Baukindergeld läuft aus: Wer jetzt noch einen Antrag stellen kann

Lesermeinungen:  

(22)

Endspurt beim Baukindergeld. Von der staatlichen Förderung kann jetzt nur noch profitieren, wer bis spätestens 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten hat. Der Antrag kann dann noch bis Ende 2023 gestellt werden. Ein Überblick über die Voraussetzungen.

Baukindergeld, Baukindergeld 2021, Eigenheim, Familie, Foto: iStock.com/andresr
Die ersten eigenen Wände für Familien – dafür gibt es vom Staat Unterstützung durch Baukindergeld. Foto: iStock.com/andresr

Das Baukindergeld läuft bald aus. Seit September 2018 hat der Staat Familien mit Kindern mit dem Förderprogramm beim Erwerb eines Eigenheims unterstützt – egal ob Neubau oder Kauf, ob Wohnung oder Haus. Die Förderung können jetzt nur noch Familien in Anspruch nehmen, die bis 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Der Antrag kann dann noch bis 31. Dezember 2023 bei der KfW gestellt werden – danach geht nichts mehr.

Was ist das Baukindergeld?

  • Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Immobilie gebaut oder gekauft haben.
  • Das Baukindegeld beträgt pro Jahr und Kind 1.200 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Es wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt.
  • Von der Förderung profitieren Familien mit mindestens einem Kind, die eine Immobilie erwerben und diese ihr einziges Wohneigentum ist.
  • Familien mit einem Kind dürfen nicht mehr als 90.000 Euro im Jahr verdienen. Für jedes weitere Kind gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro im Jahr.

Wer bekommt das Baukindergeld?

Von der Förderung profitieren Familien mit mindestens einem Kind. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf der Welt sein, im Haushalt der Familie leben und unter 18 Jahre alt sein.

Außerdem liegt die Gehaltsobergrenze pro Haushalt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Familien mit einem Kind dürfen also pro Jahr maximal ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro haben – bei zwei Kindern maximal 105.000 Euro. Wer im Jahr mehr verdient, bekommt kein Baukindergeld. Entscheidend ist der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung. Wird der Antrag also im Jahr 2021 gestellt, darf das Einkommen die vorgegebenen Grenzen in den Jahren 2018 und 2019 nicht überschritten haben.

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags darf keines der Haushaltsmitglieder Immobilieneigentum besitzen, sonst ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

Laut eines Merkblatts der KfW werden nicht gefördert:

  • Ferien und Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • die Übertragung vom Wohneigentum durch (vorweggenommene) Erbfolge, testamentarische Verfügung oder Schenkung.
  • der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.
  • der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie, also beispielsweise Kinder, Eltern oder Großeltern.
  • der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand.
Baukindergeld, Baukindergeld 2021, Baukindergeld rückwirkend, Förderung, Eigenheim, Familie, Foto: iStock.com/SelectStock
1.200 Euro Baukindergeld bekommen Familien pro Kind und Jahr. Foto: iStock.com/SelectStock

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Pro Kind und Jahr sollen Familien ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro bekommen. Die Förderung wird maximal zehn Jahre lang ausgezahlt – dann ist Schluss. Die Zuschussraten werden jährlich auf das Konto der Familie überwiesen.

So viel Zuschuss können Familien jedes Jahr bekommen:

Anzahl der Kindermaximales Jahreseinkommen (75.000 Euro + 15.000 Euro pro Kind) Höhe Baukindergeld pro Jahr Höhe Baukindergeld in 10 Jahren
190.000 Euro 1.200 Euro 12.000 Euro
2105.000 Euro 2.400 Euro 24.000 Euro
3120.000 Euro 3.600 Euro 36.000 Euro
4135.000 Euro 4.800 Euro 48.000 Euro
5150.000 Euro 6.000 Euro 60.000 Euro

Baukindergeld beantragen – was sind die Fristen?

Für das Baukindergeld gibt es neue Fristen:

  • Bis spätestens 31. März 2021 müssen Familien den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Eigentlich sollte das Baukindergeld bereits Ende 2020 auslaufen, wegen der Corona-Pandemie wurde die Förderung aber um drei Monate bis März verlängert.
  • Spätestens sechs Monate nach dem Einzug muss der Antrag für das Baukindergeld bei der KfW gestellt werden. Ausschlaggebend ist hier das in der amtlichen Meldebescheinigung angegebene Einzugsdatum.
  • Der Antrag kann noch bis spätestens 31. Dezember 2023 gestellt werden, danach ist Schluss.
Baukindergeld, Baukindergeld 2021, Wohnung, Haus, Foto: iStock.com/LuminaStock
Egal ob Wohnung oder Haus, ob gekauft oder gebaut – bei der Förderung spielt es keine Rolle, um welche Art von Immobilie es sich handelt. Foto: iStock.com/LuminaStock

Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen?

1. Art und Größe der Immobilie:

Generell spielt es bei der Förderung keine Rolle, um welche Art von Immobilie es sich handelt. Es ist egal, ob die Familie ein Haus oder eine Wohnung erwirbt. Baukindergeld gibt es ebenso für gekaufte Bestandsimmobilien wie für Neubauten. Auch die Größe des Eigenheims spielt keine Rolle. Gefördert werden aber nur Häuser und Wohnungen, für die der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. März 2021 geschlossen wurde oder deren Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt worden ist.

Die Familie muss die Immobilie aber selbst nutzen. Wer seine Immobilie vermietet, geht leer aus.

2. Kaufpreisbeschränkung:

Der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für das Wohneigentum darf nicht niedriger sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.

3. Alter der Kinder:

Familien bekommen die Förderung nur für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung:

  • bereits auf der Welt sind
  • jünger als 18 Jahre sind
  • im selben Haushalt wohnen

Allerdings spielt auch der generelle Kindergeldanspruch bei der Förderung eine Rolle. So bekommen Familien für Kinder, die bei der Antragsstellung minderjährig waren, die Förderung solange, solange die Kinder kindergeldberichtigt sind. Also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Wichtig ist allerdings, dass die Kinder bei der Antragsstellung mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben. Zieht ein Kind vorzeitig aus, hat das keine Auswirkungen auf die Förderung.

Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, kann nachträglich kein Baukindergeld mehr beantragt werden. 

4. Dann muss der Antrag gestellt werden:

Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum gestellt werden. Es gilt dabei das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Für Familien, die ihr Eigenheim aber vor dem offiziellen Baukindergeldstart (18. September 2018) bezogen haben, gab es eine Ausnahme. Sie konnten den Antrag bis 31. Dezember 2018 stellen.

Wer eine Wohnung kauft, in der er zuvor zur Miete gewohnt hat, muss den Antrag spätestens 6 Monate nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags stellen.

Achtung

Wird die Immobilie vorzeitig wiederverkauft oder vermietet, endet die Förderung. Die Eigentümer sind verpflichtet, dies der KfW zu melden. Wird das Eigenheim allerdings wegen eines Jobwechsels verkauft und dafür eine neue gekauft, läuft die Förderung weiter.

Wo kann man das Baukindergeld beantragen?

Das Baukindergeld kann seit 18. September 2018 bei der KfW-Bank beantragt werden – allerdings nur online. Hier geht es zum KfW-Zuschussportal.

Gestellt werden können die Anträge bis zum 31. Dezember 2023 – vorausgesetzt, der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung wurde zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021 geschlossen beziehungsweise erteilt.

Bereithalten sollten Antragssteller folgende Unterlagen:

  • Grundbuchauszug, als Nachweis über den Eigentumserwerb. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
  • die Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung. Wer also 2021 einen Antrag stellt, muss die Steuerbescheide aus den Jahren 2018 und 2019 einreichen.
  • die Meldebestätigung, mit der der Nachweis zur Selbstnutzung erbracht werden muss. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft ausweisen.
  • die letzten Kindergeldbescheide aller Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt leben.
Baukindergeld, Baukindergeld 2021, Baukindergeld Plus, Bayern, Eigenheimzulage, Foto: iStock.com/Halfpoint
Familien in Bayern können sich doppelt freuen – zusätzlich zum Baukindergeld gibt es pro Jahr und Kind 300 Euro oben drauf. Foto: iStock.com/Halfpoint

Sonderfall Bayern: Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage

Familien, die in Bayern wohnen, bekommen noch eins obendrauf: Zusätzlich zum Baukindergeld gibt es noch mal ein Extra von 300 Euro pro Jahr und Kind. Das Zusatzgeld wird ebenfalls über zehn Jahre hinweg ausgezahlt, es gelten die gleichen Voraussetzungen und Konditionen wie beim Baukindergeld des Bundes.

Darüber hinaus gibt es in Bayern eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. Diese Zulage ist aber nicht nur für Familien mit Kindern gedacht – auch Alleinstehende oder Paare ohne Kinder, die sich eine Immobilie anschaffen möchten, sollen davon profitieren. Bei einem Einpersonenhaushalt gilt hier das maximale zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen von 50.000 Euro, bei einem Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Kind liegt der Betrag bei 75.000 Euro, bei einem Haushalt mit Kind bei 90.000 Euro, zuzüglich 15.000 Euro pro weiterem Kind.

Auch das Baukindergeld Plus und die Eigenheimzulage laufen bald aus. Wer davon profitieren will, muss ebenso bis zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.

Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage können bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt beantragt werden.

Vorsicht Fallstricke – daran sollten Antragsteller denken

Geld vom Staat, das nicht zurückgezahlt werden muss. Eine tolle Sache. Trotzdem sollten künftige Eigenheimbesitzer im Vorfeld einige wichtige Punkte bedenken:

1. Baukindergeld ist kein Eigenkapital

Bei der Immobilienfinanzierung verlangen Banken meist eine Eigenkapitaldecke von 20 bis 30 Prozent. Das Baukindergeld kann aber nicht zum Eigenkapital gezählt werden. Der Grund: Die Förderung zahlt der Staat nicht auf einmal aus, sondern jährlich. Eigenkapital muss aber immer zu Beginn der Finanzierung komplett eingebracht werden.

2. An Anschlussfinanzierung denken

Meist nach zehn Jahren läuft die erste Sollzinsbindung der Hauptfinanzierung aus und Immobilienbesitzer müssen sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Das ist dann auch der Zeitpunkt, zu dem das Baukindergeld wegbricht. Künftige Eigenheimbesitzer sollten sich daher schon im Vorfeld überlegen, ob sie eine Anschlussfinanzierung – möglicherweise zu höheren Zinsen – auch ohne die Förderung stemmen können. Das Risiko mindern kann ein Forward-Darlehen oder parallel laufende Bausparverträge.

Link-Tipp

Neben dem Baukindergeld können künftige Eigenheimbesitzer auch von anderen Zuschüssen, Subventionen oder vergünstigten Darlehen profitieren. Alle Förderungen für Hauskauf und Hausbau erhalten Sie hier auf einen Blick.

Zusätzliche Fragen zum Baukindergeld

Was ist, wenn der Bauantrag 2020 gestellt wird, die Bebauung aber erst später erfolgt?

Anspruch auf Baukindergeld kann bestehen, wenn die Baugenehmigung zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021 erteilt wurde. Dass mit dem Bauen erst später begonnen wird, ist hierbei unerheblich.

Welches Einkommen zählt beim Baukindergeld?

Das maximale jährliche Einkommen der Familie darf 75.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro pro Kind nicht überschreiten. Eine Familie mit einem Kind darf also kein Jahreseinkommen über 90.000 Euro haben, eine Familie mit drei Kindern maximal 120.000 Euro.

Was ist, wenn das Einkommen später steigt?

Für die Bewilligung ist das Durchschnittseinkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragsstellung entscheidend, ob das Einkommen später steigt, ist unerheblich.

Wird Baukindergeld rückwirkend gezahlt?

Familien, die ihr Eigenheim vor dem offiziellen Baukindergeldstart am 18. September 2018 bezogen haben, konnten bis spätestens 31. Dezember 2018 auch rückwirkend zum 1. Januar 2018 die Förderung beantragen. Wer früher gekauft oder gebaut hatte, ging leer aus.

Kann auch ein Mietkaufvertrag mit Baukindergeld gefördert werden?

Prinzipiell ja. Da der Mietkaufvertrag stets aus einem Mietvertrag und einem Kaufvertrag besteht, müsste der Vertrag also zwischen dem 1. Januar 2018 und31. März 2021 geschlossen worden sein und der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Kind haben, sowie die übrigen Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes erfüllen.

Kann man Baukindergeld beantragen, wenn man schwanger ist?

Um den Immobilienerwerb fördern zu können muss zur Antragsstellung mindestens ein Kind auf der Welt sein. Kommt ein Kind erst nach der Antragsstellung auf die Welt, wird es bei der Förderung nicht mehr berücksichtigt.

Können auch Unverheiratete mit Kind das Baukindergeld bekommen?

Ja, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt das Baukindergeld nur für leibliche Kinder?

Nein, sofern die Voraussetzungen der KfW für das Baukindergeld erfüllt sind. So können zum Beispiel auch unverheiratete Paare mit einem Kind aus einer vorherigen Beziehung Baukindergeld beantragen.

Was ist, wenn man nach der Antragstellung für Baukindergeld weitere Kinder bekommt?

Es kann nur für die Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung schon auf der Welt waren, Baukindergeld beantragt werden. Kommen später weitere Kinder hinzu, kann nicht noch einmal Baukindergeld beantragt werden.

Was ist, wenn man Baukindergeld beantragt und eines der Kinder danach über 18 Jahre alt ist?

Sofern das Kind bei Antragstellung minderjährig war, erhalten die Eltern in der Regel weiterhin das Baukindergeld. Erst wenn das Kind nicht mehr kindergeldberechtigt ist, endet die Förderung. Dies ist mit Vollendung des 25. Lebensjahres in der Regel der Fall. 

Wenn man sein Haus verkauft und dann ein neues baut, besteht ein Anspruch auf Baukindergeld?

Unter Umständen ja, sofern die sonstigen Voraussetzungen für das Baukindergeld vorliegen und zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung kein Haushaltsmitglied Immobilieneigentum besessen hat.

Wenn man von seinen Eltern eine Immobilie kauft, besteht hierfür Anspruch auf Baukindergeld?

Nein, laut den KfW-Förderrichtlinien ist eine solche Förderung nicht möglich. Denn darin heißt es: „Sind der Antragsteller oder der Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt, fördern wir den Erwerb der Wohnimmobilie mit dem Baukindergeld nicht.“

Was ist, wenn man eine mit Baukindergeld geförderte Immobilie kauft und später wiederverkauft?

Wer die mit Baukindergeld geförderte Immobilie wenige Jahre nach dem Erwerb wiederverkauft, bekommt kein weiteres Baukindergeld mehr. Er muss aber auch nicht das bereits erhaltene Baukindergeld für die Jahre der Selbstnutzung zurückzahlen.

Was ist, wenn man derzeit noch das Darlehen für das aktuelle Haus abbezahlt, es danach aber wieder verkaufen und ein neues kaufen will – besteht dann Anspruch auf Baukindergeld?

Es kommt darauf an: Solange jemand in dem Haushalt ein Haus besitzt, das heißt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, hat dieser Haushalt keinen Anspruch auf Baukindergeld. Denkbar wäre es nur, wenn die bereits vorhandene Immobilie im Zeitfenster von 1. Januar 2018 und 31. März 2021 verkauft wird und im gleichen Zeitfenster, aber erst nach dem Immobilienverkauf, der Kaufvertrag für die neue Immobilie abgeschlossen wird. Im Zweifel sollten Familien aber direkt bei der KfW nachfragen, inwieweit das möglich ist.

Wenn man ein stark renovierungsbedürftiges Haus kauft, dessen Kaufpreis niedriger ist als die Förderung durch das Baukindergeld – zählen die Renovierungskosten mit zum Kaufpreis?

Bei der Förderung durch Baukindergeld ist Voraussetzung, dass der Immobilienkaufpreis höher sein muss als das entsprechende Baukindergeld. Dabei zählt der reine Kaufpreis im Immobilienkaufvertrag, nicht aber Sanierungskosten. Das heißt, hierfür gäbe es keinen Anspruch auf Baukindergeld. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel für mehr Energieeffizienz, können aber unter Umständen förderfähig sein.

Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Förderungen bei Immobilienerwerb und Sanierung.

Stefanie Messelken30.03.2021

Ihre Meinung zählt

(22)
4.7 von 5 Sternen
5 Sterne
 
18
4 Sterne
 
3
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
1
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

32 Kommentare

M.S. am 02.09.2023 21:56

Hallo ich habe vor 3 Jahren mein Haus gekauft und habe allerdings vergessen den Baukindergeldantrag zu stellen man muss ja innerhalb 6 Monate erstellen aber leider habe ich das vergessen gibt es da eine andere Lösung???

auf Kommentar antworten

Michael am 28.11.2022 15:34

Hallo, wir haben ein altes Haus (Doppelhaushälfte) gekauft , dies dann abgerissen und ein neues Fertighaus auf dieses Grundstück gebaut, mit fast identischen Abmessungen. Das Datum des Kaufvertrags ist in der Frist, die Baugenehmigung aber nicht. Jetzt wollten wir den Antrag stellen - nicht für einen Neubau , sondern für den Erwerb. Im November sind wir eingezogen. Im Antrag für einen Kauf steht jedoch die Frage, ob man in DIESES (das gekaufte) Haus eingezogen ist. Bekommen wir in unserem Fall kein Baukindergeld?

auf Kommentar antworten

Markus am 30.06.2022 19:52

Hallo, wir hatten Anfang 2021 eine Immobilie gekauft und baukindergeld beantragt. Bis dahin hatten wir erst ein Kind. Kurz danach wurden wir erneut schwanger und die erworbene Immobilie wäre zu klein für uns geworden. Deshalb haben wir Ende 2021 wieder verkauft und im selben Monat eine andere Immobilie erworben, in der wir dann auch zu 4. Platz haben. Es gibt wohl die Ausnahme beim Verkauf und Kauf wegen Job Wechsel. Gibt es auch die Ausnahme wegen familiäre Veränderungen?

auf Kommentar antworten

Babsi am 01.05.2022 20:49

Hallo

wir haben ein Grundstück gekauft und ein Fertighaus drauf gestellt.

Jetzt meine Frage, der Kaufvertrag des Grundstücks haben wir September 2019 über einen Notar abgeschlossen, gekauft und bezahlt... die Baugenehmigung wurde erst nach dem März 2021 erteilt.. da uns das Bauamt vom Landratsamt ständig Steine in den Weg gelegt hat... einmal mussten wir die Höhe der Garage ändern, dann viel denen ein ach es fehlt die Unterschrit nochmal vom Nachbarn, obwohl diese vorhanden war.. danach hat denen wieder die Höhe vom Haus nicht gepasst usw... 10 Monate ein Kampf mit den Behörden... wir können endlich ins Haus nächsten Monat einziehen mit unseren 3 Kids unter 18 Jahre... was zählt hier der Kauf des Grundstücks oder die Baugenehmigung.?????? der Werksvertrag von der Fertigbaufirma wurde November 2019 unterschrieben... danke für die Info... gruß Babsi

auf Kommentar antworten

Nela89 am 05.04.2022 14:07

Hallo zusammen,

Wir haben ein Haus 09.2018 gekauft, 2020 haben wir es unserem minderjährigen Sohn geschenkt.

Haben wir evtl als Sonderfall ein Anrecht auf Baukindergeld?

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 06.04.2022 13:53

Hallo Nela 89, ich denke, diese Konstellation wird nicht dazu führen, dass sie noch aus dem Topf Geld erhalten werden.

Beste Grüße

Marco am 05.05.2021 11:26

Hallo zusammen,

wir haben im 11/2017 den Kaufvertrag von unserem Haus unterschrieben .....ABER die Besitzübergabe und das Geld ist erst im Februar 2018 gewesen. Haben wir nun Anspruch auf Baukindergeld oder nicht weil der Besitz ist ja erst im Februar 2018 gewesen also erst in unseren Besitz übergangen? Bitte helft uns und vielleicht auch an wen wir uns wenden könnten? MfG

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 06.05.2021 10:10

Hallo Marco,

bei dem Stichtag kommt es auf das Datum des Kaufvertrages an und da dieser vor dem 1. Januar 2018 unterschrieben wurde, haben Sie leider keinen Anspruch auf Baukindergeld. Im Zweifel können Sie sich nochmal direkt an die KfW wenden, diese ist für die Auszahlung des Baukindergeldes zuständig.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Heinrich Ihnen am 03.03.2021 05:48

Gerne würde ich Baukindergeld beantragen. Leider dauert das Prozedere bei der zuständigen Behörde (Landkreis Aurich) außergewöhnlich lang, zur Zeit sieben Monate Antrag wurde im Dezember 2020 gestellt. Wir wurden im August durch den Landkreis Aurich fehlinformiert, das eine sog. Bauanzeige ausreichend wäre. Als die Zeichung bei der Gemeinde eingereicht wurde, bekamen wir von der Gemeinde die Aussage, das eine Bauanzeige nicht ausreichend sei. Welche Möglichkeiten gibt es um die Baugenehmigng doch noch rechtzeitig zu bekommen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 03.03.2021 13:53

Hallo Heinrich,

das sieht nicht gut aus. Wir können uns zwar nicht vorstellen, dass der Landkreis Ihnen Falschinformationen hat zukommen lassen, nicht desto trotz können Sie nur hoffen, dass der Antrag noch vor dem 31.3.2021 angenommen wird. Von Härtefällen wie Ihrem ist uns zumindest bislang nichts bekannt.

Tahouzen am 12.02.2021 12:30

Hallo,

Was ist mit Grenzgänger? Ich arbeite in Luxemburg und wohne in DE. Kann ich auch das Baukindergeld beantragen?

Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 12.02.2021 13:11

Hallo Tahouzen,

Sie wohnen in Deutschland und zahlen ihre Steuern in Deutschland, also können Sie auch das Baukindergeld in Deutschland beantragen.

Beste Grüße

Sina am 10.12.2020 21:54

Hallo,

meine Frage zum Baukindergeld.

Wir erwerben im Dezember 2020 eine Immobilie müssen diese aber erst umbauen bevor wir mit unseren drei Kindern dort einziehen können. Der Umbau wird mindestens ein Jahr dauern. Haben wir Anspruch auf das Baukindergeld?

Herzlichen Dank für die Information

Sina

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 11.12.2020 07:45

Hallo Sina,

wie im Artikel geschrieben: "Gestellt werden können die Anträge bis zum 31. Dezember 2023 – vorausgesetzt, der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung wurde zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021."

Sie können sich beim Umbau also Zeit lassen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Heinrich Marx am 22.11.2020 14:55

geht der Antrag auf baukindergeld nur online oder auch mit Formular ?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.11.2020 08:08

Hallo Herr Marx,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Antrag für Baukindergeld kann nur online auf dem KfW-Zuschussportal gestellt werden. Den Link finden Sie oben im Text.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Nailil am 04.10.2020 11:48

Hallo,

bekommt man auch Baukindergeld, wenn man ein Haus in Frankreich kauft und darin wohnt ? (Ich arbeite im öffentlich Dienst, mein Lohn wird in Deutschland versteuert und ich bekomme auch Kindergeld aus Deutschland )

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 05.10.2020 16:10

Hallo Nailil,

vielen Dank für Ihren Kommentar, die Frage lässt sich derzeit noch nicht abschließend beantworten.

Zumindest für die Eigenheimzulage (eine ähnliche Förderung), die es bis 2006 gab, hatte der Europäische Gerichtshof (Az.: C-152/05) entschieden, dass diese Förderung gewährt werden muss, wenn ein Deustcher im EU-Ausland eine selbstgenutzte Immobilie kauft/baut, sofern er einen Großteil seiner Steuern in Deutschland zahlt. Eine naheliegende Sichtweise wäre, dass dies auch auf das Baukindergeld übertragbar sein könnte.

Allerdings gab es eine kleine Anfrage mehrerer Bundestags-Abgeordneter an die Bundesregierung zu dieser Frage. Die Bundesregierung beantwortete diese Fragen wie folgt (Drucksache 19/6497): Das Baukindergeld sei auf Deutschland beschränkt, das EUGh-Urteil nicht übertragbar. Ob die Sichtweise der Bundesregierung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ließe sich nur klären, wenn ein betroffener Bauherr klagt.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Marco am 31.08.2020 14:12

Guten Tag,

wir planen ein Haus zu kaufen und Baukindergeld zu beantragen.

Würde es unter diesen Voraussetzungen genehmigt werden:

- Das Haus ist im Besitz der Tante (war mal im Besitz der Großeltern bis 2000)

- Der Kaufvertrag soll dieses Jahr geschossen werden, die Bezahlung erst 2021 mit Einzug

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!

Viele Grüße

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 01.09.2020 17:34

Hallo Marco,

unter diesen Voraussetzungen sollte es noch möglich sein.

Liebe Grüße

immowelt Redaktion

Momo am 06.07.2020 00:08

Hallo habe folgende Frage. Ist es möglich das baukindergeld zu erhalten wenn folgendes Vorfall besteht:

Ich bin Eigentümer vom Mehrfamilienhaus dies wird zum 09.2020 verkauft zeitgleich habe ich ein Grundstück gefunden Notar Eintragung steht noch nicht fest wahrscheinlich auch der 09.2020 und darauf soll dann gebaut werden nun weiß ich nicht genau wie schnell so ein Bauantrag geht gehen wir davon aus das es schon im 10.2020 erfolgt ist und der Bau auch schon startet wahrscheinlich dann Im Frühjahr 2021 also bezugsfertig erst Mitte oder Ende 2021 wäre es dann auch möglich die Förderung zu bekommen oder weil es nicht bis 6monate bezogen wurden ist nach Antrag. Also wir sind eine Familie mit 3 klein Kindern 6jahre 4jahre und 11monate

Vielen Dank für Ihre Antwort im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Momo

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.07.2020 16:35

Hallo Momo,

zum Zeitpunkt ihres Antrags dürfen Sie kein Haus besitzen. Theoretisch ist das also möglich.

Liebe Grüße

die immowelt Redaktion.

Ali senan am 06.05.2020 05:28

Hallo, guten Tag,

Ich hätte einige Fragen

Muss man den Antrag auf Baukindergeld gestellen haben, bevor man die Immobilie gekauft hatte, oder muss man vorher die Immobilie schon gekauft haben.

Wenn man staatliche Hilfe zu Steinem Einkommen bekommt, kann man trotzdem einen Baukindergeld-Antrag stellen?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 07.05.2020 08:15

Hallo Ali sena,

der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 6 Monate nach dem EInzug gestellt werden. Sinnvoll ist es freilich, ihn schon vorher zu stellen, dann fließt schneller Geld.

Die Frage, ob Sie staatliche Hilfe bekommen, ist für das Baukindergeld irrelevant. Hier stellt sich eher die Frage, ob Sie eine Bank finden, die Ihr Vorhaben finanziert.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Marcel1989 am 20.04.2020 09:04

Guten Tag,

Ich habe meine Frau in diesem Jahr geheiratet, sie verfügte aber schon vorher über eine Immobilie die vermietet war, in der wir jetzt aber wohnen.

Im Grundbuch steht nur meine Frau als Eigentümerin.

Dieses Jahr bekommen wir ein Kind und das Haus wird uns zu klein und wir wollten neu bauen.

Der Neubau würde jetzt vom Grundbucheintrag nur auf meinem Namen stehen und das alte Haus weiter vermietet werden.

Kann ich jetzt das Baukindergeld beantragen weil es nur auf mich läuft oder geht es nicht weil meine Frau noch über eine Immobilie besitzt?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.04.2020 08:36

Hallo Marcel1989,

da es sich hier um einen Sonderfall handelt, können wir keine abschließende Beurteilung abgeben, sondern nur eine qualifizierte Vermutung äußern: Das Baukindergeld soll Familien gewährt werden, die noch keine Immobilie haben. Da Sie eine Familie sind, die schon eine Immobilie im Eigentum hat, gehen wir davon aus, dass kein Anspruch auf Baukindergeld besteht. Da dies nur unsere Einschätzung ist (und wir auch irren können), raten wir Ihnen, doch mal direkt bei der KfW anzurufen, um den Sachverhalt zu klären.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Heiko am 07.04.2020 12:45

Ich habe ein altes haus von meinen Eltern geschenkt bekommen. Nun möchte ich es renovieren/sanieren für viel Geld und dann dort mit meiner Familie einziehen. Momentan wohnen wir in einer Mietwohnung. Bekomme ich das Baukindergeld oder/und das bayerische BK Plus oder/und die bayerische Eigenheimzulage für die kostspielige Renovierung ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 08.04.2020 07:54

Hallo Heiko,

nach unserer Einschätzung besteht hier kein Anspruch auf Baukindergeld, da die Immobilie einerseits von Ihren Eltern kommt (selbst bei einem Erwerb von den Eltern wird nicht gefördert), zum anderen soll mit dem Baukindergeld der Erwerb/Bau und nicht eine Sanierung gefördert werden. Unter Umständen können Sie jedoch von Förderungen der KfW profiteren.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Alex am 26.03.2020 05:33

Hallo,

Ich habe gelesen, dass die Bestandsimmobilie verkauft sein muss und mindestens 1 Tag zwischen der Unterschrift des neuen Vertrags liegen muss.

Gibt es die Förderung auch wenn die Bestandsimmobilie im Familienkreis vorab verkauft wird? Z.B. an eines meiner Geschwister?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 26.03.2020 10:12

Hallo Alex,

entscheidend ist, dass zum Erwerbszeitpunkt keine Wohnimmobilie im Eigentum ist. Das wäre ja der Fall, wenn Verkauf der alten und Kauf der neuen Immobilie am gleichen Tag stattfänden.

Kein Baukindergeld gibt es bei Veräußerungen im Familienkreis: also der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie, also beispielsweise Kinder, Eltern oder Großeltern.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

DanielaS am 12.03.2020 13:29

Ich habe eine Frage zum Baukindergeld: kann ich es auch beantragen, wenn meine erwachsene aber autistische Tochter, für die ein Kindergeldanspruch besteht, bei mir wohnt?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.03.2020 15:36

Hallo DanielaS,

in den Voraussetzungen heißt es, dass die Kinder unter 18 Jahren alt sein müssen, um Anspruch auf Baukindergeld zu haben. Ob in Ihrem speziellen Fall eine Ausnahme gemacht wird, sollten Sie direkt bei der KfW erfragen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Rieke2305 am 07.03.2020 11:45

Ich hätte eine Frage wir haben 2 Häuser zur Häfte geerbt , ein Haus ist nicht mehr viel wert und keines der Häuser bietet ausreichend Platz ! Wir wollen beide Häuser mit den Miterben verkaufen! Haben wir dann recht auf Baukindergeld?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 09.03.2020 09:00

Hallo Rieke2305,

neben den sonstigen im Beitrag schon geschilderten Voraussetzungen gilt, dass kein Haushaltsmitglied zum Zeitpunkt des notariellen Bauvertrags, bzw. bei Neubauten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine Immobilie besitzt. Konkret müssten die vorhandenen Immobilien veräußert werden und erst dann kann die neue Immobilie erworben werden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

NiAN am 05.03.2020 16:01

Hallo,

unsere Familie wohnt seit ca. 5 Jahren in dem Haus der Schwiegereltern zur Miete. Nun planen wir ein Mietkauf zu machen, da unsere Bank uns keinen Kredit gibt, der hoch genug wäre. Können wir trotzdem Baukindergeld bekommen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.03.2020 16:21

Hallo NiAN,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Prinzipiell kann auch Mietkauf mit Baukindergeld gefördert werden. Da der Mietkaufvertrag stets aus einem Mietvertrag und einem Kaufvertrag besteht, müsste der Vertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 geschlossen worden sein und der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Kind haben, sowie die übrigen Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes erfüllen.

Im Zweifel raten wir Ihnen, für Ihren spezifischen Fall bei der KfW nachzufragen. Bitte verstehen Sie zudem, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Mit besten Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Wilhelm am 03.03.2020 22:05

Hallo.

Wir haben ein Haus im Januar 2020 erworben, dass in ein Mehrfamilienhaus umgebaut wird. Die komplette untere Etage + Teil des Kellergeschosses werde wir selber beziehen.

Wie sieht es in diesem Fall mit der Förderung des Baukindergeldes aus. Würden wir es bekommen oder in dem Fall eher nicht?

Vielen Dank im Voraus

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.03.2020 09:58

Hallo Wilhelm,

von der Förderung profitieren Familien mit mindestens einem Kind, die eine Immobilie erwerben und diese ihr einziges Wohneigentum ist. Sofern Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Immobilie besitzen und die sonstigen Fördervoraussetzungen einhalten, könnte der Bezug des Baukindergeldes möglich sein.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass das Baukindergeld nicht in einem Gesetz geregelt ist, sondern auf einem Vertrag zwischen Bund und KfW beruht. Die Details der Bedingungen stammen also von der KfW, hierzu gibt es auf der KfW-Seite auch ein Merkblatt als pdf. Was Ihren Sonderfall betrifft, haben wir auf der KfW-Seite mit den Fördervoraussetzungen nichts gefunden, das Ihre Frage (aus unserer Sicht) eindeutig beantworten könnte. Im Merkblatt für die Fördervoraussetzungen heißt es: "Wer kann Anträge stellen? Jede natürliche Person, die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist..." Dies könnte aus unserer Sicht so ausgelegt werden, dass die Voraussetzungen erfüllt wären, weil Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs noch kein Wohneigentum besaßen. Es ließe sich aber auch so auslegen, dass dadurch, dass das Haus zum Erwerbszeitpunkt ein Einfamilienhaus war, künftig nur ein Teil selbst genutzt werden soll, der Aspekt "selbstgenutztes Wohneigentum" nicht mehr vollständig erfüllt wird.

Wir raten also dazu, direkt die KfW zu kontaktieren, um die Frage zu klären.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Günter Krämer am 01.03.2020 09:27

Un was machen Familien, die im Ausland gelebt hatten und erst 2018 nach Deutschland zurück gezogen sind und keinen Einkommensnachweis won 2017 haben? Die bekommen gar nichts, obwohl Einkommensnachweise von 2018 und 2019 vorliegen. Sehr unfair das Ganze.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 02.03.2020 11:00

Hallo Günter Krämer,

wir erkennen in den Regelungen nicht, dass Einkommen, die im Ausland erzielt wurden, nicht angerechnet werden würden. Sie müssten aus unserer SIcht jedoch schon nachgewiesen werden. Da Ihr Fall einen Sonderfall darstellt, wäre es vielleicht ratsam, wenn Sie direkt bei der KfW anrufen, wie Sie hier vorgehen können.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

MH am 23.02.2020 11:21

Wir haben in 2020 das unbebaute Grundstück erworben. Mit der Bebauung planen wir erst in 2022. Kann trotzdem Baukindergeld in 2020 beantragt werden?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 24.02.2020 10:23

Hallo MH,

für Neubauten kann es dann einen Anspruch auf Baukindergeld geben, wenn die Baugenehmigung zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. Mit dem Bauen selbst kann man dann auch noch nach dem 31. Dezember 2020 anfangen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

L.H. am 18.02.2020 16:46

Hallo,

mein Mann und ich sind 2018 in unser gekauftes Haus eingezogen. Für unser erstes Kind Geb. 2019 haben wir bereits Baukindergeld beantragt. Können wir für unser zweites Kind Geb. 2020 auch noch Baukindergeld beantragen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 19.02.2020 10:18

Hallo L.H.,

leider gibt es das Baukindergeld nur für die Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung schon auf der Welt waren.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

MargaretaW. am 17.02.2020 12:38

Hallo! Hat man einen Anspruch auf Baukindergeld, wenn man Teil (25%) einer 3er-Erbengemeinschaft ist, bei der ein Wohnhaus vorhanden ist?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.02.2020 07:33

Hallo MargaretaW.,

soweit man (Mit-)Eigentümer einer Immobilie ist, besteht kein Anspruch auf Baukindergeld. Kein Haushaltsmitglied darf zum Kaufzeitpunkt Immobilieneigentum besitzen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Nils am 17.12.2019 11:24

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten an ein bestehendes Haus, das uns zum Zeitpunkt des Bauens nicht gehört, einen größeren Anbau setzen. Der Baugrund würde uns dann aber schon gehören.

In einigen Foren wird angegeben, Anbauten wären nicht förderfähig. Dort wird aber stets davon ausgegangen, daß der Bestandsbau bereits Eigentum der Bauherren wäre, diese somit zum Zeitpunkt des Bauens schon im Besitz einer Immoblie wären und deswegen aus der Förderung fielen. In unserem Fall wäre dies jedoch nicht so.

An anderer Stelle wurde für Fälle eines Anbaus eine Abgeschlossenheitsbescheinigung verlangt, damit der Bau förderfähig wäre.

Bei einem Anruf bei der KfW wurde der Fall als sehr speziell angesehen und nur ausweichend geantwortet. Auf die schriftliche Anfrage nach den Anforderungen an den Anbau und dessen Abgeschlossenheit (eigener Eingang, eigene Küche, eigenes Bad, eigene Haustechnik?) gab es keine Antwort.

Es wäre schön, wenn wir von Ihnen Hilfe bekommen könnten und auch einen Hinweis, wo die geltenden Regeln schriftlich festgehalten werden.

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen

N.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.12.2019 08:24

Hallo Nils,

das hört sich tatsächlich nach einem Sonderfall an, der nicht so einfach zu beantworten ist. Wenn selbst die KfW hierzu keine wirkliche Auskunft geben kann, raten wir dazu, die Hilfe eines Steuerberaters vor Ort in Anspruch zu nehmen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Bee2 am 25.09.2019 11:13

Hallo liebes Immo-Team,

Wir sind uns nicht ganz sicher ob ein Anspruch in folgendem Fall besteht:

Mein Freund hat das Haus meiner Eltern gekauft, ich selber habe mit dem Kauf zwar nichts zu tun aber werde auch weiter hier wohnen, könnt ihr uns weiterhelfen?

Mfg

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.09.2019 12:17

Hallo Bee2,

ziehen Sie mit Partner und Kindern in das Haus ein?

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Bee2 am 25.09.2019 12:19

Ich und mein Sohn wohnen bereits hier, mein Partner zieht zu uns, meinen Eltern vermieten wir die Einliegerwohnung entgeltlich

Liebe Grüße


Immowelt-Redaktion am 26.09.2019 08:14

Hallo Bee2,

das ist eine ungewöhnliche Konstellation. Hier sollten Sie am besten direkt bei der KfW nachfragen, ob hier eine Förderung möglich ist.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

gregstar am 15.08.2019 11:27

Hallo liebe Redaktion,

es heißt, dass keine Schenkung bezuschusst werden.

Aber wenn ich Bargeld geschenkt bekommen habe und mir davon ein Haus

gekauft habe, ist das dann auch eine Schenkung?

Im Grundbuch stehe ich alleine drin und das Haus habe ich von jemandem

außerhalb der Familie gekauft.

Steht mir nun Baukindergeld zu? Die restlichen Kriterien hierzu erfüllen wir...

Vielen Dank vorab

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 15.08.2019 11:40

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wörtlich heißt es im Merkblatt der KfW, dass "die Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung" sowie "der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern,Urgroßeltern)" und "der Erwerb von Wohneigentum, dasbereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand" nicht gefördert werden. Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft, müssten Sie demnach einen Anspruch auf Baukindergeld haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht absehen können, wie die KfW im Einzelfall entscheidet. Wir würden Ihnen daher raten, sich mit Ihrer Frage noch einmal direkt an die KfW zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion


gregstar am 15.08.2019 13:57

Hallo zusammen,

ich habe soeben mit jmd. von der kfw telefoniert. wenn man geld geschenkt bekommen hat und sich davon ein haus kauft ist man berechtigt, baukindergeld zu erhalten. sofern alle anderen kriterien erfüllt sind.

es ist nur nicht möglich, wenn man die immobilie geschenkt bekommt.

danke an die redaktion.

DN am 12.06.2019 00:52

Hallo liebes Immowelt-Team,

wir werden zum 15.07. ein Haus kaufen, ich bin allerdings bereits Eigentümer einer Eigentumswohnung und verfüge über ein drittel Anteil an einer weiteren Wohnung. Wenn ich beide Wohnungen nun verschenke (an meine Mutter bspw.) hätte ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine Immobilie, die in meinem Eigentum ist, außer des besagten Hauses, das wir kaufen. In diesem Moment wäre ich Zulagenberechtigt, richtig?

Danke vorab für Eure Hilfe!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.06.2019 09:27

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Um Baukindergeld beantragen zu können, dürfen Sie zu diesem Zeitpunkt keine weitere Immobilie besitzen. Wie immer empfehlen wir aber, die Frage noch einmal direkt an die KfW zu richten, da es gerade in dieser Frage in der Vergangenheit schon zu Missverständnissen gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Rolexsam2018 am 20.05.2019 00:03

Liebes Immowelt -Team,

Folgendes ist aktuell bei uns der Fall.

Die Immobilie die wir letztes Jahr im Juli angemietet haben soll nun verkauft werden.Ein Kauf ist uns persönlich leider nicht möglich ,jedoch ein Mietkauf.

Ich würde gerne wissen,ob uns bei einem Mietkauf auch Baukindergeld zustehen würde .Da wir 4 Kinder im Alter von fast 3 bis 10 Jahren haben.

Gruß

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.05.2019 13:12

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

ein Mietkaufvertrag besteht immer aus einem Mietvertrag und einem Kaufvertrag. Entscheidend ist hier also nicht, ob es sich um Mietkauf handelt oder nicht, sondern wann der Kaufvertrag geschlossen wird. Gefördert werden aber nur Immobilien, für die der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 geschlossen wurde.

Wie immer würden wir Ihnen aber empfehlen, diese Frage noch einmal im direkten Kontakt mit der KfW zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Tatilein am 05.04.2019 14:25

Sehr geehrte Redaktion,

mein jetziger Ehemann und ich haben 2015 eine Wohung gekauft die wir von vornerein vermietet haben und nie selber genutz haben. Im August 2018 haben wir ein Haus gekauft und sind jetzt im März eingezogen, weil wir ein zweites Kind erwarten. Als wir 2015 die Immobilie gekauft haben, hatten wir noch keine Kinder und waren nicht verheiratet. Heißt es das wir kein Anspruch auf Baukindergeld haben? Weil laut unserem Kreditinstitut Berater ist es so, dass man den Anspruch auf Baukindergeld hat, wenn die schon zuvor gekaufte Immobilie nie selbst bewohnt hat.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.04.2019 14:33

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

die KfW schreibt hierzu in ihrem Merkblatt: "Sofern der Haushalt (...) Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich." Wir empfehlen im Zweifel aber allen am Baukindergeld Interessierten, noch einmal direkt bei der KfW nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

uwe-klostermann am 23.03.2019 22:14

Hallo Immowelt-Redaktion,

eine Frage habe ich in den Kommentaren noch nicht gefunden.

Meine Mutter hat 2018 mir und meiner Schwester unser Elternhaus zu je einer Hälfte überschrieben und hat lebenslanges Wohnrecht.

Jetzt kaufe ich meiner Schwester ihre Hälfte ab. Meine Schwester zieht aus und ich mit Frau und 2 Kundern (11 und 17) im August ein.

Bin ich damit berechtigt?

Es ist zum Zeitpunkt der Antragstellung dann ja mein einziges Haus (jetzt wohnen wir zur Miete) und es spielt laut den Kommentaren hier keine Rolle, von wem ich kaufe und das meine Mutter mit darin wohnen wird.

Ist das richtig, dass das Wohnkindergeld für meinen jetzt 17 jährigen Sohn bis zum Ende der Kindergeldberechtigung (25 Jahre) gezahlt wird. Auch wenn er nach Antragstellung auszieht bevor er 25 Jahre alt ist? Also 8 Jahre lang Förderung?

Besten Gruß und Danke im Voraus für eine hilfreiche und hoffentlich positive Antwort!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.03.2019 09:46

Sehr geehrter Herr Klostermann,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Tatsächlich ändert es nicht an der Förderungssituation, wenn ein Kind während der Laufzeit auszieht. Wir können allerdings leider nicht abschließend klären, ob Sie wirklich Baukindergeld erhalten, weil wir vorab nie wissen, wie die KfW im Einzelfall entscheidet. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren Fragen noch einmal direkt an die KfW zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.