Lesermeinungen:
Bei der Suche nach der perfekten Wohnung ist die Konkurrenz oft groß. Manchmal entscheiden Kleinigkeiten, wer den Mietvertrag unterschreiben darf. Wir sagen, wie Makler und Vermieter überzeugt werden können.
Die meisten Wohnungssuchenden kennen das Szenario: Die Annonce klingt äußerst verlockend, die Miete passt, die Größe der Wohnung auch. Und obendrein hat sie auch noch einen Südbalkon – doch bei der Wohnungsbesichtigung steht eine Horde von anderen Interessenten vor der Tür. Jetzt heißt es durchatmen: Wer gut vorbereitet ist, kann Vermieter und Makler trotz Konkurrenz überzeugen.
Sie haben noch keine Wohnung gefunden, sind aber auf der Suche? Die passenden Tipps dafür finden Sie hier.
Meist lässt sich aus der Wohnungsanzeige ablesen, ob der Vermieter oder Makler lieber per E-Mail oder Anruf kontaktiert werden möchte. Im Zweifel empfiehlt sich eine E-Mail. Darin kann der Interessent bereits wichtige Informationen nennen und den Vermieter direkt ansprechen:
Wenn der Vermieter dann antwortet, sollten Wohnungssuchende möglichst einen Termin für eine Einzelbesichtigung und bei Tageslicht vereinbaren. Leider ist das aber nicht immer möglich und Kompromisse sind nötig.
Wer gut vorbereitet zur Wohnungsbesichtigung kommt, hat die besseren Karten, seine Traumwohnung zu bekommen. Dabei reicht es schon, sich vorher zu überlegen, welche Informationen für die eigene Entscheidung wichtig sind und wie man einen möglichst guten Eindruck hinterlassen kann.
Fragen notieren
Nach der Wohnungsbesichtigung sollte der Interessent alle Informationen haben, die er braucht, um sich für oder gegen die Wohnung entscheiden zu können. Einige dieser Informationen sind sicherlich in der Wohnungsanzeige zu finden, den Rest kann er vor Ort erfragen. Hierfür kann er sich einen Fragenkatalog als Checkliste anlegen.
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Mietinteressenten sind vor der Wohnungsbesichtigung nicht dazu verpflichtet, persönliche Informationen von sich preiszugeben. Der Interessent kann zum Termin aber Informationen mitbringen, die dem Vermieter dabei helfen, eine Entscheidung zu treffen. Hilfreich sind oft Belege, mit denen der künftige Mieter beweist, dass er seine Miete zuverlässig zahlt. Zum Beispiel:
Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus und Grund in Berlin, sagt: „Wer solche Dokumente mitbringt, hat mehr Chancen auf einen Zuschlag.“ Auch gebe es immer wieder Mietinteressenten, die sich mit einer Art Lebenslauf vorstellen. So kann sich der Vermieter auch dann ein gutes Bild vom Bewerber machen, wenn bei der Wohnungsbesichtigung nur der Makler anwesend ist. Eine ähnliche Funktion hat die Mieterselbstauskunft.
Schlichte, aber ordentliche Kleidung ist in den meisten Fällen die richtige Wahl für einen Besichtigungstermin. Das kann beispielsweise eine ordentliche Jeans und eine saubere Bluse oder ein faltenloses Sakko sein.
Wer zusammen eine Wohnung sucht, kann gemeinsam zum Besichtigungstermin erscheinen. Auch wer alleine und unsicher ist, kann einen Freund oder Kollegen mitnehmen. Doch hier gibt Dr. Brückner zu bedenken: „Wenn andere Personen den Mietinteressenten begleiten, könnte das beim Vermieter den Eindruck machen, dass der Mietinteressent nicht alleine, sondern mit anderen Personen in die Wohnung einziehen möchte.“
Gruppenbesichtigungen lassen sich nicht immer vermeiden. Der Interessent sollte sich aber nicht von Konkurrenzgetue beeindrucken lassen. Besser ist es, die Mitinteressenten zu ignorieren und den Besichtigungstermin ruhig durchzuziehen.
Höflich und interessiert auftreten
Im Kontakt mit dem Vermieter oder Makler, lässt sich mit Manieren punkten: Einmal kurz vorstellen, Hände schütteln, den Blickkontakt halten – das wars auch schon. Gerade bei Gruppenbesichtigungen sollten sich Interessenten mit langen Gesprächen zurückhalten. Dr. Brückner sagt: „Der Vermieter hat üblicherweise kein Interesse daran, mit dem Mietinteressenten Smalltalk zu führen.“ Wer allerdings gezielte Fragen zur Wohnung hat, sollte diese auch stellen: Das zeigt echtes Interesse.
„Die allermeisten Vermieter händigen dem Mieter einen Fragenkatalog aus, in dem alle für den Vermieter relevanten Informationen beim Mietinteressenten abgefragt werden“, sagt Dr. Brückner. Hier gilt genau wie beim persönlichen Gespräch mit dem Vermieter: Wer eine gute und ehrliche Antwort auf eine Frage hat, kann diese gerne geben, er muss es aber nicht immer. Bei Fragen zu Familienplanung oder Politik dürfen Interessenten die Antwort verweigern oder sogar lügen.
Lesen Sie hier, was der Vermieter wissen darf – und wann Sie lügen dürfen: Alles zur Mieterselbstauskunft.
Einen Fettnapf sollten Wohnungsinteressenten unbedingt auslassen: Um die Miete feilschen. Dr. Brückner sagt: „Wer eine geringere als in der Anzeige angegebene Miete verlangt und dafür den angeblich schlechten Zustand der Wohnung kritisiert, wird eher nicht akzeptiert.“
Mieter sollten bei der Wohnungsbesichtigung genau hinschauen – manche Schäden sollte er aber erst ansprechen, wenn es zur Wohnungsübergabe und zum Abschluss des Mietvertrages kommt. Dann ist Zeit, um eventuelle Mängel im Übergabeprotokoll festzuhalten und über nötige Reparaturen zu sprechen. Wer aber beispielsweise mit den hässlichen Fliesen im Bad nicht leben kann, sollte bereits bei der Besichtigung nachfragen, ob der Vermieter bereit wäre, zu renovieren.
Einige Dinge, auf die Mietinteressenten bei der Wohnungsbesichtigung genau achten sollten:
Sind zudem Fragen zu Nebenkosten, Stellplätzen oder sonstigen Details aus der Wohnungsanzeige offengeblieben, sollten Mieter auch diese stellen.
Fotos von der Wohnungsbesichtigung können hilfreich sein, um später mit anderen Wohnungen zu vergleichen. Aber: Einfach drauflosknipsen ist verboten, erst müssen Interessenten den Vermieter oder Makler um Erlaubnis fragen. Ist die Wohnung noch bewohnt, sollten sie den Fotoapparat in der Tasche lassen: Fotos verletzen die Privatsphäre der Vormieter.
Die Immowelt-App hilft bei der Wohnungsbesichtigung: Wohnungssuchende können direkt im Exposé der Wohnung:
Ein weiterer Pluspunkt ist das Feature Sonnenbalkon: Es verrät den Stand der Sonne – auch an wolkigen Tagen und zeigt so, ob und wann in ein Zimmer die Sonne scheint. . Außerdem können Suchaufträge nach den Kriterien Wohnungsgröße, Gegend und Ausstattung angelegt werden.
Gegen Ende der Wohnungsbesichtigung sollten sich Mietinteressenten noch einmal alles kurz durch den Kopf gehen lassen und sich fragen: Will ich diese Wohnung auch wirklich haben? Nur dann sollten sie dem Vermieter gegenüber ihr Interesse ausdrücken, bevor sie sich verabschieden. Außerdem sollten sie eindeutig klären, ob und bis wann sich der Vermieter wieder melden wird.
Falls dann später eine Absage kommt: Nicht beleidigt reagieren, sondern Vermieter oder Makler fragen, ob sie eine ähnliche Wohnung im Angebot haben, die frei ist oder wird. So könnten sich beide Seiten eine weitere Gruppenbesichtigung ersparen.
Kilian Treß11.03.2021Viktoria am 21.12.2022 10:21
Sehr geehrter Herr Treß, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist sehr interessante Thema. Leider wurde dieses Thema einseitig geweiht (das ist meine Meinung). Ich bin 59. Ärztin von Beruf, Professorin. Ich bin aus der Ukraine (Stadt Charkiw, die an der Grenze mit Russland ist) geflüchtet und bin seit 9. März 2022. Jetzt lerne ich Deutsch (Niveau B2). Seit schon lange Zeit suche ich die Wohnung, aber bisher ohne viel Erfolg. Ich treffe viele Makler, die keine Interesse für Mietinteressenten haben. Ich benutze alle Ihre Tipps, aber meine Wunschwohnung ist noch immer nur in meinem Kopf. Vielleicht könnten Sie bitte noch ein paar Tipps geben?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Viktoria
auf Kommentar antwortenConny am 28.09.2022 17:13
Ich befürchte, dass gerade junge Leute, Ihre Ausführungen dazu, wie man "punkten" kann, nicht liest. Ich vermiete schon seit 2001, muss jedoch immer stärker feststellen, dass junge Leute dass, was Sie schreiben nicht beherzigt. Da kommt ein Zwei- bis Dreizeiler als Mail, mit vielen Rechtschreibfehlern, keine Bemühung sich korrekt vorzustellen oder irgendwie "gut anzukommen". Wenn man antwortet und Fragen stellt, kommt erst einmal lange nichts zurück, als sei das völlig normal usw. / Und falls ich eine Zusage erteile, kommt nicht, wie früher üblich ein "Danke, ich freue mich" oder ähnliches zurück. Ich finde das alles sehr befremdlich! Früher hatten die Menschen so eine "natürliche Sozialkompetenz", es war einfach klar wie man sich verhält und was geht und was nicht. Davon ist offenbar nichts mehr vorhanden, denn das, was ich beschrieben habe, ist inzwischen die Regel, nicht die Ausnahme!
auf Kommentar antwortenMichael Günther am 28.09.2022 21:11
Hallo, Conny.
Leider ist es immer zunehmender das die Grundprinziepien des Sozialen Miteinander oft zu wünschen übrig lassen.
Heutzutage sind bezahlbare Qualitativ gute Mietwohnungen schwer zu finden.
Da sollte der Interessent schon wissen wie man sich dem Magler oder
Vermieter gegenüber verhält,
sonst ist ein Erfolg ausgeschlossen.
Ich bin allein stehender Rentner aus Oberbayern und suche eine kleine bezahlbare Wohnung am liebsten im Erdgeschoss mit einem Aussenstellplatz in einer schönen Gegend.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Antwort.
Detlef am 30.09.2022 21:29
Ich bin auch auf Wohnungssuche (nach 28 Jahren) Eigenbedarf wurde angemeldet, und stelle auch fest, da kommen Menschen an, schluderig und ungeplant, bis zu, dass die Leute Geldscheine zücken und dieses anbieten. Unmöglich.
Marie Bender am 08.11.2022 14:40
Ist umgekehrt genauso. Wie sich die Makler gegenüber Mietinteressenten aufführen ist oft jenseits aller Beschreibung.
Als Mietinteressent sollte man natürlich höflich sein, aber ich bin schon vom Makler zur Sau gemacht worden, weil ich bei der Besichtigung nicht mehr präsent hatte, ob ein Abstellraum dabei ist. Ich schaue so viele Wohnungen an, ich verliere da langsam den Überblick was bei welcher in der Anzeige stand. Muss so viele anschauen und es versuchen, da ich trotz wirklich gutem Verdienst und sehr sicherem Job ohne Tiere Nichtraucher Bonität >99% alles perfekt keine Wohnung bekomme. Sonst sitze ich bald auf der Straße (nach 10 Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt bekommen).
Viktoria am 21.12.2022 10:35
Sehr geehrter Herr Conny, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe die gleiche Meinung über “natürliche Sozialkompetenz “. Und ich muss auch sagen, dass viele Makler keine Interessen für Mietinteressenten zeigen. Vielleicht könnten Sie bitte dieses Problem von der anderen Seite (vom Makler) hervorheben? Wie sieht es der Makler? MFG
Olga Novikova am 03.09.2022 16:34
Sehr geehrte Dammen und Herren. Vielen Dank für diese Tollen Tips zu allen wichtigen informationen,
auf Kommentar antwortenNfamara kolley am 26.02.2022 04:18
Sehr geehrte Dammen und Herren. Vielen Dank für diese Tollen Tips zu allen wichtigen informationen, ich wussete Nicht alles was wirklich wichtig ist Auch Um einen Termin fûr wohnung zu vereinbaren, Aber ich habe mir die zeit genomen, es zu legend Und verstehe ,ich war es zu suche ein wohnung zu meite, ich the es trotzdem Nicht haben Sie keine, Aber ich werde es weiter versuchen. Dank MitfreundlichenGrùßenNfamarakolley.
auf Kommentar antwortenTanner0815# am 25.08.2021 11:50
Sehr gute und interessante Tipps die leider nicht wirklich helfen.
Es hängt einfach von dem Vermieter ab ob und an wen er vermieten will. Wenn die "Nase" nicht passt dann ist sind alle Tipps nutzlos.
Wir, Ehepaar, beide berufstätig, aber schon im vorgeschrittenem Alter, sind seit über einem Jahr auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus zur Miete im Kreis Ingolstadt. Leider erfolglos. Was leider als negativer Punkt bei unseren Bewerbungen ist, wir haben einen kleinen Hund. 99% der Vermieter schreiben ganz klar "keine Haustiere".
Ich selber bin in einer führenden Position im Ausland tätig und wir schicken mit unseren Bewerbungen Schufa- und Bonitätsunterlagen mit und erhalten trotzdem nur Absagen.
Wie gesagt, es hängt an dem Ermessen des Vermieters und an Sympathy.
Wir wünschen allen viel Erfolg und Glück bei der Suche nach einem geeignetem Zuhause.
auf Kommentar antwortenNikolin am 29.03.2020 14:51
Servus,
Wir sind eine sehr freundliche kleine Familie (ich und meine Frau zusammen mit unsere kleinen Sohn 2.5 jahre alt) und wir suchen dringend einen Wohnung zu mieten in Fürth, (Umkreis bis 3 K.M).
Unsere suche:
Warm Miete bis maximal 800 Euro.
3 Zimmer Wohnung mit einer Küche.
Ich habe vollzeit Arbeit.
Wir haben kein Haustiere.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Nikolin Mane
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 30.03.2020 11:35
Hallo Nikolin,
Sie können auf immowelt.de eine Gesuchanzeige schalten: immowelt.de/meineimmowelt/gesucheinfo.aspx , oder Sie schauen sich bei den Angeboten um: immowelt.de/liste/fuerth/wohnungen/mieten?roomi=3&rooma=3&sort=relevanz. Hier bei den Kommentaren sind Sie an der falschen Stelle für Gesuche.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Ismayilova Manzar am 03.03.2020 14:26
Hallo. Ich heiße Manzar Ismayilova. Ich bin 33 jahre alt und komme aus Aserbaidschan. Ich bin verheiratet und habe zwei Töchter.Sie heißen Xanim und Nigar und sind 13 und 7. Seit 14 Monaten sind wir in Berlin. Ich lebe in einem Heim, ein Zimmer und Tualet ,Dusche und Küche alles sind in Floor. Ich brauche eine Wohnung . Ich bin by LAF . Das LAF hat uns erlaubt,dass wir eine Wohnung haben können. Ich will eine Wohnung, weil ich das für meine Familie mieten will. Aber wir könnten es nicht,weil wir keine WBS haben. Bitte helfen Sie uns. Ich warte auf Ihnen ein Antwort. Bitte sagen Sie uns eine Bescheid.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 04.03.2020 08:56
Hallo Ismayilova Manzar,
einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie nur dann, wenn sie eine Sozialwohnung anmieten wollen. Sie können einen WBS beim zuständigen Bürgeramt beantragen, sofern Sie als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr haben. Näheres erfahren Sie hier: service.berlin.de/dienstleistung/120671/
Für eine Wohnung ohne Sozialbindung benötigen Sie keinen WBS, sofern Sie die Wohnung allerdings nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, dürften bestimmte Mietobergrenzen einzuhalten sein. Wohnungen in Berlin finden Sie hier: immowelt.de/liste/berlin/wohnungen/mieten?roomi=3&sort=createdate%2Bdesc
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
DomDom am 29.02.2020 13:12
Hallo!
Mir ist es nun schon oft passiert, dass mir Wohnungen verweigert wurden, weil ich eine Katze habe. Soweit ich weiß, ist es aber nicht rechtens, Kleintiere zu verbieten. Gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren? Wenn ich gefragt werde, ob ich Haustiere hab, mag ich auch ungern lügen, da ich Angst habe, nachher Ärger am Hals zu haben, sollten die Vermietenden herausfinden, dass ich doch ein Tier habe.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 02.03.2020 10:48
Hallo DomDom,
die jüngere Rechtsprechung tendiert zwar dahin, dass ein generelles Verbot der Katzenhaltung nicht zulässig ist, der Mietvertrag aber zum Beispiel uindividualvertragliche Klauseln enthalten darf, dass die Katzenhaltung genehmigungspflichtig ist. Das bedeutet, dass dann die Frage, ob Katzenhaltung erlaubt werden muss, auch eine Abwägungsfrage sein kann. Dem Vermieter die Katzenhaltung zu verheimlichen wäre in diesem Fall allerdings keine allzu gute Idee, da dann tatsächlich Ärger drohen könnte, schlimmstenfalls die Kündigung. Enthält ein Mietvertrag keinerlei Klauseln zur (Klein-)Tierhaltung, so tendiert die Rechstprechung allerdings dazu, dass Katzenhaltung erlaubt ist.
Dagegen, dass Sie eine Wohnung nicht bekommen, haben Sie wohl eher keine Handhabe. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet nur Diskirimiminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Hält sich der Vermieter daran und es gibt mehrere Interessenten für eine Wohnung, hat es für den Vermieter keine Folgen, wenn er sich für einen anderen Interessenten entscheidet.
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Anatolij am 18.02.2020 17:28
Haĺlo мы ищем 3-х комнатную квартиру для нас 2-х родителей и у нас есть один ребенок, который может связаться с нами. Большое спасибо!
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 19.02.2020 10:25
Hello Anatolij,
You can find a large selection of apartments by using the real estate search on immowelt.de (immowelt.de/suche/wohnungen/mieten). Please contact the respective provider listed in the exposé.
Kind regards,
Immowelt-Redaktion
Tudor Suciu am 27.01.2020 22:22
Haĺlo wir suchen einer 3 zimmer wohnung für uns 2 Eltern un haben wir eine kinder wen moglich konnen sie uns kontactieren. Viellen Danke!
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 28.01.2020 12:20
Hallo Tudor Suciu,
über den Kommentarbereich eine Wohnung zu suchen, ist wenig erfolgversprechend.
Sie können bei Immowelt einen Suchauftrag anlegen, dann werden Sie über neue Wohnungen immer sofort informiert: immowelt.de/suchauftrag/anlegen
Alternativ können Sie auch eine (kostenpflichtige) Suchanzeige aufgeben: immowelt.de/meineimmowelt/gesucheinfo.aspx
Beste Grüße
die Immowelt-Redaktion
Isa am 20.11.2019 08:46
wuppertal Hallo ich habe interesse wegen dem haus können sie sich bitte melden wer sind 8 person.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 20.11.2019 16:15
Hallo Isa,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Hierüber Kontakt zu einem Vermieter aufzunehmen dürfte voraussichtlich nicht funktionieren. Wenn Sie sich für ein Haus auf unserem Immobilienportal interessieren, können Sie direkt in der Anzeige auf den gelben Button "Anbieter kontaktieren" klicken und dem Vermieter dort eine Nachricht schreiben.
Mit besten Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Gerhard Heinz am 05.06.2019 15:42
Machen sie nur Werbung oder bekommen wir wirklich einen Besichtigungstermin
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 06.06.2019 09:24
Sehr geehrter Herr Heinz,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ob Sie einen Besichtigungstermin bekommen, entscheiden die Immobilienanbieter selbst. Immowelt.de ist ein Online-Portal für Immobilienangebote, wir selbst bieten aber keine Immobilie an. Die Angebote stammen von privaten Anbietern oder Maklern. Wir wünschen Ihnen noch viel Erfolg bei der Immobiliensuche.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Suchundfind am 29.05.2019 19:36
Wir suchen schon über ein Jahr unsere“letzte“ Wohnung. Haben natürlich gewisse Vorstellungen. Ich halte es immer mit authentischem und respektvollem Auftreten. Was uns zugesagt hat, wurde anderem Bewerber zugesagt. Jetzt habe ich nach Austausch im Freundes und Bekanntenkreis erfahren, dass ein ordentliches Scheinchen in der Bewerbermatte Ein gutes Wort vom Vermittler zum Eigentümer nach sich zieht. Ist das echt gängige Praxis? Bin fast vom Glauben abgefallen...Dann werden wir wohl nie eine Wohnung bekommen...????
auf Kommentar antwortenRudolf am 20.10.2022 14:48
Ihre Frage ist sehr relevant, leider aber auch brisant und entsprechend eher tabu!
Das kann ich sagen nach jahrelanger Suche bzgl. einer geeigneten Wohnung für meinen letzten Lebensabschnitt in einer hochpreisigen Region mit ganz vielen Bewerbungen auf Wohnungsangebote.
Entsprechend sehe ich mich als Experte , und kann die entsprechenden umfangreichen Tips von Immowelt hier auch umfassend bestätigen.
In diesem Jahr hatte ich endlich eine perfekte Traumwohnung besichtigt, auch noch mit akzeptablem Mietpreis. Besichtigung über Makler-Agentur. Am Ende der Besichtigung klärte mich der Makler auf: der Eigentümer entscheidet, wer die Whg. bekommt. Als ich scherzhaft bemerkte, dass es dann ja keinen Sinn macht, ihn zu bestechen, antwortete er bedeutungsvoll: der Vermieter/Eigentümer hört aber auch auf meine Eindrücke....
ich habe die Whg. nicht bekommen, Problem: ich habe keine Idee, wie man richtig besticht !
Von dieser Geschichte abgesehen, haben Vermieter bei einer Besichtigung auch schon mal aus dem Nähkästchen geplaudert, oder es war auch schon mal klar, dass sie noch irgendwas hören wollen...
Das dürfen wir hier jetzt nicht verallgemeinern, aber es steht so quasi schon im Raum....
Immowelt-Redaktion am 31.05.2019 08:55
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,
das ist keinesfalls gängige Praxis und auch nicht zulässig. Nicht nur darf der Makler gemäß §2 Absatz 1a vom Suchenden kein Entgelt für die Vermittlung von Wohnraum annehmen, wenn er nicht ausschließlich aufgrund des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten. Gemäß § 299 BGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) wäre das unter Umständen sogar strafrechtlich relevant.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Interessent am 26.03.2019 13:48
Und wen der Vermieter die Schlüssel nicht entgegen nehmen will,weil die Wohnung bereits geräumt ist.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 26.03.2019 14:02
Möglicherweise möchte Ihr Vermieter sich rechtlich dafür absichern, dass es nicht deshalb zu Streitigkeiten kommt, weil Sie den Schlüssel somit vor dem Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben und damit keinen Zugriff auf die Wohnung mehr hätten. Es ist in einer solchen Situation aber auch nicht unbedingt ratsam, nun einfach nicht zu einer Besichtigung zu erscheinen. Das könnte im schlimmsten Fall spätere Schadensersatzklagen des Vermieters zur Folge haben, der argumentieren könnte, Sie hätten eine Weitervermietung verhindert. Wie ein derartiger Streit ausgehen würde, können wir leider nicht abschließend klären, auch weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Sollten Sie sich nicht einigen können, empfehlen wir daher das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Iris am 26.03.2019 13:26
Hallo und guten Tag.
Seit mehr als einem Jahr sage ich meinem Vermieterfolgende Probleme immer wieder,er möge mir eine passende Wohnung zuweisen,ich helfe aktiv mit,er soll etwas gegen die Rattenplage tun,er soll etwas dagegen tun das nicht jeder gegen die Haustür oder die direkt vor dem Küchen Fenster stehenden Mülltonnen pinkelt,dass er bitte was tun soll da jeder das Essen hier aus dem Fenster wirft,wir haben nicht mal einen Reinigungsservice,der Vermieter tut in jeglicher Hinsicht nichts!!!!Nun habe ich mehrfach gelesen,dass ich fristlos kündigen darf.Stimmt das?
Besten Dank für die Rückantwort.
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 26.03.2019 13:49
Hallo Iris und vielen Dank für Ihren Kommentar,
eine fristlose Kündigung ist nur in gewissen Ausnahmefällen möglich, in denen die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter als absolut unzumutbar betrachtet werden kann. Also etwa dann, wenn der Zustand der Wohnung gesundheitsgefährdend ist oder wenn der Vermieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag schwer verletzt. Das geschieht beispielsweise dann, wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung eindringt oder bewusst bei der Nebenkostenabrechnung betrügt. Ob die Verhältnisse in Ihrem Fall für eine fristlose Kündigung ausreicht, können wir aus der Ferne leider nicht abschließend klären, auch weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Streitfall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
Interessent am 26.03.2019 12:20
Muss ein Mieter 300 km einreisen,um Interessenten in die Wohnung einlassen,falls er die Wohnung zwar bis Vollziehung der Kündigung halten muss,aber bereits ausgezogen ist?
auf Kommentar antwortenImmowelt-Redaktion am 26.03.2019 12:34
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,
das nicht, aber Mieter müssen die Besichtigung durch potenzielle Mietinteressenten ermöglichen. Hierzu ist es aber natürlich auch möglich, dem Vermieter oder einem von ihm beauftragten Makler schlichtweg den Wohnungsschlüssel zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
die Immowelt-Redaktion
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