Energetische Sanierung: Kosten, Förderungen und Pflichten

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Eine energetische Sanierung kostet zunächst viel Geld, verspricht aber auf lange Sicht großes Einsparpotenzial – und könnte für Millionen Eigentümer bald zur Pflicht werden.

Was ist eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung bezieht sich auf die Modernisierung eines Hauses mit den Zielen, den Energieverbrauch und damit verbundene Kosten zu senken sowie den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Durch diese langfristigen Einsparungen holen Eigentümer die Investitionskosten für eine energetische Sanierung im Laufe der Zeit wieder rein – die Kosten amortisieren sich.

Zudem sinkt durch die geringeren Emissionen in der Regel die CO2-Steuer, was in einem Mehrfamilienhaus für Vermieter und Mieter gleichermaßen von Vorteil ist.

Allerdings darf der Vermieter die Kosten für eine energetische Sanierung teilweise auf die Mieter umlegen.

Gibt es eine Sanierungspflicht?

In Deutschland gibt es seit 1. November 2020 mit in Kraft treten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine Sanierungspflicht für Käufer eines Hauses, das vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurde. Käufer eines entsprechenden Hauses haben nach Einzug zwei Jahre Zeit, um folgende Maßnahmen einer energetischen Sanierung durchzuführen:

  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in ungedämmten Kellern
  • Dämmung des Dachbodens oder des Dachs
  • Austausch von Öl- und Gasheizungen, wenn sie länger als 30 Jahre im Betrieb sind.
    Tipp: Alles über die Alternativen zu Öl- und Gasheizungen liest du hier in unserem Ratgeber.

Häuser, die nach dem 1. Februar 2002 gebaut wurden oder bei denen seitdem der Eigentümer gewechselt hat, müssen bereits gewisse Anforderungen der damals in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) – dem Vorgänger des GEG – erfüllen. Käufer eines solchen Hauses dürften einen geringeren Sanierungsaufwand haben.

Eine EU-weite Sanierungspflicht für Eigentümer wird es nicht geben. Die Europäische Kommission will aber die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) überarbeiten, um bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.

Wie stelle ich fest, welche Energieeffizienzklasse mein Haus hat?

Eigentümer finden die Energieeffizienzklasse ihrer Immobilie im Energieausweis. Falls noch kein Energieausweis vorhanden ist, können sie ihn hier online bestellen.

Achtung: Verkäufer und Vermieter sind laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, den Interessenten einen Energieausweis vorzulegen.

Im Energieausweis sind Häuser in Deutschland aktuell in die Energieeffizienzklassen A+ bis H eingeteilt:

Energieeffizienz-
klasse
Endenergie
[kWh/(m² a)]
Gebäudeklassifizierung
A+< 30Passivhaus oder KfW 40+-Haus.
A< 50Gebäude, das mindestens die Vorgaben der damaligen EnEV 2016 erfüllt oder besser ist – zum Beispiel KfW 55- oder KfW 70-Häuser.
B< 75Gebäude, das die Standards der damaligen EnEV 2014 erfüllt.
C< 100Gebäude, das energetisch besser ist als ein Haus, das gemäß der dritten Wärmeschutzverordnung von 1995 errichtet wurde.
D< 130 
E< 160Gebäude, das energetisch etwa die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhält.
F< 200 
G< 250Maximaler Verbrauch, den ein rudimentär gedämmtes Gebäude gemäß der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufweist.
H> 250Unsanierter, energetisch schlechter Altbau

 

Ein Haus mit Energieeffizienzklasse A+ ist ein Passivhaus oder KfW 40+-Haus, das im Jahr pro Quadratmeter weniger als 30 Kilowattstunden (kWh) Energie verbraucht. Ein unsanierter, energetisch schlechter Altbau verbraucht hingegen mehr als 250 kWh pro Quadratmeter im Jahr und befindet sich in der schlechtesten Energieeffizienzklasse H.

Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung gibt es?

Energetische Sanierung, ein Haus wird das energetisch saniert, Foto: Kara / stock.adobe.com
Zu einer energetischen Sanierung zählen Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsaustausch und der nachträgliche Einbau von Solarthermie. Foto: Kara / stock.adobe.com

Die Energieeffizienzklasse des Hauses können Eigentümer mit einer energetischen Sanierung verbessern. Dazu zählen folgende Maßnahmen, die gebündelt als Komplettsanierung oder einzeln als Teilsanierungen durchgeführt werden können:

Die Angaben beziehen sich auf ein Einfamilienhaus mit 110 Quadratmetern, in dem vier Personen wohnen und stammen unter anderem von den Energieexperten der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft „co2online“. Auf deren Homepage können Eigentümer auch ihren ganz individuellen Modernisierungscheck durchführen.

Achtung: Bei Einzelmaßnahmen ist Vorsicht geboten. Ein Fensteraustausch sollte beispielsweise immer in Verbindung mit einer Fassadendämmung durchgeführt werden, da andernfalls unerwünschte Wärmeverluste auftreten können. Dieser Effekt wird als Kältebrücke bezeichnet. Die Kältebrücke tritt auf, wenn Wärme durch eine schlecht isolierte Stelle in der Gebäudehülle nach außen entweicht.

Auch der Vorteil einer neuen und eigentlich energieeffizienten Heizung kann durch ein schlecht gedämmtes Haus schnell verpuffen.

Eigentümer, die eine energetische Sanierung planen, sollten sich daher immer Unterstützung von einem Energieberater holen. 
Zertifizierte Berater in deiner Nähe findest du hier:

Photovoltaik

Kosten: 7.000 bis 12.000 Euro*
*1.200 bis 1.600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) bei einer durchschnittlichen Dachanlage inklusive der Montagekosten durch den Fachbetrieb.

Einsparpotenzial: 1.000 bis 1.200 Euro pro Jahr

Mit einer Photovoltaikanlage können Eigentümer mittels Sonnenenergie ihren eigenen Strom produzieren und damit beispielsweise ein Elektroauto aufladen oder eine Wärmepumpe betreiben. Das hilft langfristig, Kosten für Strom zu sparen. In der Regel lässt sich eine PV-Anlage im Rahmen einer energetischen Sanierung auf jedem Dach nachrüsten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zu denen du hier in unserem Artikel zu Photovoltaik mehr erfährst.

Achtung: In Baden-Württemberg und Berlin gilt seit Anfang 2023 eine Solarpflicht bei umfangreichen Dachsanierungen, Hamburg zieht 2025 nach – und auch in weiteren Bundesländern ist eine Solardachpflicht im Gespräch. Bundesweit könnte eine Solardachpflicht spätestens dann kommen, wenn die EU-weite Sanierungspflicht tatsächlich in Kraft tritt.

Solarthermie

Kosten: 5.000 bis 10.000 Euro*
*Nur Warmwasser oder Warmwasser plus Heizungsunterstützung.

Einsparpotenzial: Bis zu 60 Prozent bei Warmwasser und 30 Prozent bei Heizung

Eine Solarthermieanlage wandelt die Energie der Sonne in Wärmeenergie um, mit der Eigentümer Warmwasser erzeugen und Heizen können. Die Kollektoren einer Solarthermieanlage befinden sich wie bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach und können in den meisten Fällen nachgerüstet werden. Eigentümer sollten allerdings darauf achten, dass sie die richtige Kollektorart bei der energetischen Sanierung wählen. Mehr dazu erfährst du hier in unserem Ratgeber zu Solarthermie.

Dachdämmung

Kosten: 10.000 bis 20.000 Euro*
*Zwischen 100 Euro/m2 für Untersparrendämmung plus Zwischensparrendämmung und 200 Euro/m2 für Aufsparrendämmung mit Wiedereindeckung.

Einsparpotenzial: 4 bis 5 Euro pro Quadratmeter im Jahr

Der Mensch verliert die meiste Wärme über den Kopf – im Winter hilft da meistens eine Mütze. Ganz ähnlich ist es auch beim Haus: Mit einer Dämmung wird das Dach isoliert und die Wärme bleibt in der Immobilie. Die Folgen dieser energetischen Sanierung: Die Heizung muss weniger arbeiten, wodurch die Energiekosten sinken.

Fensteraustausch

Kosten: 6.000 bis 15.000 Euro*
*Für 6 Fenster unterschiedlicher Qualität und Größe

Einsparpotenzial: Keine seriösen Angaben möglich, da zu viele Faktoren berücksichtigt werden müssen

Durch alte, schlecht isolierte Fenster gelangt sehr viel Wärme nach außen. In der Folge muss die Heizung immer gegen diesen Wärmeverlust ankämpfen – hohe Heizkosten sind die Folge. Eine energetische Sanierung der Fenster meist auch für spürbar niedrigere Heizkosten, wenn die Fenster richtig eingebaut sind. Welche Fehler Eigentümer beim Fenstereinbau vermieden sollten, liest du hier bei unserem Partnerportal bauen.de.

Wichtig: Ein Fensteraustausch sollte immer mit einer Fassadendämmung einhergehen, da sonst der positive Effekt eines gut isolierten Fensters schnell aufgrund einer schlecht gedämmten Fassade verpufft. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt.

Fassadendämmung

Kosten: 10.000 bis 25.000 Euro*
*Zwischen 100 Euro/m2 für Kerndämmung und 250 Euro/m2 für Dämmung einer hinterlüfteten Vorhangfassade.

Einsparpotenzial: Keine seriösen Angaben möglich, da zu viele Faktoren berücksichtigt werden müssen

Bei einer Dämmung der Fassade wird die Hülle des Hauses isoliert. Das bedeutet, dass weniger Wärme nach außen und weniger Kälte nach innen gelangen kann. In diesem Zuge sinken in der Regel die Heizkosten, da die Immobilie einen höheren Grad an Energieeffizienz erreicht.

Kellerdämmung

Kosten: 6.000 bis 16.000 Euro*
*Zwischen 60 Euro/m2 für Kellerdeckendämmung von unten und 150 Euro/m2 für Kellerdeckendämmung von oben inklusive einen neuen Bodenbelags.

Einsparpotenzial: Keine seriösen Angaben möglich, da zu viele Faktoren berücksichtigt werden müssen

Eine ungedämmte Kellerdecke kann vor allem im Winter unangenehm sein, wenn die Fußböden darüber eiskalt sind. Das können Hauseigentümer schon relativ einfach und kostengünstig mit einer Kellerdeckendämmung vermeiden, bei der Dämmplatten an der Unterseite der Kellerdecke angebracht werden. 

Wird der Keller allerdings als Hobbyraum genutzt oder soll gar zum Wohnraum umgebaut werden, fallen die Maßnahmen zur Kellerdämmung schon umfangreicher aus. 

Heizungsaustausch

Kosten: 6.000 bis 30.000 Euro*
*Zwischen 6.000 Euro inklusive Einbau für eine Gasheizung und 30.000 Euro inklusive Einbau für eine Erdwärmepumpe.

Einsparpotenzial: 400 bis 1.500 Euro pro Jahr

Alte Öl- oder Gasheizungen haben in der Regel einen vergleichsweisen hohen Schadstoffausstoß und sind durch die gestiegenen Energiekosten teuer geworden. Mit klimafreundlichen Alternativen wie der Wärmepumpe können Eigentümer auf lange Sicht viel Geld sparen. Zudem machen sie sich unabhängig von Öl und Gas, womit sie ihr Eigenheim auf eine zukunftssichere Energieversorgung umstellen.

Link-Tipp

Du willst oder musst deine alte Öl- oder Gasheizung umrüsten? Alles über den aktuellen Stand zur Heizungstauschpflicht und den im besten Fall klimaneutralen Alternativen erfährst du hier in unserem Ratgeber.

Wird eine energetische Sanierung 2023 gefördert?

Eigentümer können in Deutschland für eine energetische Sanierung Förderungen erhalten, die sie entweder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen müssen. 

Dabei kommt es auf den Umfang der Maßnahmen zur energetischen Sanierung an:

Achtung: Sowohl die KfW als auch die BAFA schreiben vor Bewilligung der Förderung eine Beratung durch Energieeffizienz-Experten vor, welche ebenfalls über das entsprechende Programm gefördert wird.

Komplettsanierung

Im Rahmen des Programms Wohngebäude – Kredit vergibt die KfW Förderkredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeit der Darlehen beträgt zwischen vier und 30 Jahren, wobei der Zins nur für die ersten zehn Jahre festgeschrieben wird, anschließend gibt es ein Folgeangebot der KfW-Bank, welches der Kreditnehmer ablehnen kann, um dann zu einer anderen Bank zu wechseln. 

Die ersten ein bis fünf Jahre sind tilgungsfrei, außerdem gibt es einen Tilgungszuschuss von fünf bis 25 Prozent. Die Höhe dieser Summe ist abhängig vom energetischen Standard nach der Sanierung und von der Höhe des Kredits:

EffizienshausTilgungszuschussmaximaler Betrag
Effizienzhaus 4020 Prozent von maximal 120.000 Euro24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse25 Prozent von maximal 150.000 Euro37.500 Euro
Effizienzhaus 5515 Prozent von maximal 120.000 Euro18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse20 Prozent von maximal 150.000 Euro30.000 Euro
Effizienzhaus 7010 Prozent von maximal 120.000 Euro12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse15 Prozent von maximal 150.000 Euro22.500 Euro
Effizienzhaus 855 Prozent von maximal 120.000 Euro6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse10 Prozent von maximal 150.000 Euro15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal5 Prozent von maximal 120.000 Euro6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse10 Prozent von maximal 150.000 Euro15.000 Euro

Quelle: KfW

Zur Erklärung: Ein Effizienzhaus 40 ist ein Gebäude, das nach der Sanierung maximal 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein Neubau gemäß GEG maximal verbrauchen darf.

Teilsanierung

Einzelmaßnahmen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung durchgeführt werden, fördert die BAFA. Voraussetzungen: Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro und ist gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Die maximale Fördersumme pro Gebäude beträgt 600.000 Euro.
Folgende Maßnahmen fördert die BAFA:

Lohnt sich eine energetische Sanierung?

Eine vollständige Gebäudesanierung ist teuer, gleichzeitig verspricht sie das größte Einsparpotenzial. Je nach erreichbarer Effizienzhausstufe steigen zudem die Zuschüsse von der KfW für eine Komplettsanierung.

Entscheiden sich Eigentümer für eine Teilsanierung ihres Hauses, lohnen sich folgende Sanierungsmaßnahmen am meisten:

  • Dämmung von Dach, Außenwänden und Keller
  • Einbau wärmeisolierter Fenster

Dadurch wird in der Regel eine gute Wärmedämmung erreicht, sodass auch nicht zwingend eine alte Heizungsanlage ausgetauscht werden muss. Denn die Wärme wird im Haus gehalten und die Heizkosten sinken dadurch.

Allerdings hat der Effekt einer energetischen Sanierung seine Grenzen und ist immer von der Gesamtbeschaffenheit des Gebäudes abhängig. Die Dämmung der Außenwände kompensiert beispielsweise nur bis zu einem bestimmten Grad Ziegelsteine mit einer geringen Wärmeisolierung.

Darf eine energetische Sanierung auf Mieter umgelegt werden?

Vermieter dürfen nach Paragraf 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bis zu acht Prozent einer energetischen Sanierung auf die Jahresnettokaltmiete umlegen. Dadurch darf die Miete innerhalb von sechs Jahren allerdings höchstens um drei Euro pro Quadratmeter im Vergleich zum Zeitpunkt vor der energetischen Sanierung steigen.

Beispielrechnung: Ein Vermieter investiert 100.000 Euro in eine energetische Sanierung und erreicht damit für sein Mehrfamilienhaus eine bessere Energieeffizienzstufe, was eine Mieterhöhung rechtfertigt. Von den 100.000 Euro kann der Vermieter nun acht Prozent auf seine vier Mieter umlegen:

100.000 Euro * 8 Prozent / 4 = 2.000 Euro 

Umgerechnet auf die Monatsmiete zahlt nach der energetischen Sanierung jede Mietpartei rund 167 Euro mehr. 

Achtung: Diese Mieterhöhung gilt dauerhaft. Also auch weiterhin, wenn die Mieter ihre anteiligen Kosten an der energetischen Sanierung bereits beglichen haben.

Brauche ich nach der energetischen Sanierung eine Lüftungsanlage?

Je besser das Haus nach einer energetischen Sanierung gedämmt, umso weniger kann die Luft zirkulieren – das Haus kann sozusagen weniger atmen. Um Heizkosten zu sparen, ist das der gewünschte Effekt. Allerdings steigt auch die Gefahr von schlechter Luft und Schimmelbildung, wenn Eigentümer zu wenig lüften. Die Lösung: Eine Lüftungsanlage, die automatisch die Innenluft austauscht.

Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Renovierung?

Sanierung und Renovierung werden oft synonym verwendet, sie unterscheiden sich jedoch in Umfang und Zielen:

  • Sanierung bezieht sich auf umfassende Baumaßnahmen, um die Lebensdauer des Gebäudes zu verlängern, die Energieeffizienz zu verbessern oder den Komfort und die Sicherheit der Nutzer zu erhöhen.
  • Renovierung bezieht sich in der Regel auf kleinere Veränderungen, um den Zustand oder das Aussehen eines Gebäudes oder Raums zu verbessern, ohne dabei grundlegende Veränderungen vorzunehmen. Dies kann beispielsweise Maler- oder Tapezierarbeiten, das Ersetzen von Teppichen oder das Modernisieren des Badezimmers umfassen.
Andreas Steger19.05.2023

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19 Kommentare

Heino Bey am 07.06.2023 17:07

Guten Tag, wir möchten eine Eigentumswohnung in einem Haus mit gesamt 4 Eigentumswohnungen kaufen. Endenergieberbrauch 124,6, Klasse D und Primärenergieverbrauch 137, Klasse E/ Heizung von 2018. Kommen Enegertisierungsmaßnahmen auf uns zu? Oder auf alle Mieter, weil durch den Kauf ein Wohnungsbesitzerwexhsel erfolgt?

Mit freunldichem Gruß

H.B.

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GB am 04.05.2023 08:35

Ich möchte eine Eigentumswohnung im OG eines 2Familienhauses Baujahr 1997 erwerben. Die untere Wohnung ist vermietet, nicht eigentümerbewohnt, Gasheizung ist aus 2017, Dach wurde gedämmt, Energieausweis C. Muss ich mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen beim Erwerb?

auf Kommentar antworten

Tanja p am 17.04.2023 07:51

Hallo, ich möchte ein Haus in den nächsten Jahren verkaufen. wurde 1990 erbaut. Die Heizung wird 2023 noch ausgetauscht. Röhre sind im Keller isoliert. Und die oberste Decke ist gedämmt. Energieeffizenzklasse zur Zeit mit alter Heizung ist c. Was muss der neue Eigentümer beachten. Vielen Dank

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Rija am 09.03.2023 13:22

Hallo, wie verhält es sich bei Erbe, wenn das alte Haus leer steht und im Istzustand veräußert werden soll? Vielen Dank.

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Joiner-344 am 23.03.2023 14:43

Wenn nicht denkmalgeschütztes Haus: Lt. GEG 2020, §80, Nr. 3 ist ein Energieausweis, hier vom Käufer wahrscheinlich angeforderter (strengerer) Energiebedarfsausweis von einem zertifiziertem Energieberater auszustellen. Die Ausstellungskosten kann der Energieberater ev. bei der BAFA erhalten, ohne dass der Verkäufer die Hauptlast trägen muss.

Peter am 20.02.2022 16:28

Unser Sohn hat sich eine Eigentumswohnung in einem Haus aus den 70er gekauft und die Decke neu isoliert und verkleidet. Wäre eine zusätzlich Dämmung auf dem Dach (Gemeinschaftseigentum trotzdem noch sinnvoll? Es wurde ansonsten nichts zusätzlich gedämmt. Haben zudem nach einen Balken mit einem Holzwurmbefall gefunden. Dieser wurde von der IRT über einen Sachverständigen entfernt und erneuert. Der Rest des Daches ist in Ordnung. Ich denke man sollte bei einer Sanierung wirklich keine Ecke auslassen und Fachleute ins Boot holen.

auf Kommentar antworten

bock_st am 22.05.2021 11:35

Wir möchten ein vermietetes Haus als Kapitalanlage kaufen. Bj. 1900, Sanierung 2014. Dieses wird mit über Strom betriebenen Steinplatten und ergänzend mit Holz befeuerten Kaminöfen beheizt. Können diese strombetriebenen Steinplatten belassen werden oder muss hier ein komplett neues Heizsystem installiert werden?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 26.05.2021 08:00

Hallo bock_st,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können den Sachverhalt aus der Ferne nicht beurteilen und raten Ihnen sich vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Torsten S. am 18.01.2021 12:43

Hallo .Wir wollen ein altes Sandsteinhaus(ca1900) kaufen.

Die Heizung von 1990.Der Kachelofen von 1987.Fenster von 2009 und Dach (ungedämmt ) von 2000.

Muss dieses Haus auch saniert werden?,weil da wäre abreisen billiger:)

LG

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 19.01.2021 15:33

Hallo Torsten,

da lassen Sie mal lieber einen Fachmann vor Ort entscheiden. :)

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Andrea am 26.02.2020 19:40

Hallo, wir beabsichtigen eine doppelhaushälfte, Baujahr 2000 zu kaufen. Die Heizung ist aus 2000, soll aber ausgetauscht werden! Das Dachgeschoss ist komplett ausgebaut, ebenfalls sollen die Fenster durch Rollläden ergänzt werden! Im Keller gibt es keine offenen Leitungen oder Rohre! Was müssen wir noch beachten?

Danke

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 27.02.2020 11:04

Hallo Andrea,

wir kennen die genauen Gegebenheiten zwar nicht, aus unserer Sicht müssen hinsichtlich der EnEV-Vorgaben, so wie Sie es beschreiben, keine weiteren Dinge beachtet werden. Es besteht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Nachrüstpflicht. Lediglich hinsichtlich der Dachdämmung (entweder oberste Geschossdecke oder Dach selbst) sowie der Heizung müssen gewisse Mindetsanforderungen beachtet werden. Bei einem Haus aus dem Jahr 2000 sollten diese i.d.R. aber erfüllt sein.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Brigitte D. am 12.01.2020 19:53

Hallo, wie darf ich denn das mit dem Absatz "Die Fassadendämmung und der Austausch von Fenstern" verstehen? Mein Vermieter hat die Fassade gedämmt und die Fenster aus 2005 gegen neue ausgetauscht. Diese Fenster haben jedoch einen Lüftungsschlitz. Dadurch zieht es in jedem Zimmer und ich werde gezwungen die Heizung anzustellen. Egal ob ich auf dem Sofa sitze oder in der Küche, ja sogar wenn ich im Bett liege zieht mir kalte Luft um die Ohren. Ist das im Sinne des Erfinders? Der Energieausweis sagt also etwas falsches aus. Was kann ich tun?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 14.01.2020 08:34

Hallo Brigitte D.,

die Belüftungsschlitze sind dafür gedacht, dass durch Luftaustausch Schimmelbildung verhindert wird. Energetisch sind Sie natürlich kontraproduktiv. Wenn es mit dem Luftzug so schlimm ist, dass Sie sich beeinträchtigt fühlen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter reden. U. U. könnte dies als Mangel zu interpretieren sein, der ggf. eine Mietminderung und Besietigung rechtfertigen könnte. Bevor Sie in diese Richtung tätig werden, sollten Sie die konkrete Vorgehensweise aber besser mit einem Anwalt oder Mieterverein besprechen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Jack 68 am 02.11.2019 12:14

Hallo - ich möchte meinem Sohn ein älteres Haus schenken ! Muss er das dann auch innerhalb von zwei Jahren dämmen und Heizung sanieren? Danke

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.11.2019 11:05

Hallo Jack 68,

bei einem Eigentümerwechsel müssen die im Artikel beschriebenen Arbeiten vorgenommen werden. Ob Kauf oder Schenkung spielt keine Rolle.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Pfeffi am 31.07.2019 12:13

Stimmt es das man 12 oder 15 % erneuerbare Energien nutzen muss wenn man ein Haus kauft?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 31.07.2019 12:25

Hallo Pfeffi,

Sie beziehen sich hier wahrscheinlich auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es schreibt vor, dass Eigentümer von Neubauten, deren Nutzfläche mehr als 50 Prozent beträgt, verpflichtet sind, den Wärme- oder Kältebedarf im unterschiedlichen Umfang aus erneuerbaren Energien zu decken (§ 3 Absatz 1 EEWärmeG). Bei Solarenergie beträgt dieser Anteil 15 Prozent.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Night88 am 22.05.2019 12:55

Hi ich versteh gerade auf meine Antworte das die hier nicht. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.heißt das jetzt ganz Deutschland od Auf ein bestimmtes Bundesland. Vielen Dank

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.05.2019 13:28

Das heißt: für ganz Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Night88 am 22.05.2019 01:10

Hallo, ist das sanierungsgesetz bundesland abhängig? Gilt das nur in Baden-Württemberg od auch in Hessen. Lg

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.05.2019 12:04

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

die hier beschriebenen Regelungen stammen aus der Energieeinsparverordung (EnEV). Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Tanja K. am 01.03.2019 18:15

Hallo!

Wir würden gerne eine Wohnung in einem 2-Familienwohnhaus kaufen. Müssen wir dann auch die ganzen Maßnahmen machen wie Heizungsaustausch? Oder ist das nur bei Hauskauf?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 04.03.2019 09:15

Hallo Tanja,

besagte Regelungen gelten sowohl für Ein- als auch für Zweifamilienhäuser.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Rat-Suchender am 25.02.2019 11:10

Sehr geehrtes Team von Immowelt,

Der Herr Weber vom VPB sagt in dem Artikel

" auch wenn Käufer die Immobilie für weniger als vier Monate im Jahr auf über 19 Grad beheizen, bleibt dem Käufer das Dämmen erspart."

In der EneV steht in §1 (3) 8 a

" diese Verordnung gilt NICHT für...8. Wohngebäude, die a) für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind "

Können Sie mir bitte mitteilen, inwieweit die Ausage des Beraters des VPB Gültigkeit hat bzw inwieweit das Zitat aus der EneV zu interpretieren ist?

Herzlichen Dank

Mfg

Jens U.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 25.02.2019 11:30

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

beides ist korrekt. Die obige Aussage stützt sich auf § 10 Absatz 3 EnEV. Dort heißt es: "Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m2·K) nicht überschreitet."

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Irene Heuser am 18.11.2018 12:09

Sehr geehre Immowelt Redaktion,

wir vermieten ein Reihenmittelhaus BJ 2002. Das Haus wurde an uns damals als KfW Niedrigenergiehaus 70 verkauft. Wir beabsichtigen das Haus selber zu beziehen und würden gerne im Vorfeld wissen, ob es sich lohnt die Heizung (Gasskessel BJ 2002) nachzurüsten oder auszutauschen. Ist es sinnvoll eine Wärmepumpe und/oder eine Solaranlage einzubauen? Mit welchen Umbaukosten müssen dann Rechnen? Vielen Dank für Ihre Antwort, Irene H.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 19.11.2018 10:48

Sehr geehrte Frau Heuser,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Ob es sich lohnt, eine neue Heizung einzubauen, lässt sich aus der Ferne nicht abschließend klären. Wir würden Ihnen raten, hierzu einen Installateur oder Energieberater zu konsultieren, der die Lage direkt vor Ort begutachten kann. Vor allem langfristig kann sich der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage natürlich lohnen, auch hier kommt es aber stark auf Art und Weise der Pumpe bzw. der Solaranlage an.

Einen Überblick über die verschiedenen Arten von Wärmepumpe und auch einige Anhaltspunkte zu den Preisen finden Sie auf unserer Partnerseite bauen.de unter folgender Adresse: https://www.bauen.de/waermepumpen.html

Entsprechende Informationen zum Thema Solaranlagen haben wir hier für Sie zusammengestellt: https://www.bauen.de/solarthermie.html

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

Matthias am 21.08.2018 23:35

Hallo,

ich habe zwei Fragen:

1) von wem bekomme ich eine Energieberatung?

2) wir haben ein Reiheneckhaus gekauft (Baujahr 1965), das Dach wurde bereits gedämmt. Ist es generell ein Problem, ein Dachfenster einbauen zu lassen weil A) Dämmung verloren geht und B) weil dann in die vorhandene "Außenhülle" eingegriffen wird und somit womöglich weitere Energieverordnungen (sprich auch Aussenfassadendämmung) Pflicht werden?

Vielen Dank für Ihren Rat!

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.08.2018 10:12

Hallo Matthias,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Energieberatungen bekommen Sie (gegen Zahlung eines Honorars) von unabhängigen Energieberatern vor Ort, oft abera uch von Verbraucherzentralen, Energieversorgern oder auch Angeboten der Gemeinden.

Der Einbau eines Dachfenster müsste eigentlich problemlos möglich sein. Ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Das Fenster muss die aktuellen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen und der Einbau muss sachgerecht erfolgen. Eine Dämmpflicht der Aussenfassade tritt damit nicht ein. Eine solche ist dann gegeben, wenn mehr als zehn Prozent eines Bauteils (hier: der Fassade; nicht des Dachs) erneuert werden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Steffen am 03.03.2018 10:31

Hallo. Wir möchten ein Haus kaufen. Die Ölheizung ist von 1982, der Brenner ist 7 Jahre alt. Muss ich die gesamte Heizanlage nach Erwerb innerhalb von 2Jahren tauschen.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.03.2018 10:16

Hallo Steffen,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Austauschpflichtas betrifft alle älteren Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1984 eingebaut wurden. Heizkessel, die ab 1985 eingebaut wurden, dürfen nur noch maximal 30 Jahre in Betrieb sein. Brennwert-Heizkessel und Heizungsanlagen mit Nennleistung unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt dürfen jedoch weiter betrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie von einem Eigentümerverein oder einem Energieberater.

Mit freundlichen Grüßen,

die Immowelt-Redaktion

Jürgen am 02.02.2018 15:24

Hallo, das Haus das mich interessiert, hat Holzbeheizte Kachelöfen. Kann ich die lassen bitte?

Danke, Grüße

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.02.2018 09:11

Hallo und vielen Dank für Ihren kommentar,

laut Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen keine Holz- oder Kohleöfen betrieben werden, die zwischen 1950 und 1974 installiert wurden, sofern diese pro Kubikmeter Abgas mehr als 0,15 Gramm Staub oder mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid ausstoßen. Die Öfen können vom Eigentümer entweder mit Filtern nachgerüstet oder durch neue ersetzt werden. Wenn Sie Zweifel daran haben, dass die Öfen in dem Haus, das sie kaufen möchten, die fraglichen Grenzwerte einhalten, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater. Dieser kann Ihnen auch Tipps geben, wie Sie gegebenenfalls nachrüsten können beziehungsweise welches Heizungssystem sich für die Immobilie anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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