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Wer an seinem Wunschort bauen will, muss derzeit oft lange auf ein Grundstück warten. Dagegen ist der Kauf eines alten Hauses zeitsparend und womöglich sogar günstiger. Darauf müssen Altbaukäufer achten.
Ein altes Haus zu erwerben, lohnt sich für viele oft mehr als ein Haus neu zu bauen:
Dennoch gibt es beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auch Nachteile:
Vorteile altes Haus kaufen | Nachteile altes Haus kaufen |
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Bauplanung und Bauzeit entfällt | Oft aufwändige Modernisierung, Renovierungen oder Sanierungen nötig |
Bauplatz an Wunschort | Bauschäden oder Baumängel schwer einzuschätzen |
Hohe Nachhaltigkeit | Bauliche Änderungen nur bedingt möglich |
Modernisierungsmaßnahmen werden staatlich gefördert | Eventuelle finanzielle und rechtliche Altlasten |
Oft zentrale Lage mit gewachsener Infrastruktur | Kein Einfluss auf Lage |
Günstiger als neue Immobilie | Kosten für Baumaterial zuletzt gestiegen |
So manches alte Haus erweckt den Anschein eines regelrechten Immobilien-Schnäppchens. Doch kann sich der Kauf schnell als Groschengrab entpuppen. Deshalb ist es wichtig, schon im Vorfeld zu klären, ob und welche Renovierungsarbeiten nötig sind – und wie viel diese ungefähr kosten. Käufer sollten deswegen auch dringend mehrere Besichtigungen – unter Umständen mit einem Sachverständigen – durchführen, bei denen gezielt nach möglichen Schwächen des Hauses gesucht wird. Kernfragen sind: Ist der Keller oder das Dach feucht? Sind Heizung, Wasserleitungen oder Elektrik veraltet? Gibt es möglicherweise Schimmel oder Anzeichen von Pilzbefall? Und: Wie wurden bislang entstandene Schäden beseitigt?
Erst nach einer sorgfältigen Bestandsaufnahme können sich Immobilienkäufer ein Bild davon machen, ob ein altes Haus wirklich günstig ist oder nicht. Ist die Immobilie an sich in Ordnung, sollten Kaufinteressenten in jedem Fall auch einen Blick ins Grundbuch werfen: Darin erfahren sie, ob etwa Dritte Rechte an ihrem Grundstück haben, wie etwa ein Wege- oder Leitungsrecht.
Alte Häuser können oft unter Feuchtigkeit leiden. Von außen ist das nur kaum zu erkennen: Kaufinteressierte achten hier von innen auf die äußeren Wände des Hauses, vor allem auch rund um die Fenster. Dort können aufgrund von baulichen Mängeln sogenannte Wärmebrücken bestehen. Das sind Bereiche des Hauses, an dem die Wärme schneller als an anderen nachaußen gelangt und sich dort vor allem in den kalten Monaten auch Feuchtigkeit ansetzt. In Kombination mit einem schlechten Lüftungsverhalten des Vorbesitzers bildet sich an diesen Stellen schnell Schimmel oder Pilze. Das wirkt sich aber auf die Bausubstanz aus und kann relativ einfach behoben werden.
Ein anderer Grund für Feuchtigkeit können aber auch Risse im Mauerwerk sein. Und die haben mitunter große Folgen. Im Beton sind zwar Risse bis 0,4 mm je nach Betonbauteil noch zulässig, sollten dann aber schon von einem Sachverständigen geprüft und eingeschätzt werden.
Gründe für Risse im Mauerwerk
In jeden Fall muss dann ein Sachverständiger prüfen, ob die Risse sich noch erweitern. Vor allem beim Absacken des Hauses muss festgestellt werden, ob der Prozess bereits abgeschlossen ist.
Um Risse zu prüfen, kann ein Rissbreitenlineal zur Besichtigung mitgenommen werden. Damit haben Interessierte das richtige Werkzeug in der Hand, um Risse selbst abzumessen.
Im 20. Jahrhundert spielte das Thema Dämmung bei Bauherren noch eine untergeordnete bis gar keine Rolle. Mitunter müssen sogar Häuser, die erst 25 Jahre alt sind, energetisch saniert werden.
Darauf achten Kaufinteressenten:
Es gilt sich deswegen einen genauen Überblick zu verschaffen, ob, wo und mit welchem Material bereits Wärmedämmung installiert wurde. Das Nachrüsten ist zwar relativ einfach, kostet aber pro Quadratmeter zwischen 100 und 200 Euro. Unter Umständen müssen auch die alten Fenster und die Rahmen getauscht werden.
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Ist das Dach undicht, hat das unter Umständen schwerwiegende Folgen. Tritt Wasser ein, kann das nicht nur dem Dachstuhl und der Bausubstanz schaden, Schimmel oder Pilzbefall können eine weitere Folge sein. Aber auch ein augenscheinlich intaktes Dach kann Erneuerungsbedarf haben. Grundsätzlich gilt es, die Dacheindeckung nach etwa 50 bis 60 Jahren zu erneuern. Je nach Lage auch schon früher. Liegt das Dach beispielsweise oft im Schatten, trocknet es langsamer ab als gewöhnlich. Das begünstigt auf Dauer Mooswachstum. In erster Linie ist das zwar noch kein Schaden, zunehmende Vermoosung und großflächigeres Wachstum hingegen können den Abfluss des Regenwassers behindern. Das schadet langfristig wiederum dem Dach, weil stehendes Wasser ins Innere eindringen kann und gar dem Dachstuhl zusetzt.
Darauf achten Kaufinteressenten:
Von außen: Sind alle Ziegel und Dachpfannen intakt und bilden sie insgesamt gerade Linien? Sind krumme Linien und deutliche Verschiebungen der Ziegel zu erkennen, lässt das mitunter auf schwere Schäden des Dachstuhls schließen. Mitunter müssen nur die querliegenden Dachlatten erneuert werden, dazu muss das Dach dennoch komplett ab- und wieder eingedeckt werden. Sind aber die Dachsparren, also die dicken Holzträger defekt, wird es deutlich teurer.
Von innen: Sind von innen verfärbte, feuchte oder morsche Stellen unter der Dachkonstruktion zu erkennen, sind das Anzeichen für ein defektes, undichtes Dach. Dann muss unter Umständen partiell neu eingedeckt werden. Womöglich muss dann aber auch die Dämmung – wenn bereits vorhanden – erneuert werden.
Holzmehl unter dem Dach oder gar kleine Löcher in Dachsparren oder -Latten sind oft ein Anzeichen, dass der Dachstuhl von Holzwürmern befallen ist.
Tipp: Ein Dachdecker kann bei einem Vor-Ort-Termin das Dach auf Mängel untersuchen.
Es gibt keine gesetzlichen Regeln, wann Stromleitungen erneuert werden müssen. Dennoch reicht zunächst ein Blick in den Stromkasten, um zu erkennen, ob nicht doch gehandelt werden sollte. Seit 1984 ist der sogenannte FI-Schalter in Neubauten Pflicht. Dieser „Fehlerstrom-Schutzschalter“ dient der Sicherheit. Ist ein Stromkreis defekt, weil der Strom beispielsweise wegen einer fehlerhaften Isolierung über metallene Gegenstände abfließt, wird er binnen Millisekunden unterbrochen. Das kann unter Umständen leben retten. Gelangt nämlich eine Person in den Stromkreis, unterbricht der FI-Schalter ebenfalls den Stromkreis automatisch.
Ein nachträglicher Einbau eines Fehlerstromschutzschalters ist in der Regel für einen Fachmann unkompliziert möglich. Das Erneuern elektrischer Leitungen ist dazu meistens nicht notwendig.
Dennoch können sie in die Jahre gekommen sein und für heutige Anforderungen nicht mehr ausreichen. Laufen Fernseher, Computer, Waschmaschine und Co. sind sie schnell überlastet und die Sicherungen springen heraus.
Darauf achten Kaufinteressenten:
Grundsätzlich gilt: Je älter die Gebäude, desto häufiger treten Leitungswasserschäden auf. Werden heutzutage in Neubauten moderne und langlebige Kunststoffrohre verlegt, so liegen in Altbauten mit großer Wahrscheinlichkeit Wasserrohre aus Stahl oder Kupfer. Ihre Lebensdauer liegt bei etwa 25 bis 30 Jahren. Das bedeutet, dass bei alten Häusern aus Mitte oder Ende des 20. Jahrhunderts die Rohre saniert werden sollten. Ob Rohre beschädigt sind, kann ein Installateur feststellen. Klar ist aber, ob alt oder neu: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG, früher EnEV) müssen Warmwasserleitungen, die durch Kalträume wie einem Keller verlaufen, gedämmt werden. Auch die Dicke der Rohrisolierungen ist vorgeschrieben
Bei der Inspektion des Hauses sollte das Heizsystem besonders kritisch beäugt werden. In älteren Häusern können noch Elektrospeicherheizungen installiert sein. Die verbrauchen viel Strom und weisen einen sehr schlechten Wirkungsgrad auf, sie sollten getauscht werden. Unabhängig davon ob Öl oder Gas: Sind Heizsysteme älter als 30 Jahre – Ausnahme sind Brennwert oder Niedertemperaturkessel – müssen sie laut Gebäudeenergiegesetz (GEG, früher EnEV) sogar modernisiert oder ganz ausgetauscht werden. Ein neuer Ölheizkessel kann mit etwa 6.000 Euro und mehr zu Buche schlagen. Hinzukommt mitunter das Austauschen der Stahl- und Kupferrohre. Sie können schon nach 25 Jahren Schäden aufweisen und undicht sein.
Ebenfalls eine Kostenfalle kann es sein, wenn das Grundstück der gebrauchten Immobilie mit Altlasten belastet ist. Das können zum Beispiel Chemikalien, Gifte oder Bomben aus dem zweiten Weltkrieg sein. Ob ein Altlastenverdacht besteht, kann man zum Beispiel im Altlastenkataster nachsehen.
Wer ein gebrauchtes Haus kaufen möchte, sollte sich für die kommenden Verhandlungen mit dem Makler oder Verkäufer über den potenziellen Wert des Objekts informieren. Dabei hilft die immowelt Price Map. Hier erfahren Käufer, welcher Immobilienpreis realistisch ist für die entsprechende Lage.
Hinsichtlich der Preisfindung gibt es mehrere Modelle: Entweder die Immobilie wird vom Verkäufer oder Makler zu einem Festpreis oder auf Verhandlungsbasis angeboten. Neben dem herkömmlichen Kauf gibt es auch das Bieterverfahren als Erwerbsmodell: Dabei geben alle potenziellen Interessenten ihr Gebot ab. Den Zuschlag erhält in der Regel derjenige, der den höchsten Preis bietet. Für den Verkäufer sind die Gebote jedoch – anders als bei einer Versteigerung – nicht bindend: Er ist frei, auch das Höchstgebot abzulehnen, wenn er glaubt, anderweitig noch einen höheren Preis erzielen zu können.
Wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt, zahlt nicht nur den Kaufpreis, sondern muss auch die Kaufnebenkosten beachten. Diese können unterschiedlich hoch ausfallen. Hinzu kommen, je nach Zustand des Hauses, die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Sanierungen, die das GEG vorschreibt.
Wer ein altes Haus kauft, kann Förderungen vom Staat zur Modernisierung erhalten. Dazu gibt es grundsätzlich verschiedene Kredite, die unter Umständen miteinander kombiniert werden können.
Seit 1. Juli 2021 gibt es die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) . Wer ein Haus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen möchte, kann die Förderungen beantragen. Der maximale Kreditbetrag für ein Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beträgt in dem Fall 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon erhälst man maximal 45 Prozent (54.000 Euro) als Tilgungszuschuss. Sie gilt für
Tipps zum energieeffizient sanieren gibt es hier.
Wer ein altes Haus kauft, um es anschließend saniert zu vermieten, der kann von der AfA Gebrauch machen. Kauf- und Sanierungskosten von Gebäuden, insbesondere bei Baudenkmälern können über die Steuererklärung abgeschrieben werden, wodurch sich über Jahren Geld sparen lässt. Alles zur AfA bei Immobilien gibt es hier.
Alles muss seine Ordnung haben. Ist das Haus letztlich inspiziert, Käufer und Verkäufer haben sich geeinigt, fehlt der Kaufvertrag. Der wird von einem Notar aufgesetzt – Grundstückskaufverträge sind in Deutschland nur mit einer notariellen Beurkundung rechtskräftig. Auch ein Kaufvorvertag, mit dem sich Käufer und Verkäufer über das Geschäft absichern, dass nicht doch an einen anderen verkauft wird, muss der Notar beurkunden. Er veranlasst auch die Auflassungsvormerkung, die zugunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen wird, sowie die Eintragung des Eigentumsübergangs ins Grundbuch. Aber wie können sich Käufer vor versteckten Mängeln absichern?
Die gesetzliche Standardregelung sieht vor, dass der der Verkäufer die Immobilie ohne Mängel übergeben (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB) muss. Aber: Durch einen Gewährleistungssauschluss im Kaufvertrag, der bei Gebrauchtimmobilien üblich ist, scheidet eine Mängelhaftung für dem Verkäufer unbekannte Mängel aus. Unter einem Mangel versteht sich die Abweichung des Ist-Zustands von der vertraglich niedergelegten Soll-Beschaffenheit. Inwieweit der Käufer in spe aber gewisse Mängel hinnehmen muss, hängt auch vom Alter der Immobilie ab. Ist beispielsweise der Keller eines 1920 errichteten Gebäudes feucht, kann der Käufer vom Verkäufer keinen Nachweis einer Kellerabdichtung verlangen. Grund: Zu dieser Zeit war der Einbau von Horizontal- und Vertikalsperren noch nicht üblich (OLG Brandenburg, Az.: 5 U 75/12). Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verkäufer eine entsprechende Ausstattung versprochen hat, diese aber fehlt. Die Aufklärungspflicht hat demnach dort ihre Grenzen, wenn es sich um eine übliche Bauweise zur Bauzeit handelt. Es gilt aber, um so besser bei der Besichtigung auf mögliche Mängel geachtet wird, desto geringer das Risiko. Es gilt: „gekauft wie gesehen.“
Ausdrücke wie „Gekauft wie gesehen“ oder „Gekauft wie es steht und liegt“ sind oft im Kaufvertrag zu lesen. Sie besagen, dass der Käufer des alten Hauses keine Gewährleistungsrechte geltend machen kann, sollten sich nach dem Kauf Mängel zeigen. Dies bezieht sich aber ausschließlich auf offensichtliche Mängel wie Risse in der Fassade, die der Käufer bei der Besichtigung durchaus selbst hätte erkennen können. Erwirbt der Käufer die Immobilie mit dem Zusatz „Gekauft wie gesehen“, spielt es keine Rolle, ob er das Objekt tatsächlich untersucht hat oder ob ein Sachverständiger einen genauen Blick darauf geworfen hat. Abzugrenzen hiervon sind aber arglistig verschwiegene Mängel, von denen der Käufer wusste wie etwa Schimmelbefall, der unter der Tapete ist oder Asbest im Gebäude. Dann greift der Gewährleistungsausschuss nicht.
Bei einem vorsätzlichen und arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Käufer greift der Gewährleistungsausschluss nicht und der Käufer kann Ansprüche geltend machen: Handelt es sich um einen Bestandsbau, enthalten so gut wie alle Kaufverträge einen Gewährleistungs- beziehungsweise Sachmängelausschluss. Deshalb kann der Käufer Mängelrechte nur dann geltend machen, wenn
Da der Verkäufer Offenbarungspflichten hat, muss er den Käufer über Mängel wie verbaute Asbestmaterialien, aber auch Überflutungsgefahr oder einen Hausschwammbefall informieren. Hat der Verkäufer Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Selbst erfolgreich behobene Mängel müssen dem Käufer mitgeteilt werden. Am besten mit der Rechnung der Beseitigung.
Zur Arglist zählt, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel verschweigt und sich darüber bewusst ist, dass der Vertrag scheitern könnte, wenn der den Mangel offenbart. Ebenfalls unter arglistiges Verhalten fällt, wenn der Verkäufer den Mangel möglich hält oder einen vorliegenden Mangel anzweifelt, obwohl er von dessen Bestehen weiß.
Tritt ein arglistig verschwiegener Mangel später zutage, muss der Verkäufer die Kosten für die Beseitigung des Mangels zahlen. Weigert er sich, hat der Käufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Nach § 438 Abs. 3 BGB gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 199 BGB von drei Jahren, die erst beginnt, wenn der Käufer von dem Mangel Kenntnis erlangt.
Wer ein altes Haus kauft, muss auf verschiedene Aspekte achten. Damit du nichts vergisst, haben wir eine kostenlose Checkliste für dich zusammengestellt.
Wer ein altes Haus kauft, zahlt meist weniger als für einen gleich großen Neubau. Und meist lohnt sich der Kauf auch, denn die aktuellen Zinsen fürs Darlehen sind in der Regel günstiger als die Miete für eine vergleichbare Immobilie. Hinzu kommen die lukrativen Förderprogramme. Zudem gehört dem Käufer die Immobilie nach Tilgung des Darlehens und ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge. Wer die Sanierungskosten also gut einschätzen kann und einen vertretbaren Kaufpreis aushandelt, hat gute Möglichkeiten ein altes Haus in eine moderne Immobilie mit Charme zu verwandeln.
Kilian Treß10.06.2022Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.