Lesermeinungen:
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein – dabei helfen soll auch Solarstrom. Die Diskussion um eine bundesweite Solardachpflicht könnte im Zuge einer möglichen EU-weiten Sanierungspflicht wieder Fahrt aufnehmen. In einzelnen Bundesländern ist eine Solardachpflicht schon beschlossen – ein Blick auf die aktuelle Entwicklung.
Im Europäischen Parlament wird aktuell eine EU-weite Sanierungspflicht für Eigentümer diskutiert, die auch eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2032 enthält. Spätestens dann müsste die Bundesregierung auch eine einheitliche Solardachpflicht für Deutschland regeln.
Achtung: In Baden-Württemberg und Berlin gilt seit Anfang 2023 eine Solarpflicht – Hamburg zieht 2025 nach. Was genau dort geregelt ist und wie es in anderen Bundesländern aussieht, liest du hier.
Das große Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral ist. Ein Mittel auf dem Weg dorthin ist die Anfang 2021 beschlossene CO2-Steuer, mit deren Hilfe die Emissionen reduziert werden sollen. Steigen soll hingegen der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland: Bis 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen – 2020 waren es 35 Prozent.
Nach Windkraft (17,3 Prozent) ist Photovoltaik (7,2 Prozent) der größte Lieferant erneuerbarer Energie. Allerdings mit Potenzial für deutlich mehr, weshalb Teile der Bundesregierung eine bundesweite Solardachpflicht geplant hatte, die nun vorerst gescheitert ist. Kommen könnte sie trotzdem früher oder später und in einigen Bundesländern ist sie schon beschlossen – wir beantworten schon jetzt die dringlichsten Fragen zur Solardachpflicht:
Die bundesweite Solardachpflicht hätte vorgeschrieben, dass alle Neubauten ab 2022 mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen. Bei größeren Dachsanierungen wäre die Solarpflicht ab 2023 gültig gewesen. Die Solardachpflicht war ursprünglich Teil des Klimaschutz-Sofortprogramm 2022, dessen Entwurf die Bundesregierung am 23. Juni 2021 beschlossen hat und insgesamt rund 8 Milliarden Euro umfasst. Das Gros von 4,5 Milliarden Euro soll in den kommen Jahren in die Förderung energetischer Gebäudesanierung fließen – rund 1 Milliarde Euro wird für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 ist im Budgetentwurf für 2022 enthalten, der Grundlage für die Entscheidung der kommenden Regierung ist. Die bundesweite Solardachpflicht wurde dagegen nach anhaltender Kritik und Dissens in der Großen Koalition gestrichen.
In einigen Bundesländern gilt bereits eine Solardachpflicht, ist bereits beschlossen oder zumindest in der Diskussion:
In Baden-Württemberg ist eine Solardachpflicht für privat genutzte Neubauten ab 1. Mai 2022 beschlossen. Das steht im novellierten Klimaschutzgesetz der grün-schwarzen Regierung vom 14. Juli 2021. Darin ist auch festgelegt, dass bei grundlegenden Dachsanierung ab 1. Januar 2023 eine Solaranlage installiert werden muss.
Außerdem ist in Baden-Württemberg ab 1. Januar 2022 die verpflichtende Installation einer Photovoltaikanlage für Gebäude geregelt, deren Geschossfläche zu maximal 5 Prozent für Wohnzwecke eingesetzt wird. Sie gilt in Baden-Württemberg beispielsweise für Bürogebäude, Einkaufsmärkte und Schulen.
In Bayern müssen auf neuen gewerblichen Immobilien seit Anfang 2021 PV-Anlagen installiert werden.
Eine Solardachpflicht für private Wohnhäuser ist nach langer Diskussion nicht mehr im nachgebesserten bayerischen Klimaschutzgesetz enthalten, auf das sich das Kabinett am 15. November 2021 geeinigt hat. Das wollen die Grünen im Landtag allerdings „so nicht akzeptieren", sagt Martin Stümpfig, klimapolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Bayern.
Der Berliner Senat hat beschlossen, dass ab 1. Januar 2023 auf allen Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen verpflichtend eine Photovoltaikanlage installiert werden muss. Die Solardachpflicht gilt in Berlin für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude gleichermaßen.
Für Bremen und Bremerhaven gibt es den Beschluss, beide Städte zu „Solar Cities“ zu machen: Demnach sollen bis 2030 auf allen Dächern Solaranlagen installiert werden – sowohl bei Neubauten als auch bei größeren Dachsanierungen. Allerdings fehlt noch eine konkrete Ausarbeitung dieses Vorhabens.
Der Hamburger Senat hat am 22. Dezember 2020 eine Solardachpflicht beschlossen: Für Neubauten gilt sie demnach ab 2023. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach saniert wird, ab 2025. Allerdings ist in der Hamburger Solardachpflicht bereits eine Ausnahme enthalten: Für die Photovoltaik-Anlage ist ein Amortisationszeitraum von 20 Jahren zugrunde gelegt – falls es länger dauern sollte, gilt die Pflicht nicht.
Außerdem muss in der Hansestadt seit Mitte 2021 beim Austausch einer Heizung darauf geachtet werden, dass danach 15 Prozent der Wärme erneuerbaren Energien stammt.
Der niedersächsiche Landtag hat die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) am 9. November 2021 verabschiedet. Darin ist festgelegt, dass eine Solardachpflicht nur für Gebäude kommt, die mit einer MIndest-Dachfläche von 75 Quadratmetern überwiegend gewerblich genutzt werden.
Eine Solardachpflicht für Wohngebäude wird es in Niedersachsen damit vorerst nicht geben.
Die Dächer von privaten Neubauten müssen ab 1. Januar 2024 PV-ready gemacht werden. Bauherren in Rheinland-Pfalz sind dann zum Einbau von Vorrichtungen verpflichtet, über die später eine Photovoltaik-Anlage installiert werden könnte. Selbiges gilt ab 2024 bei größeren Dachsanierungen.
In Schleswig-Holstein ist eine Solardachpflicht in Planung, die zunächst nur für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze gelten. Ein entsprechender Beschluss ist wohl bis Herbst 2021 geplant.
Die KfW-Bank fördert den Bau und Kauf insbesondere energieeffizienter Gebäude – einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme der KfW gibt es hier.
Wer sein Haus energieeffizient sanieren möchte, findet hier wie die Förderung mit der KfW funktioniert.
Klimafonds-Urteil: Förderprogramme könnten betroffen sein
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerGe) am 15. November 2023 entschieden hatte, dass die geplanten 60 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) nicht für den Klimaschutz genutzt werden dürfen, einigte sich die Bundesregierung am 13. Dezember 2023 auf Maßnahmen zur Lösung der entstandenen Haushaltskrise. Geld in die leeren Kassen soll unter anderem die CO2-Preissteigerung ab 2024 auf 45 Euro je Tonne haben. Welche weiteren konkreten Einsparungen im Gebäudesektor geplant sind, ist noch nicht bekannt.
Solarstrom oder auch grüner Strom wird mittels einer Photovoltaikanlage produziert, die in der Regel auf dem Dach installiert ist. Eine PV-Anlage besteht aus Solarmodulen, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln. Der so gewonnene Solarstrom kann entweder selbst genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, wofür es nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Einspeisevergütung gibt.
Daneben gibt es noch die Solarthermieanlage, die nach dem gleichen Prinzip funktioniert. Mit dem Unterschied, dass sie solare Strahlung in Wärmeenergie umwandelt.
Andreas Steger10.11.2023Carl am 10.01.2022 13:53
Lt. Aussagen von Fachwerkstätten rechnet sich eine Solarnachrüstung erst nach
ca. 25 Jahren für den Eigentümer. Also was soll eine derartige Nachrüstung?
auf Kommentar antworteninfo@immobilienzentrum-kiel.com am 10.01.2022 14:53
moin Carl, ich investiere nicht zwingend, weil es sich für MICH rechnet ... ich investiere, weil ich möchte, dass meine Kinder & Enkel auch ein schönes Leben haben ... sonnige Grüße
Kalla am 10.01.2022 12:48
Verpachtet mein Dach 200m2, reine Südlage gerne an jemand, der da Solar installieren will, aber solange es sich für mich nicht innerhalb von 5 Jahren rechnet, bin ich aussen vor. Und das wird wohl vielen älteren Mitbürgern so gehen, die auf Grund des Alters kaum eine Chance haben noch 15 Jahre auf den ROI zu warten.
auf Kommentar antworteninfo@immobilienzentrum-kiel.com am 10.01.2022 14:53
moin Kalla, ich investiere nicht zwingend, weil es sich für MICH rechnet ... ich investiere, weil ich möchte, dass meine Kinder & Enkel auch ein schönes Leben haben ... sonnige Grüße
hackiderspecht am 10.01.2022 11:55
Tolle Idee! Aber wer bestimmt bei der Planung eine effektive Ausrichtung des Gebäudes für die grüne Energie? Nur dann ist doch solche Vorgabe sinnvoll! Da fehlt doch hier eine sinnvolle Vorgabe, Oder steht das das irgendwo und wird das verschwiegen oder vergessen? ? ? Jaja die Wirkungsgrade! Bauphysik und sonstiges! Wer versteht das schon? Ergänzend dazu, wann folgt die Vorgabe für bestehende Gebäude, deren Dächer hoffentlich nach Süden ausgerichtet sind (Sind Flachdächer eigentlich immer nach Süden ausgerichtet????) ! Auf diese Diskussion bin ich gespannt! Nicht falsch verstehen - ich bin für eine solche Vorgabe, wenn das auch bezahlbar bleibt! Fordern und Fördern wäre doch eine tolle Idee! aber das auch für die Zukunft! Euer Meckerhacki !
auf Kommentar antwortenmf am 10.01.2022 12:52
richtig!!!
die Verfasser haben nicht zu Ende gedacht!
Wieviel qm in % sollen mit Panelen besetzt werden? Reicht 1 Gerät für das Aufladen meines Handis?
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