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Der Umzug in ein anderes Land ist nicht nur spannend, sondern vor allem mit sehr viel Organisation und Arbeit verbunden. Damit der Neustart gelingt, sollten Auswanderer einiges beachten.
Wer auswandern möchte, sollte dies nicht blindlings tun. Ob innerhalb der EU, in die USA oder doch lieber auf eine Insel – jeder Auswanderer sollte seine neue Heimat in spe mindestens einmal für einen längeren Zeitraum besucht haben. Dabei geht es nicht nur darum, den zukünftigen Wohnort genauer kennenzulernen, sondern auch darum, den aktuellen Stand der Sprachkenntnisse zu überprüfen – und gegebenenfalls zu verbessern. Zudem lohnt es sich, einen Blick auf die dortige Job- und Wohnsituation zu werfen, denn nur die wenigsten können es sich leisten, auszuwandern, ohne arbeiten zu müssen. Ausnahme: Ruheständler, die Ihre Altersbezüge auch in der neuen Heimat weiter beziehen können – und in manchen Ländern außerhalb der EU, wie beispielsweise Thailand, sogar erleichterte Einreisebedingungen vorfinden. In vielen dieser Länder gilt die Bedingung, dass Einwanderer dem Gaststaat finanziell nicht zur Last fallen dürfen. Sind dann die wichtigsten Entscheidungen bezüglich des konkreten Ortes getroffen, kann die eigentliche Organisation beginnen. Wichtig dabei: genügend Zeit einplanen und systematisch vorgehen.
Ob jemand in sein Wunschland auswandern kann, hängt vor allem von den jeweiligen Einwanderungskriterien ab. Auswandern innerhalb der EU ist für Deutsche dabei wegen der Personenfreizügigkeit relativ einfach. Möchten Deutsche aber in ein Land außerhalb der EU einwandern, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sich je nach Land stark unterscheiden können.
EU-Bürgern steht es zu, in jedem anderen EU-Land Arbeit zu suchen, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten und dort dauerhaft eine Wohnung zu beziehen. Zudem haben sie das Recht, bezüglich der Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und einiger Sozialleistungen und Steuervorteile genauso wie die Staatsangehörigen des Ziellandes behandelt zu werden. Übrigens: Länder wie etwa die Schweiz oder Norwegen sind zwar nicht EU-Mitglieder, aber ein Umzug in diese Länder ist dennoch weitgehend problemlos möglich, denn sie sind Teil des Schengener Abkommens.
In vielen Nicht-EU-Ländern ist es zwar möglich, visafrei aber mit Reisepass für kürzere Zeit einzureisen – oft für maximal 90 Tage. Für einen längeren Aufenthalt benötigt man jedoch in vielen Ländern ein Visum. Die Regelungen unterscheiden sich hier von Land zu Land. So gibt es oft zeitlich befristete Visa, aber auch dauerhafte Aufenthaltstitel, in der Regel müssen hierfür aber wesentlich höhere Hürden überwunden werden.
In Neuseeland ist es beispielsweise meist nur möglich, einen solchen Titel zu erhalten, wenn man bestimmte beruflich Qualifikationen vorweist, die im Land gesucht sind. In den Vereinigten Staaten gibt es zwar eine Greencard-Lotterie. Wer kein Lotterie-Glück hat, für den ist die Einwanderung schwerer: In der Regel ist dies dann nur möglich, wenn man einen Job bei einem US-Unternehmen vorweisen kann. Leichter ist es, zum Beispiel in Paraguay einen Aufenthaltstitel zu erhalten: Es reicht, 5.000 Dollar auf einem Konto der Staatsbank einzuzahlen.
Auswanderer in spe sollten einen gründlichen Blick auf ihre Finanzen und die Lebenshaltungskosten im Zielland werfen. Generell sind diese von Land zu Land verschieden. Während die Lebenshaltungskosten in Thailand vergleichsweise günstig sind, gehört ein Leben in der Schweiz zu einem der teuersten auf der Welt. „Auswanderer sollten sich sehr gründlich über die Lebenshaltungskosten informieren: Wie hoch sind die Mieten, wie viel kosten Lebensmittel, Kinderbetreuung, Fahrtkosten und Versicherungen?“, erklärt Uta Koch vom Raphaelswerk e.V., einem auf Auswanderungsfragen spezialisierten Fachverband des Deutschen Caritasverbandes (raphaelswerk.de).
Informieren Sie sich vor Ihrem Umzug ins Ausland über die monatlichen Lebenshaltungskosten in Ihrer neuen Heimat.
— Uta Koch, Raphaelswerk e.V. (raphaelswerk.de)
Da viele Länder zudem verlangen, dass der Einwanderer ein finanzielles Polster hat, sollten genügend Rücklagen vorhanden sein. Uta Koch rät grundsätzlich zu einer eisernen Reserve, um mindestens drei Monate, besser sechs Monate, ohne Einkommen leben zu können. „Zusätzlich sollten Auswanderer auch immer genügend Geld haben, um eine etwaige Rückkehr finanzieren zu können.“ Dabei gehe es in vielen Fällen nicht nur um Flugtickets, sondern auch um Transportkosten.
Auswanderer erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung vom deutschen Staat. Empfänger von Arbeitslosengeld I können dieses aber bis zu sechs Monate weiterbeziehen, sofern sie in ein EU-Land auswandern. Bürgergeld-Empfänger, die sich aktiv um einen neuen Job im EU-Ausland bemühen, können eventuell die Erstattung von Umzugskosten beantragen.
Mit dem Wort Auswandern sind nicht nur viele Sehnsüchte verbunden, sondern auch sehr viel Bürokratie und Papierkram. Hierbei gilt: Was in Deutschland erledigt werden kann, sollte dort geregelt werden: „Entstehen Schwierigkeiten oder müssen schnelle Entscheidungen getroffen werden, ist es einfacher, wenn dies noch in Deutschland erledigt werden kann“ sagt Koch vom Raphaelswerk. Das gilt besonders für folgende Dokumente:
Wer Deutschland den Rücken kehrt, darf nicht vergessen, Versicherungen zu kündigen – beziehungsweise sich zu erkundigen, inwieweit es sinnvoll ist, diese weiterlaufen zu lassen.
Um diese Versicherungen sollten sich Auswanderer kümmern:
Wer auswandert und seine Krankenversicherung nicht kündigt, ist zwar weiterhin versichert, aber nur für einen gewissen Zeitraum. Denn die Verträge sind nur für kurze Auslandsaufenthalte wie Urlaube wirksam. Zudem sind sie an einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland gebunden. Wer auswandert, kann seine Krankenversicherung außerordentlich kündigen: Als Nachweis ist dann eine Abmeldebescheinigung für den deutschen Wohnsitz vorzulegen. Da eine Rückkehr nach Deutschland nie ausgeschlossen werden kann, sollten Auswanderer über eine Anwartschaft nachdenken. In diesem Fall wird nicht nur die Krankenversicherung, sondern auch die Pflegeversicherung ruhend gestellt. Bei einer Rückkehr hat der Auswanderer die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu alten Bedingungen weiterzuführen. Die Beiträge der Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sind so bemessen, dass die Verwaltungskosten gedeckt sind. Der monatliche Betrag beläuft sich aktuell auf rund 45 Euro.
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung haben die Möglichkeit, eine kleine oder große Anwartschaft abzuschließen. Während bei der kleinen Anwartschaft keine Altersrückstellungen gebildet werden und der Versicherte nur einen geringen monatlichen Beitrag zahlt, umfasst die große Anwartschaft einen Sparanteil für Altersrückstellungen.
Hierbei gilt: Hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Zielland, sind die Regelungen individuell geregelt. Ohne ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland werden die im Ausland erworbenen Rentenansprüche nicht berücksichtigt. Auswanderer können aber freiwillig weiter in die deutsche Rentenversicherung einzahlen.
In EU-Ländern, Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Schweiz und in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, ist eine gesetzliche Unfallversicherung nur begrenzt möglich. Manche Arbeitgeber bieten eine freiwillige Auslandsunfallversicherung an. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern. Auch eine private Unfallversicherung ist bei Auslandsaufenthalten zeitlich begrenzt. Welche Möglichkeiten es hierbei gibt, darüber sollten sich Auswanderer bei ihrer Versicherung informieren.
Je nach Versicherung sind Auswanderer bis zu fünf Jahre privat haftpflichtversichert. Generell sollten sie sich darüber informieren, ob es im jeweiligen Land private Haftpflichtversicherungen gibt oder wie im Schadensfall verfahren wird.
Sind Auswanderer weiterhin bei einer deutschen Firma angestellt, läuft die Sozialversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiter. Ist dies nicht der Fall, sollten Auswanderer die sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen in der neuen Heimat abklären. Generell sollten sie sich darüber informieren, ob Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Zielland hat. In diesem Fall gelten spezielle Bedingungen.
Vorteilhaft ist es, mindestens ein deutsches Bankkonto zu behalten, denn auch nach dem Auswandern kann es passieren, dass es noch Rechnungen in Deutschland zu bezahlen gibt. Ein kostenloses und gebührenfreies Konto hilft dabei, den Geldbeutel zu schonen.
Zudem sollte die Kreditkarte möglichst auf Guthabenbasis laufen und keine hohen Gebühren aufweisen. Andere Verträge hingegen sollten unbedingt rechtzeitig gekündigt werden.
Bestehen noch Kredite oder Leasingverträge, müssen die vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten beziehungsweise muss der Kredit vorher getilgt werden. Eventuell ist es möglich, den Kredit umzuschulden. Ratenkredite können von Darlehensnehmern in der Regel relativ kurzfristig gekündigt werden, Banken dürfen dann allerdings unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wer bislang zur Miete gewohnt hat, muss den Mietvertrag rechtzeitig kündigen. Bei einem Standardmietvertrag beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Gleichzeitig mit dem Mietvertrag sollte auch die Kündigung der Strom- und Wasseranbieter auf den Weg gebracht werden. Manche Anbieter bieten beim Umzug eine verkürzte Kündigungsfrist. Bei einem Umzug ins Ausland ist es ebenfalls oft möglich, den Handy-, Telefon- und Internetvertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts zu kündigen. Falls nicht, gelten die im Vertrag geregelten Fristen.
Generell sollten alle Verträge gekündigt werden, die im Auswanderungsland nicht fortgesetzt werden können oder für die es keine Verwendung mehr gibt wie Vereinsmitgliedschaften oder Zeitungsabonnements.
Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht vermieten möchten, sollten sich früh genug um einen Käufer kümmern.
Ob es sich lohnt, das Auto mitzunehmen, ist vom Zielland abhängig. Während dies innerhalb der EU kein Problem ist – solange es versichert ist, die technische Kontrolle des dortigen TÜVs besteht und den europäischen Betriebsvorschriften entspricht – sieht es in Nicht-EU-Ländern anders aus. In Auswanderungsländern wie beispielsweise den USA oder Australien ist nicht nur die Verschiffung mit zusätzlichen Kosten verbunden, es sind auch einige Sicherheits- und Zulassungsbestimmungen zu beachten. Autos, die beispielsweise in die USA mitgenommen werden, müssen den dortigen Stoßstangen-, Diebstahlschutz und Emissionsstandards genügen. In manchen Fällen ist eine teure Umrüstung erforderlich, sodass sich der Import finanziell nicht lohnt.
Bei einer Mitnahme des Autos muss dieses in Deutschland ab- und im Zielland angemeldet werden. Viele Länder haben hier eine 6-Monatsfrist. Auch hier gilt: Wer sich vorab nicht informiert, läuft Gefahr, Strafgebühren zahlen zu müssen.
Das Gleiche gilt für das Mobiliar. Was muss unbedingt mit? Was ist bereits im neuen Haus oder der neuen Wohnung vorhanden? Auswanderer, die sich ein Hintertürchen nach Deutschland offenhalten und deshalb nicht ihre komplette Wohnungseinrichtung verkaufen möchten, können ihre Möbel bei einem Self-Storage-Anbieter einlagern.
Ansonsten gilt: Je weiter das Zielland entfernt ist, desto teurer ist es, seinen Hausrat mitzunehmen. Insbesondere dann, wenn das Zielland in Übersee liegt, muss oft ein Container gemietet und per Schiff übers Meer geschickt werden. Der Transport nach Übersee kann mehrere Wochen dauern, auch, weil oft der Zoll ein sehr genaues Auge auf den Containerinhalt wirft. Auswanderer sollten deshalb daran denken, früh Angebote von Umzugsfirmen einzuholen. Empfehlenswert ist es, eine erfahrene Speditionsfirma zu beauftragen, die optimalerweise am Zielort eine Niederlassung hat. Aber Achtung: Ein solcher Umzug kann schnell einige tausend Euro kosten.
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Wer einen Hund hat, sollte diesen gleichzeitig mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt auch abmelden. Dies sollte innerhalb von zwei Wochen vor dem Auszug passieren. In vielen Ländern ist die Mitnahme von Haustieren an Bedingungen geknüpft. So ist meist der Nachweis von Impfungen nötig, in manchen Ländern leben die Tiere sogar in den ersten Wochen in Quarantäne. Besonders streng ist hierbei zum Beispiel Neuseeland: Haustierbesitzer müssen sich schon im Vorfeld um eine eigene Einfuhrerlaubnis kümmern und bestimmte Hunderassen dürfen gar nicht mitgenommen werden.
Während das Haus in Deutschland zum Verkauf steht beziehungsweise die Suche nach einem Nachmieter läuft, sollten Auswanderer bereits nach einer neuen Unterkunft in der neuen Heimat suchen.
Allerdings sollten Auswanderer auch hier nichts überstürzen: Wenn es finanziell, zeitlich und von der Entfernung her möglich ist, sollten Auswanderer eine Haus- oder Wohnungsbesichtigung vor Ort einplanen. Wohnen Familienmitglieder oder Freunde dort, erklären sich diese eventuell gerne dazu bereit, bei der Unterkunftssuche zu helfen, Wohnungen zu besichtigen und Fotos zu machen.
Wer genaue Vorstellungen hat, kann einen Makler mit der Suche beauftragen und sich Angebote zuschicken lassen. Ist die vermeintlich perfekte Wohnung gefunden, sollte dennoch nichts überstürzt und der Miet- beziehungsweise Kaufvertrag blindlings unterschrieben werden. Die rechtliche Situation ist in vielen Ländern anders als in Deutschland. So ist in vielen Ländern der Mieterschutz schlechter als hierzulande, dafür sind Mieter flexibler. In manchen Ländern, wie etwa Spanien müssen Kaufverträge nicht notariell beurkundet werden – theoretisch reicht ein Kaufvertrag auf einem Bierdeckel.
Wenn alles an Ort und Stelle ist und die bürokratischen Hürden weniger werden, kann endlich auch das Ankommen beginnen. Dabei gilt: je besser die Organisation und Planung – desto einfacher der Start ins neue Leben.
Evelyn Eberl02.03.2023