Lesermeinungen:
Du benötigst einen Grundbuchauszug einer Immobilie? Erfahre hier, wie du ihn beantragen kannst, welche Kosten anfallen und wie der Ablauf ist. Außerdem findest du ein kostenloses Musterformular zur Beantragung.
Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Grundbuchblattes einer Immobilie oder Wohnung, die alle relevanten Informationen enthält, darunter die Flurnummer, Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Belastungen wie Grundschuld, Hypothek oder Nießbrauch.
Der Grundbuchauszug ist entscheidend für die Überprüfung durch die Bank bei der Immobilienfinanzierung. Die Bank benötigt einen beglaubigten Auszug der Abschrift, um beispielsweise zu überprüfen, ob bereits bestehende Verbindlichkeiten deine Immobilie belasten. Bei Genehmigung dient die Immobilie als Absicherung für den Kredit. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit kann die Bank die Immobilie veräußern.
Auch bei Verkaufsvorgängen ist ein Grundbuchauszug erforderlich, um die Rechtsverhältnisse der Immobilie klar zu erfassen. Käufer möchten sicherstellen, dass keine unentdeckten Belastungen auf der Immobilie liegen, Verkäufer müssen den rechtmäßigen Besitz und eventuelle Belastungen nachweisen können.
Für einen Grundbuchauszug brauchst du ein berechtigtes Interesse, da das Grundbuch nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist. Ein berechtigtes Interesse besteht, wenn du:
Die Grundbuchämter haben einen gewissen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Erteilung eines berechtigten Interesses zur Einsicht in das Grundbuch.
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Du willst einen Antrag auf einen Grundbuchauszug stellen? Mit unserem kostenlosen Musterschreiben geht das ganz einfach: Ausdrucken und dem Grundbuchamt vorlegen.
Du kannst den Grundbuchauszug auch online beantragen. Dabei nutzt du das automatisierte Abrufverfahren, das es dir ermöglicht:
Für die Nutzung dieses Verfahrens fallen Einrichtungsgebühren in Höhe von 50 Euro an sowie 8 Euro pro Grundbuchblatt an. Private Immobilienbesitzer sollten vorab die Kosten für einen eigenen Zugang abwägen. Wenn du den Grundbuchauszug selbst online beantragen möchtest, kannst du dies über das kostenpflichtige Beantragungssystem des Justizportals des Bundes und der Länder tun. Beachte dabei die Bearbeitungszeit für die Einrichtung.
Das elektronische Grundbuch zur Einsicht ist über die Landesportale der Bundesländer zugänglich. Dabei wird eine einmalige Anmeldegebühr von 50 Euro sowie 8 Euro pro Blatt aus dem Grundbuch fällig. Hier findest du die zuständigen Behörden der Länder:
Die Kosten für den Grundbuchauszug variieren je nach Art der Beantragung und ob er beglaubigt sein soll oder nicht. Die Kosten richten sich nach dem 2013 in Kraft getretenen Gerichts- und Notarkostengesetz.
Art des Grundbuchauszugs | Einfacher Grundbuchauszug | Beglaubigter Grundbuchauszug |
Beim Amtsgericht | 10,00 Euro | 20,00 Euro |
Beim Notar | 10,00 Euro | 15,00 Euro |
Über Online-Service | ca. 35,00 Euro | ca. 50,00 Euro |
Automatisiertes Abrufverfahren* | 10,00 Euro | 15,00 Euro |
* Gebühren für eingeschränktes automatisiertes Abrufverfahren: 50 Euro Einrichtungsgebühr und 8 Euro je Grundbuchblatt. Nicht ideal für private Besitzer mit geringem Bedarf.
Leider ist es nicht möglich, einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, da die Kosten dafür im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt sind. Allerdings kannst du den aktuellen Grundbuchauszug möglicherweise vom Grundstückseigentümer erhalten. Wenn der Eigentümer kürzlich eine Finanzierung beantragt und eine Grundbucheinsicht benötigt hat, hat er eventuell einen aktuellen Auszug, den er dir zur Verfügung stellen kann. Das wäre dann für dich kostenlos.
Das Grundbuch folgt einem einheitlichen Muster und umfasst 5 Hauptbereiche:
Neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift müssen auch die Gemarkung und das Flurstück angegeben werden. Gemarkung und Flurstücksnummer findest du in den Unterlagen zur Immobilie, zum Beispiel im notariellen Kaufvertrag.
Eine Gemarkung bildet einen Verband mehrerer in der Regel zusammenhängender Grundstücke oder Flurstücke. Der Name der Gemarkung ist häufig die darauf befindliche Siedlung – das kann eine ganze Gemeinde oder zum Beispiel ein Gebiet beziehungsweise ein Stadtteil sein.
Das Flurstück ist ein amtlich vermessenes Stück Land, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten sowie in Katasterplänen und -büchern eingetragen ist. Im Liegenschaftskataster hat jedes Flurstück eine eigene Flurstücksnummer.
Ein beglaubigter Grundbuchausdruck aus einer Grundbucheinsicht wird im Gegensatz zu einem unbeglaubigten Ausdruck, oft benötigt, wenn du ihn für offizielle Zwecke verwenden musst. Dazu gehört zum Beispiel der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Beantragung einer Hypothek oder Grundschuld oder bei gerichtlichen Angelegenheiten.
Günter Eckoldt am 20.03.2021 11:36
Sie sollten darauf hinweisen, dass es zum Grundbuch auch eine Grundbuchakte gibt. Diese lässt teilweise interessante Rückschlüsse auf die Eintragungen zu?
auf Kommentar antwortenAxel Metayer am 18.08.2020 09:46
Interessant, Fehlt noch ein Beispiel Dokument und wie man es lesen soll. Können sie da nicht was mit Photoshop bauen? Dito bei der Vorlage
auf Kommentar antwortenDie immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.