Mietminderung bei defekter Heizung

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Die Horrorvorstellung im Winter: Draußen herrschen Minusgrade und in der Wohnung fällt die Heizung aus oder wird nicht richtig warm. So mindern Mieter ihre Miete bei Heizungsausfall richtig.

Das Wichtigste bei Heizungsausfall

  1. Mieter müssen eine kaputte Heizung unverzüglich dem Vermieter melden.
  2. Fällt die Heizung länger aus und werden die normal geltenden Zimmertemperaturen zwischen 18 und 22 Grad nicht mehr erreicht, können Mieter unter Umständen die Miete mindern.
  3. Wie hoch die Mietminderung bei Heizungsausfall ausfallen kann, hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen 20 und 100 Prozent bei totalem Heizungsausfall liegen.
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  4. Wollen Mieter ihre Miete wegen der defekten Heizung mindern, sollten sie ein Schadensprotokoll anlegen und eine ordentliche Mängelanzeige verfassen.

Kann ich die Miete bei Heizungsausfall mindern?

Mietmangel, defekte Heizung, RA Thomas Hannemann Foto: Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte PartG mbB
RA Thomas Hannemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht beim Deutschen Anwaltverein Foto: Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte PartG mbB

Ist die Heizung kaputt, hat der Mieter fast immer ein Recht auf Mietminderung – und zwar prinzipiell ab dem ersten Tag. Orientieren können Mieter sich dabei an der als normal geltenden Zimmertemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius. In Schlafzimmern, dem Flur und nachts darf die Temperatur auf bis 18 Grad sinken.

  • Fällt im Winter die Heizung aus, wird die Wohnung jedoch schnell kälter. „Wenn diese Temperaturen länger als drei Tage nicht erreicht werden, liegt ein Mietmangel vor“, betont Rechtsanwalt Thomas Hannemann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht beim Deutschen Anwaltverein.
  • Sinken die Temperaturen durch den Heizungsausfall noch weiter, ist der Vermieter verpflichtet, sofort zu handeln. Eine Zimmertemperatur unter 16 Grad gilt sogar als gesundheitsgefährdend.

Achtung: Fällt die Heizung nur kurz, also für wenige Stunden, aus und stellt lediglich eine geringfügige Beeinträchtigung dar, rechtfertigt das laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB; § 536) keine Mietminderung.

Wie schnell muss der Vermieter die kaputte Heizung reparieren?

Der Heizungsausfall muss vom Mieter unverzüglich – und am besten per schriftlicher Mängelanzeige – dem Vermieter mitgeteilt werden. „Der Vermieter muss unverzüglich reagieren und gegebenenfalls auch eine Fachfirma einschalten“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Er ist für die Reparatur zuständig und muss auch die Kosten tragen.

Vor der Mängelanzeige oder gar einer Mietminderung wegen Heizungsausfall sollten Mieter immer das Gespräch mit dem Vermieter suchen. „Ich persönlich rate, den Mangel erst einmal dem Vermieter zu melden und die Miete ungekürzt, aber ausdrücklich unter Vorbehalt zu zahlen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Ein Muss ist das allerdings nicht.

Vorsicht: Wer die Miete zu stark oder ohne Grund mindert, geht ein Risiko ein! Im Extremfall kann der Vermieter den Mietvertrag sogar kündigen, wenn der Mieter einen unverhältnismäßig hohen Betrag von seiner Miete abzieht oder aus sonstigen Gründen die Mietzahlung zu Unrecht kürzt.

Wie kann ich die Miete bei defekter Heizung mindern?

„Reagiert der Vermieter nicht, ist es sinnvoll, eine angemessene Frist für die Reparatur der Heizung zu setzen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Wie lang diese sein darf, ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine Frist von drei oder vier Tagen wird gemeinhin als angemessen betrachtet – Mieter sollten dem Vermieter diese Zeit geben, bevor sie eine Mietminderung in Erwägung ziehen. Nach dieser Frist kann der Mieter auch selbst einen Installateur beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

Achtung
Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter selbst für den Heizungsdefekt verantwortlich ist, kann er verlangen, dass dieser auch die Kosten für die Reparatur übernimmt. Je nach Kosten der Reparatur und Deckungssumme springt unter Umständen dann die Haftpflichtversicherung des Mieters für den Schaden ein, sofern dies mitversichert ist.

Ist eine rückwirkende Mietminderung möglich?

Eine Mietminderung ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Vermieter über den Mangel informiert wurde. Wer einen Mangel eine längere Zeit hinnahm und dem Vermieter nicht meldete, kann sein Recht auf Mietminderung verwirken. Eine rückwirkende Mietminderung ist allerdings in manchen Fällen dennoch möglich. Wenn beispielsweise am Samstag die Heizung ausfällt und der Vermieter ist erst ein paar Tage später erreichbar, so ist die Minderung ab Samstag zulässig.

Vorsorge für den Streitfall: Schadensprotokoll anlegen

Mietminderung, defekte Heizung, Pärchen winterlich gekleidet auf Sofa, Foto: LIGHTFIELD STUDIOS / adobe.stock.com
Ist die Heizung defekt, muss der Mieter den Vermieter umgehend informieren. Wenn es in der Wohnung zu frostig wird, ist unter Umständen sogar eine Mietminderung gerechtfertigt. Foto: LIGHTFIELD STUDIOS / adobe.stock.com

Kommt es wegen dem Heizungsausfall zum gerichtlichen Streitfall oder ist der Vermieter länger nicht erreichbar, sollte der Mieter – vor allem bei einer Mietminderung – den Heizungsausfall beweisen können. Dazu kann er eine detaillierte Auflistung, etwa ein Schadensprotokoll, anlegen. Der Mieter kann so auch noch einige Zeit später genau belegen, wann oder wie lange die Heizung ausgefallen ist und auf welche Werte die Temperatur sank. „Auch einen Zeugen hinzuzuziehen, der das bestätigen kann, ist ratsam“, so Rechtsanwalt Thomas Hannemann.

Ein weiterer Beweis könne ein Protokoll des Installateurs sein, der bestätigt, dass die Heizung kaputt war. Vorhandene kaputte Teile der Heizung kann der Mieter zu Beweiszwecken aufbewahren. Gerechtfertigt sind allerdings nur Notmaßnahmen, nicht etwa der Austausch der gesamten Heizungsanlage.

Info

Auch im Sommer muss der Vermieter eine angemessene Temperierung der Wohnung gewährleisten. Werden länger als drei Tage nur Außentemperaturen von 12 Grad erreicht, muss er die Heizung anschalten.

Wie hoch kann die Mietminderung bei Heizungsausfall sein?

Wie hoch die Mietminderung wegen Heizungsausfall sein darf, hängt immer vom Einzelfall ab. Gesetzlich festgeschriebene Regelungen, um wie viel die Miete bei Mängeln – wie dem Heizungsausfall – gekürzt werden kann, existieren nicht, wohl aber gängige Minderungsquoten. „Je nachdem, welche Temperatur in der Wohnung herrscht, bewegt sich die Mietminderung in der Regel bei zwischen fünf und 40 Prozent“, erklärt Hannemann. In Extremfällen, wenn die Wohnung durch den Heizungsausfall praktisch unbewohnbar wird, kann die Minderung auch bis zu 100 Prozent betragen.

Egal wie hoch die Mietminderung ausfällt, sie kann anteilig von der gesamten Monatsmiete inklusive Betriebskosten abgezogen werden, weiß Rechtsexperte Thomas Hannemann – allerdings nur für jene Tage, an denen die Heizung nicht funktioniert hat.

Ein Rechenbeispiel

Die Warmmiete einer Zwei-Zimmer-Wohnung beträgt 600 Euro monatlich. An zehn Tagen des Monats November wird es nur 15 Grad warm. Der Mieter mindert die Miete daraufhin um 40 Prozent. Es gilt nun, zunächst die Miete für einen Tag auszurechnen. Hierzu wird die Warmmiete durch die Monatstage geteilt:
600 Euro
/ 30 Tage
__________
= 20 Euro pro Tag
Im Anschluss wird dieser Betrag mit der Anzahl der Tage multipliziert, an denen es in der Wohnung zu kalt war:
20 Euro
x 10 Tage
__________
= 200 Euro

40 Prozent dieses Betrags können nun von der gesamten Warmmiete abgezogen werden:
600 Euro
– 80 Euro
__________
= 520 Euro
Die geminderte Miete beträgt für den Monat November also noch 520 Euro.

Achtung: Mietminderungstabellen aus dem Internet sollten Mieter skeptisch gegenüberstehen. Die Miete auf Grundlage solcher Tabellen einfach zu mindern, ist nicht empfehlenswert, da sie lediglich die Urteile einzelner Gerichte widerspiegeln. Sie haben keine allgemeine Gültigkeit.

Als Richtwerte der zulässigen Mietminderung können folgende Werte gelten:

  • Zimmertemperatur bis 15 Grad: bis zu 40 Prozent
  • bei Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad: 20 Prozent
  • bei komplettem Heizungsausfall und Temperaturen von etwa unter 10 Grad: bis zu 100 Prozent

„Das allerdings nur dann, wenn die Wohnung durch eisige Temperaturen praktisch unbewohnbar wird“, weiß Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Vor der Mietminderung sollte allerdings ein Fachanwalt hinzugezogen werden, um keine fristlose Kündigung zu provozieren.

Wird die Heizung zu heiß kommt ebenfalls eine Mietminderung in Betracht. „In diesem Fall würden die Gerichte den Mangel an der Wohnung aber wohl nicht als so drastisch einstufen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Der Mieter könne schließlich vorübergehend auch die Wohnung kühlen, indem er die Fenster öffne. Möglicherweise ist dann eine überhöhte Heizkostenabrechnung die Konsequenz betont Rechtsanwalt Thomas Hannemann: "Unter Umständen müsste der Vermieter dann die Kosten des mangelbedingt entstandenen Mehrbetrags tragen.“ Dann muss geschätzt werden, wie hoch die Heizkosten wären, wenn der Heizkörper nicht kaputt wäre. „Das geht beispielsweise durch einen Vergleich der Heizkostenabrechnung aus einem vergleichbaren Zeitraum mit der gleichen Wohnung.“

Info

Unter Umständen kann nach §§ 536a, 536 BGB neben einer Mietminderung auch der Anspruch auf Schadenersatz bestehen, wenn durch Verschulden des Vermieters Schäden oder Mängel nicht beseitigt werden und es dadurch an der Heizung zu einem vermeidbaren Mehrverbrauch kommt.

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Wer zahlt die Reparatur der Heizung in der Mietwohnung?

Für die Reparatur der Heizung ist in der Regel der Vermieter zuständig – auch für die Kosten. Der Mieter kann zwar per Mietvertrag zu sogenannten Kleinreparaturen verpflichtet werden, zahlt dann jedoch nur Reparaturen bis zum vereinbarten Betrag. Rechnungen, die höher ausfallen, muss der Vermieter komplett übernehmen.

Ist die Heizung kaputt, muss oft schnell gehandelt werden. Der Mieter darf dann auch einen Handwerker beauftragen, um zum Beispiel nicht bei Minusgraden in der Wohnung das Wochenende abwarten zu müssen. Allerdings müssen sich diese Reparaturen dann auf das nötigste beschränken. Kann die kaputte Heizung repariert werden, rechtfertigt das beispielweise nicht den Austausch des ganzen Heizkörpers.

Heizperiode – Heizpflicht des Vermieters?

Die Heizperiode läuft üblicherweise vom 1. Oktober bis zum 30. April – gesetzlich verankert oder für den Vermieter verpflichtend ist diese Zeitspanne aber nicht. In manchen Fällen ist eine Heizperiode im Mietvertrag definiert. „Auch wenn es im Sommer außergewöhnlich kalt wird, muss die Wohnung beheizbar sein“, so Rechtsanwalt Thomas Hannemann. Der Vermieter darf die Heizung zwar ausschalten – wird es aber ungewöhnlich kalt, muss er sie auch in diesen Monaten wieder in Betrieb nehmen.

So wie der Vermieter für Instandhaltung und Funktionsfähigkeit der Heizung verantwortlich ist, hat er auch die Pflicht, Mietern das Heizen zu ermöglichen. Mehrere Urteile verschiedener Gerichte bestätigten das. Da eine rechtliche Grundlage fehlt, orientieren sich die Gerichte meist an der Norm DIN 4701, die bestimmte Raumtemperaturen empfiehlt.

Info

Die Temperatur nach der Norm DIN 4701:

  • In Wohn- und Kinderzimmer durchschnittlich 20°C.
  • Im Schlafzimmer gelten 16 – 17°C.
  • Für das Badezimmer 22°C.
  • In der Küche sind 18°C ausreichend.

Vereinbarungen zu abweichenden Temperaturen im Mietvertrag unwirksam

Vereinbarungen im Mietvertrag, die niedrigere Temperaturen, als die normal geltenden, vorsehen oder eine Heizpflicht für bestimmte Zeiträume generell ausschließen, sind nichtig.

Gibt es eine Heizpflicht für den Mieter?

Eine Heizpflicht besteht für Mieter nicht. Allerdings muss der Mieter Schäden an der Mietsache vermeiden, zum Beispiel Schimmel, der durch mangelhafte Temperierung entsteht. Ist das Heizverhalten des Mieters Grund für Feuchtigkeit in der Wohnung und Schimmelbildung, können die Kosten für die Beseitigung unter Umständen den Mieter treffen. Auch eine fristlose Kündigung kann unter Umständen die Folge einer Beschädigung der Mietsache durch falsches Heizverhalten sein.

Zusätzlich liegt es auch in der Verantwortung des Mieters, dass die Leitungen nicht einfrieren. Heizt der Mieter nicht, sollte er trotzdem die Außentemperaturen im Blick behalten. Bei längerer Abwesenheit sollte er einen Bekannten damit beauftragen, um Schäden zu vermeiden.

Maßnahmen zum Energiesparen

Mit Wirkung zum 1. September 2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden bis 28. Februar 2023 Klauseln in Mietverträgen außer Kraft gesetzt, die Mieter zum Heizen auf eine festgelegte Mindesttemperatur verpflichten. So sollen MIeter mehr Energie sparen können. Doch Vorsicht: Mieter sind weiterhin verpflichtet, durch angemessenes Lüft- und Heizverhalten Schäden an der Wohnung, die zum Beispiel durch Schimmelbildung entstehen können, fernzuhalten.

Regine Curth01.03.2022

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30 Kommentare

FuuF am 16.04.2023 19:26

Hallo Immo,

bei uns ist seit 2020 mittlerweile ca. 20 Mal die Heizung und Warmwasser ausgefallen. Zuletzt Gründonnerstag, Ostermontag und nun 5 Tage später wieder... Das kann so nicht rechtens sein. Ich weiß mindestens müssen 24Std. vergehen bevor man Anspruch auf Mietminderung hat (war auch so beim letzten Ausfall) aber man zahlt immer pünktlich die Miete und bekommt dann nicht den vollen Umfang. Ein Sammelbrief wurde bereits an unseren Vermieter geschrieben, der aber im Grunde null drauf reagiert... Was kann man denn noch machen?

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damichele@gmx.de am 28.12.2022 15:04

Hallo ,ich habe das Problem,dass mir der Vermieter versprochen hat lt. Mietvertrag,um einen Monat früher zu gehen,wenn ich ihm noch 5ooL Öl kaufe .Nun habe ich die Ölrechnung auf 3 Monate gemacht,weil ich keine 900€ hatte. Mein Mann wusste nichts davon,jetzt ist der stinkig und verlangt ,das fast bezahlte Geld fürs Öl wieder zurück,vom Vermieter.Geht das überhaupt noch ,da unsere Wasserrechnung auch noch nicht angekommen ist.

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Alesigu180846 am 08.12.2022 10:34

Hallo liebe immo Welt .in meiner Mietwohnung wird der heizkörper nicht installiert steht schon Monate im Raum Vermieter verspricht nur geschehen tut nichts . Habe ein Kind von 10 Jahren und wir müssen kalt duschen .wie kann ich vorgehen gegen den Vermieter.

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Unglücklicher Mieter, verständnisloser Vermieter am 05.10.2022 15:58

Nachbesserung zum letzten Kommentar:

Hallo liebes Immowelt-Team,

Seit dem 14.09. wurden Probleme im ganzen Haus mit der Heizung festgestellt, so lautet es auch in der Benachrichtigung der Hausverwaltung. In unserer Wohneinheit sind alle Heizungen ausgefallen und die Räume sind unter 18 Grad kalt. Die Außentemperaturen waren in den letzten Wochen recht kühl. Es regnete fast durchgehend und Temperaturen lagen zwischen 3 und 12 Grad. Wir hatten der Hausverwaltung vor fast zwei Wochen geantwortet, dass unsere Heizungen total ausgefallen sind und den Vermieter in cc gesetzt. Es kam keine Rückmeldung beiderseits. Nun haben wir dem Mieter geschrieben, dass wir die zu überweisende Miete für Oktober um 15% senken werden, da wir die Mietsache im September nicht rechtmäßig nutzen konnten. Nun meldet sich der Vermieter jedoch und meint, dass am 07.10 der Sanitärdienst vorbeischauen würde und es ab dieser Woche wieder gutes Wetter gäbe und er damit die Mietminderung zurückweist, weil er ja fristgerecht nachbesserten würde. Müssen wir nun die angesetzte Mietminderung erstatten oder haben wir trotzdem ein Anrecht auf Mietminderung für die Tage an denen die Heizung nachweislich ausgefallen sind? Am 01.09. konnten wir ja nicht wissen, dass ab dem 14.09 die Heizungen doch nicht angeschaltet werden können, weil sie generell nicht funktionieren.

Vielen lieben Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Unhappy tenant

auf Kommentar antworten

Unglücklicher Mieter am 05.10.2022 15:50

Hallo liebes Immowelt-Team,

Seit dem 14.09. wurden Probleme im ganzen Haus mit der Heizung festgestellt, so lautet es auch in der Benachrichtigung der Hausverwaltung. In unserer Wohneinheit sind alle Heizungen ausgefallen und die Räume sind unter 18 grad kalt. Die Außentemperaturen waren in den letzten Wochen recht kühl. Es regnete fast durchgehend und Temperaturen lagen zwischen 3 und 12 Grad. Wir hatten der Hausverwaltung vor fast zwei Wochen geantwortet, dass unsere Heizungen total ausgefallen sind und den Mieter in cc gesetzt. Es kam keine Rückmeldung beiderseits. Nun haben wir dem Mieter geschrieben, dass wir die zu überweisende Miete um 15% senken werden, da wir die Mietsache nicht rechtgemäß nutzen können. Nun meint der Mieter jedoch, dass am 07.10 der Sanitärdienst vorbeischauen würde und es ab dieser Woche wieder gutes Wetter gäbe und er damit die Mietminderung zurückweist. Müssen wir nun die angesetzte Mietminderung erstatten oder haben wir trotzdem ein Anrecht auf Mietminderung für die Tage an denen die Heizung nachweislich ausgefallen sind. S

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Sonja am 04.10.2022 10:58

Hallo,

ich weiß' leider nicht mehr weiter:

seit zwei Wochen geht die Heizung nicht richtig, die Heizkörper werden lauwarm oder warm oder bleiben an einigen Stellen kalt. Laut dem Vermieter muss ich die Heizung auf Stufe 5 laufen lassen - das kann doch nicht sein - auch aufgrund der hohen Energiekosten. Auf Stufe 3 tut sich gar nichts.

Die Heizungen sind alle mehrmals entlüftet worden, bis auf 2, die man nicht entlüften kann, da aus dem Jahr 1971. Wie bereits erwähnt, bei Stufe 5 kann ich die Heizungen mit der Hand anfassen, weil sie nicht richtig warm werden oder nur lauwarm.

Vielen lieben Dank im voraus für die Antworten.

Liebe Grüße

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Madlen am 27.09.2022 18:20

Wie sieht es eigentlich aus wenn in vielen Zimmern keine Heizkörper vorhanden sind. Beim Einzug wurde mündlich versichert dass diese noch eingebaut würden. Liebe Grüße

auf Kommentar antworten

Madlen am 27.09.2022 18:20

Zusatz: bis heute wurden keine eingebaut.

ChrisF am 20.07.2022 14:23

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung darüber.

Ich lese aber hier immer von Heizungsausfall im Bezug

auf Beheizung der Räume und Mietminderung.

Bei unseren Sommertemperaturen zZt wohl nicht das

Thema. Im Moment! Aber, anscheinend ist der

Herr Rechtsanwalt Hannemann so abgehärtet, dass er

zum Duschen und Haarewaschen nur kaltes Wasser

(bei uns 10 Grad!) benutzt. Respekt!

Da freut sich unsere Bundesregierung und meine Frau

bestimmt auch (*Ironiemodus off*)

Im ernst: Falls die Ölheizung wegen Heizöl-Mangel mal

über Wochen ausfällt (zum xten Mal!), darf man also nur

agieren, aber keine Mietminderung vornehmen. Richtig?

Obwohl man ja immer schön für Nebenkosten gezahlt hat

und der Vermieter selbst im Haus wohnt und täglich warm

duscht(e).

Nun kalt :) Das wird ja spannend.

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Anna Bush am 16.06.2022 12:36

Ich heiße Anna

Mein Herz war gebrochen. Ich hätte nie geglaubt, dass ich meinen Geliebten wieder zurückbekommen würde, bis ich letzte Woche die Kontaktdaten von Dr. Ogundele sah und er meinen Geliebten innerhalb von 24 Stunden mit seinen Kräften für mich zurückbrachte. Er ist zuverlässig für ehrliche Menschen, kontaktieren Sie den Zauberer über WhatsApp oder Viber Chat: +27638836445. Ich bin so glücklich, meinen Geliebten zurück zu bekommen.

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Markus E. am 18.05.2022 13:03

Hallo,

unser Mieter möchte eine Mietminderung durchsetzen, weil wir die Heizung abgeschaltet haben da es draußen warme Temperaturen herrschen zwischen 20 bis 26 Grad. Er hat den ganzen Tag die Jalousien unten damit auch keine Sonne reinkommt. Wie am besten vorgehen?

Vielen lieben Dank im voraus für die Antworten.

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sT?e4julklai am 25.04.2022 17:57

Hallo, in meiner Wohnung hat am 03.04. die alte Gastherme aufgegeben. Aufgrund der aktuellen Situation möchte die Vermieterin keine Gastherme mehr einbauen, eine andere kommt für den Altbau nicht in Frage, ICH könnte MIR jedoch einen Kohleofen kaufen und anschließen! Das Haus ist immer sehr kalt, es waren nur noch 11 Grad innen und auch jetzt kommt es nur nachmittags auf 17 Grad. Ich werde nicht bleiben, um wieviel Prozent darf ich die Miete bis zum Auszug kürzen?

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Wolfgang am 22.04.2023 12:30

Das gleiche Problem habe ich gerade aktuell altes Haus für Gasbrenner gibt es keine Ersatzteile mehr Vermieter möchte keine neue einbauen deswegen ziehe ich nicht aus Vermieter muss meine 4 konvektor zahlen und den Strom weigert sich der Vermieter immer noch die Heizung zu erneuern gibt es die Möglichkeit eine sogenannte Beseitigungklage der Anwalt setzt dan vor Gericht eine Einstweilige Verfügung durch da Spiel es keine Rolle was,der vermieter möchte eine Heizung muss funktionieren egal wie alt das haus ist

Ingrid Stoiber am 20.04.2022 15:58

In meiner Mietwohnung liess sich ab 03.02.2022, 07:30 h, für ca. sieben Tage lang der Heizkörper im Schlafzimmer nicht mehr abschalten, d. h. der Heizkörper lief auf "Hochtouren". Ich habe diesen Zustand dem H. Vermieter nach zwei Stunden bereits gemeldet, aber die Reparatur erfolgte erst am 09.02.2022, ca. 16:00 h. Der Verbrauch in dieser Zeit war "gigantisch". Der H. Vermieter meint, ich müsse die Kosten des hohes Verbrauchs hinnehmen. Ich habe in dieser Zeit die Messgeräte von Brunata täglich abgelesen und konnte dezidiert die verbrauchten Einheiten (ca. 32 innerhalb 24 Stunden) belegen. Was ist zu tun. Ich möchte keinen Streit, aber die Hitzewoche war nicht auszuhalten, das Schlafzimmer eigentlich unbewohnbar, ich habe diese Temperaturen nicht eingestellt und/oder verursacht.

Vielen Dank für einen guten Tipp.

auf Kommentar antworten

Lisa am 15.03.2022 20:05

Hallo,

unsere Gastherme funktioniert seit 1,5 Wochen nicht - keine Heizung, kein Warmwasser. Die Vermietung kümmert sich, aber es heißt immer morgen geht's, morgen geht's. Heute sollte noch ein weiteres Teil geliefert werden, es ist aber nichts passiert.

Wie sieht es in dem Fall mit einer Mietminderung aus, da sich die Vermietung grundsätzlich kümmert?

auf Kommentar antworten

schimmibrauni am 13.03.2022 14:11

Hallo

Ich habe eine alte Therme ca.40 Jahre alt, jetzt ist sie kaputt. Ich habe auch Stromausfall.

Meine Vermieterin kümmert sich schleppend darum. Sie will günstige Elektriker hier arbeiten lassen. 4 Elektriker sagten, das ist zu alt und müßte erneut werden.

Die Vermieterin will sich nicht darauf einlassen.

Ich habe Mehrfachstecker miteinander verbunden und hole mir vom Garten und einet anderen Steckdose Strom.

Das ist eine Zumutung und grob Fahrlässig von meiner Vermieterin, es ist schon seit 1 Monat so.

Danke für die Antwort nette Grüße

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immowelt Redaktion am 14.03.2022 07:43

Hallo schimmibrauni,

wenn sich Ihre Vermieterin nicht um die Behebung der Mängel kümmert, ist grundsätzlich eine Mietminderung möglich. Jedoch sollten Sie sich im Vorfeld rechtlich durch einen Fachanwalt oder einen Mieterverein beraten zu lassen. Denn wenn die Mietminderung widerrechtlich vorgenommen wurde oder zu hoch angesetzt, so kommen Sie in Zahlungsverzug, was im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen kann.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Sergio am 08.11.2021 10:47

Guten Morgen!

Wir hatte im Winter 20/21 insgesamt 8-10 Tage keine Heizung ( 2 Tage erst, dann 3 Tage. usw) Der Kessel würde "repariert" aber sollte erneuert werden (laut Fachfirma). Sie hatten den neuen Kessel seit Februar aber wurde im Oktober montiert (4.10 bis 12.10 hatten wir keine Heizung und es war schon kalt, wir haben auch 2 kleine Kinder, 2 Monaten und 2 Jahre alt). Und jetzt, wenn der neue Kessel nicht älter als ein Monat ist, zeigt ein Fehler und seit 08.11 geht nicht. Die Fachfirma wird es reparieren aber solang nicht funktioniert, es ist in meiner Wohnung sehr kalt, und mit kleine Kinder ist das aber sehr gefährlich. Wegen alle diese Tage, kumuliert, dürfen wir eine Mietminderung machen? Wir haben immer die Miete bezahlt aber diese Problem mit der Heizung ist für uns schon zu viel...

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 08.11.2021 13:40

Hallo Sergio,

bei einer defekten Heizung ist grundsätzlich eine Mietminderung möglich. Jedoch sollten Sie sich im Vorfeld rechtlich durch einen Fachanwalt oder einen Mieterverein beraten zu lassen. Denn wenn die Mietminderung widerrechtlich vorgenommen wurde oder zu hoch angesetzt, so kommen Sie in Zahlungsverzug, was im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen kann.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Heike Ballwanz am 15.09.2021 10:41

Hallo, vor fünf Wochen wurde meine Therme durch Schornsteinfeger abgelesen, dreifacher CO2 Wert, der Schornsteinfeger sagt ich soll vorsichtshalber Badezimmertür auflassen. Ich habe dem Vermieter dieses mitgeteilt, (12.08.21) bis jetzt nicht nichts passiert.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 15.09.2021 16:17

Hallo Heike,

Sie können Ihm eine Mängelanzeige schreiben. Mehr dazu finden Sie im Ratgeber "Mängelanzeige: So mahnen Mieter Mängel richtig an". Zusätzlich gibt es dort ein Exemplar als Download.

Beste Grüße

Ingrid Hanna Aris am 09.03.2021 17:25

Wir hatten im gesamten Haus (18 Parteien) einen Totalausfall der Heizung von Anfang Oktober bis Ende Dez. Die zuständige Hausverwaltung streikte!!! Bis auf meinen Mieter waren alle mit einem Heizofen einverstanden. Er sollte laut Mieterverein die Miete inkl. der Nebenkosten von 425,66 Euro auf 25 Euro kürzen. Ab 1. Januar war die Heizung repariert, er kürzt immer noch, zahlt jetzt seit Feb. 150 Euro. Ist das rechtens? Und wie verhalte ich mich?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 10.03.2021 08:28

Hallo Ingrid Hanna Aris,

die Miete darf nur solange gekürzt werden, bis der Mangel beseitigt ist. Sobald der vertragsgemäße Zustand wieder eingetreten ist, muss der Mieter wieder die volle Miete zahlen, ansonsten gerät er in Zahlungsverzug was schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. Sie sollten sich im beschriebenen Fall von einem Fachanwalt oder einem Eigentümerverband rechtlich beraten lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Ramona Krause am 14.01.2021 13:40

Hallo seid Wochen läuft unsere Heizung nicht richtig. Die 20 Grad erreichen wir nicht. Seid gestern ist sie komplett ausgefallen . Der Vermieter reagiert nicht auf Anrufe oder Mails. Der Heizungsraum ist abgeschlossen und wir haben keinen Zugang. Wir können keinen Monteur rufen weil wir nicht in der Raum kommen. Wie sollen wir jetzt reagieren ? Es ist echt kalt.....

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.01.2021 07:57

Hallo Ramona,

wir raten Ihnen, dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist für die Reperatur zu setzen und die Miete unter ausdrücklichem Vorbehalt weiterzuzahlen. Reagiert er weiter nicht, haben Sie unter Umständen Anrecht auf eine Ersatzvornahme. Verstreicht die Frist kann der Mieter auf Kosten des Vermieters einen Handwerker beauftragen. Das Recht zur Mietminderung für die Zeit, während die Heizung nicht ging, bleibt davon unberührt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Anna am 13.01.2021 00:55

Wenn ich elektrische Heizgeräte gestellt bekomme, da es sonst seit 3 Monaten in der Mietwohnung 10°C-15°C ist und diese es gerade so auf 19.5°C schaffen, wenn es draußen nicht zu kalt ist vlt. 20°C.

Anzumerken ist auch, von den 3 gelieferten e-Heizungen sind 2 zur Wandmontage gedacht, wurden aber nie montiert! Und:

Da ich kein Gerät für die Küche bekommen habe, schimmelt bereits die Fensterbank!

Ich habe die Miete gekürzt, da ich die Heizungen offensichtlich auch aus machen muss wenn ich weg gehe (zur Arbeit etc.) die Kürzungen sollten ja aber den Vermieter dazu anregen die Heizung zu reparieren aber es passiert einfach nichts!

Weiß jemand was ich tun kann?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.01.2021 15:47

Hallo Anna,

wir raten Ihnen, dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist für die Reperatur zu setzen. Wir raten Ihnen die Miete unter ausdrücklichem Vorbehalt weiterzuzahlen. Reagiert er weiter nicht, haben Sie unter Umständen Anrecht auf eine Ersatzvornahme. Verstreicht die Frist kann der Mieter auf Kosten des Vermieters einen Handwerker beauftragen. Das Recht zur Mietminderung für die Zeit, während die Heizung nicht ging, bleibt davon unberührt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Toni am 07.01.2021 10:52

Halloooooooo ich habe so viele Fragen wer kann mir helfen bin bei der LEG eine reine Katastrophe es geht um die Heizung Prozese geführt alles und gewonnen und trotz keine Heizung meine Frage ist zahle wahrmmite 752 EUR was dar ich kürzen Gesztlich 🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻🙏🏻 Danke in vohraus

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 07.01.2021 15:02

Hallo Toni,

eine gesetzlich festgelegte Regelung, wann wie viel gekürzt werden darf, gibt es nicht. Das ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Sie sollten sich da im Vorfeld von Ihrem Anwalt beraten lassen, damit Sie nicht ungerechtfertigt zu viel Miete abziehen und somit eine fristlose Kündigung riskieren.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

karibonn am 29.12.2020 08:49

Guten Tag, unsere Gastherme verliert an einer unbekannten Stelle Wasser und muss ständig aufgefüllt werden. Es ist also nicht möglich, die Therme bei einer längeren Abwesenheit (z.B. Arbeit) laufen zu lassen. Das Haus kühlt dann sehr stark aus und braucht ca. 2 Stunden nach dem nach Hause kommen um wieder einigermaßen warm zu werden. Im Bad funktioniert die Heizung so schlecht, dass es immer kalt ist, schimmelt und die Farbe von der Decke kommt. Der Vermieter teilte uns mit, dass er die Heizung erst richtig reparieren kann wenn wir ausziehen (Wände öffnen und Leck suchen). Kann man in so einem Fall auch die Miete mindern?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 30.12.2020 10:55

Hallo karibonn,

der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung im vertragsmäßigen Zustand zu halten. Ist dies nicht der Fall, dann kann unter Umständen die Miete gemindert werden. Ob in Ihrem Fall eine Mietminderung möglich ist, können wir nicht abschließend beurteilen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Wir empfehlen hierbei, Rat bei einem Fachanwalt oder einem Mieterverein zu suchen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Jens Warnecke am 26.12.2020 23:45

Seit fast 4 Monaten kein warm wasser keine Heizung.

100% mietminderung .

Vermieter behauptet wir würden die Reparatur sabotieren da wir angeblich keine Handwerker rein lassen .

4 mietpataien

Also vermieter kümmert sich nicht, irgendwas zu machen .

In der anderen Haushälfte ist ein rohr bruch und sind schon die Lehm Wände und decken eingestürzt. (Dort wohnt keiner )Wasser läuft fast 1 Jahr .

Es wird sich um nichts gekümmert

Kann man da noch anderst vorgehen

Damaliger Vermieter verstorben .

Jetzt haben wir seit 2 Jahren ein neuen (türkischer Herkunft)

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Jens Warnecke am 26.12.2020 23:46

Seit über 1 jahr weiß er das die komplette Terme ausgewechselt werden muss bestätigt dur 6 Handwerker


immowelt Redaktion am 29.12.2020 15:55

Hallo Herr Warnecke,

Eine Mietminderung ist in der Regel ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Mangel auftritt. Allerdings muss der Vermieter umgehend über den Mangel unterrichtet werden. Am besten ist es, dies schriftlich zu tun. Auch um bei späteren Streitigkeiten nicht in Beweisnot zu geraten. Bei einem Heizungsausfall ist es ratsam, die genauen Zeiten und die maximal erreichbaren Temperaturen akribisch zu dokumentieren.

In der Regel kann je nach Schwere die Miete pro Tag zwischen fünf und 40 Prozent gemindert werden. Liegt die Zimmertemperatur unter 10 Grad, kann die Miete sogar um 100 Prozent gesenkt werden. Allerdings sollte ein Anwalt oder der Mieterverein hinzugezogen werden. Andernfalls könnte eine fristlose Kündigung drohen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Holger W. am 21.12.2020 22:06

Meine Gastherme ist am 14.12. kaputt gegangen. Der Vermieter hat zwei mal einen Monteur kommen lassen. Der kann sie aber nicht mehr reparieren,aus Altersgründen der Anlage. Außerdem hab ich deswegen auch kein warm Wasser. Nun befürchte ich,das ich sogar über Weihnachten bei 8 Grad in der Wohnung sitze. Was kann man tun und wieviel Mietminderung ist angebracht?

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immowelt Redaktion am 23.12.2020 13:33

Hallo Holger,

der Vermieter muss in dem Fall für Ersatz sorgen. Ob das bis zu Weihnachten klappt, ist natürlich fraglich. Sie sollten eine Mängelanzeige schreiben. Wieviel Miete Sie mindern können, ist nicht festgesetzt. Es handelt sich jedes Mal um einen Einzelfall. Zudem müssen Sie dem Vermieter eine Frist, üblicherweise zwei Wochen, einräumen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Tini Englich am 07.12.2020 21:35

Ich sitze seit über einer Woche in der kalten Wohnung. Weil die veraltete Gastherme kaputt ist, und alle Heizkörper kalt sind. Der Vermieter wurde schriftlich informiert, reagierte jedoch nicht darauf. Was soll ich unternehmen? Es wird von Tag zu Tag kälter in der Wohnung. Danke für Ihre Hilfe.

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immowelt Redaktion am 08.12.2020 11:09

Hallo Tini Englich

die Wohnung hat offenbar erhebliche Mängel, weshalb Sie dem Vermieter eine Mängelanzeige zukommen lassen sollten. Damit verbunden können Sie ihre Miete "unter Vorbehalt" zahlen. Wie das geht finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel: "Mängelanzeige: Mängel richtig anmahnen"

Beste Grüße
immowelt Redaktion

Dragon88 am 06.12.2020 13:26

Was ist wenn z. B der Falsche Schornstein endfernd wurde.

Und dadurch Heizung und Warmwasser nicht mehr funktioniert weil die Stadt aus Sicherheit gründen das Gas abgestellt hat?

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immowelt Redaktion am 07.12.2020 15:50

Das klingt dubios, sollte dadurch aber auf Dauer weder Heizung noch Warmwasser funktionieren, können Sie natürlich eine Mängelanzeige an den Vermieter schreiben, in der Hoffnung schnell Hilfe zu bekommen oder eine Mietminderung durchzusetzen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

KC am 10.11.2020 11:48

Guten Tag,

was ist, wenn die Heizkörper nicht richtig funktionieren? Also, sie werden nur halbwegs warm nur bei einer Betätigung aller Heizkörper der Wohnung bei voller Leistung (Leistungsstufe 5). Die Wohnung wird damit um den knapp 19 Grad. Wird die Mangel nur bezogen an der Temperatur der Wohnung bewertet? Was ist mit den Erhöhung der Nebenkosten? Vielen Dank

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immowelt Redaktion am 13.11.2020 08:29

Hallo KC,

wenn Sie aufgrund eines Mangels erhöhte Kosten haben, kann dies auch ein Grund für eine Mietminderung darstellen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Wir empfehlen sich in dem Fall von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein rechtlich beraten zu lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Felix am 16.10.2020 14:38

Hallo. Wiedermals ist unsere Heizung im Mherfamilienhaus ausgefallen und zudem jetzt auch das Warmwasser. Wir haben es der Wohngesellschafr heute mitgeteilt aber Gestern schon dem dazu gehörigen Reperaturdienst. Leider hatten wir vergangenen Donnerstag das gleiche problem das da "nur die Heizung" ausfiel. Nachdem wir jeden Tag mehrmals nachgefragt haben bei dem Reperaturdienst kamm nach 4 Tagen, also am Montag Mittag um 14 Uhr erst jemand. Da lief dann 3 Tage bis gestern den Donnerstag die Heizung und nun ist die Heizung UND Warmwasser ausgefallen. Das ganze Haus befürchtet nun das wir wieder bis Montag warten dürfen. Können wir etwas dagegen tun und vielleich einen anderen Notdienst und Schüsseldienst (da der Heizungsraum abgeschlossen ist) beauftragen und die Rechnung unserer Wohnungsgesellschaft in Rechnung stellen? über eine schnelle Antwort wäre das ganze Haus erfreut

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immowelt Redaktion am 19.10.2020 15:50

Hallo Felix,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Wir würden dringend anraten, sich von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein beraten zu lassen. Dort können Sie sich auch über die Möglichkeit der Mietminderung in ihrem Fall informieren.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Lallelu am 16.10.2020 04:46

Frage :Was tun wenn Heizung nicht funktioniert - Whg kalt( Keller drunter) Räume weniger wie 15 Grad - Vermieter September gemeldet

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immowelt Redaktion am 16.10.2020 11:05

Hallo Lallelu,

Sie können eine Mängelanzeige schreiben, um den Mangel darzustellen. Wie das geht, haben wir hier in diesem Ratgeber hier dargestellt.

Yppsy am 14.10.2020 20:33

immowelt Redaktion am 14.10.2020 10:18

Hallo Yppsy, das ist wohl kein Mangel. Wohnungen dürfen nicht auskühlen, ein Thermostat, das "anspringt", obwohl es ausgestellt ist, dient zu diesem Zweck. Ansonsten kann sich leicht Feuchtigkeit and den Wänden ablagern und Scmel entsthimehen.

Besten Dank für die Antwort. Jedoch ist meine Frage nicht beantwortet. Meine Frage sollte lauten: wenn Thermostate einschalten, auch wenn eine Raumtemperatur von 22 Grad C vorherrscht, dann kann an dem Thermostat was nicht stimmen. Außerdem ist in meiner Mietwohnung jeder andere Thermostat ion Stellung 0 kalt.

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immowelt Redaktion am 15.10.2020 15:10

Hallo Yppsy,

das hatten Sie so nicht dargestellt. Wenn das Thermostat anspringt, obwohl es warm ist, könnte sich das Ventil im Thermostat verklemmt haben. Das könnte sich lösen, wenn Sie es mehrmals voll auf-und wieder zu drehen. Hilft das nicht, kann der Vermieter einen Wechsel des Thermostats veranlassen.

Beste Grüße

Yppsy am 13.10.2020 16:02

Jetzt ist wieder die Zeit des Heizens. Frage: Wenn die Heizungsthermostate sprich die Heizung bei abgedrehten Thermostaten warm wird, ist das ein Mangel oder nicht. Wer kann mir die Frage beantworten.

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immowelt Redaktion am 14.10.2020 10:18

Hally Yppsy, das ist wohl kein Mangel. Wohnungen dürfen nicht auskühlen, ein Thermostat, das "anspringt", obwohl es ausgestellt ist, dient zu diesem Zweck. Ansonsten kann sich leicht Feuchtigkeit and den Wänden ablagern und Schimmel entstehen.

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