Gewerbe anmelden: mit Erfolg zum Gewerbeschein

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Wer sein Geld als Immobilienmakler verdienen will, braucht einen Gewerbeschein. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie angehende Makler den Schein beantragen können, erklärt dieser Artikel.

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Mit Erfolg das Gewerbe anmelden! Mit den richtigen Unterlagen kommen Makler ihrem Gewerbeschein sehr schnell näher. Foto: istock / martin-dm

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder ein Gewerbe anmelden und betreiben darf. Um einen Gewerbeschein zu bekommen, müssen Selbstständige in spe lediglich ein paar Formulare ausfüllen und aufs Amt gehen.

Wer sein Geld allerdings als Immobilienmakler verdienen möchte, braucht nach  Paragraf 34 c der Gewerbeordnung, zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis. Diese muss vorab beim Gewerbeamt beziehungsweise beim Ordnungsamt, Bürgerbüro, Rathaus oder in einigen Gegenden auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt werden. Wie das Ganze genau abläuft, welche Unterlagen zwingend notwendig sind und warum Immobilienmakler unbedingt auf ihr Impressum achten sollten, erklären wir im Folgenden.

Warum unterliegt die Maklertätigkeit einer Erlaubnispflicht?

Wer im Immobilienbereich als selbstständiger Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und -betreuer tätig werden möchte, darf dies erst, wenn er eine behördliche Erlaubnis gemäß Paragraf 34 c Gewerbeordnung vorweisen kann. Diese behördliche Erlaubnis wird für folgende Maklertätigkeiten vorausgesetzt:

  • Vermittlung oder Nachweis von Vertragsabschlussmöglichkeiten über Grundstücke, Wohnräume, gewerbliche Räume oder grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurechte).
  • Vermittlung oder Nachweise von Vertragsabschlussmöglichkeiten über Darlehen oder Bausparverträge – es sei denn, die Tätigkeit wird für Vertragspartner wie Bausparkassen oder Versicherungsunternehmen ausgeübt. Eine weitere Ausnahme gilt bei der Vermittlung von nachrangigen oder partiarischen Darlehen, da in diesen Fällen erst ein Antrag auf Erlaubnis nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung zu stellen ist.
  • Vermittlung oder Nachweis von Vertragsabschlussmöglichkeiten, beispielsweise von Mietverträgen durch Wohnungseigentumsverwalter oder Hausverwalter. Handelt es sich dabei um eine reine Vermögensverwaltung, liegt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit vor.
  • Tätigkeit als Baubetreuer, also wenn Bauvorhaben in fremdem Namen oder für fremde Rechnungen wirtschaftlich durchgeführt oder auch nur vorbereitet werden.
  • Tätigkeit als Bauträger, also wenn Bauvorhaben in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung durchgeführt oder auch nur vorbereitet werden. Für diese Bauvorhaben werden in der Regel Vermögenwerte von Käufern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, oder von Bewerbern um Nutzungs- oder Erwerbsrechte, verwendet.

Welche Voraussetzungen müssen Makler für die Gewerbeerlaubnis erfüllen?

Um als angehende Immobilienmakler eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Keine einschlägige Vorbestrafung
  • Kein laufendes Konkurs- oder Vergleichsverfahren
  • Keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Zwar ist der Nachweis einer entsprechenden Berufsausbildung oder einschlägigen Berufserfahrung für die Tätigkeit als Immobilienmakler nicht zwingend notwendig, in der späteren Praxis allerdings sehr hilfreich. Aus diesem Grund appelliert der Gesetzgeber im Rahmen der marktwirtschaftlichen Gewerbefreiheit an die Unternehmer, sich auf freiwilliger Basis und in eigenem Interesse selbstständig aus- und fortzubilden.

Info

Weiterbildungspflicht für Makler und Wohnimmobilienverwalter

Ehemals war die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Makler geplant. Dieser wurde jedoch im Juni 2017 gestrichen und durch die Weiterbildungspflicht ersetzt.

Welche Rechtsform sollten Makler für ihr Gewerbe wählen?

Noch vor der eigentlichen Antragstellung für die Gewerbeerlaubnis, sollten Makler die Wahl einer entsprechenden Rechtsform für ihr Unternehmen treffen. Von dieser Rechtsform hängt ab, was die Gewerbeanmeldung schlussendlich kosten wird.

Info

Rechtsformen

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die Gründung einer GbR erfolgt formlos. Dabei haften alle Beteiligten für mögliche Verbindlichkeiten und Kredite mit ihrem Privatvermögen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG): Um eine OHG zu gründen, bedarf es mindestens zweier Gründer. Diese benötigen zwar kein Mindeststartkapital, haften aber mit ihrem Privatvermögen. Im Gegensatz zur GbR ist die OHG ins Handelsregister einzutragen.
Allgemein gilt: bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro muss keine OHG gegründet werden, hier reicht es aus, eine GbR zu führen.

Kommanditgesellschaft (KG): Bei einer KG führt der Geschäftsführer die Geschäfte zumeist nicht nur allein, sondern haftet auch mit seinem Vermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Gründet ein Makler eine GmbH, benötigen er und seine Mitgesellschafter aktuell ein Startkapital von 25.000 Euro. Bei dieser Rechtsform haftet der Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen. Stattdessen ist die Haftung auf das Stammkapital der Gesellschaft begrenzt.
 

Welche Unterlagen brauchen Makler für eine Gewerbeerlaubnis?

Für die Zusammenstellung der Dokumente sollten Immobilienmakler ein wenig Zeit einplanen – die Beantragung ist in einigen Fällen nicht von heute auf morgen erledigt. Soll eine OHG, GBR oder KG gegründet werden, werden die Unterlagen für jeden einzelnen Gesellschafter benötigt.
Folgende Unterlagen und Dokumente müssen bei der Anmeldung für ein Gewerbe zwingend vorhanden sein:

Personalausweis oder Reisepass

Der Personalausweis wird zum Nachweis der Identität des oder Antragsteller benötigt. Sollte der Reisepass vorgelegt werden, ist zusätzlich noch die Meldebescheinigung erforderlich.

Polizeiliches Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis dient als Nachweis, dass eine Person nicht vorbestraft ist.

Hier können Makler das Dokument beantragen:Einwohnermeldeamt. Oftmals auch online möglich
Das kostet es:13 Euro
Diese Unterlagen benötigen Makler:Personalausweis oder Reisepass
So lange dauert es:1 bis 2 Wochen

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Dieser Auszug dient als Nachweis dafür, ob der Antragsteller gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen hat.

Hier können Makler das Dokument beantragen:Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der der zukünftige Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat sowie im Bundesamt für Justiz
Das kostet es:13 Euro
Diese Unterlagen benötigen Makler:Personalausweis oder Reisepass; bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug (Hierfür entstehen weitere Kosten.)
So lange dauert es:Beantragt der Makler den Auszug online oder per Fax, hat er diesen innerhalb weniger Stunden vorliegen, ansonsten binnen einer Woche.

Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Hiermit wird dem Antragsteller bescheinigt, dass er seinen Steuererklärungs- und Zahlungspflichten nachgekommen ist.

Hier können Makler das Dokument beantragen:Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, Finanzamt
Das kostet es:von gebührenfrei bis circa 18 Euro
Diese Unterlagen benötigen Makler:Personalausweis oder Reisepass, abhängig vom Amt: eine Bescheinigung darüber, wofür die Bescheinigung benötigt wird, Zahlungsbeleg
So lange dauert es:bis zu einer Woche

Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, darf nicht in ein laufendes Insolvenzverfahren verwickelt sein. Die Negativbescheinigung belegt dies.

Hier können Makler das Dokument beantragen:Amtsgericht
Das kostet es:15 Euro
Diese Unterlagen benötigen Makler:Personalausweis oder Reisepass, teilweise: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung der Zwangsvollstreckungsabteilung
So lange dauert es:abhängig, teilweise sofort nach Antragstellung

Nachweis, dass kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegt

Wer als Schuldner eingetragen ist, darf ebenfalls kein Gewerbe anmelden.

Hier können Makler das Dokument beantragen:Die Einsichtnahme in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt seit dem 01.01.2013 ausschließlich online über die Internetseite www.vollstreckungsportal.de
Das kostet es:4,50 Euro
So lange dauert es:abhängig von der Antragsweise

Sind alle Unterlagen vollständig, kann die Gewerbeerlaubnis beantragt werden. Erst wenn diese erteilt wurde, kann der Makler sein Gewerbe beim Gewerbeamt beziehungsweise beim Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Rathaus anmelden. Hier kommen weitere Kosten auf den Antragsteller und angehenden Makler zu.

Was kostet der Gewerbeschein für Immobilienmakler?

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Unterlagen, Erlaubnisgebühr und Gewerbeanmeldung: So viel kostet der Gewerbeschein. Foto: istock / fizkes

Die Gewerbeerlaubnis, Kosten für die erforderlichen Unterlagen und dann auch noch die Bearbeitungsgebühr, um das Gewerbe tatsächlich auf dem Amt anzumelden – bis Makler einen Gewerbeschein bekommen, werden sie recht häufig zur Kasse gebeten.

Wie viel Geld Makler in die Anmeldung ihres eigenen Gewerbes investieren müssen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Die Wahl der Rechtform: Wenn Makler eine OHG, GBR oder KG – also eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit – anmelden möchten, müssen sie für jeden Gesellschafter eine eigene Gewerbeerlaubnis einholen. Als natürliche oder juristische Person – wie eine GmbH es wäre – genügt eine Erlaubnis.
  • Die Wahl des Standorts: Auch der Standort des angemeldeten Gewerbes spielt bezüglich des Kostenfaktors eine entscheidende Rolle. Je nach Stadt müssen Makler nämlich mit einer großen Kostenspanne für die Erlaubnisgebühr rechnen – während diese in Köln laut IHK beispielsweise zwischen 76 Euro und 3.067 Euro liegt, müssen in Berlin zwischen 92 Euro und 1.738 Euro gezahlt werden.

Mit weit weniger Gebühren schlägt die finale Gewerbeanmeldung zu Buche: Hier sind die Beiträge vom jeweiligen Gewerbeamt abhängig und liegen zwischen zehn und 65 Euro.

Welche Angaben gehören ins Impressum eines Immobilienmaklers?

Haben Makler es geschafft und endlich ihre Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung erhalten, müssen sie die entsprechende Aufsichtsbehörde zwingend in ihrem Impressum angeben. Hat beispielsweise die IHK die Erlaubnis ausgestellt, muss diese mit Adresse genannt werden. Passen Immobilienmakler ihr Impressum nicht entsprechend an und lassen es auf einem fehlerhaften Stand, laufen sie Gefahr, abgemahnt zu werden – und das kann richtig teuer werden.

Mit dem Gewerbeschein in der Tasche und einem korrekten Impressum sind zwar die Rahmenbedingungen für eine Karriere als Immobilienmakler geschaffen, allerdings braucht es mehr, um in dieser Branche erfolgreich zu sein.


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