Grundschuld löschen: So geht's

Lesermeinungen:  

(119)

Ist der Immobilienkredit abbezahlt, können Eigentümer ihre Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Das ist aber nicht immer sinnvoll.

Muss ich die Grundschuld löschen?

Nach der Tilgung eines Kredits können Eigentümer die im Grundbuch eingetragene Grundschuld wieder löschen – sie müssen aber nicht.

Die Grundschuld wird meist von der kreditgebenden Bank als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder einen Kredit eingetragen. Für den Fall, dass die Forderungen nicht mehr beglichen werden können, hat die Bank mit der eingetragenen Grundschuld Zugriff auf das Grundstück.

Ob es letztlich sinnvoll ist, eine Grundschuld löschen zu lassen, muss ein Immobilieneigentümer selbst entscheiden. Einige Eigentümer empfinden es als Entlastung, wenn eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht ist – zwingend notwendig ist es allerdings nicht.

Warum sollte ich die Grundschuld löschen?

Die Grundschuld löschen ist beispielsweise meist nötig, wenn ein Haus verkauft werden soll. Denn der Käufer möchte keine Immobilie erwerben, die finanziell belastet ist – er will einen „sauberen“ Grundbucheintrag. Wer sein Grundstück verkaufen will, sollte die Grundschuld daher besser löschen.

Allerdings ist eine Grundschuld laut Expertin Heidi Müller vom Kreditvermittler Interhyp in der Regel auch beim Verkauf einer Immobilie kein Hindernis: „Zwar kann es im Fall eines Verkaufs wünschenswert sein, dass Haus und Grund unbelastet sind. In der Praxis ist das aber meist kein Hindernis, denn die Löschung der Grundschuld wird im Kaufvertrag eindeutig geregelt.“

Was spricht dagegen die Grundschuld zu löschen?

Löschungsbewilligung, Immobilie verkaufen, Grundschuld löschen, Foto: contrastwerkstatt/fotolia.com
Wer sich in den eigenen Wänden noch wohl fühlt und seine Immobilie nicht verkaufen möchte, braucht auch nicht zwingend eine Löschungsbewilligung von der Bank. Foto: contrastwerkstatt/fotolia.com

So lang der Eigentümer seine Immobilie nicht verkaufen will, gibt es Argumente, die dagegen sprechen die Grundschuld zu löschen. „Die Grundschuld könnte man fortbestehen lassen, sofern die Bank die Löschung bewilligt hat  “, sagt der Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. Wendelin Monz. „Der Eigentümer kann die Grundschuld nutzen, wenn er etwa später ein Darlehen für die Modernisierung aufnehmen will und dazu eine Sicherheit anbieten muss.“

Dem Immobilienbesitzer entstehen für das Löschen der Grundschuld außerdem Nachteile in Form von Kosten. Denn eine Löschung der Grundschuld gibt es vom Notar und vom Grundbuchamt nicht umsonst und das Kreditinstitut gibt die Kosten an seine Kunden weiter.

Auch wenn eine Anschlussfinanzierung gebraucht wird, können Kreditnehmer Geld sparen, wenn die erste Bank die Löschungsbewilligung in eine Abtretungserklärung an die zweite Bank ersetzt.

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Mit der Löschungsbewilligung bescheinigen Banken oder Kreditgeber Kreditnehmern ein abbezahltes Darlehen und geben ihr Einverständnis zur Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch. Damit die Grundschuld gelöscht werden kann, muss die Löschungsbewilligung in Schriftform und von einem Notar beglaubigt sein.
Um die Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt einzureichen, brauchen Kreditnehmer außerdem:

  • Das Grundbuchblatt, den Grundbuchband und die laufende Grundbuchnummer
  • Flur und Flurstück
  • Die Höhe der Grundschuld und das kreditgebende Institut mit Stadt
  • Ort, Datum und Unterschrift von Gläubiger und Eigentümer

Wie bekomme ich eine Löschungsbewilligung?

In der Regel stellt der Kreditgeber die Löschungsbewilligung automatisch aus und versendet sie an den Eigentümer. Andernfalls können Eigentümer die Löschungsbewilligung aber auch bei der Bank oder dem Kreditgeber beantragen. Mit der Zustimmung des Gläubigers über die Schuldenfreiheit können Sicherungsrechte, wie die Grundschuld oder auch eine Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Was kostet es die Grundschuld zu löschen?

Die Grundschuld löschen kostet in der Regel 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld. Die Kosten um die Grundschuld zu löschen setzen sich zusammen aus den Notarkosten und den Gebühren, die das Grundbuchamt verlangt. Es handelt sich um Kaufnebenkosten.

Die Höhe dieser Kosten richtet sich danach, ob der Notar lediglich eine Unterschrift beglaubigt oder ob er einen Löschungsantrag entwerfen muss. In Paragraf 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sind die genauen Kosten für Notar und Grundbuchamt aufgeführt und lassen sich je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand des Notars kalkulieren.

Rechenbeispiel

Grundschuld löschen

Die Löschung einer Grundschuld von 200.000 Euro würde sowohl beim Notar als auch beim Grundbuchamt je 217,50 Euro kosten, sofern der Notar einen Löschungsantrag entwerfen und die Unterschrift des Eigentümers beglaubigen soll. Es entstehen also zusammen Kosten in Höhe von 476,33 Euro (inkl. MwSt).

Wie wird die Grundschuld gelöscht?

Hat der Immobilieneigentümer nach kompletter Tilgung der Darlehensschuld die Löschungsbewilligung des Gläubigers erhalten und sie notariell beglaubigen lassen, kann er beim Grundbuchamt einen Antrag auf Löschung der Grundschuld stellen.

Um die Grundschuld zu löschen, müssen dem Grundbuchamt außerdem folgende Unterlagen vorliegen:

  • Alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer müssen der Löschung der Grundschuld zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beglaubigt sein.
  • Die Löschungsbewilligung des Gläubigers, bei bestimmten Banken reicht das Siegel.
  • Ist eine Briefgrundschuld eingetragen, sind zum Löschen außerdem der Grundschuldbrief im Original sowie ein Ausschließungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk nötig.

Wie lösche ich eine Briefgrundschuld?

In vielen Fällen reicht zur Löschung der Grundschuld die Löschungsbewilligung nicht aus – dann nämlich, wenn eine Grundschuld verbrieft ist. Das bedeutet, dass zusätzlich zur eingetragenen Grundschuld bei der Bank ein Grundschuldbrief vorliegt. Auch diesen wird die Bank ihrem Schuldner erst aushändigen, wenn der Immobilienkredit vollständig abbezahlt ist. Um die Grundschuld zu löschen, muss dem Grundbuchamt in diesem Fall sowohl die Löschungsbewilligung als auch der Grundschuldbrief vom Notar vorgelegt werden.

Was, wenn der Grundschuldbrief verloren ist?

Geht der Grundschuldbrief verloren, kann ein Immobilieneigentümer die Grundschuld nur durch ein kompliziertes und kostenintensives Gerichtsverfahren löschen lassen.

Regine Curth24.02.2023

Ihre Meinung zählt

(119)
4.1 von 5 Sternen
5 Sterne
 
83
4 Sterne
 
12
3 Sterne
 
2
2 Sterne
 
2
1 Stern
 
20
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

21 Kommentare

Regina Ziegler am 22.04.2023 10:57

Muss der Notar vor Ort sitzen oder kann jeder Notar die Löschung der Grundschuld beantragen?

auf Kommentar antworten

Hubertus am 13.02.2023 23:16

Ich habe ein gemeinsames Darlehen mit meiner Frau (beide haben unterschrieben) in das Grundbuch einer Immobilie, die mir alleine gehört, eintragen lassen. Zur Löschung dieser Grundschuld habe ich die Kosten zu tragen, da ich als Eigentümer nur Auftragbeber sein kann. Kann ich die Hälfte dieser Kosten von meiner Frau verlangen, da es sich um ein Darlehen handelt, für das beide unterschrieben haben? Gibt es dazu u.U. gesetzliche Bestimmungen?

auf Kommentar antworten

Stam am 22.12.2022 19:36

Ich habe eine eingetragene Grundschuld von 1982 über 60000 DM zur Günsten Heimstatt Bausparkasse! Ist natürlich längst zurückbezahlt und Heimstatt Bausparkasse gibt es auch nicht mehr! Mir fehlt aber die Löschungsbewilligung! Gibt es eine Möglichkeit diese Grundschuld zu Löschen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 23.12.2022 10:48

Hallo Stam,

in der Regel ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW für die Löschung der Grundschuld zuständig, wenn die Bank nicht mehr existiert. Der Ansprung auf die Grundschuldlöschung kann allerdings verjähren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können oder dürfen. Wenden Sie sich am besten direkt an die KfW oder an einen Eigentümerverband.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Buddy am 07.10.2022 16:19

Ein kurze und direkte Frage: Ist es richtig, dass meine "Erlaubnis" eine Grundschuld (Grundschuldbrief habe ich) löschen zu lassen, nur für einen bestimmten Zeitraum (x Jahre) gültig ist?

auf Kommentar antworten

Ultraschall am 13.09.2022 07:15

Wir haben unseren Hauskredit vor 2 Jahren abgezahlt und die Grundschuldeintragung zu Gunsten der Bank bestehen gelassen. Jetzt kam ein Schreiben von der Bank, das wir die Grundschuld entweder Löschen lassen können (notarielle Beglaubigungskosten fallen an) oder die Grundschuld weiterhin in ihrem Haus (Bank) hinterlegen können. Das soll dann 150€ pro Jahr kosten.

Nun meine Frage: Darf die Bank 150€ p.a. nehmen? Durch die eingetragene Grundschuld entstehen der Bank doch keine Kosten.

auf Kommentar antworten

Ultraschall am 14.09.2022 09:41

Noch eine Ergänzung von mir: Die Bankbearbeiterin sagte mir, es ist die Gebühr für die Lagerung des Grundschuldbriefes und/oder die Lagerung der vollstreckbaren Ausführung der Grundschuldeintragung.

Kostet so etwas wirklich 150€???

Gartenfreund am 05.07.2022 14:27

Ich habe ein gartengrundstück gekauft der Verkäufer hat das Grundstück seid 57 Jahren hat aber vergessen sich im grundbuch eintragen zu lassen da noch ein anderer trinken steht was kann ich jetzt tun.

auf Kommentar antworten

Mike am 13.12.2021 20:53

Ist es zwingend, dass die Bank die Unterschriftsbeglaubigung ihrer Löschungsbewilligung selbst veranlasst (und nach eigenen Gebühren in Rechnung stellt), oder kann ich das selbst bei einem Notar zusammen mit meiner eigenen unterschriftsbeglaubigung veranlassen? Was ist sinnvoller? Ich traue der Bank nicht mehr. Gibt es auch das Anrecht auf Erteilung einer unbeglaubigten Löschungsbewilligung von der Bank, falls ich die Grundschuld gar nicht löschen lasse?

auf Kommentar antworten

Klaus am 10.11.2021 21:44

Wir wollen unsere Eigentumswohnung dem Sohn gegen ein Wohnrecht überschreiben lassen. Die Wohnung ist Schuldenfrei und es besteht noch eine Briefgrundschuld eingetragen auf die Sparkasse im ersten Rang über 179000 Mark und auf die Landesbodenkreditbank über 40000 Mark. Beim Notar wurde vorgeschlagen die Grundschuld löschen zu lassen da bei Überschuldung des Sohnes die Bank dann das Recht hat die Wohnung zu verkaufen. Also an erster Stelle stehen würde noch vor unserem Wohnrecht und wir ausziehen müßten. Das Risiko scheint uns zu groß zu sein und wir denken daß eine Löschung sinnvoller wäre, oder?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 11.11.2021 08:01

Hallo Klaus,

eine Löschung der Grundschuld scheint in dem geschilderten Fall durchaus sinnvoll. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Ihr Notar ist an der Stelle sicher der richtige Ansprechpartner.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Mathias am 18.08.2021 11:34

Ich habe einen Kredit vor ca.12 Jahren getilgt, es sind aber noch Grundschulden ohne Brief aus den Jahren 1991/92 im Grundbuch eingetragen. Eine Löschungsbewilligung hatte die Bank mir damals nicht zugesandt.

Auf Nachfrage erhielt ich von der Bank (Hypovereinsbank) die Auskunft, dass ich die Grundschuld auch tatsächlich löschen lassen muss, wenn ich von ihr eine Löschungsbewilligung erhalte. Ich könne die eingetragene Grundschuld dann nicht mehr als Sicherheit (z.B. Finanzierung Renovierung) verwenden, auch wenn ich diese Grundschuld nicht habe löschen lassen.

Auf den Post von Oliver am 29.12.2019 12:02 haben Sie geantwortet, dass eine Löschungsbewilligung nicht verfällt und ich die Löschung auch zu einem späteren Zeitpunkt beim Grundbuchamt beantragen kann.

Im Post von lg am 13.05.2018 23:29 wird von einer "Löschungsfähigen Quittung" geschrieben, sofern man die eingetragene Grundschuld ggf. später doch wieder als Sicherheit verwenden möchte.

Im Post von anmi2 am 25.04.2018 23:25 wird beschrieben, dass die Commerzbank sich geweigert hat, eine noch eingetragene Grundschuld wieder zu verwenden, weil zuvor von ihr eine Löschungsbewilligung ausgestellt wurde. Das würde sich mit der Auskunft der Hypovereinsbank decken.

--> Gibt es eine Art "Löschungsfähige Quittung" und was ist das?

--> Kann ich eine noch eingetragene Grundschuld erneut als Sicherheit verwenden, wenn ich mir eine Löschungsbewilligung habe aushändigen lassen, diese Löschung aber nicht durch das Grundbuchamt habe vollziehen lassen?

Vielen Dank

Mathias

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 19.08.2021 11:58

Hallo Mathias,

eine löschungsfähige Quittung liefert den Nachweis, dass die Forderungen der Gläubiger aus der Hypothek befriedigt sind und die Hypothek als Grundschuld auf den betreffenden Eigentümer übergegangen ist. Wenn Sie eine Grundschuld erneut nutzen wollen, kann die Bank dem zustimmen, muss dies aber nicht.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Eigentümerbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

P.R. am 09.07.2021 11:37

Sparkasse will Löschungsbewilligung nicht ausstellen

habe bei der Sparkasse schriftlich eine Löschungsbewilligung für ein Weiterleitungsdarlehen beantragt, -> Antwort das geht so nicht wir müssen telefonieren. Im Tel. sträubte sich dann der Berater sehr agressiv was das soll, das macht doch niemand, 99% brauchen keine . Meine Frage nun: Was hat die Sparkasse davon wenn sie keine Löschungsbewilligung ausstellt.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.07.2021 11:04

Hallo P.R.

haben Sie Ihre Baufinanzierung komplett getilgt, sollten Ihre Bank Ihnen die Löschungsbewilligung in der Regel unaufgefordert zuschicken. Ist dies nicht der Fall, können Sie das Dokument bei Ihrer kreditgebenden Bank beantragen. Warum in Ihrem Fall hierbei ein Problem entstanden ist, können wir mit den vorhandenen Informationen leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich erneut mit Ihrer Sparkasse in Verbindung zu setzen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Hubert01 am 13.05.2021 10:38

Gibt es noch andere Gründe, den Grundschuldeintrag löschen zu lassen, z.B. weil bei Problemen einer bestimmten Bank ich mit meiner eingetragenen Grundschuld mithafte, obwohl der Kredit längst zurück bezahltist?

Danke

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 14.05.2021 12:22

Hallo Hubert,

nach unserer Einschätzung hätte dieser Fall keine Auswirkungen auf eine getilgte Grundschuld.

Geht eine Bank pleite würden Kredite in die Insolvenzmasse fallen, allerdings nur jene, bei denen die Grundschuld als Sicherheit abgetreten und das im Grundbuch vermerkt ist. In diesem Fall würde der Schuldner seine Raten aber einfach an die nächste Bank zahlen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Grundbuchamt am 10.05.2021 10:11

Ihr Rechenbeispiel zur Löschung einer Grundschuld entspricht nicht wirklich der Wahrheit.

Zur Löschung einer Grundschuld in Höhe von 200.000 Euro fällt beim Grundbuchamt eine Gebühr in Höhe von 217,50 Euro an. Das entspricht fast der Hälfte der von Ihnen angegebenen 400 Euro.

auf Kommentar antworten

info@birgitjohnson.de am 03.11.2021 22:55

Steht doch genauso da… 217 für die Grundschuld PLUS nochmal ca der gleiche Betrag FÜR DEN NOTAR!!!


immowelt Redaktion am 11.05.2021 11:03

Hallo,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden das prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Blockbuster am 02.04.2021 13:06

Wir haben bei einem Anlageberater Geld angelegt, das durch einen Grundbucheintrag auf eine Immobilie abgesichert wurde. Der Anlageberater wurde insolvent, der Insolvenzverwalter hat einen Käufer für die Immobilie gefunden, die Immobilie steht nun zum Verkauf an. Der angebotene Verkaufspreis entspricht genau aller auf der Immobilie eingetragenen Grundschulden also 100%. Um den Verkauf vornehmen zu können, fordert der Insolvenzverwalter von uns die Löschung des Grundbucheintrags. Die Briefgrundschuld befand sich nie in unseren Händen sondern befindet sich beim Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter bestreitet deshalb die Gültigkeit der Briefgrundschuld, hat uns aber ein "Kulanzangebot" gemacht, das deutlich unter der von uns investierten Summe liegt. Wie ist dieses Verhalten einzuschätzen und wie stehen die Chancen bei einer Klage gegen den Verwalter, dass wir unsere Anlage komplett zurück erhalten?

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 06.04.2021 15:04

Hallo Blockbuster,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

G.Schuld am 09.06.2020 14:37

Ich habe eine Immobilie geerbte, auf der noch eine (ur-) alte Grundschuld eingetragen ist. Die Bank existiert nicht mehr und das Darlehen ist längst getilgt. Wie kann man diese Grundschuld löschen, bzw. ist dies überhaupt notwendig?

auf Kommentar antworten

Jurist am 26.02.2021 06:16

An diesem Fall sieht man wie verbrauchertäuschend und eigentlich bösartig dieses Schönreden der Grundschuld bei der Immobilienfinanzierung durch Kreditvermittler wie immowelt.de ist:

Fakt ist, dass die Rechtsnachfolgerin (Käuferin o.ä.) der Bank jederzeit die Grundschuld mit Frist von 6 Monaten kündigen kann und sich dann in der Höhe der Grundschuld aus der Immobilie befriedigen lassen kann. Das einzige was Sie dem entgegenhalten könnten, wäre ein Sicherungsvertrag, in dem sich die Bank verpflichtet hat, nur Befriedigung aus der Grundschuld zu verlangen, wenn das Darlehen mit dem die Immobilie finanziert wurde, nicht bedient wird. Haben Sie diesen Sicherungsvertrag?

Ansonsten gilt bei der Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek: Die Grundschuld erlischt nicht (!) mit der Tilgung der Baufinanzierung. Selbst wenn der Hauskredit komplett abbezahlt wurde, besteht die Grundschuld noch. Dass das, wie immowelt.de und andere Kreditvermittler gerne behaupten, nur bei einem Verkauf ein Problem sei, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Daher meine dringende Empfehlung an alle Eigenheimbesitzer/innen die in Ruhe in ihrem Eigenheim leben möchten: Löschungsbewilligung anfordern, notfalls einklagen und Grundschuld so schnell wie möglich löschen. Erst dann gehört das Haus Ihnen.

Besser noch: Baufinanzierung nur mit Hypothek. Diese schmilzt ihrer Rechtsnatur nach in gleicher Weise dahin, wie das ihr zu Grunde liegende Darlehen getilgt wird. Sie wird mit der Tilgung mithin also automatisch gelöscht.

Problem: Fast keine Bank macht heute mehr eine Baufinanzierung über eine Hypothek (obwohl dieses Rechtsinstitut eigentlich genau hierfür konzipiert ist). Weshalb wohl?

Frage an immowelt.de: Sie empfehlen hier die Löschung der Grundschuld regelmäßig nur bei einer späteren Verkaufsabsicht. Würden Sie dann auch Gewähr für Fälle übernehmen, in denen die Gläubigerbank die Grundschuld verkauft und sich der Eigentümer einem neuen Gläubiger gegenübersieht, der, trotz getilgtem Darlehen ggü. der ursprünglichen Gläubigerbank, Befriedigung der Grundschuld aus dem Grundstück verlangt?


immowelt-Redaktion am 10.06.2020 08:19

Hallo G.Schuld,

die Grundschuld löschen zu lassen ist v.a. dannnötig, wenn die Immobilie verkauft werden soll, da kein Käufer eine fremde Grundschuld übernehmen will. Dieser hätte nämlich dann auch den Nchteil, dass, so er selbst eine Finanzierung benötigt, diese in den zweiten Rang eintragen müsste, weil die alte Grundschuld erstrangig ist. Und Banken mögen es nicht, nur im zweiten Rag zu stehen.

Wenn keine Löschungsbewilligung etc. vorliegt, müsste hier durch öffentlichen Aushang bei Gericht ermittelt werden, ob ein /theoretischer) Gläubiger noch an der Grudnschuld festhält, erst dann wäre eine Löschung möglich. Hier sollten Sie aber ggf. einen Notar oder spezialisierten RA beauftragen, um das formell richtig hinzubekommen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Heinrich am 23.05.2020 22:04

Liebe Redaktion,

ich habe mir euren Beitrag durchgelesen und mich ebenfalls auf der-makler.immo/grundschuld-loeschen-bei-hausverkauf/ informiert. Dennoch finde ich keine konkrete Antwort auf meine Frage.

Ist der Verkäufer dazu verpflichtet die Grundschuld aus dem Grundbuch austragen zu lassen. Letztlich bestünde doch die Möglichkeit, dass dieser mir die Grundschuld beim Verkauf verschweigt. Könnte er dann im Falle eines Verkaufs die Immobilie dann weiterhin beleihen, oder ist das schlichtweg nicht möglich.

Ich frage deswegen, weil ich in der Überlegung bin eine Immobilie zu kaufen und nicht in eine solche Falle geraten will. Anders gefragt: Kann ich als Kaufinteressent die Grundschuld beim Grundbuchamt einsehen?

MfG

Heinrich

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 26.05.2020 10:32

Hallo Heinrich,

in der Praxis ist es nicht möglich, dass der Verkäufer die Grundschuld verheimlicht und einfach stehen lässt, weil Immobiliekäufe in Deustchland grundsätzlich über den Notar laufen. Dessen Aufgabe ist es, sich um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu kümmern, wozu auch gehört, dass die Grundschuld des Vorgängers gelöscht wird.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion


immowelt-Redaktion am 26.05.2020 10:35

Hallo Heinrich,

noch eine Ergänzung: Selbst wenn - was fernliegend ist - die alte Grundschuld des Vorgängers stehen bliebe, würde eine verheimlichte Grundschuld spätestens dann auffallen, wenn Sie Ihre Grundschuld eintragen lassen wollen (über den Notar). Das ginge dann nicht im ersten Rang, d.h. die finanzierende Bank würde die Mittel nicht freigeben.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Sandro am 30.04.2020 15:57

Hallo,

wir haben wg. Scheidung das gemeinsame Haus verkauft. Die Finanzierung lief insgesamt 19 Jahre und es bestand noch eine Restschuld die verrechnet wurde. Nun hat die Bank eine VFE verlangt. Wir haben mitbekommen, dass die Bank die VFE nicht verlangen darf, wenn die Finanzierung mind 10 Jahre gelaufen ist, diese ist 19 Jahre (mit zwei Anschlussfinanzierungen gelaufen).

Zweite Frage: Das Haus ist nun verkauft und es ist alles abgewicklet, was muss ich bei der Bank verlangen. Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung, Bestätigung der Löschung etc.? Oder ist das nur bei einen abbezahlten Haus so und beim Hausverkauft ist alles erledigt.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.05.2020 10:53

Hallo Sandro,

das mit den 10 Jahren stimmt schon. Allerdings zählt nicht die Gesamtlaufzeit, sondern jeweils die Zeit ab Abschluss der Anschlussfinanzierung.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Irena am 29.04.2020 21:47

Hallo sehr geehrte Damen und Herren.

Wir haben mit unserem Sohn ein Haus gebaut,wo wir mit meinem Mann eine Eigentumswohnung haben,die wird in einem Jahr ausbezahlt.Wir möchten die Wohnung an den Sohn notariell ein erbschein erstellen.Die Frage ist:Müssen wir nach Erhalt des löschungsbewilligung ,unsere grundschuld löschen?Werde dankbar für ihre Antwort.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.05.2020 10:44

Hallo Irena,

wenn das Darlehen abbezahlt ist, können Sie die Grundschuld löschen lassen, müssen das aber nicht. Wenn Ihr Sohn später die Immobilie erbt, kann er das immer noch tun.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

harry dobier am 28.04.2020 15:21

guten Tag,

ich habe mein Darlehn abbezahlt. Will aber das Haus nicht bverkaufen.

Meine Forderung von der Bank eine Löschungsbewilligung zu erhalten wird mit Kosten für einen Notar verlangt für die Beglaubigung derer Unterschrift der Bank auf der Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief edas ich den Notar bezahle. Nochmals ich will die Grundschuld nicht löschen, ich benötige nur die Bestättigung das dass Darlehn bezahlt ist.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 30.04.2020 08:27

Hallo Harry,

der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Az.: XI ZR 437/11) entschieden, dass nachfolgende Klausel in AGB-Kreditverträgen unwirksam ist: "Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)."

Allerdings hat der BGH auch klargestellt, dass Banken Auslagen geltend machen können, wenn es sich um kostenverursachenden Maßnahmen handelt, deren Vornahme die Beklagte im Rahmen einer Fremdgeschäftsbesorgung von Gesetzes wegen (§670 BGB) als erstattungspflichtig ansehen darf.

Insgesamt dürfte das so auszulegen sein, dass dann, wenn eine Klausel ganz allgemein die Kostenübernahme durch den Kunden vorsieht, unwirksam ist. Aber in Fällen, in denen tatsächlich und konkret die Kostenübernahme von tatsächlich anfallenden Kosten geregelt wird, von einer Zulässigkeit auszugehen sein dürfte.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

johaelle am 27.04.2020 15:30

Sehr geehrte Redaktion,

hat der Staat im Rahmen eines Lastenausgleichs Zugriff auf meine Immobilie? Schützt eine Löschungsbewilligung im Grundbuch davor?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 29.04.2020 08:13

Hallo johaelle,

nach dem 2. WK wurden Immobilieneigentümer im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes dahingehend zur Kasse gebeten, dass Sie 50 % des Immobilienwertes über 30 Jahre verteilt zahlen mussten. Das ist schon lange her. Aktuell gibt es von den allgemeinen Steuergesetzen abgesehen, keinen Zugriff des Staates auf das Vermögen von Bürgern.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

M.Krenn am 24.04.2020 14:24

Sehr geehrte Redaktion,

ich habe von meiner Bank bereits die Löschungsbewilligung erhalten, aber mein Wohnbaufürderungsdarlehen der Stadt Wien läuft noch einige Jahre. Wäre es, da ich aktuell nicht verkaufen möchte, sinnvoll zu warten bis auch die Wohnbauförderung ausbezahlt ist und dann beide Löschungen in einem einmaligen Vorgang zu veranlassen und sich somit 50% der Kosten gegenüber 2 Einzelvorgängen zu sparen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 27.04.2020 08:17

Hallo M.Krenn,

da Sie Ihre Frage auf den deustchen Ratgeberseiten von immowelt.de stellen, hier aber die STadt Wien nennen, ist uns nicht ganz klar, ob wir anhand der deutschen oder österreichischen Rechstlage antworten sollen. Im Allgemeinen schadet es aber nicht, wenn die Hypothek weiter im Grundbuch steht.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion


Krenn.M am 27.04.2020 15:23

Hallo, ja es handelt sich um Wien, also österr. Rechtslage. Ich will die Löschung im Grundbuch schon durchführen, aber dabei Geld sparen in dem ich wissen will ob ich beide Löschungen auf einmal veranlassen kann und somit nur einmalig die entsprechenden Gebühren zu entrichten habe.


Immowelt-Redaktion am 28.04.2020 10:32

Hallo M.Krenn,

wenn das Wohnbauförderungsdarlehen noch läuft, können Sie dieses noch nicht löschen lassen, sondern nur das andere Darlehen, das bereits abbezahlt ist. Die Löschung hat aber zum derzeitigen Zeitpunkt keine Vorteile für Sie und verursacht nur Kosten. Im Prinzip ist es ausreichend, die Löschung erst im Zusammenhang mit einem Verkauf vorzunehmen. Die genauen Kosten in Österreich wissen wir leider nicht.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

D. Rostek am 20.04.2020 14:49

Hallo,

ich habe ein Haus und Grundstück, dass von einer Bank per Kredit finanziert wurde. Diese Bank steht im Grundbuch mit einer Grundschuld. Kann ich zusätzlich einen Grundschuldbrief eintragen lassen?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 21.04.2020 11:26

D. Rostek,

mit der Eintragung der Grundschuld ist alles erfoderliche getan. Der Gurndschuldbrief ist eine Urkunde, die man benötigt, wenn man z.B. beim Verkauf die Grundschuld löschen lassen will. Er verbleibt bei der Bank, solange der Kredit noch nicht abbezahlt wurde.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.