Lesermeinungen:
Ist der Mieter insolvent, haben Vermieter oft das Nachsehen. Dürfen sie jetzt kündigen? Und wer kommt bei der Privatinsolvenz des Mieters für die Mietschulden auf? So gehen Vermieter bei der Privatinsolvenz des Mieters vor.
Ist der Mieter im Zahlungsrückstand, sollten Vermieter möglichst früh reagieren: indem sie ihn darauf hinweisen und bei mangelnder Einsicht abmahnen. Denn: „Dass der Mieter Insolvenz angemeldet hat, erfährt der Vermieter in der Regel erst spät“, sagt Nina Haverkamp, Fachanwältin für Insolvenzrecht in Bonn. Mieter seien im laufenden Mietverhältnis nicht verpflichtet, mitzuteilen, wenn sie Privatinsolvenz beantragen.
Je nach Stand des Insolvenzantrags haben Vermieter unterschiedliche Möglichkeiten:
Ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Vermieter laut der Rechtsexpertin online erfahren: Auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Andernfalls erfährt der Vermieter von einem Insolvenzverfahren erst durch ein Schreiben des Insolvenzverwalters.
Das Insolvenzverfahren selbst ist kein Kündigungsgrund.
Je nachdem, ob der Mieter bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat oder nicht, hat der Vermieter unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten:
Vermieter, die noch vor der Privatinsolvenz des Mieters tätig werden, haben noch alle Handlungsmöglichkeiten. „Eine bereits ausgesprochene Kündigung bleibt wirksam, und eine bereits eingereichte Räumungsklage wird weiterhin ausgeführt“, so Nina Haverkamp.
Möglichkeiten vor dem Insolvenzantrag des Mieters:
„Hat der Vermieter einen Zahlungstitel erstritten und der Mieter meldet Privatinsolvenz an, so kann er dennoch nichts mehr einfordern,“ erklärt Nina Haverkamp. Der Grund: Der Mieter ist nicht mehr prozessführungsbefugt. Der Vermieter könnte Mietrückstände also nur noch über das Insolvenzverfahren eintreiben (vgl. § 87 InsO).
Hat sich bereits ein Mietrückstand angestaut und der Mieter den Insolvenzantrag gestellt, hat der Vermieter schlechte Karten. Denn:
Etwa ein bis sechs Wochen nach Insolvenzantragstellung des Mieters erhält der Vermieter einen Brief vom Insolvenzverwalter. Die Forderungen an seinen Mieter kann er nun für die Insolvenztabelle anmelden. „Außerdem erteilt der Verwalter in der Regel eine Freigabeerklärung für die laufenden Forderungen des Vermieters (§ 109 InsO),“ erklärt Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht von der Anwaltskanzlei Kraus Ghendler. Das bedeutet, dass der Mieter wieder selbst für die Mietkosten aufkommen muss. Der Vermieter kann nun das Mietverhältnis wegen früherer Mietschulden auch wieder kündigen. Die Freigabeerklärung wird in der Regel drei Monate nach der Insolvenzeröffnung wirksam.
Bevor die Freigabeerklärung wirksam wird:
Sobald die Freigabe wirksam ist, hat der Vermieter wieder alle seine Rechte zurück. Das heißt:
Vermieter, die offene Forderungen gegen Mieter haben, sollten keine Zeit verlieren:
1. Akteneinsicht beantragen: In den Gerichtsakten findet der Vermieter Berichte des Insolvenzverfahrens, Schriftverkehr und den Insolvenzantrag.
2. Anwalt kontaktieren und den Aufwand abwägen: Gerichtsakten sind meist nicht so einfach zu durchdringen und mit einem Fachanwalt an der Seite kann der Vermieter Aufwand und Erfolgschancen realistisch abschätzen. „Am Ende erhält er meist nur eine Quote von rund drei Prozent aus der Gesamtinsolvenzmasse“, so die Rechtsexpertin. Denn die Forderungen des Vermieters sind in der Regel nur Insolvenzforderungen und werden nachrangig beglichen.
3. Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden: Seine Forderungen muss der Vermieter schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. „In der Regel bekommt der Vermieter vom Insolvenzverwalter ein Formular zugeschickt, das er ausfüllt“, erklärt Rechtsanwalt Andre Kraus.
Wie lange der Vermieter für die Anmeldung zur Insolvenztabelle Zeit hat, steht im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichtes, das auch amtlich veröffentlicht wird. Wer die Frist versäumt, kann aber auch nachträglich noch seine Insolvenzforderungen anmelden, gegen eine Bearbeitungsgebühr im unteren zweistelligen Bereich.
Bis zum Ende eines Insolvenzverfahrens vergeht viel Zeit: „Drei bis sechs Jahre kann es dauern“, so Nina Haverkamp. Wenn das gesamte Vermögen des Mieters verwertet – also zu Geld gemacht – wurde, kommt es zur Schlussverteilung (§ 196 InsO).
Der Vermieter wird dann meist mit einer Quote zwischen zwei und fünf Prozent an dem Geld im Insolvenztopf beteiligt. Laut Rechtsanwältin Nina Haverkamp sind drei Prozent üblich.
Nur bei einem verkürzten Verfahren bestehe laut Rechtsexperten Andre Kraus Aussicht auf eine Beteiligung im zweistelligen Bereich.
Über das Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) hat der Vermieter die Möglichkeit das Hab und Gut des Mieters in der Wohnung zu pfänden. Ein Großteil der Gegenstände ist jedoch davor geschützt: „Alles, was in einen normalen Haushalt gehört“, so die Rechtsanwältin, „auch Gegenstände, die der Mieter zur Berufsausübung braucht.“ Laptop, Fernseher oder Einbauküche sind also tabu – und Designklassiker oder teure Gemälde dürften sich in der Wohnung des Mieters nur selten finden. Daher lohnt sich dieses Vorgehen nur in Einzelfällen.
Im Insolvenzfall vollzieht der Verwalter die Pfändung und zahlt den Vermieter dann aus. Das Recht kann aber laut Haverkamp nur für Mietrückstände der letzten zwölf Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingefordert werden. Andere Forderungen sind davon ausgenommen.
„Das Vermieterpfandrecht ist ein stumpfes Schwert. Meist haben insolvente Mieter keine pfändbaren Gegenstände. Ich habe hunderte Insolvenzverfahren erlebt und nur einmal war etwas Pfändbares dabei – eine Waffensammlung.“
— Nina Haverkamp, Fachanwältin für Insolvenzrecht bei AHS Rechtsanwälte Köln und Bonn
In einigen Fällen versuchen Mieter, bereits vor dem Insolvenzverfahren mit dem Vermieter sogenannte Befriedigungsabreden zu treffen. Der Mieter bietet also dem Vermieter zum Beispiel zumindest 50 Prozent der Mietschulden zu zahlen, damit sind sie quitt.
Solche Abreden sind mit Vorsicht zu genießen, denn im Insolvenzfall kann der Verwalter sie später anfechten (§ 129 InsO). Ist er erfolgreich, verschwindet das Geld in den Topf der Insolvenzmasse und wird erst am Ende des Verfahrens an die Gläubiger verteilt. Das heißt, der Topf wird etwas größer – und der Vermieter bekommt nur einen Bruchteil daraus.
Das Anfechten einer Befriedigungsabrede ist laut Nina Haverkamp bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich. Das Risiko sei besonders hoch für alles, was ein bis drei Monate vor dem Insolvenzantrag vereinbart wurde. Sie rät: „Vermieter können durchaus Abreden treffen, sie müssen aber das Risiko bedenken, dass sie das Geld eventuell nicht behalten dürfen."
Vermietern rät Nina Haverkamp, Fachanwältin für Insolvenzrecht, zur Vorsorge. Denn: „Wenn der Mieter Insolvenz beantragt, ist es extrem frustrierend, umso länger man die Schulden hat auflaufen lassen. Im Vorfeld sollten sich Vermieter darum möglichst konsequent verhalten.“ Sie sollten:
wbe am 24.09.2023 15:05
Meine Mieterin hat Mietschulden und Privatinsolvenz angemeldet. Das wurde uns vom Insolvenzverwalter mitgeteilt. Wir haben aber eine Bürgschaft der Eltern der Mieterin. Können wir darauf jetzt zurückgreifen?
auf Kommentar antwortenKeks am 01.05.2023 18:29
Ich bin Schwerbehindert und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit Bürgergeld
Rente wird für Wohnung 50 Prozent berechnet und der Bürgergeld Empfänger bekommt jährlich sein Einkommen gekürzt du xh Anpassung
Jobcenter streckt meine Miete viriich ernähre die Bedarfsgemeinschaft mit allem was dazugehört und der Bewohner erhält eine restliche Auszahlung über mein Konto
Wenn das Jobcenter dem Bürgergeld Empfänger die zweite Mieterhöhung in drei Monate nicht bewilligt weil die Unterkunft Kosten für Bürgergeld Empfänger zu hoch ist sitzen wirin der Mieter Insolvenz
Aufgrund der Bedarfsgemeinschaft und Fremdschulden über den Bewohner muss ich parallel wegen dem Bürgergeld Empfänger meinen Rentenbescheid vorlegen und werde mit Sanktionen belegt diese ich aufgestockt bezahle weil der Bürgergeld Empfänger keine Mitwirkung von Unterlagen zeigen kann bzgl des Kontos der Rentner nicht dazu in der Lage sein muss nachzuweisen was die monatliche Eingänge der Bürgergeld Empfänger ausgezahlt bekommt
Ich habe keine Möbel keinen Laptop Computer Drucker keine Wertsachen und eine Kücheneinrichtung ebenfalls nicht
Meine Wohnung ist verschimmelt und.der Gutachter muss.sen Grund bestätigen was der gekündigte Vermieter nicht in der Mieter Akte vermerkte
Wenn das Jobcenter keiner Erhöhung mehr zustimmen sitzt der Bürgergeld Empfänger mit seiner hochverschuldete Situation diese derzeit auf Eis gelegt bei der Schuldnerberatung von Jobcenter liegt der Rentner StGB 6 diese durch die Mieterinsolvenz den Bürgergeld Empfänger nicht mehr vermittelbar vermerken können basierend auf den Rentner StGB 6 dieser sein Einkommen voll angerechnet bekommt hinsichtlich der Bedarfsgemeinschaft
auf Kommentar antwortenWuselkopf am 21.01.2023 22:49
Uns wurde als Vermieter vor 2 Jahren von einem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass unser Mieter Privatinsolvenz angemeldet hat. Mieten und Nebenkosten wurden aber bis heute immer pünktlich vom Mieter bezahlt. Wie ist das, wenn wir die Mietwohnung verkaufen wollen - sind wir als Vermieter verpflichtet, dem Makler und den Kaufinteressenten mitzuteilen, dass wir über die Privatinsolvenz unseres Mieter Bescheid wissen?
auf Kommentar antwortenRainer B. am 28.12.2022 16:52
Wie aber, wenn der Mieter seine Miete immer bezahlt hat und während der Insolvenzzeit der Vermieter im Grundbuch und darüber hinaus noch stehen bleibt, bis die Zeit erreicht ist bis das Haus bezahlt ist ? Hat dann der Insolvenzverwalter das Recht seine Insolvenzberechnungen in der vorzeitigen Restschuldbefreiungsrechnung einzubeziehen, weil er glaubt ein Anwartschaftrecht auf die Immobilie zu haben?
auf Kommentar antwortenSilvia am 28.10.2022 13:27
Guten Tag!
Um welche Art der Insolvenz handelt es sich in diesem Fall, die private oder die berufliche?
Vielen Dank!
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 11.11.2022 07:46
Hallo Silvia,
es handelt sich hier um die Privatinsolvenz des Mieters. Wir haben es im Artikel entsprechend angepasst.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Lena am 08.04.2022 21:51
Hallo,
kann ich im laufenden insolvenzverfshren als Vermieter einen Mieterwechsel durchführen? Vorab wurde fristgerecht gekündigt.
auf Kommentar antwortendef2def am 24.10.2021 09:56
Ganz Toll,super.
Nun bin ich leider seid 1 jahr in der privatinsolvenz gerutscht und habe keine Mietschulden, habe immer pünktlich meine Miete gezahlt und Nebenkosten, doch mit dem starts privatinsolvenz ist es unmöglich eine Wohnung zu bekommen!!! Trotz "Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, festgeschrieben ist es in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" denn sowie der neue Vermieter da sieht, weist er direkt ab. In Deutschland seine Miete nicht nachkommen ist eigentlich unmöglich. Aber wir sind ja im besten Deutschland das je gab.
auf Kommentar antwortenTino am 02.07.2022 10:51
Sie pochen auf Ihre Menschenrechte.... bedenken Sie das dieses für ALLE gilt.!!
TS am 11.04.2021 14:36
Sehr aufschlussreicher Bericht!
Gibt es spezielle Informationen, was man als Vermieter beachten sollte, wenn man einen neuen Mietvertrag abschließen möchte und vom zukünftigen Mieter weiß, dass er sich bereits in einem Insolvenzverfahren befindet? Danke!
auf Kommentar antwortenRainer B. am 28.12.2022 16:59
Wenn die Miete usw. immer bezahlt worden ist, darf der Vermieter (außer auf Eigenbedarf) nicht kündigen.
Schmidt am 26.02.2021 11:34
Mal eine Frage: was ist wenn ich keine mietschulden habe und immer pünktlich bezahle, aber dennoch privatinsolvenz anmelden muss.. Wird man dann gekündigt obwohl Miete ordnungsgemäß bezahlt wird?
auf Kommentar antwortenDummdidumm am 12.09.2022 01:35
Erfährt der Vermieter denn zwangsläufig von der insolvenz wenn keine Mietrückstände vorhanden sind? Kaution besteht keine
immowelt Redaktion am 01.03.2021 14:44
Hallo,
solange die Miete weiterläuft, kann Ihnes deswegen nicht gekündigt werden.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
olivierroditi am 24.06.2020 08:24
Hallo Haben Sie einen Kredit und haben Probleme, Darlehenskapital von lokalen Banken und anderen Finanzinstituten zu erhalten? Ich biete Kredite mit niedrigem Zinssatz von 2% und ohne Bonitätsprüfung an. Bitte kontaktieren Sie mich per E-Mail: olivierroditi1948@gmail.com o WhatsApp: + (337) 56 99 23 31
auf Kommentar antwortenflyer am 19.12.2019 19:16
Vermietung wird zum Risiko, gerade für Kleinvermieter. So nun wissen wir weil so viele Wohnungen fehlen.
auf Kommentar antwortenFritz am 16.03.2023 08:52
Eine Bürgergeldfamilie kann man nichts mehr vermieten. Sie zahlen keine Miete weil sie wissen das
wo nichts zu holen ist kann ruhig geklagt werden. Die Zeche muss sowieso der Vermieter zahlen.
Es ist für Vermieter ein Schlag ins Gesicht .
Seppora am 30.05.2019 21:09
Danke für diesen Artikel. Gibt es eine Versicherung gegen das Insolvenzrisiko des Mieters, welche ich im Mietvertrag zur Bedingung machen kann, sodass ich im Falle der Insolvenz die Miete für die Gewerberäume dennoch bekomme?
Freundliche Grüsse
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 31.05.2019 13:29
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,
solche Versicherungen sind uns aktuell nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Lisa am 16.05.2019 16:38
Sehr interessanter Artikel! Was passiert, wenn mein Mieter Umbauten vollziehen möchte, darf ich dann eine separate Mietkaution einnehmen, damit ich eine Absicherung für die Rückbauten der Wohnung habe? Dann hätte ich so zusagen zwei Mietkautionen erhalten: die Erste beim Bezug der Wohnung und die zweite als Umbauabsicherung. Wenn es zum Insolvenzverfahren des Mieters kommen sollte, kann ich dann beide Kautionen einbehalten? Oder fällt die eine Kaution in die Insolvenzmasse.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 17.05.2019 10:08
Hallo Lisa,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine solche zweite Kaution sieht das Gesetz nicht vor. In Sachen Kautionshöhe gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
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