Kein Baukindergeld mehr: Das sind die Alternativen für Familien 2024

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Das Baukindergeld kann seit Ende 2023 nicht mehr beantragt werden. Familien können aber auch 2024 von Förderungen profitieren, um ins Eigenheim zu kommen. Ein Überblick.

Eigenheimförderung für Familien 2024: Die Alternativen zum Baukindergeld

Die Bundesregierung will Familien auch nach dem Ende des Baukindergelds bei der Wohneigentumsbildung mit folgenden Förderungen unterstützen:

Wohneigentum für Familien (WEF)

Das KfW-Programm Wohneigentum für Familien (WEF) gilt als Nachfolger des Baukindergelds und unterstützt Familien beim Bau und Kauf eines klimafreundlichen Neubaus.

Unterschied zum Baukindergeld: Zinsvergünstigtes Darlehen statt Zuschuss und EH40 sowie Neubau als Voraussetzung.

  • Voraussetzungen: Gehaltsobergrenze pro Haushalt bei 90.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen plus 10.000 Euro pro weiterem Kind – also maximal 100.000 Euro bei einer Familie mit zwei Kindern.
    Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
    Mindestens Effizienzhausstandard EH40
    Ersterwerb oder erstmaliger Bau einer Immobilie
  • Art der Förderung: Zinsvergünstigtes Darlehen
  • Konditionen: Bis zu 220.000 Euro für eine Neubau mit Effizienzhausstufe 40 (EH40) oder maximal 270.000 Euro für einen Neubau mit Effizienzhausstufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) – bei einer Familie mit zwei Kindern 170.000 Euro (EH40) beziehungsweise 220.000 Euro (EH40 mit QNG).
  • Fördervolumen: 350 Millionen Euro
  • Die Förderung Wohneigentum für Familien (WEF) kannst du über das KfW-Programm 300 beantragen. Ab März 2024 sollen zudem neben 10 Jahren Zinsbindung auch 20 Jahre möglich.
Info

EH40 und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)

Ein Haus der Effizienzhausstufe EH40 ist ein Gebäude, das nur 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus verbraucht. Diese Effizienzhausstufe wird durch eine bessere Dämmung und den Einbau einer Lüftungsanlage sowie einer energieeffizienten Heizung – wie beispielsweise einer Wärmepumpe – erreicht.

Familien, die ein Haus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) bauen oder kaufen möchten, müssen zusätzliche Umweltanforderungen an die verbauten Materialien beachten. Die verwendete Farbe muss zum Beispiel „Blauer Engel“ zertifiziert sein.

Jung kauft Alt

Das KfW-Programm Jung kauft Alt soll Familien mit minderjährigen Kindern beim Erwerb und der Sanierung von Bestandsgebäuden unterstützen.

Unterschied zum Baukindergeld: Zinsvergünstigtes Darlehen statt Zuschuss, gekoppelt an Sanierungsauflagen.

  • Voraussetzungen: Derzeit ist bekannt, dass sich mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt befinden muss und das zinsvergünstigte Darlehen an Sanierungsauflagen gebunden sein soll.
  • Art der Förderung: Zinsvergünstigtes Darlehen
  • Konditionen: Derzeit noch nicht bekannt
  • Fördervolumen: 350 Millionen Euro
  • Die KfW-Förderung Jung kauft Alt kannst du derzeit noch nicht beantragen. Der Start ist für den Sommer 2024 geplant.

Tipp: Neben den hier aufgeführten Förderungen, die speziell Familien mit Kindern bei der Eigentumsbildung unterstützen sollen, gibt es noch weitere Förderprogramme für den Hauskauf und Hausbau.

Zum Vergleich: Das war das Baukindergeld

Baukindergeld konnten Familien bis zum 31. Dezember 2023 beantragen, wenn sie zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben.

  • Voraussetzungen: Gehaltsobergrenze pro Haushalt bei 75.000 Euro zu Brutto-Jahreseinkommen plus 15.000 Euro pro Kind – also maximal 105.000 Euro bei einer Familie mit zwei Kindern.
    Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
    Kein weiterer Immobilienbesitz im Haushalt vorhanden
  • Art der Förderung: jährlicher Zuschuss
  • Konditionen: 1.200 Euro im Jahr pro Kind über 10 Jahre – also insgesamt 12.000 Euro bei einer Familie mit einem Kind. Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Fördervolumen: insgesamt 9,9 Milliarden Euro seit 2018
  • Seit 1. Januar 2024 kannst du das Baukindergeld nicht mehr beantragen.

Eigenheimförderungen für Familien der Landesbanken

Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen der KfW bieten auch die Landesbanken der Bundesländer in Deutschland Wohnungsbauprogramme für Familien als Alternativen zum Baukindergeld an. Diese können in der Regel mit den KfW-Förderungen kombiniert werden:

▷ Baden-Württemberg▷ Bayern
▷ Berlin▷ Brandenburg
▷ Bremen▷ Hamburg
▷ Hessen▷ Mecklenburg-Vorpommern
(derzeit keine landeseigenen Förderprogramme)
▷ Niedersachsen▷ Nordrhein-Westfalen
▷ Rheinland-Pfalz▷ Saarland
▷ Sachsen▷ Sachsen-Anhalt
▷ Schleswig-Holstein▷ Thüringen

Einige Beispiele zu den Wohnungsbauprogrammen für Familien der Bundesländer: 

  • In Baden-Württemberg erhalten Familien von der L-Bank bis zu 100.000 Euro zinsvergünstigten Kredit.
  • Die BayernLabo fördert Familien in Bayern bei einem Neubau mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit einem zinsvergünstigten Kredit – zusätzlich erhalten Familien einmalig 7.500 Euro pro Kind.
  • In Nordrhein-Westfalen fördert die NRW Bank Familien mit einem zinsvergünstigten Darlehen bis zu 100 Prozent der Finanzierungssumme.
  • Sachsen stellt über Sächsische Aufbaubank bis zu 50.000 Euro pro Kind zinsvergünstigt bereit.

Achtung: Die Förderungen der Landesbanken sind neben einer Einkommensgrenze oft an eine bestimmte Eigenkapitalquote gebunden. Dafür läuft die Zinsbindung in der Regel länger als bei den KfW-Programmen.

Baukindergeld und andere Förderungen: Das sollten Familien beachten

Baukindergeld, Familie vor Eigenheim, Foto: iStock.com / andresr
Die ersten eigenen vier Wände für Familien – dafür gibt es vom Staat auch nach dem Baukindergeld Unterstützung. Foto: iStock.com / andresr

Förderungen und Zuschüsse können für Familien ein entscheidender Faktor auf dem Weg zum Eigenheim sein. Allerdings gibt es beim Baustein Förderungen innerhalb der Baufinanzierung auch ein paar Punkte zu beachten:

1. Bewertung des Haushaltseinkommens

Oft arbeitet bei Familien mit minderjährigen Kindern ein Elternteil in Teilzeit oder befindet sich noch in Elternzeit. Das kann ein Vorteil sein, um die Einkommensobergrenzen der Förderprogramme einzuhalten. Für die Bank ist es aber oft ein Risiko, wenn nur ein Elternteil voll verdient. Wichtig: Das Brutto-Haushaltseinkommen sollte für die Förderprogramme nicht zu hoch sein und für die Bank nicht zu niedrig.

2. Förderungen sind kein Eigenkapitalersatz

Bei der Immobilienfinanzierung empfehlen Banken meistens eine Eigenkapitaldecke von 20 bis 30 Prozent. Wichtig: Wie schon das Baukindergeld sind auch die neuen Förderprogramme kein Eigenkapitalersatz.

3. An Anschlussfinanzierung denken

Meist nach 10 Jahren läuft die erste Sollzinsbindung der Hauptfinanzierung aus und Immobilienbesitzer müssen sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Das ist dann auch der Zeitpunkt, zu dem das zinsvergünstigte Darlehen wegbricht. Wichtig: Familien sollten sich schon im Vorfeld überlegen, ob sie eine Anschlussfinanzierung – möglicherweise zu höheren Zinsen – auch ohne die zinsvergünstigte Förderung stemmen können.

Andreas Steger14.02.2024

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34 Kommentare

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M.S. am 02.09.2023 21:56

Hallo ich habe vor 3 Jahren mein Haus gekauft und habe allerdings vergessen den Baukindergeldantrag zu stellen man muss ja innerhalb 6 Monate erstellen aber leider habe ich das vergessen gibt es da eine andere Lösung???

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Michael am 28.11.2022 15:34

Hallo, wir haben ein altes Haus (Doppelhaushälfte) gekauft , dies dann abgerissen und ein neues Fertighaus auf dieses Grundstück gebaut, mit fast identischen Abmessungen. Das Datum des Kaufvertrags ist in der Frist, die Baugenehmigung aber nicht. Jetzt wollten wir den Antrag stellen - nicht für einen Neubau , sondern für den Erwerb. Im November sind wir eingezogen. Im Antrag für einen Kauf steht jedoch die Frage, ob man in DIESES (das gekaufte) Haus eingezogen ist. Bekommen wir in unserem Fall kein Baukindergeld?

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Markus am 30.06.2022 19:52

Hallo, wir hatten Anfang 2021 eine Immobilie gekauft und baukindergeld beantragt. Bis dahin hatten wir erst ein Kind. Kurz danach wurden wir erneut schwanger und die erworbene Immobilie wäre zu klein für uns geworden. Deshalb haben wir Ende 2021 wieder verkauft und im selben Monat eine andere Immobilie erworben, in der wir dann auch zu 4. Platz haben. Es gibt wohl die Ausnahme beim Verkauf und Kauf wegen Job Wechsel. Gibt es auch die Ausnahme wegen familiäre Veränderungen?

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Babsi am 01.05.2022 20:49

Hallo

wir haben ein Grundstück gekauft und ein Fertighaus drauf gestellt.

Jetzt meine Frage, der Kaufvertrag des Grundstücks haben wir September 2019 über einen Notar abgeschlossen, gekauft und bezahlt... die Baugenehmigung wurde erst nach dem März 2021 erteilt.. da uns das Bauamt vom Landratsamt ständig Steine in den Weg gelegt hat... einmal mussten wir die Höhe der Garage ändern, dann viel denen ein ach es fehlt die Unterschrit nochmal vom Nachbarn, obwohl diese vorhanden war.. danach hat denen wieder die Höhe vom Haus nicht gepasst usw... 10 Monate ein Kampf mit den Behörden... wir können endlich ins Haus nächsten Monat einziehen mit unseren 3 Kids unter 18 Jahre... was zählt hier der Kauf des Grundstücks oder die Baugenehmigung.?????? der Werksvertrag von der Fertigbaufirma wurde November 2019 unterschrieben... danke für die Info... gruß Babsi

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Nela89 am 05.04.2022 14:07

Hallo zusammen,

Wir haben ein Haus 09.2018 gekauft, 2020 haben wir es unserem minderjährigen Sohn geschenkt.

Haben wir evtl als Sonderfall ein Anrecht auf Baukindergeld?

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 06.04.2022 13:53

Hallo Nela 89, ich denke, diese Konstellation wird nicht dazu führen, dass sie noch aus dem Topf Geld erhalten werden.

Beste Grüße

Marco am 05.05.2021 11:26

Hallo zusammen,

wir haben im 11/2017 den Kaufvertrag von unserem Haus unterschrieben .....ABER die Besitzübergabe und das Geld ist erst im Februar 2018 gewesen. Haben wir nun Anspruch auf Baukindergeld oder nicht weil der Besitz ist ja erst im Februar 2018 gewesen also erst in unseren Besitz übergangen? Bitte helft uns und vielleicht auch an wen wir uns wenden könnten? MfG

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 06.05.2021 10:10

Hallo Marco,

bei dem Stichtag kommt es auf das Datum des Kaufvertrages an und da dieser vor dem 1. Januar 2018 unterschrieben wurde, haben Sie leider keinen Anspruch auf Baukindergeld. Im Zweifel können Sie sich nochmal direkt an die KfW wenden, diese ist für die Auszahlung des Baukindergeldes zuständig.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Heinrich Ihnen am 03.03.2021 05:48

Gerne würde ich Baukindergeld beantragen. Leider dauert das Prozedere bei der zuständigen Behörde (Landkreis Aurich) außergewöhnlich lang, zur Zeit sieben Monate Antrag wurde im Dezember 2020 gestellt. Wir wurden im August durch den Landkreis Aurich fehlinformiert, das eine sog. Bauanzeige ausreichend wäre. Als die Zeichung bei der Gemeinde eingereicht wurde, bekamen wir von der Gemeinde die Aussage, das eine Bauanzeige nicht ausreichend sei. Welche Möglichkeiten gibt es um die Baugenehmigng doch noch rechtzeitig zu bekommen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 03.03.2021 13:53

Hallo Heinrich,

das sieht nicht gut aus. Wir können uns zwar nicht vorstellen, dass der Landkreis Ihnen Falschinformationen hat zukommen lassen, nicht desto trotz können Sie nur hoffen, dass der Antrag noch vor dem 31.3.2021 angenommen wird. Von Härtefällen wie Ihrem ist uns zumindest bislang nichts bekannt.

Tahouzen am 12.02.2021 12:30

Hallo,

Was ist mit Grenzgänger? Ich arbeite in Luxemburg und wohne in DE. Kann ich auch das Baukindergeld beantragen?

Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 12.02.2021 13:11

Hallo Tahouzen,

Sie wohnen in Deutschland und zahlen ihre Steuern in Deutschland, also können Sie auch das Baukindergeld in Deutschland beantragen.

Beste Grüße

Sina am 10.12.2020 21:54

Hallo,

meine Frage zum Baukindergeld.

Wir erwerben im Dezember 2020 eine Immobilie müssen diese aber erst umbauen bevor wir mit unseren drei Kindern dort einziehen können. Der Umbau wird mindestens ein Jahr dauern. Haben wir Anspruch auf das Baukindergeld?

Herzlichen Dank für die Information

Sina

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 11.12.2020 07:45

Hallo Sina,

wie im Artikel geschrieben: "Gestellt werden können die Anträge bis zum 31. Dezember 2023 – vorausgesetzt, der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung wurde zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021."

Sie können sich beim Umbau also Zeit lassen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Heinrich Marx am 22.11.2020 14:55

geht der Antrag auf baukindergeld nur online oder auch mit Formular ?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.11.2020 08:08

Hallo Herr Marx,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Antrag für Baukindergeld kann nur online auf dem KfW-Zuschussportal gestellt werden. Den Link finden Sie oben im Text.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Nailil am 04.10.2020 11:48

Hallo,

bekommt man auch Baukindergeld, wenn man ein Haus in Frankreich kauft und darin wohnt ? (Ich arbeite im öffentlich Dienst, mein Lohn wird in Deutschland versteuert und ich bekomme auch Kindergeld aus Deutschland )

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 05.10.2020 16:10

Hallo Nailil,

vielen Dank für Ihren Kommentar, die Frage lässt sich derzeit noch nicht abschließend beantworten.

Zumindest für die Eigenheimzulage (eine ähnliche Förderung), die es bis 2006 gab, hatte der Europäische Gerichtshof (Az.: C-152/05) entschieden, dass diese Förderung gewährt werden muss, wenn ein Deustcher im EU-Ausland eine selbstgenutzte Immobilie kauft/baut, sofern er einen Großteil seiner Steuern in Deutschland zahlt. Eine naheliegende Sichtweise wäre, dass dies auch auf das Baukindergeld übertragbar sein könnte.

Allerdings gab es eine kleine Anfrage mehrerer Bundestags-Abgeordneter an die Bundesregierung zu dieser Frage. Die Bundesregierung beantwortete diese Fragen wie folgt (Drucksache 19/6497): Das Baukindergeld sei auf Deutschland beschränkt, das EUGh-Urteil nicht übertragbar. Ob die Sichtweise der Bundesregierung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ließe sich nur klären, wenn ein betroffener Bauherr klagt.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Marco am 31.08.2020 14:12

Guten Tag,

wir planen ein Haus zu kaufen und Baukindergeld zu beantragen.

Würde es unter diesen Voraussetzungen genehmigt werden:

- Das Haus ist im Besitz der Tante (war mal im Besitz der Großeltern bis 2000)

- Der Kaufvertrag soll dieses Jahr geschossen werden, die Bezahlung erst 2021 mit Einzug

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!

Viele Grüße

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 01.09.2020 17:34

Hallo Marco,

unter diesen Voraussetzungen sollte es noch möglich sein.

Liebe Grüße

immowelt Redaktion

Momo am 06.07.2020 00:08

Hallo habe folgende Frage. Ist es möglich das baukindergeld zu erhalten wenn folgendes Vorfall besteht:

Ich bin Eigentümer vom Mehrfamilienhaus dies wird zum 09.2020 verkauft zeitgleich habe ich ein Grundstück gefunden Notar Eintragung steht noch nicht fest wahrscheinlich auch der 09.2020 und darauf soll dann gebaut werden nun weiß ich nicht genau wie schnell so ein Bauantrag geht gehen wir davon aus das es schon im 10.2020 erfolgt ist und der Bau auch schon startet wahrscheinlich dann Im Frühjahr 2021 also bezugsfertig erst Mitte oder Ende 2021 wäre es dann auch möglich die Förderung zu bekommen oder weil es nicht bis 6monate bezogen wurden ist nach Antrag. Also wir sind eine Familie mit 3 klein Kindern 6jahre 4jahre und 11monate

Vielen Dank für Ihre Antwort im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Momo

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.07.2020 16:35

Hallo Momo,

zum Zeitpunkt ihres Antrags dürfen Sie kein Haus besitzen. Theoretisch ist das also möglich.

Liebe Grüße

die immowelt Redaktion.

Ali senan am 06.05.2020 05:28

Hallo, guten Tag,

Ich hätte einige Fragen

Muss man den Antrag auf Baukindergeld gestellen haben, bevor man die Immobilie gekauft hatte, oder muss man vorher die Immobilie schon gekauft haben.

Wenn man staatliche Hilfe zu Steinem Einkommen bekommt, kann man trotzdem einen Baukindergeld-Antrag stellen?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 07.05.2020 08:15

Hallo Ali sena,

der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 6 Monate nach dem EInzug gestellt werden. Sinnvoll ist es freilich, ihn schon vorher zu stellen, dann fließt schneller Geld.

Die Frage, ob Sie staatliche Hilfe bekommen, ist für das Baukindergeld irrelevant. Hier stellt sich eher die Frage, ob Sie eine Bank finden, die Ihr Vorhaben finanziert.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Marcel1989 am 20.04.2020 09:04

Guten Tag,

Ich habe meine Frau in diesem Jahr geheiratet, sie verfügte aber schon vorher über eine Immobilie die vermietet war, in der wir jetzt aber wohnen.

Im Grundbuch steht nur meine Frau als Eigentümerin.

Dieses Jahr bekommen wir ein Kind und das Haus wird uns zu klein und wir wollten neu bauen.

Der Neubau würde jetzt vom Grundbucheintrag nur auf meinem Namen stehen und das alte Haus weiter vermietet werden.

Kann ich jetzt das Baukindergeld beantragen weil es nur auf mich läuft oder geht es nicht weil meine Frau noch über eine Immobilie besitzt?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.04.2020 08:36

Hallo Marcel1989,

da es sich hier um einen Sonderfall handelt, können wir keine abschließende Beurteilung abgeben, sondern nur eine qualifizierte Vermutung äußern: Das Baukindergeld soll Familien gewährt werden, die noch keine Immobilie haben. Da Sie eine Familie sind, die schon eine Immobilie im Eigentum hat, gehen wir davon aus, dass kein Anspruch auf Baukindergeld besteht. Da dies nur unsere Einschätzung ist (und wir auch irren können), raten wir Ihnen, doch mal direkt bei der KfW anzurufen, um den Sachverhalt zu klären.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Heiko am 07.04.2020 12:45

Ich habe ein altes haus von meinen Eltern geschenkt bekommen. Nun möchte ich es renovieren/sanieren für viel Geld und dann dort mit meiner Familie einziehen. Momentan wohnen wir in einer Mietwohnung. Bekomme ich das Baukindergeld oder/und das bayerische BK Plus oder/und die bayerische Eigenheimzulage für die kostspielige Renovierung ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 08.04.2020 07:54

Hallo Heiko,

nach unserer Einschätzung besteht hier kein Anspruch auf Baukindergeld, da die Immobilie einerseits von Ihren Eltern kommt (selbst bei einem Erwerb von den Eltern wird nicht gefördert), zum anderen soll mit dem Baukindergeld der Erwerb/Bau und nicht eine Sanierung gefördert werden. Unter Umständen können Sie jedoch von Förderungen der KfW profiteren.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Alex am 26.03.2020 05:33

Hallo,

Ich habe gelesen, dass die Bestandsimmobilie verkauft sein muss und mindestens 1 Tag zwischen der Unterschrift des neuen Vertrags liegen muss.

Gibt es die Förderung auch wenn die Bestandsimmobilie im Familienkreis vorab verkauft wird? Z.B. an eines meiner Geschwister?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 26.03.2020 10:12

Hallo Alex,

entscheidend ist, dass zum Erwerbszeitpunkt keine Wohnimmobilie im Eigentum ist. Das wäre ja der Fall, wenn Verkauf der alten und Kauf der neuen Immobilie am gleichen Tag stattfänden.

Kein Baukindergeld gibt es bei Veräußerungen im Familienkreis: also der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie, also beispielsweise Kinder, Eltern oder Großeltern.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

DanielaS am 12.03.2020 13:29

Ich habe eine Frage zum Baukindergeld: kann ich es auch beantragen, wenn meine erwachsene aber autistische Tochter, für die ein Kindergeldanspruch besteht, bei mir wohnt?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.03.2020 15:36

Hallo DanielaS,

in den Voraussetzungen heißt es, dass die Kinder unter 18 Jahren alt sein müssen, um Anspruch auf Baukindergeld zu haben. Ob in Ihrem speziellen Fall eine Ausnahme gemacht wird, sollten Sie direkt bei der KfW erfragen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Rieke2305 am 07.03.2020 11:45

Ich hätte eine Frage wir haben 2 Häuser zur Häfte geerbt , ein Haus ist nicht mehr viel wert und keines der Häuser bietet ausreichend Platz ! Wir wollen beide Häuser mit den Miterben verkaufen! Haben wir dann recht auf Baukindergeld?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 09.03.2020 09:00

Hallo Rieke2305,

neben den sonstigen im Beitrag schon geschilderten Voraussetzungen gilt, dass kein Haushaltsmitglied zum Zeitpunkt des notariellen Bauvertrags, bzw. bei Neubauten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine Immobilie besitzt. Konkret müssten die vorhandenen Immobilien veräußert werden und erst dann kann die neue Immobilie erworben werden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

NiAN am 05.03.2020 16:01

Hallo,

unsere Familie wohnt seit ca. 5 Jahren in dem Haus der Schwiegereltern zur Miete. Nun planen wir ein Mietkauf zu machen, da unsere Bank uns keinen Kredit gibt, der hoch genug wäre. Können wir trotzdem Baukindergeld bekommen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.03.2020 16:21

Hallo NiAN,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Prinzipiell kann auch Mietkauf mit Baukindergeld gefördert werden. Da der Mietkaufvertrag stets aus einem Mietvertrag und einem Kaufvertrag besteht, müsste der Vertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 geschlossen worden sein und der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Kind haben, sowie die übrigen Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes erfüllen.

Im Zweifel raten wir Ihnen, für Ihren spezifischen Fall bei der KfW nachzufragen. Bitte verstehen Sie zudem, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Mit besten Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Wilhelm am 03.03.2020 22:05

Hallo.

Wir haben ein Haus im Januar 2020 erworben, dass in ein Mehrfamilienhaus umgebaut wird. Die komplette untere Etage + Teil des Kellergeschosses werde wir selber beziehen.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Förderung des Baukindergeldes aus. Würden wir es bekommen oder in dem Fall eher nicht?

Vielen Dank im Voraus

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.03.2020 09:58

Hallo Wilhelm,

von der Förderung profitieren Familien mit mindestens einem Kind, die eine Immobilie erwerben und diese ihr einziges Wohneigentum ist. Sofern Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Immobilie besitzen und die sonstigen Fördervoraussetzungen einhalten, könnte der Bezug des Baukindergeldes möglich sein.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass das Baukindergeld nicht in einem Gesetz geregelt ist, sondern auf einem Vertrag zwischen Bund und KfW beruht. Die Details der Bedingungen stammen also von der KfW, hierzu gibt es auf der KfW-Seite auch ein Merkblatt als pdf. Was Ihren Sonderfall betrifft, haben wir auf der KfW-Seite mit den Fördervoraussetzungen nichts gefunden, das Ihre Frage (aus unserer Sicht) eindeutig beantworten könnte. Im Merkblatt für die Fördervoraussetzungen heißt es: "Wer kann Anträge stellen? Jede natürliche Person, die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist..." Dies könnte aus unserer Sicht so ausgelegt werden, dass die Voraussetzungen erfüllt wären, weil Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs noch kein Wohneigentum besaßen. Es ließe sich aber auch so auslegen, dass dadurch, dass das Haus zum Erwerbszeitpunkt ein Einfamilienhaus war, künftig nur ein Teil selbst genutzt werden soll, der Aspekt "selbstgenutztes Wohneigentum" nicht mehr vollständig erfüllt wird.

Wir raten also dazu, direkt die KfW zu kontaktieren, um die Frage zu klären.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Günter Krämer am 01.03.2020 09:27

Un was machen Familien, die im Ausland gelebt hatten und erst 2018 nach Deutschland zurück gezogen sind und keinen Einkommensnachweis won 2017 haben? Die bekommen gar nichts, obwohl Einkommensnachweise von 2018 und 2019 vorliegen. Sehr unfair das Ganze.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 02.03.2020 11:00

Hallo Günter Krämer,

wir erkennen in den Regelungen nicht, dass Einkommen, die im Ausland erzielt wurden, nicht angerechnet werden würden. Sie müssten aus unserer SIcht jedoch schon nachgewiesen werden. Da Ihr Fall einen Sonderfall darstellt, wäre es vielleicht ratsam, wenn Sie direkt bei der KfW anrufen, wie Sie hier vorgehen können.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

MH am 23.02.2020 11:21

Wir haben in 2020 das unbebaute Grundstück erworben. Mit der Bebauung planen wir erst in 2022. Kann trotzdem Baukindergeld in 2020 beantragt werden?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 24.02.2020 10:23

Hallo MH,

für Neubauten kann es dann einen Anspruch auf Baukindergeld geben, wenn die Baugenehmigung zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. Mit dem Bauen selbst kann man dann auch noch nach dem 31. Dezember 2020 anfangen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

L.H. am 18.02.2020 16:46

Hallo,

mein Mann und ich sind 2018 in unser gekauftes Haus eingezogen. Für unser erstes Kind Geb. 2019 haben wir bereits Baukindergeld beantragt. Können wir für unser zweites Kind Geb. 2020 auch noch Baukindergeld beantragen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 19.02.2020 10:18

Hallo L.H.,

leider gibt es das Baukindergeld nur für die Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung schon auf der Welt waren.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

MargaretaW. am 17.02.2020 12:38

Hallo! Hat man einen Anspruch auf Baukindergeld, wenn man Teil (25%) einer 3er-Erbengemeinschaft ist, bei der ein Wohnhaus vorhanden ist?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.02.2020 07:33

Hallo MargaretaW.,

soweit man (Mit-)Eigentümer einer Immobilie ist, besteht kein Anspruch auf Baukindergeld. Kein Haushaltsmitglied darf zum Kaufzeitpunkt Immobilieneigentum besitzen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Nils am 17.12.2019 11:24

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten an ein bestehendes Haus, das uns zum Zeitpunkt des Bauens nicht gehört, einen größeren Anbau setzen. Der Baugrund würde uns dann aber schon gehören.

In einigen Foren wird angegeben, Anbauten wären nicht förderfähig. Dort wird aber stets davon ausgegangen, daß der Bestandsbau bereits Eigentum der Bauherren wäre, diese somit zum Zeitpunkt des Bauens schon im Besitz einer Immoblie wären und deswegen aus der Förderung fielen. In unserem Fall wäre dies jedoch nicht so.

An anderer Stelle wurde für Fälle eines Anbaus eine Abgeschlossenheitsbescheinigung verlangt, damit der Bau förderfähig wäre.

Bei einem Anruf bei der KfW wurde der Fall als sehr speziell angesehen und nur ausweichend geantwortet. Auf die schriftliche Anfrage nach den Anforderungen an den Anbau und dessen Abgeschlossenheit (eigener Eingang, eigene Küche, eigenes Bad, eigene Haustechnik?) gab es keine Antwort.

Es wäre schön, wenn wir von Ihnen Hilfe bekommen könnten und auch einen Hinweis, wo die geltenden Regeln schriftlich festgehalten werden.

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen

N.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.12.2019 08:24

Hallo Nils,

das hört sich tatsächlich nach einem Sonderfall an, der nicht so einfach zu beantworten ist. Wenn selbst die KfW hierzu keine wirkliche Auskunft geben kann, raten wir dazu, die Hilfe eines Steuerberaters vor Ort in Anspruch zu nehmen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Bee2 am 25.09.2019 11:13

Hallo liebes Immo-Team,

Wir sind uns nicht ganz sicher ob ein Anspruch in folgendem Fall besteht:

Mein Freund hat das Haus meiner Eltern gekauft, ich selber habe mit dem Kauf zwar nichts zu tun aber werde auch weiter hier wohnen, könnt ihr uns weiterhelfen?

Mfg

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.09.2019 12:17

Hallo Bee2,

ziehen Sie mit Partner und Kindern in das Haus ein?

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Bee2 am 25.09.2019 12:19

Ich und mein Sohn wohnen bereits hier, mein Partner zieht zu uns, meinen Eltern vermieten wir die Einliegerwohnung entgeltlich

Liebe Grüße


Immowelt-Redaktion am 26.09.2019 08:14

Hallo Bee2,

das ist eine ungewöhnliche Konstellation. Hier sollten Sie am besten direkt bei der KfW nachfragen, ob hier eine Förderung möglich ist.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

gregstar am 15.08.2019 11:27

Hallo liebe Redaktion,

es heißt, dass keine Schenkung bezuschusst werden.

Aber wenn ich Bargeld geschenkt bekommen habe und mir davon ein Haus

gekauft habe, ist das dann auch eine Schenkung?

Im Grundbuch stehe ich alleine drin und das Haus habe ich von jemandem

außerhalb der Familie gekauft.

Steht mir nun Baukindergeld zu? Die restlichen Kriterien hierzu erfüllen wir...

Vielen Dank vorab

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 15.08.2019 11:40

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wörtlich heißt es im Merkblatt der KfW, dass "die Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung" sowie "der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern,Urgroßeltern)" und "der Erwerb von Wohneigentum, dasbereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand" nicht gefördert werden. Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft, müssten Sie demnach einen Anspruch auf Baukindergeld haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht absehen können, wie die KfW im Einzelfall entscheidet. Wir würden Ihnen daher raten, sich mit Ihrer Frage noch einmal direkt an die KfW zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


gregstar am 15.08.2019 13:57

Hallo zusammen,

ich habe soeben mit jmd. von der kfw telefoniert. wenn man geld geschenkt bekommen hat und sich davon ein haus kauft ist man berechtigt, baukindergeld zu erhalten. sofern alle anderen kriterien erfüllt sind.

es ist nur nicht möglich, wenn man die immobilie geschenkt bekommt.

danke an die redaktion.

DN am 12.06.2019 00:52

Hallo liebes Immowelt-Team,

wir werden zum 15.07. ein Haus kaufen, ich bin allerdings bereits Eigentümer einer Eigentumswohnung und verfüge über ein drittel Anteil an einer weiteren Wohnung. Wenn ich beide Wohnungen nun verschenke (an meine Mutter bspw.) hätte ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine Immobilie, die in meinem Eigentum ist, außer des besagten Hauses, das wir kaufen. In diesem Moment wäre ich Zulagenberechtigt, richtig?

Danke vorab für Eure Hilfe!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.06.2019 09:27

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Um Baukindergeld beantragen zu können, dürfen Sie zu diesem Zeitpunkt keine weitere Immobilie besitzen. Wie immer empfehlen wir aber, die Frage noch einmal direkt an die KfW zu richten, da es gerade in dieser Frage in der Vergangenheit schon zu Missverständnissen gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Rolexsam2018 am 20.05.2019 00:03

Liebes Immowelt -Team,

Folgendes ist aktuell bei uns der Fall.

Die Immobilie die wir letztes Jahr im Juli angemietet haben soll nun verkauft werden.Ein Kauf ist uns persönlich leider nicht möglich ,jedoch ein Mietkauf.

Ich würde gerne wissen,ob uns bei einem Mietkauf auch Baukindergeld zustehen würde .Da wir 4 Kinder im Alter von fast 3 bis 10 Jahren haben.

Gruß

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.05.2019 13:12

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

ein Mietkaufvertrag besteht immer aus einem Mietvertrag und einem Kaufvertrag. Entscheidend ist hier also nicht, ob es sich um Mietkauf handelt oder nicht, sondern wann der Kaufvertrag geschlossen wird. Gefördert werden aber nur Immobilien, für die der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 geschlossen wurde.

Wie immer würden wir Ihnen aber empfehlen, diese Frage noch einmal im direkten Kontakt mit der KfW zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Tatilein am 05.04.2019 14:25

Sehr geehrte Redaktion,

mein jetziger Ehemann und ich haben 2015 eine Wohung gekauft die wir von vornerein vermietet haben und nie selber genutz haben. Im August 2018 haben wir ein Haus gekauft und sind jetzt im März eingezogen, weil wir ein zweites Kind erwarten. Als wir 2015 die Immobilie gekauft haben, hatten wir noch keine Kinder und waren nicht verheiratet. Heißt es das wir kein Anspruch auf Baukindergeld haben? Weil laut unserem Kreditinstitut Berater ist es so, dass man den Anspruch auf Baukindergeld hat, wenn die schon zuvor gekaufte Immobilie nie selbst bewohnt hat.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.04.2019 14:33

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

die KfW schreibt hierzu in ihrem Merkblatt: "Sofern der Haushalt (...) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich." Wir empfehlen im Zweifel aber allen am Baukindergeld Interessierten, noch einmal direkt bei der KfW nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

uwe-klostermann am 23.03.2019 22:14

Hallo Immowelt-Redaktion,

eine Frage habe ich in den Kommentaren noch nicht gefunden.

Meine Mutter hat 2018 mir und meiner Schwester unser Elternhaus zu je einer Hälfte überschrieben und hat lebenslanges Wohnrecht.

Jetzt kaufe ich meiner Schwester ihre Hälfte ab. Meine Schwester zieht aus und ich mit Frau und 2 Kundern (11 und 17) im August ein.

Bin ich damit berechtigt?

Es ist zum Zeitpunkt der Antragstellung dann ja mein einziges Haus (jetzt wohnen wir zur Miete) und es spielt laut den Kommentaren hier keine Rolle, von wem ich kaufe und das meine Mutter mit darin wohnen wird.

Ist das richtig, dass das Wohnkindergeld für meinen jetzt 17 jährigen Sohn bis zum Ende der Kindergeldberechtigung (25 Jahre) gezahlt wird. Auch wenn er nach Antragstellung auszieht bevor er 25 Jahre alt ist? Also 8 Jahre lang Förderung?

Besten Gruß und Danke im Voraus für eine hilfreiche und hoffentlich positive Antwort!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.03.2019 09:46

Sehr geehrter Herr Klostermann,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Tatsächlich ändert es nicht an der Förderungssituation, wenn ein Kind während der Laufzeit auszieht. Wir können allerdings leider nicht abschließend klären, ob Sie wirklich Baukindergeld erhalten, weil wir vorab nie wissen, wie die KfW im Einzelfall entscheidet. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren Fragen noch einmal direkt an die KfW zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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