Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die CO2-Bepreisung 2024 statt auf 40 auf 45 Euro je Tonne steigen wird. Damit soll der CO2-Preis einen deutlichen Anteil an der Lösung der Haushaltskrise haben. Die abschließenden Beratungen finden erst im Januar statt, sodass sich die Zustimmung des Bundesrats zum Bundeshaushalt bis Februar 2024 ziehen kann.
Hintergrund ist das Haushaltsloch, das entstand, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umschichtung von Geld für Corona-Maßnahmen in den Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig erklärt hatte.
So viel Steuer wird pro Tonne CO₂ erhoben
Jahr | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Steuer je Tonne CO2 | 30 Euro | 45 Euro | 50 Euro | 55-65 Euro | freie Preisbildung |
- Was ist die CO₂-Steuer?
- Stufenmodell: So soll die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden
- Welche Stufe trifft auf meine Immobilie zu?
- So erhöht die CO₂-Steuer die Heizkosten
- Das müssen Vermieter jetzt wissen
- CO₂-Steuer-Tabelle: Das muss der Vermieter 2024 zahlen
- Das müssen Mieter wissen
- Tabelle: Entlastung des Mieters pro Jahr
- Sonderfälle: Gasthermen und Co.
Was ist die CO₂-Steuer?
Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch eine CO₂-Steuer auf Öl und Gas. Sie betrug 2021 25 Euro pro Tonne CO₂ und wird Jahr für Jahr angehoben. Je höher die CO₂-Erzeugung eines Bürgers ist, etwa durchs Autofahren oder durchs Heizen, desto höher sind auch seine Kosten. Ziel der CO₂-Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierende Erderwärmung sowie die Versauerung der Meere mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Die CO₂-Steuer wird bis 2027 stetig angehoben.
So wirkt sich die CO₂-Steuer auf Heizöl und Erdgas aus
Jahr | Preis je Tonne CO₂ | Heizöl | Erdgas |
2021 | 25 Euro | 7,9 ct/l | 0,6 ct/kWh |
2022 | 30 Euro | 9,5 ct/l | 0,7 ct/kWh |
2023 | 30 Euro | 9,5 ct/l | 0,7 ct/kWh |
2024 | 45 Euro | 14,25 ct/l | 1,045 ct/kWh |
2025 | 50 Euro | 15,8 ct/l | 1,16 ct/kWh |
2026 | 65 Euro | 20,6 ct/l | 1,4 ct/kWh |
2027 | 85 Euro | 26,9 ct/l | 1,98 ct/kWh |
Quelle: energie-experten.org / eigene Berechnungen
Stufenmodell: So soll die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden
Seit 1. Januar 2023 gibt es ein Zehn-Stufenmodell, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der CO2-Steuer.
Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter fünf Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen.
Mieter | Vermieter | kg CO₂ pro m² pro Jahr |
---|---|---|
100 % | 0 % | weniger als 12 kg |
90 % | 10 % | 12 bis 17 kg |
80 % | 20 % | 17 bis 22 kg |
70 % | 30 % | 22 bis 27 kg |
60 % | 40 % | 27 bis 32 kg |
50 % | 50 % | 32 bis 37 kg |
40 % | 60 % | 37 bis 42 kg |
30 % | 70 % | 42 bis 47 kg |
20 % | 80 % | 47 bis 52 kg |
5 % | 95 % | mehr als 52 kg |
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium
Dieses neue Stufenmodell soll für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen, gelten. Bei Gewerberäumen soll eine einheitliche 50:50-Regelung gelten.
Welche Stufe trifft auf meine Immobilie zu?
Um zu wissen, in welche Stufe deine Wohnung oder Haus fällt, musst du herausfinden, wie hoch die CO₂-Emissionen pro m² pro Jahr sind. Diese Angabe ist im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2 eingetragen.
So wirkt sich die CO₂-Steuer auf Mieter und Eigentümer aus
Seit Anfang 2021 betrifft die CO₂-Steuer jeden, der mit Gas oder Öl heizt – denn auch darüber wird für CO₂-Emissionen gesorgt. Entrichtet wird die Abgabe automatisch über den Einkaufspreis. Insgesamt verteuert sich 2024 ein Liter Heizöl so um 14,25 Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 1,045 Cent. Diese Steuer wird von Jahr zu Jahr weiter angehoben bis auf 26,9 Cent je Liter Heizöl beziehungsweise 1,98 Cent je kWh Erdgas im Jahr 2027.
Beispielrechnung Heizöl 2024:
- Im Durchschnitt verbraucht ein Haushalt laut „energiesparen-im-haushalt.de“ in Deutschland 13,6 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter, um zu heizen.
Wohnfläche | ø Heizölverbrauch in l | CO₂-Steuer 2023 | CO₂-Steuer 2024 | Zusätzliche Steuer |
---|---|---|---|---|
30 m² / Wohnung | 408 | 38,76 € | 58,14 € | 19,38 € |
50 m² / Wohnung | 680 | 64,60 € | 96,90 € | 32,30 € |
90 m² / Wohnung | 1.224 | 116,28 € | 174,42 € | 58,14 € |
120 m² / Wohnung | 1.632 | 155,04 € | 232,56 € | 77,52 € |
150 m² / Reihenhaus | 2.040 | 193,80 € | 290,70 € | 96,90 € |
160 m² / Einfamilienhaus | 2.176 | 206,72 € | 310,08 € | 103,36 € |
Beispielrechnung Erdgas 2024:
- Entrichtet wird die CO2-Steuer automatisch über den Einkaufspreis. Insgesamt verteuert sich 2024 eine Kilowattstunde Erdgas um 1,045 Cent.
- Als Grundlage dienen die Daten zum Erdgas-Durchschnittsverbrauch von E.ON.
Wohnfläche | ø Erdgas in kWh | CO₂-Steuer 2023 | CO₂-Steuer 2024 | Zusätzliche Steuer |
---|---|---|---|---|
30 m² / Wohnung | 2.200 | 15,33 € | 22,99 € | 7,66 € |
50 m² / Wohnung | 5.000 | 34,83 € | 52,25 € | 17,42 € |
90 m² / Wohnung | 10.600 | 73,85 € | 110,77 € | 36,92 € |
120 m² / Wohnung | 14.400 | 100,32 € | 150,48 € | 50,16 € |
150 m² / Reihenhaus | 18.000 | 125,40 € | 188,10 € | 62,70 € |
160 m² / Einfamilienhaus | 20.000 | 139,33 € | 209,00 € | 69,67 € |
Biogas und Bioheizöl
- Biogas Es gibt Gasanbieter, die mit 100 Prozent Biogas werben. Das Gas unterliegt nicht der CO₂-Besteuerung, weil es klimaneutral ist. Grund: Bei der Verbrennung von reinem Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen wird nur so viel CO₂ freigesetzt, wie die Ressourcen ursprünglich aufgenommen haben.
- Bioheizöl hingegen besteht nur zu einem Teil aus regenerativen Rohstoffen, so dass es noch zu einem hohen Anteil besteuert wird. Ein Bioheizöl mit einem Anteil von 3 bis 5,9 Volumenprozent wird als „Heizöl EL A Bio 5“ bezeichnet. „A“ steht dabei für Alternativ. Das Bioheizöl EL A Bio 10 hat maximal 10,9 Volumenprozent aus regenerativen Rohstoffen.
CO₂-Steuer: Das müssen Vermieter jetzt wissen
Seit Januar 2021 gibt es in Deutschland die CO₂-Steuer. Die wird immer fällig, wenn CO₂ aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Mieter müssen sie deshalb beim Heizen entrichten. Vermieter müssen seit 1. Januar 2023 je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO₂-Steuer beteiligt werden. Dafür wurde ein Stufenmodell entwickelt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich die Vermieter an der Steuer beteiligen. Bei Wohnung mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieter künftig 95 Prozent der Abgabe übernehmen, nur bei sehr gut gedämmten Wohnungen mit dem Standard KFW Effizienzhaus 55 brauchen Vermieter auch künftig nichts zahlen.
Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO₂-Kosten erfolgt dann über die Heizkostenabrechnung. Den Vermietern sollen mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben werden, sodass sie die Verteilung der CO₂-Kosten leicht ermitteln können. Wie das in der Realität praktiziert werden soll, ist im Einzelfall noch unklar.
CO₂-Steuer-Tabelle: Das muss der Vermieter 2024 zahlen
Beispiel für Heizöl bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.224 Litern pro Jahr.
Stufe | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
1 | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
2 | 10,68 € | 16,02 € | 17,76 € | 23,15 € | 30,24 € |
3 | 21,36 € | 32,03 € | 35,52 € | 46,31 € | 60,47 € |
4 | 32,03 € | 48,05 € | 53,28 € | 69,46 € | 90,71 € |
5 | 42,71 € | 64,07 € | 71,04 € | 92,62 € | 120,94 € |
6 | 53,39 € | 80,09 € | 88,80 € | 115,77 € | 151,18 € |
7 | 64,07 € | 96,10 € | 106,56 € | 138,93 € | 181,41 € |
8 | 74,75 € | 112,12 € | 124,31 € | 162,08 € | 211,65 € |
9 | 85,42 € | 128,14 € | 142,07 € | 185,24 € | 241,88 € |
10 | 101,44 € | 152,16 € | 168,71 € | 219,97 € | 287,24 € |
Beispiel für Gas bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10.600 kwH pro Jahr.
Stufe | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
1 | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
2 | 7,42 € | 11,08 € | 12,30 € | 14,84 € | 20,99 € |
3 | 14,84 € | 22,15 € | 24,59 € | 29,68 € | 41,98 € |
4 | 22,26 € | 33,23 € | 36,89 € | 44,52 € | 62,96 € |
5 | 29,68 € | 44,31 € | 49,18 € | 59,36 € | 83,95 € |
6 | 37,10 € | 55,39 € | 61,48 € | 74,20 € | 104,94 € |
7 | 44,52 € | 66,46 € | 73,78 € | 89,04 € | 125,93 € |
8 | 51,94 € | 77,54 € | 86,07 € | 103,88 € | 146,92 € |
9 | 59,36 € | 88,62 € | 98,37 € | 118,72 € | 167,90 € |
10 | 70,49 € | 105,23 € | 116,81 € | 140,98 € | 199,39 € |
Wer vom Gasanbieter 100 Prozent Biogas beziehen kann, ist laut BEHG nicht von der Belastung der CO₂-Steuer betroffen. Zwar fällt Biogas grundsätzlich unter das BEHG, wird aber aktuell mit einem Emissionsfaktor von 0 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde belegt. Damit wird Biogas nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Bei Mischungen mit Biogas fällt nur für den Erdgasanteil der CO₂-Preis an.
CO₂-Steuer: Das müssen Mieter 2024 wissen
Seit Januar 2021 erhebt Deutschland eine CO₂-Steuer. Mieter mussten die Steuer beim Heizen zunächst komplett alleine entrichten. Für viele Mieter ist Heizen seitdem um einiges teurer geworden. Um die Mieter zu entlasten hat die Bundesregierung ein Stufenmodell entwickelt, das die Vermieter seit 1. Januar 2023 an der Steuer beteiligt. Ausschlaggebend ist die Energieeffizienz des Gebäudes: je schlechter die Bilanz ist, desto mehr müssen Vermieter sich an der CO₂-Steuer beteiligen. Nur in sehr gut gedämmten Wohngebäuden mit dem Standard KFW Effizienzhaus 55 müssen Mieter die Steuer weiterhin alleine tragen.
Tabelle: Entlastung des Mieters pro Jahr
Durch die nach und nach steigende CO₂-Steuer bis 2027 fallen für den Mieter zwar höhere Kosten für Heizöl und Erdgas an, der Vermieter muss sich aber beteiligen.
Folgendes Beispiel für Heizöl zeigt bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.224 Litern pro Jahr, wie viel der Vermieter den Mieter entlasten muss.
Stufe | 2023 | 2024 | 2025 | ab 2026 | ab 2027 |
---|---|---|---|---|---|
1 | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
2 | 21,36 € | 32,03 € | 35,52 € | 46,31 € | 60,47 € |
3 | 32,03 € | 48,05 € | 53,28 € | 69,46 € | 90,71 € |
4 | 42,71 € | 64,07 € | 71,04 € | 92,62 € | 120,94 € |
5 | 53,39 € | 80,09 € | 88,80 € | 115,77 € | 151,18 € |
6 | 64,07 € | 96,10 € | 106,56 € | 138,93 € | 181,41 € |
7 | 74,75 € | 112,12 € | 124,31 € | 162,08 € | 211,65 € |
8 | 85,42 € | 128,14 € | 142,07 € | 185,24 € | 241,88 € |
9 | 96,10 € | 144,15 € | 159,83 € | 208,39 € | 272,12 € |
10 | 106,78 € | 160,17 € | 177,59 € | 231,54 € | 302,36 € |
Folgendes Beispiel für Gas zeigt bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10.600 kWh pro Jahr, wie viel der Vermieter den Mieter entlasten muss.
Stufe | 2023 | 2024 | 2025 | ab 2026 | ab 2027 |
---|---|---|---|---|---|
1 | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
2 | 14,84 € | 22,15 € | 24,59 € | 29,68 € | 41,98 € |
3 | 22,26 € | 33,23 € | 36,89 € | 44,52 € | 62,96 € |
4 | 29,68 € | 44,31 € | 49,18 € | 59,36 € | 83,95 € |
5 | 37,10 € | 55,39 € | 61,48 € | 74,20 € | 104,94 € |
6 | 44,52 € | 66,46 € | 73,78 € | 89,04 € | 125,93 € |
7 | 51,94 € | 77,54 € | 86,07 € | 103,88 € | 146,92 € |
8 | 59,36 € | 88,62 € | 98,37 € | 118,72 € | 167,90 € |
9 | 66,78 € | 99,69 € | 110,66 € | 133,56 € | 188,89 € |
10 | 74,20 € | 110,77 € | 122,96 € | 148,40 € | 209,88 € |
Von 2023 bis 2027 wird der Mieter bei einer beispielhaften 50:50-Beteiligung (Stufe 6) des Vermieters der Beispielwohnung zu rund 576,62 Euro beim Heizöl beziehungsweise rund 392,42 Euro beim Erdgas entlastet. In einer Mietwohnung mit sehr schlechter Energiebilanz (Stufe 10) werden Mieter beim Gas in den nächsten drei Jahren um rund 300 Euro entlastet, beim Heizöl um rund 430 Euro.
Sonderfälle: Gasthermen und Co.
In zahlreichen – insbesondere älteren – Mehrfamilienhäusern gibt es keine Zentralheizung, sondern Gasthermen oder Gaseinzelöfen innerhalb der jeweiligen Wohnung. In solchen Fällen rechnet nicht der Vermieter mit dem Mieter die Heizkosten ab, sondern der Mieter schließt direkt mit dem Gasversorger einen Liefervertrag ab. Der Mieter ist also Selbstversorger, unabhängig von seinem Vermieter.
Der Vermieter hat in diesem Fall also keinerlei Kenntnis über den Gasverbrauch seines Mieters und kann infolgedessen auch nicht mit ihm abrechnen. Will der Mieter den Vermieter an seinen CO₂-Kosten beteiligen, so muss er selbst aktiv werden und die Kosten mit ihm abrechnen.
Um den Anspruch an seinen Vermieter zu berechnen, muss der Mieter aber erst einmal den CO₂-Ausstoß seiner Wohnung ermitteln. Dazu benötigt er einige Informationen:
- Die für den Abrechnungszeitraum verbrauchte Menge an Erdgas in Kilowattstunden sowie den Emissionsfaktor des Gases
- Die Wohnfläche der Wohnung
1. Schritt der Berechnung: CO₂-Ausstoß
Der Gaslieferant ist künftig verpflichtet, den Emissionsfaktor des Erdgases in Kilogramm CO₂ pro Kilowattstunde in seiner Abrechnung anzugeben.
Die Formel für den CO₂-Ausstoß der Wohnung lautet dann:
CO₂-Ausstoß = Emissionsfaktor / Wohnfläche
2. Schritt der Berechnung: CO₂-Kosten
Um die Kosten (Steuern) des individuellen CO₂-Ausstoßes zu berechnen, benötigst du den aktuellen CO₂-Preis. Den findest du in unseren Tabellen.
Die Formel für die CO₂-Kosten lautet:
Jährlicher CO₂-Ausstoß /1.000 * aktueller CO₂-Preis = Individuelle CO₂-Steuer für deine Wohnung
3. Schritt der Berechnung: Einordnung der Wohnung und individuelle CO₂-Kosten
Der Anteil der CO₂-Steuer, den der Mieter selbst zu tragen hat und der, den der Vermieter zahlen muss, hängt von der energetischen Effizienz des Gebäudes ab. Dabei gilt: Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus. Wie hoch dieser ist, haben wir in unserer Tabelle zusammengetragen.
Der Anteil, der vom Vermieter zu zahlen ist, entspricht also dem prozentualen Teil der in Schritt 2 ermittelten Summe, abhängig von der Effizienz des Gebäudes.
Informationspflicht für Brennstofflieferanten
Weil es sich hierbei aber um einen enorm bürokratischen Akt handelt, der einem Mieter kaum zuzumuten ist, hat der Bund nachgearbeitet. Unter anderem sollen die Brennstofflieferanten nun eine Informationspflicht bekommen, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können.
Wie können Mieter ihren Anspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen?
Um seine Ansprüche geltend zu machen, muss der Mieter selbst aktiv werden. Es reicht, dass er seine Forderungen in Textform geltend macht, nachdem er sie nach den oben dargelegten Methoden mit den Daten des Brennstofflieferanten berechnet hat. Dabei sind allerdings Fristen zu beachten: Er hat sechs Monate nach der Abrechnung des Versorgers Zeit, seine Forderungen dem Vermieter mitzuteilen. Versäumt er diese Frist, so ist die Forderung verjährt.
Dabei gilt:
- Bezieht der Mieter Heizöl als Selbstversorger, so beginnt die Frist, sobald die Rechnung des Öllieferanten vorliegt. Es kommt nicht darauf an, dass das Öl bereits verbraucht ist.
- Bezieht der Mieter Gas, so beginnt die Frist an dem Tag zu laufen, an dem der Versorger mit dem Mieter abrechnet.
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