Bieterverfahren: Immobilienverkauf zum besten Preis

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Wenn du deine Immobilie verkaufen willst, kannst mit einem Bieterverfahren einen höheren Preis erzielen als mit einer herkömmlichen Verkaufsmethode. Das Bieterverfahren lohnt sich aber nicht immer.

In Kürze: Das Bieterverfahren

  • Ein Bieterverfahren ist keine Versteigerung. Es handelt sich um eine Marktpreisfindung mit Enddatum.
  • Kaufpreisangebote sind für Kaufinteressenten aber nicht verbindlich, genauso wenig ist der Eigentümer verpflichtet, zum höchsten angebotenen Kaufpreis zu verkaufen.
  • Verbindlich wird es für beide Seiten erst, wenn man gemeinsam beim Notar den Vertrag unterschreibt.

Du möchtest deine Immobilie über ein Bieterverfahren anbieten? Gerade dann ist es wichtig, um Vorfeld zu wissen, wie viel deine Immobilie wert ist. So kannst du einschätzen, ob die Gebote der Kaufinteressenten zu niedrig oder sehr hoch sind.  Lass deine Immobile von uns kostenlos und unverbindlich bewerten. Online in wenigen Schritten.

Was ist das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren ist eine spezielle Verkaufsstrategie, um Immobilien möglichst schnell und zu einem möglichst hohen Preis zu verkaufen. Im Gegensatz zum konventionellen Immobilienverkauf - ob Haus oder Wohnung, bei dem der angestrebte Preis für die Immobilie vom Verkäufer vorgegeben wird, wird beim Bieterverfahren die Preisbildung den Kaufinteressenten überlassen. Ähnlich wie bei einer Auktion geben die Kaufinteressenten Gebote ab – manchmal gibt es ein nicht bindendes Startangebot beziehungsweise eine Mindestpreisanforderung

Aus allen Geboten suchst du dir als Verkäufer das Kaufangebot aus, dass dir am besten passt. Neben dem Kaufpreis dürfen aber auch andere Merkmale herangeführt werden: Hast du beispielsweise den Wunsch, dass eine Familie mit Kindern in deiner Immobilie wohnt, kann auch das der ausschlaggebende Punkt sein, obwohl diese Familie ein geringeres Angebot gemacht hat. Du bist aber nicht verpflichtet, überhaupt ein Gebot anzunehmen. Ebenso wenig sind die Gebote für die Kaufinteressenten bindend.

Es gibt kein Gesetz oder ein formalisiertes Bieterverfahren. Es ist auch in der Vermarktung nicht nötig, den Begriff „Bieterverfahren“ zu erwähnen. Der könnte wohlmöglich Kaufinteressenten abschrecken.

Allerdings sollte in der Immobilienanzeige deutlich gemacht werden, dass das Verkaufsangebot nicht bindend ist. Beispielsweise solltest du darauf achten, keine Formulierungen wie „das Höchstgebot erhält den Zuschlag“ oder „der Meistbietende gewinnt“ nutzen. Damit müsstest du dich als Verkäufer direkt an das höchste Gebot binden und müsstest die Immobilie an den Höchstbietenden verkaufen.

Ablauf eines Bieterverfahrens: So funktioniert‘s

  1. Du kannst zu Beginn einen mit dem Bieterverfahren vertrauten Makler engagieren oder du planst den Verkauf deiner Immobilie selbst.
  2. Du oder der Makler arbeitet ein Exposé mit Mindestgebot aus.
  3. Die Immobilie wird mit Exposé als Bietobjekt inseriert.
  4. Es folgen die Besichtigungstermine.
  5. Interessenten geben innerhalb einer Frist Gebote ab.
  6. Du oder der Makler nimmt Gebote entgegen.
  7. Du wählst aus den Geboten den Käufer aus.
  8. Kaufvertrag wird beim Notar unterschrieben.

Unterschiedliche Arten des Bieterverfahrens

Es gibt unterschiedliche Bieterverfahren aber auch Begriffe, die dasselbe meinen. Dabei spielt auch die Art der Besichtigungen eine Rolle. Es können Einzelbesichtigungen, Sammelbesichtigungen oder Open-House-Besichtigungen genutzt werden. Eine Übersicht:

Strukturiertes Bieterverfahren

Das strukturierte Bieterverfahren folgt einer deutlich strukturierten Abfolge. Dies soll sich erfolgreich auf die Verkaufschancen deiner Immobilie und auf den zu erzielenden Kaufpreis auswirken. Es erfolgt in einem transparenten, mehrstufigen Prozess mit verschiedenen Verkaufsrunden, die klar definiert sind.

Nach dem Vermarktungsprozess und Auswahl der potenziellen Käufer folgen die Besichtigungen. Meist handelt es sich hier um Einzelbesichtigungen, bei denen du oder der Makler Fragen der Kaufinteressenten beantwortet. Danach kann geboten werden. Üblicherweise gibt es eine Frist von zwei bis vier Wochen. Es gibt jedoch auch Verfahren, da sollen Interessenten die Bankbürgschaft für die Finanzierung schon am selben Tag vorweisen.

Offenes Bieterverfahren

Bei einem offenen Bieterverfahren werden alle Interessenten zu einer Open-House-Besichtigung eingeladen. Erst danach können Gebote abgegeben werden. Auch hier setzt der Makler eine Frist von bis zu 4 Wochen.

Privates Bieterverfahren

Der Begriff des privaten Bieterverfahren wird meistens synonym für ein offenes Bieterverfahren verwendet. Es grenzt sich aber auch direkt vom „öffentlichen“ Bieterverfahren ab.

Öffentliches Bieterverfahren

In einem öffentlichen Bieterverfahren können Gebietskörperschaften wie die Gemeinde oder das Bundesland vertreten sein, die Bieterverfahren öffentlich ausschreiben. Es unterscheidet sich damit vom privaten Bieterverfahren, bei denen private Eigentümer ihre Immobilie inserieren.

Online-Bieterverfahren

Eine Besonderheit sind die Online-Bieterverfahren, bei der Kaufinteressenten ihre Gebote auf einer speziell dafür angelegten Internetplattform abgeben. Nach der Besichtigung bekommen Interessenten von dir oder deinem Immobilienmakler einen Termin und eine Internetseite genannt, auf der sie in einem kurzen Zeitfenster – meist wenige Stunden – für die Immobilie bieten können. Das läuft ähnlich wie auf einer Auktionsplattform ab. Im Vergleich zum strukturierten Bieterverfahren sehen die Kaufinteressenten immer, was das derzeitige Höchstgebot ist. So wird innerhalb von kurzer Zeit der beste Kaufpreis ermittelt.

Info

Online oder normales Bieterverfahren: Was ist besser?

Den Wettbewerb zwischen den Kaufinteressenten können Eigentümer mithilfe des Online-Bieterverfahrens wohl am besten nutzen.

Weil die Kaufinteressenten immer das aktuelle Höchstgebot einsehen können, fällt es ihnen beim Bieten leichter, ihr Gebot zu erhöhen. Verkäufer bleiben zudem sehr flexibel, weil das Verfahren deutlich schneller als alle anderen Bieterverfahren ist und die Immobilie so schneller verkauft werden kann.

Wie können Kaufinteressenten auf die Immobilie bieten?

Bieterverfahren, Auktion, Immobilienverkauf, Foto: iStock.com / Terry J Alcorn
Neues Höchstgebot per Mail: Bei einem Bieterverfahren geben Interessenten Angebote ab – je höher diese gehen, umso mehr freut sich der Verkäufer. Foto: iStock.com / Terry J Alcorn

Kaufinteressenten haben nach der Besichtigung die Möglichkeit zu bieten. Oft wird ihnen eine Zeit gewährt, binnen der sie ihr Kaufangebot telefonisch oder per E-Mail abgeben oder ihr Kaufinteresse zurückziehen können. Die Interessenten können aber natürlich auch schon während des Besichtigungstermins bieten. Ein Onlineverfahren ist aber auch möglich.

Die Koordination der Gebote kannst praktisch du selbst übernehmen. Bei Dutzenden Besichtigungen kann das aber durchaus unübersichtlich werden. Ein Makler kann mit seiner Routine helfen. Er kann dir beispielsweise nur die für dich interessanten Gebote übermitteln, aus denen du dann wählen kannst. Ein weiterer Vorteil ist auch, dass du niemanden eine Absage erteilen musst, wenn du die Angebote ablehnst. Auch das übernimmt der Makler für dich.

Wie viel ist deine Immobilie wert?

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* Soweit Daten für diese Adresse vorhanden sind, ansonsten erfolgt die Preisbestimmung durch Schätzwerte.

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Bieterverfahren: Immobilie mit oder ohne Makler verkaufen?

  • Du kannst wie bei einem konventionellen Verkauf deiner Immobilie auch beim Bieterverfahren auf die Erfahrung von einem Makler zählen. Er übernimmt nicht nur die Vermarktung der Immobilie, sondern erstellt auch das ausführliche Exposé, stellt Kontakte zu möglichen Kaufinteressenten her, organisiert die Besichtigungstermine sowie das Prozedere des Bieterverfahrens samt Einholen der Kaufangebote. Er listet zu guter Letzt alle unverbindlichen Kaufangebote auf, aus denen du auswählen kannst und organisiert auch die Notartermine.
  • Aufgrund seiner Erfahrungen kann er dir auch objektabhängig empfehlen, ob und welches Bieterverfahren für dich am besten geeignet ist.
  • Gegen einen Makler spricht in erster Linie immer nur seine Provision. Die ist immer prozentual an den erzielten Kaufpreis gebunden. Bei üblichen 3,57 % Provision kostet dich das beim Verkauf einer Immobilie 3.570 Euro pro 100.000 Euro. Du entscheidest, ob dir ein stressfreier Verkauf und die Zeitersparnis nicht doch lohnen. Beachte dabei auch, dass durch die Expertise des Maklers wohlmöglich das Haus deutlich teurer verkauft wird als ohne Makler.

Wann lohnt sich das Bieterverfahren für den Verkäufer?

Das Bieterverfahren kann für den Verkäufer viele Vorteile haben. Er kann damit beispielsweise in Metropolen, in denen eine besonders hohe Nachfrage besteht, auch einen besonders hohen Kaufpreis erzielen, weil sich die Kaufinteressenten überbieten.

Weitere Gründe für ein Bieterverfahren:

  • Verkehrswert lässt sich schwer ermitteln
  • Kosten ausstehender Renovierungen oder Sanierungen sind schwer einzuschätzen
  • die Immobilie soll schnellstmöglich verkauft werden
  • konventioneller Immobilienverkauf ist bereits gescheitert und es soll weiteren Interessenten gezeigt werden.

Kritik am Bieterverfahren

Als Kritikpunkt sehen die potenziellen Käufer beim Bieterverfahren die mangelnde Transparenz. Sie wissen oft nicht, welche Summen andere Kaufinteressenten beim strukturierten Bieterverfahren für die Immobilie bieten und fühlen sich deswegen dazu gedrängt, eine deutlich höhere Summe zu nennen als geplant.

Zeitgleich setzen sich Verkäufer aber auch der Gefahr aus, dass Scheinkäufer utopisch hohe Summen nennen, um dann nach der Zusage vom Kauf abspringen.

Auf einen Blick: Vorteile und Nachteile des Bieterverfahrens

VorteileNachteile
Wettbewerb durch Bieterverfahren kann Verkaufspreis der Immobilie den Marktwert treiben.Potenzielle Immobilienkäufer kann der Wettbewerb durch Bieterverfahren abschrecken.
Verkaufsprozess der Immobilie ist bei vielen Interessenten schnell abgeschlossenUnter Umständen muss das Verfahren wiederholt werden, weil ein zu niedriger Verkaufspreis zustande kam.
Der Verkauf der Immobilie ist bei zu niedriger Summe nicht verpflichtend.Der Höchstbietende kann vom Kauf noch vor Vertragsunterzeichnung abspringen.

Bieterverfahren: Der Unterschied zu Immobilienauktionen

Obwohl es große Ähnlichkeiten zur Auktion beziehungsweise Versteigerung gibt, unterscheidet sich das Bieterverfahren bei der Verbindlichkeit.

Bei einer Auktion oder einer Versteigerung erhält der Höchstbietende den Zuschlag. Der Verkäufer muss dem Käufer in dem Fall die Immobilie verkaufen. Sollten Käufer oder Verkäufer doch noch zurücktreten wollen, drohen Strafgebühren.

Bei einem Bieterverfahren ist das anders. Du wählst dir das passende Kaufangebot aus und kannst unter Umständen noch in Nachverhandlungen gehen, oder abspringen. Der Bietende kann vor Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrags ebenfalls noch jederzeit vom Kauf zurücktreten.  Weder Käufer noch Verkäufer sind also bei einem Bieterverfahren an ihre Entscheidung bis zur Unterschrift gebunden. Das Bieterverfahren wird daher auch manchmal nur genutzt, um den Marktwert zu ermitteln, ohne dass aktuell eine Verkaufsabsicht besteht.

Link-Tipp

Andere Regeln gelten bei einer Immobilienauktion – dort sind die Gebote verbindlich – oder bei Zwangsversteigerungen. Mehr zum Thema Zwangsversteigerungen gibt es hier.

Kilian Treß20.05.2022

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16 Kommentare

hacki533 am 09.04.2022 11:09

Wielange sind die Fristen bei einer öffentlichen Ausbietung? Anonce war1 Monat drin Gebot wurde abgegeben und man ist höchstbietender ! Nun kurz vor Kaufsvertragsabschluss 10 Tage nach Höchstgebotsabgabe und Kaufvertragsentwurf springt ein Höheres Gebot rein. Somit ist der Vertrag geplatzt. Wie oft darf geboten werden in so einem Verfahren und wann findet die Ausbietung ein Ende? Kann man immer wieder innerhalb des Kaufvertragsentwurfes bis zur notariellen Beurkundung sein Gebot erhöhen? Wie sind die Fristen ? Wielange dauert so ein Verfahren? MFG Hartmann

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Patrick am 31.03.2022 11:05

Ich habe eine Frage.

Darf der Makler bei einem Bieterverfahren eine Maklerprovision bzw. Maklercourtage vom Käufer verlangen?

Ich habe gelesen, dass die Bundesregierung ein Gesetz in Kraft getreten hat, indem steht dass ein Makler bei einem Bieterverfahren keine Maklerprovision vom Käufer verlangen darf.

Da gibt es unterschiedliche Meinungen und ich hätte gerne eine klare Meinung dazu.

Können Sie mir da weiterhelfen?

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laphonso am 05.11.2021 10:25

ich finde es auch nicht gut wie mit der Zeit der Interessierten umgegangen wird. Leider habe ich in Kommentare gelesen dass einige nur den Wert der Immobilie rausfinden wollen. Einige setzen gezielt niedrige Preise an damit sie nachher für Bieterverfahren genug Leute hat. Wir besichtigen die Wohnungen mit unserem kleinen Baby und jede Besichtigugung ist anstrengend. Wir haben entschieden eine Wohnung für 255000 € zu kaufen aber dann hat Bieterverfahren angefangen. Unser letztes Angebot ist 290000 € und wir haben immer noch keine Rü. vom Makler. Der versucht gerade wahrscheinlich noch ein höheres Angebot zu bekommen. Ich fühle als kleine Familie wie in Jungle. Hier soll definitiv mehr regulatorische Gesetze da sein.

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laphonso am 09.11.2021 15:00

wollte ein kurzes Update geben: Die Wohnung wurde auf den Nachbar verkauft obwohl wir den höchten Preis angeboten haben. Ich glaube von Anfang her war nur geplant die Wohnung an Nachbar zu verkaufen und sie haben uns nur ausgenutzt den Preis für Nachbar zu bestimmen.

Sigrunde am 17.10.2021 13:33

Möglicherweise naive Frage: Wie bekomme ich dann sonst den besten Preis für meine Immobilie? Wir möchten nächstes Jahr unser Haus verkaufen, das in einer (offenbar) sehr gesuchten Gegend steht. Die letzten Häuser, die dort verkauft wurden, gingen schon allein durch Mundpropaganda weg. D.h., ein Makler wüsste nicht einmal, was für ähnliche Immobilien zuletzt bezahlt wurde und hätte deshalb keine Vergleichswerte.

Ich weiß, dass man mit dem Preis runtergeht bzw. gehen kann, wenn man das Haus nicht los wird. Aber kann man im gegenteiligen Fall – ohne Bieterverfahren – auch so weit hinaufgehen, bis der letzte Interessent sagt: "Okay, das zahl ich noch!"? Eigentlich macht man mit derm Preis in der Verkaufsanzeige ja ein rechtlich verbindliches Angebot.

Unsere Angst ist, dass der Makler (wir hatten schon einen da) nicht auf der Höhe der aktuellen Preise ist und auch sein Vorhaben, das Haus erst einmal seinen vorgemerkten Kunden anzubieten, nicht wirklich den besten Preis für uns herausholt. (Ich weiß, seine Courtage hängt vom Verkaufspreis ab und er würde sich damit ins eigene Fleisch schneiden, aber trotzdem …)

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Eberl Immobilien am 17.02.2022 15:08

Sehr geehrte Frau Sigrunde,

ich würde hier einen seriösen und erfahrenen Makler mit lokaler Marktkenntnis und einer Zugehörigkeit zu einem Immobilienverband beauftragen. Natürlich ist es im Interesse des Maklers für seine Kunden den besten Preis am Markt zu erzielen.

Und natürlich sollte ein Makler mit lokaler Marktkenntnis auch den Preis kennen. Im Übrigen werden alle beurkundete Kaufverträge an die dortigen Gutachterausschüsse geschickt. Dort wird die Kaufpreissammlung für Immobilientransaktionen geführt. Ein Makler sollte im Austausch mit den GA sein. Zudem gibt es Bewertungsprogramme, welche auch in den Banken genutzt werden, auch hierüber lassen sich aktuelle Kaufpreise abrufen. Es gibt also durchaus Möglichkeiten und wie gesagt , ein Makler mit lokaler Marktkenntnis weis auch über die Preise und Trends der Region.

Vielleicht konnte das helfen.

Viel Erfolg beim Verkauf

Anneliese Eberl - Eberl Immobilien München


immowelt Redaktion am 19.10.2021 09:49

Hallo Sigrunde,

Sie können natürlich selber ein Wertgutachten in Auftrag geben, aber da ein Makler durch die Provision sein Einkommen verdient, ist er auch bestrebt einen entsprechenden Preis für Sie zu erzielen. Setzt er zu niedrig an, verdient er wenig, setzt er den Preis zu hoch an, wird das Haus nicht verkauft und er verdient nichts. beides will der Makler verhindern. Der Markt entscheidet also über den Preis. Und sie dürfen dem erfahrenen Makler bzw. dem Maklerbüro vertrauen.

Beste Grüße

immowelt Redakion

Thomas am 06.09.2021 21:35

Ich habe von einem äußerst merkwürdigen Maklervertrag Kenntnis, dass der Makler zusammen mit dem Verkäufer im Bieterverfahren einen Mindestpreis festlegt hat bei einer Provision von 6%.

Bei einem höher erzielten Kaufpreis wird das Delta zum Mindestpreis zwischen Makler und Verkäufer geteilt.

Ist so ein Vertrag nicht sittenwidrig? Das wäre ja letzten Endes eine horrende Maklerprovison.

Beispiel: 300.000€ Mindestpreis, 400.000 Verkauf durch Bieterverfahren = 18.000€ (6%) + 50.000€ (50%) für den Makler?

auf Kommentar antworten

Gisela und Günther am 20.07.2021 01:34

Wir sind auf der Suche nach einer Wohnung und finden es nicht mehr seriös, wenn ein Makler einen Festpreis anbietet und dann doch bei der Besichtigung einen auffordert, einen höheren Preis zu bieten. Ist uns nun schon 3 mal passiert. Wir lehnen Bieterverfahren ab und haben nichts gekauft, obwohl wir solvent wären. Wir haben später vom Makler gehört, dass der Höchstbietende doch nicht kaufen (konnte). Hat uns gefreut, plötzlich waren wir wieder interessant. Nicht mit uns. Wie haben auf die Wohnung verzichtet und werden wie viele diesen Trend nicht mitmachen, zumal der Wohnungsmarkt eh schon überteuert ist. Die Wohnung steht nun wieder für einen Festpreis drin.

auf Kommentar antworten

adestu am 25.05.2022 14:49

Sie können sich gerne bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen

Manfred Eichhammer am 31.05.2021 10:14

Manfred Eichhammer

Ich habe irgendwann eine Aussage erhalten, dass Privatpersonen aus rechtlicher Sicht kein Bieter-

verfahren anbieten dürfen, sondern dass dieses immer über einen Makler laufen muss.

Ist diese Aussage ss rechtlich korrekt?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 01.06.2021 14:24

Hallo Herr Eichhammer,

nach unserer Kenntnis ist das nicht korrekt. Das Bieterverfahren ist nicht gesetzlich normiert und damit gibt es keine rechtliche Grundlage, die es nur Maklern gestattet eines durchzuführen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerlei rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Johannes S. Herbst am 25.04.2021 00:31

Ich verstehe nicht, wieso man das Ganze in einer einzigen Besichtigung abhandeln muss. Ich habe als Privatperson in einer Woche über 20 Anfragen für mein Haus bekommen, bei einem Preis der über dem von Maklern geschätzten liegt - und 90 % wollen kaufen. Ich mache nun mit allen eine Einzelbesichtigung meines umfangreichen Anwesens, ca. 1 1/2 Stunden. Und fast alle wollen mein Anwesen. Es ist doch fair, nicht nach Nase zu urteilen, sondern ggf. in mehreren Runden den Preis zu ermitteln. Ich werde jedenfalls alle bitten, ihr Gebot abzugeben. Oder was soll den sonst der Maßstab sein? Soziale Bedürftigkeit? Politische Überzeugung? Erzählt mir doch nicht die Story vom Pferd...

Wenn das Ganze wesentlich unter unserer Preisvorstellung liegt, werden wir nicht verkaufen. Wir müssen ja auf diesem teuren Markt eine andere Immobilie erwerben...

auf Kommentar antworten

MarioReich am 04.06.2020 15:06

Wie ist das denn wenn in dem Inserat kein Wort von einem Bieterverfahren fällt. Dort ein Festpreis hinterlegt ist. Nun aber bei den Besichtigungen immer wieder jemand mehr bietet. Über den Kontakt bekommt man immer wieder mit in welchem Bereich sich gerade die Angebote stehen.

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 05.06.2020 10:33

Hallo MarioReich,

wenn ein Festpreis angegeben wird aber tatsächlich ein Bieterverfahren stattfindet, könnte das wettbewerbsrechtlich ggf. von Konkurrenten abmahnfähig sein. Als Privatperson können Sie aber kaum etwas dagegen machen, wenn ein anderer Interessent einen höheren als den ausgewiesenen Preis bietet. Der Makler ist hier den Interessen des Auftraggebers verpflichtet und der Verkäufer ist frei in seiner Entscheidung, mit wem er den Vertrag abschließt.

Beste Grüße

dei immowelt-Redaktion

HELLA am 02.02.2020 13:56

Darf das Bieterverfahren auch angewandt werden, wenn der Verkäufer eine betreute Person ist?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 03.02.2020 11:16

Hallo HELLA,

Bieterverfahren und Betreuung sind zwei verschiedene Sachen. Ob der Betreuer dies darf, dürfte auch von der Reichweite seines Betreuungsauftrags abhängen, sprich, ob er überhaupt befugt ist, das Vermögen des Betreuten zu verwalten.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

GG Real am 12.07.2019 11:30

Oft wird bei einem Bieterverfahren über Makler Provision vom Käufer verlangt. Damit ist der Makler dem Käufer treuepflichtig. Der Makler versucht nun mit dem Bieterverfahren den Preis so hoch wie möglich zu treiben. Das widerspricht aber den Interessen des Käufers. Verhält sich der Makler damit nicht treuwidrig und verliert seinen Provisionsanspruch?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.07.2019 13:06

Hallo GG Real,

beim Bieterverfahren wird ja eigentlich derjenige Preis ermittelt, den der Markt - bzw. die Marktteilnehmer - zu zahlen bereit ist/sind. Die Sichtweise, dass der Makler den Preis in die Höhe treibt, trifft ja nicht unbedingt zu: Auch im Bieterverfahren wird kein potenzieller Käufer mehr bieten, als ihm die Immobilie letztlich wert ist. Eine Treuwidrigkeit läge wohl erst dann vor, wenn weiteres hinzutritt, etwa, dass der Makler Eigenschaften/Dinge verspricht, die nicht zutreffen, um den Preis über den aktuellen Marktpreis hinaus hochzutreiben.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Immobilienvertrieb Schroeter am 14.07.2017 14:37

Sicherlich wird es Fälle geben, in denen dieser Weg durchaus sinnvoll sein kann.

Für mich haben meine Kunden grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ich mich ganz persönlich um sie allein kümmere um Ihnen eine qualifizierte Beratung zukommen zu lassen. Dafür trage ich auch eine gewisse Verantwortung dem Kunden gegenüber.

So eine Massenbesichtigung hat etwas von einem Flohmarkt.

Ich sehe in der ganzen Aktion eher das Risiko, dass die reinen neugierigen "Sehleute" mir die ernsthaft Interessierten negativ beeinflussen, da sich viele Besucher mit unqualifizierten Bemerkungen zu profilieren versuchen.

Dem Verkäufer einer noch bewohnten Immobilie, dieses ist sicherlich die Regel, kann man in heutigen Zeit auch nicht empfehlen wildfremde Leute unkontrolliert zur Bestandsaufnahme durch die eigenen Räumlichkeiten laufen zu lassen. Speziell wenn es sich um hochwertige Objekte handelt.

Da der Zulauf nicht vorhersehbar ist, kann man auch nicht jedem Besucher einen Begleiter an die Seite stellen.

Für mich käme dieser Weg in der Regel nicht in Frage.

auf Kommentar antworten

sl-immo am 14.07.2017 18:00

Wir haben bereits einige Bieterverfahren erfolgreich mit einem notariellen Kaufvertrag abgeschlossen.

Auch bei bewohnten Immobilien kann man durchaus über gute Vorbereitung ( z.B. getrackte oder geführte virtuelle Touren) Erfolge erzielen, die sonst nicht möglich wären. Wir wenden dieses Verfahren allerdings nur bei schwer verkäuflichen Immobilien im ländlichen Raum an.

Jasmin Wehking am 14.07.2017 14:27

Wir führen das Bieterverfahren seit 2007 fast an all unseren Immobilien konsequent und sehr erfolgreich durch. Es ist definitiv nichts für Laien und erfordert höchste Aufmerksamkeit und Kostentransparenz. Wir bestellen dazu jeweils u.a. eine professionelle Wertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen und holen für alle notwendigen Sanierungen Kostenvoranschläge ein. Ganz wichtig ist im Vorfeld zu 100% "Hausaufgaben" machen um dem Verkäufer und zukünftigem Käufer ein sicheres Gefühl bei der Preisfindung zu geben. Wir, das Team von VINKE-Immobilien, sind mit vollem Herz und Sachverstand überzeugt von diesem Marketingkonzept!

auf Kommentar antworten

sl-immo am 14.07.2017 18:04

100 % Hausaufgaben machen ist das Stichwort! Dazu gehört mit Sicherheit auch eine Wertermittlung. Gaedecke-Immobilien in Berlin und Hannover hat damit jedenfalls seit mehr als 10 Jahren auch Erfolge erzielt, für Immobilien, die sonst schwer verkäuflich waren!

Frick Immobilien am 14.07.2017 14:01

Da viele Makler zusehends mit einer klaren Preisfindung überfordert sind, gehen sie insbesondere bei hochwertigen Objekten gerne diesen Weg. Der Nachteil dieses Verfahrens besteht eindeutig darin, daß der ganze Zauber für keine Seite bindende Wirkung hat. Ganz schlimm finde ich den Vorteil Nr. 4: ideal, wenn der Verkäufer nur den derzeitigen Wert wissen wollte. Der großzügige Umgang mit der Zeit anderer ist leider zusehends die Regel, nicht die Ausnahme.

auf Kommentar antworten

sl-immo am 14.07.2017 18:12

Nach mehr als 30 Jahren eigener Tätigkeit im Immobiliengeschäft und über 1000 erstellten Gutachten kann ich natürlich auch jederzeit aus dem Stehgreif eine Wertschätzung, die zu 100% umsetzbar ist spontan vor Ort geben. Gerade Makler, die erst relativ neu im Geschäft sind, sollten aber entweder entsprechende Fortbildungen bei Sprengnetter oder beim IVD besuchen, oder das Bieterverfahren nutzen, um selbst eine Preisvorstellung zu bekommen. Das ist für den Kunden und die eigene Haftung dann der beste Weg! Die Organisation eines Bieterverfahrens lässt sich Gaedecke-Immobilien in Hannover und Berlin in der Regel als gesonderte Dienstleistung bezahlen.


Riva Immobilien am 14.07.2017 23:06

und genau daher hat dieses Verfahren sicher nicht zu Unrecht einen unseriösen Beigeschmack. Letztlich soll sich der Makler auch für den einsetzen, von dem er bezahlt wird. Wenn keine Innenprovision anfällt, ist der Fall klar. Beim heutigen Käufermarkt ist der Verkäufer weniger bereit, etwas zu bezahlen als früher - zumindest im Raum München ist das so.

AS am 14.07.2017 12:42

Ich bin Immobilienmakler in Regensburg und finde das Bieterverfahren und vor allem Sammelbesichtigungen persönlich nicht gut.

Bei Sammelbesichtigungen ist eine gute Beratung oft nicht möglich. Interessenten sind teilweise verklemmt und fühlen sich unwohl. Da mir letztendlich (auch) der Käufer eine Provision zahlen muss, ist es für mich selbstverständlich einzelne Besichtigungstermine anzubieten. Daher würde ich das schon nicht umsetzen.

Viele meiner Kunden nehmen aus Prinzip an Bieterverfahren nicht teil und selbst würde ich auch an keinem teilnehmen.

Wenn man einen Preis festsetzt, muss man auch bereit sein, zu diesem Preis zu verkaufen. Alles andere ist unseriös und unfair dem Kaufinteressenten gegenüber. Ich nehme sonst den Auftrag nicht an.

Dies ist meine persönliche Meinung.

auf Kommentar antworten

S. am 28.09.2020 13:30

Danke. Sehe ich genauso!

Bömer-Merklin am 05.07.2016 11:51

in Norwegen ist das übrigens die übliche Vermarktungsstrategie beim Immobilienverkauf

auf Kommentar antworten

fliximo am 12.09.2019 22:55

Ich halte das Bieterverfahren ebenfalls für eine preistreibende und unseriöse Art des Immobilienverkaufs. Was sagt eine Maklereinschätzung bzw. Wertermittlung der Immobilie schon aus? Meine Erfahrung ist die, dass die Marktwertermittlung Makkulatur ist, denn der Verkaufswert wird zunächst schon höher angegeben bei der Ausschreibung. Kommt es zum Bieterverfahren,werden Mondpreise erzielt, die nur noch dem Verkäufer und dem Makler zugute kommen.Ich habe es im Freundeskreis mitbekommen und von einem Paar erst heute wieder erfahren, dass ein akzeptabler Preis angegeben, letztlich aber eine um 30 % höhere Summe beim Verkauf erzielt wurde. Dem Preis steht dabei keinesfalls der Immobilienwert gegenüber, Maklergebühr und Grunderwerbssteuer steigen. Was wundern wir uns über ständig steigende Preise bei Immobilien? Jeder, der sich an diesen Verfahren beteiligt, leistet der Preistreiberei Vorschub.Andere Länder zum Vergleich zu nehmen macht keinen Sinn. Wie sind in Norwegen die Immobilienpreise, wie groß ist die Nachfrage im Vergleich zum Angebot, wie ist der allgemeine Lebensstandard. Das spielt doch alles eine Rolle.

Margarete Haizmann

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