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Treppen, Bad und sogar das Bett: Im Alter entpuppt sich die eigene Wohnung plötzlich zum kaum überwindbaren Hindernisparcours. Unsere Tipps helfen beim altersgerechten Umbauen.
Viele Senioren wollen sich bis ins hohe Alter ihre Eigenständigkeit erhalten und selbst darüber entscheiden, wo und wie sie leben. Doch wenn die eigene Beweglichkeit nachlässt oder die Sehkraft schwindet, ist der Alltag daheim oft nur schwer zu bewältigen. Kleine Schwellen und Teppichkanten werden zu Stolperfallen, Treppenstufen immer mehr zum Hindernis. Trotz dieser körperlichen Einschränkungen kann ein eigenständiges und altersgerechtes Wohnen zu Hause möglich sein – wenn das Wohnumfeld an die eigenen Bedürfnisse angepasst wird.
Vorsicht ist besser als Nachsicht – dieser Meinung sind viele Experten, wenn es um altengerechtes Wohnen geht. Tanja Scheuring, Bauzeichnerin bei Rupsch Architekten, freiberufliche Ergotherapeutin und Wohnberaterin in Uffenheim, sagt: „Wenn im Alter plötzlich eine Erkrankung auftritt wie ein Schlaganfall, ist die Not groß.“ Denn die veränderte Lebenssituation sei für die betroffene Person, den Partner und die Kinder meist schwer genug. Wenn für den Erkrankten dann auch noch hinzukomme, dass er nicht in die gewohnte Umgebung zurückkehren kann, weil diese umgebaut werden muss, wird das zur zusätzlichen psychischen Belastung. Scheuring empfiehlt daher, so früh wie möglich darüber nachzudenken, wie man im Alter wohnen möchte. „Wenn man sich entschieden hat, auf jeden Fall zu Hause bleiben zu wollen, sollte man bei anstehenden Renovierungsmaßnahmen die Barrierefreiheit mit einplanen.“
Küche, Bad oder Schlafzimmer – jeder Raum des Hauses hat eine andere Funktion. Entsprechend werden auch in jedem Raum unterschiedliche Maßnahmen notwendig, um ein altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Ein Rundgang durch die wichtigsten Räume zeigt, wie eine Wohnung für das Leben im Alter aufgebaut sein sollte.
Schon auf dem Weg in die Wohnung befindet sich meist das erste Hindernis: häufig ist das eigene Zuhause nur über Treppenstufen erreichbar. Sabine Rebe, selbständige Architektin und Expertin für barrierefreies Bauen, rät zu einer Rampe oder einem Hublift. Sie weist jedoch darauf hin: „Eine Rampe darf nur ein niedriges Gefälle haben. Wenn ein großer Höhenunterschied überwunden werden muss, kann das zu einer sehr weiten Lauflänge der Rampe führen.“ Der Zugang zur Wohnung sollte zudem überdacht und gut ausgeleuchtet sein, so dass Hausnummer, Türklingel und Türschild gut sichtbar sind – auch für den Notfall, damit der Rettungsdienst die Adresse schnell findet.
Senioren mit Rollator oder Rollstuhl haben meist zwei davon: einen für drinnen und einen für draußen. In der Nähe der Haustüre sollte darum auch ein Platz sein, an dem sie einfach von dem einen auf den anderen umsteigen können. „Das kann ein Raum neben der Haustür sein, in dem beide Rollstühle oder Rollatoren nebeneinander Platz haben“, sagt Diplomingenieur Rolf Sondershaus, der im Behinderten Verband Leipzig e.V. (BVL) zu barrierefreiem Bauen und Wohnen berät.
Wenn es diesen Raum im Haus nicht gibt, kann der Wechselplatz auch außerhalb des Hauses sein. Er sollte jedoch in jedem Fall überdacht und abschließbar sein. Entsprechende Blechhäuschen gibt es im Baumarkt zu kaufen.
Damit man trotz körperlicher Einschränkungen keinen Besuch verpasst und gleichzeitig mit einem sicheren Gefühl an die Haustüre tritt, rät Sabine Rebe, Spezialistin für barrierefreies Bauen:
Für den Brandfall sollten bei Hörproblemen Rauchmelder eingebaut werden, die zwei Sinne ansprechen und neben dem Ton auch ein Lichtsignal abgeben.
Im Bad macht sich der Mangel an Bewegungsfreiheit oft zuerst bemerkbar. Rolf Sondershaus weiß das aus Erfahrung: „Häufig rufen uns die Leute an, weil sie nicht mehr in ihre Badewanne hineinkommen.“ Hinzu kommt noch die ständige Gefahr, auf den nassen Fliesen auszurutschen. Doch für diese und weitere Probleme gibt es altersgerechte Lösungen.
Wer seine Badewanne weiterbenutzen möchte, kann einen Hebesitz aufmontieren lassen. Damit kann man sich in die Wanne hinein- und wieder herausheben lassen. Eine andere Möglichkeit ist der Austausch gegen eine Badewanne mit Tür, so dass man direkt in die Badewanne hineingehen kann.
Sondershaus favorisiert jedoch die bodengleiche Dusche. Bei dieser ist der Boden so gefliest wie der Rest des Bades auch und der Einstieg ist barrierefrei. Laut dem Experten sollte die Dusche größer als eine herkömmliche Dusche sein, mindestens 120 auf 120 Zentimeter groß. Für Rollstuhlfahrer sollte sie mindestens 150 mal 150 Zentimeter messen. Zudem sollte es in der Dusche eine Sitzgelegenheit geben.
Rolf Sondershaus rät bei Dusche, Badewanne und Waschbecken zu Armaturen mit Schwenkhebeln, da diese leicht zu bedienen sind. „Wenn möglich sollten diese mit einem Verbrühschutz, zum Beispiel einem Thermostat, ausgestattet sein.“Beim WC rät Sabine Rebe dazu, dass die Füße im Sitzen auf den Boden gesetzt werden können. „Die ideale Sitzhöhe liegt zwischen 46 und 48 Zentimetern über dem Boden, je nach Personengröße.“ Zudem sollten keine Hebel am WC verbaut sein, sondern besser die leichter bedienbaren Drückergarnituren. Seitlich neben dem WC ist gemäß der DIN 18040-2 für barrierefreies Wohnen mindestens ein Abstand von 30 Zentimetern auf der einen und auf der anderen Seite des WCs von mindestens 90 Zentimetern von Vorteil. Durch den seitlichen Abstand können Senioren mit Rollator oder Rollstuhl bis an den Sitz heranfahren und einfach Umsteigen. Zudem sollten zu beiden Seiten Stützklappgriffe montiert werden.
Neben dem WC können im Bad auch an Dusche, Badewanne und Waschplatz leicht erreichbare Haltegriffe angebracht werden. So sollten die Griffe am WC gemäß DIN 18040-2 mit der Oberkante 28 Zentimeter über der Sitzhöhe liegen. Vorausgesetzt, die Wände sind stabil genug – Laien sollten die Haltegriffe darum besser nicht selbst anbringen.
Rebe rät, diese vom Fachhandel oder Sanitätshaus befestigen zu lassen. Wenn die Wand sich als nicht tragfähig genug herausstellt, können alternativ Sanitärblöcke eingebaut werden: In diesen werden Montageplatten befestigt, auf die die Griffe aufgeschraubt werden können.
Waschtische sollten generell unterfahrbar ausgestattet sein. „Auch wenn man keinen Rollstuhl benötigt, hat man vielleicht mal einen Tag, an dem man sich schwach fühlt und sich lieber hinsetzen möchte“, sagt Rebe. Für diesen Fall dient ein rutschfester Stuhl in der Nähe des Waschtisches, der durch den Freiraum zwischen Waschbecken und Boden nah genug herangeschoben werden kann. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass auch der Spiegel auf einer Höhe angebracht ist, dass man sich im Sitzen sehen kann.
Gerade bei feuchten Böden steigt die Gefahr, auszurutschen. Dieses Risiko lässt sich durch rutschhemmende Fliesen vermindern. Durch die raue Struktur lagert sich zwar leichter Schmutz darauf ab, doch gerade im Duschbereich sollte die Sicherheit Vorrang haben. Rebe empfiehlt: „Es sollten mindestens Fliesen der Rutschfestigkeit R 10 oder höher verlegt sein.“ Zudem seien kleine Fliesen besser geeignet: „Durch viele kleine Fliesen wird der Fugenanteil im Bad größer, so dass die Rutschgefahr zusätzlich gehemmt wird.“
Zur Sicherheit im Bad sollte auch darauf geachtet werden, dass die Türen nach außen schwingen. Eine Badezimmertüre, die nach innen öffnet, ist ein Risiko, so Rebe: „Wenn man nach einem Schwächeanfall im Bad stürzt und vor der Türe liegen bleibt, kommt eventuell niemand mehr herein.“ Um gewährleisten zu können, dass im Notfall schnell Hilfe in Bad und WC gelangt, sollten die Räume zudem von außen entriegelt werden können.
Unser Partnerportal bauen.de zeigt, welche Anforderungen ein Bad erfüllen muss, um barrierefrei zu sein: Planungsgrundlagen für ein barrierefreies Bad.
Gemüse schneiden, kochen, den Geschirrspüler ausräumen: in der Küche gibt es viele Tätigkeiten, die mit körperlichen Einschränkungen kaum noch zu bewältigen sind. Für das Wohnen im Alter ist es daher notwendig, die Handgriffe zu erleichtern.
Ein erster Schritt ist eine unterfahrbare Arbeitsfläche in der passenden Höhe, um auch beim Gemüseschneiden und Kochen im Sitzen arbeiten zu können. Bei den Backöfen rät Rebe zu Varianten mit komplett umschwenkbaren Türen und Auszugstableau zum Abstellen der heißen Speisen. Der Backofen kann auch auf Höhe der Arbeitsfläche angebracht werden. Zudem sollte auch der Geschirrspüler leicht erhöht angebracht werden, so dass man ihn auch im Sitzen und ohne sich tief bücken zu müssen leicht ausräumen kann.
Anstatt der üblichen Regale empfiehlt die Architektin Apothekerschränke: diese werden horizontal ausgezogen, so dass man auch leicht an die weiter hinten stehenden Gegenstände herankommt. Eine weitere Option sind Oberschränke mit Absenkautomatik. Rebe erklärt: „Die fahren auf einer Schiene rund 40 Zentimeter nach unten und 20 Zentimeter nach vorne.“ Dass das im Alltag eine Erleichterung bedeuten kann, weiß Sondershaus aus seiner Erfahrung als Berater im Behinderten Verband Leipzig. „So kann man den Geschirrschrank bis zur Spüle herunterfahren und einfach im Sitzen einräumen. Die Menschen die ich kenne, sind damit sehr zufrieden.“
Ähnliche technische Hilfen gibt es auch für das Verstauen von Küchengeräten wie Brotschneidemaschine oder Standmixer. Ein elektronischer Lift wird dazu mit einer ausklappbaren Hebeplatte in einem der Unterschränke angebracht und hebt das jeweilige Gerät auf Knopfdruck nach oben.
Wenn der Griff in den Kleiderschrank nicht mehr so einfach ist und das Aufstehen schwer fällt, gibt es Möglichkeiten, diese Tätigkeiten zu erleichtern.
Zunächst sollte das Bett eine bequeme Höhe zum Hinsetzen und Aufstehen haben, rät Architektin Sabine Rebe. Seitlich sollten mindestens 120 Zentimeter beziehungsweise für Rollstuhlfahrer 150 Zentimeter Platz sein, um das Bett anfahren und den Rollstuhl wenden zu können. Senioren mit Gehhilfe benötigen an der langen Bettseite mindestens 90 Zentimeter Bewegungsfreiheit. Zudem ist es von Vorteil, wenn das Bett von drei Seiten her zugänglich ist: so ist es leichter, wenn jemand beim Aufstehen hilft oder eine Pflegekraft nötig wird.
Wer schlafen gehen will oder nachts aufstehen und ins Bad gehen muss, sollte nicht durch das dunkle Zimmer gehen müssen. Daher sollte in der Nähe des Bettes ein Lichtschalter sein, um das Licht an- und auszuschalten. Eine weitere Möglichkeit ist eine Fernbedienung für den Lichtschalter.
Für das An- und Umkleiden sollten die Kleiderstangen im Schrank auf der entsprechenden Griffhöhe des Senioren angebracht werden. Eine technische Möglichkeit, die das Herausholen der Kleider zu erleichtert, ist ein Garderobenlift. Diese spezielle Kleiderstange kann auch nachträglich in den Kleiderschrank eingebaut werden, indem man an einem Hebel zieht oder auf eine Fernsteuerung drückt, klappt die Stange mit den Kleidern automatisch aus dem Schrank.
Ob ein Mieter einen altersgerechten Umbau vornehmen darf, hängt von der individuellen Situation ab. Grundsätzlich braucht ein Mieter die Zustimmung des Vermieters, um Veränderungen an der Wohnung vornehmen zu dürfen. Doch wenn er ein berechtigtes Interesse an einer Umbaumaßnahme zur behindertengerechten Nutzung der Wohnung hat, kann er die Zustimmung verlangen (§ 554a Bürgerliches Gesetzbuch).
Bei dieser Entscheidung werden aber die Interessen aller Seiten berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Wenn ein älterer Mieter sich also nur noch mit einem Rollstuhl durch die Wohnung bewegen kann, hat er ein durchaus berechtigtes Interesse am Einbau eines Treppenliftes. Benötigt er mehr Bewegungsfreiheit in der Wohnung und möchte dazu die Räume vergrößern, kann sein, dass das Interesse der Gegenseite überwiegt – zum Beispiel, wenn dafür eine tragende Wand eingerissen werden müsste.
Auch wenn der Mieter die Zustimmung zum Umbau der Wohnung bekommt, heißt das nicht, dass er sie bei Auszug einfach so hinterlassen darf: denn je nach Vereinbarung muss er wieder den alten Zustand herstellen. Dafür kann der Vermieter auch eine Sicherheit verlangen.
Die Kosten für den Umbau und den eventuellen Rückbau muss der Mieter selbst tragen. Wenn er eine Pflegestufe erhält, kann er aber einen Zuschuss von der Pflegekasse beantragen.
Wer barrierefrei Umbauen möchte, sollte erst den Vermieter um Erlaubnis fragen.Erfahren Sie, wie der Mieter weiter vorgehen sollte und was beim selbst renovieren erlaubt ist.
Pflegebedürftige Menschen können Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für einen notwendigen Umbau bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag muss jedoch vor dem Umbau des Wohnraums an die Pflegekasse gestellt und begründet werden. Entscheidend ist dabei der eigene Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Zuschuss gilt jedoch nicht für jede Einzelmaßnahme, sondern für das Gesamtpaket aller notwendigen Veränderungen des Wohnraums. Notwendige Einzelmaßnahmen dieses Gesamtpaketes können zum Beispiel der Einbau herunterfahrbarer Küchenschränke, rutschhemmender Badfliesen oder das Herabsetzen der Lichtschalter sein. Da in Bestandsbauten oft nicht jede Barriere beseitigt werden kann, werden zudem barrierereduzierende Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenlifts bezuschusst. Für eine umfassende Beratung zum altersgerechten Wohnen im Pflegefall können sich Versicherte an den Berater ihrer Pflegekasse wenden. Zudem können bestimmte Hilfsmittel, zum Beispiel Haltegriffe, vom Arzt auf Rezept verschrieben werden, so dass die Kosten von der Krankenkasse erstattet werden.
Wer nicht pflegebedürftig ist, aber sein Zuhause vorsorglich für ein seniorengerechtes Wohnen umbauen möchte, kann eine andere Förderungsmöglichkeit wählen: unabhängig vom Alter des Antragsstellers gewährt die KfW-Bank zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für den altersgerechten Umbau.
Altersgerechtes Umbauen und Einbruchschutz: Welche Umbaumaßnahmen von der KfW-Bank gefördert werden und wie die Förderung im Einzelnen aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wer sein Haus barrierefrei umbauen möchte und dafür die Förderung der KfW-Bank möchte, muss beim Umbau bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Alternativ können auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit nach der Norm für den Neubau von Wohngebäuden (DIN 18040-2) gefördert werden. Gerade bei den Flächen und Abständen in einer altersgerechten Wohnung gibt sie eine gute Orientierung.
Übrigens dürfen auch Besitzer einer Eigentumswohnung nicht ohne Weiteres einen Aufzug ins Treppenhaus einbauen lassen. Sie benötigen dafür die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer, und zwar selbst dann, wenn sie aufgrund einer Gehbehinderung dringend auf den Aufzug angewiesen sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: V ZR 96/16).
Ein leichter Zugang zur Wohnung, viel Bewegungsfreiheit und einfache Handgriffe sind nicht nur für Senioren von Vorteil. Rolf Sondershaus sagt: „Bei mir Zuhause habe ich auch meine Lichtschalter auf einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht, obwohl ich nicht gehbehindert bin.“ So kommen neben Besuchern im Rollstuhl auch kleine Kinder leichter an die Schalter – und er selbst: „Wenn ich mit vollen Armen nach Hause komme, kann ich das Licht einfach mit den Knien an machen.“ Wie jedoch die eigene altersgerechte Wohnung aussehen sollte, dafür gibt es kein Standardrezept. „In 99 Prozent der Fälle sind die Normvorgaben für barrierefreies Bauen vielleicht geeignet, aber es gibt immer Ausnahmen.“ Darum sollte jede Wohnraumanpassung individuell vorgenommen werden.
Zur Beratung, Planung und Umsetzung eines altersgerechten Umbaus sowie für einen Neubau sollte ein Experte für barrierefreies Bauen hinzugezogen werden. Erste Anlaufstellen mit Informationen für die eigene Wohnungsanpassung sind auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung zu finden. Für eine individuelle Beratung rät Sondershaus, sich sofern regional vorhanden, an Sozialämter zu wenden, auch Betroffenenvertretungen und Architektenkammern können Auskunft geben.
Für Gewöhnlich sind Lichtschalter oder Steckdosen auf einer Höhe von 105 Zentimetern über dem Boden angebracht. Wer sich aber mit Rollstuhl oder Rollator durch die Wohnung bewegt, kommt nicht so gut daran. Laut Rolf Sondershaus sollten darum Lichtschalter und Steckdosen auf einer Höhe von etwa 85 Zentimetern über dem Boden angebracht werden. Dadurch sind sie stehend wie sitzend gut erreichbar.
Wenn die Sehkraft nachlässt, ist ein weißer Lichtschalter auf einer weißen Wand gar nicht mehr so einfach zu erkennen. Der Experte für barrierefreies Wohnen Sondershaus rät darum zu einer kontrastreichen Gestaltung. So sollten vor allem Lichtschalter, Türgriffe und Handläufe deutlich kenntlich gemacht werden. Zusätzlich sollte auf eine ausreichende Beleuchtung geachtet werden. „Sehbehinderte Menschen brauchen eine gute Flächenbeleuchtung und an den wichtigen Stellen im Haus eine auf den Punkt gerichtete Beleuchtung, zum Beispiel über dem Esstisch.“
Kilian Treß15.03.2021Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.