Partner in Mietvertrag aufnehmen: Tipps fürs Zusammenziehen

Lesermeinungen:  

(12)

Gestern noch Single, heute schon frisch verliebt – bevor der Partner mit in die Mietwohnung ziehen darf, sollte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Worauf Paare achten müssen.

Wann ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig?

Ob eine Erlaubnis des Vermieters notwendig ist, hängt davon ab, wer in die Wohnung mit einziehen soll.

Wenn diese Personen einziehen, ist keine Erlaubnis notwendig:

  • Ehepartner
  • Eingetragener Lebenspartner
  • Kinder (inkl. Stiefkinder)
  • Enkel
  • unter Umständen Eltern

Achtung! Auch wenn der Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt werden muss, eine Mitteilung, dass eine weitere Person einzieht, ist dennoch Pflicht.

Wenn folgende Personen einziehen, bedarf es die Zustimmung des Vermieters:

  • Unverheirateter Lebenspartner
  • Geschwister
  • entfernte Verwandte
  • Freunde
  • Pflegekräfte, Haushaltsangestellte (zum Beispiel Aupair)

Diese Personen gelten als sogenannte Dritte im Sinne des Gesetzes (§540 BGB). Das beim Einzug hier der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss, hat auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil klargestellt (Az.: VIII ZR 371/02).

Achtung

Regelungen im Mietvertrag, die die Aufnahme eines Partners von vornherein ausschließen, sind unwirksam (§ 553 Abs. 3 BGB).

Wie wird der Lebenspartner in den Mietvertrag aufgenommen?

Zieht der Partner nach Zustimmung des Vermieters in die Wohnung ein, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie dies mietvertraglich geregelt werden kann:

  • Partner in den Mietvertrag aufnehmen: Den Partner in den Mietvertrag aufzunehmen ist nur möglich, wenn sich alle Vertragsparteien einig sind. Im Anschluss ist der Partner dann gleichberechtigter Hauptmieter.
  • Der Partner wird Untermieter: Der Hauptmieter schließt mit seinem Partner einen Untermietvertrag ab.
  • Keine vertragliche Regelung: Der Partner wird weder (zusätzlicher) Hauptmieter noch Untermieter, sondern einfach Bewohner. Das kann Nachteile für den Hauptmieter und auch für den Vermieter haben. Ersterer haftet weiter vollumfänglich gegenüber dem Vermieter und dieser kann den neuen Bewohner nicht gesamtschuldnerisch in Haftung nehmen, etwa bei Mietrückständen.

Nachzug des Partners: Darf der Vermieter seine Zustimmung verweigern?

In der Regel muss der Vermieter seine Zustimmung erteilen, wenn ein Mieter seinen Partner mit in die Wohnung aufnehmen will. Es gibt allerdings Ausnahmen:

  • Die Person des neuen Bewohners wäre für den Vermieter unzumutbar: Dabei kann die Unzumutbarkeit nicht mit einer subjektiven Einschätzung des Vermieters begründet werden. Es müssen schon schwerwiegende Fakten vorliegen, die zum Beispiel den naheliegenden Schluss ziehen ließen, der neue Bewohner würde den Hausfrieden erheblich stören.
  • Die Wohnung wäre überbelegt: Zu viele Personen auf zu wenig Raum – dann spricht man von einer Überbelegung der Wohnung. Ab wann von einer Überbelegung gesprochen werden kann, ist nicht genau festgelegt. Im Allgemeinen wird von einer Überbelegung der Wohnung ausgegangen, wenn jeder Person weniger als acht bis zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Eine Überbelegung widerspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, der Vermieter muss sie nicht dulden.
Link-Tipp

Diese Regeln gelten bei einer Untervermietung.

Was passiert, wenn der Partner ohne Erlaubnis einzieht?

Wer ohne Erlaubnis des Vermieters einen Dritten in seine Mietwohnung ziehen lässt, riskiert Ärger. Nach Paragraf 540 im Bürgerlichen Gesetzbuch könnte es sich dabei um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Wohnung handeln und eine schwere Vertragsverletzung darstellen. Es drohen: Abmahnung, Unterlassungsklage und schlimmstenfalls die fristlose Kündigung.

Muster: Zusätzlichen Mieter in Mietvertrag aufnehmen

Name Vorname
Straße, Hausnummer,
PLZ, Wohnort
Telefonnummer
Datum TT.MM.JJJJ

An Vorname Nachname (Vermieter)
Straße, Hausnummer

PLZ ,Wohnort

Aufnahme meiner/meinen Lebensgefährten/in in meine Wohnung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Nachname

hiermit möchte Ihnen mitteilen, dass meiner/meinen Lebensgefährten/inVorname Nachname, geboren am DD.MM.JJJJ, gerne in meine Wohnung in der Straße. Hausnummer, im Etage links, rechts, Mitte , zum TT.MM.JJJJ einziehen würde.

Mit xx m² ist die Wohnung für uns beide groß genug.

Ich bitte Sie, mir die Erlaubnis für den Einzug zu erteilen und ab TT.MM.JJJJ die Belegung durch zwei Personen gegebenenfalls bei der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wann wird ein Partner vom Gast zum Mitbewohner?

Partner in Mietvertrag aufnehmen, Paar packt Kisten aus, Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com
Nach Auffassung einiger Gerichte überschreitet ein Aufenthat von drei Monaten die zulässige Besuchsdauer. Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Grundsätzlich darf ein Mieter Besuche empfangen so oft und auch so lang er will. Seinen Vermieter muss er nicht um Erlaubnis bitten. Doch wann wird ein Gast zum Mitbewohner?

Die meisten Gerichte haben bisher geurteilt: Lebt der Besucher länger als sechs Wochen am Stück in der Wohnung, sollten Mieter ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Eine Besuchsdauer von drei Monaten überschreitet in jedem Fall die zulässige Besuchszeit.

Partner zieht ein: Darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Theoretisch könnte der Mieter den Zuzug des Partners zum Anlass nehmen, die Miete zu erhöhen. Praktisch darf sie aber nicht höher werden als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Zwar heißt es in Paragraf 553 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass der Vermieter die Miete angemessen erhöhen kann, wenn ihm der zusätzliche Bewohner nur dann zumutbar wäre. In der Praxis hat die Regelung allerdings kaum Relevanz.

  • Erstens dürfte dies in den meisten Fällen nur schwer zu begründen sein, denn was sollte zum Beispiel unzumutbar sein, wenn in einer Zweizimmerwohnung künftig zwei Personen statt nur einer wohnt?
  • Zudem darf der Vermieter die Miete nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen und zwischen Erhöhung und letzter Erhöhung oder Mietbeginn müssen mindestens 15 Monate liegen.

In der Praxis kann der Vermieter den Zuzug des neuen Mieters aber dann zum Anlass für eine Mieterhöhung nehmen, wenn die aktuelle Miete unterhalb des aktuell ortsüblichen liegt und seit der letzten Mieterhöhung 15 oder mehr Monate vergangen sind. Eine höhere Betriebskostenvorauszahlung kann der Vermieter allerdings schon verlangen, da mehr Personen in der Regel auch mehr verbrauchen.

Link-Tipp

Nebenkosten & Betriebskosten - Infos über die zweite Miete

Einzug des Lebenspartners: Wohnungsgeberbestätigung

Seit 2015 müssen Vermieter nach Paragraf 19 des Bundesmeldegesetzes eine Wohnungsgeberbestätigung für ihre Mieter ausstellen – andernfalls droht sogar ein Bußgeld. Dabei gilt: Ein Mietvertrag ist kein Ersatz für eine Wohnungsgeberbestätigung.

Ein Irrtum ist, dass die Wohnungsgeberbestätigung ausschließlich vom Vermieter ausgestellt wird. Richtig ist, dass derjenige, der die Wohnung zur Nutzung – entgeltlich oder unentgeltlich – überlässt Wohnungsgeber ist. Zieht etwa die Freundin oder der Freund mit in die Wohnung – und steht nicht als zusätzlicher Hauptmieter im Mietvertrag – kann der Mieter selbst die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Link-Tipp

Für die Ummeldung eines neuen Wohnsitzes müssen unter anderem bestimmte Fristen eingehalten werden. Hier lesen, welche und was sonst noch wichtig ist.

So sieht die Wohnungsgeberbestätigung aus: Checkliste

Eine bestimmte Form ist für die Wohnungsgeberbestätigung nicht vorgeschrieben. Wesentlich Punkte müssen aber enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Name und Anschrift des Wohnungseigentümers, sofern dieser nicht der Wohnungsgeber ist
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum des Einzugs
  • Namen der meldepflichtigen Personen, die in der Wohnung wohnen

Es gibt auch die elektronische Variante einer Wohnungsgeberbestätigung. Vermieter stellen die notwendigen Informationen dem Einwohnermeldeamt dann direkt zur Verfügung.

Download

Einfacher geht es mit dem kostenlosen Muster-Download der Wohnungsgeberbestätigung von immowelt

Kilian Treß09.03.2023

Ihre Meinung zählt

(12)
4.4 von 5 Sternen
5 Sterne
 
9
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
2
2 Sterne
 
1
1 Stern
 
0
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

25 Kommentare

Hansdampf am 31.12.2023 00:41

Ich wohne inzwischen seit drei Jahren mit einem Freund zusammen in meiner Wohnung und kann effektiv nicht umziehen, weil nur ich im Mietvertrag stehe und er somit ebenfalls aus der Wohnung fliegen würde.

Gibt es eine Möglichkeit ihn mit in den Mietvertrag aufzunehmen? Soweit ich es gehört habe macht die Howoge sowas nicht bzw. darf sie das gar nicht ... was richtig mistig wäre, weil ich will eigentlich mit meiner Partnerin zusammen ziehen.

auf Kommentar antworten

Tomi am 22.09.2023 18:06

Ich wohne seid 13 Jahren mit meiner Frau zusammen in ihrer Wohnung. Sie will mich jetzt im Mietvertrag mit eintragen lassen. Würde es da Probleme geben da ich schon so lange in der Wohnung mit wohne ?

auf Kommentar antworten

Herbert am 20.03.2024 10:58

Ich bin auch in die Wohnung meiner Frau eingezogen, habe mir aber beim Vermieter ( hier ist es ein Bauverein e.G, ein eigenes Nutzerkonto eingerichtet und dadurch hatte ich keine Beanstandungen zu erwarten!

Hoffe, dass ich Dir helfen konnte!!

blondimuc am 05.07.2023 09:45

das was ich gesucht habe steht hier leider nicht !

auf Kommentar antworten

Petra am 03.01.2023 22:14

Ein Mieterin welche alleine einen Mietvertrag mit mir hat, hat geheiratet und nun mir eine Vollmacht ihres Mannes zur Kenntnis gegeben das er sie vollumfänglich vertreten soll was den von ihr unterzeichneten Mietvertrag betrifft. Muss ich das akzeptieren? Es gibt starke Spannungen zwischen dem Ehemann der Mieterin und mir.

auf Kommentar antworten

Shlomi am 25.10.2022 13:36

Hallo,

In der Wohnung meiner Tante wohnt ein Ehepaar mit Kind. Nun geht die Ehe auseinander, er ist schon ausgezogen. Sie möchte, damit sie weiter in der Wohnung bleiben kann und diese auch bezahlen kann, eine Freundin aufnehmen anstelle ihrem Mann.

Wie muss man da weiter vorgehen? Einfach einen neuen Mietvertrag aufsetzen?

Danke

Shlomi

auf Kommentar antworten

Tiger butt am 28.05.2022 22:56

Meine Freund möchte mit mir zusammen wohnen wir haben jetzt zusammen eine Kind und unsere Vermieter gibt nicht Wohnungsgeberbescheinigung Jemand kann mich helfen was soll wir machen

auf Kommentar antworten

John Franke am 28.05.2022 06:49

Ich bin vor kurzen zu meiner Freundin gezogen, wir haben den Hausverwalter gefragt und er hat gesagt ist alles OK wir dürften sogar Schlüssel nach machen. Jetzt 1 Woche später sagt der Hausverwalter aufeinmal das er das doch nicht möchte weil er findet das die Wohnung zu klein ist, ich habe ein untermietvertrag mit meiner freundin gemacht. Kann ich dagegen angehen oder geht das nicht? Weil wir haben leider nix handfestes wo der Vermieter das schriftlich zustimmt oder ähnliches

auf Kommentar antworten

Marieta am 10.05.2022 16:00

Ist es normal wenn mein Sohn bei mir einzieht, er dann auch eine Kaution von 625,00 Euro zahlen muss ???

auf Kommentar antworten

123 am 24.03.2022 10:47

Hallo,

Vor paar Jahren ist mein Freund zu mir in meine Wohnung gezogen.

Er hat auch Nachtrag zu Mietvertrag bekommen, allerdings mit Unterschrift von ihm und ihm und Vermieter( mein Unterschrift steht nicht drauf)

Wir sind leider jetzt im Trennungfase und ich möchte gerne das er auszieht.

Er weigert sich.

Habe ich die Möglichkeit ihn loszuwerden?

auf Kommentar antworten

Unbekannt12345 am 24.02.2022 13:35

Hallo ,

mein Freund ist im Januar 2021 zu mir gezogen .

Ich stehe alleine im Mietvertrag und habe mündlich meinem Vermieter mitgeteilt das er zu mir zieht.

Er hat sich von seinem alten Wohnort abgemeldet und bei dem neuen angemeldet.

Jetzt ruft heute (1 Jahr) später der Vermieter an das er keine Bestätigung hat und es ärger geben könnte das wir was gefälscht oder getäuscht hätten.

Jetzt ist es so das wir uns nicht auskannten und mein Freund sich ganz normal bei der VG umgemeldet hatte und die gefragt haben wo er hinzieht etc. und den Vermieter schon namentlich kannten .

Wir können uns nicht mehr so recht dran erinnern aber sind uns sicher das keiner eine Unterschrift verlangt hat bzw uns das gesagt hat das wir eine Unterschrift vom Vermieter brauchen .

Da ich alleine im Mietvertrag stehe und er nur dazu gezogen ist dachten wir das es unkompliziert abläuft und eine Ummeldung reicht .

Der Vermieter wohnt sogar neben dran und sieht uns regelmäßig und weiß das er seit 1 Jahr bei mir wohnt !!!!

Ich verstehe es jetzt nicht so genau & glaube das ich (Hauptmieterin) meinem Freund was unterschrieben habe weil nur ich im Mietvertrag stehe .

War das falsch ?

Kommt auf uns eine Strafe oder Anzeige zu ?

auf Kommentar antworten

Annika am 08.02.2022 09:49

Mein Verlobter ist seit 6 Monaten in meiner Wohnung und bisher hat meine Vermieterin nicht dagegen gesagt. Darf sie ihm verbieten alleine in die Wohnung zu gehen oder einen Schlüssel zu erhalten?

Es handelt sich um eine Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses.

auf Kommentar antworten

David am 04.01.2022 00:08

Hallo Immowetl-Team,

ich wohne in einer Mietwohnung der Wohnungsbaugesellschaft Gewofag in München. Neulich haben Meine Freundin und ich uns fürs Zusammenwohnen entschieden. Dabei möchte ich weiterhin als Hauptmieter bleiben und meine Freundin als Mitbewohnerin anmelden. An der Stelle ist es wichtig zu wissen, dass ich alle Kosten und die gesamte Verantwortung über meine Mietwohnung tragen werde und kein Untermietverhältnis mit meiner Freundin bestehen wird. Als ich mit der Gewofag Kontakt aufgenommen habe, haben sie mir mitgeteilt, die Genehmigung nur in Form einer Untervermietung erteilen zu können. Dabei verlangen sie, dass ich jeden Monat einen Untermietzuschlag in Höhe von 15€ zusätzlich zu meiner Miete zahle. Unter diesen Umständen frage ich mich, ob Gewofags Forderung wirklich rechtmäßig ist, obwohl es sich in unserem Fall definitiv um keine Untervermietung handelt.

Ich würde mich darauf sehr freuen, wenn Ihr Eure Meinung zu dieser Situation mit uns teilen würdet.

Schöne Grüße aus München

David

auf Kommentar antworten

Marion am 13.12.2021 09:44

Wenn bei einem unverheirateten Paar bisher nur einer im Mietvertrag steht und jetzt ein gemeinsames Kind unterwegs ist, reicht das aus, dass der Partner dann automatisch mit im Mietvertrag ist bzw. besteht eine Verpflichtung seitens des Vermieters ?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.12.2021 10:04

Hallo Marion,

dass der Partner mit in die Wohnung einzieht ist in der Regel rechtens. Jedoch bedeutet dies nicht automatisch, dass er Teil des Mietvertrages wird. Das ist nur dann der Fall, wenn sich alle beteiligten Parteien einig sind. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen weiteren Hauptmieter in den Vertrag mit aufzunehmen. Das gemeinsame Kind ändert daran nichts.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder einen Mieterverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Käthi am 09.12.2021 06:32

Guten Tag,

Ich habe vor 2 Jahren alleine eine Wohnung angemietet.. letzten Monat habe ich geheiratet und mein Mann erhielt von meinem Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung..ist er jetzt automatisch im Mietvertrag mitaufgenommen ?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 09.12.2021 13:49

Hallo Käthi,

wenn kein neues Dokument unterschrieben wurde, so ist Ihr Mann zwar Bewohner, aber kein Hauptmieter der Wohnung.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Elzana am 07.12.2021 20:18

Guten Tag

Mein Freund hat sich eine Wohnung gemietet

Er hat schon mit dem Vermieter gesprochen und er meinte das ist okay wenn ich mit einziehen jetzt will ich als Untermieter sein was brauche ich denn alles von meinem Freund damit ich mich auf der Adresse anmelden kann

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 08.12.2021 07:41

Hallo Elzana,

in dem Falle ist Ihr Lebensgefährte Ihr Vermieter. Er muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung geben, die Sie für die Ummeldung benötigen. Ein Muster finden Sie hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/wohnungsgeberbestaetigung-das-formular-zum-ummelden.html.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Jasii am 08.10.2021 21:13

Hallo habe mal eine Frage und zwar wollen mein mann und ich zu einer freundin ins Haus einziehen also ein zimmer dran bauen. Darf man das

auf Kommentar antworten

Jasii am 11.10.2021 19:04

Okay und wenn man nur einen durchbruch machen will und daneben ein zimmer daraus machen will aus einem schupfen


immowelt redaktion am 12.10.2021 12:32

Hallo Jasii,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an die zuständige Behörde zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion


immowelt redaktion am 11.10.2021 14:15

Hallo Jassii,

falls Sie an das Haus anbauen wollen, brauchen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Andreas Duis am 30.09.2021 17:18

Hallo, meine Freundin ist vor einem Jahr zu mir in die Wohnung gezogen mit Mietvertrag nachtrag. Jetzt ist Ihre Tochter die 18 ist zu uns gekommen die Vermieterin hatte auch nichts dagegen, aber als wir um den Zettel zur Anmeldung gefragt haben hieß es von ihr das sie das aus rechtlichen Gründen nicht unterschreiben kann. Jetzt wohnt sie hier und kann sich nicht ummelden. Was sollen wir tuhen

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 01.10.2021 10:03

Hallo Andreas Duis,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Mser am 28.09.2021 11:28

Hallo, ich habe eine Frage, ich bin Hauptmieter einer Wohnung seit 10 Jahren. Nach unserer Ehe vor fast zwei Jahren ist meine Frau zu mir in die 65qm Wohnung gezogen. Der Vertrag würde aber nicht geändert. Nun aus familiären Gründen, werde ich zurück in meine Heimat für eine unbestimmte Zeit fliegen müssen. Muss ich dann den Mietvertrag vom Vermieter an meine Frau übertragen lassen, oder dürfte er auf meinem Namen bleiben ohne, dass sie Komplikationen hat? Vielen Dank

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 29.09.2021 11:27

Hallo Mser,

aus unserer Sicht müssen Sie den Mietvertrag nicht an Ihre Frau übertragen. Wir empfehlen aber trotzdem das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Bitte haben Sie außerdem Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Masri am 22.08.2021 10:11

Eine Frage bitte,

Meine Freundin möchtet mit mir wohnen.

Ich habe schon der Vermieter gefragt ob sie umziehen darf.

Der Vermieter braucht die Genehmigung von jobcenter. Weil meine Freundin arbeitslos ist.

Jobcenter hat gesagt, dass sie keine Leistungen mehr von Stadt erhalten darf. Weil ich und sie zusammenleben wollen.

Trotzdem meine Steuerklasse ist 1 als ledig und wir haben noch nicht bei standesamt geheiratet.

Ist es richtig? Dass sie keine Leistungen von jobcenter bekommen..

Danke

auf Kommentar antworten

Ayse.Bülbül 1975 am 25.10.2021 12:19

Erste Jahr hat sie recht auf job Center wenn sie im Gemeinschaft wohnt mit Lebensgefährte 2 Jahr wird es von job Center berechnet ob sie noch eine Aufstockung kriegt !


Sandra am 29.08.2021 09:34

Hallo es kann sein das du Zuviel Verdienst,versuche es mal mit deiner Freundin als Untermieter


immowelt redaktion am 23.08.2021 09:19

Hallo Masri,

wir können Ihnen nicht beantworten, ob das Jobcenter Leistungen kürzen darf.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

deltaHase am 16.08.2021 08:53

Hallo!

Eine kleine Frage, weil ich mich in diesen Dingen nicht auskenne. Mein Freund wird in den nächsten Monaten zu mir ziehen. Wir haben jetzt auch schon meine Vermieterin gefragt, sie meinte er kann mit in den Mietvertrag übernommen werden oder aber er wohnt nur ein (was für mich soviel heißt wie Mitbewohner). Jetzt hatte sie aber nichts von den Betriebskosten erwähnt, die müssten ja dann höher ausfallen. Werden die gesondert angepasst oder wie genau verhält es sich da? Danke schon mal für Ihre Hilfe.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 16.08.2021 10:53

Hallo deltaHase,

ob sich die Betriebskosten tatsächlich ändern, hängt davon ab, wie der Verteilerschlüssel ist. Werden die Betriebskosten nach Personen aufgeschlüsselt, müsste es nach dem Einzug eine Änderung geben. Wird allerdings nach Quadratmetern aufgeschlüsselt, ist die Anzahl der Bewohner nicht von Belang. Die Kosten, die nach Verbrauch abgerechnet werden, steigen durch die weitere Person dann automatisch an, sodass es wahrscheinlich mit der kommenden Abrechnung eine Erhöhung der Vorauszahlung geben wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein rechtlich beraten lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Blackrose74 am 08.07.2021 18:44

Hallo eine Frage ich habe mit meiner Tochter eine wohnung 2017 bezogen 2020 ist mein Lebenspartner mit zu mir gezogen er steht in meinen alten Mietvertrag vorne mit drin und hinten mit Datum von 2020 nun will er nicht ausziehen

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 09.07.2021 10:56

Hallo Blackrose74,

in so einem Fall bedarf es einer Mietvertragsanpassung, den sowohl Ihr ehemaliger Lebenspartner als auch der Vermieter zustimmen müsste. Selbst die Kündigung müsste von Ihnen beiden (Mietern) ausgehen. Bitte haben Sie allerdings Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

xXFlyiinghHiighXx am 04.05.2021 07:10

Hallo,

Ich habe vor kurzem meinen Mietvertrag unterschrieben(ca.1Monat), jedoch hat sich jetzt ergeben das mein Partner mit zuziehen möchte zu mir und in dem Sinne sein "Stiefsohn". Wie ist da der aktuelle Handlungsbedarf, kann er sich dann einfach anmelden? Muss ich meinen Vermieter um Zustimmung bitten? Jedoch will ich als alleiniger Hauptmieter im Mietvertrag stehen bleiben, falls es man möchte es ja nicht hoffen, zu einer Trennung kommt.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 04.05.2021 13:53

Hallo xXFlyiinghHiighXx,

da es sich hier "nur" um einen Lebensgefährten und nicht um einen Ehepartner handelt, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Diese kann er allerdings nur mit triftigen Gründen verweigern. Sie können dann selbst entscheiden, ob Ihr Partner als Untermieter oder also Bewohner in die Wohnung einzieht.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und düfen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Milchreisbunny am 04.04.2021 19:55

Vielleicht kennt sich jemand hiermit aus. Meine Mutter hat Extreme Schwierigkeiten mit dem Vermieter. Ein Anwalt wurde eingeschalten da ein vernünftiges Gespräch mit der Baugenossenschaft nicht mehr möglich war. Da sie keinerleih Einkommen hat, wurde eine Beratung beim zuständigen Amtsgericht gestellt und bewilligt.

Nun ist es so, die Anwältin hat genau ein einziges mal persönlich mit meiner Mutter gesprochen und dies war zu Beginn des Mandats im Erstgespräch. Ihre Stellungnahmen an die Gegenseite sind salopp gesagt, ein Witz. Unsachlich, ohne Hintergrund... Auf mehrmalige Bitte hatten wir auf Rückruf gehoft, oder eine schriftliche Antwort auf geschriebene E Mails. Nichts.... Es kommt tatsächlich einfache nichts. Auch das letztes schreiben an die Gegenpartei war etwas was jeder Leihe hätte so verfassen können. 🤦🏻‍♀️

Es geht tatsächlich um sehr viel, die Baugenossenschaft ist der Ansicht das meine Mutter eine dritte Person ( hier handelte es sich um den Ehemann meiner Mutter, mit dem sie Bereits seit 25 Jahren verheiratet ist) mit in die Wohnung hat einziehen lassen. Es wurde bereits so oft mitgeteilt das es sich um den Ehemann handelt, dieses wird jedoch gekonnt überhört. Es bestehen keine zahlungs Rückstände, die Miete wird regelmäßig und Pünktlich (vom Ehemann!) überwiesen.

Die Baugenossenschaft verlangt trotzdem den Auszug des Ehemannes oder droht mit einer Kündigung ihrerseits. Da nur meine Mutter den Mietvertrag unterschrieben hatte. Dem zweiten Vorstand, der für unser Haus hier zuständig ist ( aber auch hier um nichts kümmert), wurde jedoch unter Zeugen mitgeteilt das auch der Ehepartner die Wohnung mit bezieht (Dies war zu Beginn nicht klar, da zwischen den beiden bezüglich der Wohnung ein etwas größerer Streit entfacht war, auch eine Scheidung stand bei Unterschrift im Raum). Da es sich hier um den Ehepartner handelt ist eine formlose information in dieser Sache ausreichend, soweit haben wir uns informieren können. Nun weiß davon angeblich niemand etwas und es wird verlangt auszuziehen oder sie wollen eine fristlose Kündigung aussprechen.

Alle Unterlagen, inkl. Der Eheurkunde ect. Wurden auch dem RA zugesandt. Aber irgendwie scheint er kein großes Interesse an diesem Fall zu haben und ist, so liest sich das Schreiben, auch einer einvernehmlichen Kündigung nicht abgeneigt. Bzw. Kann er nicht sagen ob das passieren wird oder nicht. Alles in allem wirkt das alles sehr komisch und wir sind uns sicher das es SO kein gutes Ende für meine Mutter und meinen Papa nimmt.

Ist ein Wechsel überhaupt möglich?

Wenn ja ist dies an Bedingungen geknüpft, sobald die Kosten ein Dritter trägt?

Wie viele Chancen hatte die Baugenossenschaft in dieser Sachen überhaupt?

Liebe Grüße ☺️

auf Kommentar antworten

immowelt redaktion am 06.04.2021 13:08

Hallo Milchreisbunny,

grundsätzlich sollte man vorsorglich immer beim Vermieter nachfragen. Allerdings kann man wohl in der von Ihnen beschriebenen Situation - Einzug des Ehemanns - davon ausgehen, dass von der Erlaubnis des Vermieters abgesehen werden kann.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine rechtsgültigen Einschätzungen vornehmen können oder dürfen. Wir raten Ihnen, sich an den Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Greta am 21.03.2021 17:06

Hallo, ich bin eine von 2 Hauptmieter*innen in einer 2er WG. Mein Mitbewohner ist verheiratet und seine Frau erwartet ein Kind. Bisher haben sie eine Fernbeziehung geführt. Sie haben sich nicht rechtzeitig um eine eigene Wohnung gekümmert und da ich zuletzt viel Zeit bei meinem Freund verbracht habe, bin ich kurzerhand (und schweren Herzens) ausgezogen. Ich würde nun gerne aus dem Mietvertrag aussteigen, aber mein Mitbewohner möchte, dass wir gemeinsam aus dem Mietvertrag aussteigen (im Sommer oder irgendwann später, wann auch immer er sich dazu durchringen kann und weiß, wie es in seinem Leben weitergehen soll). Für mich ist dass keine Option, da ich sonst weiterhin Verantwortung für diese Wohnung tragen muss. Mein Vorschlag: Transparenz gegenüber Vermieter: Vermieter mitteilen, dass ich aus und seine Frau inzwischen schon eingezogen ist sowie ein Aufhebungsvertrag zw. uns beiden Hauptmietern, der mich von allen weiteren Verpflichtungen befreit. Hat jemand Erfahrung damit? Was muss im Aufhebungsvertrag drin stehen? Kann der Vermieter auf ordentliche Kündigung von uns beiden bestehen? Freue mich auf Antworten.

auf Kommentar antworten

redaktion.immowelt.de am 22.03.2021 13:42

Hallo Greta,

Sie sollten aus eigenem Interesse den Mietvertrag kündigen. Dazu hilft natürlich der Kontakt mit dem anderen Hauptmieter und dem Vermieter, um das möglichst unbürokratisch zu regeln. Letztlich können Sie für etwaige Schäden an der Wohnung noch zu Schadenszahlungen verpflichtet werden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Ichbinich am 17.02.2021 08:33

Guten Tag mein Freund möchte zu mir ziehen jedoch als Untermieter Mietvertrag bleib alleinig ich ... Darf der Vermieter Schufa Auskunft verlangen oder bei altem Vermieter wegen Mietrückstand nachfragen .. da er ja nicht Vertragspartner wird ..

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 17.02.2021 13:50

Hallo Ichbinich,

da Ihr Lebensgefährte Ihr Mieter wird, und keinen Vertrag mit Ihrem Vermieter eingeht, kann dieser solch eine Auskunft nicht verlangen. Sie bleiben weiterhin allein in der Haftung. Wenn also Ihr Lebensgefährte Kosten verursacht, kann der Vermieter diese bei Ihnen einfordern.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.