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Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse: Wer seine Immobilie energieeffizient sanieren will, kann von der KfW-Bank eine Förderung bekommen.
Seit 22. Februar 2022 können bei der KfW wieder Anträge für die Förderprogramme zum energieeffizienten Sanieren gestellt werden. Für die Wiederaufnahme der Förderprogramme zum energieeffizienten Sanieren stehen rund 9,5 Milliarden Euro bereit, die sowohl für bereits eingegangene als auch neue Anträge verwendet werden sollen.
Achtung: Zum 28. Juli 2022 hat die KfW die Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst. Anträge, die vor dem 28. Juli 2022 gestellt wurden, werden nach Bewilligung noch nach den alten Konditionen gefördert. Außerdem wurde die Förderung von Einzelmaßnahmen gestrichen – Anträge müssen nun bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Auch hier gilt, dass vor dem Stichtag gestellte Anträge bei der KfW noch bearbeitet werden.
Zuvor hatte die Bundesregierung am 24. Januar 2022 alle Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt, nachdem die Haushaltsmittel nach einer Antragsflut und „Fehlsteuerung“ ausgeschöpft waren, wie von Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck mitgeteilt worden ist.
Erst im Sommer 2021 hatten die alte Bundesregierung und die KfW-Bank die Förderprogramme für das energieeffiziente Modernisieren und Sanieren reformiert. Seit 28. Juli 2022 gibt es folgende Förder-Programmen bei der KfW:
Das Programm „Wohngebäude – Kredit“ soll durch Gewährung eines zinsvergünstigten Darlehens Anreize bieten, den Gebäudebestand auf ein energetisch hohes Niveau zu hieven.
Jeder, der seine Immobilie gemäß den Effizienzvorgaben der KfW saniert oder eine solchermaßen frisch sanierte Wohnung erwirbt, kann Gelder aus dem Programm „Wohngebäude – Kredit“ erhalten. Bevor der Kredit bewilligt wird, berät und prüft ein Energieeffizienz-Experte, ob die Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind.
Wer die Fördermittel der KfW aus dem Programm „Wohngebäude – Kredit“ nutzen möchte, muss diese zwingend vor Beginn der Sanierung beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Außerdem muss der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags eines Sanierungskredits mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Seit 28. Juli 2022 werden keine Einzelmaßnahmen, sondern nur noch die Komplettsanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus gefördert: Solche Gebäude orientieren sich an den im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschriebenen Grenzwerten und Richtlinien. Das sind entweder bestimmte Anforderungen an technische Geräte wie die Heizanlage oder aber die Gesamtanforderungen an Neubauten. Daraus leitet die KfW verschiedene Effizienzhaus-Standards ab, die bei der energieeffizienten Sanierung in Frage kommen – von KfW 40 bis 100. Die Zahl 40 gibt dabei an, dass das Gebäude nach der Sanierung maximal 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein Neubau gemäß GEG maximal verbrauchen darf. Ein KfW-100-Haus verbraucht demnach so viel Energie wie ein zeitgemäßer Neubau. Die Stufe 115, also ein Haus, das etwas mehr Energie verbraucht als ein zeitgemäßer Neubau, wird nicht mehr gefördert. Es gilt also: Je kleiner die Zahl, desto niedriger der Energieverbrauch und umso umfangreicher die Förderung. Zudem gibt es Sonderregeln für Gebäude unter Denkmalschutz.
In diesem Beitrag erfährst du, welche energetischen Sanierungen nach einem Hauskauf wirklich sinnvoll und nötig sind.
Im Rahmen des Programms „Wohngebäude – Kredit“ vergibt die KfW Förderkredite über bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeit der Darlehen beträgt zwischen vier und 30 Jahren, wobei der Zins nur für die ersten zehn Jahre festgeschrieben wird, anschließend gibt es ein Folgeangebot der KfW-Bank, welches der Kreditnehmer ablehnen kann, um dann zu einer anderen Bank zu wechseln. Die ersten ein bis fünf Jahre sind tilgungsfrei, außerdem gibt es einen Tilgungszuschuss von 5 bis 25 Prozent. Die Höhe dieser Summe ist abhängig vom energetischen Standard nach der Sanierung und von der Höhe des Kredits:
Effizienshaus | Tilgungszuschuss | maximaler Betrag |
Effizienzhaus 40 | 20 Prozent von maximal 120.000 Euro | 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 Prozent von maximal 150.000 Euro | 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 Prozent von maximal 120.000 Euro | 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 Prozent von maximal 150.000 Euro | 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 Prozent von maximal 120.000 Euro | 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 Prozent von maximal 150.000 Euro | 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 Prozent von maximal 120.000 Euro | 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 Prozent von maximal 150.000 Euro | 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 Prozent von maximal 120.000 Euro | 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 Prozent von maximal 150.000 Euro | 15.000 Euro |
Quelle: KfW
Auch zusätzliche Förderungen wie zum Beispiel für Baubegleitung können seit 1. Juli 2021 über das Programm „Wohngebäude – Kredit“ beantragt werden. An der Rechnung des Baubegleiters für die Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Kontrolle der Bauausführung, Dokumentation und Abnahme der Sanierungsmaßnahmen beteiligt sich die KfW. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der Kosten und maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit.
Neben den beiden zentralen Förderprogrammen stellt die KfW für Bauherren, die eine auf erneuerbare Energien basierende neue Heizungsanlage einbauen wollen, den Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“ bereit.
Wer seine Bestandsimmobilie mit einer auf erneuerbaren Energien basierenden Heizungsanlage ausrüstet, oder eine solchermaßen sanierte Immobilie erwirbt, kann vom Kredit der KfW profitieren. Der Kredit kann sowohl mit dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch mit den beiden zentralen KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.
Wer die Fördermittel der KfW aus dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ nutzen möchte, muss diese zwingend vor Beginn der Sanierung beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Nur dann, wenn die bestehende Heizungsanlage vor dem 1. Januar 2009 eingebaut wurde, können folgende Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden:
Wärmepumpen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Förderung für die energieeffiziente Sanierung wird in Form eines zinsvergünstigten Darlehens gewährt. Finanziert werden hundert Prozent der Kosten für die neue Heizungsanlage, aber maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeit beträgt zwischen vier und zehn Jahren. Die ersten ein bis zwei Jahre sind tilgungsfrei, danach werden monatlich sowohl Zinsen als auch die Tilgung fällig. Die Summe aus dem KfW-Kredit und einem etwaig vom BAFA gewährten Zuschuss darf die Investitionskosten nicht übersteigen.
Wird eine Bestandsimmobilie mit einer auf erneuerbaren Energien basierenden Heizungsanlage erworben, müssen die Kosten für die Erneuerbare-Energien-Heizung gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen werden.
Wer energieeffizient sanieren will, kann von den KfW-Krediten und -Zuschüssen profitieren. Maßnahmen für eine verbesserte Wärmedämmung oder die eigene Solaranlage lassen zudem im Vergleich zu den bisherigen Heiz- und Stromkosten auf lange Sicht die Ausgaben schrumpfen. So lohnt sich der Umbau für Eigentümer auch in dieser Hinsicht – mit den neuen Programmen sogar noch etwas mehr.
Auch sonst stehen noch weitere Punkte auf der Pro-Seite für die KfW-Förderprogramme:
Folgende Punkte sprechen gegen die Finanzierung einer Sanierung mittels KfW-Förderprogramm:
Neben der KfW-Förderung gibt es für Käufer und Bauherren noch weitere Förderprogramme:
Mit dem Wohn-Riester kann man von der Eigenheimrente profitieren.
Das Wohnraumförderungsgesetz erleichtert einkommensschwachen Familien den Eigenheimkauf.
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