Lesermeinungen:
Mit dem Förderprogramm 270 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird der Erwerb, die Erweiterung und Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme mittels erneuerbarer Energien vom Staat unterstützt. Dazu gehören beispielsweise:
Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen werden nicht über das Förderprogramm 270 gefördert. Verbraucher können hierfür das Förderprogramm 261 (Wohngebäude – Kredit) nutzen oder alternativ einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Weiterhin wird die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, die Digitalisierung der Energiewende sowie Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerungen gefördert.
Nicht förderfähig sind:
Gefördert werden neben Privatpersonen auch Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch Vorhaben im Ausland sind förderfähig, wenn der Antragsteller ein deutsches privates Unternehmen ist, welches eine Tochtergesellschaft im Ausland hat, Joint Ventures mit deutlicher deutscher Beteiligung oder ein in Deutschland arbeitender Freiberufler.
Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Zinssätze unterscheiden sich je nach Laufzeit und Zinsbindung. Es sind Kredite mit einem Zinssatz ab 4,72 Prozent möglich. Grundsätzlich orientiert sich der Zinssatz an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
Der Zinssatz wird individuell durch die jeweilige Bank anhand des Standorts, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Qualität der Sicherheiten des Antragstellers ermittelt.
Die Mindestlaufzeit des Förderkredits beträgt 2 Jahre. Folgende Laufzeiten werden derzeit angeboten:
Laufzeit | Tilgungsfreie Jahre | Zinsbindung |
---|---|---|
Bis zu 5 Jahre | Maximal 1 Jahr | Gesamte Laufzeit |
Bis zu 10 Jahre | Maximal 2 Jahre | Gesamte Laufzeit |
Bis zu 15 Jahre | Maximal 3 Jahre | Gesamte Laufzeit |
Bis zu 20 Jahre | Maximal 3 Jahre | Ersten 10 Jahre oder über die gesamte Laufzeit |
Bis zu 30 Jahre | Maximal 5 Jahre | Ersten 10 Jahre |
Es können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Maximale Ausschüttung sind 150 Millionen Euro je Vorhaben.
Der Kredit ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar. Der Antragsteller kann dabei wählen, ob er die Summe als Ganzes oder in Teilbeträgen ausgezahlt haben möchte. Die Frist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden.
Für nicht abgerufene Beträge wird ab 2 Banktagen plus 6 Monaten nach der Zusage des Kredits eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent je Monat fällig.
Zu Beginn gibt es 1 bis 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre. In dieser Phase müssen nur die vereinbarten Zinsen gezahlt werden. Im Anschluss daran müssen vierteljährlich gleich hohe Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch zu tilgenden Restbetrag gezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank.
Der Förderkredit kann ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. Unter Umständen wird hierbei aber eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Der Förderkredit 270 der KfW kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. So ist beispielsweise die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung für Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Windkraft etc.) in Gestalt einer Einspeisevergütung möglich.
Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern bei einer Bank deiner Wahl. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Geschäftsbank, eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank handelt.
Zusammen mit dem ausgewählten Finanzierungspartner wird dann der Antrag gemeinsam erarbeitet. Bereits vorab kannst du aber über den Förderassistenten der KfW der Antrag vorbereiten. Hier geht es zum KfW-Förderassistent.
Ist der Antrag abgeschickt, prüft ihn die KfW und entscheidet schließlich über die Förderung. Unter Umständen fordert die KfW während der Prüfung noch ergänzenden Unterlagen an, wenn diese zur Bearbeitung notwendig sind.
Fällt die Entscheidung positiv aus, kannst du mit der Bank deinen Kreditvertrag abschließen.
Der Förderkredit KfW 270 ist mit einem effektiven Jahreszins von mindestens 4,72 Prozent nicht unbedingt zinsgünstig. Zudem teilt die KfW jeden Antragsteller je nach Bonität in eine Risikogruppe ein. Je schlechter diese ist, desto höher der Zinssatz. Im Spitzenwert könnten 11,51 Prozent Zinsen fällig werden.
Risikoklasse | Effektiver Jahreszins |
---|---|
A | 4,72% |
B | 5,14% |
C | 5,45% |
D | 5,97% |
E | 6,60% |
F | 7,34% |
G | 7,87% |
H | 9,04% |
I | 11,51% |
Im Vergleich dazu gibt es bei vielen Banken Kredite zu günstigeren Konditionen. Es ist daher ratsam, sich neben dem Förderkredit auch Angebote für normale Annuitätendarlehen einzuholen und dann das für einen selbst am besten passende Angebot auszuwählen.
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