KfW 270: Förderung für Photovoltaik und andere erneuerbare Energien

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KfW 270 – Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und weitere erneuerbare Energien
  • Kredit ab 4,72 Prozent effektivem Jahreszins
  • Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

KfW 270: Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm 270 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird der Erwerb, die Erweiterung und Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme mittels erneuerbarer Energien vom Staat unterstützt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen
  • Wasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 20 Megawatt
  • Windkraftanalgen
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf Basis von Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas
  • Batteriespeicher
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
Achtung

Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen werden nicht über das Förderprogramm 270 gefördert. Verbraucher können hierfür das Förderprogramm 261 (Wohngebäude – Kredit) nutzen oder alternativ einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Weiterhin wird die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, die Digitalisierung der Energiewende sowie Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen gefördert.

Nicht förderfähig sind:

  • Gebrauchte Anlagen, mit Ausnahme von Anlagen, die nicht länger als 1 Jahr am Netz angeschlossen sind sowie Anlagen für eine geplante Leistungssteigerung, insofern diese Anlage nicht bereits durch die KfW gefördert wurde
  • Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe
  • Treuhandkonstruktionen

KfW 270: Wer wird gefördert?

Gefördert werden neben Privatpersonen auch Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch Vorhaben im Ausland sind förderfähig, wenn der Antragsteller ein deutsches privates Unternehmen ist, welches eine Tochtergesellschaft im Ausland hat, Joint Ventures mit deutlicher deutscher Beteiligung oder ein in Deutschland arbeitender Freiberufler.

KfW 270: Zu welchen Konditionen wird gefördert?

Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Anlage muss auf erneuerbaren Energien basieren
  • Anlage muss den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen
  • Anlage darf nicht länger als 12 Monate in Betrieb sein

Zinssätze

Die Zinssätze unterscheiden sich je nach Laufzeit und Zinsbindung. Es sind Kredite mit einem Zinssatz ab 4,72 Prozent möglich. Grundsätzlich orientiert sich der Zinssatz an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.

Der Zinssatz wird individuell durch die jeweilige Bank anhand des Standorts, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Qualität der Sicherheiten des Antragstellers ermittelt.

Laufzeit und Zinsbindung

Die Mindestlaufzeit des Förderkredits beträgt 2 Jahre. Folgende Laufzeiten werden derzeit angeboten:

LaufzeitTilgungsfreie JahreZinsbindung
Bis zu 5 JahreMaximal 1 JahrGesamte Laufzeit
Bis zu 10 JahreMaximal 2 JahreGesamte Laufzeit
Bis zu 15 JahreMaximal 3 JahreGesamte Laufzeit
Bis zu 20 JahreMaximal 3 JahreErsten 10 Jahre oder über die gesamte Laufzeit
Bis zu 30 JahreMaximal 5 JahreErsten 10 Jahre

 

Kredithöhe und Auszahlung

Es können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Maximale Ausschüttung sind 150 Millionen Euro je Vorhaben.

Der Kredit ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar. Der Antragsteller kann dabei wählen, ob er die Summe als Ganzes oder in Teilbeträgen ausgezahlt haben möchte. Die Frist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden.

Für nicht abgerufene Beträge wird ab 2 Banktagen plus 6 Monaten nach der Zusage des Kredits eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent je Monat fällig.

Rückzahlung

Zu Beginn gibt es 1 bis 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre. In dieser Phase müssen nur die vereinbarten Zinsen gezahlt werden. Im Anschluss daran müssen vierteljährlich gleich hohe Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch zu tilgenden Restbetrag gezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank.

Der Förderkredit kann ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. Unter Umständen wird hierbei aber eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Info

Kombination mit anderen Fördermitteln möglich

Der Förderkredit 270 der KfW kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. So ist beispielsweise die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung für Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Windkraft etc.) in Gestalt einer Einspeisevergütung möglich.

KfW 270: So stellst du den Antrag richtig

KfW270, zwei Männer tragen ein Photovoltaik-Paneel auf einem Dach zu der Stelle, wo es befestigt werden soll, Foto: AHatemaker / stock.adobe.com
Der Antrag für die Förderung einer Photovoltaikanlage kann nicht direkt bei der KfW gestellt werden, sondern bei einer Bank. Foto: AHatemaker / stock.adobe.com

Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern bei einer Bank deiner Wahl. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Geschäftsbank, eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank handelt.

Zusammen mit dem ausgewählten Finanzierungspartner wird dann der Antrag gemeinsam erarbeitet. Bereits vorab kannst du aber über den Förderassistenten der KfW der Antrag vorbereiten. Hier geht es zum KfW-Förderassistent.

Ist der Antrag abgeschickt, prüft ihn die KfW und entscheidet schließlich über die Förderung. Unter Umständen fordert die KfW während der Prüfung noch ergänzenden Unterlagen an, wenn diese zur Bearbeitung notwendig sind.

Fällt die Entscheidung positiv aus, kannst du mit der Bank deinen Kreditvertrag abschließen.

Lohnt sich das Förderprogramm KfW 270 für Privatpersonen?

Der Förderkredit KfW 270 ist mit einem effektiven Jahreszins von mindestens 4,72 Prozent nicht unbedingt zinsgünstig. Zudem teilt die KfW jeden Antragsteller je nach Bonität in eine Risikogruppe ein. Je schlechter diese ist, desto höher der Zinssatz. Im Spitzenwert könnten 11,51 Prozent Zinsen fällig werden.

RisikoklasseEffektiver Jahreszins
A4,72%
B5,14%
C5,45%
D5,97%
E6,60%
F7,34%
G7,87%
H9,04%
I11,51%


Im Vergleich dazu gibt es bei vielen Banken Kredite zu günstigeren Konditionen. Es ist daher ratsam, sich neben dem Förderkredit auch Angebote für normale Annuitätendarlehen einzuholen und dann das für einen selbst am besten passende Angebot auszuwählen. 

Du suchst nach passenden Förderungen für dein Eigenheim? Hier findest du alle Förderkredite und Zuschüsse auf einen Blick.

Caroline Schiko07.12.2023

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