Vorvertrag beim Hauskauf: Wann er sinnvoll ist und was drinsteht

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Ein Vorvertrag beim Hauskauf ist in Deutschland nicht die Regel – es kann sowohl für Käufer als auch für Verkäufer aber dennoch Gründe geben, sich für einen Kaufvorvertrag zu entscheiden. Was in einem Vorvertrag geregelt ist – und wann es sich lohnen kann, ihn abzuschließen.

Wann wird ein Vorvertrag beim Hauskauf abgeschlossen?

Mit dem Abschluss eines Vorvertrags beim Hauskauf verpflichten sich Käufer und Verkäufer zum Abschluss des späteren Kaufvertrags, Foto: djile |stock.adobe.com
Mit dem Abschluss eines Vorvertrags beim Hauskauf verpflichten sich Käufer und Verkäufer zum Abschluss des späteren Kaufvertrags. Foto: djile |stock.adobe.com

Die Suche nach der richtigen Kaufimmobilie kann langwierig sein. Wenn das richtige Haus endlich gefunden ist, soll es am besten ganz schnell gehen. Es kann aber möglich sein, dass sich Käufer und Verkäufer zwar schon weitgehend einig, aber bestimmte Vorbedingungen noch nicht geklärt sind. Was also beispielsweise, wenn die Finanzierung noch nicht endgültig steht oder wenn für ein Grundstück noch eine Baugenehmigung erteilt werden muss? In diesen Fällen kann es sich lohnen, vor dem Hauskauf einen Vorvertrag abzuschließen.

Was Käufer und Verkäufer in einem Vorverkauf vereinbaren

In einem Vorvertrag verpflichten sich sowohl Käufer als auch Verkäufer zum späteren Abschluss eines Hauptvertrags. Der Vorvertrag gibt dem potenziellen Käufer die Sicherheit, ein Objekt zu vereinbarten Konditionen erwerben zu können. Für den Verkäufer bietet der Vertrag dagegen die Sicherheit, dass er sein Objekt auch tatsächlich an einen bestimmten Käufer abtreten kann. Ein Vorvertrag stellt eine tatsächliche rechtliche Verpflichtung dar und ist somit deutlich mehr als eine bloße Willenserklärung.

Ein solcher Vorvertrag kann an gewisse Bedingungen geknüpft werden. So können Käufer und Verkäufer beispielsweise vereinbaren, dass eine Immobilie dann vom Käufer erworben werden muss, wenn das Finanzierungsmodell mit der Bank auch hundertprozentig steht. Auch Vereinbarungen hinsichtlich des Kaufzeitpunktes sind möglich – ein Käufer kann sich so sicher sein, dass er die Immobilie auch beispielsweise in zwei Jahren noch kaufen kann, wenn sie dies in einem Vorvertrag so vereinbart haben.

Wie lange gilt ein Kaufvorvertrag?

Die Gültigkeitsdauer des Vorvertrags beim Hauskauf kann je nach individueller Vereinbarung zwischen den Parteien variieren. In der Regel wird vertraglich eine Frist für den Abschluss des endgültigen Kaufvertrags festgehalten. Diese Frist kann beispielsweise zwei oder drei Monate aber auch drei Jahre betragen. Wenn innerhalb dieser Frist kein Kaufvertrag abgeschlossen wird, kann der Vorvertrag seine Gültigkeit verlieren.

Es ist möglich, die Frist durch eine Zusatzvereinbarung zu verlängern. Dann müssen aber alle Parteien damit einverstanden sein. Im Voraus sollten Fragen bezüglich der Gültigkeit dem Notar gestellt werden.

Wann ist der Vorvertrag beim Hauskauf sinnvoll?

In Deutschland ist es nicht erforderlich, einen Vorvertrag beim Kauf einer Immobilie abzuschließen, aber in einigen Fällen kann es sinnvoll sein. Ein Vorvertrag kann nämlich nützlich sein, wenn sich der Immobilienkauf verzögert, beispielsweise wenn die Baufinanzierung oder Baugenehmigungen noch nicht vollständig sind.

  • Durch den Abschluss eines Vorvertrags können Käufer sich die Immobilie oder das Grundstück sichern und haben genügend Zeit, um eine Finanzierung mit der Bank zu vereinbaren.
  • Der Vorvertrag regelt die gleichen Vereinbarungen wie der Kaufvertrag, einschließlich des Immobilienpreises, der Zahlungsmodalitäten und der genauen Identifizierung der Immobilie und des Grundstücks.
  • Bis zum Kaufabschluss bleibt das Geld beim Käufer. Wenn der Kauf letztendlich doch nicht zustande kommen sollte, muss er nicht das Geld zurückfordern.
  • Der Vorvertrag beim Hauskauf regelt auch den Zeitpunkt, bis zu dem der Vorvertrag gilt, welche Voraussetzungen für den Kauf erfüllt sein müssen, und ob es eine Vertragsstrafe gibt, wenn der Kauf trotz Vorvertrag nicht zustande kommt.
  • Für Verkäufer bietet ein Vorvertrag Planungssicherheit und die Gewissheit, dass sie einen festen Käufer gefunden haben.

Was in einem Vorvertrag stehen muss

Um späteren Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer vorzubeugen, sollte ein Vorvertrag bereits die wesentlichen Bedingungen enthalten, zu denen später auch der Kaufvertrag abgeschlossen werden soll. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Vertragsparteien: Käufer und Verkäufer
  • Die Bezeichnung der Immobilie: Enthalten sein sollte hier auch Grundstücksnummer und Flurnummer, beides ergibt sich aus dem Grundbuch.
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag abgeschlossen werden soll oder Frist, in der der Kaufvertrag abgeschlossen werden soll
  • Bestimmte Bedingungen, an die der Abschluss des Kaufvertrags geknüpft ist oder Voraussetzungen, die es den Parteien erlauben, vom Vorvertrag zurückzutreten:
    Das kann beispielsweise eine geplatzte Finanzierung sein oder eine Zerstörung der Immobilie durch Naturgewalten
  • Schadensersatzklausel für den Fall eines Rücktritts aus unwesentlichen Gründen: Der Schadensersatz wird meist in Form eines Prozentsatzes des Kaufpreises angegeben.

Was kostet der Vorvertrag für ein Haus?

Ein Vorvertrag ist für die beteiligten Parteien mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind vom Wert der Immobilie abhängig. "Bei einem Vorvertrag, der auf den Abschluss eines Kaufvertrags über eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 500.000 Euro gerichtet ist, beträgt die Gebühr nach dem GNotKG 1.870 Euro zzgl. Umsatzsteuer", sagt Milan Bayram, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.

Ist ein Vorvertrag ohne Notar gültig?

Ein Vorvertrag über einen Immobilienkauf muss immer notariell beurkundet werden. Dies ergibt sich aus Paragraph 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Zwar sind prinzipiell auch die oben bereits erwähnten Absichtserklärungen ohne Mitwirkung eines Notars möglich. Diese sind jedoch nicht verbindlich und bieten somit keine ausreichende Rechtssicherheit.

Reservierungsvereinbarung ist kein Vorvertrag

Käufer verwechseln den Vorvertrag häufig mit der Reservierungsvereinbarung. Dabei handelt es sich aber um eine Vereinbarung zwischen einem Käufer und einem Immobilienmakler, bei dem dieser meist gegen ein Entgelt zusichert, die Immobilie in einem gewissen Zeitraum keinem anderen Interessenten anzubieten. Solche Reservierungsklauseln haben im Streitfall aber häufig keinen Bestand – weil sie meist nicht notariell beurkundet werden, und zwar dann, wenn die Reservierungsgebühr die Grenze von zehn Prozent der Maklerprovision überschreitet. Häufig aber auch, weil sie im Rahmen von vorformulierten Vertragsklauseln den Käufer unangemessen benachteiligen. So oder so ist eine Reservierungsvereinbarung aber kein wirksamer Vorvertrag.

Vorvertrag Haus: Zahlt der Käufer oder Verkäufer den Notar?

Die Partei, die den Notar beauftragt hat, zahlt ihn in der Regel auch. Wenn der Käufer den Vorvertrag beim Notar in Auftrag gibt, muss er also auch die Kosten dafür tragen. Allerdings ist es in der Praxis nicht ungewöhnlich, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten teilen, da der Vertrag beiden Parteien Sicherheit garantiert.

Link-Tipp

In diesem Artikel findest du Informationen zum eigentlichen Kaufvertrag beim Hauskauf.

Umfangreiche Aufklärung durch den Notar

Wer einen Kaufvorvertrag abschließt, sollte sich bewusst sein, dass er damit keine wirkungslose Willenserklärung unterschreibt, sondern dass er an den Vertrag gebunden ist – wer dann doch noch vom Vertrag zurücktritt, riskiert einen meist relativ hohen Schadensersatz. Deshalb ist es besonders wichtig, sich vor dem Abschluss des Vertrags vom Notar über alle möglichen Szenarien aufklären zu lassen. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten deshalb lieber eine Frage zu viel stellen. Sollte es doch notwendig werden, vom Vertrag zurückzutreten, empfiehlt sich auf jeden Fall die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Ob ein solcher Rücktritt überhaupt möglich ist, ist aber von den Vereinbarungen, die im Vorvertrag getroffen wurden, und von den äußeren Umständen abhängig. Sowohl Käufer als auch Verkäufer könnten zudem versuchen, den Abschluss des tatsächlichen Kaufvertrags vor Gericht einzuklagen.

Ist ein Vorvertrag beim Hauskauf bindend?

Der Vorvertrag beim Hauskauf ist grundsätzlich bindend, sofern er ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Deswegen ist es auch wichtig, dass alle Beteiligten die Konsequenzen kennen, bevor sie den Kaufvorvertrag unterschreiben.

Kann man von einem Vorvertrag zurücktreten?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, von einem Kaufvorvertrag noch zurückzutreten. Allerdings können dabei Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen entstehen, je nachdem welche Bedingungen im Vorvertrag festgehalten wurden. Es ist daher ratsam, sich vor Unterzeichnung des Vorvertrags über die Konsequenzen eines Rücktritts im Klaren zu sein.

Kilian Treß27.02.2023

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10 Kommentare

Info am 05.06.2023 14:59

Wir haben heute unseren Vorvertrag vom Notar erhalten. Nun haben wir durch Zufall gesehen, dass die Immobilie erneut mit einem Besichtigungsdatum und einem höheren Kaufpreis ausgeschrieben ist.

Der Vorvertrag ist doch bindend, oder? Wie können wir nun vorgehen? Sollen wir uns an den Verkäufer wenden?

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KO am 27.07.2022 18:09

Kann ich mit einem Vorvertrag (mit Notar) den Kauf von 50% einer ETW festlegen, bevor der aktuelle Eigentümer ggf verstirbt? Die anderen 50% gehören uns schon und ich will die ETW bei Tod erwerben, damit es nicht in die Erbengemeinschaft der Familie kommt.

Die Beiden sind weit über 80 Jahre und auf seiner Seite ist er Eigentümer, während bei Ihr die Tochter schon vor 15 Jahren den Kaufvertrag unterschrieben hat.

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gabi am 08.07.2022 13:56

Hallo.Wir haben so einen Vorvertrag unterschrieben.Dauerte nicht lange und wir hatten vom Notar Bescheid.Nun haben wir den Kredit wegen der ungenauen Vermessung unseres erwerbbaren Hauses nicht bekommen.Steht aber noch.Nun stellen sich der Makler und die Verkäufer quer.Die Zeit läuft da unsere Wohnungen gekündigt sind.Wie können wir uns verhalten? Lg

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Dirk Seibert am 14.10.2021 11:10

Warum sage mir Notar hier in Trier Rheinland Pfalz, dass es nicht die Möglichkeit eines wirksamen notariellen Vorvertrag gibt ?

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immowelt redaktion am 14.10.2021 15:52

Hallo Dirk Seibert,

da wir den konkreten Sachverhalt nicht kennen, können wir diese Frage aus der Ferne nicht beantworten.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Immoout am 17.03.2021 19:44

Wünschenswert wäre eine nachvollziehbare Höhe des Honorars.

Ihre die Kaufvereinbarung auch in das Grundbuch eingetragen?

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Meister am 26.01.2021 11:37

Die Notargebühr für einen Vertrag über 250.000,00 EUR beträgt nach dem GNotKG 1.070,00 EUR plus MWSt. Aus welchen Vorschriften wird diese Gebühr bei einem Vorvertrag auf "400 bis 500" EUR reduziert?

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delma am 15.07.2020 14:16

wie hoch ist eine Gebühr, bei einen Hausvorvertrag

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SP am 08.06.2020 16:50

Falsch zertierter Paragraph. Hat den Artikel einer zu Gunsten der Notar-Gilde geschrieben? Ich frag da lieber mal einen Juristen. Die Erklärungen sind unzureichend, die Vorteile mangelhaft beschrieben und die Kosten 10 mal zu hoch angegeben!

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ALDONA am 02.06.2020 13:53

Ob gezältes Geld in Vorverkaufauftrag Zeitraum würde mit Kaufpreis VERRECHNET wenn ich in einem Haus ,den ich in Zukunft kaufen möchte,schon zur Mitte wohne ?

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Klara am 11.05.2020 00:20

Was passiert wenn der Reservierung Betrag den Kauf Preis nicht beinhaltet?

Und von Käufer nicht unterschriebe n ist nur 5000 überweisen habe.

Der Eigentümer möchte mir nicht auszahlen diesen Anzahlung.Habe bei Polizei Anzeige gemacht.Muss ich jetzt Klagen ,gebe Auswege?

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immowelt-Redaktion am 11.05.2020 12:06

Hallo Klara,

die Anzahlung muss Ihnen natürlich zurückerstattet werden. Sie hätten beid er Zahlung des Kaufpreises auch gleich die 5000 € abziehen können. Wenn der Verkäufer sich querstellt, müssten Sie ihn wohl verklagen. Da es sich hier eher um eine Zivil- und weniger um eine strafrechtliche Angelegenheit handelt, dürfte Ihnen die Polizei hier eher nicht helfen können.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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