Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Grundbucheintrag

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Vor dem Grundbucheintrag steht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ein Überblick darüber, was das ist, wo und wie Immobilienkäufer sie erhalten und wann keine nötig ist.

Unbedenklichkeitsbescheinigung, Unterlagen auf Schreibtisch, Foto: JaRiRiyawat / stock.adobe.com
Es kommen einige Unterlagen zusammen, bevor der Notar den Grundbucheintrag veranlassen kann – darunter auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Foto: JaRiRiyawat / stock.adobe.com

Wer ein Haus kauft, ist nicht automatisch Eigentümer. Dies wird ein Käufer erst mit Eintrag ins Grundbuch. Damit dieser erfolgen kann, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen. Im Folgenden steht kompakt und auf den Punkt alles Wissenswerte dazu.

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Die Antworten auf die dringlichsten Fragen

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in verschiedenen Bereichen der Nachweis dafür, dass eine Person stets seinen Zahlungs- und Steuerpflichten nachgekommen ist. Sie bezieht sich auf alleine steuerliche Fakten und spricht den Steuerzahler bei positiver Bescheinigung von steuerlichen Bedenken frei.

Wozu dient die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beim Erwerb einer Immobilie die Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt den Immobilienkäufer im Grundbuch als neuen Eigentümer einträgt und der Immobilienübertrag vollzogen werden kann. Konkret belegt der Käufer mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass er die Grunderwerbsteuer für die Eigentumswohnung oder das Wohnhaus entrichtet hat.

Was ist Voraussetzung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist beim Immobilienkauf die einzige Voraussetzung für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Höhe der Grunderwerbsteuer beläuft sich je nach Bundesland auf zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Allerdings gibt es Unterschiede, wofür die Steuer gezahlt werden muss:

  • Kauf eines unbebauten Grundstücks: der Käufer zahlt nur hierfür die Grunderwerbsteuer.
  • Kauf eines Grundstücks mit geplantem Haus aus einer Hand, zum Beispiel von einem Bauunternehmen: In diesem Fall zahlt der Käufer für das gesamte Paket.
  • Kauf eines Grundstücks und späterer Auftrag an ein Bauunternehmen, das nicht mit dem Grundstücksverkäufer in Verbindung steht: Auch hier wird die Grunderwerbsteuer ausschließlich für das Grundstück fällig.
  • Kauf eines Grundstücks mit bestehendem Haus: Der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis, der das Grundstück und das Haus einschließt.

Wo gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

In Paragraf 22 Grunderwerbsteuergesetz steht zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung: „Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist.“

Ist die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt bezahlt, schickt dieses die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar, der sie in der Regel zusammen mit allen Unterlagen beim Grundbuchamt einreicht. Damit veranlasst er, dass der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

Was kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet zwischen 5 und 15 Euro. Da in den meisten Verkaufsfällen ein Notar involviert ist, werden die Gebühren in der Regel den Nebenkosten zugerechnet, die beim Kauf einer Immobilie anfallen.

Wann ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig?

In manchen Fällen wird keine Grunderwerbsteuer fällig – und somit ist auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig. Wann, das regelt Paragraf 22 Absatz 1 Satz 2 Grunderwerbsteuergesetz: Schenkung oder Erbschaft fallen darunter, ebenso wenn der Wert des erworbenen Grundstücks unter 2.500 Euro liegt. Außerdem ist ein Grundstück oder eine Immobilie von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Käufer mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt ist. Das gilt etwa für Eltern und Kinder oder Großeltern und Enkel oder wenn der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verkäufers das Haus oder Grundstück kauft.

Andreas Steger30.06.2021

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