Mit ein oder zwei Tagen Sonderurlaub wäre so ein Umzug gleich etwas entspannter. Doch nicht jeder hat darauf Anspruch. Hier erfährst du, ob dir eine Freistellung zusteht.
Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub wegen Umzugs?
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug. In manchen Fällen haben Arbeitnehmer jedoch aus anderen Gründen ein Recht auf eine bezahlte Freistellung:
Regelungen in Arbeitsverträgen: Viele Arbeitsverträge regeln, wann es Sonderurlaub gibt. Üblicherweise bei der eigenen Hochzeit, obwohl das in den meisten Fällen durchaus selbstverschuldet sein dürfte und oftmals auch problemlos außerhalb der Arbeitszeiten zu erledigen wäre. Auch der Tod eines nahen Familienangehörigen gehört dazu. Und in einigen Fällen tatsächlich auch der Umzug.
Regelungen nach Tarifverträgen (TVöD): Auch in manchen Tarifverträgen haben Gewerkschaft und Arbeitgeber entsprechende Regelungen vereinbart. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) sieht beispielsweise Sonderurlaub für den Umzug vor – sofern er dienstlich begründet ist. Der TvöD dient vielen Arbeitsverträgen in dieser Hinsicht als Vorbild. Ähnliche Regelungen gibt es für Beamte.
Regelungen in Betriebsvereinbarungen: Ein Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug kann auch in den Betriebsvereinbarungen, die zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsrat geschlossen werden, verankert sein. Gerade Großunternehmen haben oft Regelungen zum Sonderurlaub in den Betriebsvereinbarungen, über die der Betriebsrat informiert.
Sonderurlaub Umzug ist betriebsüblich: Selbst, wenn weder der Arbeitsvertrag noch der Tarifvertrag Sonderurlaub vorsehen und es auch keine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, hat ein Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Sonderurlaub. Wenn es im Betrieb üblich ist, Arbeitnehmern einen Tag Sonderurlaub zum Umzug zu gewähren, kann dies in Einzelfällen nicht ohne weiteres anders gehandhabt werden. Man spricht dann von einer sogenannten betrieblichen Übung.
Umzug aus betrieblichen Gründen: Auch bei betrieblichen Umzügen oder einem neuen Job in einer neuen Stadt besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub – aber unter Umständen ein vertraglicher, tariflicher oder betrieblicher. Manche Juristen sind der Meinung, dass durch Rechtsprechung und flächendeckende Verbreitung entsprechender Abmachungen in einigen Fällen Sonderurlaub durchgesetzt werden kann. Das betrifft beispielsweise auch den betrieblich bedingten Umzug.
In welchen Fällen gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug gibt es nicht.
Foto: Jacob Lund / stock.adobe.com
Weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Begriff Sonderurlaub zu finden. Er ist umgangssprachlich und wird synonym für eine bezahlte Freistellung benutzt, welche im Paragrafen 616 BGB geregelt wird. Die Voraussetzungen dafür sind unter anderem: Das Fernbleiben muss unmittelbar mit dem Angestellten selbst zu tun haben aber unverschuldet sein. Der Gesetzgeber sichert Arbeitnehmern so eine Bezahlung zu, wenn sie beispielsweise krank oder aufgrund einer Verletzung vorübergehend arbeitsunfähig sind. Neben der Arbeitsunfähigkeit sind dies weitere Gründe für eine bezahlte Freistellung:
Für die eigene Hochzeit gewähren Arbeitgeber nicht selten Sonderurlaub. Anspruch besteht hierauf aber ebenfalls nicht.
Für einen Todesfall in der Familie, etwa beim Partner, den Eltern oder dem eigenen Kind, sieht das Gesetz Sonderurlaub vor.
Für die Geburt des Kindes gilt für Frauen der Mutterschutz. Väter haben nach dem Gesetz Anspruch auf Sonderurlaub.
Achtung! Die Wetterlage oder andere Umwelteinflüsse wie der Verkehr oder Streik bei den öffentlichen Verkehrsmitteln sind hingegen kein Grund, vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt zu werden. Dies hat zwar auf den einzelnen eine Auswirkung, betreffen jedoch die Allgemeinheit.
Welche Regelungen gelten im öffentlichen Dienst für Sonderurlaub wegen Urlaubs?
Der Paragraf 616 BGB ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöG) festgehalten. Dadurch wird der gesetzliche Anspruch nochmals bestätigt. Eine Verbesserung der Rechte gibt es durch den TVöG jedoch nicht.
Laut Paragrafen 29 des Tarifvertrages haben Angestellte im öffentlichen Dienst Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, wenn sie aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen an einen anderen Ort ziehen.
Wie viele Tage Umzugssonderurlaub gibt es?
Die gängigste Regelung für den Urlaub wegen eines Umzuges ist ein zusätzlicher freier Tag. Je nach Arbeitgeber können es bei einem Wechsel des Wohnortes auch zwei Tage sein.
Ist der Umzug betriebsbedingt, so orientieren sich Arbeitgeber oftmals an der Regelung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes – es gibt also einen Tag frei.
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Wie bekomme ich auch ohne Sonderurlaub am Umzugstag frei?
Wenn weder das Gesetz noch der Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen den Arbeitnehmer dazu berechtigen am Umzugstag freigestellt zu werden, bleiben noch folgende Möglichkeiten:
regulären Urlaubstag nutzen
unbezahlte Freistellung beantragen
Überstunden absetzen
Es schadet jedoch in der Regel nicht, vor dem Umzug mit dem Chef zu sprechen, vielleicht gibt es ja einen Urlaubstag aus Kulanz. Eventuell hilft hier ja auch schon ein halber Urlaubstag.
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