Gartenpflege und Gartennutzung in Mietverhältnissen: Was gilt für Mieter?

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Beziehen Mieter eine Wohnung oder ein Haus mit Garten, möchten sie diesen in der Regel auch nutzen. Doch inwieweit sind Mieter überhaupt verpflichtet, sich um den Garten zu kümmern und dürfen sie diesen nach ihren individuellen Vorstellungen gestalten und nutzen?

Wer muss sich um die Gartenpflege kümmern: Mieter oder Vermieter?

Ein Garten muss regelmäßig gepflegt und instandgehalten werden. Entscheidend für Mieter dabei ist, ob ein Garten Teil der Mietsache, sprich mitvermietet ist und eine Vereinbarung zur Gartenpflege im Mietvertrag getroffen wurde:

  •  Option 1: Die Gartenpflege ist im Mietvertrag festgehalten 
    Steht im Mietvertrag die allgemein gehaltene Formulierung Mieter ist für die Gartenpflege zuständig, muss der Mieter – so die Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf – lediglich einfache Gärtnertätigkeiten, wie beispielsweise Unkraut jäten oder Rasenmähen erledigen (Az.: 10 U 70 / 04). Auch bei einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten müssen Mieter die Gartenpflege nur dann übernehmen, wenn dies im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde.
  • Option 2: Die Gartenpflege ist nicht im Mietvertrag festgehalten
    Wurde im Mietvertrag keine Vereinbarung bezüglich der Gartenpflege getroffen, so ist der Vermieter für sämtliche Arbeiten im Garten zuständig. Er kann sie selbst übernehmen oder an Dritte, beispielsweise einen Gärtner übergeben. Hierfür anfallende Gartenpflegekosten können dem Mieter im Rahmen seiner Betriebs- beziehungsweise Nebenkostenabrechnung gestellt werden – allerdings nur, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die in regelmäßigen Abständen am Garten vorgenommen werden müssen, wie zum Beispiel Hecke schneiden.

    Wichtig: Eindeutig formulierte Klauseln im Mietvertrag schaffen von Beginn an Klarheit für Mieter und Vermieter. So kann das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen vermieden werden. Ist keine Regelung zur Gartenpflege im Vertrag enthalten, kann dies nachträglich angepasst werden, wenn Mieter und Vermieter sich diesbezüglich einig sind.
  • Option 3: Einfamilienhaus
    Bei einem Einfamilienhaus mit Garten liegt die Zuständigkeit – solange im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde – immer beim Mieter (OLG Köln Az.: 19 U 132 / 93).

Welche Gartenarbeiten muss der Mieter übernehmen?

Voraussetzung: Die Klausel Mieter ist für die Gartenpflege zuständig ist im Mietvertrag enthalten.

Mieter sind im Rahmen der allgemeinen Gartenpflege für einfache Pflegearbeiten zuständig, die keine Fachkenntnisse erfordern, mit einem geringen Kostenaufwand einhergehen und den Mieter keinen Gefahren aussetzen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Rasenmähen
  • Unkraut beseitigen
  • Laub rechnen
  • Beete umgraben
  • Sträucher schneiden

Dabei muss er sich nicht an detaillierte Vorschriften halten. Der Vermieter darf also nicht bestimmen, in welchen zeitlichen Abständen beispielsweise das Laub beseitigt oder die Rasenfläche gemäht werden muss.

Allerdings darf der Mieter den Garten auch nicht allzu sehr verwildern lassen – wer das Grün vor der Haustür durch lange Untätigkeit zum Feuchtbiotop umwandelt, hat im Streitfall vor Gericht schlechte Karten.

Welche Gartenarbeiten muss der Vermieter übernehmen?

Der Vermieter übernimmt die darüber hinausgehenden Pflegemaßnahmen, die nicht zur allgemeinen Gartenpflege zählen und ein spezielles Fachwissen erfordern. Sie sind meist von längerer Dauer und mit einem größeren Aufwand verbunden. Beispielsweise:

  • Bäume fällen und schneiden
  • Hecken schneiden
  • Rasen und Grünflächen düngen und vertikutieren
  • Beete und Gartenflächen neu anlegen
  • Gartenhaus renovieren

Ausnahme: Es steht anders im Mietvertrag. Hat sich ein Mieter darin verpflichtet, auch solche Pflegearbeiten zu übernehmen, ist er an diese Abmachung gebunden. Diese müssen jedoch klar definiert sein. Sollte das Maß der Zumutbarkeit im Einzelfall überschritten werden, ist die Klausel unwirksam.

Wer trägt die Kosten für die Gartenpflege?

Lässt der Vermieter die Arbeiten im Garten durch ein entsprechendes Fachunternehmen oder einen Gärtner erledigen, sind die Gartenpflegekosten umlagefähig auf den Mieter und werden in der Betriebskostenabrechnung nach Paragraf 2 Punkt 10 der Betriebskostenverordnung aufgeführt. Auch das muss ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sein.

Folgende Nebenkosten, die im Rahmen der Gartenpflege anfallen, können auf den Mieter umgelegt werden:

  • Personalkosten für den Gärtner
  • Pflege von Rasen, Grünflächen, Gartenflächen und Beeten
  • Baum- und Heckenschnitt
  • Abtransport von Gartenabfällen
  • Betrieb und Reparatur von Gartengeräten

Kommt der Mieter seiner mietrechtlich vereinbarten Eigenleistung nicht nach, muss er dafür ebenfalls die Kosten tragen. In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter die Betriebskosten für die Pflege des Gartens selbst dann auf den Mieter umlegen kann, wenn er die Gartennutzung verboten hat (Az.: VIII ZR 135/03). Ein Grund dafür ist, dass ein schöner und gepflegter Garten sich positiv auf den Gesamteindruck der Immobilie auswirkt.

Wer muss die Gartengeräte und Werkzeuge stellen?

Haben sich die Mietvertragsparteien darauf geeinigt, dass die Gartenarbeiten Mietersache sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gartengeräte wie zum Beispiel einen Rasenmäher zur Verfügung zu stellen. Der Mieter muss sie in diesem Fall auf eigene Kosten besorgen und unterhalten. Ist die Gartenpflege hingegen Vermietersache, hat auch dieser die Kosten für Werkzeug und Geräte zu tragen.

Was darf ein Mieter im Garten verändern?

Mieter eines Einfamilienhauses dürfen ihren Garten individuell ausstatten und gestalten, da er in der Regel Teil der Mietsache ist. Dies gilt auch für Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die über die alleinige Nutzung eines Gartens verfügen.

  • Schaukel, Klettergerüst, Hundehütte, Sandkasten, Spielhaus, Gartenzwerge und Planschbecken: Die errichteten Gegenstände dürfen nicht fest im Boden verankert sein (AG Flensburg Az.: 69 C 41/15) und müssen bei einem Auszug mitgenommen werden.
  • Maschendrahtzaun zur Einzäunung des Gartens: Auch eine geringe optische Beeinträchtigung hat der Vermieter zu akzeptieren.
  • Blumen und Gemüsebeete: Blumen- und Gemüsebeete kann der Mieter ohne Absprache anlegen.
  • Gartenteich: Ein Gartenteich stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, das heißt der Vermieter kann die Beseitigung beim Auszug vom Mieter nicht fordern.

Was darf ein Mieter im Garten nicht verändern?

Die Gestaltungsfreiheit hat allerdings auch Grenzen. So darf die Beschaffenheit und Struktur des Gartens baulich nicht verändert werden.

  • Ist ein Garten bereits bei Abschluss des Mietvertrags bepflanzt und will der Mieter einzelne Sträucher, Büsche oder Bäume entfernen, muss er dies grundsätzlich mit dem Vermieter absprechen. Das Gleiche gilt, wenn er eigene Bäume oder Sträucher pflanzen möchte. Pflanzt ein Mieter tatsächlich neue Bäume und Sträucher gehören ihm diese auch nach dem Auszug – er darf sie also mitnehmen. Allerdings: Sind die Pflanzen so tief verwurzelt, dass sie sich nicht mehr entfernen lassen, hat er keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 387/04). Auch hat das Landgericht Detmold entschieden, dass ein Mieter verpflichtet werden kann, den ursprünglichen Zustand des Gartens beim Auszug wiederherzustellen (Az.: 10 S 218/12).
  • Möchte der Mieter einen fest eingebauten Pool oder Schwimmteich errichten, muss er zwingend das Einverständnis des Vermieters einholen und dieser wiederum eine Genehmigung vom Bauamt. Gleiches gilt für ein Gartenhaus oder einen Schuppen mit einem festen Fundament.

Dürfen Mieter den Gemeinschaftsgarten verändern?

Ist der Garten mehreren Mietern vorbehalten, müssen diese sich neben der Vereinbarung im Mietvertrag und der Absprache mit dem Vermieter grundsätzlich auch untereinander absprechen, wenn sie etwas verändern wollen. Zudem weist der Mieterverein Köln darauf hin, dass ein Mieter einen Teil des Gartens nicht für sich allein abgrenzen darf.

Wie muss der Garten beim Auszug übergeben werden?

Der Mieter ist verpflichtet den Garten möglichst in dem Zustand zurückzugeben, indem er ihn beim Einzug vorgefunden hat. Es kommt aber auch vor, dass der Vermieter einen Rückbau nicht fordert und den Mieter stattdessen für die Aufwertung des Gartens finanziell entschädigt. Hinterlässt der Mieter Schäden am Garten, hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz – sofern er dies nachweisen kann.

Für welche Aktivitäten dürfen Mieter einen Garten nutzen?

Im Mietvertrag steht, ob ein Mieter den Garten nutzen darf. Die Formulierung kann beispielsweise lauten: Zu der Mietwohnung wird der (anliegende) Garten zur alleinigen Nutzung / Mitbenutzung mitvermietet. Bei einem Gemeinschaftsgarten gilt die vertraglich vereinbarte Mitbenutzung für alle Mieter.

Mieter, die den Garten nutzen dürfen, haben dort in der Regel viel Freiraum – sie dürfen sich sonnen, ihre Kinder spielen lassen oder feiern, solange sie dabei die Ruhezeiten einhalten.

Welche Regelungen im Garten außerdem gelten:

  • Den deutschen Gerichten zufolge dürfen Kinder im Garten grundsätzlich laut sein. Mieter können allerdings von Eltern verlangen, dass deren Kinder sich spätestens am Abend ruhig verhalten (BGH Az.: VIII ZR 226/16).
  • Der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zufolge darf werktags von 7 bis 20 Uhr Rasen gemäht werden.
  • Eine unzumutbare Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen (AG Düsseldorf Az.: 24 C 1355/13), wenn der Raucher keine zumutbaren Maßnahmen gegen die Beeinträchtigung des Nachbarn unternimmt (LG Berlin Az.: 65 S 362/16).
  • Der Vermieter darf den Garten ohne ausdrückliche Genehmigung nicht betreten und hat die Privatsphäre seines Mieters zu wahren. Hält der Vermieter sich nicht daran, macht er sich strafbar wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

Dürfen Mieter im Garten grillen?

Regelungen zum Grillen finden sich normalerweise in der Hausordnung oder im Mietvertrag. In einem Mehrfamilienhaus dürfen die Nachbarn durch das Grillen nicht beeinträchtigt werden.

Des Weiteren gibt es in Deutschland unterschiedliche Gerichtsentscheidungen bezüglich der Grill-Thematik im Garten: Beispielsweise darf dem Landgericht Stuttgart zufolge nur sechs Stunden pro Jahr auf der Terrasse gegrillt werden (Az. 10 T 359/96).

Hingegen hat das Landgericht München kürzlich entschieden, dass Grillen nur noch maximal vier Mal im Monat und zudem nicht an zwei Wochenendtagen hintereinander zulässig ist (Az.: 1 S 7620/22 WEG). Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Gefängnis bei Zahlungsunfähigkeit rechnen.

Zudem empfiehlt es sich bei einer Mietwohnung einen Elektrogrill zu verwenden, da so weitaus weniger Rauch und unangenehme Gerüche entstehen.

Streitfall Garten: Was können Mieter tun?

Gartenpflege, Frau pflanzt Blumen in ein Beet, Foto: serhiibobyk / stock.adobe.com
Von einem Garten träumen viele. Im Mietrecht gibt es jedoch Besonderheiten, was die Gartenpflege und Gartennutzung angehen. Foto: serhiibobyk / stock.adobe.com

Kommt es bei der Pflege und Nutzung des Gartens zu Streitigkeiten mit dem Vermieter oder den Nachbarn, bietet es sich immer an, ein klärendes Gespräch mit den jeweiligen Parteien zu suchen, um den Konflikt möglichst friedlich beizulegen. Mieter können sich aber auch an eine Mietrechtsschutz-Versicherung wenden und sich dort beraten lassen.

Bei sehr störender, dauerhafter Beeinträchtigung durch einen Nachbarn haben Mieter das Recht, eine Mietminderung beim Vermieter zu fordern, da es sich um einen Mangel an der Mietsache handelt. Mit einer Mängelanzeige kann der Mieter den Vermieter rechtsgültig auffordern, diesen zu beseitigen und unter Umständen eine Mietminderung erwirken.

Praxis-Tipp

In einem Mehrparteienhaus stehen – unabhängig davon, ob der Garten gemeinsam oder exklusiv genutzt wird – klare Absprachen und Rücksicht unter den Mietern für ein harmonisches Mietverhältnis und Miteinander an oberster Stelle.

Julia Koch12.05.2023

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60 Kommentare

graczykkrystyna2 am 01.10.2023 10:35

Ich wohne in drei Parteien Haus in Untergeschoss mit Terrasse zur Mitte.Meine junge Nachbarin die über mir wohnt schüttet morgens Bettwäsche über ihren Balkon aber mir direkt auf meinen Tisch wo ich Kaffe trinke oder frühstücke .Nach meine freundliche Erklärung und Bitte das sie dass lassen soll reagierte sie verärgert und fragte mich ob sie das nachts machen soll?

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Karmen P.L. am 01.06.2023 10:12

Hallo in die Runde ! Ich bin total verzweifelt….

Vor 20 Jahren zog ich in meine Mietwohnung mit vereinbarter gartennutzung als Hausmeister .

Vor ca 10 Jahren wurde mir die hausmeistertätigkeit seitens der Hausverwaltung wegen Unnötigkeit gekündigt. Ich durfte jedoch stillschweigend den Garten selbstverständlich Weiternutzung , wenn ich ihn auch pflege .

Inzwischen haben die 3 Kinder meiner Vermieter das Haus übernommen .

Mir wurde seitens der Neuen Vermieter, der Ansprechpartnerin und des Ingenieurs der Hausverwaltung zugesagt , dass ich den Garten weiterhin nutzen darf und im Rahmen der Umbauten des Hauses der Garten unberührt bleibt !

Das letzte Gespräch dazu fand vor ca 3 Monaten statt . Heute bekam ich Post .

Nach 20 Jahren liebe , Geld , Zeit und Pflege soll ich meine Garten innerhalb von 2 Wochen räumen , damit er zum Gemeinschaftswährung wird !!!!!!!

Erstens will das niemand im Haus hier ( wir wohnen alle schon länger hier ) und zweitens verstehe ich diese Vorgehensweise nicht .

Der Garten ist wunderschön und sehr gepflegt . Die Tür ist nicht zu , so dass auch die Nachbarn hätten jederzeit mal hier sitzen können .

Kann ich mich gegen die Kündigung wehren ?

😭😭😭😭😭😭

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Walter R. am 31.05.2023 22:47

Es gibt kaum Artikel über "Gartenbewässerung"

In Zeiten des Klimawandels und der Tatsache, dass es oft wochenlang nicht regnet, wundert mich das sehr. Ich bin ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus, darf kein Gemeinschaftswasser entnehmen und muss zusehen, wie der Garten abstirbt. Kann ich, auch wenn eine Gartennutzung nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, die Miete mindern ? Immerhin habe ich die Wohnung überhaupt erst genommen, WEIL ein Garten da war. Bzw. ein absterbender Garten mindert doch auch die Wohnqualität (mangelhafte Feinstaubbindung, Verdunstungskälte im Sommer fehlt und natürlich ist es grausam, dass als Pflanzenliebhaber mitansehen zu müssen). Wäre schön, wenn Sie mal was zur Gartenbewässerung sagen würden.

PS Ich kann das Wasser nicht von meinem Waschmaschinenanschluß nehmen, habe sonst keine Möglichkeit, AUF MEINE eigene Wasseruhr den Garten zu wässern, was ich durchaus täte. Denn 30 Euro im Jahr ist mir nicht zuviel, so wie den andern

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Rebecca am 28.05.2023 19:10

Wer muss denn den Rasenschnitt entsorgen? Unser(Mehrparteienhaus) Gärtner mäht den Rasen, und der halbe Rasen fällt auf die Terrassen. Ist er nicht auch dafür zuständig, dort den Rasenschnitt hinterher zu entfernen?

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Gundi am 26.05.2023 05:42

Guten Morgen..

Ich habe eine Frage..meine Mutter wohnt in einen 3 Parteien Haus..

Sie wohnt unten mit alleiniger Gartennutzung..aber alles was sie im Garten machen möchte darf sie nicht..dazu muß ich sagen die Leute ein Ehepaar Mitte 70 machen es meiner Mutter schwer im Haus..meine Mutter hält den Garten sauber..nun wollte meine Mutter Rindermulch zwischen den Sträuchern geben.. Vermieter haben es verboten..usw..

Im Frühjahr wo es noch kalt war sollte meine Mutter die Hecke schneiden ..dann wird einfach der Wasserschlauch an den Wasserhahn abgeschnitten..der Wasserhahn ist Gemeinschaft..bei meinem Enkel also meine Mutter ihr Urenkel wurde aus seinem Fahrrad die Luft rausgelassen..das Rad Stand bei meiner Mutter an der Terrasse..dazu muß ich sagen..es sind 3 Eigentums Wohnung wovon meine Mutter eine gemietet hat ..die Besitzer der beiden anderen Wohnung sind super Böse nichts macht meine Mutter richtig..so..nun meine Frage muss meine Mutter den Grundstück Zaun PVC zu Hauptstrasse reinigen ..obwohl er ja zum gesamten Haus gehört..meine Mutter ist 88jahre und wohnt seit 1.5jahren erst da..hätten wir gewusst dass die Leute im Haus so Böse sind..hätten wir meine Mutter nicht dort einziehen lassen..sie wird aber zum Herbst dort ausziehen..Gott sei Dank..

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Miya am 20.04.2023 23:29

Hi, wir wohnen mit mehreren Parteien in einem Haus in Eigentums Wohnungen. Unser Rasen war total Beschädigt, deshalb habe ich vor 2 Wochen die kahlen matschig en Stellen neu gesäet. Alle im Haus sind dankbar dafür und betreten den Rasen nicht, damit er wachsen kann....auser eine, sie beschwert sich, das ich das gemacht habe ohne ihr bescheid zu sagen. Sie hat 3 Hunde und läßt die dort pinkeln und Kaken. Sie sagt ihre Kinder hätten jetzt Angst gehabt mit ihren Hunden dort ihr Geschäft ablegen zu lassen. Wir alle finden es nicht schön das es bei uns nach Urin im Garten riecht. Ist sie im Recht das ich ihr voher bescheid geben müsste wenn ich den Rasen flicke?... Vorallem nur weil sie zu Faul ist 3 min bis zum Park zu laufen? Wir alle haben Kinder und wir auch einen Hund, gehen aber draußen Gassi.

Vielen lieben dank, Miya

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Koni am 14.05.2023 11:58

Hallo Miya,

das geht garnicht, dass sie ihre Hunde dort ihr Geschäft machen lässt. Es ist unhygienisch. In dem Garten wollen andere sitzen/Kinder spielen lassen. Es schädigt außerdem den Rasen. Als Kompromiss könnte man ihr einen kleinen Streifen dafür abgrenzen. Aber das werden die Hunde nicht mögen, die wollen auch lieber frische Stellen. Sag ihr das mal in Ruhe. LG Anna

Druschi am 24.03.2023 12:17

Darf mein Vermieter mir verbieten, an einem Regenrohr eine Regentonne unter zu stellen (Muss allerdings etwas umgebaut werden). Aber jeder weiß, wie wichtig Wasser ist und wir nicht vergeuden müssen. Ich bin sogar bereit, die Materialkosten selbst zu investieren.

Kann mein Vermieter es ablehnen, wenn wir die Säuberung der Regenrinnen beantragen, weil der Regen unkontrolliert drüber weg plätschert. Das Haus ist 3 Etagen hoch.

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Druschi am 24.03.2023 12:14

Hallo, ich lebe seit 14 Jahren in einem 6 Familienwohnhaus in ländlicher Gegend. es war ein super schönes Miteinander, bis jetzt 2 neue Parteien eingezogen sind. Hinter dem Haus ist ein Stück Gemeinschaftsgrundstück für alle 6 Parteien. Die eine neue Partei hat Ihre Terrasse dort und hat den halben Teil des Gemeinschaftsgrundstückes für sich alleine eingezäunt. Es kann also keiner weiter diesen Teil nutzen.

Die andere Hälfte ist für uns anderen 5 Parteien. Diese eine Partei läuft trotzdem ständig über den nicht eingezäunten Teil, obwohl sie die ganze andere Hälfte nur für sich hat. Müssen wir anderen 5 Parteien uns das gefallen lassen?

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Mesooo am 14.12.2022 14:21

Hallo Zusammen, es gab eine Pflanze im grossen Plastik Topf vor dem Hause, die leider vertrocknet im Sommerurlaub (Hitze kein Regen), die haben wir entfernt und möchten die mit Blumen ersetzen. Meine Vermieter wohnen im Ausland und möchten jetzt Fotos haben, die wir nicht haben und andere Pflanze oder Blume dürfen wir erst nicht machen, die bestehen auf die Fotos der Pflanze beim Vertrocknen bzw. vor der Entfernung. wie können wir und wehren? sind wir schuldig? VG MD

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Mieterin am 08.12.2022 22:45

Der Vermieter macht mir Druck und will, dass ich den Haselnuss-Strauch, der schon vorhanden war, entferne. Darf

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Mieterin am 08.12.2022 22:41

Ich bin Mieterin einer Eigentumswohnung, wo ein großes Grundstück mit Bäumen, Sträuchern und Hecken vorhanden ist. Im Mietvertrag steht Gartenpflege, die ich auch immer getätigt habe.

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Merci am 02.11.2022 11:06

Seit 18 Jahren wohne ich in einem Haus mit einer weiteren Mietpartei. Seit einem Jahr neue Mieter. Wir teilen uns einen Garten. Ich war einverstanden, dass auf Ihrem Teil ein Pool steht. Jetzt wird rumgenörgelt, mein Schirmständer, ein sehr schwerer, soll weg, obwohl er auf meinem Teil im Beet steht. Die Blumenkästen von meiner Blumenbank wurden einfach entsorgt, da ich sie dieses Jahr nicht bepflanzt habe. Unkraut in meinem Teil habe ich nur sporadisch entfernt, so wie ich Zeit und Laune hatte. Nun soll alles raus, Stauden hin und ihr Gemüsebeet. Ich glaube das reicht jetzt. Alles stört, was nicht ihres ist. Es wird sich sogar an Gießkannen gestört. Sind die Neuen im Recht? Muß ich aus dem Garten jetzt ein Prunkstück machen?

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Druschi am 24.03.2023 12:04

Hast Du hier schon eine Antwort, mir geht es in meinem 6 Familienwohnhaus mit 2 parteien leider auch so

Wand am 25.09.2022 18:17

Darf der Besuch der jeden Tag da ist mit Kindern in meinem Garten

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Bianke am 18.09.2022 21:38

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Mein Vater hatte sein Grundstück zu Lebzeiten verkauft. Der neue Besitzer hat sich nicht an den Vertrag gehalten und ich konnte den Vetrag somit rückgängig machen.

In der umgebauten Werkstatt hat der Besitzer LKW etc repariert. Es riecht da drinnen extrem nach Benzin/Öl. Der Boden muss komplett speziell entsorgt werden wegen Versäuchung.

Deswegen hat er ohnen meine Erlaubnis massive Bauveränderungen am Haus vorgenommen. Der Schaden ist ernom. Kann ich ihn, trotz vollzogen Übergabe, noch zur Verantwortung ziehen?

L Gr

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FuckU3times/ am 22.08.2022 09:52

Hallo zusammen, mein Problem ist folgendes:

Unser neuer Vermieter hat uns aufgekauft, weil er den Bauplatz nebenan für seine Tochter wollte, der direkt an unser Haus/Garten angrenzt. Jedesmal, wenn er am Bauplatz ist, parkt er seinen SUV in unserem Garten (Gemeinschaftsgarten) und lässt ihn da stundenlang stehen.

Es ist mein Gartenteil und so habe ich ihn drauf angesprochen.

Er sagt, es sei sein Grund und Boden und wenn er da 3 Tage parken will, dann macht er das. Basta.

Stimmt das? Der Garten gehört zu seinen vermieteten Wohnungen, also uns. Oder sehe ich das falsch?

LG

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rosemarie am 14.08.2022 10:39

Hi, ich wohne seit drei Jahren in einer Genossenschaftswohnung. mit drei anderen Mietern. Das ältere Ehepaar das seit 60 Jahren hier wohnt, die regelmässig die Nachbarn wegekeln, haben das ganze Haus und Grundstück in ihrem Besiz gebracht. Das Grundstück, mehrere qm, ist total von denen im beschlag genommen mit Hecken Bäumen Pflanzen Obstbäume Fruchtsträucher, niemand ausser ihnen darf (inoffieziell) das Grundstück betreten, auch die Kinder nicht (Enkel) wir müssen alle die Nebenkosten mittragen. der Wasserbehälter von 1000liter wird über der Waschküche mit Schlauch aufgefüllt, die Gehwege werden mit Wasserschlauch abgespritrzt die Gartenmöbel werden mit Wasserschlauch abgespritzt, uns so wqeiter und so weiter. uns werden die Nebenkosten üner die qm abgerechnet. die alten Leute benutzen das riesige Grundstück ganz alleine(inoffiziell) alle anderen Häuser benutzen ihre Grundstücke gemeinsam. ich weiss das in so einem Fall dann Wasseruhren eingebaut werden müssen, aber die Genossenschaft weigert sich, sie rechnen die HOHEN Nebenkosten über uns alle ab, genauso die Gatrtenarbeit, weil ja die anderen Grundstücke von einer Firma

bearbeitet werden. es ist frustriernd, wenn man die Kommentare so durchliest, was Menschen sich so aneignen.

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Sabrina. S am 10.08.2022 17:05

Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im OG.

Im Mietvertrag steht, Garten mitbenutzung. Ende vom Lied, ich darf diesen nicht mal betreten. Die Mutter meines Vermieters wohnt im. EG.

Ich soll an der Güllegrube sitzen..

Der Vermieter sagt dazu nichts weil. Es ja seine Mutter ist.

Was. Macht man. Da?

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FuckU3times/ am 22.08.2022 09:55

Das würde ich mit einem Anwalt ausfechten. Geht gar nicht.

Property am 17.07.2022 04:19

Von unser Nachbarin der neue Freund ( hier nicht gemeldet und wohnt hier nicht) hat Freitag Abend die Tür zum Garten verschlossen ( woher er den Schlüssel hat wissen wir nicht,da nicht mal der Vermieter einen hat) im Garten stehen die Mülltonnen und ein Gartenhaus,das wir von den Vormietern übernommen haben. D.h. wir kommen weder an die Mülltonnen ran noch an unsere Sachen im Gartenhaus. Deswiteren ist es ja eigentlich auch ein Fluchtweg. Die Polizei sagt die können und dürfen nichts machen und den Vermieter erreicht man nicht bzw reagiert nicht. ( neuer Hausbesitzer seit Januar) es handelt sich um einen gemeinschaftsgarten. Was können wir da machen?

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Klaus Wollny am 01.07.2022 16:46

wir haben ein Haus mit Garten gemietet. Ein Teil des Gartens fällt etwa 50% steil abwärts und kann

nicht betreten werden. Sind wir als Mieter verpflichet, diesen Teil sauber zu halten?

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Klaus Wollny am 01.07.2022 16:46

wir haben ein Haus mit Garten gemietet. Ein Teil des Gartens fällt etwa 50% steil abwärts und kann

nicht betreten werden. Sind wir als Mieter verpflichet, diesen Teil sauber zu halten?

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tw246308@gmail.com am 18.06.2022 11:08

Hallo,

wir sind zur Miete in einen Neubau gezogen, nun ist der letzte Abschnitt mit dem Gartenanlegen bald zu Ende. Es ist danach wohl so geregelt das dieser Gärtner sich auch um die Pflege kümmern soll. Der Garten grenzt direkt an zwei Terrassen von uns und ist komplett eingezäunt mit Zugangstür. Meine Frage, kann der Gärtner kommen wann er will oder muss er sich Ankündigen wann er vorhat zu kommen?

Mfg

Thomas

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Mieterin am 17.06.2022 07:24

Kann meine Vermieterin bestimmen an welchen Ort im Garten , ich meine Himbeersträucher und Co zu pflanzen habe ?

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detlef-landshut@ web.de am 15.06.2022 13:09

da ich gekündigt habe darf Ich meinen Gartenzaun nicht verkaufen.

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Crista Ronalda am 08.06.2022 21:09

SUIIIIIIII

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Wow am 08.06.2022 21:08

hi

auf Kommentar antworten

hiii am 08.06.2022 21:09

nööööö

M.m. am 07.06.2022 21:15

Hallo,

Wir wohnen in Miete in einem 6 Parteien Haus. Davon sind 2 Eigentumswohnungen. In unserem Mietvertrag steht die Nutzung eines Gemeinschaftsgarten zur Verfügung. Einer der Eigentümer hat einen Teil des Gartens der direkt an der Terasse mündet eingezäunt. Quasi als Eigentumswohnung mit Terasse.

Der andere Eigentümer hat diese Möglichkeit nicht weil keine Terasse besteht. Daher kann ich mir nicht vorstellen, daß dies so erlaubt ist. Oder ist es rechtens das sich der Eigentümer eingezäunt hat? Nutzen tut er aber ebenso auch noch den Gemeinschaftsgarten und hat diverse Sträucher und Gemüsebeete eingepflanzt. Dies würde ich eben auch gerne, aber sollte ich dies eigenmächtig tun, würde der Eigentümer sich quer stellen. Dieser beanspruchen irgendwie alles für sich so das es schon unangenehm ist, den Garten mit zu nutzen.

Ist es also erlaubt, einen Teil des Gartens mit Zaun abzugrenzen?

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Bernecker, Harald am 19.05.2022 18:52

Genau das ist nun bei uns geschehen! Wir sind drei Mietparteien und eine Mieterin ist die Mutter des Vermieters. Im Mietvertrag ist bei allen Gartennutzung beinhaltet. Die Mutter des Vermieters grenzt nun einen Teil des Gartens ab und baut Barrieren auf, die den Durchgang für uns unmöglich macht. Wir wohnen 28 Jahre in dem Haus und nun das. Was können wir unternehmen? Den Vermieter haben wir schon informiert, aber keine Veränderung. Diese Dame, welche diesen Ärger verursacht, ist 87 Jahre alt und sicher kann man das auf das hohe Alter zurückführen. Trotzdem sehen wir das nicht ein. Was können wir unternehmen?

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Dielena am 10.05.2022 09:15

Hallo, unser Gärtner stellt oft die rasensprenger so auf das die wohnungsfenster auch gewässert werden. Im Fall das gerade frisch geputzt sind extrem ärgerlich.Was kann ich dagegen tun?

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rainer16x am 28.04.2022 09:39

Hallo,

wir wohnen in einem Mietshaus mit vier Parteien. Vor Jahren wurde im Garten ein Brunnen gebohrt und gemeinsam genutzt. Jetzt ist nur noch einer der "Brunnenbauer" im Haus, der Rest ist verstorben. Geht das Nutzungsrecht an die Nachmieter über oder kann das durch den einen Mieter verwehrt werden.

MfG

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Sabrina W.. am 31.03.2022 09:56

Hallo

Wir haben eine Erdgeschoss Wohnung um 2Familienhaus gemietet, wo der Eigentümer über uns wohnt !

Im Mietvertrag steht - "zusätzlich wird ohne separaten mietvertrag der garten mit vermietet" ( Garten ist angekreuzt).

Haben wir das alleinige nutzen dieses Gartens? Darf er einfach einen Gärtner beauftragen ohne uns zu fragen ?

LG Sabrina

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bambam am 27.03.2022 21:16

Moin, wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit Garten. Da beim Ansähen nicht sehr sauber gearbeitet wurde und nachträglich noch mal eine schwerere Maschine stand, ist der Garten uneben und enthält noch viele Pflasterstein- und Scherbenreste sowie divereses anderes. Dürfen wir unseren gemietet Garten fräsen und neu ansähen, oder zählt das als bauliche Änderung? Wir wollen den Garten ja nicht vergrößern oder sonstiges, sonder nur wieder eben und Mülllos machen!

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redaktion.immowelt.de am 28.03.2022 14:06

Moinmoin Bambam,

Sind sie Mieter der Doppelhaushälfte? Dann schauen Sie zunächst im Mietvertrag, wer für Gartenarbeiten zuständig ist. Und dann sollten Sie bei großen Arbeiten wie diesen alles abklären, vor allem wer die Kosten tragen wird.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Nicole am 27.03.2022 18:58

Hallo, ich muss monatlich 40€ für die Gartenpflege an eineandere mitpartei bezahlen. Davon steht aber nichts im Mietvertrag und ich bekomme auch keine Abrechnung. Habe dies schon öfters angefragt. Ist das rechtlich erlaubt? Oder kann ich die Zahlungen verweigern?

Ich habe keine Gartenpflege im Mietvertrag drin stehen, lediglich die Erlaubnis das ich ihn benutzen darf. Wir sind eim 3 Parteien Haus

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Ilona am 27.03.2022 22:39

Du musst schon die Wahrheit sagen . Das du die 40 Euro zwei Jahre lang gezahlt hast. Und das würde mit dem Vermieter mündlich abgesprochen ,damit warst du einverstanden . Bis aufeinmal Dein Freund eingezogen ist . Nicole immer die Wahrheit sprechen und es gibt Zeugen dafür das du die Gartenarbeit bezahlt hast .


Ilona am 28.03.2022 08:31

Nicole du musst die Wahrheit schreiben . Du hast nie eine Abrechnung verlangt . Du hast zwei Jahre ohne mekern die 40Euro bezahlt. Du zahlstsie seit den 1.3.22 noch cht mehr da dein Freund das sagt . Und es würde mit dem Vermieter mündlich abgesproch das du und die andren Parteien die 40euro zählen . Immer schön die Wahrheit sprechen .


redaktion.immowelt.de am 28.03.2022 14:08

Hallo Nicole, es gilt immer nur, was im Mietvertrag steht. Mündlich geschlossene Klauseln oder Gegebenheiten, die Vormieter unter einander ausgehandelt haben, sind nicht gültig.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


Heinz Peter am 30.05.2022 09:23

mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtens, es bedarf immer eine schriftliche Vereinbarung ! Grundsätzlich gilt das was im Mietvertrag steht !

heidrun am 23.02.2022 16:11

Wir wohnen in einem 2Familienhaus --unser Vermieter verlangt 568Euro für Gartenarbeit ,Anfahrt von seiner Wohnung und Abfahren von Schnittgut.Er arbeitet mit dem Strom ,den wir mit Allgemeinstrom bezahlen und Wasser benutzt er ,was wir mit Gemeinschaftswasser bezahlen müssen.

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Helmut am 08.02.2022 18:59

Hallo zusammen Frage:

Ich als Vermieter habe im Mietvertrag wortwörtlich folgendes geschrieben:

Garten (300 m²) und Durchgang zum Garten wird für die Häuser Gartenstr. 6 und Gartenstr. 4 zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt.

Es sind insgesamt drei Wohneinheiten und eine davon ist zur Zeit nicht vermietet.

Nun arbeite ich an der noch nicht vermieteten Wohneinheit in der Gartenstr. 6.

Komme also auch ohne Anmeldung bei den Mieter in den Garten und habe auch im Garten zu tun. Nun will mich einer der Mieter anzeigen, da es sich um "Hausfriedensbruch" handeln würde.

Hintergrund ist, ich habe mich bei diesem Mieter beschwert, dass seine beiden Hunde diesen Garten als Hundklo nutzen und dieser auch genau so aussieht, was ich hier nicht näher beschreiben möchte.

Wer ist denn nun im Recht?

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Helmut am 08.02.2022 18:59

Hallo zusammen Frage:

Ich als Vermieter habe im Mietvertrag wortwörtlich folgendes geschrieben:

Garten (300 m²) und Durchgang zum Garten wird für die Häuser Gartenstr. 6 und Gartenstr. 4 zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt.

Es sind insgesamt drei Wohneinheiten und eine davon ist zur Zeit nicht vermietet.

Nun arbeite ich an der noch nicht vermieteten Wohneinheit in der Gartenstr. 6.

Komme also auch ohne Anmeldung bei den Mieter in den Garten und habe auch im Garten zu tun. Nun will mich einer der Mieter anzeigen, da es sich um "Hausfriedensbruch" handeln würde.

Hintergrund ist, ich habe mich bei diesem Mieter beschwert, dass seine beiden Hunde diesen Garten als Hundklo nutzen und dieser auch genau so aussieht, was ich hier nicht näher beschreiben möchte.

Wer ist denn nun im Recht?

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Mieter 007 am 25.01.2022 22:21

Mein Mieter hat den Garten zu einem jungel verkommen lassen obwohl im Mietvertrag steht das der Garten gepflegt werden muss.überall sind wild Pflanzen( gewachsen und die Wurzeln sind tief im boden so das ich es selber nicht wegmachen kann.duch die zu lang gewachsenen Brombeer Pflanzen sind die sichtschutz Zäune aus Holz kaputt gegangen.die Mieterin zieht aus und will den garten totall verwildert zürück lassen.was kann ich tun.der garten war in einem guten Zustand wo der Mieter eingezogen ist und es stand immer im Mietvertrag das der Garten sauber gehalten muss.was kann ich tun?Bitte um Hilfe.

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Elke am 30.11.2021 08:34

Hallo wir sind nach 14 Jahren aus unserer Wohnung ausgezogen, diese war mit Garten. Uns wurde mündlich auf Eigenbedarf gekündigt. Wir haben eine Laube gebaut und diese auf einem betonrahmen gesetzt. Wir haben die Erlaubnis dafür vom Vermieter bekommen und er hat selber mit geholfen damals in zu Gießen. Wir haben die Wohnungsabnahme gehabt und nun im Nachhinein will er das wir den Betonsockel entfernen oder er macht das und stellt uns dieses in Rechnung. Im Vertrag steht nirgends das der Garten im ursprünglichen Zustand zurück gegeben werden muss. Wir haben ihn übernommen da war nur Acker und bißchen Wiese. Müssen wir das entfernen obwohl wir schon ausgezogen sind und die Abnahme der Wohnung erledigt ist?

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redaktion.immowelt.de am 30.11.2021 13:11

Hallo Elke,

das erscheint uns ein besonderen Fall, wir dürfen Ihnen allerdings keinen Rechtsbeistand leisten. Dennoch gibt es einige Dinge zu erwähnen.

1. Im Grunde hätten Sie nicht mal ausziehen müssen. Mündliche Kündigungen sind nicht gültig.

2. Dasselbe gilt allerdings auch für die Laube. Wenn Sie keinen schriftlichen Beweis haben, dass die Laube gebaut werden durfte, haben sie auch keine Möglichkeit, sich der Entfernung zu widersetzen. Es sei denn: 3. Wenn aber bei der Wohnungsübergabe (inklusive) Garten keine Beanstandungen seitens des Vermieters gemacht wurden, können sie sich auf das Protokoll berufen. Spätestens dort hätte der Vermieter erwähnen müssen, dass die Laube entfernt werden muss.

Wie das aber ein Anwalt oder gar ein Richter wertet, können wir nicht vorhersehen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Elke am 20.05.2021 06:48

Ich habe mal eine Frage..wir wohnen gut 10Jahre in einer Doppelhaushälfte..der Vermieter verlangt von uns das wir den Schuppen streichen müssen..im Mietvertrag ist nichts von dieser Pflicht zu lesen..müssen wir das???

auf Kommentar antworten

Windrose11 am 15.06.2021 12:32

Die Antwort von Immowelt ist schlicht und ergreifend falsch. Für jegliche Außenanstriche ist nicht der Mieter sondern der Vermieter zuständig und das auch, wenn es im Mietvertrag dem Mieter auferlegt worden ist.

Hier bricht das Gesetz den Vertrag. Gesetzlich ist festgelegt, dass alle Außenanstriche Sache des Vermieters so ind.


immowelt Redaktion am 21.05.2021 12:41

Hallo Elke,

wir kennen Ihren Mietvertrag nicht, da sie aber die Mietsache künftig auch unbeschädigt bleiben sollten, kann das Streichen eines Schuppens bedingt durch Witterungseinflüsse generell schon zu ihren Pflichten gehören. Dasselbe gilt beispielsweise für Türrahmen, bei denen der Lack splittert.

Da wir ihnen aber keine Rechtshilfe leisten können, sind sie beim Mieterverein oder einem Anwalt auf der sicheren Seite.

Leonie am 24.04.2021 12:15

Ich bin in eine Mietwohnung eingezogen. Oktober 18.im Juli 2020 habe ich dann Nebenkostenabrechnung bekommen und mein Vermieter will 720 Euro von 3 Mietern im Jahr haben.

Meine Frage ist. Hätte es in meinem Mietvertrag stehen müssen wieviel ich im Jahr an Garten zahlen muss? Bzw. Hätte er es mir sagen müssen, dass ich für Garten ohne Nutzung bezahlen muss bzw. Wieviel?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 26.04.2021 09:18

Hallo Leonie,

alles was sie an den Vermieter zahlen müssen, ist im Mietvertrag geregelt. Lassen Sie sich vom Vermieter gerne erklären, wie die Kosten für den Garten zustande kommen und wo sie im Vertrag stehen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


Leonie am 26.04.2021 13:23

Danke für die schnelle Antwort.

Im Mietvertrag ist nichts geregelt.. Nur unter Nebenkosten Gartenpflege aber nicht wieviel, obwohl er es ja wusste.

Der Garten wurde von der Mutter und Nachbarn im Nebenhaus genutzt und auch das Geld geht an die Mutter.Nur hätte ich den Garten auch selber machen können, wenn ich es gewusst hätte.


immowelt Redaktion am 26.04.2021 14:35

Hallo nochmal,

dann lassen Sie sich gerne die Kostenaufstellung zukommen, um das nachprüfen zu können. Grundsätzlich ist Gartenpflege als umlagefähige Nebenkosten im Mietvertrag festzuhalten. Dort müssen die Kosten auch nachvollziehbar dargestellt werden.

Steffi D. am 26.03.2021 10:07

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und bezahlen monatlich 10 Euro Gartennutzung. Leider können wir keinen Garten nutzen, weil dieser komplett verwuchert ist, dort wurde jahrelang nichts gemacht. Wir wohnen nun 2 Jahre dort und niemand hat den kleinen Hinterhof jemals genutzt. Auf der einen Seite stehen ein paar Fahrräder und Stangen zur Befestigung von Wäscheleinen.

Nun stellt sich die Frage, ob man auf dem Hinterhof in der gegenüberliegenden Ecke ein paar Gartenmöbel und einen Pavillon aufbauen kann und ob das erlaubt ist.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 26.03.2021 14:17

Hallo Steffi,

haben Sie denn den Besitzer, also den Vermieter, schonmal darauf angesprochen? Der kann unter Umständen eine bessere Antwort geben als wir. :)

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Dieter Gögler am 18.01.2021 12:45

Bin ich verpflichtet von einem Nachbarn gepflanzt Sträucher die auf meinen Bereich Treppe usw das Laub und Blüten ständig zu entfernen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 19.01.2021 15:11

Hallo Dieter,

dass der Nachbar Laub von der Treppe des anderen fegen muss, ist uns unbekannt. Vermutlich hilft es hier mehr das persönliche Gespräch zu führen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

LaDame10 am 13.01.2021 13:54

Hallo. Wir wohnen in einem 3-Parteien Haus zur Miete. Wir bewohnen die Wohnung im EG. Nachdem die beiden anderen Parteien kein Interesse mehr am Garten haben, der direkt an unserer Terrasse liegt, haben wir den Garten zur Alleinnutzung übernommen. Der Vermieter genehmigte uns zuerst den Bau eines Zauns, damit unsere kleine Tochter nicht immer vom Garten einfach die Einfahrt runter auf die Straße läuft. Wir wollen zwischen Einfahrt und Garten den Zaun aufstellen, die anderen Parteien werden somit nicht eingeschränkt, der Garten ist ja mittlerweile zur Alleinnutzung für uns und damit von ihnen nicht mehr zu betreten. Da der Vermieter nun jedoch in einer anderen Sache seinen ungerechtfertigten Willen nicht bekommen hat, hat er aus Trotz die Genehmigung für den Zaun schriftlich widerrufen. Der Zaun ist leider noch nicht vorher gebaut worden, sonst wäre das vermutlich eine andere Sache. Nun stellt sich die Frage, ob wir trotzdem irgendeine Art Zaun aufstellen dürften, die er nicht genehmigen bzw die er dulden muss. Gibt es hier Möglichkeiten? Wir erwarten das zweite Kind, daher wäre eine Absicherung des Gartens für uns schon wichtig.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.01.2021 10:28

Hallo LaDame10,

unserer Auffassung nach gibt es hier leider keine Möglichkeit. Der Vermieter muss den Zaun genehmigen. Weiter können wir die Lage aus der Ferne nicht beurteilen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wie keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen, wenden Sie sich im Zweifel an einen Mieterschutzbund.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Ramona Krause am 12.10.2020 15:58

Hallo wir wohnen seid 16 Jahren in unserer Mietwohnung und haben vor 14 Jahren von unserem Vermieter das mündliche Ok bekommen die Terrasse mit Holzplatten zu erweitern. Jetzt sollen wir alles abreißen. Das machen wir auch um Stress zu vermeiden. Das Problem ist das unsere Terrasse höher ist als der Garten und an der Erweiterung eine Treppe angebracht ist. Beim Einzug hatten die Vormieter schon eine Treppe an einer anderen Stelle gebaut. Wir kommen nicht gefahrlos ohne Treppe in den Garten. Was können wir jetzt machen? Bez. was ist erlaubt

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.10.2020 16:04

Hallo Frau Krause,

aus der Ferne ist das schlecht zu beantworten. Im Zweifel muss der alte Zustand wieder hergestellt werden. Also bestenfalls muss die (alte) Treppe an die Stelle angebracht werden, an dem Sie zuvor verbaut war. Oder eine neue Treppe. Oder Sie vereinbaren mit dem Vermieter eine gemeinsame Regelung.

Beste Grüße

Bev am 20.09.2020 12:39

Hallo schönen guten Tag,

Mein Mann und ich ziehen in 5 Tagen in eine neue Wohnung. Sie wurde erst erbaut und wir waren heute schon schauen da, dann der Schock. Der Garten wurde um die Hälfte verkleinert und ein Zaun wurde gezogen. So wurde uns das alles nicht erklärt. Im Mietvertrag wird der Garten nur kurz aufgeführt aber nicht genau genannt. Was machen wir denn jetzt bloß? Bitte um Hilfe. Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 21.09.2020 10:27

Hallo Bev,

wenn im Mietvertrag der Garten nicht erwähnt wird, ist es problematisch das Gegenteil zu beweisen.

Hier sollten Sie überlegen, Rechtsbeistand einzuholen.

Liebe Grüße

Fecula am 19.07.2020 08:09

Hallo,

mein Mieter in einer Einliegerwohnung hat einen Gartenanteil zur eigenen Nutzung überlassen bekommen. Nun hat er damit begonnen einzelnen Pflanzen an der Haus- und Garagenwand zu setzen. Dieses sehe ich als problematisch, da ich erstens Feuchtigkeitsschäden durch das regelmäßige gießen befürchte und ich andererseits nicht mehr ein Gerüst aufstellen kann um nötige Wartungs- und Reperaturarbeiten an der Hauswand und dem Dach auf der betroffenen Seite ausführen kann. Ist es rechtlich möglich diese Bepflanzung zu untersagen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 20.07.2020 17:47

Hallo Fecula,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider dürfen wir selbst keine Rechtsberatung leisten. Als erster Schritt empfiehlt es sich oft, das Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Sollte er kein Verständnis für Ihre Situation haben, so können Sie sich durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Eigentümerverein wie Haus und Grund beraten lassen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

ftrprf am 13.07.2020 11:59

Hallo zusammen. Wir wohnen in einer Wohnung, die zusätzlich einen Hinterhof Garten besitzt. Es hat sich zur jetzigen Kündigung rausgestellt, dass der Garten nur ein Nutzungsrecht beinhaltet. Bei Einzug war dieser Garten verwuchert, mit giftigem Feuerdorn bewachsen etc. Wir haben den Garten gepflegt und dementsprechend zugeschnitten, damit er einfach nach was aussieht. Jetzt droht uns unsere Vermieterin mit Beauftragung einer Gartenfirma und Abzug der Kosten über unsere Kaution, damit der Garten wie auf Fotos von 2011 aussieht. Darf sie das so einfach?

auf Kommentar antworten

ftrprf am 13.07.2020 12:00

Anmerkung: der Hinterhofgarten ist zugleich der Fluchtweg des Nachbarns und gehört diesem auch. Unsere Vermieterin hat nur ein Nutzungsrecht mit dem Besitzer des Hinterhofs vereinbart.


tano am 23.07.2020 07:36

Das selbe Problem hab ich auch 8 Monate habe ich mich im garten aufgehalten und gepflegt auf einmal gibt der den garzen weiter und sagt wir dürfen nicht mehr rein und will uns die Kosten anrechnen

Ich bin echt sprachlos


immowelt Redaktion am 23.07.2020 10:09

Hallo ftrprf und tano,

danke für Ihre Kommentare. Die Situation, die Sie beschreiben, klingt strittig. Allerdings dürfen wir selbst keine Rechtsberatung leisten und würden Ihnen gerade wenn es zu einer Auseinandersetzung kommen könnte, hierzu einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren. Diese können Sie zur Rechtslage und dem weiteren Vorgehen beraten.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

mabro63 am 09.07.2020 19:37

Hallo,

Ich wohne hier einen acht parteienhaus und wir haben einen ganz einfachen Garten mit Rasen.

Wie verhält sich das jetzt was den Rasenmäher betrifft.

Bisher hatte ein Mitbewohner sein zur Verfügung gestellt aber der zieht jetzt aus.

Müssen wir jetzt einen neuen Rasenmäher kaufen? Ich möchte eine schnellstes Jahr umziehen und die Wohnung bleiben oft nicht lange vermietet.

die aktuellen Mieter müssen ihn dann bezahlen und die Nachmieter haben dann halt Glück gehabt?

Liebe Grüße

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 10.07.2020 15:24

Hallo mabro63,

wer sich um den Garten zu kümmern hat, sollte im Mietvertrag stehen. Steht dort nichts, ist es die Aufgabe des Vermieter selber.

Beste Grüße

ihre immowelt Redaktion

Fici Mehmet am 05.07.2020 07:54

Darf ich wo ich Alleinige Nutzungsrecht habe ( Garten ) Solar Panel aufstellen. Oder muss es von der Gemeinschaft Erlaubnis geholt werden

auf Kommentar antworten

Solarstromer18 am 06.10.2020 16:40

Die Immowelt Redaktion hat keine Ahnung.

wenn hier Solarpanele die als Plug & Play Balkonkraftwerke verkauft werden (wichtig max. 600W) gemeint sind, werden diese normalerweise mit Dreiecksaufständerung verkauf und sind nicht fest mit dem Boden verankert, wo soll das also bitte eine bauliche Veränderung sein. Sonst dürfte man auch keinen Gasgrill, Stühle , Tische im Garten aufstellen.


immowelt Redaktion am 06.07.2020 12:01

Hallo Fici Mehment,

Nutzungsrecht heißt nicht, dass Sie das Recht haben bauliche Änderungen vorzunehmen. Demnach ist die Antwort wohl eher "Nein".

Beste Grüße

Ihre immowelt Redaktion

Hallo am 21.05.2020 20:55

Hallo, wir wohnen in einer Doppelthaushälfte die wir gemietet haben. Seit längeren haben wir große Probleme mit dem Vermieter was aber bereits auch schon vor Gericht endete. Beim Mieterschutzbunf sind wir auch. Jetzt hat er aber ohne was zu sagen das Gartentörchen ausgehängt ( Grundstück endet ohnen Bürgersteig direkt an der Straße). Unteranderem hat er das Türchen zum Kellerabgang außen am Haus auch einfach entfernt. Wir haben einen Sehbehinderten 4 Jähriges Kind ( Behinderung dadurch 80%) er sieht wirklich schlecht.

Was sollen wir noch tun? Unser Sohn findet sich im Grundstück gut zurecht aber jetzt ist es nicht mehr sicher. Und wir haben keinen Schutz mehr zu Straße hin. Das ist für unsere Kleinen echt gefährlich ( Haben mehr Kinder).

Bis das alles gerichtlich geklärt ist dauert zu lang.

Vielen Dank schon mal für eine Antwort.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.05.2020 11:45

Hallo,

wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Wenn Sie ohnehin in Verbindung mit einem Anwalt bzw. dem Mieterschutzbund sind, sollten Sie sich an diese wenden. Der Zaun samt Tor dürfte zur Mietsache gehören, der Vermieter hat kein Recht, Teile der Mietsache einfach zu entfernen. Teilen Sie dem Vermieter mit, das Tor umgehend wieder einzuhängen. Ggfs. können Sie einen Handwerker beauftragen, ein neues Tor einzubauen und dem Vermieter dies in Rechnung stellen. Das sollten Sie aber zunächst mit einem Anwalt besprechen.

Herzliche Grüße,

die immowelt Redaktion

Barbara am 21.05.2020 17:29

Hallo zusammen ,

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Dazu gehört ein Gemeinschaftsgarten. Letztes Jahr kam eine neue Mierterin da zu. Mit einem Hund der den Garten voll kotet und seinen Urin ablässt. Den Kot entfernt sie grob, was mit dem Urin leider nicht zumachen ist. Mehrmalige Ansprachen haben nichts gebracht. Sie leugnet alles ab. Ein Brief vom Vermieter hat sie zerrissen und behauptet, sie hätte auch rechte. Habe sie danach noch 2 mal darauf angesprochen und wieder sagt sie es stimmt nicht. Dann habe ich an 2 Tagen Fotos von der Verunreinigung gemacht. Habe sie wieder angesprochen und ihr mitgeteilt das beim nächsten mal ich die Bilder ohne Vorwarnung der Vermieter schicke. Das habe ich dann auch getan. Nun erzählt die Dame im Haus rum ich würde sie erpressen! Ich möchte nur nicht neben Hundekotresten und eingetrockneten Hundeurin sitzen! Ihr Verhalten hat sich leicht geändert, lässt aber immernoch ab und zu sich den Hund entleerten. Hat der Vermieter nicht soetwas wie eine Fürsorgepflicht den anderen Mietern gegen über? Wir sind 8 Wohnparteien 5 stört dies nicht, weil sie den Garten selten nutzen . Auch hat die Dame fast täglich Besuch von ihren Enkelinder ca 3 J und 6 J alt,und Töchtern und Schwiegersöhnen. Normaler spiellärm wäre ja in Ordnung, die beiden schreien und zanken sich aber fast nur. So das an Erholung leider nicht zudenken ist.. auch mache ich mir Gedanken über die Betriebskostenabrechnung . Da ist ja mit einem enormen Mehrverbrauch an Wasser und Allgemeinstrom zurechnen. Ein nochmaliges Gespräch würde es nicht weiter bringen, da die Dame nicht mehr mit mir redet. Soll ich jetzt des Hausfriedenwillen den Hund den Garten überlassen? Und Kotreste selbst entfernen? Und den Garten auch nicht mehr benutzen? Das möchte ich eigentlich nicht! Ach hat die Dame schon eine Verurteilung wegen Volksverhetzund. Was ein Gespräch noch schwieriger macht, da die Freundin meines Sohnes Italienerin ist und diesen Monat mit in seine Wohnung zieht. Diese ist in den Selben Haus, wo auch ich wohne. Wie kann man dies in einer ruhigen und gesitteten Form lösen.

Vielen Dank vorab für Ihre Meinung

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.05.2020 11:33

Hallo Barbara,

wir kennen keine Details aus der Hausordnung oder den Mietverträgen, ohnehin können und dürfen wir keine Rechtsberatung leisten, aber hier einige allgemeine Dinge:

Selbst wenn Hundehaltung in einem Haus und Garten erlaubt, bzw. nicht verboten ist, gehört ein Gemeinschaftsgarten allen. Hundekot geht gar nicht. Wenn Sie den Garten aufgrund der Verunreinigung nicht nutzen können, weisen Sie den Vermieter doch darauf hin. Wenn Sie Druck machen möchten, setzen Sie ihm eine Frist und drohen Mietminderung an. Wie hoch diese sein darf, können wir nicht sagen. Vielleicht 5 oder maximal 10 Prozent. Wirkt auf Dauer besser, je mehr Mietparteien sich beteiligen. Der Vermieter wiederum kann die Mieterin dazu auffordern, Hundekot umgehend zu entfernen. Lässt sie das bleiben, kann er ihr möglicherweise kündigen.

Was den Kinderlärm angeht, ist es was anderes. Die Mieterin darf Besuch empfangen, Kinder dürfen lärmen. Die Betriebskosten werden dadurch für Sie eher nicht steigen, eine Erhöhung der Nebenkosten für die Mieterin wäre ohnehin Aufgabe des Vermieters. Ob die Zustände unzumutbar sind, können wir nicht sagen, dazu könnten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Herzliche Grüße,

die immowelt Redaktion

Mia am 21.05.2020 15:31

Schönen guten Tag und vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.Mai 2020. Eine Nachfrage habe ich dazu - Sie schreiben hier auf Ihrer Website: "Ist der Garten mehreren Mietern vorbehalten, müssen diese sich neben der Absprache mit dem Vermieter grundsätzlich auch untereinander absprechen, wenn sie etwas verändern wollen. Wie der Mieterverein Köln berichtet, darf auch nicht ein Mieter allein einen Teil des Gartens für sich abgrenzen."

Wir wohnen ja in einem 2-Familienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Es erfolgte seitens der anderen Mietpartei keine Absprache mit uns, dass ein Pool aufgestellt werden soll bzw. ob wir einverstanden sind, sondern wir wurden nur in Kenntnis gesetzt. Müsste die zitierte Aussage Ihrer Website nicht ebenso für uns gelten? Dass wir gefragt werden und einverstanden sein müssen, wenn die andere Partei einen Teil des Gartens für sich abgrenzt, indem sie dort einen Pool aufstellt? Auch wenn der Vermieter sein Einverständnis dazu gab, ebenfalls ohne uns zu fragen?

Danke nochmals vorab, Mia

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 22.05.2020 10:56

Hallo Mia,

wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass s sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt und eine Abgrenzung nicht statthaft ist, sehen wir die Sache schon so, dass Ihnen ein Teil der zugesicherten Nutzung entzogen wird, wenn der Nachbar eine individuelle Stellfläche für den Pool für sich beansprucht. Vielleicht sollten Sie den Vermieter schriftlich für dei Problematik sensibilisieren, oder versuchen einen Kompromiss auszuhandeln.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Kathrin und Maik am 18.05.2020 20:38

Hallo zusammen,

wir wohnen zusammen mit dem Vermieter in einem Mehrparteienhaus. Mit dem Einzug 2008 wurde im Mietvertrag bei Garten/Gartenanteil eine 1 eingetragen. Eine genaue Beschreibung der Rechte und Pflichten gibt es nicht. Es gibt einen Hauswart mit nicht definierten Aufgaben.

Die Grundstücksfläche ist sehr groß und das Problem ist, dass der Gartenanteil darin nicht genau abgetrennt ist. Es existiert kein Zaun oder dgl. auch keine m²-Zahl. Jetzt haben wir einen Konflikt mit dem Vermieter, der bei allem gefragt werden will. Wir möchten unser Leben samt Garten aber nach eigenen Vorstellungen gestalten. Was sind unsere Optionen im Hinblick auf die ungeklärte Grunstücksabgrenzung.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 19.05.2020 11:16

Hallo Kathrin und Maik,

wenn im Mietvertrag zwar der Gartenanteil benannt, aber nicht näher bestimmt ist, sollten SIe den Vermieter schriftlich auffordern, dies zu konkretisieren, damit es später nicht zu Streitereien kommt.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion


Kathrin und Maik am 19.05.2020 11:45

Hallo liebe immowelt-Redaktion,

danke für die schnelle Antwort. Das wir unbedingt ein konkretere Aussage brauchen, wird aktuell deutlich. Wir befürchten, dass wenn wir den Vermieter zur Konkretisierung auffordern, dieser weniger Fläche bemisst. Aktuell will er seinen Pool zumindest Teilweise bei uns reinstellen, gefragt hat er nicht. Wie schützen wir uns an dieser Stelle vor Willkür bei der "Konkretisierung"?


immowelt-Redaktion am 20.05.2020 08:14

Hallo Kathrin und Maik,

da es im Vertrag ja keine konkreten Angaben dazu gibt, welche Fläche Ihnen zusteht, dürfte das ganze im Streitfall darauf hinauslaufen, dass ein Richter ermittelt, was der mutmaßliche Wille der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war. Konkrete Anhaltspunkte in einem Gesetz dafür, welche konkrete Fläche ihnen zusteht, gibt es leider nicht.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Marleen 89 am 18.05.2020 18:55

Hallo, wir haben vor zwei Jahren eine Doppelhaushälfte gemietet. Der Garten wurde damals neu angelegt, der Vermieter hat auf seine Kosten einen Rollrasen angelegt. Gartenpflege ist unsere Aufgabe als Mieter. Nun bemängelt der Vermieter, dass Klee im Rasen wächst. Und stört dieser aber nicht. Sind wir verpflichtet, den Rasen zu düngen und den Klee zu entfernen? Wir bevorzugen eher einen naturnahen Garten.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 19.05.2020 11:08

HalloMarleen 89,

wenn Gartenbenutzungund Pflege vereinbart wurde, muss sich der Mieter zwar um die Gartenpflege kümmern, allerdings darf der Vermieter hier keine zu hohen Ansprüche stellen. Der Garten darf nicht verwahrlosen, aber es muss auch kein englischer Rasen sein.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

hana2056 am 16.05.2020 13:56

Hallo, wir wohnen seit 17 Jahre in einer Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss der gemeinsame kleine Garten (Wiese) grenzt an unserem Balkon, jetzt wollen die Mieter im oberen geschossen, Sandkasten Planschbecken, Trampolin aufstellen, somit hätten wir keine Privatsphäre mehr. es soll abgestimmt werden aber die im Erdgeschoss wohnende Personen die es betrifft stimmt nicht zu aber die es gibt mehr Parteien im Haus die stört es nicht weil niemand in die Wohnung rein starren. Wir haben die Befürchtung das die Familien alle permanent auf der Wiese sein werden mit freunden und Nachbarn. Können wir so eine Entscheidung unterbinden? Danke für eure Unterstützung

Viele Grüsse, Hana

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 19.05.2020 09:15

Hallo hana2056,

hier kommt es darauf an, ob es ein Gemeinschaftsgarten ist oder ob den Mietern einzelne Parzellen zugeteilt sind. Bei einem Gemeinschaftsgarten müssen alle Eigentümer zustimmen, da die WEG als dann Betreiberin des Spielplatzes ist und für die Betriebssicherheit verantwortlich ist, somit besteht ein Haftungsrisiko für die gesamte WEG, entschied das Landgericht Hamburg (Az. 318 S 5/15). Handelt es sich um den Einheiten zugeweisene Gartenparzellen, so ist das Aufstellen nicht fest befestigter Spielgeräte zulässig, da dann auch keine bauliche Veränderung vorliegt (was bei befestigtem Gerät der Fall wäre) und auch kein Haftungsrisiko für die WEG besteht.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Momo1407 am 15.05.2020 19:19

Habe heute von meinem Vermieter schreiben bekommen das wir den Garten nicht mehr betreten dürfen weil wir seit Winter im Garten nichts gemacht haben. Hecken sterben ab weil sie keine bewässerung bekommen da Vermieter nen Anschluß nicht sinnvoll empfindet. Im Mietvertrag steht Garten nutzen erlaubt ist. Pflege haben wir letzten 3 Jahre übernommen und auch für Werkzeug und ähnliches selbst gesorgt. Pflanzen wie Erdbeeren und andere Beeren darf ich nun nicht mehr pflegen und ernten. Diese Reaktion kommt jetzt nur weil ich Vermieter angeboten habe mit zu helfen aber finanziell nicht alles selbst bezahle. Nun will er nen Hausmeister besorgen und der soll alles machen. Ne idee was ich jetzt machen soll und darf?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 18.05.2020 10:02

Hallo Momo140,

wenn im Mietvertrag steht, dass Sie den Garten nutzen dürfen, so gilt das, was vertraglich vereinbart wurde. Der Vermieter kann Ihnen dies nicht einfach entziehen. Eventuell sollten Sie schriftlich dem Gartenverbit widersprechen und auch darauf hinweisen, dass Sie auch nicht für Hausmeisterkosten im Rahmen der Betriebkostenabrechnung aufkommen, da dies nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Kersten am 12.05.2020 07:57

Hallo. Ich wohne seit ca13 Jahren in einer Mietwohnung inc. Carport. Der Nachbar neben mir wirft mit Absicht gefallenes Laub von seiner Einfaht über die Mauer in mein Carport. Was kann ich dagegen tun?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 12.05.2020 11:33

Hallo Kersten,

dies sollten SIe dem Vermieter/Verwalter melden, damit dieser den Mitmieter auffordern kann, dieses Verhalten zu unterlassen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Vordergarten am 10.05.2020 00:10

Hallo,

ich vermiete das OG meines Zweifamilienhauses zusammen mit dem Vordergarten (im Mietvertrag vereinbart). Jedoch kümmern sich die Mietern bzw. die junge Familie nicht ausreichend d. h. es wird in den trockenen Tagen nicht bewässert und der Rasen wird nur nach meiner mündlichen Erinnerung gemäht. Wir haben uns mündlich bereits geeinigt, dass der Rasen bzw. der Garten regelmäßig, mindestens 1x pro 2 Wochen, gemäht und in den trockenen Tagen regelmäßig bewässert wird, jedoch wird dies von den Mietern nicht umgesetzt. Alle Gartengeräte (Gartenschlauch, Rasenmäher, Trimmer, Axt, usw.) sind vorhanden und für die beide Parteien frei zugänglich. Der Vordergarten hat einen Wasserhahn mit eigenem Zähler. Es wurde viel Zeit und Geld im Garten in den letzten zwei Jahren investiert (Schattenrasen, Drainage, neuer Boden usw.). Da ich auch im derselben Haus wohne, ist der ungepflegte und trockene Vordergarten ein schlechtes Image für mich. Kann ich dann:

1. eine Firma für die Gartenpflege beauftragen und die Kosten auf die Mietern umlegen?

2. oder, die Mietern mahnen den Garten besser zu pflegen, wenn nicht dann tritt Punkt 1. in Kraft?

3. andere Lösungen?

Vielen Dank im Voraus

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 18.05.2020 10:54

Hallo,

bei unserer Antwort ist ein kleiner Fehler drin (Wort vergessen).

Es muss heißen: "Insofern kann NICHT verlangt werden, dass der Rasen in festen, kurzen Intervallen gemäht werden muss, wohl aber, dass er bewässert wird, um nicht zu vertrocknen. "


immowelt-Redaktion am 12.05.2020 08:16

Hallo Vordergarten,

im Mietvertrag kann Gartennutzung vereinbart werden, wobei der Mieter dann auch für eine gewisse Pflege verantwortlich ist. Die diesbezüglichen Verpflichtungen dürfen aber nicht zu weit gehen, es kann nicht verlangt werden, dass der Mieter z.B. einen englischen Rasen erhalten muss. Allerdings darf er den Garten dann auch nicht völlig verwahrlosen lassen. Insofern kann verlangt werden, dass der Rasen in festen, kurzen Intervallen gemäht werden muss, wohl aber, dass er bewässert wird, um nicht zu vertrocknen. Sie sollten den Mieter am besten schriftlich auf seine Verpflichtungen hinweisen. Ob in dem Falle, dass Sie eine Gartenfirma beauftragen die Kosten ganz umgelegt werden können, können wir aus der Ferne nicht beurteilen, da dies sicher auch von der Shcwere der Pflichtverletzung abhängt.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion


schura am 16.05.2020 14:59

Naja, das sehe ich anders, Sie dürfen dem Mieter nicht vorschreiben wann der Rasen zu mähen bzw. zu Bewässern ist.

Ines am 09.05.2020 13:51

Moin, wir wohnen seit letzten Jahr Oktober in einem 4-Parteien Haus im Obergeschoss. Die Mieter im Erdgeschoss haben von der Terasse aus Zugang zu einer sehr großen Rasenfläsche über die gesamte Haushälfte, die diesen komplett für sich einnehmen. Leider ist dies bezüglich im Mietvertrag nichts zu lesen das die Fläche nur für diese Mieter gedacht ist. Laut der Wohnungsgesellschaft haben diese Mieter eine mündliche Sonderstellung, da diese auch Hausmeister sind und den Rasen pflegen. Doch stimmt das so? Haben wir gar kein Anrecht auf ein Stück für uns zur Nutzung ( unser Haushalt mit Schwerstbehinderter Tochter).

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 11.05.2020 08:49

Hallo Ines,

ob Sie eine Handhabe dagegen haben, hängt davon ab, ob im Mietvertrag konkret oder nachträglich die Gartennutzung bezogen auf die von Ihnen genutzte Fläche vereinbart wurde. Sollte die Nutzung vom Vermieter nur geduldet worden sein, so dürften Sie eher keine Möglichkeiten haben, dies zu verhindern.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Jasmin am 08.05.2020 16:36

Guten Tag,

wir wohnen in einem 4-Parteien Haus im EG mit Terrasse und Garten. Dieser Garten wurde nur von uns genutzt. (Der Mieter neben uns hat seinen eigenen Gartenanteil.) Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass von unserem Garten eine Ecke für die Obere Partei geschaffen wird mit Sichtschutz.

Das Schreiben wurde so formuliert, als hätten wir darauf überhaupt keinen Einfluss und nichts zu melden. Wie ist das? Haben wir darauf wirklich keinen Einfluss?

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immowelt-Redaktion am 12.05.2020 08:24

Hallo Jasmin,

hier kommt es darauf an, ob es vertragliche oder konkludente Vereinbarungen gibt, die Ihnen die alleinige Nutzung zusichern. Wurde dies bisher nur geduldet, so ist es gut möglich, dass SIe keine Handhabe dagegen haben.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Kaki am 08.05.2020 01:06

Hallo. Wir haben einen gemeinsamen Garten (3 Mieter) der Garten wurde von einem ehemaligen Mieter angelegt und die Hausverwaltung hat es geduldet. Keiner der anderen Mietparteien kümmerte sich um den Garten so hab ich das übernommen (auch alleine genutzt, inkl Stromkosten fürs mähen und Wasser) besteht denn die Möglichkeit das ich den Garten übernehmen kann? Im Mietvertrag steht nichts die Hausverwaltung meinte damals da müsst ihr Mieter euch einigen. Durch die vielen Wechsel ist das nie fest möglich. Es gibt nichts im

Mietvertrag o.ä. Andere Mieter nutzen den 1-2 mal und ich durfte danach aufräumen ebenso meinen Schirm dann mal schließen usw so langsam nervt mich das. Ich bin schließlich kein Hausmeister.

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immowelt-Redaktion am 08.05.2020 10:42

Hallo Kaki,

wenn es keine Regelungen im Mietvertrag gibt, feht auch die Rechtsgrundlage dafür, dass Sie den Garten exklusiv nutzen dürfen. Offensichtlich ist es seitens der HV/Vermieterseite ja so geregelt, dass es eine konkludente Zustimmung zur Gartennutzung durch alle Mieter gibt. Sie sollten deshalb die anderen Mieter ansprechen, bzw. notfalls schriftlich aufordern, im Garten nach der Nutzung wieder Ordnung zu halten.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

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