CO₂-Steuer – das müssen Mieter und Vermieter 2024 wissen

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Die CO₂-Steuer müssen Mieter und Vermieter fürs Heizen nach einem Stufenmodell abführen. Alle Infos zur CO₂-Steuer, zum Stufenmodell und jährlichen Erhöhungen.

Achtung

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die CO2-Bepreisung 2024 statt auf 40 auf 45 Euro je Tonne steigen wird. Damit soll der CO2-Preis einen deutlichen Anteil an der Lösung der Haushaltskrise haben. Die abschließenden Beratungen finden erst im Januar statt, sodass sich die Zustimmung des Bundesrats zum Bundeshaushalt bis Februar 2024 ziehen kann.

Hintergrund ist das Haushaltsloch, das entstand, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umschichtung von Geld für Corona-Maßnahmen in den Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig erklärt hatte.

Info

So viel Steuer wird pro Tonne CO₂ erhoben

Jahr20232024202520262027
Steuer je Tonne CO2  30 Euro 45 Euro50 Euro55-65 Eurofreie Preisbildung

Was ist die CO₂-Steuer?

Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch eine CO₂-Steuer auf Öl und Gas. Sie betrug 2021 25 Euro pro Tonne CO₂ und wird Jahr für Jahr angehoben. Je höher die CO₂-Erzeugung eines Bürgers ist, etwa durchs Autofahren oder durchs Heizen, desto höher sind auch seine Kosten. Ziel der CO₂-Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierende Erderwärmung sowie die Versauerung der Meere mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Die CO₂-Steuer wird bis 2027 stetig angehoben.
 

So wirkt sich die CO₂-Steuer auf Heizöl und Erdgas aus

JahrPreis je Tonne CO₂HeizölErdgas
202125 Euro7,9 ct/l0,6 ct/kWh
202230 Euro9,5 ct/l0,7 ct/kWh
202330 Euro9,5 ct/l0,7 ct/kWh
202445 Euro14,25 ct/l 1,045 ct/kWh
202550 Euro 15,8 ct/l1,16 ct/kWh
202665 Euro20,6 ct/l1,4 ct/kWh
202785 Euro26,9 ct/l1,98 ct/kWh

Quelle: energie-experten.org / eigene Berechnungen

Stufenmodell: So soll die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden

Seit 1. Januar 2023 gibt es ein Zehn-Stufenmodell, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der CO2-Steuer.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter fünf Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen.

MieterVermieterkg CO₂ pro m² pro Jahr
100 %0 %weniger als 12 kg
90 %10 %12 bis 17 kg
80 %20 %17 bis 22 kg
70 %30 %22 bis 27 kg
60 %40 %27 bis 32 kg 
50 %50 %32 bis 37 kg 
40 %60 %37 bis 42 kg 
30 %70 %42 bis 47 kg 
20 %80 %47 bis 52 kg 
5 %95 %mehr als 52 kg 

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

Dieses neue Stufenmodell soll für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen, gelten. Bei Gewerberäumen soll eine einheitliche 50:50-Regelung gelten.

Welche Stufe trifft auf meine Immobilie zu?

Um zu wissen, in welche Stufe deine Wohnung oder Haus fällt, musst du herausfinden, wie hoch die CO₂-Emissionen pro m² pro Jahr sind. Diese Angabe ist im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2 eingetragen. 

So wirkt sich die CO₂-Steuer auf Mieter und Eigentümer aus

Seit Anfang 2021 betrifft die CO₂-Steuer jeden, der mit Gas oder Öl heizt – denn auch darüber wird für CO₂-Emissionen gesorgt. Entrichtet wird die Abgabe automatisch über den Einkaufspreis. Insgesamt verteuert sich 2024 ein Liter Heizöl so um 14,25 Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 1,045 Cent. Diese Steuer wird von Jahr zu Jahr weiter angehoben bis auf 26,9 Cent je Liter Heizöl beziehungsweise 1,98 Cent je kWh Erdgas im Jahr 2027.

Beispielrechnung Heizöl 2024:

  • Im Durchschnitt verbraucht ein Haushalt laut „energiesparen-im-haushalt.de“ in Deutschland 13,6 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter, um zu heizen.
Wohnflächeø Heizölverbrauch in lCO₂-Steuer 2023CO₂-Steuer 2024Zusätzliche Steuer
30 m² / Wohnung40838,76 €58,14 €19,38 €
50 m² / Wohnung68064,60 €96,90 €32,30 €
90 m² / Wohnung1.224116,28 €174,42 €58,14 €
120 m² / Wohnung1.632155,04 €232,56 €77,52 €
150 m² / Reihenhaus2.040193,80 €290,70 €96,90 €
160 m² / Einfamilienhaus2.176206,72 €310,08 €103,36 €

 

Beispielrechnung Erdgas 2024:

  • Entrichtet wird die CO2-Steuer automatisch über den Einkaufspreis. Insgesamt verteuert sich 2024 eine Kilowattstunde Erdgas um 1,045 Cent.
  • Als Grundlage dienen die Daten zum Erdgas-Durchschnittsverbrauch von E.ON.
Wohnflächeø Erdgas in kWhCO₂-Steuer 2023CO₂-Steuer 2024Zusätzliche Steuer
30 m² / Wohnung2.20015,33 €22,99 €7,66 €
50 m² / Wohnung5.00034,83 €52,25 €17,42 €
90 m² / Wohnung10.60073,85 €110,77 €36,92 €
120 m² / Wohnung14.400100,32 €150,48 €50,16 €
150 m² / Reihenhaus18.000125,40 €188,10 €62,70 €
160 m² / Einfamilienhaus20.000139,33 €209,00 €69,67 €

 

Info

Biogas und Bioheizöl

  • Biogas Es gibt Gasanbieter, die mit 100 Prozent Biogas werben. Das Gas unterliegt nicht der CO₂-Besteuerung, weil es klimaneutral ist. Grund: Bei der Verbrennung von reinem Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen wird nur so viel CO₂ freigesetzt, wie die Ressourcen ursprünglich aufgenommen haben.
  • Bioheizöl hingegen besteht nur zu einem Teil aus regenerativen Rohstoffen, so dass es noch zu einem hohen Anteil besteuert wird. Ein Bioheizöl mit einem Anteil von 3 bis 5,9 Volumenprozent wird als „Heizöl EL A Bio 5“ bezeichnet. „A“ steht dabei für Alternativ. Das Bioheizöl EL A Bio 10 hat maximal 10,9 Volumenprozent aus regenerativen Rohstoffen.

CO₂-Steuer: Das müssen Vermieter jetzt wissen

Seit Januar 2021 gibt es in Deutschland die CO₂-Steuer. Die wird immer fällig, wenn CO₂ aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Mieter müssen sie deshalb beim Heizen entrichten. Vermieter müssen seit 1. Januar 2023 je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO₂-Steuer beteiligt werden. Dafür wurde ein Stufenmodell entwickelt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich die Vermieter an der Steuer beteiligen. Bei Wohnung mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieter künftig 95 Prozent der Abgabe übernehmen, nur bei sehr gut gedämmten Wohnungen mit dem Standard KFW Effizienzhaus 55 brauchen Vermieter auch künftig nichts zahlen.

Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO₂-Kosten erfolgt dann über die Heizkostenabrechnung. Den Vermietern sollen mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben werden, sodass sie die Verteilung der CO₂-Kosten leicht ermitteln können. Wie das in der Realität praktiziert werden soll, ist im Einzelfall noch unklar.

CO₂-Steuer-Tabelle: Das muss der Vermieter 2024 zahlen

Beispiel für Heizöl bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.224 Litern pro Jahr.

Stufe20232024202520262027
10,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
210,68 €16,02 €17,76 €23,15 €30,24 €
321,36 €32,03 €35,52 €46,31 €60,47 €
432,03 €48,05 €53,28 €69,46 €90,71 €
542,71 €64,07 €71,04 €92,62 €120,94 €
653,39 €80,09 €88,80 €115,77 €151,18 €
764,07 €96,10 €106,56 €138,93 €181,41 €
874,75 €112,12 €124,31 €162,08 €211,65 €
985,42 €128,14 €142,07 €185,24 €241,88 €
10101,44 €152,16 €168,71 €219,97 €287,24 €

 

Beispiel für Gas bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10.600 kwH pro Jahr.

Stufe20232024202520262027
10,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
27,42 €11,08 €12,30 €14,84 €20,99 €
314,84 €22,15 €24,59 €29,68 €41,98 €
422,26 €33,23 €36,89 €44,52 €62,96 €
529,68 €44,31 €49,18 €59,36 €83,95 €
637,10 €55,39 €61,48 €74,20 €104,94 €
744,52 €66,46 €73,78 €89,04 €125,93 €
851,94 €77,54 €86,07 €103,88 €146,92 €
959,36 €88,62 €98,37 €118,72 €167,90 €
1070,49 €105,23 €116,81 €140,98 €199,39 €
Info

Wer vom Gasanbieter 100 Prozent Biogas beziehen kann, ist laut BEHG nicht von der Belastung der CO₂-Steuer betroffen. Zwar fällt Biogas grundsätzlich unter das BEHG, wird aber aktuell mit einem Emissionsfaktor von 0 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde belegt. Damit wird Biogas nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Bei Mischungen mit  Biogas fällt  nur für den Erdgasanteil der CO₂-Preis an.

CO₂-Steuer: Das müssen Mieter 2024 wissen

Ein Stromkraftwerk und die Skyline Münchens,  Foto: dimitry-anikin / unsplash
Mieter wie Vermieter sollen künftig eine CO2-Steuer beim Heizen entrichten. Sie wird Jahr für Jahr steigen. Foto: dimitry-anikin / unsplash

Seit Januar 2021 erhebt Deutschland eine CO₂-Steuer. Mieter mussten die Steuer beim Heizen zunächst komplett alleine entrichten. Für viele Mieter ist Heizen seitdem um einiges teurer geworden. Um die Mieter zu entlasten hat die Bundesregierung  ein Stufenmodell entwickelt, das die Vermieter seit 1. Januar 2023 an der Steuer beteiligt. Ausschlaggebend ist die Energieeffizienz des Gebäudes: je schlechter die Bilanz ist, desto mehr müssen Vermieter sich an der CO₂-Steuer beteiligen. Nur in sehr gut gedämmten Wohngebäuden mit dem Standard KFW Effizienzhaus 55 müssen Mieter die Steuer weiterhin alleine tragen.
 

Tabelle: Entlastung des Mieters pro Jahr

Durch die nach und nach steigende CO₂-Steuer bis 2027 fallen für den Mieter zwar höhere Kosten für Heizöl und Erdgas an, der Vermieter muss sich aber beteiligen.

Folgendes Beispiel für Heizöl zeigt bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.224 Litern pro Jahr, wie viel der Vermieter den Mieter entlasten muss. 

Stufe202320242025ab 2026ab 2027
10,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
221,36 €32,03 €35,52 €46,31 €60,47 €
332,03 €48,05 €53,28 €69,46 €90,71 €
442,71 €64,07 €71,04 €92,62 €120,94 €
553,39 €80,09 €88,80 €115,77 €151,18 €
664,07 €96,10 €106,56 €138,93 €181,41 €
774,75 €112,12 €124,31 €162,08 €211,65 €
885,42 €128,14 €142,07 €185,24 €241,88 €
996,10 €144,15 €159,83 €208,39 €272,12 €
10106,78 €160,17 €177,59 €231,54 €302,36 €

 

Folgendes Beispiel für Gas zeigt bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10.600 kWh pro Jahr, wie viel der Vermieter den Mieter entlasten muss. 

Stufe202320242025ab 2026ab 2027
10,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
214,84 €22,15 €24,59 €29,68 €41,98 €
322,26 €33,23 €36,89 €44,52 €62,96 €
429,68 €44,31 €49,18 €59,36 €83,95 €
537,10 €55,39 €61,48 €74,20 €104,94 €
644,52 €66,46 €73,78 €89,04 €125,93 €
751,94 €77,54 €86,07 €103,88 €146,92 €
859,36 €88,62 €98,37 €118,72 €167,90 €
966,78 €99,69 €110,66 €133,56 €188,89 €
1074,20 €110,77 €122,96 €148,40 €209,88 €

 

Von 2023 bis 2027 wird der Mieter bei einer beispielhaften 50:50-Beteiligung (Stufe 6) des Vermieters der Beispielwohnung zu rund 576,62 Euro beim Heizöl beziehungsweise rund 392,42 Euro beim Erdgas entlastet. In einer Mietwohnung mit sehr schlechter Energiebilanz (Stufe 10) werden Mieter beim Gas in den nächsten drei Jahren um rund 300 Euro entlastet, beim Heizöl um rund 430 Euro.

Sonderfälle: Gasthermen und Co.

In zahlreichen – insbesondere älteren – Mehrfamilienhäusern gibt es keine Zentralheizung, sondern Gasthermen oder Gaseinzelöfen innerhalb der jeweiligen Wohnung. In solchen Fällen rechnet nicht der Vermieter mit dem Mieter die Heizkosten ab, sondern der Mieter schließt direkt mit dem Gasversorger einen Liefervertrag ab. Der Mieter ist also Selbstversorger, unabhängig von seinem Vermieter.

Der Vermieter hat in diesem Fall also keinerlei Kenntnis über den Gasverbrauch seines Mieters und kann infolgedessen auch nicht mit ihm abrechnen. Will der Mieter den Vermieter an seinen CO₂-Kosten beteiligen, so muss er selbst aktiv werden und die Kosten mit ihm abrechnen.

Um den Anspruch an seinen Vermieter zu berechnen, muss der Mieter aber erst einmal den CO₂-Ausstoß seiner Wohnung ermitteln. Dazu benötigt er einige Informationen:

  • Die für den Abrechnungszeitraum verbrauchte Menge an Erdgas in Kilowattstunden sowie den Emissionsfaktor des Gases
  • Die Wohnfläche der Wohnung

1. Schritt der Berechnung: CO₂-Ausstoß

Der Gaslieferant ist künftig verpflichtet, den Emissionsfaktor des Erdgases in Kilogramm CO₂ pro Kilowattstunde in seiner Abrechnung anzugeben.

Die Formel für den CO₂-Ausstoß der Wohnung lautet dann:

CO₂-Ausstoß = Emissionsfaktor / Wohnfläche

2. Schritt der Berechnung: CO₂-Kosten

Um die Kosten (Steuern) des individuellen CO₂-Ausstoßes zu berechnen, benötigst du den aktuellen CO₂-Preis. Den findest du in unseren Tabellen.

Die Formel für die CO₂-Kosten lautet:

Jährlicher CO₂-Ausstoß /1.000 * aktueller CO₂-Preis = Individuelle CO₂-Steuer für deine Wohnung

3. Schritt der Berechnung: Einordnung der Wohnung und individuelle CO₂-Kosten

Der Anteil der CO₂-Steuer, den der Mieter selbst zu tragen hat und der, den der Vermieter zahlen muss, hängt von der energetischen Effizienz des Gebäudes ab. Dabei gilt: Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus. Wie hoch dieser ist, haben wir in unserer Tabelle zusammengetragen.

Der Anteil, der vom Vermieter zu zahlen ist, entspricht also dem prozentualen Teil der in Schritt 2 ermittelten Summe, abhängig von der Effizienz des Gebäudes.

Informationspflicht für Brennstofflieferanten

Weil es sich hierbei aber um einen enorm bürokratischen Akt handelt, der einem Mieter kaum zuzumuten ist, hat der Bund nachgearbeitet. Unter anderem sollen die Brennstofflieferanten nun eine Informationspflicht bekommen, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können.

Wie können Mieter ihren Anspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen?

Um seine Ansprüche geltend zu machen, muss der Mieter selbst aktiv werden. Es reicht, dass er seine Forderungen in Textform geltend macht, nachdem er sie nach den oben dargelegten Methoden mit den Daten des Brennstofflieferanten berechnet hat. Dabei sind allerdings Fristen zu beachten: Er hat sechs Monate nach der Abrechnung des Versorgers Zeit, seine Forderungen dem Vermieter mitzuteilen. Versäumt er diese Frist, so ist die Forderung verjährt.

Dabei gilt:

  • Bezieht der Mieter Heizöl als Selbstversorger, so beginnt die Frist, sobald die Rechnung des Öllieferanten vorliegt. Es kommt nicht darauf an, dass das Öl bereits verbraucht ist.
  • Bezieht der Mieter Gas, so beginnt die Frist an dem Tag zu laufen, an dem der Versorger mit dem Mieter abrechnet.

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Kilian Treß18.12.2023

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234 Kommentare

James am 09.07.2024 15:30

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Wir bieten alle Arten von Finanzdienstleistungen mit günstigen Zinssätzen ab 2 % an. Unsere Angebote reichen von einem Mindestbetrag von 10.000,00 € bis zu einem Höchstbetrag von 10.000.000,00 €. Interessierte Bewerber sollten uns zur Bewerbung eine E-Mail mit den unten aufgeführten Angaben zu den folgenden Kreditnehmern senden.

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E-Mail: agenthinson@gmail.com

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HubertFrank am 27.05.2024 16:11

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KONTAKTINFORMATIONEN PER E-MAIL: Gracelille322@gmail.com

KONTAKT WHATSAPP: +49 176 34215369

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Mr Mike am 22.05.2024 22:00

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eine Laufzeit von 500 bis 100 Millionen Euro für alle seriösen Menschen,

zuverlässig ist und integrieren möchte, dass er einen Kredit aufnehmen möchte. Mein Zinssatz beträgt 2 %, wenn

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Mr Mike am 17.05.2024 23:32

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Doris am 16.03.2024 19:43

Hallo, die CO2-Preis-Berechnung ist total ungerecht.

Beispiel 1: Doppelhaus mit 2 identischen Wohnungen mit identischer Isolierung und identischem Gasverbrauch, aber mit 2 unterschiedlichen Besitzern (Vermietern):

Besitzer 1 vermietet nach DIN277. Besitzer 2 vermietet nach WoflV2004.

Besitzer 1: die Wohnfläche ist viel größer als von Besitzer 2, da z. B. keine vorstehenden Kamine, vorstehenden Ablagen am Waschbecken oder Klo, keine Dachschrägen abgezogen werden, Kellerräume, Balkone, Terrassen u. PKW- Stellplätze anders angerechnet werden.

Somit hätte Besitzer 1 niedrigere CO2-Kosten umgerechnet auf die Wohnfläche, da diese größer ist. Somit wäre bei gleicher Substanz u. Isolierung, das Haus energetisch besser bewertet als v. Besitzer 2. Abgesehen davon, erhält er bei z. B. gleichem m²-Preis weniger Mieter.

Beispiel 2: Wieder das Doppelhaus mit identischen Wohnungen u. Isolierungen und 2 unterschiedlichen Besitzern (Vermietern).

Besitzer 1: Bei ihm wohnen 2 jüngere, gesunde ganztags Berufstätige (außer Haus), die auch regelmäßig in Urlaub fahren u. kaum Besuch haben. Ein Raum wird als Büro/Abstellkammer benutzt. Beide duschen je 1x am Tag. Die Heizkörper sind bis abends niedrig eingestellt. Warmwasser läuft nicht, da tagsüber keiner zu Hause ist.

Besitzer 2: Bei ihm wohnen 2 Elternteile (einer ist berufstätig), einer ist zu Hause, 2 Kinder u. die pflegebedürftige Oma. Ein Elternteil badet täglich, da er auf dem Bau arbeitet. Der andere Elternteil duscht 2x täglich versorgt die Kinder, kocht, duscht jedes Kind 1x pro Tag. Die kranke Mutter wird täglich gebadet u. braucht es warm im Zimmer. Tagsüber werden von von allen ständig die Hände mit warmem Wasser gewaschen. Alle Zimmer sind gut beheizt, da man sich den ganzen Tag dort aufhält. Die Familie fährt nicht in Urlaub hat aber jeden 2. Tag Besuch von d. Familie/Freunden (waschen sich auch alle die Hände mit warmem Wasser). 1x im Jahr kommt der Bruder aus d. USA für 4 Wochen (entsprechender Warmwasserverbrauch f. Körperhygiene).

Fazit: Bei Besitzer 1 sind nicht nur d. CO2-Kosten niedriger, weil er durch die DIN277 eine größere Wohnfläche hat sondern auch, weil er wenige Mieter mit wenig Verbrauch (Heizung und Warmwasser) auf eine große Fläche hat.

Besitzer 2 ist doppelt gestraft, da er nach WflV2004 vermietet hat u. leider zu viele Mieter mit größerem Verbrauch in der Wohnung beherbergt. Dadurch steigt der CO2-Ausstoß u. die Kosten.

Sein Haus wird also in der Energieeffizienz viel schlechter, obwohl die Bausubstanz die gleiche wie bei Besitzer 1 ist. Sein Anteil an d. CO2-Kosten ist viel höher als bei Besitzer 1.

Was hat bitte d. Warmwasserverbrauch mit der Energieeffizienz/Isolierung eines Hauses zu tun?

Was kann ein Vermieter dafür, dass Mieter viel Warmwasser verbrauchen?

Was kann ein Vermieter dafür, wenn alle Zimmer kuschlig beheizt werden, weil ein Teil der Bewohner verfroren ist oder lieber mit dem T-Shirt durch die Wohnung läuft?

Was kann ein Vermieter dafür, wenn der Mieter vergissHallo, die CO2-Preis-Berechnung ist total ungerecht.

Beispiel 1: Doppelhaus mit 2 identischen Wohnungen mit identischer Isolierung und identischem Gasverbrauch, aber mit 2 unterschiedlichen Besitzern (Vermietern):

Besitzer 1 vermietet nach DIN277. Besitzer 2 vermietet nach WoflV2004.

Besitzer 1: die Wohnfläche ist viel größer als von Besitzer 2, da z. B. keine vorstehenden Kamine, vorstehenden Ablagen am Waschbecken oder Klo, keine Dachschrägen abgezogen werden, Kellerräume, Balkone, Terrassen u. PKW- Stellplätze anders angerechnet werden.

Somit hätte Besitzer 1 niedrigere CO2-Kosten umgerechnet auf die Wohnfläche, da diese größer ist. Somit wäre bei gleicher Substanz u. Isolierung, das Haus energetisch besser bewertet als v. Besitzer 2. Abgesehen davon, erhält er bei z. B. gleichem m²-Preis weniger Mieter.

Beispiel 2: Wieder das Doppelhaus mit identischen Wohnungen u. Isolierungen und 2 unterschiedlichen Besitzern (Vermietern).

Besitzer 1: Bei ihm wohnen 2 jüngere, gesunde ganztags Berufstätige (außer Haus), die auch regelmäßig in Urlaub fahren u. kaum Besuch haben. Ein Raum wird als Büro/Abstellkammer benutzt. Beide duschen je 1x am Tag. Die Heizkörper sind bis abends niedrig eingestellt. Warmwasser läuft nicht, da tagsüber keiner zu Hause ist.

Besitzer 2: Bei ihm wohnen 2 Elternteile (einer ist berufstätig), einer ist zu Hause, 2 Kinder u. die pflegebedürftige Oma. Ein Elternteil badet täglich, da er auf dem Bau arbeitet. Der andere Elternteil duscht 2x täglich versorgt die Kinder, kocht, duscht jedes Kind 1x pro Tag. Die kranke Mutter wird täglich gebadet u. braucht es warm im Zimmer. Tagsüber werden von von allen ständig die Hände mit warmem Wasser gewaschen. Alle Zimmer sind gut beheizt, da man sich den ganzen Tag dort aufhält. Die Familie fährt nicht in Urlaub hat aber jeden 2. Tag Besuch von d. Familie/Freunden (waschen sich auch alle die Hände mit warmem Wasser). 1x im Jahr kommt der Bruder aus d. USA für 4 Wochen (entsprechender Warmwasserverbrauch f. Körperhygiene).

Fazit: Bei Besitzer 1 sind nicht nur d. CO2-Kosten niedriger, weil er durch die DIN277 eine größere Wohnfläche hat sondern auch, weil er wenige Mieter mit wenig Verbrauch (Heizung und Warmwasser) auf eine große Fläche hat.

Besitzer 2 ist doppelt gestraft, da er nach WflV2004 vermietet hat u. leider zu viele Mieter mit größerem Verbrauch in der Wohnung beherbergt. Dadurch steigt der CO2-Ausstoß u. die Kosten.

Sein Haus wird also in der Energieeffizienz viel schlechter, obwohl die Bausubstanz die gleiche wie bei Besitzer 1 ist. Sein Anteil an d. CO2-Kosten ist viel höher als bei Besitzer 1.

Was hat bitte d. Warmwasserverbrauch mit der Energieeffizienz/Isolierung eines Hauses zu tun?

Was kann ein Vermieter dafür, dass Mieter viel Warmwasser verbrauchen?

Was kann ein Vermieter dafür, wenn alle Zimmer kuschlig beheizt werden, weil ein Teil der Bewohner verfroren ist oder lieber mit dem T-Shirt durch die Wohnung läuft?

Was kann ein Vermieter dafür, wenn der Mieter vergisst die Fenster zu schließen oder auf Dauerkipp hat. Am besten vermietet man an Einzelpersonen, ganztags berufstätige Mieter, die viele Hobbys außer Haus haben u. in Urlaub fahren.

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welakam@web.de am 10.04.2024 21:34

Hallo, was ist mit der angedrohten Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen unrichtigkeit der Verteilung der Co2 Steuer... Hat jemand etwas gehört?

DH am 16.03.2024 19:31

Hallo, die CO2-Preis-Berechnung ist total ungerecht.

Beispiel 1: Doppelhaus mit 2 identischen Wohnungen mit identischer Isolierung und identischem Gasverbrauch, aber mit 2 unterschiedlichen Besitzern (Vermietern):

Besitzer 1 vermietet nach DIN277. Besitzer 2 vermietet nach WoflV2004.

Besitzer 1: die Wohnfläche ist viel größer als von Besitzer 2, da z. B. keine vorstehenden Kamine, vorstehenden Ablagen am Waschbecken oder Klo, keine Dachschrägen abgezogen werden, Kellerräume, Balkone, Terrassen u. PKW- Stellplätze anders angerechnet werden.

Somit hätte Besitzer 1 niedrigere CO2-Kosten umgerechnet auf die Wohnfläche, da diese größer ist. Somit wäre bei gleicher Substanz u. Isolierung, das Haus energetisch besser bewertet als v. Besitzer 2. Abgesehen davon, erhält er bei z. B. gleichem m²-Preis weniger Mieter.

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Fazit: Bei Besitzer 1 sind nicht nur d. CO2-Kosten niedriger, weil er durch die DIN277 eine größere Wohnfläche hat sondern auch, weil er wenige Mieter mit wenig Verbrauch (Heizung und Warmwasser) auf eine große Fläche hat.

Besitzer 2 ist doppelt gestraft, da er nach WflV2004 vermietet hat u. leider zu viele Mieter mit größerem Verbrauch in der Wohnung beherbergt. Dadurch steigt der CO2-Ausstoß u. die Kosten.

Sein Haus wird also in der Energieeffizienz viel schlechter, obwohl die Bausubstanz die gleiche wie bei Besitzer 1 ist. Sein Anteil an d. CO2-Kosten ist viel höher als bei Besitzer 1.

Was hat bitte d. Warmwasserverbrauch mit der Energieeffizienz/Isolierung eines Hauses zu tun?

Was kann ein Vermieter dafür, dass Mieter viel Warmwasser verbrauchen?

Was kann ein Vermieter dafür, wenn alle Zimmer kuschlig beheizt werden, weil ein Teil der Bewohner verfroren ist oder lieber mit dem T-Shirt durch die Wohnung läuft?

Was kann ein Vermieter dafür, wenn der Mieter vergisst das Fenster zu schließen oder auf Dauerkipp hat? usw. usw.

Am besten vermietet man nur an berufstätige Einzelpersonen, die Hobbys außer Haus haben u. oft in Urlaub fahren.

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SvenR am 15.03.2024 19:43

Wer hat diesen Quatsch in den Beispieltabellen verzapft? Beispiel 2024:

Bei einer 90-m²-Wohnung mit einem Verbrauch von 10.600 kWh pro Jahr ergeben sich 23,56 kg-CO2/m² und damit korrekt der Eintrag für die Zeile 4 zu: 0,3 x 10.600 kWh x 0,01045 €/kWh = 33,23€

Aber: Verdoppelt man den Verbrauch dieser Wohnung ergeben sich 47,12 kg-CO2/m² und somit die Zeile 9 mit 0,8 x 21200 kWh x 0,01045 €/kWh = 177,23 €.

Der Vermiter muss schließlich 80 % der doppelt so hohen CO2-Kosten tragen, ergo etwas mehr als fünfmal so viel.

Allerdings bedeutet das auch, dass dieser Mieter jährlich 1700 € statt 850 € für Gas ausgibt. Also sollten sich Vermieter besser arme Mieter suchen, die freiwillig (notgedrungen) Heizenergie und damit beiden Parteien Kosten sparen.

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Great Dion am 12.03.2024 03:51

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lucy Blackwood am 12.03.2024 03:45

Mit diesem Medium möchte ich jeden, der einen Kredit sucht, warnen, sehr vorsichtig zu sein, denn Betrügereien gibt es überall. Vor ein paar Monaten befand ich mich in einer finanziellen Zwickmühle und wurde aus Verzweiflung von mehreren Online-Kreditgebern verfolgt. Ich habe die Hoffnung fast aufgegeben, bis mein Freund mich an einen sehr zuverlässigen Kreditgeber namens Della Taylor verwies, der mir innerhalb von 24 Stunden einen stressfreien, ungesicherten Kredit über 390.000,00 € gewährte. Wenn Sie einen Kredit benötigen, kontaktieren Sie uns jetzt per E-Mail: Dellastaylors@yahoo.com

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lucy Blackwood am 12.03.2024 03:50

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Mary am 01.03.2024 18:40

Natürlich gibt es bei den Vermietern schwarze Schafe aber die werden sich die CO2-Kosten, die sie den Mietern zurückzahlen müssen, durch Mieterhöhungen zurückholen und bei der Gelegenheit noch mehr draufschlagen aber auch Vermieter von kleineren Wohneinheiten werden keine faktischen Mietminderungen durch zusätzliche CO2 Belastungen hinnehmen und hinnehmen können. Kein Vermieter wird wohl zig-Tausende Euro in energetische Sanierung investieren um sich nicht mehr an den Co2-Kosten seiner Mieter beteiligen zu müssen. Damit geht das Ganze nach hinten los. Wenn man heutzutage kostendeckend Wohnraum schaffen kann, warum baut der Staat dann nicht selbst gemäß höchstem energetischen Standard? Der Bedarf ist ja wohl da. Aber unsere Politiker wissen wohl auch, dass das ein Minus-Geschäft wäre, weil die Mieten niemand mehr zahlen kann. Und das sollen ja lieber andere machen.

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Eine Mieterin am 23.10.2023 14:37

Das Haus in dem ich lebe unterliegt der Effizienzklasse E. Wenn ich jetzt mit Biogas heize, aber durch die fehlende Dämmung einen höheren Verbrauch habe, zahle ich allein als Mieter die Mehrkosten ( 1x für das klimafreundliche Biogas und den Mehrverbrauch durch schlechte Dämmung/ Fenster aus den 80er Jahren) und mein Vermieter muss weiterhin keine Maßnahmen treffen. Wo ist da die Logik? Wenn ich meinen Verbrauch einschränke um Kosten zu sparen, spart beim normalen Gas auch der Vermieter Kosten ein und ändert an der Effizienz seines Gebäudes nach wie vor nichts! Das finde ich sehr ungerecht!

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Birgit am 15.01.2024 14:45

Normalerweise zahlst du wegen des Baualters eine niedrigere Grundmiete.

Neubau höhere Grundmiete weniger Heizkosten.

Bei deinen Bau bekommt der Eigentümer weniger Miete.

Frank Müller am 07.08.2023 12:48

"CO2" und "Klima" ist eine weitere globale Lüge, um Menschen auszurauben! CO2 ist ein Baustein des Lebens, ohne den es keine Photosynthese gäbe! Man sollte diesen Lügnern nicht hörig dienen, sondern sie zum Teufel scheren!

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Waldgang am 15.01.2024 11:31

D'accord! Volle Zustimmung!


Arathena am 19.01.2024 14:02

es geht doch gar nicht um Klimaschutz, sondern nur um den Verkauf von Wärmepumpen. Deren Umweltfreundlichkeit gar nicht so eindeutig ist


toni am 18.12.2023 13:29

lol

goldfisch am 16.02.2023 14:13

Mein Mieter hat ständig die Kippfenster auf. Heute z.B. seit ca. 9 Uhr, was erhöhte Heizkosten verursacht. Zig mal mündlich und schriftlich darauf hingewiesen - aber es ändert sich nichts. Und ich muss dann als Vermietre die CO2Steuer bezahlen bei dem hohen Ölverbrauch.

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ah am 16.01.2024 10:42

Zu Kontrabass: "Das ist seine Entscheidung, schliesslich zahlt er die Heizkosten, welche den größten Teil der Kosten ausmachen. " Bei Bürgergeldempfängern ist das nicht der Fall, die haben keinen Anreiz Heizkosten zu sparen, bei identischer Wohnung 4x höhere Heizkosten - warum soll ich dessen unverhältnismäßige CO2 Kosten als Vermieter tragen?


Eine Mieterin am 24.10.2023 13:39

Woher wissen Sie eigentlich, dass Ihr Mieter die Heizung laufen hat, während das Fenster auf Kipp geöffnet ist?

Davon abgesehen dürfte Ihr Anteil geringer ausfallen, je besser das Haus gedämmt ist. Der Mieter könnte auch mit Biogas heizen und dann wäre ihr Anteil sogar gleich 0. Eine klimaneutrale Heizungsanlage würde Ihren Anteil auch senken. Das ist das Ziel der Beteiligung der Vermieter bei schlecht gedämmten Häusern/ klimaschädlichen Heizungen. Damit Vermieter Ihren Anteil zum Klimaschutz beitragen, sollen sie entweder die CO2-Steuer mittragen oder auf andere Weise ( wie wird in Zukunft klimaneutral geheizt oder Wärmeverlust vermieden?) einsparen.

Als Mieter hat man weniger die Wahl. Ich kann mich für Biogas entscheiden, was aber mehr kostet und wenn der Wärmeverlust höher ist, steigt auch der Verbrauch. Da wäre es doch sehr ungerecht, wenn die Kosten nur auf den Mieter abgewälzt werden. Eigentum verpflichtet, dazu gehört auch die Beheizung im Blick zu haben. Wenn ein Mieter nicht alle Räume beheizen kann, weil es zu teuer ist und dann Schimmel droht, wäre das sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse.


Harri am 02.11.2023 11:24

Damit schädigt er die Bausubstanz und Schimmelbildung wird gefördert. Schriftliche Abmahnung und mögliche Kündigung.


goldfisch am 16.02.2023 14:17

Was kann ich machen, damit nicht ich die überhöhte CO2Steuer bezahlen muss bei der Energieverschwendung durch den Mieter,


Kontrabass am 18.02.2023 09:57

Das ist seine Entscheidung, schliesslich zahlt er die Heizkosten, welche den größten Teil der Kosten ausmachen.

Fragen Sie ihm ganz ruhig, warum die Fenster auf Kipp geöffnet sind. Entweder mag er frische Luft, hat eine hohe Luftfeuchte, es ist im Raum zu warm - womöglich obwohl die Heizungkörper aus sind - oder er vergisst sie nach dem Lüften zu schließen? Danach überlegen Sie gemeinsam, was dagegen getan werden kann.

Für Frischluft empfehle ich, den Fensterhebel auf 45° zu stellen, also zwischen Kipp und Offen oder montieren Sie Fensterfeststeller. Ich bevorzuge die mit einem dutzend Rastungen. Dabei entsteht ein Fensterspalt von nur 1-2 cm. Das senkt die Raumtemperatur, im Gegensatz zum Kippen, nur um 1-2° Grad, aber es bringt genug Luftaustausch um die Feuchte um 10-20 % zu senken!

Ist der Raum zu warm, obwohl er nicht geheizt wird, müssen Sie dringend die Rohre in der Wohnung dämmen. Die strahlen viel Wärme ab, wenn das Wasser in daneben oder darüber gelegene Räume fließt. Ist sein Raum über dem Heizungsraum, muss die Kellerdecke des Heizungraumes gedämmt werden.

Vergisst er einfach die Fenster nach dem morgentlichen Lüften wieder zu Schließen, empfehlen oder schenken Sie ihm eine Eieruhr!

Wenn das Haus gut gedämmt ist (bis 75 kWh/m² und Jahr), werden die Heizkosten nicht übermäßig sein.

Gegen den hohen Ölverbrauch können Sie als Vermieter auch einiges tun. Ist der Heizkessel älter als 15 Jahre? Ist das Haus gut gedämmt? Sind Dach und Wände trocken oder gibt es Durchfeuchtung?

Wenn Sie sich um die überhöhte CO2-Steuer sorgen, dann hat die Steuer ja ihr Ziel erreicht: Die Ursachen eines hohen Energieverbrauchs zu erkennen und etwas dagegen zu unternehmen.


MaMu am 07.08.2023 11:19

Auf kurz oder lang bleibt nur der Verkauf der Mietimmobilie um die Bevormundung in unserem eigentlich geschützten Privatbereich durch die momentane Gesetzgebung zu vermeiden. Es gibt auch international wesentlich interessantere Möglichkeiten eine Rendite zu erwirtschaften als mit Vermietung. Es gibt ja sicherlich Mieter die sich dann einen Lebenslangen Kredit aufnehmen um zu den momentanen gesetzlichen Zwängen an andere zu vermieten.

Cleo am 25.01.2023 19:48

Für mein Zweifamilienhaus gibt es bisher keinen Energieausweis. Bin ich verpflichtet, für die Berechnung der CO2-Steuer extra einen ausstellen zu lassen?

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micha.knepper am 23.01.2023 10:23

Hallo zusammen, gibt es schon Regelungen für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser? Mir ist nur bekannt, dass diese Häuser von der CO2 Steuer ausgenommen sein sollen.

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Jörg Schubbert Immobilien am 13.01.2023 18:39

Who the fuck on earth soll diese Bürokratiescheiße verwalten? Das ist hybride Kriegsführung mittels bürokratischer Dampfwalze.

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Robert am 15.01.2024 16:59

Das läuft doch größtenteils alkes über die Abrechnung des Energieversorgers. Der Hausverwalter muss lediglich bei der Erstellung der Jahresabrechnung den Vermieteranteil in die nicht-umlegbaren Kosten buchen. Der Vermieter dürfte überhaupt keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand haben. So what?!


Cathy am 26.12.2023 17:46

Da kann ich nur zustimmen.

Wolfgang am 05.01.2023 16:48

Das gibt Chaos pur.

Der Ratgeber gibt leider eine falsche Information. Das mit der Seite 2 usw. ist Humbug.

Derjenige auf den Energieliefervertrag läuft (das kann der Vermieter, aber auch der Mieter sein) muss die Einstufung vornehmen und zwar !!!! jedes Jahr neu.

Die Versorger sind verpflichtet, mit Ihrer Rechnung zur Brennstofflieferung die damit verbundenen, tatsächlichen CO2-Emissionen offen zu legen. Der, der die Berechnung nun anstellen muss (also Vermieter oder der Mieter) muss anschließend diese CO2-Emissionen durch die Gesamtwohnfläche des Gebäudes teilen um das Gebäude im Stufenmodell einzuordnen. Wobei hier schon wieder die Diskussion losgeht, was ist denn die Wohnfläche? Ist das die Wohnfläche nach Wohn-Flächen-Verordnung also Balkone und Terrassen zu 25 bis 50%, Wintergärten beheizt ja/nein? Kellerräume beheizt ja/nein? Oder ist das die beheizte Fläche ohne beheizte Kellerräume?

Ich habe mir das Gesetz angesehen. Im Gesetz heißt es hierzu:

Brennstofflieferanten haben auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme folgende Informationen in allgemeinverständlicher Form auszuweisen:

1. die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid,

2. den sich nach Absatz 2 für den jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung ergebenden Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffmenge,

Ein Wahnsinnsaufwand wegen einigen Euro!

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Mario Junghanns am 04.01.2024 15:18

@immoweltRedaktion; @ Kontrabass: Ich denke Wolfgang hat Recht.

§ 5 (1) S. 1 CO2KostAufG lautet: "Der Vermieter ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr."

Satz 3 lautet: "Der Wert des nach Satz 1 [...] ermittelten spezifischen Kohlendioxidausstoßes ist auf die erste Nachkommastelle zu runden."

Und in Absatz 2 steht: "Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach dem spezifischen Kohlendioxidausstoß des Gebäudes oder, in Fällen des Absatzes 1 Satz 2, nach der zugrunde zu legenden Wohnfläche. Dieser Wert ist in die Tabelle in der Anlage einzuordnen, um das maßgebliche Aufteilungsverhältnis zu ermitteln."

Da steht nichts von der "spezifische Kohlendioxidausstoß" ist der Wert im Energieausweis, sondern da wird laut Abs. 1 auf "die jährlichen Heizkostenabrechnungen" verwiesen.

Weiterhin heißt es in § 7 (1): "Der Vermieter ermittelt die auf den Mieter anfallenden Kohlendioxidkosten [...], indem er den im Abrechnungszeitraum verursachten Kohlendioxidausstoß gemäß § 5 (1) sowie die angefallenen Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 berechnet und den auf den Vermieter entfallenden Anteil abzieht.

Die aktuelle Regelung bedeutet m.M.n. - auch wenn der Vermieter dämmt, der Mieter aber ein Heizverhalten wie oben angedeutet fortführt, dass dann die verbrauchte CO2 Menge nicht mehr in der Hand des Vermieters liegt.

Darüber hinaus, wird das ganze interessant bei wechselnd warmen/kalten Wintern. Das eine Jahr (warm= weniger CO2 Ausstoß) trägt der Mieter mehr die CO2-Kosten, das nächste Jahr (kalt=mehr CO2- Ausstoß) trägt dann der Mieter weniger Anteil an den Kosten ...

Noch @ Eine Mieterin: Nur weil der Gesetzgeber ein neues Gesetz erlassen hat, wird doch Ihr persönliches Mietverhältnis nicht "unfair". Theoretisch zahlen Sie doch für Ihre "ungedämmte Wohnung" weniger Grundmiete als für ein energetisch modernisiertes Haus. Darüber hinaus müssen Sie kein "teures" Biogas verwenden ... und durch die Verwendung von Biogas ändert sich doch Ihr aktueller Verbrauch im immer noch gleich (un)gedämmten Haus nicht.


Kontrabass am 06.01.2023 04:49

Ja, es kann Streit geben, wenn man den Energieausweis (für Wohngebäude) und das Gesetz nicht versteht.

1. Auf Seite 2 des Bedarfsausweis, gleich unter "Energiebedarf", bzw. Seite 3 des Verbrauchsausweises unter "Energieverbrauch", steht über dem Farbband die CO² Emission in kg/m²/Jahr.

Bei älteren Ausweisen (vor 2014?) oder Billiganbietern aus dem Internet kann das fehlen > neu erstellen lassen.

2. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Beim Bedarfsausweis (Pflicht bis 4 Wohneinheiten und vor 1977 erbaut oder Neubau oder in den letzten 3 Jahren modernisiert) und beim Verbrauchsausweis bleibt die angegebene CO²-Emission somit 10 Jahre gleich, die Einstufung in eine der zehn Stufen ändert sich nicht! (Ausser: es wird modernisiert..)

3. Hat der Vermieter einen Vertrag mit dem Lieferanten, muss der Vermieter lediglich die in der Rechnung ausgewiesenen Kosten für die CO²-Emissionen auf die Wohneinheiten verteilen. Den Verteilungsschlüssel hat er ja schon, es ist derselbe wie für die Kostenverteilung nach Wohnfläche.

Der Vermieter muss lediglich anhand der simplen Formel "CO²-Abgabe in € × Wohnfläche des Mieters × Prozentanteil laut Stufe" seinen Vermieteranteil berechnen und mit der Nebenkostenabrechnung (oder Heizkostenabrechnung) dem Mieter gutschreiben.

4. Alternativ: Hat der Mieter einen eigenen Vertrag, z.B. bei Gas-Etagenheizung, muss er dem Vermieter den in der Rechnung vom Gasversorger ausgewiesenen Kosten der CO² Emission mitteilen/mailen. Der Vermieter berechnet dann nach der bekannten Formel die Gutschrift an den Mieter.

5. Die Wohnfläche ...wurde im Mietvertrag vertraglich festgehalten?

Wenn nun z.B. die Heizungsrohre im Keller oder das Dach ungedämmt sind, fällt der Wärmeverlust der Rohre zu Lasten des Vermieters, da Keller und Dach in der Gebäudefläche des Energieausweis eingerechnet sind, aber nicht zur Wohnfläche zählen.


immowelt Redaktion am 12.01.2023 12:52

Hallo Wolfgang,

danke für deinen Kommentar. Kontrabass hat das unten sehr gut zusammengefasst. Wir werden das noch an der entsprechenden Stelle im Artikel konkretisieren.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Petra am 30.12.2022 21:10

Welche Berechnungsgrundlagen gelten für Gebäude unter Denkmalschutz?

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Wolfgang am 05.01.2023 16:51

A b s c h n i t t 4 B e g l e i t r e g e l u n g e n § 9

Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen

(1) Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, ist der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten nach § 5, 6, 7 oder 8 zu tragen hätte, um die Hälfte zu kürzen. Zu den Vorgaben zählen beispielsweise

1. denkmalschutzrechtliche Beschränkungen,

2. rechtliche Verpflichtungen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Anschlussund Benutzungszwang, sowie

3. der Umstand, dass das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs liegt.

(2) Wenn in Bezug auf ein Gebäude öffentlich-rechtliche Vorgaben sowohl einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes als auch einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, so erfolgt keine Aufteilung der Kohlendioxidkosten.

(3) Der Vermieter kann sich auf Absatz 1 oder 2 nur berufen, wenn er dem Mieter die Umstände nachweist, die ihn zur Herabsetzung seines Anteils berechtigen.


Kontrabass am 06.01.2023 05:05

Bitte schauen Sie beim Kommentar von Martin vom 5.12.22 oder im GEG § 105 - es gibt Ausnahmen dafür, es muss u.U. keine CO² Abgabe vom Vermieter übernommen werden.

Marina Arend am 29.12.2022 15:19

Ich bin Vermieterin eines 6 Familienhauses. Die Wohnungen haben jeweis einzelne Heizthermen. Brauche ich unbedingt einen Verbrauchsausweis für das Gebäude, sollten die Mieter mit Rückzahlungsansprüchen an mich herantreten?

auf Kommentar antworten

Petra am 31.12.2022 10:47

Ja das ist sinnvoll um zu wissen wie hoch die Co 2 Belastung ist und wie man eingestuft wird wenn die Mieter sich bei ihnen melden zwecks Beteiligung an der Steuer. Ein verbrauchsabhängiger Energie Ausweis kann auch online gestellt werden. Allerdings brauchen sie dafür die Gasverbräuche von den Mietern der letzten 3 Jahre. Oder über einen Energie Berater machen lassen der bekommt die Infos darüber über den örtlichen Anbieter ausgestellt.

DonALD am 28.12.2022 10:37

Unabhängig davon, das man als Vermieter langsam zum Leibeignen der Mieter per Gesetz wird, und ich daran denke, meine Haus mit 6 Wohnungen (5,50 € m² bei einer ortsüblichen Miete von 8,90€) an den Konzern zu verkaufen, der die schlechtesten Bewertungen durch Mieter hat........ stellen sich zum Thema noch ein paar Fragen:

- Muss man den / die Mieter über den Ablauf informieren (Mieter ist "Selbstversorger" im o.g. Sinne) ???

Natürlich habe ich keine Lust entsprechenden Aufwand zu betreiben um dafür das dann eine Rechnung zu bekommen.

- Wenn die verwendeten Gasthermen keinen Unterschied zwischen Warmwasser und Heizung erfassen, wie soll man an die Daten kommen? (Verbrauchsausweis...)

- Was darf / muss ich als Vermieter vom Mieter verlangen, damit man die von ihm an mich gestellte Rechnung auch prüfen kann? (seine Abrechnung vom Energieversorger...., Zählerstände, Energieausweis/Verbrauchsausweis.....)

.... und ich möchte mich bei allen anderen Vermietern entschuldigen, dass ich "grün" gewählt habe... SORRY - kommt nicht mehr vor.

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Maggus am 03.01.2023 13:15

Das hat nichts direkt mit "grün" zu tun. Das dritte Entlastungspaket wurde auch von FDP und SPD unterstützt. Und die CO2-Steuer wurde bereits von der Vorgängerregierung eingeführt.


hoherdt am 09.08.2023 13:10

Vielen Dank für Ihre Einsicht.

Blau wäre besser gewesen


gini am 10.08.2023 07:43

Blau ist nie die bessere Wahl, denn politisch ist blau nur ein verkapptes braun.

Rainer am 25.12.2022 13:43

in meinem Energieverbrauchsausweis vom 26.08.2018 kann ich keine Angabe zum CO2 Verbrauch erkennen. Sie geben an, dass dieser Wert auf Seite 2 des Energieausweises angegeben sein soll. Die Seite 2 ist jedoch für einen Bedarfsausweis vorgesehen und daher nicht ausgefüllt. In Ihrem zum Energieausweis führenden Link im Artikel ist auf den Bildern ebenfalls unter Verbrauchsausweis (Seite 3) ebenfalls kein Feld für die CO2 Angabe zu finden, sondern nur im Bedarfsausweis (Seite 2). Wo soll ich diese Angabe nun suchen bzw. wo liegt evtl. der Fehler im Artikel?

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Neu123 am 19.12.2022 09:04

Es ist Haaresträubend wie ein korrupter, regierender Sauhaufen, ein Staat von Lobbyisten,Populisten der selbst nicht in der Lage ist für sozialen Wohnungsbau zu sorgen, die Wohnungswirtschaft kaputt regelt.

Mit 2% Abschreibung sind Investitionen energetischer Sanierungen im 6 stelligen Bereich im Bestand nicht zu stemmen. Nach der steuerlichen Gängelung kommt jetzt die energetische Gängelung. 40% Steuern und Abgaben und eine miserable Altersrente. Der Bürger wird entmündigt, verarmt und selbst diejenigen die noch das Geld hatten eine miserable Rente durch eine vermietete Immobilie aufzubessern werden jetzt weiterhin kaputt geregelt. Der Bürger soll arm gemacht werden.

Über den Energie Unsinn und der Untätigkeit vergangener Regierungen möchte ich mich gerne mal mit so manchem Abgeordneten unterhalten.

Einer Regierung die die letzten 20Jahre nichts besseres zu tun hatte als sich neben hohen Nebeneinnahmen ihre Diäten zu erhöhen.

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Gerd am 28.12.2022 15:27

Stimmt

Paul am 12.12.2022 23:06

Hier wird nicht in die Zukunft der Kinder oder gar gegen den Klimawandel investiert, sondern nur Löcher gestopft, die durch die unfähigste Regierung, die es je gab, verursacht werden! Anstatt in Forschung für neue Heiz-, Energie- und Antriebstechniken zu investieren, werden lieber sinnfreie Genderprogramme gefördert, haufenweise Millionen in das öffentlich rechtliche Fass ohne Boden investiert oder der Bundestag mit noch mehr überbezahlten Abgeordneten aufgebläht. Wer das immer noch nicht verstanden hat und den Unsinn hier unterstützt, soll mal in die USA, nach China oder Südkorea reisen. Da hat man die zwei größten Energieverschwender und Luftverpester ohne Klimaaktivisten und eine Natuon, die uns technisch und ökologisch mittlerweile weit überflügelt hat..

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spade am 01.10.2023 14:08

Gehen sie auf Bundesregierung.de, geben sie im Suchfeld "Agenda 2030" oder "Agenda 2050" ein. Danach wissen Sie was bis 2030 umgesetzt wird. Es ist eine verpflichtende Agenda die 2015 gestartet ist. Auf der Bundesregierungswebseite finden Sie Hochglanzbroschüren die ihnen die 15-Min Städte, die Ent-Mobilisierung und die Nahrungsumstellung erklären. Es ist keine Verschwörungstheorie sondern eine Agenda die ganz Offen kommuniziert wird. Man muss es halt auf der Bundesregierungsseite einfach nur recherchieren und dann lesen. Die Medien erzählen einem das nur ab 22 Uhr ohne vorherige Programmansage.... denn die sind mit von der Partie wenn man auf weforum.org nachliest. Da gibt es ein Mitgliedsverzeichnis. Keine Angst alle Altparteien-Politiker sind dabei! Zum Teil sogar ausgebildet von den Agenda-Betreibern.


Franz am 28.12.2022 00:40

Hoch leben die Verschwörungstheorien! In den letzten 4 Legislaturperioden hat eine Frau regiert, die so gut wie nichts gegen den Klimawandel unternommen hat, die Digitalisierung auf dem Niveau einer Bananenrepublik belassen hat und alles unternommen hat, damit unser Volk von den Billig-Angeboten von Russlands Energieträgern und Chinas Billigprodukten (z.B. Solar- und Windkraftanlagen) stark abhängig gemacht wurde. Dass wir auf die Aggressionen Russlands von 2014 praktisch nicht reagiert, sondern unsere Abhängigkeit von russischem Gas noch verstärkt haben, dafür bekommen wir gerade die Rechnung. Die Abhängigkeit von China ist noch größer; wenn wir es uns mit denen verscherzen, kann das unsere Wirtschaft gegen die Wand fahren.

Unter den Vorzeichen des Krieges in der Ukraine, der daraus resultierenden Energiekrise, der Pandemie und den gravierenden Versäumnissen der Vorgänger-Regierungen ist es eine Herkules-Aufgabe, die die jetztige Regierung zu stemmen hat.

Übrigens: wir Europäer haben China erst stark gemacht, lassen uns Produkte dort herstellen und dann deuten wir mit dem Finger auf sie, daß sie der größte CO2-Emittent geworden sind. Aber noch emittieren wir Europäer pro Kopf fast doppelt soviel CO2 wie ein Chinese.

Die schlimmsten CO2-Sünder sind jedoch einige wenige Reiche. So verursachen 125 Milliardäre so viel CO2 wie ganz Frankreich; darüber sollte man mal nachdenken.

Dieter am 09.12.2022 21:06

Also wenn ich das alles richtig verstanden habe, soll/muss man die Mieten zukünftig immer am oberen Limit des Mietpreisspiegels halten und bei Neuvermietungen nur einzelne, berufstätige Personen nehmen, die im Fitnessstudio Duschen, um hohe CO2 Abgaben zu vermeiden. CO2 Abgabe gibts nur auf Gas und Öl. D.h. die Wohnungen umstellen auf elektische Heizlüfter?

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Jo am 08.12.2022 10:03

Nachdem Vermieter auch Wirtschaftssubjekte sind, werden sie wohl ihre Vermietungsstrategie anpassen. Mietinteressenten, die vermutlich viel heizen werden wie z.B. ältere Menschen und Familien mit mehreren Kindern werden dann (noch mehr) Probleme haben, eine Wohnung zu finden. Viele Vermieter werden sich aus wirtschaftlichen Gründen so verhalten, dass sie lieber den berufstätigen Single, der im Fitnessstudio duscht und auch sonst selten zu Hause ist, einer Familie mit drei Kindern als Mieter vorziehen. Jedes Schutzgesetz ist leider auch ein Verhinderungsgesetz und bewirkt ungewollte Kollateralschäden. Ich bin selbst Vermieter von mehreren Wohnungen und wohne mit drei Kindern zur Miete, sehe also durchaus beide Seiten.

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Holzrhein am 09.12.2022 11:36

wie dass , wenn man mehrere Wohnungen vermietet hat, selbst in Miete wohnt.Was ist der sinn.(Beamtenwohnnung)


Jo am 19.12.2022 17:44

Meine Antwort auf die Frage, warum man Wohnungen vermietet und selbst zur Miete wohnt: Meiner Meinung nach sollte sich die Wohnsituation - wenn möglich - dem Nutzungsbedarf und den Nutzerwünschen anpassen. Gerade haben wir aufgrund des Nachwuchses einen hohen Wohnflächenbedarf. Diesen werden wir vermutlich in 5-10 Jahren nicht mehr haben. Dann möchten wir uns wieder verkleinern. Die Flexibilität, den Wohnraumbedarf der aktuellen Situation anzupassen, ist bei Miete größer und unkomplizierter. So wichtig ich eine Wohneigentumsbildung als Altersvorsorge erachte, kenne ich doch viele Eigentümer, die an ihrer früher einmal passenden Wohnsituation möglichst bis zum Lebensende festhalten - ungeachtet dessen, dass diese gar nicht mehr passt (Größe, Lage, Barrieresituation, Kosten). In größerem Maßstab führt dann Eigentumsbildung vermutlich eher zu einer ineffizienteren Wohnbelegung.


Siegfried am 02.01.2023 12:06

Vermietung an Familie mit Kindern habe ich grundsätzlich eingestellt. Hatte bisher nur Theater mit diesen MIetern, sei es das jeder die vergeblichen Erziehungsversuche lautstark ertragen musste, sei es verschwenderische Energieverbrauch, der nur mit Hilfe von Rechtsanwälten eingedämmt werden sollte, bunt bemalte Wände , die ja rechtlich zulässig sind, Beschädigungen, die alle verbrauchsbedingt sind usw.

Michael am 06.12.2022 21:59

Die CO2-Steuer erzeugt durch ihren "bestrafenden" Charakter (1) und die ungerechte Aufteilung auf Vermieter / Mieter (2) sicherlich Fehlanreize.

zu (1): "Bestrafend", da keine positiven Anreize zu höherer Energieeffizienz generiert werden.

zu (2): Und besonders ausschlaggebend, da Vermieter auf das Heizverhalten der Mieter - beispielsweise auch kombiniert mit dem Lüftungsverhalten, welches ebenfalls relevant ist - keinerlei direkten Einfluss ausüben können. Es soll ja immer noch Mieter geben, die im Winter im T-Shirt in der Wohnung herumlaufen und sich dann über hohe Heizkosten wundern...

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Hans Telmo am 06.12.2022 07:03

Die CO2-Steuern werden Europa ruinieren, schneller als wir uns das vorstellen können.

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Hans Telmo am 05.12.2022 17:44

Wenn ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus dir Radiatoren aufdreht, damit es schön warm wird und vielleicht auch dauernd einige Fenster kippt, steigt der Verbrauch für alle anderen auch an. Je nach Verbrauch wird auch der Vermieter zur Kasse gebeten. Die CO2-Steuer kann dann schon mal 30% oder mehr der MIeteinnahmen ausmachen. Aber aus den Mieteinnahmen werden Unterhalt, Verwaltung und Schuldzinsen bezahlt. Dank unserer linken Regierung werden Immobilien unatraktiver und viele sollen sich daher einen Verkauf überlegen, die Preise werden über einen längeren Zeitraum sinken, während die Kosten steil steigen.

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ah am 16.01.2024 11:04

"Was kann ein sparsamer Mieter tun wenn er in einem schlecht gedämmten Haus wohnt."

Er kann umziehen, es ist doch so, ein gut gedämmtes Haus = höhere Grundmiete, ein schlecht gedämmtes Haus (älteres Baujahr) = niedrigere Grundmiete. Letztlich ist der Sanierungsaufwand für Vermieter mit wahnsinnig hohen Kosten verbunden, wenn es bei Handwerkermangel überhaupt möglich ist. Wird aus einem schlechte gedämmten Haus ein gut gedämmtes Haus, dann wird die Grundmiete steigen. Wird nicht gedämmt, steigen die CO2 Kosten. Wohnen wird durch politische Entscheidungen so oder so teurer. Was jetzt wieder passiert, ist das der nächste gesellschaftliche Spaltpilz geschaffen wird, der gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausspielt.


Jörn am 05.12.2022 23:04

Die Miete ist eine sichere Einnahmequelle. Auf Sparkonten gibt es 0% Zinsen, Tages- oder Festgeld sind längst keine Alternative mehr. ETF werden beworben wie verrückt und das Ergebnis ist ein sattes Minus. Wer verkauft hat anschließend das Problem die Knete vernünftig oder gar gewinnbringend anzulegen. Was das ganze mit linker Politik zu tun hat ist mir unbegreiflich. Ich denke das kein klar denkender Mensch eine rechte Partei in der Regierung will.


Gammelby am 06.12.2022 09:51

Gammelby

Die Einführung der CO2 Steuer wurde von der alten rechten Regierung verabschiedet!


Robert am 06.12.2022 15:22

Ja und sollen die Mieter immer die idioten sein, so wie es immer schon war ich finde es gerecht so hat die Regierung mal gut entschieden. Was kann ein sparsamer Mieter tun wenn er in einem schlecht gedämmten Haus wohnt.


Thomas am 06.12.2022 16:12

Jörn hat recht. Zu einem gesunden Anlagemix gehören auch Immobilien. Der Markt wird reagieren, da bin ich sicher. Und ich weis auch schon wie.....


Ines am 16.01.2023 14:04

Liebel Gammelby,

hier irren Sie gewaltig. Die Aufteilung der CO2-Abgabe auf die Vermieter hat die SPD verlangt und nun, da sie mit Grün und ein kleines bisschen FDP regiert auch durchgesetzt.

Grüne Früchten am 05.12.2022 14:50

Na, dann wird ja auch bald noch das Grillen (Gas/Kohlegrill) besteuert oder wie ?

Seitdem die Grünen-Früchte an der Spitze stehen, wird es immer bunter, nur weiter so....

Das wird irgendwann nicht gut gehen......

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Kimberley am 06.12.2022 10:37

Es geht um unsere aller Zukunft. Wer nicht versteht, dass wir mitten in einer Klimakrise stecken und alle endlich anfangen müssen etwas zu tun und beizutragen, dass wir überleben, dem ist nicht zu helfen. Ich finde es gut, dass einige Politiker, Initiativen, Verbände us. endlich Änderungen herbeiführen - auch wenn die weh tun. Wir MÜSSEN jetzt handeln - für unsere Zukunft, für unsere Kinder.


ukrause am 17.01.2023 13:00

stimmt. Da kann man nur hoffen, dass die bald nicht mehr regieren. Nur leider gibt es immer mehr Wirkköpfe, die aus ihrer gemütlichen Ecke heraus der Meinung sind, dass sie grüne Politik unterstützen sollen und diese gut für "uns" wäre. Sie realisieren aber nicht, dass sie nur gut für einige NGO und Interessenverbände der Grünen ist, unserer Wirtschaft aber garnicht holst. Nicht umsonst wandert bayer ab...

Martin am 05.12.2022 14:05

Hinwies zu denkmalgeschützten Gebäuden:

§ 9

Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen

(1) Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes

oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen,

ist der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten nach § 5, 6, 7 oder 8 zu tragen hätte, um

die Hälfte zu kürzen. Zu den Vorgaben zählen beispielsweise

1. denkmalschutzrechtliche Beschränkungen,

2. rechtliche Verpflichtungen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Anschlussund Benutzungszwang, sowie

3. der Umstand, dass das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs liegt.

(2) Wenn in Bezug auf ein Gebäude öffentlich-rechtliche Vorgaben sowohl einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes als auch einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, so erfolgt keine Aufteilung der Kohlendioxidkosten.

auf Kommentar antworten

Tanja am 05.12.2022 13:42

Im Bericht ist nur vom Energieverbrauchsausweis die Rede. Unten in den Antworten zu den Kommentaren spricht "Kontrabass" jedoch vom "Energiebedarf. Was ist jetzt richtig?

Ich habe nämlich nur einen "Energiebedarfsasuweis". Muss ich mir einen jetzt zusätzlich einen "Energieverbrauchsausweis" besorgen?

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 05.12.2022 14:52

Hallo Tanja,

nein, sie brauchen keinen neuen Ausweis. Energieausweis und Bedarfsausweis haben beide ihre Berechtigung. Sie sind jeweils für 10 Jahre gültig. Bei Bedarfsausweisen wird der Energiebedarf auf Grundlage von Daten wie etwa die verwendeten Baumaterialien berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird anhand des früheren Energieverbrauchs eine Prognose erstellt. Den CO2-Verbauch finden sie bei beiden Ausweisen an der selben Stelle.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


Tanja am 07.12.2022 18:40

Herzlichen Dank für die Info

Ede am 05.12.2022 12:04

Ich habe ein Haus mit 5 Wohnungen, 4 Vermietet und ich wohne selbst drin. Habe Gasbrennwertkessel mit 1000 liter Kessel und Warmwasser .Zusätzlich 5 Solarmodule für Warmwasser auf dem Dach. Neue Fenster und KFW Aufdachdämmung.

So. Wo steht nun was im Gesetz wie das Warmwasser zu berrechnen ist und das der Heizung ??

Alles Verarschung von der Bundesregierung. Wenn unsere Bundesregierung so weiter macht, dann wird es bald keine Mietwohnungen mehr geben, dann lass ich die Wohnungen leer stehen.

Ich mache das mit meinen Mietern aus , die haben was von meiner Solaranlage , denn ich drehe von Mai bis Oktober den Gashahn zu und hab dann Heißes Wasser über Solar. Das Funktioniert sehr gut. Im Sommer hatte ich Tage wo ich über 115 Grad Heißes Wasser im Kessel hatte. Hätte gerne auch Photopholik auf dem Dach da könnte ich mein Heizkessel auch mit Solar Strom betreiben. Jedoch geht das leider nicht wegen den Dummen Deutschen Gesetzten.

auf Kommentar antworten

Jörncaspar am 05.12.2022 13:28

Ich kann Ihnen nur in allen Punkten Recht geben. Ich hatte ein schönes 5-Familienhaus geplant, pos. Vorbescheid lag vor. Aber durch die politische Lage, dass Vermieter sich in der 1. Stufe jetzt auch an den Energiekosten der Mieter beteiligen muß, hat das Projekt gekillt. Denn, was um Gottes Willen, kommt künftig noch alles auf den Vermieter zu?


gegen die Volldeppen am 05.12.2022 20:30

Der caspar bist Du. erzähl doch hier nicht so einen Käse.... 5 Famielenhaus mit Vorbescheid gekillt wegen der politischen Lage.....Geld wirst keins haben , doch andere hetzen .... mit solchen Pfosten haben es wir hier allerdings genung zu tun......Schwätzer

AHMANEE immobilien am 05.12.2022 12:03

Hallo,

wie wird das mit einer Stromheizung bewertet?

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THM am 05.12.2022 11:39

Scheinbar leben unsere Politiker ausnahmslos in ihren Villen oder palästen - sie haben keine Ahnung vom normalen Leben der Menschen in Mehrfamilienhäusern und der Praxis im Detail. Hier wird wieder mal ein Bürokratiemonster geschaffen.

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heigermue am 05.12.2022 11:29

Nach welchen Kriterien wird die Wohnfläche (m²) berechnet? WoFlV od. DIN 277? Wie werden die beheizbare Treppenhäuser und Trockenräume berücksichtigt? Müssen nicht beheizbare Flächen (Balkon) abgezogen werden?

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Ida Maria am 19.02.2024 14:49

Diese Fragen stellen wir uns auch, vor allem Terrasse und Balkone betreffend.

dz am 30.11.2022 18:40

So einen Unsinn, der da wieder verzapft wird. Folgende Fragen dazu:

Wie trennt der Mieter die Kosten seiner Gas-Therme mit WW-Bereitung?

Warum soll der Vermieter einem Harz-IV Empfänger, dem das Amt seine Heizkosten zahlt, seine überwarme Wohnung mit finanzieren?

Was sagt ein Energieausweis nach Verbrauch aus? Nur wie der Vormieter geheizt hat, nichts anderes! Die Heizkosten variieren von Mieter zu Mieter bis zu 100%!

Was soll man von solch einer inkompetenten Regierung aber auch anderes erwarten. Die meisten haben keinen Beruf oder Abschluss.

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Bert am 26.12.2022 10:57

Wenn ich bei niederer Miete noch die halben heizkosten von mieter bei ca 160kw pro Quadratmeter Verbrauch übernehmen muss werde ich dem Mieter kündigen

Bernburg am 30.11.2022 00:00

Gibt es auch ein Musterschreiben, das verwendet werden kann?

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Winnenburg am 28.11.2022 18:10

Wir haben ein anerkanntes Denkmal als 3Familenhaus und sollen deshalb von der Beteiligung der CO2 Abgabe befreit sein. Zahlen dann die Mieter, die je eine Gasrherme betreiben, die Abgabe alleine?. MfG Herbert Winnenburg

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Denkmal am 27.11.2022 11:06

Wie ist die Regelung bei denkmalgeschützten Häusern vorgesehen?

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Martin am 05.12.2022 14:04

lt. Gesetzentwurf:

§ 9

Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen

(1) Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes

oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen,

ist der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten nach § 5, 6, 7 oder 8 zu tragen hätte, um

die Hälfte zu kürzen. Zu den Vorgaben zählen beispielsweise

1. denkmalschutzrechtliche Beschränkungen,

2. rechtliche Verpflichtungen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Anschlussund Benutzungszwang, sowie

3. der Umstand, dass das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs liegt.

(2) Wenn in Bezug auf ein Gebäude öffentlich-rechtliche Vorgaben sowohl einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes als auch einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, so erfolgt keine Aufteilung der Kohlendioxidkosten.

Willi_H am 18.11.2022 18:08

Der Artikel ist gut und übersichtlich gestaltet, gibt jedoch keinen genauen Hinweis, ob die Wärmemengen für die Warmwasserbereitung immer mit in die Klassierung der Gebäudequalität eingehen müssen. Wird eine Warmwasserversorgung für eine große Anzahl Personen in kleinen Wohnungen dann zum Problem für den Vermieter?

Dieses Gesetz scheint wieder mal nicht durchdacht und wird Mieter mit hohen Heizbedarf (ältere Menschen oder anwesend 24h) oder mit hohem Wasserbedarf (Familien mit Kindern) für viele Besitzer von älteren Immobilien zu uninteressanten Mietern machen. Der Fernfahrer oder Gutverdiener der häufig verreist, muss nach dieser Gesetzeslage der beste Mieter für einen "günstigen" Altbestand sein!

(Was er ja auch ist, aber vielen Menschen Probleme machen wird!)

Die zusätzliche Co2-Abgabe scheint eine Idee von Leuten zu sein die viel versuchen, um mehr Steuern/Abgaben aus der wertschöpfenden Bevölkerung herauszubekommen.

Prinzipiell ist das verteuern von fossiler Energie sinnvoll um Modernisierungen zu fördern, das abgeschöpfte Geld sollte aber sinnvoll in "grüne" Energie investiert werden.

Wer einmal versucht hat, eine thermische Solaranlage auf eine WEG-Wohnanlage zu bekommen, die mit der Maßgabe "Mietpreisebremse" gefördert wurde , wird schnell an seine Grenzen kommen.

Die Städte brauchen Jahre, um Maßnahmen zu genehmigen, die die vereinbarte Miete erhöhen würden. Selbst wenn nicht 8% der Erstellungkosten, sondern die Ersparnisse umgelegt würden.

Auch hartgesottene Überzeugungstäter bekommen keine PV-Anlage auf das Dach, dank Regelungswut der deutschen Bürokratie...

Ein Mieter weiß bei Einzug, dass ein Altbau höhere Heizkosten verursacht und kein Vermieter wird sich bei möglichen Mietern weigern, alte Heiz- und Nebenkostenabrechnungen auf Rückfrage zu zeigen.

Alle neuen Ideen, die eine Verwaltung einer Immobilie weiter verteuern (Energieausweis, Co2-Abgabe, EED und Zwischenablesung bei Auszug), werden letztendlich von Mieter getragen werden, sonst wird keine neue Mietwohnung gebaut. Die Abrechnungsfirmen freuen sich über weitere Aufgaben und Einnahmequellen und werden die Lobbyisten nach Berlin senden...

Durch die Zinserhöhungen und Ankündigung von "Mietpreisbremsen" (diese lösen evtl. einen Risikozuschlag beim Kredit aus) werden immer WENIGER neue Wohnungen gebaut, da letztendlich die Wohnungswirtschaft kostendeckend sein muss.

Off Topic:

Allein eine höhere Anzahl von neuen Mietwohnungen führt zu einem Wettbewerb (auch besseren Heizungen) und sinkende Mieten. Der Hinweis, eine neue Heizung/Modernisierung mit 8% der Kosten auf die Mieter umlegen zu können ist korrekt, bei niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt auch lukrativ, aber für den Mieter finanziell schlecht.

So wurden in vielen Großstädten unkündbare Altmieter aus ihren Wohnungen "heraus modernisiert", die sich die gesetzeskonformen Folgemieten nicht mehr leisten konnten!

Wer bezahlbare Wohnungen fördern will, darf Mietern nicht den großen, börsennotierten Immobilien-Unternehmen in die Arme treiben, sondern muss Miet- und Kapitaleinkünfte gleich besteuern.

Als nächstes wird dann noch eine Vermögenssteuer ausgerufen, die das Eigenheim dann "freistellt" und bei dem die Mietwohnungen das Vermögen darstellt.

Wer wird diese Steuer also letztendlich bezahlen/erwirtschaften müssen? Die wirklich Vermögenden kennen ihre Wege und Möglichkeiten der Steuervermeidung vermutlich.

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Achim am 16.11.2022 21:39

Die Angabe von typischen Emissionsfaktoren fehlt im Artikel. Der Gaslieferant hat den Wert in den bisherigen Abrechnungen noch nicht mitgeteilt. Man kann also nicht abschätzen, in welcher Stufe das Gebäude liegt. Da nützt es gar nichts, die Prozente aus Tabelle 2 dann noch auf zig Beispiele anzuwenden

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Kontrabass am 18.11.2022 18:15

Es werden zwei Werte zur Berechnung benötigt: Der Emissionsfaktor an CO2 des Brennstoffs und der Energiebedarf des Gebäudes.

Der Emissionsfaktor wird vom Lieferanten auf der Rechnung angegeben. Ein typischer Wert für Gas ist ca. 0,202 kg CO2 / kWh, für Öl ca. 0,266 kg CO2 / kWh. Der Faktor variiert regional nach der Zusammensetzung des Brennstoffs, die kennt nur der Lieferant.

Der Energiebedarf steht im Energieausweis des Gebäudes. Der Bedarf hängt vom "Dämmwert" des Gebäudes ab.

Die Stufe des Gebäudes oder einer Wohnung wird also nicht geschätzt, sondern errechnet:

Emissionsfaktor x Energiebedarf = kg CO₂ pro m² pro Jahr, dieser kg-Wert ergibt die Stufe laut Tabelle.

ratgeber.immowelt.de/a/energieausweis-richtig-lesen-so-gehts.html

Johann am 16.11.2022 15:36

Hallo, interessanter Artikel. Meine Frage: Wie sieht es bei Wohnungen aus, die mit Wärme aus Holz-Pelletheizungen versorgt werden. Gilt hier das gleiche wie bei Biogas?

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Haschber am 16.11.2022 08:21

Woher weiß ich, wie hoch die Energiebilanz des Gebäudes bzw. meiner Wohnung ist und in welcher Stufe dann die Eingruppierung erfolgt?

Wie erfolgt die Berechnung bei einer Gasetagenheizung mit Kombitherme, wo ein Teil des Gasverbrauches zur Warmwasserbereitung verwendet wird? Eine feste Aufteilung ist hier doch nicht möglich, zumal die individuellen Verbrauchsanteile je Wohneinheit sehr unterschiedlich sind?

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Kontrabass am 20.11.2022 10:51

Der "Energiebedarf" ist im Energieausweis angegeben, welcher seit 2014 bei Verkauf und Vermietung, mit Ausnahmen, vorgelegt werden muss. Energieausweise ab 2014 enthalten auch die Warmwasserbereitung. Älteren Ausweisen vor 2014 ohne Warmwasser müssen pauschal 20 kWh pro m² pro Jahr auf den Energiebedarf aufgeschlagen werden (Bei Immo-Anzeigen, gilt das aber auch fürs Stufenmodel?) Ausweise vor 2012 sind aber sowieso (nach 10 Jahren) ungültig.

Der Energiebedarf * Emissionsfaktor ergibt die Stufe. Eine schöne Umrechnung habe ich hier gefunden:tga-fachplaner.de/meldungen/berlin-ampel-ist-sich-bei-co2-kosten-stufenmodell-einig

Marcel Weber am 15.11.2022 19:38

Viele viele sicher auch gute Worte, aber der Kern wird nicht beantwortet: wie ermittle ich JETZT konkret, welche Einstufung mein Gebäude resp. die Wohnung hat? Kann ich das anhand des Energieausweises?

Alle hier aufgeführten Beispielrechnungen sind fiktiv, da sie erst nach einer hier nicht dargelegten Berechnung der "Schadstoffklasse" der Wohnung beginnen und somit nicht anwendbar für einen konkreten Vergleich zum eigenen Objekt sind da die Werte "qm" etc. zweitrangig relevant sind.

Bitte geben Sie auch an, wie die initiale Berechnung der "Schadklasse", die der Ausgangspunkt für eine tatsächliche Berechnung ist, erfolgt.

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immowelt Redaktion am 17.11.2022 11:25

Hallo Marcel Weber,

in welche Stufe Ihre Wohnung oder Haus fällt, finden Sie in unserem Artikel unter der Überschrift "Welche Stufe trifft auf meine Immobilien zu?".

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Trummer am 15.11.2022 18:04

Wie weiß ich nun, welche Stufe für mein Haus zutrifft?

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Chris Bauer am 11.11.2022 02:09

Das wird spaßig. Ich vermiete 6 Wohnungen, in einem Haus, das ich auch selbst bewohne. Keiner der Mieter ist kürzer als 15 Jahre in dem Haus. Die ältesten Mieter wohnen schon 43 bzw. 37 in meinem Haus. Das liegt auch daran, dass ich die Häuser immer in Schuss gehalten habe und die Mieten trotzdem deutlich unter dem Mietspiegel liegen.

Jetzt sind die meisten meiner Mieter wie auch ich im Rentenalter und ich bin finanziell nicht in der Lage, die Heizkosten meiner Mieter zu unterstützen. Für den Einbau einer Fußbodenheizung etc. müsste ich das Haus erst mal entmieten.

Dann würde ich mir den Kapitaleinsatz von den neuen Mietern durch saftige Mietanhebungen refinanzieren lassen. Guter Plan!

Will ich aber auch Morgen noch in den Spiegel schauen (war mir mein ganzes Leben wichtig), muss ich eine Lösung mit meinen momentanen Mietern finden. Da eine Dämmung des Mauerwerks nicht möglich ist (neue Fenster wurden vor 5 Jahren eingebaut und Dachdämmung ist auch top) und Wärmepumpe mit Bohrung in unserem Wohngebiet nicht erlaubt sind wird mir nichts anderes übrig bleiben, als die Mieten meiner Mieter so weit zu erhöhen, um mit einem blauen Auge davonzukommen.

Diese Gesetzesvorlage ging sehr schnell in den Bundestag. Ich hatte gehofft, die Gesetzesvorlagen zum Ausbau erneuerbarer Energie, Solar und PVT würden schneller und zielgerichteter ausgearbeitet werden. Ich hätte einige Flächen, die ich gerne nutzen würde. Allerdings nicht zu den Bedingungen, die es hier im Moment gibt, bei denen ich den auf meinen Flächen produzierten Strom für um die 8 Cent pro kwh einspeisen darf und ich und meine Mieter diesen Strom für hier marktübliche 40 + Cent einkaufen muss. Ich bin nicht bereit, meinen örtlichen Energieversorger darüber mitzufinanzieren.

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ben am 15.11.2022 11:56

Hallo Herr Bauer,

hier ein paar Ideen:

* Der Text hier weisst ja schon darauf hin, dass du Modernisierungsmieterhöhung geltend machen kannst. Es war im Text ein Link zum Artikel dazu. Zitat: "kann der Vermieter acht Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Jahresmiete umlegen. Ein Rechenbeispiel: Betrugen die anteiligen Modernisierungskosten für eine Mietwohnung 10.000 Euro, so kann der Vermieter die Jahresmiete nach der Modernisierung um 800 Euro, die monatliche Miete also um rund 67 Euro erhöhen."

* Deine von Solar-Zellen erzeugte Energie könntest du in einer Batterie speichern und so selbst nutzen statt an die Stadtwerke zu verkaufen.

Dies sind nur Ideen, und ich weiss nicht, iniwiefern die möglich oder praktikabel sind.

Grüße,

Nicht saniert in Mittenwald am 10.11.2022 03:37

Wie funktioniert die Berechnung des CO2-Ausstoßes bei einer Wohnung in einem Gebäude, das zwar eine gemeinsame Gasheizung hat, aber unterschiedlich sanierte Wohnungen?

Konkret: Die betreffende Wohnung ist energetisch völlig unsaniert, hat keinen Energieausweis, sämtliche Fenster und Türen sind noch vom Erbauungsjahr 1976.

Alle anderen Wohnungen im Gebäude haben mittlerweile zumindest energiedämmende Fenster und Türen erhalten, während diese eine Wohnung sich im schlechtesten Zustand befindet.

Wie berechnet sich hier für den Mieter der Anteil am CO2-Ausstoß?

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Kontrabass am 12.11.2022 12:10

Der hat leider Pech und erhält weniger "CO2-Geld" von Dir, obwohl er einen hohen Verbrauch hat. Soweit ich das Gesetz verstanden habe, wird auf Grundlage des Verbrauchs vom Lieferanten die CO2 Menge in der Jahresrechnung angegeben. Mittels Kalorimeter wird der Verbrauch auf die Wohneinheiten aufgeteilt. Da der Energieausweises für das gesamte Gebäude gilt, ist der Mieter benachteiligt, denn nach Effizienz ist das Gebäude besser eingestuft, d.h. Du wird mit weniger % am CO2 beteiligt.

Freige Richter am 09.11.2022 21:22

WEF: „Ihr werdet nichts besitzen und glücklich sein“. Läuft, dank GRÜNER Politik.

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Bolli am 10.11.2022 15:42

…..Und Euch dann nur noch von Tofu ernähren. Diese linksgrünen Spinner können zu jederzeit am Auspuff meines genialen SUV schnüffeln.

Melanie am 19.10.2022 21:38

Hallo,

wir sind Mieter eines unsanierten Einfamilienhauses aus den 60er Jahren. Wir betanken jährlich den Öltank auf unsere Kosten.

Wie läuft das hier mit der Beteiligung des Vermieters an den CO2 Kosten?

Wie stelle ich sie in Rechnung? Wie weise ich den Verbrauch nach? Fragen über Fragen...

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FreigeRichter am 09.11.2022 21:22

Bezahl dein Heizöl und die CO2Steuer gefälligst weiterhin selbst. Wenn es dir zu teuer ist, zieh in eine Wohnung oder kaufe dir selbst ein Haus. Ich hoffe, dein Vermieter schmeisst dich raus.


FreigeRichter am 09.11.2022 21:25

Du hast ein Haus gemietet und tanks daher auch nur das Öl, das du selbst verbrauchst. Ich bin dafür, dass du dann auch die Co2 Steuer alleine bezahlen musst, solange der Vermieter keinen Einfluss auf dein Heizverhalten hat. Alternativ kannst du das Haus auch kaufen.


Chris Bauer am 11.11.2022 02:12

Du stellst es dem Vermieter in Rechnung und der erhöht dann Deine Miete um die Summe. Passt schon.


Kontrabass am 12.11.2022 12:20

Das steht oben sehr gut beschrieben, einfach nach Erhalt der Öl-Rechnung entsprechend der Tabelle die Stufe (kW/m² laut Energieausweis) raussuchen den %-Anteil vom Vermieter einfordern:

Um seine Ansprüche geltend zu machen, muss der Mieter selbst aktiv werden. Es reicht, dass er seine Forderungen in Textform geltend macht, nachdem er sie nach den oben dargelegten Methoden mit den Daten des Brennstofflieferanten berechnet hat. Dabei sind allerdings Fristen zu beachten: Er hat sechs Monate nach der Abrechnung des Versorgers Zeit, seine Forderungen dem Vermieter mitzuteilen. Versäumt er diese Frist, so ist die Forderung verjährt.

von Hoegen am 11.10.2022 17:57

Bei all der schönen Theorie wird in keinem Satz auf die Heizungsart eingegangen. Wie wird der Vermieter bei Gas-Etagenheizungen oder Einfamilienhäusern belastet? Hier geht die Gasrechnung am Vermieter vorbei.

Es wäre ein bürokratischer Wahnsinn, wenn der Mieter dem Vermieter seinen Anteil in Rechnung stellen müsste.

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immowelt Redaktion am 19.10.2022 08:51

Hallo,

vielen Dank, dass Sie uns auf das Thema aufmerksam gemacht haben. Wir werden uns dieses Thema genauer ansehen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Huber am 10.10.2022 19:18

Private Leute, die sich anstrengen, sparen und arbeiten und Wohnraum schaffen sollen sich jetzt auch noch für die Mieter an den Heizkosten beteiligen, damit selbst der letzte unvernünftig heizende Mieter finanziell geschont wird. Jeder, der sich heute noch in Schulden stürzt und Wohnungen baut zum Vermieten ist ganz schön doof.

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Josef Burger am 28.09.2022 12:12

Wird diese Co2-Abgabe auch bei Wärmepumpen erhoben ????

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gini am 28.09.2022 13:25

verbrennst du mit deiner Wärmepumpe etwa Gas oder Öl?

Eddie am 28.09.2022 12:03

Also ich finde den Vorschlag der linken sehr sehr gut. Wenn man bedenkt wie viel ein Vermieter an Gewinn einnimmt,nur allein an einer Mietwohnung wo die Miete 650€ pro Monat beträgt,und bedenke man wenn in einem Haus 11Wohnparteien sind und bei 4 Großraum Wohnung a: 650-720€ warm Miete plus 4 zweiraumwohnungen a:480-560€ Warmmiete, Plus 3 einraumwohnungen a:370-490€ Warmmiete pro Monat,,,da kommt einiges im Jahr zusammen.Und wenn dann der Vermieter noch 2-3miethäuser hatte,,plus diese Einnahmen,und sein eigentlicherberuf verdienst..Wer rechnen kann der weiß was da sich an Einnahmen ansammelt. Und da muss kein Vermieter jammern,,wer ein Haus hat oder mehrere der hat massig Geld und ist in meinen Augen Reich. Wie sagt man so schön Jammern auf hohem Niveau! Ich wäre 100%dafür das die Vermieter/in die vollen 100%tragen sollten. Nicht jeder Mieter kann sich solche Zusatzkosten obendrauf leisten oder zahlen.

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Eddie am 28.09.2022 12:05

Sorry hatt bei Mietshäuser,,war Tippfehler


C. Schmidt am 29.09.2022 07:30

Mieteinnahmen sind kein Reingewinn. In den meisten Fällen bleibt dem Vermieter nur ein Bruchteil der Mieteinnahmen, nachdem er Kredite und Steuern bezahlt hat. Und was meinst du denn womit der Vermieter diese zusätzlichen Kosten bezahlt? Nicht von seinem Sparbuch. Mit Mieterhöhungen.

Am Ende bezahlt ALLES der Mieter.

Je unattraktiver man es für die Vermieter macht Wohnungen zu vermieten, desto eher wandelt er sie in Eigentumswohnungen um und verkauft sie. Dann gibt es schöne Wohnungen nur noch für die Reichen, und sozialen Wohnungsbau in hässlichen Bunkern für Arme.

Ich persönlich würde nie im Leben Wohnungen vermieten. Die Rendite ist meistens schlecht, und man ist den verrückten Ideen der Regierungen ausgeliefert.


Inares am 10.10.2022 13:52

Der Vermieter steckt sich nicht, wie Sie glauben, den exorbitanten Gewinn aus Der Vermietung in die Tasche. Es müssen Reparaturarbeiten und Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden. Des Weiteren müssen Rücklagen gebildet werden für Großreparaturen etc. Die wenigsten Vermieter verwenden die Miete für Urlaube in Acapulco. Machen Sie sich doch mal schlau, was solche Reparaturen kosten. Dann werden Sie schnell merken, dass das,was Sie hier von sich geben, nicht haltbar ist


Sisssi am 11.10.2022 09:50

so was verquirrltes habe ich lange nicht gelesen. Die meisten Wohnungen sind fremdfinanziert und den ersten Cent erwirtschaftet man vielleicht in 20 Jahren ---- und dann stehen schon wieder die ersten Sanierungen an. Diese Regelung ist doch ein Freifahrtschein für falsches Umgehen mit den wichtigen Rohstoffen die wir jetzt dringend brauchen. Nur mal zum Nachdenken - bei einer 2%igen Tiligung - wie lange dauert es wohl Ihrer Meinung nach bis die Wohnung abbezahlt ist????? Man sollte mal einen Denkprozess anstoßen bevor man solche Sache in die Welt setzt


dominic4you am 30.03.2023 17:32

Du kannst anscheinend nicht Rechnen, nimm doch deine 650 € und kauf dir ein Haus und klar jeder der vermietet hat keinen Kredit für das Haus laufen. Mir scheint du bist auch so ein grüner Realitätsverweiger.


Reiche Vermieterin ;) am 11.10.2022 18:34

Da frage ich mich doch gerade, warum es Mieter gibt. Wenn diese Milchmädchenrechnung stimmen würde, warum nehmen die Mieter nicht die Hypotheken auf, um Eigentum anzuschaffen. Stimmt, man muß sich selbst einschränken - nach 30 Jahren Abtrag und dann anstehender Investitionen gilt man dann als reich. - Allerdings hilft der Duden auch bei der Rechtschreibung @Eddie


Abzocker am 19.10.2022 13:31

Also ehrlich. Die sichtweise greift ganz klar zu kurz. Was ist den bitteschön, wenn der Vermieter die Häuser noch abbezahlen muss, weil sich wohl die meinsten nicht einfach so 2 oder 3 Häuser so kaufen können. Das ist typisch, selbst das Risiko scheuen und jammern. Aber denjenigen die sich was trauen dann den vorwurf machen sie würden alle abzocken. Wo sind wir denn hier hingekommen.

Vorschlag:

Ausziehen und selbst vermieter werden.


C. Brauer am 09.11.2022 16:05

Wer vor 30 Jahren eine Immobilie über eine Bank finanziert hat, musste sicherlich einen Zinssatz von >7% bedienen. Daran hat das erstmal die Bank Geld verdient. Die Mehrwertsteuer für Baustoffe hat der Staat kassiert! Die Mieteinnahmen wurden jährlich versteuert! Wohl demjenigen, der genug als Steuerausgleich angeben konnte! Wenn der Kredit dann abbezahlt ist, wird eine neuer für die Modernisierung fällig. Zu Beachten, die Zinsen sind am steigen!

Reichtum durch Wohnungsbau und Vermietung — sicherlich nur bei Gesellschaften möglich. Nicht bei einer Familie mit drei Kindern. Bei aller Diskussion über die gerechte Verteilung sollte man ein berücksichtigen, der Staat hat es mal wieder geschafft, eine Steuer einzuführen, welche vom Verbraucher bezahlt werden muss. Fehlt nur noch die Mehrwertsteuer auf die CO2 Abgabe!

Wer hier die Zeche im privaten Bereich bezahlt ist nicht relevant. Auch an einer möglichen Mieterhöhung wird der Staat verdienen.

@ Eddie, Mieter werden ggf. vom Staat unterstützt, private Vermieter sicherlich nicht!


Grant am 12.11.2022 17:43

Wir haben jahhrzentelanng auf eine Wohnung oder Haus gespart. Ändere haben ihr Geld verprasst. Meine Mieteinnahmen muss ich versteuern. Dann auch noch die Heizung für den Mieter übernehmen. Eddie Kauf dir eine Wohnung und werde reich


Albi am 16.11.2022 11:09

Es macht schon einen Unterschied, ob das Mietshaus in Finsterwalde oder Schwedt/Oder steht beziehungsweise in Hamburg oder München...

übrigens: Deutsch ist doch eine schöne Sprache!


Slavonac am 06.12.2022 16:33

Hallo Eddie, bei all deiner Arrgumentation frage ich mich warum du nicht schon längst Wohn-Eigentümer bist, bei diesem lukrativem Geschäft welches du hier schilderst! Du blendest dabei völlig aus, dass der Vermieter u. U. unter persönlichen Entbehrungen sich im Laufe der Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte diesen Wohneigentum erwirtschaftet hat. Er mit Steuerabgaben hinsichtlich „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ jährlich zur Kasse gebeten wird und dies bereits über Steuervorauszahlungungen jedes Quartal! Also, spuck mal in die Hände, kaufe ein paar Wohnungen und partizipiere zukünftig von diesem lukrativen Geschäft! Viel Erfolg

JoeBlow am 21.09.2022 10:34

Meine Mieter bezahlen aufgrund eines Wärmeliefervertrags eine Kombination aus Gas und Wartung direkt an den Gaslieferanten. Ich bin nicht eingebunden. Muss ich mich trotzdem an der CO2-Steuer beteiligen und wie würde das funktionieren?

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Kontrabass am 12.11.2022 12:29

Die Mieter suchen die Stufe (deinen %-Anteil) anhand des Energieausweises aus der Tabelle. Dann entnehmen sie den Betrag der CO2-aAbgabe aus der Abrechnung des Gasversorgers oder der Heizölrechnung und fordern den ihnen laut Gesetz zustehenden Betrag von Dir ein.

Du könntest auch deine Mieter vorsorglich bitten, dir die Rechnung zur verfügung zu stellen und selbst berechnen und mit der Nebenkostenabrechnung gutschreiben.

Maggy am 20.09.2022 08:08

Wie verhält es sich bei Altbauten um 1900 welche keinen Energieausweis haben etc.?

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Didi am 02.10.2022 21:32

Rechnen Sie mal über den Ölverbrauch/ Gasverbrauch des Gebäudes den CO2 Ausstoss aus, damit kann man etwas anfangen.

moka am 11.09.2022 11:38

Also bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig als eine saftige Mieterhöhung, denn der nächste Mietpreisdeckel kommt bestimmt

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moka am 11.09.2022 11:35

Wer berechnet diesen Schwachsinn für jeden Vermieter im Endergebnis? Und kommt mal jemand auf die Idee daß es auch arme Vermieter gibt?

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Kontrabass am 12.11.2022 12:30

... Eigentum verpflicht!

gefrusteterVermieter am 20.07.2022 10:47

Wirkt sich die CO2 Steuer auch auf das Warmwasser aus? Meine Mieter baden gern und viel. Dementsprechend ist der Gasverbrauch hoch. Hat ja aber nichts mit dem Zustand des Gebäudes zu tun. Das ist gut gedämmt, trotzdem würde ich durch den hohen WARMwasserverbrauch mit 50% an der CO2 Steuer beteiligt. Kann mir das jemand erklären?

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Didi am 27.09.2022 19:39

Wohl war diese Aussage. Dann kommt auch noch die Zirkulation dazu weil der Mieter ja sofort WW braucht. Diese Regelung beweist den Unsinn der da oben getrieben wird. Wann kommt eigentlich die anteilige Verpflegungspauschale für Mieter oder anderer Schwachsinn ? Ich frage mich wer diese Kommunisten an die Macht gewählt hat, die jetzt jene Leute ausnehmen welche in ihrem Leben gehaushaltet haben und nicht vom Staat abkassierten.


CHARLIE am 27.03.2023 21:27

Ja das ist richtig . Bei einem Anteil von 25 bis 30 Prozent für warmwasser

komme ich mir als Vermieter verschaukelt vor.Hat nichts mit Dämmung zu tun.

Es fehlt den Verantwortlichen die K enntins der Realität oder noch die Wähler.


Kontrabass am 12.11.2022 12:41

@Didi Das kommt nicht von "den Kommunisten an der Macht", sondern ist weltweit durch das internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto gewollt , um die Folgen des Klimawandels zu mildern. Folglich wurde in der EU das CO2-Zertifikat eingeführt und in Deutschland die CO2-Abgabe.

Damit Vermieter alte Gebäude nachträglich dämmen, wir nun ein Anreiz dafür gesetzt.

Heins am 11.07.2022 13:32

Es gibt nur eine Richtung für die Kosten in Deutschland, nach oben und bloß nicht ein wenig billiger werden. Quelle: alle Diagramm die älter als 10 Jahre sind.

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siegfried am 07.07.2022 22:22

die sozial Schwachen zahlen die Zeche. Für Familien mit Kindern beginnt der Alptraum, die können nicht auf kleinere Wohnungen ausweichen. Für Vermieter beginnt mit Habeck der Alptraum. fernablesbare Kalt und Warmwasseruhren, Fernablesbare monatliche Heizverbrauchsangaben, Co2 Abgaben, explodierende Nebenkosten für Wasser, Heizung, Strom, Grundsteuer , Zwang zur überdimensionalen unwirtschaftlichen Außenwanddämmung, neue Heizungsanlagen, die es noch gar nicht gibt - all das zu Lasten der Mieter - wie soll das gutgehen ?

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Michael am 07.07.2022 17:24

Hallo die meisten Vermieter die hier am rummeckern sind haben bestimt auch keinen Energieausweis ... dann schmeist doch einfach eure Mieter raus dann und last das Haus/Wohnung leer stehen ... dann macht ihr euch beim nächsten mal Vermieten strafbar ... Energieeffizient sanieren mit staatlicher Förderung heist das Zauberwort und das ganze wird dann auf die Miete umgelegt ... aber das ist halt das problem wenn man als Vermieter noch nie was Investiert hat .... eine Vermietung muss gesehen werden wie eine Firma mit abschreibung und allem was dazu gehört ...

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Hans Kalu am 23.09.2022 18:42

"staatliche Förderung" wurde quasi eingestellt. Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert eine Heizungsanlage max 20% - aber nur wenn ein nochmal teurer Energieberater, etc. beauftragt wird. Mit der Förderung wird faktisch jede Heizung 20% teurer.

...äh und ja - LIEBEND GERNE WÜRDE ICH DIE MIETER SOFORT KÜNDIGEN UND DIE WOHNUNG LEER STEHEN LASSEN!

Im Staatskommunismus geht das leider nicht so einfach. Nichts ist otoalitärer, entmündigender und stalinistischer als die Pflichten gegen den Vermieter.


Bürger am 09.07.2022 18:06

Lieber Michael,

sie scheinen ein Befürworter der Regierungspolitik zu sein. Klar dürfte aber sein, dass viele energiepolitische Maßnahmen der Regierung weder dem Mieter, noch dem Vermieter und erst recht nicht der Umwelt helfen. Lediglich die Bürokratie wird weiter ausgebaut. Die entstehenden Kosten landen am Ende wieder beim "Endverbraucher", d.h. dem Mieter (z.B. Mieterhöhung). Sollte es der Staat aber schaffen, dass ein Investor mit mit einer Immobilie sein Vermögen nicht erhalten kann, sondern unfreiwillig zum Umverteiler wird, dann wird sich ganz schnell zeigen, dass die Bautätigkeit abnehmen wird (Stichwort Wohnungsnotzunahme). Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Staaten die sich nicht an ökonomische Regeln halten, früher oder später in den Staatsbankrot gehen (z.B. DDR, Sowjetunion, etc.).

Wozu soll z.B. die monatliche Fernablesung gut sein. Vielleicht war der Vormonat einfach kälter oder man war 2 Wochen im Urlaub. Der Spaß kostet nun aber wieder höhere Verwaltungsgebühren und auch mehr Strom (Kleinvieh läppert sich).

Vielleicht sollten mal Menschen die im Leben stehen in die Politik gehen, anstatt diese überproportional große Zahl an Studienabbrechern und Menschen mit "Politikkarriere".

juergendittrich1956 am 07.07.2022 11:58

Bisher vermiete ich zur Freude meines Mieters zu einem m2-Preis, der unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das ist jetzt vorbei, zukünftig werde ich den maximal zulässigen Preis nehmen, um Mehrkosten zu kompensieren.

Danke an diese Regierung für diese Regelung.

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moka am 11.09.2022 11:41

Ich sehe das genauso. Hier bleibt nur eine sehr deutliche Mieterhöhung.


Ada am 09.11.2022 08:47

Da bleibt ja nur zu hoffen, dass die Mehrzahl der Mieter - trotz Niedergang der Wirtschaft und hoher Inflation - exorbitante Einnahmen generieren, um dauerhaft den "maximal zulässigen Preis" zahlen zu können.

DH am 03.07.2022 00:35

Wir wollten bald zu vernünftigen Preisen vermieten. Da aber in Zukunft viele Kosten auf uns zukommen, werden wir die Mieten doch höher ansetzen. Die Grundsteuer hat und wird sich noch erhöhen, da die Bodenrichtwerte 2-jährlich angepasst werden, die Gemeinden die Hebesätze anheben etc. Die Regierung hat geplant, dass die Vermieter dann die gesamte Grundsteuer bezahlen sollen. Die privaten Vermieter, Kleinvermieter, Rentner, die ihre Rente mit einer leerstehenden Wohnung im Haus aufstocken wollen, sollen von niedrigen Mieteinnahmen Sanierungsmaßnahmen vornehmen, die laut Schornsteinfeger und Installateur bei Altbauten nicht effektiv sind. Wehe dem, der vor ein paar Jahren sein Haus hat streichen lassen oder die Böden neu gefliest hat. Der kann dann Fußbodenheizung unter die Fliesen legen lassen und Dämmung auf seinen neuen Anstrich. Vermieter, die an Familien mit Kindern, an Arbeitslose, Kranke, alte Menschen usw. vermieten, müssen nun durch die CO2-Abgabe viel mehr zahlen, als die, die an Einzelpersonen, berufstätige Paare u. ä. in gleichwertigen Wohnungen vermieten. Denn wer auf der Arbeit ist, keine kleinen Kinder hat, nicht alt und gebrechlich oder arbeitslos zu Hause sitzt, heizt meist weniger und verbraucht nicht so viel warmes Wasser. Die Regierung macht mehrere Denkfehler. Menschen, die zu Hause sind sich öfter die Hände mit warmem Wasser waschen oder gerne lange Duschen oder in voller Wanne baden verbrauchen mehr Warmwasser. Je mehr Familienmitglieder, umso mehr bei gleicher Wohnungsgröße. Da nützt die beste Isolierung am Haus nichts. Also schon durch die Menge der Warmwasseraufbereitung, die der Vermieter nicht beeinflussen kann, muss er CO2-Abgaben bezahlen. Dann gibt es Mieter, die den ganzen Tag heizen, um im T-Shirt herumzulaufen oder anstatt stoßzulüften, das Fenster ständig gekippt lassen. Im besten Fall noch die Wäsche in der Wohnung trocknen lassen und damit feuchte abkühlende Luft produzieren. Vielleicht hängen die Mieter auch Gardinen vor die Heizkörper oder stellen Sofas davor. Andere achten nicht aufs Heizen, da sie ihre Rechnungen vom Staat bezahlt bekommen. Auf jeden Fall ist das Stufenmodell für CO2 voll daneben.

Wenn der Brennstoffverbrauch und CO2-Ausstoß durch die Gesamtwohnfläche geteilt wird, stimmen die Angaben bei im Prinzip gleich großen und gleich gut isolierten Wohnungen nicht. Einige Wohnung werden nach der DIN-Norm 277, andere nach der Wohnflächenverordnung (ab 01.01.2004) vermietet. Dadurch gibt es signifikante Größenunterschiede. Bei der DIN 277 werden z. B. Kellerräume und KFZ-Stellplätze in die Wohnfläche mit einberechnet. Dachschrägen nicht abgezogen. Die Wohnfläche ist in allen Fällen bei der DIN 277 dadurch größer als bei der Wohnflächenverordnung. Teilt man nun den CO2-Ausstoß durch die Wohnfläche ist das Ergebnis an Kg CO2/m²/a bei der DIN 277 viel kleiner, da mehr m². Wohl dem Vermieter, der seine Wohnung mit DIN 277 vermietet hat. Er bekommt auch noch mehr Miete, da die Keller-u. Stellplatzgröße mit der gleichen m²-Miete veranschlagt werden, wie die Wohnung. Die NK-Einnahmen, die sich auf die m² beziehen werden dadurch auch höher.

Mein Fazit, da die Auflagen immer schlimmer werden, die Preise vom Baumaterial steigen, Materialnot herrscht, Handwerker nicht zu kriegen sind: Am besten nicht mehr vermieten, Wohnungen oder Haus verkaufen, keine Mieter nehmen, die den ganzen Tag zu Hause sind, nicht mehr als zwei Mieter pro Einheit, am besten nur einen, egal wie groß die Wohnung ist. Oder die Miete soweit wie möglich anzusetzen oder die Miete erhöhen. Wir als Vermieter in unserem Haus sparen, wo es geht. Wir ziehen wenn es kühl wird Pullover an, lüften auf Stoß, hängen die Wäsche raus, lassen Wasser nicht unnötig laufen usw. Wir müssen auch unsere Grundsteuer sowie CO2-Steuer zu 100 % selbst zahlen. Wir Vermieter werden nicht gefragt, ob wir das Haus noch finanzieren müssen, ob die Rente oder das Einkommen zum leben reicht und ob davon noch Geld übrig ist, teure Sanierungen durchzuführen und die CO2-Kosten der Mieter zu zahlen. Demnächst dürfen wir Mietern auch nicht mehr kündigen, wenn sie die hohen Preise nicht zahlen können. Dann müssen wir selbst sehen, wie wir das Geld alles vorfinanzieren. Die Leute wohnen weiterhin, nutzen die Wohnung ab, verbrauchen Wasser und Gas oder Öl. Wenn demnächst noch das Gas abgedreht wird, frieren nicht nur die armen Mieter (ich habe noch nie etwas von armen Vermietern gehört, sondern nur das die böse und gierig sind). Nein, die Menschen kochen dann ihr warmes Wasser im Wasserkocher oder auf dem Herd, erzeugen Wasserdampf in der kalten Wohnung. Was dann blüht, weiß jeder. Schimmel. Macht ja nichts, der Vermieter muss es immer zuerst richten. Woher oder ob er sein Geld für die Sanierung des Schimmelproblems wiedersieht. Eher nicht. Denn, meist ist der "reiche Vermieter" an allem schuld. Vielleicht hat dieser aber sein Leben lang fürs Haus gearbeitet, keinen Urlaub gemacht, sich nichts oder wenig gegönnt, nicht geraucht, nicht getrunken und sein Geld nicht zum Fenster rausgeworfen, einfach nur bescheiden gelebt und fürs Häuschen gespart. Der Mieter war vielleicht das Gegenteil und hat nun nicht mehr soviel, kann sich deswegen nur eine Mietwohnung leisten. So manch Einer hat nicht das Sparen und Verzichten gelernt und jammert nun als armer Mieter im Gegensatz zum sparsamen Vermieter, dass Mieten so teuer ist. Da kein Vermieter zum Spaß vermietet (Dauerstress), müssen wir (eigentlich sozial eingestellte Menschen) nun härter werden, damit wir von den Einkünften auch noch existieren können. Die viele Arbeit und der viele Ärger mit Behörden und Mietern, bekommen wir ja nicht bezahlt. Ich erinnere mich noch an meine Zeit als Mieter. Miete stets pünktlich bezahlt, an die Hausordnung gehalten, das wars. Ich musste mich sonst um nichts kümmern.

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strawberryfields am 25.09.2022 09:43

Sie sprechen mir aus der Seele...


Vögler am 29.09.2022 12:14

Bin selber Mieterin bis vor Kurzem gewesen. Bin aber auch in der Wohnungswirtschaft seit 26 Jahren tätig und kenne daher beide Seiten gut. Es gibt eine Reihe reicher Erben, aber es gibt noch mehr Vermieter, die hart für ihr Geld arbeiten und sich durch Vermieten das Leben im Alter sichern möchten. Ich stimme daher dem Kommentar von DH vollumfänglich zu. Immer mehr einseitige Belastungen und Quasi-Enteignungen der Vermieter führt zu weniger Engagement, d.h. zu weniger Neubauten und damit zu einer größeren Verknappung an Wohnraum und als Folge zu stark steigenden Preisen, die es insbesondere Familien unmöglich machen, in Metroporegionen bezahlbaren Wohnraum zu finden, schon gar nicht, wenn es nicht 2 Vollverdiener gibt.


Hardewardt am 26.08.2022 12:53

Wie wahr und detailliert geschrieben, genauso ist es!

Das Ende naht, wenn der Spruch "Die Häuser denen, die drin wohnen" wahr werden sollte.


Claptrap am 05.09.2022 10:00

Jetzt hab ich als Mieter ein richtig schlechtes Gewissen und mir sind fast die Tränen gekommen. Nachher nach Feierabend schreib ich meinem Vermieter erstmal einen Brief worin ich mich entschuldige, das wir zu zweit 3500 Liter Heizöl im Jahr für ein gemietetes Haus verbrauchen. Obwohl beide arbeiten. Nach Ihrer Aufklärung ist es auch akzeptabler in einem ungedämmten Haus aus den sechziger Jahren zu sitzen wo es bei Wind durch die Fenster pfeift, weil die Fugen porös sind und die Wärme im wahrsten Sinne durch die Decke geht, weil nichts gedämmt ist.

Jürgen H. am 23.06.2022 06:01

wo ist das richtig für den Vermieter

Ein Mieter heizt bis zum geht nicht mehr währen der Vermieter sparsam heizt und dadurch der Mieter weitaus mehr verbraucht und das soll der Mieter dann tragen? Das ist nicht gerecht dann Vermiete ich meine Wohnungen nicht mehr und bleib allein im Zweifamielienhaus weil schliesslich muss ich genauso Co2 Steuer zahlen wie die Mieter aber ich zahl garantiert nicht den Ihr verbrauch

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Ma am 19.06.2022 14:33

Wie funktioniert das dann mit einem Altbau, wo der Mieter selbst das Heizöl besorgt mit der Abrechnung hat da jemand eine Ahnung ?

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Rycka am 16.06.2022 18:41

Verdammt! Hätte ich gewusst, hätte ich die Nachtspeicherofenheizung drin gelassen... Hat monatlich zwar fast 200€ an Strom gekostet, zahlt aber Mieter selbst... Das Haus zahlt sich sowieso in meinem Leben nicht mehr aus... Die Kreditrate ist deutlich höher als die brutto Mieteinnahmen und das muss ich lebenslang zahlen. Dazu kommen die dauerhafte Sanierungs und Instandhaltungskosten...

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Längsdenker am 16.06.2022 17:54

Stufenmodelle sind anachronistisch. So gelange ich bei einem Endenergieverbrauch von 101 kWh/(qm a) wg. einer kWh zu viel in Gebäudeklasse D. Das Gleiche passiert nun bei der CO2-Steuer. Durch Klage beim BGH sollten Formeln (wie z.B. bei der ESt) verpflichtend sein. Außerdem ist die Miethöhe zu berücksichtigen. Wer billig wohnt, muss nun einen geringeren Anteil zahlen.

Der Energieverbrauch dürfte auch nicht pro qm, sondern müsste pro cbm bestimmt, d.h. die Raumhöhe müsste mit berücksichtigt werden.

Es ist auch nicht sinnvoll. die Vermieter mit Abgaben zu belasten, damit ihnen das Geld für Sanierungen fehlt.

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VermieterinmitHerzundVerstand am 14.06.2022 14:08

mir tun die Mieter leid...besonders Haushalte mit mehreren Kindern werden dann wohl noch stärker belastet- sofern sie überhaupt noch eine Wohnung vermietet bekommen.( Vermieter zahlt ja mit!)

Nutzniesser sind wie immer Doppelverdiener ohne Kinder, den ganzen Tag im Büro und oft und lange im Urlaub...

Das wird wohl der grösste Erfolg dieser Kostenverteilung sein.

Wenn man dann noch bedenkt, dass ja eigentlich das nunmehr verpönte russische Gas noch Jahrelang in Strömen fliessen sollte und alle Förderungen regenerativen Energiequellen -danke Herr Altmeier - zum Erliegen gebracht wurden, die deutsche Solartechnik zerstört wurde, sieht mir das ganze CO2 Bepreisungskonzept lediglich nach einer weiteren staatlichen Geldschneiderei aus!

Aber irgendwie müssen die horrenden Kosten für die Jetzt überflüssigen Pipelines ja erwirtschaftet werden...

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Vermiterin am 10.06.2022 11:58

Da wird es für Jobcenter-Kunden und HartzIV-Empfänger ja noch schwieriger, eine Wohnung zu finden. Also ich persönlich würde mich nicht für eine(n) Mieter(in) entscheiden, dem/der die Kosten für Heizung und Warmwasser egal sind, weil die ja das Amt bezahlt. Ich kann anhand der Jahresverbräuche deutlich erkennen, wer "in Lohn und Brot steht" und wer Leistungen vom Amt bezieht. Letztere liegen bei den Verbräuchen mind. 30% über ersteren. Hoher Verbrauch des Mieters = hohe Steuerlast beim Vermieter. Also unattraktiv. Zumal es schwierig wird, die Miete anzupassen. Gleiches gilt für sozial schwache Menschen. Wer auf Grund der hohen Preise nicht ausreichend heizt oder nicht mehr lüftet, riskiert Schimmelbildung. Da heißt es dann grundsätzlich "Baumangel" und der Vermieter ist in der Pflicht, das zu widerlegen und den Schimmel zu beseitigen. Also ebenfalls unattraktiv. Die Frage ist, wo diese Menschen wohnen können / sollen? In einem neu gebauten Klimaschutzhaus? In einem energetisch modernisierten Gebäude (mit hermetisch abschließenden Fenstern), das ein Eigentümer gerade kostenintensiv saniert hat? Also wenn ich 50k in die Hand genommen habe, um ein 3-Parteien-Haus energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, dann kommen natürlich nur gut situierte Mieter in Frage. Vorhandene, evtl. finanziell weniger gut gestellte, Mieter könnten sich aber die 100,00 Euro mtl. Mieterhöhung auf Grund energetischer Modernisierung eh nicht leisten (die zu der regulären Erhöhung von 15% noch on Top käme). Super Plan der Regierung ^^

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Pipsi am 08.06.2022 20:19

Es ist alles nur noch nervig. Die lieben Politiker lassen sich immer mehr einfallen um Ihren einen Mist den die veranstalten auf andere abzuwälzen. Wir vermieten zur Zeit noch eine Wohnung, aber dann wohl nicht mehr. Für 350 Euro Kaltmiete im Monat ein ganzes Haus zu sanieren ist völlig übertrieben. So viel Geld verdienen wir nicht um das sich das rechnet zumal wir das Haus letztes Jahr gestrichen haben. Die da Oben in der Politik haben einfach nur noch einen Knall zumal das Geld in Deutschland einfach ins Ausland verschenkt wir und die eigenen Bürger nur noch gemolken werden.

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wusel74 am 09.06.2022 07:24

naja mit dem Haus wird auch verdient und man hat noch andere Vorteile ,darum finde ich das richtig das Vermieter in die Pflicht genommen werden alte Systeme zu sanieren und bei einer Heizungssanierung habt ihr die Möglichkeit 5% auf die Miete auf zu schlagen .Aber diese 5% energetische Sanierung das wollt ihr gerne mitnehmen ungeachtet daran wie hoch die Miete schon ist ,also zahlen und Frölich sein ihr Vermieter ,nicht nur kassieren :)


Günter am 12.11.2022 09:11

die haben keinen Knall da Oben, die verfolgen die Agenda 2030, einfach mal nachlesen, bzw. Herrn Lindner zuhören, was er für Ziele hat. Ich habe diese Bagage nicht gewählt, aber offensichtlich gab es eine Mehrheit dafür:" Ihr werdet nichts besitzen, aber glücklich sein".

Michi am 05.06.2022 12:41

Danke für die tolle Recherche!

Leider ist dieser Fauxpas der Regierung eine weitere desaströse linke Milchmädchenrechnung:

a) Je mehr der Mieter verbraucht, umso schlechter wird der Gebäudewert je qm und somit der Eigenanteil des Vermieters. Der Mieter hat also durchaus einen enormen Einfluss.

b) Vermutlich erhöhen alle Vermieter die Miete um die "CO²-Kosten" auszugleichen. Diese sind aber um vermutlich 40% höher, da der Vermieter seine Steuern noch on Top rechnen muss.

c) 60% der Wohnungen sind von privaten Kleinstvermietern. Mit dieser Schikane werden sich noch mehr überlegen, ob sie sich die Vermietung im eigenen Haus antun. Kaum Rechte, enorme Pflichten und zuletzt die zu zahlende Steuern, verhindern bereits heute etliche Vermietungen der Einliegerwohnungen. Folglich eine weitere Verknappung des eh schon geringen Wohnungsangebots und folglich steigende Mieten.

Beispielsweise Italien zeigt wie es auch im Positiven für alle funktionieren kann...

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Richyy am 16.06.2022 08:05

Hallo Michi, zu 100% kann ich dir zustimmen. Gruß Richard

Manfred Lobuschet am 04.06.2022 20:17

Da steht doch eine Vefassungsbeschwerde durch mich an. Weshalb muss ich meine Rente, die hauptsächlich durch die Mieteinnahme generiert wird, reduzieren und z.B. Beamtenpensionen gehen frei aus?!

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Klaas Boie am 27.05.2022 10:39

Wie soll das mit der CO2 Abgabe funktionieren, wenn der Mieter für seine Etagenheizung die Brennstoffe selber beschafft - diese also per Vertrag mit einem Versorger bezieht? Dann werden die Brennstoffkosten inkl. der CO2 Abgabe nicht über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters "laufen" und können nicht "aufgeteilt" werden!

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E. Janßen am 10.06.2022 01:13

E. Janßen am 10.6.2022

Genau ! Ich bekomme als Vermieter die acht Gasabrechnungen meiner Mieter gar nicht zu sehen. Wie soll das gehen?


E. Janßen am 10.06.2022 01:36

E. Janßen am 10.6.2022

Genau ! Ich bekomme als Vermieter die acht Gasabrechnungen meiner Mieter gar nicht zu sehen. Wie soll das gehen?

Die Abrechnungen sind doch ganz verschieden, eine braucht es mollig warm, ein anderer ist den ganzen Tag nicht zu Hause und verbraucht kaum was. Wenn überhaupt, dann kann man sowas doch nicht einfach an die Verbräuche koppeln. Es müsste doch wenigstens der Energieausweis des Hauses Einfluss finden. Es ist mir völlig schleierhaft wie das in der Praxis aussehen soll.

Jürgen Salamon am 27.05.2022 09:31

Bei den derzeitigen Energiepreisen und den insgesamt steigenden Preisen ist jede weitere Steuer auch die CO2 Abgabe eine weitere unzumutbare Belastung. Die Kosten für neue Fenster oder die Isolation der Gebäude sind bereits um über 30% gestiegen. Welcher Vermieter hat solche Mieteinnahmen um solche Investitionen kurzfristig zu tätigen. Ich werde die eine Wohnung die ich vermiete bin je nach Höhe der Co 2 Steuer leer stehen lassen oder verkaufen.

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Saubere Energie2023 am 27.05.2022 10:15

Verkaufen ist keine Option ‼️Das wäre eine gewünschte Reaktion der Regierungsparteien um eine Preisreduzierung am Markt einzuleiten für "bezahlbaren Wohnraum"‼️💥Hier hilft nur sich dem Mietspiegel anzupassen und ans äußerste zu gehen bei einer Neuvermietung.


Manfred Lobuscher am 04.06.2022 20:20

Wie bereits kommentiert, Miete anpassen auf das zulässige Maß!

Saubere Energie2023 am 26.05.2022 22:02

Kommt jetzt eine schleichende Enteignung?

In den Nachkriegsjahren wurden die Reichen auch zur Kasse gebeten, in die Staatskasse zu füllen‼️(Lastenausgleichsgesetz)👍 Jede nicht zu leistende Abgabe, braucht halt einen schön ausgeschmückten Namen. Ade Wohlstand💥

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Saubere Energie2023 am 26.05.2022 21:38

Ich bin Vermieter und der vermietete Wohnraum wird über eine elektrische Fußbodenheizung erwärmt. Es wird immer über Heizöl und Gas gesprochen. Was wäre in Fall meines vermieteten Wohnraums?

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PaulchenPanthergl am 26.05.2022 19:41

a)

Meine Mieter haben in Ihrem Reihenhaus eine Direktabrechnung mit dem (Erd-) Gaslieferanten, dh hier gibt es keine Nebenkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter.

b)

Mieter vertraglich verpflichten einen Vertrag mit 100% Biogas abzuschliessen

Müsste sich der Vermieter in beiden Fällen an den CO2 Kosten beteiligen ?

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Verärgerter Vermieter am 26.05.2022 18:34

Ich lese hier immer wieder von Vermietern dass sie die Schnauze voll haben und nicht mehr vermieten wollen. Ich bin auch Vermieter und habe auch die Schnauze voll, nur kann ich leider nicht einfach sagen: ich vermiete nicht mehr, denn ich bin auf die Mieteinnahmen angewiesen.

Letztlich werde ich, wie viele andere hier, die Mieten erhöhen müssen.

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Jörg am 01.06.2022 11:44

Sehe ich genau so…da es bisher keine wirklichen Alternativen (Strom, Wärmepumpen, Pellet :-)) gibt kann und werde ich nur die Mieten anheben.

Geist-der-Wahrheit am 26.05.2022 16:01

Ein Wahlversprechen für einen Personenkreis, der zum größten Teil nicht wählen geht und für die Demokratie und Gesellschaft keine Verantwortung übernimmt, wird eingelöst. Ich vermiete eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Meine Mieter fahren große Autos (Mercedes), während der Vermieter mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und in der kleineren Wohnung lebt. Ich selbst habe zuvor in der Wohnung gelebt und nur einen kleinen Bruchteil Energie verbraucht. Die Politik geht an der Lebenswirklichkeit vorbei und ist heuchlerisch. Da hoffe ich, dass zumindest bei gerichtlicher Überprüfung das Ungleichgewicht erkannt und korrigiert wird.

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Wilhelm Hirthe am 26.05.2022 10:50

Muss die CO2 STEUER bei der Heizkostenabrechnung Extra erscheinen?

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Geist-der-Wahrheit am 26.05.2022 16:47

Das ist zu erwarten, weil die Kosten transparent offengelegt werden müssen. Für die Hausverwaltung bzw. Abrechnungsstelle werden dann gewiss Bearbeitungsgebühren fällig.

Steuerlich kann dies dann wohl einnahmemindernd geltend gemacht werden.

Das Gesetz hat Erbsenzählereipotential.

Alle Bürger zahlen am Ende die Rechnung.


Geist-der-Wahrheit am 26.05.2022 16:54

Das ist zu erwarten. Die Kosten müssen transparent offengelegt werden. Hausverwaltung bzw. Abrechnungsdienstleister werden gewiss eine Bearbeitungsgebühr erheben.

PrivatEigentümer am 26.05.2022 08:51

Wie soll ein privater Vermieter das alles stemmen? Hat man als Vermieter dann Einfluss auf das Heizverhalten? Wir haben Mieter, die ganzjährig die Heizung laufen lassen, gelüftet wird mit ganztägig gekipptem Fenster.

Und was machen Vermieter mit denkmalgeschützen Häusern? Dämmung von außen ist nicht erlaubt. Bei Innendämmung und Sanierung müsste allen Mietern gekündigt werden. Anschließend darf man dann das doppelte an Miete verlangen?! Das ist natürlich sozial …

Aber was will man von den Grünen anderes erwarten. Rechnen und logisches Denken ist nicht deren Stärke!

Ich überlege ernsthaft, alles zu verkaufen. Immobilienhaie gibt es genug.

Eigentum als Altersvorsorge … danke für nichts!!!!

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Guse am 25.05.2022 19:21

diese Umverteilung wird das Mieter-Vermieter-Verhältnis nachhaltig verschlechtern. Viele werden die Steuer für ihre Mieter zahlen müssen, weil man bis 2023 das Mietshaus gar nicht auf ein Top-Level saniert bekommt oder es technisch gar nicht geht auf die beste Stufe zu kommen (Denkmalschutz). Ist die Sanierung erfolgt, kommen die Mieterhöhungen, schafft ärger. Kein Mieter wird Freudensprünge machen, wenn seine Wohnung klimagerecht ist und er mehr zahlen muss. Selbst bei den Grünen nicht, auch wenn die immer so tun. Für Klimaschutz nehmen die auch kein eigenes Geld.

Ich werde erstmal nichts machen. Kommt dann der Mieter und will, dass ich ihm seine Klimaabgabe bezahle, werde ich sie natürlich zahlen und dann sofort Mieterhöhung. Das habe ich z. B. wegen dem guten Klima zu meinen Mietern noch gar nicht bis aufs äußerste ausgereizt. Da ich meine Mieten nach Kaufpreisindex ausgemacht wurden, schlägt dann die derzeitige Inflation gut durch. Ob das der Staat alles so bedacht hat? Sicherlich wird er dann mit weiteren schärferen Mitteln zurückschlagen. Ich stelle mich dem Kampf. Und bin gespannt, was die Gerichte dazu sagen. Ob das alles so verfassungsgemäß ist? Vllt kann mein Nachbar auch noch eine Steuer für mich übernehmen?

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Aika080807 am 25.05.2022 20:01

Ich mache es genauso. Ich gehöre zu den 50 % Kleinstvermietern in Deutschland. Bis jetzt habe ich eine topsanierte 4,5 Zimmer 96qm-Wohnung inklusive 2 neuen Bädern, Funkrollläden, Garage und...und im Düsseldorfer Einzugsgebiet für 8 € pro qm vermietet. Seit 15 Jahren keine Mieterhöhung. Jetzt werde ich schön Schritt für Schritt die Miete an den Mietspiegel anpassen. Der beträgt für diese Immobilie momentan 11,50. Die Wohnung liegt in einer Eigentumsanlage mit 90 % Selbstnutzern. Mein Stimmrecht: 1, also keine Chance auf irgendeine Sanierung, wenn die anderen nicht mitziehen. Und eine Erhöhung der Miete wird ganz viele Mieter treffen, weil viele Kleinstvermieter noch gar nicht die Miete an den Mietspiegel angepasst haben.

RS 1963 am 25.05.2022 18:15

Jo und der Vermieter haut es auf die Miete ,natürlich als normale Mieterhöhung Kosten usw....

und der Mieter muß Zahlen oder ausziehen.....lach....

wiedermal auf die kleinen....

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magix2001 am 25.05.2022 17:59

Warum tue ich mir das „soziale“ Vermieten eigentlich noch an?

Künftig werde ich die Mieten nach Mietenspiegel verlangen und mich nicht mehr mit deutlich darunterlegenden Mieten begnügen.

Nach Abzug aller Kosten und Steuern, bleiben mir derzeit max. 2,0 % als Rendite übrig. War für mich ok, da ich gerne zufriedene und glückliche Mieter

habe.

Nachdem aber aktuell die Handwerkerkosten und das Material ins utopische steigen, die zusätzlichen Vorschriften, Administration und Belastungen ebenfalls ausufern, weiss ich keinen anderen Ausweg mehr.

Für die Investition in ein 10-Familienhaus wurde viel Geld (Eigenkapital, Zinsen, Instandhaltung usw) in den letzten 30 Jahren aufgewendet und endlich wäre es soweit gewesen, dass man mal sich auch mal etwas mehr davon leisten könnte.

Jetzt kommen täglich neue Forderungen von der Politik und man fordert uns zu riesigen Investitionen auf. Bisher regte man sich auf, wenn man die Mieten mittels Luxussanierungen drastisch anheben musste und nun fordert man diese.

Eine Luxussanierung besteht aber nicht aus goldenen Wasserhähnen, sondern in 1. Linie durch eine super Isolierung von Wand, Dach, Fenster, Türen und eine super effektive Heizanlage. Da fällt der Parkettboden nicht mehr ins Gewicht!

Ich habe es wirklich satt und trage mich ernsthaft mit den Gedanken, das Anwesen an einen gierigen Konzern zu verkaufen.

Mir tun nur meine vielen Studenten und die älteren Mieter leid, welche die künftigen Mieten nicht mehr bezahlen können.

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Kieselchen am 25.05.2022 17:58

Ich bin ebenfalls Eigenheim Inhaberin. Dem Kommentar von Fritz kann ich nur beipflichten. Bei Wohnungen werden Mieter und Vermieter zur Zahlung herangezogen. Häuslebauer wie wir bekommen wieder einen Tritt in den Allerwertesten. Ich bin ebenfalls der Meinung das es sich hier ganz klar um Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsschichte handelt.

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Guse am 25.05.2022 16:27

Ich finde diese Regelung ein Skandal. Der Staat erfindet eine neue Steuer, Wählerklientel ist beleidigt, Staat sucht sich ein neues Opfer, das die Steuer seiner Wählerklientel übernimmt und argumentiert mit fadenscheinigen Argumenten. Der Mieter hat es doch am einfachsten eben eine neue klimagerechte Wohnung zu suchen. Er kann ordentlich kündigen und sich was neues suchen und der Vermieter? Er kann mit seinem Haus nicht umziehen, er kann nicht mal seinem Mieter kündigen, soll aber den riesigen Aufwand machen und seine Wohnung sanieren. Da wäre ein Umzug des Mieters billiger. Wo soll das hinführen? Und der Witz, saniert der Vermieter klimagerecht, kann er das gleich nutzen, um die Miete zu erhöhen. Und dann jammern wieder alle wegen steigenden Mieten. Daher rechne ich stark damit, dass bei der Umlegung von Sanierungskosten noch viele Hemmnisse kommen. Und was für ein bürokratisches Monster wird da entstehen. Der Vermieter bekommt dann die Gasrechnung vom Mieter, wer sagt denn, dass die "echt" ist? Bekommt der Vermieter ein Auskunftrecht gegenüber dem Gasversorger? Was sagt eigentlich der Datenschutz dazu? Wie werden die Häuser eingestuft? Neues Betätigungsfeld für Energieberater mit ordentlich Gebühren. Wer übernimmt die Gebühren? Sicherlich nicht der Staat, sicherlich der Vermieter. Und wieso muss der Vermieter die Klimaabgabe auf Warmwasser bezahlen? Das hat ja nun gar nichts mit dem gebäude zu tun, sondern nur mit dem Nutzungsverhalten. Vllt sollte man nur noch mit Durchlauferhitzern auf Strombasis arbeiten?

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Kontrabass am 23.12.2022 00:58

"Der Vermieter bekommt dann die Gasrechnung vom Mieter, wer sagt denn, dass die "echt" ist?" - gut, dass Sie das erwähnen, Sie scheinen ein ehrlicher Vermieter zu sein:

Zukünftig werden wir als Mieter uns alle original Rechnungen beim Vermieter zwecks Überprüfung vorzeigen lassen, die in die Nebenkostenabrechnung eingehen. Woher sollen wir sonst wissen, ob die Angaben in der Nebenkostenabrechnung "echt" sind?


Frustrierter am 18.01.2023 18:05

Das Warmwasser dezentral über DHF zu erwärmen, nutzt leider nichts. Kalo zB baut in diesem Fall aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen fiktiven Warmwasserverbrauch mit ein. Dadurch sollen "Häuser mit zentraler Warmwasserversorgung den mit dezentraler Versorgung gleichgestellt werden."

Wir hier schon mehrfach - korrekt - geäußert hat hier jeder einzelne Mieter es selbst in der Hand, wieviel er letztlich verbraucht, da der Vermieter ja keinen Einfluss auf diese Verhalten hat.

Außerdem gibt es das Phänomen der Mieter, deren Kosten zur Gänze vom "Jobcenter" übernommen werden. Hier muß man tatsächlich feststellen, daß die Heizkosten in diesen Wohnungen oft über das äußerste Ende der Skala hinausreichen. Ein "normaler" Mieter würde auch normal heizen.

Allerdings wird zusätzlich durch ein derartiges - negatives - Heizverhalten, das ja in keiner Weise sanktioniert wird, die gesamte Wärmebilanz eines Gebäudes nicht unerheblich beeinflußt.

Wenn übrigens die CO2-Abgabe Bestandteil des Öl-/Gaspreises ist, so unterliegt diese zusätzlich noch der "MWSt.".

Ich frage mich, ob irgendwer von denen, die ja Schaden vom "Deutschen Volk" abwenden sollen, jemals unsere durchaus richtigen und wichtigen Kommentare liest.

Fritz am 24.05.2022 09:42

Und wieso müssen Eigenheimbesitzer eigentlich die CO2-Steuer ganz allein zahlen? Werden die durch dieses Gesetzt nicht ungleich gegenüber Mietern behandelt? In meinem Fall zahle ich jetzt die CO2-Steuer meiner Mieter UND die CO2-Steuer in meinem Eigenheim dazu. Würde mal sagen, dass das eine klassische Diskriminierung ist. Ich zahle das, weil der politischen Gruppe der Eigentümer angehöre. Alle anderen Gründe sind an den Haaren herbeigezogen.

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Mario Sachs am 25.05.2022 15:39

Bravo. Und zudem wird bei Erdgas der auch von Höhenlage, geografischer Lage (kühle Berge statt warme Großstädt, Windlage usw.) höhere oder niedrigere Brennwert in Joule nicht berücksichtigt usw.


MickyXXL am 25.05.2022 20:25

Willkommen im Club. Selbe Situation bei uns. Wir zahlen dann das dreifache an co2Abgabe im Vergleich zu unseren Mietern.... Im Grundgesetz steht irgendwas von: alle sind gleich... Wir werden nach fünf Jahren ohne Mieterhöhung jetzt immer das Maximum draufschlagen. Dann stört es nicht mehr und die Mieter können Energie sparen wie sie wollen ohne finanziellen Effekt. Alternativ können wir auf elektrische Heizkörper umstellen, dann ist das Heizen zwar dreimal teurer, aber den Strom zahlen

wir ja nicht ;)


Kontrabass am 23.12.2022 01:25

Der wichtige Unterschied zwischen Eigentümer und Mieter ist jedoch, dass der Eigentümer das Gebäude besitzt und somit eine energetische Sanierung machen kann, der Mieter jedoch kein Plastik auf die Fassade kleben, keine neue Heizung einbauen oder alte Fenster erneuern darf - es ist ja nicht sein Eigenheim.

Somit kann sich ein Eigenheimbesitzer entscheiden zu investieren, um zukünftig zu sparen oder teurer zu verkaufen. Der Mieter hat keinen Einfluss auf den Wärmeverlust des Altbaus muss aber steigende Heizkosten zahlen.

Moniopimaus am 16.05.2022 19:49

Ich finde es sehr seltsam, dass Mieter auf Kosten der Vermieter von irgendwelchen Kosten entlastet werden sollen. Es steht den Mietern doch frei eine Wohnung nach seinen entsprechenden Kriterien zu suchen. Nur weil der Staat nicht in der Lage ist sozialen Wohnraum zu schaffen hat er Vermieter ermuntert in Wohnraum zu investieren und nun werden Vermieter dafür bestraft. Sehr seltsam. Es gilt zu bedenken, dass ein Vermieter nicht automatisch wohlhabend ist, aber das scheint hier völlig vergessen worden zu sein.

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gundi am 24.05.2022 08:24

Vermieter werden durch diese Kostenübernahme der anteiligen CO² Steuer nicht mehr an große Familien vermieten (mehrköpfige Familien mit Kindern) . Denn je höher der Verbrauch, um so höher die Beteilung des Vermieters. Single-Haushalte haben infogedessen bessere Chancen, eine Wohnung zu bekommen. Auch kann ein Vermieter das Verbrauchsverhalten eines Mieters nicht beeinflussen - egal wie gut er gedämmt und saniert hat. - Ob diese unüberlegte, gesetzliche Regelung zu einer sozialen Vermieter-Überlegung führt? Das bezweifle ich. - Vermietung wir immer mehr zum Problem. Und letztlich wundert es mich nicht, das es immer mehr Leerstände gibt.

Carus AG am 13.05.2022 11:03

Wie sieht es bei Fernwärme aus ?

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Webansen am 12.05.2022 17:38

Sehr viele Gebäude wurden in den letzten Jahren nicht luxussanier. Die Vermieter haben in diesen Fällen meistens bezahlbaren Wohnraum erhalten.

Mit dem Gesetz werden genau die Vermieter bestraft, die keine neuen Aufzüge, Balkone, Fenster und Dämmung angebracht haben.

Vergleicht man Mieten mit diesen Ausstattungsmerkmalen, liegt die Miete wesentlich höher.

Jetzt will der Staat diese Vermieter zwingen die Häuser zu sanieren, bezahlbarer Wohnraum wird somit mehr und mehr verschwinden. Dies steht leider nicht mit im Gesetz.

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Privatvermieter am 29.04.2022 21:06

Ich bin Privatvermieter und möchte mit meiner Mieterin von der Gesetzeslage abweichen und schriftlich vereinbaren, dass die co2-Abgabe komplett von ihr übernommen wird. Ist das zulässig?

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Franz Koll am 07.05.2022 18:57

Vor dem Gesetz sind alle gleich!! Und Verträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind nichtig.

Dietlinde Wennige am 27.04.2022 15:51

Wir sind vier Mieter, jeder hat seine eigene Wohnung und jeder hat eine eigene Gastherme. Wie wird hier der Eigenanteil des Vermieters errechnet?

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ed am 27.04.2022 12:43

super, ein bürokratisches Monster. Wer setzt denn die einzelnen Stufen am Stufenmodell fest? Wie werden Verbesserungen an der Wärmedämmung berücksichtigt? Wahrscheinlich wird eine Beurteilung der Stufen (durch einen "zertifizierten") ab 2000 Euro kosten. Wie werden Dämmungen des Mieters, z.B. die überaus beliebten Holzsaunabrettl berücksichtigt? Wie werden bei einer Eigentümergemeinschaft völlig unterschiedlich verbesserte Fenster (natürlich eigentlich Gemeinschaftseigentum) berücksichtigt? Warum muss der Vermieter CO2 Steuer für das Duschwasser des Mieters bezahlen? Kann man Baden in der Badewanne vertraglich verbieten? Wird die Warmwasserversorgung evtl. abgedreht und durch einen Durchlauferhitzer, für dessen Strom der Mieter aufkommen muss, im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme ersetzt? Wenn der Mieter eines Einfamilienhauses die Ölzentralheizung in diesem Haus selbst betreibt, muss er dann dem Vermieter am Jahresende eine Rechnung für die CO2-Steuer ausstellen? Ebenso, wie wird bei Gasetagenheizungen, die der Mieter selbst mit den Stadtwerken abrechnet, verfahren. Wie sind die Chancen bei der Vermietung, wird jetzt gefordert, dass ein Mietbewerber die letzte Heizkostenabrechnung seiner Vorgänger-Wohnung vorlegt, damit der neue Vermieter die Verbrauchsgewohnheiten beurteilten kann? Werden 2-Personen-Haushalte gegenüber 5-Personen-Haushalten bevorzugt? Wo kriege ich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe her, die 30 Haushalte im Mehrfamilienhaus versorgen kann? Müssen die Mieter an der allein gedämmten Fassaden-Westseite mehr CO2-Steuer bezahlen? Gibt es eine Forderung der CO2-Steuer an den Erbbaurechtsgeber-Eigentümer? Warum wird die Übernahme der CO2-Steuer nicht auch auf Fahrzeuge ausgedehnt. Auch hier sollten die Hersteller während der Lebensdauer des Fahrzeugs die CO2 Steuer erstatten, sie sind schließlich daran schuld, dass CO2 ausgestoßen wird.

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Privat-Vermieter am 27.04.2022 11:36

Prima, dass Sie die Seite der Mieter vertreten. Aber diese Regelung ist extrem ungerecht. Schließlich ist beim Energieverbrauch nicht nur die Energieeffizienz eines Gebäudes ausschlaggebend. Ich z.B. habe einen Mieter, derdas ganze Jahr, auch im Winter bei starken Minusgraden rund um die Uhr Schlafzimmer- und Badezimmerfenster gekippt hält. Trotz mehrfacher Erinnerung an die Energieverschwendung macht er das weiterhin. Er heizt so zu sagen zum Fenster hinaus und ich soll dafür CO² Steuer bezahlen??? Wenn das gerecht ist. Vermieten lohnt sich immer weniger, auch weil die Mieter die Wohnungen nicht mehr richtig rein halten, nie die Fenster putzen, nie das Treppenhaus etc. Falls dann noch Schimmel durch dieses falsche Lüften entsteht, muss der Vermieter ohnehin die Wohnung nach Auszug eines solchen Mieters nahezu sanieren.

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Pause am 25.05.2022 15:28

Ich bin auch Privat-Vermieter , die kleine Wohnung in meinem Zweifamilienhaus ist vermietet.

Straßenreparaturgebühren muß ich schon selber zahlen, obwohl der Mieter auch ein Auto hat.

Natürlich kommt eine bessere Heizung und auch neue Fenster werden eingebaut. Aber nicht das allerneueste, das Geld habe ich mit dem Vermieten nicht verdient.

Folge, wenn es soweit geht, daß ich das auch noch komplett selber zahlen muß, vermiete ich eben nicht mehr!


Rainer Borchers am 27.04.2022 12:30

Ich bin auch privater Vermieter, genau so sehe ich das auch, Vermieten lohnt nicht mehr und macht auch nur Ärger, warum soll ich mir das noch länger antun.


immowelt Redaktion am 28.04.2022 09:18

Hallo Privat-Vermieter,

wir bedauern, dass bei Ihnen der Eindruck geweckt wurde, wir würden die Seite der Mieter vertreten. Wir vertreten keine der beiden Seiten, sondern geben nur wieder, was hinsichtlich der CO2-Abgabe nun auf Mieter und Vermieter zukommt - und das völlig wertungsfrei.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

titus1966 am 26.04.2022 10:20

Um Kosten zu sparen, kann ich nur jedem Vermieter raten, seine Immobilie nicht mehr an eine Mehrköpfige Familie zu vermieten.

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Yvonne am 25.04.2022 14:53

Es ist wissenschaftlich gesehen ein vollkommen widersprüchliches Modell. CO2 wird benötigt für die Photosynthese und ist essenziell für Wälder und folglich unsere Luftqualität. Zudem ist dies ein maffioses Modell, die politischen Fehlentscheidungen auf den Mittelstand abzuwälzen, der bei den Fehlentscheidungen seine Intelligenz nicht einsetzen durfte, wohl aber für die CO2-Treiber Industrie aufkommen muss!!!

Die Wissenschaft selbst hält dies für den grössten Unfug aller Zeiten. Nur die Umverteilung vom Mittelstand ist das Ziel, sonst würde ja man die Industrie zu diesen Zahlungen herbeiziehen!

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Jorrit am 25.05.2022 13:56

Die Kostentreiber, politischen Nieten und Versager wurden demokratisch gewählt. Der Dumme zahlt wie immer für deren Fehler der Vergangenheit. Hauptsache gut verpackt. Was tun wir alles für den Klimawandel und die Zukömmlinge aus aller Welt ? Und es wird weitergehen. Neuer Lastenausgleich, Limitierung von privatem Wohnraum (wer zuviel Wohnraum hat kriegt Migranten dazugesetzt). Was haben "Linke" eigentlich in Deutschland zu fordern bei dem Wahlergebnis. Irgendwann werden die ersten Mensch hier durchdrehen weil dieser gesamt Blödsinn nicht mehr zu ertragen ist.


Rainer Borchers am 27.04.2022 13:02

Richtig, sehe ich auch so, ein monströses Bürokratiemodell, wer soll die einzelnen Stufen feststellen? Ich sehe da auch nur die Umverteilung vom Mittelstand.

+04275THIleipzig+ am 25.04.2022 12:31

Da kommt ja was auf uns zu. Gute Darstellung der unterschiedlichen Modelle.

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Zehnder Nicole am 25.04.2022 12:11

Ja wenn es denn überhaupt einen Mietspiegel überall geben würde..............dies ist eben nicht der Fall. Hast keine Chance eine Mieterhöhung durchzubringen ohne Mietspiegel. Also musst du eine Staffelmiete im Vertrag machen. Als Vermieter hast du kaum Rechte............ich habe es selber jetzt erlebt......zwei Hartz4 Mieter............ich kann euch sagen ..........wir haben Lehrgeld bezahlt. Auch will die Regierung dass der Vermieter für die Mieter eine digitale Ablese über den Energieverbrauch zur Verfügung stellt. Das kostet ja auch fast nichts. Alles für den Mieter.............egal wie du es drehst es die Kosten muss immer der Vermieter übernehmen.

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Moellersickte am 25.04.2022 14:52

Ja, das ist in der Tat so. Die Mieter bekommen Rechte, von denen ein Vermieter nur träumen kann.

Manham am 25.04.2022 12:05

Alles recht seltsam.

Ich habe einen Mieter, der es kuschelig warm mag. Reguliert wohl auch die Temperatur übers Fenster.

Die Wohnung an sich dürfte deshalb als schlecht isoliert eingestuft werden (für sich allein betrachtet).

Im Den 2 Häusern gibt es aber insgesamt 30 Wohneinheiten. Die anderen Mieter verbrauchen eher wenig Ernergie, sie sind wohl energiebewußter. Dadurch wird das Haus sicherlich im Mittlerin Bereich liegen. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Verteilung der Heizkostenverteiler im Verhältnis 70% Verbrauch und 30% Grundfläche verrechnet wird.

Wie es dann mit der Verrechnung aussehen wird, kann ich derzeit nicht einschätzen, was Techem als Abrechnungsstelle damit macht. Wird spannend.

Ich denke mal, für mich als Vermieter, wird dann wohl um die 50 bis 60 € zu zahlen sein.

Die Wohnung hat 50 qm.

Ist schon seltsam, was der Gesetzgeber so alles verabschiedet.

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Hans Telmo am 25.04.2022 11:38

Wenn dem Vermieter das Geld ausgeht, kann der Staat die Immobilie kaufen und dann selbst alle Probleme effizient lösen. Alternativ kann man allen Mietern künden und die Heizung der Abfallverwertung zuführen.

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SirJames am 21.04.2022 22:23

Leider ist der Bericht, so wie auch die meisten Kommentare, grundlegend fehlerhaft: eine CO2-Steuer gibt es nicht. Die CO2-Bepreisung ergibt sich aus einem Emissionshandelssystem, das lediglich in der Einführungsphase mit Festpreisen startet.

An alle vom Stamme "der Staat überlegt sich, wie er uns ausplündern kann"...: informiert Euch mal darüber, was mit den Einnahmen aus dem Emissionshandel geschieht ... da gibt nämlich rechtliche Rahmenbedingungen.

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Aika0808 am 22.04.2022 10:00

Wortklauberei. "CO2-Bepreisung" oder "CO2-Steuer" (letztere Formulierung benutzen übrigens fast alle Institutionen, ob Presse und/oder öffentliche Medien und auch Politiker/Innen). In diesen Kommentaren geht es hier um den Anteil von Vermietern/Innen, die die CO2-Steuer (-bepreisung) für ihre Mieter mitbezahlen dürfen. Sie befinden sich wahrscheinlich im falschen Forum.


SirJames am 23.04.2022 18:16

Eine Diskussion kann nur dann gelingen, wenn man sich an die Tatsachen hält. Das betrifft sowohl die Begrifflichkeiten als auch die Zahlen. Beides ist Ihnen, Aika0808, offensichtlich völlig egal, ansonsten würden Sie nicht durchgängig Unwahrheiten verbreiten. Pauschale Behauptungen, wie z.B. "fast alle" würden das so machen, sind ebenso unbelegt wie falsch. Andere User dann auch noch aus dem Forum komplementieren zu wollen, ist wohl genau die Form von Meinungsfreiheit, die Sie und die Autoren der von Ihnen abgekupferten Statements im Sinne haben. Unterm Strich bleibt nichts als billige Polemik, die keinen Beitrag zum Diskurs leistet.

Aika0808 am 20.04.2022 14:25

Wenn man den Klimasozialisten im Bundestag zuschaut, erinnert es mich an das Zitat von Helmar Nahr: „Politik ist die Kunst, stets neue Gründe für neue Steuern zu entdecken“. Statt dafür Sorge zu tragen, dass die Bürger endlich entlastet werden, geht die grenzenlose Abzocke immer weiter. Die CO2-Steuer belastet in ihren Auswirkungen alle Bereiche unseres Lebens. Auch das Wohnen und Heizen werden dadurch wesentlich teurer. Rund 2600 Euro pro Familie pro Jahr beträgt die Belastung.

Frei nach der Illusion „geteiltes Leid sei halbes Leid“, wälzt die Bundesregierung nun mit der Änderung der „Klimaschutzgesetztes“ 50% der Mehrkosten für die Energiekosten der Mieter (Strom und Heizung, wohlgemerkt persönlicher Konsum) auf den Eigentümer ab. Verkauft wird das als „faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern“. Diese Lüge ist doppelt dreist. Erstens werden Vermieter die Kosten weiterreichen, direkt oder indirekt. Der Markt reagiert immer. Zweitens pflegt die Regierung hier einen sozialistischen Etikettenschwindel: Das Feindbild des reichen Vermieters, den es zur Kasse zu bitten gilt.

Dabei besteht die größte Gruppe der „Investoren“ in Wohnimmobilien aus einfachen, bürgerlichen Personen der Mittelschicht. 3,9 Millionen Kleinstvermieter bieten bundesweit circa 15 Millionen Wohneinheiten an. Ganz normale Bürger, die täglich ackern und malochen, die Werte schaffen, ein wenig erfolgreich sind und Steuern zahlen und dann von ihren Rücklagen im Schnitt 1, 2 oder 3 Wohnungen finanzieren, um die in Deutschland sehr dürftige Rente aufzustocken.

Diese zwei Gruppen spielt die Bundesregierung nun gegeneinander aus. Was für ein Wahnsinn!

Die wirklich großen Investoren, die aber in ihrer Gesamtheit nur rund 20% aller Wohnungen ausmachen, die werden entweder über Lobby-Mechanismen dafür sorgen, dass die Kaltmieten (!) steigen, oder eben in anderen Regionen der Welt Wohnungen bauen. Kein Mensch, weder Klein- noch Großinvestor ist so masochistisch veranlagt, seiner stillen Teilenteignung ohne Gegenwehr zuzuschauen.

Das Gesetz ist also mal wieder eine üble Mogelpackung und bezahlen werden dafür alle! Der Mieter, der Vermieter und vor allem die sozial Benachteiligten, die unter den Spannungen am Wohnungsmarkt leiden und weder Lobby noch Ausreisemöglichkeit haben!

Quelle: Marc Bernhard

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hehahn@gmx.net am 28.04.2022 08:51

Marc Bernhard ist AFD

Sandygirl am 18.04.2022 15:14

Jetzt wurde einmal ein Gesetz zu Gunsten der Mieter gemacht. Der Mieter bezahlt schon die Grundsteuer anteilig zu den Quadratmetern. Dabei gehört dem Mieter das Grundstück ja nicht. Da können die Vermieter auch mal ein bisschen Co 2 Steuer anteilig zahlen. Das bleibt ja jährlich meistens unter 100 Euro.

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Börny am 25.04.2022 11:25

Nein, dass können sie nicht. Wer wenig Miete bezahlt, weil er einen grosszügigen Vermieter hat kann zusätzlich noch CO2 Steuerzahlung vom Vermieter fordern. Wenn jmd. seine Wohnung auf über 30 Grad heizen will zahlt der Vermieter gerne entsprechend mehr CO2 Steuern? Wenn der Vermieter die Wohnung der Grünen Ideologie entsprechend modernisiert wird auch die Miete steigen. Welch ein Mieter kann sich das leusten?

Was ist nit verschuldeten Mietern die ihre Energierechnung nicht zahlen können? Zahl da der Vermieter nur CO2 Steuer oder gleich alles bis der Mieter umsonst wohnt.

Einfach nur lächerlich.


Therese am 25.04.2022 14:51

Das stimmt so oder so der Mieter bezahlt alles oder Grundsteuer oder Renovierung aber monatliche Miete Jahre lang kasieren und nicht machen stadesem Geld auch auf Seite legen und von das bezahlen der kleine Mann ist immer der was muss alles bezahlen. Leider und Politik mach nicht viel gegen.

Steve am 14.04.2022 20:49

Ich denke, das wird alles noch viel schlimmer werden. Dies ist nur der Anfang!

Linksgrüne Regierung, was willste erwarten? (FDP ist eh nur ein Witz)

Das erste was ich machen werde? Mieterhöhung...aber sicher doch!!

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Marion am 14.04.2022 14:53

Wir Vermieter bewohnen ja schließlich auch eine Wohnung und haben ebenso die CO2-Steuer auf unsere Heizkosten zu zahlen. Auch kann kein Vermieter eben dem Mieter vorschreiben, wieviel er heizt. Das ist doch das Problem, man zahlt und hat keinen Einfluss. Viele Vermieter haben sich als Altersvorsorge eine Wohnung gekauft und diese vermietet. Die nun zu bestrafen, ist doch kontraproduktiv. Die Politiker sollten froh sein, dass es viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die im Alter eben nicht von der Fürsorge abhängig sein möchten. Das Problem ist auch, dass Politiker ohne Weitsicht denken und handeln und die Folgen für die Bürgerinnen und Bürger nicht abschätzen können oder einfach nicht sehen wollen.

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TK am 13.04.2022 10:21

Wie soll das bei einem Mietshaus mit Etagenheizungen in jeder Wohnung ablaufen? Hier hat jeder Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger, der Vermieter iat aussen vor. Muss der Mieter dann jährlich eine Rechnung an den Vermieter erstellen?

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Joel am 20.04.2022 15:12

Das würde mich auch interessieren, da sich das ganze bei unserem 12 Parteien Mietshaus genauso wiederspiegelt,muss ich als Mieter dann eine Rechnung an meinen Vermieter schreiben, da er bisher ja nichts mit meinem Energieversorgungsvertrag zu tun hat????

Christian am 09.04.2022 10:57

Als privater Vermieter mit niedrigen Mieten werde ich nunmehr von der Politik abgezockt. Dies, um die

Mieter mit Steuererhöhungen nicht zu verprellen. Das soll dann sozial sein und Wählerstimmen bringen.

Ich werde daher meinen Anteil an der CO2-Bepreisung durch eine Mieterhöhung ausgleichen.

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PlayadeMuro am 25.04.2022 11:30

Genauso werden wir es auch halten!

Bei einem Mietpreis von EUR 550,- für eine 60 qm Wohnung in München kann kein Mieter erwarten, dass wir auch noch die CO2-Bepreisung übernehmen.

Das werden wir auch ganz sicher nicht! Dann wird nach 20 Jahren ohne Mieterhöhung nunmehr alle drei Jahre eine Mieterhöhung fällig.


Sabine am 25.04.2022 11:33

Man wird ja dazu gedrängt, die Miete zu erhöhen.


Caniscry am 25.04.2022 21:03

Wenn der Mietspiegel bei Ihnen noch eine Mieterhöhung hergibt, ist das ja fein. Bei mir ist leider schon das Limit erreicht.

Aprinz am 06.04.2022 18:51

Wie so soll ich denn noch vermieten ? Hab die Schnauze voll. Jetzt auch noch neue Grundsteuer. Lasse Lieber leer.

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MW am 04.04.2022 18:05

Seit Jahren schon wird es für kleine privaten Vermieter immer aufwendiger und komplizierter eine Wohnimmobilie zu verwalten. Ich mache seit 25 Jahren fast alles in meiner Freizeit selber um Kosten zu sparen. Und wir haben schon viel Geld für Sanierungen ausgegeben. Man hat kaum noch Möglichkeiten die Kaltmiete zu erhöhen bzw. anzupassen, falls es bei den rechtlichen Vorgaben überhaupt noch möglich ist. Sanierungen lassen sich bei den extremen Preissteigerungen im Handwerksbereich sowieso kaum noch realisieren. Die Rechte und Pflichten der Vermieter/Mieter ist in den letzten Jahren zu Gunsten der Mieter immer mehr in Schräglage geraten, und es ist noch lange nicht Schluss. Wir werden nun die Konsequenzen daraus ziehen, und die paar Wohnungen verkaufen, welche in unserem Besitz sind. Ob dies im Interesse der Regierung ist?

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Tobi36 am 04.04.2022 23:19

Genau so. Dann kommen Araberclans, Russen oder smarte deutsche Anleger.

Modernisieren alles und legen es auf die Miete um oder machen Eigentumswohnungen draus. Daß wird ein Spaß. Die Mieter zu denen ich fast ausnahmslos ein gutes Verhältnis hatte, tun mir jetzt schon Leid. Aber ich bin mir sicher die Meisten haben diese Politik gewählt.

Aika0808 am 04.04.2022 16:24

Angeblich soll das ein Anreiz für Vermieter sein, energetisch bessere Heizungen anzuschaffen. Wie soll man als Vermieter in einer zu 80% selbst genutzten Eigentumsanlage mit seinem mickrigen Stimmrecht die Eigentümer überzeugen, eine moderne Heizung einzubauen? Wird nie funktionieren. Ich hoffe, die Umfallerpartei FDP kriegt für ihren Klientel-Verrat die Quittung bei der nächsten Wahl

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Ole am 04.04.2022 17:27

Bedankt Euch bei den tollen Grünen Wählern


Geist-der-Wahrheit am 12.04.2022 23:03

Der Bundeswirtschaftsminister hat mehrfach von Enteignung gesprochen. Die Widersprüche der Politiker unseres Landes sind schon seit langer Zeit erkennbar. Bezahlbares Wohnen nur für Neubauten mit hohen Energiestandards zu hohen Anschaffungskosten? Gesetze für das eigene Wählerklientel. Kapitalstarke mit Neubauten und Mieter profitieren. Allerdings bei den Mietern auch nur zum Schein. Die anderen müssen für die Wahlversprechen das Geld abliefern. Das ist "soziale Gerechtigkeit". Ich gehe davon aus, dass das Ziel dabei ist, die Bevölkerungsgruppe die sich etwas angespart hat und für das Alter vorsorgen möchte, nach unten zu drücken, um die eigene Wählerschaft zu fördern oder selbst zu profitieren. Was hier geschieht, ist ein Trauerspiel. Nicht für umsonst äußern viele Menschen ihre Unzufriedenheit in Internetportalen.


Steve am 14.04.2022 20:51

Ich erinnere mich gerade....ist die FDP nicht die Partei der Vermieter und Unternehmer?????...grübel....

Biggi am 04.04.2022 09:49

Uns wurde vor einem Jahr eine neue Gasheizungsanlage empfohlen, diese haben wir für viel Geld einbauen lassen. Jetzt sollen wir noch für den Verbrauch unserer Mieter deren CO2 Steuer mit übernehmen? Das kann und darf nicht sein, wir müssen doch unsere eigene CI2 Steuer schon bezahlen und das Häuschen haben wir vermietet um unsere kleine Rente aufzubessern....es kann dich nicht richtig sein, das wir für den Verbrauch der Mieter bezahlen, wir schreiben ja auch nicht vor wir warm es im Haus sein darf, oder muß....

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Barbara Kühn am 04.04.2022 09:19

Es gibt so viele private Vermieter die gar nicht in der Lage sind all die Kosten und Pflichten zu tragen die uns von sogenannten Volksvertretern auferlegt

werden sollen

Unsere Politiker haben schon vor Jahren aufgehört den sozialen Wohnungsbau zu fördern, stecken sich Jahr für

Jahr höhere Diäten ein und schieben die Lasten auf andere ab. Ich bin Rentnerin und habe mein Elternhaus vor 20 Jahren geerbt. Mit Sanierungsstau. Seit dieser Zeit gab es an erneuerung

alles was wir uns leisten konnten. Dach, Fenster, Heizung und jede Menge anderer Reparaturen. Nun sind wir durch Krankheit nicht mehr in der Lage uns einzubringen. Miterhöhungen kennen unsere Mieter nicht. Wir können nicht mehr.

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Biggi am 04.04.2022 09:53

Es wird immer unverschämter...wir werden nur noch abgezockt so eine Schweinerei...

Armutszeugnis am 03.04.2022 18:50

Das ist erst der Anfang und wird noch deutlich schlimmer!

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Dieter Saager am 03.04.2022 18:25

Ja, das ist eine unverschämte Abzocke, gerade jetzt wo alle Preise unverschämt steigen.

Diese Regierung ist angetreten, und hat sich verpflichtet, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden,

leider ist das als Meineid zu betrachten.

Wo bleibt die Opposition. ????

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Gerhard reyer am 03.04.2022 18:21

Der Vermieter baut für teures Geld die Eigentumswohnung um sie, als Kapitalanlage, zu vermieten.

Warum soll er für den Mieter die Heizkosten bezahlen? Dann kann der ja heizen ohne die Kosten im Blick zu halte, der Vermieter zählt ja!!!

Dieser Gedanke ist unsinnig, weil der Vermieter auch nichts für den Wohnungskauf dazu bekommen hat, sondern alles aus eigener Kraft erreicht hat!!!

Darüber sollten sich Herr habeck und die Regierung einmal Gedanken machen?

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Fritz am 24.05.2022 12:16

@Gawo

Verstehe Ihren Kommentar nicht. CO2 Steuer ist teil der Heizkosten, so wie auch die Mineralölsteuer, die Ökosteuer und die Mehrwertsteuer Teil der Heizkosten sind.


D.S. am 04.04.2022 20:14

der mieter zahlt die Heizkosten. Der Vermieter nur den CO2 Preis zu schlechtestenfalls 90%. Kann man gut oder schlecht finden, aber bitte schon richtig wiedergegeben.


Gawo am 27.04.2022 20:01

Genau das ist das Problem, die machen sich keine . Erhöhen sich jedes Jahr die Diäten und verschwenden unser Geld für Unfung. Sie sind alle stinkreich und müssen sich darüber keine Gedanken machen. Treffen tut es wie immer nur den kleinen Mann und Steuerzahler. Wir finanzieren deren Luxus und werden dafür ständig ,in irgendeiner Form, zur Kasse gebeten.

Alfred Schumacher am 03.04.2022 18:14

Reine Abzocke man sollte die Miete sofort am höchsten Mietspiegel anpassen .Es reicht die Regierung entlastet gar nichts 70% Steuer auf Energieträger ist nicht genug???? Der Staat ist ein Nimmersatt.

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Peter am 04.04.2022 22:45

Wir werden dann unsere Kaltmieten an den Oberen Mietspiegel anpassen.Es gibt hier 2 Verlierer ( Vermieter/Mieter) und ein Gewinner. Natürlich wie immer der Staat.

Danke Liebe Ampelregierung.Ich hoffe sie wird nicht lange Bestand haben .

Menning am 28.02.2022 18:10

Tut mir jetzt auch leid für die Mieter. Ich zahle seid 22.02.2022 jetzt 1175 Euro abschlag ! Vorher 351 Euro!!!!! Das doch krank aber das kann ein Vermieter eben nicht alleine tragen ...

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Geist-der-Wahrheit am 19.02.2022 10:09

Die CO2-Steuer wurde uns Steuerzahler als Lenkungssteuer verkauft. Jetzt wird die Steuer, die den Verbrauch regulieren soll, auf den Vertragspartner, sprich Vermieter, umgelegt, der die Heizung nicht an- und ausschalten kann. Über Jahrzehnte wurde uns Gas als saubere Energiequelle angepriesen. Für Mehrparteienhäuser gibt es keine guten Alternativen, außer der im Text genannten Biogasalternative. Dies ist eine logische Konsequenz, hat aber wiederum Mehrkosten für Mieter zur Folge. Mit der Beteiligung der Vermieter soll wohl einem Teil der Wählerschaft signalisiert werden, wir kümmern uns um euch. Da können wir nur noch hoffen und beten, dass in unserem Bundesparlamenten oder in der Justiz Menschen sind, die solche Regelungen hinterfragen.

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Frank Zimmermann am 05.01.2022 04:37

Hallo!

Es war doch klar das der Mieter alles ab bekommt!

Wie immer,davor waren es die Rauchmelde.viel Geld für Leasieng und Wartung.

Jetzt trägt der Mieter auch wieder alles.

Das Vermieter im gegen Zug keine Auflagen bekommt und die Geprüft werden,war doch Auch wieder klar.Wär hätten die Kosten wieder getragen.Es wird sich auch leider nichts ändern.

Der Vermieter sagt wenn nicht, es gibt genug die was suchen.Der Mieter Zahlt lieber und schluckt,den wohin?

Vielleicht haben wir Mieter ja irgend auch was zusagen ohne .....

Trotzdem wünsche ich allen ein gesundes 2022

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Gerhard reyer am 03.04.2022 18:25

Den Kauf der Rauchmelder zählt der Vermieter. Der Mieter trägt lediglich die Kosten für die notwendige jährliche Prüfung und die Wartung!!!


Nachdenker am 06.01.2022 05:19

Ich würde Mal nachdenken. Soll ich mehr Miete zahlen für ein saniertes Gebäude oder Miete sparen für ein unsaniertes. Ich finde das alles geht nicht um Energiepolitik sondern mehr um Wirtschaft am Laufen zu halten damit endlos gekauft wird. Wenn du sagst Vermieter sagt es gäbe genug dann denk ich mir es gibt auch genug andere Wohnungen aber keine kostenlose

MFH am 15.07.2021 08:56

Hallo,

ich verstehe diese ewigen Debatten und die ewigen Diskussionen der Leute nicht, egal ob wegen der Einführung der CO² Umlage oder sonstige Geldbeschaffungsmaßnahmen unserer "sauberen" Regierung.

Ihr wollt es doch so, - denn Ihr wisst alle wie wir von diesen Parteien im Bundestag abgezockt, belogen und betrogen werden und das seit Jahrzehnten/Kriegsende.

Alle schimpfen und jammern, egal ob CO² Umlage, Steuerehöhungen, Eintrittsalter in die Rente (Laut Laschet, jetzt bald mit 69Jahren, wegen Krankheit könnt ihr dann mit 70 oder 75 abkratzen, habt 45 oder 50 Jahre gearbeitet und Rente einbezahlt, das hat sich ja dann für den Ruhestand rentiert!!!), 0%-Rentenerhöhung, ständige EU-Rettungsschirme für div. Faulenzerstaten, Versteuerung der Nachtschichtzuschläge (war früher anders), Parkgebührenabzocke, etc.,etc.,etc..

Ihr, ja Ihr die Bürger, ihr wisst alle das unsere Regierung für unser Volk nichts mehr übrig hat und sich das ganze Jahr überlegt wo sie uns noch abkassieren könnten damit diese marode EU/€ zum abkassieren der Bürger künstlich mit Gewalt aufrecht erhalten bleibt, die uns nichts als Arbeitslosigkeit, fast 8 Millionen Sozialhilfeempfänger, marodes Gesundheitssystem, Armut, Lohnkürzungen, Rentenkürzungen usw., usw. beschert hat.

Was haben wir früher in den 70er, 80er, bis hin teils in die 90er für ein tolles Gesundheitssystem gehabt, seit eurem heißgeliebten Euro ist das anders, dendenz schlimmer, aber, so das damalige Argument, man braucht im Auslandsurlaub nicht mehr Geldwechseln und man könne überall mit den Teuro bezahlen, - wie schön!

Zum Dank dafür wählt Ihr diese "Volksvertreter" für Millionäre und Milliardäre wieder an die Regierung, d.h. ihr seit mit der Politik unserer Volksvertreter voll zufrieden, sonst würdet ihr sie ja nicht wählen! - Dann schimpft und jammert nicht, ihr wollt es so. Der dämliche Spruch "was soll ich denn sonst wählen" gilt nicht!!!

PS: Der Bumann "Merkel" alleine ist nicht schuld, sondern die Parteiführung, egal welche Partei an der Regierung sitzt (das sind vielleicht nur 10-15 Personen einer Partei), sie entscheiden dann die Politische Richtung und nicht der/die einzelne Person.

- Jammert nicht, - wählt!!!

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Aika080807 am 04.04.2022 16:28

Wen meinen Sie mit "Ihr"?


selachii am 17.02.2022 13:43

hass hass hass :) also 1. es gibt sicher keine 8 millionen sozialhilfeempfänger sondern knapp über 4 mio. 2. ohne die EU wären wir in Dt. in einer Situation wie es den Türken oder den Ukrainern geht -> die EU verlangt viele Mrd. EUR die umverteilt werden in Faulenzerstaaten aber ermöglicht es unserem land beispiellos zu florieren. Wir kommen aus der corona krise viel glimpflicher raus als die meisten anderen und haben sozialleistungen und wenig arbeitslosigkeit...gar nicht schlecht für ein kleines land mit belasteter vergangenheit. ich mags hier und wers nicht mag soll halt meckern oder am besten sein klump packen und sich auf grüneres gras woanders hinverpissen. 3. gründe doch so etwas wie eine nationale von sozialen aspekten und fairnis überflutete arbeiter partei. vielleicht geben ja die AFD ein paar ihrer mitglieder ab und du hast damit erfolg und kriegst eine regierungsmehrheit. dann kannst die politik und das land (im sinne deiner wähler) ja umgestalten!


mfh am 17.02.2022 18:21

Hallo selachii, - wenn das dein richtiger Name ist, könnte ich mir denken dass du nicht aus Deutschland kommst, deinem Namen zufolge könnte es sein, dass du zumindest kein Deutscher, oder zu jung bist um solche Sachen zu wissen!?

1.- Zu deinem Text - Es ist alles Schwachsinn das du von dir gibst. - Egal - mach dich mal schlau und zwar richtig und lass dir keinen Käse von irgendwelchen Leute erzählen, - es sind wirklich um die 8 Millionen Sozial - und Harz4 -Empfänger (ist das gleiche), auch wenn´s keinem gefällt, - außer unsere Superregierung hat mal wieder einige Mio. ausgelagert, die jetzt in einer anderen Statistik erscheinen.

2.- Jetzt mal auch für dich und das langsam zu mitdenken.

In den 70er und 80er und teils in den 90er Jahren, erschienen alle Sozialhilfeempfänger, (Harz4 gab es damals noch nicht und wurde erst später neu erfunden, ist aber das gleiche) alle Arbeitslose, ob Junge und alte Menschen, Umschüler, Penner, etc.etc.etc , kurz um, alle die nichts gearbeitet und kein Einkommen durch Arbeit hatten, (natürlich außer Rentner) erschienen alle in der Arbeitslosenstatistik und das waren zb. in den 80er Jahren + - um die 2 Millionen Arbeitslose, da waren aber ALLE drin. - Basta, ich kann nicht s dafür, so war es eben. (Wenn du woanders her kommst, oder bist später erst aus dem Ausland zu uns immigriert, oder einfach zu jung bist, dann kannst du natürlich solche Sachen nicht wissen)!?

Zur Sache:

Irgendwann sind die Arbeitslosen immer mehr geworden, da man billige Arbeiter aus aller Herren Länder (und das bis heute, - nur jetzt nennt man sie Flüchtlinge oder Migranten, kurzum Wirtschaftsflüchtlinge) Millionenweise reinholte und die damalige Regierung begann, bestimmte Gruppierungen auszulagern, d.h. die dann nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erscheinen, um die Arbeitslosenzahlen zu schönen.

Heute jedenfalls ist es so, dass alle Umschüler, alle junge Arbeitslose die unter 25 Jahre sind, alle alte Arbeistlose die über 58 Jahre sind, alle Sozialempfänger und alle Harz4 Empfänger, egal wie alt ausgelagert wurden und nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erscheinen, um auf die Traumarbeitslosenzahlen wieder von etwas über 2 Mio. zu kommen, da diese Arbeitslosen jetzt nicht mehr Arbeitlose sind, sondern sie sind unter 25 Jahre oder über 58 Jahre, usw., usw., wenn du verstehst was ich meine.

3.- Dies was ich geschrieben habe hat nichts mit eurem blödsinnigen Hass, Hass, Hass geschwafel, oder noch blöder, mit - ich kann´s nicht mehr hören, - rechtsradikal, oder mit rassistischem Hintergrund zu tun, sondern es ist so und ich kann nichts dafür, - Basta!

Und jetzt kommts: Würde man diese ausgelagerten Menschen wieder, wie es früher in der 70er oder 80er war, (denn es sind ja Arbeitslose) in die Statistik wieder mit einbeziehen, so würde man heute leicht über 12 - 15 Millionen Arbeitslose zusammenbekommen. Die Millionen von Krigsflüchtlingen die wir mit unseren horenten Abgaben und Steuern durchfüttern müssen noch gar nicht mit einberechnet.

Da solche gigantischen Zahlen aber für unsere Herrn Landesväter schlecht wären, haben intelligente Politiker Superideen und lagern immer mehr Menschen aus den Statistiken aus und um, um dann am Schluss solche fantastischen Zahlen zu erreichen um die uns jedes Land beneidet. Ob man da von Betrug reden kann, möchte ich mich hier nicht äußern!!!

4.- Zu deiner dümmlichen Bemerkung, - ich und alle Deutschen die ich kenne, haben keine belastete Vergangenheit und schon gar nicht aus dem III.Reich, denn, "mein Opa war gut".

Wenn du dich schuldig fühlst, dann mach doch eine Selbstanzeige und lass dich von unserer Amerikanischen Besatzungsmacht als Kriegsverbrecher aufhängen!

Ich glaube du solltest mal nachdenken was du von dir gibst und ob du nicht besser dran wärst, dich selbst zu "verpissen" - um nur deinen Sprachgebrauch wiederzugeben.

- Mit volkstreuen Grüßen -


Anderle58Nanna am 27.10.2021 09:51

Richtig!


siriussi am 12.08.2021 22:31

Und welche Partei denn bitte ? Sind im Endeffekt doch alle gleich.


siriussi am 13.08.2021 00:38

Hoffentlich ist das nicht Werbung für die Unaussprechlichen mit den drei Buchstaben A.D.

Dann kotze ich gleich im Strahl um den Globus. Mit dem Mann mit dem markanten Oberlippenbärtchen hat mal Deutschlands Elend angefangen. Niiiiie wieder solche Cretins !


Winni am 17.08.2021 11:01

Es gibt soviel kleine Parteien die man Wählen kann es gibt mehr als die 5-6 großen Parteien. Afd ist keine Lösung aber jede andere kleine Partei hat eine Chance verdient die können es nicht schlechter machen. Man muss sich nur mal informieren was andere Parteien machen wollen aber leider sind wir zu faul und bequem dabei ist im internet alles möglich und nicht schwer alles nachzulesen. Man muss sich mal vorstellen was die großen Parteien machen würden wenn sie alle nicht mehr als 10 Prozent bei Wahlen bekommen würden.

E. Schröder am 05.07.2021 13:34

Das Thema der Aufteilung der CO2-Steuer ist absolut unnötig aufgeheizt. Die einzig richtige Lösung ist eine korrekte Bezeichnung des CO2-Steuerzahlers -

die Kosten der CO2-Steuer sind nicht von Mietern oder Vermietern, sondern von "den Wohnenden" zu tragen. Dies würde die ganze Debatte endlich vom Kopf auf Füße stellen, nach dem Motto: "Wer Immobilie bewohnt und die Wärme verbraucht, der zahlt!" (ob arme / reiche Mieter oder arme / reiche Eigentümer spielt somit keine Rolle).

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M. M. am 05.07.2021 13:38

Sehr treffend formuliert!!!


Winter am 05.07.2021 13:43

Ja, damit wären künstlich erschaffene "feindliche Lager" - Mieter vs. Vermieter mindestens bei diesem Thema Vergangenheit!


klaus Frankowiak am 13.07.2021 09:18

da fehlen einfach die Alternativen weche Möglichkeiten haben denn die Menschen und wenn was

kostet das wer kann sich das Leisten und bezahlen wenns Alternativen gibt. mann belügt sich doch

selber. Soll der Vermieter 50000 100000 EUR bezahlen und woher nehmen und wann ist das bezahlt.?

Wenn das was bringen soll müssen alle auf der Welt was tun.!! Gruß Klaus Frankowiak

A. Behrens am 14.06.2021 23:16

Das Mietshaus, in dem ich wohne, hat keinerlei Wärmedämmung, Fenster sind noch Einfachverglasung. Der Ölkessel ist um die 40 Jahre alt.

Meine Vermieterin ist nicht bereit, irgendetwas zu ändern: ich hatte und habe darauf auch keinerlei Einfluss. Insofern möchte ich mich gegen zusätzliche Kosten wehren, die mir per Gesetz auferlegt werden, weil sie in meinem Fall völlig unverhältnismäßig sind. Für entsprechende Hinweise bzw. Handlungsoptionen wäre ich sehr dankbar.

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Elektroblitz am 11.09.2021 07:12

Die Mieter haben die freie Wahl der Wohnung. Sie könnten ausziehen. Wenn ihre Vermieterin keine Mieter mehr findet, wird sie sich überlegen was zu ändern. Oder sie verkauft ihr Mietobjekt.

Generell möchte ich mal darauf hinweisen, das 80% privat Vermietet sind und somit keineswegs die Vermieter unermesslich reich sind. Sollte ich als Vermieter nach der Wahl einen Anteil an der CO2 Steuer bezahlen müssen habe ich nur zwei Möglichkeiten:

1. Miete erhöhen, das hat es bei mir die letzten 15 Jahre nicht gegeben.

2. Die Immobilie verkaufen, dann werden alle Mieter auf jeden Fall wesentlich mehr Miete zahlen müssen, da solche Finanzhaie, die solche Immobilien kaufen nur auf Rendite aus sind.

Davon distanziere ich mich deutlich, da ich ständig investiere und die Mieten lange nicht erhöht habe, habe ich auch kein dickes, finanzielles Polster zusätzlich noch die CO2 Steuer zu zahlen.


Hans Rammig am 29.06.2021 14:16

man sollte sich bei der Regierung beschweren und nicht beim Vermieter oder ausziehen


Boris99 am 05.07.2021 12:36

ich kann mir aber gut vorstellen, dass Sie entsprechend dem veralteten Standard wenig Miete zahlen. Steigt die Miete, weil das Gebäude für teures Geld saniert wurde, dann wären Sie wiederum gegen die Mieterhöhung. Kenne ich auch von meinen Mietern. Verlangen viel, wenn es aber an deren Kosten geht, sind sie ganz schnell still.


Tom am 06.07.2021 15:01

Was soll das Gejammere? Ziehen Sie doch aus. Aber da taucht das nächste Problem auf. Die Miete wird um einiges Höher sein, aber Sie wollen ja weiterhin fasst umsonst wohnen.


MFH am 16.07.2021 05:24

Hallo,

das Ding das schon 40 Jahre alt sein soll, ist das der Olkessel/Öltank oder der Heizkessel?

Wenn der Heizkessel 40 Jahre alt sein soll, so kann ich mir das nicht vorstellen.

Da gibt es eine Wirtschaftankurbelungsregelung irgendwie aus den 90ern, die besagt dass ab einem Baujahr ... der Heizkessel ausgetauscht werden MUSS und das bestimmt der Schlotfeger und dann MUSS der Vermieter den Heizkessel erneuern, ob er will oder nicht, ansonsten gibts Strafe und/oder die Heizanlage wird vom Schlotfeger stillgelegt.

Wenn aber das 40 Jahre alte Ding der Öltank sein soll, dann ist es wurscht wie alt der ist, solange er nicht langsam Durchrostet (Stahltank) oder bei Kunststofftanks undicht wird!

Wegen der Wärmedämmung hat deine Vermieterin recht, da die Wärmedämmung die Schimmel/Moosbildung an den Außenwänden fördert und auch im Gebäude nicht gerade prickelnd ist, Schimmel etc., dannn gibt wieder Probleme und Kosten.

Im Bundestag gab es schon einige Depatten wegen des Entsorgungsmüll´s der wieder abgerissenen Dämmungen und so wie ich das sehe kommt in den nächsten Jahren, wenn die Baubranche abwärts geht, wieder eine Regelung dass die Dämmungen wieder abgerissen werden müssen, da sie dann nicht mehr "umweltgerecht" sind, - wieder eine Wirtschaftsankurbelung.

Bezahlen muss das der Vermieter der das wieder auf den Mieter in Form einer Mieterhöhung umlegt, (den letzten beißen die Hunde) denn da kommen Summen bei einem 3 Stöckigen Haus von 20000,- bis 400000,- zusammen und wenn die Miete im allgemeinen noch relativ "billig" ist, wer soll das noch bezahlen was unserer Bundesregierung alles schwachsinniges einfällt.

Mit den Fenstern sollte deine Vermieterin was tun, aber dann müssen auch wieder die außen und Innenwände verputzt werden (durch das herausreisen der Fenster).

Durch diese Moderniesierung MUSS dann die Miete wieder erhöht werden, da der Spaß zigtausend Euro kostet, Mieterhöhung möchte aber der Mieter nicht, denn der Vermieter sollte ja sein Haus aus sozialen Gründen dem Bürger zur Verfügung stellen, so die Vorstellungen der meisten Mieter!!!

Am Schluss wird unterm Strich insgesamt vielleicht 200-300,-€ im Jahr gespart, das aber aufgrund der Moderniesierungsmaßnahmen (vom Geld her) keinem nützt, da durch diese Maßnahmen die Miete wieder erhöht werden muss. - Gespart hat am Schluss keiner, nur der Vermieter ist der Böse, da er diese Unsummen an Geldern irgend wie wieder hereinholen muss.

Der Mieter vergisst immer, dass ein Vermieter nicht das "Sozialamt" ist, der dies gewaltigen Summen über "Steuereinnahmen und Steuererhöhungen" für seine Wohnungen finanziert, sondern irgendwie hereinwirtschaften muss.

Keiner möchte Abends noch einen Nebenjob als Doseneinschlichter bei Aldi annehmen um seine Wohnungen aus sozialen Gründen oder Christlicher Nächstenliebe zu finanzieren damit der Bürger eine billige Miete hat!!! - habe fertig.


immowelt Redaktion am 15.06.2021 12:15

Hallo A. Behrens,

da es bei dem Thema Teilung der C0²-Steuer bisher keine Einigung im Bundestag gegeben hat, empfehlen wir Ihnen sich mit dem Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

immowelt Redaktion

Nowak Immobilien AG am 13.06.2021 10:50

Zitat: immowelt Redaktion am 11.06.2021 15:04

Hallo Nowak Immobilien AG,

die CDU blockiert die Entscheidung zurzeit, für die anderen Parteien ist das Thema jedoch noch nicht grundsätzlich vom Tisch.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Unsere Antwort: Das Thema ist unseriös, genauso könnten Sie über andere unausgegorene Pläne berichten, die vielleicht irgendeinmal beschlossen werden könnten. Diese Nachricht ist unseres Erachtens reiner Populismus, Sie wollen „Mieters best friend“ sein.

Warten wir doch gemeinsam die Bundestagswahlen im Herbst ab, vorher wird nicht passieren.

Hier noch handfeste Argumente:

Armin Nowak Vorstand von Nowak Immobilien und Vorsitzender von Haus und Grund Berchtesgaden kritisiert die geplanten Änderungen im neuen Klimaschutzgesetz: Die CO2-Steuer sollen Mieter und Vermieter in Zukunft gemeinsam bezahlen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als unzureichend kassiert. Jetzt müssen CDU/CSU und SPD ihre Klimaziele bis 2030 verschärfen und konkretisieren. Eine der Maßnahmen, die dabei helfen soll, wäre Vermieter künftig zu 50 Prozent an den Kosten der CO2-Steuer zu beteiligen.

Die Vermieter in Deutschland haben ihre Mietshäuser so gebaut, wie es den jeweiligen baurechtlichen Vorgaben entsprach, seit Jahren sind sie bestrebt, ihre Immobilien energetisch zu sanieren, so wie es die zur Verfügung stehenden Technologien, aber auch die finanziellen Mittel erlauben. Nun sollen die Vermieter „als Belohnung“ für ihre Anstrengungen auch noch die CO2-Abgaben ihrer Mieter zumindest anteilig tragen.

Als Hausverwalter sehen wir ein neues "bürokratisches Monster", die CO2-Abgabe hälftig zu teilen. Eine große Anzahl von zusätzlichen Mietstreitigkeiten, welche die ohnehin überlasteten Gerichte beansprucht, wird die Folge sein, so der Immobilienexperte Armin Nowak.

Es wird zwar von den Mieterverbänden behauptet, dass die Mieter darauf keinen Einfluss haben. Ist in ihrem Mehrfamilienhaus eine Ölheizung eingebaut, müssen sie diese auch benutzen und können sie nicht austauschen. Das stimmt nicht ganz so, denn bei der Neuanmietung können die Mieter auf Grundlage des bereits bestehenden Energieausweises durchaus Einfluss darauf nehmen, ob die Vermieter die Wohnung vermieten können oder nicht. Mit der Effizienzklasse G wird wohl kein vernünftiger Mieter eine Wohnung anmieten.

Das eigentliche Ziel die Modernisierung von alten Heizungen sollte doch gerade durch die verpflichtende Einführung des Energieausweises erfolgen. Des Weiteren hat der Vermieter keinen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heizt oder wie viel Warmwasser er verbraucht, so Armin Nowak.

Klimaschutzpolitisch sei der geplante und hoffentlich gescheiterte Beschluss daher kontraproduktiv. Wenn die Politik so deutlich zeigt, dass mit einem Federstreich Vermietern Kosten aufgebürdet werden, die sie weder verursacht, noch zu verantworten haben, bringt das das Fass zum Überlaufen. Es wäre auch damit zu rechnen, dass viele Vermieter nun Mieten erhöhen müssten, um die zusätzliche finanzielle Belastung kompensieren zu können. Alternativ werden viele private Vermieter aufgeben und legen Ihre Altersversorgung anders an, was keinen zusätzlichen Wohnraum mehr schaffen würde, so Nowak.

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immowelt Redaktion am 14.06.2021 08:48

Hallo Nowak Immobilien AG,

wir bedauern, dass Sie unseren Artikel als Populismus begreifen. Es ist nicht unsere Absicht, Partei für eine Seite zu ergreifen - weder für Mieter noch für Vermieter. Es ist eine Darstellung von Plänen, die sowohl Mieter als auch Vermieter sehr umtreiben. Sobald sich Neuigkeiten bei dem Thema einstellen, wird der Ratgeber aktualisiert.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Immobilien Gruber am 11.06.2021 14:07

die Teilung der Co2 - Steuer ist ein "No-Go"!

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Nowak Immobilien AG am 11.06.2021 11:40

Der Unfug wurde doch abgelehnt?

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Bettina Dietz Immobilien am 11.06.2021 12:50

Dachten wir eigentlich auch


immowelt Redaktion am 11.06.2021 15:04

Hallo Nowak Immobilien AG,

die CDU blockiert die Entscheidung zurzeit, für die anderen Parteien ist das Thema jedoch noch nicht grundsätzlich vom Tisch.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Youkon5604 am 30.05.2021 11:44

Was für ein Unsinn, wir haben 2009 zwei Mehrfamiliengebäude vollständig energetisch saniert. Laut Energieausweis sind es seit dem Niedrigenergiegebäude, mit eine Einsparung von min. 70%. Nach 10 Jahren liegt die Energieeinsparung laut Verbrauchsabrechnungen im Schnitt bei nur 33% pro Jahr. Die Mieter zahlen aber fleißig für die Baumaßnahmen und haben eigentlich nichts davon. Mal abgesehen von der Umwelt. Wenn ich nun weitere Gebäude saniere, wird der zukünftige Verbrauch wieder errechnet, die Abrechnung der CO2-Steuer erfolgt aber nach den Verbrauchsabrechnungen. Sprich es müssten eigentlich eine 70 % geringere CO2-Steuer anfallen. Da aber nach Verbrauch abgerechnet wird, werden es dann aber nur 33% weniger sein, wenn man mal das oben genannte Objekt als Beispiel nimmt.

Hinzu kommt nach, das Polystyrol heute speziell entsorgt werden muß. Also weitere Kosten für die Zukunft.

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Endres am 28.05.2021 12:45

Wir sind Vermieter von einem Haus mit 30 Wohnungen - einige Mieter haben mit staatlichen Fördermitteln gasetatenheizung und im Gewerbe eine Ölheizung eingebaut - die Heizungen sind also im Besitz von den Mietern - wer soll den jetzt die Steuer zahlen ?

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immowelt Redaktion am 28.05.2021 12:52

Hallo Endres,

da es noch keinen Gesetzentwurf dazu gibt, können wir diese Frage noch nicht beantworten.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Apxhy am 26.05.2021 18:30

Wenn man noch die Steuern auf die Kaltmiete dazu rechnet , ist das Altersvorsorge, gefressen von steuern und Abgaben, man hat 45 Jahre darauf gearbeitet das man davon in alter Leben kann , was kommt eine beschiessene abzocke, der Gewinner die Staat , aber eigentlich die Volksvertreter die bekommen genug Steuer Geld , denen gehts gut , deshalb werden wir Vermieter und Mieter geschrumpft ihre Pensionen müssen gesichert werden , eine Schande .

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kalki56 am 26.05.2021 17:16

Hallo, mich würde mal interessieren, ab wann sich die Vermieter an den Kosten beteiligen

sollen? Ab Mai oder rückwirkend ab 01.01.21

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immowelt Redaktion am 27.05.2021 09:35

Hallo kalki56,

da noch kein Gesetzentwurf vorliegt, kann diese Frage noch nicht beantwortet werden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Stefan am 26.05.2021 15:37

Moin Moin,

wenn eine Umlage auf den Vermieter erfolgen soll, kann dieses nur anhand des theoretischen Energiebedarfes Energieausweis erfolgen. Ferner muss eindeutig die Raumtemperatur die der Vermieter erbringen muss fest definiert werden z.B. 20 C in Wohnräumen.

Sonst hat der Vermieter wenig Einfluss auf den Energieverbrauch.

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Lambi am 26.05.2021 14:57

Ich habe vor 14 Jahren einen Ölbrennwertkessel eingebaut, pelets geht nicht kein Lagerraum, wenn das so kommt werde ich nicht mehr vermieten.

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