Arbeitszimmer oder Homeoffice von der Steuer absetzen: Das musst du wissen

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Arbeitszimmer absetzen im Homeoffice: Erfahre jetzt, wie du deine Kosten für das Arbeitszimmer in deinen eigenen vier Wänden von der Steuer absetzen kannst und hole dir so das Maximum aus deiner Steuererklärung heraus.

Arbeitszimmer absetzen: Homeoffice-Pauschale oder nicht?

Wenn du von zu Hause aus arbeitest, hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder du hast einen Arbeitsplatz in einem extra dafür eingerichteten Arbeitsbereich oder in einem Raum, den du auch privat nutzt.

In beiden Fällen kannst du über die 2020 eingeführte und seit 2023 erhöhte Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung sechs Euro Tagespauschale für maximal 210 Arbeitstage im Jahr in deiner Steuererklärung für deine häusliche Tätigkeit geltend machen. Das sind bis zu 1260 Euro pro Jahr ohne Belege oder Nachweise beim Finanzamt vorlegen zu müssen.

Wenn die Kosten für das Arbeitszimmer in diesem Zeitraum die Homeoffice-Pauschale übersteigen, kann es sich lohnen, nicht die Homeoffice-Tagespauschale anzuwenden, sondern doch das Arbeitszimmer direkt von der Steuer abzusetzen. Allerdings ist dies mit einem gewissen Aufwand verbunden und dein Arbeitsplatz muss die Anforderungen des Finanzamts erfüllen.

Was ist ein Arbeitszimmer?

Ein Arbeitszimmer ist ein Raum in der Wohnung oder im Haus, der für deine berufliche Tätigkeit genutzt wird. Typischerweise handelt es sich um einen Arbeitsplatz der als Büro oder Praxis eingerichtet ist. Es muss sich dabei nicht zwingend um einen eigenen Raum handeln. Die Arbeitsecke muss jedoch räumlich vom Rest der Wohnung abgetrennt sein.

Experten-Tipp

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können. Diese Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und der Art des Arbeitszimmers. In der Regel müssen jedoch die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers und die Höhe der Kosten nachgewiesen werden können.

Checkliste: So setzt du dein Arbeitszimmer ab

  1. Prüfe, ob du überhaupt ein Arbeitszimmer hast: Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, der ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Wenn du keinen eigenen Raum hast, sondern beispielsweise am Esstisch oder auf dem Sofa arbeitest nutzt du die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Arbeitstag. 210 Tage ist das Maximum.
  2. Prüfe, ob das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist: Das Arbeitszimmer muss der zentrale Arbeitsort sein, an dem die meisten beruflichen Tätigkeiten stattfinden. Es muss also der Ort sein, an dem sich dein beruflicher Schwerpunkt befindet.
  3. Richte dein Arbeitszimmer als Arbeitsplatz ein: Das Arbeitszimmer sollte als Arbeitsplatz eingerichtet sein und klar von anderen Räumen abgrenzbar sein. Eine räumliche Abtrennung durch einen Raumteiler oder eine Schiebetür kann helfen.
  4. Nutze das Arbeitszimmer ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke: Das Arbeitszimmer darf nicht primär der Erweiterung des Wohnbereichs dienen. Wenn das Arbeitszimmer beispielsweise auch als Gästezimmer oder Hobbyraum genutzt wird, kann es schwieriger sein, es steuerlich abzusetzen.
  5. Dokumentiere die Nutzung des Arbeitszimmers: Führe ein Nutzungstagebuch und dokumentiere, wie oft und wie lange du das Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt.
  6. Ermittle die absetzbaren Kosten: Die Kosten für das Arbeitszimmer können anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Miete, Strom, Heizung, Reinigungskosten und die Abschreibung des Arbeitszimmeranteils der Einrichtung.

Voraussetzungen: Wann kann ich das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Homeoffice steuerlich absetzen, Frau sitzt auf Sofa mit Laptop auf dem Schoß und Handy am Ohr, Foto: franz12 / stock.adobe.com
Nicht jede Heimarbeit lässt sich von der Steuer absetzen. Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit das Finanzamt das heimische Arbeitszimmer als abzugsfähig anerkennt. Foto: franz12 / stock.adobe.com

Um ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen des Arbeitsplatzes erfüllt sein:

  1. Das Arbeitszimmer muss ausschließlich oder zumindest überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine private Nutzung des Arbeitsplatzes darf nur von untergeordneter Bedeutung sein.
  2. Keine anderweitige Arbeitsmöglichkeit: Wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen möchte, muss er nachweisen können, dass er keinen anderen Arbeitsplatz hat, um seine berufliche Tätigkeit auszuführen. Das bedeutet, dass er kein anderes Büro oder keine andere Arbeitsstätte hat, die ihm beispielsweise der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
  3. Abgrenzung vom häuslichen Bereich: Das Arbeitszimmer muss klar vom privaten Bereich abgegrenzt sein, wie durch eine Schiebetür oder eine Wand. Es darf kein Durchgangszimmer oder ein Wohn- oder Schlafraum sein.
  4. Abgetrennter Raum: Der Arbeitsplatz muss kein eigenständiger Raum  sein. Es kann sich auch um eine räumlich durch eine Wand oder Schiebetür abgetrennte Arbeitsecke handeln. Wichtig ist, dass das Arbeitszimmer nicht für andere Zwecke genutzt wird. Lediglich eine untergeordnete private Mitbenutzung von maximal 10 Prozent ist erlaubt.
  5. Angemessene Größe: Die Größe des Arbeitszimmers muss angemessen sein. Es darf nicht unverhältnismäßig groß sein im Vergleich zur Gesamtfläche der Wohnung oder des Hauses.
Experten-Tipp

Es gibt auch einige Sonderregelungen und Ausnahmen von diesen Voraussetzungen, die je nach individueller Situation gelten können. Beispielsweise kann ein Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn es für Kundenbesuche genutzt wird.

Wer kann das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Ein Arbeitszimmer kann von verschiedenen Personengruppen von der Steuer abgesetzt werden, darunter:

  • Arbeitnehmer, die regelmäßig von zuhause arbeiten und kein anderes Büro zur Verfügung haben
  • Selbstständige und Freiberufler, die ein Arbeitszimmer als Arbeitsplatz nutzen
  • Gewerbetreibende oder Makler die ein Arbeitszimmer für ihre betrieblichen Angelegenheiten benötigen
  • Vermieter, die ein Arbeitszimmer vermieten

Wann ist das Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzbar?

Nicht absetzbar ist das Arbeitszimmer:

  • wenn normalerweise ein Arbeitsplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Wenn beispielsweise an einem Tag in der Woche aus dem Arbeitszimmer gearbeitet wird, so gilt dieser Arbeitsplatz nicht als abzugsfähiges Arbeitszimmer.
  • Laut Bundesfinanzhof (BFH) darf auch eine Arbeitsecke, ein Raum, der nicht ausschließlich für die Heimarbeit genutzt wird, sowie Räume, die einem Büro nicht entsprechen, nicht von der Steuer abgesetzt werden (BFH AZ: GrS 1/14). Dazu zählen zum Beispiel Lagerräume oder wenn der Küchentisch als Arbeitsplatz zweckentfremdet wird.

Welche Kosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Verschiedene Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu gehören:

  1. Miete oder Abschreibung: Wenn das Arbeitszimmer gemietet ist, können die Mietkosten in voller Höhe abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer im Eigentum des Steuerpflichtigen steht, können die Abschreibungskosten für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
  2. Renovierungskosten: Kosten für Renovierungsarbeiten, die speziell für das Arbeitszimmer durchgeführt wurden, können abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für einen neuen Bodenbelag, Tapeten oder Malerarbeiten.
  3. Möbel und Ausstattung: Möbel und Ausstattungsgegenstände, die ausschließlich oder überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden, können ebenfalls abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schreibtische, Bürostühle, Regale oder Computer.
  4. Energie- und Nebenkosten: Auch Energie- und Nebenkosten deiner Wohnung wie Strom, Wasser, Heizung, Telefon- und Internetkosten können anteilig abgesetzt werden, wenn sie für das Arbeitszimmer anfallen.
  5. Reinigungskosten: Kosten für die Reinigung des Arbeitszimmers können abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird.
Achtung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten nur anteilig abgesetzt werden können, wenn das Arbeitszimmer nicht ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Die genaue Höhe der absetzbaren Kosten hängt auch davon ab, wie groß das Arbeitszimmer im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung oder des Hauses ist. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um die absetzbaren Kosten korrekt zu ermitteln.

Arbeitszimmer absetzen: Höhe des Steuervorteils

Der Steuervorteil, den man durch das Absetzen des Arbeitszimmers erzielen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher nicht pauschalisiert werden. Grundsätzlich können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, können alle Kosten abgesetzt werden.

Die absetzbaren Kosten werden in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben und mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich auch die zu zahlende Einkommenssteuer, was einen Steuervorteil ergibt.

Die genaue Höhe des Steuervorteils hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab

  • Einkommen des Steuerpflichtigen
  • der Höhe der absetzbaren Kosten
  • individuellen Steuersatz

In der Regel kann man jedoch davon ausgehen, dass der Steuervorteil umso höher ausfällt, je höher die absetzbaren Kosten und je höher das zu versteuernde Einkommen sind.

Achtung

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Finanzamt bei der Überprüfung der Steuererklärung sehr genau prüft, ob die Voraussetzungen für das Absetzen des Arbeitszimmers erfüllt sind. Wenn Zweifel an der beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers bestehen, kann es sein, dass das Finanzamt den Steuervorteil nicht anerkennt oder sogar eine Nachzahlung verlangt.

  • Für Werbungskosten bis zu 1.000 Euro sind in der Regel allerdings keine Nachweise nötig.
  • Selbständige können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben absetzen.
  • Nutzen zwei Personen das gleiche Arbeitszimmer können beide Kosten bis zum Maximalbetrag von 1.250 Euro Abzug ansetzen. Das hat der Bundesfinanzhof 2017 entschieden.

Wie wird das Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben?

Das Arbeitszimmer wird in der Anlage N (Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer) der Steuererklärung angegeben. Hierfür müssen die Kosten für das Arbeitszimmer sowie die anteilige Größe des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche angegeben werden. Außerdem muss angegeben werden, wie oft das Arbeitszimmer im Jahr genutzt wird und wie lange es in der Regel genutzt wird.

Bei einem selbstgenutzten Haus müssen die Kosten für das Arbeitszimmer nach ihrem Anteil an der beruflichen Nutzung aufgeteilt werden. Hierfür ist es wichtig, dass die Aufteilung nachvollziehbar und plausibel ist.

Die Kosten für das Arbeitszimmer müssen in der Regel belegt werden.

 

Wie wird das Arbeitszimmer steuerlich behandelt, wenn es auch privat genutzt wird?

Um das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, müssen Steuerpflichtige in der Regel verschiedene Nachweise und Belege vorlegen. Dazu gehören:

  1. Belege über die Miete oder die Abschreibung des Arbeitszimmers
  2. Belege über die Renovierungskosten des Arbeitszimmers
  3. Rechnungen und Belege für die Anschaffung von Möbeln und Ausstattungsgegenständen, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden
  4. Abrechnungen über Energie- und Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Heizung, Telefon- und Internetkosten, die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallen
  5. Belege über Reinigungskosten des Arbeitszimmers

Es ist wichtig, dass die Belege und Nachweise ordnungsgemäß aufbewahrt werden, da das Finanzamt im Zweifel Nachweise über die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers verlangen kann.

Nutzungsprotokoll anfertigen

Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige in der Regel auch eine plausible Begründung für die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers vorlegen. Hier kann es hilfreich sein, ein Nutzungsprotokoll zu führen, in dem dokumentiert wird, wann und wie lange das Arbeitszimmer beruflich genutzt wird.

Insgesamt gilt: Je genauer und vollständiger die Nachweise und Belege sind, desto einfacher und schneller kann das Finanzamt die Angaben in der Steuererklärung prüfen und eine Entscheidung treffen.

Achtung

Es ist auch zu beachten, dass die private Nutzung des Arbeitszimmers unter Umständen zu einer Besteuerung des geldwerten Vorteils führen kann. Wenn das Arbeitszimmer nämlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn versteuert werden, wenn es auch privat genutzt wird.

Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitszimmern zwischen Miete oder Eigentum?

Wenn sich das Arbeitszimmer in einem gemieteten Haus befindet, können die Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern das Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Es müssen jedoch die oben genannten Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllt sein.

Info: Mieter können neben den Werbungskosten auch einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen. 

Wenn sich das Arbeitszimmer in einem selbstgenutzten Haus befindet, müssen die Kosten für das Arbeitszimmer hingegen nach ihrem Anteil an der beruflichen Nutzung aufgeteilt werden. Eine pauschale Absetzung der Kosten für das Arbeitszimmer wie bei einem gemieteten Haus ist nicht möglich. Hierbei ist es wichtig, dass die Aufteilung nachvollziehbar und plausibel ist.

Welche Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt es?

Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, die bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern zu beachten sind:

  1. Wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Ausnahmefällen auch dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sich das Arbeitszimmer in einem selbstgenutzten Haus befindet. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und betrifft vor allem Berufsgruppen wie Lehrer, die oft ein häusliches Arbeitszimmer benötigen.
     
  2. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es eine Sonderregelung, die es ermöglicht, das Arbeitszimmer auch dann vollständig als Betriebsausgabe geltend zu machen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
  3. Wenn das Arbeitszimmer nur zeitweise oder vorübergehend genutzt wird, können die Kosten in der Regel ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Arbeitszimmer während eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei einer vorübergehenden Tätigkeit genutzt wird.
  4. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern in einem Mischobjekt, wie einem Wohn- und Geschäftshaus oder einem Ferienhaus, können besondere Regelungen gelten. Hier sollte man sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater wenden.

Diese Kosten können auch ohne Arbeitszimmer abgesetzt werden

  • Arbeitsmittel, wie Papier, Drucker oder einen Laptop, kann der Steuerzahler 2023 bis zu einer Höhe von 1000 Euro inklusive der Mehrwertsteuer als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort absetzen.
  • Höheren Kosten müssen über die Dauer der Nutzung und in Form der Abschreibung verteilt werden. Diese Abschreibung wird Absetzung für Abnutzung genannt und lässt sich mit der sogenannten AfA-Tabelle errechnen. Die Tabelle ist online auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums zu finden.
  • Auch Telefonkosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitnehmer können hier pauschal 20 Prozent ihrer Rechnung ansetzen. Liegen die tatsächlichen Kosten höher kann der genaue Betrag mit einem Beleg nachgewiesen und abgesetzt werden.
Info

Folgende Arbeitsmittel können grundsätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden:

  • Laptop
  • Smartphone
  • Drucker
  • Headset
  • Schreibtisch
  • Aktentasche
  • Aktenschrank
  • Bücherregal
  • Werkzeug
  • Berufsbekleidung (sofern diese ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird)

Fazit: Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer absetzen?

Die Entscheidung, ob es besser ist, das Arbeitszimmer direkt abzusetzen oder die Homeoffice-Pauschale geltend zu machen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn du ein Arbeitszimmer hast, das den Anforderungen entspricht und nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, kannst du die Kosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen. Hierbei kannst du alle tatsächlich angefallenen Kosten, wie zum Beispiel für Miete, Strom oder Reinigung, absetzen. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, das Arbeitszimmer direkt abzusetzen, da die Höhe der absetzbaren Kosten höher sein kann als du über die Homeoffice-Pauschale angeben kannst.

Wenn du jedoch nur gelegentlich oder unregelmäßig im Homeoffice arbeitest und keine Kosten für ein Arbeitszimmer anfallen, kann es für dich einfacher und zeitsparender sein, die Homeoffice-Pauschale geltend zu machen. Die Pauschale ist in diesem Fall unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten und kann pro Arbeitstag abgesetzt werden.

In jedem Fall solltest du deine individuelle Situation und die Höhe der entstandenen Kosten sorgfältig prüfen und abwägen, welche Option für dich am besten geeignet sind. Eine individuelle steuerliche Beratung durch einen Experten kann Ihnen hierbei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Kilian Treß08.05.2023

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4 Kommentare

Nicole am 29.06.2022 15:33

FRAGE: Seit der Pandemie bin ich im Homeoffice. In unserem Haus (Mehrfamilienhaus) bewohne ich die EG Wohnung zur Miete. Das Sourerrain Apartment darunter ist frei geworden und ich kann es ab jetzt dazu mieten. Mein VERMIETER ist von mir informiert worden, dass ich das Apartment als Büro im Homeoffice nutzen werde und einverstanden - bzw. es ist ihm schlicht -egal.

Ich möchte das Büro die Miete Renovierung etc. nächstes Jahr mit der Steuer für 2022 absetzen. Benötige ich vorab einen bestimmten Passus im Mietvertrag für das separate Büro/Apartment ?

Oder reicht der separate Mietvertrag ? Vollständig separates Apartment. Oder muss ich mir separat wirklich eine Genehmigung der STadt Köln einholen ? Meine Nachbarn arbeiten teils auch von zuhause aus mit separatem Büroraum im eigenen HAus. Meine Wohnung ist kleiner, daher will ich das Apartment separat anmieten -da ich jetzt auch nach der Pandemie im HO bleibe.

Info wäre lieb.

auf Kommentar antworten

Funken03 am 05.04.2022 09:35

Welche Renovierungskosten können genau abgesetzt werden? Für Arbeit UND Material- also die gesamte Handwerkerrechnung für Leistungen im Haus?

Und: wenn man bereits Aufwendungen für Handwerkerleistungen (also NUR Arbeit) angesetzt hat, kann man die gesamten Aufwendungen dann nochmals für das Arbeitzimmer anteilig ansetzen?

auf Kommentar antworten

Niels12435 am 26.07.2021 08:15

Eine Milchmädchen-Rechnung wäre hier noch super gewesen. Bsp: 1200€ bruttomiete 120qm2 - HO 12qm2 = 120€ pro monat absetzbar oder wie errechnet sich das bitte?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 30.07.2021 15:45

Hallo Niels12435,

für 2020 und 2021 gibt es eine Sonderregelung: Pro Tag Homeoffice können 5 Euro als Werbungskosten, maximal für 120 Tage abgesetzt werden. Dieser Pauschalbetrag von 600 Euro zählt zur Werbungskostenpauschale von insgesamt 1.000 Euro. Arbeitsmittel und Telefonkosten können zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Wer mit der Home-Office-Pauschale nicht über die Werbungskostenpauschale kommt, hat nichts von dieser Sonderregelung.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Markus N. am 04.05.2020 20:47

Das Maximum iHv 1.250 EUR p. a. bezieht sich auf die reinen Raumkosten. Anschaffungen können zusätzlich geltend gemacht werden.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.05.2021 10:52

Hallo Markus N.,

da haben Sie insofern recht, wenn es sich um einen Selbstständigen handelt und dieser die Anschaffungen als Betriebskosten absetzt. Ansonsten ist der maximale Betrag der grundsätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden kann fix.

Bitte haben sie aber Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung geben können und dürfen, im Zweifel sollten Sie sich Rat bei einem Steuerberater einholen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

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