppenhausordnung oder Winterdienst, nichts kann man gut genug machen. Natürlich erwartet er das von einem Mieter auch. Ich habe jetzt in diesen 4 Jahren 2 Parteien nebenan wieder ausziehen sehen. Bei einer gab es eine Gerichtsverhandlung, weil die Wohnung nicht ordnungsgemäß verlassen wurde (Malerarbeiten waren ihm nicht gut genug, geputzt wurde auch nicht sauber genug) Wir haben die Klausel besenrein im Mietvertrag und müssen trotzdem alles schrubben bei Auszug. Er prüfte sogar die Randleisten des Fußbodens und die Türstöcke oben nach Staub. Ich konnte mir nicht verkneifen zu sagen, da kann man ja Angst bekommen, wenn man auszieht. Bei einem Nachbarn habe ich ihn auch schon seitlich den Fußboden abfotografieren gesehen. Er wollte nachweisen, daß die Hausordnung nicht gemacht wurde. Ich denke für mich ist hier auch die Schmerzgrenze erreicht und ich rechne schon mit Problemen/Rechtsstreit bei Auszug, weil recht machen kann man es so jemandem nie. Das Gegenteil von Messi Mietern ist ein solcher Vermieter. Ich bin und das haben mir langfristige Wohnverhältnissde (17 Jahre) immer bestätigt, ein super Mieter. Mache alles, bin ruhig, zahle pünktlich und es gibt nichts zu beanstanden. Doch das hier ist einfach nur krass.

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Lotti am 03.12.2022 18:40

Hallo Schneeflocke 7 Alles was du hier angesprochen hast ist mir aus der Seele gesprochen. Auch ich habe 12 Jahre Psychoterror hinter mir. Angefangen mit Kontrollsucht, Herschsucht, Beleidigungen, Beschimpfungen und Verleumdung in der Nachberschaft. Auch ist sie mir ständig zur Arbeit nachgefahren(stalking auch im Haus). Hat mir den Müll und die Wäsche kontrolliert und ist ständig in meine Wohnung gegangen. Jetzt habe ich endlich eine ruhige kleine Wohnung gefunden und bin ausgezogen. Selbst da hat sie versucht mir nach zu fahren um an meine neue Adresse zu kommen. Ich werde die 12 Jahre nicht so schnell vergessen können und bin in psychologischer Behandlung um das alles erst einmal zu verarbeiten. Und genau wie du habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen. Hätte ich nie geglaubt das es solche Menschen gibt. Noch dazu in dem Alter (Vermieterin ist 72 Jahre). Ich wünsche dir in jedem Fall alles gute in deiner neuen Wohnung!!!!

MS-LG am 28.07.2021 15:06

Hallo,

auch ich habe eine Wohnung vermietet mit dem Begriff im Mietvertrag "besenrein agzugeben".

Die Wohnung war im Bad und Dusche total verkalkt und die Fliesen rau und schmutzig. Kein Glanz mehr auf den Wasserhähnen. Um die Badewanne herum ist das Silikon bereits rausgefallen und zerbröselt. Die Toilette war im Abflussrohr total schwarz und krustig. Der Balkon wurde nie gesäubert mit Reiniger oder Algenfrei. Der Backofen wurde ebenso nie geputzt. Das habe ich nun alles selber nachgeholt, um die neuen Mieter eine saubere Wohnung zu übergeben. Was kann ich im Mietvertrag genau festhalten, das genau diese Sanitären- Küchen- und Balkonbereiche auch tatsächlich sauber abgegeben werden? Wie genau darf ich das im Mietvertrag festhalten?

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Mandy am 02.09.2022 15:37

Wieso wachsen denn auf Ihrem Balkon Algen? Und wieso bauen Sie die Toilette aus und schauen in das Abflussrohr? Sind Sie echt der Meinung, in Ihrem eigenen Abflussrohr sieht es anders aus? Das ist ja hochinteressant🧐


immowelt Redaktion am 30.07.2021 15:55

Hallo MS-LG,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden, der Sie bei rechtssicheren Formulierungen unterstützten kann.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Gesine Mette am 03.07.2021 21:49

Vielen Dank MFH für den guten Beitrag. Ich hatte früher immer Makler engagiert. Aber die Kosten muss sinnfreierweise jetzt auch noch der Vermieter bezahlen. Deshalb mache ich es jetzt selbst. Wenn es noch ein paar Zinsen geben würde, dann würde ich mich von dem ganzen Vermietungskrams befreien und an Bauträger verkaufen. Aber die Banken nehmen inzwischen Strafzinsen/Verwahrgeld für dein Geld. Oder im Ausland investieren. Da braucht man aber wieder Leute vor Ort dafür..... und die sind auch nur korrupt und auf ihren Vorteil bedacht.

Aber Danke nochmal. Übrigens hatte mir einmal ein Makler gesagt, dass besenrein bedeuten würde, dass die Wohnung bei Auszug so verlassen werden muss wie sie bei Einzug angetroffen wurde.

auf Kommentar antworten

Dieter Becker am 27.09.2023 23:34

Hallo,

warum soll der Mieter die Kosten für den Makler bezahlen? Ich habe selbst einige Jahre als Makler gearbeitet. Der Makler nimmt doch dem Vermieter die Arbeit ab (Kosten für Anzeigen, Besichtigungen, Vorauswahl, Schufa-Auskunft einholen, Mietvertrag vorbereiten etc.). Der Mieter hat keinen Vorteil dadurch, nur der Vermieter.

Gesine Mette am 03.07.2021 21:49

Vielen Dank MFH für den guten Beitrag. Ich hatte früher immer Makler engagiert. Aber die Kosten muss sinnfreierweise jetzt auch noch der Vermieter bezahlen. Deshalb mache ich es jetzt selbst. Wenn es noch ein paar Zinsen geben würde, dann würde ich mich von dem ganzen Vermietungskrams befreien und an Bauträger verkaufen. Aber die Banken nehmen inzwischen Strafzinsen/Verwahrgeld für dein Geld. Oder im Ausland investieren. Da braucht man aber wieder Leute vor Ort dafür..... und die sind auch nur korrupt und auf ihren Vorteil bedacht.

Aber Danke nochmal. Übrigens hatte mir einmal ein Makler gesagt, dass besenrein bedeuten würde, dass die Wohnung bei Auszug so verlassen werden muss wie sie bei Einzug angetroffen wurde.

auf Kommentar antworten

Gesine Mette am 30.06.2021 15:56

Man muss sehr, sehr, sehr genau schauen und abprüfen, was man sich die Wohnung nimmt. Was stand nicht für ein [...] bei einer Neuvermietung vor der Tür. Oft hörte ich die zwei „gelernten“ Worte: „ Amt bezahlt“

. Nein, danke - ich habe schon in einer Wohnung so eine [...] FAMILIE mit zwei [...] Jungs, die mit ihren Eltern die gesamte Wohnung runterdemoliert haben, Man glaubt es nicht, dass solche [...] noch einen Rechtsbeistand auf Steuerzahlerkosten zur Seite gestellt bekommen haben. Die Frau war fettgefressen, nahm unter ärztlicher Anleitung ab und setzt mit ihrer von uns allen bezahlen Anwältin durch, dass sie am Körper auf Krankenkassenkosten die Hautlappen wegoperiert bekam. Eben [...] durch und durch. Ich will diese [...] Familie einfach aus meinem Leben haben. Wir prüfen jetzt100 x genau, an wen wir bei anderen Wohnungen vermieten. Die Schäden in der Wohnung belaufen sich jetzt schon auf 40.000 Euro. Und ewig der Ärger und Beschimpfungem zu den Nachbarn.

auf Kommentar antworten

MFH am 01.07.2021 07:38

Da muss ich dir völlig recht geben, - Du könntest aber alles über E-mail laufen lassen und dir eine extra Telefonnummer (Aldi/Lidl-Prepaidkarte) für potenzielle Mietsuchende besorgen, die dann NUR bei neuer Mietersuche benutzt wird.

[...] Die "anständigen" potenziellen Mieter haben dann das nachsehen, da man sehr vorsichtig geworden ist wen man ins Haus als Mieter holt.

Auch sehr viele Wonungssuchende (auch politisch links eingestellte) achten auf die Klingelschilder welche Namen auf den Namensschilder stehen (ob deutsche oder ausländische Namen), die dann bei nichtgefallen kein Wohnungsinteresse mehr haben.

Von ca. 100 Wohnunsbewerber bleiben dann am Schluss ca 2-3 potenzielle Mieter übrig.

Vom Staat/Regierung wirst du als Vermieter nicht geschützt, da in den meisten Fällen der Mieter recht bekommt und der Vermieter ist sowieso der böse. [...]

[editiert durch die Redaktion - bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien]


hofarco am 01.07.2021 09:07

ich habe mir 2009 einen Messie eingefangen, der mir zwischenzeitlich einen Wasserschaden (5 Aquarien) von 15000 € selbst verschuldet verursacht hat. Jetzt ist er ausgezogen und hat oberflächlich den Dreck an den Wänden überpinselt. Aber mir die Dusche, die EBK und andere Bereiche völlig ruiniert hinterlassen. Die Kaution, die ich teilweise zurückhalten wollte, hat mir sein Rechtsanwalt ohne Begründung pfänden lassen wollen. Ich habe sie deshalb voll ausgezahlt, um einem unsicheren Rechtsstreit bei manchmal senilen Richtern aus dem Weg zu gehen. Derzeit nörgelt sein RA an der Nebenkostenabrechung herum, obwohl der Messie inzwischen die Wohnung mit zwei Personen belegt hat. Ich werde deshalb mein Miethaus nach dreißig Jahren verkaufen. Es lohnt sich mit dem unverschämt mieterfreundlichen Mietrecht nicht mehr als Privatmann zu vermieten. Bei fast jedem Urteil wird auf die Benachteiligung der Mieter hingewiesen. Wie sieht es jetzt aus, wenn Vermieter einen Anteil der Heizkosten übernehmen sollen? Hier geht es nur um Stimmenfang einiger Parteien bei den Asozialen. Auf die CDU/CSU ist auch nicht mehr Verlass. Sie werden letztendlich dem Druck der anderen Parteien nachgeben. Die Urteile, die im Mietrecht ergehen sind keine Rechtsprechung, sondern Rechtsbeugung.

Conny am 30.06.2021 14:58

Ja, super! Alle Mieter haben immer den Anspruch, dass sie eine möglichst voll renovierte Wohnung bekommen, die Blitzblank sauber ist, aber wenn sie gehen, hinterlassen sie unrenoviert und dreckig? Eigentlich sollte es schon der Anstand gebieten, dass man eine Wohnung vernünftig und super sauber übergibt. Mir wäre es egal, wie ich sie übernommen hätte oder wie die Rechtsprechung ist, für alles andere würde ich mich in Grund und Boden schämen!

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Keinmiethai am 26.05.2023 22:21

😂 Anstand. Gerichtsurteile sind mieterfreundlich und oft genug soll das Gerechtigkeit sein ? Was ich schon mit Mietern erlebt habe, lässt diese Spezies für mich in einem besonderen Licht erscheinen. Die Nachkommen sollen die Kiste verkaufen und selbst zu Miete wohnen gehen. Kein Ärger, kein Rasenmähen, Schnee räumen und was sonst noch damit zusammen hängt.

PaPaAGo am 30.06.2021 11:38

muss ich die von mir gebohrten löcher spachteln beim auszug? und muss ich neue die wände malern?

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Elsholz am 04.06.2023 13:49

ja


Windrose am 11.01.2022 11:57

Immowelt - Seit wann sind bitte Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen das Gleiche????????

Und die Bohrlöcher fallen weder unter die Schönheitsreparaturen noch unter die Kleinreparaturen.

Ihre Ausführungen sind mehr als mangelhaft.


immowelt redaktion am 11.01.2022 12:14

Hallo Windrose,

vielen Dank für den Hinweis. Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen sind nicht das Gleiche. Da haben Sie natürlich recht.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


immowelt Redaktion am 30.06.2021 15:15

Hallo PaPAGo,

das kommt auf Ihren individuellen Mietvertrag an. Sie müssen es nicht, wenn laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen – umgangssprachlich auch Kleinreparaturen genannt – beim Vermieter liegen. Allerdings enthält in der Regel der Mietvertrag eine Klausel zur Pflicht für Schönheitsreparaturen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

jmoeller am 30.06.2021 11:27

Es ist ja schön zu wissen, was der ausziehende Mieter alles nicht zu machen hat.

Dann reicht es ja logischerweise auch aus, die Wohnung an den Nachmieter in diesem Zustand zu übergeben.

auf Kommentar antworten

Van_Stevler am 06.06.2021 20:27

Hallo, eine kurze Frage ich sitze jetzt schon seit Stunden vor dem Internet. Ich befinde mich kurz vor der Wohnungübergabe.

Nun kommt meine Vermieterin zu mir in die Wohnung und erwartet das ich alles mögliche schrubben soll. Außen Jalousien und das Innenleben von der Heizung.

In meinem Mietvertrag steht zur Übergabe dass die Wohnung SAUBER übergeben werden soll.

Nun habe ich gesucht gelesen und vieles gemacht zwecks Gerichtsurteilen (Az: 6 C 352/07) und habe gesehen bzw gelesen das es ein wesentlichen unterschied zwischen Wohnung sauber übergeben und Besenrein gibt.

Nun die Frage kann mein Vermieter das von mir verlangen das ich die Wohnung auf absoluten hochglanz poliere?

auf Kommentar antworten

monika am 30.06.2021 11:57

In der Zeit in der Sie im Internet gelesen haben, hätten sie putzen können, das hätte Ihre Vermieterin gefreut. Ich persönlich übernehme gerne saubere Wohnungen.


immowelt Redaktion am 10.06.2021 12:24

Hallo Van_Stevler,

auch wenn im Mietvertrag steht, die Wohnung solle sauber zurückgegeben werden, so heißt das nicht, dass Sie derlei Arbeiten verrichten müssen. Sie müssen maximal untypische Verschmutzungen entfernen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Mieterschutzverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Kerstl am 02.05.2021 21:18

Wir haben eine verwertungskündigung erhalten. Nachdem wir jetzt was tolles anderes gefunden haben, haben wir einen aufhebungsvertrag gemacht, damit wir schneller raus können. Wir sollen auch besenrein übergeben. Ich frage mich nur, wenn ihm was nicht passt, kann’s doch eigentlich Wurst sein wenn er das Haus abreißen will oder? Wir haben zwölf Jahre drin gelebt mit jetzt 9 jährigennzwilmingen. Natürlich gibts da Spuren.

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immowelt Redaktion am 03.05.2021 08:28

Hallo Kerstl,

wir glauben auch, dass besenrein hier ausreichen sollte und der Vermieter auf keine Schönheitsreperaturen bestehen kann, da das Haus ja abgerissen werden soll. Jedoch kommt es auch ein wenig auf den Zeitfaktor an. Je nachdem wie groß der Zeitraum zur eigentlichen Kündigung ist, könnte die Wohnung ja nochmal vermietet werden.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Fachanwalt oder einer Mieterschutzvereinigung rechtlich beraten lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Bea am 08.03.2021 20:46

Guten Abend!

Nach einer "fristlosen Kündigung" bekam ich vor Gericht recht und durfte innerhalb 5 Jahren umziehen. Die Richterin vermerkte obendrein: "besenrein".

Nun nach meinem Auszug und der Wohnungsabnahme im Februar wurden folgende Punkte im Protokoll vermerkt: Schrauben- und Nägel entfernen, Dübellöcher schließen; die Arbeitsplatte in der Küche austauschen und eine Tür weiß lackieren, die mein Sohn in Rostoptik toll fand. Gut.

Letzte Woche sandte mir mein Vermieter eine Mail in der er feststellte, das ja die Wände nur geputzt und gestrichen sind, obwohl vorher Raufaser geklebt war.

Darf er nach der Klausel "besenrein" noch weitere Forderungen stellen?

Ich war und bin bereit die anderen Punkte zu erledigen, aber für meine Begriffe zieht er lediglich Zeit um die Kaution nicht zurück zahlen zu müssen...

Wir haben eine Malerfirma und Ja: es fiele mir leicht die Wände zu schleifen und neu zu kleben, aber ich sehe nicht ein weshalb ich das tun muß!?

Wir haben zum Einzug die komplette Wohnung entkernt und saniert.

Damals war die Absprache: er legt fest was getan wird und zahlt das Material, wir erbringen die Leistung.

Wir sind unserer Verpflichtung nachgekommen.

Auf einem Teil der Materialkosten (1.400€) blieben wir sitzen, weil er der Ansicht war das nicht zahlen zu müssen - und NEIN: es gab leider zu diesem Zeitpunkt keinen schriftlichen Vertrag. (selbst schuld! - ich weiß!)

Was kann ich tun?

Wie sollte ich mich klug (!) verhalten?

Vielen herzlichen Dank!

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 10.03.2021 09:36

Hallo Bea,

unserer Einschätzung nach müssen Sie nichts machen. Selbst wenn im Mietvertrag wirksam Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, so scheitern die Forderungen des Vermieters hier wohl daran, dass Sie eine Anfangsrenovierung, die weit über den Schönheitsreparaturen hinausgehen, gemacht haben, ohne dass es dafür einen finanziellen Ausgleich gab (dass die Materialkosten gezahlt wurden, ist kein finanzieller Ausgleich). Die Türe jedoch muss ggf. machen gemacht werden, das hängt aber von der konkreten Optik ab.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein rechtlich beraten lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Banker am 24.01.2021 16:27

Was zählt mehr

Mietvertrag oder Vermieter

Mietvertrag steht Kaution ohne Betriebskosten. Der Vermieter will komplette Warmmiete also mit Betribskosten

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.01.2021 08:24

Hallo Banker,

die Kaution muss so gezahlt werden, wie sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht dort Kaution in Höhe von x Kaltmieten, dann kann der Vermieter später nicht von der Warmmiete aussgehen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Mieterschutzverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Ellie am 06.12.2020 23:14

Hallo,

Ich habe die Wohnungsübergabe am 30.11.2020 machen musste, obwohl die Umzug verzögert und noch nicht komplett bezugsfrei war, daher musste Vormieter den Schlüßel hinterlassen.

Unser Mietverhältnis fängt am 01.12.2020 an, ziehen wir jedoch am 09.12.2020, wegen persönliche Grund. Den Schlüßel haben wir problemlos bekommen, aber die Wohnung ist echt dreckig und viel Mängeln. Natürlich hat das im Protokol vermerkt, aber wir alle dachten, dass Vormieter noch reinigen wird, aber sie haben nur eigene Sache mitgenommen, und wirklich Besenrein gemacht. Das Bad und Küche überall verkalkt, verschmutzt, Ofen ist verbrannt, mit fettschmutz dazu, WC ist ecklich. Noch die PVC Flurboden ist kaputt und gefärbt.

Was können wir damit machen?

Kann man dafür irgendwelche Reinigung bekommen oder müssen wir das machen?? Es ist wircklich unbewohnbar. Was können wir von Vermieter bzw. Hausverwaltung verlangen, oder was können wir nicht?

Lg Ellie

auf Kommentar antworten

Ellie am 06.12.2020 23:26

sorry, also der Vormieter hat nicht Besenrein gemacht.- so wollte ich schreiben. Noch dazu überall z.b. eingebaute Schränke u. Regal noch sehr staubig.


immowelt Redaktion am 07.12.2020 15:39

Sollten wie beschrieben der Art Mängel vorhanden sein, sollten Sie das mit dem Vermieter besprechen. Zudem kommt es darauf an, was im Protokoll vereinbart wurde. Wenn Sie dort festgehalten haben, das alle Mängel beseitig werden, ist Ihnen schon geholfen. Sollte aber vermerkt sein, dass sie die Wohnung wie gesehen übernehmen, haben Sie wohl wenig Möglichkeiten.

Beste Grüße

Die immowelt Redaktion

Shira15 am 14.08.2020 12:56

Bin damals bei Einzug vom Vermieter übern Tisch gezogen worden. Habe die Wohnung nur unter der Bedingung bekommen, dass ich die Wohnung bei Auszug renovieren muss, obwohl ich Sie unrenoviert übernommen habe. Nun fand ein Eigentümerwechsel statt.

Meine Frage:

Hat der alte Mietvertrag noch Gültigkeit und muss ich mich an die alten Auflagen halten?

auf Kommentar antworten

Windrose am 11.01.2022 12:06

Nein müssen Sie nicht, egal ob alter ider neuer Eigentümer/Vermieter. Die Klausel im Mietvertrag, dass Sie bei Auszug renovieren müssen, ist ungültig. Hat der BGH kassiert. Also absolut Ihr Vorteil! Aufgrund dessen sind Sie zu überhaupt keinen Schönheitsreparaturen weder während der Mietzeit noch bei Auszug verpflichtet.

Hanuschka am 08.08.2020 13:52

Was ist mit der Auslegware wurde entfernt wer muss den Kleber beseitigen

auf Kommentar antworten

Heidrun Gärtner am 23.07.2020 09:54

Bei letzteren Austug einer unrenovierten Wohnung wurde von unserem Vermieter (Wohnungsgesellschaft ) in Kassel sie Kaution einbehalten.

Leider wurde bei der Entfernung eines Schrankes in der Küche Schimmel festgestellt, obwohl immer das Fenster geöffnet war. Was kann ich dagegen Machen?

Wir sollen sogar noch nachbezahlen obwohl die Miete bezahlt war.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 23.07.2020 14:36

Hallo Frau Gärtner,

danke für Ihren Kommentar. Gerade bei Schimmel kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, wer von beiden denn nun für den Schaden aufkommen muss. Leider können wir den Fall aber aus der Ferne nicht beurteilen.

Was Sie tun können, finden Sie in unserem Artikel hier ausführlich beschrieben: https://ratgeber.immowelt.de/a/schimmel-ursachen-erkennen-schaeden-beseitigen.html

Wenn Sie sich individuell zum konkreten Vorgehen beraten lassen möchten, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden.

Bitte verstehen Sie, dass wir selbst keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

hoppe am 27.06.2020 10:27

Als Vermieter haben meine Mieter immer eine ordentlich gesäuberte Wohnung hinterlassen, so dass die Nachmieter sofort einziehen konnten. Mängel wurden beseitigt. Bei "Besenrein" verliert jeder Mieter die Lust zum Vermieten. Wer reinigt, wenn Katzen gehalten wurden und die Teppichböden nur gesaugt wurden?

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Manfred Güntsch am 25.06.2020 10:11

Das sollte doch gar keine Frage sein. Wer seine Wohnung verlässt, räumt, sollte soviel Anstand haben, dass er seinem Nachfolger keinen Dreck hinterlässt, egal wer der Nachfolger ist.

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Sieglinde Maier am 24.06.2020 20:14

Hallo ich bin beim Mietervereinigung aber die Anwältin was ich habe hats nicht drauf Hab sie schon zur Schnecke gemacht was das ganze soll. Der Vermieter war ja sehr schlau meint er der hat mir letztes Jahr gekündigt zum 31.03.20 eingezogen bin ich am 31.07.09 nach dem seine Mutter gestorben ist sie war die eigentliche Vermieterin vor einem Jahr noch wollte der möchte gern Vermieter gleich die Miete erhöhen aber nicht mit mir es war soviel defekt in diesem Haus es hat beim Dachstuhl reingeregnet usw hat er dann machen lassen aber auch von so einem Typ der auch keine Ahnung davon hatte und es regnete wieder rein so Mieterhöhung für mich hinfällig. So nun gehts weiter durch den Corona Virus war der Vermieter gnädig und meinte könnte bis 31.07.20 in der Wohnung bleiben dachte mir OK da ist was im Busch und so war es auch dann kam er daher wen ich eher ausziehen bekomme ich für jedes Monat 1000,- Euro zusätzlich und 1000,- Euro für den Umzug so ich dachte mir dann dir helfe ich er dachte nicht das ich dann im April ausziehen habe allerdings bis zum 06.05.20 noch die scheiss Bude sauber gemacht und jetzt weigert er sich mir das zu zahlen das ganze ging schon vor Gericht 2000 Euro wären das was ich sicher bekommen sollte, sollte er oder muss er bis zum 26.06.20 überweisen aber den Restbetrag da streiten wir immer noch drum. So bin in eine neue Wohnung gezogen so und für dieses Monat schauts schlecht aus mit Miete weis nicht mal wieviel ich von der Firma bekomme sind gerade auf Kurzarbeit was soll ich tun oder haben Sie für mich einen Guten Anwalt der da was machen könnte!

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Sieglinde Maier am 24.06.2020 15:01

Hallo ich hab eine ganz doofe Frage ich bin kürzlich erst umgezogen und mein Vermieter hat mich so richtig reingelgt so nun zum eigentlichen bei mir stand auch Besen rein drinne hab sogar die Fenster und Boden feucht Gewischt seine Aussage er braucht das für den Eigenbedarf was eine ganz große Lüge war es war reine Schikane von Ihm das ich die Bude sauber gemacht hab Überall waren Schäden sprich es ging nass rein wenn es geregnet usw. Und zum Schluss habe ich erfahren das er da ein neues Mehrfamilienhaus hinstellen will ist das rechtents was er mit mir da abgezogen hat? Er versucht nun auch noch irgendwelche kosten auf mich abzuwälzen was gar nicht von mir ist kann er das?

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brasilero am 24.06.2020 16:59

Wenn der Vermieter Sie arglistig getäuscht hat, in diesem Fall Eigenbedarf als Kündigungsgrund angegeben, stattdessen gebaut, ist er Schadenersatz pflichtig. Also können Sie alle Kosten die Ihnen durch die Suche einer neuen Wohnung, deine Renovierung und die Umzugskosten von ihm einfordern. Ich rate Ihnen dringend, sich vom Mieterverein einen guten Anwalt empfehlen zu lassen. Solche Typen sind mit allen Wässern gewaschen und versuchen ihre Mieter abzuzocken. VIEL ERFOLG

Inga Schmidt am 15.09.2019 00:16

Wenn eine ursprüngliche Neubauwohnung nach 40 Jahren besenrein zurück gegeben wird, müssen dann die Tapeten ab? (Erstbezug ohne), vielen Dank

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Immowelt-Redaktion am 16.09.2019 12:14

Hallo Inga Schmidt,

die besenreine Übergabe ist etwas anderes als das Durchführen von Schönheitsreparaturen, zu denen das Entfernen von Tapeten u. U. gehört. Schönheitsreparaturen kann ein Vermieter von einem Mieter dann fordern, wenn diese wirksam im Mietvertrag vereinbart wurden und diese objektiv erforderlich sind. Gerade in älteren Mietverträgen finden sich allerdings oft unwirksame Klauseln. Theoretisch könnte im Mietvertrag allerdings eine individuelle Tapetenklausel vereinbart worden sein. Was in Ihrem Fall zutrifft, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Im Zweifel sollten Sie vor Ort einen Mieterverein oder Mietrechtsanwalt zu Rate ziehen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

DDzuhause01129 am 29.03.2019 08:31

?? BESENREIN ?? ich schließe mich der 5 vorherigen Meinungen komplett an !

Wenn der neue Mieter seine Wohnung bezieht, möchte er doch auch eine saubere, hygienisch gereinigte Wohnung - oder soll er die verpinkelten Fliesen, den klebrigen Küchenfußboden usw. vom Vormieter wegputzen ??

==> Diese sog. ENDREINIGUNGSKOSTEN muss dann der Vermieter tragen ?

Wenn die Politik sich die Mieter so "heranzüchtet" ...keine Eigenverantwortung ... nach mir die Sintflut - wem wunderts dann, dass die Leute in ALLEN Bereichen das "Ellenbogen-Prinzip" anwenden ?

Wenn die Mieter die Wohnung verqualmen, unzählige Löcher in die Fliesen bohren, die Badfliesen/Fugen verpinkeln, das Parkett komplett verkratzen, die Fenster + Rahmen während der ganzen Mietzeit nicht reinigen + pflegen und sogar in den Kunststoffrahmen mehrere Löcher bohren -- soll dann die "Wiederherstellung" der Mietswohnung" NUR aus der laufenden Miete beglichen werden ?

Die Handwerkerkosten haben sich auch seit ca. 10 Jahren verdoppelt.

Die MIETE ist NUR das "Benutzungsentgelt von Fremdeigentum" für den Wohnraum - aber nicht die Gerechtfertigung dass die Mieter mit der Wohnung machen können was sie wollen (komplette Abnutzung).

Ach übrigens, haben Sie sich schon mal ein Auto gemietet ?

... da ist eine Endreinigung vertraglich üblich, Schäden müssen auch beseitigt werden !

Ich bin für das "Schweizer Vermieterrecht" - das würde auch all den jammernden Mietern zugute kommen, da der Vermieter die Reinigungskosten, Beschädigungen sowie die rücksichtslose Abnutzung nicht alleine tragen müsste.

Weshalb durften zur Jahrtausendwende die Wohnungsgenossenschaften zum Schleuderpreis Ihre Grundstücke + Wohnhäuser, auch Einfamilienhäuser in den Innenstädten verkaufen ??

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andrea am 25.06.2020 11:16

Und wer bezahlt alle Versicherungen, Betriebskosten, Gartenpflege für Flächen, die man nicht nutzen kann, Grundsteuer und dergleichen??? wer hält die Wohnungen nicht regelmäßig instand? Also ganz so ist es man nicht . . . . warum werden wohl viele Immobilienfirmen als Vermieter immer betuchter??!!

Fairness-statt-Überregulierung am 28.03.2019 09:47

Das ist wieder typisch! Es werden immer nur die Mieter geschützt. Aber: wer trägt denn eigentlich die Kosten und das finanzielle Risiko, um Wohnraum überhaupt zur Verfügung zu stellen? Das ist nicht der Mieter. Der Vermieter hat schon im Eigeninteresse viele Pflichten. Meiner Meinung nach sollte eine Sache zumindest so sauber zurück gegeben werden, wie sie übernommen wurde. Vor dem unserer Mieter haben wir die Bäder geputzt, Spiegel sauber gemacht, die Küchenschränke ausgewaschen, etc. Ich sollte erwarten können, dass die Wohnung so sauber auch zurück gegeben wird. Hört bitte auf, immer mehr „mieterfreundliche“ Gesetze zu erlassen. Sonst wird bald niemand mehr das finanzielle Risiko und die Arbeit auf sich nehmen, um Mietraum zu schaffen! Dann gibt es nur noch staatlichen Mietraum oder Mietraum zu hohen Preisen, weil Vermieter das investierte Risiko und die Mehrarbeit in die Miete einfließen lassen müssen. Das kann doch auch nicht das Ziel dieser Gesetze sein. Bitte bleibt einfach fair!

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S.K.78 am 27.03.2019 22:04

Es ist doch so das wenn man eine Wohnung bezieht, diese sowieso putzt wenn alles gestrichen usw ist. Ich kenne keinen der nicht vorher nochmal alles putzt. Beim Umzug zieht man ja die Schuhe nicht aus bevor man die Wohnung betritt.

Der Boden wird schmutzig. Mein geschirr usw will ich auch in einen Schrank stellen der vorher von mir geputzt wurde. Das wäre anders nicht hygienisch. Ich weiss nicht wer vorher in der Wohnung gewohnt hat. Denke so handeln 90% aller Menschen.

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hg am 28.03.2019 08:01

Darum geht es nicht. Ich denke da eher an verdreckte WC, Duschen, Kühlschränke, Herd,eben Ekelschmutz. Der kann bei "besenrein" auch hinterlassen werden. Für mich wäre dies ein Grund eine Wohnung nicht zu mieten. Und wenn Bohrlöcher an Wänden nicht ausgebessert werden müssen führt dies dazu, dass wild gedübelt wird. So gesehen in einem Bad, da befanden sich über 10 Bohrlöcher hinter dem Spiegel, mitten in den Fliesen platziert. Oder angebohrte Kunststoff-Fensterrahmen, an denen man unbedingt versuchen wollte, Gardinenstangen zu befestigen. Solche Menschen hinterlassen Schäden und meinen sie haben das Recht dazu, weil sie ja schließlich Miete bezahlen.

hg am 27.03.2019 18:13

Nach dem Motto ... nach mir die Sintflut.

Die neuen Mieter müssen nach dieser Regelung den Dreck vom Vormieter putzen? Oder bleibt der Vermieter der Dumme, weil er Reinigung und ggf. Mietverlust hinnehmen darf? Fair wäre, dass eine bezugsfertig übergebene Wohnung auch bei Beendigung des Mietverhältnisses bezugsfertig an den Nachmieter übergeben wird. Das ist nicht kleinlich sondern "Fairer Umgang mit fremdem Eigentum"!!!

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AH. am 28.03.2019 09:35

Hallo hg, und genau deshalb liebe ich unser Schweizer Mieter-/ Vermieterrecht. Hier muss zwingend die Wohnung bei der Übergabe blitzeblank geputzt werden. Schlussendlich hat der ausziehende Mieter den Schmutz auch verursacht! Der Vermieter kann sogar ein nochmaliges Putzen verlangen, sollte er nicht einverstanden sein. So weiss ich als neuen Mieter immer, dass alles wirklich sauber und rein ist in der neu angemieteten Wohnung.

Das wäre in Deutschland auch wünschenswert!


Immowelt-Redaktion am 28.03.2019 10:56

Hallo hg,

rechtlich ist es aber so, wie im Beitrag geschildert, d.h., eine blitzeblanke Übergabe ist in Deutschland nicht verpflichtend.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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