Lesermeinungen:
Immobiliengutachter ermitteln den Wert einer Immobilie. In welchen Fällen Eigentümer einen solchen Immobiliensachverständigen brauchen und wann eine kostenlose Online-Immobilienbewertung ausreicht.
Du willst wissen, wie viel deine Immobilie wert ist? Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von immowelt findest du es schnell und einfach heraus:
Immobiliengutachter bewerten den Verkehrswert einer Immobilie. Zur Bewertung zieht der Immobiliensachverständige ähnlich wie bei einer Online-Bewertung verschiedene Kriterien heran wie das Baujahr, die Lage des Hauses und den baulichen Zustand inklusive Mängeln. Die Ergebnisse werden dann in einem Wertgutachten gesammelt, dessen Ergebnis den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Bewertung darstellt.
Doch Achtung: Die Berufsbezeichnungen Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter sind in Deutschland nicht geschützt. Generell gibt es drei unterschiedliche Qualifizierungen für Immobiliengutachter:
Bei der Verkehrswertermittlung gibt es drei normierte Verfahren:
In folgenden Fällen reicht ein Kurzgutachten eines freien Gutachters oder eine Immobilienbewertung online aus, um den Verkehrswert der Immobilie zu bestimmen:
Wenn eine Scheidung einvernehmlich und friedlich abläuft und es bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens nur darum geht, den ungefähren aktuellen Verkehrswert einer Immobilie zu erfahren, ist ein Kurzgutachten oder eine Onlinebewertung ausreichend.
Auch bei Erbengemeinschaften, die sich gut verstehen, ist oft ein Kurzgutachten ausreichend, wenn es nur darum geht, das Erbe einigermaßen gerecht aufzuteilen.
Wer seine Immobilie veräußern will und keine genaue Vorstellung vom aktuellen Marktwert hat, kann zum Beispiel einen freien Immobiliengutachter für ein Verkehrswertgutachten beauftragen. Hat das Objekt keine auffälligen Besonderheiten, dürfte in vielen Fällen ein Kurzgutachten ausreichen. Auch manche Makler können solche Gutachten anfertigen.
Wer eine Immobilie erwirbt, benötigt in den allermeisten Fällen ein Hypothekendarlehen von der Bank. Diese möchte natürlich wissen, wie viel die Immobilie Wert ist, denn sie dient ja als Sicherheit für das Darlehen. In der Regel wird dann ein Verkehrswertgutachten jedoch bankintern erstellt. Die Kosten für das Baugutachten darf die Bank nach verbreiteter Ansicht aber nicht dem Kunden berechnen. So jedenfalls entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-6 U 17/09) – ein klärendes Urteil vom Bundesgerichtshof gibt es jedoch noch nicht. Dieser hat allerdings entschieden, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen, weil die Kreditvergabe allein im Interesse der Bank ist (Az.: XI ZR 405/12). Die Wahrscheinlichkeit, dass der BGH dies auch für Gutachterkosten so sehen würde, käme ein solcher Fall vor Gericht, ist also hoch.
In folgenden Fällen reichen Kurzgutachten oder Onlinebewertung nicht aus. Dann muss ein Immobiliengutachter die Immobilienbewertung durchführen:
Manche Ehescheidungen laufen alles andere als harmonisch ab. Dann wird um jeden Cent – und damit auch um das gemeinsame Immobilienvermögen – gestritten. In diesen Fällen ist ein gerichtsfestes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nötig.
Gleiches gilt, wenn eine Erbengemeinschaft im Clinch liegt. Auch dann muss das Gutachten gerichtsfest sein.
Wer ein größeres Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, zahlt Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge: Bei Kindern beläuft sich dieser beispielsweise auf 400.000 Euro, erst für den darüberhinausgehenden Teil wird die Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig.
Die Wahrscheinlichkeit mit einem Immobilienerbe diesen Freibetrag zu überschreiten ist recht hoch. Es kann jedoch vorkommen, dass die Schätzung des Immobilienwertes durch das Finanzamt zu hoch erscheint. Dann kann ein Sachverständigengutachten dabei helfen, dies zu korrigieren.
Auch bei einer Immobilienzwangsversteigerung ist ein ausführliches und gerichtsfestes Gutachten nötig. Das Gutachten wird in diesem Fall jedoch nicht vom Immobilieneigentümer oder die die Zwangsversteigerung betreibende Bank beauftragt, sondern vom zuständigen Amtsgericht.
Manche Immobilien sind echte Unikate, die sich deutlich von anderen Gebäuden unterscheiden – im positiven wie im negativen Sinne. Das kann eine opulente Jugendstilvilla sein oder auch ein verwahrlostes Gebäude eines berühmten Architekten. Wenn es dann keinen Vergleichsmaßstab gibt, ist ein ausführliches Baugutachten sinnvoll. Ist in diesem Zusammenhang jedoch kein Rechtsstreit in Sicht, dürfte hier ein ausführliches Gutachten eines freien Sachverständigen ausreichen.
Nicht immer geht es jedoch um eine Wertermittlung, sondern um Baumängel oder Schäden an der Immobilie. Um zum Beispiel Forderungen gegen einen Bauträger wegen Baumängeln geltend zu machen, muss die Höhe des Schadens bekannt sein. Diese kann ein Immobiliengutachter ermitteln. Auch wenn zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus ein anderer Eigentümer einen erheblichen Wasserschaden verursacht, kann ein Schadensgutachten sinnvoll sein.
Bis zum Jahr 2009 regelte die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) genau, wie viel Immobiliensachverständige für Ihr Gutachten verlangen dürfen, doch diese Regelung gibt es nicht mehr. Es herrscht jetzt freier Wettbewerb und die Kosten sind verhandelbar. Einen Anhaltspunkt für angemessene Vergütungen gibt die Honorarrichtlinie des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger. So soll ein Wertgutachten für ein Haus mit einem Verkehrswert von 400.000 Euro rund 2.000 Euro kosten. Außerdem seien Zuschläge gerechtfertigt, wenn die Sachlage nicht ganz einfach ist, zum Beispiel, weil es ein Wege- oder ein Erbbaurecht gibt.
Deutlich günstiger ist ein Kurzgutachten. Das gibt es in der Regel schon für einen kleineren dreistelligen Betrag. Unsere Immobilienbewertung ist sogar kostenlos.
Frank Kemter26.10.2022Skilumba am 04.04.2022 16:15
Sehr gute und hilfreiche Übersicht zu den einzelnen Gutachtsarten. Als Testamentsvollstrecker hätte ich mir allerdings eine Liste bzw. einen Link mit den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewünscht, die in meiner Stadt zu finden sind.
auf Kommentar antwortenDie immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.