Lesermeinungen:
Wer ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen möchte, braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Alles Wissenswerte über die Antragstellung, welche Behörde dafür zuständig ist und welche Dokumente dafür notwendig sind.
Du willst deine Immobilie verkaufen und überlegst ob das Haus als Ganzes oder einzelne Eigentumswohnungen? Finde jetzt hier heraus, wie viel deine Immobilie wert ist:
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, auch Abgeschlossenheitserklärung genannt, ist eine Bescheinigung darüber, dass einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus bautechnisch vollkommen voneinander getrennt sind und sie somit als abgeschlossene eigenständige Einheit betrachtet werden können.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiger Bestandteil der Teilungserklärung, welche für die formelle Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen notwendig ist. Wer also einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses getrennt voneinander verkaufen, vererben oder verschenken will, braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Rechtsgrundlage für die Bescheinigung der Abgeschlossenheit bilden die Paragrafen 3 Absatz 2 sowie 7 Absatz 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG, seltener WoEigG).
Das 2021 verabschiedete Baulandmobilisierungsgesetz beinhaltet neue Regelungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. In angespannten Wohnungsmärkten wird hierzu nun eine Genehmigung benötigt. Die Landesregierungen der einzelnen Bundesländer sind dazu ermächtigt, solche Gebiete selbstständig festzulegen. Die Genehmigungspflicht soll jedoch nur bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Außerdem greift die Pflicht in der Regel erst dann, wenn sich im Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden.
Welche Voraussetzungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erfüllt sein müssen, ist davon abhängig, ob es sich künftig um Wohn- oder Teileigentum handelt. Während Wohneigentum Räumlichkeiten sind, in denen gewohnt wird, handelt es sich bei Teileigentum um gewerblich nutzbare Räumlichkeiten, also beispielsweise einen Laden, ein Restaurant, ein Büro oder eine Praxis.
Voraussetzungen für Wohneigentum:
Voraussetzungen für Teileigentum:
Sind alle Punkte erfüllt, gilt die die Einheit als eine rechtlich klar abgegrenzt und autark. Erst dann kann sie ins Grundbuch eingetragen werden kann, was einen anschließenden Verkauf ermöglicht.
Du willst wissen, wie viel deine Immobilie wert ist?
Oftmals sind mehrere Eigentumswohnungen gewinnbringender zu verkaufen als ein ganzes Mietshaus. Erfahre in der immowelt Pricemap, welche Wohnungspreise in deiner Lage aufgerufen werden können.
Nur ein bestimmter Personenkreis kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen. Dazu gehören:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt werden. Der Antrag ist formlos möglich.
Zuständig für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die örtliche Bauaufsichtsbehörde. Die einzelnen Bundesländer können per Rechtsverordnung auch einen öffentlich bestellten oder anerkannten Sachverständigen für Bauwesen ermächtigen, die Bescheinigung auszustellen.
Wer eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen will, sollte vorab bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde nachfragen, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden. So werden Verzögerungen bei der Genehmigung verhindert. Je nach Stadt, Behörde und Bundesland können folgende Unterlagen gefordert werden:
Antragssteller müssen sich darauf einstellen, dass sie je nach Behörde zwischen zwei Wochen bis zu 100 Tage auf einen positiven Bescheid warten müssen. Wer also eine der künftigen Eigentumswohnungen zu einem bestimmten Datum verschenken, vererben oder verkaufen will, sollte diese Zeitspanne mit einrechnen.
Der Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann bei Bestandsbauten immer gestellt werden. Bei Neubauten kann sie bereits vor Beginn der Baumaßnahmen ausgestellt werden, wenn die Aufteilungspläne den genehmigten Bauplänen entsprechen. Bei Bestandsbauten müssen die Aufteilungspläne den tatsächlichen Baubestand wiedergeben.
Erforderliche Umbauten für die gewünschte Lage, Größe und Abgeschlossenheit der dargestellten Sondereigentumseinheiten müssen ausgeführt sein, bevor die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt wird.
Antragssteller müssen sich darauf einstellen, dass sie je nach Behörde bis zu 100 Tage auf einen positiven Bescheid warten müssen.
Bei den Kosten gibt es keine Einheitlichkeit innerhalb der einzelnen Ämter. Während manche Behörden nur einen zweistelligen Betrag verlangen, können bei anderen auch dreistellige Beträge fällig werden. Wer eine zusätzliche Ausfertigung benötigt, auf den kommen weitere Kosten hinzu.
Caroline Schiko 01.08.2023Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.