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Um eine Baufinanzierung abzusichern, wurde früher standardmäßig eine Hypothek aufgenommen. Inzwischen bevorzugen Banken meist die Grundschuld. Im Folgenden klären wir auf, wann es sich dennoch lohnt, eine Hypothek aufzunehmen und welche Aspekte dabei zu beachten sind.
Die Hypothek ist – wie die Grundschuld auch – ein Grundpfandrecht im Immobilienbereich, das im Grundbuch eingetragen wird. Wer beispielsweise eine neue Immobilie kaufen möchte und über zu wenig Eigenkapital verfügt, ist auf einen Kredit angewiesen. Mit einer Hypothek kann die Bank diesen Kredit absichern. Sie erhält das Grundpfandrecht an der Immobilie und kann im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von Seiten des Kreditnehmers eine Zwangsvollstreckung einleiten, um die Kreditschulden zu begleichen. Die rechtliche Grundlage der Hypothek als Grundpfandrecht findet sich in Paragraf 1113 Bürgerliches Gesetzbuch.
Eine Hypothek lastet grundsätzlich auf Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Hierzu zählen das Wohnungs- und Teileigentum, das Erbbaurecht sowie das Bergwerks- und Schiffseigentum.
Die Grundschuld ist wie die Hypothek ein Grundpfandrecht und stellt zugunsten der Bank eine Form der Kreditsicherung dar. Diese Unterschiede bestehen zu einer Hypothek:
Hypothek | Grundschuld | |
---|---|---|
Darlehenssumme | Die Hypothek ist an eine bestimmte Darlehenssumme, sprich Forderung gebunden und sinkt mit jeder getilgten Rate. | Die Grundschuld ist an keine konkrete Darlehenssumme gebunden und bleibt auch nach Rückzahlung, sprich wenn es keine Forderung mehr gibt, in voller Höhe im Grundbuch bestehen. |
Löschung des Grundbucheintrags | Bei einer Hypothek wird der Grundbucheintrag unverzüglich gelöscht, sobald das Darlehen vollständig getilgt wurde, da keine Forderung mehr besteht. Eine Löschungsbewilligung ist nicht erforderlich. | Sie wird nicht automatisch aus dem Grundbuch gestrichen und wandelt sich stattdessen in eine Eigentümer-grundschuld um. Diese kann wiederbelebt werden, um ein weiteres Darlehen aufzunehmen. |
Übertragbarkeit | Eine Briefhypothek kann kostenfrei an den neuen Gläubiger übergeben werden. | Im Gegensatz zur Hypothek geht die Grundschuld bei einem Gläubigerwechsel meist mit Kosten für eine neue Grundbucheinschreibung einher. |
Wird über das Kreditinstitut eine Hypothek, sprich Bau- oder Immobilienfinanzierung aufgenommen, so wird diese mit einer Eintragung im Grundbuch besichert. Hinzu kommt in Deutschland der Unterschied zwischen:
Folgende Angaben werden im Grundbuch hinterlegt:
Die Kosten für einen Grundbucheintrag bewegen sich zwischen 1,5 und zwei Prozent der Darlehenssumme. Bei einer Darlehenshöhe von beispielsweise 250.000 Euro kostet der Eintrag der Hypothek im Grundbuch circa 5.000 Euro. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über einen Notar.
Eine Hypothek sichert meist sehr hohe Kreditsummen wie beispielsweise die Finanzierung für eine Immobilie ab. Wichtig für Kreditnehmer: Im Vergleich zu einem typischen Baudarlehen ist die mit einer Hypothek besicherte Kreditsumme nicht zweckgebunden. Sie steht also zur freien Verfügung und kann für ganz unterschiedliche Dinge genutzt werden:
Beispiel: Ein Hauseigentümer plant einen Anbau, der mit einem hohen Kostenaufwand verbunden ist. Um diesen finanzieren zu können, nimmt er eine Hypothek bei seinem Kreditgeber auf und erhält ein Darlehen. Sein Grundrecht am Haus tritt er an den Kreditgeber ab, bis er das Geld entsprechend zurückgezahlt hat.
Eine Hypothek aufnehmen kann im Grunde genommen jeder, der Eigentümer eines Grundstückes oder einer Immobilie ist, sowie über ausreichend Eigenkapital verfügt.
Die meisten Kreditinstitute setzen für ein Hypothekendarlehen – ähnlich wie bei einer gewöhnlichen Baufinanzierung – zwischen 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der neuen Immobilie an Eigenkapital voraus und legen darüber hinaus Wert auf:
So kann ein Kreditinstitut sicherstellen, dass dem Kreditnehmer neben seinen Lebenserhaltungskosten genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um das Darlehen zurückzuzahlen.
Um besser einschätzen zu können, wie hoch die finanzielle Belastung maximal ausfallen darf, solltest du eine Haushaltsrechnung mit deinen monatlichen Einnahmen und Ausgaben aufstellen.
Je nach individueller Situation, wie zum Beispiel Einkommen, Kreditwürdigkeit, Vermögenswerte und anderen Faktoren können die spezifischen Anforderungen und Bedingungen für eine Hypothek variieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Experten beispielsweise einem Finanzberater oder Anwalt beraten zu lassen, um die beste Entscheidung für die eigene Situation zu treffen.
Die Höhe der gewährten Kreditsumme macht eine Bank vom sogenannten Beleihungswert abhängig, sprich dem Objektwert einer Immobilie, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft am Markt oder im Zuge einer Zwangsvollstreckung erzielen lässt. Grundsätzlich ist dieser niedriger als der Kaufpreis und liegt in der Regel zwischen 70 und 90 Prozent.
Hat die Immobilie beispielsweise einen Wert von 300.000 Euro, beläuft sich der Beleihungswert auf etwa 210.000 bis 270.000 Euro. Ausgehend davon nimmt die Bank das Verhältnis zwischen Kreditsumme und Beleihungswert, den sogenannten Beleihungsauslauf. In der Regel gelten 80 Prozent des Beleihungswertes als Obergrenze für den Baukredit.
Angenommen der Beleihungswert umfasst 270.000 Euro, so wird dem Kreditnehmer eine Summe von 216.000 Euro gewährt. Für die Zahlung des vollen Kaufpreises von 300.000 Euro sind demzufolge 84.000 Euro an Eigenkapital erforderlich.
Wichtig: Eine Immobilie kann mit mehreren Hypotheken belastet sein. Diese haben jeweils einen festen Rang. Droht dem Schuldner eine Insolvenz und mehrere Hypothekengläubiger sind beteiligt, so werden im Falle einer Vollstreckung erst jene ausgezahlt, die im Rang an oberster Stelle stehen.
Mit unserem Hypothekenrechner lässt sich schnell und einfach herausfinden, ob und inwieweit ein Baukredit finanziell stemmbar ist.
Unter Hypothekenzinsen werden die Kosten verstanden, die zusätzlich zu den monatlichen Tilgungsraten einer Bau- oder Immobilienfinanzierung anfallen. Sie werden häufig auch als Bauzinsen bezeichnet und sind gleich hoch. Bei einer Kreditsumme von 216.000 Euro mit einem Zinssatz von 1 Prozent würden Hypothekenzinsen in Höhe von 2.160 Euro im Jahr beziehungsweise 180 Euro im Monat berechnet werden.
Je nach Dauer der Zinsbindung variieren die Hypothekenzinsen und damit die Zinskosten. Die Dauer der Zinsbindung meint den Zeitraum, in dem das Hypothekendarlehen an die Bank zurückgezahlt werden muss.
In welche Richtung sich die Hypothekenzinsen künftig entwickeln werden, hängt stark davon ab, ob sich die unsichere Lage auf den Finanzmärkten beruhigt.
Im Allgemeinen gehen mit einer Hypothek im Vergleich zu einem normalen Kredit niedrigere Zinsen einher, da die Immobilie der Bank bereits eine gewisse Sicherheit bietet.
Das Hypothekendarlehen wird in gleichbleibenden monatlichen Raten innerhalb der Zinsbindung an die Bank zurückgezahlt. Die monatliche Rate beinhaltet zum einen den Betrag, der sich von der Bank geliehen wurde und die darauf berechneten Zinsen, an denen diese verdient.
Eine Tilgung ist der Anteil eines Kredites, der die geliehene Geldsumme begleicht. Zu Beginn wird eine Tilgungsrate in Prozent der gesamten Kreditsumme vereinbart. Diese liegt in der Regel zwischen ein bis zehn Prozent und hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Insgesamt sollten rund 33 Prozent des Bruttoeinkommens zur Deckung der monatlichen Raten einkalkuliert werden. Hinzu kommen zu Beginn einmalige Kosten für den Notar, den Eintrag im Grundbuch und für die Wertermittlung der Immobilie.
Die Hypothek ist an eine Kreditsumme gebunden, die im Vorfeld festgelegt wurde. Falls mehr Geld benötigt wird, kann die Forderung nicht erweitert werden. Stattdessen muss eine weitere Hypothek abgeschlossen werden. Nachteil: Es fallen erneut Kosten beispielsweise für den Gutachter und das Grundbuchamt an.
Kann der Kreditnehmer für die monatlichen Raten nicht mehr aufkommen, hat der Kreditgeber das Recht eine Zwangsversteigerung oder -verwaltung einzuleiten, um die offenen Schulden des Kreditnehmers zu begleichen.
Wurde für das Hypothekendarlehen ein Grundschuldzins erhoben, kann die Bank die anfallenden Kosten für das Zwangsversteigerungsverfahren hiermit decken. Die Grundschuldzinsen liegen zwischen fünf und 15 Prozent des Schuldenbetrags und werden neben dem Hypothekenzinssatz jährlich berechnet. Ob der Grundschuldzins am Ende tatsächlich zum Einsatz kommt, entscheidet die Bank.
Nach einer Zwangsversteigerung erlischt die Hypothek.
Hat der Hypothekennehmer das Darlehen vollständig getilgt, sprich an die Bank zurückgezahlt, besteht keine Forderung mehr und die Hypothek endet. Sie wird automatisch aus dem Grundbuch gelöscht.
Tritt der Fall ein, dass ein Schuldner seine Immobilie verkaufen möchte, bevor er das Hypothekendarlehen an die Bank zurückgezahlt hat, ist dies grundsätzlich möglich. Zum einen kann das Darlehen mit dem Verkaufserlös beglichen werden. Handelt es sich um ein Festdarlehen und der Schuldner möchte das Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig zurückzahlen, so kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.
Alternativ kann die Hypothek auf eine neue Immobilie beziehungsweise den neuen Käufer übertragen werden. Oftmals erhält der Käufer die Hypothek unter Umständen günstiger, da er keine neue abschließen braucht. Der Verkäufer muss in diesem Fall keine Vorfälligkeits- beziehungsweise Ausstiegsentschädigung an die Bank zahlen – für beide Parteien also eine Win-Win-Situation.
Mit einer notariell beglaubigten Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers kann die Hypothek auf den neuen Gläubiger übertragen werden. Bei einer Briefhypothek muss diesem außerdem der Hypothekenbrief übergeben werden. Handelt es sich um eine brieflose Hypothek, sprich Buchhypothek, erfolgt die Abtretung mit der Einschreibung im Grundbuch.
Auch im Zuge einer Umschuldung kann die Forderung der Hypothek auf einen neuen Gläubiger übertragen werden. Eine Umschuldung meint die Ablösung eines bestehenden Kredites durch einen neuen, der dem Kreditnehmer möglicherweise günstigere Konditionen verspricht.
Julia Koch26.04.2023Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.