Altlasten auf dem Grundstück: Das wird teuer

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Neues Grundstück, beste Lage, günstiger Preis – doch was schlummert eigentlich unter der Erdoberfläche? Warum Altlasten richtig teuer werden können, wer dafür haftet und wie man sie bereits vor dem Kauf feststellen kann, liest du hier.

Mindern Altlasten auf dem Grundstück den Wert der Immobilie?

Altlasten können den Wert des Grundstücks sowie der darauf befindlichen Immobilie stark mindern – mindestens um die Kosten für die Beseitigung der Altlasten.

Was sind Altlasten?

Altlasten auf dem Grundstück sind Stoffe, die die Gesundheit des Menschen gefährden können, beispielsweise, indem sie das Grundwasser verseuchen. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) nennt in diesem Zusammenhang folgende Grundstücke, auf denen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit Altlasten vorhanden sind:

  • alte Mülldeponien 
  • alte Fabrikgelände 
  • ehemalige Militärgelände
  • Tankstellen

Welche Altlasten auf dem Grundstück gibt es?

Altlasten auf dem Grundstück können in den unterschiedlichsten Formen auftreten. Meist entstehen sie durch folgende Substanzen und Materialien, die sowohl den Boden als auch die Luft verunreinigen können:

  • Altöl, durch das zum Beispiel bei alten Industrieanlagen das Grundwasser verunreinigt sein kann
  • Asbest, das insbesondere zur Dämmung in Altbauten verwendet wurde
  • Beton, bei dessen Herstellung verschiedene Chemikalien verwendet werden, die mit der Zeit freigesetzt werden können
  • Chemikalien und Giftstoffe wie zum Beispiel Benzol, das als Bestandteil von Benzin bei Tankstellen auftritt
  • Stoffe aus der Rüstungsindustrie wie zum Beispiel Explosivstoffe oder chemische Kampfmittel
  • Schwermetalle wie zum Beispiel Blei und Quecksilber, die auf alten Industrieanlagen vorhanden sein können
  • Neben chemischen Verunreinigungen geht mancherorts, insbesondere in Ballungszentren, auch Gefahr durch Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg aus.

Stellt sich heraus, dass das Grundstück oder die Immobilie mit Chemikalien oder anderen Altlasten verseucht ist, stehen teure Sanierungsmaßnahmen an, die einen privaten Bauherrn in den Konkurs treiben können. „Wir raten deswegen dringend dazu, ein Grundstück vor dem Kauf überprüfen zu lassen“, erklärt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB).

Wie lasse ich mein Grundstück auf Altlasten prüfen?

Verantwortlich für ein belastetes Grundstück ist laut Ordnungsrecht der jeweilige Eigentümer. Er muss dafür sorgen, dass beispielsweise das Grundwasser nicht verseucht wird. Befinden sich also Altlasten auf dem Grundstück, die den Boden oder die Luft verunreinigen, muss der Eigentümer für die Beseitigung aufkommen. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, können potenzielle Käufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrags folgende Dinge tun:

  • Verkäufer oder Makler fragen
  • Bodengutachten erstellen lassen
  • Grundstückshistorie überprüfen
  • Anwohner befragen
  • Verdachtsflächenkataster prüfen
  • Altlastenkataster prüfen
  • Vertragliche Absprachen
Achtung

Weiß der Verkäufer oder auch der Makler von Verunreinigungen, Gefahren oder Altlasten, herrscht Informationspflicht. Widerstößt er dagegen, kann der Käufer womöglich Schadenersatz fordern oder den Kauf rückgängig machen. Hier finden Sie alle Infos zur Aufklärungspflicht von Maklern.

Ein Bodengutachten erstellen lassen

Um sicher zu gehen, kein verseuchtes Grundstück zu erwerben, sollten Kaufinteressenten ein professionelles Bodengutachten, auch Baugrundgutachten genannt, in Auftrag geben. Es kostet abhängig von der Grundstücksgröße, dem Aufwand und dem Baugebiet zwischen 1.000 und 2.500 Euro und kann mit Einverständnis des Eigentümers angefertigt werden. Diese Investition ist ratsam, denn bei einer Bauabsicht braucht man zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin ein solches Gutachten, um die Beschaffenheit des Bodens herauszufinden.

Grundstückshistorie überprüfen

Wer sich für ein Grundstück interessiert, auf dem beispielsweise eine Industrieruine steht, sollte die Geschichte des Grundstücks prüfen und herausfinden, was in der Fabrik hergestellt und mit welchen Stoffen dabei hantiert wurde. Besonders wenn Chemikalien im Einsatz waren, etwa in ehemaligen Lack- oder Emailwarenfabriken, ist es möglich, dass das Grundwasser belastet ist.

Anwohner befragen

Vorbesitzer, angrenzende Betriebe oder Anwohner können etwas über die Geschichte eines Grundstücks wissen. „Ansonsten kann man auch einen Architekten oder andere Experten um eine Einschätzung bitten. Dinge wie Bausubstanz, Bodenbeschaffenheit oder Belastungen sind oft aus Erfahrungswerten ableitbar“, ergänzt Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB).

Verdachtsflächenkataster prüfen

Auch über mögliche Fliegerbomben geben Städte und Kommunen Auskunft: Wer in Stadtflächen Grund kauft, der bisher nicht bebaut war, sollte einen Blick in das Verdachtsflächenkataster werfen. Bei betroffenen Grundstücken wird allerdings ganz automatisch eine Sondierungspflicht ausgesprochen, sobald ein Bauantrag gestellt wird. Auch hier sind meistens die Umweltämter zuständig, oftmals auch Behörden für Stadtentwicklung, Bau oder Verkehr.

Altlastenkataster prüfen

Altlastenverdachtsfälle werden in vielen Städten in einem Altlastenkataster erfasst, für welches oftmals die Umweltämter zuständig sind. Einen Einblick erhält man gegen eine Gebühr, die im unteren dreistelligen Bereich liegen kann.

Vertragliche Absprachen

Käufer können darauf bestehen, dass der Verkäufer für Sanierungskosten aufkommt. Außerdem kann man sich „Bodeneigenschaften vertraglich zusichern lassen und dann ausmachen, was im Schadensfall passiert“, erklärt Reinhold-Postina. In beiden Fällen gilt aber: „Warum sollte der Verkäufer das machen?“ Beides hätte womöglich eine Anhebung des Kaufpreises zur Folge.

Was kostet die Sanierung und Beseitigung von Altlasten?

Die Sanierung eines Grundstücks mit Altlasten kann sehr teuer sein. Noch dazu sind die Kosten schwer vorhersehbar, da je nach Verunreinigung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgröße andere Maßnahmen notwendig sind. Meist muss großflächig Erde abgetragen und entsorgt werden. Andere Verfahren sehen vor, dass das kontaminierte Erdreich vor Ort behandelt wird, indem die Schadstoffe mittels chemischer oder physikalischer Methoden herausgefiltert werden.

Die einzige Ausnahme gibt es unter Umständen im Denkmalschutzbereich. Allerdings ist die Sanierung hier sogar noch teurer: Die Lasten müssen entsorgt werden, ohne dass das denkmalgeschützte Gebäude dabei Schaden nimmt. „Bei entsprechender Gefährdungslage, etwa für das Grundwasser, schützt auch der Status eines Denkmals nicht vor der Sanierung“, erklärt Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB). „In solchen Fällen müssen und werden sich aber die Behörden einigen.“

Wer haftet für die Sanierung und Beseitigung von Altlasten?

Grundsätzlich haften der derzeitige Eigentümer, der Verursacher und unter Umständen der Verkäufer gemeinsam für Schäden, die durch Altlasten entstehen. Der Verursacher ist allerdings oft nicht mehr zu ermitteln oder auffindbar. Der Verkäufer haftet nur dann, wenn er von der Verunreinigung wusste und das Grundstück nach 1999, also seit dem Inkrafttreten des BBodSchG, verkaufte.

Tatsächlich ist der Alteigentümer dazu verpflichtet, Kaufinteressenten von schweren Mängeln zu berichten. Verschweigt er ihm bekannte Tatsachen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen, die zum Schadenersatz verpflichten oder sogar zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen kann. Das später nachzuweisen, ist allerdings nicht immer einfach und dauert oftmals sehr lange.

Sollte ich ein mit Altlasten belastetes Grundstück kaufen?

Altlasten, Grundstück, Fabrikruine, Foto: ArTo / fotolia.com
Alte Industrieflächen sind oftmals relativ günstig zu haben. Doch im Boden schlummern womöglich giftige Altlasten. Altlasten, Grundstück, Fabrikruine, Foto: ArTo / fotolia.com

Einem privaten Bauherrn ist vom Erwerb eines Grundstücks mit Altlastenverdacht eher abzuraten – selbst wenn es noch so günstig erscheint. Die Risiken sind hoch und die Kosten einer Sanierung nicht kalkulierbar. „Wer Warnungen in den Wind schlägt und trotz besseren Wissens baut, trägt das volle Risiko. Am Ende ist dann der Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der von seinem Grundstück ausgeht und das Grundwasser verseucht oder die Gesundheit vieler Menschen beeinträchtigt“, sagt die VPB-Expertin Eva Reinhold-Postina. Die beste Möglichkeit dieses Risiko zu umgehen ist daher, noch vor dem Kauf ein professionelles Bodengutachten erstellen zu lassen.

Andreas Steger03.08.2022

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18 Kommentare

AnNaGe am 18.10.2023 20:18

Hallo, wir möchten unser Elternhaus, eine bis Ende 1999 genutzte Metzgerei, verkaufen. Dort wurde auch eine Räucherkammer genutzt. Der Käufer, der wusste, was sich dort befand, verlangt auf einmal eine Altlastenauskunft. Kann ein Rauch den Boden so belasten? Er will nämlich, weil evtl. "noch was kommt", den Kaufpreis ziemlich runterschrauben.

Mit freundlichen Grüßen

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Trulla77 am 08.11.2021 10:29

Guten Tag, ich wohne auf einen alten Bauernhof, hier sollen ölfässer und Bauschutt vergraben sein auf unserem Hof, was kann ich tun?

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Experte am 09.01.2023 19:47

Ausgraben

Anke am 06.09.2021 11:34

Hallo liebes Team,

ich bin an einem Mehrfamilienhaus mit gewerbliche Halle im Anbau interressiert.

Nach der systematischen Erfassung ist der Standort in P1 in das Altlastkataster aufgenommen worden. Aufgrund des Hinweises auf umweltrelevante Nutzung in der Vergangenheit.

Im Jahr 2014 wurde eine Bewertung des BBodSchG durchgeführt, mit dem Ergebnis altlastverdächtige Fläche. Eine Gefahr kann nicht ausgeschlossen werde.

Im P2, ist nicht abgeschlossen.

Mir wurde vom Amt gesagt, solange ich nichts verändere (anbaue oder Gebäude errichte) auf dem Grundstück ist alles ok.

Nun habe ich Zweifel bekommen, ob ich es wirklich erwerben soll.

Können Sie mir zu etwas (ab)raten?

MfG Anke

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immowelt Redaktion am 08.09.2021 15:13

Hallo Anke,

das können wir leider aus der Ferne nicht bewerten. Wir können Ihnen nur empfehlen hierfür einen Experten zu Rate zu ziehen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Marie am 10.04.2021 17:29

Hallo liebes Team, wir wollen bauen und müssen aber noch eine Garage, Gewächshaus und einen Schuppen entfernen lassen. An dem Schuppen befindet sich auch Asbest. Könnt Ihr uns ungefähr sagen was diese Beseitigung kosten würde. Gibt es dafür eine Kostenübersicht?

Viele Grüße, Marie

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.04.2021 07:51

Hallo Marie,

das können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen und empfehlen Ihnen einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Dieser kann dann auch einen Kostenvoranschlag erstellen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Anni am 17.03.2021 21:43

Hallo liebes Team,

wir möchten ein Teil eines Grundstück kaufen, das direkt an einer fließenden Au liegt. Ein Teil des Grundstückes darf wegen des Gewässerrandstreifens nicht bebaut werden. Vor 3 Jahren soll ein Gutachten angefordert worden sein. Derzeit steht noch ein Bauernhaus auf dem Grundstück, das seit ca. 100 Jahren dort schon steht. Allerdings etwas versetzt, auf besagtem Teilstück ist Wiese.

Besteht im geringsten die Möglichkeit, das mit dem Boden etwas sein könnte?

Danke euch für die Antwort!

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 18.03.2021 07:56

Hallo Anni,

das können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn es, wie Sie schreiben, ein Gutachten gibt, sehen Sie sich dieses genau an. Sollten Zweifel bestehen, raten wir zu einem weiteren Gutachten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

July am 25.02.2021 19:38

Hallo liebes Team, ich möchte gern ein Grundstück kaufen, was eine ehemalige Deponie war. Im Bodengutachten wurde nachgewiesen, dass es sich um Hausreste handelt. Also Ziegel, Glas, Holz, Bitumen Pappe, Asbestbrocken. Das ganze soll wohl in 5 bis 6 Meter Tiefe sein. Die Bodenproben haben einen Wert ergeben für BaP welche noch in Ordnung sind für eine Wohnbebauung. Sollte das Umweltamt verlangen, dass Boden abgetragen werden muss, wie viel könnte man in etwa für sowas rechnen? Betrifft das dann immer nur da wo das Haus hin soll?

Lieben Dank

Julia

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immowelt Redaktion am 26.02.2021 08:14

Hallo Julia,

das können wir aus der Ferne leider nicht einschätzen und würden Ihnen die Beratung beziehungsweise Kostenschätung durch einen Fachmann empfehlen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

geosHD am 07.12.2020 11:13

Die beiden Herren auf dem letzten Foto führen keine Probebohrungen sondern einen statischen Lastplattendruckversuch durch. Letzteres ist ein Feldversuch zur Ermittlung der Tragfähigkeit von Böden und spielt im Rahmen von geophysikalischen Baugrunderkundungen eine Rolle. Für die umwelttechnische Erkundung einer altlastverdächtigen Fläche ist der Lastplattendruckversuch irrelevant. MfG, C. Stippich

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.12.2020 15:27

Hallo goesHD,

vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das Bild entfernt.

Beste Grüße

Die immowelt Redaktion

Dinah am 26.10.2020 15:39

Hallo,

wir wollen gerade ein Haus kaufen (Baujahr 94). Es kam bereits zur Bestellung des Notars. Jetzt haben wir nach Zusendung der Unterlagen in der Baugenehmigung gelesen, dass das Grundstück als munitionsverseucht bekannt ist und ein Absuchen erforderlich ist. Dieser Passus wurde uns verschwiegen und ein Protokoll über die erfolgte Suche scheint es nicht zu geben. Wie kann uns der Verkäufer nachweisen, dass das Grundstück frei von jeglicher Art an Munition ist? Wer trägt die Notarkosten für den bereits erstellten Vorvertrag?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 27.10.2020 15:11

Hallo Dinah,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Sofern der Verkäufer bereits im Vorfeld von der Munitionsverseuchung wusste und diese verschwiegen hat, handelt es sich unserer Ansicht nach um eine arglistige Täuschung und der Kaufvorgang kann auf Kosten des Verkäufers rückabgewickelt werden.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir diesen Sachverhalt aus der Ferne nicht abschließend beurteilen können. Wir raten zu einer Beratung durch einen Fachanwalt oder einer Eigentümervereinigung.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

alissa ulrike am 07.10.2020 14:27

Guten Tag,

ich überlege eine Grundstück zu kaufen auf dem ehemals Eisenverhüttung betrieben wurde. Das Grundstück ist gegenüber der Nachbarbebauung erhöht. Grund soll laut Verkäuferangaben ein Schlackeberg aus der Verhüttung sein. Der Schornstein des Heizwerks ist auf dem Grundstück verblieben. Sind Altlasten anzunehmen bzw. mit welchen Gutachten kann ich mich absichern?

MfG

Ulrike

auf Kommentar antworten

geosHD am 07.12.2020 11:31

Hallo Ulrike,

aufgrund des Betriebes einer Eisenverhüttung kann nach den bekannten früheren branchentypischen Bewirtschaftungs- und Verfahrensweisen davon ausgegangen werden, dass über einen längeren Zeitraum und in erheblichen Mengen mit Schadstoffen umgegangen wurde. Die Auffüllung mit Schlacken, welche durch Schwermetalle belastet sein können, ist darüberhinaus ein Hinweis auf die Entsorgung von Produktionsabfällen auf dem Grundstück. Somit bestehen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast. Der Untersuchungsbedarf oder ein weiterer Handlungsbedarf ist grundsätzlich mit einem Sachverständigen nach § 18 BBodSchG oder einem Fachbüro in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutz- und Altlastenbehörde zu prüfen. An die zuständige Behörde sollten Sie sich an erster Stelle frühzeitig im Vorfeld wenden.

MfG, C. Stippich

alisabanci am 18.06.2019 12:08

sehr geehrte damen und herren, ich habe ein grundstück im jahre 2005 gekauft und in 2013 verkauft. jetzt stellte sich heraus, das der boden kontaminiert bzw. mit altlasten unrein ist. der käufer möchte jetzt seine schadensersatzansprüche gegen mich geltend machen. ich wusste wirklich nichts davon. allerdings muss aber "meine verkäuferin" davon gewusst haben - schliesslich ist sie hier auf dem grundstück geboren aufgewachsen mit ihren eltern vor 30 jahren oder 40 jahren hier auf dem grundstück eine tankstelle und autowerkstatt betrieben. hätte ich evtl auch ansprüche gegen die damalige verkäuferin?? oder sind die verjährt???

danke

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.06.2019 13:41

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

Gewährleistungsansprüche können auch nach vielen Jahren noch bestehen, das hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem auch davon, ob im Notarvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Wir können und dürfen die sicher komplexe Situation im Einzelfall aus der Ferne aber nicht abschließend beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir würden Ihnen daher raten, auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Nik am 26.03.2019 09:24

Guten Tag, Ich haben vor 10 Jahren (also nach 1999) ein Grundstück geerbt und relativ schnell wieder verkauft.

Man hat jetzt (2019) wohl vergrabene Asbestplatten dort gefunden, von denen ich nichts wussten und die natürlich entsorgt werden müssten.

Der neue Besitzer möchte natürlich die kosten jetzt auf mich als Vorbesitzer abwetzen.

In welchem Umfang kann ich als kurzzeitiger Vorbesitzer für die Entsorgung haftbar gemacht werden ?

„Wie gesagt, ich wusste nichts von dem Sondermüll“, denn er war vergraben.

Mit freundlichen Grüßen

und

vielen Dank im Voraus .

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 26.03.2019 10:01

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn ein Verkäufer nichts von Altlasten auf seinem Grundstück wusste und auch nicht wissen konnte, kann er in der Regel auch nicht haftbar gemacht werden. Wir würden Ihnen in dieser Situation dennoch dringend dazu raten, sich von einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen. Wir würfen keine Rechtsberatung leisten und können die Situation aus der Ferne daher leider nicht abschließend für Sie klären.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Ronzen am 07.05.2018 20:55

Hallo zusammen,

wir haben letztes Jahr ein Grundstück gekauft. Bei der aktuellen Erschließung musste die bestehende asphaltierte Straße für 30m aufgeschnitten werden, um vor allem das Abwasserrohr anzuschließen. Dabei worden 2 Proben von dem Boden unterhalb der Straße entnommen. Es hat sich herausgestellt, dass der Boden belastet ist (aufgrund von TOC und PAK ist der LAGA Wert Z2) und somit vervielfacht sich die Entsorgung.

Wer haftet hierfür? Der Bauherr obwohl die Straße der Stadt gehört?

Vielen Dank im Voraus!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 08.05.2018 09:02

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

grundsätzlich müsste zunächst die Stadt dafür haften. Es könnte allerdings sein, dass diese versucht, sich das Geld über die Erschließungsbeiträge vom Eigentümer zurückzuholen. Abschließend beurteilen können wir die Frage aus der Ferne leider nicht. Im Konfliktfall würden wir Ihnen zur Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder einen Eigentümerverein wie Haus & Grund raten.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Sunny am 20.03.2018 11:35

Wir möchten ein Haus Kaufen wo früher mal eine Tankstelle war , das Nachbargrundstück ist Kontaminiert somit wird es bei uns auch zu 99% so sein . Ich möchte aber definitiv keine Bauliche Veränderungen machen , Das Haus steht ja bereits ( Bj 1924) und das Grunstück ist gepflastert .

Also würden wir das Erdreich nie berühren wollen .

Was können sie mir Raten? Kann es sein das ich in Zukunft doch Ausgrabungen machen muss , gibt es da Gesetze? Oder ist alles ok solange ich das Erdreich unberührt lasse ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.03.2018 13:13

Hallo Sunny,

das entscheidende Gesetz ist hier das Bundes-Bodenschutzgesetz. Demnach sind Eigentümer verpflichtet, etwaige schädliche Bodenveränderungen zu beseitigen. Wenn der Boden kontaminiert ist, kann dies unter Umständen auch Einflüsse auf das Grundwasser haben. Eine Dekontaminierung des Bodens kann im Einzelfall sehr teuer werden, insofern gehen Käufer von kontaminierten Grundstücke ein hohes finanzielles Risiko ein.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Judith am 16.01.2018 10:33

Wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem inzwischen unser Haus steht. Die zum Bau erforderlichen Bodenproben waren angeblich okay. Der Erdbauer hatte vor Errichtung des Hauses Erdproben eingeschickt, weil er meinte, es sei nicht der heimische natürliche Boden. Leider musste nun alles abgetragen werden, da es so belastet ist.

Können wir die Kosten für Entsorgung und Auffüllen nun vom Verkäufer einfordern?

Im notariellen Kaufvertrag steht versichert, dass auf dem Grundstück keinerlei Altlasten bestehen.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 17.01.2018 11:33

Hallo Judith ,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Ob Sie Schadensersatzansprüche haben, hängt unter anderem davon ab, ob Sie der Verkäufer arglistig getäuscht hat und auch auf die genauen Formulierungen im notariellen Kaufvertrag. Steht dort zum Beispiel, dass dem Verkäufer keine Altlasten bekannt sind und tatsächlich warem sie ihm bekannt, könnte ein Schadensersatzanspruch bestehen.

Da es aber immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt, raten wir Ihnen den Gang zu einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

Peter am 01.11.2017 11:32

Hallo,

wir sind an einem Grundstückskauf interessiert und haben auch bereits ein Bodengutachten anfertigen lassen. Laut diesem ist der Boden nicht belastet. Das Grundstück befindet sich auf einem Dorf und um dieses Grundstück herum sind auch bereits Häuser oder auch ein Bauernhof gebaut worden (es handelt sich um eine Baulücke). Das einzige Risiko, welches mir noch einfallen würde, wären Bomben. Aber ich denke nicht, dass der Verkäufer zustimmen würde die Kosten der Beseitigung hierfür zu tragen. Wie hoch schätzen Sie mit dieser Ausgangslage noch das Risiko für vorhandene Altlasten ein?

Vielen Dank im Voraus.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 02.11.2017 12:09

Hallo Peter,

das Bodengutachten ist ein guter Schritt, um das Risiko von Altlasten zu minimieren. Auch das Befragen von Anwohnern, sowie das Überprüfen der Grundstückshistorie, des Altlasten- und Verdachtsflächenkatasters kann helfen, zusätzliche Risiken aufzudecken. Wie hoch das Risiko in Ihrem konkreten Fall ist, können wir aus der Ferne jedoch leider nicht beurteilen, da vieles von den örtlichen Gegebenheiten und der Grundstückshistorie abhängt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Für eine professionelle Einschätzung empfehlen wir Ihnen, sich einen unabhängigen Bauherrenberater oder einen Fachanwalt für Baurecht zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

Hans am 17.03.2017 23:33

Hallo,

Wir sind am Kauf eines Reihenendhauses interessiert.

Es hat sich nun herausgestellt, dass auf dem Grundstück eine Galvanikfirma vor Jahren war.

Der Bauherr hat das Grundstück auf eine Tiefe von 5m ausbaggern lassen, die Altlasten entsorgt und dann erst mit dem Bau begonnen.

Laut Landratsamt ist der Richtwert für Boden - Grundwasser unbedenklich.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

1)

Kann man in das Haus mit kleinen Garten nach der Vorgeschichte ruhigen Gewissens einziehen?

2)

Der ursprüngliche Veräußerer hat im Kaufvertrag an unseren Bauträger notariell beurkunden lassen, dass das Grundstück Altlasten frei ist.

Was geschieht nun, falls doch unerwartet Restmengen/bestände auftreten und der ursprüngliche Veräußerer insolvent werden würde oder es seine Firma nicht mehr geben würde?

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.03.2017 11:22

Hallo Hans,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider lassen sich ihre beiden Fragen allgemeingültig nicht beurteilen. Wenn Sie hundertprozentig sicher gehen möchten, dass sich auf dem Grundstück keine Altlasten mehr befinden, müssten Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Im Falle einer Insolvenz wäre vom ursprünglichen Verkäufer vermutlich nichts mehr zu holen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie im Zweifel von einem Fachanwalt oder einem Eigentümerverein.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Manfred am 12.02.2017 18:19

Ich überlege über eine Zwangsversteigerung ein kleines Grundstück mit Haus zu ersteigern. Auf dem Grundstück war jedoch früher eine "Färberei".

Was könnte hier schlimmsten falls auf mich zukommen ?

Ehemalige Eigentümer sind verstorben. Der Gutachter geht nicht weiter auf die alte Färberei ein und lässt diesen Sachverhalt auch nicht in das Gutachten / den ermittelten Verkehrswert einfließen.

-> Wer müsste letztlich auf mich zukommen, und sagen/anweisen, dass ich für eine Reinigung / austausch des Erdreiches zuständig bin ?

-> Müssten konkrete Messdaten vorliegen, die bescheinigen, dass die Verschmutzung von diesem Grundstück kommt ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 14.02.2017 08:42

Hallo Manfred,

bei einer Zwangsversteigerung trägt der Käufer immer das volle Risiko. Wer also eine Immobilie mit belastetem Erdreich bei einer Zwangsversteigerung erwirbt, läuft letzten Endes Gefahr, dass die Gemeinde verlangt, dass die Verunreinigungen besieitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Abholzer F.X 84149 Velden am 29.12.2016 22:23

Bei meinem verkauften Einödbauernhof erbaut ca. 1846,mit 4 Vorbesitzern, alles Landwirte,

werde ich jetzt zu gefundenen Altlasten, alles ca 2 m tief vergrabene Geschirre für Ochsen , Flaschen und einige Plastiktüten, sowie Suppenbüchsen von 1941 von Maggi und eine zugefüllte Miststätte meiner Vorbesitzer zur Beseitigung dieser Altlasten von meinen Käufern zur Entfernung zurechtgewiesen.

Ich habe davon nichts wissen können. Wie hätte ich mit einer Schaufel "als kein Landwirt" das auch fertiggebracht !! ?

Ein zugezogener Sachverständiger gab mir auch Recht, trotzdem will der jetzige Besitzer ca. 5stelligen Schadenersatz in Euro von mir einklagen !

Für Ihren Kommentar und Hinweise, sowie einee richtigen Vorgehensweise wäre ich Ihnen dankbar!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 30.12.2016 10:15

Hallo Abholzer F.X,

grundsätzlich haften für Schäden, die durch Altlasten entstehen, der Eigentümer, der Verursacher und der Verkäufer. Der Verursacher ist allerdings oft nicht mehr zu ermitteln oder auffindbar. Der Verkäufer haftet nur dann, wenn er von der Verunreinigung wusste und das Grundstück nach 1999, also seit dem Inkrafttreten des BBodSchG, verkauft hat.

Tatsächlich ist der Alteigentümer dazu verpflichtet, Kaufinteressenten von schweren Mängeln zu berichten. Verschweigt er ihm bekannte Tatsachen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen, die zum Schadenersatz verpflichten oder sogar zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen kann. Da wir Ihren Fall aus der Ferne nur sehr schwer beurteilen können und zudem nicht berechtigt sind, eine Rechtsberatung zu leisten, raten wir Ihnen, einen Fachanwalt aufzusuchen oder sich an den Eigentümerverband zu wenden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

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