Lesermeinungen:
Täglich kommen Tausende Geflüchtete aus der Ukraine nach Deutschland. Viele Menschen wollen ihnen helfen und Unterkünfte zur Verfügung stellen. Doch gibt es Regeln, die beachtet werden müssen.
Ja, du darfst Ukrainie-Flüchtlinge bei dir aufnehmen oder ihnen eine Wohnung anbieten. Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hat die Europäische Union beschlossen, das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den „vorrübergehenden Schutz“ zu eröffnen. Damit wird in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich. Ein Asylantrag ist deswegen nicht erforderlich, heißt es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen also visumfrei nach Deutschland einreisen, sie dürfen hier auch wohnen, wo sie möchten und sich auch eine Wohnung auf denselben Wegen suchen, wie deutsche Bürger auch.
Normalerweise gilt, dass Flüchtlinge erst von einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Mietwohnung umziehen können, wenn ihr Asylantrag genehmigt wurde.
Wer als Privatperson Geflüchteten ein Zimmer oder eine Wohnung anbieten möchte, kann das natürlich über eine klassische Immobilienanzeige, zum Beispiel auf immowelt.de, machen. Im besten Fall geschieht das aber organisiert und begleitet durch die entsprechende Kommune oder auch Vereinen und Hilfsorganisationen wie die Caritas.
Viele Behörden haben Plattformen geschalten, auf denen Wohnraum angeboten werden kann. Die Caritas empfiehlt vor allem die Plattform „Unterkunft Ukraine“, ein Zusammenschluss digitaler Sozialunternehmen. Auf den Plattformen muss meist angegeben werden, ob Wohnraum zur Miete angeboten wird oder eine kostenlose, vorübergehende Unterkunft.
Bei ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gilt: Sie dürfen sich als Besucher 90 Tage lang ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Trotzdem sollten sich auch Ukraine-Flüchtlinge vorzugsweise in den Ankunftszentren registrieren lassen, weil sie nur dann ihnen zustehende Leistungen erhalten.
Nein. Wer Geflüchteten Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, darf nicht auf finanzielle Vorteile vom Staat hoffen. Sollen Flüchtlinge aber für die Unterkunft Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen, können sie sich vom Staat unterstützen lassen – aber nur, wenn sich die Flüchtlinge vorher registriert haben. Sie erhalten dann die gleichen Leistungen wie Asylbewerber. Aber Achtung: der Staat zahlt nur, wenn die Flüchtlinge für die Kosten nicht aus ihrem Privatvermögen aufkommen können.
Minderjährige Kinder und Jugendliche dürfen nicht allein aufgenommen werden, da sie als absolut schutzbedürftig gelten. Sie werden von der sogenannten Clearingstelle des Landesjugendamtes aufgenommen. Falls unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auffallen, sollte nach Angaben des Landesjugendamtes auch die Polizei informiert werden.
Geflüchtete Menschen sind oft traumatisiert. Sie trauern möglicherweise um im Krieg verlorene Familienangehörige oder sorgen sich um das Wohlergehen der Zurückgebliebenen. Das sollten Menschen, die Geflüchteten Platz bieten möchten, bedenken. Gastgeber sollten auch in Betracht ziehen, dass ausbleibende Dankbarkeit oder Gleichgültigkeit der Gäste keine Boshaft darstellt. Trauer oder Ängste bietet in einer solchen Situation oft keine emotionale Kapazität, andere Gefühle zu zeigen.
Du bist Eigentümer und hast eine Wohnung frei, die du gerne an Flüchtlinge vermieten möchtest? So machst du es richtig.
Eigentümer, die Wohnraum oder Wohnungen an Geflüchtete vermieten möchten, können sich an die nächste Behörde wenden, die für die Unterbringung von Geflüchteten in der Umgebung zuständig ist. Das sind entweder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt. Aktuell gibt es zudem viele Portale wie „Unterkunft-Ukraine“, die Unterkünfte gezielt an Ukraine-Flüchtlinge vermitteln sollen. Dort können Eigentümer auch ihre Wohnungsangebote online stellen.
Eigentümer, die Wohnraum mit Hilfe der Kommunalverwaltung anbieten, müssen damit rechnen, dass die Wohnung normalerweise erst überprüft wird, ob die angebotene Wohnung oder das Zimmer überhaupt geeignet ist. In der Vergangenheit wurde die Notlage vieler Menschen oft ausgenutzt, indem sie in heruntergekommenen Behausungen aufgenommen worden sind. Das soll so verhindert werden. Eigentümer dürfen eine Wohnung auch nicht überbelegen.
Generell gelten folgende Richtwerte:
Es ist auch möglich, Wohnraum für nur eine bestimmte Zeit zu vermieten. Dazu muss die Wohnung zum „vorübergehender Gebrauch“ vermietet werden und ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen werden.
Grundsätzlich zahlen Flüchtlinge, die privat untergekommen sind, ihre Behausung selbst. Sollten sie sich dies aber nicht leisten können, hilft der Staat aus. Dafür muss sich die Person aber offiziell gemeldet haben – beispielsweise in einer Erstaufnahmeeinrichtungen, Ankunftszentrum oder Ausländerbehörde. Nur dann wird ein Kostenzuschuss gewährt. Damit hat die Person auch Anrecht auf Sozialleistungen (Bürgergeld). Die Höhe der vom Staat zu übernehmenden Miete sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Der Eigentümer kann mit dem Geflüchteten einen normalen Mietvertrag abschließen. Eine geflüchtete Person aus der Ukraine hat durch seinen Status des „vorrübergehenden Schutzes“ dieselben Rechte wie alle anderen EU-Bürger.
Allerdings weiß man als Vermieter nie, wen man als Mieter ins Haus holt. Sollte sich der Geflüchtete als Person mit schlechter Zahlungsmoral darstellen, kann es sich von Vorteil erweisen, die Wohnung doch über bei der Kommunalverwaltung anzumelden, so dass die Stadt als Mieter in Erscheinung tritt. Dann sind Zahlungen für Miete und Nebenkosten garantiert.
Wer vorhat, die Wohnung oder das Zimmer nur für einen bestimmten Zeitraum zu vermieten, sollte auf jeden Fall einen Zeitmietvertrag abschließen.
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Für Schäden haftet immer der Mieter. Ist die Stadt anstelle des Geflüchteten als Mieter im Mietvertrag eingetragen, muss die Stadt für die Kosten, die durch Schäden entstanden sind, aufkommen.
Egal aus welchem Grund du kündigen willst, du musst dich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Das gilt auch für Flüchtlinge, sie unterliegen ebenfalls dem Deutschen Mietrecht. Ihnen kann nicht nach Gut dünken gekündigt werden. Es bedarf immer einem besonderen Grund.
Du bist Mieter und möchtest helfen, indem du Ukraine-Flüchtlingen ein Zimmer in ddeiner Wohnung zur Verfügung stellst. Doch geht das überhaupt?
„Wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich auch Geflüchtete in seine Mietwohnung aufnehmen", heißt es vom Deutschen Mieterbund (DMB). Werden allerdings sechs bis acht Wochen überschritten, muss der Vermieter informiert werden. Diese Zeitspanne gilt laut DMB in jedem Fall als erlaubnisfreier Besuch.
Verbietet der Vermieter nach dieser Zeitspanne die Aufnahme und man hält sich nicht daran, kann der Vermieter den eigenen Mietvertrag kündigen.
Man kann als Mieter seine Wohnung untervermieten. Das gilt auch für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Sie genießen aufgrund des Krieges den „vorrübergehenden Schutz“ und dürfen sich in Deutschland deswegen wie EU-Bürger frei aufhalten, weshalb es auch keine Verbote für Untermietverträge gibt. Jedoch muss zuvor, wie auch sonst üblich, die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Unter Umständen ist dann auch möglich, einen Zeitmietvertrag abzuschließen.
Für eine etwaige Miete oder Nebenkosten müssen die Flüchtlinge selbst aufkommen. Falls sie sich registriert haben und ihr Privatvermögen nicht ausreicht, können sie Unterstützung vom Staat erhalten.
Hierfür wurden von Ländern und Kommunen zentrale Stellen eingerichtet. Auf den jeweiligen Internetseiten des Bundeslandes oder der Heimatstadt beziehungsweise des Kreises oder des Landratsamts finden sich dazu Informationen.
Weitere Angebote haben Caritas, Diakonie oder Pro Asyl eingerichtet. Zudem gibt es einige Organisationen und Portale zur Unterkunftsvermittlung, etwa „Unterkunft-Ukraine“ von Elinor, GLS Bank, Ecosia und Betterplace. Dort kann jeder, die einen Platz anbieten möchten, das Angebot online einstellen. Geflüchtete können auf der Plattform danach suchen.
Es gibt für Geflüchtete trotz Meldung bei der Ausländerbehörde keine staatliche Haftpflichtversicherung. Sollte also in von Mietern zur Verfügung gestellten Wohnungen etwas kaputt gehen, haftet der Mieter gegenüber seinem Vermieter für seine Gäste.
Kilian Treß16.03.2022Agi am 31.07.2023 08:40
Ich möchte eine geflüchtete Frau aus der UK ein Zimmer vermieten in Dortmund. Brauche ich dafür eine Wohn. ID Nummer?
auf Kommentar antwortenKenan1965? am 04.02.2023 09:38
Also einer oder 3 Flüchtlinge Mietwohnung oder Eigentumswohnung aufnehmen was müssen Anbieter achten? Das die Flüchtlinge Ordnungsgemäß angemeldet ist , Bezirks zuständige Behörden.
auf Kommentar antwortenPepi am 20.01.2023 17:17
Wer zahlt mir denn nun die Nachzahlung für Gas und Wasser, die meine ukrainischen Gäste in der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Einliegerwohnung verbraucht haben?
auf Kommentar antwortenSteven am 16.06.2022 17:46
Super, danke. Leider hat der Landkreis in dem ich lebe, einen Knebelvertrag aufgesetzt, wo einem die Spucke wegbleibt. Will jemand für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge von Sozialamt einen Zuschuss muss er sich verpflichten, die Personen für mindestens 3 Jahre und neun Monate in der Wohnung zu behalten. Wer will und kann das unterschreiben. Ein Skandal !!
auf Kommentar antwortensejadh@web.de am 05.04.2022 18:57
Hallo
Kann man flüchtlinge in eine teileigentum aufnehmen?
auf Kommentar antwortenManham am 30.03.2022 14:47
Interessanter Beitrag. Auch der Mieter in meiner Eigentumswohnung hatte angefragt, ob er die von mir gemietete Wohnung (etwa 50qm) Flüchtlingen anbiete dürfe, da er selbst fast ausschließlich bei seiner Freundin lebt. Ich habe ihm dass erlaubt, jedoch folgende Einschränkungen gegeben. Max 3 Personen, davon mindestens 1 Kind, also nicht 3 Erwachsener Personen. Außerdem habe ich gefordert, die Kontaktdaten zu erhalten Name (Handynummer), da die Hausverwaltung bzw. Ich den Bewohner/in ja in dringenden Fällen ansprechen können muss. Zusätzlich habe ich meinen Mieter darauf hingewiesen, dass die Verbräuche für Wasser, Elektrizität und Heizung voraussichtlich steigen werden, bei den ohnehin seit letztem Jahr erhöhten Energiekosten, soll er schließlich nicht zusätzlich überrascht werden.
Ob zwischenzeitlich ein oder mehrere Personen aufgenommen sind, entzieht sich meiner Kenntnis, ebenfalls ob mein Mieter Personen kostenlos oder gegen Entgelt aufnehmen möchte.
auf Kommentar antwortenBernd Bäcker am 30.03.2022 12:57
Sehr gute Information!
Sollte jedoch noch mehr in den Medien veröffentlicht werden.
auf Kommentar antwortenSteven am 16.06.2022 17:48
Ja, dass wäre gut, denn siehe oben mein Kommentar ...
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