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Wer sein Geld als Immobilienmakler verdienen will, braucht einen Gewerbeschein. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie angehende Makler den Schein beantragen können, erklärt dieser Artikel.
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder ein Gewerbe anmelden und betreiben darf. Um einen Gewerbeschein zu bekommen, müssen Selbstständige in spe lediglich ein paar Formulare ausfüllen und aufs Amt gehen.
Wer sein Geld allerdings als Immobilienmakler verdienen möchte, braucht nach Paragraf 34 c der Gewerbeordnung, zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis. Diese muss vorab beim Gewerbeamt beziehungsweise beim Ordnungsamt, Bürgerbüro, Rathaus oder in einigen Gegenden auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt werden. Wie das Ganze genau abläuft, welche Unterlagen zwingend notwendig sind und warum Immobilienmakler unbedingt auf ihr Impressum achten sollten, erklären wir im Folgenden.
Wer im Immobilienbereich als selbstständiger Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und -betreuer tätig werden möchte, darf dies erst, wenn er eine behördliche Erlaubnis gemäß Paragraf 34 c Gewerbeordnung vorweisen kann. Diese behördliche Erlaubnis wird für folgende Maklertätigkeiten vorausgesetzt:
Um als angehende Immobilienmakler eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:
Zwar ist der Nachweis einer entsprechenden Berufsausbildung oder einschlägigen Berufserfahrung für die Tätigkeit als Immobilienmakler nicht zwingend notwendig, in der späteren Praxis allerdings sehr hilfreich. Aus diesem Grund appelliert der Gesetzgeber im Rahmen der marktwirtschaftlichen Gewerbefreiheit an die Unternehmer, sich auf freiwilliger Basis und in eigenem Interesse selbstständig aus- und fortzubilden.
Ehemals war die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Makler geplant. Dieser wurde jedoch im Juni 2017 gestrichen und durch die Weiterbildungspflicht ersetzt.
Noch vor der eigentlichen Antragstellung für die Gewerbeerlaubnis, sollten Makler die Wahl einer entsprechenden Rechtsform für ihr Unternehmen treffen. Von dieser Rechtsform hängt ab, was die Gewerbeanmeldung schlussendlich kosten wird.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die Gründung einer GbR erfolgt formlos. Dabei haften alle Beteiligten für mögliche Verbindlichkeiten und Kredite mit ihrem Privatvermögen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Um eine OHG zu gründen, bedarf es mindestens zweier Gründer. Diese benötigen zwar kein Mindeststartkapital, haften aber mit ihrem Privatvermögen. Im Gegensatz zur GbR ist die OHG ins Handelsregister einzutragen.
Allgemein gilt: bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro muss keine OHG gegründet werden, hier reicht es aus, eine GbR zu führen.
Kommanditgesellschaft (KG): Bei einer KG führt der Geschäftsführer die Geschäfte zumeist nicht nur allein, sondern haftet auch mit seinem Vermögen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Gründet ein Makler eine GmbH, benötigen er und seine Mitgesellschafter aktuell ein Startkapital von 25.000 Euro. Bei dieser Rechtsform haftet der Gesellschafter nicht mit seinem Privatvermögen. Stattdessen ist die Haftung auf das Stammkapital der Gesellschaft begrenzt.
Für die Zusammenstellung der Dokumente sollten Immobilienmakler ein wenig Zeit einplanen – die Beantragung ist in einigen Fällen nicht von heute auf morgen erledigt. Soll eine OHG, GBR oder KG gegründet werden, werden die Unterlagen für jeden einzelnen Gesellschafter benötigt.
Folgende Unterlagen und Dokumente müssen bei der Anmeldung für ein Gewerbe zwingend vorhanden sein:
Der Personalausweis wird zum Nachweis der Identität des oder Antragsteller benötigt. Sollte der Reisepass vorgelegt werden, ist zusätzlich noch die Meldebescheinigung erforderlich.
Ein Führungszeugnis dient als Nachweis, dass eine Person nicht vorbestraft ist.
Hier können Makler das Dokument beantragen: | Einwohnermeldeamt. Oftmals auch online möglich |
Das kostet es: | 13 Euro |
Diese Unterlagen benötigen Makler: | Personalausweis oder Reisepass |
So lange dauert es: | 1 bis 2 Wochen |
Dieser Auszug dient als Nachweis dafür, ob der Antragsteller gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen hat.
Hier können Makler das Dokument beantragen: | Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der der zukünftige Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat sowie im Bundesamt für Justiz |
Das kostet es: | 13 Euro |
Diese Unterlagen benötigen Makler: | Personalausweis oder Reisepass; bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug (Hierfür entstehen weitere Kosten.) |
So lange dauert es: | Beantragt der Makler den Auszug online oder per Fax, hat er diesen innerhalb weniger Stunden vorliegen, ansonsten binnen einer Woche. |
Hiermit wird dem Antragsteller bescheinigt, dass er seinen Steuererklärungs- und Zahlungspflichten nachgekommen ist.
Hier können Makler das Dokument beantragen: | Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, Finanzamt |
Das kostet es: | von gebührenfrei bis circa 18 Euro |
Diese Unterlagen benötigen Makler: | Personalausweis oder Reisepass, abhängig vom Amt: eine Bescheinigung darüber, wofür die Bescheinigung benötigt wird, Zahlungsbeleg |
So lange dauert es: | bis zu einer Woche |
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, darf nicht in ein laufendes Insolvenzverfahren verwickelt sein. Die Negativbescheinigung belegt dies.
Hier können Makler das Dokument beantragen: | Amtsgericht |
Das kostet es: | 15 Euro |
Diese Unterlagen benötigen Makler: | Personalausweis oder Reisepass, teilweise: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung der Zwangsvollstreckungsabteilung |
So lange dauert es: | abhängig, teilweise sofort nach Antragstellung |
Wer als Schuldner eingetragen ist, darf ebenfalls kein Gewerbe anmelden.
Hier können Makler das Dokument beantragen: | Die Einsichtnahme in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt seit dem 01.01.2013 ausschließlich online über die Internetseite www.vollstreckungsportal.de |
Das kostet es: | 4,50 Euro |
So lange dauert es: | abhängig von der Antragsweise |
Sind alle Unterlagen vollständig, kann die Gewerbeerlaubnis beantragt werden. Erst wenn diese erteilt wurde, kann der Makler sein Gewerbe beim Gewerbeamt beziehungsweise beim Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Rathaus anmelden. Hier kommen weitere Kosten auf den Antragsteller und angehenden Makler zu.
Die Gewerbeerlaubnis, Kosten für die erforderlichen Unterlagen und dann auch noch die Bearbeitungsgebühr, um das Gewerbe tatsächlich auf dem Amt anzumelden – bis Makler einen Gewerbeschein bekommen, werden sie recht häufig zur Kasse gebeten.
Wie viel Geld Makler in die Anmeldung ihres eigenen Gewerbes investieren müssen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Mit weit weniger Gebühren schlägt die finale Gewerbeanmeldung zu Buche: Hier sind die Beiträge vom jeweiligen Gewerbeamt abhängig und liegen zwischen zehn und 65 Euro.
Haben Makler es geschafft und endlich ihre Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung erhalten, müssen sie die entsprechende Aufsichtsbehörde zwingend in ihrem Impressum angeben. Hat beispielsweise die IHK die Erlaubnis ausgestellt, muss diese mit Adresse genannt werden. Passen Immobilienmakler ihr Impressum nicht entsprechend an und lassen es auf einem fehlerhaften Stand, laufen sie Gefahr, abgemahnt zu werden – und das kann richtig teuer werden.
Mit dem Gewerbeschein in der Tasche und einem korrekten Impressum sind zwar die Rahmenbedingungen für eine Karriere als Immobilienmakler geschaffen, allerdings braucht es mehr, um in dieser Branche erfolgreich zu sein.
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