Heizkostenverordnung: Grundlage für die Heizkostenabrechnung

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Die Heizkostenverordnung regelt die korrekte Verteilung der Heizkosten und bildet die Grundlage für die Heizkostenabrechnung. Nach Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung im Dezember 2021 hat sich für Vermieter und Mieter einiges geändert. Hier erfährst du, was genau.

Was ist die Heizkostenverordnung?

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) beinhaltet die gesetzlichen Vorschriften für die korrekte Erstellung der Heizkostenabrechnung in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung. Die HeizkostenV ist für Vermieter, Mieter sowie Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich bindend und hat Vorrang vor allen anderen vertraglichen Bestimmungen. Das heißt, dass sie nicht von abweichenden Absprachen in Mietverträgen außer Kraft gesetzt werden kann.

Ausgenommen von den Regelungen der Heizkostenverordnung sind: 

  • Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizung
  • Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, wovon eine der Vermieter selbst bewohnt 
  • Einfamilienhäuser

Neuerung der Heizkostenverordnung

Die neue Heizkostenverordnung ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Welche Änderungen dadurch auf Vermieter, Eigentümer und Mieter zukommen, liest du hier ausführlich.

Was regelt die Heizkostenverordnung?

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt unter anderem folgende Punkte:

  • Pflicht zur Verbrauchserfassung (§ 3 HeizkostenV): Der Verbrauch an Heizenergie muss in jeder Wohneinheit gemessen werden. Dies geschieht in der Regel über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern oder über Wärmemengenzähler in den Heizungsanlagen (§ 5 HeizkostenV).
    Achtung: Die für die Verbrauchserfassung benötigten Messgeräte sind ein zentraler Bestandteil der novellierten Heizkostenverordnung. Demnach müssen sie fernablesbar und interoperabel sein sowie an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
  • Verteilerschlüssel (§§ 7 bis 9 HeizkostenV): Die Heizkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die einzelnen Nutzer oder Wohneinheiten aufgeteilt. Die Heizkostenverordnung gibt verschiedene Möglichkeiten vor, wie der Verteilerschlüssel festgelegt werden kann; beispielsweise nach Verbrauch oder nach Wohnfläche.
    Mehr zu den insgesamt vier möglichen Verteilerschlüsseln liest du hier in unserem Ratgeber.
  • Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Abrechnung (§ 6 HeizkostenV): Die Heizkosten müssen möglichst verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das bedeutet, dass der individuelle Verbrauch eines Mieters oder Eigentümers berücksichtigt werden muss. Nach Paragraf sechs der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 bis 70 Prozent der warmen Nebenkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
  • Heizkostenabrechnung (§ 6a HeizkostenV): Die Heizkostenverordnung legt fest, welche Angaben in der Heizkostenabrechnung enthalten sein müssen. Dazu gehören unter anderem der Gesamtverbrauch, der individuelle Verbrauch, der angewendete Verteilerschlüssel, der Abrechnungszeitraum und die zugrunde gelegten Kosten.
    Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung. Tipps für die rechtssichere Betriebskostenabrechnung gibt es hier in unserem Ratgeber.
Heizkostennovelle, weißer Heizkostenverteiler an einer Heizung, Foto: sanderforsberg / stock.adobe.com
Nach Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung müssen Vermieter unter anderem dafür sorgen, dass die Messgeräte bis spätestens Ende 2026 fernablesbar sind. Foto: sanderforsberg / stock.adobe.com

Novelle der Heizkostenverordnung 2022

Die neue Heizkostenverordnung ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Mit ihr reagierte die Bundesregierung auf die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11. Dezember 2018. In der Praxis kommen durch die Novelle der Heizkostenverordnung folgende Änderungen auf Vermieter, Eigentümer und Mieter zu:

Achtung

Verletzt der Vermieter eine der neuen Pflichten, so kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil  in der Heizkostenabrechnung um drei Prozent kürzen.

Fernablesbarkeit der Messgeräte

Der Gebäudeeigentümer ist durch die Novelle der Heizkostenverordnung verpflichtet bis Ende 2026 dafür zu sorgen, dass alle Messgeräte fernablesbar sind. Als fernablesbar gelten Geräte, die mit Walk-by- beziehungsweise Drive-by-Technologie ausgestattet sind. Dank dieser Technologie genügt es, wenn die Ableser in die Nähe des Hauses kommen, um die Verbrauchsdaten auszulesen – ein Besuch in der Wohnung des Mieters wird dadurch hinfällig.

Info

Ausnahmen für das Nachrüsten beziehungsweise ersetzen der Messgeräte gibt es nur dann, wenn es dem Vermieter durch besondere Umstände nicht möglich ist, das Gerät zu wechseln oder der Aufwand dafür unangemessen hoch wäre.

Interoperabilität der Messgeräte

Die Messgeräte müssen nicht nur fernablesbar sein, sondern auch mit den Systemen anderer Anbieter Daten und Informationen austauschen können – also interoperabel sein. Für neu eingebaute Messgeräte ist die Interoperabilität seit 1. Dezember 2022 verpflichtend. Bis Ende 2026 müssen wie bei der Fernablesbarkeit alle Messgräte interoperabel sein.

Anbindung an Smart-Meter-Gateway

Wenn Gebäudeeigentümer fernablesbare Messgeräte einbauen, müssen sie seit 1. Dezember 2022 dafür sorgen, dass diese an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. Für Hauseigentümer, die fernablesbare Messgeräte bis 30. November 2022 installiert haben, gilt für die Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway und die Installation der dazugehörigen intelligenten Messgeräte, die Smart Meter, eine Übergangsfrist bis Ende 2031.

Info

Das Smart-Meter-Gateway ist die zentrale Kommunikationseinheit des Messgeräts und muss die technologischen Standards des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllen. Die Smart Meter sollen ab 2025 flächendeckend verfügbar sein und der Preis für Privathaushalte auf 20 Euro pro Stück gedeckelt werden.

Monatliche Verbrauchsinformation für Mieter durch Vermieter

Ebenfalls neu ist die Pflicht für Vermieter, in deren Immobilien bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind, den Mietern seit 2022 monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitzuteilen. In der Mitteilung muss es auch neue zusätzliche Informationen für den Mieter geben, beispielsweise zum Brennstoffmix oder zu erhobenen Steuern.

Der Vermieter muss dem Mieter die Mitteilung so zugänglich machen, dass er nicht danach suchen muss. Das kann beispielsweise über einen Brief, aber auch auf elektronischen Weg durch eine E-Mail oder ein Webportal geschehen. Bei Webportalen muss der Vermieter den Mieter jedoch immer darauf hinweisen, dass eine neue Mitteilung vorhanden ist – sonst würde es nur als Zurverfügungstellen gewertet.

Welche Wohnungen sind von der Novelle der Heizkostenverordnung ausgenommen?

Ausgenommen von den Änderungen der Novelle bleiben nach Paragraf 11 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) unter anderem:

  • eine Einliegerwohnung, die im Haus die einzige Wohnung neben der des Vermieters ist
  • Wohnungen, die mit Etagenheizungen beheizt werden
  • Wohnungen, bei denen die Umrüstungen mit unverhältnismäßig hohen Kosten für den Vermieter verbunden sind
  • Wohnungen, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig waren und bei denen der Mieter den Wärmeverbauch nicht steuern kann
  • Wohnungen, die überwiegend mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgt werden
  • Wohnheime für Studenten, Alters- und Pflegeheime
Andreas Steger25.05.2023

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201 Kommentare

krisi am 10.04.2024 17:11

"Wohnungen, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig waren und bei denen der Mieter den Wärmeverbauch nicht steuern kann" bedeutet das, dass Wohnungen die eine Pauschale Heizkostenerteilung in alten Häusern z. B. Baujahr 1965 sind, dass man da keine Funk-Fernablesegeräte einbauen lassen kann oder sogar muss? Ich bin dagegen dass bei Leerstand ich die Heizkosten der Heizwütigen mittragen soll. :(

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krisi am 10.04.2024 17:11

"Wohnungen, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig waren und bei denen der Mieter den Wärmeverbauch nicht steuern kann" bedeutet das, dass Wohnungen die eine Pauschale Heizkostenerteilung in alten Häusern z. B. Baujahr 1965 sind, dass man da keine Funk-Fernablesegeräte einbauen lassen kann oder sogar muss? Ich bin dagegen dass bei Leerstand ich die Heizkosten der Heizwütigen mittragen soll. :(

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sujnad am 08.04.2024 13:36

Gilt Fernwärme auch im Sinne der Heizkostenverordnung als überwiegend erneuerbar - analog zum GEG?

Also heißt das, dass ich dann von der Pflicht zur Mitteilung der monatlichen Verbräuche ausgenommen bin?

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Siggisbox am 20.02.2024 18:49

Mit der Heizkostenverordnung hat man Mieter und Vermieter einen Bärendienst erwiesen- nur die Ableser Ista ,Techem & Co sind glücklich ! Toll die neue CO2 Abgaberechnung und das Stufenmodel. Bei meinem 3 Famileinhaus belaufen sich die Kosten Gerätemiete auf 450€ plus die Dienstleistung mit 660€ summa Sumarun 1100€ Der Brennstoffverbrauch ist mit etwa 3500 € durchaus bei einer Gesamtfläche der vermieteten Wohnungen von 270 m² sehr niedrig. Fazit für 1100€ kann man viel Brennstoff - Gas Öl verbrauchen. Klar die NK Abrechung trägt der Mieter inklusive der Gerätemiete - und der Vermieter darf die Dienstleitung zahlen - Der Work around ist dann die Mieterhöhung.

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Huppertz am 21.01.2024 09:22

Meine Mieter geraten auf diese monatlichen Infos von Istanbul ( z.b. sie haben 750 % mehr verbraucht als im Vormonat ) in Panik und erklären mir das sie bestimmte Räume jetzt gar nicht mehr heizen würden um zu sparen. Für mich als Immobilienbesitzter ist das der Horror im Winter Räume nicht zu heizen. Ich weis nicht wer sich diesen Schwachsinn hat einfallen lassen.

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Alina am 04.12.2023 15:39

Was soll ich meinen Mieter im Sommer mitteilen, aha, wenn ich monatlich eine Mitteilung schreibe werden garantiert die Heizkosten weniger, oder?......

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Gerhard Wagner am 11.09.2023 09:51

Mich interessiert der monatliche Verbrauch als Mieter nicht, nur der jährliche. Warum diese Bürokratie, wenn man sie doch abbauen will?

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Trenck am 28.06.2023 16:06

Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich auch seine Heizkosten zum teil übernehmen muss, da er nicht ständig dort wohnt und im Winter bei seiner Abwesenheit die Heizung weiterlaufen lässt!!!

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Heizungsmaus am 14.05.2023 23:11

Wenn es in der Politik wirklich um CO2 Einsparung ginge, hätten wir in Deutschland schon längst eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, das Verbot von Kurzstreckenflügen sowie eine saftige Kerosin - und SUV Steuer. Das wären ganz einfache Maßnahmen mit deutlicher Wirkung. Da will man aber den einflußreichen Lobbyisten nicht auf die Füße steigen und geht lieber auf die kleinen Mieter*innen und Wohneigentümer*innen los, Fehlt mir jegliches Verständnis.

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Heizungsmaus am 14.05.2023 23:00

Das ist doch sonnenklar: Das Kartell der deutschen Heizungsablesefirmen hat sich auf politischen Wege eine weitere Linzenz zum Gelddrucken verschafft. Jetzt kann es für die monatlichen Zwangsmitteilungen an die Nutzerinnen und Nutzer lukrative Gebühren einstreichen, die vorher völlig unbekannt waren. Das geht es nicht u m Energiesparen oder Nutzen für Mieter*innen oder Eigentümer*innen, sondern um Unternehmrprofite. Die Mieter*innen haben die Kosten, die Eigentümer*innen die Arbeit und bei den Heizungsableserfirmen klingelt die Kasse. Diskussionen über Sinn und Zweck sind unter diesem Hintergrund am Thema vorbei. Die fetten Profite durch die Zwangsumstellung auf die überteuerten elektronischen Funkgeräte reichen halt noch nicht.

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Jiffy am 24.10.2023 23:19

Danke Heizungsmaus, mit deinen Kommentaren triffst du den Nagel auf seinem Kopf! Das Problem: Mit solchen hirnrissigen Regelungen wird die Akzeptanz der dringend notwendigen Energiewende und Umstellung unser aller Verhaltensweisen konterkariert.


Michels am 11.07.2023 10:38

Ich bin mir recht sicher, dass die rechtliche Bestimmung zur monatlichen Verbrauchsinformation in der großen Mehrzahl der Mietverhältnisse schlicht ignoriert wird. Weder der Vermieter hat ein Interesse daran (Aufwand) noch der Mieter (Kosten). Außer bei großen Hausverwaltungen werden die Ablesefirmen auf ihren Apps und Services sitzen bleiben.

83707#Lindenheim am 26.04.2023 11:10

Werden Eigentümer in selbst genutzten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus auch (wie Mieter) gezwungen, gemäß der HKVO §6a die kostenpflichtigen Nutzerverbrauchsinformationen zu beziehen oder haben sie das Recht, diese nicht zu bestellen? In einem gemischt genutzten Mehrfamilienhaus lehnen die Eigentümer den Bezug ab, wogegen die Mieter gesetzlich verpflichtend mit den Informationen bedient werden.

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Neff am 18.04.2023 12:50

Unglaublich diese Zwangsinfo kostet mich als Mieter monatlich 3 Euro , also 36 Euro im Jahr und interessiert mich Null, da ich nach Feeling heute und nicht nach Abrechnung. Diese Politiker finden immer neue Wege und zu schröpfen.

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titus1966 am 20.03.2023 20:12

Hier sieht man wieder, wie verblödelt unsere Politiker sind. Dieses ahnungslose Pack von Sesselpfurzer sind sowas von realitätsfremd.

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Neuner am 14.03.2023 11:22

Wo steht eigentlich geschrieben, dass die entstehenden Kosten einer Zusendung der Daten umgelegt werden dürfen?

Soweit ich weiß, dürfen verwaltungskosten nicht umgelegt werden, sondern nur Betriebskosten.

Und da es sich hierbei nur um eine Information handelt, ist das für mich nicht betriebsrelevant.

Oder sehe ich das Falsch?

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Stephan Aurb am 04.03.2023 14:04

Wenn ein MFH Baujahr 1993 mit drei ETWs, davon mit einer selbstgenutzten, mit zentraler Pelletsheizung der fa. kwb versorgt als auch in den Wohnungen zusätzlich mit Holz/ Briketts kaminöfen versorgt wird, Ales noch in Kombination mit solar sowohl für heizungs als auch Warmwasser arbeitet, dann sollte diese Verpflichtung zur Umrüstung der Warmwasser als auch wärmemengenzahler entfallen, oder ?

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rs am 18.01.2023 21:49

Hallo!

Mein Vermieter, ein kommunales Unternehmen, hat erstmals seiner Pflicht für den Monat 11/2022 genügt und das auch erst auf Nachfrage.

Nach der Zusendung fragte ich nach dem Verbleib der Monatsmitteilungen für Januar bis Oktober 2022.

Die Antwort:

Man habe es erst ab November 2022 tun können.

Ich sehe das als im Widerspruch zum geltenden Recht. Immerhin wird von dem Bestehen der Pflicht "ab 2022" gesprochen. Daher gehe ich von Pflicht ab Januar 2022 aus.

Was kann getan werden, wenn der Vermieter auch weiterhin seiner Pflicht trotz Aufforderung nicht nachkommt?

Hinweis:

Meiner Ansicht nach trifft in diesem Fall absolut keine der verschiedenen Ausnahmen zu.

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fuchsweber am 30.03.2023 13:46

Natürlich zum Anwalt rennen. Mußt ja dringend die Prozente abziehen.

Michael am 14.01.2023 08:44

Gibt es Wasser-und Gaszähler digital?

Wenn nein, wie soll die automatische monatliche Abrechnung erfolgen?

Wie sieht es bei einem Heizöltank aus?

Danke vorab.

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Manuel am 09.01.2023 01:23

Folgende Punkte zu diesem unausgegore- nem Unsinn, vor allem für private Kleinver-mieter, die die Abrechnung noch selbst tun 1) wie kann dieser Vermieter die Werte der funkbasierten Wohnungszähler empfangen Bekommt er auch ein Empfangsgerät oder ist er jetzt gezwungen, auf die ISTAs und Techems etc. zuzugehen und mit zusätzli-chen Kosten für den Mieter, diese DL es machen lassen? Das ist doch Unfug! 2) Was nutzen fernablesbare Wohnungszähler, wenn die Hauptzähler der Netzbetreiber für Gas und Wasser dies heute und in naher Zukunft nicht sind? Gar nichts, da man trotzdem vor Ort sein muss. 3) Habe mir die Abrechnungen dieser einschlägigen Dienstleister angesehen: witterungsbereinigte Verbräuche habe ich noch nicht gesehen und als Vergleich mit einem normierten Verbraucher wird fast immer der Verbrauch mit einem anderen Mieter der gleichen Liegenschaft herange-zogen -wie soll das aus datenschutzrechtlichen Gründen in einem Zweifamilienhaus erfolgen? Es tut weh mit welcher kolossalen Unwissenheit sich die Politiker durch diese Lobbyisten zu einer solchen HKoV zum Nachteil der Mieter treiben lassen. Vielleicht hat jemand eine Idee wie man die aufgeführten Problempunkte vernünftig lösen kann?

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Memr70!? am 18.12.2022 14:29

Ich bin Eigentümer einer Wohnung, und bewohne diese selbst. Darf ich einen eigenen Anbietet für Rauchmelder und Heizkostenverteiler und Wasseruhren wählen?

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Karl-Heinz am 21.11.2022 09:05

Da ich in einer Wohnung wohne die 1961 gebaut worden ist und der Wärmeschutz nicht Standard ist habe ich keine Hilfe zu erwarten die hier festgelegt worden ist.

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Karl-Heinz am 21.11.2022 09:05

Da ich in einer Wohnung wohne die 1961 gebaut worden ist und der Wärmeschutz nicht Standard ist habe ich keine Hilfe zu erwarten die hier festgelegt worden ist.

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Ewa am 17.10.2022 12:55

sorry, aber was ist das für ein kompletter Wahnsinn wieder…

Wieder endlos viel Papier, viel Arbeit, wozu überhaupt?

Sind etwa alle Mieter kleine, "dumme" Kinder…?

Muss sowas wirklich sein?

Es ist völlig überflüssig.

Die Mieter lesen auch die Nachrichten und bei einem neuen Gas Abschluss, sollte der Preis pro Kilowatt deutlich teurer werden, werde ich alle informieren.

Und auch entsprechend die Heizkostenabschläge anpassen.

Ich soll die Mieter jeden Monat über Verbrauch, Energie Kosten, Steuer etc. etc. informieren…???

Wer hat sich bitte das ausgedacht?

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rs am 18.01.2023 22:06

Hallo!

Wer sich das ausdachte, das ist doch benannt worden.

Es ist meiner Ansicht nach gut für die Mieter, da sie ihren Verbrauch klar mit Zahlen im Fokus haben können.

Das ist nicht zuletzt in diesen Zeiten nicht ganz unwichtig. Und es wird auch in der Zukunft wichtig bleiben, da zumindest aktuell nicht so recht erkennbar sein dürfte, dass die Preise auf ein Niveau vom Zeitpunkt X vor Kriegsbeginn fallen.

Mein aMitleid mit Vermietern hält sich arg in Grenzen. Es hat niemand gesagt, sie müssten Vermieter werden. Das ist deren freie Entscheidung, die sie auch umkehren können, statt nach Profit zu gieren. Eigentum verpflichtet eben, wie bekannt sein dürfte.

Und:

Hat sich schon ein Vermieter darüber beschwert, aus dem Grundbedürfnis jedes Menschen zu wohnen, ein einträgliches Geschäft gemacht zu haben?

Wohnungen sollten mit Ausnahme von ausschliesslich und dauerhaft selbst genutztem Wohneigentum nicht Gegenstand von Schacherei sein. Vielmehr sollten Wohnungen kommunales und/oder genossenschaftliches Eigentum sein.

Ute Redlich am 27.09.2022 16:08

Ist es zulässig,dass der Vermieter für die monatlich,schriftliche Mitteilung 2,50 / jährlich 30 Euro verlangen kann?

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Beate am 01.10.2022 17:54

Soweit ich weiß sind die Kosten für den monatlichen Abruf umlagefähig. In unserer EigentümerVersammlung teilte die Immobilienverwaltung dies mit, und dass der mtl. Abruf bei der ISTA z.B. 0,60 € koste.


MS am 15.10.2022 10:12

@Beate

Wissen Sie, welche Daten man von Ista für die 0,60€ erhält?

Vielleicht haben Sie die Information?

Nancy am 06.09.2022 19:31

Mich würde eher mal die Ausnahmen interessierne, wann diese nun genau definiert werden. Es gibt einige so kleine Häuser mit 1-2 kleinen Wohnungen. Die Kosten der Umrüstung sprengen den Rahmen, die Monatsinfo könnte auch nur per Post kommen (die Mieter sind älteren Semesters ohne PC/Internet). Die Umrüstung würde den ET das Genick brechen, über die Mieten kann nur langsam eine Reserve aufgebaut werden und das Haus selbst brauch ja auch regelmäßig Pflege... In meinem Umfeld kenn ich niemanden, den das interessiert. Beruflich gesehen (lese Heizung ab), bewegt sich der Bereich der Interessierten im unter 2% Bereich. Was für eine Relation..

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U.P . am 08.10.2022 13:35

Ausnahme für Einliegerwohnung beachten!

Wolfgang Kruse am 29.08.2022 17:20

Langsam reicht es aber mit dem bürokratischen Unsinn !!! Kein Mieter interessiert eine monatliche Verbrauchsabrechnung, wahrscheinlich kommt als nächste Anforderung die tägliche Version !!! Welchem Experten fallen solche Regeln ein ??? Erst die Winnetou-Filme verbieten, als nächstes das Sandmännchen wegen Rassismus aus dem Programm nehmen !!! Man kann in Deutschland nur noch lachen !!!

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A.M. am 28.09.2022 17:27

Es ist wirklich schwachsinnig, eine monatliche Verbrauchsinfo vorzuschreiben. Das bringt die Messdienstleister in Zugzwang u. Diese lassen sich die immensen Zusatzaufgaben fürstlich bezahlen. Und diese sinnlosen Extrakosten werden wieder bei den Mietern landen. Wen das interessiert, der konnte schon immer seine Zahlen auf den Heizungszählern oder Wasseruhren täglich abschreiben.


Ewa am 17.10.2022 12:56

finde ich auch, es ist einfach ein kompletter Schwachsinn… Wer denkt sich bitte sowas nur aus?


B.H. am 24.10.2022 18:04

Mich als Mieter interessiert das allemal, zumal die Fernablesbaren Geräte an den Heizungen teils kein Mensch versteht und ich mich nach einem Jahr auch nicht mehr daran erinnern kann welchen Heizkörper ich wie oft und lange angemacht habe.

Da das ganze auch gut und gerne alles Online funktioniert benötigt keiner Papierkram. Das mag für euch "Vermieter" ja alles unding sein, ich beobachte meinen Verbrauch aber gerne regelmäßig und da es für mich als Mieter keine Möglichkeit gibt sowas für mich selbst zu organisieren muss es halb über die Vermietung laufen.


naes am 05.09.2022 09:33

Sie haben vollkommen recht. Was mich ärgert, ist das wir dafür bezahlen muss für diese Schikane die ein par Neidhammel erfinden.

K.Hillenbach am 25.07.2022 11:03

Dürfen die Kosten für den Versand der Verbrauchsmitteilung gemäß EED angesetzt werden? Mieter sind der Meinung, dass wir das kostenlos zur Verfügung stellen müssen....

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Aldorko am 22.07.2022 11:03

Wohnungseigentümergemeinschaft mit 4 Eigentümern. 2 Eigerntümer nutzen die Wohnungen

selbst. 2 Eigentümer haben vermietet. Die Selbstnutzer brauchen ja keine monatlichen Mitteilungen über den Verbrauch; der Messdienstleister erfasst ja wohl auch diese Daten monatlich.

Kann der Selbstnutzer den Einbau fernablesbarer Zähler verweigern?

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Mo am 23.07.2022 22:10

Wenn ich die Heizkostenverordnung richtig deute, müssen ALLE Zähler ab spätestens 2026 fernablesbar sein. So steht es auch oben im Artikel

Th am 20.07.2022 18:47

Über den Sinn und Unsinn dieser Reglung möchte ich keine weiteren Worte verlieren. Hier wurde bereits alles gesagt.

Ich habe mich mit meinem Rechtsverdreher über diese Thematik unterhalten und hat mir folgendes mitgeteilt.

Diese Information ist Vermieterpflicht und muss von diesem bereitgestellt bzw. an den Mieter übergeben werden.

Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter über den Verzicht der Mitteilung ist unzulässig. Der Mieter kann sich im nachgang auf die Vermieterpflicht berufen und die Warmwasser und Heizungskosten um 3% kürzen. Die 3% beziehen sich auf die Gesamtkosten für Warmwasser und Heizung für die Nutzeinheit.

Also muss der Vermieter dem Mieter die Information "zwangsweise" zustellen, auch wenn der Mieter gar nicht will, nur um seiner Pflicht nachzukommen.

Mein Abrechner verlangt pro Jahr und Nutzeinheit für die Information

So viel also dazu.

Das weiter unten von Nanostruktur verfasste Schreiben halte ich persönlich für bedenklich und würde es nicht verwenden.

Alleine schon die Argumentation bezüglich des Gesetzescharakters der Verordnung ist haarstreubend.

Im Übrigen gibt es viele Gesetze die die Grundrechte einschränken, ansonsten würde unser tägliches Leben nicht funktionieren.

Sorry, das musste ich mal los werden, auch wenn es nicht zum Thema passt.

nanostruktur

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Th am 20.07.2022 18:55

Mein Abrechner verlangt pro Jahr und Nutzeinheit für die Information 5,83€.

Das musste noch erzänzt werden.


Th am 20.07.2022 19:00

Mein Abrechner verlangt pro Jahr und Nutzeinheit für die Information 5,83€

Das musste noch erzänzt werden.


Ilona am 05.08.2022 13:47

Mein Abrechner verlangt in etwa die selbe Summe jährlich, hier habe ich einen Login in das Portal. Mein Vermieter aber verlangt für die postalischemZusendung genau derselben Daten 40 € im Jahr. Angeblich kann der Abrechner das mit dem Vermieter nicht anders regeln. Muss ich das verstehen?!

Hans-Werner Schmollmann am 13.07.2022 23:49

So ein Aufwand von Leuten, die teils keine Ahnung vom realen Leben zu haben scheinen. Wo ging denn jemals der Vermieter zu den Mietern die Heizung ablesen, bitteschön? Der Mieter würde sich bedanken. So etwas macht eine Firma und nicht der Vermieter.

Jeden Monat eine Brief einwerfen gehen? Ich glaub das kaum, wer hat sich das ausgedacht. Manche Mieter haben ja kein Internet. Ich fass es nicht. Kann ich die Kosten auf den Mieter umlegen? Mein Mieter bekommt vom Jobcenter die Mieter gezahlt. Ist da schon Regelung gefunden? Ich bin gegen diese Novelle. Wieviel Benzin wird extra verbraucht, die das messen sollen? Ich glaub das alles kaum. Das ließe sich doch ganz anders generieren. Vonmiraus sollen Leute aus Büros, die Mieter informieren in einem Rutsch mit anderen Informationen. Aber doch nicht der einzelne Vermieter. Was soll das? In der heutigen Zeit, wo es um so viel mehr geht, um Nachhaltigkeit und Einsparungen soll es gehen? Aber gerade dadurch entsteht doch zu vermeidender Aufwand. Ich meine speziell dort, wo Mieter noch kein Internet haben. Und vor allem darf das Ganze den Vermieter, wenn es sich um finanzschwache Rentner/innen handelt als Vermieter, nicht noch mehr-belastet werden durch diese Novelle. Schon an das alles gedacht?

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Wolfgang Spitz am 08.02.2024 13:46

Als Vermieter von 8 Wohnungen mache ich die Abrechnung noch selber, geht dank Excel zügig und einmal im Jahr Ablesen ist schnell gemacht. Und die Mieter bedanken sich tatsächlich, ein kleiner Plausch zum Jahreswechsel, für die älteren Damen gibt es von mir Blumensträuße... Und keiner verlangt monatliche Informationen und keiner macht 3-prozentige Abzüge! Jetzt hoffe ich nur, daß das alte Prinzip weiterhin funktioniert: Wo kein Kläger, da kein Richter, ich werde die Novelle nicht umsetzen!

Uwe am 29.05.2022 22:17

Die Vermieter verlangen von den Mietern bis 35,-€ pro Monat für die Bereitstellung der verpflichtenden Informationen als Beispiel die Wohnungsgemeinschaft Borntal verlangt bei. Post Zustellung ca.: 14,-€ ist das sinnvoll ? Ist das gewollt?

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Vallerie 797 am 16.05.2022 13:19

Ich bin privater Vermieter eines MFH. Eine monatliche Heizkostenaufstellung für alle Mieter ist für mich als Laie ein derartig hoher Aufwand (zeitlich und hinsichtlich der Kosten), dass ich den Mietern gern die 3% Kürzung schenke und bei der jährlichen Abrechnung bleibe.

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Schatz Frank am 06.05.2022 15:15

Und da fängt es wieder an , auf die Umwelt zu achten . Wenn man per Post diese Verbrauchsinfo an die Mieter schickt verbraucht man viel Papier und da frage ich mich wo da der Umweltschutz bleibt ? Die andere Seite ist , wer bezahlt dann die Kosten für das ablesen die dann die Vermieter uns auferlegen will wie monatliche Gebühr von 2 Euro ?

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B. Koreis am 16.05.2022 14:37

stimmt, das finde ich auch. Eine App, für die der Mieter individuelle Zugangsdaten erhält wäre zielführenden. Etwas wenigstens und man ist die Verantwortung los.


Ilona am 14.07.2022 18:33

Ich habe Zugang zum Onlinportal des Messdienstleisters, bekomme auch monatlich per Email eine Info, dass neue Daten vorliegen und bekomme zusätzlich vom Vermieter per Post dieselbe Information auf Papier. Letzteres kostet mich 40 € im Jahr, die der Vermieter einfach auf die Betriebskosten umlegen darf. Der Vermieter "kann" es nicht ändern! Warum auch, ich bezahle es ja :-(


Schatz Frank am 06.05.2022 17:57

Ich denke das bei diesen Ablesefirmen dann wieder Personen bevorteilt werden die Politiker oder Amtsträger Ihren Familienmitgliedern einen sicheren gutbezahlten Arbeitsplatz ermöglichen . Wie kann an sollch einen Blödsinn sonst als Gesetz festlegen der total unüberlegt und auch wie die Politiker selbst unzuutbar ist und sind Einfach Hirnlose Gedanken usetzen die nichts positives für das Volk bringt sondern wieder nur zur Kasse gebeten , für ausgewählte Büglinge

Manham am 21.04.2022 13:42

Leider mit der- Verordnung übers Ziel hinaus geschossen.

Was nutzt es dem Mieter, die einzelnen Verbräuche je Monat mit denm Vorjahreswert zu vergleichen ?

Waren die Außentemperaturen jeweils gleich ?

Was den Mieter interessiert ist doch der Preis am Ende des Jahres.

Es müßte folglich auch der Verbrauch der anderen Mieter im Haus (wegen der Aufteilung qm und individueller Verbrauch) under jeweilige Ernergiepreis einfließen mit entsprechender Hochrechnung.

Nunja, nicht alles Neue ist auch sinnvoll

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emil Wendler am 07.04.2022 14:46

Jetzt im April 2022 hat noch kein Mieter danach gefragt. Dieses bürokratische Monster ist ein Hammer für Vermieter. Die Kosten dafür, denn Ableseunternehmen machen das ja nicht umsonst, können doch sicher auf die Mieter umgelegt werden. In diesen Fall, kann ich doch mit der Einverständnis der Mieter auf dieses Monstrum verzichten und entsprechende Vereinbarungen mit den Ablesefirmen treffen.

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Joe am 19.03.2022 18:13

Hier meine Fragen zur novellierten Heizkostenverordnung (ab 2022).

Ich bin Mieter.

Mein Vermieter soll nun monatlich Abrechnungen der Heizkosten bereitstellen.

Fragen:

1.) Verpflichtet das sog. "Bereitstellen" den Vermieter auch zum postalischen Versenden jeden Monat an den Mieter?

2.) Reicht es aus, im Digitalen Portal die monatliche Abrechnung bereitzustellen? (Ob der Mieter dieses Portal nutzt, ist jedem überlassen, denke ich mal, oder?)

3.) Kann ein Mieter gegenüber dem Vermieter einen Verzicht auf die Zustellung der monatlichen Abrechnungen erklären?

Die meisten immer wiederkehrenden Kosten entstünden meiner Ansicht nach durch eine monatliche postalische Zustellung der Heizkostenabrechnungen an den Mieter. Wenn das weggelassen werden könnte, wäre schon ein Fortschritt.

Über den prinzipiellen Nonsens einer allgemeinen gesetzlichen pauschalen Bereitstellungspflicht monatlicher Heizkonstenabrechnungen möchte ich mich nicht weiter äußern. Da wurde bereits genug zu geschrieben, dem ich nur zustimmen kann.

Grüße!

Joe

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rgb am 13.05.2022 07:09

Der Mieter proaktiv monatlich auf das Vorliegen neuer Werte hingewiesen werden. D. h. der Mieter erhält jeden Monat eine Email, dass neue Daten im Portal vorliegen. Das kann natürlich der Portalbetreiber erledigen.

"Zur Verfügung stellen" der Daten reicht nicht aus. Die Werte müssen "mitgeteilt" werden.

Heiztoni am 17.03.2022 10:08

Hallo, unsere Hausverwaltung hat uns erst ende Februar über die neue Heizkosten Novelle informiert und nach einer E-Mail Adresse gefragt, an welche die Ablese Firma monatlich die Verbrauchsdaten zusenden darf!

Die Hausverwaltung teilte uns in diesem Schreiben ebenfalls mit, das die Ablese Firma Kosten in Rechnung stellt welche wir als Mieter selber tragen müssten welche sich pro zugestellter Mitteilung per E-Mail auf etwa 30 Cent belaufen.

Wir haben eine E-Mail Adresse angegeben jedoch sind wir nicht damit einverstanden das wir die Kosten dafür tragen sollen. Die Ablese Firma hat doch durch die damalige Umrüstung auf Fernablesbare Verbrauchszähler bereits deutlich weniger Kosten zur Erfassung da ja alleine schon dadurch weniger Personal benötigt wird. Somit sollten keine Mehrkosten entstehen da diese bereits mit Einsparungen durch weniger Personalkasten gedeckelt sind.

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K.P. am 18.05.2022 11:36

Hallo,

Wir sollen für die elektronische übermittlung 10,83 € im jahr zahlen und für den postalischen weg 14€.

Aktuell haben wir nichts davon in auftrag gegeben.

Ist das so rechtens?


Funkarm am 28.06.2022 15:20

Am besten nur unter Vorbehalt die "E-Mail" für die Ablesefirma geben...

Lauckner am 15.03.2022 07:31

Es fehlt der Hinweis auf § 11 der Heizkostenverordnung mit seinen Ausnahmen. Es gibt nämlich durchaus auch Alternativen bzw. Auswege aus diesen Zwängen....

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immowelt Redaktion am 15.03.2022 09:35

Hallo Lauckner,

vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Ausnahmen hier ergänzt.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Haffmanns am 14.03.2022 14:08

Welchem kranken Hirn ist denn das entsprungen. Monatlich Heizkosten/Verbrauchsermittlung.

Dazu müssen ja alle Energieträger und Lieferanten bei Gas- und Fernwärme die Verbrauchsmengen

mtl. berechnen/ablesen. Wie soll das mit Oltanks oder Pelletsöfen etc. gehen. Jeden Monat messen, schätzen wiegen und Preise am Markt überprüfen? Diese müssen auf die jeweiligen Mietobjekte umgerechnet werden, abgelesen werden. Selbst im Sommer, wo kaum verbraucht wird. Dann noch die Mitteilungen an den Vermieter, dieser sodann aktiv an die Mieter. Diese zusätzlichen Kosten, allein für diesen enormen Verwaltungsakt, steht in keinem guten Verhältnis zum Nutzen.

Da reicht eine Broschüre richtig heizen und richtig lüften aus und die Einheiten kann jeder Mieter an seiner Anlage ablesen. Die Kosten lassen sich aus den Einheiten allein freilich nicht ermitteln, sind aber für eine Referenzgröße sinnvoll.

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nanostruktur am 07.03.2022 11:30

Ich schließe mich der Meinung der Gemeinschaft über die Unsinnigkeit der Veränderungen in der HKV an. Ja, wir sollen und müssen mit unseren natürlichen Ressourcen bewusst, sinnvoll und sparsam umgehen. Bitte aber nicht auf diese Weise, in dem Vermieter und Mieter gezwungen werden, die Taschen des Submetering Dienstleister noch weiter zu füllen!

Als Ausweg sehe ich als Nichtjurist nur den Widerspruch betroffener Mieter bei ihrem Vermieter gegen die monatliche Verbrauchsdatenerfassung/-verarbeitung wegen der Verletzung der staatbürgerlichen Grundrechte gem. Grundgesetz Art. 13 (1). Nachstehend finden sie einen Brieftext, der an den Vermieter geschickt werden kann. Verbesserungsvorschläge sind willkommen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

am TT.MM.2022 erhielt ich von Ihnen ein Schreiben mit dem Heizverbrauch gem. der Verbrauchsmesseinrichtung in meiner Wohnung. Gleichzeitig berechnen Sie Kosten für diese Dienstleistung. Ich erlaube mir festzustellen, dass ich weder einen Auftrag für die Erbringung dieser Dienstleistung erteilt habe noch an diesen Informationen interessiert bin. Falls doch einmal Interesse bestehen sollte, dann bin ich jederzeit in der Lage, die erforderlichen Daten selbst und im gewünschten Zeitabstand abzulesen. Eine monatliche Erfassung und Mitteilung der Verbrauchswerte ist für die Erstellung der korrekten jährlichen Heizkostenabrechnung absolut irrelevant.

Ich fordere Sie auf

1. die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Mitteilung dieser Daten an mich mit sofortiger Wirkung zu beenden und

2. die auf Ihren Servern bzw. bei beauftragten Dienstleistern diesbzgl. vorhandenen Monatsdaten umgehend zu löschen.

Ich erkläre, dass ich weder die monatliche Erfassung/Verarbeitung meiner Verbrauchsdaten beauftragt habe noch für Leistungen dieser Art Kosten übernehme.

Durch die monatliche, nicht abrechnungsrelevante Erfassung dieser Daten erhalten Sie Einblick in mein persönliches Umfeld, konkret die Wohnung. Es handelt sich somit zweifelsfrei um die Erfassung/Verarbeitung personenbezogener Daten gem. DSGVO Art.4 (1). Eine Einwilligung gem. DSGVO Art.4 (11) habe ich nicht erteilt. Durch die Verwendung fernablesbarer Zähler, weiterer elektronischer Geräte und die hohe Datenerfassungsfrequenz verletzen Sie mein staatsbürgerliches Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gem. GG Art.13 (1). Sachverhalte gem. GG Art.13 (2)-(7) kann ich nicht erkennen, weswegen Ihre Handlungsweise eine Straftat darstellt. Falls Sie diese Handlungsweise nicht sofort beenden, zwingen Sie mich, Strafanzeige gegen Sie wegen vorsätzlicher Verletzung meiner staatsbürgerlichen Grundrechte gem. Grundsetz der Bundesrepublik Deutschland zu stellen.

Zusätzlich erlaube ich mir festzustellen, dass ein eventueller Bezug auf die "Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung* vom 01.12,2021 rechtlich unbedeutend ist, weil es sich lediglich um eine Verordnung und kein Gesetz handelt und - selbst wenn - jedes Gesetz nicht den Rang des Grundgesetzes erlangen kann. Vorsorglich verlange ich schon heute die Aufschlüsselung der Kosten für die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten in die Bestandteile "Ermittlung/Abrechnung der Verbrauchskosten" und "Zusatzkosten infolge HKV-Veränderung 2022". Gegen letztere lege ich vorauseilend Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

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Ein Haus-Verwalter am 16.05.2022 14:16

Herzlichen Glückwünsch und vielen Dank für diesen Entwurf! Werde ich mit unseren Rechtsverdrehern mal besprechen.

Mit der Änderung der Heizkostenverordnung haben mal wieder Personen sinnlose Verwaltungsbestimmungen in die Welt gesetzt, die keinem in irgendeiner Weise was nützen sondern nur Arbeit, Geld, Nerven und Resourcen vergeuden.

So langsam glaube ich, dass da nur noch Heiopeis unterwegs sind.


1,2,3Schwachsinn am 07.04.2022 22:44

Grüße Sie Ich habe das Schreiben für einen verspäteten Aprilscherz gehalten. Danke für die Vorgabe für ein Schreiben an den Vermieter. Werde mich auch an die Landes- und Bundespolitik wenden.

Wieting am 02.03.2022 11:35

Wie geht man mit Mietern um, die diese neuen Kosten nicht zahlen wollen und sich auch schriftlich erklären, dass sie nicht an den monatlichen Daten interessiert sind?.

Muß ich trotzdem den Mietern die Werte zugänglich machen?

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HeikoLange am 28.02.2022 12:18

Mein Vermieter hat zur Wahl gestellt, entweder eine Mailadresse zur Verfügung zu stellen, an die die Daten gesendet werden ( was macht dann die 86-Jährige im Erdgeschoss ohne Mail) für 7 Euro pro Nutzeinheit und Jahr

oder diese Daten per Post für günstige 100 € im Jahr zur Verfügung zu stellen ( dann wird sich die ältere Dame im Ergeschoss vielleicht doch noch Internet zulegen). So kann KALO Gewinn machen und vielleicht auch die Telekom. Nur auf das Klima hat das keinen Einfluss, zumindest keinen positiven, denn die Energie zur Herstellung der Ableseeinheiten und deren Betrieb geht nun ja, wie uns die Physik lehrt, auch nicht ohne Energie/Ressourcenverbrauch über die Bühne. Aber dafür war immerhin eine grüne Regierung daran beteiligt. Das sollte doch reichen, oder ?

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Thomas Engelbrecht am 03.05.2022 10:10

Datenschutz spielt bei den neuen Regelungen in der Heizkostenverordnung eine große Rolle. Zum einen müssen die Zähler jetzt fernablesbar (und können damit gehackt) werden und zum anderen muss der Vermieter/Verwalter/Heizkostenabrechner monatlich Verbrauchsinformationen an die Mieter übersenden. Auch hier gibt es Fragen dazu: wer darf wie was wann verarbeiten.

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Die neue Heizkostenverordnung unter datenschutzrechtlichen Aspekten. .ivv-magazin

Xrayessen am 28.02.2022 11:05

Frage gibt es auch im Einfamilien-Haus mit Mieter und Eigentümer. Oder kann man darauf verzichten. Elektronische Ablesegeräte sind bereits angebracht.

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rgb am 13.05.2022 07:12

Nicht nötig.

Siehe HKVO §11 Ausnahmen

karkuszl am 23.02.2022 11:56

Wer kommt denn für die Kosten auf, die bei einem solchen Aufwand entstehen? Der Mieter oder der Vermieter. Wahrscheinlich der Mieter, der sowieso schon viel mehr bezahlen muss. Erbitte wenn möglich eine Antwort, ob die Kosten auf Mieter und Vermieter entfallen oder ob der Vermieter die Kosten auf den Mieter allein abwälzt.

Vielen Dank.

Kerstin

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Jan Philipp am 23.02.2022 17:37

Moin, das sind umlagefähige Kosten und diese können vom Vermieter voll umgelegt werden.

Beste Grüße

noja am 22.02.2022 15:53

Bringt nur zusätzlichen Aufwand und Kosten, sollte schnellstens abgeschafft werden. Nutzen geht gegen null.

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Steven am 06.07.2022 12:28

Das stimmt nicht! Auch nicht wenn es immer wieder wiederholt wird. Wenn der Vermieter mir nun meinen Warmwasser Gas heizungsverbrauch monatlich melden muss. Kann er nicht mehr pro Kopf abrechnen. Das ist ein riesen Gewinn für den Mieter.

Charly am 18.02.2022 10:53

Mit diesen idiotischen Maßnahmen der EU-Kommission hat die Loobby wieder mal gewonnen. Damit werden keine Einsparung, sondern nur zusätliche Kosten erreicht.

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Charly am 18.02.2022 10:53

Mit diesen idiotischen Maßnahmen der EU-Kommission hat die Loobby wieder mal gewonnen. Damit werden keine Einsparung, sondern nur zusätliche Kosten erreicht.

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Will am 14.02.2022 23:24

Ich verwalte ein Dreifamilienhaus, bei dem die Kosten nach m² umgelegt wurden. Zur Vermeidung möglicher Abzüge und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurden Messgeräte installiert.

Die Mieter zahlen nun die Ablese- und Abrechnungskosten, insgesamt rd. 300 Euro p. a. mehr als zuvor.

Die Geräte und Installation haben weit über 2.000 Euro gekostet. Demgegenüber steht ein Risiko des Vermieters, über einen Kostenabzug von jährlich etwa 350 Euro. Die Geräte sind nur 5 Jahre geeicht und müssen dann ausgetauscht werden. Für den Vermieter ein Verlustgeschäft, zumal Mieter nur selten von der Abzugsmöglichkeit Gebrauch machen. Die meisten sind erfahrungsgemäß einverstanden, da Sie bei der Verbrauchsmessung erst sparen, wenn sie so unterdurchschnittlich verbrauchen, dass die Abrechnungskosten überkompensiert werden.

Jetzt kommen durch die mtl. Infopflicht nochmals 60 Euro Kosten pro Mieteinheit pro Jahr auf die Mieter zu.

Fazit: Lohnt für beide Seiten nicht. Die Umlage nach m² ist zwar nicht abschließend gerecht (wie viele andere Nebenkosten auch), insgesamt aber von Vorteil, solange niemand verschwenderisch heizt. In größeren Einheiten ist dies natürlich nicht umsetzbar.

Wer verdient? Einzig und alleine die monopolistisch aufgestellten Abrechnungsunternehmen, deren "Lizenz zum Gelddrucken" immer mehr ausgeweitet wird.

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Dieter Leonhardt am 13.02.2022 12:05

Vor 1 Jahr hatten wir im Haus Messgeräte, die von einem Angestellten in 1 Stunde abgelesen wurden.

Kosten ca. 70,00 €. Vor 5 Jahren bekamen wir Messgeräte, welche von der Straße aus abgelesen wurden.

Kosten: ca.250,00 € pro Jahr. Ich persönlich kann selbst monatlich ablesen. Sollte monatlich zentral abgelesen werden, so steigen die Mieterkosten ins unermessliche ! Die EU sollte lieber die Energiekosten begrenzen. Wenn es kalt ist, muss ich heizen.

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K.o am 18.02.2022 20:11

Richtig, wenn es kalt ist , muss ich heizen. Punkt

R.M. am 11.02.2022 11:28

Wenn ich über den Heizungs- und Warmwasserverbrauch meines Mieters Daten erhalte, um der "Pflicht" zur Information nach der neuen Heizkostenverordnung nachzukommen, dann greift das tief in die Persönlichkeitsrechte des Mieters ein. Ich könnte daraus weitgehende Rückschlüsse auf sein "Verhalten" ziehen: weiß, wann er evtl. abwesend war, wie oft er er warm duscht etc. Ich soll ihm lt. Formblatt des Umweltministeriums raten, seine Wohnungstemperatur um 1 Grad zu reduzieren. Vielleicht soll ich ihm auch noch vorschreiben, wie oft er sich die Hände mit warmem Wasser waschen darf. Datenschutz?? Ich habe mit einem Mieter vereinbart, dass wir uns nicht in dem "typisch deutschen" vorauseilendem Gehorsam üben, sondern das, was wir beide als Schwachsinn erkannt haben, gar nicht umsetzen.

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George Orwell am 09.02.2022 13:54

Ich als Mieter empfinde dieses Gesetz als eine Zumutung, weil es typisch für den Umgang zwischen moderner Politik und Bürger ist und die penetranten Versuche, die Bürger durch die Hintertür zu beeinflussen.

Hier geht es doch nicht um Heizkostenersparnis, sonder darum, für nicht amortsierbare Kosten ein politisch korrektes Ziel, nämlich die Verringerung des CO2-Ausstoßes und die Erhöhung des guten Gewissens der Politikerinnen zu erreichen.

Statt die Energieerzeuger zu zwingen, ihre Produkte klinmaneutral herzustellen, setzt man beim Endverbraucher an, und ich als Mieter werde monatlich mit einem kostenpflichtigen Brief behelligt, dessen Ziel nicht die Information ist, sondern Beeinflussung und Bevormundung hinsichtlich meiner Heizgewohnheiten zwecks Erzeugung eines schlechten Gewissens. Und diese Gehirnwäsche bezahle ich dann auch noch. Vermutlich wird mein Vermieter dann auch noch gesetzlich gezwungen, diese Mitteilungen mittels politisch korrektem Lastenfahrrad zuzustellen. Nächster Schritt: Die staatliche Fernregelung meiner Heizungsventile. (sog. Baerbock-Thunberg-Verordnung).

George Orwell grüßt

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Loser.XL am 09.02.2022 13:18

Es gäbe viele sinnvolle technische Möglichkeiten zum Energiesparen. Die neue Heizkosten-Verordung nutzt nicht eine einzige davon und führt lediglich zu einem Datenmonstrum für die Mieter - sofern die Mieter die Daten tatsächlich abrufen - und zu einem immensen Verwaltungsaufwand für die Vermieter, welche diese Daten den Mietern aktiv zur Verfügung stellen müssen. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Kosten für die Mieter bzw. zusätzlichen Einnahmen für die Abrechnungsfirmen (deren Fachausdrücke im Übrigen original in die Heizkosten-Verordnung aufgenommen wurden).

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Gerhard am 04.02.2022 19:02

Ohne Erfassung und Bekanntgabe der jeweiligen Durchschnittsraumtemperatur durch das Messgerät je Raum, ist eine Bewertung des Nutzerverhaltens in der zu bewertenden Einheit, nicht geeignet die Ursache Mieterverhalten oder Wärmedämmung richtig zu beurteilen.

Gruß Old Gerd

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WEG Roth + Ramb am 07.02.2022 11:34

Ganz genau! Ebenso ist es auch notwendig, die durchschnittliche Luftfeuchtigkeit zu messen.

Birgit am 04.02.2022 18:13

Ich kann mich nur der Empörung von Matthias vom 2.2.22 anschließen!!! Ich halte diese Heizkostenverordnung ebenfalls für einen Schildbürgerstreich, für eine totale nutzlose aber kostenverursachende Verordnung. Wir haben fernablesbare Heizkostengeräte, wir können sogar täglich unsere Verbrauchswerte ablesen.

Was soll der Riesenaufwand an Papier und Arbeitskraft bewirken ? Das ZIEL sollte doch sein : Heizkosten zu sparen !! Aber jetzt werden die Kosten für den MIETER mit bis zu 40 € erhöht. Welcher Laie hat dies beschlossen? SCHAFFT DIES UMGEHEND AB !!!!

Birgit 04.02.22

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Christian W. am 02.02.2022 17:40

In der unserer Familie wohnt jemand zur Miete der keine Möglichkeit hat die Daten elektronisch abzurufen, der Vermieter (eine Gesellschaft in Kassel) berechnet für die postalische Zustellung 30 € im Jahr. Dies ist eine Unverschämtheit, da man dies den steigenden Kosten noch zurechnen muss.

Ist dies überhaupt zulässig?

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Gude am 04.02.2022 18:38

12 mal 1€ fürs Porto und 18 Euro für die Bearbeitung find ich sehr fair.

Matthias am 02.02.2022 16:00

Das ist ein Gesetz, dass niemand braucht und jemand der Null Ahnung hat beschlossen haben muss. Wahrscheinlich hat der Bundestag mal wieder geschlafen oder es war niemand anwesend. Der Aufwand, jedem jeden Monat einen Brief zu schreiben, ist ein glatter Schildbürgerstreich. Letztlich können nur die verbrauchten Einheiten mitgeteilt werden, was jeder Interessierte auch selbst ablesen kann. Alle anderen interessiert es eh nicht. Sie jammern dann nur rum, dass alles teuer ist. Jeder Brief kostet Geld, das der Mieter bezahlen muss. Dazu kommen die sehr teuren Geräte, die auch der Mieter zahlt. Durch die 30/70 Regel ist das Sparpotenzial des Einzelnen zudem gedeckelt. Bei mir machten diese 30 Prozent oft 70 Prozent der tatsächlichen Heizkosten aus. Mittlerweile ist das Erfassen des Verbrauchs teurer als der eigentliche Energieverbrauch, zumindest in gut gedämmten Gebäuden.

Dazu kommt, dass diese Briefe enorme Mengen an Papier brauchen und im Zeitalter der Digitalisierung eher ans Mittelalter erninnern. Liebe Bundesregierung: Tut uns allen einen Gefallen und schafft diesen Unsinn ab!!!

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katharinaspexx am 04.12.2022 20:09

Am besten die schaffen sich endlich selbst ab, so schnell wie möglich ! Unfassbare unsägliche

Gurkentruppe, Der teuerste Luxus, den sich Deutschland je geleistet hat. Die grottenschlechteste Regierung ever !!!

henni153 am 01.02.2022 17:13

Wie ist das bei Gastherme in der Wohnung und eigenem Gaszähler der jederzeit abgelesen werden kann?

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KWS am 30.01.2022 21:06

Ich habe ein Zweifamilienhaus in dem eine Wohnung vermietet ist. Für jede Wohnung ist im Heizungskeller ein Wärmemengenzähler installiert. Der Heizungskeller ist auch für die Mieterin

zugänglich und somit auch der Zugang zu allen Messeinrichtigungen; Strom, Wasser, Heizung.

Die Heizung wird mit Pellets betrieben. Diese gelten als CO 2 neutral. Ich beziehe seit Jahren Ökostrom. Zusätzlich wird eine Photovoltaikanlage mit Eigenstromverbrauch vorgehalten. Für die Warmwasserversorgung ist zusätzlich eine Solarthermie installiert. Die Heizkostenabrechnungrechnung wird von mir selbst erstellt, um der Mieterin und auch mir zusätzliche Kosten zu ersparen. Die Zählerablesung erfolgt am Jahresende gemeinsam mit der Mieterin. Ich weiß nicht recht was ich mit dieser Novelle "anfangen" soll. Vielleicht hat jemand eine plausibele Antwort für mich.

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FrostiFrost am 03.02.2022 22:43

Wir wohnen auch mit unserem Mieter im Haus zusammen. Und alle Zähler sind im Keller zu lesen. Haben eine Hybridanlage( Gas Niedrigbrennwertgerät mit Luftwärmepumpe seit 2020), sowie seit September 2021 eine PV-Anlage. Die Abrechnung erstellen wir selber. Wir haben versucht die Abrechnung über eine Abrechnungsstelle laufen zu lassen. Einige wollten nicht, da wir von denen keine Zähler hatten, andere könnten bei dieser neuen Form gar nicht helfen, weil keiner weiß wie es gerechnet wird. Eine Firma hat richtig viel Geld genommen

Mit dem Ergebnis, das es gar nicht passt. Ich habe es dann selber umgerechnet und nehme eher den günstigen Fall für den Mieter, wahrscheinlich setzten wir dann etwas zu. Das ist mir/uns aber dann auch egal, auf so ein Theater, was die Regierung sich da ausgedacht hat, habe ich kein Lust. Da sind mir mein Nerven zu schade für. Ob ich nun Hundert Euro für einen Nebenkostenabrechnung bezahle oder meinen Mieter gleich entgegen kommen, da ist mir das letzter lieber. Wir werden auch keine Fernzähler einbauen lassen, wenn unsere abgelaufen sind. Ich nehme einmal wöchentlich alle Zählerstände auf und einmal im Monat bekommt unser Mieter die Aufstellung im Form eine Tabelle. Dieses mache ich aber schon seit 2 Jahren ohne daß ich dafür eine Regierung oder ein Gesetz brauche.

KWS am 30.01.2022 21:06

Ich habe ein Zweifamilienhaus in dem eine Wohnung vermietet ist. Für jede Wohnung ist im Heizungskeller ein Wärmemengenzähler installiert. Der Heizungskeller ist auch für die Mieterin

zugänglich und somit auch der Zugang zu allen Messeinrichtigungen; Strom, Wasser, Heizung.

Die Heizung wird mit Pellets betrieben. Diese gelten als CO 2 neutral. Ich beziehe seit Jahren Ökostrom. Zusätzlich wird eine Photovoltaikanlage mit Eigenstromverbrauch vorgehalten. Für die Warmwasserversorgung ist zusätzlich eine Solarthermie installiert. Die Heizkostenabrechnungrechnung wird von mir selbst erstellt, um der Mieterin und auch mir zusätzliche Kosten zu ersparen. Die Zählerablesung erfolgt am Jahresende gemeinsam mit der Mieterin. Ich weiß nicht recht was ich mit dieser Novelle "anfangen" soll. Vielleicht hat jemand eine plausibele Antwort für mich.

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R.M. am 12.02.2022 07:24

Ignorieren!


R.M. am 12.02.2022 07:24

Ignorieren!

vsi am 25.01.2022 14:00

Als Hausverwalter finde ich es grotesk dass die Mieter oder Eigentümer hier zusätzliche Kosten auferlegt bekommen. Wofür? das einige Firmen hier Geld zusätzlich bekommen. Was ist mit gekauften Wärmemengenzähler die in den Wohnungen sind und die Verwalter bisher die Abrechnungen erstellen mit Zustimmung von Mieter und Vermieter.

Was ist mit Kleinstobjekten von 2-6 Wohnungen die Zähler in den Wohnungen haben. Soll der Verwalter dann jeden Monat zu jedem OBjekt fahren und Manuell ablesen. Da ist es nicht mit 4-6 EUro je WE getan da fallen dann Kosten von mindestens 15-30 Euro je nach Anzahl der Einheiten an.

Die Verwaltergebühren gehen dann ist unermessliche und gerade die Verwalterkosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Da ist mal wieder ein Beispiel für Entscheidungen oder Ausarbeitungen die am grünen Tisch statt finden. Kein Ahnung aber wir setzen das um. MAn kann sagen wir sind gut vorangekommen und stehen dieses Jahr vor dem Abgrund. Nächstes Jahr machen wir dann einen großen Schritt vorwärts.

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Volker am 25.01.2022 13:50

Was lassen sich die Besserwisser der CO2 Einsparung noch einfallen um Kosten zu erhöhen. Auch ohne monatliche Ablesung weis man, dass wenn es kalt ist mehr Energie fürs Heizen braucht. Eigentlich sollten sich diese Politiker erst mal Fachwissen aneignen und nicht ideologische Vorschriften machen

Wenn Deutschland alles abschaltet, also keine PKW mehr keine Schiffe, alle Heizungen aus, wir keinen Strom mehr verbrauchen ändert sich weltweit nichts ausser dass alle über die Dummheit lachen wie

wir uns kommandieren lassen. Ja glaubt denn irgend jemand wirklich dass hier was gespart wird durch diese nutzlose Vorschrift. Also hier Leute am Werk die alles besser wissen. Unbegreiflich.

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JB4187 am 25.01.2022 09:00

ekelhaftes Gesetz!

Mal wieder!

Ich bin Mieter und achte nicht erst seit gestern genau auf meinen Vebrauch. Und jetzt muss ich knapp 6€/Monat dafür zahlen, dass ich eh nichts einsparen werde.

Dass man es als Mieter nicht abbestellen kann zeigt, dass es dem Gesetzgeber nicht um Transparenz, sondern nur um Geld geht.

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Andreas am 28.01.2022 10:07

Es sind ca. 6€ im Jahr, nicht im Monat. Dennoch nutzlos, da stimme ich Ihnen zu

Marcel am 17.01.2022 16:35

Sehr geehrte Damen und Herren,

muss ich als Mieter die Kosten für die Abrechnungsinformation zahlen oder der Vermieter?

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Franz am 20.01.2022 12:00

Die Heizkostenabrechnung zahlt immer der Mieter, übrigens auch die teuren fernablesbaren Wärmemengenzähler zahlt der Mieter. So ein Gesetz wird dann als mieterfreundlich verkauft. Bravo

Marcel am 17.01.2022 16:35

Sehr geehrte Damen und Herren,

muss ich als Mieter die Kosten für die Abrechnungsinformation zahlen oder der Vermieter?

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mole am 24.01.2022 18:48

Der Mieter muss die neue Abrechnungsinformationen der HKV zahlen, sind ca 6 Euro pro Mieteinheit und pro Jahr mit der Tendenz steigend, wie alles zur Zeit.

Spezl am 15.01.2022 13:23

Wo ist die Petition zum unterschreiben? Sowas muss gestoppt werden.

Weiterhin würde ich mir von meinen Mietern unterschreiben lassen, dass keine unterjährigen Stati gewünscht sind. Alleine schon ein Gegenargument im Falle einer 3%igeb Kürzung zu haben.

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Heller am 04.12.2023 14:48

Eine Petition hierzu ist am 25.11.21 bereits eingereicht worden und ist bis heute (04.12.23) noch nicht vom Petitionsausschuss behandelt worden.

Die Petition wird wohl ausgesessen bis die Legislatur vorrüber ist.


Funkarm am 27.01.2022 22:23

Bei z.B. "open Petition", kann man einfach nach Anweisung eine Petition starten, da ich gerade eine andere laufen habe, wäre das für mich zu viel. Es werden sie bei dieser Sache viele Unterzeichner und Unterstützer finden. Es sind hier auch schon sehr viele Kommentare...

R.M. am 12.01.2022 16:25

Nachsatz: Etwas Skepsis bleibt allerdings. Die Deutschen waren schon immer gut im Lösen selbst erfundener Probleme einerseits und im vorauseilenden Gehorsam andererseits.

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pbauer.immo@gmail.com am 24.01.2022 02:52

Gut gesehen, hört man eher selten so ein realistischen Blick auf die Volksart.

Nl Vermieter in De

R.M. am 12.01.2022 16:16

Darüber, dass die offenbar ausschließlich von Lobbyisten formulierte Heizkostennovelle völlig unökologisch und nutzlos ist, brauchen wir nicht zu streiten. Ich mache mir Gedanken, was passiert, wenn ich als Vermieter diesen Unsinn schlicht ignoriere. Mein Mieter könnte seine von mir vorfinanzierten Heizkosen um 3% mindern. Das allerdings täte er nur einmal, da er das mit einer erhöhten Miete im Folgejahr mindestens ausgleichen müsste. Selbst wenn sich in einer größeren WEG eine Mehrheit für die Beautragung des Meßdienstleisters zur monatlichenAblesung fände, würde sich der Aufwand für die bisherige jährliche Ablesung verzwölffachen, was letztlich der Mieter bezahlen muss. Glücklichere Mieter wird das nicht erzeugen. Wer also hat (außer den Dienstleistern) ernsthaftes Interesse daran? Dies ist natürlich eine rhetorische Frage. Fazit: das Ignorieren der Heizkostennovelle ist das einzige Mittel, sich dagegen zu wehren. Dazu braucht es auch kein neues Start-Up, lieber "Lösungsfinder".

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Funkarm am 13.01.2022 18:43

Also eine Petition ist eine Möglichkeit und Herr Habeck wird noch aufgesucht, denn genügend sind oder werden Elektrosensibel werden. Hierzu auch von diagnose:funk ein Webinar: Nr. 12 - "Die eigene Strahlenbelastung senken - praktische Tipps und Sofortmaßnahmen - am Freitag den 14.01.2022 ab 19:30 Uhr. Bei uns hat der Vermieter schon leider im Voraus wohl ein Vertrag mit Techem abgeschlossen. Einige haben daher unter Vorbehalt ihre Mail für die monatliche Verbrauchsinformation Techem zur Verfügung zu stellen und mittgeteilt, das man dass nicht gerne tue und was man davon halte, ob es nicht doch möglich wäre eine jährliche Verbrauchsinfo, wenn es nun gar nicht anders gehe zu erhalten und eigentlich könne man den Zählerstand auch als Mieter selber ablesen. Unter Dauerbeschuss zu stehen auch mit Nierderfrequenzbelastung die in der Liegenschaft zur Hochfrequenzbelastung mit leben in einer Mikrowelle führt und ist biologisch/gesundheitlich nicht unbedenklich. Diagnose:funk ist im Netz, auch mit Veranstaltungshinweisen zu finden.... Nun haben sich nur andere Mieter sich nicht dazu geäußert und der Vermieter sei bei uns die Ansicht, es scheint so die günstigste Lösung, nur für einmal im Jahr würde das etwas über 4€ kosten und monatlich wäre es günstiger. Schließlich sei er gesetzlich verpflichtet. Gab zwar recht, aber nimmt im Kauf andere mit Strahlenbelastungen zu schädigen.


pbauer.immo@gmail.com am 24.01.2022 03:04

Stichwort: ein glücklichen Mieter!

Zu die Dienstleister so wie zum Beispiel Techem: Die waren letzt Freitag (21.01.22) fleißig:

Aushänge an die Haustüre kleben zur Zwecke Austausch Heizkostenverteiler und Montage Schnittstelle.

Den Anruf bei Techem: Wie schwimmen in Melasse.

Stornierung einen Auftrag den ich nicht erteilt habe: telefonisch unmöglich.

Nur schriftlich möglich, Sie haben ein Schreiben erhalten.

Nein, habe ich nicht. Leider kann ich Sie telefonisch nicht weiterhelfen.

...

Lösungsfinder am 12.01.2022 13:59

Guten Tag an alle Vermieter,

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

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PK am 19.06.2022 16:21

Es handelt sich ja um unterschiedliche Informationen:

1. Der Verbrauch in Kilowattstunden lässt sich mit Heizkostenverteilern nicht erfassen.

Hierzu müsste monatlich z. B. der Gasverbrauch abgelesen werden. Die Gasuhr vom Messstellenbetreiber ist nicht fernablesbar. Ich müsste also zwölf mal im Jahr über 100 Kilometer fahren, um die Gasuhr abzulesen.

2. Der Vergleich mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres kann erst nach einjähriger Datenerhebung erstellt werden. Den Vergleich mit dem Vormonat sollte jeder Mieter noch selbst hinbekommen.

3. Richtig spannend wird es dann beim Vergleich mit einem "Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie". Diese Daten müsste mir jemand zukommen lassen. Hier muss dann ja der energetische Zustand des Gebäudes, die Anzahl der Bewohner, das Lüftungsverhalten, ihr persönliches Wärmebedürfnis (Alte und Babys brauchen mehr Wärme), die Zeit, die die Bewohner in der Wohnung verbringen, wieviel Quadratmeter der Wohnung werden beheizt, wie oft wird geduscht, liegt die Wohnung mittig oder außen im Gebäude, welche Art von Heizung wird benutzt, wie ist deren Alter, war ein Bewohner länger abwesend, usw. erfasst werden. Die Erhebung dieser Daten erscheint mir betreffend Datenschutz bedenklich.

4. Der Energieverbrauch muss witterungsbereinigt werden. Auch hierfür fehlen mir die Daten.

Sinnvoller ist es doch ein paar mal im Jahr den Energieverbrauch zu überprüfen und starke Erhöhungen mitzuteilen. Auch über die momentan sehr hohen Preise sollte informiert werden. Letztendlich ändern die Leute ihr Heizverhalten hauptsächlich um Geld zu sparen.

Konkret sollen durch verbrauchsabhängige Abrechnungen 15 Prozent eingespart werden. Und durch eine monatliche Verbrauchsinformation jetzt weitere 3 Prozent. Dann rechnet man halt aus, das eine Einsparung von 3 Prozent von den Heizkosten wesentlich geringer ist, als der Aufwand die hier geforderten Daten zu erheben und weiterzugeben. Und schon kann man es wegen Unwirtschaftlichkeit gleich ganz lassen.

Es wird zukünftig nur noch fernablesbare Geräte geben. Ob bis 2026 alle Geräte ausgetauscht sind bleibt abzuwarten. Die Aufforderung zur monatlichen Abrechnung soll ja nach drei Jahren überprüft werden und wird dann hoffentlich verworfen. Wer keine fernablesbaren Geräte hat, und dessen Geräte noch geeicht sind, der kann erst mal abwarten.

Christian J. am 12.01.2022 13:05

Hallo!

Ich besitze eine vermietete ETW in einem Objekt mit drei Wohnungen, alles unterschiedliche Eigentuemer, Heizungsablese laeuft schon laenger per Funk durch Techem. Techem bietet auch einen monatlichen Informationsservice zur Erfuellung der HKVO-Novelle an, soweit so gut, aber nur en block fuer die gesamte Liegenschaft. Da eine der Wohnungen jedoch von den Eigentuemern selbst bewohnt wird, wird dieser kostenpflichtige Service nur fuer 2 der 3 Wohnungen im Haus benoetigt. Wie kann ich als Vermieter meine Gesetzespflicht erfuellen, wenn die Eigentuemer der dritten Wohnung sich weigern, den Informationsservice zu zahlen?

Fuer einen sach- bzw. rechtskundigen Rat waere ich dankbar!

Beste Gruesse

Christian J.

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Hans Huber am 10.01.2022 16:09

Selbst wer die Messdienst-Branche kennt, muss "anerkennend" feststellen, dass diese mit ihrer monatlichen "Abrechnung" schon so etwas wie ein Meisterstück ablieferte.

Nach den milliardenschweren Geschäften rund um Legionellen, dann die Rauchmelder, nun also das.

Ich frage mich immer, wie das konkret abläuft, wenn Lobbyverbände ihre Leute losschicken (hauptsächlich nach Brüssel, aber auch derzeit noch nach Berlin) und die Dinge dort einfädeln.

Ich frage mich, mit welchen Leuten dort gesprochen wird. Eine Sache wie eine "monatliche" Abrechnung muss doch sofort als völliger Unsinn auffallen. Oder ist es tatsächlich so, dass die Lobbyisten nur mit dem Wort "Klima" drohen müssen und die Sache läuft im Interesse der durch die Lobbyisten vertretenen Industrien.

Wichtig war denen auf jeden Fall, dass die Funkablesung durchgesetzt wird und dafür hat man sich den Unsinn mit der monatlichen Abrechnung ausgedacht.

Dennoch ist es bestürzend, wie leicht es es heute ist, offensichtlichen Quatsch problemlos ins Werk zu setzen. Eine wichtige Taktik besteht darin, das ganze so lange wie nur möglich unter dem Radar laufen zu lassen und erst wenn man sich nicht mehr wehren kann, öffentlich zu machen und auch das erst einmal nur im kleinen Umfang.

Erst kurz vor dem Ernstfall werden auch die MSM mit speziellen Briefings versorgt und dabei geht es zu 90% um Klimaschutz und erfundene Vorteile für Mieter.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:32

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


Hans Huber am 12.01.2022 14:11

Es ist ja schön, wenn es immer wieder "StartUps" gibt, die sich mit "Lösungen" von Dingen beschäftigen, welche es in einer halbwegs funktionierenden Wirtschaftsordnung nicht gäbe.

Man kann meinetwegen darüber sprechen, den Schornsteinfeger alle 5-10 Jahre kommen zu lassen (der Sachverständige für Öltanks kommt alle vier Jahre), der Schornsteinfeger jedes Jahr und wenn es sich um eine Gastherme mit 4,01 KW handelt (also einem viertel der Leistung eines Durchlauferhitzers). Der Feger kommt trotzdem, weil vor 87 Jahren ein diesbezügliches Gesetz ins Werk gesetzt wurde.

Nun also soll die Heizkostenabrechnung "monatlich" erfolgen. Auch in der Zeit von Juni-September, wo nur Warmwasser produziert wird und die Heizung komplett aus ist.

Jeder weiß, dass es sich um völligen Blödsinn handelt, was aber sowohl der Politik und natürlich den Einfädlern egal ist. Die Politik verkauft den Schmarrn als "Klimaschutz" und die Einfädler freuen sich auf den Reibach.

Ich für meinen Teil weigere mich solange es nur irgend möglich ist, über jedes Stöckchen zu springen, welches einem hingehalten wird. Sie sollten das auch nicht tun. Suchen Sie sich etwas Sinnvolles für Ihr Startup.

Apropos "sinnvoll": Die "Politik" will ja auf eine "Teilwarmmiete" wechseln, weil es diese z.B. in Schweden "schon" gibt. Der Eigentümer soll dem Mieter eine Wohnung mit mindestens "20 bis 22 Grad" zur Verfügung stellen. Das soll alles in der Miete enthalten sein. Man muss kein Einstein sein um die Probleme zu erkennen, welche in diesem weiteren Schwachsinn stecken. Dagegen ist die Monatsabrechnung Kinderkram.

Übrigens: Vor Jahren habe ich sogar 2x jährlich eine Abrechnung über Heiz- und Betriebskosten gemacht. Die Mieter haben es "bestenfalls" ignoriert, bzw. waren stinksauer über die Belästigung mit zwei Abrechnungen statt einer.

Zur selben Zeit haben alle Mieter auch elektronische Termostaten kostenlos angeboten bekommen. Mit eigenem Bedienteil. Das beste vom besten damals. Von 20 Mietern haben es exakt ZWEI eingebaut und eine Weile verwendet. Alle anderen nicht. Bildungsgrad: Mittlere Reife aufwärts.

Das ganze Theater ist den Leuten völlig egal, was zählt ist etwas "rauszubekommen" und nur das.

1>Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Gar nicht, weil ich es nicht mache. Es bleibt bei der jährlichen Abrechnung.

2>Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Siehe 1.

>Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Egal. Siehe 1.

>Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Siehe 1.

Vermieter verzagt am 10.01.2022 14:51

Welche Schwachköpfe und Weltverbesserer haben das auf den Weg gebracht, fragt man sich?!?! Heizkosten werden immer jährlich oder in einem davon abweichenden 12-Monatsturnus abgerechnet, aber nicht monatlich!!!

Wenn die Abrechnung monatlich erfolgen soll, müssten alle Versorger für alle 40 Millionen Wohnungen monatlich den Verbrauch ablesen und eine Monatsabrechnung erstellen. Wie bitte soll das gehen??? - Das ist absoluter Schwachsinn!!!

Und wer ist überhaupt der Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) ? Schon einmal von diesem Ausschuss gehört ?

Ein Ausschuss, der weder bekannt, noch über die nötige Fachkompetenz zu verfügen scheint. Eher wohl ein verblendeter Weltverbessererhaufen? Ah so, da sitzen Personen drin, die in die eigene Tasche wirtschaften, Techem, Ista und Konsorten. Ist ja klar, das die einen solchen Schwachsinn befürworten. Jede Ablesung wird zusätzlich kosten und den Mieter oder Vermieter belasten. Es geht den Mitgliedern des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) also nur ums abkassieren.

Eine monatliche Heizkostenabrechnung lässt sich nicht durchführen, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, jährliche Kostenabrechnung und keine monatliche Kostenabrechnung. Monatlich gibt es nur Abschläge, Abschläge sind aber keine Kosten sondern Vorauszahlungen. Die tatsächlichen Kosten können höher oder niedriger sein. Und sich am Vorjahr zu orientieren ist ebenso schwachsinnig, da allein schon das Wetter, das in jedem Jahr anders ist, einen maßgeblichen Einfluss auf die Energiekosten hat. Kalte Winter kosten mehr, warme weniger. Heizkosten können immer nur ex ante berechnet werden, wenn alle Kosten zusammengefasst sind.

Eine monatliche Heizkostenabrechnung ist auch völlig unsinnig, da die Mieter der Heizkostenverbrauch offensichtlich ziemlich egal ist, wenn ich sehe, dass die Heizung volle Pulle aufgedreht wird und über das Öffnen der Fenster oder Balkontüren die Wärmeregulierung erfolgt.

Was einzig und allein dem Mieter über die Fernablesung mitgeteilt ist der Kilowattstunden-Verbrauch. Was das später aber mit seinen abzurechnenden Heizkosten zu tun hat, kann unterjährig überhaupt nicht gesagt werden, weil die Konzerne die Preise zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten anheben und (nur selten) senken und der Gesetzgeber, der uns diese dumme Verordnung beschert hat, selbst gerne durch neue Umlagen, veränderte Steuersätze, etc. den Energiepreis verändert, meistens ja verteuert.

Den Verbrauch kann man ablesen, die Heizkosten unterjährig aber nicht berechnen. Das hätten auch die Ausschussmitglieder des ZIA wissen müssen.

Aber diese Ausschussmitglieder erwarten sich von dieser Verordnung ja ein Supergeschäft durch den Verkauf der entsprechenden Hardware zum Messen der Verbräuche und anschließend das dicke Geschäft mit der monatlichen Information der Mieter, klar, dass sie diese Verordnung begrüßen.

Man fragt sich, wo die Haus- und Grundeigentümer und Vermieterverbände sich im Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben. Die hätten den Unsinn und die nicht Durchführbarkeit dieser Verordnung doch wehement vertreten müssen.

Ich bin einfach nur entsetzt und werde meine vermieteten Wohnungen wohl alle verkaufen. Auf so einen Schwachsinn habe ich echt keinen Bock.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:34

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


FrostiFrost am 03.02.2022 22:57

Es wir noch schlimmer kommen, wenn die FDP damit durch kommt eine Teilwarmmiete mit 20 Grad Garantie, wie in Schweden durchzusetzen. Einmal sind die schon abgeschmettert worden. Aber wenn das Gesetz durch geht, wird's richtig teuer. Dann wird erst recht auf deubelkommraus geheizt und Fenster auf. Zumal Vermieter das gar nicht kontrollieren können auf wieviel Grad die Mieter ihre Heizung stellen. Unteranderem zahlt der Vermieter dann nicht auch auf die Teilwarmmiete die Einkommensteuer anstatt nur auf die Kaltmiete. Wenn dieses Gesetz durch kommt kann ich verstehen, das viele nicht mehr vermieten wollen.


flyer am 11.01.2022 21:32

Dem kann ich nur beipflichten, wer denkt sich nur so ein Blödsinnaus?


Funkarm am 12.01.2022 02:54

Der Geschäftsführer von ISTA Thomas Zinnöcker, auch Vizepräsident von ZIA mit der Idee vom Heizkosten-Check. Der "Zentrale Immobilien Ausschuss e.V." (ZIA), hat sein Sitz in Berlin. Der Vertretende Vorstand sind u.a. Dr. Andreas Mattner (Präsident) - Jan Bettink (Schatzmeister) u.a.

Gerald Görg am 10.01.2022 13:40

Was passiert mit Eigentumswohnungen, bei dem der Mieter die wohnungseigene Heizungsanlage selbst bei dem Energielieferanten angeldet hat. Besteht dann trotzdem die Nachweispflicht des Vermieters.

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Koehler am 09.01.2022 21:33

Absoluter Schwachsinn, da wird sich mancher Vermieter überlegen das Objekt aufzugeben. Die Bürokratie in Brüssel ist schlimmer wie im Kindergarten!

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:36

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

Icke23! am 08.01.2022 07:26

Ich bin Mieter in einem Haus mit 200 Mieteinheiten und mein Kaltwasser wird wird umgelegt.

Heisswaser wird über Strom (Durchlauferhitzer) erzeugt.

Bliebe also die Heizung zum ablesen und da brauch ich bestimmt keine Zählerstand im Sommer.

Und das ich heize wenn es kalt ist wird sich auch nicht durch eine monatliche Ablesung vermeiden.

Also was soll dieser Quatsch - ausser Kosten Bürokratie - keinen Nutzen.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:36

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

leben am 06.01.2022 14:24

Wie kann man bloß,

per Gesetz dem Vermieter noch höhere Bürden und dem Mieter noch höhere Kosten auferlegen? Völlig daneben, bringt niemanden etwas...

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:37

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

rike am 04.01.2022 19:12

...mal von den Kosten abgesehen, denkt jemand an die benötigte Energie,um monatlich eine Email zu senden, bzw. einen Brief. Ich kann darin keine sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung der CO2-Emissionen sehen.

auf Kommentar antworten

Funkarm am 04.01.2022 05:24

Also ich bin für eine Petition für Verbraucher, was ja auch Vermieter sind. Es geht zu weit. Beschwerden kann man sich auch bei der Verbraucherzentrale: Ihre Beschwerde über Unternehmen, Produkte oder Anbieter - Sie haben eine Beschwerde oder einen Hinweis zu einem Unternehmen oder einem Produkt? Nutzen Sie unser kostenloses Kontaktformular. (das so im Netz eingeben, bis der Link erscheint.) Der Hersteller techem ist verpflichtete auch eine manuelle Ablesemöglichkeit anzubieten, aber auch den Funk anzustellen und nur bei der Endabrechnung anzustellen. Das hat die Tochter von Prof. Dr. Klaus Buchner ehemaliger EU-Abgeordneter und Physiker erreicht. Selbst Axel Gedaschko des Verband für Wohnungswirtschaft (GdW) und Mitglied im Beirat von Techem und im Kundenbeirat von ISTA, hat dort deutlich gemacht:" die Kritik ist berechtigt." Der Beitrag ist in der Mediathek - Das Erste - Panorama - "Kartell: Wie sich Ablesedienste an Mietern bereichern" - 10.07.2019 - v. S. Buchen, wovon auch Vermieter betroffen sind, dort berichtet auch der Geschäftsführer von ISTA Thomas Zinnöcker, auch Vizepräsident von ZIA mit der Idee vom Heizkosten-Check. Man kann das auch dort ausdrucken. Auch könnte man ein Volksbegehren dazu starten. Ich denke es geht alles zu weit, mit der Totalkontrolle und Überwachung und der Klimapolitik, die nur an Wirtschaftlichen einseitigen Interessen interessiert ist, wie bei Chinas Sozialkreditsystem, was ähnlich abläuft mit Plus und Minuspunkten. An diagnose:funk kann man sich auch wenden, den es ist auch nicht unbedenklich, wenn alles über Funk läuft.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:38

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

frustrierter Vermieter am 03.01.2022 21:22

Diese neue Heizkostenverordnung ist unverständlich. Fernablesbare Geräte kann man vllt noch vertreten, aber doch nicht diesen Schwachsinn der monatlichen Berichterstattung. Ich habe es zumindest so verstanden, dass monatlich Verbrauchsdaten gemeldet werden sollen ( Abrechnungsdaten sind monatlich nicht vorgeschrieben), aber bei den Abrechnungen ( normalerweise 1 mal jährlich) auch wieder Zusatzinformationen. Dazu gehören monatlich aber auch in der Abrechnung Vergleiche des Verbrauchs mit einem normierten Verbraucher ebenso bei den Abrechnungen und darüber hinaus dort auch noch witterungsbereinigte Vergleiche. Dies kann der Vermieter nicht selbst, sondern er ist gezwungen einem professionellem Anbieter diese Aufgabe zu übertragen. Dies ist eindeutig mit Mehrkosten verbunden, die an die Mieter umgelegt werden können. Aber man ist verpflichtet einen Mehrheitsbeschluss der Mieter herbeizuführen, wenn man Wärmezähler etc. incl. der Abrechnungskosten anmietet. Die Mieter werden dies wahrscheinlich ablehnen und der Vermieter trägt die Kosten, obwohl er bereit wäre, ausser diesen blödsinnigen Vergleichswerten selbst die Daten zu übermitteln. Hier würde mich die Meinung bzw. die Lösung seitens Immowelt interessieren

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:40

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

hare am 03.01.2022 12:36

Was für ein ökologischer Unsinn!! Ich soll meinen Mietern die keine email Adresse haben (gibt es noch liebe Politiker!) monatlich einen Brief schicken!!! Hat da jemand an die Kosten und den Papierverbrauch gedacht??

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Will am 14.02.2022 23:34

@mieterfrust

Mit 35 Euro bist du noch gut bedient. Unser Abrechnunsunternehmer verlangt 7,90 Euro mtl.! per Post und knapp 5 Euro für die Mailzustellung!!


Lösungsfinder am 12.01.2022 13:40

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


Mieterfrust am 31.01.2022 15:05

Mein Vermieter hat an die Kosten gedacht und verlangt 35 € pro Jahr für die Verbrauchsinformation per Postzustellung. Ist das "kostenneutral" ?


Mieterfrust am 31.01.2022 15:05

Mein Vermieter hat an die Kosten gedacht und verlangt 35 € pro Jahr für die Verbrauchsinformation per Postzustellung. Ist das "kostenneutral" ?

Normalo am 01.01.2022 20:11

[...] Ich habe meine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus vermietet und es gibt in der Wohnung einen Wärmemengenzähler, der jährlich abgelesen wird. Dieser ist Grundlage für die Nebenkostenabrechnung. Wie soll ich das monatlich machen?

[Kommentar gekürzt. Bitte halten Sie sich an die Kommentarrichtlinien. Anm. d. Red.]

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:41

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

Heinzmann52 am 30.12.2021 14:33

Ein interessanter Artikel! Mich würde auch mal interessieren, was Vermieter machen können, damit sie nicht bei den überteuerten Diensten die Abrechnungen machen müssten.

Ich habe in den letzten 10 Jahren richtig schlechte Erfahrungen mit ISTA gemacht, teilweise werden die Heizkostenabrechnungen falsch oder gar nicht gemacht. Dafür dann diese Preise an die Mieter weiterzuberechnen, ist mir wirklich peinlich - zumal auch ich ein großes Kostenrisiko habe wenn die Abrechnungen nicht fertig werden. Die nutzen natürlich ihre Marktmacht aus und es interessiert die auch nicht, wenn man sich beschwert.

Wie findet man also die kleinen Abrechnungsunternehmen vor Ort, die das alles besser und preiswerter machen?

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Hansen am 30.12.2021 16:35

Einige Heizungsfirmen bieten Mietverträge für Zählersysteme an. Zum Beispiel Deltamess ist ein großer Hersteller von Zählern, die bieten dem Handwerk Verträge und eine gute Grundlage für das Handwerk, um dem Endkunden die Zähler zur Miete anzubieten. Dann entweder selber die Abrechnung machen oder einer Hausverwaltung übertragen.

Oder mal im Internet nach Messtechnik suchen.


Funkarm am 04.01.2022 04:46

Der Anbieter z.B. Techem muss eine manuelle Möglichkeit zum ablesen anbieten und aber auch Funk abstellen und nur bei der Endabrechnung anstellen. Von Prof. Dr. Klaus Buchner ÖDP und Physiker, ehemals EU-Abgeordneter, deren Tochter hat sich da durchgesetzt, es gibt dazu glaube ich auch ein Urteil. An "diagnose:funk" wenden. Und bei der Verbraucherzentrale kann man sich beschweren... Ihre Beschwerde über Unternehmen, Produkte oder Anbieter

Sie haben eine Beschwerde oder einen Hinweis zu einem Unternehmen oder einem Produkt? Nutzen Sie unser kostenloses Kontaktformular... (im Netz so angeben, bis ein Link dazu erscheint). Interessant ist auch der Beitrag bei Das Erste Panorama in der Mediathek v. 10.07.2019 - "Kartell: Wie sich Ablesedienste an Mietern bereichern" v. S. Buchen, betrifft auch Vermieter. Axel Gedaschko Chef des Verband Wohnungswirtschaft GdW u. Mitglied im Beirat von Techem, meint die Kritik an Techem sei berechtigt. Im Beitrag wird der Chef Thomas Zinnöcker von ISTA und Vizepräsident von ZIA genannt, der so eine Idee mit den Heizungs-Check hatte. Man kann sich den Beitrag nach anschauen auch ausdrucken. Eine Petition für Verbraucher, davon sind alle betroffen starten! evtl. ein Volksbegehren.


Funkarm am 04.01.2022 05:54

Heizkostenverträge als Mietverträge, da kommt man schwer wieder raus, die sind wie Leasingverträge. Die sind auch nicht gerade billiger. Der Rollout bringt sehr viele Nachteile, was nicht viel mit Klimafreundlichkeit zu tun hat. Viele wissen darüber leider zu wenig!

Hansen am 30.12.2021 12:37

Guten Tag,

ich habe ein Haus mit drei Mietparteien. Die monatlichen Kosten für den Heizungsverbrauch liegen dank sehr guter Dämmung bei Durschnittlich 25 Euro. Durch eine Nachrüstung für Fernablesbare Messgeräte würden den Mietern pro Monat etwa Kosten von 7-10 Euro entstehen. Das steht für mich in keinem Verhältnis. Ist damit die Ausnahme der Regelung durch Unwirtschaftlichkeit gemeint und ich als Vermiter von der neuen Regel entbunden?

B. Hansen

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:43

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


Heinzmann52 am 30.12.2021 14:39

Auch ich bin Vermieter, meine Mieter zahlen fast 13 Euro für ISTA pro Monat. Das ist wirklich schlimm.


flyer am 11.01.2022 21:39

Ich habe ein 2 Familiehaus, die Ablesekosten liegen nun schon bei etwa 10% der Heizkosten.

Wo soll dieser Unsinn nur hinführen? Antwort: zu noch höheren Kosten.


flyer am 11.01.2022 21:39

Ich habe ein 2 Familiehaus, die Ablesekosten liegen nun schon bei etwa 10% der Heizkosten.

Wo soll dieser Unsinn nur hinführen? Antwort: zu noch höheren Kosten.

Schulz am 29.12.2021 15:40

Frage zur Mitteilungspflicht beim Verbrauch:

Wie ist es, wenn im Miethaus Etagenheizungen vorhanden sind? Dann kann doch jeder Mieter seinen Verbrauch selbst am Gaszähler ablesen. Besteht auch dann eine Mitteilungspflicht des Vermieters?

auf Kommentar antworten

Werner Kohn am 29.12.2021 15:54

Das ist richtig. Mieter mit eigener Etagenheizung schließen ja direkt einen Vertrag mit dem Energieanbieter ab und haben auch einen eigenen Zähler.

Paul am 26.12.2021 13:33

Viel wichtiger wäre, das es endlich eine Bundesbehörde gibt, weil Vermieter ständig versuchen bei der BKA zu lügen und darauf spekulieren das mich sich aus finanziellen Gründen rechtlich nicht dagegen wehren kann. Sollte es bei solch einem unkooperativem Verhalten ein Bußgeld geben damit die sowas in Zukunft unterlassen.

auf Kommentar antworten

Lisa am 23.12.2021 07:38

Hallo,

ich bin erschüttert, welch hanebüchene Ideen der Gesetzgeber ausbrütet. Wen der monatliche Verbrauch interessiert, kann ihn doch an seinen Heizkistenverteilern selbst ablesen. Ich bin sicher 98 % unserer Mieter werden sich die Informationen nicht ansehn. Nur wieder Mehraufwand und unnötige Kosten für die Mieter. Für diese Kosten könnten sie schon wieder mehr heizen. Es ist nicht mehr zu verstehen.

MfG Lisa

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:44

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


Otto am 30.12.2021 23:50

auch ich bin erschüttert über den Unsinn welchen unsere Politiker anrichten. Diese Aktion ist völlig wirklichkeitsfremd und absolut überflüssig. Soll nun monatlich elektronisch oder vorerst manuell (Mieter bleibt ja zu Hause) abgelesen werden? Beispielsweise im Juni beim Verbrauch von 0,01 Einheiten/HK.

PowerfulAge am 22.12.2021 15:18

Guten Tag immowelt Redaktion,

mein Vermieter will eine E-Mail-Adresse für die monatliche Mitteilung von mir, andernfalls will er mir die Kosten der Briefzusendung im Rahmen der Heizkostenabrechnung in Rechnung stellen.

Darf er das, mir die Briefzusendungskosten in Rechnung stellen?

Freundliche Grüße

PowerfulAge

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Werner Kohn am 29.12.2021 15:55

Ja


Markus am 05.01.2022 21:47

Nein, es dürfen Mehrkosten nicht auf den Mieter umgelegt werden!


Markus am 05.01.2022 21:47

Nein, es dürfen Mehrkosten nicht auf den Mieter umgelegt werden!

Katrin am 22.12.2021 11:50

Guten Tag,

ich habe ein MFH mit 5 Ferienwohnungen (kurzfristige Vermietung) und 1 "normal" vermietete Wohneinheit. Die Mieter der Ferienwohnungen sind alles Firmen und zahlen immer einen Pauschalmietpreis, in dem Strom, Wasser etc. enthalten sind. Für diese Ferienwohungen entfällt doch sicher die Mitteilungspflicht, korrekt?

Besten Dank und viele Grüße

Katrin

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Cosypaul am 12.12.2021 17:57

Hallo,

Ich vermiete ein ganzes Haus. Die Mieter haben selbst Verträge mit Gas-,Strom- und Wasserlieferanten abgeschlossen.( sie können somit selbst den günstigsten Anbieter wählen)

Muss ich mich um monatliche Daten, Fernablesegeräte kümmern?

Vielen Dank Uwe Zahn

auf Kommentar antworten

Werner Kohn am 29.12.2021 15:56

Nein

HE am 09.12.2021 14:33

Sollten die Kosten für Wärmeerfassung 15 % des Brennstoffkostenbezugs übersteigen, ist der Einbau von Wärmemengenzählern unwirtschaftlich, da durch diese Geräte laut mehrerer Gerichtsurteile eine Ersparnis von nicht mehr als diese 15 % erreicht werden kann.

Es gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Der Mieter könnte sich darauf berufen.

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HW am 09.12.2021 11:42

Der größte Blödsinn aller Zeiten: Hier machen sich nur wieder der Ablesefirmen die Taschen voll. Die Umrüstungskosten und die Kosten der 12 malige Ablesung jeden Monat sind auf die Mieter umlegbar. Wie sollen die Heizkosten dem Mieter monatlich mitgeteilt werden, wenn die Heizkostenabrechnung erst am Jahresende durch den Versorger erstellt wird ? Den monatlichen Verbrauch kann der Mieter selbst am Zähler ablesen. Und da der Ableser ja in die Nähe des Objekts fahren müsste um die Fernablesung durchzuführen, wird durch diese sinnlose Fahrerei auch unnötig Energie verschwendet, die man ja eigentlich einsparen sollte. Wer auf solche Gedanken kommt ist weltfremd, denn die Mehrkosten trägt NUR die Mieter. Ich werde mit meinen Mietern wie in der Vergangenheit selbst ablesen und die Abrechnung einmal im Jahr erstellen. So bleibt auch der persönliche Kontakt erhalten und die Mietnebenkosten niedrig, was letztendlich dem Mieter zu Gute kommt.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:45

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


Otto am 30.12.2021 23:54

Sie haben 100% Recht. Weltfremde Politiker denken sich so einen Unsinn aus.

baerlieb am 06.12.2021 17:15

Erlaubt die Heizkostenverordnung, mit den Mietern zu vereinbaren, auf die monatliche Mitteilung zu verzichten? zB wegen Unwirtschaftlichkeit? Bzw gibt es eine UnbilligkeitsKlausel dass die Regelung erst ab.?? Einheiten greift?

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:46

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


flyer am 11.01.2022 21:43

Mache ich, lass mir das von den Mietern unterschreiben, nach dem ich die eventl. Kosten darlege.

baerlieb am 06.12.2021 17:13

Die Mehrkosten für den Service der Abrechnungsunternehmen fressen garantiert, besonders bei kleinen Wohnungen, die Ersparnisse durch "Kalt wohnen" auf. Denn die Kosten der Ableseunternehmen sind umlegbar. Schöne Lobbyarbeit zum Nachteil der Mieter.

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baerlieb am 21.12.2021 21:23

Tatsache ist, dass es sich bei dem ab 1.12.21 inkraftgetretenen Teil nur um einen Novellierug einzelner §§ der HKV 5.10.2009 handelt. D.h. die Rechtsbasis ist die 2009er HKV. Dort sind die Ausnahmen /Gestaltungsmöglichkeiten definiert (§12). D.h Wohneinheiten mit 2 Wohnungen wo eine vom Vermieter bewohnt ist, brauchen das nicht. Und das Wirtschaftlichkeitsgebot ist auch erwähnt. D.h. wenn die Abrechnungsmehrkosten durch den Wärmemessdienst höher sind als die Ersparnis, dann muss das nicht gemacht werden. Das dürfte bei mehr als 50% aller Wohnungen der Fall sein.


Werner Kohn am 29.12.2021 15:58

Genau. Neues Geschäftsfeld für die Ablese-Lobby zu Lasten der Mieter-Nebenkosten.


immowelt Redaktion am 07.12.2021 12:59

Hallo baerlieb,

es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Vereinbarungen zu treffen, die eine gesetzliche Vorschrift umgeht, wenn es keine Öffnungsklausel im Gesetz gibt. Diese ist hier nicht vorhanden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

*Angela* am 05.12.2021 14:09

Ist kiffen doch schon freigegeben, oder wie sonst kommt man auf solch einen Blödsinn

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:47

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

habo am 04.12.2021 10:23

Ich habe zur neuen Verordnung eine Frage. Wir haben in den vermieteten Wohnungen keine Ablesegeräte. Es wird nur der reine Gaspreis berechnet ohne weitere Heiznebenkosten. In der jährlichen Abrechnung erfolgt die Verteilung der Gaskosten über die Wohnungsgröße. Müssen wir nun teure Zähler einbauen lassen und eine Firma für die Abrechnung beauftragen?

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:47

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


baerlieb am 21.12.2021 21:34

hkv 5.10 2009 zu Rate ziehen . Wenn ihr eine Wohnung vermietet habt, in der anderen selbst wohnt, braucht ihr das nicht. Wenn ihr bisher keinen Messdienst genutzt habt, für diese neue sache würdet ihr einen brauchen. der messdienst ist gemäß wohnungsgrößen vollständig umlegbar. ihr lasst euch ein angebot machen, was das alles kostet, rechnet aus, wieviel jeder jährlich wegen des messdienst mehr zahlen müsste, ermittelt 10% der heizkosten eines jeden. wenn die heizkostenersparnis kleiner ist, dann ist es unwirtschaftlich und es muss nichts gemacht werden. vielleicht das noch mit den parteien schriftlich absprechen und dokumentieren. Hinweis für die Prozent: "Heizkostenverordnung-(HKVO-)Novelle verlangt mehr Verbrauchstransparenz" bei "baulinks"


immowelt Redaktion am 06.12.2021 09:26

Hallo habo,

das kommt stark auf den Einzelfall an, den wir aus der Ferne nicht beurteilen können. Es gibt Ausnahmen, wodurch Vermieter nicht Nachrüsten müssen. Beispielsweise, wenn es dem Vermieter unzumutbar wäre, weil der Aufwand nicht verhältnismäßig ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, wissen wir nicht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder Eigentümerverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion


scharo am 06.12.2021 18:29

Oh Gott habo,

seit mehr als 30 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass wenn mehr als 1 Wohnung aus einer (gleicher) Heizanlage versorgt wird, Zähler an die Heizkörper anzubringen sind, bzw. Verbrauch auszurechnen ist. Nach Fläche kann man dann zwischen 30 bis 50% der Heizkosten aufteilen.

Scheiße204ß am 23.11.2021 03:39

Ein Sc heissgesetz diese monatl. Heizkosten Mitteilung, warum: Ich muss doch mindest Temperaturen als Vermieter lifern, also Heizen. Der Mieter Mindesttemp. halten sonst gibt es nicht zu trocknente Feuchtigkeit, Schimmelpilze. Das ganze monatl. Theater kostet doch Geld, ablese, Zeit und ? was soll der Mieter in 8 Monate ohne Heizung mit der zu zahlenden Ablese? auf die Toilette? !!

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:48

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

Kurt am 21.11.2021 12:57

Ich saniere gerade mein Elternhaus und das soll ab Mai 2022 vermietet werden. Kann ich heute noch normale Zähler einbauen oder bin ich bereits verpflichtet fernablesbare zu verwenden?

Ich konnte kein Datum diesbezüglich finden.

Welche Messgeräte sind betroffen? Wärmezähler, Warmwasserzähler?

Falls das jemand beantworten kann, vielen Dank

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baerlieb am 21.12.2021 21:43

wenn du das elternhaus komplett an eine partei vermietest, also die leute quasi ihre eigene heizung betreiben, dann brauchst Du keine verteiler, keinen messdienst, nichts. denn die leute haben ja einen gaszähler oder eine öltankliteranzeige, oder einen stromzähler und können jeden tag selbst ablesen was sie verbraucht haben wenn sie wollen. es gibt ja nix zwischen parteien zu verteilen. wenn das haus an mehrere parteien vermietet wird: kommt drauf an: Es geht erstmal nur um die Wärmeversorgung. hat jede wohnung seine eigene wärmeversorgung (also etagenheizung oder so etwas) brauchst Du nichts machen. wenn Du zentralheizung hast, dann brauchst Du eine verteilung. aber nur wenn die energie ersparnis dadurch größer ist als die mehrkosten des messdienstes. das ist eher unwahrscheinlich.


baerlieb am 21.12.2021 21:46

Für warmwasser nur wenn es zentral zubereitet wird nicht für kaltwasser und nicht wenn das kaltwasser zB per boiler oder durchlafuherhitzer in jeder wohnung einzeln zubereitet wird.!!


scharo am 25.11.2021 17:51

Hallo Kurt,

wenn Sie das Haus nur an eine Partei vermieten, dann brauchen Sie keinerlei Zähler.

Wenn aber an mehr als eine, sodann müssten, bzw. wäre vernünftiger, Sie die neuen fernablesbaren einzubauen. Ja für Wärme und Warmwasser.

scharo am 19.11.2021 17:19

Dass diese Novelle Unsinn ist, ist mehr als klar. Mieter und Vermieter sollten sie doch einfach ignorieren. Strafen sind nicht vorgesehen. Sollte der Mieter sich doch auf die 3% berufen, so dann erhöhe ich ihm die Miete um 5%

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:49

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


Ingo am 24.11.2021 12:17

Sie als Vermieter sind das letzte


Schaffer am 24.11.2021 21:03

Und schon freut sich Rechtsberatung und ggf. Gericht über Einkommen.

Ignorieren? Nö.

Einfach ans Gesetz halten und Kostenerstattung vom Nutzer fordern.


scharo am 25.11.2021 17:44

Ja. Ingo, ich bin wirklich der letzte, da mein Mieter für 62qm Wohnung nur 70,- Nebenkosten (alles inkl.) zu zahlen hat. Und warum - weil ich Ablesung, Abrechnung, Hausmeisterei usw. selbst mache und dafür keinen Zent verlange.


baerlieb am 06.12.2021 17:18

jau kompletter unsinn wenn man sich mit den mietern versteht und ihnen verwaltung spart wo es nur geht. hier verdienen die abrechnungsfirmen, es zahlen die mieter.

Juri am 19.11.2021 14:58

Wieder in Normen gegossener Unsinn aus Berlin. ... Dass jedes von diesen ideologisch getrieben Gesetzen das Wohnen verteuert, stört die Weltfreden im BT nicht. Mehrwert, als mehr Wert als Kosten, kann ich mir auch bei wohlwollendser Betrachtung nicht herleiten. Und ein Gewinn für die Umwelt dürfte wohl durch Verwendung von Knopfzellen und Elektronik nicht zu erwarten sein, sicher aber eine erhebliche Mehrlast.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:50

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

KaLü am 18.11.2021 22:08

Was nicht Bedacht wurde sind die Rauchmelder die jährlich gewartet werden müssen. War im Zuge der Ablesung Machbar ud jetzt? Ferndiagnose?

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baerlieb am 06.12.2021 17:24

maria ich stimme Dir vollständig zu, reine geldmache. bei uns hat die hausverwaltung den leuten aufgeschwatzt wie unsicher es ist, ein 10 jahres, 10 EUR gerät selbst an die decke zu kleben, einmal im jahr die testtaste zu drücken und ein neues zu kaufen wenn es sich wegen lebensdauerende meldet. dafür zahlen wir nun 30 eur im jahr miete. in unserm mehrparteien haus hat es noch nie gebrannt (seit 55 jahren) so risky


Maria am 21.11.2021 11:31

Man würde für einen eigentlich wartungsfreien Rauchmelder mit mind. 10-Jahresbatterie unter 10€ bezahlen. Stattdessen haben die Ablesefirmen ein Geschäftsmodell daraus gemacht. Dem Vermieter wird Angst gemacht, Haftungsrisiken, Dokumentation angeblich notwendiger Wartung etc., gleichzeitig wird dem Vermieter unterbreitet, es entstehen durch die Beauftragung des Rauchmelder-Services für sie keine Kosten, da alles per Miet- und Wartungsvertrag an den Mieter abgewältzt wird. Am Ende bezahlt dieser ein Vielfaches der Kosten eines Rauchmeldes, manchmal bis zum 8-12-fachen, für eine in der Form völlig unnütze Leistung.

ErdnuckelEN am 17.11.2021 16:48

Wir haben eine Therme. Die Wartung zahlen wir. Betrieben wird sie mit Gas. Dies zahlen wir schon. Wozu also Ablesegerät? Wir haben das Glück die Heizung anzustellen,wenn es uns kalt wird.

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Gehirnloser am 17.11.2021 13:21

Blödsinn. Wie will eine monatliche Abrechnung denn erfolgen? Lediglich der gemessenen Verbrauch in Einheiten kann sicher erfolgen.

Die Kosten hingegen sind nur am Ende des Jahres zu ermitteln.

Wie soll z.b. Wartungskosten der Heizanlage verteilt werden?

Die fallen z.b. im Oktober an und werden übers Jahr verteilt. Neu werden die nur an diejenigen verteilt, welche zu diesem Zeitpunkt drinnen wohnen??

Absoluter Quatsch.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:51

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


Schaffer am 24.11.2021 20:55

Noch mehr Quatsch:

Verbrauch bzw. Einheiten der HKV sind immer unter Berücksichtigung des Klima zu sehen. Wie schnell ist da der Wetterdienst mit der Bekanntmachung der neuen Gradzahltagen.

Auch Änderung im Nutzerverhalten: Abwesenheit, Änderung bei den Nutzern der Verbrauchsgemeinschaft, müssten berücksichtigt und gemeldet werden.

Mir fehlt auch das Verständnis wie ich z.B. im März mein "teures" Heizverhalten (in Punkten) im vorhergehenden kalten Januar noch ändern könnte.

Bei den derz. Preisen und den sicheren Preissteigerungen sollte man lieber in Pullover und Aufklärung investieren.

Die mtl. Meldungen der Heizkostendienste oder Immobilienverwaltung sind a.m.S. nur teurer Unsinn. Einzig die Heizkostenverteilfirmen machen Kasse, wie schon bei der Wartung der grds. wartungsfreien Rauchwarnmeldern. Lobbyismus ?

Kurt2244 am 17.11.2021 10:58

Hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht welch ein Einblick in das Privatleben der Blick auf die monatliche Ablesung des Energieverbrauches des Wohnungsbesitzes bedeutet??? Wieder ein Schritt in die Überwachung...

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Frb am 23.11.2021 23:31

Genauso ist es. Vorbereitung auf den Kontroll- Ökostaat. Corona ist der Test auf.


baerlieb am 06.12.2021 17:29

Im muster wird der vergleich mit dem nachbar aufgelistet reinster Datenschutzverstoß. und die vergleichbarkeit ist eh Müll. Unser Nachbar hatte immer schon eine Abrechnung die nur 1/3 von unserer war...warum? ...weil er 3/4 des jahres beruflich in der Welt unterwegs ist. das ist ein klarer unterschied zu einer familie wo ab mittag die kinder aus der schule zurück sind und warme zimmer zum Hausaufgabenmachen und Schlafen haben wollen.

Günther (78 J., priv. Vermieter und Verwalter seit 50 Jahren) am 16.11.2021 00:03

Der Irrsinn nimmt Formen an und ist kaum noch zu toppen. Das ist das Ergebnis, wenn praxisferne Spinner auf Kosten der Bürger ihren Schwachsinn verbreiten. Wer soll diesen Blödsinn denn umsetzen? Der Privatvermieter, der Verwalter von Wohnungseigentum? Letztere sind doch so schon restlos überfordert und erhöhen regelmäßig die Verwaltungskosten. So einen Unsinn kann sich nur jemand ausdenken, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Da muss man nicht lange nachdenken, wer gemeint sein könnte. Anna Lena und Robert lassen Grüßen!

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:52

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


Otto am 31.12.2021 00:08

Wir teilen Ihre Meinung absolut. Immer mehr Staats Gängelei. Und das mit wirtschaftlich völlig unsinnigen Maßnahmen. Wir Kontroller können nur noch den Kopf schütteln. Und solche "fähigen lach" Politiker vertreten uns international.


baerlieb am 06.12.2021 17:37

Günther, ich kann Dir nur 100% zustimmen. So ein müll. Völlig realitätsfremd. Es wird niemand in einer kalten Wohnung hausen, weil die monatliche Mitteilung erhöhten Verbrauch ausweist. Sie sollten lieber die Verwalter in Haftung kriegen, wenn sie den Leuten Müll aufschwatzen, ihnen das Geld für Nutzloses aus der Tasche ziehen, nur damit sie keine Arbeit haben. Aber sie haben oft auch keine Ahnung. Nicht alle, aber ich kenne einige die so agieren und zwar zu Lasten der Eigentümer und der Mieter.


HW am 17.11.2021 17:16

Absolut richtig, jeder Mieter kann seine Zähler jeden Monat selbst ablesen und muss diese Daten nicht vom Vermieter erhalten. Zumal die Umrüstung auf Fernablesung ja wieder umlagefähig ist und somit den Mieter zusätzlich belastet


HW am 17.11.2021 17:16

Absolut richtig, jeder Mieter kann seine Zähler jeden Monat selbst ablesen und muss diese Daten nicht vom Vermieter erhalten. Zumal die Umrüstung auf Fernablesung ja wieder umlagefähig ist und somit den Mieter zusätzlich belastet

Wilhelm am 14.11.2021 13:04

Soll diese Verordnung auch für ein selbstgenutztes Zweifamilienhaus (1 Wohnung vermietet) gelten?

Ich habe pro Partei einen geeichten Wärmezähler im Keller eingerichtet, den der Mieter zu jeder Zeit selbst ablesen kann. Was soll da eine 'Fernablesbarkeit' und zusätzliche 'Bürokratie' bewirken? Muss ich dem Mieter auch noch das Multiplizieren (Verbrauch mal Preis) abnehmen?

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baerlieb am 21.12.2021 21:53

wilhelm. für ein haus mit einer wohnung für den vermieter und einer wohnung für den mieter muss man garnichts machen und wenn die messdienstkosten höher als 5-10% der heizkosten sind ..und das sind sie ...dann muss man auch nichts machen. deine installation reicht völlig aus. lass die finger vom messdienst weg..nur teuer.


redaktion.immowelt.de am 15.11.2021 12:48

Hallo Wilhelm, bis Ende 2026 müssen Vermieter dafür sorgen, dass alle Messgeräte fernablesbar sind – Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Damit wohl auch in Ihrem Fall.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

golle am 14.11.2021 11:32

Ich bin erst seit 7 Monaten Vermieter und weiss nicht, wie diese neue Vorschrift für mich gilt.

Mein Mieter hat eine Fußbodenheizung voll auf Strom zusätzlich mit einer Wärmepumpe auch mit Strom. Die Abrechnung geht völlig an mir vorbei über seine Stromabrechnung. Wie soll ich jetzt sicherstellen, das ein Kunde eines Stromanbieters monatlich eine solche Rechnung bekommt?

Ich bin aus diesem Vertrag ja völlig raus?

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baerlieb am 21.12.2021 21:55

also hat er ja monatlich seine individuellen kwh werte. er hat seine eigenen wärmeversorgung unabhängig von Dir und allem anderen. dann muss man garnichts machen.


immowelt Redaktion am 15.11.2021 12:59

Hallo Golle,

wir kennen nicht die Bauweise ihres Hauses. Aber in diesem Fall erhält der Mieter ja offensichtlich keine Abrechnung über die Heizkosten von Ihnen. Ob Sie ihm künftig aber monatlich darstellen müssen, dass seine Heizkosten 0 Euro betragen, erscheint uns zwar arg viel Bürokratie. Ob sie das dokumentieren müssen, können wir ihnen leider nicht sagen.

Sparen am 14.11.2021 10:47

Um Geld und Unkosten zu sparen macht die Politik alles Umständig und teurer.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:53

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

hoppedavid am 14.11.2021 10:10

Wiedermal etwas was Zeit kostet und damit Geld für den Vermieter, die nächste Mieterhöhung lässt grüßen

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Dietwald am 14.11.2021 09:47

Wenn die Ableser zum Fernablesen (nur) in die Nähe der Wohnung kommen müssen, müssen sie wohl auch mit dem Auto "herumfahren". Die ersparte "letzte Meile" ist keine große CO2-Entlastung. Und jetzt sollen sie sogar zwölf Mal im Jahr "herumfahren" statt einmal. Die Fernablesung beim Wasser (gibt es überhaupt solche Wasserzähler?) wird aufwendig: Hauptzähler, x Wohnungszähler Küche kalt, x Wohnungszähler Küche warm, x Wohnungszähler Bad kalt, x Wohnungszähler Bad warm, Zähler zum Boiler, Gartenzähler.

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baerlieb am 21.12.2021 21:58

jau, genau das kostet garantiert mehrfache co2-belastung... es werden die co2 belastungen auf die messdienste verlagert und vervielfacht...toller beitrag, dietwald..und die messdienste bekommen das auch noch entlohnt dass sie mehr co2 verbrauchen


Vermpriv am 15.11.2021 10:06

ganz genau, der Co2 Ausstoß würde sich dadurch wesentlich erhöhen, da es früher eine jährliche Ablesung gab. Man möchte bei allem was unsere Regierenden entscheiden meinen, man lebt in Schilda!!

Fuzzy am 13.11.2021 13:00

Ich habe 2 Häuser mit je 2 Wohnungen, von denen ich 1 Wohnung selbst nutze. Bei 2 Wohnungen, deren Mieter schon 20 Jahre die Wohnung nutzen, habe ich vor einem Jahr die Miete geringfügig erhöht. Ich versuche, die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten. Für die Heizkostenabrechnung habe ich baulich bedingt 3 Wärmezähler und 10 Heizkostenverteiler erst vor einem Jahr eingebaut, die ich alle selbst ablese und daraus die Heizkosten ermittle. 1995 habe ich beide Häuser bereits in 14 cm Styropor eingepackt, vor 15 Jahren habe ich die beiden Dächer isolieren und neu eindecken lassen. Wenn ich nach der neuen HKVO (lex Techem) nunmehr eine Abrechnungsfirma beauftragen muss, kommen zusätzliche Kosten auf diese zu, denn diese monatlichen Berichte sind Quatsch. Ich kann natürlich weiter bauliche Maßnahmen vornehmen, in dem ich die selbstgenutzte Wohnung energetisch weiter saniere. Auch könnte ich in einer der Wohnungen 6 neue 3fach verglaste Fenster einbauen lasse. Diese Maßnahme würde allerdings dazu führen, dass die Mieterin die damit verbundene Mieterhöhung nicht mehr aufbringen kann. Für größere Vermietungsgesellschaften ist der Aufwand pro Wohnung gering, aber die meisten Vermieter sind Privatpersonen, die für ihr Alter investiert und vorgesorgt haben. Ich befürchte, dass auch durch die HKVO die Mieten und Nebenkosten auf breiter Front zusätzlich steigen werden. Dazu kommt noch das Damoklesschwert, dass die Hälfte der Verbrauchskosten vom Vermieter übernommen werden sollen.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:53

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


baerlieb am 21.12.2021 22:01

lies in der HKV 5.10.2009 die ausnahmen ..wirtschaftlichkeit...dann brauchst DU nichts machen, weil ein messdienst für 4 einheiten mehr als 600 EUR kostet. das spart ihr nie ein. vielleicht das noch mit einem zettel mieterunterschrieben dokumentieren

Hallaschk am 11.11.2021 11:55

Oder bis 2026 werden die Wohnungen energetisch saniert und entwickeln einen spezifischen Heizenergiebedarf unter 15 KWh/m2. Denn dann entfällt eine Mess- und Abrechungspflicht.

Wie dies sogar für beide Parteien bezahlbar erreicht werden kann, verraten wir unseren Kunden gern. Beste Grüße. Ihr Team der M-VENA.

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Fuzzy am 23.12.2021 12:33

Was heißt denn "energetisch saniert"? Ein Jurist bezeichnet das als "unbestimmten Rechtsbegriff"

1995 habe ich unsere beiden Häuser bereits in 14 cm Styropor eingepackt, vor 15 Jahren habe ich die beiden Dächer mit 10 cm PUR außen isolieren und neu eindecken lassen. In einem Haus habe ich bereits zwei kontrollierte Wohnungsslüftungen eingebaut. Unser Mieter hat seine vor Jahren schon abgestellt, um Strom und Filter zu sparen. Wahrscheinlich ist diese Anlage durch den jahrelangen Stillstand schon kaputt gegangen.

MaHa am 10.11.2021 21:48

Ein Grund bis 2026 alles zu verkaufen.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:54

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

knut kahnt am 10.11.2021 12:52

So oder so werden diese Kosten mit in die Nk eingehen, d,h. die Mieten steigen weiter, weil es die Regierung so will. Mtl. Abrechnung ist ebenfalls ein Kostenfaktor NK, der hier ein bis dato gängiges und akzeptiertes Abrechnungssystem ersetzt - warum, weil die Energiekosten drastisch steigen werden und damit der Mieter einen Chance zur Rücklagenbildung hat, soll er mtl. informiert werden.

Und wenn die Politiker beschließen, daß sich die Mieten erhöhen, dann stelle ich mir die Frage, ob es im Vorfeld nicht sogar sinnvoll ist, die Mieter von der gesetzl. Mieterhöhung zu informieren; sie können sich dann selbst an die Politiker wenden... und das werde ich dann auch tun.

Knut Kahnt

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R.M. am 10.11.2021 17:16

Ich befürchte, dass die Kosten für die monatlichen Heizkostenbescheide (ggf. letztlich per Gerichtsbeschluss) den Verwaltungskosten zugeordnet werden, und die sind nicht umlagefähig.


BIK am 10.11.2021 17:28

Wofür dann wieder die Nettomiete angehoben werden muss. Dann ist es eigentlich egal ob die Nebenkosten oder die Kaltmiete steigt. Auch damit ist die Novelle kontraproduktiv.

Der Bau von Wohnungen wird weiter uninteressanter.

Die Informationen werden nur wenige Mieter lesen. Noch weniger werden sie zu Energieeinsparungen motivieren.

R.M. am 10.11.2021 11:42

Sie (die Redaktion) schreiben, die HK-Novelle ("Regierungsverordnung") sei vom Kabinet beschlossen worden und der Bundesrat habe "zugestimmt". Also kein Gesetz? Keine Einbindung des Parlaments?

Sind wir schon wieder so weit, oder fällt das auch unter Notverordnung im Rahmen von Corona?

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immowelt Redaktion am 10.11.2021 14:20

Hallo R.M.,

vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Fehler ausgebessert. Es war selbstverständlich der Bundestag und nicht das Bundeskabinett.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

R.M. am 10.11.2021 09:32

Der häufigste Grund, warum Verwalter einer WEG die fällige Eigentümerversammlung nicht im ersten Halbjahr hinkriegen, ist die noch ausstehende Heizkostenabrechnung von Techem, Brunata, ISTA etc. Die nun sollen monatlich eine Abrechnung erstellen? Dann erfahren wir vermutlich im Dez. 2022, was der Mieter im Jan. verbraucht hat. In Zukunft fordere meinen Mieter auf, monatlich seine Verbräuche (Heizung, Warmwasser) abzulesen, mir die Daten zu schicken, damit ich ihm dann monatlich seinen Verbrauch mitteilen kann. Realsatire pur.

In der HK-Novelle steht glücklicherweise, dass der Mieter die Kürzung vornehmen "kann". Der Mieter, der glaubt, dies tun zu "müssen", macht das vermutlich nur einmal...

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:55

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

chancevertan am 09.11.2021 23:25

Gerade zu ein bisschen Geld gekommen, ein schönes Grundstück (Resthof) vor den Toren der Stadt gekauft und drei Häuser errichtet, eins für meine Frau und mich und je eines für zwei unserer drei erwachsenen Kinder. Folglich werden drei Eigentumswohnungen in der Stadt frei, die günstig, d.h. sozial vermietet werden sollten - ein Glücksfall für den Wohnungsmarkt.

Nun hat aber keiner von uns Lust auf diesen Zirkus mit den monatlichen Abrechnungen. Privat sozial günstig vermieten wollen und mit immer aufwendigeren und teureren Vorschriften belastet zu werden, passt nicht zusammen. Folglich werden die Wohnungen leer bleiben.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:55

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

Missmutiger am 09.11.2021 20:00

Schwachsinn ist für die neue Verordnung die korrekte Einordnung! Wir haben für den Austausch von drei abgelaufenen Zählern vor wenigen Jahre ca. 1.000€ bezahlt. Nun wird wegen einem Bürokraten-Hirnfurzbald wiederum bald ein staatlich verordneter Austausch gegen fernablesbare Zähler fällig. Und dazu auch noch monatliche Heizdaten-Mitteilungen! Wer sollte eigentlich als privater Vermieter noch bereit sein, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wenn der Verwaltungsscheißkram immer krassere Formen annimmt?

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:56

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!

hmeamoelberg@gmx.de am 09.11.2021 12:15

Wieviel korrupte Lobbyisten, die eigentlich Hausverbot im Bundestag haben müssten, haben mal wieder

unsere talentfreien Politiker bestochen, um so einen Schwachsinn zu beschließen. Warum setzt man nicht gleich Lobbyisten ins Parlament, dann können Politiker eingespart werden! Das Ergebnis ist das Gleiche sogar das Selbe.

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R.T. am 10.11.2021 08:46

gute Idee!

BIK am 09.11.2021 12:07

Ich wage zu bezweifeln, dass sich die Mehrzahl der Mieter für diese Informationen interessiert. Am Ende sind es nur die höheren Kosten. Damit überwiegt der Aufwand den Nutzen (siehe letzter Teil des letzten Absatz). Das widerum verurteilt die Maßnahme zum Unsinn.

Höhere Energiepreise würden den Willen zur Einsparung heben und Investitionen in die Technik rentabler machen. Dafür bräuchte man auch weniger Bürokratie.

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BIK am 09.11.2021 12:00

Vielen Dank für die Information. Mindestens in Hamburg hat der Vermieter keinen Einfluss auf die Auswahl und den Austauschzyklus der E-Zähler. Auch bleibt unklar ob es für Gewerbe-Mietverträge einen Sonderweg gibt.

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R.T. am 09.11.2021 10:26

Mir ist ein Rätsel, wie ich meinen Mietern in der Einliegerwohnung monatlich Kosten nachweisen soll? Dazu muss ich ja möglicherweise demnächst auch noch einen Teil der Heiz- und Warmwasserkosten meiner Mieter mit tragen, da ich keine Möglichkeit habe, als weiterhin mit Öl zu heizen (so was soll es geben, verehrte Politiker). Da werden sich doch noch mehr private Vermieter überlegen, ob sie in ihrem Haus überhaupt noch Mieter aufnehmen wollen, nachdem diese ja schon fast unkündbar sind, auch wenn sie sich nicht an Regeln halten - außer die zahlen keine Miete, aber das ist ja nicht alles. Man fragt sich außerdem, wozu das gut sein soll? Das Heizverhalten hat ja schließlich auch etwas mit Außentemperaturen und Lüftungsverhalten zu tun und wenn sich jeder Mieter mal ein Thermometer anschaffen würde, wüsste er auch, wie die Temperatur in seiner Wohnung ist oder muss ich jetzt erklären, dass bei 25 Grad innen die Heizkosten steigen?

Wir haben anscheinend zu viele praxisferne Beamte, die sich so einen Schwachsinn ausdenken! Ich werde jedenfalls nicht noch einmal vermieten, das kostet nur Nerven und viel Zeit und versteuern muss man die Mieteinnahmen ja auch, da bleibt dann nicht viel davon übrig. – Da haben es Großkonzerne besser! - Da soll sich noch einer über Politikverdrossenheit wundern.

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Lösungsfinder am 12.01.2022 13:56

Wir sind ein Start-up und wollen uns der Problematik der monatlichen Übermittlung der Abrechnungsinformationen annehmen, um eine Lösung für die Vereinfachung des Prozesses zu entwickeln. Hierfür benötige ich die Meinung von Ihnen, da Sie von der neuen Heizkostenverordnung betroffen sind.

Es würde mir bereits sehr weiterhelfen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten.

Wie gehen Sie damit um, Ihren Mietern monatlich die Abrechnungsinformationen zukommen lassen zu müssen?

Worin sehen Sie den meisten Aufwand bei der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung an den Mieter?

Was würde Ihnen den Prozess der monatlichen Bereitstellung der Abrechnung erleichtern?

Wie stehen Sie dazu, dass bis 2026 alle Geräte zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein müssen?

Vielen Dank im Voraus!


baerlieb am 21.12.2021 22:02

für einliegerwohnungen (wenns nur eine ist) gilt da nicht


Roswora am 09.11.2021 11:02

Der Kommentarschreiber spricht mir aus der Seele. Er hat die Problematik auf den Punkt gebracht.


mike am 14.11.2021 19:18

Nun ja, auch wenn ich es nicht gern sage, aber die "Beamten" können da ja am wenigsten was dafür, wenn sich die Lobbyisten an den zuständigen Politiker/Minister wenden und der dann die schwachsinnigsten "Neuerungen" in Auftrag gibt. Es läuft doch immer auf dem gleiche Wege ab.

Lobbycontrol hat schon recht: Lobbyisten raus aus dem Bundestag (= Zutrittsausweise abgeben), dann haben Sie wenigstens keinen freien Zugang mehr zu den Abgeordneten!

Und der kleine Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung ist als Mieter ja schließlich auch davon betroffen. DER lässt sich sowas nicht einfallen!

Ritchie am 09.11.2021 10:06

Ich habe in einem meiner Mietobjekte noch eine 1-Mann Firma für die Heizkostenabrechnung.

Dieser berechnet nur ein drittel von dem, was Techem, KALO und Co. in meinen anderen Objekten abkassieren. Die neuen Anforderungen kann er leider nicht mehr erfüllen, dass hat dann zur Folge, dass die Kosten für die Mieter erheblich steigen werden.

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Rechberg121 am 09.11.2021 07:25

Reiner, kostentreibender Schwachsinn. Typisch für unsere von Bürokraten beherrschte Gesellschaft.

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Renate Meißner am 08.11.2021 23:50

Ich werde diese unsinnige Aufgabe einen Ableseunternehmen in Auftrag geben müssen!

Meine Mieter könnten schon jetzt ihren Verbrauch selber ablesen und umrechnen!

Das ist wieder eine Gängelung der Eigentümer, um was, den Besitz aufzugeben und zu verstaatlichen? Ein Schritt zurück in den Sozialismus nennt sich heute Zukunft?

Prost Mahlzeit! Nachhaltigkeit war gestern! Heute ist Verschwendung! Nehmt lieber die Konzerne, Gaslieferanten in die Pflicht. Nicht ich bestimme, was durch die Leitungen fließt!

Welch kranker Zeitgeist! Es wird bedrängt und bedroht, wer etwas für die Allgemeinheit leistet. Ich habe Wohnraum zur Verfügung gestellt, ich bin eine private Vermieterin, die Vorkasse geleistet hat, um Wohnraum zu schaffen. Leistet der Staat diese Aufgabe, wachsen die Bäume aus den Dachrinnen, wenn es überhaupt noch Dachrinnen gibt und was defekt ist, bleibt defekt. Wir sind schon wieder auf d. besten Weg in die DDR! Pfui, schämt euch!

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christian am 09.11.2021 08:43

Danke sie sprechen mir voll aus der Seele .Vermieter bekommen immer mehr aufgebrummt diese Zeit kann ich sinnvoll für Reparaturen nutzen


Köhler am 15.11.2021 00:24

Trifft den Nagel auf den Kopf ! War bestimmt wieder ein vorsc hlag vom grünen Ungeziefer!

christian am 08.11.2021 23:30

Was für Blüten soll den der ganze Schwachsinn noch treiben, fernablesbare Messgeräte ist ja noch

zu verstehen aber eine monatliche Benachrichtigung find ich schwach Sinn, w erde bald keine Wohnung mehr vermieten

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christian am 08.11.2021 23:30

Was für Blüten soll den der ganze Schwachsinn noch treiben, fernablesbare Messgeräte ist ja noch

zu verstehen aber eine monatliche Benachrichtigung find ich schwach Sinn, w erde bald keine Wohnung mehr vermieten

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Renate Meißner am 08.11.2021 23:53

Genau ist ist ja gewollt! So enteignet man "unbemerkt" und es gibt kein Eigentum mehr. Alles gehört allen!


Kai am 09.11.2021 08:39

Richtig , einfach leer stehen lassen , zwar eine ungesunde Einstellung , aber mit der Mietpreisbremse , welche in Berlin zwar nun aufgehoben wurde , habe ich meine Zweite Wohnung nicht mehr zur Vermietung gebracht. Sie steht in Steglitz leer. Das irre dabei, ich kann diese noch unter Verlust , Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen.

....denn sie wissen nicht was sie tun....

Gunther am 08.11.2021 23:24

Ok, die verbrauchten kwh kann ich noch einfach vom Wärmemengenzähler ablesen, aber der Vergleich zum Vorjahresmonat ist mir schon suspekt. Da die Vergleichsmonate vermutlich unterschiedliche Temperaturen haben, stelle auch ich die Sinnfrage.

Ich führe diese Regelung auf einen bedauerlicherweise "Long Covideffekt" zurück.

Ich wünsche den Personen welche diese Regelung verabschiedet haben jedenfalls gute Besserung.

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Hansimglück am 08.11.2021 23:16

Das ist schöne Lobby-Arbeit der entsprechenden Unternehmen. Schade für die Mieter. Jeden Monat eine Abrechnung machen - schon wieder neue Zähler - Gateways - mögliche 50% Beteiligung an der CO2 Steuer. Wir erhöhen noch dieses Jahr die Miete um 2€ kalt je m2 und die Nebenkosten Vorauszahlung um 20%.

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Fr. Jandeck am 09.11.2021 11:58

wir sehen wieder, dass die Politiker überhaupt keine Ahnung haben, was sie da verzapfen.

ein Team der Ahnungslosen ,ideologisch verblendet und schlicht unfähig!


Stefan am 09.11.2021 20:03

Und für diese dilettantischen Politiker soll man sich dann auch noch erwärmen und zur Wahlurne schleppen. Solche Themen stehen vorher nie als Wahlkampfthemen zur Debatte - die kommen aus dem Nichts über uns.

Jörg am 08.11.2021 22:28

Was ist das denn für ein Blödsinn!

Ist auch daran gedacht, dass monatliche Fahrten zum vermieteten Objekt auch steuerlich abzugsfähig sind?

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MarkusInHamburg am 08.11.2021 22:16

Wenn ein Mieter sich für die Monatswerte der Heizung interessiert (das gibt es und das ist auch in Ordnung), liest er die Geräte jetzt schon selbst monatlich ab, denn die Geräte befinden sich ja in aller Regel innerhalb der Wohnung.

Wenn er sich nicht dafür interessiert (das dürfte für die Mehrheit gelten), wird er die monatliche Mitteilung als lästigen Spam empfinden.

Niemand braucht diese Regelung (außer den Messdienstleistern).

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A. K. am 08.11.2021 21:54

Man bedenke: Noch Nichteinhaltung große Stromkonzerne müssen uns den monatlichen Verbrauch melden. Und sie haben die Infrastruktur dafür!!!

Vielen Dank an die Politiker. Die meisten Mieter interessiert die monatliche Abrechnung nicht. Viele Menschen lesen nicht einmal ihre Gehaltsabrechnung oder Kontoauszüge und schmeißen diese einfach weg (was natürlich Quatsch ist, aber es ist Tatsache). Ich fasse es nicht, dass Dieters verabschiedet konnte.

Gibt es nicht einen Berater seitens der Vermieter, der etwas klaren Verstand im die Diskussion einbringen konnte?!

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A.K. am 08.11.2021 21:48

Ein Desaster für Vermieter! Denkt man an die vielen kleinen Vermieter, die nur eine oder wenige Wohnungen haben. Diese haben of die Abrechnungen selbst erstellt. Der monatlich geforderte Aufwand, eine Abrechnung zu erstellen ist nicht vertretbar und für die meisten nur unter Zuhilfenahme eines Abrechnungsunternehmens möglich. Die Kosten dafür werden selbstverständlich auf die Mieter ungelegt!!!

Damit reduziert sich die mögliche Kaltmiete und die Rendite der Immobilie.

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Stefan am 08.11.2021 21:47

An welche Institution kann man sich da eigentlich wenden, um dagegen anzugehen?

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Stefan am 08.11.2021 21:36

Ich bin privater Kleinvermieter und versuche die Kosten für die Mieter niedrig zu halten. Ich habe überall eigene Zahler installiert und mache die Abrechnung für NULL EUR selbst. Ich bin seit einiger Zeit den Fängen der großen, teuren Abrechner (Techem, ISTA, usw.) erst entkommen. Die sind ja so kreativ im Erfinden der vielfältigsten Gebührenarten, dass es für den Mieter so richtig schön teuer wird. Alle waren zufrieden und die Heiznebenkosten niedrig. Wenigstens einmal im Jahr konnte man in Kontakt mit den Mietern treten und die Wohnung, sowie den Mieter sehen. Bei dieser Gelegenheit wurden die persönlichen Kontakte immer auch etwas aufgefrischt. Aber so etwas wird wohl überbewertet - besser in der Anonymität bleiben.

Mit dieser völlig nutzlosen Novelle werde ich dann wohl wieder in die offenen Arme der großen Abrechner getrieben, die dann bestimmt wieder kreativ werden, was der Erfinden neuer Abrechnungsgebührenarten betrifft. Damit ist dann auch gewährleistet, dass die Bruttomieten schön steigen und der Vermieter wieder das Prädikat "geldgieriger Kapitalist" bekommt.

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HW am 17.11.2021 17:44

Am besten mit den Mietern sprechen und aufklären. Letztendlich müssten die Mieter ja nicht geringe Mehrkosten aus diesem Unsinn übernehmen. Nur in keinem Fall zu den teuren, großen Ableseanbietern zurück gehen. Zumal diese meist nicht nur fehlerhaft sondern auch sehr Zeitverschleppend arbeiten. So habe ich dies mit meinen Mietern gehandhabt und keiner will eine monatliche Abrechnung über Fernablesung. Somit bleibt alles beim alten mit der jährlichen persönlichen Ablesung und gutem Kontakt zu den Mietern.

Diese Ableselobbisten sollten wie alle anderen Lobbisten aus dem Bundestag geworfen werden, denn nur diese treiben seit Jahren die Nebenkosten in immer größerer Höhen.

Günter am 08.11.2021 21:23

Solange die Mieter weiterhin die Fenster auf Kipp Stellung während der Heizperiode zum Lüften öffnen ist das vollkommener Nonsens

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seeadler am 08.11.2021 19:54

Wieder eine Polit-Posse. Schwachsinn in Vollendung von geistigen Tieffliegern.

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mike am 08.11.2021 19:24

Man sieht, dass die 3 großen Abrechnungskonzerne ihre Lobbyisten offensichtlich gut bezahlen. Ansonsten frage ich mich als kleiner Privatvermieter schon, ob die Politiker sich mal die Mühe machen zu überlegen, was Otto-Normal-Mieter mit diesen Daten anfangen soll/wird.

Es ist ja schön zu wissen, dass ich im Monat X soundsoviel kwh verbraucht habe - aber deswegen weiß ich ja noch lange nicht, wieviel mich das am Ende kostet. Die Abrechnung kommt ja erst nach ca. 1 Jahr, wenn der Vermieter seine Abrechnung fertig hat.

Und wenn's kalt ist, wird geheizt - denn frieren will keiner!

Also wozu der Aufwand? Damit steigen nur die Kosten. Und wer zahlt die am Ende?

Ist ja oberflächlich betrachtet ein netter Gedanke im Sinne von Klimaschutz und Heizkosteneinsparung (?), aber richtig durchdacht eben dann doch nicht.

Hier fehlt es dann wieder an der Evaluierung und entspr. Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahme. Und sowas führe ich dann als "Großexperiment" gleich deutschlandweit ein!? Echt jetzt????

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sasse3333 am 08.11.2021 19:37

Ganz wichtig sind dann natürlich die monatlichen Mitteilungen in den Sommermonaten, die dann besagen, dass die Heizkosten = Null betrugen, das ist natürlich unheimlich hilfreich für alle Mieter und Vermieter, aber unheimlich einkunftsreich für die Messstellenmafia....

Konrad am 08.11.2021 19:17

Das ist eine Reduzierung von Bürokratie - Schwachsinn, den keiner braucht und will.

Am Ende zahlen die höheren Kosten hierfür die Mieter.

Die Folge ist, weniger Wohnraumangebote und eine reduzierte Bautätigkeit

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bae am 08.11.2021 19:09

Bravo! Das ist die richtige Antwort auf die Wohnungsnot...

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heiko am 08.11.2021 18:18

So ein Schwachsinn!!! Wer soll das nur wieder bezahlen, am Ende natürlich der Mieter.

Eine monatliche Kosten-oder CO2 Kontrolle braucht kein Mensch. Typisch Politik, immer an den Bedürfnissen der Menschen vorbei.

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Mayer am 08.11.2021 17:47

Profiteure der neuen Regelungen sind nicht die Mieter, sondern vor allem die Messstellenbetreiber und Heizkostenabrechnungs-Dienstleister.

Ein kleiner Vermieter wird es sich nicht leisten können, monatliche Verbrauchsabrechnungen mit den umfangreichen Informationspflichten zu erbringen. Er wird also gezwungen sein, einen dieser kostentreibenden Dienstleiser zu beauftragen.

Das bedeutet neue Zähler an jedem Heizkörper, eine Zählermiete, die auf die Mieter umgelegt wird sowie die laufenden Kosten für die Wartung und Erstellung der erforderlichen Dokumentation.

Bedenkt man, dass die Mieter schon heute sehr kostenbewusst heizen, ja manchmal einige Räume überhaupt nicht mehr heizen, so kann das für den Hauseigentümer auch nach hinten losgehen. Wenn einzelne Räume zu stark abkühlen, kann das die Schimmelbildung durch Feuchtigkeit fördern. Kostenintensive Sanierungsaufwendungen wären dann die Folge.

Den Hauptanteil der Heizkosten wird aber gerade überhaupt nicht durch das Heizverhalten der Mieter sondern vielmehr durch die enorm gestiegenen Energiepreise verursacht. Auf diese Kosten hat der Mieter so gut wie keinen Einfluss. Da sollte doch noch einmal die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen betrachtet werden, um nicht dann auch noch die Mieter mit zusätzlichen Kosten für das Ablesen und Warten der Zähler sowie die Erstellung der Berichte zu belasten.

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Oli P am 08.11.2021 19:23

Wie wahr. Sie haben die Folgen dieses Schwachsinns vortrefflich beschrieben.

Dieser Murks ist bei der Einführung der "intelligenten Stromzähler" bereits verwirklicht worden. Zusätzliche monatliche Zählergebühren von 9,00 - 12,00 EUR kommen dabei auf die Verbraucher zu.

Weserjung am 08.11.2021 16:41

Letztendlich wird es die Mieter interessieren das 1. Die Bude warm wird, 3. Das Warmwasser zur Verfügung steht und 3. Das die Kosten nicht aus dem Ruder laufen.

Auf CO2 hat mich noch nie ein Mieter angesprochen. Das Thema ist komplett überbewertet.

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hmeamoelberg@gmx.de am 08.11.2021 16:28

In ihrer unendlichen Wissenslosigkeit haben sich hier wieder mal talentfreie Politiker mit einer Bürokratieneurose einen Mist einfallen lassen, der alles für Alle nur verteuert. Am besten ist es, das die Berliner Politiker in ihren Fachbereichen eine Ausbildung machen und ihre Position nicht auslosen!

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Oli P am 08.11.2021 19:16

Wie wahr. Treffender kann man diesen Schwachsinn nicht beschreiben.

Seb am 08.11.2021 15:20

Ich frage mich, warum solche Veränderungen nicht auf Lokaler Ebene getestet werden. Wenn man so ein Vorhaben in einer Gemeinde oder einem Stadtteil staatlich finanziert testen würde, könnte man den reellen Nutzen gegen den effektiven Aufwand vergleichen. Warum wird ein Versuch gleich auf Bundesebene, durchgeführt?

3-4 Jahre Verzögerung für Aufbau und Evaluation im kleinen Maß schaden der Gesellschaft nicht, können sie aber vor potenziell unnötigen und vielleicht auch kontraproduktiven Maßnahmen, Kosten und Bürokratie schützen.

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Oli P am 08.11.2021 19:28

Der große Feldversuch läuft schon längst:

Ist dieser Murks doch bei der Einführung der "intelligenten Stromzähler" bereits verwirklicht worden. Zusätzliche monatliche Zählergebühren von 9,00 - 12,00 EUR kommen dabei auf die Verbraucher zu. DIe Kosten stehen dabei in keinerlei Verhältnis zum Nutzen.

heliko am 08.11.2021 15:19

Warum ist immer nur die Rede der Mieter?? Als ob die Eigentümer keine Heizkosten zu zahlen hätten!

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Weserjung am 08.11.2021 16:44

100% Zustimmung. Auch wir müssen diese Kosten letztendlich erwirtschaften.

Cosa am 08.11.2021 15:14

Alles schön soweit, aber die Mehrkosten, hier meine ich als Beispiel die monatlichen Porto, Verpackungs und Druckkosten fallen dann wieder dem Mieter zu Last. Ob es danach für den Mieter günstiger wird, steht wohl ausser Frage.

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immowelt Redaktion am 09.11.2021 09:05

Hallo Cosa,

das stimmt so nicht. Die Verwaltungskosten eines Vermieters sind nicht auf den Mieter umlegbar (siehe § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Diese Kosten muss der Vermieter also selbst tragen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

@kanzlerentlarve am 08.11.2021 15:09

Hallo so ein Schwachsinn da verdient nur wieder der Dienstleister für den Mieter bringt das gar nichts. Im Auto sieht auch jeder jede Sekunde was er verbraucht und trotzdem fährt es nicht mit Wasser und keiner anderst. Bei 19° friert man halt vor dem TV. Und die Schimmelfälle werden zunehmen. Und wen ich diese Funkerei in jedem Zimmer nicht haben will ??????????

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Uee am 08.11.2021 15:03

Vermieten wird immer aufwendiger. Wer möchte das denn künftig überhaupt noch machen?

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Investor am 08.11.2021 16:21

Richtig. So bekommt der Staat keine Investoren, die eine Wohnung kaufen um sie zu vermieten. Lassen wir es den Staat machen. Es fehlen nur noch die Berechtigungsscheine. Wo ist die gute alte DDR ?


Boettcher am 08.11.2021 16:27

Vielleicht ist das ein Teil des Planes, dass der private Vermieter vom Markt verschwindet und nur noch die großen Wohnungsgesellschaften oder Personen mit Schwarzgeld den Wohnungsmarkt beherrschen. Tatsächlich wird das Verwalten eines Mietshauses für die älteren Vermieter immer komplizierter.

Die Abrechnung von Zentralheizungen halten mich davon ab, diese auch noch zu erweitern.

LMB


Oli P am 08.11.2021 19:31

Bei alledem an Klaus Schwab vom Weltwirtschaftsforum ("Great reset") denken:

"Im Jahr 2030 werden Sie nichts mehr besitzen und damit vollkommen glücklich sein".

Monty2005 am 08.11.2021 14:57

Und was ist mit dem Datenschutz ??? Wenn dem Vermieter die Daten mitgeteilt werden kann dieser daraus auf das Heizverhalten usw., aber auch darauf erhalten, ob der Mieter in der Wohnung anwesend war oder z.B. länger in Urlaub war. Das kann es doch nicht sein.

auf Kommentar antworten

Monty2005 am 08.11.2021 15:08

Natürlich hat der Vermieter dadurch jede Menge Arbeit, wer soll das bezahlen. Nur Ista und Co. machen damit Kohle. Klar, Deutschland prescht mal wieder vor, am Grünen Tisch in Langeweile erdacht ohne Rücksicht auf die Folgen. Totaler Blödsinn. Wer wird das verstehen, nur ein kleiner Teil und dazu, wer hat überhaupt Interesse daran ?

EDEL am 08.11.2021 14:51

Ich tüftle gerade an einem Pupssessel, der die Wärme beim pupsen auffängt und werde dann

künftig jedem Mieter solch einen Sessel in seine Wohnung stellen.

Wenn sich dieses dann bewährt hat, kann ich ja noch gut Geld damit verdienen, indem ich solche

PUPSSessel dorthin verkaufe, wo am meisten gepupst wird, vielleicht bei der Politik....

Ist doch eine prima Idee, wer unterstützt mich? eventuell dann die Höhle der Löwen?

auf Kommentar antworten

Mitpupser am 08.11.2021 17:08

:-)))


Oli P am 08.11.2021 19:33

Hast Du noch weitere solcher genialer Ideen? Zugabe, Zugabe, Zugabe, ... :-)))

Obo231048 am 08.11.2021 14:47

Die monatliche Mitteilung muss der Mieter bezahlen?

auf Kommentar antworten

Cosa am 08.11.2021 15:21

Na logisch, jede bisherigen Abrechnung beinhaltete auch die dadurch entstandenen Kosten


Weserjung am 08.11.2021 16:52

Selbstverständlich, ist voll umlagefähig


immowelt Redaktion am 09.11.2021 08:55

Hallo Obo231048,

die monatliche Mitteilung müsste unter die Verwaltungskosten fallen, welche nicht auf den Mieter umlegbar sind (siehe § 1 Abs. 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung sowie § 2 Nr. 4 BetrKV). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können. Für eine rechtssichere Antwort empfehlen wir einen Fachanwalt oder einen Vermieterverband zu kontaktieren.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

sasse3333 am 08.11.2021 14:45

Auf unseren Objekten mit 40 bzw. 48 Wohnungen entstehen jetzt schon jährliche Kosten von ca. 5.500

Euro und mehr nur für die Messdienstleister, also nur für das Ablesen, den Wechsel der Heizungsröhrchen an den Heizkörpern alle paar Jahre und die Aufschlüsselung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen, jetzt werden also nochmal ein paar hundert Euro für die monatlichen Infos der Heizkosten dazukommen und wen interessiert denn im Sommer dass monatelang die Heizung Null Verbrauch anzeigt ??? Da haben sich die Protagonisten der Messdienstleistermafia wieder ein milliardenschweres neues Einkommen gesichert und unseren fachlichen Deppen im Ministerium oder auch in der EU nicken das ab und die Mieter haben für nichts wieder mal eine steigende Miete am Hals.

Aber dafür kann man ja später wieder die bösen Vermieter am Pranger stellen...

Immobilien & Verwaltung H. Sassenhagen

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EDEL am 08.11.2021 15:12

Finde Ihren Kommentar echt SUPER und es müßten noch viel mehr Immo-Verwaltungen Ihrer Meinung sein. Aber dem ist leider nicht so und es ist eher das Gegenteil für die Verwalter gut.

Unser Staat vergisst leider, wer unserer Bevölkerung eine Wohnung bietet. Er ist und war hierzu

leider nicht in der Lage. Wenn er so weitermacht, werden bald noch viel mehr Leute um eine

vernünftig bezahlbare Miete kämpfen müssen, oder aber auf der Strasse leben. Wenn wir nicht

das Herz hätten würde es ganz schön duster aussehen in dem schönen Deutschland.

All unsere Mühe und die kostenlose Arbeit, die wir täglich leisten, wird nur noch mit Füssen

getreten. Frage mich nur noch, wie lange dies noch so getrieben wird und wann es den Leuten

ein für alle mal reicht.


mike am 08.11.2021 19:08

Ganz genau; Mafia ist der richtige Ausdruck

Burgel Rindermann am 08.11.2021 14:41

Das ist viel zu aufwendig. meine Mieter sind mit der Beauftragung einer Ablesefirma sehr einverstanden.

Wer bezahlt die Installation für die Fernablese und die monatlichen Dokumente? Sollen die vermieter erzogen werden ?

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R.M. am 08.11.2021 14:38

Ich vermiete mietspiegelkonform eine Wohnung, habe bisher ein gutes Verhältnis zu meinem Mieter. Kann ich per Privatvertrag die Gesetzesvorgaben abdingen und eine unverändert jährliche Heiz- und Warmwasserabrechnung vereinbaren?

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Funkarm am 04.01.2022 22:06

Gut wäre da eine Petition z.B. bei "open Petition" für Verbraucher zu starten, denn irrsinnige Gesetze bringen uns nichts und nur die Ablesefirmen haben was davon. Das Klima kann da auch nicht her halten, das ist so ein schmutziges Geschäft, um andere zu beuteln.


mike am 08.11.2021 19:11

Nein, geht nicht, da

1. eine gesetzl. Vorschrift privatrechtlich nicht abbedungen werden kann und

2. diese mtl. Infos zusätzlich zur jährl. Abrechnung zu verstehen sind

hmeamoelberg am 08.11.2021 14:36

Kann der Vermieter die monatliche Abrechnung dem Mieter in Rechnung stellen?

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immowelt Redaktion am 09.11.2021 09:12

Hallo hmeamoelberg,

die Verwaltungskosten eines Vermieters sind nicht auf den Mieter umlegbar (siehe § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Diese Kosten muss der Vermieter also selbst tragen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Brandmeier am 08.11.2021 14:35

Ich frage mich wirklich woher ein Vermieter die Zeit nehmen soll, jeden Monat diese Daten dem Mieter mitzuteilen. Dieser Mehraufwand wird ja wohl dann auf die Miete aufgeschlagen. Wo bekommt man die Geräte zum nachrüsten? Das ist ganz schön viel Mehrarbeit die sich nicht rechnet.

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Fischotter49 am 08.11.2021 14:18

Wieder haben sich in Brüssel, die auf unsere Kosten den Hintern breitsitzende Politiker, am grünen Tisch etwas ausgedacht, welches in der Praxis nicht praktikabel ist und nur den Ablesefirmen einen Gewinnschub verspricht.

Als Kleinvermieter von 2 Wohnungen, die sich im eigenem Haus befinden, überlege ich, ob es über noch rentabel ist, weiter zu vermieten! Das werden sicherlich auch noch mehr überlegen und dadurch wird noch weniger Wohnraum zur Verfügung stehen.

Die Wohnungskonzerne werden sicherlich auch Wege finden, um die hohen Kosten umzulegen, die Dummen werden dann wieder die Mieter sein.

Gibt es in diesem Land noch Menschen und Politiker , die ihr Gehirn einschalten bevor es zur Gesetzgebung kommt?! Diesen Glauben daran habe ich schon lange verloren.

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Speca am 08.11.2021 14:18

Niemand braucht während der Abrechnungsperiode diese Zahlen, außer beim Auszug bzw. Einzug. Sinnlose Info und Daten für jeden ! Sinnlos ? Blödsinn ja.

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R.M. am 08.11.2021 13:58

Das wird herrliche Diskussionen geben: Die Durchflussmessgeräte in der Wohnung bestimmen den Verbrauch über die Temperaturdifferenz von Vor- und Rücklauf. Die Gasanbieter messen das gelieferte Volumen multipliziert mit dem (angeblichen) aktuellen Brennwert des Gases. Zwei technisch und physikalisch völlig verschiedene Methoden, die nur im Endergebnis kWh angeben. Das Eichgesetz erlaubt schon gehörige Abweichungen. Hinzu kommen Leitungsverluste.

Das Vermieten soll eben unattraktiv gemacht werden. "Deutsche Wohnen enteignen" ist nur der Einstieg. Bald sind auch die privaten Kleinvermieter dran. Wenn dann die vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, sinkt der Mietwohnungsbestand weiter. Auch wieder nicht recht?

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Oli P am 08.11.2021 19:38

Bei alledem an Klaus Schwab vom Weltwirtschaftsforum ("Great reset") denken:

"Im Jahr 2030 werden Sie nichts mehr besitzen und damit vollkommen glücklich sein".

Kai Uwe Diesel am 08.11.2021 13:56

Wieder Ideen ohne Wertschöpfung , sollen das hier Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sein ? Damit erfährt der Mieter seine Einsparung an CO 2 Werten ? Noch einen Vorschlag , monatlich den Verbrauch vom Hauslicht mitteilen :-(

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Stefan B. am 08.11.2021 13:50

Ich sehe da sehr viel Aufwand insbesondere auf uns Kleinvermieter zukommen. Gilt denn dies beispielsweise auch für 2-Familienhäuser oder gelten da die alten Ausnahmen weiter??

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immowelt Redaktion am 09.11.2021 09:47

Hallo Stefan B.,

wenn im Zweifamilienhaus nach Heizkostenverordnung abgerechnet wird, dann muss auch hier die Novelle beachtet werden. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass die Heizkosten nicht nach HeizKV abgerechnet werden, so gilt diese Regelung weiterhin.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Für eine rechtssichere Antwort kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt oder einen Eigentümerverband.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

schdrahlo am 08.11.2021 13:49

Wie soll das dann bei Fußbodenheizungen laufen (die bei denen nicht einfach ein Messgerät am 'Heizkörper' montiert werden kann)?

Und inwiefern ändert sich etwas, wenn man eine Wohnung per Pauschalmiete (inklusive sämtlichen Nebenkosten, die nicht abgerechnet werden) vermietet?

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Vermieter am 08.11.2021 13:46

Die absolute Gelddruckmaschine für Ista, Techem + Co.

Ein kleiner privater Vermieter zu sein wird immer schwieriger und bürokratischer.

Es wird darauf hinauslaufen, dass viele Mieter lieber in dicken Jacken in der Wohnung sitzen als fachgerecht zu heizen und an dem dann in den Ecken blühenden Schimmel bekommt ja sowieso der Vermieter die Schuld.

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Oli P am 08.11.2021 19:39

Bei alledem an Klaus Schwab vom Weltwirtschaftsforum ("Great reset") denken:

"Im Jahr 2030 werden Sie nichts mehr besitzen und damit vollkommen glücklich sein".

Michael am 08.11.2021 13:29

Ja mach ich, auch im Sommer...

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Otto am 08.11.2021 13:20

Die Fernablesbarkeit ist eine längst fällige Maßnahme, damit entfällt der Ärger mit den Mietern, die oft gerne eigene Wunschtermine zum Ablesen hätten. Sie birgt natürlich auch die Gefahr, dass die Stände nicht akzeptiert werden, gerade bei Mietern, die nicht digital unterwegs sind, weil das Messgerät angeblich "nicht funktioniert".

Wie soll die Handhabung aussehen, bei monatlicher Mitteilung über Verbrauch an die Mieter? Die können doch anhand ihrer Uhren selbst ablesen was sie im Monat verbraucht haben. Oder soll jedes mal eine Abrechnung Verbrauch/Kosten erfolgen? Irgendwie nicht nachvollziehbar.

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Martin am 08.11.2021 13:18

Absoluter Schwachsinn, ich kann mich da nur anschließen.

Die Ablesefirmen kommen so schon kaum hinterher. Als Vermieter warte ich 2 - 3 Monate nach Einreichung auf die Jahres-Abrechnungen. Wie soll das dann bei monatlichen Abrechnungen aussehen? Der Mieter erhält im Dezember die Monatsabrechnung vom Februar? Na vielen Dank! Ganz zu schweigen von den Mehrkosten, die entstehen. Mal abgesehen von den eigene Kosten des Vermieters, wird der Mieter einiges mehr zahlen müssen. Und das, wo er ohnehin schon aufgrund gestiegener Energiekosten sehr viel zahlt. Ich kann nur hoffen, dass das auf vernünftigem Weg noch einmal überdacht wird.

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Günther am 08.11.2021 13:18

Ista, Techem usw. Das sind ja jetzt schon Gelddruckmaschinen. Jetzt wird noch ein Turpo dazugeschaltet.

Ich bin Mieter und halte diesen Aktionismus, der überhaupt nichts bringt, für vollkommen überflüssig.

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Hannemann am 08.11.2021 13:05

somit kann jeder Unbefugte meine Daten im Internet lesen. Das Verstößt gegen den Datenschutz. Ich mache all die Scheiße nicht mit und Verkaufe mein Haus.. Vermiter sind die Dummen der Nation. Mit mir nicht....

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Obi am 08.11.2021 12:55

Ich fürchte 95% der Mieter interessiert es nicht, wieviel verbraucht wird, solange es warm genug in der Wohnung ist. Es wird doch immer erst geschrieen, wenn die Heizung ausfällt. Da freuen wir uns auf die Kommende Zeit, wenn kein Gas geliefert wird (weil wir die Russen beschimpfen), die Fernwärme wegen der ausbleibenden Kohle-Verstromung wegfällt, die Ölzentralheizung wegen der Preis-Entwicklung nicht nachgefüllt wird, weil die Solar-Heizung wegen schlechtem Wetter ausbleibt und die Windkraft für andere Versorgungsformen vorbehalten wird . VIEL SPASS!

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Frustrierter Vermieter am 08.11.2021 12:45

Bei soviel hirnlosem Aktionismus verschlägt es einem die Sprache. Null und nichts wird dadurch eingespart, nur ISTA und Co. freuen sich. Wird den Mietern soviel Dummheit unterstellt, dass sie ihre Wärmezähler nicht jederzeit selbst ablesen können und sich ein Urteil über ihr Verbrauchsverhalten bilden können. was nützt es, wenn die Wohnungszähler funkbasiert sind aber der Hauptzähler des Hauses nicht. Dann muss doch jemand kommen und den Hauptzähler ablesen, damit dieser an den Gaslieferanten weitergegeben wird. Und was ist mit den Wärmeverlusten- die Summe des Verbrauchs der Wohnungszähler stimmt nie ganz mit dem Verbrauch des Hauptzählers überein. D.h., ISTA, Techem und Co erstellen eine monatliche Abrechnung auf Basis der Kostendaten des Gaslieferanten und des Verbrauchs der

Wohnungszähler. und am Ende des Abrechnungsjahres darf der Vermieter er-

klären warum dies nicht übereinstimmt.

Heute nutze ich die Wohnungszähler um den jeweiligen Anteil der Wohnungen zu berechnen an den Gesamtkosten, die auf dem tatsächlichen Verbrauch des Hauptzählers beruhen. es wird alles nur teurer, verworrener und bringt den Mietern keinerlei Mehrwert. Digitalisierung macht nur Sinn, wenn die sinnvoll ist und nicht als Alibi für wieder mal völlig ahnungslose und überforderte Politiker, die dem Mainstream hinterherlaufen

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Tako111 am 08.11.2021 12:59

Ja, in der Tat. Ein nicht unerheblicher Teil der Mieter ist so dämlich, dass sie eklatante Probleme beim ablesen haben. Leider…!!

Caro am 08.11.2021 12:44

Wer kommt bitteschön auf solche Ideen? Man muss sich nur mal überlegen, wieviel Personal jetzt für die Fabrizierung diesen Mists bezahlt werden musste. Wir sind private Vermieter 1 (!) Einliegerwohnung, die von einer älteren Dame bewohnt wird. Die Heizkosten zahlt sie direkt an den Anbieter und jetzt sollen WIR ihr monatlich über ihren Vertrag Auskunft geben??? Monatlich???

Entschuldigt bitte aber wer hat da denn zu wenig Frischluft an sein Hirn gelassen? Wenn es wenigstens Ausnahmen für private Vermieter geben würde aber die scheint es ja nicht zu geben.

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Hazel am 08.11.2021 13:13

Stimmt! Haben die alle Langeweile? Hat doch bisher mit der Fernablesung alles bestens geklappt und wer direkt an den Anbieter zahlt wird von dem mit der Jahresabrechnung informiert. Was soll so ein Zirkus das monatlich bekanntzugeben. Interessiert doch eh niemanden und die Mieter vergeuden ihre Zeit doch nicht damit sich das jeden Monat anzusehen. Gibt es nichts Wichtigeres um das man sich dringend kümmern sollte? Unfassbar so ein Unfug.


Ddd am 08.11.2021 14:54

Nein, sie gehören dann zu den glücklichen Vermietern, die das nicht tun müssen. Stellen Sie sich aber vor, was eine Hausverwaltung wegen dieser Verordnung an Arbeit hat. Nur um dem Mieter irgendwelche Zahlen mitteilt, mit denen er (der Mieter!) eh nichts anfangen kann. Denn, wenn es mir kalt ist, es ist mir auch Wurscht, ob Greta mich beschimpft oder, ob der Verbrauch höher ist. Krank werde deshalb nicht. Diese Regierung bekommt viel Geld für MIST VERZAPFEN! In der freien Wirtschaft wäre sie schon längst Hart IV-Empfängerin!

klaus am 08.11.2021 12:36

So ein Schwachsinn! In meinem Zweifamilienhaus (eine Wohnung nutze Ich) sind an den Heizlörpern Verbrauchszähler installiert. Die Umrechnungsfaktoren sind mir bekannt. Die Warmwasserversorgung läuft auch über meine Ölheizung. Bisher konnte ich die Abrechnung kostenfrei selbst abrechnen. Das würde dann nur noch über Techem oder andere Anbieter möglich sein. Die zusätzliche Kosten werden dann anteilig auf den Mieter verteilt. Wo ist dann der Vorteil, denn es wird kein Liter Öl weniger verbraucht, da das Haus gem. Energieausweis einen Verbrauchswert des Gebäudes von rund 60 kWh hat. Wo soll da noch gespart werden? Bestimmt nicht über die monatlichen Meldungen, die irgendwann alle im Papierkorb landen. Resüme: Zusätzliche Kosten und keinen Nutzen. Hoffentlich kann der Unsinn noch gestoppt werden.

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Frankenflieger am 08.11.2021 12:34

Na, da bin ich mal gespannt, welche Hintergedanken die politischen Statistiker hinsichtlich der Interoperabilität der Messgeräte verfolgen. Ich denke da an Rückschlüsse für potenzielle Steuererhöhungen, Gewinnmaximierung der Lieferanten, Kürzungen staatlicher Leistungen oder einfach nur an den Verbrauch von Heizungsenergie pro Kilogramm Lebendgewicht….

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Ladi am 08.11.2021 12:53

Du hast recht nur kosten Produzieren die Messgeräte gehen oft Defekt dann hilft nur Tauschen oder Reparieren. geheizt kosten wieder Geld. Reparieren oder Austauschen.

Es hilf nicht, Heizen musst du oder alternative nicht heizen und mit Daumen Jäcke in der Wohnung leben. Dann hast richtig gespart!!!

Dann Spiel auch keine Rolle wie die dich messen.

Edeltraud Wagner am 08.11.2021 12:28

Dumm, Dümmer, am Dümmsten, da sind wir nun angelangt.

Jeder Mieter kann seinen Verbrauch selbst monatlich ablesen, wenn er daran Interesse hat.

Diese Regelung dient nur noch zur Bespitzelung und diese Bespitzelung wird täglich schlimmer.

Die Kosten steigen sowieso schon rasant und geholfen ist mit dieser Regelung nicht dem Mieter,

nicht dem Klima, sondern nur noch der Bespitzelung. ?was kommt denn noch Alles.....

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Peter33 am 08.11.2021 12:33

Es geht um eine aufgedrängte, teure "Dienstleistung", von welcher jeder Immo-Profi weiß, dass sie keiner will. Am ehesten kein Mieter. Geld ist aber nun einmal Geld.

Peter33 am 08.11.2021 12:28

Nicht der Bundesregierung gleich immer Dummheit unterstellen. Eingefädelt wurde auch das von den üblichen Verdächtigen, welche jeder kennt, der schon einmal eine Heizkostenabrechnung in der Hand hatte. Wer z.B. weiß, dass in Spanien Wasseruhren 20 Jahre oder länger drinbleiben können und bei uns 5 Jahre, der weiß warum es bei uns so ist wie es ist.

Nun streckt diese Branche ihre Finger nach den Heizkostenverteilern aus und will auch dort den Profit maximieren. Dazu gehört auch, dass diese möglichst oft neu gekauft werden müssen, auch wenn sie locker 20 Jahre halten.

Man muss ja nur von Klimaschutz fabulieren und schon macht die Politik wie ihr aufgetragen.

Der größte Witz ist natürlich die monatliche Abrechnung... Jeder, aber auch wirklich jeder weiß, dass das Einzige was Mieter und Eigennutzer interessiert, ist ob man nachzahlen muss oder "ordentlich was rausbekommt". Das und nur das interessiert die Leute und ganz sicher nicht, ob sie im November mehr verbraucht haben, als im Oktober. Was für ein Unsinn... Jede Wette, dass sich mindestens 100 Leute in mehreren Abteilungen damit beschäftigt haben.

Es geht nicht darum, sinnvolle Dinge in Abrede zu stellen, wohl aber zeigt die Heizkostennovelle woher der Wind weht und was diesen Leuten wirklich wichtig ist: Ihr eigener Profit.

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Oliver am 08.11.2021 12:18

Verrückt - das nächste Bürokratiemonster. Wer erhebt dann wohl die ganzen Ablesedaten plus Auswertungen zum Energiemix, CO2 Emission, Steuerbelastungen, Vergleichswerte? Die Auswirkungen: 1) Schön für Techem & Co. 2) privaten Vermietern wird eine Altersvorsorge über vermietete Wohnung zunehmend madig gemacht, und 3) die Kosten werden auf die eine oder andere Weise bei den Mietern landen 4) für Null Klima-impact. Politik at its worst!

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Marc am 08.11.2021 12:24

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!


Peter33 am 08.11.2021 12:31

Doch: Einer meiner Mieter sagte mir vor Jahren: "Sie haben die Miete nicht verdient, die ich schon so lange an Sie zahle." So in etwa. Gemeint war, es sei ungerecht, dass jemand Geld für eine Wohnung verlangt und "nichts dafür tut". Der Mieter zog dann aus in eine Eigentumswohnung, welche heute seine Kinder maximal teuer vermieten.

charliefk am 08.11.2021 12:16

Vom Grundsatz der Transparenz, Ökonomisierung, Technik-Lifestyles u.s.w. her gesehen durchaus sinnig.... aber: ich glaube nicht, dass es dadurch für Vermieter und Mieter günstiger wird. Abgesehen von der Umsetzbarkeit und Praktikabilität, wenn denn mal OnLine und nicht mittels walk-by bzw. drive-by abgelesen werden soll - wie wird i.d.F. kommuniziert, etwas über das "Stromnetz" oder den Telefonanschluss des Mieters (was ist wenn der gar keinen Festnetz-/Internetanschluss nutzt?) , oder muss gar der Vermieter für die Messgeräte eine eigene Kommunikationstechnik vorhalten (und unterhalten)? Bei allem Verständnis für das gute gemeinte Bestreben - hier bin ich derzeit mehr als skeptisch, wie das mal umgesetzt werden kann...erst recht in der kurzen Zeit.

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MW am 08.11.2021 12:12

Tatsächlich eine - vorsichtig formuliert - mehr als fragwürdige Verordnung.

In meinen Augen kann diese nur der Lobbyarbeit der Stromanbieter geschuldet sein: Die Stromanbieter möchten so Stellen beim Ablesen der Messgeräte abbauen, da nun niemand mehr klingeln und ggf. ein zweites Mal wiederkommen muss. Die gesparten Kosten werden wohl kaum an die Verbraucher weitergegeben, dafür gibt es weniger Arbeitsstellen, besonders für Nicht-Akaedmiker. Gute Idee!

Mehr Arbeit haben hingegen tatsächlich die Vermieter, insbesondere diejenigen, die nur wenige Mietobjekte haben, zum Beispiel nur das geerbte Elternhaus vermieten oder eine Einliegerwohnung. Und das sind sicher auch keine Mietpreistreiber.

Zumal die Verordnung sicher keinen Einfluss auf Mietpreise haben wird: Stromkosten sind Nebenkosten und haben daher nichts mit der Kaltmiete zu tun. Und natürlich werden Vermieter die Kosten auf die Miete umlegen. Natürlich "versteckt" und anders begründet.

Und auch den Mietern bringt die Verodnung nichts. Einmal im Jahr jemanden zum Ablesen in die Wohnung zu lassen ist doch echt kein Problem. Und wenn ein Mieter sich tatsächlich für den monatlichen Verbrauch interessieren sollte, was sicher nicht jeder tut, dann kann er auch selbst einmal im Monat an den Zähler gehen und selbst ablesen. Er ist ja vor Ort!

Letztendlich: Wer bezahlt den zusätzlichen Strom, den die Messgeräte verbrauchen? Denn kein Datenversand ist ohne Energie möglich!

Also eine Verordnung, die fast nur Verlierer hat: Mieter, Vermieter, mögliche Bewerber und Mitarbeiter der Ableserstellen ... Einzige Gewinner: Stromkonzerne und die Firmen, die solche Messgeräte verkaufen.

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charliefk am 08.11.2021 12:18

Sehe ich -derzeit- auch so.

Ddd am 08.11.2021 12:09

Meine Frage an die hirnlose Bundesregierung lautet: Wann bekomme ich , als Mieterin, die Miete von meinem Vermieter bezahlt? Dieser Schritt fehlt noch, sonst habt ihr die Immobilienbranche eh zu 99,9% zerstört

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edel am 08.11.2021 14:20

genau so ist es. Aber hier Stellung zu nehmen wird uns leider wenig bringen.

Was meint eigentlich Greta zu dieser Verordnung? aber ich denke so weit kann diese Göre gar nicht erst denken.

Chris2020 am 08.11.2021 12:06

So eine blöde Verordnung. Jeder Mieter kann seinen Verbrauch jederzeit selbst ablesen. Das sorgt nur für mehr Bürokratie, Arbeit und Missmut. Erenergie wird damit nicht eingespart.

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Ddd am 08.11.2021 12:13

Es scheint, der BR ist der Meinung, dass die Mieter „Vollidioten“ sind, die keine Ahnung haben, ihre Werte abzulesen.

Zu welcher Uhrzeit darf der Vermieter dem Mieter die Werte mitteilen? Nicht, dass man hier auch noch angreifbar ist!

Hans am 08.11.2021 12:06

Monatliche Information kostet per Post....

Fernablesbare Geräte kosten????

Als Vermieter rechne ich bisher nach Verbrach der Digitalem WMZ jährlich ab. Fällt also weg. Das heißt es entstehen erhebliche Mehrkosten für den Mieter.

Ob dabei CO 2 eingespart wird ist mehr als fraglich. Ob das einen Sinn für Mieter macht auch.

Es ist eine hirnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Regierung, die der Mieter bezahlt.

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Michael am 08.11.2021 12:03

Es ist überhaupt nicht geklärt, wie damit umzugehen ist, wenn der Miter eine Wohnungstherme besitzt, die er selber mit dem Lieferanten abrechnet.

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Gerd am 08.11.2021 12:01

Wenn die Welt schon am Rande des Kollapses steht, warum nicht einfach mehr Technik-Schrott produzieren und den über idiotische Gesetze unters Volk bringen. So funktioniert die Gelddruckmaschine gegen jeden klaren Verstand. Soll das die Mieten verteuern, weil sie gerade so günstig sind? Und alte Technik-Müll lässt sich doch prima auf der Müllkippe Dritte Welt entsorgen.

Auch dei Überwachung direkt am Thermostat hat eigentlich noch gefehlt!

Wann wird im "Sinne des Mieters " denn endlich die elektronische Klobrille eingeführt?

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Vermieter am 08.11.2021 12:00

Zum Glück habe ich als Vermieter mit diesem Unsinn nichts zu tun. Alle meine Wohnungen haben eigene Etagenheizungen (Gas) und entsprechend hat jede Wohnung einen eigenen Gaszähler. Mit Verbrauch und Abrechnung habe ich nichts zu tun, der Mieter ist Kunde von einem Versorgungsunternehmen seiner Wahl. Das Einzige was mir passieren kann, ist dass ich an den CO2 Steuern beteiligt werde, aber da hat man ja auch noch kein Konzept wie das bei Etagenheizungen geregelt werden soll. Sollte man da ein Konzept finden, müsste mir jeder Mieter für die Erstattung des CO2 Steueranteils, den der Vermieter zahlen muss, eine offizielle Rechnung schicken. Das wird sicherlich noch viel Spaß geben.

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Ecki am 08.11.2021 11:57

Ich sage dazu nur eins: Gehirnloser Aktonismus der Regierung Merkel! Konnte ich noch die Pflicht für den Einbau von Rauchmeldern verstehen und nachvollziehen, aber die Legionellenprüfung gehört nicht mehr zu meinem Verständnis. Blos weil die in einigen Turnhallen aufgetaucht sind.

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Wolfgang Merkle am 08.11.2021 12:12

Das war nicht Merkel - sondern "Vorboten" aus der SPD und den Erwartungen der Grünen.

Die Schuld von Kanzlerin Merkel war, dass Sie zunehmend und konsequent linkslastige Politik

betrieben hat um dem Öko-Sozialen-Trend gerecht zu werden.

Wir werden uns noch wundern - was in der Ampel noch für Blödsinn zustande kommt.


vermpriv am 08.11.2021 12:54

Da dieses Gesetz bereits den Bundesrat passiert hat, wurde es bereits vor Längerem beschlossen. Auch wenn Sie Frau Merkel gut finden. Sie hat das Land in das Chaos geführt.


Ecki am 08.11.2021 16:17

Ja Wolfgang Merkle, da haben Sie vollkommen Recht. Die Ampel wird schon schlimmes bescheren. Aber stellen Sie sich ror-rot-grün vor. War doch insgeheim der Traum vom Scholz, der Gott sei dank zerplatzt ist.

Hasi am 08.11.2021 11:56

? Frage , Vorhandene Verbrauchsmessung , Wärmemessgeräte " im Vorlauf / Rücklauf ( Differences) sind diese dann überflüssig , ? Das NEUE Gesetz wird dann wohl wieder die Mieter treffen , leider.

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Hendrik am 08.11.2021 11:53

Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf - die Verblödung schreitet voran - armes Deutschland

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Ddd am 08.11.2021 12:05

Absolut richtig ihr Kommentar! Es wird von Tag zu Tag grotesker!


charliefk am 08.11.2021 12:27

Jeder Tag braucht etwas fürs Volk ... und wenn es was ist, worüber diskutiert, gestritten und lamentiert wird. Damit bestätigen "daseinberechtigte" ihr da-sein und nicht immer Vereinfachung, Sinnhaftigkeit, Akzeptanz und Operationalisierbarkeit.... genau eben wie solches, was Otto-Normal-Verbraucher schon irgdnwei immer "wußte" und nun zeitversetzt nach zig Expertisen etc. durch Politik und Wirtschaftlobby "vermaktet" wird. Wir verwalten uns doch wirklich "perfekt", oder?


Chris2020 am 08.11.2021 12:59

Was geht es meinen Vermieter an, wann ich es mir warm und behaglich mache und ein opulentes Bad mit meinem Partner mache, solange ich meine Umlagen bezahle? Da sollte der viel zitierte Datenschutz eingreifen. Ich möchte nicht, dass meine Privatsphäre ausspioniert wird

Vermieter am 08.11.2021 11:53

Es wird alles nur verkompliziert und dient in keinster Weise einer Energieeinsparung. Das Gegenteil ist wohl der Fall. Was ist wenn der Netzbetreiber keinen Gaszähler mit Ferablesung zur Verfügung stellt, dann nutzen die auf die neue Technologie umgestellten Zwischenablesezähler rein gar nichts, da kein Vergleich möglich ist.

Ferner stellt sich die Frage, was ist wenn die Zähler im separaten Keller hängen und die Wohnung nicht betreten werden muss.

Fraglich bleibt, ob hierdurch Energie eingespart wird

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Fausto am 08.11.2021 11:51

Bürokratie hoch drei. Wenn die Mieter konkrete Verbrauchswerte monatlich erhalten sollen sind jeweils Zwischenablesungen erforderlich. Deren Kosten überwiegen die Einsparungsmöglichkeiten bei weitem. Die Mieter sind dann wiederum gekniffen. LG

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rexapreu am 08.11.2021 11:48

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit welchen Strahlen misst dann das Gerät. Diese Strahlen müssen ja relativ hoch sein, um ein Mehrfamilienhaus zu erfassen. Es gibt viele Menschen=Mieter, die heutzutage eingebaute Geräte haben, wie Hörgeräte, wie Herzschrittmacher, ect. die diese Strahlen ein Problem machen. Der medizinische Hintergrund zum Wohle des Körpers wird in den heutigen Zeiten vollkommen ausser acht gelassen.

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Funkarm am 05.01.2022 03:34

Da haben sie vollkommen recht. Für nicht so gut informierte rate ich z.B. einfach mal bei "diagnose:Funk " zu schauen und dort auch bei "Flyer"....

Steffen am 08.11.2021 11:44

Bisher einmal im Jahr ablesen; jetzt 12 mal. Welche Kostensteigerung, die natürlich auf die MieterInnen umzulegen ist!!!!

Was ist mit den Kalt- und Warmwasserzählern in den Wohnungen, die nicht elektronisch abzulesen sind ? Also muss der Vermieter doch einmal im Jahr die Wohnung betreten. Oder?

Wem nützt dieses Gesetz? ( Aufwand belastet den Klimaschutz, Erhöhung der Gesamtmiete...).

Welche Lobbyisten haben sich hierbei durchgesetzt?

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U.B. am 08.11.2021 12:50

Die Abrechnungsunternehmen, die diesen Service sicherlich nicht gratis bieter werden, freuen sich schon auf die steigenden Umsätze .....

Letztlich zahlen die Mieter, denn Abrechnungsgebühren sind umlagefähig!

Die neuen Geräte werden bei den Abrechnungsunternehmen gemietet und die Miete umlagefähig!

Vermpriv am 08.11.2021 11:43

Weder die Geräte noch das monatliche berichten ist kostenlos. Wieder mal eine grandiose Idee unserer Politiker, die Kosten die ja bereits enorm steigen, weiter in die Höhe zu treiben. Wer hat denn die Beziehungen und was bekommt er dafür????

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rexapreu am 08.11.2021 11:57

es ist schade, dass die Politiker keine Steuern noch sonstige allgemeine abgaben selber zahlen müssen für ihren Lebensunterhalt. Sie wirken durch uns Steuerzahler. Wir sind deren Auftraggeber, also deren Chefs. Doch durch die Masse Mensch und Anonymität gehen Politiker sorglos mit den Steuergeldern um und entscheiden, obwohl sie nicht über genügend Fachwissen verfügen und sich zu wenig mit wirklichen Fachleuten zusammen setzt.

Ist wie bei Corona- eine kleine Handvoll Politiker besprechen sich, machen schnellstens Gesetze, angeblich zum Wohle der Bürger, ohne jeglichen medizinischen Hintergrund zu haben und sich mit vielen medizinischen Fachleuten an den Tisch zu setzen. Gerne würde ich wissen, wer nicht alles von den Politikern Pharma Aktien gekauft haben, die sich an Corona und Impfstoffen oder Zulieferanten sich bereichert haben. Ethik wird für viele Politiker ein Fremdwort. So viele, die sich brav nach den Politikern richten sind 2 x geimpft, und kränker als zuvor. Es war ja letztes Jahr im Sommer ganz klar zu erkennen, dass nun die Umwelt, ect. als nächstes dran kommt um neu zu verdienen.

Kl am 08.11.2021 11:34

Völliger Blödsinn, wird klimatechnisch gar nichts bringen. Ungefämmt bleibt ungedämmt, alte Heizung bleibt alte Heizung. Wer zahlt dann diesen Aufwand? Das beste ist man trennt sich vom Immobilienbestand. Soll der Staat, Mieterbund schauen wo der Wohnbestand herkommt. Mein Haus ist schon A+. Wo wiill man da noch sparen?

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Walter am 08.11.2021 11:34

Ob man eine Klausel in den Mietvertrag schreiben kann? Beispielsweise xxx€ weniger Nebenkosten, wenn auf die monatliche Informationspflicht verzichtet wird. Ich denke, dass 95% der Mieter darauf eingehen würden.

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Koch am 08.11.2021 11:33

Wie ist das bei einem 2 Familienhaus Altbau mit Gasheizung und ohne Fernablesegerät und ohne Techem oder ähnliches?

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Mei Ber am 08.11.2021 13:49

Wo ist das Problem ? Fernablesung via Mesh IF kann jeder.Eswirf nur ein Lesegerät benötigt. Vermutlich kann man sich die Daten auch bei Google abholen, kann ja jeder lesen 😏

Michael am 08.11.2021 11:20

Techem, Brunata-Metrona, Ista etc. freuen sich sicher darauf, monatlich eine zusätzliche Abrechnung zu erstellen und entsprechend Gebühren zu kassieren.

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rexapreu am 08.11.2021 11:50

stimmt total

Eichenlaub&Dumont HV am 08.11.2021 11:19

Guten Tag, wie sieht es bei Gas-Etagen-Heizung aus ?

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Michael am 08.11.2021 11:23

Ist der Mieter bei einer Etagenheizung Kunde des Energieversorgers?

Norbert am 08.11.2021 08:59

Egal auf welchem Weg werden die Mieter die Rechnung dafür bezahlen. Auf der anderen Seite reden alle von Mietpreisbremse. Aber man kann dann feststellen das die Heizkodten im Winter höher sind wie im Sommer. Toll gemacht.

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Tutnichtszursache am 07.11.2021 16:20

Betrifft das nur Mieter und Vermieter oder auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum?

Dieses Smart MEter werde ich auf keinen Fall installieren. Habe einen befreudeten Messtechniker mal das Gerät emissionstechnisch vermessen lassen. Alle 20 Sekunden oder so wird ein SIgnal gesendet.

Man muss sich nur mal Videos aus den USA von SmartMetern ansehen, die direkt neben Büschen instaliert sind und wie diese an den Stellen, die nahe am Gerät sind, völlig kaputt sind.

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DH am 06.11.2021 00:17

Dieser Unsinn schafft nicht eine neue Wohnung und macht Wohnungsinstallationen und Wohnungsverwaltungen immer teurer. Aufgrund dieser Verordnungen werden weitere Wohnungen in älteren Häusern sicher nicht mehr weitervermietet oder luxussaniert werden. Das durch solche Verordnungen die Mieterhöhungen gebremst werden sollen das kann ich nicht glauben. Der Vermieter wird die 3% Verlust die der Mieter einbehalten kann auf die Kaltmiete aufschlagen.

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MH am 08.11.2021 12:21

Ja, als Vermieter würde ich das wohl auch so machen: Kaltmiete (natürlich anders begründet) erhöhen, dann die Strafe akzetpieren und auf die 3% verzichten um so den Bürokratie-Irrsinn zu sparen.

FS am 05.11.2021 18:39

Die Steuer ( MWSt, CO 2-Abgabe. EEG usw.) immer bei der Betriebskostenabrechung am Ende gesondert auswerfen. Es ist für den Mieter sehr interessant daß er für Heizöl ca. 30 % Steuern, also fast ein Drittel, jedoch für Holzpellets nur 7 % MWSt. (Wie Lebensmittel) an den Staat abführen muß.

Holzpellets sind, auf den Heizwert umgerechnet, vor Steuer teurer als Heizöl.

Heizöl wird über tausende Kilometer transportiert (Wird aufwendig aus Erdöl Raffineriert wie Diesel und dann eingefärbt) - und Holzpellets sind gepresstes Sägemehl (Abfall) aus der Nachbarschaft. Hier stimmt doch etwas nicht ? ! ?

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Franz Schneider am 05.11.2021 11:13

Viel Arbeit für den Vermieter.

Monatliche Heizkostenabrechnung !!!! Ha! Ha! Ha! (und das Justiziabel)

Vielleicht Ehefrau oder Kind auf 450 Euro Job anmelden und Kosten bei Steuererklärung absetzen.

Ansonsten Kilometergeld für persönlichen Briefeinwurf.

Es sind typische "Merkel-Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen".

Siehe Schornsteinfeger, Kommt einmal im Jahr zur Emissionsmessung (teuer)

und im nächsten Jahr, schaut er nur ob die Heizung noch da ist (etwas billiger)

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Prt am 05.11.2021 08:02

So ein Blödsinn. Wir können sonst was Informieren, in der Kälte wird keiner sitzen. Purer Umwelt Populismus. So wie Hirnlose Verordnungen

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Franz Schneider am 05.11.2021 11:22

Wenn die neuen Fernablesbaren Messgeräte erst 2026 eingebaut werden, kann sich der Vermieter noch einige Jahre viel viel Arbeit und auch viel Ärger ersparen.

Vielleicht sind dann Personen wie die Grüne Kanzlerkandidatin "Werwolf" Geschichte.

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