Wann der Vermieter renovieren muss

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Eine Instandhaltung der Wohnung kann der Mieter vom Vermieter meist verlangen, jedoch keine Modernisierung. Aber was ist der Unterschied? Ein Überblick, wann der Vermieter renovieren muss.

Renovierung oder Modernisierung: Was darf der Mieter fordern?

Wann der Vermieter tatsächlich tätig werden muss, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um eine Renovierung im Sinne der Instandhaltung handelt oder um eine Modernisierung der Mietwohnung. Bei Instandhaltung muss der Vermieter in der Regel ran, bei Modernisierungen meist nicht.

Info

Unterschied Instandhaltung und Modernisierung

  • Renovierung: Die Instandhaltung der Wohnung steht dem Mieter in der Regel zu. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung und ihre Nutzbarkeit zu erhalten – für die der Mieter mit seiner Miete zahlt (§ 535 BGB).
  • Modernisierung: Diese Maßnahme geht über die Instandhaltung der Wohnung hinaus, denn durch sie werden Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung verbessert (§ 555b BGB).

Grob zusammengefasst lässt sich sagen: Eine Renovierung bessert aus, eine Modernisierung verbessert die Wohnung.

Wann hat der Mieter ein Anrecht auf Renovierung?

Wann dem Mieter eine Renovierung zusteht, Maler steht auf Leiter und verputzt Wand, Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com
Herrscht ein Mangel, für den der Mieter nichts kann, muss der Vermieter tätig werden und gegebenenfalls auch renovieren. Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Warum dem Mieter meist die Renovierung zusteht, erklärt Oliver Fouquet, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg, so: „Mit seiner Kaltmiete zahlt der Mieter dafür, dass er die Wohnung nutzen darf. Damit hat er bereits für die üblichen Gebrauchsspuren der Wohnung gezahlt.“ So steht es auch im Gesetz (§538 BGB).

Mit der Zeit werden solche Spuren jedoch immer sichtbarer. Gesetzlich gibt es aber keine genau festgeschriebene Regelung, nach welcher Nutzungsdauer der Mieter beispielsweise die Erneuerung von Bodenbelägen einfordern kann. Sinngemäß steht ihm dies nur zu, wenn diese so abgenutzt sind, dass er sie nicht oder nur beeinträchtigt nutzen kann (siehe § 535 BGB).

Link-Tipp

Damit der Vermieter tätig wird, muss er von dem Mangel erfahren. Lies hier, wie Mieter einen Mangel richtig anmahnen.

Wann muss der Vermieter das Badezimmer sanieren?

Mit der Dauer der Mietzeit zeichnen sich immer mehr Gebrauchsspuren ab, auch im Bad: Lösen sich Fliesen von den Wänden, platzt der Lack an der Badewanne oder rostet der Wasserhahn, sind Teile der Wohnung nicht mehr uneingeschränkt nutzbar. Dann stehen die Chancen auf eine Renovierung beziehungsweise eine Instandsetzung durch den Vermieter gut. Jedenfalls, wenn er die Badeinrichtung nicht mit Absicht, grob fahrlässig oder durch übermäßiges Benutzen demoliert hat.
 

Achtung: Es gibt keine festgeschriebene Regel, wann ein Vermieter ein Bad sanieren muss. Bestehende Mängel muss er nach Paragraf 535 BGB sofort beheben, dazu ist in der Regel aber keine vollständige Badsanierung notwendig. Aufgrund eines veralteten und unmodernen Designs haben Mieter kein Recht auf eine Sanierung.

Wann muss der Vermieter neue Böden verlegen?

Mit seiner Miete hat der Mieter bereits für die üblichen Verschleißerscheinungen an Teppich, Laminat oder Parkett bezahlt. Erst, wenn der Boden nahezu unbenutzbar ist, kann der Mieter je nach Situation eine Erneuerung fordern. Die Erneuerung des Bodens ist in der Regel Vermieterpflicht. Aber: Wenn der Mieter den Boden durch übermäßigen Gebrauch oder eigene Schuld derart heruntergewirtschaftet hat, muss er selbst für den Austausch aufkommen.

Muss der Vermieter eine kaputte Heizung reparieren?

Die Instandhaltung der Heizung ist Aufgabe des Vermieters. Dazu gehört auch, dass er Schäden daran behebt oder durch einen Handwerker beheben lässt, und sie bei Totalschaden austauscht.

Wenn der Mieter die Heizung jedoch selbst demoliert hat, kann er keine Reparatur fordern, sondern muss den Schaden selbst ersetzen.

Wer trägt die Kosten für die Renovierung?

Ob der Mieter oder Vermieter für die Renovierungskosten aufkommt, ist von der Ausgangssituation abhängig:

  1. Gibt es einen Mangel in der Mietwohnung, den der Mieter nicht selbst zu verschulden hat, so trägt der Vermieter die Kosten für die Renovierung.
  2. Gibt es im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel, muss der Mieter die Kosten tragen.
  3. Wenn eine Wohnung unrenoviert übergeben wurde, der optische Zustand sich über die Zeit weiter verschlechtert, so kann der Mieter eine Renovierung fordern, muss aber dann die Hälfte der Kosten bezahlen (Az.: VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18).
     

Bei einer Modernisierung kann der Vermieter einen Teil der Kosten über eine Mieterhöhung auf den Mieter umlegen, jedoch hat der Gesetzgeber hierbei Grenzen gesetzt.

Info

Selbst renoviert – Geld zurückfordern

Wenn der Mieter renoviert hat, obwohl es Aufgabe des Vermieters gewesen wäre, kann er hinterher seine Ausgaben vom Vermieter zurückfordern (BGH VIII ZR 302/07). Das gilt aber nur für die Kosten des Arbeitsmaterials und der bezahlten Helfer. Seinen eigenen Arbeitsaufwand kann der Mieter sich nicht zurückzahlen lassen.

Wann hat der Mieter kein Anrecht auf eine Renovierung?

Der Vermieter ist in den meisten Fällen für Renovierungen im Sinne der Instandhaltung verantwortlich. Doch gibt es Ausnahmen:

Muss der Vermieter vor dem Einzug die Wohnung renovieren?

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter, eine Wohnung vor dem Einzug des Mieters zu renovieren. Allerdings gibt es bestimmte Regelungen, die eine Instandhaltungspflicht des Vermieters vorschreiben.

  1. Ist die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig, gibt es Mietverträge, in denen der Vermieter eine Renovierung vor dem Einzug des Mieters zusagt. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem renovierten Zustand zu übergeben.
  2. Wenn der Mieter bei der Besichtigung zudem Schäden sieht und gemeinsam mit dem Vermieter in einen Übergabeprotokoll eine Reparatur festhält, muss der Vermieter diese noch beheben. Ansonsten kann der Mieter nachträglich die Miete kürzen. Ohne Protokoll und Vereinbarung kann er hinterher weder eine Renovierung einfordern noch die Miete kürzen (§ 536b). Dies gilt auch, wenn der Mieter die Wohnung vorbehaltlos abnimmt.
  3. Wer eine unrenovierte Wohnung übernimmt, kann dann eine Renovierung vom Vermieter einfordern, wenn eine wesentliche Verschlechterung des sogenannten Dekorationszustandes eingetreten ist – es optisch also nicht mehr hinnehmbar ist. Laut BGH-Urteil muss der Mieter in dem Fall jedoch die Kosten zur Hälfte mittragen (Az.: VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18).

 

Der Mietrechtsanwalt Oliver Fouquet empfiehlt, bei der Wohnungsbesichtigung aufmerksam zu sein und Mängel direkt anzusprechen und in einem Wohnungsübergabeprotokoll zu dokumentieren. Habe der Mieter die Schäden der neuen Wohnung jedoch nicht sehen können, weil sie etwa verdeckt oder nicht erkennbar waren, könne er oft noch die Instandsetzung vom Vermieter fordern, so der Experte.

Muss der Vermieter Schäden reparieren, die der Mieter selbst verursacht hat?

Der Mieter hat die Pflicht, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln und alles zu unterlassen, was zu einem Schaden an der Wohnung oder dem Haus führen kann. Diese so genannte Obhutspflicht (§§ 280 Abs. 1, 538 BGB) beschränkt sich jedoch nicht nur auf das Unterlassen von Beschädigungen der Mietsache sondern verlangt im zumutbaren und gebotenen Umfang auch ein positives Tun des Mieters zur Schadensvermeidung sowie zur Schadensabwendung.

Verletzt der Mieter diese Obhutspflicht, muss er den Schaden selbst reparieren oder Schadensersatz leisten. Das gilt etwa bei Brandlöchern im Boden, sagt Fouquet. Wenn dieser Boden bereits älter sei, müsse der Mieter jedoch nicht den Preis eines neuen zahlen. Denn dann werde der Wert des Bodens nach Zeitwert berechnet.

Renovierungsklausel: Welche Schönheitsreparaturen muss der Mieter selbst durchführen?

Wenn der Mietvertrag eine gültige Renovierungsklausel beinhaltet, muss der Mieter bestimmte kleinere Arbeiten selbst übernehmen und kann sie nicht vom Vermieter einfordern. Dazu zählen etwa das Streichen der Wände oder der Türen in der Wohnung. In einigen Fällen kann es aber sein, dass diese Vereinbarung ungültig ist und doch der Vermieter für das Streichen zuständig ist – etwa, wenn starre Renovierungsfristen vorgeschrieben sind oder die Wohnung bei Einzug unrenoviert war.

Wann hat der Mieter ein Anrecht auf Modernisierung?

Während dem Mieter die Instandhaltung meist zusteht, kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Modernisierung fordern. Unter Modernisierung versteht man Maßnahmen, die die Wohnung auf Dauer auf bestimmte Weise verbessern (§ 555b BGB).

Als Modernisierung zählen Maßnahmen, die:

  • den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, zum Beispiel der Einbau einer Zentralheizung
  • die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, zum Beispiel das Anbringen eines Türöffners mit Gegensprechanlage oder den Einbau eines Aufzuges in einem mehrstöckigen Haus
  • Energie einsparen, zum Beispiel eine verbesserte Wärmedämmung

Auch wenn dem Mieter grundsätzlich keine Modernisierung zusteht, hat er laut Bundesgerichtshof ein Anrecht auf einen gewissen Mindeststandard (Az.: VIII ZR 343/08; VIII ZR 281/03). So muss beispielsweise selbst in einem unsanierten Altbau das Stromnetz ausreichen, damit der Mieter gleichzeitig die Waschmaschine und einen Staubsauger einschalten kann.

Wichtig: Laut Mietrechtsexperte Fouquet kann der Mieter eine Stromversorgung nach Mindeststandard fordern, ohne eine Mieterhöhung fürchten zu müssen: „In diesem Fall liegt die Wohnung derart unter dem Standard, dass der Ausbau des Stromnetzes auf Mindeststandard keine Modernisierung im eigentlichen Sinn sein kann.“

Eine Ausnahme sei nur dann möglich, wenn im Mietvertrag stünde, dass die Wohnung unter dem absoluten Mindeststandard liegt und der Mieter das als gegeben hinnimmt.

Achtung

Mieterhöhung durch Modernisierung

Während eine Instandhaltung kein Grund ist, die Miete zu erhöhen, so ist dies bei einer Modernisierung der Fall. Hierbei gibt der Gesetzgeber aber feste Regeln vor. Was es bei einer Modernisierungsmieterhöhung zu beachten gilt und wann ein Mieter dagegen vorgehen kann, lesen Sie hier.

Caroline Schiko 17.02.2023

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31 Kommentare

Meriadoc161 am 29.11.2023 03:20

Die Dusche die in meinem Bad verbaut ist,ist schon recht alt und schon vor meinem Einzug waren die Schiebetüren dieser stellenweise festgerostet bzw anderweitig unbeweglich, teilweise gar nicht mehr vorhanden oder nicht mehr in die Schiene Einsetzbar. Dadurch fliesst leider regelmässig sehr viel Wasser aus der Dusche Auf den Boden und an stellen an die man nicht mal eben so ran kommt( z.B. unter der Waschmaschine) was natürlich auf Dauer nicht gut für den Boden Sein kann. Die frage die sich mir jetzt stell ist ob ein erneuern/ reparieren der Türen bzw der Kabine 1. als modernisierung oder als instandhaltung gilt, das dann 2. von mir dem Meiter oder Vermieter gezahlt werden muss und was genau die Rechtslage sagt wenn u.a genau das schon vor über einem Jahr beim bemängelt wurde aber bis lang nichts passiert ist

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Senhaji, Petra am 15.08.2023 00:09

Habe ich als Mieter ein Anrecht auf TV-Empfang. Im Haus in dem ich wohne haben alle Bewohner Fernsehanschluss. In mener Wohnung liegt zwar die Dose für Rundfunk- und Fernsehkabel, doch sind diese tot. Ein Beschäftigter von Voafone war hier und hat das ausgemessen. Die Hausverwaltung schrieb mir, dass ich mich darum zu kümmern hätte. Was ist nun Sache - steht mir der Zugang zum Fernsehen zu oder geht das zu meinen Kosten. Der Vormieter hat dies nicht erwähnt und hatte vielleicht auch kein TV.

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Bernd am 19.02.2024 15:26

Wenn in ihrem Mietvertrag auch der Antennen/Kabel/Anschluss vermerkt ist, dann muss er auch funktionieren. Dafür ist der Vermieter verantwortlich.

Barbara am 14.04.2023 21:41

Kann ich eine Reparatur als Mieter selbstständig beauftragen und im Anschluss von der Miete abziehen, wenn der Vermieter seit 2 Jahren den Reparaturbedarf (trotz mehrmaliger Schadensmeldung) ignoriert hat?

Bitte um Gesetzblattnummer !

1000 Dank Barbara Geißler

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Hubertina Huppertz am 01.04.2023 18:20

Fenster sind auch Stand 1975 in den neu vermieteten Wohnungen wurden neue Fenster eingebaut, Heizkörper gestrichen, Bad und Gästetoilette neu gemacht. Habe jetzt eine Mieterhöhung von 19% obwohl meine Wohnung nie renoviert wurde. Die neuen Mieter zahlen jetzt weniger als ich .

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Hubertina Huppertz am 01.04.2023 18:12

Wohne seit 18 Jahren in meiner Wohnung, gebaut 1975 . Vermieter weigert das Bad zu renovieren. Was kann ich machen.

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Kisi am 01.02.2023 17:00

liebes immowelt team

ich eill nicht meckern oder stressen, ich hak nur nochmal nach,weil fragen die später gestellt wurden bereits beantwortet sind und ich befürchte das meine vlt durchgerutscht ist.

selbst wenn ich keine direkte antwort darauf bekommen kann,wäre eine reaktion ganz lieb und hilfreich,damit man nicht umsonst hofft und wartet.

sowas wie leider können wir keine antwort geben...vlt finden sie hilfe da und da...

oder so änlich ;)

siehe Kommentar 28.12.22

hallo

ich wohne seit 3..4 jahren in meiner aktuellen mietwhg..

einzugsmonat war juni/juli.

im 1.sommer ist es mir noch nicht spezifisch aufgefallen,dass hier letztlich alles irgendwie undicht ist.

und es wird logischerweise von jahr zu jahr schlimmer mit der zugluft die hier von vorne bis hinten weht.

die kälte kommt gängigerweise über fensterrahmen sogar samt gladscheibe irgendwie, dazu strahlt so gut wie jede Außenwand kälte in die räume..richtig derbe merklich dabei die wandteile in denen die rolläden bänder sitzenvund nicht nur um diese plastikverblendung herum,schon flächiger. auch unter den fenstern in den nieschen ecken der heizung kriecht die kälte rein...unfassbar..als beständen die wände nur aus regibsplatten oder diesen außen terrassen Folien oder siwas.

weiter geht's mit den innenliegendem abstellraum, bad und gäste wc

diese räume haben einen "luftschacht" der im bad nicht wirklich seinen zweck erfüllt da steht die luft dafür aber durxh einen kabelheizungsschacht extrem drückend warm ist ohne den virhandenen heizungskörper in Betrieb zu haben. tür schließen ist undenkbar. das was der bad belüftung fehlt hat der abstellraum dafür 3mal..da ust es oft so kalt das ohne weiteres Lebensmittel drun kühlen könnte. dieses Loch in der wand soll wohl leich verschließbar sein über plastiklamellen mit zugband..aber ich merke da keine veränderung. und die eisluft mischt sich also auch noch zu der schon erwähnten zugluft,da die innenliegenden Zimmer so ne belüftungsöffnungen in den türen haben müssen, ungebremst rein.

ich will gar keine neuen fenster o.ä.

nur dichte.

auf meine Mitteilung über diesen zustand kam mein vermieter höchst persönlich und wehrte alles ab was ich sagte oder in vermutung vorgeschlagen hatte,wie zb" vlt hilft ja schon die fenster und balkontür neu über die schaniere einzustellen"

nee nee da muss gar nichts.

ein diesbzgl. uninteressantes austauschteil bei einer fensterkippvorrichtung welches er großzügig wechseln lassen hat,war nach 2tagen auch wieder hin.

gibt es irgendeine möglichkeit das ich eine prüfung der dichtigkeit bzw im bad abzugfunktionalität verlangen oder selber erbringen könnte,damit endlich abgedichtet wird??

mein thermostat regler an der wand hat auch noch nie funktioniert..egal ob ich es auf sonne mond oder aus stelle..keine Veränderung an den heizkörpern.

kisi am 28.12.2022 15:37

sorry ich wusste vor lauter gedanken iwann nicht mehr so ganz wo ich mit meinen sätzen und wörtern war

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Edith am 09.01.2023 11:23

Wir wohnen in einer Wohnung, die seit dem Baujahr 1991-1993 nie renoviert wurde. Vermieter hat nur zugestimmt, die Wände vor dem Einzug zu streichen. Der Boden ist scheußliches Linoleum, das ist so hart wie Steinfliesen, alles geht kaputt, wenn es darauf fällt, außerdem riecht es unangenehm. Die Fenster sind so schlecht, dass der Lärm von der belebten Straße sehr ermüdend ist. Auch nicht energieeffizient. Der Vermieter weigert sich, die Fenster oder sogar die Böden auszutauschen, bevor wir eingezogen sind. Tatsächlich tut er auch nach körperlichen Angriffen meines Nachbarn nichts für uns, er hat nichts getan. Wie kann man ihn zwingen, die Wohnung zu renovieren? zumindest auf ein neues Fenster? Was können wir auch tun, um körperlich gewalttätige Nachbarn zu entfernen?

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HF am 23.01.2023 16:10

Eine andere Wohunung suchen ist die einfachste Lösung.

Alternativ kann auch ein Teppich auf eigene Kosten verlegt werden. Am besten nicht verkleben oder nur meit Klebeband, damit er problemlos beim Auszug entfernt werden kann. Jeder andere Boden ob Laminat, Parket oder Venyl (Linoliumplatten nur der Name hört sich eben besser an) ist genauso hart.

Alles andere Fenster etc. kann nur durch guten und freundlichen Zureden geändert werden. Das kann helfen. Auf der anderen Seite sind die Baukosten um bis zum dreifachen gestiegen. Da überlegt sich jeder Vermieter ob bzw. was er da noch etwas reniviert,... Meist ist ein Abriss günstiger.

AGNES am 01.01.2023 20:23

Guten Tag, ich bin in eine untenovierte Wohnung gezogen.Ich sollte 14 Tage früher einziehen um renovieren zu können.Ging vermieterseits nicht.Der wohnte darin.Also mussten meine Möbel in eine untenovierte Wohnung was dY renovieren viel teurer machte.Ich sagte ich wäre auch gehbehindert.Trotzdem ohne mur dass zu sagen musste ich dann Tage später schwere Tonnen an den Strassenrand stellen.Schnee fegen mit Gehhilfen.Auch da das bad über wohl 40 Jahre alt ist konnte ich die Wanne zu hoch nie nutzen.Habe oft hingewiesen.Jetzt habe ich Pflegegrad.Soll trotzdem weiter Schnee fegen .Wie siehts da aus? Zumal ich wegen Index alle paar Jahre 20 Prozent Mieterhöhung bekomme?.Noch nie die Wanne nutzen.Mehrere OPs stehen an.Neue Kniee.Durch die Tonnen Kniee kaputt.Bandscheibenvorfälle.Nach Überflutung der Wohnung gefallen.OP rechte Hand.Seit 1/2 Jahren taub nicht benutzbar.Was soll ich machen? Bin behindert alkeinstehend ohne Anhang Ende 60 .Deshalb Frührentnerin nun Rente.Vielen DankeA.Rossini

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Peter Galatovic am 30.12.2022 06:17

Uns wurde bei Vermietung eine unzumutbare wackelige schmutzverkeimte ohne Sitz Brille. Solch eine Toilette überlassen. Wir sprachen mit den Vermieter bezüglich des Ersatzes einer ordentlichen Toilette Schüssel. Er sagte, es sei Sache des Mieters. Ist das ok?

Des weiteren lebt auf dieser Etage wo wir die w

WOHNUNG angemietet haben ein gefährlicher Mitbewohner der seinen Nachbar der krak ist,, wohl bemerkt, bei uns die Türe. Ein zu treten und uns zu schlagen.. Dieser setze den Mann per Hirn-Wäsche so zu dermaßen unter Druck. Das er dieses vollzog. Das war im Februar dieses Jahres. Wir beide, mein Mann und ich sind schwerbehinderte und Rentner. Wir leiden Psyschich noch immer an den Folgen. Der jüngere der hier die Herrscht verrückte immer wieder unsere Rollatoren obwohl diese laut Vermietung stehen dürfen. Es wird nichts unternommen um uns beide zu Schützen bzw. eine andere vergleichbare ordentliche Wohnung in einem angemessen Wohnumfeld zur Verfügung zu stellen. Druck, Angst sind unsere Begleiter beim verlassen und heim zukommen. Das war Februar 2022. Bitte wer hilft uns??? Zahlen 600,-€ warm mit Aufzug und Garage

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kisi am 28.12.2022 15:34

hallo

ich wohne seit 3..4 jahren in meiner aktuellen mietwhg..

einzugsmonat war juni/juli.

im 1.sommer ist es mir noch nicht spezifisch aufgefallen,dass hier letztlich alles irgendwie undicht ist.

und es wird logischerweise von jahr zu jahr schlimmer mit der zugluft die hier von vorne bis hinten weht.

die kälte kommt gängigerweise über fensterrahmen sogar samt gladscheibe irgendwie, dazu strahlt so gut wie jede Außenwand kälte in die räume..richtig derbe merklich dabei die wandteile in denen die rolläden bänder sitzenvund nicht nur um diese plastikverblendung herum,schon flächiger. auch unter den fenstern in den nieschen ecken der heizung kriecht die kälte rein...unfassbar..als beständen die wände nur aus regibsplatten oder diesen außen terrassen Folien oder siwas.

weiter geht's mit den innenliegendem abstellraum, bad und gäste wc

diese räume haben einen "luftschacht" der im bad nicht wirklich seinen zweck erfüllt da steht die luft dafür aber durxh einen kabelheizungsschacht extrem drückend warm ist ohne den virhandenen heizungskörper in Betrieb zu haben. tür schließen ist undenkbar. das was der bad belüftung fehlt hat der abstellraum dafür 3mal..da ust es oft so kalt das ohne weiteres Lebensmittel drun kühlen könnte. dieses Loch in der wand soll wohl leich verschließbar sein über plastiklamellen mit zugband..aber ich merke da keine veränderung. und die eisluft mischt sich also auch noch zu der schon erwähnten zugluft,da die innenliegenden Zimmer so ne belüftungsöffnungen in den türen haben müssen, ungebremst rein.

ich will gar keine neuen fenster o.ä.

nur dichte.

auf meine Mitteilung über diesen zustand kam mein vermieter höchst persönlich und wehrte alles ab was ich sagte oder in vermutung vorgeschlagen hatte,wie zb" vlt hilft ja schon die fenster und balkontür neu über die schaniere einzustellen"

nee nee da muss gar nichts.

ein diesbzgl. uninteressantes austauschteil bei einer fensterkippvorrichtung welches er großzügig wechseln lassen hat,war nach 2tagen auch wieder hin.

gibt es irgendeine möglichkeit das ich eine prüfung der dichtigkeit bzw im bad abzugfunktionalität verlangen oder selber erbringen könnte,damit endlich abgedichtet wird??

mein thermostat regler an der wand hat auch noch nie funktioniert..egal ob ich es auf sonne mond oder aus stelle..keine Veränderung an den heizkörpern.

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kisi am 28.12.2022 15:37

sorry ich wusste vor lauter gedanken iwann nicht mehr so ganz wo ich mit meinen sätzen und wörtern war

kiwi am 28.12.2022 14:02

Frage: muss der Vermieter bei Rolläden aus Plastik, die weder Einbruch- noch Kälteverlust haben,

die Rollläden austauschen?

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Birgit85 am 24.10.2022 23:22

Hallo. Ich bin vor 2 1/2 Jahren in meine jetzige Wohnung gezogen.laut Anzeige war sie frisch renoviert .jetzt ist es so ,das mir in mehreren Zimmern die Tapeten runter kommen,sie sich lösen und Wellen werfen. Die Renovierung wurde definitv nicht von einer Firma durchgeführt.die Hausverwaltung sagt,das wäre von irgendwelchen Vormietern gemacht worden und sie nehmen sich davon nichts an.heisst ,ich soll auf meine Kosten die Tapeten und alles runter reißen,die Wände müssen verspachtelt werden und alles . Ist das wirklich rechtens?

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Patrizia Küber am 10.10.2022 11:57

Wieviel abwohnen ist denn normal?

Es ist so, das mein Onkel ins betreute Wohnen gezogen ist.

7 Jahre wohnte er in der Wohung.

Die Vermieterin erwartet nun das er die komplette Renovierung bezahlt.

Also neue Tapete und neue Küche...

Was ist nun rechtes was nicht?

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Gabi am 11.09.2022 19:53

Hallo,

wir sind vor knapp 23 Jahren in unsere jetzigen Wohnung eingezogen. Vor Tagen erreichte uns von unserem Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) die Mieterhöhung mit Bezug zum Mitspiegel. Die Mieterhöhung wird wegen dem "Fenster im Bad" begründet. Das Fenster bestand schon vor 23 Jahren und wurde lediglich von den damaligen Kunsstofffenstern zur Holzfenstern in Rahmen der damaligen Modernisierung ausgetauscht. Dafür bezahlen wir seit dem auch monatlich die Mordernisierungskosten.

Meine Frage: "Ist unserer Vermieter im Recht, jetzt nach 23 Jahren die Miete wegen dem Fenster im Bad, was schon beim Einzug vorhanden war, zu erhöhen"?

Kann ich mich gegen die Mieterhöhung wehren und wenn ja, wie soll ich vorgehen.

Danke für die Antwort im Voraus!

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Thomas Hodkinson am 06.08.2022 22:14

Ich habe heute nach sieben Jahren angekündigt bei meinen Mietern eine mietserhohung von 75 Euro pro Monat. Dazu muss ich sagen, in den letzten Jahren habe ich viele Arbeiten an meiner miets wohnung unternommen , einen neuen außen Kamin, neue elektrische rolladen , neue Toiletten, neue Wasser hahne immer alles neu gestrichen alle klein Reparaturen. Trotzdem gaben meine Mieter ein eindeutiges Gefühl das dieses nicht in Ordnung ist. Nach sieben Jahren Gleichstand. Ich komme mir über den Tisch gezogen vor. Ratschlag bitte .

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Katharina am 03.05.2022 01:58

Wir leben seit 22 Jahren in der Wohnung unsere Küche ist seit Jahren kaputt, wir wussten damals nicht das der Vermieter für eine neue Küche zuständig ist bzw. verpflichtet ist sie zu reparieren. Wir haben heute um eine neue Küche angefragt dann hieß es das es keine Küchen mehr gibt im neuen Vertrag und die alten Küchen an den Mieter übernommen werden. Kann das so stimmen wir leben nämlich 22 Jahr dort kann man einfach so den Mietvertrag ändern ?

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Jemand am 26.07.2022 18:45

Nein der Mietvertrag darf nicht zu aungunsten des Mieters einseitig geändert werden.

Schwabe Ramona am 23.03.2022 17:47

Wir sind vor 6 Jahren in ein Wohnung gezogen wo die Wände viele Löcher hatten und an dem Bad seid 20 Jahren nichts gemacht wurde. Vorher wohnte eine alte Dame in der Wohnung die nichts in der Wohnug machen ließ. Wir richteten uns die Wohnung selbst her und bezahlten auch alles selbst. Da ich zu 80% behindert bin stellte ich einen Antrag bei der Plegekasse auf Kostenübernahme einer ebenerdigen Dusche, was ich auch bewilligt bekam. Heute sagt mein Vermieter das die Dusche ihm gehört, da er sie bezahlt hat. Aber das war das Geld von der Pflegekasse. Hat er das Recht die Dusche als sein Eigentum zu erklären. Ich danke Ihnen im voraus.

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Teppichboden30 am 01.11.2021 08:00

Wohne seit 1992 in der Wohnung, beim Einzug lag ein 10 Jahre alter beiger Veloursteppich!

Vermieter lehnte neuen Teppichboden ab, deshalb haben wir den alten raus und einen neuen

verlegt nun meine Frage kann ich vom Vermieter nach fast 30 Jahren einen neuen Teppich bzw. andere Bodenbelegung anfordern?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 03.11.2021 08:21

Hallo,

Wir kennen nicht den Mietvertrag, aber Teppichboden gehören meistens nicht zur Mietsache. Sie hätten damals bei Einzug wohl auch darauf bestehen können, dass der alte Teppich rauskommt. Einen neune Teppich muss der Vermieter ihnen aber nicht stellen. Beim AUzug müssten Sie aber Ihren wohl wieder entfernen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Uschi am 21.03.2021 09:41

meine eltern wohnten 58 Jahre in einem altbau 1929 oder so... mein vater hat als mieter immer selber renoviert, neue türen und holzboden verschraubt. immer gelüftet. nun ist vater gestorben und mama im pflegeheim, keller voll verschimmel schon vor 7 jahren haben wir den alten besitzer darauf hingewiesen. der sohn weiß nichts. die wohnung ist feucht, uralt, es wurde nie saniert, das bad ist 40 jahre alt keine heizung keine dämmung. meine eltern hatten holz- und später ölheizung. wir räumen gerade die wohnung aus, sieht schlimm aus, risse in den wänden usw. müssen wir die wohnung besenrein verlassen oder noch böden usw rausreisen.....eigentlich konnten wir die letzten jahre schon den keller nicht mehr benützen,, wegen schimmel.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 22.03.2021 13:53

Hallo Uschi,

das Rausreißen der Böden sollten Sie mit dem Vermieter absprechen. Es kann durchaus sein, dass der Boden zur Wohnung dazu gehört und dieser dann noch adäquat ersetzt werden muss.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Gerhard Ahrens am 04.01.2021 12:13

Hallo allerseits,

ich glaube mit Ihrer %-Zahl für die Renovierungs-Umlage liegen Sie seit 1.1.20 falsch. M.E. beträgt diese

jetzt nicht 11% sondern nur 8 % der Investsumme.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 08.01.2021 15:25

Hallo Gerhard Ahrens,

Sie haben selbstverständlich Recht. Wir bedanken uns für den Hinweis und haben die Stelle aktualisiert.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Nadine am 07.12.2020 21:25

Was ist wenn der Vermieter gar nicht reagiert nur 1 Zimmer von 4 mit Strom Bad ohne Funktion. Elektrik im Rest des Haus weg gebrannt.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 08.12.2020 11:03

Hallo Nadine,

das Haus hat offenbar erhebliche Mängel, weshalb Sie dem Vermieter eine Mängelanzeige zukommen lassen sollten. Damit verbunden können Sie ihre Miete "unter Vorbehalt" zahlen. Wie das geht finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel: "Mängelanzeige: Mängel richtig anmahnen"

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Complexe am 24.10.2020 15:03

Ich wohne nun etwas länger als 10 Jahre in meiner ersten Wohnung. Dazu zwei Fragen, die Badewanne ist rauh also ehr wie Schleifpapier, erstens bleibt Schmutz leicht haften und geht schwer weg und zweitens Ist baden ehr nicht entspannend wenn man sich den Hintern wund sitzt weil sie so rauh ist, habe ich Anspruch auf Erneuerung? Die Badewanne war auch bei Einzug Schon länger vorher drin, denn erste Abnutzung war bei Einzug schon zu sehen. Und dann wie sieht es mit PVC Böden aus, auch der war bei Einzug schon drin und so langsam bilden sich Risse und an 2 stellen wölbt er sich. Wie sieht es da aus. Eine Kleinreparatur Klausel ist nicht im Mietvertrag. Danke für die Antworten im vorraus.

auf Kommentar antworten

Gerhard Ahrens am 08.01.2021 15:55

Sie haben leider eine unsaubere, hygienisch schlecht behandelte Badewanne vom Vormieter übernommen oder nach 10 Jahren selber nichts daran getan. - Die Rauheit der Wanne wird durch Kalkablagerungen verursacht, die man bestens mit

Zitronensäure (Drogerie, ebay) wieder entfernen kann. Saurer Essig geht auch dauert aber 10 x so lange.

Das Beste ist, eine Tasse voll Zitronensäure-Pulver in die ca. 2-4 cm mit heißem Wasser gefüllte Wanne auflösen und vermischen und über Nacht stehen lassen. Vorsicht Brille aufsetzen und beim

Mischen Gummihandschuhe anziehen.

Wenn Sie das erst nach 10 Jahren bemängeln, sollten Sie sich mal schlau machen wie man mit Bad-Objekten pfleglich und hygenisch umgeht.


immowelt Redaktion am 27.10.2020 15:52

Hallo Complexe,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir den Sachverhalt aus der Ferne nicht beurteilen können.

Beim Tausch der Badewanne würde es sich uneseres Erachtens nach um eine Modernisierung handeln. Die Badewanne wäre nach Erneuerung besser als zuvor. Der Vermieter ist jedoch nur den Zustand der Wohnung schuldig, der zu Mietvertragsabschluss vorhanden war. Rechtlich hat der Mieter normalerweise keinen Anspruch auf eine Modernisierung.

Ein PVC-Boden hat eine Lebenszeit von etwa 10 Jahren. Ist diese Zeit abgelaufen hat ein Mieter aber nicht automatisch Anspruch auf eine Erneuerung. Es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand des Belags an.

Für eine rechtssichere Beratung raten wir Ihnen Kontakt zu einem Fachanwalt oder einem Mieterbund aufzunehmen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

andreas am 11.05.2020 18:16

hallo

mein Mieter grub beim auszug sämtliche pflanzen aus und behauptete er hätte

sie vom Vormieter abgekauft die dieser gepflanzt hatte.ich als vermieter hatte

die Pflanzung genehmigt mit der auflage bei auszug den alten zustand wieder herzustellen.

dies wurde vom Nachmieter nicht gemacht auch zeigte er mir keinen beleg,daß er die pflanzen gekauft hat.

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immowelt-Redaktion am 12.05.2020 10:08

Hallo Andreas,

sind Sie der Vermieter? Wie wurde denn der Garten bei der Vermietung an der Vormieter überlassen? Es ist durchaus möglich, dass Vor- und Nachmieter Pflanzen überlassen. Wir sehen aber nicht dass Sie es dulden müssen, dass eine Ödnis überlassen wurde.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Mike am 05.05.2020 08:30

Hallo,

Ich wohne jetzt seit 10 Jahren in einer Mietwohnung. Gewisse Abnutzungsspuren bleiben da nicht verborgen. Meine frage ist nun: kann ich von der Wohnungsgesellschaft Verlagen, dass sie nochmals die Türen und Türrahmen streicht / erneuert.auch platzt die Farbe auf dem balkongeländer ab und müsste erneuert werden. Nach 10 Jahre Miete müsste das doch eigentlich funktionieren, oder ?

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immowelt-Redaktion am 06.05.2020 08:57

Hallo Mike,

es kommt darauf an, ob Ihr Mietvertrag eine wirksam vereinbarte Schönheitsreparaturklausel enthält. Wenn dem so ist, wären Sie und nicht der Vermieter für bestimmte Arbeiten zuständig, namentlich das Lackieren von Türen und Fenstern von innen. Ansonsten wäre dies Sache des Vermieters. Er müsste in diesem Fall aber nicht gleich dann Arbeiten vornehmen, wenn es gewisse Abnutzungserscheinungen gibt, sondern müsste erst dann tätig werden, wenn die Arbeiten erforderlich sind.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Sam am 02.04.2020 16:02

Guten Tag,

mein Name ist Sinhja und ich wohne mit meinem Sohn(9) seid ca. 3,5 jahren in einer Altbau Wohnung 2 stöckig. Und habe gleich mehrere fragen zwecks Heizung, Wasserboiler, Fenster usw. ich Heize mit Nachtspeicher die schon recht alt sind und verdammt viel Strom fressen im Gegensatz zu Moderneren Stromheizungen, 2 stehen kaputt im keller die schon vor unserer zeit dort stehen. die Regler an den Heizungen sind mit der zeit Brüchig und Porös geworden und demnach kaputt gegangen, jetzt habe ich nur noch einen für 3 Heizungen. Muss mein Vermieter diese erneuern bzw austauschen gegen stromsparende Speicheröfen? die Fenstern sind Holzfenster und es zieht doch auch ziemlich rein wodurch ich natürlich noch mehr Heizstrom brauche, wie sieht es damit aus? muss oder sollte mein Vermieter diese auch instand setzen lassen?... der Wasserboiler ist ein mega großer Boiler und hängt so doof neben der Dusche das man kaum in die Dusche rein und raus kommt, auch der Boiler Kosten mich verdammt viel Strom (4000 Kw) wobei es mittlerweile auch alternativen gibt die bei weitem nicht so viel strom verbrauchen. kann ich da auch irgend was tun oder machen?.. ich kann nicht immer ende vom Jahr 200-700,- strom nach bezahlen. Habe bis jetzt auch nur eine Wasser Abrechnung bekommen. Seid wir hier wohnen habe ich nie wirklich was von meinem Vermieter verlangt oder mich beschwert, hab immer Brav und pünktlich meine Miete Überwiesen. hab sogar eine komplett neue Toilette vor kurzem reinmachen lassen da die alte kaputt war die schon vor unserem Einzug kaputt war. aber langsam sollte man hier etwas tun. wie Sieht es eigentlich mit der Außenfassade aus zwecks euer anstrich?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bin gespannt wie oder was ich tun kann... Ich Bedanke mich auch schon mal im voraus...

liebe grüße

Sam

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Immowelt-Redaktion am 03.04.2020 08:38

Hallo Sam,

der Vermieter schuldet den vertraggemäß vereinbarten Zustand der Mietsache. Das bedeutet, dass er nicht verpflichtet ist, ältere Öfen gegen modernere auszutauschen. Allerdings muss er etwaige Defekte reparieren (lassen).

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Rüdiger am 26.01.2020 12:16

Hallo,

ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten, dass mein Vermieter gekündigt worden ist und ich die Miete auf ein neues Konto zahlen soll. Die letzte Miete vom Januar wird die Hausverwaltung an den Vermieter weiterleiten. Des Weiteren liegt eine zweite Seite bei,die an die Hausverwaltung gehen soll, in der folgendes drin steht: "Mit Ihrem Schreiben haben Sie uns mitgeteilt, dass unsere Mietwohnung ... von ... verwaltet wird. Wir bitten hiermit, dass Sie die von uns an Sie gezahlte Kaution an den Eigentümer ..., einschließlich der bis zum Zeipunkt der Übertragung entstandenen Zinsgutschriften, weiterleiten bzw. übertragen. Gleichzeitig stelle ich klar, dass ich die Hausverwaltung aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung entlasse."

Ist es richtig, dass ich die Hausverwaltung aus der gesetzlichen Verpflichtung entlasse? Des Weiteren habe ich die Schwierigkeit, dass mein Vermieter im Ausland lebt. Ich habe keine Rufnummer oder Kontaktdatenvon ihm, wo ich mich wenden kann. Wer kümmert sich um die Nebenkostenabrechnung? Das hat nämlich die Hausverwaltung durchgeführt. Um was in der Wohnung muss sich nun der Vermieter kümmern, obwohl dieser im Ausland ist? Kann die Miete sich reduzieren, weil der Vermieter Gebühren an die Hausverwaltung bezahlt hat?

VIelen Dank für die Hilfe!

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Rüdiger am 28.01.2020 15:39

Hallo,

der Vermieter wurde gekündigt. Es gibt keine neue Hausverwaltung und der Vermieter wird auch keine neue Hausverwaltung suchen.

Kann ich das Schreiben unterschreiben, dass die Hausverwaltung von den gesetzlichen Verpflichtungen entlassen wird? Gibt ed gedtzliche Regelungen das ich den Vermieter erreichrn muss? Mein Vermieter lebt im Ausland und ich denke, dass dieser sich um nichts hier kümmern wird. Sollte es zu einer Kündigung des Mietvertrages kommen, an wen richte ich diese?

Ich hoffe sie können mir helfen.

Vielen Dank!


Rüdiger am 28.01.2020 17:50

Bitte entschuldigen Sie. Ich hatte vergessen die Frage auch noch zu stellen. Soll die Kaution an den Vermieter weitergegeben werden oder auf dem Konto der Hausverwaltung verbleiben? Die Hausverwaltung sagte, dass ich dies mit dem Chef besprechen kann. Wie ist ihre Sicht dazu? Macht das Sinn oder besser nicht?

Vielen Dank!


Immowelt-Redaktion am 29.01.2020 10:42

Hallo Rüdiger,

da Sie kein Vertragspartner der alten Hausverwaltung sind, besteht keine rechtliche Verpflichtung, das Schreiben zu unterschreiben. Da ein Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss, haben Sie auf diese eigentlich keinen Zugriff; wir sehen hier nicht, dass Sie irgendwie handeln müssen.

Im Falle, dass der Vermieter einen unbekannten Aufenthaltsort hat, kann eine Kündigung auch öffentlich gemäß § 185 ZPO zugestellt werden. Dort heißt es: "Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn ... der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist...". Das bedeutet dann, dass die Kündigung im Gericht öffentlich ausgehängt wird und als zugestellt gilt. Wie sie im Detail vorgehen sollten, sollte dnn aber doch besser mit einem rechtskundigen vor Ort besprochen werden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Rüdiger am 29.01.2020 11:43

Vielen Dank für die Infos.

Entschuldigen sie wenn ich nochmal Frage, nur ich bin verunsichert. Laut Hausverwaltung könnte, in Absprache mit dem Chef, die Kaution auf dem Konto der Hausverwaltung weiterhin bleiben. Soll die Kaution weiterhin bei der Hausverwaltung bleiben oder soll die Hausverwaltung die Kaution auf das Konto des Vermieters überweisen? Ich habe Angst das ich die Kaution nicht wiederbekomme, weil mein Vermieter sich im Ausland befindet.

Als weitere Info: Die jetzige Hausverwaltung ist in einer Eigentumsgemeinschaft mit drin. Ich kann mich deshalb bei Problemen bei dieser melden.


Immowelt-Redaktion am 30.01.2020 08:44

Hallo Rüdiger,

wenn die Hausverwaltung anbietet, dass das Kautionskonto bei ihr bleiben kann, scheint das doch die bessere Lösung zu sein. Übrigens: Laut Gesetz ist der Vermieter/Verwalter verpflichtet, das Kautionsgeld getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen und zwar genau aus dem Grund, dass sichertgestellt ist, dass der Mieter nach Ende des Mietverhältnisses sein Gel dwieder bekommt.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Rüdiger am 31.01.2020 16:34

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.

Nun bin ich beruhigt und kann ruhig schlafen

Viele Grüße

Rüdiger


Immowelt-Redaktion am 28.01.2020 08:30

Hallo Rüdiger,

sehen wir es so richtig, dass der Vermieter seiner Hausverwaltung gekündigt hat bzw. die Hausverwaltung ihm gekündigt hat und dieser nun eine neue HV sucht/hat?

Da Sie als Mieter nicht Vertragspartner der alten bzw. der neuen Hausverwaltung sind, müssen Sie insofern lediglich die Miete auf das genannte neue Konto zahlen. Es besteht keine Veranlassung, die Huasverwaltung aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu entlassen. FÜr Nebenkostenabrechnung etc. ist der Vermieter bzw. dessen Vertreter (Hausverwaltung) verantwortlich.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Karottensalat am 09.01.2020 00:51

Bei uns ist über Nacht eine von insgesamt drei Scheiben der Duschabtrennung gerissen. Wir wissen nicht wie es passiert ist. Wir sind nicht dagegen gesprungen oder haben sie außergewöhnlich beansprucht. Abends war noch alles super und am nächsten Morgen war eine Scheibe gerissen. Wir haben nichts gehört und wir haben auch keine Tiere oder Kinder, die Schuld sein könnten. Aus diesen Gründen kann es eigentlich nur ein Spannungsriss sein.

Leider war das Verhältnis zur Vermieterin schon länger angespannt und nun unterstellte sie uns Lügen und dass wir die Scheibe kaputt gemacht hätten weil es Spannungsrisse nicht gäbe. Sie wurde so ausfallend, dass mein WG-Partner ihr sagte, dass wir die Ersatz-Scheibe einfach bezahlen damit sie Ruhe gibt. Er dachte, dass eine Scheibe nicht so viel kosten würde. Nun hat sie ohne Kostenvoranschlag oder Information einen Monteur geschickt, der nicht nur die defekten Scheibe, sondern auch eine intakte Scheibe ersetzte und dafür 800€ verlangt. Die Rechnung wurde auf ihren Namen ausgestellt, sie hat bezahlt und sie uns per WhatsApp geschickt, woraufhin wir ihr das Geld überweisen sollen.

Ich bin ehrlich gesagt sauer auf meinen WG-Partner, denn ich dachte, dass es Instandhaltung ist um die Dusche überhaupt nutzen zu können und deshalb Vermietersache. Wir haben zunächst unsere Haftpflicht Versicherungen gefragt aber die decken Glas nicht ab. Unsere Vermieterin rückte nie mit der Sprache raus, ob sie überhaupt eine Versicherung hat. So falsch und unmenschlich wie sie sich verhält vermute ich, dass sie die Rechnung, die ja auf ihren Namen läuft, bei ihrer Versicherung einreicht und gleichzeitig sollen wir es ihr nochmal bezahlen.

Des Weiteren kommt dazu, dass ich beim Monteurbesuch alleine Zuhause war und noch nichts vom Zugeständnis meines Partners, dass wir zahlen, wusste. Die Vermieterin kam mit dem Monteur in die Wohnung obwohl ich sie nicht herein bat und sie auch nicht hereinbeten wollte. Ich habe es allerdings kommentarlos akzeptiert. Sie stand die ganze Zeit neben dem Monteur und hat ihn mit allem möglichen zugelabert. Das war mir ja egal weil ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass wir diese Zeit bezahlen werden und deshalb habe ich auch dazu nichts gesagt obwohl das Gerede mich beim Arbeiten im Home Office störte. Im Nachhinein so eine miese Nummer... Nach dem Zugeständnis, dass wir bezahlen werden, kann man wohl nichts mehr daran ändern. Aber eine Scheibe für 800€ wechseln ist schon hart, vor allem wenn man Glaser, Handwerker und Installateure im Bekanntenkreis hat, die es kostenlos machen würden. Das nächste mal erzählen wir der Vermieterin gar nicht vom Schaden, und beheben ihn selbst kostengünstig und so gut, dass man nichts sieht. Wenn man ihr davon erzählt, dann würde sie unsere Bekannten als ausführende Monteure ja nicht akzeptieren. Sie hat uns unterstellt, dass wir eine Baumarkt- Duschabtrennung rein machen wenn sie sich nicht selbst darum kümmert... Wie gesagt ist einer unserer Handwerker Kumpels sogar gelernter Glaser, weiß dadurch alles über Glas und hat zuletzt sogar genau in diesem Bereich im Außendienst als Monteur gearbeitet. Ich finds einfach krass... Das wäre wie wenn man in die Werkstatt geht weil ein Reifen kaputt ist. Dann denkt man sich, dass der Reifen nicht mehr als 100€ kosten darf und die Arbeit nicht mehr als 200€ und am Ende wechselt die Werkstatt einen guten Reifen zusätzlich, ohne Nachfrage ob das ok ist, ohne information warum das evtl notwendig wäre und ohne Kostenvorschlag und dann kommt am Ende eine Rechnung über 800€ für einen kaputten Reifen, der im Internet 50-100€ kostet. Auf der Rechnung steht allerdings der Name deines egoistischen Chefs, der die Rechnung dann von seiner Steuer absetzen kann und somit von deinem Unglück profitieren kann.... Hat irgendjemand einen Tipp außer ausziehen?? Irgendjemand? Kann mich irgendwer nachvollziehen oder verstehen? :-(

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Immowelt-Redaktion am 10.01.2020 10:19

Hallo Karottensalat,

das hört sich tatsächlich nach einem ziemlich zerrütteten Verhältnis mit der Vermieterin an. Im Prinzip wäre es hilfreich gewesen, die Ursache des Glasschadens vorab abzuklären, dazu ist es aber jetzt anscheinend zu spät. Ungünstig war sicher auch die Zusicherung Ihres Freundes, des lieben Friedens willen für den Schaden aufzukommen. EIn Ansatzpunkt könnten ggf. die hohen Kosten sein, denn selbst dann, wenn der Mieter an einem Schaden selbst schuld sein sollte, ist der Vermieter trotzdem an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden. Eventuell sollten sie vor Ort mit einem Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht sprechen, welche Möglichkeiten Sie jetzt noch haben.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


Karottensalat am 10.01.2020 10:35

Danke für eure Antwort! Ja, die Vermieterin ist leider der hinterhältige Mensch, dem ich in meinem Leben begegnet bin (aber ich bin auch erst 25 ;). Wir hatten vor dem Einzug und vor der Unterschrift des Vertrages 2 Treffen, wo wir eigentlich alle Wünsche und Regeln besprochen haben und alles harmonisch lief. Je länger wir hier wohnen, desto mehr ändern sich ihre Wünsche und Einstellungen aber sie kann uns auch nie erklären warum oder ob und was wir falsch machen. Da bekommt man immer überraschend großen Ärger und wenn mans dann nächstes mal anders macht, dann fällt ihr was neues ein, was wieder nicht passt. Wir haben natürlich zuerst an uns gezweifelt aber nachdem wir im Wohnort sehr beliebt sind und viel mit Leuten aus Vereinen zu tun haben, haben wir erfahren, dass unsere Vermieterin vom ganzen Umkreis gehasst wird.... Leider haben wir das zu spät erfahren. Bald werden wir auf jeden Fall ausziehen aber ein halbes Jahr müssen wir noch durchhalten. Ich werde mich mal mit einem Mieterverein in Kontakt setzen bzw mich informieren! Da ich erst seit Oktober mit meinem Studium fertig bin und noch nicht lange arbeite aber ich große Studien-Schulden habe, kann oder will ich leider keine Rechtshilfe in Anspruch nehmen, die Geld kostet und wo der positive Ausgang nicht sicher ist. Wir konnten natürlich nicht beweisen, dass es ein Spannungsriss ist - wie auch? Auf jeden Fall Danke für eure Antwort! Mir hilft es sehr, wenn uns einfach auch mal jemand verstehen kann denn ich bin ein ganz sozialer Mensch, der sich einen Beruf im sozialen Bereich gesucht hat, obwohl er total unterbezahlt wird.... Alles Liebe euch!

PPDD am 04.01.2020 17:24

Hallo,

Ich hätte auch eine frage:

Meine Mutter zieht nach 27 Jahren aus Ihrer Wohnung aus(war damals erstbezug),die Wände wurden schon gestrichen(keine fachfirma)allerdings sieht man jetzt teilweise streifen an der Wand,da die Wohnung in der ganzen Zeit nie renoviert wurde. Die Zimmer sehen jetzt auch frisch gestrichen aus.Muss da nochmal n Fachmann dann hin?Zudem sind in der Küche die Fugen teilweise porös und an den Schränken ist mittlerweile bisschen Holz an den Ecken weg bzw. Aufgequollen.

Was muss man nach so einer langen Zeit überhaupt alles machen und in welchem Zustand kann/darf man die Wohnung zurückgeben?

Danke für eine Antwort

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Immowelt-Redaktion am 07.01.2020 10:07

Hallo PPDD,

ob und was hier zu machen ist, hängt zunächst einmal davon ab, ob es im Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel hinsichtlich der Schönheitsreparaturen (Malerarbeiten) gibt. Wann eine solche Klausel wirksam ist und wann nicht, können Sie hier nachlesen: ratgeber.immowelt.de/schoenheitsreparaturen.html

Ist die Klausel unwirksam, muss die Wohnung nur besenrein übergeben werden.

Ist die Klausel wirksam, so kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturen schon (über)fällig sind. Wenn es sich nur um geringe Verschleißspuren handelt, muss nicht gemalert werden; wenn schon ein beträchtlicher Verschleiß vorhanden ist, dann muss unter der Prämisse der Wirksamkeit der Klausel gemalert werden.

Arbeiten, die nicht zu den Schönheitsreparaturen zählen, muss der Mieter nur dann machen, wenn er Sie konkret verschuldet hat. Der übliche Verschleiß ist Sache des Vermieters.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

FRANCO am 27.11.2019 23:30

Habe mal eine Frage. Meine Mutter wohnt über 20 Jahren in der Wohnung.

Und der Vermieter hat noch nie was gemacht an der Wohnung außer im Bad nach einen Wasserschaden.

Wie oft muss er den Boden austauschen?

Rollokasten ersetzen.

Außenfassade hat schon Riese usw

Ich will nur wissen was muss der Vermieter ales tun um die Wohnung instandzuhalten?

Mfg

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Immowelt-Redaktion am 28.11.2019 09:21

Hallo Franco,

Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, die einen vertraggemäßen Gebrauch ermöglichen. Das bedeutet, dass es keine zwingenden zeitlichen Fristen gibt, wann was erneuert werden muss. Der Vermieter muss also erst dann tätig werden, wenn etwas kaputt/verschlissen ist. Ist zum Beispiel ein Fliesenspuegel im Bad schon mehrere Jahrzehnte alt, aber noch intakt, so muss der Vermieter nichts tun. Reißt das Band des Rollos hingegen schon nach wenigen jahren, so muss der Vermieter dies reparieren lassen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

ducrayon am 25.11.2019 15:27

Mein Vermieter hat das Bad Teil renovieren lassen. dh: eine Wand neue Kacheln, Badewanne, Dusche WC, Waschbecken wurden und werden ausgetauscht. Nun will der Vermieter aber ein neuen Einbecken Waschtisch einbauen. Vorher oder derzeit noch ist ein Doppelbecken Waschtisch eingebaut. Das ist ja dann doch eine Verschlechterung und übrigens, in den Teilrenovierungs Vorgang wurden wir niemals eingebunden. Kann ich verlangen, dass wieder ein Doppelbecken Waschtisch eingebaut wird (wir sind 4 Personen Haushalt)

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Immowelt-Redaktion am 26.11.2019 08:34

Hallo ducrayon,

Vermieter müssen die Mietsache während der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand erhalten, wesentliche Verschlechterungen müssen Mieter nicht hinnehmen. Ob bereits der Austausch eines Doppel- gegen ein Einzelwaschbecken eine solche Verchlechterung darstellt, könnte jedoch Auslegunsgsache sein. Eventuell sollten Sie versuchen, mit dem Vermieter ein konstruktives Gespräch zu suchen, damit ein neues Doppelwaschbecken eingebaut wird.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion


ducrayon am 26.11.2019 08:47

Danke für die Stellungnahme. Wir werden das Gespräch suchen


ducrayon am 26.11.2019 12:19

Hallo,

wir haben das Gespräch gesucht. Der Vermieter meinte, dass kleine Waschbecken wird eingebaut basta. Auf die Bemerkung, dass dies eine Verschlechterung sei, antwortete er Barsch, das dies nicht stimme. Ich entgegnete Ihm, dass ich mich informiert habe und es doch eine Verschlechterung wäre, gerade bei 4 Personen Haushalt. Danach sagte er das gleiche wie vorher und ging. Ich bin hinterher und habe gefragt ob man dies nicht vernünftig besprechen kann. Dabei kam raus , dass es nur um die Kosten geht. Trotzdem beharrt er darauf das es eingebaut wird.

Was kann ich tun. Es ist ja nicht das erste mal, dass Verschlechterung eingebaut wurde. Vor einigen Jahren wurden Fenster mit Rollläden ersetzt gegen Fenster ohne Rollläden. Da haben wir des Friedens willen nichts gesagt, aber langsam reicht es mir. Gewisse Rechte haben wir doch auch... oder?


Immowelt-Redaktion am 27.11.2019 08:55

Hallo ducrayon,

da, wie von Ihnen geschildert, eine kooperative Einigung mit dem Vermieter nicht möglich erscheint, könnte es nunmehr ratsam sein, die Sache mit einem Mieterverein bzw. einem Fachanwalt für Mietrecht zu besprechen. Hinsichtlich letzterem sei angemerkt, dass die Kosten für eine Erstberatung gesetzlich gedeckelt sind.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Mude am 17.10.2019 14:44

Hallo, wir sind vor kurzem in eine Mietswohung gezogen, in der vorher ein Raucher gelebt hat. Dies war uns bewusst. Nun haben wir festgestellt, dass die Heizungen (trotz Reinigung) unerträglich stinken. Selbst eine Heizungsfirma hat uns mitgeteilt, dass der Geruch nicht entfernt werden kann.

Nun weigert sich der Vermieter neue Heizkörper anzubringen, da uns ja bekannt war, dass dort ein Raucher gelebt hat (Besichtigung war im Sommer, Heizung aus). Haben wir wirklich kein Recht auf neue Heizkörper?

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Immowelt-Redaktion am 18.10.2019 09:34

Hallo Mude,

die Frage ist hier, ob dies bereits ein so schwerwiegender Mangel ist - das können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen.

Ein (ganz unjuristischer) Tipp (aus eigener Erfahrung): Backofenspray hilft hervorragend, um Ablagerungen an Heizkörpern zu entfernen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

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