Mietausfallversicherung: Kosten, Nutzen, Konditionen

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Eine Mietausfallversicherung soll einspringen, wenn der Mieter nicht mehr zahlt. Doch Vermieter sollten aufpassen: die Versicherung ist teuer und hilft nur in bestimmten Fällen.

Was ist eine Mietausfallversicherung?

Eine Mietausfallversicherung soll Vermieter vor Mietausfällen schützen. Sie wird meist vor dem Mietvertrag abgeschlossen und deckt je nach Versicherer einen Mietausfall von drei bis zwölf Monaten ab.

Dabei kann es ganz unterschiedliche Gründe haben, weshalb der Mieter die Warmmiete nicht mehr zahlen kann: Zum Beispiel durch einen Jobverlust oder im Zuge der in der Energiekrise gestiegenen Nebenkosten. In diesen Fällen kann eine Mietausfallversicherung hilfreich sein, wenn ein Gespräch zwischen Vermieter und Mieter nicht zu einer Lösung führt. Noch hilfreicher ist eine Mietausfallversicherung in der Regel, wenn der Mieter die Miete nicht mehr zahlen will – das trifft im Besonderen auf Mietnomaden zu.

Was deckt eine Mietausfallversicherung ab?

Mietausfallversicherung, Zwangsräumung Mietnomaden, Foto: Animaflora PicsStock / stock.adobe.com
Eine Mietausfallversicherung kann bei den meisten Versicherern auf Sachschäden ausgedehnt werden, die dann zum Beispiel Aufräum- und Entsorgungskosten bei Mietnomaden zahlen. Foto: Animaflora PicsStock / stock.adobe.com

Die klassische Versicherung für Mietausfall deckt nicht gezahlte Mieten ab. Dazu zählen meist Mietrückstände, sowie nicht bezahlte Nebenkosten. Darüber hinaus kann die Mietausfallversicherung je nach Versicherer auch auf Sachschäden ausgedehnt werden, die zum Beispiel durch die Verwahrlosung der Wohnung entstehen. Dann wird sie oft auch Mietnomadenversicherung genannt. Diese kommt zum Beispiel auf für:

  • Aufräum- und Entsorgungskosten
  • Reinigungskosten
  • Einlagerungskosten
  • Renovierungs- und Sanierungskosten
  • Entgangene Mieteinnahmen während Renovierungsarbeiten

Einige Fälle sind aber in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, zum Beispiel verjährte Ansprüche oder Ansprüche, die nach dem Tod des Mieters entstehen.

Info

Eine Versicherung gegen Leerstand an und für sich gibt es nicht. Nur wenn die Immobilie wegen Schäden durch Mietnomaden renoviert werden muss, springt für diesen Zeitraum die Mietausfallversicherung ein.

Sind Wohnungen hingegen beispielsweise nach einem Brand oder Wasserschaden unbewohnbar, übernimmt die Kosten eine Wohngebäudeversicherung.

Wie viel ersetzt eine Mietausfallversicherung?

Die Mietausfallversicherung springt je nach Vertrag für einen Mietausfall von drei bis zwölf Monaten ein, einige Anbieter kommen auch bis zu 24 Monate für die Kosten auf. Bei vielen Versicherungen ist die Leistung in der Regel auf einen Höchstbetrag gedeckelt, zum Beispiel 5.000, 10.000 oder 20.000 Euro. Der Mietausfall wird in der Regel erst dann ersetzt, wenn trotz Klage, Urteil und Vollstreckung die Miete nicht eingetrieben werden kann. 

Im Schadensfall muss der Vermieter zudem häufig eine Selbstbeteiligung von drei Monatsmieten zahlen, oder sich mit rund 20 Prozent im Schadensfall beteiligen.

Was kostet eine Mietausfallversicherung?

Eine einfache Mietausfallversicherung kostet zwischen 50 bis 100 Euro pro Jahr. Deutlich teurer wird es, wenn Schäden durch Mietnomaden abgedeckt werden sollen. Je nach Fall können die Kosten rund zwei bis fünf Prozent der Jahreskaltmiete ausmachen. Es kommt aber stets auf die individuelle Versicherung an, wie teuer die Rechnung am Ende wird. „Die Prämie hängt insbesondere vom Umfang der Vermietung sowie von den vereinbarten Leistungen ab. Auch eine Selbstbeteiligung beeinflusst die Prämie“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV).

Kann ich die Kosten für eine Mietausfallversicherung steuerlich absetzen?

Die Beiträge für eine Mietausfallversicherung können Vermieter anteilig als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Was Vermieter außerdem von der Steuer absetzen können, liest du hier.

Mietausfallversicherung: Konditionen und Bedingungen

Nahezu jeder Versicherer stellt bestimmte Anforderungen, damit die Mietausfallversicherung abgeschlossen werden kann beziehungsweise greift. Zum Beispiel:

  • Die Bonität des Mieters muss erst durch den Versicherer geprüft werden.
  • Der Vermieter muss die Solvenz des Mieters vor Vertragsschluss prüfen. Zum Beispiel durch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder eine Bonitätsauskunft.
  • Soll die Versicherung für einen bestehenden Mietvertrag abgeschlossen werden, gilt oft eine Karenzzeit von mehreren Monaten. Zudem muss das Mietverhältnis ungekündigt sein und alle Mieten müssen bisher vollständig und fristgerecht gezahlt worden sein.

Hinzu kommen oft bestimmte Pflichten, die der Vermieter im Schadensfall erfüllen muss, damit die Versicherung ihm hilft. Ein Beispiel für die Pflichten bei einer Mietnomadenversicherung: Der Vermieter muss…

  • … den Schadensfall unverzüglich melden.
  • … den Schaden mindern.
  • … den Mietvertrag, sowie Wohnungsübergabeprotokoll bei Bezug des Mietobjektes und Beendigung des Mietvertrages vorweisen können.
  • … die Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen können.
  • … unverzüglich Klage auf Räumung und Herausgabe des Mietobjekts betreiben.
  • … den Schaden dokumentieren.
  • … bis zur Besichtigung des Versicherers beschädigte Gegenstände aufbewahren.

Fazit: Ist eine Mietausfallversicherung sinnvoll?

„Der Bund der Versicherten rät privaten Vermietern nicht zum Abschluss einer Mietausfallversicherung“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten. Die zu zahlenden Prämien stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu den möglichen Leistungen. Weiter kritisiert sie, dass die Leistungen an sehr enge Voraussetzungen geknüpft und meist sehr begrenzt sind.

Vermieter sollten darum besser selbst darauf achten, ihr Risiko zu minimieren. Insbesondere, indem sie vor Abschluss des Mietvertrages die Solvenz des Mietinteressenten prüfen. Zum Beispiel durch Einkommensnachweise oder einer Schufa-Selbstauskunft des Mietinteressenten. Doch Vorsicht, nach einer solchen Auskunft darf der Vermieter erst fragen, wenn der Mietinteressent sein Interesse an der Wohnung bekundet hat und das Zustandekommen eines Mietvertrags nur noch von einem positiven Ergebnis der Selbstauskunft abhängig ist.

Einen Mietausfall wegen Wohnungsschäden können Vermieter zudem über ihre Wohngebäudeversicherung absichern lassen. Frenz erklärt: „Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Mietausfall einschließlich der fortlaufenden Nebenkosten, wenn Mieter aufgrund von Schäden in der Wohnung zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben.“ Vorausgesetzt, die Schadensursache – etwa ein Wasserrohrbruch – ist durch die Versicherung gedeckt.

Andreas Steger07.10.2022

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2 Kommentare

Tina am 29.11.2019 09:28

Rhion Versicherungs-Mitarbeiter, erklärten mir das Gegenteil. Es soll der Mieter abschließen.

Haben sie einen Tipp, welche Gesellschaften seriös solche Versicherung anbietet?

auf Kommentar antworten

Tom am 01.11.2022 12:41

Gibts das überhaupt Mietausversicherungen für Mieter ?


Immowelt-Redaktion am 29.11.2019 10:06

Hallo Tina,

wir sehen keinen Grund, weshalb ein Mieter eine solche Versicherung abschließen sollte. Das Mietausfallrisiko hat ja der Vermieter.

Konkrete Tipps, welche Gesellschaft die beste ist, können wir leider nicht geben.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Tina am 28.11.2019 16:35

Hallo, wer schließt die Versicherung ab, Mieter oder Vermieter?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 29.11.2019 08:59

Hallo Tina,

eine Mietausfallversicherung schließt der Vermieter ab.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

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