So viele Wohnungsschlüssel bekommt ein Mieter

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Bei der Wohnungsübergabe händigt der Vermieter dem Mieter die Wohnungsschlüssel aus. Häufig wissen Mieter gar nicht, wie viele Schlüssel ihnen zustehen und ob sie noch weitere verlangen können. Ein Überblick.

Wohnungsschlüssel: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mieter erhält Zugang zu allen von ihm angemieteten Räumen.
  • Es bekommt jeder Bewohner der Wohnung mindestens einen Schlüssel.
  • Der Vermieter muss alle Schlüssel zur Wohnung aushändigen.
  • Mit plausiblem Grund kann der Mieter zusätzliche Schlüssel verlangen.

Wie viele Wohnungsschlüssel bekommt der Mieter?

In der Regel gilt: Der Mieter bekommt so viele Wohnungsschlüssel, wie Personen – hier zählen auch Kinder – in der Wohnung leben (LG Berlin, Az. 61 T 32/85). Das gilt für alle Türen, die er öffnen muss, um in seine Wohnung zu gelangen. Sperrt der Wohnungsschlüssel nicht gleichzeitig die Haustür auf, benötigt der Mieter noch zusätzliche Schlüssel für diese Tür.

Wer alleine mietet, hat Anspruch auf zwei Schlüssel. Er muss die Möglichkeit haben, einen Notfallschlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Klauseln im Mietvertrag, die das Gegenteil behaupten, sind nicht zulässig (AG Schöneberg, Az. 103 C 406/90). Einem Paar stehen trotzdem nur zwei Schlüssel zu. Eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern bekommt vier Schlüssel vom Vermieter.

Anzahl der Personen im HaushaltMindestanzahl der Schlüssel
eine Personzwei Schlüssel
zwei Personenzwei Schlüssel
jede weitere Personjeweils ein weiterer Schlüssel
Link-Tipp

Lass dir bei der Wohnungsübergabe die Anzahl der übergebenen Schlüssel bestätigen. Einen Leitfaden für die Wohnungsübergabe und eine Checkliste zum Herunterladen gibt es hier.

Wem gehören die Wohnungsschlüssel?

Der Mieter bekommt beim Einzug sämtliche vorhandenen Schlüssel vom Vermieter. Dazu zählen laut Deutschem Mieterbund nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel, sondern auch Schlüssel für Keller, Briefkasten, Garage und Co. Hier hat der Mieter aber keinen Anspruch auf mehrere Schlüssel. „Wer in den Keller oder an den Briefkasten muss, kann sich den Schlüssel aus der Wohnung holen“, so Becher.

Können Mieter weitere Wohnungsschlüssel verlangen?

Häufig benötigen Mieter noch mehr Schlüssel als sie beim Einzug erhalten haben. Das ist kein Problem: Mieter können mit ihrem Vermieter vereinbaren, bei plausiblem Grund weitere Wohnungsschlüssel zu bekommen. Einen für die Putzfrau, einen für den Nachbarn zum Katze füttern und Pflanzen gießen:

Mehrere Amtsgerichte bejahten die zusätzlichen Wohnungsschlüssel für Pflegepersonal, Putzfrau oder Tagesmutter. Sogar dem Postboten darf der Mieter einen Hausschlüssel geben, wenn die Briefkästen im Haus hängen, entschied das Amtsgericht Mainz (Az. 80 C 96/07).

Ein Mieter hat grundsätzlich Anspruch darauf, seine Post und die Tageszeitung zeitnah zu erhalten, so begründete der zuständige Richter sein Urteil.

Darf der Vermieter einen Schlüssel der vermieteten Wohnung behalten?

Der Vermieter muss alle Schlüssel aushändigen. Demnach darf er auch keinen behalten, egal welche Gründe er vorweist.

 

Wer bezahlt die weiteren Wohnungsschlüssel?

Für den ersten Satz muss der Vermieter aufkommen. Braucht der Mieter mehr Wohnungsschlüssel, als ihm zustehen, muss er diese in der Regel selbst bezahlen. Der Mieter kann sich diese Kosten beim Auszug aber ersetzen lassen, wenn der Vermieter dazu bereit ist. Möchte der Vermieter die zusätzlichen Schlüssel nicht haben, muss der Mieter die selbst bezahlten Schlüssel vor Zeugen unbrauchbar machen, beispielsweise mit einer Zange abknicken.

Was kosten Wohnungsschlüssel?

Normale Wohnungsschlüssel kosten bei Schlüsseldiensten zwischen zehn und 20 Euro. Teurer sind sogenannte Sicherheitsschlüssel, bei denen der Reproduktionsaufwand größer ist. Dafür werden meist zwischen 100 und 200 Euro fällig.

Dürfen Mieter Wohnungsschlüssel selbst nachmachen lassen?

Die Frage, ob Mieter Wohnungsschlüssel ohne Erlaubnis des Vermieters selbst nachmachen lassen dürfen, beantworteten deutsche Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte den Vermieter darüber informieren, rät der Mieterverein Hamburg. Mittlerweile haben viele Häuser eine Schließanlage. Wer hierfür einen Schlüssel nachmachen lassen will, braucht einen Berechtigungsschein – und den hat der Vermieter. Auch hier gibt der Hamburger Mieterverein grünes Licht. Hat der Mieter einen nachvollziehbaren Grund, muss der Vermieter diesen Schein aushändigen.

Wohnungsschüssel verloren: Was tun?

Egal ob der Schlüssel im Schloss abgebrochen ist oder ein Dieb sich die Handtasche samt Schlüsselbund geschnappt hat: Der Mieter muss seinen Vermieter immer informieren, wenn ein Wohnungsschlüssel fehlt. Dann kann der Vermieter entscheiden, ob er das Schloss auswechseln lässt.

Muss der Mieter den Schlossaustausch bezahlen?

Ob der Mieter für eine neue Schließanlage aufkommen muss, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

  • Der Mieter ist schuld am Schlüsselverlust.
  • Durch den Verlust besteht eine Missbrauchsgefahr.
  • Die Schließanlage wurde tatsächlich ausgetauscht.

Ein Verschulden trifft den Mieter bereits, wenn er nur leichtsinnig war. Die Gerichte urteilen dazu streng. Das Berliner Kammergericht kreidete einem Mieter als Verschulden an, dass sein Auto aufgebrochen wurde und dabei die Schlüssel gestohlen wurden (Az. 8 U 151/07).

Fällig ist die Zahlung aber erst, wenn die Schließanlage wirklich eingebaut worden ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 205/13).

Experten-Tipp

Schlüsselversicherung abschließen

Eine private Haftpflichtversicherung schützt den Mieter, so Becher vom Kölner Mieterverein. Doch Achtung: Schlüssel sind nicht standardmäßig mitversichert. Im Kleingedruckten steht, ob und in welcher Höhe ein Schlüsselverlust abgedeckt ist. Viele Versicherungen bieten eine Schlüsselversicherung als zusätzlichen Baustein an.

Schlossaustausch nur bei Einbruchsgefahr

Besteht keine Gefahr eines Schlüsselmissbrauchs, ist ein Austausch in der Regel nicht nötig. Ein Beispiel: Dem Mieter ist beim Schwimmen der Schlüssel aus der Badehose gerutscht und liegt am Grund des Baggersees. Selbst wenn ein Taucher den Schlüssel findet, kann er ohne die zugehörige Adresse nichts damit anfangen. Entreißt ein Dieb der Mieterin die Handtasche besitzt der Kriminelle Schlüsselbund zusammen mit der Adresse aus dem Personalausweis.

Beim Auszug: Muss der Mieter den Wohnungsschlüssel persönlich übergeben?

Wohnungsschlüssel, Frau hält einen Schlüsselring mit drei Schlüsseln in der Hand, Foto: WunderBild/stock.adobe.com
Beim Auszug müssen Mieter alle vorhandenen Schlüssel an den Vermieter übergeben – auch zusätzlich nachgemachte. Foto: WunderBild/stock.adobe.com

Beim Auszug muss der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückgeben. Auch solche, die er zusätzlich hat anfertigen lassen. Die Juristen sprechen von einer Bringschuld. Es reicht nicht, die Schlüssel in den Briefkasten des Hausmeisters zu werfen oder sie einem anderen Hausbewohner zu geben. Der Mieter muss die Schlüssel dem Vermieter oder seinem Verwalter persönlich übergeben (AG Berlin Tempelhof Kreuzberg, Az. 4 C 776/81). Nur so kann er sicherstellen, dass sein Vermieter alle Schlüssel erhält.

Was passiert, wenn ich die Wohnungsschlüssel nicht übergebe?

Wenn beim Auszug tatsächlich ein oder mehrere Schlüssel fehlen sollten, kann es teuer werden. Dann hat der Vermieter unter Umständen die Möglichkeit, die Schließanlage aus Sicherheitsgründen austauschen zu lassen. Die Kosten trägt der ehemalige Mieter, sobald Schlösser und Schlüssel ausgetauscht sind (Az. VIII ZR 205/13).

Experten-Tipp

Rückgabe bestätigen lassen

Lass dir die Schlüsselrückgabe schriftlich von deinem Vermieter bestätigen.

Muss man als Mieter bei längerer Abwesenheit die Wohnungsschlüssel beim Vermieter hinterlegen?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Der Mieter darf, wenn es sein eigener Wunsch ist, den Schlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Das kann der Vermieter sein, er hat darauf aber keinen Anspruch.

Kilian Treß29.11.2022

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29 Kommentare

Kumi am 02.02.2024 07:34

Ich bin Isaac Kumi und habe geheiratet, einen Sohn, ich bin ein guter Mann und arbeite bei der Firma Fitmark ESN Kirchenweg. Ich habe einen lebenslangen Vertrag mit der Firma Fitmark. Jetzt suche ich ernsthaft nach einer Wohnung und gehe jetzt mit einem Freund weg und ich habe einen guten Nachweis in Deutschland und die Schufa bei mir und ich werde sie mitbringen, wenn ich komme, um die Wohnung zu besichtigen. Vielen Dank und bitte helfen Sie mir, die Wohnung zu bekommen.

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Yaye issaka am 30.08.2023 14:34

Guten Tag meine Name ist yaye 32 Jahre alt ich bin auf der Suche nach einer Wohnung in Hamburg

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Thomas am 04.07.2023 19:15

Habe beim Umzug den Schlüssel verlegt und haben dem Mieter auch gesagt das der 2 Schlüssel schnellstmöglich nachkommt darf er trotzdem die Miete verlangen

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Stefan am 17.03.2023 22:46

Hallo,

Meine freundin und ich sind in eine neue wohng gezogen das problem wir bekamen nur den haus und wohnungsschlüssel 1x und keinen briefkastenschlüssel ist jetzt seit fast 4 wochen so dass wir zu 2 nur einen schlüssel haben von der hausverwaltung kam nur ein wir kümmern ums drum

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Sabine am 14.11.2022 14:52

Hallo, ein Schlüsselnust abgebrochen 1 geht nicht mehr ins Schloss. Denke Altersschwäche. Der Vermieter verlangt das ich die Schlüssel selber zahlen muss a 51€ ist das rechtens?

Gruß Sabine

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Jochen am 21.10.2022 17:47

Bei Einzug hatten wir 2 Kinder und insgesamt vier Schlüssel erhalten. Inzwischen haben wir vier Kinder. Ist der Vermieter verpflichtet, uns zwei weitere Schlüssel zur Verfügung zu stellen und wer muss diese bezahlen?

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Hano am 01.12.2022 12:04

Nein es gibt keine Verpflichtung. Bezahlen selbst wenn überhaupt die Schlüssel nachmachen darfst !

Buchi am 12.10.2022 17:13

Hallo, bin ich verpflichtet einen von mir selbst bezahlten Wohnungsschlüssel beim Auszug mit abzugeben?

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Kalle am 16.04.2023 00:21

Ja, oder du machst ihn vor weiteren Personen, Hausmeister etc. kaputt.

Luise Kellner-Grötzinger am 09.08.2022 15:01

Hallo,

nach einen persönlichen Zusage von meiner Vermieterin habe ich zum 31.8.22 meine Wohnung gekündigt, nach 14 Tage war Sie nicht mehr einverstanden und jetz habe ich die gesetzliche Kündigung von 3 Monaten bis 31.10.22. Miete August ist voll bezahlt. Ich bin am 5.8.22 ausgezogen da ich zum 1.8.22 eine neue Wohnung habe.Jetzt geht meine Vermieterin tätlich in meine Wohnung und macht abens und morgen die Rollos rauf und runter. Das darf doch wohl nicht sein, wenn ich bis Oktober meine Miete zahlen muss. Darf Sie das, kann ich ein Steckschloßspeere anbringen.

Gruß Luise

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Mahe am 28.07.2022 11:43

Hallo, ich habe eine kleine Frage zum Thema Zimmerschlüssel. Ich lebe in einer Wg und bin leider dazu gezwungen mir einen Schlüssel für meine Zimmertür zuzulegen. Es handelt sich also nicht um einen Haus oder Wohnungsschlüssel, sondern um einen 08/15 Schlüssel, den man anhand des Schlossmusters im Internet bestellen kann. Brauche ich dafür ebenfalls die Genehmigung des Vermieters, muss ich ihn darüber nur in Kenntnis setzen, oder brauche ich das evtl sogar gar nicht melden?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

mfg

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Lela am 19.07.2022 13:38

Hallo

Meine zwei Kinder sind ausgezogen,

der eine sogar schon seit 7 Jahren.

jetzt verlangt der Vermieter die wohnungsschlüssel zurück,

muss dazu sagen das der Vermieter im selben Haus wohnt...

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MALLORCA am 01.12.2022 11:48

Die Antwort kann nicht richtig sein! Der Vermieter hat keinen Anspruch auf den Besitz von Schlüsseln für eine vermietete Wohnung! Sämtliche Schlüssel sind dem Mieter auszuhändigen!! Sonst muss man mit Hausfriedensbruch rechnen als Mieter!! Außerdem zahlt man für den ausschließlichen Besitz, der den Vermieter ausschließt!

Und wenn man den Kindern sicherheitshalber einen Hausschlüssel überlässt, damit die nach dem Rechtens sehen können, auch wenn den alten Eltern etwas geschieht und sie nicht ans Telefon gehen??? Oder im Urlaub die Blumen gießen, das darf sogar ein Nachbar des Vertrauens mit Schlüssel - oder sogar eine Putzfrau!! Was ich nicht empfehle...

Wer hat denn so eine unsinnige und rechtswidrige Antwort gegeben, hallo Redaktion!!!


immowelt Redaktion am 20.07.2022 11:50

Hallo Lela,

pro Person muss der Vermieter einen Schlüssel bereitstellen. Da Ihre Kinder bereits ausgezogen sind und nicht mehr Teil des Haushalts sind, kann Ihr Vermieter die Schlüssel zurückverlangen.

Beste Grüße

Ihre immowelt Redaktion


redaktion.immowelt.de am 05.12.2022 14:44

Hallo Mallorca,

da stimmen wir Ihnen zu: Im Artikel heißt esschließloich:" Der Vermieter muss alle Schlüssel aushändigen. Demnach darf er auch keinen behalten, egal welche Gründe er vorweist."

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Pampsjdan am 23.06.2022 18:40

Hallo ,

vor 2 Jahren wurde bei unserer vorherigen Hausverwaltung eingebrochen. Im Zuge dessen wurde ein neues Schloss angebracht für den Übergang, danach wurde ein neues Schloss angebracht und obwohl ich schon 4 Schlüssel besahs, wurden mir lediglich 3 Schlüssel kostenfrei überlassen, den 4. musste ich selbst bezahlen.

Heute bekamen wir die Mitteilung, dass unser Schloss schon wieder ausgetauscht werden soll. Uns wurden mit der Mitteilung 3 Schlüssel in den Briefkasten geworfen.

In einem Extraschreiben können wir weitere Schlüssel kostenpflichtig bestellen. Dies sehe ich jedoch nicht ein.

Ich habe dies auch der Hausverwaltung mitgeteilt, dass ich noch einen 4. Schlüssel kostenfrei haben möchte.

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Doreen am 06.06.2022 17:22

Hallo,

leider habe ich vor ca 5 Monaten meinen Schlüssel für unsere Schließanlage im Haus verloren.

Den Verlust habe ich umgehend gemeldet und gleichzeitig einen neuen bestellt. Auf Nachfrage bei dem Vermieter hätte er wohl einen neuen bestellt, bisher habe ich aber keinen ausgehändigt bekommen?

Was kann ich tun, denn ich brauche den neuen Schlüssel dringend? Besteht die Möglichkeit einer Mietminderung? Wenn ich den Vermieter erneut darauf hinweise und er innerhalb von 14 Tagen keinen neuen stellt?

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Susanne am 02.04.2022 12:48

Hallo, habe meinen 2. Haustürschlüssel beim Auszug nicht mehr finden können. In dem Haus wohnen 4 Parteien. Ich wollte den Schlüssel nachmachen lassen, aber der Schlüsseldienst sagte, dass es eine Karte dazu benötigte. Ich rief meinen Vermieter an und bat ihn darum. Dieser meinte, er hatte noch nie einen, da er, als er das Haus gekauft hatte keinen ausgehändigt bekam und er wisse auch nicht wo die Schlüsselanlage gekauft wurde. Nun soll ich die komplette Anlage bezahlen. Meine Versicherung sagte mir, dass der Vermieter sicherzustellen hat, das die Anlage mit Karte auch nutzbar wäre. Jede Karte wäre nur ca. 10 Jahre gültig und müsste dann erneuert, bzw. verlängert werden. Ich wohnte in dem Haus 12 Jahre. Da er die Karte nicht mehr hat, bzw. auch nicht erneuern kann, bin ich nicht verpflichtet die komplette Anlage zu zahlen, nur den Schlüssel, laut meiner Versicherung... Ist das so Rechtens?

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Patrick am 02.03.2022 10:58

Hallo,

Ich habe in meiner Wohnung aufgrund eines defekten Zylinder's ein Türschloss austauschen lassen. Der Vermieter wollte aber partout nicht zahlen und wir haben es damals dabei belassen, da die Selbstbeteiligung unserer Rechtsschutzversicherung nicht viel niedriger als die Kosten vom Handwerker wären. Darf ich beim Auszug das alte defekte Schloss wieder einbauen?

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Kunze am 08.02.2022 03:29

Der Vermieter behauptet 3 Schlüssel nach Umbau ausgehändigt zu haben, aber es sind nur 2. Meine Mutter wohnte allein in der Zwei-Zimmer-Wohnung. Es gibt angeblich lediglich ein Arbeitszettel der Schlosserei, aber es gibt kein Schlüsselprotokoll mit einer Unterschrift meiner Mutter. Was soll ich tun bei der Rückgabe der Wohnung?

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Victor M. am 26.12.2021 21:03

Wir haben 13 Schlüssel zu zweit für eine 60qm Wohnung bekommen. Vorher war in der Wohnung eine Arztpraxis. Beim Auszug haben wir leider 1 Schlüssel verloren.

So hat der Vermieter ein neues Schloß und wieder 13 Schlüssel nachbestellt. Kostenfaktor 480€.

Wir sind damit einverstanden, dass ein neues Schloß her muss, aber 13 Schlüssel für eine 60qm Whg? Der Vermieter begründet das damit, es handelt sich um eine Schließanlage mit Sicherheitsschlüssel.

Was darf der Vermieter abrechnen? Hätten wir die 13 Schlüssel annehmen müssen?

Vielen Dank!

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Bahar am 10.11.2021 14:41

Hallo, wir sind eine 4 köpffige Familie. Bisher hatten nur ich und mein Partner eine eigene Hausschlüssel.Da wir jetzt noch 2 weitere brauchen für unsere zwei schulpflichtige Kinder, haben wir nochmal zwei weitere Schlüssel vom Vermieter angefordert. Allerdings meint er , dass wir das selber zahlen müssen. Stimmt das? Vielen Dank im Voraus.

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immowelt Redaktion am 11.11.2021 08:12

Hallo Bahar,

eine gesetzliche Pflicht, dass ein Vermieter jeden Bewohner einen Schlüssel zur Verfügung stellen muss, gibt es nicht. In der gängigen Rechtsprechung ist dies aber meist der Fall, jedoch gibt es dazu noch kein höchstrichterliches Urteil vom Bundesgerichtshof. Was Ihr Vermieter nicht darf, Ihnen verbieten Schlüssel auf eigene Kosten nachzumachen. Wichtig ist dabei nur, dass diese am Ende entweder dem Vermieter überlassen werden oder sie unbrauchbar gemacht werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können oder dürfen. Für eine rechtssichere Antwort wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder einen Mieterverein.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Freya am 19.09.2021 12:08

Guten Tag.

wir haben auch ein kleines Problem:

das türschloss des gemieteten hauses brach nur wenige monate nach dem umzug eines neuen mieters zusammen. Wir haben uns bereit erklärt, als Eigentümer das neue Türschloss zu bezahlen und somit ein neues mit 3 Schlüsseln zu kaufen. nun, nach anderthalb jahren, bei der unterzeichnung des wohnübergabeprotokolls, stellen wir fest, dass die mieterin das schloss zwischenzeitlich, ohne dass wir wissen, gegen ein gebrauchtes getauscht hat, dass sie nur 2 schlüssel hat. Sie sagte uns, es sei kaputt. Wir wollten sie sehen, aber sie sagte uns, sie hätte es weggeworfen. Wir finden es nicht normal, was sie getan hat, und wir wollen ihr Geld für das alte Türschloss, das wir gekauft haben, und für ein neues, das das von ihr gekaufte ersetzen wird, stoppen und ihres zurückgeben. Können wir das? Haben wir das richtig?

Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 20.09.2021 16:06

Hallo Freya,

die Mieterin kann natürlich das Türschloss tauschen, muss im Falle eines Defekts das alte (also das neue, dass Sie erst ersetzt haben) Ihnen melden. Denn dann hätten Sie als Vermieter dafür wieder aufkommen müssen. Wenn es nicht defekt ist, kann die Mieteren das Schloss auch tauschen, muss es aber behalten, um es bei Auszug wieder einzubauen. Ergo: Wie Sie es auch drehen: Die Mieterin ist aus unserer Sicht hier im Unrecht. Mehr dazu kann Ihn aber nur ein Jurist sagen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Constantin am 27.07.2021 23:40

Hallo zusammen,

Wir haben unsere Wohnung zum 31.07 gekündigt. Mit dem Vermieter haben wir den Übergabetermin für den 30.07 um 11 Uhr vereinbart.

Nun hat er heute gefragt, ob wir die Übergabe auch um 9 durchführen können.

Ich habe ihm gesagt, dass ich mich später dazu melde, da ich meine Termine abklären muss. Daraufhin hat er mir sofort angedroht die Wohnung aufbrechen zu lassen, sollte um 9 Uhr niemand da sein, auf unsere Kosten.

Des Weiteren steht im Mietvertrag, dass ihm nach Auszug ein Schlüssel auszuhändigen wäre. Wir wohnen seit dem 03.07. nicht mehr in der Wohnung, zahlen aber selbstverständlich noch die Miete bis zum Ende des Monats. Ist so eine Klausel rechtens und kann er sich Zugang zur Wohnung verschaffen, selbst wenn wir nicht mehr darin wohnen, obwohl wir für diesen Monat noch Miete zahlen?

Würde er in diesem Fall Hausfriendsbruch begehen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 30.07.2021 15:51

Hallo Constantin,

Sie müssen zu dem vorab vereinbarten Termin erscheinen, nicht wann anders. Sind Sie aus der Wohnung ausgezogen, obwohl die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, müssen Sie die Miete so lange weiterzahlen, bis die Frist endet. Das gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnung in dieser Zeit selbst nutzt oder neue Mieter zur Nutzung überlässt. Auch, wenn neue Mieter die Wohnung nur zur Renovierung nutzen aber noch nicht darin wohnen, muss der ausgezogene Mieter nicht mehr zahlen. Sie müssen also ab dem Moment keine Miete mehr zahlen, ab dem Sie die Wohnung nicht mehr nutzen können. Er muss aber weiter Miete zahlen, wenn der Vermieter oder neue Mieter die Wohnung nicht überlassen wird. Also wenn Sie Ihrem Vermieter die Schlüssel übergeben, müssen Sie nicht weiter Miete bezahlen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Lisa am 10.05.2021 16:28

Der Mieter sagte, er sei eingesperrt. Er ersetzte das Vorhängeschloss, ohne es dem Vermieter zu sagen. Jetzt sagt er, dass es nicht seine Schuld ist und der Vermieter muss ihm das bezahlen. Was kann der Vermieter antworten?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 14.05.2021 14:58

Hallo Lisa,

nach Ihrer Schilderung können wir das aus der Ferne nicht beurteilen. Wir raten Ihnen sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerlei rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Angelina am 01.05.2021 15:14

Ich habe den Hoftorsicherheitsschlùssel verloren, soll ich dies der Vermieterin sagen, oder kann ich auch den Hoftorschlùssel vom Nachbarn ausleihen zum nachfertigen?.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 03.05.2021 13:15

Hallo Angelina,

Sie sollten es dem Vermieter melden. Insbesondere wenn es ein Sicherheitsschloss ist, werden Sie den Schlüssel ohne dessen Zustimmung auch nicht nachmachen dürfen.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Mieterverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Silke am 28.04.2021 12:55

Hat der Vermieter das Recht, im Mietvertrag zu bestimmen, wieviele Schlüssel der Mieter besitzen darf? Oder darf der Mieter sich einfach Schlüsselkopien anfertigen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 28.04.2021 15:58

Hallo Silke,

wie in diesem Ratgeber oben beschrieben: In der Regel gilt: Der Mieter bekommt so viele Wohnungsschlüssel, wie Personen – hier zählen auch Kinder – in der Wohnung leben (LG Berlin, Az. 61 T 32/85).

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Veba am 15.03.2021 12:02

Ich besitze eine Restaurant meine vermitter hatt Schloss getaucht wegen Mittrukschtende in corona Zeit hat der Anrecht oder danke

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.03.2021 15:02

Hallo Veba,

in aller Regel hat der Vermieter kein Recht dazu die Schlösser der Mietsache einfach auszutauschen. Das gilt auch dann, wenn eine wirksame Kündigung vorausging. Im Gesetz läuft dies unter "verbotene Eigenmacht" und soll sicherstellen, dass staatlich vorgesehene Verfahren in solch einem Fall, etwa Gerichtsverfahren, genutzt werden. So entschied beispielsweise das OLG Celle (Az. 2 U 63/17).

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerlei rechtsgültige Auskunft geben können oder dürfen. Wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Fachanwalt.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

muelo am 20.07.2019 07:25

Kann ich mir Ihre Antworten ausdrucken, um sie meinem Vermieter zu zeigen??

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.07.2019 08:55

Hallo Muelo,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Sie können unsere Antworten zwar ausdrucken, sich im Streitfall aber nicht darauf berufen. Sicherer wäre es, Sie würden ein entsprechendes Urteil anführen, beispielsweise jenes des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 13 U 182/06). Dass der Vermieter keinen Schlüssel zur Wohnung einbehalten darf ist allerdings ohnehin unumstritten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Artikel unter folgender Adresse: ratgeber.immowelt.de/a/zweitschluessel-tipps-fuer-vermieter.html

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

muelo am 19.07.2019 07:54

Guten Morgen,

wie schaut es aber mit der Hausverwaltung und mit dem Hausmeister aus??

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 19.07.2019 08:52

Hallo Muelo,

nicht anders. Auch die Hausverwaltung oder der Hausmeister darf ohne Zustimmung des Mieters keinen Schlüssel zur Wohnung des Mieters besitzen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

muelo am 16.07.2019 12:05

wie schaut es z.B. mit dem Generalschlüssel aus? IN unserem 16 Parteienhaus haben 3 verschiedene Stellen den Generalschlüssel für alle Eingänge und für alle Wohnungen!

Gibt es hierfür ein Gerichtsurteil, denn das kann ja doch nicht rechtens sein!muelo

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 16.07.2019 13:38

Hallo muelo,

ein Vermieter darf ohne ausdrückliches Einverständnis des Mieters keinen Zweitschlüssel für die Wohnung behalten, so zum Beispiel das Landgericht Celle (Az.: 13 U 182/06). Da ein Generalschlüssel die selbe Funktion hat wie der Zweitschlüssel für eine Wohnung - nämlich das mögliche öffnen der Wohnungstüre gilt das natürlich auch für diesen.

Wenn Sie Bedenken haben, dass Ihr Vermieter oder eine andere von Ihm beauftragte Person unbefugt Ihre Wohnung betreten könnten, können Sie eigenes Wohnungsschloss montieren lassen. Sie sollten aber das alte behalten, damit sie es zum Ende des Mietverhältnisses wieder montieren können.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Lisa am 04.10.2018 16:19

Hallo zusammen,

gelten diese Regelungen auch bei Studentenwohnheimen? Meine Verwaltung will mir partout keinen Zweitschlüssel aushändigen und gewährt mir auch nicht selbst einen nachzumachen.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.10.2018 08:47

Hallo Lisa und vielen Dank für Ihren Kommentar,

die Informationen im Artikel stützen sich auf aktuelle Rechtsprechung deutscher Gerichte, die allerdings nicht über Mietverhältnisse in Studentenwohnheimen entschieden haben, sondern über reguläre Mietverhältnisse. Wir wüssten zwar grundsätzlich nicht, warum in dieser Sache für Studentenwohnheime andere Regelungen gelten sollten, entsprechende Urteile dazu sind uns aber nicht bekannt. Insofern können wir Ihnen leider nur die Rechtsberatung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Luise am 21.10.2017 16:17

Liebe Redaktion,

ich ziehe nächsten Monat aus meiner Wohnung in einem großen Mietshaus aus. Ich hatte ursprünglich zwei Wohnungsschlüssel welche die allgemeine Haustüre und meine Wohnung schließen. Es handelt sich um Sicherheitsschlüssel. Nachdem ich einen Wohnungsschlüssel verloren hatte habe ich mir ein neues Schloss in meiner Wohnungstür eingebaut.

Jetzt stehe ich vor dem Auszug und frage mich welche kosten kann der Vermieter von mir verlangen. Für welche Anzahl an Schlüssel und Schlösser müsste ich im schlimmsten Fall aufkommen?

Eine Haftpflichtversicherung die dafür aufkommen könnte habe ich nicht und ich lebe von der Grundsicherung.

Können Sie mir einen Anhaltspunkt zu den zu erwartenden Aufwendungen geben?

Vielen Dank

Luise

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 23.10.2017 09:53

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

leider lässt sich Ihre Frage abschließend nicht beantworten. Unter Umständen ist der Vermieter mit dem neuen Schloss einfach einverstanden. In diesem Fall wird er von Ihnen lediglich die Wohnungsschlüssel fordern. Es könnte aber auch sein, dass im Haus eine Schließanlage existiert, die erneuert werden muss. Hier könnten deutlich höhere Kosten entstehen. Wir würden Ihnen zunächst empfehlen, Ihrem Vermieter die Lage zu schildern. Unter Umständen finden Sie ja eine kostenneutrale Lösung, mit der beide Seiten gut leben können.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Katha am 15.10.2017 07:22

Guten Tag, mein Freund und ich ziehen zum 1.11 in unsere erste gemeinsame Wohnung. Die Genossenschaft meinte, ich solle die Schlüsselübergabe mit dem Hausmeister klären. Der Hausmeister muss mir den Schlüssel doch vor dem 1.11 geben, da dies ein Feiertag ist?! Kann ich mit ihm verhandeln das ich ihn 5 Tage davor bekomme ohne etwas zusätzlich zu zahlen? Theoretisch kann es dem Hausmeister egal sein, die wohnung steht schon 1 Monat leer und wir haben nur vor sachen dort aufzubauen. Leider darf man ja am Wochenende und an den Feiertagen keinen lärm machen, deswegen wollten wir die Schlüssel davor. Wäre das eine sinnvolle Begründung?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 17.10.2017 08:38

Hallo Katha und vielen Dank für Ihren Kommentar,

sicher könnten Sie sich mit Ihrem Vermieter darauf einigen, dass Sie schon vor Beginn der Mietvertragslaufzeit einen Schlüssel für die Wohnung erhalten. Einen generellen Rechtsanspruch darauf haben Mieter allerdings nicht. Rein rechtlich gesehen steht Ihnen der Schlüssel also erst ab 1. November zu, übrigens ganz unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Feiertag handelt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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