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Gebrauchte Häuser sind oft günstiger als Neubauten. Doch in den meisten Fällen ist eine energetische Sanierung notwendig, durch die zusätzliche Kosten entstehen. Welche Maßnahmen nach einem Hauskauf wirklich nötig sind – ein Überblick.
Zunächst müssen Käufer herausfinden, wann das Haus erbaut wurde. Häuser, die nach dem 1. Februar 2002 gebaut wurden oder bei denen seitdem der Eigentümer gewechselt hat, müssen bereits gewisse Anforderungen der damals in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, welche 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Der Immobilienkäufer hat dadurch wahrscheinlich einen geringeren Sanierungsaufwand. Immobilien, die der Vorbesitzer bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt hat, mussten bisher nicht saniert werden. Der Aufwand für Hauskäufer kann bei diesen Immobilien also höher sein.
Um dem Ziel eines klimaneutralen Kontinents näher zu kommen, plant die EU nun den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Mit dem sogenannten „Green Deal“ sollen, ähnlich wie bei Elektrogeräten, auch im EU-weiten Gebäudesektor Gesamtenergieeffizienzklassen eingeführt werden. Mit einer Skala von „A“ bis „G“ sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen.
Von dieser Sanierungspflicht könnten laut dem Eigentümerverband Haus & Grund in Deutschland mehr sieben Millionen Eigenheime betroffen sein.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigte außerdem an, dass die Sanierungs-Afa (Paragraf 35c Einkommenssteuergesetz), also die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen, auf Vermieter und Gewerbe erweitert werden soll. Bisher gilt das nur für selbstnutzende Eigentümer.
Einen ersten Überblick über Sanierungen bekommt der Käufer bei der Besichtigung. Spätestens dann muss der Vorbesitzer nämlich einen Energieausweis vorlegen. Dieser liefert nicht nur wichtige Informationen über den Energieverbrauch des Hauses, auch Sanierungsempfehlungen sind darauf vermerkt. Wie du den Energieausweis richtig liest, erfährst du hier.
Entscheidet sich der Interessent dafür, ein Haus zu kaufen, muss er als Eigentümer die Richtlinien des GEG beachten und gegebenenfalls nach ihren Regeln sanieren. Diese Kosten sollten Interessenten bereits bei der Planung des Hauskaufs berücksichtigen – ansonsten folgt nach dem Erwerb eine böse Überraschung.
Gemäß den Vorgaben des GEG hat der Hauskäufer die Pflicht, die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus zu dämmen. Nach der Dämmung darf der Wärmedurchgangskoeffizient nicht über 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin liegen. Der Käufer hat zur Dämmung nach dem Erwerb der Immobilie zwei Jahre Zeit.
Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Ist der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 der obersten Geschossdecke im Altbau erfüllt, muss der Käufer nicht neu dämmen. Ob das Haus diese DIN-Vorschrift einhält, sollten Hauskäufer am besten einen Sachverständigen überprüfen lassen, empfiehlt Thomas Weber, Bauherrenberater vom Verband Privater Bauherren (VPB). Die DIN-Norm ist erfüllt, wenn das Haus einen R-Wert – so nennt man den Wert des Wärmedurchlassungswiderstands – von 0,90 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin hat. „Das gilt aber nur für Bauteile, die pro Quadratmeter mehr als 300 Kilogramm wiegen. Und so schwer ist eigentlich nur Stahlbeton“, erklärt der Experte. Für andere Decken gelte laut DIN 4108-2 ein R-Wert von 1,57, was circa sieben Zentimeter dicker Mineralwolle entspreche.
Auch wenn Käufer die Immobilie für weniger als vier Monate im Jahr auf über 19 Grad beheizen, bleibt dem Käufer das Dämmen erspart. Das kann beispielsweise bei Ferienwohnungen der Fall sein. Auch denkmalgeschützte Gebäude gehören zur Ausnahme: „Man kann kein Wärmedämmverbundsystem auf die Schmuckfassade anbringen. In so einem Fall spielt das Denkmal eine größere Rolle als die energetische Sanierung“, sagt Weber.
Hauseigentümer müssen gemäß den Regelungen des GEG bestimmte ältere Heizkessel austauschen. Das betrifft alle Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1984 eingebaut wurden. Heizkessel, die ab 1985 eingebaut wurden, dürfen nur noch maximal 30 Jahre in Betrieb sein. Wer ein Haus kauft, muss austauschpflichtige Kessel binnen zwei Jahren ersetzen.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Hausbesitzer dürfen Niedrigtemperatur-Heizkessel, Brennwert-Heizkessel und Heizungsanlagen mit Nennleistung unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt weiter betreiben. „Anlagen unter vier Kilowatt sind energetisch nicht sehr relevant, sondern sind eher in Richtung Gaskocher einzuordnen“, sagt Thomas Weber. Große Anlagen hätten schon früher einen sehr guten Wirkungsgrad erzielt, weswegen sie von dieser Regelung ausgenommen seien.
In nicht geheizten Räumen müssen Leitungen, Formstücke und Armaturen, die Wärme führen, gedämmt sein. Das betrifft also unter anderem Heizungs- und Warmwasserrohre im Keller. Wie dick die Dämmung bei den Rohren sein muss, hängt vom Innendurchmesser der Rohre und der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes ab. Der Hauskäufer muss auch in diesem Fall innerhalb von zwei Jahren nachrüsten.
Achtung: Verstöße gegen die GEG-Richtlinien sind eine Ordnungswidrigkeit und können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.
KfW-Fördergelder beantragen
Wenn Sie um Sanierungen nicht herum kommen, sollten Sie überlegen, bessere U-Werte zu erreichen, als dies durch die GEG-Richtlinien vorgegeben ist. Denn für manche Maßnahmen, die über die Erfüllung der GEG-Richtlinie hinausgehen, können Eigentümer staatliche Förderung beantragen. Näheres zu staatlichen Fördermitteln lesen Sie hier.
Neben den Sanierungspflichten gibt es noch etliche weitere Möglichkeiten an Sanierungen, die Immobilienkäufer vornehmen können. Welche Maßnahmen der künftige Eigentümer dabei am besten angeht, ist abhängig vom Zustand des Hauses.
Ältere Häuser haben häufig keine gute Außendämmung und Fenster, die luftdurchlässig sind. Viele Eigentümer ziehen deswegen eine Fassadendämmung und einen Fensteraustausch in Betracht. „Die Fassade sollte man am besten dann dämmen, wenn renovierungstechnisch sowieso etwas am Haus gemacht wird und schon ein Gerüst vor Ort ist“, rät Weber. Ein Fensteraustausch solle bestenfalls gleichzeitig mit der Fassadendämmung erfolgen, sonst entstünden Wärmebrücken und die neuen Fenster hätten bauphysikalisch eine falsche Lage. Nimmt man Fassadendämmung und Fensteraustausch gleichzeitig vor, können Eigentümer dadurch zwischen 40 und 50 Prozent Energie einsparen. Tauscht man nur die Fenster aus, sparen sie sieben bis zehn Prozent“, sagt Weber.
Eine weitere Möglichkeit, die Immobilie energetisch zu sanieren: das Dämmen der Kellerdecke. „Das ist günstiger als ein Fensteraustausch und bringt genauso viel, also sieben bis zehn Prozent Einsparungspotential. „Eine lohnende Investition“, sagt Weber. Nicht nur der finanzielle, auch der zeitliche Aufwand halte sich für so eine Maßnahme in Grenzen.
Auch wenn die Heizung noch nicht so alt ist, dass sie gemäß den Vorgaben des GEG ausgetauscht werden müsste, sollten sich Hauskäufer genau darüber Gedanken machen. Der Grund: hohes Einsparpotential. „Mit einer neuen Heizungsanlage und einem hydraulischen Abgleich lassen sich 30 bis 40 Prozent Energieersparnis herausholen“, informiert Weber.
Bei Sanierungsmaßnahmen sollten Hauseigentümer prüfen, ob sie staatlich gefördert werden können. Einen Überblick, welche staatlichen Förderungen Hauskäufer bekommen können, finden Sie hier.
Bei einem älteren, unsanierten Gebäude gibt es in der Regel so viele Baustellen, dass Hauskäufer sie nicht mehr überblicken können. „Hauskäufer sollten vor dem Kauf eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen“, rät Weber. Dabei könne man die Möglichkeiten, die Kosten und das Einsparpotential besprechen. „Häufig schrecken Eigentümer vor dem hohen Betrag für eine umfängliche energetische Sanierung zurück. Verrechnet man die jährlichen Kreditkosten aber mit den eingesparten Energiekosten und der Haltbarkeit der Maßnahme hat man nur circa 100 bis 200 Euro effektive Mehrkosten pro Monat“, sagt Weber.
Beispiel:
In einem älteren Haus mit einer veralteten Heizungsanlage entstehen 4.000 Euro Heizkosten im Jahr. Der Eigentümer saniert daraufhin die Heizungsanlage. Diese Maßnahme kostet 20.000 Euro.
Die Heizkosten betragen nach den Arbeiten nur noch 2.200 Euro im Jahr. Es dauert also rund 11 Jahre bis sich die neue Heizungsanlage amortisiert hat. Danach spart der Eigentümer jährlich 1.800 Euro - noch mehr, wenn die Heizkosten weiter steigen.
Haben Hauseigentümer ein Gesamtkonzept entwickelt, ist auch die Reihenfolge der Sanierungen entscheidend – sonst geben sie mehr Geld aus, als sie müssten. „Eine neue Wärmepumpe sollte man sich beispielsweise erst nach der Dämmung zulegen. Bei solchen Geräten zahlt man vor allem die Leistung“, sagt Thomas Weber. So koste eine Pumpe mit der Leistung von zehn Kilowatt circa 13.000 Euro, 20 Kilowatt hingegen schon über 20.000 Euro. „Es wäre also ärgerlich, wenn man sich eine teure Wärmepumpe kauft, deren Leistung man durch eine nachträgliche Dämmung gar nicht mehr braucht.“
Für die einzelnen Schritte bietet sich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung an, die ein Sachverständiger mit den Hauskäufern vornehmen kann. In dieser Berechnung geht es vor allem darum, den Verbrauch und Kosten eines unsanierten Hauses denen einer sanierten Immobilie über einen bestimmten Betrachtungszeitraum gegenüberzustellen.
Frank Kemter13.01.2021Rija am 09.03.2023 13:22
Hallo, wie verhält es sich bei Erbe, wenn das alte Haus leer steht und im Istzustand veräußert werden soll? Vielen Dank.
auf Kommentar antwortenJoiner-344 am 23.03.2023 14:43
Wenn nicht denkmalgeschütztes Haus: Lt. GEG 2020, §80, Nr. 3 ist ein Energieausweis, hier vom Käufer wahrscheinlich angeforderter (strengerer) Energiebedarfsausweis von einem zertifiziertem Energieberater auszustellen. Die Ausstellungskosten kann der Energieberater ev. bei der BAFA erhalten, ohne dass der Verkäufer die Hauptlast trägen muss.
Peter am 20.02.2022 16:28
Unser Sohn hat sich eine Eigentumswohnung in einem Haus aus den 70er gekauft und die Decke neu isoliert und verkleidet. Wäre eine zusätzlich Dämmung auf dem Dach (Gemeinschaftseigentum trotzdem noch sinnvoll? Es wurde ansonsten nichts zusätzlich gedämmt. Haben zudem nach einen Balken mit einem Holzwurmbefall gefunden. Dieser wurde von der IRT über einen Sachverständigen entfernt und erneuert. Der Rest des Daches ist in Ordnung. Ich denke man sollte bei einer Sanierung wirklich keine Ecke auslassen und Fachleute ins Boot holen.
auf Kommentar antwortenbock_st am 22.05.2021 11:35
Wir möchten ein vermietetes Haus als Kapitalanlage kaufen. Bj. 1900, Sanierung 2014. Dieses wird mit über Strom betriebenen Steinplatten und ergänzend mit Holz befeuerten Kaminöfen beheizt. Können diese strombetriebenen Steinplatten belassen werden oder muss hier ein komplett neues Heizsystem installiert werden?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 26.05.2021 08:00
Hallo bock_st,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können den Sachverhalt aus der Ferne nicht beurteilen und raten Ihnen sich vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Torsten S. am 18.01.2021 12:43
Hallo .Wir wollen ein altes Sandsteinhaus(ca1900) kaufen.
Die Heizung von 1990.Der Kachelofen von 1987.Fenster von 2009 und Dach (ungedämmt ) von 2000.
Muss dieses Haus auch saniert werden?,weil da wäre abreisen billiger:)
LG
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 19.01.2021 15:33
Hallo Torsten,
da lassen Sie mal lieber einen Fachmann vor Ort entscheiden. :)
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Andrea am 26.02.2020 19:40
Hallo, wir beabsichtigen eine doppelhaushälfte, Baujahr 2000 zu kaufen. Die Heizung ist aus 2000, soll aber ausgetauscht werden! Das Dachgeschoss ist komplett ausgebaut, ebenfalls sollen die Fenster durch Rollläden ergänzt werden! Im Keller gibt es keine offenen Leitungen oder Rohre! Was müssen wir noch beachten?
Danke
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 27.02.2020 11:04
Hallo Andrea,
wir kennen die genauen Gegebenheiten zwar nicht, aus unserer Sicht müssen hinsichtlich der EnEV-Vorgaben, so wie Sie es beschreiben, keine weiteren Dinge beachtet werden. Es besteht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Nachrüstpflicht. Lediglich hinsichtlich der Dachdämmung (entweder oberste Geschossdecke oder Dach selbst) sowie der Heizung müssen gewisse Mindetsanforderungen beachtet werden. Bei einem Haus aus dem Jahr 2000 sollten diese i.d.R. aber erfüllt sein.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Brigitte D. am 12.01.2020 19:53
Hallo, wie darf ich denn das mit dem Absatz "Die Fassadendämmung und der Austausch von Fenstern" verstehen? Mein Vermieter hat die Fassade gedämmt und die Fenster aus 2005 gegen neue ausgetauscht. Diese Fenster haben jedoch einen Lüftungsschlitz. Dadurch zieht es in jedem Zimmer und ich werde gezwungen die Heizung anzustellen. Egal ob ich auf dem Sofa sitze oder in der Küche, ja sogar wenn ich im Bett liege zieht mir kalte Luft um die Ohren. Ist das im Sinne des Erfinders? Der Energieausweis sagt also etwas falsches aus. Was kann ich tun?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 14.01.2020 08:34
Hallo Brigitte D.,
die Belüftungsschlitze sind dafür gedacht, dass durch Luftaustausch Schimmelbildung verhindert wird. Energetisch sind Sie natürlich kontraproduktiv. Wenn es mit dem Luftzug so schlimm ist, dass Sie sich beeinträchtigt fühlen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter reden. U. U. könnte dies als Mangel zu interpretieren sein, der ggf. eine Mietminderung und Besietigung rechtfertigen könnte. Bevor Sie in diese Richtung tätig werden, sollten Sie die konkrete Vorgehensweise aber besser mit einem Anwalt oder Mieterverein besprechen.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Jack 68 am 02.11.2019 12:14
Hallo - ich möchte meinem Sohn ein älteres Haus schenken ! Muss er das dann auch innerhalb von zwei Jahren dämmen und Heizung sanieren? Danke
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 04.11.2019 11:05
Hallo Jack 68,
bei einem Eigentümerwechsel müssen die im Artikel beschriebenen Arbeiten vorgenommen werden. Ob Kauf oder Schenkung spielt keine Rolle.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Pfeffi am 31.07.2019 12:13
Stimmt es das man 12 oder 15 % erneuerbare Energien nutzen muss wenn man ein Haus kauft?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 31.07.2019 12:25
Hallo Pfeffi,
Sie beziehen sich hier wahrscheinlich auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es schreibt vor, dass Eigentümer von Neubauten, deren Nutzfläche mehr als 50 Prozent beträgt, verpflichtet sind, den Wärme- oder Kältebedarf im unterschiedlichen Umfang aus erneuerbaren Energien zu decken (§ 3 Absatz 1 EEWärmeG). Bei Solarenergie beträgt dieser Anteil 15 Prozent.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Night88 am 22.05.2019 12:55
Hi ich versteh gerade auf meine Antworte das die hier nicht. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.heißt das jetzt ganz Deutschland od Auf ein bestimmtes Bundesland. Vielen Dank
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 22.05.2019 13:28
Das heißt: für ganz Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Night88 am 22.05.2019 01:10
Hallo, ist das sanierungsgesetz bundesland abhängig? Gilt das nur in Baden-Württemberg od auch in Hessen. Lg
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 22.05.2019 12:04
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,
die hier beschriebenen Regelungen stammen aus der Energieeinsparverordung (EnEV). Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Tanja K. am 01.03.2019 18:15
Hallo!
Wir würden gerne eine Wohnung in einem 2-Familienwohnhaus kaufen. Müssen wir dann auch die ganzen Maßnahmen machen wie Heizungsaustausch? Oder ist das nur bei Hauskauf?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 04.03.2019 09:15
Hallo Tanja,
besagte Regelungen gelten sowohl für Ein- als auch für Zweifamilienhäuser.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Rat-Suchender am 25.02.2019 11:10
Sehr geehrtes Team von Immowelt,
Der Herr Weber vom VPB sagt in dem Artikel
" auch wenn Käufer die Immobilie für weniger als vier Monate im Jahr auf über 19 Grad beheizen, bleibt dem Käufer das Dämmen erspart."
In der EneV steht in §1 (3) 8 a
" diese Verordnung gilt NICHT für...8. Wohngebäude, die a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind "
Können Sie mir bitte mitteilen, inwieweit die Ausage des Beraters des VPB Gültigkeit hat bzw inwieweit das Zitat aus der EneV zu interpretieren ist?
Herzlichen Dank
Mfg
Jens U.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 25.02.2019 11:30
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,
beides ist korrekt. Die obige Aussage stützt sich auf § 10 Absatz 3 EnEV. Dort heißt es: "Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m2·K) nicht überschreitet."
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Irene Heuser am 18.11.2018 12:09
Sehr geehre Immowelt Redaktion,
wir vermieten ein Reihenmittelhaus BJ 2002. Das Haus wurde an uns damals als KfW Niedrigenergiehaus 70 verkauft. Wir beabsichtigen das Haus selber zu beziehen und würden gerne im Vorfeld wissen, ob es sich lohnt die Heizung (Gasskessel BJ 2002) nachzurüsten oder auszutauschen. Ist es sinnvoll eine Wärmepumpe und/oder eine Solaranlage einzubauen? Mit welchen Umbaukosten müssen dann Rechnen? Vielen Dank für Ihre Antwort, Irene H.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 19.11.2018 10:48
Sehr geehrte Frau Heuser,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ob es sich lohnt, eine neue Heizung einzubauen, lässt sich aus der Ferne nicht abschließend klären. Wir würden Ihnen raten, hierzu einen Installateur oder Energieberater zu konsultieren, der die Lage direkt vor Ort begutachten kann. Vor allem langfristig kann sich der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage natürlich lohnen, auch hier kommt es aber stark auf Art und Weise der Pumpe bzw. der Solaranlage an.
Einen Überblick über die verschiedenen Arten von Wärmepumpe und auch einige Anhaltspunkte zu den Preisen finden Sie auf unserer Partnerseite bauen.de unter folgender Adresse: https://www.bauen.de/waermepumpen.html
Entsprechende Informationen zum Thema Solaranlagen haben wir hier für Sie zusammengestellt: https://www.bauen.de/solarthermie.html
Mit freundlichen Grüßen,
die Immowelt-Redaktion
Matthias am 21.08.2018 23:35
Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1) von wem bekomme ich eine Energieberatung?
2) wir haben ein Reiheneckhaus gekauft (Baujahr 1965), das Dach wurde bereits gedämmt. Ist es generell ein Problem, ein Dachfenster einbauen zu lassen weil A) Dämmung verloren geht und B) weil dann in die vorhandene "Außenhülle" eingegriffen wird und somit womöglich weitere Energieverordnungen (sprich auch Aussenfassadendämmung) Pflicht werden?
Vielen Dank für Ihren Rat!
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 22.08.2018 10:12
Hallo Matthias,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Energieberatungen bekommen Sie (gegen Zahlung eines Honorars) von unabhängigen Energieberatern vor Ort, oft abera uch von Verbraucherzentralen, Energieversorgern oder auch Angeboten der Gemeinden.
Der Einbau eines Dachfenster müsste eigentlich problemlos möglich sein. Ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Das Fenster muss die aktuellen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen und der Einbau muss sachgerecht erfolgen. Eine Dämmpflicht der Aussenfassade tritt damit nicht ein. Eine solche ist dann gegeben, wenn mehr als zehn Prozent eines Bauteils (hier: der Fassade; nicht des Dachs) erneuert werden.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Steffen am 03.03.2018 10:31
Hallo. Wir möchten ein Haus kaufen. Die Ölheizung ist von 1982, der Brenner ist 7 Jahre alt. Muss ich die gesamte Heizanlage nach Erwerb innerhalb von 2Jahren tauschen.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 05.03.2018 10:16
Hallo Steffen,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Austauschpflichtas betrifft alle älteren Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1984 eingebaut wurden. Heizkessel, die ab 1985 eingebaut wurden, dürfen nur noch maximal 30 Jahre in Betrieb sein. Brennwert-Heizkessel und Heizungsanlagen mit Nennleistung unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt dürfen jedoch weiter betrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie von einem Eigentümerverein oder einem Energieberater.
Mit freundlichen Grüßen,
die Immowelt-Redaktion
Jürgen am 02.02.2018 15:24
Hallo, das Haus das mich interessiert, hat Holzbeheizte Kachelöfen. Kann ich die lassen bitte?
Danke, Grüße
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 05.02.2018 09:11
Hallo und vielen Dank für Ihren kommentar,
laut Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen keine Holz- oder Kohleöfen betrieben werden, die zwischen 1950 und 1974 installiert wurden, sofern diese pro Kubikmeter Abgas mehr als 0,15 Gramm Staub oder mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid ausstoßen. Die Öfen können vom Eigentümer entweder mit Filtern nachgerüstet oder durch neue ersetzt werden. Wenn Sie Zweifel daran haben, dass die Öfen in dem Haus, das sie kaufen möchten, die fraglichen Grenzwerte einhalten, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater. Dieser kann Ihnen auch Tipps geben, wie Sie gegebenenfalls nachrüsten können beziehungsweise welches Heizungssystem sich für die Immobilie anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion