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Die Nachbarin stöckelt mit High Heels übers Parkett, der Heimwerker nebenan bohrt und im Hausflur schreien Kinder: Häufig fühlen sich Mieter durch den Lärm der Nachbarn gestört. Wir sagen, wann eine Mietminderung wegen Lärm und Ruhestörung möglich ist.
Meist will man Zuhause einfach seine Ruhe haben. Vor allem in Mietshäusern wird einem dieser Wunsch aber oft nicht erfüllt. Da schrammelt der Nachbar auf seiner Geige, dass sich einem schier die Zehennägel aufrollen und in der Wohnung über einem rumpelt den ganzen Sonntag die Waschmaschine. Etwas Krach darf dem Mieter zugemutet werden, denn schließlich hat laut Gesetz jeder Recht auf seine freie Entfaltung. Doch nimmt der Lärm der Nachbarn überhand, muss der Mieter das nicht auf Dauer ertragen.
Wenn der Lärm die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet, darf der Mieter die Miete mindern. Jens Hermann, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg, erklärt wann: „Der Lärm muss so groß sein, dass der Mieter im Nutzen seiner Wohnung massiv eingeschränkt wird, und das dauerhaft.“
In Mietshäusern müssen sich die Mieter an die allgemeinen Ruhezeiten halten. Nachtruhe herrscht zwischen 22 und 6 Uhr. Auch die Mittagsruhe muss beachtet werden. Diese ist aber nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Oft schreiben Hausordnungen eine Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr vor. Lärm kann also viele Ursachen haben; seien es die Nachbarn, ihre Kinder oder Haustiere, oder die Umgebung der Mietswohnung.
Bevor der Mieter die Miete mindern darf, muss er eine Mängelanzeige an seinen Vermieter schreiben: Darin meldet er die Lärmbelästigung und fordert ihn auf, bis zu einer angemessenen Frist etwas dagegen zu unternehmen. Wie hoch eine Mietminderung sein darf, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Bei der Frage nach der Höhe der Mietminderung sollte sich der Mieter besser den Rat eines Fachanwaltes oder beim Mieterbund einholen.
Die Waschmaschine in der Nachbarwohnung rattert den ganzen Sonntag und der Nachbar staubsaugt mitten in der Nacht. Kann der Mieter hier wegen Ruhestörung die Miete mindern?
Diese Rechte hat der Mieter: Den Haushaltslärm seines Nachbarn muss der Mieter grundsätzlich dulden. „Wenn der Nachbar jedoch ständig während der Ruhezeiten staubsaugt oder Waschmaschine und Spülmaschine betreibt, kann das ein Grund zur Mietminderung sein“, erklärt Dirk Clausen, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg. Aber: „Dazu muss die Beeinträchtigung schon erheblich sein.“
Die Nachbarin trippelt mit Stöckelschuhen über das Parkett und die Toilettenspülung nebenan rauscht so laut, dass man sie im eigenen Schlafzimmer hört. Ein weiterer Anwohner duscht bevorzugt spätnachts.
Diese Rechte hat der Mieter: Ebenso wie den Haushaltslärm des Nachbarn müssen Mieter auch normale Wohngeräusche dulden, dazu gehört auch Klopfgeräusche durch Laufen mit Schuhen und "Duschen oder Baden gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung", sagt Mietrechtsexperte Clausen. Diese Geräusche müssten daher schon verhältnismäßig oft und zu unmöglichen Zeiten auftreten, um eine Mietminderung zu rechtfertigen.
Manchmal können die Nachbarn auch gar nichts dafür, wenn es laut wird: Schlechter Schallschutz und Trittschallschutz führt oft dazu, dass selbst normale Wohngeräusche der Nachbarn deutlich in der eigenen Wohnung zu hören sind. Wie viel Schallschutz man erwarten kann, hängt vom Baujahr des Hauses ab: Je nach Jahr gilt eine andere Norm zur Trittschalldämpfung. Nach einem BGH-Urteil können Mieter von ihren Vermietern nicht verlangen, dass der Schallschutz in der Wohnung an die aktuell geltenden Normen angepasst wird – auch nicht nach einer Sanierung (Az.: VIII ZR 287/12).
Anders sieht es aus, wenn das Nachbarspaar sich streitet. Das kann ein Mietminderungsgrund sein, weiß Fachanwalt Hermann. Wenn sich der Mieter an den Vermieter der Streithähne wende, könne der ihnen die Wohnung sogar kündigen, wenn sie sich nicht mäßigen.
Die Nachbarskinder springen und trampeln schreiend durchs Treppenhaus oder Wohnung und das Baby nebenan brüllt ohne Unterlass.
Diese Rechte hat der Mieter: In diesen Fällen ist normalerweise keine Mietminderung möglich, denn gesetzlich gilt eine gewisse kindliche Narrenfreiheit: Im Landesimmissionsschutzgesetz heißt es in Paragraf 6, Lärm durch Kinder sei „sozialadäquat und damit zumutbar“, da dieser zur kindlichen Entwicklung und Entfaltung gehöre.
Wird der Kinderlärm aber grenzenlos, müssen das andere Mieter und der Vermieter nicht dulden. Etwa dann, wenn es wiederkehrenden, extremen Kinderlärm zu Ruhezeiten gibt. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 104/21). Kinderlärm müsse toleriert werden, habe aber auch seine Grenzen, urteilten die Richter. Diese Grenzen seien ausgeschlöpft, wenn Eltern ihre Kinder beispielsweise während der nächtlichen Ruhezieten nicht schlaften legten, sondern sie in der Wohnung herumtoben liesen.
Jeden Tag übt der Nachbar zwei Stunden Klavier und der Nachbarssohn hat ein Schlagzeug zu Weihnachten geschenkt bekommen.
Diese Rechte hat der Mieter: Die meisten Gerichte sind der Ansicht, dass Musizieren zum „sozial üblichen Verhalten“ gehört und daher nicht verboten werden kann. Der Nachbar kann aber in seiner Übungsdauer eingeschränkt werden. Laut Clausen kann ein Übermaß an Musik zur Mietminderung berechtigen.
Wenn der Nachbar Musik unterrichte, sehe der Fall aber anders aus, erklärt der Mietrechtsexperte. „Wenn im Mietvertrag steht, dass in der Nachbarwohnung eine Musikschule ist, kann der Mieter nicht wegen dieser Musik die Miete mindern.“ Nutze der Nachbar seine Wohnung aber ohne Erlaubnis seines Vermieters als Musikschule, könne dieser ihm abmahnen und sogar kündigen.
Die Nacht ist eigentlich die Zeit der Ruhe und des Schlafes. Für den Mieter kann das aber schnell vorbei sein, wenn Partygäste in der Nachbarswohnung oder der Gaststätte um die Ecke lärmen, an ZImmerlautstärke ist dann garnicht zu denken.
Diese Rechte hat der Mieter: Nächtliches, lautes Feiern darf eigentlich gar nicht stattfinden: In der Regel verstößt es gegen die in Hausordnung oder Mietvertrag vereinbarten Ruhezeiten, sowie gegen die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. „Bei immer wiederkehrender nächtlicher Ruhestörung kann eine Mietminderung möglich sein“, sagt Hermann.
Kommt der Partylärm allerdings von der Gaststätte nebenan, sind die rechtlichen Chancen deutlich geringer. Clausen erklärt: „Wenn ich eine Wohnung neben der Disko miete, muss ich mit entsprechendem Lärm rechnen. Wenn dort aber erst ein Bestatter ansässig war und erst später eine Disko hinein kam, kann das ein Grund zur Mietminderung sein.“ Entscheidend ist dabei, ob die Lärmquelle schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages da war.
Bellen, kläffen, jaulen: Das Repertoire des Nachbarhundes hat Einiges zu bieten, um am Nervenkostüm des Mieters zu kratzen.
Diese Rechte hat der Mieter: „Bei ständigem Lärm durch Bellen kann dem Mieter durchaus eine Mietminderung zustehen“, sagt Clausen. Des Weiteren kann sich der Mieter an den Vermieter des Hundebesitzers zu wenden: „Wenn der Hund immer bellt, kann der ihm das Halten verbieten.“
Wer neben einem Hobby-Handwerker wohnt, hat es nicht leicht, wenn der Nachbar hochmotiviert zu allen erdenklichen Zeiten bohrt, klopft und hämmert.
Diese Rechte hat der Mieter: Heimwerkerlärm zählt als Nachbarschaftslärm und muss begrenzt geduldet werden. Eine Mietminderung wegen Bohren und Hämmern komme aber eher als eine wegen Haushaltslärm in Betracht, da es sehr viel geräuschintensiver sei, so Clausen. Insbesondere während den Ruhezeiten, an Sonn- und Feiertagen, kann häufiges, lautstarkes und langanhaltendes Bohren und Hämmern eine Mietminderung rechtfertigen.
Der Nachbar mäht sonntags den Rasen, zersägt frühmorgens Baumstämme oder schmeißt alle paar Stunden den Laubbläser an.
Diese Rechte hat der Mieter: In Deutschland gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. In ihr ist genau festgelegt, zu welchen Zeiten lärmende Arbeitsgeräte im Freien benutzt werden dürfen: Rasenmäher dürfen an Werktagen nur von 7 bis 20 Uhr angeworfen werden. Lärmende Geräte wie Rasentrimmer, Laubbläser oder Motorsensen dürfen zudem nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Aber: Laute Geräte, die mit einem gemeinschaftlichen Umweltzeichen der Europäischen Gemeinschaft gekennzeichnet sind, dürfen werktags auch von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Von Montag bis Samstag darf auch der Rasen gemäht werden, an Sonn- und Feiertagen nicht. Ausgenommen von der Regelung sind handbetriebene Rasenmäher. Häufig gelten über die deutschlandweiten Regelungen hinaus noch landes- und kommunalrechtliche Vorschriften. Darüber können sich Mieter bei den Ordnungsämtern ihrer Kommunen informieren.
Wenn laute Maschinen regelmäßig außerhalb der für sie festgelegten Zeiten zu hören sind, kann das laut Mietrechtsexperten Clausen eine Mietminderung rechtfertigen.
Im Mietshaus wird renoviert und in nächster Nachbarschaft befindet sich eine Baustelle: Presslufthammer, Bagger und Schlagbohrer geben ein lautes Konzert.
Diese Rechte hat der Mieter: Sowohl bei Bauarbeiten an der Mietswohnung als auch außerhalb vom Gebäude kann eine Mietminderung wegen Lärm möglich sein. Clausen schätzt das Spektrum einer möglichen Mietminderung zwischen zehn und 40 Prozent, je nach Häufigkeit, Art und Dauer des Baulärms. In extremen Fällen kann sie sogar höher ausfallen, etwa, wenn ein Großteil oder die gesamte Wohnung wegen des Krachs unbewohnbar ist wegen eines Mangels an der Mietsache.
In bestimmten Ausnahmefällen ist jedoch keine Mietminderung möglich: Bauarbeiten zur energetischen Modernisierung sind so ein Sonderfall. Der Mieter muss sie die ersten drei Monate dulden und darf erst ab dem vierten Monat die Miete mindern (§ 536 Abs. 1a BGB).
Eine Mietminderung kann nach Ansicht einiger Gerichte unzulässig sein, wenn der Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages bereits von der möglichen Lärmbelästigung wissen konnte. Für diese Kenntnis braucht es nicht viel, je nach Einzelfall reicht sogar eine bei Einzug vorhandene Baulücke oder ein abrissreifes Gebäude dazu aus (LG Berlin 67 S 251/13, LG Gießen 1 S 210/10).
Lastwagen donnern über die Straße, Autos rasen und hupen: Wegen Verkehrslärm können Mieter mit einem Fenster zur Straße oft kaum abschalten.
Diese Rechte hat der Mieter: Wenn der Verkehrslärm nur vorübergehend zunimmt, ist das laut Bundesgerichtshof kein Mietmangel (BGH VIII ZR 152/12), also auch kein Grund zur Mietminderung. Entscheidend sei hier, dass der Mieter oft schon vorher vom Verkehrslärm wusste, so Hermann. „Wenn der Mieter in eine Gegend zieht, in der viele Autos vorbeifahren, muss der Mieter den Verkehrslärm dulden.“ Nur in seltenen Fällen sei eine Mietminderung möglich, etwa, wenn der Mieter in eine ruhige Gegend zieht und vor der Wohnung wird eine Autobahnauffahrt gebaut.
Wenn der Mieter intensiv, oft und vielleicht sogar in den Ruhezeiten von Lärm belästigt wird, spricht viel dafür, dass ihm eine Mietminderung zustehen kann. Davon ausgenommen sind Kinderlärm und Lärmquellen, von denen der Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrages wissen konnte.
Je nach dem, wie stark der Mieter durch den Lärm eingeschränkt wird, kann er die Miete mindern. Er sollte dabei darauf achten, die Miete nicht unangemessen stark herabzusetzen, warnt Hermann: „Wenn der Mieter die Miete zu stark mindert und die Höhe ist ungerechtfertigt, kann er mit der Mietzahlung in Rückstand geraten. Dann kann ihm der Vermieter sogar kündigen.“
Will der Mieter Lärm beweisen, muss er kein Lärmprotokoll erstellen lassen. Bei widerkehrenden Belästigungen reicht die Beschreibung des Sachmangels (BGH VIII ZR 155/11). Der Mieter muss also nur beschreiben, um welchen Lärm es sich handelt, wann, wie lange und wie oft er ungefähr auftritt. Clausen rät zu Präzision: „Es ist besser, man schreibt auf, welcher Lärm wann stattfand.“ Mietrechtsexperte Hermann empfiehlt zusätzlich, die Aussage eines Zeugen hinzuzuziehen.
Wie Sie einen Mangel richtig anmahnen, erfahren Sie im Artikel Mängelanzeige.
Nia am 27.08.2023 07:46
Hallo, wer hat Probleme mit einer Lüftungs-/Kühlanlage im Haus, die ihn drei- bis viermal die Nacht weckt und seit einer Woche nun praktisch durchgehend läuft statt nur 21 Minuten in einer Stunde?
Bitte um Tipps und Erfahrungswerte.
auf Kommentar antwortenNia am 27.08.2023 07:47
In JEDER Stunde des Tages
Dennis Lutz am 09.06.2023 12:00
Aber wie ist es denn anders herum? Wenn man Kinder hat, der Boden nicht ausreichend Schallschutzisoliert ist und die Nachbarin sich schon beschwert das man ein Fenster oder eine Tür öffnet? Der Vermieter uns rät die Zimmer so gut wie gar nicht zu benutzen und sagt wir sollen weiches Kinderspielzeug kaufen und kein Plastik?
auf Kommentar antwortenDennis Lutz am 09.06.2023 12:02
und die ist erst seit kurzem drin und ich möchte mein Fitnesszimmer wieder benutzen. Wir trauen uns schon gar nichts mehr in der anderen Hälfte zu machen weil die sofort hochgeht wie ..... Wenn meine Tochter im Kinderzimmer spielt kommt die nach kurzer Zeit wieder heulend raus weil die wie bekloppt an die Wand hämmert und Ihr damit angst macht.
Nia am 27.08.2023 07:43
Na, wenn ihr das Zimmer nicht benutzen sollt, braucht ihr es auch anteilsmäßig in der Mitte nicht zu bezahlen, oder? Mal prozentual nach Mietfläche umrechnen oder nach Mietspiegel pro m2 und dem lieben Vermieter diese zukünftige Mietminderung ankündigen! Wo gibt es denn sowas? Weiches Spielzeug? Für was hält sich der Vermieter???
Salem am 26.04.2023 20:14
Hallo guten Tag mein Name ist Salem Barakat .Ich suche eine Wohnung 2 Zimmer in Hamburg oder Bergedorf
auf Kommentar antwortenGeorges mona am 26.04.2023 13:09
Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Georges, Mona und zwar ich wohne in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Seit 2016 in diesem Haus unter mir ist eine Familie mit zwei kleine Kinder vor zwei Jahre eingezogen. Und von dieser Zeit der Vater spielt Piano DJ und singt so laut 2-3 Stunden am Tag. Dir dann morgen oder Abend und die Kinder rennen im Flur schreien , stampfen, hüpfen, rennen. Ich habe vor zwei Jahren bis jetzt Berichte geschrieben Unterschriften von der Familie versammelt Beschwerde und habe ich geschickt. Ich hab mein Anwalt eingeschaltet gebracht und öfter ist diese Nachbar, die unter mir wohnt nach oben und da beschwert er sich warum ich klopfe, weil seine Kinder rennen und laut und schlagen die Türen. Ich hab 1000 mal im erklärt, dass er ein bisschen ruhig mit Alarm aber er macht was er will mit seine Kinder auch manchmal bis 0:00 Uhr abends oder nachts haben. Mama kann ich von der Arbeit und ich war im Bad und auf mal nach oben gekommen und hat er geklopft und hat er mein Kinder bedroht und hab ich das gehört von dem Bad und da hab ich meine Kinder gesagt. Schließ bitte die Tür Hände auf die Tür und sein Fuß dazwischen John der Wand. Ich bin Alleinstehende mit drei erwachsene Kinder meine Kinder kennen lernen keine Ruhe haben. Ich arbeite und kommt von der Arbeit. Ich brauch meine Ruhe finde ich aber nicht. Ich bin Diabetiker ich bin herzkrank. Trotzdem die Vermieter tut nichts. Ich versuche eine Wohnung zu finden aber leider ist alles so teuer Und ich hab keine Lösung. Das ist ein großes Problem. Meine Tochter ist psychisch krank geworden und ist in Behandlung das noch beim Arzt.
Ich hoffe, dass sie eine Lösung für mich haben
Mit freundliche Grüßen
Georges
auf Kommentar antwortenEbrahim rostami am 16.12.2022 05:19
Rostami, wir haben eine Beschwerde über unseren Nachbarn, sie stören uns sehr, egal zu welcher Tageszeit, besonders um Mitternacht, sie machen viel Lärm, sehr seltsam, wir habe ein Problem mit unserem Nachbarn, er heißt unser Nachbar, Herr ((KNÖFFLER)) seit fast 4 Jahren, wir haben ihn hundertmal gewarnt, aber leider achten sie in keinster Weise darauf, wir rufen auch viele die Polizei mal nachts kommen sie um ihn zu warnen aber sie passen trotzdem nicht auf wir haben dir auch persönlich geschrieben Wir sind viel gekommen. Nach Armans Regeln wollen wir ab nächsten Monat weniger Miete zahlen, bitte nachhaken, wir haben keine Nerven mehr, wir haben keinen Trost, unser kleines Baby kann sich nicht so gut ausruhen, er springt immer vor Angst auf. Unser Nachbar läuft in High Heels, sie schalten nachts die Waschmaschine an, sie waschen den Teppich in der Badewanne, sie achten auf niemandes Worte, der Rest der Nachbarn beschwert sich auch darüber, bitte, bitte, gib die notwendige Nachverfolgung und Warnung. Wir können kein Haus suchen. Vielen Dank und Ihre Kollegen,
auf Kommentar antwortenBewo am 22.11.2022 19:30
Hallo. Ich habe folgendes Problem. Unter uns er Nachbar hat eine Pumpe für ein Aquarium oder irgend was. Es brummt Tag und Nacht. Der Vermieter hat sich schon selbst von dem brummen überzeugt. Er hat 2oder 3 mal bei dem Mieter angerufen, danach war mal kurz Ruhe. Danache war der Mieter für den Vermieter nicht mehr erreich paar telefonisch. Der Vermieter hat dem Mieter daraufhin ein Schreiben geschickt, das er in 14 Tagen zu einer Wohnungsbesichtung wegen des Brummtons kommt. Darauf hin war es bis zu dem Besichtigungstermin ruhig gewesen, kein brummen mehr. Die Besichtigung war vorbei und am nächsten Tag war der Brummton wieder da. Wieder Vermieter informiert. Lärmprotokoll führen wir. Der Vermieter weiß nicht was er tun soll! Wieviel kann ich die Miete mindern?Können wir bis zur Klärung des Problems in eine Pension ziehen? Weil es ist nicht auszuhalten ist in der Wohnung mit dem ständigen Brummton. Und könnte ich die Kosten dann irgendwo wieder mit bezahlt bekommen? Mit freundlichen Grüssen bewo
auf Kommentar antwortenAnonym am 09.07.2022 22:09
Hallo zusammen,
unsere Vermieter haben ihren Sohn in die Wohnung über uns ziehen gelassen.
Im Hof wurde die direkt an das Haus angegliederte "Garage" (die uns eigentlich bei Einzug zum Unterstellen der Fahrräder ermöglicht werden sollte, aber nie eingehalten wurde) von ihm zur Hobbywerkstatt genutzt.
Weder wurde diese gedämmt noch Schallisoliert. Wir sind letztes Jahr 10/2021 in die Wohnung eingezogen, er ca. zwischen 02 - 04/ 2022 (genau kann ich das nicht sagen)
Seitdem sägt, schleift, hämmert, saugt, etc. er - bei oftmals weit geöffneten Türen!
Abends nach 22 Uhr bis weit nach Mitternacht, hört man seine Schritt in der Wohnung übers Parket, Schranktüren, etc. werden teils sehr laut hörbar geschlossen.
Das Haus ist extrem hellhörig. Ich habe gelesen, dass jeder Mieter Rücksicht auf andere nehmen muss? Stimmt das? Wenn ja, dann müssten die Lärmpegel doch extrem ab spätestens 22 Uhr herunter geschraubt werden.
Wir haben ihn mehrfach darum gebeten, leiser zu sein. Keine Reaktion.
Wir haben uns an seine Eltern gewandt, diese weigern sich etwas zu tun. Die Mieter sollen ihre "Streitigkeiten" untereinander ausmachen.
Auf die Hobbywerkstatt sind wir erst durch den Lärm richtig aufmerksam geworden. In Kenntnis davon wurden wir nie gesetzt. Uns wurde vor Unterzeichnung des Mietvertrages ein ruhiges Wohnen zugesichert.
Ich bin langsam am Ende meiner Nerven. Fühle mich nicht mehr ernst genommen.
Sind wir hier im Recht, wenn wir die Miete kürzen wollen?
Würde eine Alternative Vereinbarung möglich sein, dass man schneller aus dem Mietverhältnis kommen könnte und auf eine Mietminderung verzichten könnte?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 18.07.2022 11:50
Hallo,
Lärm, der während der Ruhezeiten oder Sonn- und Feiertagen entsteht, kann als Grund für eine Mietminderung genommen werden. Dazu gehört auch Heimwerkerlärm. Tritt dieser vermehrt in Ruhezeiten auf, dann kann eine Mietminderung angefordert werden. Bitte bedenken Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten können. Diese erhalten Sie von einem Fachanwalt oder beim Mieterbund.
Beste Grüße
Ihre immowelt Redaktion
Jupp Lörgens am 24.06.2022 14:18
Das ist ja der Hammer, dass man die Miete kürzen darf, wenn draußen auf der Straße Proleten Lärm machen. Damit ist also in Deutschland der Hauseigentümer Schuld an der Verwahrlosung unserer Gesellschaft und nicht etwa der Verursacher, nämlich die Politik?
auf Kommentar antwortenHendrik am 08.02.2023 17:11
Man darf die Miete IMMER bei einer nicht selbst versursachten Beeinträchtigung der Mietsache kürzen. Sofern man nicht davon ausgehen konnte, dass der Mangelzustand bereits bei Abschluss des Mietvertrages gegeben war. Wäre ja sonst auch noch schöner. Als Vermieter kann ich mir dann u.U. den entgangenen Mietzins vom Verursacher des Mangels zurück holen.
Vermieten heißt eben nicht nur "Wohnung gegen Geld" ! Ein Vermieter bekommt unverhältnismäßig viel Geld dafür, dass jemand totes Material von ihm nutzt. Dann hat er gefälligst auch die damit verbundenen Risiken zu tragen.
Tony Stark am 03.05.2022 10:40
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich wohnen zusammen in einem Privathaus zur Miete. Es gibt außer uns noch zwei weitere Parteien (eine ältere Dame und die Familie des Vermieters).
Unser Vermieter hat einige quietschende Türen, diese quietschen so laut, dass sie in unserer Wohnung ebenfalls zu hören sind.
Meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Baby (ein Mädchen), sie ist noch nicht mal 2 Monate alt und schläft den Großteil des Tages.
Wenn eine der quietschenden Türen des Vermieters geöffnet oder geschlossen wird, schreckt unsere Tochter von dem Geräusch auf.
Eigentlich würden wir unseren Vermieter gerne auffordern, die Türen zu ölen, sodass das Quietschen aufhört, er selbst ist allerdings hörgeschädigt (behauptet er zumindest) und betrachtet das Quietschen als Sicherheitshinweis, "wenn es quietscht weis er, dass die Tür geöffnet wird", diese Türen befinden sich teilweise im von ihm privat sowie von allen öffentlich genutzten Räumlichkeiten.
Ehrlichgesagt haben wir ein wenig Sorge, was wir jetzt machen sollen. Meine Freundin und ich wollen eine Lösung hierfür, da unsere Tochter wie gesagt jedes Mall aufschreckt wenn die Türen quietschen aber wir fürchten, sollten wir rechtliche Schritte tätigen, dass wir kurze Zeit darauf gekündigt werden oder der Vermieter Eigenbedarf anmeldet um uns rauszuwerfen. Eine andere Wohnung, Umzug, etc. ist derzeit fast unmöglich zu verwirklichen.
Hat jemand hierzu eine Idee?
Vielen Dank im Voraus und Grüße
Tony
auf Kommentar antwortenBeate Hass am 18.04.2022 07:42
Hallo!
Ich wohne privat, also ausser mir wohnen nur meine Vermieter im Haaus über mir.
Sie streiten sehr oft und das in einer Lautstärke, die kaum zu ertragen ist. Es werden auch Dinge um- bzw durch die Wohnung geworfen. Es ist kein normales Streiten. SIE kreischt, trampelt mit den Füssen, so dass ich oft stocksteif hier sitze und Angst habe, da ich leider vorbelastet bin.
Ausserdem haben sie einen zweiten Briefkasteschlüssel, den sie auch nutzen, denn oft bekomme ich die Post von Samstag,.erst am Sonntag Mittag..
Was kann, soll ich tun ?
Ich habe die finanziellen Mittel für einen Umzug nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Hass
auf Kommentar antwortenMieterin am 30.03.2022 20:40
Ich wohne in einem Haus was 1961 gebaut wurde.Der Fernseher aus der Nachbarwohnung auch Nachbareingang ist sehr deutlich zu hören obwohl er lt. Nachbarn nicht laut gestellt ist.Der Vermieter kümmert sich nicht darum u. weigert sich auch vor Ort sich selber davon zu überzeugen.Was soll ich tun?
auf Kommentar antwortenChristianF. am 13.03.2022 23:00
Hallo, liebes Immowelt-Team,
wie ist das eigentlich, wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt und
einen schriftlichen Mietvertrag nebst Hausordnung hat. (vor 8 Jahren abgeschlossen).
Und nun zieht ein junges Paar (ca 19 Jahre alt) in die Dachboden-Wohnung und der
Vermieter (1. Stock) macht mit denen einen mündlichen Mietvertrag aus. Haben die
dann quasi Narrenfreiheit und brauchen sich nicht mal an die gesetzlichen Ruhezeiten
(13-15 und 22 bis 6 Uhr in der Früh) halten? Oder gilt dann trotzdem die Hausordnung
für alle Parteien (nebst Vermieter?) Sagen tut der denen mit Sicherheit nichts, da es
sich um Bekannte handelt. Es ist zum ko**en!
auf Kommentar antwortenLilo am 23.06.2021 15:30
Hallo .. wir haben in unserem Haus ein großes Problem.. seit 3 Jahren wohnen bei mir gleich eine junge Frau die 28 ist die ist jede Nacht ab 23 Uhr auf Sendung mit ihre Kopfhörer und es wird zu Stunde zu stunden lauter habe auch mit ihr lange gesprochen und ihr das gesagt bin Bachs zu ihr rüber gegagen wir können nicht mehr druch schlafen meine Tochter geht schon wo anders schlafen weil Mann 4 mal in der Nacht wach wird und sie fpr die Uni lernen muss ich wird’s nicht mehr wieter jetzt ist es so sie ist der Meinung das sie das machen kann wie sie möchte sie hat keine Einsicht mehr die Frau und wir hier können nicht mehr schlafen das ganze geht jetzt seit 3 Jahren hier meine Tochter ist soo was wie von geredet und versteht auch nicht das Mann da keine Abhilfe leisten kann die bekommen auch alles bezahlt was für mich nicht nachvollziehbar ist das Mann als junger Mädchen nicht mehr möchte aber das ist jetzt nicht das Ding.. wir Köpfen nächst an der Wand gehen drüber aber jetzt lacht sie nur noch und meinte das ihr das scheiss egal ist was wir um 6,00 Uhr auf stehen muss da gehst sie grade ins Bett wer kann uns helfen
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 24.06.2021 14:36
Hallo Lilo,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Franka am 01.06.2021 09:18
Guten Tag, die neuen Mieter haben seit über 3 Wochen einen Schlüssel zur Wohnung über uns. Sie haben daraufhin die Wohnung an einem Feiertag geputzt. Danach war wieder Ruhe für 2 Wochen. Jetzt wollen sie an einem gesetzlichen Feiertag einziehen. Die Vermieterin bat um Verständnis für die kommenden Tage, will aber die neuen Mieter nicht auf dieFeiertagsverordnung hinweisen. Haben wir ein Recht auf Mietminderung?
Mit freundlichen Grüßen
Anka Karenke
auf Kommentar antwortenabc am 15.07.2021 18:55
da hatten ja die Familie mit Kinder Glück dass sie ausgezogen sind. Wer Kinder nicht mag, sollte einfach sein eigenes Haus bauen, denn Kinder sind eine Bereicherung und nur ein Übel für Muffel. Die Frage ist mehr als absurd. ja dreist schon. Am Besten Sie ziehen aus- in der Disko ist es wohl leiser?
Büsi am 04.12.2020 21:50
Hallo,
seit einer Woche ist eine neue Nachbarin eingezogen. Wir waren bis jetzt total zufrieden mit der Wohnung, da nur alte Menschen wohnen und sich an die Ruhezeiten halten. Die neue Nachbarin hat sich zuerst bei mir entschuldigt, falls sie etwas zu laut sein sollten. Es ist selbstverständlich, dass man beim Umzug bzw. Einräumung laut sein kann. Jedoch hat Sie Haussuche mit festen Sohlen an, so dass wir jeden Schritt und Tritt nachts bis in die morgen Stunden nicht schlafen können. Ich habe Sie einmal darauf angesprochen, sofort war Sie beleidigend. Sie ist ständig am saugen, auch Mitternachts stunden lang. Mir kommt es so vor, als ob Sie sich extra über unseren Schlafzimmer aufhält um uns zu ärgern. Ich muss derzeit sehr oft Home Office arbeiten und meine Vorlesung online besuchen. Jedoch kann ich nachts nicht schlafen, ich habe durch Schlafmangel bereits schwindeln und Kopfschmerzen. Ich bin ratlos !
auf Kommentar antwortenBüsi am 06.08.2021 00:59
Inziwschen hat sich nichts geändert. Musste zuletzt mit einem Anwalt drohen, damit der Vermieter etwas unternimmt. Inzwischen wurde bei mir chronischer Tinnitus festgestellt, da ich durch die Lärmbelästigung und Ruhestörung nie zur Ruhe kommen kann und zur Stress führt, da ich mich über die Situation immer aufrege. Würde es denn etwas bringen, dem Vermieter über den Tinnitus berichte ? Der Vermieter hält uns seit Monaten hin, sagt dass wir immer wieder einen Lärmprotokoll führen sollen. Den letzten habe ich über 3 Monate geführt.
immowelt Redaktion am 07.12.2020 16:19
Hallo Büsi,
aufgrund der Haussschuhe müssten Sie wenn überhaupt mit dem Vermieter über einen Trittschall sprechen, das Saugen gegen Mitternacht wäre eher etwas für die Hausordnung, also Vermietersache.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Vanessa am 14.09.2020 13:38
Hi,
Ich und mein Freund wohnen in unsere neuen Wohnung. Das Haus in dem wir leben gehört unserem Vermieter und seiner Schwester das Haus ist Unterteilt in drei Wohnungen ganz unten die Mutter des Vermieters und seiner Schwester in der Mitte die Schwester und oben im Dachgeschoss wir .
Wir haben Katzen und alles würde uns auch erlaubt.
Aber seit 1 Monat werden wir permanent nur beleidigt unser Vermieter hat sogar der Schwester einfach unserer nummern gegeben.
Seitdem beginnt der Terror bei WhatsApp.
Mein Freund muss ab und an auch Mal um 5 Uhr aufstehen weil er Frühschicht hat, aber da beginnt hier schon das Problem als er die Toilette benutzt hat bekam ich sofort eine Nachricht er habe gefälligst im Bett zu liegen er dürfe nicht aufstehen das Treppen Haus soll so früh nicht benutzen das es Holz Treppen sind um man das knarren hört unsere Katzen dürfen hier nicht spielen und duschen dürfen wir nur vor 20 Uhr desweiteren sollen wir auch nicht die Haustüre Benutzen nach 21 Uhr obwohl ich überwiegend Nacht Schicht habe.
Die Mutter kontrolliert unsere Post kontrolliert unseren muss belästigt unsere Eltern und Freunde oder bekannte
Die Tochter beleidigt uns einfach und macht uns Vorschriften was wir wann dürfen sie beleidigt uns als asozial und so etwas nur weil wir arbeiten müssen
Der Vermieter geht einfach in unsere Wohnung als ich aus der Dusche kam weil ich sein klopfen nicht gehört habe, also ist er einfach rein gekommen mit der Begründung ich habe ihm gefälligst die Türe auf zu machen wenn er da steht und das ohne anmeldung.
Wir können das echt nicht mehr .
Nur wir fragen uns wie viel man die Miete mindern darf
auf Kommentar antwortenBenutzer Name am 06.02.2021 14:13
Miete mindern??? Gar nix mehr zahlen und andere Wohnung suchen. Oder noch besser ladet euch doch mal eine befreundete Motorradgruppe ein, die da mal "Bescheid sagt" - das Gesoxe hat ja wohl 'ne Störung ...
immowelt Redaktion am 16.09.2020 08:53
Hallo Vanessa,
die von Ihnen beschriebene Situation bietet aus unserer Sicht leider keine Grundlage für eine Mietminderung. Allerdings müssen Sie die Situation so dennoch nicht hinnehmen. Zum einen hat ihr Vermieter kein Recht, Ihnen vorzuschreiben, wann Sie Ihre Wohnung verlassen dürfen, wann Sie Ihre Toilettenspülung benutzen dürfen oder wann Sie duschen dürfen. Das alles zählt zur normalen Nutzung der Mietsache. Ihr Vermieter hat zudem Hausfriedensbruch begangen, als er ohne Ankündigung und offenbar mit einem eigenen Schlüssel in Ihre Wohnung eindrang. Er dürfte keinen Zweitschlüssel besitzen. Hier können Sie eine Klage anstreben. Ebenfalls anzeigen können Sie die Beleidigungen - auch das ist strafrechtlich relevant. Grundsätzlich sollten Sie sich von einem Fachanwalt oder einer Mieterschutzvereinigung rechtlich beraten lassen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Ninchen am 09.09.2020 09:42
Meine Freundin wohnt seit 2 Wochen in einer neuen Wohnung man hatte nur vergessen ihn zu sagen, dass in der Fleischerei die Kühlung der Kühlräume nachts sehr intensiv zu hören ist. Schlafen kann man in der Wohnung nicht tagsüber ist es deutlich ruhiger. Die Kühlaggregate sind nur nachts so laut. Muss sie dass ein Jahr erdulden der Vertag geht so lange oder kann sie kündigen oder wenigstens die Miete mindern? Tagsüber ist wirklich alles gut, warum die Dinger nachts so störend sind ist mir unerklärlich.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 11.09.2020 12:36
Hallo Ninchen,
das können wir leider aus der Ferne nicht beurteilen. In der Regel müssen Mieter Störungen durch die Umgebung, die bei Unterzeichnung des Mietvertrages bereits absehbar waren, wie zum Beispiel Kneipenlärm durch eine nahegelegene Kneipe, erdulden. Inwiefern dass auch bei den Geräuschen von Kühlaggregaten aus einer Fleischerei zutrifft, können wir nicht sagen.
Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden, dort bekommen Sie eine rechtliche Einschätzung.
Bitte verstehen Sie, dass wir selbst keine Rechtsberatung leisten dürfen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Alexandra am 05.09.2020 13:20
Hallo,
Bei uns sind letztes Jahr im Sommer neue Nachbarn eingezogen. Das ist ein Miethaus mit vier Mietparteien. Zu dem Zeitpunkt waren nur zwei davon besetzt. Die 1-Zimmer-Wohnung im obersten Stockwerk und unsere in der Kellerwohnung. Zum Einzug gab es noch keine Lärmbelästigung.
Jedoch gab es eine gewisse Phase wo immer laut der Wecker geklingelt hat und einen mit lauten Brummen um 3 Uhr morgens aus dem Schlaf gerüttelt hat. Dieses Problem wurde sogar behoben. Jedoch war es dieses Jahr so, dass der 18-Jährige Sohn von Donnerstag bis Samstag morgens durchgefeiert hat und das sehr laut. Auf Ansprache mit dem Vermieter sollte auch dies geklärt werden.
Allerdings wurde nicht mal 2 Wochen später unter der Woche wieder laut ab 22 Uhr gefeiert. Hätte ich am Donnerstag der Woche nicht die Polizei gerufen wäre es wohl so weiter gegangen. Jetzt kommt aber das eigentliche Problem meiner Lage. Es gab jetzt schon mal einen ganzen Monat wo es nicht zur Ruhestörung kam. Jetzt jedoch ist es so, dass es wirklich komplett eskaliert ist. Wir hatten letzte Nacht wieder eine Ruhestörung und da unser Vermieter leider die Füße still hält wenden wir uns natürlich immer an die Polizei.
Diese kam auch vorbei und bat um Ruhe. Wir wussten nicht was die Mieter gesagt haben (es waren anscheinend sogar zwei oder drei Mietparteien über uns die laut gefeiert hatten). Als die Polizei gegangen ist wurde aus Trotz heraus sehr laut getrampelt und bis 2/3 Uhr morgens weiter laut gefeiert.
Jetzt stellt sich mir die Frage (ich habe jede Lärmbelästigung protokolliert) reicht das aus auch wenn es quasi nach einer langen Zeitspanne eine einmalige Sache war? Wir hatten jetzt sicher schon alleine 10-12 Mal die Polizei innerhalb dieses Jahres gerufen und die Polizei meinte selber zu uns, dass eine Anzeige und ein Eingriff durchs Ordnungsamt nötig wäre.
Haben wir eine Berechtigung unsere Miete zu mindern? Ich habe eine Rechtsanwältin die vor einigen Monaten schon meinte eine Minderung wäre gerechtfertigt. Wie gehen wir jetzt weiter vor? Wir wollen uns das einfach nicht mehr gefallen lassen und wissen auch nicht wie es Samstag Nacht wird. Meist lärmen sie dann weiter (zumindest war es beim letzten Mal so). Also soll ich noch eine unruhige Nacht abwarten bevor ich den Vermieter kontaktiere?
Über einen Ratschlag würde ich mich sehr freuen denn ich sehe nicht ein, dass man sich das dauerhaft gefallen lassen muss.
auf Kommentar antwortenRS am 07.06.2021 22:43
RS am 07.06.2021 22:28
Hallo an alle Lärmgeplagte.
Am besten erstmal mit dem Nachbarn reden und den Sachverhalt darstellen und im Einzelfall ggf. mal großzügig sein. Wenn es aber öfter vorkommt kann man sich ggf. wegen der Ruhestörung an das zuständige Ordnungsamt wenden.
Vorteil: Kein Anwalt notwendig und das kostet Sie nichts! Geht ohne Anwalt. Einfach per Mail den Sachverhalt an das Ordnungsamt schicken. Die Lärmbelästigung z. Bsp. durch Partylärm/laute Musik sollte allerdings beweisbar sein - durch Zeugen oder die dazu gerufene Polizei. Die Uhrzeit, Namen und das Revier der Beamten aufschreiben und sie gleich als Zeugen im Mail dem Ordnungsamt nennen. Anhand des Einsatzlogbuches der Polizei ist das dann ganz leicht nachvollziehbar. Das Bußgeld dürfte meiner Meinung nach so bei ca. € 100,00 anfangen Im Wiederholungsfall wird es sicher steigen. Da macht sich der Nachbar ggf. mal Gedanken über sein Verhalten. Würde dies immer dem Vermieter melden und ggf. kann man mit Mietminderung drohen, wenn dies öfter vorkommt.
immowelt Redaktion am 07.09.2020 17:55
Hallo Alexandra,
vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn ein Mangel aufgrund von Lärmbelästigung vorliegt und Sie diesen Ihrem Vermieter im Idealfall mittels einer Mangelanzeige mitteilen, so ist es in der Regel möglich, die Miete zu mindern. Wir haben hier einen Ratgeber zum genaueren Vorgehen: https://ratgeber.immowelt.de/a/maengelanzeige-maengel-richtig-anmahnen.html
Bitte verstehen Sie jedoch, dass wir selbst keine Rechtsberatung leisten dürfen. Um abschließend zu klären, ob Sie die Miete mindern dürfen, um wie viel und wie Sie sich am besten gegen Lärmbelästigung wären, würden wir Ihnen empfehlen, sich erneut an Ihre Rechtsanwältin oder einen Mieterverein zu wenden.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Brigitte am 20.08.2020 11:22
Lärm durch Lüftungsanlage eines Restaurants,
Ich wohne seit April in einer neuen Wohnung in der Innenstadt. Die Wohnungsbesichtigung fand zu Corona Zeiten statt als alle Restaurants Kneipen etc. geschlossen hatten. Ich hatte den Vermieter auf die Lüftungsrohre des anliegenden Restaurants aufmerksam gemacht und er sagte davon würde ich nichts mitbekommen. Ich dachte (und vermutlich auch er) in dem Moment aber nur an die Geruchsbelästigung. An eine eventuelle Lärmbelästigung hatte ich überhaupt nicht gedacht. Nun ist es so Das mit Beginn der Wiedereröffnung der Restaurants die Lüftungsanlage des Restaurants neben mir täglich von 11:00 Uhr morgens bis 22:00 Uhr abends läuft. Dieses Dauergeräusch ist für mich so unangenehm dass ich kaum noch den Balkon benutze. Ich höre das Geräusch auch durch die dreifachverglasten geschlossenen Fenster. Da die Geräusche nicht von dem Mietobjekt ausgehen in dem ich wohne sondern in dem von nebenan, stelle ich mir die Frage ob mein Vermieter überhaupt dazu verpflichtet ist Abhilfe zu verschaffen oder eventuell die Miete durch die Geräuschbelastung zu mindern.
Vielen Dank
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 20.08.2020 14:48
Hallo Brigitte,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn der Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrags von einer möglichen Lärmbelästigung wissen konnte, kann eine Mietminderung nach Ansicht einiger Gerichte unzulässig sein. Da wir das aus der Ferne nicht beurteilen können und keine rechtliche Beratung leisten können oder dürfen, raten wir Ihnen sich diesbezüglich am besten von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein beraten zu lassen.
Beste Grüße
immowelt Redation
Md am 19.08.2020 19:17
Ich wohne in einem Miethaus und wir hatten leider Hochwasser vor dem Haus.
Die Stadt ist nun seid ca 5 Tagen durchgehend damit beschäftigt die Kanäle leer zu pumpen aber die Pumpe ist so dermaßen laut das wir keine Ruhe mehr kriegen.
Ich würde nichts sagen bei 8 Stunden Arbeit aber die Pumpe läuft auch in der Nacht was mich selbst am Schlaf hindert. Was können wir tun ?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 20.08.2020 14:42
Hallo Md,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Die andauernde Störung der Ruhezeiten kann eine Mietminderung rechtfertigen. Sie sollten in jedem Fall eine vorherige Mängelanzeige an Ihren Vermieter schreiben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus der Ferne keine rechtliche Beratung leisten können oder dürfen. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein beraten.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
richard40 am 02.08.2020 14:57
ich wohne in einem alten haus über mir eine junge hartz4 Familie die haben einen Sohn 3 Jahre alt der rennt und trampelt den lieben langen Tag ich sprach mein Vermieter darauf an er sagte er kann nichts machen auch in der Mittagsruhe stört das dehnen nicht die Ruhe pause ist von 13 bis 15 Uhr der Vermieter sprach es mehrmals an das juckt die nicht da ich Schichtarbeiter bin komme morgens um 6 Uhr heim und 8 Uhr geht es über mir wieder los ich zahle nur miete das wars und muss mir alles gefallen lassen
auf Kommentar antwortenDirk am 19.10.2020 18:34
Hallo Immowelt, das heisst dann das wenn man Morgens nach Hause kommt, erst gar nicht schlafen kann, weil man muss es ertragen, wie soll das denn gehen, wer kommt denn dafür auf, wenn jemand durch einen unausgeschlafenen Menschen zu Schaden kommt, oder besser gesagt stirbt, nur weil z.b. ein LKW Fahrer während der Fahrt einschläft, weil er von lärm wachgehalten wird.
immowelt Redaktion am 03.08.2020 11:48
Hallo Richard,
Kinder können laut sein, aber niemand kann es Ihnen verbieten. Im Landesimmissionsschutzgesetz heißt es in Paragraf 6, Lärm durch Kinder sei „sozialadäquat und damit zumutbar“, da dieser zur kindlichen Entwicklung und Entfaltung gehöre. Ihr Vermieter hat recht, wenn er sagt, dass er Ihnen nicht helfen kann. Auch viele Gerichte erwarten viel Toleranz vom Mieter: So stellte etwa das Landgericht Berlin in einem Urteil „lärmintensives Kinderspiel“ vor die Interessen der Mieter (Az.: 66 S 114/92).
Thomas Strauß am 02.08.2020 02:39
Ich und eine über mir wohnende Nachbarin haben seit April 2019 ein Problem. Ein Nachbar zog ein und macht die Musik so laut, dass wir uns massiv in der Wohnqualität beeinträchtigt fühlen. Lärmprotokolle und Beschwerden beim Vermieter haben nicht geholfen. Der Nachbar fühlt sich bestätigt, dass man ihm als Lärmverursacher nichts anhaben kann. Die Musik läuft stundenlang bis tief in die Nacht, auch Sonntags. Was kann man noch tun?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 03.08.2020 11:34
Hallo Herr Strauß, da die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, verstößt Ihr Nachbar offensichtlich gegen die Hausordnung. Ihr Vermieter sollte sich nach einer Mängelanzeige früher oder später um das Problem kümmern, da Sie unter Umständen die Miete mindern können.
Ella am 21.06.2020 00:14
Hallo!
Vor ca. 1,5 Jahren wohnt oben drüber ein neuer Nachbar. Seit seinem Einzug ist regelmäßig gepoltet, gerumpel, laute Stimmen und Türen geknalle und das zu allen möglichen Uhrzeiten. Auch Zigarettenreste befanden sich schon auf unserem Balkon. Wir haben einen kleinen Sohn der immer wieder wach wird. Mittags- bzw. Nachtruhe gibt es hier nur selten. Wir haben bereits mehrere Lärmprotokolle geführt, mit dem Nachbar und Vermieter gesprochen. Besserung war immer nur von kurzer Dauer. Ich bin nervlich am ende. Wir wollen uns was neues suchen, aber wurden bisher leider noch nicht fündig. Jetzt denken wir an eine Mietminderung. Gibt es da eine Möglichkeit?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 23.06.2020 08:27
Hallo Ella,
unverhältnismäßige und andauernde Störung der Ruhezeiten kann ein Grund für eine Mietminderung sein. Ob dies auf Ihre Situation zutrifft, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Sie sollten sich diesbezüglich von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein beraten lassen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
Mo am 15.06.2020 23:39
Hallo,
ich wohne als Untermieter in der Wohnung der Vermieterin.
Sie bekommt in letzter Zeit häufig Herrenbesuch. Von ihrem Gestöhne, nach 22 Uhr fühle ich mich belästigt.
Ich werde mir eine Wohnung suchen und ausziehen. Kann ich bis dahin die Miete mindern ? Wie soll ich vorgehen ?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 23.06.2020 08:21
Hallo Mo,
unverhältnismäßige ständige Störung der Nachtruhe kann durchaus ein Grund für eine Mietminderung sein. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Sie sollten sich diesbezüglich von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein beraten lassen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
ruth am 15.06.2020 15:28
Guten Tag,
es ist die Hölle hier in diesem Haus und keiner sagt etwas.
Da wohnt unter mir eine Frau und hat einen Freund der wohl krank ist.Wenn der kommt schreit er laut rum ballert die Türen und Fenster auch in der Nacht.Die Wände sind hier so dünn das es im ganzen Haus zu hören sein muss.
Ein paar Mieter im Haus halten sich allerdings da raus, weil dieser Mann ein sehr hohes Aggressionspotential hat.
Ich habe schon Schlafstörungen nehme 1 Schlaftablette und muss Ohropax nehmen.Das geht seit 4 Jahren so und die Hausverwaltung meint wir sollen mit den Personen sprechen.
Die glauben doch nicht im Ernst das ich bei Menschen klingele wo der Mann die Frau auch noch zusätzlich schlägt?
Polizei rufen wäre keine gute Idee, dann rastet der Mann aus.
Wir sind hier echt ratlos und das muss endlich ein Ende haben.
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 23.06.2020 08:07
Hallo Ruth,
wenn die Nachtruhe unverhältnismäßig gestört wird, dann kann dies ein Grund für eine Mietminderung darstellen. Sie sollten sich diesbezüglich von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein beraten lassen. Grundsätzlich sollte es immer der erste Weg sein, mit den betroffenen Parteien zu sprechen. Wenn dies aus Angst nicht geht, sollten Sie das auch so dem Vermieter mitteilen und ihn mit Nachdruck bitten, etwas zu unternehmen.
Wenn Sie zudem hören, dass die Frau in der Wohnung unter Ihnen von ihrem Lebensgefährten geschlagen wird, sollten Sie die Polizei einschalten. Sie können die Situation auch anonym anzeigen, wenn Sie sich dabei sicherer fühlen.
Beste Grüße
die immowelt Redaktion
HoffNung88 am 28.05.2020 15:58
Hallo liebes Team,
Wie sieht es aus mit Mietminderung wegen Mobbingverhaltens
Ich werde im Garten beschimpft als "faule Sau" weil ich die Schutzwand die zu dem 6-parteienhaus gehört nicht putze. Ich habe keine Garage im Hof, habe mit der Schutzwand nix zu tun.
Es keben 4 Eigentümer hier selbst in ihren ET-Wohnungen. Im OG li lebe ich (w) mit meiner 15 jähr Tochter, mir gegenüber ein 2.sehr netter Mieter.
Die ET meinen sie gaben das Sagen und mobben mich und neine Tochter immer wieder, am 30.11.18 bin ich bor d Mülltonnen um 9 uhr früh ausgerutscht, dass ich mir eine Wiebelfraktur zuzog und ich u Wochen ausser Gefecht war und zudem teils starke Schmerzen hatte. Die ET geneinschaft lügt u sagt es war nicht glatt, sie kassen das znter den Tisch fallen .
Meine Tochter keben in ständigercAngst seit spätestens Mai 2018!
Meine Vermieterin will sichvaus allem raushalten u kann sich gegenüber der anderen ET nicht durchsetzten, da sie nicht akzepriert wied, sie ist Italienerin und hat z s Eck eine Eisdiele
Bitte um feedback
Mit freundlichen Grüßen
auf Kommentar antwortenimmowelt-Redaktion am 29.05.2020 08:14
Hallo HoffNung88,
eine Möglichkeit, die Miete zu mindern sehen wir hier eher weniger. Mietminderungen sind wegen Mängeln der Mietsache möglich, nicht aber wegen charakterlicher Mängel von Mietbewohnern. Wenn Sie allerdings von einem Mitbewohner als "faule Sau" tituliert wuden, liegt wohl der Straftatbestand der Beleidigung vor. Hinsichtlich des Unfalls wäre u. U. ein Schadensersatz/Schmerzensgeld ggü. der Eigentümergemeinschaft möglich, wenn sich nachweisen lässt, dass diese ihrer Verkehsrssicherungspflicht nicht nachkam und der Unfall genau deshalb geschah. Ob das möglich ist, hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Beste Grüße
die immowelt-Redaktion
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