Lesermeinungen:
Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Wohnung bezieht, muss diesen Zweitwohnsitz anmelden. Wer das nicht oder zu spät tut, muss mit Strafen rechnen.
Als Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gilt eine Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist. Das bedeutet, die Zweitwohnung ist nicht dein Lebensmittelpunkt und dort wird nicht die meiste Zeit der Freizeit verbracht. Man kann demnach auch mehrere Zweitwohnungen haben.
Für die Definition einer Zweitwohnung ist meist auch die Definition von Wohnraum relevant. Diese Definition ist nicht einheitlich geregelt. Manche Kommunen verstehen unter Wohnraum jeden umschlossenen Raum, der zum Schlafen genutzt werden kann. Sogar Garten- und Blockhütten oder Dauer-Campingplätze gelten in manchen Gemeinden als Zweitwohnsitz. In anderen Städten gilt die Nebenwohnung erst als solche, wenn sie über eine Kochnische und Bad verfügt. Was in der jeweiligen Stadt der Fall ist, steht in den entsprechenden Satzungen und kann im Zweifel bei der jeweiligen Behörde erfragt werden.
Die Ferienwohnung oder eine Datscha muss als Zweitwohnsitz angemeldet werden, sofern sie zur privaten Nutzung ständig oder zumindest sechs oder mehr Monate im Jahr selbst bewohnt wird.
Eine Zweitwohnung muss angemeldet werden, wenn dort länger als sechs Monate gewohnt werden soll. Laut Bundesmeldegesetz muss man sich binnen der ersten zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet haben. Dazu kann man sich über das Internetportal des Einwohnermeldeamts oder Bürgeramts meistens einen Termin geben lassen, um unnötig lange Wartezeiten zu verhindern. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.
Wer eine Zweitwohnung anmelden will, muss sich an das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wenden. Um Zeit zu sparen, kann bereits im Vorfeld das Anmeldeformular von der Webseite der Behörde heruntergeladen und ausgefüllt werden. Ansonsten gibt es die Formulare vor Ort.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.
Je nach Gemeinde kann bei der Anmeldung zum Zweitwohnsitz eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig werden. Mehr als 10 Euro sind aber selten.
Nach der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes kommen oft noch Kosten in Form der Zweitwohnsitzsteuer auf den Nutzer zu. Wie hoch die Steuer ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Während Düsseldorf auf die Steuer verzichtet, erhebt Hamburg 8 Prozent und Berlin gar 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.
Die Zweitwohnsitzsteuer muss jeder bezahlen, der eine zweite Wohnung in einer Stadt oder Gemeinde bezieht, die die Zweitwohnsitzsteuer verlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Miet-oder Eigentumswohnung handelt. Die Steuer fällt auch an, wenn sich Erst- und Zweitwohnsitz in der gleichen Stadt befinden.
Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes bleiben höchstens zwei Wochen Zeit. Solltest du diese Frist nicht einhalten, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Ein weiterer Wohnsitz im Ausland zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Deutschland zählt rechtlich nicht als Zweitwohnsitz. Nur wenn beide Wohnungen in Deutschland sind, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. EU-Bürger müssen sich erst bei längerem Aufenthalt als drei Monate in einem anderen EU-Land anmelden.
Kilian Treß25.02.2022Crissy am 30.04.2022 06:32
Hallo, ich bewohne ein Zimmer
für 5 Monate aus beruflichen Gründen dieses muss ja nicht als
Zweitwohnsitz angemeldet werden. Muss ich trotzdem GEZ anmelden, da ich an meinem Hauptwohnsitz diese Gebühr schon bezahle?
auf Kommentar antwortenKarl-Jochen am 18.03.2022 10:12
Besteht eine häusliche Gemeinschaft auch in einem zweit Wohnsitz?
auf Kommentar antwortenKirsten am 01.03.2022 14:37
Meine Mütter möchte einen Zweitwohnsitz in der gleichen Stadt anmelden in der auch der Hauptwohnsitz ist. Sie lebt weiterhin im Haus mit meinem Vater, ab und zu wäre sie in der Zweitwohnung, geht das
auf Kommentar antwortenHeinrich am 01.02.2022 10:59
mein Partner und ich werden heiraten. Er wohnt in einem anderen Ort und bleibt dort auch wohnen da er auch das Wohnrecht hat. Müssen wir eine Zweitwohnung anmelden?
auf Kommentar antwortenSasu am 21.01.2022 13:01
Ich möchte eine zweitwohnung in einem anderen Bundesland, aber in der Nähe, mieten.Meine Berliner Wohnung möchte ich aber behalten. Um die neue Wohnung zu bekommen, brauche ich eine mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom jetzigen Vermieter. Bekomme ich die auch ohne die Wohnung 1 zu kündigen? Danke für Infos dazu.
auf Kommentar antwortenMiaSuperstar am 13.01.2022 19:49
Hallo, mein Vater hat eine Wohnung zum 1.2. angemietet, kann aber nun aus privaten Gründen erst im April umziehen. Derzeit wohnt er zusammen mit meiner Mutter (verheiratet) in einer Wohnung.
Die Miete und Kaution werden zwar bezahlt, aber wie sieht es jetzt mit der Ummeldung aus? Muss er sie als Zweitwohnsitz anmelden, obwohl er erst zum April auszieht?
auf Kommentar antwortenCE am 12.01.2022 17:29
Hallo,
Ich hätte da eine Frage.
Ich bin zusammen mit meinem damaligen Partner in eine Wohnung gezogen, wir trennten uns und nach 3,5 Monaten zog ich wieder aus. Allerdings stehe ich noch im Mietvertrag und komme nicht so leicht da raus.
Müsste ich die ehemalige Wohnung als Zweitwohnung melden, obwohl ich dort schon lange nicht mehr wohne?
auf Kommentar antwortenOliwia am 21.12.2021 11:14
Hallo, ich habe meinen ersten Wohnsitz in Polen. Ich werde aber in einem Hotel in Deutschland arbeiten und dort Zweitwohnsitz anmelden. Muss ich in diesem Fall GEZ Gebühren in Deutschland bezahlen.
auf Kommentar antwortenredaktion.immowelt.de am 22.12.2021 09:21
Hallo Oliwia,
Sie haben indem Fall keinen Zweitwohnsitz sondern auch einen Erstwohnsitz in Deutschland. Wenn Sie länger in Deutschland arbeiten, werden Sie wohl den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Alles weitere finden Sie unter rundfunkbeitrag.de
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Oliwia am 04.01.2022 15:26
Aber mein Mann lebt in Polen, dort ist mein Lebenszentrum und mein Sohn lebt dort auch. Ich arbeite nur in Deutschland... Ist das dann nicht der Zweitwohnsitz? Was ist dann mit der GEZ Gebühren. VG
SH am 29.11.2021 17:32
Hallo, kann man mehr als einen Zweitwohnsitz anmelden? Sprich kann ich in 3 Wohnungen parallel gemeldet sein?
auf Kommentar antwortenredaktion.immowelt.de am 30.11.2021 14:21
Hallo SH,
der Begriff Zweitwohnsitz führt hier tatsächlich in die Irre. Man kann durchaus mehrere Nebenwohnungen neben seiner Hauptwohnung haben.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Suse am 22.11.2021 16:11
Hallo.. Mein Mann und ich haben ein Haus in Portugal gekauft. Wohnen aber in NRW. Ich würde mit meinem Sohn nach Portugal ziehen und immer mal wieder nach NRW fliegen. Ist es richtig, dass man sich erst nach 6 Monaten dauerhaftem wohnen ummelden muss? Ansonsten steht es einem frei? Wir sind ja Familienversichert. Würden das dann auch bleiben, wenn wir innerhalb der 6 Monatsfrist zurück nach hause fliegen würden?
auf Kommentar antwortenAnn am 11.11.2021 22:36
Kann man hauptsächlich im Ausland wohnen und ein Zimmer im Elternhaus, in dem man kostenlos wohnen kann und in dem man 4x im Jahr ist, als Zweitwohnsitz anmelden?
auf Kommentar antwortenEvi am 10.11.2021 10:45
wohne in Süddeutschland und habe mein Elternhaus in Brandenburg. Es steht die meiste Zeit leer und wird im Jahr nur für ca. 2 - 3 Monate priv. familiär genutzt. Muss ich dieses als 2-Wohnsitz anmelden?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 10.11.2021 14:25
Hallo Evi,
ein Zweitwohnsitz muss dann angemeldet werden, wenn länger als 6 Monate im Jahr dort gewohnt wird. Da es bei Ihnen nicht der Fall ist, wird eine Anmeldung nicht nötig sein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
zweitwohnung am 09.11.2021 07:14
Hallo
ich bin verheiratet und möchte mir eine Zweitwohnung an meinem Arbeitsort anmieten.
Ich habe gelesen, dass man diese nicht anmelden muss, wenn man verheiratet ist.
Ist das korrekt?
Danke!
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 09.11.2021 08:14
Hallo zweitwohnung,
anmelden müssen Sie die Wohnung als Zweitwohnung dennoch. Es bleibt aber die eheliche gemeinsame Wohnung der Hauptwohnsitz, auch wenn Sie mehr Zeit in der Zweitwohnung verbringen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
ud1967 am 07.11.2021 15:58
Hallo, wir (verheiratet) haben eine ETW in NRW und eine gemietete Wohnung in Niedersachsen. Wir sind überwiegend in unserer gemieteten Wohnung (mehr als 180 Tage im Jahr). Ist es egal wo der Erstwohnsitz und wo der Zweitwohnsitz ist oder gibt es da Regeln?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 08.11.2021 09:52
Hallo ud1967,
der Hauptwohnsitz ist laut dem Bundesmeldegesetz die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“ (§ 21 BMG, Abs. 2). Grundsätzlich gilt also die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der sich Personen überwiegend aufhalten. Weiteres können Sie im Ratgeber nachlesen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
mietzemaus am 24.10.2021 11:32
Folgende Frage: wir haben zwei Wohnsitze in Bayern, verlegen nun den Hauptwohnsitz auf den Zweitwohnsitz, und haben dann nur noch einen Wohnsitz (der momentane Zweitwohnsitz). Wenn wir nun den momentanen Hauptwohnsitz abmelden, wird der Zweitwohnsitz automatisch zum Erstwohnsitz?
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 25.10.2021 11:52
Hallo mietzemaus,
das einfachste ist wohl, wenn Sie bei der zuständigen Meldebehörde den neuen Hauptwohnsitz angeben.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Noko am 20.10.2021 01:11
NRW hat mir mein 3 Monate jungen Am.Staff erstmal weggenommen und in einer Tierpension untergebracht.Wenn ich mich sofort in Niedersachsen anmelden würde müssten die aus NRW mir meinen Am.Staff sofort wieder aushändigen
auf Kommentar antwortenMrLeo am 29.09.2021 22:57
Muss eine hilflose geistig behinderte volljährige Person mit dem Zweitwohnsitz angemeldet werden.
Wenn Sie a) an zwei Wochenenden wo anders betreut wird. Betreuer und Betreuter sind Geschwister.
Da die Eltern und Kinder sich gegenseitig beliebig oft besuche dürfen. Was passiert wenn man 2-3 mal monatlich an Wochenende Eltern mit dem behinderten Geschwister besucht wird.
Wo ist da die Grenze zwischen Besuch und Wohnen bei sehr nahen Familienangehörigen? Denn formal wohnt niemand an dem Besuchsort. Es geht nur um Entlastung der Eltern.
Vielen Dank im Voraus!
LG
MrLeo
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 01.10.2021 08:37
Hallo MrLeo,
das ist ein sehr spezieller Fall. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Jenny.langenberg@t-online.de am 20.09.2021 12:22
Hallo ich bin Tagesmutter, verheiratet im eigenen Haus.
Nun möchte ich eine 2 Wohnung anmieten um mit der Kindertagespflege umzuziehen.
Ich bin kein Gewerbe.
Würde dann aber dort arbeiten und es als Hobbyraum/Wohnung nutzen .
Muß ich dann auch Wohnungsteuer zahlen?
Muss mein Mann und ich gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben?
Und kann.ixh irgendwie was steuerlich absetzen?
LG
J.l
auf Kommentar antwortenredaktion.immowelt.de am 20.09.2021 13:49
Hallo Jenny,
Kinderhüten ist laut Bundesgerichtshof ein Gewerbe. Sie sollten also definitiv ein Gewerbe anmelden. Dann müssten Sie das beim Vermieter oder der Eigentümergemienschaft anfragen, ob es überhaupt möglich ist, in der Wohnung ein Gewerbe auszuführen. Ein Zimmer als Hobbyraum für die Betreuung anderer Kinder auszugeben erscheint uns von außen Betrachtet als rechtlich schwierig.
Zum Thema Zweitwohnsitz: Ob und in welcher Höhe dieser besteuert wird, liegt in den Händen der Kommune. Da gibt es von Kommune zu Kommune unterschiedliche Sätze. Allerdings dürften Sie wohl keine steuerlichen Vorteile dadurch erreichen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Luisa am 16.09.2021 14:32
Guten Tag, ich bin vor einpaar Tagen zu meinen Großeltern gezogen da ich jetzt in Bayreuth auf die Schule gehe. Mein Elternhaus ist in Coburg und dort verbringe ich auch die Wochenenden (dort sind meine Familie und Freunde). Ich hätte gerne das mein Elternhaus mein Hauptwohnsitz bleibt und ich mich hier in Bayreuth mit dem zweiten Wohnsitz anmelde. Ist dies möglich ??
Viele Grüße
auf Kommentar antwortenAmely am 03.09.2021 10:06
Guten Tag,meine Frage ist..mein mann und ich sind im Trennung.Wir haben eigene Haus.Ich möchte jetzt mit meinem Sohn ausziehn.Dann soll ich mich abmelden aus unsere Haus oder wie geht das?Wie ist mit unsere Sohn?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 08.09.2021 16:06
Hallo Amely,
wer eine neue Wohnung oder ein Haus bezieht, ist dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz möglichst schnell den Behörden mitzuteilen. In der Regel sollten Sie das Einwohnermeldeamt nach einem Umzug innerhalb der ersten Woche besuchen, einige Gemeinden und Städte räumen Neubürgern dafür auch zwei Wochen Zeit ein.
Ein Kind ist im Falle einer Trennung der Eltern bei dem Elternteil anzumelden, bei dem es sich überwiegend aufhält. Der andere Elternteil muss dann einer Ummeldung des Kindes zustimmen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
eKunde am 27.08.2021 09:03
Wenn ich meinen aktuellen Wohnsitz als Zweitwohnsitz ummelde und weiter auch nutze, muss ich den Vermieter darüber informieren oder bekommt er das automatisch behördlich mitgeteilt?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 27.08.2021 10:46
Hallo eKunde,
in der Regel ist diese Information für den Vermieter uninteressant, da es für ihn keine steuerlichen Auswirkungen hat.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Mebsn am 24.08.2021 11:40
Guten Tag,
ändert sich für mich etwas bei der Absetzung u.a. der Miete durch die Werbungskosten, wenn mein neuer Mieter meine Wohnung als Zweitwohnsitz angibt? Macht das einen Unterschied ob es sein Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz ist?
Viele Grüße
Mebsn
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 26.08.2021 11:18
Hallo Mebsn,
in der Regel hat das nur einen Einfluss auf Ihren Mieter - für Sie selbst nicht.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Heidik421 am 10.08.2021 09:05
Guten Tag, meine Frage ist: kann ich einen Zweitwohnsitz steuerlich absetzen wenn ich meinen schwer kranken Sohn, einmal im Monat, für eine Woche Pflege? Ich wohne in wuppertal und mein Sohn in Travemünde
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 10.08.2021 09:15
Hallo Heidik421,
in diesem sehr speziellen Fall raten wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Marie am 08.08.2021 16:22
Guten Tag
Ich habe eine Frage undzwar wohne ich noch bei meiner Mutter zuhause aber bin die meiste Zeit bei meinem Freund und wollte fragen ob es sinnvoll ist einen 2 Wohnsitz zu beantragen und ob das überhaupt machbar ist.
Lg Marie
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 09.08.2021 11:01
Hallo Marie,
das Mietgesetz besagt, dass Sie maximal 6 Wochen am Stück und ohne Unterbrechung bei Ihrem Freund als Gast wohnen dürfen. Wenn es darüber hinaus geht, gilt die Wohnung Ihres Freundes als Wohnsitz und Sie müssen das melden.
Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Alessandra am 05.08.2021 21:24
Hallo, ich habe einen ziemlich wichtigen Zweifel und suche und frage überall nach Informationen, um die Dinge richtig machen zu können. Ich lebe seit 5 Jahren in NRW, bin mit meinen drei Kindern geschieden und alleinerziehende. Ich habe mich entschieden nach Baden zu ziehen, genauer gesagt in Rheinfelden, ich habe bereits eine mögliche Arbeit gefunden, mein Problem ist, wie finde ich ein Zuhause für mich und meine Kinder? Wir können nichts tun, ohne dass anmeldung abgebaut wird, und ich kann keine Kinder ohne Wohnung umziehen.
auf Kommentar antwortenEsperenza am 23.07.2021 22:17
Hallo
ich werde wegen Jobwechsel für ein Jahr umziehen. Während diese Zeit werde ich 2 mal Wohnung wechseln. Für die ersten 6 Monate werde ich alleine wohnen und danach werde ich für die restlichen 6 Monate in einer WG umziehen. Und dann ist eher mein 1 Jahr um, und ziehe wieder zurück zu mein Hauptsitz.
Frage: Bin ich verpflichtet mich trotzdem für die ersten 6 Monaten und dann für die zweiten 6 Monaten umzumelden? Oder da es sich hier um eine Wohnungwechsel handelt (6 monate frist) bin ich nicht verpflichtet umzumelden?
Lg
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 26.07.2021 15:56
Hallo Esperenza,
wenn Sie planen nicht länger als 6 Monate in der Nebenwohnung zu wohnen, sind Sie nicht verpflichtet sich umzumelden. Überschreiten Sie die 6 Monate, müssen Sie sich innerhalb der ersten zwei Wochen bei der zuständigen Behörde melden.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Drifter2009 am 14.07.2021 15:23
Wenn ich eine Wohnung zusammen mit meiner Freundin anmiete, damit wir uns die Miete teilen, und ich sie in dieser Wohnung nur ab und zu besuche, muss ich diese dann trotzdem als Zweitwohnung anmelden?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 16.07.2021 17:08
Hallo Drifter2009,
wenn Sie länger als 6 Monate in der Wohnung wohnen werden, sind Sie verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständen Behörde zu melden.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Mircea87 am 09.07.2021 13:38
Hallo bin jetzt seid 1 jahr endlich umgemeldet und was kann jetzt auf mich zu kommen :( bekomme ich jetzt eine hoche Strafe?
Bin aus Bayern
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 12.07.2021 11:09
Hallo Mircea87,
ob ein Bußgeld fällig ist und wie hoch, hängt von einigen Faktoren ab. Hierzu zählt zum Beispiel die Länge der Fristüberschreitung, sowie eventuell falsche Angaben in den entsprechenden Formularen.
Leider können wir Ihnen das pauschal nicht beantworten.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Kathi388 am 08.07.2021 22:58
Hab eine Frage und zwar mein Freund ist geschieden und seine ex Frau wohnt mit Kind in Polen, kann er sein Kind als 2 Wohnsitz bei mir in Deutschland anmelden?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 09.07.2021 11:09
Hallo Kathi388,
da in Ihrem Fall die Rechtsprechung über Ländergrenzen hinweg, können wir leider keine Einschätzungen geben. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrer zuständigen Behörde (Bürgerbüro oder das Einwohnermeldeamt) in Verbindung zu setzen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion